Crowdinvesting - Prof. Dr. Ralf Beck - E-Book

Crowdinvesting E-Book

Prof. Dr. Ralf Beck

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Beschreibung

Crowdinvesting: Mit wenigen Klicks kann sich jeder ­unkompliziert und schon mit geringen Geld­beträgen an innovativen Unternehmen beteiligen. Über Internetportale werden dabei Gelder für attraktive Start-ups und bereits etablierte Unter­nehmen eingesammelt. Die Geldgeber erhalten im Gegenzug einen Erfolgsanteil. Was muss man beachten? Welche Renditen winken? Wo lauern Risiken? Crowdinvesting ist nicht mehr aus dem Businessalltag wegzudenken. Die überarbeitete und aktualisierte Auflage dieses Grundlagenwerks trägt dem Rechnung und führt umfassend in die spannende Materie Crowdinvesting ein.

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Seitenzahl: 441

Veröffentlichungsjahr: 2017

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Prof. Dr. Ralf Beck

CROWDINVESTING

Die Investition der Vielen

4., erweiterte Auflage

Copyright 2014 der Originalausgabe:© Börsenmedien AG, Kulmbach

Copyright 2017 der erweiterten und aktualisierten Neuauflage:© Börsenmedien AG, Kulmbach

Covergestaltung: Denksportler GrafikmanufakturSatz: VBS-VerlagsserviceLektorat: Egbert NeumüllerKorrektorat: Claus RosenkranzDruck: GGP Media GmbH, Pößneck

ISBN 978-3-86470-465-9eISBN 978-3-86470-473-4

Erstmals erschienen im Eigenverlag

Alle Rechte der Verbreitung, auch die des auszugsweisen Nachdrucks, der fotomechanischen Wiedergabe und der Verwertung durch Datenbanken oder ähnliche Einrichtungen vorbehalten.

Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek:Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über <http://dnb.d-nb.de> abrufbar.

Postfach 1449 • 95305 KulmbachTel: +49 9221 9051-0 • Fax: +49 9221 9051-4444E-Mail: [email protected]/boersenbuchverlag

INHALTSVERZEICHNIS

Zur 4., erweiterten Auflage

Vorwort

1. KAPITEL

Einleitung

2. KAPITEL

Grundlagen des Crowdfundings und des Crowdinvestings

2.1Funktionsweise des Crowdinvestings

2.2Begriffliche Einordnung des Crowdinvestings

2.3Entwicklung von Crowdfunding und Crowdinvesting im Überblick

2.4Der rechtliche Rahmen

2.4.1Deutsche Rechtslage

2.4.2Entwicklung der internationalen Rechtslage

3. KAPITEL

Stellung des Crowdinvestings im Rahmen der Unternehmensfinanzierung

3.1Einordnung des Crowdinvestings hinsichtlich der Finanzierung von Unternehmen

3.2Crowdinvesting als Substitut für klassische Finanzierungsformen

3.3Generierung bislang unerschlossener Finanzierungsvolumina über ein Crowdinvesting

4. KAPITEL

Akteure eines Crowdinvestings

4.1Kapitalsuchende (Unternehmen)

4.1.1Zielsetzungen der Kapitalsuchenden

4.1.2Auswahl der Finanzierungsform und ihrer Konditionen

4.1.3Erfolgsfaktoren aus Sicht der Gründer/Unternehmen

4.1.4Interview mit dem Start-up „rent-a-guide“

4.1.5Kriterien für die Auswahl einer Crowdinvesting-Plattform aus Sicht kapitalsuchender Unternehmen

4.2Kapitalgeber (Anleger)

4.2.1Wer sind die Kapitalgeber?

4.2.2Zielsetzungen der Kapitalgeber

4.2.3Festverzinsung

4.2.4Partizipation am Ergebnis

4.2.5Partizipation an der Wertsteigerung

4.2.6Investitionsstrategien und Renditeerwartungen

4.2.6.1Investment über deutsche versus ausländische Plattform

4.2.6.2Rendite und Risikostreuung

4.2.7Handelbarkeit der Crowdinvesting-Beteiligungen

4.2.8Herdenverhalten

4.3.Kapitalvermittler (Plattformen)

4.3.1Zielsetzungen der Plattformbetreiber

4.3.2Vergütungsmodelle

4.3.3Rentabilität der Plattformen

4.3.4Kommunikationspolitik, Marketing und Netzwerke

4.3.5Verhaltenspflichten und Geschäftsbedingungen der Plattformen

4.3.6Weitere Modelle

5. KAPITEL

Rechtliche Strukturierung des Engagements und deren Folgen für die Akteure

5.1Auswirkungen des Kleinanlegerschutzgesetzes

5.2Rechtsformen und Verträge

5.3Hybride Finanzierungsformen

5.3.1Kennzeichen und Ausprägungen hybrider Finanzierungsformen

5.3.2Stille Beteiligungen

5.3.3Genussrechte

5.3.4Partiarische (Nachrang-)Darlehen

5.4Indirekte Beteiligungen

5.5Folgefinanzierungen und Verwässerungsproblematik

5.6Bilanzierung

5.7Steuerliche Aspekte

6. KAPITEL

Chancen und Risiken eines Crowdinvestings

6.1Chancen eines Crowdinvestings

6.2Erfolgsstorys

6.3Risikobegriff und Verlust des Kapitaleinsatzes

6.4Meinungen zum Thema Risiko bei Crowdinvesting

6.5Risikoklassen

6.6Unseriöse Akteure

6.6.1Plattformen

6.6.2Kapitalnehmer

6.6.3Eingriff durch Dritte

6.7Erfolglosigkeit von Projekten

6.8Schlechter Ruf von Plattformen und Fehlanreize für diese

6.9„Ärgerliche“ Projekte

6.10Weitere Risiken

6.11Chance-Risiko-Einschätzung insgesamt

7. KAPITEL

Vergleich Crowdinvesting und Aktie

8. KAPITEL

Anforderungen an Crowdinvesting-Plattformen

8.1Information und Erscheinungsbild

8.2Projektselektion

8.3Unternehmensbewertung

8.4Verträge

8.5Engagement nach Vertragsabschluss

8.6Anforderungskatalog

9. KAPITEL

Marktentwicklung und Perspektiven des Crowdinvestings

9.1Internationale Entwicklung des Crowdinvestings

9.2Entwicklung des deutschen Crowdinvesting-Markts

9.3Kombination von Crowdinvesting, -sourcing, -voting und -testing

10. KAPITEL

Volkswirtschaftlicher Nutzen eines Crowdinvestings

11. KAPITEL

Fazit und Ausblick

ANHANG

Anhang 1:Beispiele für große Projekte, die über ein Crowdinvesting/Crowdfunding finanziert wurden

Anhang 2:Checkliste für Investoren

Anhang 3:Checkliste für Start-ups

Anhang 4:Finanziertes Crowdinvesting-Volumen je Plattform 2016

Anhang 5:Liste der 20 größten Crowdinvestings in Deutschland bis Ende 2016

Anhang 6:Liste der Crowdinvesting-Pleiten in Deutschland bis Anfang 2017

Quellenverzeichnis

Internet-Links

Abkürzungsverzeichnis

Glossar

ZUR 4., ERWEITERTEN AUFLAGE

Seit Erscheinen der 3. Auflage dieses Buches am 1. Juli 2014 hat sich in Sachen Crowdinvesting vieles entwickelt und verändert. Einen wesentlichen Einfluss hatte das Mitte 2015 verabschiedete Kleinanlegerschutzgesetz. Rechtliche Strukturierungen und Geschäftsmodelle der das Crowdinvesting organisierenden Internetplattformen gerieten in Bewegung. Neue Crowdinvesting-Plattformen kamen hinzu und andere gaben auf. Außerdem liegen inzwischen vermehrt wissenschaftliche Ergebnisse und empirische Befunde vor, die beispielsweise aus Investoren-Befragungen stammen. Es ist schon fast fahrlässig von mir, erst jetzt eine neue Auflage herauszubringen! Manche Entwicklungen verliefen so, wie ich es erwartet hatte, andere wiederum nicht. Neue Erkenntnisse, neue Marktgegebenheiten und die eine oder andere Überraschung warten darauf, auf Papier gebannt zu werden. Woher stammt dies alles? Lektüre und Reflexion? Auch, aber das sind nicht die Hauptquellen. Vielmehr kommt nunmehr die Betrachtung des Themas direkt aus meiner Praxis heraus hinzu, und dies aus drei unterschiedlichen Perspektiven: aus Sicht von Unternehmen, die ein Crowdinvesting eingingen beziehungsweise sich im Bewerbungsprozess befanden; aus der Blickrichtung eines Investors, der sich über Crowdinvesting an einer ganzen Reihe von Unternehmen beteiligt hat; und schließlich vom Standpunkt einer Crowdinvesting-Plattform aus, die ich im Jahr 2015 gegründet habe.

Welche meiner Erfahrungen stehen nun genau hinter den drei Sichtweisen?

1. Ein aktives Unterstützen von Start-up-Unternehmen, die ein Crowdinvesting anstrebten oder umsetzten. Inzwischen konnte ich eine Reihe von Unternehmen auf dem Weg in das Crowdinvesting begleiten.

2. Hinzu kommt natürlich meine Beteiligung als Investor an Start-up-Unternehmen, die durch ein Crowdinvesting finanziert wurden. Es sind 27 Beteiligungen, verteilt über sechs Internetplattformen, die ein Crowdinvesting ermöglichen.

3. Und: Basierend auf meinen umfangreichen Erfahrungen mit dem Thema habe ich eine eigene Crowdinvesting-Plattform aufgebaut, die am 20. Oktober 2015 mit einem ersten Projekt startete und auf den Namen Geldwerk1 hört. Natürlich berichte ich hier aus erster Hand von meinen Gründungserfahrungen sowie von den Einsichten aus dem laufenden Plattformbetrieb.

