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Wir leben in einem Rechtsstaat. Doch tun wir das wirklich? Faktenreich und anhand anschaulicher, fast unglaublicher Geschichten aus dem Justizalltag beschreibt Jens Gnisa, Vorsitzender des Deutschen Richterbundes, eine schleichende Erosion des Justizsystems. Er geht den vielschichtigen Ursachen einer Entwicklung auf den Grund, die allzu oft verdrängt wird. Und damit eine der zentralen Säulen der Demokratie in Deutschland nicht weiter einknickt, macht er konkrete Vorschläge, wie die gefährliche Aushöhlung des Rechts gestoppt werden kann. Er hat ein aufrüttelndes Debattenbuch in unruhigen Zeiten verfasst, in welchen es Recht und Demokratie überall auf der Welt zunehmend schwerer haben – analytisch, leicht geschrieben, kämpferisch. Der Richter fordert in eindringlichen Worten, den Rechtsstaat jetzt zu stärken. Ansonsten droht das Ende der Gerechtigkeit. Denn täglich erlebt er, wie der Rechtsstaat durch die Politik ausgehöhlt wird und sich normale Bürger in unserem Land nicht mehr sicher fühlen. Sie misstrauen dem Staat, sehen sich aber in Kleinigkeiten drangsaliert: Falsch parken wird geahndet, Steuerbetrüger lässt man laufen; Haftbefehle werden nicht vollstreckt, das Ausländerrecht zeigt eklatante Schwächen. Gnisa schildert, wie die Unabhängigkeit des Rechtsstaates, einer der Grundpfeiler unserer Demokratie, durch mangelnde innere Sicherheit, Rechtsverstöße durch die Politik und populistische Ausweichmanöver, wenn es um die Verantwortung für die Bürger dieses Landes geht, massiv beschädigt wird. All dies erfahren nicht nur Richter bei ihrer täglichen Arbeit, auch Staats- und Rechtsanwälte und Justizangestellte. Sie bekommen nicht selten Hassmails und Todesdrohungen, weil sie tun, was zu ihren Aufgaben gehört: Urteile sprechen, Ansprüche vertreten, Recht und Gesetz Geltung verschaffen. Können sie es bald schon niemandem mehr recht machen? Und was bedeutet das dann? Das Vertrauen in ein gerechtes Miteinander ist notwendig, um eine Gesellschaft zusammen zu halten, Hass, Aggression und Neid einzudämmen. Das Gesetz soll dieses Vertrauen schützen und bewahren. Doch wie es aussieht, haben das Recht und seine sorgsame Pflege außerhalb der Justiz nur noch wenige Fürsprecher. Zugegeben: Das Recht ist unbequem, oft sperrig und häufig langsam. Aber in einer funktionierenden Demokratie ist es auch vor allem eines: unentbehrlich. Recht bedeutet nicht automatisch Gerechtigkeit, sondern ist zunächst ein Ordnungssystem, das einen Ausgleich anstrebt – zwischen verschiedenen Parteien und unterschiedlichen Rechtsgütern. Dieses System funktioniert aber nur, wenn Gerechtigkeit im Sinne der Justiz nicht mit Moral verwechselt wird. Moralische Argumente haben im Gerichtssaal keinen Platz. Denn Moral entspricht oft dem Zeitgeist. Sie ist auswechselbar, nicht verbindlich. Doch in der Öffentlichkeit werden Emotionen gezielt eingesetzt, nicht zuletzt von den Medien. Wann also wird die Politik den schrittweisen Verfall des Rechtsstaats aufhalten? Das wird nur geschehen, wenn es zu einer öffentlichen Debatte um den Zustand unseres Rechtswesens kommt und den Bürgern klar wird, welchen Diamanten unsere Gesellschaft mit ihrer Rechtsordnung besitzt. Seit einiger Zeit glänzt er an vielen Stellen nicht mehr so, wie er könnte und sollte. Und sicher muss man ihn an manchen Ecken neu schleifen und schärfen, damit unsere Demokratie jenen Herausforderungen, denen sie in immer stärkerem Maße ausgesetzt ist, auch in ein paar Jahren noch trotzen kann. Dies alles und noch viel mehr beschreibt und fordert Gnisa in seinem Buch.
