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Im europäischen Vergleich gehört Deutschland nach wie vor zu den Börsenentwicklungsländern. Während bei unseren Nachbarn für einen Großteil der Bevölkerung der Umgang mit den unterschiedlichsten Finanzinstrumenten zum Alltagsgeschäft gehört, investieren in Deutschland nicht einmal 10% der Bürger an der Börse. Das liegt nicht zuletzt daran, dass der Börsenjargon für viele ein Buch mit sieben Siegeln ist. Hier haben sich inzwischen Fachbegriff e etabliert, die auf dem ersten Blick für Otto Normalverbraucher nicht nachvollziehbar sind. Horst Fugger hat die Begriff e in seinem Börsenlexikon gesammelt und für den Leser auf leicht verständliche Art aufbereitet.
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Seitenzahl: 180
Veröffentlichungsjahr: 2006
FinanzBuch Verlag
Gesamtbearbeitung: Druckerei Joh. Walch Lektorat: Dr. Renate Oettinger Druck: Konrad Triltsch, Ochsenfurth
E-Book-Ausgabe (PDF):© 2009 FinanzBuch Verlag GmbH, München www.finanzbuchverlag.de
Print-Ausgabe:© 2006 FinanzBuch Verlag GmbH, München
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ISBN: 978-3-89879-191-5 I Print-Ausgabe ISBN: 978-3-89879-532-6 I E-Book-Ausgabe (PDF)
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Lieber Leser,
in einem Lexikon gibt es immer wieder Neues und Wissenswertes zu entdecken:
Angefangen bei A wie „Abwicklung“:Im Börsensprachgebrauch gleichbedeutend mit der Durchführung und Realisierung von Wertpapiergeschäften.
Über B wie „Barclays Bank“:Wussten Sie, dass die Barclays Bank auf eine 300-jährige Geschichte zurückblicken kann? Damit gehört sie zu den ältesten, erfahrensten und führenden internationalen Unternehmen im Finanzdienstleistungssektor. Hauptgeschäftsfelder sind das klassische Bankgeschäft, Investment Banking und Investment Management. Barclays verfügt über eine Bilanzsumme von rund 1, 465 Mrd. Euro und ist mit rund 119.000 Mitarbeitern in 60 Ländern rund um den Globus in Europa, in den USA, in Afrika und in Asien vertreten.
Bis hin zu Z wie „Zins“:Preis, den ein Kreditnehmer für die zeitweilige Überlassung von Geld oder Kapital zu zahlen hat.
Ich wünsche Ihnen nun viel Spaß beim Lesen und Blättern.
Ihr
Vorstand der Barclays Bank
Bezeichnung für eine Börsensituation, in der das Angebot an Wertpapieren die Nachfrage deutlich übertrifft, was zu sinkenden Kursen führt. Der Abgabedruck kann sich dabei sowohl auf den Gesamtmarkt als auch auf einzelne Wertpapiere oder Wertpapiergruppen beziehen.
Bei der Emission festverzinslicher Wertpapiere drückt das Abgeld aus, um welchen Prozentsatz des Nennwerts der Ausgabepreis den Nennwert (Nominalwert) unterschreitet. Bei Optionsscheinen kann es zu einem Abgeld kommen, wenn der Kauf des Basisobjekts über den Schein billiger wäre als der direkte Erwerb des Basisobjekts an der Börse.
→ Dreieck.
In der technischen Analyse Bezeichnung für eine Linie, die im Chart durch aufeinander folgende Kurshochs von links oben nach rechts unten gezogen wird. Der Abwärtstrend ist dadurch gekennzeichnet, dass jedes Kurshoch niedriger liegt als das vorherige. Durchbricht der aktuelle Kurs die Abwärtstrendlinie, so gilt dies als Signal für ein Ende des nach unten gerichteten Trends.
Im Börsensprachgebrauch gleichbedeutend mit der Durchführung und Realisierung von Wertpapiergeschäften. Im Aktienrecht Bezeichnung für Befriedigung der Gläubiger und Verteilung des Gesellschaftsvermögens an die Aktionäre nach Auflösung (Liquidation) einer Aktiengesellschaft.
