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Buchführung ist Pflicht. Mit diesem Buch lernen (Klein-)Unternehmer, ihre komplette Jahresbuchführung ohne fremde Hilfe zu erledigen. Wie werden Geschäftsvorfälle erfasst, und wie wird das Sammelsurium an Zetteln und Zahlen so geordnet, dass das Ergebnis den gesetzlichen Anforderungen genügt? Ob Erfolgs- und Bestandskonten, Inventur oder Bilanzierung: Finanz- und Steuerexperte Udo Cremer lehrt: mehr Buchführung ist Pflicht. Mit diesem Buch lernen (Klein-)Unternehmer, ihre komplette Jahresbuchführung ohne fremde Hilfe zu erledigen. Wie werden Geschäftsvorfälle erfasst, und wie wird das Sammelsurium an Zetteln und Zahlen so geordnet, dass das Ergebnis den gesetzlichen Anforderungen genügt? Ob Erfolgs- und Bestandskonten, Inventur oder Bilanzierung: Finanz- und Steuerexperte Udo Cremer lehrt buchhalterisches Basiswissen von der Pike auf. Er bietet einfache Lösungen, schrumpft komplexe Vorfälle auf überschaubare Häppchen zusammen und erklärt Schritt für Schritt den systematischen Aufbau einer ordentlichen Buchhaltung. Fazit: Mit "Das 1x1 der Buchführung" kann man Fragen zum betrieblichen Rechnungswesen rasch unter "gestern" verbuchen.
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Seitenzahl: 182
Veröffentlichungsjahr: 2006
Udo Cremer
Udo Cremer
Schritt für Schritt von der Inventur zur ersten BilanzMit Checklisten, Tipps und Beispielen
Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek
Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der DeutschenNationalbibliografie. Detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.d-nb.deabrufbar.
Für Fragen und Anregungen:
4. Auflage 2012
© 2006 by Redline Verlag, ein Imprint der Münchner Verlagsgruppe GmbH
Nymphenburger Straße 86
D-80636 München
Tel.: 089 651285-0
Fax: 089 652096
© der amerikanischen Originalausgabe 2007 by McGraw-Hill, New York;
All rights reserved. Erschienen unter dem Titel: The Definitive Drucker.
© 2007 by Elizabeth Haas Edersheim
© Autorenfoto by The Peter F. Drucker Literary Trust
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Umschlaggestaltung: Vierthaler & Braun, München