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Seitenzahl: 338
Veröffentlichungsjahr: 2017
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Jens Gnisa
Das Ende der Gerechtigkeit
Ein Richter schlägt Alarm
Unter Mitarbeit von Petra Thorbrietz
Meiner Frau Martina
Aufstand gegen Abschiebung • Arzt-Atteste zur Verzögerung • Die Ohnmacht der Polizei • Kann das Gesetz unmenschlich sein? • Kein Bleibe-, sondern Schutzrecht • Gesetzlose Räume • Der Staat wird ausgenutzt • Duldung aus Ratlosigkeit • Sozialhilfe trotz Illegalität
Köln war die Wende • Ungekannte Brutalität • Zweierlei Maßstäbe • Ungesühnte Krawalle • Hilft ein Überwachungsstaat? • Wie erkennt man »Gefährder«? • Keine Hauruck-Lösungen
Die Furcht wird größer • Den Rechtsstaat nicht abbauen • Terror-Vorbereitung ist strafbar! • Mehr Teamspiel der Länder • Der Staat holt auf
Kinderehen akzeptieren? • Vergleich mit Deutschland • Freispruch für Scharia-Polizei • Zweierlei Moral
No-Go-Areas und deutsche Ghettos • Die Polizei fühlt sich alleingelassen • Razzien und Sozialarbeit • Strenger durchgreifen • Gezielter Sozialbetrug – auch bandenmäßig • Die Welt der Reichsbürger • Reich ohne Justiz? • Die Malta-Masche
Streit um Kommunikationsdaten • Der Enkeltrick • Digital abgehängt • Freie Fahrt für Kriminelle im Internet – auch für Pädophile • Weltweite vernetzte Kriminalität • Richter auf Facebook
Bienenstich und Pfandbon • Volksverdummung durch Politiker • Vorurteile bringen nicht weiter • Strenge oder Milde? • Recht darf nicht rächen • Sensationalismus der Medien • Gerichtsreporter gehören der Vergangenheit an • Digitale Medien als negative Verstärker • Recht ins Wohnzimmer? • Kamerascheue Prozessbeteiligte • Gericht als Show • Politiker respektieren das Recht (immer öfter) nicht • Missachtung der Gewaltenteilung • Polemik schwächt Vertrauen • Feministinnen gegen Richterin • Ministerin auf Irrwegen
Keine Wiedergutmachung • Gleiches Recht für alle oder Willkür in der Rechtsprechung? • Der Fall Ecclestone: Geld statt Knast • Der Fall VW: Schadensersatz für mehr Abgase? • Was verdienen Opfer? • Steuer-Schiebungen
Abschreckung als Prinzip • Was macht einen Juristen aus? • Nichts außer den Vorschriften • Gerechtigkeit steht nicht im Gesetz
Bilder brennen sich ein • Kein innerer Abstand mehr • Moral am falschen Platz • Gute und böse Täter • Mediale Menschenhatz
Distanziert, aber nicht weltfremd • Wer darf überhaupt richten? • Effizienz auf Kosten der Qualität • Diskretes Schwarz • In Bedrängnis • Ein »Like« für den Richter • Person statt Funktion
Falsche Geständnisse • Falsche Anschuldigungen und falsche Täter • Die Unabhängigkeit der Richter – und Versagen der Justiz? • Sorge um Befangenheit und Stabilität des Rechtsstaats
Die Exzellenten wandern ab • Die Spitze fehlt • Beihilfen statt Honorar • Das Selbstbewusstsein bröckelt • Der Minuten-Richter • 2000 Richter und Staatsanwälte fehlen • Richter als multiple Dienstleister • Prozesse light
Recht als Ersatzlösung • Verstaubte Paragraphen • Weniger ist mehr • Wer profitiert von Bußgeldern? • Krankes System und Salamitaktik • Kleinkram bindet Ressourcen • Aufwändige Vollstreckung, mehr Flexibilität für die Gerichte • Strenge für Otto Normalverbraucher
Der lange Weg zum Recht • Revision als Druckmittel • Gerichte im Nachteil • Auf Krawall gebürstet • Globalisierung der Beweisführung • Gerichte als »Wirtschaftsweise« • Rabatt auf Strafen • Richter als Dealer • Grenzen der Verständigung • Juristischer Verschiebebahnhof
Rüge vom Europarat • Nötig wäre Selbstverwaltung • Ist Deutschland gefeit vor Totalitarismus? • Staatsanwälte sind Befehlsempfänger • Die Affäre Range • Strafvereitelung durch den Justizminister?
