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Die Arbeit mit sturzgefährdeten Menschen stellt Pflegende vor große Herausforderungen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Betroffenen zusätzlich kognitiv eingeschränkt sind. Pflegebedürftige sollen vor Stürzen geschützt werden bei gleichzeitigem Erhalt von Selbstbestimmtheit und größtmöglicher Mobilität. Die bodennahe Pflege stellt eine Möglichkeit dar, beiden Ansprüchen gerecht zu werden. Das Buch bietet Pflegenden mit wissenschaftlichen Erkenntnissen und rechtlichen Grundlagen untermauerte Handlungsempfehlungen, um das Konzept im Pflegealltag umzusetzen. Die Erläuterung einer bedarfsgerechten Vorgehensweise bei der Implementierung erfolgt in drei Phasen: von der Planung einer bodennahen Pflege bis hin zur Rückführung in die Normalität. Das Buch bezieht dabei auch hygienische Aspekte ein und gibt Hinweise zum rückenschonenden Bewegen der Pflegebedürftigen auf dem Boden. Pflegetherapeutische Konzepte sowie Maßnahmen zum Thema Kontinenzförderung erleichtern die praktische Umsetzung der bodennahen Pflege. Anhand von Fallbeispielen wird die Praktikabilität des Konzeptes konkret erläutert.
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Seitenzahl: 158
Veröffentlichungsjahr: 2023
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Cover
Titelei
Vorwort
1 Einleitung
2 Sturzprophylaxe
2.1 Sturzhäufigkeiten
2.2 Sturzfolgen
2.3 Expertenstandards des DNQP
2.3.1 Expertenstandard »Sturzprophylaxe in der Pflege«
2.3.2 Expertenstandard »Erhaltung und Förderung der Mobilität«
2.4 Rechtliche Aspekte
2.4.1 Stürze und Haftung
2.4.2 Freiheitsentziehende Maßnahmen
3 Praktische Umsetzung der bodennahen Pflege
3.1 Räumliche Ausstattung
3.2 Hygienische Aspekte
3.3 Phasen der bodennahen Pflege
3.3.1 Die Vorbereitungsphase
3.3.2 Angehörigenintegration
3.3.3 Die Anpassungsphase
3.3.4 Die Rückführungsphase
3.4 Das Bewegen auf dem Boden
3.4.1 Rückengerechtes Arbeiten
3.4.2 Kinaesthetics
3.4.3 Das Niedrigflurbett – eine rückengerechte Alternative?
3.5 Ergänzende Pflegeangebote
3.5.1 Kontinenzförderung
3.5.2 Basale Stimulation
®
nach Prof. Dr. Fröhlich
3.5.3 Lagerung in Neutralstellung – LiN
4 Fallbeispiele
4.1 Michelle in der Frührehabilitation
4.2 Es fehlt Orientierung für Frau M.
4.3 Der letzte Weg
4.4 Ein Sonderfall – Herr H. auf der IMC-Station
Literatur
Stichwortverzeichnis
Die Autorin
Bianca Schmidt-Maciejewski, M. Sc., Advanced Practice Nurse und Leitung der Stabsstelle Pflegekompetenz am Wilhelmsburger Krankenhaus Groß-Sand.
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Piktogramme
Definition Achtung ⚠
Info/Merke v Fallbeispiel
1. Auflage 2023
Alle Rechte vorbehalten© W. Kohlhammer GmbH, StuttgartGesamtherstellung: W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart
Die enthaltenen Fotografien wurden im Wilhelmsburger Krankenhaus Groß-Sand aufgenommen.
Print:ISBN 978-3-17-041927-8
E-Book-Formate:pdf: ISBN 978-3-17-041928-5epub: ISBN 978-3-17-041929-2
Im Pflegealltag gibt es verschiedenste herausfordernde Situationen, die eine besondere pflegerische Umsicht und Expertise verlangen. Die Sturzprophylaxe zählt ebenso dazu, wie auch der Umgang mit kognitiv beeinträchtigten Menschen. Jede einzelne dieser Pflegesituationen ist aufgrund ihrer Komplexität und der Vielfalt individueller Ausprägungen und Erfordernisse sehr anspruchsvoll. Treffen beide Aspekte aufeinander, gibt es kaum evidenzbasierte Handlungsalternativen, die beiden Pflegeproblemen gleichzeitig gerecht werden. So ist im Alltag die Kreativität der einzelnen Pflegeperson und die individuelle Suche nach Lösungsansätzen für diese Problematik gefordert.
