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Auskünfte aus dem Bundeszentralregister können in Form von Selbstauskünften, einfachen und Behördenführungszeugnissen oder unbeschränkten Auskünften erteilt werden. Hinzu gekommen sind das erweiterte Führungszeugnis für beruflich und ehrenamtlich mit Kindern und Jugendlichen Tätige und das Europäische Führungszeugnis für EU-Bürgerinnen und -Bürger. In der Neuauflage des Kommentars werden das komplexe Regelungsgefüge des Registerrechts unter breiter Auswertung der aktuellen Rechtsprechung und Literatur insbes. zu Umfang und Grenzen der Auskunftsansprüche, aber auch den Möglichkeiten, die es zugunsten der Betroffenen unter strafprozessualen Gesichtspunkten eröffnet, erläutert und datenschutzrechtlich problematische Informationsüberschüsse bzw. Schutzlücken kritisch hinterfragt. Berücksichtigt werden zudem Entwicklungen, die im Zuge der EU-Rechtsharmonisierung für das Registerrecht zu erwarten sind. Der Kommentar bietet zudem einen umfassend Überblick über die im Rahmen der Eintra-gungs- und Mitteilungspflichten auftretenden Problematiken des Gewerbezentralregisters, das im Hinblick auf die Art der einzutragenden Entscheidungen, die Voraussetzungen der Eintragung, ihre Entfernung bzw. Tilgung und die Beauskunftung eigenen Regeln unterliegt. Von Bedeutung sind hier vor allem die (Anwendungs-)Probleme bei Auskünften im Bereich des Vergaberechts sowie die neu eingestellte Vorschrift zur Beauskunftung ausländischer sowie über- und zwischenstaatlicher Stellen. Gudrun Tolzmann, Ministerialrätin, ist Leiterin des Referats Bundeszentralregister u. Gewerbezentralregister im Bundesmin. der Justiz u. in dieser Funktion federführend im Bereich der Gesetzgebung sowie als Fachaufsicht über die Registerbehörde tätig.
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Seitenzahl: 1252
Veröffentlichungsjahr: 2015
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begründet von
Albrecht GötzMinisterialrat a.D.
fortgeführt und neubearbeitet von
Gudrun TolzmannMinisterialrätin
5., erweiterte und überarbeitete Auflage
Verlag W. Kohlhammer
5. Auflage 2015
Alle Rechte vorbehalten
© W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart
Gesamtherstellung: W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart
Print:
ISBN 978-3-17-025588-3
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Führungszeugnissen kommt im (Berufs-)Alltag oft entscheidende Bedeutg. zu. Die Neuaufl. des Kommentars versteht sich als Hilfsmittel für die Praxis, das komplexe Regelungsgefüge des Bundeszentralregisterrechts zu erfassen. Die polit., rechtl. u. prakt. Brisanz wird dadurch deutl., dass das BZRG in den letzten 4 Legislaturperioden 25 Änderungen unterworfen war. Die neu hinzugekommene Formen d. europäischen, des für Beruf u. Ehrenamt bes. relevan-ten erweiterten (Behörden-)Führungszeugnisses u. die Sonderregelungen z. Austausch d. Registerinformationen mit EU-Mitgliedstaaten werden ausführl. erläutert u. Hinweise zur Möglichkeit d. elektronischen Antragstellung gegeben. Unter breiter Auswertg. d. aktuellen Rspr. u. Lit. setzt sich d. Autorin krit. mit bestehenden Regelungen und Entwicklungen, die im Zuge d. EU-Rechtsharmonisierg. für das Registerrecht zu erwarten sind, auseinander. Darüber hinaus werden Lösungsmöglichkeiten zu bestehenden (Anwendungs)Problemen d. Gewerbezentralregisterrechts aufgezeigt, zu denen es trotz der Vielzahl gewerberechtl. Vorschriften nur wenig Rspr. gibt.
Gudrun Tolzmann, Ministerialrätin, ist Leiterin des Referats Bundeszentralregister u. Gewerbezentralregister im Bundesmin. der Justiz u. in dieser Funktion federführend im Bereich der Gesetzgebung sowie als Fachaufsicht über die Registerbehörde tätig.