Nach § 15 Wertpapierhandelsgesetz müssen kursrelevante Nachrichten unverzüglich veröffentlicht werden, um eine gleichmäßige Informationsversorgung aller Marktteilnehmer zu gewährleisten. Dies gilt für alle Nachrichten, die geeignet sind, den Kurswert an deutschen Börsen zur Emission zugelassener oder notierter Wertpapiere erheblich zu beeinflussen. Für die Veröffentlichung der Ad-hoc-Informationen ist das jeweilige Unternehmen verantwortlich.
Abkürzung für American Depository Receipt. Von US-Banken emittierte Hinterlegungsscheine, die das Eigentum an Aktien verbriefen. Ein ADR kann sich auf eine oder mehrere Aktien beziehen, selten auch auf einen Aktienbruchteil.
Wichtiger Indikator aus der technischen Wertpapieranalyse. Die ADL stellt die Differenz zwischen der Zahl der gestiegenen (Advances) und der gesunkenen (Declines) Aktien dar und zeigt somit an, ob eine allgemeine Tendenz an der Börse von einer großen oder einer kleinen Gruppe von Aktien getragen wird.
Lieferbarkeitsbescheinigung. Schriftliche, in der Regel von einer Bank ausgestellte Bescheinigung über Besitz und Herkunft eines Wertpapiers.
→ Aktiengesellschaft.
Bei Anleihen die Differenz zwischen dem niedrigeren Nennwert und dem höheren Ausgabepreis beziehungsweise dem Kurswert. Bei Optionsscheinen die Differenz zwischen dem inneren Wert und dem Kurswert, wenn der Kurswert über dem inneren Wert liegt. Im entgegengesetzten Fall spricht man von Disagio (→ Abgeld). Bei Aktien ist eine Ausgabe mit deutlichem Agio üblich – zum Beispiel bei → Kapitalerhöhungen –, eine Disagio-Ausgabe, also zu einem Preis unter dem Nennwert, hingegen nach deutschem Recht verboten.
Zertifikat, das bis zu einer bestimmten Untergrenze Schutz vor Kursverlusten bietet, aber dennoch eine in der Regel unbegrenzte Partizipation an Kurssteigerungen des zugrunde liegenden Basiswerts gewährleistet. In Abhängigkeit von Faktoren wie Restlaufzeit, Dividendenrendite und Volatilität des Basiswerts kann es allerdings auch dazu kommen, dass der Anleger nicht zu 100 Prozent von Kurssteigerungen des Basiswerts profitiert.
Anteilspapier, das wirtschaftliches Miteigentum an einer Aktiengesellschaft verbrieft. Die Höhe des Anteils am Grundkapital und somit am bilanziellen Gesamtvermögen der AG wird durch den Nennwert festgelegt. Der Marktpreis der Aktie entspricht hingegen dem börsentäglich ermittelten Kurswert – falls die betreffende Aktie börsennotiert ist. Die Aktienurkunde besteht aus Mantel und Bogen: Auf dem Mantel finden sich die genaue Unternehmensbezeichnung und der Nennwert, der Bogen enthält die Dividendenscheine (Coupons) und den Erneuerungsschein (Talon), der zum Bezug eines neuen Bogens berechtigt, wenn der erste nach der entsprechenden Anzahl von Jahren verbraucht ist. Die Aktie bietet dem Inhaber zwei Ertragsquellen: zum einen die Dividende als dem Aktionär zustehende Beteiligung am Gewinn der AG, zum anderen die Chance auf einen Vermögenszuwachs durch einen steigenden Kurswert, wenn das Unternehmen profitabel arbeitet und die Aktie somit für einen breiten Anlegerkreis an Attraktivität gewinnt.
