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Die Bahnhofsmissionen an deutschen Bahnhöfen gehören zu den ältesten, seit 1910 in ökumenischer Partnerschaft arbeitenden Hilfseinrichtungen kirchlicher Wohlfahrtsverbände.
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Seitenzahl: 343
Veröffentlichungsjahr: 2025
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Vorbemerkung
Zeitliche Zuordnung der Beiträge
Artikel und Beiträge
1. Machtergreifung am Bahnhof. Nationalsozialistische Volkswohlfahrt und kirchliche Bahnhofsmission 1933 bis 1945
2. Die Bahnhofshilfe des Jüdischen Frauenbundes (1904-1933)
3. Caritas et Diaconie en un lieu spécifique. La Mission de Gare en Allemagne
4. Diakonisches Wirken an einem besonderen Ort. Zur Geschichte der Bahnhofsmission
5. Lebenswelt – Sozialraum – Vernetzung
6. Es begann hier am Schlesischen Bahnhof
7. 125 Jahre Bahnhofsmission. Die ökumenische Antwort auf soziale Fragen
8. Bahnhofsmission in Deutschland. Im Kontext der Epochen der Wohlfahrtspflege
9. Für Menschen unterwegs und Menschen in Not. 25 Jahre Bundesarbeitsgemeinschaft der Katholischen Bahnhofsmissionen in Deutschland
10. Qual der Wahl. Ökumenische Initiativen und die kirchliche Wohlfahrtspflege
11. Bahnhofsmission Deutschland e.V. – Die verbandlichen Wege zum ökumenischen Dach für die Bahnhofsmissionen
Anhang
A. Zusammenfassende Literaturliste
B. Quellen
Diese Publikation vereint wichtige Beiträge des Verfassers, die zwischen 1989 und 2024 erschienen sind. Einige enthalten, insbesondere in ihren historischen Teilen, ähnliche Inhalte, die jedoch auf den jeweiligen thematischen Verwendungszusammenhang hin verändert oder ergänzt wurden. Die unterschiedliche Typografie wurde vereinheitlicht, frühere Schreibweisen beibehalten. In diesem Band sind darüber hinaus Beiträge enthalten, die bislang nicht zur Veröffentlichung gelangten.
Zu erwähnen sind die beiden Monografien des Verfassers, die auch Abbildungen und Dokumente enthalten: „Soziale Hilfe am Bahnhof. Zur Geschichte der Bahnhofsmission in Deutschland (1884-1960)“, Freiburg i. Br. 1994, und „Bahnhofsmission und Bahnhofsdienste in Deutschland. Ein historischer Abriss ihrer Aufgaben- und Organisationsgeschichte“, Opladen 2019.
Dieser Vorbemerkung folgen zunächst zeitliche und inhaltliche Zuordnungen, verbunden mit biografischen Notierungen. Der Anhang enthält ein Literaturverzeichnis, das auch die oben genannten Monografien umfasst, sowie ein Quellenverzeichnis.
Hinzuweisen ist an dieser Stelle noch auf die kleine Studie des Verfassers „Werbung für Wohlfahrt. Die Wohlfahrtspostkarten der Deutschen Bahnhofsmission (1914-1926)“, Ratingen 2022. Sie zeigt in spezialisierten Antiquariaten aufgekaufte historische Postkarten, sowie einige neuere (Werbe-)Postkarten der Bahnhofsmission. In der Studie werden die Funde in die Geschichte der Postkarte eingeordnet und kommentiert.
Dem Verfasser ist wichtig, noch auf zwei thematisch einschlägige Publikationen der jüngsten Zeit aufmerksam zu machen. Von Jann-Thorge Thöming stammt die Dissertation an der Philosophischen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel „Brücken in die Freiheit. Bahnhofsmissionen im Kalten Krieg“, Baden Baden 2024. Die vergleichende, regionalgeschichtliche Studie befasst sich mit den Bahnhofsmissionen an der innerdeutschen Grenze in der Zeit von 1945 bis 1990. Die theologische Arbeit von Christine Siegl, „Praxis Bahnhofsmission. Eine ethnografische Untersuchung diakonischer Hilfe am Bahnhof“, Stuttgart 2024, lag der Fakultät für Evangelische Theologie der Ruhr-Universität Bochum als Habilitationsschrift vor. Sie sucht einen methodischen Zugang, der andere theologische Beiträge zur Bahnhofsmission ergänzt und vertieft.
Bruno W. Nikles
Seit 1979 richtete ich meinen Blick auf die Bahnhöfe und deren Umfelder, veranlasst durch die Tätigkeit als Stadtentwicklungsplaner bei der Stadt Mülheim a. d. Ruhr. Einer meiner Aufträge lautete, die Prozesse „absinkender“ Stadtviertel zu beobachten, um die Erkenntnisse in die Planungen einbringen zu können. Auch in Mülheim zeigte sich in der Innenstadt ein massiver Umwidmungsdruck auf traditionell mittelständisch geprägte Einkaufsstraßen: Filialbetriebe größerer Ketten verdrängten kleine Einzelhändler, Spielhallen machten sich breit und ein erster Sexshop öffnete seine Türen. Zeitgleich schlossen Kaufhäuser, weil außerhalb der Innenstädte entstehende Einkaufszentren Kaufkraft abzogen. Wie Beispiele anderer Städte zeigten, waren in vielen Fällen auch und vor allem Bahnhofsviertel und -umfelder betroffen.
Als ich 1985 meine ehrenamtliche Tätigkeit im Kinder- und Jugendschutz aufnahm, verdichtete sich der Blick auf die Sozialräume um die Bahnhöfe mit dem Fokus auf Jugendgefährdungen. Ein erster, thematisch einschlägiger Beitrag erschien 1986 in der Broschüren-Reihe der Katholischen Landesarbeitsgemeinschaft Jugendschutz Nordrhein-Westfalen (später: Kinder- und Jugendschutz) mit Sitz in Münster mit dem Titel „Rund um den Bahnhof…“ (Oktober 1986, 8 Seiten). Da die Bahnhofsmission als wohlfahrtspflegerische Einrichtung noch nicht thematisiert wurde, sei auf diesen Beitrag an dieser Stelle nur verwiesen.
Der hier wieder abgedruckte Beitrag erschien in der Zeitschrift „soziale praxis“, H. 3, 1989, S. 242-261.
Mit ihm begann die Beschäftigung mit der Geschichte der Bahnhofsmission. Nach einem noch während der Assistententätigkeit in Duisburg (1971 bis 1979) absolvierten Zusatzstudium der Wirtschafts- und Sozialgeschichte entwickelte sich neben den eigentlichen beruflichen Themen (Sozialplanung, Verwaltungswissenschaften, Organisation sozialer Arbeit) ein „historisches Hobby“, dessen Ertrag auch in Beiträgen zur Geschichte der Wohlfahrtspflege und des Jugendschutzes seinen Niederschlag fand.
Die kleine Studie zum Schicksal der Bahnhofsmission im Nationalsozialismus stand am Anfang der Arbeiten an einer Gesamtdarstellung der Geschichte der Bahnhofsmission. Es erschien die Monografie „Soziale Hilfe am Bahnhof – Zur Geschichte der Bahnhofsmission in Deutschland (1894-1960)“, Freiburg i. Br. 1994.
Der Artikel erschien zuerst in der Zeitschrift Gefährdetenhilfe, Jg. 31, 1989, S. 98-101. Eine Zweitveröffentlichung erfolgte in der Festschrift „100 Jahre Jüdischer Frauenbund in Deutschland 1904-2004“.