Umschlagabbildung: istockPhoto
Satz: Jürgen Echter, Redline GmbH
Druck: Books on Demand GmbH, Norderstedt
ISBN Print 978-3-86881-393-7
ISBN E-Book (PDF) 978-3-86414-360-1
ISBN E-Book (EPUB, Mobi) 978-3-86414-781-4
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Vorwort
1. Welche Aufgaben hat die Buchführung zu erfüllen?
2. Ohne gesetzliche Rahmenbedingungen geht es nicht!
Das Grundbuch
Das Kassenbuch
Das Hauptbuch
Die Nebenbücher
3. Mit der Inventur fängt alles an!
Stichtagsinventur
Verlegte Inventur
Permanente Inventur
4. Von der Inventur über das Inventar zur ersten Bilanz
5. Auflösung der Bilanz in verschiedene Konten
6. Der Buchungssatz – eine komprimierte Form der Erfassung
Bareinzahlung auf das Bankkonto
Barabhebung vom Bankkonto
Gewährung eines Darlehens über die Bank
Darlehenstilgung durch die Bank
Banküberweisung eines Kunden
Kauf von Rohstoffen auf Ziel
Barzahlung einer Verbindlichkeit
Bareinlage
Barentnahme
Wir zahlen im Voraus bar an unseren Lieferanten
Ein Kunde leistet eine Akontozahlung durch Banküberweisung
7. Buchung der ersten Geschäftsvorfälle
Der Aktivtausch
Der Passivtausch
Die Aktiv-Passiv-Mehrung
Die Aktiv-Passiv-Minderung
8. Die Erfolgskonten als Unterkonten des Kapitalkontos
9. Das Problem der Umsatzsteuer sicher im Griff
Die Umsatzsteuer bei Eingangsrechnungen
Die Umsatzsteuer bei Ausgangsrechnungen
10. Buchungen im Lohn- und Gehaltsbereich
Probleme bei der Errechnung der Lohn- und Kirchensteuer
Probleme bei den Abzügen für die Sozialversicherung
11. Buchungen im Einkaufs- und Verkaufsbereich
Häufig vorkommende Buchungen im Einkaufsbereich
Häufig vorkommende Buchungen im Verkaufsbereich
12. Abschreibungen – ein Problem?
Beginn der Abschreibung
13. Bestandsveränderung – was ist das?
14. Vorgänge im Zahlungsbereich
Anzahlungen
Wechsel
Schecks
15. Kauf und Verkauf von Anlagegütern
Ermittlung der richtigen Anschaffungskosten
Führung einer Anlagenbuchhaltung
Buchhalterische Behandlung von Anlageverkäufern unter und über Buchwert
Geringwertige Wirtschaftsgüter
16. Darlehensaufnahme
Mit welchem Wert muss das Darlehen in der Bilanz ausgewiesen werden?
Die buchhalterische Behandlung des Disagios
Bearbeitungsgebühren und Provisionszahlung
Zinszahlung am Ende des Jahres 2007
17. Steuern
Steuern als Anschaffungsnebenkosten
Gewinnmindernde Steuern
Steuern, die natürliche oder juristische Personen betreffen
Steuern als »durchlaufender Posten«
18. Erste Abschlussversuche in der Hauptabschlussübersicht
Der Jahresabschluss
Um das Arbeiten mit diesem Buch für Sie möglichst einfach und effizient zu gestalten, haben wir wichtige Textpassagen mit folgenden Icons gekennzeichnet:
Achtung wichtig!
Stolperstein
Das sollten Sie auf jeden Fall vermeiden!
Beispiel
Tipp
Nach verschiedenen Gesetzen ist jeder Selbstständige dazu verpflichtet, in mehr oder minder großem Umfang eine Buchführung zu erstellen.
Dieses Buch gibt Ihnen einen konkreten Überblick über die ständig steigenden Anforderungen an einen Buchführungspflichtigen. Es ermöglicht Ihnen, eine komplette Jahresbuchführung selbstständig und ohne fremde Hilfe durchzuführen. Sie werden lernen, welche Aufgaben eine ordnungsgemäße Buchführung zu erfüllen hat und wie sie im Einzelnen aufgebaut sein sollte. Angefangen von der Inventur über das Inventar bis zur Bilanz werden Ihnen die einzelnen Aufbauschritte anhand von Beispielen leicht nachvollziehbar dargestellt. Nach der »Zerlegung« der Bilanz in einzelne Unterkonten lernen Sie einfache und komfortable Lösungen kennen, wie ein umfangreicher Geschäftsvorfall auf das Wesentliche zusammengefasst wird, wie Sie unterschiedliche Geschäftsvorfälle buchhalterisch erfassen und wie alles buchungsmäßig dokumentiert sein muss, um den gesetzlichen Anforderungen zu genügen.
Im Anschluss daran gehen wir näher auf die Unterscheidung in Erfolgs- und Bestandskonten ein und erläutern das Thema der richtigen Umsatzsteuerverbuchung anhand von zahlreichen Beispielfällen. Nach dem eher einleitenden Buchführungsteil werden Ihnen ab Kapitel 10 die häufigsten in der Praxis vorkommenden »anspruchsvolleren« Buchungen und Probleme vorgestellt und konkrete Vorschläge und Ratschläge an die Hand gegeben.
Das letzte Kapitel des Buches widmet sich ausschließlich dem Jahresabschluss, der das eigentliche Kernstück der Buchführung darstellt, und seinen Auswertungsmöglichkeiten.
Im gesamten Buchverlauf werden Sie zu jedem Thema eine kompakte, speziell auf den Buchführungsanfänger zugeschnittene Einweisung finden, mit der Sie sich schnell auf diesem für Sie unbekannten Terrain zurechtfinden.