Untersuchung von Aktien für Zwecke der kurz- oder langfristigen Geldanlage. Ein Unternehmen beziehungsweise dessen Aktie wird nach bestimmten Kriterien untersucht, wobei der Analyst versucht, aus Daten der Vergangenheit und der Gegenwart Rückschlüsse auf die künftige Entwicklung zu ziehen. Während sich die Fundamentalanalyse auf die Untersuchung der Unternehmensdaten (Umsatz, Gewinn, Gewinnmargen, Marktanteile, Produkte, Dividendenrendite u.a.) sowie des gesamtwirtschaftlichen Umfelds konzentriert, steht bei der technischen Aktienanalyse die Beobachtung von Kurs- und Umsatzverläufen der Aktie im Vordergrund. Trotz ihrer grundsätzlich verschiedenartigen Herangehensweisen können sich beide Schulen durchaus sinnvoll ergänzen.
Aktienanleihen sind, was ihre Konstruktion betrifft, gewissermaßen eine Mischform aus Aktien und festverzinslichen Wertpapieren. Sie sind an den Kurswert derjenigen Aktie gekoppelt, auf die sie sich beziehen. Am Laufzeitende der Aktienanleihe erhält der Anleger eine Zinszahlung, die in der Regel deutlich über der zu diesem Zeitpunkt mit herkömmlichen Anleihen erzielbaren Verzinsung liegt. Unterschreitet der Aktienkurs am Stichtag jedoch ein bestimmtes Niveau, dann erfolgt die Zahlung nicht zum Nennwert der Anleihe, sondern durch eine schon bei der Emission festgelegte Anzahl von Aktien. Der Anleger darf sich durch die auf den ersten Blick verlockend hohe Verzinsung also nicht darüber hinwegtäuschen lassen, dass er ein Risiko eingeht. Wenn die Zinseinnahmen geringer sind als der Kursverlust der Aktien bis zum Stichtag, entstehen unter dem Strich Verluste.
Nach dem Kriterium der Übertragbarkeit unterscheidet man Inhaber-, Namens- und vinkulierte Namensaktien. Inhaberaktien können durch einfache Einigung und Übergabe übertragen werden. Dem die Urkunde präsentierenden Inhaber stehen sämtliche Aktionärsrechte zu. Bei Namensaktien ist der Eigentümer auf der Aktienurkunde bezeichnet. Eine Eigentumsübertragung erfordert einen Übertragungsvermerk (Indossament) auf der Rückseite des Aktienmantels. Bei der Besitzübertragung von vinkulierten (gebundenen) Namensaktien ist neben dem Indossament noch die Zustimmung der AG erforderlich. Nach dem Kriterium des Stimmrechts unterscheidet man Stamm- und Vorzugsaktien: Stammaktien verbriefen das volle Stimmrecht auf der Hauptversammlung. Bei Vorzugsaktien ist das Stimmrecht meist ausgeschlossen, dafür stehen dem Vorzugsaktionär eine höhere Dividende beziehungsweise eine Garantiedividende und andere Vorrechte zu, zum Beispiel eine Bevorzugung bei der Liquidation der AG. Die rechtlichen Bestimmungen in anderen Ländern können von denen in Deutschland abweichen.
Handelsgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit (juristische Person), deren Gesellschafter (Aktionäre) mit ihren Einlagen auf das Grundkapital beteiligt sind. Die Aktionäre haften nicht persönlich: Ausschließlich das Aktienkapital (Grundkapital) haftet für die Verbindlichkeiten der Aktiengesellschaft. Die Organe der Aktiengesellschaft sind Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung. Die Rechtsform der Aktiengesellschaft findet sich in sämtlichen Industriestaaten, wobei die rechtlichen Regelungen Unterschiede aufweisen.
→ Index.
Viele AGs gewähren leitenden Mitarbeitern Aktienoptionen und damit das Recht, Aktien des Unternehmens nach Ablauf einer bestimmten Zeit zu einem festgelegten Preis zu erwerben, der, wenn die AG erfolgreich wirtschaftet, deutlich unter dem dann aktuellen Kurswert liegt. Ziel solcher Aktienoptionspläne ist die Bindung wertvoller Mitarbeiter an das Unternehmen und eine Vergütung, die an den Firmenerfolg gekoppelt ist. Vielfach wird kritisiert, dass insbesondere amerikanische Unternehmen die Kosten solcher Aktienoptionen nicht als Kosten bilanzieren und so ihre Gewinne deutlich höher ausweisen, als es der Fall wäre, würden die Kosten in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung auftauchen.