1989 stand historisch im Zeichen der Erinnerung an den Ausbruch des Zweiten Weltkriegs. 1939 überfiel Deutschland Polen. Vor Kriegsbeginn mussten die Bahnhofsmissionen ihre Arbeit reichsweit einstellen. Die Bahnhofshilfe des Jüdischen Frauenbundes war zu diesem Zeitpunkt schon längst vom Bahnhof verdrängt. An der beeindruckenden Jubiläumsfeier in Frankfurt am Main nahm der Verfasser teil.
Erschienen in einem Sammelband der Hochschulschriftenreihe der Universität Straßburg unter dem Titel: „La Charité en Pratique. Chrétiens français et allemands sur le terrain social: XIXe–XXe siècles“, herausgegeben von Isabelle von Bueltzingsloewen und Denis Pelletier, Strasbourg 1999, S.89-97.
Der Beitrag wurde nach einem Vortrag auf einer Deutsch-Französischen Tagung in Marburg im Jahre 1998 verfasst. Die im Tagungsband veröffentlichten Beiträge sollten einem französischsprachigen Kreis die Entwicklung der kirchlichen Wohlfahrtspflege in Deutschland näherbringen.
Im Jahre 2011 folgte der Verfasser einer Einladung durch die Geschäftsführerin der Konferenz für Kirchliche Bahnhofsmission, Dr. Gisela Sauter-Ackermann, an einem Projekt zur theologischen und fachlichen Grundlegung der Bahnhofsmission mitzuwirken. Dies führte zur Publikation „Der Bahnhof. Ort der gelebten Kirche“, Ostfildern 2013. Herausgegeben wurde der Sammelband von Bernd Lutz, Bruno W. Nikles und Dorothea Sattler.
Der Beitrag umreißt in der gebotenen Kürze die Geschichte der Bahnhofsmission und erschien in dem bereits genannten Sammelband „Der Bahnhof. Ort der gelebten Kirche“, Ostfildern 2013, S. 38-54.
Der Beitrag erschien im Sammelband „Mittendrin. Bahnhofsmission vielfältig wie das Leben“, herausgegeben von Bernd Lutz, Ostfildern 2018, S. 90-96.
Nach der Publikation „Der Bahnhof. Ort der gelebten Kirche“, die im Kern dem Selbstbild und der Begründung der Bahnhofsmission galt, fand Bernd Lutz mit „Mittendrin“ einen Weg, die Aktivitäten der Bahnhofsmission handlungsorientiert und konkreter zu beschreiben. Der Verfasser erläuterte mit einem Beitrag drei zentrale Begriffe, die neben der religiösen Begründung die praktische Arbeit bestimmen: auf die Lebenswelt der Menschen eingehen, dies in dem besonderen Sozialraum der Bahnhöfe zu tun und sich mit Institutionen zu vernetzen, die diese Arbeit unterstützen, ergänzen und in ein größeres Gefüge sozialer Hilfen einbinden.
Am 27. September 2019 fand in einem großen Zelt am Berliner Ostbahnhof die Festveranstaltung zum 125-jährigen Bestehen der Bahnhofsmission in Deutschland statt. Am frühen Morgen wurde am östlichen Eingang des Bahnhofs, in der Nähe der dort beheimateten Bahnhofsmission, eine Gedenkplakette enthüllt. Da der Beginn der Bahnhofsmissionsarbeit gelegentlich mit dem Bahnhof Friedrichstraße und anderen Berliner Bahnhöfen in Verbindung gebracht wird, bedarf es einer Anmerkung: Nach den vorliegenden Quellen war der von 1881 bis 1950 als Schlesischer Bahnhof bekannte Ostbahnhof der erste Bahnhof, an dem Räumlichkeiten gefunden werden konnten und deshalb auch eine besondere Institutionalisierung möglich war. Der Festvortrag des Verfassers thematisierte nicht nur die historische Entwicklung, die hier ihren markanten Ausgang nahm, sondern auch aktuelle Herausforderungen, denen sich dieses weltweit einzigartige Hilfesystem stellen muss. Der Beitrag wurde bislang nur auszugsweise veröffentlicht.
Dieser Artikel wurde in der Zeitschrift Stimmen der Zeit, H. 10, 2019, S. 761-770 veröffentlicht, gleichzeitig mit dem Jubiläum in Berlin. Er ist nicht identisch mit dem Festvortrag, den der Verfasser bei der Festveranstaltung halten konnte.
Die Wiederaufnahme der Thematik im Jahr 2011 war Anlass, auch die Bahnhofsdienste, insbesondere den Bahnhofsdienst des Deutschen Roten Kreuzes in der DDR, in den Blick zu nehmen. 2019 erschien auch die zweite Monografie des Verfassers „Bahnhofsmission und Bahnhofsdienste in Deutschland“, Opladen, Berlin, Toronto 2019. 2020 begann die ehrenamtliche Vorstandstätigkeit des Verfassers beim ökumenischen Dachverein Bahnhofsmission Deutschland e.V. Die Tätigkeit endete 2024.
Der Artikel erschien in der Zeitschrift „Evangelische Theologie“, H. 4, 2021, S. 248-257.
Es handelt sich um die überarbeitete Fassung eines Vortrags auf der wissenschaftlichen Tagung des Instituts für Religion und Gesellschaft der Evangelisch-Theologischen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum (Prof. Dr. Isolde Karle und Dr. Christine Siegl), die sich in theologisch-diakoniewissenschaftlicher Perspektive mit der Bahnhofsmission befasste. Eingebunden wurden dabei auch historische und gesellschaftswissenschaftliche Aspekte. Die Vorträge liegen in publizierter Form als Themenheft: „Hilfe kommt zum Zug. Interdisziplinäre Einsichten zur Arbeit der Bahnhofsmission“ vor.
Der Beitrag wurde (gekürzt) veröffentlicht im „neue caritas Jahrbuch 2022“, Freiburg i. Br. 2021, S. 141-143.
Viele Aspekte im Kontext der Zusammenarbeit katholischer Träger von Bahnhofsmissionen sind bislang nicht aufbereitet und geklärt. Auch die genauen Umstände, warum es nicht gelang, einen katholischen Fachverband für die Bahnhofsmissionen zu gründen, sind nur in Umrissen nachvollziehbar. Die ersten historischen Schritte zur Formierung der katholischen Bahnhofsmissionen fanden allerdings bereits kurz vor der Gründung der „Interkonfessionellen Kommission für Bahnhofsmission“ im Jahre 1910 statt. Die Kommission steht am Beginn der ökumenischen Geschichte der Bahnhofsmission und ist damit die frühe Vorläuferin des heutigen „Bahnhofsmission Deutschland e. V.“ Der gedruckte Beitrag musste gekürzt werden. Hier ist die ungekürzte Version abgedruckt.
Der Artikel erschien in der Herder Korrespondenz, 77. Jg. 2023, H. 10, S. 49-51.
Innerhalb von Bahnhofsmission Deutschland wurde ab 2021/2022 erörtert, wie die Arbeit „spitzenverbandlich“ verortet und damit auch gegenüber staatlichen Behörden, Stiftungen und anderen fördernden Institutionen besser gesichert werden kann. Vor diesem Hintergrund entstand der hier wieder abgedruckte Artikel des Autors, der unter anderem während der vielen Jahre wissenschaftlicher und beratender Tätigkeit immer wieder auf eigentlich überholte konfessionelle Strukturbilder traf, die angesichts gesellschaftlicher Veränderungen in ökumenischer Perspektive überwunden werden müssten.
Bei diesem Beitrag handelt es sich um eine Erstveröffentlichung.
Mit dem Beitrag schließt der Verfasser sowohl seine Arbeiten zur Geschichte der Bahnhofsmission als auch seine kurze ehrenamtliche Tätigkeit als Vorsitzender des Bahnhofsmission Deutschland e.V. von 2021 bis 2024 ab. In den letzten Abschnitten werden auch die Ereignisse bis zum Juni 2024 beschrieben. Nach Darlegungen zur ökumenischen Geschichte der Bahnhofsmission wechselt der Verfasser hierbei in die Rolle des zeitweiligen verbandlichen Akteurs und unmittelbaren Zeitzeugen.