Eine Möglichkeit, der genannten Problematik zu begegnen, stellt die bodennahe Pflege dar. Im Rahmen meiner stationsübergreifenden Tätigkeit als Praxisanleiterin und Dozentin habe ich jedoch festgestellt, dass die Umsetzung der bodennahen Pflege oft ohne konzeptionelle Grundlage erfolgt. Die Frage danach, wie die Umsetzung einer bodennahen Pflege strukturiert und fundiert gelingen kann, bleibt aufgrund einer nur sehr geringen Evidenzlage häufig unbeantwortet. So soll in diesem Buch der aktuelle Stand der Wissenschaft zur bodennahen Pflege mit praktischen Erfahrungen und mit wichtigen Zusatzinformationen zum Thema Sturzprophylaxe gebündelt werden, um eine strukturgebende Orientierungshilfe zu bieten, welche eine Implementierung dieses Pflegeansatzes unterstützen kann. Je nach Tätigkeitsbereich wird eine einrichtungsspezifische Adaption dieses Pflegeansatzes jedoch nötig sein. Eine einrichtungsspezifische Konzepterstellung zu dieser Thematik wäre demnach sinnvoll und lohnenswert. Die Gestaltung einer bodennahen Pflege kann unabhängig von einem speziellen pflegerischen Setting gelingen. Beispiele dafür finden sich in den anonymisierten Fallberichten am Ende dieses Buchs. Mit diesen Fallbeispielen möchte ich ermutigen, neue und vielleicht auch unkonventionelle Wege in der Begleitung sturzgefährdeter pflegebedürftiger Menschen, unter Einbindung des gesamten multiprofessionellen Teams und der Angehörigen, zu beschreiten.
Beim Schreiben dieses Buchs wurde überwiegend ein genderneutrales Plural (»die Pflegebedürftigen«) verwendet. Nur in Ausnahmefällen wurde abweichend die weibliche und männliche Form eines Wortes (»die Ärztinnen und Ärzte«) genutzt. Ausdrücklich soll darauf hingewiesen werden, dass auch in diesem Fall alle Geschlechter (m/w/d) angesprochen sind.
Bianca Schmidt-MaciejewskiHamburg, im Februar 2023
Professionelle Pflege hat die Aufgabe, pflegebedürftige Menschen dergestalt zu unterstützen, dass sie ihre Krankheit oder Behinderung mit größtmöglicher Autonomie in ihre Lebenswelt integrieren können (Bartholomeyczik, 2006). Dieses Pflegeverständnis beinhaltet nicht nur, dass ein therapeutisches, ressourcenförderndes Handeln als zentrale Aufgabe professioneller Pflege angesehen werden muss, sondern setzt zugleich eine professionelle Haltung voraus, welche die pflegebedürftigen Menschen als gleichberechtigte Partner in der Pflegeprozessgestaltung anerkennt.
Immer dann jedoch, wenn Pflegebedürftige Symptome wie motorische Unruhe und Aufsteh-Tendenzen zeigen und gleichzeitig sturzgefährdet sind, gelingt es oftmals nur teilweise, die Aspekte der Autonomie und Gleichberechtigung für die Pflegebedürftigen konsequent in Pflegemaßnahmen einzubinden. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Pflegebedürftigen zusätzlich unter einer kognitiven Einschränkung leiden und notwendige Pflegemaßnahmen den Betroffenen nicht begreifbar zu machen sind (Schmidt-Maciejewski, 2021).