Optionsschein, dessen Basisinstrument eine Aktie ist. Aktienoptionsscheine sind als Kaufoptionsscheine, die zum Bezug der betreffenden Aktie berechtigen, weitaus stärker verbreitet als in Form von Verkaufsoptionsscheinen. Neben den »klassischen« Aktienoptionsscheinen, die in Verbindung mit einer Optionsanleihe emittiert werden, haben die so genannten → Covered Warrants in den vergangenen Jahren immer mehr an Bedeutung gewonnen und Erstere zahlenmäßig inzwischen weit abgehängt.
AGs, die Namensaktien emittiert haben, sind zur Führung eines Aktienregisters verpflichtet, in dem jeder Aktionär mit Namen, Geburtsdatum und Adresse aufgelistet ist. Aus dem Aktienregister können die Aktionärsstruktur und deren Veränderungen entnommen werden. Jeder Aktionär hat der AG gegenüber ein Recht auf Auskunft über den ihn betreffenden Eintrag im Register.
In den USA seit langem übliche, in Deutschland erst seit kurzem zulässige Maßnahme. Unternehmen kaufen ihre eigenen Aktien an der Börse zurück, um das Volumen umlaufender Titel zu reduzieren und somit den Kurswert der einzelnen Aktien zu erhöhen.
Bezeichnung für die prozentuale Verringerung des Aktienkapitals einer AG, die Aktienrückkäufe vornimmt. Die Zahl der ausstehenden Aktien wird kleiner, und daher muss bei ansonsten unveränderten Bedingungen der Anteilswert je verbliebener Aktie steigen.
Eigentümer von Aktien einer AG und damit Gesellschafter beziehungsweise Miteigentümer des Unternehmens.
Schriftliche, regelmäßig oder sporadisch erscheinende Mitteilungen der AG an ihre Aktionäre über den Geschäftsverlauf und andere für die Aktionäre relevante Entwicklungen oder Ereignisse.
Bezeichnung für eine Spekulation auf fallende Warenpreise, Wertpapier- oder Devisenkurse.
Bei einer Spekulation à la hausse setzt der Anlager auf stark steigende Kurswerte der betreffenden Wertpapiere, Waren oder Devisen.
Aus dem Amerikanischen übernommene Bezeichnung für den historisch höchsten Stand eines Wertpapierkurses, eines Warenpreises oder eines Wechselkursniveaus einer Währung gegenüber einer anderen.
Gegensatz zu All Time High. Das All Time Low bezeichnet das niedrigste Kurs- oder Preisniveau aller Zeiten.
→ ADR.
Börse in New York. Neben NYSE und NASDAQ die wichtigste Aktienbörse in den USA.
Mit amerikanischem Optionsrecht ausgestattete Optionen und Optionsscheine verbriefen das Recht zur jederzeitigen Ausübung während der Laufzeit. Gegensatz: →Europäisches Optionsrecht. Die überwiegende Mehrzahl der in Deutschland gehandelten Optionsscheine ist mit amerikanischem Optionsrecht ausgestattet.
Ausdruck bei Optionsscheinen, bei denen der aktuelle Kurs des Basisinstruments auf dem Niveau des Basispreises oder in dessen unmittelbarer Nähe liegt und deren innerer Wert gleich oder nahe null ist.