Gegenüber der 3. Auflage gibt es sehr viele zusätzliche Informationen, die nun vorliegen. Ein Update ist also unausweichlich, sogar geboten. In den zurückliegenden drei Jahren nahm der Crowdinvesting-Markt international eine höchst dynamische Entwicklung, gleichwohl in Deutschland nicht mit der Geschwindigkeit, die ich prognostiziert hatte. Im Laufe der letzten fünf Jahre versuchten mehr als 40 Internetplattformen, in Deutschland ein Crowdinvesting anzubieten, wovon mehr als die Hälfte ihren Betrieb mangels Perspektive einstellte oder mit anderen Plattformen fusionierte. Sicherlich hatten es sich viele der Plattformbetreiber bedeutend leichter vorgestellt, im Markt Fuß fassen zu können. Es ist jedoch bei Weitem nicht damit getan, eine Website zu programmieren oder programmieren zu lassen und (ein wenig) Social-Media-Marketing zu betreiben. Ein erfolgreicher Markteinstieg ist ziemlich schwierig und wahrscheinlich gibt es in Deutschland bis heute immer noch keine Crowdinvesting-Plattform, die profitabel ist. In einer keineswegs hürdenfreien Ausgangslage sorgte das im Jahr 2015 in Kraft getretene Kleinanlegerschutzgesetz dafür, dass sich vermehrt Crowdinvesting-Plattformen zurückzogen beziehungsweise zurückziehen mussten, sodass es aktuell rund 20 aktive Plattformen in Deutschland gibt, die sich auf Start-ups und Wachstumsunternehmen sowie auf Immobilien und ökologische Projekte (Energie) stützen. Wenn man das Crowdinvesting für Start-ups betrachtet, bestimmen derzeit zwei Plattformen den hiesigen Markt, nämlich Companisto und Seedmatch, die gemeinsam mehr als 70 Prozent des Fundingvolumens auf sich vereinigen.

Den Plattformen gelang es allerdings noch bei Weitem nicht, die enormen Potenziale des deutschen Kapitalmarkts zu heben. In Großbritannien geht es bedeutend schneller vorwärts. Die führende britische Plattform Crowdcube stellt für sich allein den gesamten deutschen Markt deutlich in den Schatten. Wo bleibt Deutschland?

Vor diesem Hintergrund war es für mich nahezu unumgänglich, eine eigene Plattform mit dem Ziel aufzubauen, den Markt schneller voranzubringen. Wo stehe ich damit? Wir starteten mit wenig Kapital und entsprechend langsam schritten wir zunächst voran. Vielleicht schaffen wir 2017 ja den Durchbruch.

Ein Verlangsamer für das hiesige Crowdinvesting ist die (beileibe nicht immer sinnvolle) konservative Haltung vieler deutscher Anleger. Der deutsche Durchschnittsanleger ist vorsichtig und abwartend, besser gesagt: ängstlich. Er neigt dazu, Chancen liegen zu lassen, um Risiken nach Möglichkeit komplett auszuschließen. Dabei verkennt er, dass es nicht nur ein Verlustrisiko, sondern auch ein Risiko des „Verpassens von Chancen“ gibt. Letztendlich zählt das Chance-Risiko-Verhältnis und nicht einseitig die Risikovermeidung. Vor diesem Hintergrund hat es eine gewisse Logik, dass sich hierzulande das Crowdinvesting für Immobilien in der letzten Zeit dynamischer entwickelt hat als das für Start-up-Unternehmen.

Und: Die Online-Affinität von Anlegern, gerade auch von denen, die größere Beträge beisteuern, ist bislang noch weit geringer, als viele – besonders auch aus der Crowdinvesting-Szene – dies vermutet hatten. Geldanlagen und Investments laufen immer noch schwerpunktmäßig über klassische Kanäle und nur ganz allmählich ändert sich das. Hier schlummern noch enorme Potenziale.

Seit Erscheinen der dritten Auflage dieses Buches hat sich vieles konkretisiert, der Blick auf das Thema wird klarer, die Gründe für die jeweiligen Entwicklungen werden deutlicher.

Was vorab außerdem noch zu berichten ist: Die Presse mag das Crowdinvesting, und das nicht ohne Grund: Lässt sich doch ein recht frisches und unverbrauchtes Thema präsentieren, das noch echten Neuigkeitswert hat, über möglicherweise immense Perspektiven verfügt und sich mit ganz spannenden und innovativen Geschäftsmodellen darbieten lässt. Natürlich gibt das Thema auch einem kritischen Journalismus Raum. Was will man mehr?

VORWORT

Wir nehmen selten wahr, dass wir uns inmitten revolutionärer Entwicklungen befinden, wenn sich Rahmenbedingungen grundlegend wandeln. Die Welt scheint sich nur ganz langsam zu verändern, nach und nach, bis wir später im Rückblick merken, welchen enormen Ausschlag der Wandel hatte, der sich in einer überschaubaren Zeitspanne ereignete und unser Leben nachhaltig beeinflusst.

Es ist gegenwärtig der Finanzsektor, der einen Umbruch durchmacht. Mit Zeitverzögerung wirkt das Internetzeitalter nun auch auf diesen Bereich nachhaltig ein. Ständig kommen neue Finanzdienstleistungs-Anbieter auf, die oft auch als Fintech-Unternehmen bezeichnet werden. Über 300 davon gibt es hierzulande inzwischen. Diese punkten mit neuen kundenorientierten Leistungen, einer klaren und einfachen Darstellung ihrer Produkte, mit einem leichten und „barrierefreien“ Zugang, mit Offenheit und Transparenz, mit schneller und effizienter Abwicklung und günstigen Preisen – ganz anders, als wir es von Banken kennen, in Teilen zumindest. Ein wichtiger Baustein in dieser Entwicklung ist das noch neuartige Crowdinvesting.

„Du entdeckst im Internet ein Projekt, bist von der Idee begeistert und kannst dich an dem Unternehmen sofort und auf völlig unkomplizierte Weise finanziell beteiligen, dies auf Wunsch schon mit geringen Geldbeträgen. Welche Zeiten!“

Der grundlegende Mechanismus eines Crowdinvestings funktioniert so:

Abb. 1: Grundmechanismus eines Crowdinvestings

Über eine Internetplattform oder über eine eigene Projektwebsite wird Geld für zumeist innovative junge Unternehmen (Start-ups) eingesammelt. Aber auch andere Unternehmen beziehungsweise Projekte eigenen sich für ein Crowdinvesting, zum Beispiel bereits etablierte Unternehmen mit einer Wachstumsidee oder auch Immobilienprojekte. Die Geldgeber (Crowdinvestoren oder Mikroinvestoren genannt) erhalten im Gegenzug eine Festverzinsung und/oder einen Erfolgsanteil an den von ihnen ausgewählten Unternehmen oder Immobilien, was allerdings nicht bedeutet, dass der Investor tatsächlich auch am Vermögen des jeweiligen Unternehmens beteiligt wird.

„Hätte ich mich seinerzeit an der Gründung von Microsoft, Facebook und an wem nicht allem beteiligen sollen! Jetzt ist es viel zu spät, um an den ganz großen Wertzuwächsen teilzuhaben. Ich brauche ganz neue Microsofts und Facebooks und muss von Beginn an dabei sein! Auch wenn das eine oder andere Projekt scheitert, ich will dem Glück zumindest eine Chance geben.“

So oder so ähnlich wird vermutlich jemand denken, der ein typischer Crowdinvestor ist. Doch stimmt das überhaupt? Wie dem auch sei: Es sind keine großen Geldbeträge nötig, keine persönlichen Kontakte, keine komplizierten Formalitäten. Crowdinvesting ist etwas für (fast) jedermann. Bislang sind die typischen Crowdinvestoren in der Mehrzahl aber immer noch finanzerfahrene Personen. Das Thema Crowdinvesting ist noch nicht wirklich in der Mitte der Gesellschaft angekommen, zumindest in Deutschland nicht. Können per Crowdinvesting erlangte Erfolgsbeteiligungen vielleicht sogar zu einer Art Volksaktie werden? Wir werden sehen. Übrigens: Wer Fachbegriffe nachlesen möchte, dem sei das auf den Seiten 316 bis 319 dieses Buches befindliche Glossar nahegelegt.

Das Thema Crowdinvesting, manchmal auch als „Investment Crowdfunding“ oder „Equity(-based) Crowdfunding“ bezeichnet, gilt zurzeit als der Megatrend im Hinblick auf die Finanzierung junger innovativer Unternehmen. Die aus meiner Sicht enorme Zukunftsfähigkeit des Crowdinvestings war und ist Grund genug für mich, dieses Thema sorgfältig zu recherchieren, zu durchdenken und im Rahmen dieses Buches ausführlich zu beschreiben. Wenngleich auch die internationale Entwicklung des Crowdinvestings Gegenstand meines Buches ist, so liegt der Schwerpunkt hier auf den deutschen Gegebenheiten und Marktentwicklungen.

Nachdem die Literatur zum Crowdinvesting in den ersten drei Jahren nach dem Aufkommen dieser Thematik noch äußerst karg gesät war, wendete sich das Blatt ab dem Jahr 2015. Das 2012 erstmalig erschienene und jetzt bereits in vierter Auflage vorliegende Buch „Crowdinvesting – Die Investition der Vielen“ war das erste umfassende Werk zum Thema Crowdinvesting und konnte Standards setzen. Mein Ziel war es seinerzeit, ganz frühzeitig, allumspannend und profund über dieses Gebiet zu informieren, die Entwicklung zeitnah zu begleiten und diese sogar aktiv mitzugestalten. Nun gilt es, neue Erkenntnisse zu vermitteln und die Weiterentwicklung positiv mitzuprägen.

