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Bachelorarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,0, Fachhochschule Heidelberg, Veranstaltung: Wirtschaftsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit dem Thema Corporate Compliance vor dem Hintergrund der jüngsten Änderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex. In der Fassung vom 14. Juni 2007 wird „Compliance“ neuerdings in den Ziff. 3.4, 4.1.3 und 5.3.2 ausdrücklich erwähnt. Die Verankerung von Compliance im Deutschen Corporate Governance Kodex spiegelt die wachsende Bedeutung des sich derzeit in der Wirtschaftspraxis etablierenden Gebiets wieder. Weit über den ursprünglich engen Anwendungsbereich hinaus, wird Compliance dabei als Corporate Compliance unternehmensweit verstanden. Es gilt sowohl die Einhaltung von gesetzlichen als auch unternehmensinternen Vorgaben sicherzustellen. Auf diese Weise sollen materielle wie auch immaterielle Schäden vom Unternehmen abgewandt und auch die Möglichkeit der persönlichen Haftung der Organmitglieder vermieden werden. Angesichts des unterschiedlichen Standes der Umsetzung in den Unternehmen stellt sich auch die Frage, ob eine rechtliche Verpflichtung zur Einführung konkreter organisatorischer Vorkehrungen für die Unternehmensleitung bestehen kann. Dies soll in der nachfolgenden Ausarbeitung beantwortet werden. Die Bereiche Corporate Governance, Compliance und Risikomanagement sind stark miteinander verknüpft und spielen bei der strategischen Unternehmensführung eine wesentliche Rolle. Aufgrund der sich fortlaufend ändernden nationalen wie auch internationalen Gesetzeslage und sich wandelnder Anforderungen des Unternehmensumfeldes, wird es für die Schaffung von Wettbewerbsvorteilen und nachhaltigen Unternehmenswerten erforderlich sein, flexibel und kurzfristig auf zukünftige Entwicklungen reagieren zu können. In diesem Zusammenhang wird ein ganzheitlicher Corporate Compliance-Ansatz vorgestellt.
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Veröffentlichungsjahr: 2008
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internationalen Gesetzeslage und sich wandelnder Anforderungen des
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„Nichts ist so beständig, wie der Wandel.“ (Heraklit von Ephesus)
Diese rund 2500 Jahre alte Erkenntnis hat an Aktualität und Brisanz in keinster Weise verloren - im Gegenteil.
Im unternehmerischen Bereich wird eine stetige Anpassung an die sich zum Teil rasant verändernden Umstände als unabdingbare Voraussetzung für eine langfristig erfolgreiche Positionierung am Markt angesehen. Von der geeigneten Reaktion auf die sich ständig wandelnden Anforderungen der Stakeholder abhängig, steht die Generierung von Veränderungs- und Optimierungskonzepten im Fokus des unternehmerischen Handelns. Eine wesentliche Komponente und Triebkraft dieser Prozesse stellt die immer komplexer werdende Gesetzeslage und die Konfrontation mit einer Vielzahl von regulatorischen Bestimmungen, neuen Standards und Best-Practices dar. Um der zunehmenden globalen Verflechtung von Unternehmen und Kapitalmärkten Herr zu werden und einen Anlegerschutz in angemessenem Ausmaß gewährleisten zu können, nimmt sowohl die interne, als auch die externe Kontrolle und Verpflichtung zur Transparenz mittlerweile großen Raum ein.
Das von derart großer Dynamik geprägte Unternehmensumfeld fordert zum einen Strukturen zur Bewältigung der hohen Anforderungen aus Unternehmersicht, zum anderen erscheint ein einheitlicher Ordnungsrahmen sinnvoll, der als Maßstab guter und verantwortungsvoller Unternehmensleitung und - überwachung dient und nicht zuletzt aufgrund verbesserter Information das Vertrauen nationaler wie auch internationaler Investoren stärkt. Letzterer Notwendigkeit wurde durch die Entwicklung desDeutschen Corporate Governance Kodexdurch die vom Bundesministerium für Justiz eingesetzte Regierungskommission in Bezug auf börsennotierte Aktiengesellschaften Rechnung getragen. Erstmalig im Februar 2002 veröffentlicht, wurde der Kodex zuletzt zum 20. Juli 2007 anlässlich der jährlichen Überprüfung aktualisiert. Auffällig ist hierbei, dass der Begriff der „Compliance“ an mehreren Stellen hinzugefügt wurde, was auf eine wachsende Bedeutung schließen lässt. Tatsächlich korrespondiert die zunehmende Auseinandersetzung mit dem
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Thema Compliance in der juristischen Literatur mit der praktischen Umsetzung in deutschen Unternehmen1.
Es stellt sich daher die Frage, welcher Bedeutung (Corporate) Compliance, insbesondere als Standard guter Corporate Governance zukommt und welche Auswirkungen die Entwicklungen der jüngsten Zeit, gerade auch für die Unternehmensleitung, mit sich bringen.