Seit der 4. Auflage im Jahr 2000 ist das Bundeszentralregistergesetz durch 25 Gesetze einer Vielzahl von Änderungen unterworfen worden. Die wichtigsten waren das 4. BZRÄndG, durch das die Schuldunfähigkeitsvermerke einer angemesseneren Behandlung, insbes. verschärften Eintragungsvoraussetzungen (§ 11) sowie einem befristeten Verbleib im Register (§ 24 Abs. 3) zugeführt und Rechtsgrundlagen für das Automatisierte Mitteilungs- und Auskunftsverfahren (§ 21a), den Strafnachrichtenaustausch mit dem Ausland (§ 57) und die wissenschaftliche Forschung (§ 42a) geschaffen wurden. Der Vorgabe folgend, den Schutz von Kindern und Jugendlichen zu verbessern, wurde durch das 5. BZRÄndG die neue Auskunftsart des erweiterten Führungszeugnisses geschaffen (§§ 30a, 32 Abs. 5) und gleichzeitig der Handlungsspielraum der Registerbehörde zur Gewährung von Registervergünstigungen im Rahmen des § 39 erweitert. Wenig später wurden in Umsetzung Europäischer Vorgaben das Europäische Führungszeugnis eingeführt (§ 30b) und für den Austausch von Registerinformationen sowie den Strafnachrichtenaustausch mit EU-Mitgliedstaaten Spezialregelungen in das Gesetz eingestellt (§§ 54 Abs. 3, 56b, 57a).
Die 5. Auflage legt den Gesetzesstand vom 1. September 2014 zugrunde, dem Tag, an dem das Gesetz zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes und anderer registerrechtlicher Vorschriften zum Zweck der Zulassung der elektronischen Antragstellung bei Erteilung einer Registerauskunft vom 6. September 2013 (BGBl. I S. 3556) in seinen wesentlichen Teilen in Kraft getreten ist. Schon der Titel dieses Änderungsgesetzes macht allerdings die Problematik des BZRG deutlich: es ist, vom guten Willen getragen, seinen Zielen, dem Schutz der Allgemeinheit ebenso wie dem individuellen Anspruch auf Resozialisierung in möglichst umfassender Weise gleichermaßen gerecht zu werden, immer ausdifferenzierter und damit unübersichtlich und schwer verständlich geworden. Schon jetzt sind weitere Gesetzgebungsvorhaben in Vorbereitung, die das Gesetz erneut ändern werden.
Rechtsprechung und Literatur wurden bis einschließlich Juli 2014 gesichtet und eingearbeitet. Für kritische Anmerkungen, aber auch Anregungen sowie Hinweise auf wichtige Entscheidungen oder weiterführende Aufsätze, die ich in der vorliegenden Kommentierung nicht berücksichtigt habe, bin ich dankbar.
Berlin, den 19. August 2014Gudrun Tolzmann
Vorwort zur fünften Auflage
Literaturverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Teil A.Einleitung
I.Das Kernproblem
II.Das Strafregisterwesen
1.Geschichtliche Entwicklung
a)Die Strafregisterverordnung von 1882
b)Der Strafgesetzbuchentwurf von 1913
c)Das Straftilgungsgesetz vom 9. April 1920
d)Änderungen des Straftilgungsgesetzes
e)Änderungen der Straftilgungsverordnung nach 1920
f)Das Führungszeugnis
2.Reformbedürftigkeit des früheren Rechts
3.Rechtsgrundlagen und wichtigste Neuerungen des BZRG
4.Kritischer Ausblick
a)Verständlichkeit des Gesetzestextes
b)Rechtmäßigkeit des Führungszeugnisses in der derzeitigen Form
c)Datenschutzrechtliche Probleme des Behördenführungszeugnisses
d)Privilegierung beim unbeschränkten Auskunftsrecht
5.Bisherige Änderungen des Bundeszentralregistergesetzes
III.Das Gewerbezentralregister
1.Einrichtung des Gewerbezentralregisters
2.Durchführungsvorschriften
Teil B.Gesetz über das Zentralregister und das Erziehungsregister
Erster Teil.Registerbehörde
§ 1Bundeszentralregister
I.Gesetzgebungskompetenz für das Registerwesen