Dieses Buch basiert auf einem breiten eigenen Erfahrungsschatz in der Unternehmenspraxis, umfangreichen Recherchen im Internet, dem Durcharbeiten von Büchern, Buchbeiträgen und Artikeln in Fachzeitschriften, dem Lesen von Gesetzestexten sowie der Diskussion mit anderen am Thema Interessierten und selbstverständlich mit Playern aus der Crowdinvesting-Szene. Durch die Gründung und das Betreiben einer eigenen Crowdinvesting-Plattform hat sich mein Wissen nicht ganz unbeträchtlich erweitert und vertieft. Heraus kam ein (so hoffe ich) verständlich geschriebenes und sehr praxisbezogenes Buch mit wissenschaftlicher Fundierung, soweit Letzteres möglich war und sinnvoll erschien. Anders als in den ersten drei Auflagen, die über weite Strecken auf eigenen Überlegungen und manchmal auf intuitiven Einschätzungen beruhten, liegen nun deutlich mehr konkrete Erfahrungen und statistische Daten vor.

Ziel dieses Buches ist es, umfassend, interessant, fundiert und doch für (fast) jedermann lesbar und verständlich zu sein. Es soll außerdem neue Ideen und Ansichten zum Thema beisteuern. Damit können sicherlich Ansatzpunkte für vertiefende Untersuchungen geliefert werden, die manches bestätigen, vielleicht aber auch das eine oder andere in diesem Buch Geschriebene widerlegen.

Erst während ich dieses Buch verfasste, wurde mir wirklich klar, wie revolutionär das Crowdinvesting tatsächlich ist und wie schwierig es sich gestaltet, diese neue Finanzierungsform in klassische Denkmuster einzuordnen. Sorry, wenn zwischendurch meine Begeisterung für dieses neue Instrument durchbricht und dadurch möglicherweise ein klein wenig die Objektivität gelitten zu haben scheint. Das war nicht gewollt. Und: Manchmal finden sich sogar etwas überspitzte Formulierungen, zum Beispiel wenn es um die Stellung von Banken geht.

Viel Spaß beim Lesen!

1. KAPITEL

EINLEITUNG

Viele höchst interessante und Erfolg versprechende unternehmerische Ideen werden nicht umgesetzt, weil die Finanzierung nicht steht. Nicht wenige glauben: Wenn eine Idee zündend ist, dann finden sich schon Kapitalgeber für ihre Umsetzung. Dem ist viel zu häufig allerdings nicht so. Die Gründer selbst und ihr privates Umfeld können oftmals nicht genug finanzielle Mittel aufbringen. Aufgrund ihrer hohen Risikoaversion tragen Banken zur Finanzierung junger innovativer Unternehmen wenig beziehungsweise nichts bei. Manchmal gelingt es den Gründern, Risikokapital von vermögenden Privatpersonen (Business Angels) oder von Venture-Capital-Gesellschaften einzuwerben. Auf diesem Wege stoßen die potenziellen Gründer zumeist aber auch wiederum auf ängstliche und vorsichtige Investoren, die äußerst selektiv vorgehen und sich zudem vor allem auf größere Projekte konzentrieren. Gerade kleinere Gründungsvorhaben fallen daher oftmals durch das Raster des Kapitalmarkts. Im Bewusstsein dieser Schwierigkeiten stellt die öffentliche Hand Fördermittel für die Gründung innovativer Unternehmen zur Verfügung, jedoch trifft auch dies auf Hürden, die viele Gründer nicht überwinden. Was bleibt, ist eine beträchtliche Finanzierungslücke für innovative Unternehmensgründungen (Start-ups).

Ein Crowdinvesting erscheint durchaus geeignet, entsprechende Lücken in der Finanzierung nennenswert zu reduzieren, und kann damit gleichsam eine wichtige volkswirtschaftliche Rolle übernehmen. Und: Zunehmend fragen inzwischen auch etablierte Unternehmen, die eine Wachstumsidee haben, ein Crowdinvesting nach. Das mag für viele überraschend klingen, da etablierten Unternehmen nachgesagt wird, dass sie über hinreichend gute Finanzierungsmöglichkeiten (unter anderem über Banken) verfügen. Das Crowdinvesting bietet also womöglich etwas, das andere Finanzierungsarten nicht mitbringen.

Crowdinvesting ist tatsächlich eine neu- und andersartige Finanzierungsform, bei der Investoren über das Internet für die Finanzierung von vorwiegend jungen innovativen Unternehmen sorgen, zunehmend aber auch für schon länger am Markt befindliche Unternehmen und für Immobilien. Die Investoren können sich teilweise bereits mit relativ geringen Geldbeträgen engagieren (manchmal schon ab fünf Euro). Entsprechend viele Geldgeber werden beim Crowdinvesting fast immer benötigt, damit der erforderliche Finanzierungsbetrag zusammenkommt. Über das Internet ist eine effiziente und kostengünstige vertragliche und organisatorische Abwicklung möglich, sodass es nicht allzu viel ausmacht, viele kleine Investoren zu haben. Ganz so klein müssen die Investoren aber nicht sein, denn für Privatpersonen sind Engagements bis 10.000 Euro je Projekt möglich, für Kapitalgesellschaften sogar deutlich mehr. Bevor es die Möglichkeit gab, Unternehmensfinanzierungen breitflächig über das Internet zu verwirklichen, waren die Transaktionskosten für das Einsammeln kleiner Beträge von vielen Investoren zu hoch, um ein Crowdfunding oder -investing lohnenswert erscheinen zu lassen. Erst das Internet machte es möglich, die Transaktionskosten signifikant zu senken und damit günstige Voraussetzungen für Unternehmensfinanzierungen zu schaffen, die über eine Vielzahl von Einzelbeträgen laufen.1 Das Crowdinvesting ist allerdings noch mit einem weiteren attraktiven Vorteil verbunden, nämlich dem begleitenden Marketingeffekt für die präsentierten Unternehmen. Es schafft (positive) Aufmerksamkeit, also genau das, was viele Unternehmen anstreben, um von potenziellen Kunden wahrgenommen zu werden.

Das Crowdinvesting ist eine spezielle Form des weiter gefassten Begriffs „Crowdfunding“. Beim Crowdfunding, auch als Schwarmfinanzierung bezeichnet, finanzieren viele Geldgeber gemeinsam ein Projekt, wobei dies zum Beispiel eine Musikproduktion sein kann, ein Film, ein Computerspiel oder eine Erfindung. Das weltweit bislang größte Crowdfunding-Projekt ist „Star Citizen“.2 Dabei handelt es sich um ein Online-Spiel, das auf einer extrem aufwendigen Weltraum-Simulation fußt. Über die Website des Projektträgers Roberts Space Industries kamen bislang mehr als 1,7 Millionen Geldgeber zusammen und über das Crowdfunding-Portal Kickstarter zusätzlich circa 34.400, die in Summe über 143 Millionen US-Dollar für dieses Projekt beisteuerten.3 Welch eine Dimension für ein einziges Projekt! Das in Deutschland bis dato bekannteste Crowdfunding-Projekt ist der Kinofilm „Stromberg“, für den mehr als 3.000 Investoren gemeinsam über eine Million Euro aufbrachten. Der Film wurde im Jahr 2013 gedreht und kam Anfang 2014 in die Kinos. Das bisher größte Crowdfunding in Deutschland kam allerdings für das Projekt Weissenhaus zusammen, ein 5-Sterne-Luxus-Resort, für das die Crowdinvestoren – organisiert über die Plattform Companisto – in Summe 7,5 Millionen Euro einsetzten und das eines der bislang größten Crowdinvestings weltweit ist (Stand: Ende 2016).

Bei einem Crowdfunding füllen die Geldgeber das jeweilige Projekt entweder schenkungsweise mit finanziellen Mitteln auf oder sie erhalten dafür eine wie auch immer geartete Gegenleistung. So werden sie etwa im Abspann des Filmes aufgeführt, den sie gesponsert haben; sie erhalten eine CD des unterstützten Musikprojekts; sie werden mit verschiedensten anderen Dankeschöns beglückt; sie erhalten einfach das von ihnen vorfinanzierte Produkt oder sie bekommen eine finanzielle Erfolgsbeteiligung am Projekt beziehungsweise am Projektunternehmen. Die „Belohnungen“ für die Geldgeber sind extrem variantenreich und werden natürlich vorher bekannt gegeben. Wird den zahlreichen Investoren, die im Allgemeinen über das Internet auf das Projekt stoßen, eine monetäre (Erfolgs-)Beteiligung an dem Projekt eingeräumt, dann handelt es sich um ein Crowdinvesting. Der Begriff wird später noch präziser beschrieben.

Ein Crowdinvesting können die Projektinitiatoren entweder selbst über eine von ihnen eigens dafür eingerichtete Website organisieren oder sie bedienen sich einer Crowdinvesting-Plattform. Ein selbst organisiertes Crowdinvesting ist allerdings nicht ganz unproblematisch, da es sich hierbei letztlich um ein öffentliches Angebot handelt, das gesetzlichen Anforderungen unterliegt, die deutlich strenger sind als bei einem „herkömmlichen“ Crowdfunding. Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben wird eine kostenintensive Rechtsberatung und einiges an Programmierarbeit mit sich bringen. Einfacher und schneller ist es, sich einer Crowdinvesting-Plattform zu bedienen, die für die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben sorgt und dem Unternehmen, das eine Finanzierung sucht, Probleme ersparen kann.

Es gibt Plattformen, die sich ausschließlich auf das Crowdinvesting konzentrieren, und solche, die das Crowdinvesting als eine von verschiedenen Leistungen anbieten. Letzteres ist zum Beispiel dann der Fall, wenn eine klassische Crowdfunding-Plattform neben ihrem bisherigen Angebot auch ein Crowdinvesting in ihr Programm aufnimmt, was allerdings eher selten ist. Zumeist bieten die Plattformen nur das eine (Crowdfunding) oder das andere (Crowdinvesting) an. Das liegt an den nicht unerheblich divergierenden rechtlichen Rahmenbedingungen für diese beiden Formen der Schwarmfinanzierung.