Gerichte werden wegrationalisiert • Auflösung der Standorte • Diebstahl ohne Strafe • Personallücken in Gericht und Staatsanwaltschaft • Weg mit Schaden: Zivilrecht • David gegen Goliath: Musterfeststellungsklagen • Kompromiss-Kultur und Schiedsgerichte
Rettungslos überlastet • Nüchterne Realitäten • 168 Euro für den Rechtsstaat • Recht und billig
Rechtsverstöße von »ganz oben« • Der Staat als Hehler • Verwirrung der Begriffe • Existenzielle Unterschiede • Wer ist das Volk?
Vorwurf 1: Die Straftaten nehmen zu und ihr macht nichts
Vorwurf 2: Ihr seid zu lasch und schützt uns nicht ausreichend
Vorwurf 3: Straftäter kommen immer öfter mit Geldstrafen oder Bewährungsstrafen davon
Vorwurf 4: Resozialisierung ist eine romantische Vorstellung der Spät-68er
Vorwurf 5: Opfer interessieren nicht
Vorwurf 6: Bewährung ist für den Täter so gut wie Freispruch
Vorwurf 7: Die Polizei fängt sie, und ihr lasst sie wieder laufen
Vorwurf 8: Zu häufig wird das »weiche« Jugendstrafrecht angewendet
Vorwurf 9: Gefängnis ist doch heute keine Strafe mehr
Vorwurf 10: Ihr seid blind – Ausländer sind krimineller als Deutsche
Vorwurf 11: Die Kleinen fängt man und die Großen lässt man laufen
Dieses Buch handelt vom Ringen der Politik und Justiz um das Recht. Zu oft sind sie dabei Gegner. Unsere Volksvertreter sind dabei, eine der wichtigsten Säulen der Demokratie, die unabhängige Rechtsprechung, einstürzen zu lassen. Wer will da noch von den Bürgern erwarten, dass sie sich an das Gesetz halten, wenn selbst die Politik es nicht mehr überzeugend schützt? Dass sie an Gerechtigkeit glauben?
Das Vertrauen in ein gerechtes Miteinander ist notwendig, um eine Gesellschaft zu befrieden, Hass, Aggression und Neid einzudämen. Das Gesetz soll dieses Vertrauen schützen und bewahren. Doch wie es aussieht, haben das Recht und seine sorgsame Pflege außerhalb der Justiz nur noch wenige Fürsprecher. Zugegeben: Das Recht ist unbequem, oft sperrig und häufig langsam. Aber in einer funktionierenden Demokratie ist es eben auch vor allem eines: unentbehrlich. Recht kann nur mit einer unbestechlichen Justiz funktionieren. Hier setzt Deutschland Meilensteine. Das unterscheidet uns von vielen anderen Staaten in der Welt, die noch um eine Justiz frei von Korruption und Manipulation ringen müssen.