Die Bahnhofsmission, eine von kirchlichen Verbänden getragene caritativ-diakonische Einrichtung für Reisende, kann – verfolgt man ihre Anfänge bis zu den ersten örtlichen Einzelinitiativen zurück – auf eine über einhundertjährige Geschichte blicken. Vor nunmehr fünfzig Jahren, kurz vor Ausbruch des Zweiten Weltkrieges, mußte sie ihre Arbeit für einige Jahre einstellen. Der monopolistische Anspruch der Nationalsozialistischen Volkswohlfahrt (NSV), Kriegsvorbereitung und Kriegs-führung duldeten zwischen 1939 und 1945 keine verbandlich-konfessionelle Arbeit an den Bahnhöfen.
Diese analysierende Darstellung der Geschehnisse1 um und gegen die Bahnhofsmissionen zwischen 1933 und 1945 will nicht nur als ein Beitrag zur Geschichte der konfessionellen Wohlfahrtspflege verstanden werden. Mit den nachfolgenden Ausführungen soll insbesondere der Versuch unternommen werden, die bislang schon vorgelegten Arbeiten über die Nationalsozialistische Volkswohlfahrt2 in einen spezifischen Handlungsbereich hinein zu ergänzen und konkreter zu füllen. Dabei sind die Positionen der Bahnhofsmissionen gegenüber dem Nationalsozialismus generell und gegenüber der NSV im besonderen relativ leicht zu bestimmen. Bis auf frühe Äußerungen hoffnungsvoller Erwartung hinsichtlich der politischen und gesellschaftlichen Umwälzungen, entwickelte sich – bedingt durch erste Einflussversuche und Pressionen der Nationalsozialisten bereits im Sommer 1933 – relativ rasch eine deutliche Abwehrhaltung und Distanz. Die Bahnhofsmissionen suchten ihre Existenz standhaft zu verteidigen. Dies ist ihnen zweifellos durch die Einbindung in das Servicegefüge der Deutschen Reichsbahn und durch die Tatsache erleichtert worden, dass sie keine besonders sensiblen wohlfahrtspflegerischen Aufgaben zu bewahren hatten und nicht Anpassungszwängen ausgesetzt waren, die sie hätten in Mitschuld bringen können, nimmt man einmal die Tatsache aus, dass die an wenigen Orten existierende „Jüdische Bahnhofshilfe“ bei den konfessionellen Trägern keinen Rückhalt fand und schon 1933 ihre Arbeit einstellen musste.
Die Geschichte der Bahnhofsmission ist mit den im ausgehenden neunzehnten Jahrhundert entstehenden konfessionellen Mädchenschutzverbänden, mit dem Kampf gegen Prostitution und Mädchenhandel und mit der Entstehung fürsorgerischer Heime und Mädchenasyle aufs Engste verbunden. Besondere Unterstützung fanden einige Verbände in organisatorischer Hinsicht durch die beginnenden wohlfahrtspflegerischen Vernetzungen durch und die Einbindungen in die „Innere Mission“ und den „Caritasverband“. Auch die Bedeutung der Verbände für die konfessionell orientierten Emanzipationsbewegungen der Frauen um die Jahrhundertwende beziehungsweise die von diesen ausgehenden Wirkungen auf die verbandliche Arbeit von Frauen darf nicht übersehen werden. So war die Bahnhofsmission nicht nur eine spezifische wohlfahrtspflegerische Einrichtung, sondern zugleich Ausdruck vielfältiger, sich wechselseitig beeinflussender sozialer und kultureller Faktoren, die in diesem Beitrag nur stichwortartig genannt werden können.
Doch gehen wir in unserer Betrachtung noch einmal zurück zu der „Klientel“, die die Mädchenschutzverbände als ihr Arbeitsfeld ausgemacht hatten. Dienstboten und Dienstmädchen waren in den aufstrebenden Großstädten des letzten Jahrhunderts sehr gefragt. Die in wenig realistischer Form gepriesene, angeblich „frei machende“ Stadtluft lockte junge Mädchen in Scharen in die Städte, waren doch die Erwerbsmöglichkeiten auf dem Lande gering und die Lebenschancen unbefriedigend. Das sich entwickelnde Eisenbahnwesen bot dem Mobilitätszwang und -drang neue Wege.3 Philantropisch eingestellte und religiös-caritativ denkende Frauen aus überwiegend bürgerlichen Kreisen – vielfach mit eigenen Dienstboten, deshalb persönlich interessiert und auch mit den Schattenseiten des Dienstbotendaseins konfrontiert – engagierten sich für die reisenden und stellensuchenden Mädchen. Berichte über Mädchen und junge Frauen, die vom rechten Weg abgekommen waren und der Prostitution nachgingen oder durch den Mädchenhandel dazu gezwungen worden waren, empörten in der zweiten Hälfte des neunzehnten Jahrhunderts zunehmend die Öffentlichkeit. Es bildeten sich, vornehmlich zunächst von puritanisch-protestantischen Kreisen in England ausgehend, nationale und übernationale Initiativen gegen den Mädchenhandel und die Prostitution.4
Auf diesem Hintergrund entstanden in der Schweiz 1877 der protestantisch orientierte „Internationale Verband der Freundinnen junger Mädchen“ und 1896 der „Internationale Katholische Mädchenschutzverband“. Der Freundinnenverband richtete 1884 in Genf erstmals einen „Bahnhofsdienst“ ein.5 Dieser und die vielfältigen Aktivitäten zur Warnung der Mädchen vor leichtfertiger Wanderung, der Aufbau eines Korrespondenznetzes mit Abholdiensten an den Bahnhöfen und die Vermittlung von Stellen für Dienstboten, Bonnen und Lehrerinnen, wurden zum Vorbild für ein vor allem in Deutschland sich entwickelndes dichtes Netz von „Bahnhofsmissionen“ und mit ihnen verbundener jugendpflegerischer Verbandsarbeit.6 Lange jedoch bevor der Freundinnenverband mit einer ersten Vereinsgründung in Berlin 1882 Fuß fasste und ein Korrespondenznetz aufbaute, gab es allerdings dort bereits Plakate und Wandzettel an den Fernbahnhöfen, mit denen zuwandernde Mädchen auf den „Marthashof“, eine von Kaiserwerther Diakonissen betreute Heim- und Bildungsstätte aufmerksam gemacht werden sollte. Die Zeit war reif und wartete geradezu auf eine systematisch vorgetragene Initiative. Diese kam von Johannes Burckhardt, einem in der Inneren Mission und in der weiblichen Jugendpflege engagierten evangelischen Pastor. Ihm verdankt die erste, wohlorganisiert betriebene Bahnhofsmissionsarbeit in Berlin 1894 ihre Existenz (ADW 350/3). Das Jahr 1894 kann als formelles Gründungsjahr der ersten Bahnhofsmission in Deutschland gelten, wenngleich der eigentliche überregionale Träger, die evangelische „Deutsche Bahnhofsmission“ erst 1897 gegründet wurde. 1897 nahm auch in München die erste katholische Einrichtung ihre Arbeit auf. Sie ist zurückzuführen auf eine Initiative des Kapuzinerpaters Cyprian Fröhlich, eines Wegbereiters des Deutschen Caritasverbandes, der die Bestrebungen der als Konkurrenz angesehenen „Inneren Mission“ sorgfältig studiert und dabei die Arbeit der Freundinnenvereine besonders in den Blick genommen hatte. Pater Cyprian gab 1895 den Anstoß für einen „Marianischen Mädchenschutzverein“, der später auf nationaler Ebene als „Katholischer Mädchenschutzverband“ Träger der katholischen Bahnhofsmissionen wurde.7
So gab es bereits um die Jahrhundertwende im Deutschen Reich mehrere evangelische und katholische Bahnhofsmissionen mit regelmäßigem, zum Teil täglichen Dienst. In einigen Fällen waren damals schon bezahlte Kräfte im Einsatz, da die ständige Präsenz und die Koordinationsaufgaben die ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen zum Teil überforderten. Das Programm der die Bahnhofsmissionsarbeit örtlich durchführenden Vereine umfasste ein breites und keineswegs einheitlich strukturiertes Spektrum jugendpflegerischer und jugendfürsorgerischer Aktivitäten: Heime, Herbergen und Asyle, Stellenvermittlung. Sonntags- und Dienstmädchenvereine, später auch Auswanderungsberatung und manches mehr. Vielfältig waren die Verflechtungen mit anderen örtlichen Trägern. Hierzu gehörten auf protestantischer Seite insbesondere die Heime und Anstalten der Diakonissen, auf katholischer Seite die Frauenorden und -kongregationen mit ihren Einrichtungen.