Das Crowdinvesting ist ohne Umweg für jedermann leicht zugänglich, der über einen Internetzugang verfügt. Teils ist eine Erfolgsbeteiligung an Unternehmen schon mit sehr geringen Beträgen möglich, die vereinzelt sogar schon im einstelligen Euro-Bereich beginnen. In gewisser Weise ähnelt das Crowdinvesting einer Anlage in Aktien, aber tatsächlich eben nur in gewisser Weise. Aktien haben zum Beispiel die Eigenschaft, dass ihre Herausgabe an ein breites Publikum (über die Börse) an deutlich umfangreichere (und kostenintensive) Sorgfalts- und Informationspflichten des Emittenten gebunden ist als bei einem typischen Crowdinvesting. Der Gang an die Börse dient außerdem – völlig anders als das Crowdinvesting – nur in den seltensten Fällen der Finanzierung junger innovativer Unternehmen.

Kaum ein Zweifel: Das Crowdinvesting weist ein enormes Zukunftspotenzial auf. Diese Einschätzung fußt auf drei Erkenntnissen: Erstens lässt sich dadurch die bereits angesprochene, nicht unerhebliche Finanzierungslücke für innovative Unternehmer verringern und wird daher zahlreiche potenzielle Gründer sehr interessieren, die sich um Kapital bewerben. Zweitens treffen die potenziellen Kapitalgeber, also die Anleger, auf eine Vielzahl höchst interessanter Projekte, an denen sie sich beteiligen können, anders als etwa bei Aktien, die im Regelfall nur zu sehr großen Unternehmen mit eher „langweiligen“ Geschäften angeboten werden. Drittens ist das System recht einfach und unkompliziert zugänglich, dies teils sogar mit äußerst geringem Geldeinsatz. Es eignet sich deshalb für eine breite Masse an Personen, die nahezu barrierefrei (mit einigermaßen wenigen Klicks und Eingaben) Zugang zu spannenden Investments finden können. Seit Inkrafttreten des Kleinanlegerschutzgesetzes Mitte 2015 sind für ein Crowdinvesting allerdings noch einige Klicks und Eingaben mehr nötig als zuvor.

Das künftige Schicksal des Crowdinvestings wird durch einige Dinge nachhaltig beeinflusst, von denen es abhängt, inwieweit sich das enorme Potenzial des Crowdinvestings tatsächlich realisiert. So ist zunächst das Risiko des Scheiterns von Projekten und damit verbunden des gesamten oder teilweisen Verlustes des Kapitaleinsatzes als höher einzustufen als bei einem Investment in Aktien. Weisen zu viele Projekte eine geringe Qualität auf und gibt es übermäßig viele Nachrichten über gescheiterte Projektverläufe, dann wird der Ruf des Crowdinvestings darunter leiden und seine weitere Entwicklung gehemmt. Es wird hierbei ganz wesentlich darauf ankommen, dass die Crowdinvesting-Plattformen ihrer Aufgabe als „Gatekeeper“, also als filternde und vorauswählende Instanz im Hinblick auf Start-ups und andere Unternehmen, sorgfältig nachkommen. Plattformen, die regelmäßig Projekte präsentieren, die nichts taugen, schaden der Sache.

Im Hinblick auf die Auswahl müssen Kompetenz und Wille bei den Crowdinvesting-Plattformen vorhanden sein, die richtigen Projekte zu finden und nur diese für die Anleger freizuschalten. Natürlich sollten die Plattformen in der Lage sein, unseriöse Projekte so weit wie möglich zu identifizieren und diese wegzulassen. Ein frühzeitiges Entdecken unseriöser Projekte wird aber niemals lückenlos möglich sein. Wie im übrigen Wirtschaftsleben wird es auch hier manchmal sehr geschickte Betrüger geben, die sich nicht freiwillig als solche zu erkennen geben und deren Absichten im Vorhinein nicht bemerkt werden. Mit einer besonderen Anfälligkeit gegenüber betrügerischen Machenschaften ist beim Crowdinvesting nicht zu rechnen, zumal es in dieser Hinsicht – angesichts der inzwischen hohen Projektanzahl – bislang verschwindend wenige Problemfälle gab.

Schwieriger wird es allerdings sein, die Geschäftsverläufe junger innovativer Unternehmen vorherzusehen. Innovativ sein bedeutet ja, etwas Neues zu tun. Je neuer etwas ist, umso weniger kann auf Erfahrungen aus der Vergangenheit und auf bekannte Zusammenhänge zurückgegriffen werden, die eine halbwegs zuverlässige Prognose ermöglichen. Ist den Plattformen überhaupt eine Überprüfung und Auswahl der Projekte abzuverlangen? Soll nicht die Crowd komplett selbst entscheiden? Was müssten, sollten oder könnten die Crowdinvesting-Plattformen hinsichtlich der Projektüberprüfung denn genau leisten? Verlangt die gebotene oder gewünschte Sorgfalt vielleicht zu viel Energie von den Plattformen und wird somit zu teuer? All dies läuft auf eine zentrale Frage hinaus: Wie können die Plattformen der von ihnen erwarteten Gatekeeper-Funktion optimal nachkommen?

Probleme können nicht nur bei den Projekten selbst und ihrer Einschätzung durch die Plattformen beziehungsweise durch die Crowdinvestoren liegen. Denkbar ist natürlich auch, dass einzelne Crowdinvesting-Plattformen Seriosität und/oder Kompetenz vermissen lassen könnten. Wie lässt sich so etwas erkennen beziehungsweise vermeiden?

Bislang lief es ausgesprochen gut im Crowdinvesting (Stand: Anfang 2017). Unseriöse Plattformen sind noch nicht in Sicht. „Halbseriöse“ Projekte gab es zumindest aus meiner Sicht bereits, wenngleich in so geringer Anzahl, dass es nicht nötig erscheint, Alarm zu schlagen. Über vielleicht rein juristisch betrachtet nicht als unseriös zu wertende Projekte, mir aber aus „moralischer“ Sicht als schlecht erscheinende Projekte werde ich berichten, aber auch über aus verschiedenen Gründen schlichtweg „unerfreuliche“ Projekte. Keine Sorge: Es wird selbstverständlich auch auf die bisherigen Erfolgsgeschichten eingegangen.

Nach ersten Einblicken in Risiken, die mit dem Crowdinvesting einhergehen und dämpfend auf dessen weitere Entwicklung wirken können, blicken wir nun schon kurz auf Dinge, die die Entwicklung des Crowdinvestings begünstigen könnten.

Ein besseres Grundwissen in der Bevölkerung über Anlagestrategien würde dem Crowdinvesting tendenziell in die Hände spielen. Informationsdefizite über bestimmte Anlageformen führen dazu, dass die Anleger sie tendenziell meiden. O. K., manche laufen auch einfach der Herde hinterher, ohne zu wissen, wie ihre Anlage funktioniert und wie deren Chance-Risiko-Verhältnis ist. Was wäre hinsichtlich des Crowdinvestings zu wissen oder zu tun? Zunächst: Totalverluste lassen sich vermeiden, wenn die Risiken gestreut werden und nicht nur auf ein oder ganz wenige Projekte gesetzt wird. Da das Crowdinvesting chancen- und risikobehaftet ist, wäre es sinnvoll, nicht gleich alles oder nicht einmal den Großteil des eigenen Vermögens über Crowdinvesting anzulegen. Risikostreuung ist das Zauberwort. Das wird später ausführlicher beschrieben.

Und weiter: An das Zur-Verfügung-Stellen von Kapital durch den Investor lassen sich die verschiedensten Rechte und Pflichten knüpfen. Das sehr hohe Maß an Disponierbarkeit birgt ein gewisses Risiko, nämlich dass der unerfahrene Investor im Dschungel der vertraglichen Vereinbarungen untergeht und zum Beispiel trotz eines sich blendend entwickelnden Start-up-Unternehmens nur vergleichsweise mäßig profitiert. Nicht in jedem Fall werden die Konditionen fair für die Anleger sein. Gibt es besonders vertrauenswürdige Crowdinvesting-Plattformen, bei denen auch weniger versierte Anleger bestens aufgehoben sind? Ja.

Die Finanzierung über ein Crowdinvesting lässt sich in Deutschland nur bis zu einem vom Publikum gemeinsam aufgebrachten Maximalbetrag in Höhe von 100.000 Euro je Projekt einigermaßen störungsfrei organisieren oder wenn maximal 20 Investoren dabei sind. Werden beide Grenzen überschritten, so hält das Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) Regulierungen bereit, die das Geldeinsammeln erschweren können, nämlich dann, wenn eine Prospektpflicht für das Start-up-Unternehmen erwächst, deren Erfüllung teuer ist. Es gab und gibt eine wesentliche Ausnahme! Partiarische Nachrangdarlehen fielen bis Mitte 2015 durch das Raster der strengen Kapitalmarktaufsicht, da sie weder den Hürden des Kreditrechts noch den Einschränkungen des VermAnlG unterlagen. Das partiarische Nachrangdarlehen befand sich im Niemandsland, was für das Crowdinvesting – also für Gründer, Plattformen und Investoren – ein echter Glücksfall war. Nur durch eine Gesetzeslücke konnte also hierzulande ein Ausbremsen volkswirtschaftlich wichtiger Entwicklungen vermieden werden, die ein ausgedehntes Crowdinvesting zu erzeugen in der Lage sind. Am 10. Juli 2015 trat dann das Kleinanlegerschutzgesetz in Kraft und schränkt seitdem das Crowdinvesting stärker ein als zuvor. Für partiarische Darlehen und für Nachrangdarlehen wurde allerdings vom Gesetzgeber ganz bewusst weiterhin eine gewisse Lücke offen gelassen, um das ihm nützlich erscheinende Crowdinvesting nicht abzuwürgen. Die Lücke erweist sich aus heutiger Sicht allerdings als unnötig klein und grenzt einige durchaus sehr sinnvolle und anlegerfreundliche Wege aus, die für das Crowdinvesting hätten zusätzlich geöffnet werden sollen; so die Auffassung der weitaus meisten im Thema stehenden Fachleute.