Aldenhoven, im Sommer 2006
StB Udo Cremer
Die Buchführung bildet neben der Kostenrechnung, der Statistik und der Planungsrechnung den eigentlichen Hauptteil des Rechnungswesens. Dabei hat das Rechnungswesen die Aufgabe, das gesamte Unternehmensgeschehen von der Beschaffung über die Produktion bis zum Absatz zahlenmäßig abzubilden. In diesem Zusammenhang muss nicht nur alles erfasst, sondern auch überwacht und vor allem ausgewertet werden. Somit obliegen dem Rechnungswesen insbesondere folgende (Haupt-) Aufgaben:
Hauptaufgaben der Buchführung:
exakte Dokumentation
Rechenschaftslegung
Kontrollausübung
Möglichkeiten zur Disposition
Im Rechnungswesen werden sämtliche Geschäftsvorfälle in zeitlicher und sachlicher Reihenfolge aufgezeichnet und dabei die Veränderungen im Vermögen, beim Eigen- und Fremdkapital sowie am Jahreserfolg deutlich gemacht (exakte Dokumentationsaufgabe).
Darüber hinaus wird durch das Rechnungswesen jährlich ein komprimierter, an den gesetzlichen Vorschriften orientierter Jahresabschluss aufgestellt, der eine schnelle und zutreffende Übersicht über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft ermöglicht und sich in erster Linie an die Eigentümer des Unternehmens sowie an die Finanzbehörden und außenstehende Dritte, zum Beispiel Gläubiger, wendet (Rechenschaftslegung).
Durch geeignete Informationsaufbereitung können zusätzlich noch die Wirtschaftlichkeit sowie die Aufrechterhaltung der jederzeitigen Zahlungsfähigkeit des Unternehmens überwacht und sichergestellt werden (Kontrollausübung).
Möglichkeiten zur Disposition ergeben sich insofern, als das Zahlenmaterial des Rechnungswesens auch Grundlage für unternehmerische Planungen und betriebswirtschaftlich relevante Entscheidungen sein kann (zum Beispiel für zukünftige Investitionsvorhaben, Auf- oder Ausbau einer neuen Produktpalette).
Die Buchführung liefert das ursprüngliche Zahlenmaterial für weitergehende individuelle Berechnungen, beispielsweise in der Kosten- und Planungsrechnung, sowie für statistische Zwecke. Dafür ist es wichtig, dass sie das gesamte betriebliche Geschehen abbildet. Sie können sich sicherlich vorstellen, dass in einem Betrieb sehr viele verschiedenartige Arbeiten zu erledigen sind. Nicht nur der Einkauf von Rohstoffen oder Ersatzteilen, deren innerbetrieblicher Transport zum und vom Materiallager und die Weiterverarbeitung zu Fertigteilen mit anschließendem Verkauf müssen festgehalten und dokumentiert werden, sondern dazu kommen auch noch die Rechnungsschreibung, die Zahlungsüberwachung der Kundschaft sowie die Bezahlung der eigenen Lieferanten für die bezogenen Rohstoffe. Das ist nur ein kleiner Ausschnitt der täglich wiederkehrenden Vorfälle in einem Unternehmen.
Der Buchführung kommt in diesem Zusammenhang die besondere Aufgabe zu, sämtliche Geschäftsvorfälle zeitnah, vollständig und geordnet zu erfassen und aufzuzeichnen, um jederzeit Auskunft über die derzeitige Vermögens-, Finanz- und Ertragslage geben zu können. Die Erfassung und Aufzeichnung müssen allerdings in einer Art und Weise erfolgen, dass sich ein fachkundiger Dritter in angemessener Zeit darin zurechtfindet. Damit diese Voraussetzung erfüllt ist, werden an die Buchführung bestimmte Voraussetzungen geknüpft, die im Laufe dieses Buches noch näher besprochen werden.
Als Hauptaufgaben der Buchführung kann man bezeichnen:
jederzeitige Feststellung des Vermögensstandes,
vollständige und geordnete Erfassung aller relevanten Belege,
Darstellung der Veränderung hinsichtlich der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage,
Ermittlung des zutreffenden Gewinns und Grundlage für die Gewinnverteilung,
Grundlage für die an das Finanzamt abzuführenden Steuern,
Beweiskraft bei Rechtsstreitigkeit mit Lieferanten, Kunden, Banken, Finanzamt und so weiter.