Die Pflegenden befinden sich in einem solchen Fall in einem Zwiespalt, der sich aus dem Willen, den Pflegebedürftigen größtmögliche Autonomie zu ermöglichen, und dem pflegerischen Verantwortungsbewusstsein sowie dem aus dem hippokratischen Eid entlehnten Grundsatz »primum non nocere« ergibt. Die Pflegebedürftigen sollen demnach vor Schaden bewahrt werden. Die Entscheidungsfindung, welche Pflegemaßnahme am besten geeignet erscheint, um diesen beiden unter Umständen gegensätzlichen Aspekten im Rahmen der Sturzprophylaxe gerecht zu werden, mündet allzu oft in einer belastenden Dilemmasituation für die Pflegenden. Pflegende entscheiden häufig auf Grundlage von Fürsorgeaspekten dem Einzelnen gegenüber, die nicht nur das körperliche, sondern auch das emotionale Wohlbefinden der Pflegebedürftigen einschließen (Suter-Riederer et al., 2012). Daher können besonders solche Pflegesituationen als belastend empfunden werden, in denen es zu einer Ortsfixierung der Pflegebedürftigen durch die Anwendung freiheitsentziehender Maßnahmen, wie Bettseitenteile oder Fixierungsgurte, kommt.
Freiheitsentziehende Maßnahmen haben sowohl physische wie auch psychische Folgen für die Betroffenen. In diesem Zusammenhang kann festgestellt werden, dass Mobilitätseinschränkungen und Verwirrtheitszustände zunehmen, der Bedarf an Psychopharmaka steigt und die Betroffenen einen Vertrauensverlust dem therapeutischen Team gegenüber erleiden können. Zudem wirken sich diese emotional belastenden Pflegesituationen nachweislich abträglich auf die Arbeitszufriedenheit der Pflegenden aus und können unter Umständen sogar in einem Burnout enden (Bredthauer, 2006).
Die Anwendung freiheitsentziehender Maßnahmen ist somit nicht nur für die Pflegebedürftigen, sondern auch für die durchführenden Pflegenden als problematisch anzusehen. Untersuchungen zeigen, dass die Anwendung freiheitsentziehender Maßnahmen im Rahmen der Sturzprophylaxe zu keiner Abnahme der Sturzhäufigkeit oder sturzbedingter Verletzungen führt (Köpke et al., 2012). Nichtsdestotrotz werden freiheitsentziehende Maßnahmen nach wie vor zum Zwecke der Sturzprophylaxe angewendet. Da diese Maßnahmen einen massiven Eingriff in die Freiheitsrechte der Betroffenen darstellen und sie dem besonders schützenswerten Rechtsgut, nämlich dem Schutz der Menschenwürde, widersprechen, wird der Ruf nach schärferen gesetzlichen Regelungen zur Anwendung freiheitsentziehender Maßnahmen laut (Abraham et al., 2019). Gleichzeitig stellt sich die Frage, ob sturzprophylaktische Pflegeangebote, die eine gangbare Alternative im pflegepraktischen Alltag darstellen, fehlen oder unbekannt sind (Bredthauer, 2006). Eine Möglichkeit auf freiheitsentziehende Maßnahmen im Rahmen der Sturzprophylaxe zu verzichten, stellt die Umsetzung der bodennahen Pflege dar. Eine generelle Auseinandersetzung mit dem Thema Sturzprophylaxe stellt jedoch die Basis für eine gelingende Umsetzung einer professionellen Sturzprophylaxe im Pflegealltag dar.
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) definiert einen Sturz als ein unwillentliches Ereignis, bei dem die betreffende Person auf dem Boden oder einer anderen niedrigeren Ebene als der vorherig eingenommenen Körperposition aufkommt. Ein Sturz ist hiernach nur dann erfolgt, wenn es sich nicht um eine beabsichtigte Positionsänderung handelt (WHO, 2007). Es folgt daraus, dass nicht nur ein Fallen auf den Boden als Sturz zu betrachten ist, sondern auch solche Ereignisse, bei denen sich die betreffende Person z. B. an Mobiliar, einer Wand oder einem Handlauf festhält und so verhindert, auf dem Boden aufzutreffen. Entscheidend ist, dass die stürzende Person auf einer niedrigeren Fläche als der vorherigen mittleren Transversalebene des Körpers auftrifft. Hierbei ist zunächst völlig unerheblich, ob der Sturz mit Verletzungen einhergeht oder die gestürzte Person unversehrt bleibt. Dieser Umstand ist oftmals unbekannt, was zur Folge hat, dass Stürze als solche nicht wahrgenommen werden. Betroffene sprechen oftmals davon, gestolpert oder getaumelt zu sein. Fragt man hier genau nach, ob ein Sturz erfolgt ist, wird dies oftmals verneint (Balzer et al., 2013). Betroffene und auch Pflegende verbinden mit einem Sturz das plötzliche, schnelle Fallen auf den Boden. Die Geschwindigkeit des Fallens ist jedoch irrelevant, wenn es darum geht, einen Sturz als solchen zu erkennen. Pflegesituationen, in denen Positionswechsel vom Sitzen ins Stehen oder umgekehrt erfolgen und die in der Bewegung unterstützte Person zu stürzen droht, die Pflegende jedoch eingreifen und die Betroffene langsam in Richtung Boden gleiten lässt, sind demnach ebenso als Sturz zu werten. Die Frage, wie genau ein Sturz definiert wird, hat also einen Einfluss auf die Erfassung der Sturzhäufigkeit in den verschiedenen Pflegeeinrichtungen.