In den USA spielte das Crowdinvesting bis vor Kurzem noch eine stark untergeordnete Rolle. Wie kann so etwas in einem, wenn es um wirtschaftliche Belange geht, als fortschrittlich geltenden Land sein? Bis Mitte Mai 2016 war das Crowdinvesting in den USA aufgrund erheblicher gesetzlicher Restriktionen so gut wie ausgeschlossen. Im Grunde konnten in den Staaten bis dahin anlegerseitig nur Millionäre an einem Crowdinvesting teilnehmen. Die missliche Situation in den USA hat sich spät geändert, sehr spät, zumal die zugrunde liegende Gesetzesinitiative, der sogenannte JOBS Act, bereits ab Mitte 2014 anwendbar und das bisherige Problem beseitigt beziehungsweise zumindest reduziert sein sollte. Die Mühlen der Bürokratie mahlen dort manchmal eben noch viel langsamer als bei uns, wenn es um die Inkraftsetzung von Gesetzen geht. Nachdem dies mit zweijähriger Verzögerung gelang, ist in den USA in Bälde mit einem fulminanten Durchbruch im Hinblick auf das Crowdinvesting zu rechnen, zumal die USA klarer Rekordhalter im Crowdfunding sind. Aber auch in den USA müssen die Anleger sich erst einmal um- und eingewöhnen und werden nicht sofort in ganz großen Mengen auf das Crowdinvesting aufspringen. Dennoch: Ich rechne damit, dass wir von den USA innerhalb von zwei Jahren weit abgehängt werden, was das Crowdinvesting – dort Equity Crowdfunding genannt – betrifft.

Nicht zuletzt durch die grundlegend veränderten rechtlichen Rahmenbedingungen in den USA ist zu erwarten, dass sich der Crowdinvesting-Markt weltweit in den nächsten Jahren höchst dynamisch entwickeln wird. Allerdings ist derzeit China das Land, das die Welt des Crowdfundings und -investings (und dessen enormes Wachstum) vor sich hertreibt.

Neue Crowdinvesting-Plattformen schießen wie Kraut aus dem Boden. Bestimmt nicht wenige von ihnen werden dem Selektionsprozess des Marktes zum Opfer fallen. Zahlreiche Abgänge gab es schon, aber noch viel mehr kam und kommt hinzu. Was heute noch gilt, wird morgen schon Geschichte sein. Die Beschreibung des Crowdinvesting-Marktes – sowie der dort aktiven Plattformen – kann im Rahmen dieses Buches natürlich nur eine Momentaufnahme sein, denn die Veränderungen gehen rasend schnell vonstatten. Was jedoch ohne Zweifel bleibt, sind die in diesem Buch geschilderten grundlegenden Wirkungszusammenhänge eines Crowdinvestings und die hohe Wahrscheinlichkeit, dass die Unternehmensfinanzierung nicht nur in der Gründungsphase von Unternehmen durch das Crowdinvesting massiv beeinflusst wird.

1Vgl. Bradford, C.S. (2012), S. 5.

2Das Blockchain-Projekt „The Dao“ kann ebenfalls als Crowdfunding bezeichnet werden und läge mit 160 Millionen hereingeholten US-Dollar noch vor Star Citizen.

3Vgl. zu den aktuellen Zahlen https://robertsspaceindustries.com/funding-goals sowie www.kickstarter.com/projects/cig/star-citizen (Zugriff jeweils am 10.1.2017).

2. KAPITEL

GRUNDLAGEN DES CROWDFUNDINGS UND DES CROWDINVESTINGS

2.1Funktionsweise des Crowdinvestings

Idealtypisch läuft ein Crowdinvesting in folgenden Schritten ab:

1. Schritt

Gründer oder auch etablierte Unternehmen mit einer Wachstumsidee und die Crowdinvesting-Plattform treten in Kontakt miteinander. Das Unternehmen wird von der Crowdinvesting-Plattform auf seine Eignung hin geprüft.

2. Schritt

Das ein Funding anstrebende Unternehmen stellt aussagekräftige Unterlagen über sein Projekt zur Verfügung (Business-Plan) sowie in der Regel ein Video über das Vorhaben.

3. Schritt

Die Projektunterlagen werden vom Betreiber der Crowdinvesting-Plattform gecheckt. Sind die Unterlagen in Ordnung, werden die konkreten Bedingungen festgelegt und die erforderlichen individualisierten Vertragsunterlagen (auf Basis vorbereiteter Musterverträge) erstellt.

4. Schritt

Das Projekt wird auf der Website der Plattform präsentiert und die potenziellen Anleger können nun investieren. Das Funding wird zumeist von einer (intensiven) Kampagne begleitet.

5. Schritt

Das Unternehmen erhält den Finanzierungsbetrag und baut sein Geschäft auf oder aus. Der Investor erhält turnusmäßig Informationen über den Geschäftsverlauf, seine gegebenenfalls vereinbarte Festverzinsung und, wenn das Projekt erfolgreich ist, bekommt er seinen zuvor vertraglich festgelegten Erfolgsanteil.

Abb. 2: Idealtypische Schritte eines Crowdinvestings

Zu Schritt 1: Unternehmen melden sich bei der jeweiligen Plattform oder sie werden von dieser gefunden und angesprochen. Die an einem Funding interessierten Unternehmen bekommen auf unterschiedlichsten Wegen Wind vom Crowdinvesting und von den durchführenden Plattformen: aus der Presse, auf Start-up- oder anderen Veranstaltungen, aus dem eigenen Umfeld beziehungsweise Netzwerk und so weiter. Die Plattformen verfügen über die gleichen Wege. Der Kontakt entsteht dann per E-Mail, telefonisch oder per Direktansprache zum Beispiel auf Veranstaltungen. Auf der Website der jeweiligen Crowdinvesting-Plattform findet sich im Regelfall eine Rubrik, in der kapitalsuchende Unternehmer aufgefordert werden, Kontakt mit der Plattform aufzunehmen und bestimmte Informationen, Unterlagen und Nachweise an den Plattformbetreiber weiterzureichen. Zur Erinnerung: Es muss sich nicht unbedingt um Gründer handeln, die sich melden, denn auch bereits etablierte Unternehmen und Immobilienprojektierer können sich per Crowdinvesting finanzieren.

Nach dem Erstkontakt beginnt in der Regel eine Vorauswahl durch die Plattform, die anhand eines durch den jeweiligen Plattformbetreiber organisierten Prozederes erfolgt. Die Portale erwarten in diesem Stadium mindestens eine Kurzbeschreibung des Vorhabens (zum Beispiel anhand eines Pitch Decks) oder einen verkürzten Businessplan. Nicht selten trifft schon ein komplettierter Businessplan bei den Plattformen ein. Darauf basierend wird von den Crowdinvesting-Plattformen normalerweise „das Gröbste“ recht schnell herausgefiltert und es werden Absagen erteilt. Sofern die Anfragenden die Schnellauswahl überstehen, geht es üblicherweise in die Tiefe.

Auf Basis der erhaltenen Informationen und Unterlagen, ergänzt durch persönliche Gespräche, wird der Portalbetreiber ihm geeignet erscheinende Projekte auswählen. Auswahlkriterien, Vorgehensweisen und Intensitäten der Selektionsverfahren unterscheiden sich von Portal zu Portal. Vor allem unterscheiden sich die Crowdinvesting-Plattformen auch durch die vorhandenen eigenen Auswahlkompetenzen. Wenn die dazu erforderlichen Qualifikationen beim Plattformbetreiber fehlen, dann sollte der Investor vorsichtiger sein.

Das Portal Companisto gibt an, nur knapp ein Prozent der Bewerbungen positiv zu bescheiden und entsprechend wenige sich beworben habende Projekte auf seiner Plattform-Website für ein Funding freizuschalten. Der Auswahlprozess wird von Companisto so beschrieben:4

Bewerbungen (100 %)

Unternehmen bewerben sich bei Companisto für ein Crowdinvesting

Anforderung von Unterlagen (25 %)

Companisto macht ein erstes Screening und fordert von interessanten Unternehmen Unterlagen an

Persönliches Screening (10 %)

Companisto trifft das Gründerteam für einen persönlichen Eindruck

Vertragsverhandlungen (5 %)

Companisto verhandelt attraktive Investitionskonditionen

Crowdinvesting (1 %)

Das Unternehmen wird zum Crowdinvesting auf Companisto zugelassen

Ganz ähnlich wird es bei anderen Plattformen ablaufen, wenngleich bei den kleineren Plattformen ein höherer Prozentsatz an Start-ups durchkommen wird. Aufgrund ihrer geringeren Bekanntheit landen bei kleineren Portalen weitgehend nur diejenigen Projektinitiatoren, die sorgfältig recherchiert haben und daher häufig das gesamte Plattformspektrum inklusive der „Randplattformen“ kennen. Die kleineren Plattformen haben daher vermutlich deutlich weniger als die Großen damit zu kämpfen, eine Unmenge an „Schrottbewerbungen“ herauszufiltern. Aus eigener Erfahrung kann ich davon berichten, dass wir aus einem relativ guten Bewerberfundus schöpfen können. Darunter befinden sich auch Projekte, die bei den großen Plattformen abgewiesen wurden, was nicht unbedingt ein Qualitätsmangel sein muss. Große Plattformen lehnen Projekte zum Beispiel nicht selten allein deshalb ab, weil ihnen deren gewünschtes Fundingvolumen zu gering erscheint. In die Größenvorstellung kleinerer Portale können sie jedoch durchaus passen.