Zusammenfassung
Die Buchführung muss laufend erstellt werden; sie ist damit keine Zeitpunkt-, sondern eine Zeitabschnittsrechnung. Ihr kommt die Aufgabe zu, sowohl die Mittelherkunft (Eigen- oder Fremdkapital) als auch die Mittelverwendung (Anlage- oder Umlaufvermögen) fortlaufend und systematisch zu verzeichnen. Zu diesem Zweck müssen in der Buchführung alle wirtschaftlichen Vorgänge, die in irgendeiner Weise das Vermögen und Kapital des Unternehmens betreffen, zahlenmäßig festgehalten werden. Das sind nicht nur interne Geschäftsvorfälle (zum Beispiel Verbrauch von im Warenlager befindlichen Rohstoffen in der Fertigung), sondern auch solche, die ein Unternehmen mit der Außenwelt (zum Beispiel Kunden und Lieferanten, Banken, Finanzamt) vornimmt. Die Buchführung bildet mit ihrem Zahlenwerk die Grundlage für die am Geschäftsjahresende aufzustellende Bilanz und Gewinn-und-Verlust-Rechnung (G+V) und damit für die korrekte Ermittlung des Gewinns und der an das Finanzamt abzuführenden »gewinnabhängigen« Einkommensteuer sowie der Ermittlung der Umsatzsteuerzahllast beziehungsweise des Vorsteuerüberhangs.
Gewinn ist der Unterschiedsbetrag zwischen dem Betriebsvermögen am Ende des Wirtschaftsjahres und dem Betriebsvermögen am Ende des vorangegangenen Wirtschaftsjahres.
Das Betriebsvermögen stellt dabei die Differenz zwischen dem Vermögen (Anlage- und Umlaufvermögen) und den Schulden eines Unternehmens dar. In der Bilanz wird das Betriebsvermögen auch als Eigenkapital bezeichnet.
Der Kaufmann Karl Wendelin weist in seiner Bilanz zum 31.12.2006 ein Betriebsvermögen von 50.000 Euro aus. Am 31.12.2005 betrug das Betriebsvermögen noch 40.000 Euro. Allerdings hat Karl Wendelin während des Jahres 2006 für insgesamt 20.000 Euro Entnahmen getätigt.
Da ein selbstständiger Kaufmann in seinem eigenen Unternehmen nicht angestellt ist, erhält er folglich auch kein Gehalt. Den Lohn für seine Tätigkeit stellt der Gewinn am Geschäftsjahresende dar. Man kann sich aber leicht vorstellen, dass kein Selbstständiger ein komplettes Jahr warten kann, bevor er sich den Gewinn für das zurückliegende Geschäftsjahr auszahlt. Zwischenzeitlich muss er auch von irgendetwas seinen Lebensunterhalt bestreiten. Deshalb ist es in der Praxis durchaus üblich, während des Geschäftsjahres so genannte Privatentnahmen zu tätigen, die praktisch einen »Vorschuss« auf den erst am Jahresende festzustellenden Gewinn darstellen.
Auf unser obiges Beispiel bezogen wäre somit der Gewinn um die Privatentnahmen von 20.000 Euro höher ausgefallen, wenn Karl Wendelin keine Entnahmen getätigt hätte. Im Umkehrschluss bedeutet das, dass die Differenz aus dem Betriebsvermögen 2006 und dem Betriebsvermögen 2005 wieder um die während des Jahres getätigten Privatentnahmen zu erhöhen ist.