Der amtliche Handel ist in Deutschland die Form des Wertpapierhandels mit den strengsten Zulassungs- und Publizitätsvorschriften. Nach § 36 Börsengesetz muss bei der Einführung in den Amtlichen Handel ein Prospekt vorgelegt werden, der genaue Angaben über die betreffende AG enthält. Wertpapiere, die zur Schädigung allgemeiner Interessen oder offenkundig zu einer Übervorteilung des Anlegerpublikums führen könnten, werden nicht zugelassen. Ausländische Unternehmen, die die Zulassung zum Amtlichen Handel beantragen, haben die den Vorschriften in dem jeweiligen Land entsprechenden Unterlagen einzureichen. Bundes- und Länderanleihen sind kraft Gesetzes ohne Prüfverfahren zum Amtlichen Handel zugelassen. Zuständig für den Amtlichen Handel ist der Börsenvorstand unter Mitwirkung der amtlichen Kursmakler.
Wertpapierfachmann/frau, der oder die mit Hilfe der technischen Wertpapieranalyse und/oder der Fundamentalanalyse ein möglichst genaues Bild über die Situation einer Aktiengesellschaft und die Kurschancen ihrer Aktien zu gewinnen versucht. Analystenprognosen beziehungsweise deren Veränderungen können sich stark auf die Kursentwicklung der betreffenden Wertpapiere auswirken.
Der erste an einem bestimmten Börsentag ermittelte Kurs eines Wertpapiers im variablen Handel. Im Gegensatz zum Einheitskurs werden im variablen Handel börsentäglich so viele Kurse ermittelt, wie Abschlüsse zustande kommen.
Gezielte, längerfristig ausgerichtete Vorgehensweise zur Erzielung eines möglichst gewinnbringenden Anlageerfolgs an den Wertpapiermärkten. Die Strategie richtet sich neben objektiven Kriterien, die die fundamentale und die technische Wertpapieranalyse liefern, auch nach der finanziellen Situation und den persönlichen Präferenzen des Anlegers.
Bezeichnung für die erste Dividendenausschüttung einer Aktiengesellschaft beziehungsweise für eine Dividendenausschüttung nach mehreren dividendenlosen Geschäftsjahren.
Sammelbezeichnung für Schuldverschreibungen mit fester oder variabler Verzinsung, längerer Laufzeit und vertraglich fixierter Tilgung. Vielfach hat sich die englische Bezeichnung (Bond) im täglichen Sprachgebrauch durchgesetzt.
Bis einschließlich 2001 gültiges System der Besteuerung inländischer Dividenden. Hierbei wurde die von deutschen AGs auf die ausgeschütteten Dividenden bezahlte Körperschaftsteuer in vollem Umfang auf die Einkommensteuerschuld der Aktionäre angerechnet, um eine doppelte Besteuerung zu vermeiden. 2002 wurde das Anrechnungsverfahren durch das Halbeinkünfteverfahren ersetzt.
→ Dreieck.
→ Nennwertlose Aktie.
Bei Investmentfonds bezeichnet der Begriff den Wert eines Anteilscheins, der durch Division des gesamten Fondsvermögens durch die Anzahl der umlaufenden Anteile ermittelt wird. Der Anteilswert wird börsentäglich ermittelt und veröffentlicht und entspricht dem Rücknahmepreis, zu dem Anleger ihre Anteile zurückgeben können.
Dem herrschenden Trend an den Wertpapiermärkten entgegengesetztes Anlageverhalten. Der antizyklische Investor kauft bei stark fallenden Kursen und verkauft im Aufwärtstrend. Die zugrunde liegende Idee ist, dass sich auf diese Weise das Hauptziel des Anlegers erreichen lässt, bei möglichst tiefen Kursen zu kaufen und die Papiere später wesentlich teurer wieder zu verkaufen.
Nutzung von Kursunterschieden eines Wertpapiers an verschiedenen Börsenplätzen am selben Handelstag. In Zeiten des Computerhandels und der schnellen Nachrichtenübermittlung hat die klassische Arbitrage viel von ihrer Bedeutung verloren.
Teilnehmer am Börsenhandel, der Arbitrage betreibt.