Noch etwas zum Auswahlprozess und zur nachfolgenden Kommunikation mit den Projektunternehmen: Bezogen auf unsere Crowdinvesting-Plattform Geldwerk1 lässt sich berichten, dass es vor dem Funding-Start bislang im Durchschnitt fünf bis sechs persönliche Treffen mit den letztendlich präsentierten Unternehmen gab. Das liegt nach meiner Einschätzung eher im oberen Intensitätsbereich der Plattformen und kann auf Dauer nur durchgehalten werden, wenn das Plattformpersonal aufgestockt wird, die Projektanzahl gering bleibt und/oder die Projekte aus der Region stammen und die Fahrstrecken nicht zu lang sind. Aus Plattformsicht ist es immer auch eine Frage der Kosten, die durch eine intensive und persönliche Kommunikation entstehen. Die Offline-Wege sind in aller Regel kostenintensiver als eine Online-Kommunikation. Die Plattformen müssen mit ihren Energien haushalten und auf ihre Kosten achten, wenn sie profitabel sein wollen. Andererseits ist ein intensiver persönlicher Kontakt und Eindruck besonders auch für den auf das Start-up-Team bezogenen Filterprozess bedeutend, vorausgesetzt, die Kontaktpersonen der Plattformen verfügen über eine gute Menschenkenntnis.

Welche Vor- und Nachteile hat es für ein Bewerberunternehmen, eine große oder eine kleine Crowdinvesting-Plattform einzuschalten? Bei den kleinen Plattformen ist zumeist mit (teils erheblich) geringeren Gebühren und sonstigen Kosten zu rechnen, denn die kleinen Portale verfügen über keine so starke Verhandlungsposition gegenüber den Bewerbern wie die Großen. Im Gegenzug haben die großen Plattformen eine wesentlich größere Reichweite (unter anderem auch in der Crowdinvesting-Szene) sowie umfangreiche Investorenverteiler, womit die Wahrscheinlichkeit höher ist, hohe Fundingbeträge einsammeln zu können; ebenso wird der begleitende Werbeeffekt zumeist ausgeprägter sein. Allerdings gelingt es auch den weniger im Mittelpunkt stehenden Plattformen durchaus, ihre Projekte gut durchzufinanzieren und in den Medien ordentlich „Alarm zu machen“. Das hängt vor allem von den Strategien zur Investorengewinnung und von den jeweiligen Medienkontakten sowie vom individuellen Geschick der Plattformen ab, die Projekte richtig zu platzieren.

Zu Schritt 2: In Schritt 2 wird entschieden, welche Informationen über das Projekt auf die Plattform gestellt und damit für eine breite Öffentlichkeit einsehbar werden. Dabei müssen etwaige Geheimhaltungsbedürfnisse der Gründer beachtet werden, denn: Manchmal ist eine Idee schon dann fast wertlos, wenn sie vorzeitig veröffentlicht wird, andere diese ohne Weiteres aufgreifen und schnell selbst umsetzen können. Wird deshalb oder aus anderen Gründen von den Kapitalsuchenden viel Geheimniskrämerei betrieben, dann wird es kaum möglich sein, genug Interessenten zu finden, die Kapital beisteuern. Andererseits ist es auch nicht sinnvoll, die potenziellen Anleger mit Informationen zu überfrachten. Diese möchten sich in aller Regel in angemessener Zeit einen Eindruck über das Projekt verschaffen. Oftmals eignen sich zu Präsentationszwecken ein kurzer Imagefilm sowie ein pointierter und dennoch informativer und vollständiger Businessplan. Der Businessplan sollte spezifisch auf das Crowdinvesting ausgerichtet sein. Er enthält dann typischerweise auch Hinweise über die geplante Verwendung der Mittel, die aus dem Crowdinvesting kommen sollen. Ein professionell erstelltes Video über das Vorhaben wird den kapitalsuchenden Unternehmen im Regelfall ebenfalls abverlangt. Die Plattformen werden sich zumeist vorbehalten, Unterlagen oder Videos, die keine hinreichende Qualität aufweisen, nicht zu akzeptieren und Nacharbeiten verlangen. Nicht selten leisten die Crowdinvesting-Plattformen auf Wunsch auch Hilfestellung, dies je nach Intensität der Arbeit und nach der Verhandlungsposition gegen eine (manchmal nicht ganz unbeträchtliche) zusätzliche Bezahlung.

Zu Schritt 3: Hier wird im Allgemeinen eine Bandbreite für die Crowdfinanzierung festgelegt, die einen Mindestbetrag (= Funding-Schwelle) und einen Maximalbetrag (= Funding-Limit) für das von der Crowd aufzubringende Gesamtkapital vorgibt. Die Festsetzung der Bandbreite ist allerdings kein Muss. Aufgrund der Prospektpflicht, die bei einem Funding-Volumen von über 100.000 Euro in Deutschland je nach Situation greift, liegt das Funding-Limit, also die Finanzierungsobergrenze, hierzulande manchmal bei exakt diesen 100.000 Euro. Inzwischen nutzt die große Mehrheit der Plattformen jedoch Wege, die 100.000-Euro-Schwelle sanktionslos zu übertreffen. Um einen ersten Eindruck bezogen auf die Höhe der Schwellenwerte zu vermitteln, habe ich 16 im Jahr 2016 beendete Crowdinvesting-Projekte per Zufallsprinzip herausgegriffen. Die Funding-Schwelle, also der zum Wirksamwerden der Finanzierung nötige und von der Crowd beizusteuernde Mindestfinanzierungsbetrag, lag bei diesen 16 Projekten in einer Bandbreite von 30.000 bis 340.000 Euro. Im Durchschnitt belief sich die Funding-Schwelle auf rund 142.000 Euro. Die Funding-Limits von 13 der 16 Projekte lagen in einer Bandbreite von 200.000 bis 600.000 Euro und im Schnitt bei 389.000 Euro. Für drei Projekte wurde von der zugehörigen Plattform keine Obergrenze angegeben.

Über die Schwellenwerte hinaus muss natürlich noch ein Zeitraum festgelegt werden, in dem das Funding möglich ist (Funding-Zeitraum). Bei der Plattform Seedmatch beispielsweise beträgt der standardmäßig angesetzte Zeitraum dafür 60 Tage, bei Companisto acht Wochen und bei Geldwerk1 sind es 40 bis 50 Tage. Nicht selten wird der Funding-Zeitraum noch verlängert.

Zu Schritt 4: Nach Freischaltung des Finanzierungsgesuchs des Start-ups beziehungsweise des etablierten Unternehmens auf der Plattform kann der Geldgeber innerhalb des Funding-Zeitraums in das von ihm ausgewählte Projekt investieren. Zu diesem Zweck gibt es auf den Websites der Plattformen „Buttons“, über deren Anklicken der registrierte Nutzer in den Investitionsprozess gelangt und über mehrere Schritte hinweg seine Beteiligungsabsicht verbindlich kundgibt. Der Investor kann dabei nicht versehentlich eine Investition auslösen, denn er wird erst einmal zum Lesen einiger Dokumente und Texte aufgefordert, muss mehrere bestätigende Haken setzen und sogar aktiv einzelne Angaben machen. Beim jeweils ersten Investment auf jeder Plattform ist der Prozess etwas langwieriger, denn es ist doch eine ganze Reihe von Angaben für die Registrierung und den erstmaligen Anlageprozess vonnöten. Beim zweiten Mal wird es dann schon beträchtlich einfacher. Rückfragen gibt es vonseiten der Crowdinvestoren häufiger, wenn die Personalausweis- und die Steuernummer hinterlassen werden sollen. Zur Personalausweisnummer: Um dem Geldwäschegesetz Genüge zu tun, müssen die Crowdinvesting-Plattformen die Möglichkeit haben, die Identität des Investors zu überprüfen, was von der Eröffnung eines Online-Kontos oder eines -Depots her manchem schon bekannt sein wird. Das dient übrigens dem Schutz des Anlegers, denn es wird dadurch wesentlich schwieriger für einen (böswilligen) Fremden, im Namen eines anderen zu investieren. Natürlich gibt es auch andere Identifizierungsmöglichkeiten, zum Beispiel das Postident-Verfahren, die allerdings im Regelfall aufwendiger sind. Die Steuernummer ist im Zusammenhang mit den später möglichen Erträgen unabdingbar und diese müssen die Plattformen schon frühzeitig von den Investoren einfordern.

Das Geld des Investors fließt übrigens weder an die Crowdinvesting-Plattform noch direkt an das zu fundende Unternehmen.5 Es gelangt zunächst auf ein Treuhandkonto (oder sollte es zumindest), das von einem dafür zugelassenen Dritten geführt wird, zum Beispiel von der Secupay AG, die unter anderem solche speziell auf Crowdfundings und Crowdinvestings ausgerichteten Dienstleistungen erbringt.

Zurück zu den Schwellenwerten: Falls das Funding-Limit (die Obergrenze) vor Ablauf der Finanzierungsfrist erreicht wird, es aber weitere Interessenten gibt, die sich beteiligen wollen, muss eine Auswahl erfolgen. In diesem Falle kann nicht jeder Interessent zum Zuge kommen, der an dem Projekt teilhaben möchte. Wer von den Kapitalgebern letztlich das Rennen macht, wird fast immer nach dem sogenannten Windhundverfahren entschieden, das heißt, wer zuerst kommt, der ist dabei. Erwähnt sei erneut, dass das Investment (im Regelfall) nur dann zustande kommt, wenn die von den Crowdinvestoren gemeinsam aufgebrachte Finanzierung die Funding-Schwelle erreicht. Die Treuhänderin sorgt anschließend dafür, dass das eingesammelte Geld gemäß der vorgegebenen Regel verteilt wird. Sie behält ihre eigene Gebühr ein, überweist die Provision an die Crowdinvesting-Plattform und den verbleibenden Betrag an das zu finanzierende Unternehmen. Wird die Funding-Schwelle (die Untergrenze) nicht erreicht, so sorgt die Treuhänderin dafür, dass die Kapitalgeber ihr Geld vollumfänglich zurückerhalten. Die an dieser Stelle entstandenen Kosten (für Überweisungen) bleiben üblicherweise bei dem (nicht erfolgreich gefundeten) Unternehmen hängen. Ein Verfehlen der Funding-Schwelle löst also für den Investor keinerlei finanziellen Verlust aus. Sein Geld wurde lediglich für eine Weile (unverzinst) geparkt.