Der umgekehrte Fall ist natürlich auch denkbar. Sollte der Unterschiedsbetrag aus dem Betriebsvermögen zweier unterschiedlicher Jahre negativ sein, könnte man auf die Idee kommen, durch eine Privateinlage die weniger vorteilhafte Verlustsituation in eine Gewinnsituation umzumünzen. Da der Gewinn eines Wirtschaftsjahres aber nur durch die im Betrieb selbst erwirtschafteten Erträge und das dadurch geschaffene Vermögen beeinflusst sein darf, ist es für die Ermittlung des richtigen Gewinnausweises unbedingt erforderlich, die oben aufgestellte Gewinndefinition noch zu erweitern. Demnach gilt:
Gewinn ist der Unterschiedsbetrag zwischen dem Betriebsvermögen am Ende des Wirtschaftsjahres und dem Betriebsvermögen am Ende des vorangegangenen Wirtschaftsjahres, vermehrt um den Wert der Entnahmen und vermindert um den Wert der Einlagen, die während des Wirtschaftsjahres getätigt wurden.
a)
b)
c)
d)
Betriebsvermögen 31.12.2006
10.000 €
30.000 €
25.000 €
40.000 €
Betriebsvermögen 31.12.2005
10.000 €
25.000 €
30.000 €
35.000 €
Entnahmen im Jahr 2006
5.000 €
10.000 €
10.000 €
10.000 €
Einlagen im Jahr 2006
15.000 €
15.000 €
15.000 €
5.000 €
Ermittlung des Gewinns 2006:
–10.000 €
0€
–10.000 €
10.000 €
Dabei sind Entnahmen alle Wertabgaben des Unternehmens für betriebsfremde Zwecke, also zum Beispiel Entnahmen von Gegenständen (Barabhebung), Nutzungen (mit dem Betriebs-Pkw wird auch privat gefahren) und Leistungen (während der Arbeitszeit wird die private Korrespondenz geführt). Einlagen können dagegen alle Wertabgaben eines Steuerpflichtigen an sein Unternehmen sein, zum Beispiel Einlagen von Gegenständen (Privateinlage), Nutzungseinlagen (betrieblich veranlasste Fahrt mit dem Privat-Pkw) und Leistungseinlagen.
Die Buchführung stellt das zahlenmäßige Abbild des gesamten betrieblichen Geschehens dar und bildet die Grundlage für zahlreiche an das Finanzamt abzuführende Steuerarten (Lohn- und Kirchensteuer, Umsatzsteuer, Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und so weiter). Insofern können Sie sich sicherlich vorstellen, dass an die Buchführung strenge gesetzliche Vorschriften geknüpft sind. Die Pflicht zur Führung einer Buchführung wird nach deutschem Gesetz zwei Gruppen von Personen auferlegt:
1. Kaufleuten nach dem Handels- (und Steuer-)recht,
2. einem erweiterten »Teilnehmerkreis« nach der Abgabenordnung (zum Beispiel Land- und Forstwirte).
Im Rahmen dieses Buches wird nur auf die Buchführungspflicht für Kaufleute weiter eingegangen.
Nach Paragraf 238 Handelsgesetzbuch (HGB) ist jeder Kaufmann verpflichtet, Bücher zu führen und in diesen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung ersichtlich zu machen.
Die Buchführungspflicht beginnt für den Kaufmann, der ein Handelsgewerbe betreibt, zu dem Zeitpunkt, in dem er seine Tätigkeit beginnt, für den Kannkaufmann erst mit der Eintragung in das Handelsregister. Die Pflicht zur Führung von Büchern endet mit dem Verlust der Kaufmannseigenschaft, also in der Regel im Zeitpunkt der Betriebsaufgabe.
Grundsätzlich muss die Buchführung so beschaffen sein, dass sie einem sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle ermöglicht und über die Lage des Unternehmens Auskunft gibt. Dazu müssen sich sämtliche Geschäftsvorfälle von ihrer Entstehung bis zur Abwicklung verfolgen lassen. Bei der Führung der Handelsbücher und den sonstigen erforderlichen Aufzeichnungen hat sich der Kaufmann einer lebenden Sprache zu bedienen; Abkürzungen, Ziffern, Buchstaben oder Symbole müssen in ihrer jeweiligen Bedeutung eindeutig festliegen.
Alle Eintragungen in den Büchern und sonstigen erforderlichen Aufzeichnungen müssen vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet vorgenommen werden. Darüber hinaus darf eine Eintragung oder Aufzeichnung nicht derart verändert werden, dass der ursprüngliche Inhalt nicht mehr feststellbar ist. Auch dürfen keine Veränderungen vorgenommen werden, aus denen nicht klar hervorgeht, ob sie ursprünglich oder erst später gemacht worden sind (das heißt, es darf nicht radiert oder gelöscht, sondern nur sauber durchgestrichen werden).