Von Richard Arms konzipierter Indikator, der das Verhältnis zwischen dem Börsenumsatz steigender und fallender Aktien misst. Ein Indexwert von mehr als 1,0 bedeutet, dass das Umsatzvolumen der steigenden Aktien niedriger ist als das der fallenden. Der Arms-Index gilt als Kontra-Indikator, der eine überkaufte beziehungsweise überverkaufte Situation anzeigt. Als überkauft gilt ein Index oder ein Markt, wenn der Zehn-Tages-Durchschnitt des Arms-Index über 1,2 liegt. Ein Wert unter 0,7 spricht für eine überverkaufte Marktlage.
Derjenige Kurs, zu dem ein Handelsteilnehmer bereit ist, ein Wertpapier oder eine Ware zu verkaufen. Deutsche Bezeichnung: Briefkurs.
Vermögensstrukturierung. Forschungsansätze zur Asset Allocation beschäftigen sich mit der Fragestellung, mit welchen prozentualen Anteilen unterschiedliche Anlageobjekte (Assets) in einem optimal strukturierten Vermögen beziehungsweise Depot vertreten sein sollen. Entscheidungskriterien sind dabei neben Eigenschaften der Assets (Chance-Risiko-Relation, Rendite) auch die Präferenzen beziehungsweise die finanzielle Situation des Investors. Während sich Risiko und Rendite verschiedener Anlageobjekte mit Hilfe mathematischer Modelle objektiv ermitteln lassen, spielen subjektive Präferenzen des Anlegers (Risikobereitschaft, Höhe des Gesamtvermögens) ebenfalls eine wichtige Rolle.
Anleihen, die durch eine Position an Wertpapieren, Forderungen oder Krediten gesichert sind.
Austrian Traded Index. Meistbeachteter Aktienindex der Wiener Börse. Der ATX ist ein nach der Marktkapitalisierung gewichteter Kursindex. Indexbasis ist der 2.1.1991 mit 1.000 Punkten.
→ Agio.
→ Prämie.
Bei Optionsscheinen gibt das Aufgeld oder Agio an, um wie viel teurer es ist, das Basisobjekt durch Kauf des Optionsscheins und anschließende Ausübung des Bezugsrecht zu erwerben (bei Kaufoptionsscheinen), als es sozusagen »direkt« zum aktuellen Kurswert an der Börse zu kaufen. (Formel bei einem → Optionsverhältnis von 1 : 1: Optionsscheinkurs + Basispreis – Kurswert des Basisobjekts.) Da das wichtige Kriterium der Restlaufzeit bei dieser Berechnung keine Berücksichtigung findet, dividiert man das Aufgeld durch die Restlaufzeit und erhält so ein Instrument zum Vergleich von Optionsscheinen, die sich auf dasselbe Basisobjekt beziehen. Je niedriger das jährliche Aufgeld, desto preiswerter ist ein Optionsschein nach den Kriterien der »klassischen« Warrant-Bewertung. In den letzten Jahren hat dieses Kriterium gegenüber dem Konzept des Fair Value allerdings an Bedeutung verloren.
Organ der Aktiengesellschaft und anderer juristischer Personen. Dem Aufsichtsrat obliegt die Überwachung der Geschäftsführung der AG, wobei die Aufsichtsratsmitglieder nicht Aktionäre der betreffenden Aktiengesellschaft sein müssen. Er besteht aus mindestens drei Mitgliedern, die aus ihrer Mitte einen Aufsichtsratsvorsitzenden und einen Stellvertreter wählen. Zu seinen wichtigsten Aufgaben gehört die Einberufung der Hauptversammlung (HV).
In der technischen Analyse Bezeichnung für eine Linie, die im Chart durch aufeinander folgende Kurstiefs von links unten nach rechts oben gezogen wird. Der Aufwärtstrend ist dadurch gekennzeichnet, dass jedes Kurstief höher liegt als das vorherige. Durchbricht der aktuelle Kurs die Aufwärtstrendlinie, so gilt dies als Signal für ein Ende des nach oben gerichteten Trends.
Eine Kurslücke (→ Gap), die nach Abschluss einer bedeutenden Kursformation entsteht. Die Ausbruchslücke wird in der technischen Analyse als Beginn eines starken Kurstrends interpretiert.