Die Bahnhofsmissionen selbst entwickelten sich – verstärkt vor allem nach dem ersten Weltkrieg – zunehmend zu eigenständigen Institutionen mit dem Anspruch professioneller Hilfestellung und -vermittlung am Bahnhof und wurden damit zu einer Art „Sozialstation“. Anfang der dreißiger Jahre hatten sie den Höhepunkt ihrer Organisationsentwicklung erreicht. An etwa 70 Bahnhöfen im Deutschen Reich existierte ein räumlich und organisatorisch fest institutionalisierter Dienst. Er wurde zu einem erheblichen Teil von hauptamtlich beschäftigten Mitarbeiterinnen geleitet. 1935 zählte man allein bei der evangelischen Bahnhofsmission 170 angestellte Berufsarbeiterinnen. Darüber hinaus gab es etwa 200 katholische und 300 evangelische „Vertrauensstellen“, die „Bahnhofsmission auf Anmeldung“ im Einzelfall durchführten. Hierbei wurden überwiegend ehrenamtliche Kräfte tätig, ohne deren umfangreiche Mithilfe aber auch die ständigen Bahnhofsmissionen ihren Dienst nicht hätten aufrechterhalten können.
Die zunächst getrennt arbeitenden Bahnhofsmissionen waren an vielen Bahnhöfen in enger organisatorischer und personeller Kooperation verbunden. Hierzu hatten nicht nur die meist gemeinsam genutzten und von der Reichsbahn gegen geringes Entgelt zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten im Bahnhof geführt. Auch die Notzeiten der zwanziger Jahre und die gelegentliche Abwehr existenzgefährdender Versuche der Kommunalisierung der Arbeit hatten über die pragmatischen Wirkungen der räumlichen Nähe hinaus auch eine Art „ökumenisches Bewußtsein“ entstehen lassen. Bereits seit 1910 gab es eine „Interkonfessionelle Kommission“ zur Wahrung der gemeinsamen Interessen, die 1934 unter dem wachsenden Druck gegen die freie Wohlfahrtspflege in „Kirchliche Konferenz für Bahnhofsmission“ umbenannt wurde. Die Bahnhofsmission dürfte damit die erste landesweit organisierte und auf örtlicher Ebene Hand in Hand arbeitende „caritativ-diakonische“ Einrichtung überhaupt gewesen sein.8 Die Evangelische Deutsche Bahnhofsmission mit Sitz in Berlin stellte eine Dachorganisation mit eigener Geschäftsführung dar, zu der sich auf Reichsebene mehrere Verbände und Institutionen zusammengeschlossen hatten. Es waren dies unter anderem die Vereine der Freundinnen junger Mädchen, evangelische Vereine für die weibliche Jugend, örtliche Gruppen der „Evangelischen Frauenhilfe“ und regionale Träger der Inneren Mission.9 Die katholische Bahnhofsmission hatte dagegen keine eigenständige Organisationsform, sondern war ein Arbeitsfeld des „Deutschen Nationalverbandes katholischer Mädchenschutzvereine“ mit Sitz in Freiburg im Breisgau. Auf örtlicher Ebene arbeiteten die Mitgliedsvereine des Nationalverbandes zum Teil mit anderen katholischen Wohlfahrtsorganisationen zusammen.10
Einige wenige ausgewählte Schlaglichter sollen den Entwicklungsstand über die Nennung der Zahl der Einrichtungen hinaus markieren. Die seit 1923 mit Genehmigung der Bahndirektionen regelmäßig durchgeführten Bahnhofssammlungen, die in einzelnen Städten gewährten Zuschüsse und die von den tragenden Verbänden bereitgestellten Mittel für die zentralen Geschäftserfordernisse stellten eine zwar nicht üppige, aber angesichts des hohen Anteils ehrenamtlicher Tätigkeit ausreichende materielle Basis sicher. Nach Überwindung der unmittelbaren Folgen des Ersten Weltkrieges war es nach und nach gelungen, zumindest an den größeren Bahnhöfen ein eigenes Zimmer zu erhalten. Neben der ständig gepflegten Plakatierung in Zügen und am Bahnhof war damit auch der sichtbare institutionelle Ausbau der Arbeit mit zum Teil durchgehenden Dienstzeiten möglich. Die Länderbahnen und die 1924 gegründete Deutsche Reichsbahn förderten – nicht ohne Eigennutz – die Bahnhofsmissionen. Auch viele Kommunen gestatteten die Vermittlung von Leistungen aus den gemeindlichen Fürsorgeetats. Mit staatlicher Genehmigung betrieben die Verbände, in der Regel von mit der Bahnhofsmission verbundenen Heimen aus, eine sozial-caritative Stellenvermittlung für Mädchen und junge Frauen. Diese Handlungsvoraussetzungen vermochten die Mitarbeiterinnen und Helferinnen durch ein national und international verzweigtes Netz an Verbindungen effektiv umzusetzen.
Es muß noch erwähnt werden, dass sich Mitte der zwanziger Jahre katholische und evangelische „Bahnhofsdienste“ zur Betreuung der männlichen Reisenden hinzugesellten. Sie schlossen sich Ende 1926 der „Interkonfessionellen Kommission für Bahnhofsmission“ an. Um 1930 gab es knapp 20 katholische und etwa ein Dutzend evangelische ständige Bahnhofsdienste.11 Die Bahnhofsmissionen und -dienste standen so im Schnittfeld vielfältiger verbandlicher Trägerschaften der kirchlichen Wohlfahrtspflege und Verbandsarbeit.