Im Rahmen der kaufmännischen Buchführung stehen zwei unterschiedliche Systeme zur Verfügung:
1. Die einfache Buchführung:
In der Praxis ist die einfache Buchführung nur noch vereinzelt anzutreffen. Die wesentlichen Merkmale einer einfachen Buchführung sind:
sämtliche Geschäftsvorfälle werden in zeitlicher Reihenfolge aufgezeichnet,
Konten, auf denen sowohl Aufwendungen wie auch Erträge erfasst werden, werden in der einfachen Buchführung nicht geführt,
die Ermittlung des Gewinns kann nur durch einen Betriebsvermögensvergleich (wie zuvor beschrieben) durchgeführt werden.
Trotz der erheblichen Einschränkungen und Nachteile wird die einfache Buchführung als ordnungsgemäß anerkannt, da die Mindestvoraussetzungen für eine Buchführung vorliegen und auch erfüllt sind.
2. Die doppelte Buchführung:
Aufbauend auf die einfache Buchführung werden bei der doppelten Buchführung sämtliche Geschäftsvorfälle innerhalb eines Wirtschaftsjahres nicht nur in zeitlicher, sondern auch in sachlicher Hinsicht erfasst und gebucht. Das Charakteristische an der doppelten Buchführung ist, dass alle Vorgänge doppelt aufgenommen werden. Das bedeutet, dass durch die Buchung die Auswirkungen zum einen auf das Betriebsvermögen und zum anderen auf das Betriebsergebnis (= Gewinn oder Verlust) deutlich werden.
Dabei übernimmt das Grundbuch (dieses gibt es auch in der einfachen Buchführung) die Aufgabe der zeitlichen Dokumentation. Zusätzlich werden in einem so genannten Hauptbuch für alle Bilanz- und Erfolgsposten so genannte Sachkonten geführt, welche die jeweilige Veränderung des Gewinns durch die gebuchten Geschäftsvorfälle zutage treten lassen. Daneben gibt es noch ein so genanntes Geschäftsfreundebuch (auch Kontokorrentbuch), in dem für jeden Lieferanten und für jeden Kunden ein separates Konto (= Personenkonto) geführt wird, auf dem der Rechnungs- und Zahlungsverkehr mit dem einzelnen Geschäftsfreund festgehalten wird.
Sie sehen bereits, dass an die ordnungsgemäße Führung Ihrer Bücher hohe Anforderungen gestellt werden. Im Folgenden erhalten Sie Tipps und praktische Hinweise und erfahren, was Sie bei der Buchführung beachten sollten und wie Sie sie am sinnvollsten organisieren.
Grundsätzlich sind Sie in der Form der Führung Ihrer Geschäftsbücher frei. So können Sie neben gebundenen Büchern auch eine fortlaufend nummerierte Loseblattsammlung oder eine geordnete Ablage Ihrer Belege verwenden oder Ihre Buchführung über EDV führen. Sie haben auch die Möglichkeit, Ihre gesamten Bücher und sonstigen Aufzeichnungen auf Datenträgern zu führen, sofern sichergestellt ist, dass die Daten während der Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist verfügbar sind und jederzeit innerhalb angemessener Frist lesbar gemacht werden können.
Für die gesamte Buchführung gilt immer der Grundsatz der Ordnungsmäßigkeit, Klarheit und Nachprüfbarkeit. Deshalb ist es unbedingt erforderlich, bei der Buchung Ihrer Geschäftsvorfälle eine gewisse Ordnung einzuhalten.
Diese Ordnung erstreckt sich auf die
zeitliche (chronologische) Ordnung,
sachliche (systematische) Ordnung und
ergänzende Ordnung durch Nebenaufzeichnungen in bestimmten Fällen.
Eine Hauptaufgabe der Führung Ihrer Bücher ist in der zuvor vorgestellten Ordnung zu sehen.