Noch dies: Nicht selten wird die Funding-Schwelle noch während des Funding-Prozesses hochgesetzt. Das passiert häufig, wenn die erste Schwelle sehr schnell erreicht wird. Und: Es ist nicht zwingend, dass eine Funding-Schwelle gesetzt wird. So verzichtet die Plattform Deutsche Mikroinvest in der Regel auf eine Funding-Schwelle, was allerdings im Markt als Ausnahmefall anzusehen ist.

Die das Crowdinvesting üblicherweise begleitende Kampagne ist für nicht wenige Start-ups ein wichtiger Grund, ein Crowdinvesting einzugehen. Selbst dann, wenn das Funding erfolglos war, weil die Funding-Schwelle nicht erreicht wurde, konnte gegebenenfalls eine Steigerung der Bekanntheit erreicht werden. Allein dafür kann sich die Crowdinvesting-Aktion schon gelohnt haben. Ein Beispiel dazu aus dem Crowdfunding: Das über die Plattform Startnext versuchsweise „crowdgefundete“ Projekt „Knüppelknifte“ erreichte ganze zwölf Prozent des gewünschten Fundingbetrags und wurde erfolglos beendet. Die sich um das Crowdfunding rankende Aufmerksamkeit half „Knüppelknifte“ jedoch dabei, bekannter zu werden. So konnten die Macher des Projekts beispielsweise in der WDR-Sendung Lokalzeit (zum Thema Crowdfunding) über ihr Unternehmen berichten.

Ob und mit welcher Intensität die begleitenden Kampagnen laufen beziehungsweise erfolgreich sind, ist höchst unterschiedlich. Auf den Punkt gebracht: Mir sind mit dem Marketingeffekt des Crowdinvestings superzufriedene, jedoch auch höchst enttäuschte Unternehmen bekannt. Es hängt immer davon ab, wie stark die Crowdinvesting-Plattformen medienmäßig sind und inwieweit die Start-ups die Situation selbst nutzen können, um für sich zu trommeln. Das Crowdinvesting kann ein sehr guter Aufhänger sein, um in die Medien zu gelangen. Dazu muss das Start-up aber auch selbst beitragen. Einfaches Abwarten, was denn so passieren mag, nachdem das Projekt auf die Crowdinvesting-Plattform gestellt wurde, reicht nicht. Nur wenn die Medienarbeit und die Intensität von der Plattform undvon dem zu fundenden Unternehmen kommen, wird ein Schuh daraus.

Zu Schritt 5: Wenn das Funding erfolgreich verlaufen ist, starten die dem per Crowdinvesting finanzierten Unternehmen vertraglich zugewiesenen Berichtspflichten. Zumeist bestehen sie darin, dass den Investoren Quartalsberichte verfügbar gemacht werden müssen, die allerdings bei Weitem nicht den Umfang eines Jahresabschlusses aufzuweisen haben. Oft reichen schon zwei oder drei Seiten, auf denen die aktuelle Entwicklung des Unternehmens beschrieben wird und einige Infos zur finanziellen Lage gegeben werden, wobei in aller Regel eine Kurzform der Gewinn- und Verlustrechnung ausreicht, und gegebenenfalls eine Aussage zur Liquiditätslage. Zu berichten ist üblicherweise auch dann, wenn es wichtige Ereignisse gab (Pflicht zu Ad-hoc-Mitteilungen). Wann, worüber und in welcher Tiefe zu berichten ist, wird in den Beteiligungsverträgen festgelegt. Der Investor hat somit einen rechtlich verbürgten Anspruch auf die jeweiligen Informationen.

Die Crowdinvesting-Plattform Companisto schreibt zu den Berichtspflichten für ihre Projekte:6

„(…) erhalten sie auch Einsicht in die veröffentlichten Jahresabschlüsse des Start-ups. Ferner berichten die Start-ups quartalsweise in sogenannten Investoren-Updates über ihren Geschäftsverlauf.“

„(…) Start-ups, die nach dem 01.08.2014 ein Crowdinvesting auf Companisto begonnen haben, sind verpflichtet, im Investoren-Update auf folgende Punkte einzugehen:

•Umsatz des letzten abgelaufenen Quartals

•Rohertrag

•EBIT

•Ausführungen zur Liquidität

•strategische Ausrichtung & Produkt

•Marketing & Vertrieb

•Personal und Presse“

Die Plattform Seedmatch gibt Folgendes bekannt:7

„Ihre Informationsrechte sind jedoch vertraglich genau definiert: Das Start-up muss Ihnen jeweils zum 30. der Monate Januar, April, Juli und Oktober einen Quartalsbericht und darüber hinaus den Jahresbericht über den Investor-Relations-Kanal, den jedes Start-up auf Seedmatch besitzt, zur Verfügung stellen.“

In dieser oder ähnlicher Form wird die laufende Information auch bei anderen Portalen organisiert. Zu diesem Zweck müssen die Unternehmer natürlich die erforderlichen Informationen liefern. Nicht immer erfüllen die gefundeten Unternehmen ihre Berichtspflichten. Manchmal kommt gar nichts und nicht selten kommen Berichte verspätet. Allerdings achten die Crowdinvesting-Plattformen inzwischen vermehrt darauf, dass die Unternehmen ihren Berichtspflichten pünktlich nachkommen, und haben inzwischen deutlich bessere Mittel und Wege gefunden, dies auch durchzusetzen.

Weiter zu Schritt 5: Der Investor kann den ihm zustehenden Erfolgsbeitrag beziehungsweise die Verzinsung beanspruchen, wenn dafür die Voraussetzungen vorliegen. Der Erfolgsbeitrag kann etwa in einer Beteiligung am Jahresergebnis des Unternehmens liegen und/oder in der Beteiligung an der Wertsteigerung, die bis zum Ausstieg des Investors nach einer bestimmten Mindestlaufzeit erreicht wurde. Oftmals gibt es auch eine feste Mindestverzinsung, die von den gefundeten Unternehmen unabhängig vom jeweiligen Erfolg an die Investoren zu entrichten ist. Das Thema Erfolgsbeitrag ist recht komplex, weshalb ihm später zwei komplette Abschnitte gewidmet werden.

2.2Begriffliche Einordnung des Crowdinvestings

Der Terminus „Crowdinvesting“ ist nicht ohne Weiteres trennscharf abzugrenzen. Deshalb wird die begriffliche Seite hier ausführlicher diskutiert, was zudem den Vorteil hat, ganz nebenbei einige interessante Einsichten in das Thema liefern zu können. Klöhn/Hornuf definieren Crowdinvesting wie folgt:8

„Hierbei handelt es sich um eine Form von Crowdfunding, bei dem Emittenten Eigenkapital oder hybride Finanzierungsinstrumente über das Internet an Kleinanleger ausgeben.“

Diese Begriffsbestimmung ist durchaus treffend gewählt, jedoch in dieser Form wahrscheinlich nur Eingeweihten leicht verständlich. Ich hole daher etwas weiter aus.

Um dem Begriff „Crowdinvesting“ näher zu kommen, greife ich zunächst auf die zwei darin enthaltenen begrifflichen Komponenten zurück. Der englischsprachige Terminus „crowd“ lässt sich unter anderem mit „Menge“, „Ansammlung“ oder „Menschenmasse“ übersetzen. Der Begriffsbestandteil „investing“ ist auf das Verb „to invest“ zurückzuführen und bedeutet (welche Überraschung!) „investieren“ beziehungsweise „anlegen“. Der Begriff Crowdinvesting drückt also vordergründig zunächst aus, dass es sich um eine größere Menge an Personen handelt, die investiert. Mit Crowdinvesting ist aber noch mehr gemeint als dies. Um dem genauen Begriffsinhalt auf die Spur zu kommen, sei auf die „historischen“ Wurzeln des Begriffs zurückgegangen.

Ausgangspunkt ist zunächst der Begriff des Crowdsourcings, der erstmals im Jahr 2006 in öffentlichen Medien auftauchte.9 Beim Crowdsourcing handelt es sich um jedwede Form „des Auslagerns von Wissensgenerierung und Problemlösung“10 an eine Masse von Personen (nachfolgend auch: „die Crowd“), was sich besonders gut über das Internet realisieren lässt. Manchmal sind es außenstehende Experten und oftmals auch interessierte Laien, die einem Unternehmen beim Crowdsourcing ihr (Fach-)Wissen via Internet zur Verfügung stellen und dafür im Gegenzug meist eine wie auch immer geartete Belohnung erhalten. Hierbei wird auch von Schwarmauslagerung gesprochen. Unternehmen können anhand eines Crowdsourcings bestimmte Aufgaben an eine breite Masse von (fremden) Personen auslagern. Grundgedanke ist dabei folgender: Fachleute in Unternehmen sind teuer und bleiben zudem manchmal in ihrem eigenen spezialisierten Erfahrungshorizont stecken. Sie sind daher nicht unbedingt immer in der Lage, bestmögliche Lösungen zu finden. Mit der systematischen Einbindung einer größeren Menge von Personen in ein Projekt kann die Wahrscheinlichkeit erhöht werden, kostengünstig eine optimale Lösung zu finden. Natürlich eignet sich nicht jede Art von Projekt für eine Auslagerung der Problemlösung an eine breite Masse. Wenn zum Beispiel die Geheimhaltung des Projekts sehr wichtig ist, dann ist ein Crowdsourcing in der Regel nicht geeignet.