Im Kontext dieses Beitrages darf nicht vergessen werden, dass sich auch jüdische Organisationen an der wohlfahrtspflegerischen Arbeit am Bahnhof beteiligten. Jüdischer Bahnhofsdienst wurde vom Hilfsverein der deutschen Juden vor allem an den Bahnstationen praktiziert, an denen besonders große Zahlen jüdischer Auswanderer registriert wurden. Er war damit wesentlich Teil des Versorgungsnetzes, das die jüdischen Gemeinden und Organisationen für die durchwandernden Ostjuden aufgebaut hatten.12 Der Bahnhofsmission in Konzeption und Arbeitsform vergleichbar war die „Jüdische Bahnhofshilfe“ des Jüdischen Frauenbundes, der im Jahre 1904 gegründet wurde und bereits vor dem Ersten Weltkrieg organisierte Bahnhofshilfen unterhalten hat. Mit den kirchlichen Verbänden gab es ein praktisch konfliktfreies, jedoch kein verbandlich institutionalisiertes Miteinander. Man arbeitete vor allem bei der Plakatierung in den Zügen und an den Bahnhöfen zusammen und überwies entsprechende Reisende und Hilfsbedürftige an die weltanschaulich „zuständigen“ Helferinnen und Einrichtungen. Um 1930 gab es sechs ständig arbeitende „Jüdische Bahnhofshilfen“, in Frankfurt und Berlin mit hauptamtlichen Kräften besetzt.13
Im System der Wohlfahrtspflege nahm die Bahnhofsmission einen relativ bescheidenen Platz ein, so dass sie nicht unmittelbar im Fadenkreuz des Umgestaltungsdranges der Nationalsozialisten liegen konnte. Allein dies mag ein wesentlicher Grund dafür gewesen sein, dass die kirchliche Bahnhofsmission trotz ihrer exponierten öffentlichen Rolle im Verkehrssystem des Reiches so relativ spät – und maßgeblich dann aus militärpolitischen Gründen – 1939 ihre Tätigkeit einstellen musste. Der „Machtergreifung am Bahnhof“ gingen jedoch vielfältige Maßnahmen der Machtentfaltung und der Machtstabilisierung der NSV voraus, die das Wirken der Bahnhofsmissionen beeinträchtigten. Der Akt der endgültigen Verdrängung der Bahnhofsmissionen durch die NSV geschah dann wohlorganisiert und eigentlich ohne jeden Überraschungseffekt. Für die Bahnhofsmission wie für viele andere wohlfahrtspflegerische Bereiche galt, dass die Nationalsozialisten „weder zum Zeitpunkt der Machtübernahme, noch später über ein kohärentes wohlfahrtspolitisches Konzept“ verfügten, mit dem sie den Anspruch auf Gestaltung fachlich wirklich überzeugend hätten vortragen können.14 Die Wirkungskraft der Nationalsozialistischen Wohlfahrtspflege beruhte vielmehr und vornehmlich auf einem „ in der ‚Bewegung‘ angelegten Aktivismus, welchem die weltanschaulichen Ziele instrumentell zugeordnet waren“.15 Während sich die einzelnen Handlungsziele der NSV erst im Verlauf der Festigung ihrer organisatorischen Position herauskristallisierten, stand doch die generelle Richtung fest.
Im ersten Heft der im Oktober 1933 neu erscheinenden Zeitschrift „NS-Volksdienst“ verkündete der Leiter der NSV, Erich Hilgenfeldt: „Wir haben die Führung der Freien Wohlfahrtspflege übernommen, wir übernehmen nun auch die Führung in allen übrigen Gebieten des Reiches. Als fernes Ziel schwebt uns eine einzige Organisation vor Augen, die im Ständestaat sich diesen besonderen Aufgaben zuwendet. Wir haben vorerst von dieser Arbeit den caritativen Organisationen der Kirche die Aufgabe zugewiesen, sich jenen Kranken zu widmen, denen wir nicht mehr helfen können. Diese Aufgabe erfüllen sie aber unter unserer Führung“.16
Konzeptionell teilte die NSV die bevölkerungspolitischen und rassehygienischen Vorstellungen des Nationalsozialismus, ja sie wuchs unter anderem mit ihrem Werk „Mutter und Kind“ in eine zentrale Rolle in der Durchsetzung nationalsozialistischer Ideologie hinein. „Wie kein zweites Gebiet der Sozialpolitik“, so urteilen Mann und Reidegeld,17 wurde die „Wohlfahrtspflege ab 1933 von Kernelementen der nationalsozialistischen Ideologie durchdrungen, dementsprechend umgestaltet, erweitert und durch zunehmend inhumane Praktiken geprägt“. Dazu gehörte unter anderem von Beginn an die Ausgrenzung und später die schonungslose Vernichtung sogenannter „minderwertiger“ Hilfsbedürftiger: „Nationalsozialistische Volkspflege betreut grundsätzlich nur den völkisch wertvollen Menschen (Hilfswürdigkeit). Nationalsozialistische Volkspflege ist auf das Volk als ganzes ausgerichtet. Deshalb entscheidet darüber, wer zu betreuen ist, nicht das Interesse des einzelnen, sondern das der Volksgemeinschaft. Diese Auffassung unterscheidet sich grundsätzlich von der katholischen Anschauung, nach welcher der Mensch ein gleiches Recht auf Hilfe hat“.
„Nach nationalsozialistischer Auffassung kann also der rassisch Wertvolle vor dem rassisch minder Wertvollen, der Kinderreiche vor dem Kinderlosen und Kinderarmen Hilfe beanspruchen; Erbkranke werden von der NSV nicht, Trinker und Asoziale nur in beschränktem Umfang unterstützt. Dagegen gehört auch die Hilfe für solche Personen, die nur durch übermäßiges äußeres Unglück getroffen, an sich aber völkisch wertvoll sind, zu den Aufgaben der NSV, z. B. Fürsorge für Tuberkulöse, Krüppel, Blinde . . . .“18 Auf dem Hintergrund des generellen Ziels der totalen Unterordnung freier gesellschaftlicher Kräfte unter den alles umspannenden „Volksgemeinschafts“-Gedanken entfalteten die Nationalsozialisten besondere Herrschaftstechniken der Entwicklung, Sicherung und Umsetzung der Macht, wie auch an dem hier nachgezeichneten Prozeß der Verdrängung der evangelischen und katholischen Bahnhofsmission aufgezeigt werden kann.
Relativ rasch nach der politischen Machtübernahme begannen die Nationalsozialisten, mit organisatorischen Mitteln die konfessionellen Wohlfahrtsverbände einzuschnüren. Am 25.07.1933 wurde ihnen eine „Reichsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege Deutschlands“ verordnet, der neben der NSV die Innere Mission, der Caritasverband und das Rote Kreuz angehörten. Einige Monate danach, am 24. März 1934, wurde daraus eine „Arbeitsgemeinschaft“ unter Führung des Amtsleiters des Amtes für Volkswohlfahrt bei der obersten Leitung der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP). Damit war organisatorisch der Umbau im Gefüge der Reichsgemeinschaft eingeleitet und die kirchlichen Verbände konnten bereits erkennen, dass sie einem zunehmenden Bevormundungs- und Ausgrenzungsprozess unterworfen sein würden. Die 1931 gegründete und 1933 von Hitler offiziell anerkannte NSV hatte damit ihren ideologischen Führungsanspruch im „neuen Staat“ auch organisatorisch relativ rasch eingelöst.19 Das Besondere an ihrer Machtposition war ihre zweifache Einbindung. Einmal unterstanden die Dienststellen fachlich den jeweils höheren Einheiten bis hinauf zum Hauptamt für Volkswirtschaft in Berlin, zum anderen waren sie politisch auf der jeweiligen Ebene unmittelbar der Partei zugeordnet.20 Die kirchlichen Wohlfahrtsverbände Innere Mission und Caritas wurden zwar nicht verboten, jedoch nach und nach in eine Randstellung abgedrängt. Hätten nicht einige Jahre später die Kriegsereignisse eine weitere Umgestaltung der gesellschaftlichen Ordnung unterbunden, so wären die kirchlichen Wohlfahrtsverbände mit einiger Wahrscheinlichkeit sicherlich auch noch aufgelöst worden. Trotz der überaus deutlichen Sprache der Nationalsozialisten glaubten die kirchlichen Wohlfahrtsverbände jedoch noch einige Zeit an ein erträgliches Nebeneinander mit dem „freien Verband“ Nationalsozialistische Volkswohlfahrt. Auch in den führenden Kreisen der Bahnhofsmission war man zunächst dieser Ansicht.