Grundsätzlich lassen sich die verschiedenen Bücher der Buchführung wie folgt klassifizieren:
Bucher der Buchfuhrung
Grundbücher und Belegsammlungen
Hauptbuch
Verschiedene Nebenbücher
Hilfsbücher
Welche Bücher in welcher Form wie geführt werden müssen und welche Anforderungen daran zu stellen sind, wird im Folgenden kurz vorgestellt.
Das Grundbuch, auch Journal oder Primanota genannt, dient zur Aufzeichnung aller Geschäftsvorfälle in zeitlicher (chronologischer) Reihenfolge anhand entsprechender vorkontierter Belege. Das Grundbuch hat Grundlagencharakter für Ihre gesamte Buchführung. Im Grundbuch werden folgende Buchungen dokumentiert:
1. Eröffnungsbuchungen
2. laufende Buchungen
3. vorbereitende Abschlussbuchungen
4. Abschlussbuchungen
Die Hauptaufgabe besteht im Wesentlichen in der richtigen Dokumentation der laufenden Buchungen. Dazu ist es unbedingt erforderlich, dass aus jedem Geschäftsfall, den Sie in Ihrem Grundbuch festhalten, folgende Angaben zu erkennen sind:
Datum,
Belegart und Belegnummer,
Buchungstext (= kurze Beschreibung des Geschäftsvorfalls),
Buchungssatz (= Konto und Gegenkonto),
Euro-Betrag.
Ein Buchungsjournal muss immer als solches gekennzeichnet sein. Es muss neben der fortlaufenden Seitennummerierung vermerkt werden, auf welchen Zeitraum sich die Buchungen beziehen (zum Beispiel Monat Oktober 2006). In der ersten Spalte wird das jeweilige Tagesdatum eingetragen, in der zweiten die Belegnummer oder die Belegart (ER steht beispielsweise für Eingangsrechnung und BA für Bankauszug). In der dritten Spalte folgt eine Kurzbeschreibung des zugrunde liegenden Buchungssatzes (hier: »Die Firmenwagen wurden voll getankt, als Belege dienen die von der Tankstelle ausgestellten Tankquittungen«). Die vierte und die fünfte Spalte zeigen an, welcher Betrag (fünfte Spalte) auf welches Konto und auf welcher Seite des jeweiligen Kontos gebucht wird. Dazu später mehr. Diese beiden Spalten (Buchungssatz und Betrag) dienen später auch zur Übernahme in das Hauptbuch.
Der Gesetzgeber fordert zwar eine zeitnahe und geordnete Erfassung der Geschäftsvorfälle im Grundbuch, das heißt aber nicht, dass Sie kalendertäglich aufzeichnen müssen. Es ist ausreichend, wenn ein zeitlicher Zusammenhang zwischen den Vorgängen und ihrer buchmäßigen Erfassung besteht.
Manchmal ist es aus praktischen Erwägungen heraus sinnvoller, die Geschäftsvorfälle nicht laufend, sondern nur periodenweise zu buchen (zum Beispiel bei Einsatz einer EDV einmal pro Monat). In diesen Fällen muss die grundbuchmäßige Erfassung der Geschäfte eines Monats bis zum Ablauf des folgenden Monats erfolgen, und Sie sollten sicherstellen, dass Buchführungsunterlagen bis zu ihrer grundbuchmäßigen Erfassung nicht verloren gehen können – zum Beispiel durch laufende Nummerierung sämtlicher eingehenden und ausgehenden Rechnungen oder durch das Abheften in besonderen Mappen oder Ordnern.
Je nachdem, welche Ausmaße in Ihrem Betrieb die zeitgerechte Aufzeichnung sämtlicher Vorfälle annimmt, besteht auch die Möglichkeit, das eigentliche Grundbuch, wie oben vorgestellt, in mehrere »Untergrundbücher« aufzuteilen. In der Praxis hat es sich beispielsweise bewährt, ein separates Grundbuch für die Kasse, für Rechnungseingänge und -ausgänge sowie für sämtliche Bank- und Postbankkonten zu führen.
Das Kassenbuch stellt in vielen Betrieben das wichtigste Grundbuch dar. In ihm sind täglich sämtliche Kasseneinnahmen und -ausgaben festzuhalten. Ein vorgefertigtes Kassenbuch können Sie in vielen Schreibwarengeschäften kaufen, Sie können sich aber auch selbst eins erstellen.