Wir haben andere Probleme. Mehr und mehr verliert die Bevölkerung ihr Vertrauen in den Rechtsstaat. Sie fühlt sich ungerecht behandelt und spürt die Hilflosigkeit der Politik – im Ausländerrecht, unter der Bedrohung des Terrors oder auch angesichts moderner digitaler Kriminalität, deren Urheber anonym und schwer zu fassen sind. Der innere und äußere Schutz, das ist das Versprechen, das der demokratische Staat seinen Bürgern gibt, damit sie im Gegenzug loyale Bürger sind und Recht und Ordnung achten. Auf der Basis eines solchen Vertrags ist auch unsere Demokratie entstanden. Ist sie jetzt in Gefahr?
Es sieht so aus. Nicht nur Hilflosigkeit, sondern auch Unverständnis, gar Ablehnung prägt den Umgang unserer Politiker mit dem Recht. Wenn es sein muss, biegen sie sich dieses so zurecht, wie sie es gerade gebrauchen können. Ob das die Finanzierung der Staatsschulden ist oder die abrupt gestrichenen Laufzeitverlängerungen für Kernkraftwerke oder der Ankauf der Schweizer Steuer-CDs – all das waren rechtswidrige Aktionen. Nur – wie lautet der alte Spruch: Wo kein Kläger, da kein Richter.
Wird andererseits nach strengeren Gesetzen gerufen, dient das oft nur dazu, Defizite in der Strafverfolgung zu vertuschen. So beschloss die Bundesregierung im Frühjahr 2017, Einbrüche schwerer zu bestrafen. Doch just, als dieses Gesetz verabschiedet wurde, war die Einbruchsrate schon wieder gesunken, dort nämlich, wo Sonderkommissionen tätig wurden, man neue Software einsetzte und mehr Polizei. All dies scheint also viel sinnvoller zu sein, als eine gesetzlich geregelte Strafandrohung, die ohnehin nur selten umgesetzt werden kann, denn nur bei jedem sechsten Einbruch werden die Täter überhaupt ermittelt.
Das Beispiel zeigt im Übrigen auch: Es kostet den Staat Geld, seine Bürger wirksam zu schützen. Doch gründlich investieren will die Politik offenbar nicht. Da ist der populistische Ruf nach strengeren Gesetzen viel einfacher. In Zeiten wachsender Unsicherheiten bringt er auf jeden Fall kurzfristig Wählerstimmen. Und wenn diese Politik der scheinbaren Härte später scheitert, dann kann man die Schuld immer noch auf die andern schieben – die Justiz.
Mangelnde innere Sicherheit, Rechtsverstöße durch die Politik und populistische Ausweichmanöver, wenn es um die Verantwortung für die Bürger dieses Landes geht: Für mich besteht kein Zweifel, dass ein zentraler Eckpfeiler unserer Gesellschaftsordnung in Gefahr ist, der Rechtsstaat. Eine funktionierende Justiz, das zeigt das aktuelle Beispiel der Trumpschen USA, kann als Einzige als stabilisierender Faktor wirken, wenn politische Systeme drohen, aus dem Ruder zu laufen. Selbst der mächtige Präsident der Vereinigten Staaten kann sich einer Untersuchung, die ihm ungelegen kommt, nicht entziehen – zumindest nicht auf legalem Weg. Und die Protagonisten des bedrohlichen Rechtsrucks, der sich in vielen Ländern Europas vollzieht, suchen sich als ersten Feind die Justiz – Staatsanwälte und Richter. Auch in Deutschland bekommen diese heute schon Todesdrohungen und Hassmails – außerdem viele Zuschriften von Bürgern, welche die Logik des Rechts nicht mehr verstehen, die sich selbst nicht mehr vertreten fühlen von unseren Gesetzen, die nach mehr Gerechtigkeit verlangen und nach mehr Schutz.