Die ersten Versuche der Nationalsozialisten, auf die Bahnhofsmission Einfluss zu nehmen, sind auf die Jahre 1933 und 1934 zu datieren. Anfang Juli 1933 sorgten Meldungen über Vorfälle in Wuppertal-Elberfeld beim Reichsverband der evangelischen Bahnhofsmission in Berlin für erhebliche Unruhe. Die NS-Frauenschaft hatte die dortige Bahnhofsmission und das dazugehörige Heim besichtigt und ihr Interesse an der Mitarbeit beziehungsweise Übernahme der Arbeit bekundet. Der Leiter des Bergischen Diakonissenmutterhauses in Aprath bei Wuppertal, Professor Erfurth, der über die Mitarbeit der Diakonissen in der Bahnhofsmissionsarbeit Einfluss ausüben konnte, ist nach den vorliegenden Quellen nicht abgeneigt gewesen, zumindest eine Mitarbeit der NS-Frauenschaft zu ermöglichen. Er hatte bereits erreicht, dass sich die Jüdische Bahnhofshilfe zurückzog. In einem Ersuchen um Hilfe und um konkrete Verhaltensmaßregeln der Elberfelder Leiterin der Bahnhofsmission lesen wir: „Wenn die Frauenschaft sich mit den jüdischen Stunden zufrieden gibt, ist mir ja geholfen, aber was mache ich wenn sie die Leitung übernehmen will?“ (ADWRhl: 82.4.1.1.). Seitens der Verbandsleitung reagierte man auf diese Nachrichten prompt und mit äußerster Entschiedenheit. Zunächst erging über den Unterverband der Evangelischen Bahnhofsmission im Rheinland die Anweisung, alles daranzusetzen, eine endgültige örtliche Entscheidung hinauszuzögern und Professor Erfurth von seinem Vorhaben abzubringen. Betont wurde der kirchliche Charakter der Bahnhofsmission mit dem Hinweis, die Arbeit „unterstehe“ dem Central-Ausschuß für Innere Mission und sei damit in die „Kirche eingegliedert“. Den Wunsch der NS-Frauenschaft, besonders öffentlichkeitswirksame Bereiche sozialer Arbeit übernehmen zu wollen, konterte die Geschäftsführerin des Reichsverbandes Theodora Reineck mit dem Hinweis: „Es empfiehlt sich wohl darauf hinzuweisen, dass unsere Arbeit augenblicklich in ihrem Dienst als Jugendschutz viel schwierige Gefährdetenfürsorge zu leisten hat, die große Mühe und Sachkenntnis verlangt ohne zahlenmäßig auffallende Ergebnisse zu zeitigen. (. . .) Die Vorstellung, dass die Bahnhofsmission sich also als eine besonders günstige Verbindung zu den Massen des Volkes eignet, ist irrig. sie ist eine unumstritten wichtige Arbeit an den heimatlosen Ortsfremden aller Art aber nicht geeignet zur Propaganda namentlich von Gruppen die ihre Hauptkraft in erster Linie der so wichtigen Erhaltung und Förderung der gesunden Volksglieder widmen wollen.“ Und sie schließt ihr Antwortschreiben mit der Bemerkung: „Bei geschickter Verhandlung scheint es mir möglich, unter den genannten Gesichtspunkten zu verhindern, dass hilfsbereite Menschen in unsern Dienst kommen, die aber von Grundsätzen ausgehen, die unserer Bahnhofsmission wesensfremd und damit schädlich sind.“ (ADWRhl: 82.4.1.1.).
Der im „Fall Wuppertal“ geführte Schriftwechsel der verschiedenen Verbandsstellen dokumentiert klar, dass man sich in Kreisen der kirchlichen Wohlfahrtspflege bereits 1933 eingehend mit den Grundzügen und Argumentationen nationalsozialistischer Wohlfahrtsideologie auseinandersetzte. In der Tat konnte zurecht darauf verwiesen werden, dass Jugendschutz und gar Gefährdetenhilfe keine Themen nationalsozialistischer Volkswohlfahrt waren. Hierin mag auch ein Grund dafür zu suchen sein, warum die Bahnhofsmission zunächst reichsweit nicht stärker bedrängt und nicht in die Regie der Nationalsozialisten genommen wurde, passte doch zumindest ein Teil der Klientel und der Aufgaben der Bahnhofsmission nicht ins eigene Konzept. Als später Nichtsesshafte und gefährdete Wandernde mit polizeistaatlichen Mitteln weitgehend aus der Öffentlichkeit entfernt waren21 und sich auch das Gesamtbild des Hilfespektrums der Bahnhofsmission zumindest tendentiell verändert hatte, stellte sich die Situation aus der Sicht der Nationalsozialisten durchaus anders dar.
In welcher Form die kirchliche Wohlfahrtspflege auf die sich entwickelnde NS-Volkswohlfahrt reagieren und wie man gleichzeitig die eigenen Positionen festigen sollte, war zumindest 1933/34 noch keineswegs klar. So erkannten viele – vor allem diejenigen ohne unmittelbaren Handlungsbezug zu den nationalsozialistischen Institutionen und Organisationen – noch nicht voll den auf Monopolisierung angelegten expansionistischen Drang der NSV, waren vielfach geblendet von den anfänglichen Erfolgen gesellschaftlicher Neuordnung, auf die auch viele im kirchlichen Raum gesetzt hatten. Manche hofften – trotz begründeter Skepsis –zumindest auf ein erträgliches Arrangement mit der NSV. In der Vereinbarung der vier von der Reichsregierung anerkannten Spitzenverbände zur Gründung der „Arbeitsgemeinschaft“ unter Leitung der NSV am 24. März 1933 wurde sowohl eine Anpassung an die herrschenden Verhältnisse als auch eine Sicherung der eigenen Flanken gesehen.
Nicht nur um der Chronologie der Ereignisse willen ist an dieser Stelle noch einmal die Jüdische Bahnhofshilfe zu erwähnen, die im Laufe des Jahres 1933 nach und nach still ihre Arbeit einstellen musste. Ein konkretes Verbot wurde nach den vorliegenden Quellen nicht ausgesprochen. Es war eher der massive öffentliche Druck, auf dessen Hintergrund – wie in Wuppertal-Elberfeld der schon erwähnte Leiter der Bergischen Diakonie – auch einzelne Verantwortliche die weitere Tätigkeit der jüdischen Frauen am Bahnhof früh beendet sehen wollten. Insgesamt hat sich die Bahnhofsmission nicht aktiv am Herausdrängen der Jüdischen Bahnhofshilfe beteiligt, diese aber auch nicht geschützt oder schützen können. Bereits Mitte 1933 war ein Großteil der Plakate in den Zügen am unteren Rand, wo die Jüdische Bahnhofshilfe aufgeführt war, beschädigt. Die Reichsbahn sah sich veranlaßt, diesen Teil mit „graugrüner Farbe“ zu überstreichen. Ein Jahr später bat sie darum, neue Plakate ohne das „jüdische Feld“ und ohne die „christlichen Abzeichen“ zu liefern, „weil die Reisenden diesen Überstrich gewaltsam entfernen“. Die Konferenz für kirchliche Bahnhofsmission lieferte daraufhin 1934/35 in einer begrenzten Auflage Plakate aus, auf denen das untere Adressenfeld mit einem Ornament gefüllt war. Bei der Beibehaltung der Verbandssymbole konnte man sich den Wünschen der Reichsbahn beziehungsweise der Nationalsozialisten widersetzen (ADCV: 281.2 Fasz. 2).