Ganz generell lässt sich festhalten, dass mit zunehmendem Alter die Sturzhäufigkeit steigt. Im Alter über 65 Jahren stürzen 43 % aller Männer und 30 % aller Frauen im Zeitraum von zwei Jahren mindestens einmal (Statista, 2013). Generelle Ursachen für die steigende Sturzinzidenz im Alter sind die herabgesetzte Muskelkraft, verschlechterte motorische Fähigkeiten sowie ein weniger sensibel reagierendes Gleichgewichtssystem (Hager, 2015; Aktionsbündnis Patientensicherheit e. V., 2013).
Die Sturzrate für den klinischen Bereich wird im Allgemeinen bezogen auf 1.000 Patientenaufenthaltstage angegeben. Unterschiede in der Sturzhäufigkeit in den verschiedenen Bereichen der Gesundheitsversorgung sollten an dieser Stelle jedoch Beachtung finden. So lässt sich feststellen, dass 7,5 % aller erwachsenen Krankenhauspatientinnen und -patienten mindestens einen Sturz während ihres Aufenthalts erleiden. Dies würde einer Sturzrate für den akutstationären Bereich von nahezu einem Sturz pro 1.000 Aufenthaltstagen entsprechen (Schwendimann et al., 2008; Brand & Sundararajan, 2010). Werden nun aber unterschiedliche Fachdisziplinen betrachtet, zeigt sich auch an dieser Stelle, dass die Sturzhäufigkeit mit zunehmendem Alter ansteigt. In Klinikbereichen, in denen verstärkt Senioren und Seniorinnen behandelt werden, liegen die Sturzraten deutlich über dem allgemeinen Durchschnitt. Auf internistischen Stationen liegt die Sturzrate etwa zehnmal so hoch, auf geriatrischen Stationen etwa elfmal so hoch wie im gesamten Krankenhausdurchschnitt.
Zum einen kann im Alter von einer allgemeinen körperlichen Degeneration ausgegangen werden. Zum anderen lässt sich die erhöhte Sturzrate in den vorgenannten akutstationären Bereichen dadurch erklären, dass der Wechsel aus der vertrauten Umgebung zu einer Verunsicherung und Desorientierung der Betroffenen führen kann. Zudem werden im Rahmen einer Krankenhausaufnahme häufig neue oder zusätzliche Medikamente verschrieben, die sich unter Umständen erhöhend auf das Sturzrisiko auswirken können. Auch die Erkrankung selbst, welche zur Krankenhausaufnahme geführt hat, kann erschwerend das Sturzrisiko beeinflussen (Baybarz, 2020; Aktionsbündnis Patientensicherheit e. V., 2013). Insbesondere dementiell Erkrankte leiden unter einem plötzlich erfolgten Wechsel aus ihrer gewohnten in eine fremde Umgebung. Aufgrund der kognitiven Beeinträchtigung dieser Personengruppe können sie die Veränderungen situativer und räumlicher Art kaum verarbeiten. Herausfordernde Verhaltensweisen, wie es die Hinlauftendenz darstellt, können die Folge sein und zu einer erhöhten Sturzgefahr führen (▸ Abb. 1). Dies erklärt, warum die mittlere Sturzrate bei dementiell Erkrankten etwa bei 16 Stürzen pro 1.000 Krankenhausaufenthaltstagen liegt (Balzer et al., 2013).