II.Historische Entwicklung der Registerbehörde
1.Zusammenführung des Bundesstrafregisters mit den Strafregistern der Länder beim Generalbundesanwalt
2.Gründe für die Zusammenführung
3.Bundesamt für Justiz als Registerbehörde
III.Aufbau und Funktion der Registerbehörde gemäß Absatz 2
1.Elektronische Kommunikation von und mit der Registerbehörde
a)EDV-Umstellung
b)Automatisches Mitteilungs- und Auskunftsverfahren
c)Umfang des Datenaustauschs
2.Verwaltungsvorschriften zur Durchführung des Registerbetriebs
3.Beteiligung der Länder
IV.Geltungsbereich des Gesetzes
V.Regelungsbereich
1.Inhaltliche Ausgestaltung
2.Abgrenzung zu anderen Registern
a)Ausländerzentralregister
b)Fahreignungsregister
c)Kriminalpolizeiliche Sammlungen
d)Zentrales Staatsanwaltschaftliches Verfahrensregister
e)Visa-Warndatei
f)Nationales Waffenregister
VI.Datenschutz
1.Entwicklung der datenschutzrechtlichen Grundsätze
2.Das Bundeszentralregistergesetz als bereichsspezifische Regelung
VII.Rechtsmittel
1.Beschwerde
2.Antrag auf gerichtliche Entscheidung
a)Zulässigkeit
b)Zuständigkeit
3.Dienstaufsichtsbeschwerde
§ 2(weggefallen)
Zweiter Teil.Das Zentralregister
Erster Abschnitt.Inhalt und Führung des Registers
§ 3Inhalt des Registers
I.Regelungsgegenstand
II.Rechtsnatur des Bundeszentralregisters und seiner Eintragungen
1.Strafrechtliche Einordnung
2.Zivilrechtliche Einordnung
3.Prozessrechtliche Einordnung
III.Gegenstand der Eintragungen
1.Strafgerichtliche Verurteilungen (Nummer 1)
2.Entscheidungen von Verwaltungsbehörden und Gerichten (Nummer 3)
3.Vermerke über Schuldunfähigkeit (Nummer 4)
4.Gerichtliche Feststellungen nach § 17 Abs. 2, § 18 (Nummer 5)
5.Nachträgliche Entscheidungen (Nummer 6)
IV.Einschränkung der Eintragungspflicht
1.Ausländische Entscheidungen
2.Entscheidungen betreffend psychisch Kranke
3.Sonstige verfahrenseinleitende oder -abschließende Entscheidungen
4.Keine Mitziehwirkung der Entscheidungen nach Nummern 3 und 4
§ 4Verurteilungen
I.Regelungsgegenstand
II.Eintragungsvoraussetzungen
1.Rechtskraft
2.Deutsche Gerichtsbarkeit
3.Rechtswidrige Tat
4.Rechtsfolgen
a)Nummer 1: Strafe
b)Nummer 2: Maßregeln der Besserung und Sicherung
c)Nummer 3: Verwarnungen mit Strafvorbehalt
d)Nummer 4: Schuldspruch gemäß § 27 JGG
§ 5Inhalt der Eintragung
I.Regelungsgegenstand
II.Einzutragende Daten gemäß Absatz 1
1.Personendaten der Verurteilten (Nummer 1)
a)Geburtsname
b)Vornamen
c)Geschlecht
d)Geburtsdatum
e)Geburtsort
f)Staatsangehörigkeit
g)Anschrift
h)Abweichende Personendaten.
2.Entscheidende Stelle samt Geschäftsnummer (Nummer 2)
3.Tag der Tat (Nummer 3)
4.Tag des ersten Urteils (Nummer 4)
5.Tag der Rechtskraft (Nummer 5)
6.Rechtliche Bezeichnung der Tat und Angabe der angewendeten Strafvorschrift (Nummer 6)
a)Rechtliche Bezeichnung der Tat
b)Zur Anwendung gekommene Vorschriften
7.Sanktion (Nummer 7)
a)Hauptstrafen
b)Nebenstrafen
c)Kraft Gesetzes eintretende, neben einer Strafe oder selbständig angeordnete Nebenfolgen
d)Höhe der vorbehaltenen Strafe
e)Maßnahmen
III.Einzutragende Daten im Jugendstrafrecht
IV.Nicht einzutragende Daten
1.Nichtanrechnung der Untersuchungshaft
2.Entscheidungen im Adhäsionsverfahren
3.Geldbuße neben Strafe
§ 6Gesamtstrafe und Einheitsstrafe
I.Regelungsgegenstand
II.Gesamtstrafenbildung gem. § 55 StGB, § 460 StPO; Bildung einer einheitlichen Jugendstrafe gem. § 31 Abs. 2 JGG, § 66 JGG
1.Gesamtstrafenbildung durch Einbeziehung einer rechtskräftigen Verurteilung
2.Nachträgliche Gesamtstrafenbildung durch Beschluss