Ebenso wie in Wuppertal-Elberfeld konnte auch in Berlin ein Jahr später das Zugreifen der Nationalsozialisten auf die Bahnhofsmission verhindert werden. In Berlin zeigte die örtliche NSV jedoch bereits deutlich „die Zähne“ und operierte mit unmissverständlichen Drohungen. Die Gauleitung Gross-Berlin der NSDAP, Amt für Volkswohlfahrt, verlangte im Frühjahr 1934 von der örtlichen Berliner Konferenz für kirchliche Bahnhofsmission zunächst, sie und das Landes-Wohlfahrts- und Jugendamt Berlin zu deren Sitzungen hinzuzuziehen. Dieses Ansinnen wurde von der Konferenz entschieden zurückgewiesen. Man wollte sich lediglich mit der Gründung einer neuen Arbeitsgemeinschaft zwischen Landesjugendamt, NSV und Konferenz arrangieren. Im Verlaufe des etwa von April bis September andauernden Drängens der NSV ist erstmals mit dem Entzug öffentlicher Gelder gedroht worden. In einer Besprechung in Potsdam am 28. April 1934 wurde auf die starke finanzielle Abhängigkeit der Berliner Bahnhofsmission von städtischen Zuschüssen hingewiesen, die nach einer Niederschrift zwei Drittel des Etats ausmachten und im wesentlichen Personalkostenzuschüsse für die hauptamtlichen Mitarbeiterinnen darstellten. Wie aus einer Abschrift eines Briefes der Berliner Evangelischen Bahnhofsmission vom 5. Juli 1934 hervorgeht, hat ein NSV-Mitarbeiter auch thematisiert, „Ob die Arbeit der BM oder BD wegen der konfessionellen Aufspaltung nicht richtiger von der NSV geleitet bzw. auch betrieben werden müßte“ (ADCV: 281.2 Fasz. 2).
Die geschilderten Berliner Ergebnisse haben die Verbandsspitzen alarmiert. Den Beteiligten ist zu diesem Zeitpunkt erstmals bewußt geworden, dass man künftig mit der Bedrohung der Existenz werde leben müssen. Mit den Vorgängen in Berlin begann die durch Prälat Dr. Benedict Kreutz, den damaligen Präsidenten des Deutschen Caritasverbandes, in Aktennotizen festgehaltene Folge von Gesprächen im Hauptamt für Volkswohlfahrt am Berliner Maybachufer, die die Hauptstationen der Entwicklung bis 1939 gut dokumentieren. An den Verhandlungen und Gesprächen auf Reichsebene waren über die Jahre hinweg nur wenige Personen beteiligt. Auf Seiten des Hauptamtes sind der bereits erwähnte Hauptamtsleiter Erich Hilgenfeld, ein 1933 in die NSDAP eingetretener Behördenangestellter aus dem Statistischen Reichsamt, und Amtsleiter Hermann Althaus, ein aus der evangelischen Wohlfahrtspflege stammender Fürsorger, zu nennen. Hilgenfeldt, ein offensichtlich guter Organisator, war entscheidend am Aufbau der NSV als Parteiorganisation, an ihrer Festigung und am Ausbau ihrer Position beteiligt. Er vereinigte in seiner Person zugleich die Leitung des Winterhilfswerkes. Althaus leitete das für die gesamte Wohlfahrtspflege und Jugendhilfe zuständige
Ressort und gehörte mit seinen publizistischen Aktivitäten zu den „Ideologen“ der NSV.22
Die Bahnhofsmissionen wurden vor allem vom Caritaspräsidenten Kreutz einerseits und vom Vorsitzenden der Evangelischen Deutschen Bahnhofsmission Karl Otto von Kameke andererseits vertreten. Von Kameke war beruflich als Senatspräsident beim Preußischen Oberverwaltungsgericht tätig und hatte verschiedene Ehrenämter in der evangelischen Kirche inne. Theodora Reineck, Generalsekretärin der Evangelischen Deutschen Bahnhofsmission, und Elisabeth Denis, Generalsekretärin des Deutschen Nationalverbandes der katholischen Mädchenschutzvereine, haben sich – ganz auf ihre verbandsbezogene Rolle konzentriert – um die vielfältigen praktischen Aufgaben der bald in Bedrängnis geratenden Bahnhofsmissionen gesorgt. Da Reineck, der man eine besonders kompetente Geschäftsführung nachsagte, in Berlin tätig war, wo sie auch die Geschäfte der „Kirchlichen Konferenz für Bahnhofsmission“ besorgte, trat auch sie bei Verhandlungen gelegentlich auf. Die seinerzeitige Vorsitzende des Nationalverbandes der katholischen Mädchenschutzvereine, die ehemalige Reichstagsabgeordnete des Zentrums Christine Teusch, wirkte nur in den internen Gesprächen zwischen den kirchlichen Verbänden mit. Die Verhandlungen waren also „Männersache“ in einem ansonsten von Frauen geprägten Arbeitsfeld. Es war weitgehend noch Tradition, dass die Außenvertretung von männlichen Vorsitzenden oder geistlichen Präsides wahrgenommen wurde. Die nationalsozialistische Ideologie förderte zudem die Zurückdrängung von Frauen aus öffentlichen Rollen, so dass es im aktuellen Kontext auch sinnvoller erscheinen musste, die Männer verhandeln zu lassen.
Das nach den vorliegenden Quellen erste Gespräch im Hauptamt für Volkswohlfahrt fand am 12. November 1934 statt. Kreutz brachte zunächst die „Berliner Ereignisse“ zur Sprache und thematisierte dann offensichtlich auch die Frage, ob es eine generelle Perspektive der Nationalsozialistischen Volkswohlfahrt in Sachen Bahnhofsmission gebe. Hauptamtsleiter Hilgenfeldt äußerte, man habe den für die Berliner Auseinandersetzung verantwortlichen Gauamtsassessor Schnuhr durch Entlassung „seiner verdienten Strafe“ zugeführt. Es läßt sich vermuten, dass man Schnuhr wohl kaum ernsthaft bestraft, sondern ihm eher in einem anderen Arbeitsbereich neue Beschäftigung gegeben hat. Schließlich hat er doch nur vorexerzieren wollen oder sollen, was später aus einer festeren Machtposition der Nationalsozialisten heraus im ganzen Reich umgesetzt wurde. Hilgenfeldt suchte die Befürchtungen von Dr. Kreutz durch die Zusicherung zu zerstreuen, dass es „keine neue reichsmäßige Regelung“ gebe und die Bahnhofsmissionen ihre Arbeit weiterhin durchführen könnten (Aktenvermerk Kreutz, ADCV: 281.2 Fasz. 2). Doch Vorsicht war am Platze. Wie in anderen Arbeitsfeldern suchten die Verantwortlichen deshalb auch bei der Bahnhofsmission mit einer deutlicheren „kirchlichen Anbindung“ Eingriffe besser abzuwehren. Mit der Begründung, die Nationalsozialistische Volkswohlfahrt versuche, auf „alle interkonfessionelle Arbeit (. . .) einen besonderen Einfluß zu nehmen“, wurde auf der Sitzung der „Interkonfessionellen Kommission für Bahnhofsmission in Deutschland“ am 1. Juni 1934 beschlossen, sich künftig „Konferenz für Kirchliche Bahnhofsmission“ zu nennen (ADCV: 281.2 Fasz. 3). Nach dieser Umbenennung erlebte die Konferenz noch zwei weitere ordentliche Zusammenkünfte. Ab 1936 tagte man im Sinne eines Krisenmanagements nur noch auf Vorstandsebene. Die wiederholten Zusicherungen aus dem Hauptamt für Volkswohlfahrt einerseits und die zunehmenden Konflikte auf örtlicher Ebene, wo die NS-Frauenschaft bei der Betreuung von Kindertransporten eingriff und Sammlungen gestört wurden, schufen ein Klima der Verunsicherung. Solche Wirkungen zu zeitigen gehörte in vielen Bereichen zur Taktik der Nationalsozialisten, wenngleich auch unklare Verhältnisse zwischen den Parteidienststellen und der NSV und den kommunalen Behörden selbst ungewollt dazu beitrugen.