Außerdem wäre es nicht zielführend, Projekte über ein Crowdsourcing bearbeiten zu lassen, wenn die Lösung ein sehr hohes Fachwissen voraussetzt und es somit keinen Sinn macht, sich an eine große Masse von Personen zu richten. Die Quote nutzloser Antworten wäre wahrscheinlich viel zu hoch und das Herausfiltern passender Lösungen zu aufwendig. Ein Crowdsourcing eignet sich besonders zur Generierung von Ideen und begrenzt komplexen Lösungen, weniger oder gar nicht jedoch zur Lösung hochkomplexer Sachverhalte. Für sehr komplexe Dinge, die nicht im eigenen Hause bearbeitet werden können oder sollen, wäre dann eher ein Outsourcing an professionelle Fachleute sinnvoll. Beim – manchmal unliebsamen – Outsourcing handelt es sich um die Auslagerung von Aufgaben an Drittunternehmen, also nicht an eine (unbekannte) Masse.

Die Überlegung, die Generierung von Wissen und Problemlösungen an einen breiten außenstehenden Personenkreis auszulagern, existiert natürlich schon länger und entstand nicht erst, als der Begriff „Crowdsourcing“ aufkam. So wurden einem Crowdsourcing entsprechende Konzeptionen beispielsweise im Jahr 2003 unter der Bezeichnung „Open Innovation“ beschrieben.11

Das Crowdsourcing stand Pate für den nur ganz geringfügig jüngeren Begriff des Crowdfundings, der ebenfalls im Jahr 2006 in Umlauf geriet, dies im Zusammenhang mit den ersten über das Internet erfolgreich finanzierten Projekten von Künstlern über die Plattform SellaBand. Das Crowdfunding greift zunächst den Grundgedanken des Crowdsourcings auf, nutzt die Crowd allerdings nicht dazu, Informationen, Wissen oder Lösungen beizusteuern, sondern um stattdessen finanzielle Mittel für Projekte zu beschaffen.

Inzwischen konnten sich für die Finanzierungsaktivitäten der Crowd mehrere verschiedene Oberbegriffe etablieren, die das Gleiche meinen: Crowdfinanzierung, Crowdfinance, Crowdfinancing sowie Crowdfunding, die sich wie in nachfolgender Abbildung 3 gezeigt aufschlüsseln. Hierbei fällt auf, dass der Begriff „Crowdfunding“ doppelt auftaucht, und das in zwei sich eigentlich gegenseitig ausschließenden Abgrenzungsformen: einerseits als Oberbegriff und andererseits als ein darunter befindlicher Unterbegriff. Wie geht das zusammen? Ja, es existieren in der Tat zwei unterschiedliche Begriffsverständnisse im Hinblick auf das Crowdfunding, was immer wieder zu Missverständnissen führt! Crowdfunding wird zum einen in dem Sinne verstanden, dass es sich um künstlerische Projekte, Events, kreative Produktideen und Ähnliches handelt, die finanziert werden (= Crowdfunding im engeren Sinne [i.e.S.]). Zum anderen wird Crowdfunding auch umfassender verstanden, indem auch die Beteiligung an ganzen Unternehmen sowie gegebenenfalls sogar die Speisung von Krediten durch Private (Anleger) mit erfasst werden (= Crowdfunding im weiteren Sinne [i.w.S]). Crowdfunding i.w.S. umfasst also sämtliche Finanzierungen, die über die Crowd erfolgen.

Beim Crowdinvesting handelt es sich in nachfolgend dargelegter Weise um eine Teilmenge der Oberbegriffe Crowdfinanzierungen beziehungsweise Crowdfunding (i.w.S.), unterteilt in vier Kategorien. Vorab aber die Frage, warum eine solche Unterscheidung in vier Unterkategorien überhaupt notwendig erscheint. Es gibt zwei Gründe: erstens die schnellere Verständigung, nämlich damit sofort klar wird, in welchem speziellen Themengebiet aus den Crowdfinanzierungen man sich gerade befindet. Zweitens bewegen sich diese vier Kategorien in unterschiedlichen Rechtsrahmen, die teils sogar sehr weit auseinander liegen. Das spendenbasierte Crowdfunding wird durch das Spendenrecht und durch die Regelungen des Einkommensteuerrechts zur Abzugsfähigkeit von Spenden geprägt. Das belohnungsbasierte Crowdfunding wird primär durch das Kaufrecht beeinflusst, löst jedoch teilweise auch größere umsatzsteuerrechtliche Probleme aus. Das Crowdinvesting wird im Wesentlichen durch das Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) geregelt und das Crowdlending durch das Kreditwesengesetz (KWG). Besonders kompliziert beziehungsweise aufwendig wird es aus rechtlicher Sicht in den beiden letztgenannten Bereichen, also im Crowdlending und im Crowdinvesting. Hier ist die Einteilung:

Abb. 3: Übersicht Crowdfinanzierungen

„Donation based“ oder auf Spenden basierendbedeutet, dass der Geldgeber außer einer wie auch immer gearteten Danksagung keine weitere Gegenleistung erhält. Spendenaufrufe entfalten ihre Wirkung beispielsweise dann, wenn der Kapitalgeber ein Fan von denjenigen ist, die ein Projekt finanziert haben möchten, etwa von Musikern. Diese Art des spendenbasierten Crowdfundings wird auch als Fan-Funding bezeichnet. Dem Spender erscheint es nicht wichtig, eine materielle Gegenleistung zu erhalten. Eine E-Mail mit einer Danksagung mag ihm die Hingabe eines Geldbetrags von vielleicht fünf, zehn oder mehr Euro durchaus wert sein. Das gute Gefühl, (Bedürftigen) helfen zu können, mag ein weiterer Grund dafür sein, Geld für ein Projekt zu geben, ohne einen materiellen Rückfluss erwarten zu dürfen. Damit wird eine zweite Form des spendenbasierten Crowdfundings angesprochen, die sich auf die Unterstützung sozialer oder gemeinnütziger Projekte bezieht (und ganz nebenbei oft auch einkommensteuerlich abgesetzt werden kann).

Bei einem belohnungsbasierten Crowdfunding(reward based) erhält der Geldgeber ein „Dankeschön“, das über „warme Worte“ und das Erzeugen eines guten Gefühls hinausgeht. Auf der Website der Crowdfunding-Plattform Startnext findet sich folgende Beschreibung:

„Die Unterstützer bekommen eine Gegenleistung, in der Regel das fertige Produkt wie zum Beispiel das Buch, das Designprodukt, die DVD, das Album oder auch ideelle Gegenleistungen wie den Eintritt zur Premiere oder eine Nennung im Filmabspann.“12

Der Fantasie sind im Hinblick auf das, was bei einem belohnungsbasierten Crowdfunding als Gegenleistung angeboten wird beziehungsweise werden kann, nur wenige Grenzen gesetzt. Für manche wird es ein Anreiz sein, Geld für ein Projekt zu geben, um daraufhin an einer exklusiven Veranstaltung teilnehmen zu dürfen, zum Beispiel einer Film- oder Konzertpremiere, die mit dem Projekt verbunden ist. Andere werden wiederum stolz darauf sein, das mithilfe ihres Fundings entstandene Produkt, also das fertige Werk, als Erste in der Hand halten zu können. Bei sehr vielen belohnungsbasierten Crowdfundings erhält der Geldgeber später das mithilfe seiner Geldhingabe entstandene Produkt. Es handelt sich dabei oftmals schlichtweg um eine Vorauszahlung für ein Produkt, das erst (viel) später fertig wird beziehungsweise dessen Entstehen nicht selten ungewiss ist. Manchmal schaffen es die Projektträger nicht, das Produkt fertig zu bekommen und zu produzieren. Dann warten die Crowdfunder vergebens auf ihre „Belohnung“. Der häufigste Fall ist aber, dass die Geldgeber das von ihnen vorfinanzierte und dann fertige Produkt nach mehreren (oder vielen) Monaten erhalten. Es lohnt sich, zum Beispiel einmal auf der Website von Startnext zu stöbern, um die ganze Vielfalt belohnungsbasierter Projekte zu entdecken.

Beim fremdkapitalbasierten Crowdfunding, auch Crowdlendinggenannt, handelt es sich um Kredite, die aus der Crowd heraus gespeist werden. Der Geldsuchende unterbreitet ein öffentliches Kreditangebot, das sich in der Regel an jedermann richtet, der volljährig ist. Im Rahmen seines Investments schließt der Geldgeber einen Kreditvertrag mit einer Privatperson oder einem Unternehmen ab, wird also zum Gläubiger, der einen Anspruch auf Verzinsung und auf Rückzahlung seines herausgereichten Kreditanteils hat. Der Zins- und der Rückzahlungsanspruch gelten auch dann, wenn der Kreditnehmer in Zahlungsschwierigkeiten gerät oder das mitfinanzierte Unternehmen Verluste macht. Die weltweit bekannteste und mit ziemlich weitem Abstand größte Crowdlending-Plattform ist Lending Club. Wenn es um soziale Projekte geht, ist das Portal Kiva namhaft. Dort werden Mikrokredite vermittelt, die in soziale Projekte fließen. Die größte deutsche Crowdlending-Plattform heißt auxmoney und konnte vor allem durch ihre Fernsehwerbung bereits recht breitflächig auf sich aufmerksam machen.

Ein Crowdinvestingliegt vor, wenn der Investor über das Crowdfunding entweder Anteile an einem Projektunternehmen erhält oder über ein hybrides Finanzierungsinstrument (sogenanntes Mezzanine-Kapital) am Erfolg des