Abb. 1:Sturzraten im klinischen Setting pro 1.000 Krankenhausaufenthaltstagen (Balzer et al., 2013; Brand & Sundararajan, 2010; Schwendimann et al., 2008)
Im Bereich der klinischen Rehabilitation sind ebenfalls erhöhte Sturzraten im Vergleich zum allgemeinen Krankenhausdurchschnitt zu verzeichnen. Das Risiko zu stürzen ist hier siebenfach so hoch wie im Bereich der allgemeinen Krankenversorgung (▸ Abb. 1). Die neurologische Frührehabilitation sollte an dieser Stelle besondere Erwähnung finden. Das Krankheitsbild des Schlaganfalls ist mit zunehmendem Alter assoziiert und kann sowohl mit kognitiven, sensomotorischen, sprachlichen und visuellen Beeinträchtigungen einhergehen. Besonders Apoplex-Betroffene, die initial eine schwere Symptomatik zeigten, deren Beeinträchtigungen sich aber zügig während des Krankenhausaufenthaltes bessern, sind vornehmlich von Stürzen betroffen (Czernuszenko & Czionkowska, 2009). Eine Erklärung hierfür könnte sein, dass die schnelle Besserung der schweren schlaganfallassoziierten Symptome der Betroffenen zu einer Überschätzung hinsichtlich ihrer körperlichen Leistungsfähigkeit führt. Gleichzeitig ist eine der Hauptaufgaben der klinischen Rehabilitation, Mobilität wiederherzustellen und das selbständige Gestalten der Lebensaktivitäten zu trainieren. Mobilisierende, aktivitätssteigernde Pflegeangebote gehen jedoch gleichzeitig mit einem erhöhten Sturzrisiko einher (Papke & Reuß, 2021). Auch dies kann die erhöhte Sturzrate in der klinischen Rehabilitation erklären.
Für den Bereich der stationären Langzeitpflege und den ambulanten Pflegebereich werden die Sturzraten bezogen auf ein sogenanntes Bewohnerjahr angegeben. Dieser Wert sagt aus, wie oft pro Jahr eine pflegebedürftige Person im Durchschnitt stürzt. Es lässt sich feststellen, dass im Bereich der stationären Langzeitpflege die mittlere Sturzhäufigkeit deutlich über derjenigen in Krankenhäusern liegt. Gemäß der Literaturstudie des Deutschen Netzwerks für Qualitätssicherung in der Pflege (Balzer et al., 2013) stürzen knapp die Hälfte (40 %) aller Pflegeheimbewohner innerhalb eines halben Jahres einmal. Kommt erschwerend die Diagnose Demenz hinzu, erhöht sich die Sturzhäufigkeit bei Pflegeheimbewohnenden drastisch. Es kann davon ausgegangen werden, dass in dieser Gruppe etwa zwei Drittel aller Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohner innerhalb eines halben Jahres einmal stürzen. Die errechnete Gesamtsturzrate in Langzeitpflegeeinrichtungen liegt somit bei knapp drei Stürzen pro Bewohnerjahr.
Die Sturzraten bei Personen, die ambulante Pflegeangebote nutzen, sind ähnlich hoch wie die in Langzeitpflegeeinrichtungen. Die Gruppe der im ambulanten Bereich auf Pflege angewiesenen Personen stellt sich jedoch als sehr inhomogen dar, sodass auch hier die Sturzraten danach variieren, welche Komorbiditäten bei den Betroffenen bestehen.