Aufbau eines Kassenbuches:
Achten Sie unbedingt darauf, dass Ihr Kassenbestand nicht irgendwann einmal einen negativen Saldo aufweist. Sie glauben nicht, wie vielen Unternehmen das bei Führung eines manuellen Kassenbuches auch heute noch passiert! Ein negativer Saldo ist bei der Kasse nicht nur unmöglich, sondern auch für einen Betriebsprüfer vom Finanzamt ein sicheres Anzeichen dafür, dass Sie Ihre Kassenbelege nicht zeitgerecht, vollständig und richtig erfasst und gebucht haben, was im schlimmsten Fall dazu führen kann, dass die Ordnungsmäßigkeit Ihrer gesamten Buchführung infrage gestellt wird und Ihr Geschäftsgewinn vom Finanzamt geschätzt wird.
Solange sämtliche Vorgänge der Kassenaufzeichnungen einzeln gebucht werden, sind regelmäßige Kassenbestandsaufnahmen nicht nötig. Allerdings sollten Sie mindestens einmal im Jahr, wenn möglich zwei- oder dreimal, eine Kassenbestandsaufnahme durchführen. Dabei wird verglichen, ob der tatsächlich in der Kasse vorhandene Bargeldbestand mit dem Saldo in Ihrem Kassenbuch übereinstimmt. Dazu muss eine körperliche Bestandsaufnahme des gesamten Bargeldes erfolgen. Am besten ist es, wenn Sie sich vorher folgendes Formular entwerfen, die entsprechenden Zahlen während der Kassenbestandsaufnahme von Hand eintragen und sich das Formular anschließend vom verantwortlichen Kassierer unterschreiben lassen:
Kassenbestandsaufnahme am .............. 2007
Verantwortliche/r Kassierer/in: Frau/Herr ...........
Bei der Kassenbestandsaufnahme wurde folgender Kassenbestand ermittelt:
Das Grundbuch hat einen entscheidenden Nachteil: Aus ihm lässt sich nicht jederzeit der Stand der einzelnen Vermögensteile und Schulden erkennen. Deshalb ist es nötig, die Geschäftsfälle noch in eine sachliche(systematische) Ordnung zu bringen, zum Beispiel werden alle Mietzahlungen auf dem Konto »Miete« gebucht, alle Bankbewegungen auf dem Konto »Bank« und so weiter. Diese Sachkonten stellen wegen ihrer hervorgehobenen Bedeutung das Hauptbuch der Buchführung dar.
Grundlage der Eintragungen im Grundbuch sind die einzelnen Belege. Dagegen erfolgen die Buchungen im Hauptbuch nach dem Grundbuch, wobei im Hauptbuch für jedes Sachkonto der Bilanz und Gewinn-und-Verlust-Rechnung ein separates Konto eingerichtet wird. Somit übernimmt das Hauptbuch die gleichen Vorgänge wie das Grundbuch, nur in anderer Ordnung.
Es gibt bestimmte Hauptbuchkonten, die noch einer näheren Erläuterung bedürfen, um zusätzliche wichtige Einzelheiten festzuhalten. Dies geschieht in den Nebenbüchern zum Hauptbuch. Insbesondere können Sie als Nebenbücher führen:
Die Nebenbücher dienen in erster Linie der Erläuterung der Inhalte einzelner Hauptbuchkonten.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
→ Geschäftsfreundebuch
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
→ Geschäftsfreundebuch
Anlagenbuchhaltung
→ Anlagenkartei
Besitz- und Schuldwechsel
→ Wechselbuch
Lohn- und Gehaltsabrechnungen
→ Lohn- und Gehaltsbuch
Lagerbuchhaltung
→ Lagerbuch
Die Nebenbücher dienen in erster Linie der Erläuterung der Inhalte einzelner Hauptbuchkonten.
Geschäftsfreundebuch
Im Hauptbuch wird für sämtliche Kunden (= Debitoren) und Lieferanten (= Kreditoren) jeweils nur ein Konto geführt, nämlich das Konto »Forderungen aus Lieferungen und Leistungen« für alle Debitoren