Ausdruck bei Optionsscheinen ohne inneren Wert. Bei Kaufoptionsscheinen: Aktueller Kurswert des Basisinstruments liegt unter dem Basispreis. Bei Verkaufsoptionsscheinen: Basispreis liegt unter dem aktuellen Kurswert des Basisinstruments.
Bei der Ausgabe von Investmentfonds-Anteilen berechnete Kosten, die der Erwerber zusätzlich zum Preis des Anteils zu bezahlen hat. Die Höhe des Ausgabeaufschlags ist in den Vertragsbedingungen des Investmentfonds geregelt.
Derjenige Kurs, den Investoren bei der Ausgabe (→ Emission) von Wertpapieren zu zahlen haben. Bei Anleihen kann der Ausgabekurs dem Nennwert entsprechen, darüber oder darunter liegen. Aktien dürfen in Deutschland nur zum Nennwert oder zu einem darüber liegenden Kurs an die Ersterwerber ausgegeben werden (Verbot der Unterpari-Emission).
Bezeichnung für Wertpapierkurse, die ihr Potenzial nach oben oder unten ausgeschöpft haben dürften.
Kurszusatz bei Wertpapieren, die an einem oder an mehreren Börsentagen vom Handel suspendiert sind. Die Aussetzung vom Börsenhandel erfolgt in der Regel im Vorfeld der Veröffentlichung wichtiger Unternehmensnachrichten, die geeignet sind, den Kurswert der betreffenden Aktie massiv zu beeinflussen. Die Verhinderung von → Insidergeschäften gehört somit zu den wichtigsten Gründen für eine solche Maßnahme.
Auszahlung von Dividenden, Boni, Liquidationserlösen und dergleichen an die Anteilseigner.
Investmentfonds, der regelmäßig Erträge aus Dividenden, Bezugsrechten, Boni, Zinsen und realisierten Kursgewinnen an die Inhaber der Fondsanteile auszahlt. Gegensatz: Thesaurierungsfonds.
Allgemein die Wahrnehmung der in einem Wertpapier verbrieften Rechte durch den Eigentümer beziehungsweise den Inhaber. Bei Optionsscheinen die Ausübung der Optionsrechte, also der Bezug beziehungsweise Verkauf des Basisinstruments oder die Inanspruchnahme des Barausgleichs.
Bezeichnung für das den Inhabern von Endlos-Zertifikaten eingeräumte Recht, diese Wertpapiere zu festgelegten Terminen an den Emittenten zurückzugeben. Die Inhaber haben somit die Möglichkeit, die bei einem Verkauf über die Börse entstehenden Kosten zu sparen. Das Ausübungsrecht zur Rückgabe wird in der Regel zwei bis vier Mal pro Jahr gewährt.
Bei dieser Optionsscheinvariante ist nicht der Kurs des Basisobjekts am Laufzeitende relevant, sondern der Durchschnitt (Average) während der Laufzeit. Bei Fälligkeit wird die Differenz zwischen diesem Durchschnitt und dem Basispreis ausbezahlt.
Optionsschein, dessen Basispreis zum Zeitpunkt der Emission noch nicht feststeht. Am Laufzeitende wird der Durchschnittskurs des Basisobjekts während der Laufzeit errechnet und die Differenz zwischen diesem Durchschnitt und dem aktuellen Kurs des Basisobjekts ausbezahlt.
Vom englischen Wort für Durchschnitt abgeleitete Bezeichnung für eine längerfristig angelegte Strategie, deren Ziel es ist, einen möglichst günstigen durchschnittlichen Kaufkurs für ein Wertpapier zu erreichen. Es werden zu bestimmten, zuvor festgelegten Zeitpunkten immer gleiche Stückzahlen eines Wertpapiers gekauft oder so viele Stücke erworben, wie für einen festgelegten Geldbetrag erhältlich sind. Die letztgenannte Variante ist sinnvoller, weil in Zeiten niedriger Kurse mehr Stücke erworben werden, wodurch sich der durchschnittliche Einstandspreis quasi automatisch verringert. Liegt dieser wesentlich unter dem aktuellen Kurswert des Wertpapiers, kann durch Verkauf ein oft beträchtlicher und wegen des langen Zeithorizonts der Averaging-Strategie steuerfreier Kursgewinn vereinnahmt werden.