Zunächst sollen daher die Begriffe bestimmt und ein Überblick über die Zusammenhänge auf den Gebieten Corporate Governance und Corporate Compliance sowie dem Verhältnis der Bereiche zueinander aufgezeigt werden. Anschließend wird auf den Deutschen Corporate Governance Kodex und dessen gesetzliche Flankierung näher eingegangen und die neu eingefügten Compliance-Inhalte näher betrachtet. Die sich auch aus der Verankerung von „Compliance“ im Deutschen Corporate Governance Kodex ergebende Frage nach einer möglichen Rechtspflicht zur Einführung einer Compliance-Organisation wird in dem darauf folgenden Abschnitt behandelt. Unabhängig von einer solchen Pflicht spielt jedoch in erster Linie das Ziel der Haftungsvermeidung im Unternehmen eine wesentliche Rolle. Beispiele sollen an dieser Stelle die große Bandbreite an möglichen Haftungsfällen aufzeigen, wobei gerade auch auf die persönliche Haftung der Organmitglieder eingegangen wird. Als Ausschnitt der denkbar vielseitigen Umsetzungspraxis von Corporate Compliance soll abschließend ein ganzheitlicher Covernance-Risk-Compliance-Ansatz vorgestellt und zudem die aktuellen Veränderungen im Bereich Compliance der Deutschen Bahn AG beispielhaft aufgezeigt werden.
Die Ausarbeitungen dieser Arbeit dienen dabei weniger der Untersuchung einer einzelnen speziellen Problematik als vielmehr der Darstellung, Einordnung und Hinterfragung eines breiten, sich momentan in der Unternehmenspraxis etablierenden Gebietes, und der Schilderung der sich ergebenden Konsequenzen für die Unternehmensleitung.
1Vgl. Sidhu, ZCG 2008, S. 13.
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Sowohl hinsichtlich des ThemasCorporate Governance,wie auch derCompliance,herrscht eine anhaltende rege Diskussion, die durch nationale wie internationale gesetzliche und regulatorische Neuerungen immer wieder neu geprägt und mit unterschiedlicher Fokussierung geführt wird. Es waren spektakuläre Unternehmenszusammenbrüche und Bilanzskandale2, die regelmäßig Anstoß zu intensiver Beschäftigung mit der jeweiligen Thematik gaben und neben deren breite öffentliche auch zunehmend eine wissenschaftliche Diskussion trat.
Während jedoch die Debatte über das nationale System der Corporate Governance und der damit verbundene Blick auf den angloamerikanischen Rechtskreis schon seit den 90er Jahren des letzten Jahrhunderts3anhält, wurde der Begriff Compliance, ausgelöst auch durch Diskussionen zur Korruptionsbekämpfung, erst in den letzten Jahren zum weitverbreiteten Schlagwort und war zuvor vor allem im Bereich der Wertpapierdienstleistungsunternehmen in einem engeren Verständnis bereits etabliert.
Den genannten Fällen der Unternehmensschieflagen ist gemein, dass ein etwaiges Fehlverhalten der Unternehmensleitungs-und der
Überwachungsorgane als Ursache untersucht wurde und das Bedürfnisse nach Sicherungsmechanismen zur Vermeidung von Misswirtschaft und
Gewährleistung von Transparenz sowie nach vorbeugenden Maßnahmen auch zur Verhinderung der Realisierung von persönlichen Haftungsrisiken aus Sicht der Leitungsorgane besonderen Antrieb erhielt.
Corporate Governance und Compliance sind in diesem Zusammenhang zentrale Begriffe geworden. Fraglich ist nun zunächst, was sich genau dahinter verbirgt, und wie sich die Entwicklungen in diesen Bereichen gestalten. Zur Beantwortung der anfangs aufgeworfenen Frage scheint eine Bestimmung des Verhältnisses jener Begriffe zueinander zudem notwendig.
2In Deutschland u.a. die Fälle: Metallgesellschaft, Philipp Holzmann, Balsam AG, Dr. Jürgen Schneider AG, Flowtex, ARAG.
3Hanfland, Haftungsrisiken im Zusammenhang mit § 161 AktG und dem DCGK, S. 20.
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Eine wörtliche Übersetzung des angelsächsischen Terminus Corporate Governance erweist sich als schwierig4, vielmehr existiert aufgrund der internationalen Anwendung des Begriffs eine Vielzahl von Ausprägungen. So lässt sich dieser zum einen als „rechtlicher und faktischerOrdnungsrahmenfür die Leitung und Überwachung eines Unternehmens“5, bzw. als „System der Leitung und der Überwachung von Gesellschaften“6beschreiben. Es werden daneben jedoch häufig auch die Aspekte derErfolgsorientierung7und derlangfristigenundnachhaltigen Wertschöpfung,ebenso wie der desVerantwortungsbewusstseinsim Zusammenhang mit der Ausrichtung der Unternehmensführung und -überwachung genannt8und als treffender empfunden9. Die deutsche Regierungskommission Corporate Governance beschreibt die von ihr entwickelten Grundsätze als „Verhaltensmaßstäbe für Unternehmensleitung und Überwachung“10. Auf den Punkt gebracht kann man Corporate Covernance wohl am ehesten mit „angemessener
Unternehmensorganisation“ übersetzen11.