Wie in allen anderen pflegerischen Settings auch gilt für den ambulanten Bereich gleichermaßen, dass mit höherem Alter auch die Sturzhäufigkeit zunimmt. Für hochaltrige Personen kann demnach eine mittlere Sturzrate von zwei Stürzen pro Bewohnerjahr angenommen werden (Balzer et al., 2013). Für den ambulanten Pflegebereich kann jedoch eine erhöhte Dunkelziffer bezüglich der erfolgten Stürze angenommen werden. Zum einen werden auch in diesem Bereich erfolgte Stürze als Beinahestürze verkannt. Zum anderen sind in der Häuslichkeit in der Regel Pflegepersonen nicht rund um die Uhr anwesend, sodass Stürze der Pflegebedürftigen unbemerkt bleiben können. Des Weiteren werden Stürze von den Betroffenen häufig nicht an die Pflegenden oder auch pflegenden Angehörigen berichtet (Ang et al., 2020). Die Ursachen hierfür sind vermutlich vielschichtig. Eine Erklärung könnte sein, dass die gestürzten Personen niemandem zur Last fallen und niemandem Umstände bereiten wollen. Zudem besteht vermutlich die Angst bei den Betroffenen, dass ein Sturz als Zeichen von zunehmender körperlicher Schwäche gedeutet werden könnte, was in eine größere pflegerische Abhängigkeit münden könnte. Dies wäre jedoch eine paradoxe Annahme, da das Ergreifen geeigneter prophylaktischer Maßnahmen nach einem erfolgten Sturz eventuell genau diesen Umstand verhindern könnte. Begründen lässt sich das Verschweigen von Stürzen in diesem Kontext sicher mit der Sorge der Betroffenen, die eigene Häuslichkeit verlassen und in eine stationäre Pflegeeinrichtung umziehen zu müssen. Die Betroffenen selbst berichten den Pflegenden bzw. den zuständigen Hausärztinnen und Hausärzten überwiegend nur dann von einem Sturz, wenn dieser mit physischen Verletzungen, die in Bewegungseinschränkungen oder anhaltenden Schmerzen resultieren, einhergeht (Ang et al., 2020).
Besonders häufig kommt es zu Stürzen im Rahmen von Situationen, in denen sich Personen fortbewegen oder sich von einer tieferen in eine höhere Raumebene bewegen möchten. Konkret bedeutet dies, dass Stürze resultieren, wenn Personen gehen sowie beim Aufstehen oder beim Hinsetzen. Ein Herausfallen aus einem Bett, ohne dass eine Person einen Versuch des Aufstehens unternimmt, kann als sehr selten betrachten werden (Aktionsbündnis Patientensicherheit e. V., 2013).
Warum insbesondere diese Art der menschlichen Mobilität eine Gefahr zu stürzen in sich birgt, lässt sich durch die Komplexität des Gleichgewichtssystems erklären. Um das Gleichgewicht bei den verschiedensten Aktivitäten zu halten, ist die Verschaltung und Integration unterschiedlichster Impulse aus diversen Körperbereichen vonnöten. Das Gleichgewichtssystem kann als Zusammenspiel der Augen, des Vestibularorgans im Ohr, des Kleinhirns, des Hirnstamms und der Propriozeption betrachtet werden. Das Vestibularorgan im Innenohr ist in der Lage, Drehbewegungen sowie lineare Bewegungen und lineare Beschleunigungen wahrzunehmen. Die Drehbewegungen werden durch die in Rotation geratene Endolymphe in den Bogengängen des Labyrinths des Innenohrs vermittelt. Die rotierende Endolymphe stimuliert Sinneshärchen, welche mit dem Nervus vestibulo-cochlearis, dem Gleichgewichtsnerv, verbunden sind. Ebenso mit dem Gleichgewichtsnerv verbunden sind die sogenannten Vorhofsäckchen des Innenohrs. Diese vermitteln die lineare Bewegungswahrnehmung, wenn sich Personen in einer Raumebene nach vorn oder hinten sowie nach oben oder unten bewegen. Ermöglicht wird dies, da innerhalb der Vorhofsäckchen Sinneshärchen in eine gallertartige Membran hineinragen, auf welcher kleinste Kristalle (Statolithen) aufgelagert sind. Diese Kristalle bewegen die gallertartige Membran der Schwerkraft folgend in die der Bewegung entgegengesetzten Richtung, was nun auf den Gleichgewichtsnerv übertragen und als lineare Bewegung wahrgenommen wird.