An den Terminmärkten die Bezeichnung für eine Situation, in der der Futures-Preis niedriger liegt als der Kassapreis, wobei damit gerechnet wird, dass der Futures-Preis während dessen Laufzeit im Vergleich zum Kassapreis steigen wird.
Im englischen Sprachraum verbreitete (bear) und von dort übernommene Bezeichnung für Personen, die mit fallenden Börsenkursen rechnen und → à la baisse spekulieren. Gegensatz: → Bulle.
Begriff aus der technischen Wertpapieranalyse. Als Bärenfalle bezeichnet man ein Verkaufssignal, das sich im Nachhinein als Fehlsignal erweist. Der Bär tappt in die Falle, indem er auf fallende Kurse spekuliert, auf dem falschen Fuß erwischt wird und Verluste hinnehmen muss.
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Rechtsfähige, bundesunmittelbare Anstalt des öffentlichen Rechts im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen. Die BaFin ist für alle Bereiche zuständig, die früher die Aufsichtsämter für das Kreditwesen (Bankenaufsicht, BaKred), für das Versicherungswesen und für den Wertpapierhandel überwacht haben. Nach dem Vorbild der amerikanischen Securities and Exchange Commission sollte mit der BaFin in Deutschland eine einheitliche und schlagkräftige Finanzaufsichtsbehörde geschaffen werden, insbesondere nach den zahlreichen Skandalen am → Neuen Markt.
Festverzinsliches Wertpapier, dessen Emittent und Schuldner eine Eisenbahngesellschaft ist.
Aus dem Französischen übernommene Bezeichnung für eine über längere Zeit anhaltende Phase starker Kursverluste an der Börse. Seltener werden auch entsprechende Tagestendenzen als Baisse bezeichnet.
Verbreitete Methode zur Darstellung von Kursverläufen in der technischen Wertpapieranalyse. Das Kursspektrum des betrachteten Zeitraums (Tag, Woche, Monat) wird durch einen senkrechten Balken repräsentiert. Zudem werden durch Markierungen auf dem Balken der jeweilige Eröffnungs- und der Schlusskurs vermerkt. Die Lage dieser beiden Kurse innerhalb des Kursspektrums und die Breite dieses Spektrums gelten als wichtige Kriterien für die Prognose der künftigen Kursentwicklung.
Optionsscheine, die mit einer festgelegten Kursbandbreite (Range) ausgestattet sind. In der Regel erhält der Inhaber für jeden Tag, an dem sich das Basisobjekt innerhalb dieser Bandbreite bewegt, einen bestimmten Geldbetrag. Range Warrants gibt es in verschiedenen Ausstattungsvarianten, so zum Beispiel mit fixen und flexiblen Ranges und mit oder ohne Kursober-beziehungsweise -untergrenze.
Derivatives Finanzprodukt, dessen Inhaber innerhalb einer festgelegten Bandbreite (Range oder Kursspanne) überproportional von der Kursentwicklung des zugrunde liegenden Basisobjekts profitieren kann. Die jeweilige Bandbreite ist durch eine Start- und eine Stopp-Marke begrenzt. Notiert der Kurs des Basisobjekts (Underlying) am Bewertungsstichtag niedriger als die Startmarke, so bildet das Zertifikat die tatsächliche Wertentwicklung des Underlying ab. Notiert der Kurs über der Stopp-Marke, so wird dem Inhaber des Zertifikats am Ende der Laufzeit ein in den Emissionsbedingungen festgelegter, maximaler Betrag ausbezahlt. Von weiteren Kurssteigerungen des Basisobjekts profitiert der Inhaber nicht; das Zertifikat weist also einen Cap auf.
→ Insolvenz.