Im Jahre 1934 begannen die Machthaber systematisch, den finanziellen Spielraum der freien Wohlfahrtspflege einzuengen. Mit zwei aufeinanderfolgenden Gesetzen wurden die formalen Voraussetzungen für die Einschränkung der Sammlungstätigkeit der Verbände geschaffen. Ein in offensichtlicher Eile verfaßtes Gesetz über das Verbot von öffentlichen Sammlungen vom 3. Juli 1934 (RGBI. I: 531) untersagte das Sammeln von Geld- und Sachspenden auf öffentlichen Plätzen und Straßen bis zum 31. Oktober 1934. Ausnahmeregelungen, die dann auch für die Bahnhofsmission in Anspruch genommen werden konnten, waren nur durch den Stellvertreter des Führers zu erlangen. Das Gesetz zur Regelung der öffentlichen Sammlungen und sammlungsähnlichen Veranstaltungen (Sammlungsgesetz) vom 5. November 1934 (RGBI. 1: 1086) ließ dann keine Unklarheiten mehr über die Absichten der Nationalsozialisten. Beschönigend sprach man von „Regelung“ und nicht von „Verbot“. Unumwunden lautete es aber in § 15: „Dieses Gesetz gilt nicht für öffentliche Sammlungen und sammlungsähnliche Veranstaltungen, die durchgeführt werden 1. von der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei, ihren angeschlossenen Gliederungen (. . .) 4. von einer christlichen Religionsgemeinschaft des öffentlichen Rechts bei Gottesdiensten in Kirchen und in kirchlichen Versammlungsräumen.“ Was im öffentlichen Interesse lag und deshalb genehmigungsfähig war, bestimmten fortan diejenigen, die sich selbst von allen Einschränkungen ausgenommen hatten.
Die Sammlungen der freien Träger wurden auf dieser Grundlage zunächst strikt begrenzt und später nicht mehr genehmigt. Nachdem 1934 und 1935 – allerdings mit zum Teil empfindlichen Störungen23 – noch ordentliche Sammlungen der Wohlfahrtsverbände mit einigermaßen zufriedenstellenden Ergebnissen durchgeführt werden konnten, verschärften sich 1936 die Bedingungen. Eine durch die Genehmigungspraxis abgesicherte zeitliche Staffelung der Sammlungen wurde aufgegeben und allen Verbänden gleichzeitig für zwei Junitage eine Genehmigung erteilt. Durch die Herstellung einer solchen Konkurrenzsituation erhofften sich die Nationalsozialisten eine entscheidende Minderung der Sammlungsergebnisse der Inneren Mission und der Caritas. Im Jahr darauf konnten überhaupt keine öffentlichen Haus- und Straßensammlungen der freien Wohlfahrtspflege mehr stattfinden. Die kirchlichen Verbände waren damit auf rein innerkirchliche Sammlungen verwiesen. Parallel hierzu entwickelte sich unter Führung und alleiniger Kontrolle der NSV das Winterhilfswerk zu einem gigantischen Unternehmen. Die NSV hatte bereits 1933 damit begonnen, das 1931 von freien Wohlfahrtsverbänden gegründete Winterhilfswerk in ihren Dienst zu nehmen und dann zu monopolisieren. Die kirchlichen Wohlfahrtsverbände beteiligten sich zwar noch einige Jahre an den gemeinsamen Sammlungen für das Winterhilfswerk, erhielten jedoch von Jahr zu Jahr geringere Anteile aus dem Sammlungsergebnis. Die Bahnhofsmissionen trafen diese Regelungen schwer. Im Vorfeld der gesetzlichen Einschränkungen und Verbote im Jahre 1934 standen die Sammlungen der Bahnhofsmissionen in einigen Städten bereits im Zeichen der Auseinandersetzung mit nationalsozialistischen Verbänden. Die Generalsekretärin der Evangelischen Bahnhofsmission notierte am 31. Mai 1934: „Die Schwierigkeiten bestehen heute sachlich darin, dass improvisierte Sammlungen seitens der N.S.V., der Frauenschaft oder der H.J. in den Tagen stattfinden, die nach langhändiger und mühseliger Vorbereitung für die Bahnhofsmission am Bahnhof vorgesehen waren. Ferner werden die Sammlungen oft während ihrer Durchführung (durch Aufwendung von mancherlei Mitteln und Gewinnung von Persönlichkeiten) durch Verbote der Gauleiter jählings unterbrochen. – Ferner wird das Recht, die Sammelerträge selbst zu vereinnahmen, beanstandet und was dergleichen mehr ist.“ (ADCV: 281.2 Fasz. 2).
1934 und 1935 konnte die Bahnhofsmission noch Verbündete für ihre Ersuchen um Genehmigung eigener Sammlungen mobilisieren. Auf Betreiben der Konferenz für kirchliche Bahnhofsmission richtete die Reichsbahnhauptverwaltung unter dem 6. Juli 1934 ein Gesuch an den Stellvertreter des Führers, in dem darauf hingewiesen wurde, dass bei einer durch fehlende Finanzmittel bedingten Schließung der Bahnhofsmissionen auf die Reichsbahn Aufgaben zukämen, die sie durch ihre Bediensteten nicht leisten könnten (ADCV: 281.2 Fasz. 3). Neben der Reichsbahn hatten auch der Präsident der Reichsanstalt für Arbeitslosenvermittlung und Arbeitslosenversicherung mit dem Hinweis auf die Hilfen der Bahnhofsmission bei den Transporten jugendlicher Landhelferinnen und Landhelfer am 21. Juni 1934 interveniert (ADCV: 281.2 Fasz. 3). Mit dem Jahre 1936 endete dann jedoch die seit 1923 geübte Tradition der Sammlungen am Bahnhof. Die letzten Bahnhofssammlungen am 13. und 14. Juni 1936 konnten zum Teil noch in der örtlichen Presse bekanntgemacht werden (ADCV: CA VIII d, 165 B). Die finanzielle Lage der Bahnhofsmissionen wurde zunehmend prekärer. Daran änderte auch die Tatsache nicht viel, dass einzelne örtliche Bahnhofsmissionen 1937 und 1938 auf Antrag begrenzte Mittel aus dem Winterhilfswerk erhielten. In Berlin gab es nach einer Unterbrechung im Jahre 1938 – als ein städtischer Besoldungszuschuss von 45 000 Reichsmark für 44 Berufsarbeiterinnen ausschließlich dem NSV-Bahnhofsdienst zur Verfügung gestellt wurde – sogar 1939 noch eine finanzielle Unterstützung für die kirchliche Bahnhofsmissionsarbeit (ADCV: 329.1 +125). Die Entscheidungen über solche Unterstützungen waren aber von Willkür geprägt und ließen sich nicht kalkulieren. Innere Mission und Caritasverband waren bald ebenfalls nicht mehr in der Lage, selbst bescheidenste Wünsche nach finanzieller Unterstützung der Bahnhofsmission zu erfüllen. Die Zuweisungen aus den Erlösen der Winterhilfswerksammlungen wurden geringer und auch bisher erhaltene Reichshaushaltsmittel standen ab 1937/1938 nicht mehr zur Verfügung. Mit Zynismus kommentierte die Leitung der NSV das Abdrängen der freien Wohlfahrtspflege. Caritaspräsident Kreutz über ein Gespräch mit Althaus am 9. Februar 1938: „Bei dieser Gelegenheit teilte Althaus mit, dass er gegen die Kürzung dieses ordentlichen Fonds im Reichshaushalt protestiert habe. Es besteht aber die feste Absicht des Reichsfinanzministeriums, staatlicherseits keinerlei Finanzierung der freien Liebestätigkeit mehr vorzunehmen. Die Fürsorge gehe wieder an die Gemeinden und Provinzen zurück, wie es früher war, und habe mit dem Reiche nichts mehr zu tun. Gemeinden und Provinzen seien Selbstverwaltungskörper. Sie können sich des Spitzenverbandes bedienen, der die Arbeit am besten leistet. Damit wäre die freie Liebestätigkeit aus der politischen Kampfarena ausgeschieden und könne sich ungehemmt weiter entwickeln.“ (ADCV: 325.1).