Die Drehbewegungen des Kopfes haben Auswirkungen auf die Augenbewegungen. Damit die visuelle Wahrnehmung trotz Kopfdrehung konstant gehalten werden kann, bewegen sich die Bulbi entgegen der Drehrichtung des Kopfes. Andererseits lassen Bewegungen der Augen in eine bestimmte Richtung die Muskulatur des Halses sich auf eine Bewegung des Kopfes in dieselbe Richtung vorbereiten. Dies gelingt dadurch, dass auf Hirnstammebene alle Impulse der sogenannten Hirnnerven, welche für die Augenbewegungen, das Gleichgewichtsorgan im Ohr und die Halsmuskulatur zuständig sind, verschaltet und schließlich zum Erfolgsorgan weitergeleitet werden. Dies geschieht reflexhaft. Die visuelle Wahrnehmung hilft zudem das Gelände, auf dem sich eine Person bewegt, zu sondieren. Hierbei spielen auch taktile Informationen über die Beschaffenheit des Untergrundes eine Rolle, die über Sensoren der Fußsohlen vermittelt werden. Aus der Körperperipherie, also den Muskeln, Sehnen und Gelenken, werden zudem Informationen über den Muskeltonus, die Sehnendehnung sowie die Gelenkstellung an das Stammhirn weitergeleitet. Das Stammhirn initiiert auf Basis dieser Afferenzen aus der Propriozeption Halte- und Stellreflexe, welche für die körperliche Stabilität sowohl in einer eingenommenen Position als auch beim Ausführen von Bewegungen sorgen. Die Koordination der Bewegungen erfolgt über das Kleinhirn. Der Impuls für willkürliche Bewegungen, ebenso wie der abschließende Bewegungsbefehl, entstammt der Großhirnrinde (Silbernagel & Despopoulos, 2001).
Anhand dieses kurzen Einblicks in die Physiologie des Vestibularsystems wird deutlich, warum insbesondere Situationen der Fortbewegung und des Transfers in den Stuhl oder aus dem Stuhl heraus so sturzgefährlich sind. Beim Gehen muss unablässig eine Anpassung der Halte- und Stellreflexe auf Basis der propriozeptiven Informationen erfolgen, um die Tonusverhältnisse, vor allem in der Beinmuskulatur, an die Bewegungserfordernisse anzupassen. Das Gelichgewichtssystem ist zudem beim Gehen dadurch gefordert, dass das Körpergewicht überwiegend von nur einem Bein getragen wird. Dies erfordert ein hohes Maß an Koordinationsvermögen. Beim Aufstehen und Hinsetzen wird zusätzlich das Vestibularorgan des Ohres beansprucht, da es die Veränderung in der vertikalen Raumebene wahrnehmen muss. Zusätzlich wird der Rumpf nach ventral bewegt, um sich von der Sitzfläche zu erheben. Hier unterliegt der Körper starken Einflüssen der Schwerkraft und muss immense Haltearbeit leisten, welche nur durch muskuläre Kraftanstrengung zu gewährleisten ist. Beim Umsetzen vom Stuhl ins Bett muss der Körper nicht nur eine vertikale Bewegung verarbeiten und koordinieren, sondern es findet außerdem eine Rotationsbewegung statt. Dies erfordert zusätzlich die Integration und Koordination der Afferenzen aus dem Labyrinth des Innenohres.
Einem gesunden Erwachsenen gelingt diese Koordinationsleistung in der Regel problemlos. Mit zunehmendem Alter jedoch beginnt die Muskelkraft abzunehmen und es kommt zu einer progredienten Funktionseinschränkung der Sinneswahrnehmung. Diese kann bereits ab dem 60. Lebensjahr nachgewiesen werden. Für die neuronale Weiterleitung von Afferenzen kann festgehalten werden, dass die Nervenleitgeschwindigkeit im Alter um bis zu 15 % abnimmt (Bähr & Hopf, 2006). Die multisensorische Integration der Sinnesinformationen ist erschwert, was negative Auswirkungen auf das Bewegen sowie das Gleichgewichtsempfinden allgemein hat (Völter et al., 2021). Je komplexer also die Anforderungen an das Gleichgewichtsempfinden sind, umso gravierender können sich diese Veränderungen auswirken. Erschwerend kommen Erkrankungen des Gleichgewichtssystems hinzu, die im fortgeschrittenen Lebensalter mit zunehmender Häufigkeit auftreten. Ein Beispiel hierfür ist der sogenannte anfallsweise auftretende Lagerungsschwindel