III.Auflösung eines gemäß § 460 StPO herbeigeführten Gesamtstrafenbeschlusses
IV.Strafaussetzung zur Bewährung
V.Von Gesetzes wegen eintretende Rechtsfolgen
VI.Zusätzlich verhängte Nebenstrafen, Nebenfolgen und Maßnahmen i. S. d. § 11 Nr. 8 StGB
VII.Einbeziehung von nicht zentralregisterpflichtigen Entscheidungen
VIII.Besonderheiten im Jugendstrafrecht
1.Privilegierung von Jugendlichen bei Fristberechnung
2.Verhältnis von Zentralregister zu Erziehungsregister
3.Schuldspruch nach § 27 JGG
4.Einbeziehung von Freiheitsstrafen in Einheitsjugendstrafen
IX.Fristberechnung in den Fällen der Gesamtstrafenbildung
X.Hinweispflicht der Registerbehörde auf Gesamtstrafenbildung
§ 7Aussetzung zur Bewährung
I.Regelungsgegenstand
II.Eintragungspflicht von Bewährungsaussetzung und -zeit (Absatz 1)
III.Eintragungspflicht der Bewährungshilfeunterstellung (Absatz 2)
IV.Eintragungspflicht bei Verwarnung mit Strafvorbehalt und Aussetzung der Verhängung der Jugendstrafe (Absatz 3)
§ 8Sperre für Fahrerlaubnis
I.Regelungsgegenstand
II.Dauer der Sperrfrist
III.Unzulässige, aber rechtskräftige Gerichtsentscheidungen
§ 9(aufgehoben)
§ 10Entscheidungen von Verwaltungsbehörden und Gerichten
I.Regelungsgegenstand
II.Eintragung von verwaltungsbehördlichen Entscheidungen gemäß Absatz 1
1.Entfernung von Personen nach NATO-Truppenstatut (Nummer 1)
2.Passversagung und Ausreiseverbot (Nummer 2)
3.Untersagung des Schusswaffenbesitzes und Ablehnung, Zurücknahme oder Widerruf von Waffenscheinen nach dem Waffen- und dem Sprengstoffgesetz (Nummer 3)
III.Eintragung von Verwaltungs- und Gerichtsentscheidungen gewerberechtlicher Art gemäß Absatz 2
1.Zweck der Eintragung
2.Zulässigkeit der Eintragung
3.Sachliche Voraussetzung der Eintragung
4.Inhalt der Eintragung
a)Voraussetzung von ver- und untersagenden Entscheidungen
b)Negativentscheidungen im Bereich der rechtsberatenden Berufe
c)Negativentscheidungen im Bereich der Heilberufe
aa)Berufsrechtliche Maßnahmen
bb)Strafrechtliche Maßnahmen
cc)Informationsfluss innerhalb der EU
d)Teilweise Untersagung
5.Verbot der Ausbildung oder Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen
6.Eintragung bei Vertretungsberechtigten
IV.Eintragung der Unanfechtbarkeit gemäß Absatz 3
V.Auskunftsberechtigung und Aufnahmefristen
§ 11Schuldunfähigkeit
I.Regelungsgegenstand
1.Umfang der Regelung
2.Positive Auswirkungen der Eintragung
3.Negative Auswirkungen der Eintragung
4.Kritik an der vormaligen Regelung
5.Grenze der Mitteilungspflicht
II.Voraussetzung der Eintragungspflicht gemäß Absatz 1
1.Abschluss des Verfahrens wegen Schuldunfähigkeit durch gerichtliche Entscheidung
a)Schuldunfähigkeit
b)Verhandlungsunfähigkeit
c)Eintragung bei Anordnung einer Maßregel der Besserung und Sicherung neben Freispruch
d)Eintragung bei teilweisem Freispruch
e)Nachträgliche Feststellung der Schuldunfähigkeit
2.Abschluss des Verfahrens wegen Schuldunfähigkeit durch staatsanwaltschaftliche Verfügung
a)Stand des Ermittlungsverfahrens
b)Fehlende Rechtsmittel
c)Nachteile der Verfahrenseinstellung
3.Gerichtliche Entscheidungen im Sicherungsverfahren
4.Medizinisches Sachverständigengutachten
a)Eintragungsvoraussetzung
b)Alter des Gutachtens
5.Eintragungsumfang
III.Unterrichtungspflicht gemäß Absatz 2
IV.Eintragung der Schuldunfähigkeit Jugendlicher gemäß Absatz 3
V.Auskunftsberechtigung
VI.Entfernung der Eintragung
VII.Inkrafttretensregelungen des 4. BZRÄndG
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