Die Zuwanderung ist ein wesentlicher Faktor der Zunahme von Kriminalität in Deutschland. Doch die Politik, welche die Parole der Willkommenskultur ausgegeben hat, spricht darüber ungern. Dabei stärkt gerade diese undifferenzierte Betrachtungsweise die undemokratischen Tendenzen und die Ausländerfeindlichkeit, die angesichts des Flüchtlingsansturms wachsen. Das Asylrecht ist ein wichtiges und wertvolles Grundrecht. Bedrohten Menschen muss geholfen werden. Doch sie zu integrieren bedeutet etwas anderes, als nur die Arme zu öffnen. Es bedeutet, die Menschen auch in ihrer Unterschiedlichkeit zu sehen und wahrzunehmen. Da kann es sein, dass unter bestimmten Umständen eine in Syrien geschlossene Kinderehe hier auch juristisch anerkannt wird. Aber es kann – und darf – nicht sein, dass eine Prügelstrafe innerhalb der Familie toleriert wird.
Viele weitere Fragen stellen sich: Sollen zum Beispiel türkische Politiker bei uns Wahlkampf machen dürfen, in einem Land, wo fast drei Millionen Menschen mit türkischen Wurzeln leben und arbeiten und gut die Hälfte von ihnen die türkische Staatsangehörigkeit hat und dort wahlberechtigt ist? »Ja«, sagte Sigmar Gabriel und berief sich auf das Grundrecht der Meinungsfreiheit. Quatsch – befand das Bundesverfassungsgericht, natürlich juristisch korrekter formuliert, denn für Staatsoberhäupter anderer Länder gilt nur das Recht der Diplomatie. Und das »Deutsche Volk«, so antiquiert und auch unbehaglich dieser Terminus für uns sein mag, gibt es juristisch gesehen noch. Das Volk ist eben nicht, wie Angela Merkel behauptete, »jeder, der in diesem Land lebt«. Gerade zentrale Grundrechte, die nicht missbraucht werden dürfen, sind den deutschen Staatsbürgern vorbehalten. Nur sie dürfen sich nach dem Grundgesetz zum Beispiel versammeln oder Vereine bilden.
Angela Merkel hat aus humanitären Motiven den Flüchtlingen Tür und Tor geöffnet, und dabei aber nicht nur auch Kriminelle und sozial Entwurzelte ins Land gelassen. Sie hat darüber hinaus einer noch viel größeren Bedrohung den Weg gebahnt: der phasenweisen Kapitulation des Staates. Denn nichts anderes bedeutete es, dass er es weitenteils aufgegeben hatte, die Identitäten der Ankömmlinge ernsthaft zu überprüfen. Bis heute hat er es zudem nicht geschafft, dem Sozialbetrug durch Flüchtlinge einen Riegel vorzuschieben. Und er hat es vor allem nicht vermocht, diejenigen abzuschieben, die keinen echten Asylgrund haben oder aber sogar gefährlich für die Bürger Deutschlands sind. Der Fall des Berliner Attentäters Anis Amri hat das auf tragische Weise deutlich gemacht.
Diese Liste weiteren Staatsversagens ist lang. So hat der Staat auch versagt, indem er zum Beispiel in der Silvesternacht 2015/2016 in Köln seine Bürger nicht beschützt hat – als mehr als tausend junge Männer aus dem nordafrikanisch-arabischen Raum dort vor allem Frauen belästigten, bedrängten und ausraubten. Zugegeben – es war eine bisher nicht gekannte Eskalation, doch diese Schwäche des Staates wird automatisch auch der Justiz angelastet. Die Bürger fühlen sich nicht mehr sicher in ihrem eigenen Land – das fördert das Misstrauen in den Rechtsstaat, ein erster, gefährlicher Schritt in Richtung Demokratieverlust.
Und wie steht es um den Glauben an die Gerechtigkeit? Auch er ist erschüttert. Auch hier ist die Liste der öffentlich teilweise aufgebracht diskutierten Fälle lang. War es ungerecht, die Kassiererin Emmely zu entlassen, weil sie einen Pfandbon, der ihr nicht gehörte, eingelöst hatte? Oder steckte hinter dieser Entscheidung ein ganz anderer Beweggrund, der in der Öffentlichkeit unterschlagen wurde? Hat der »Bayern«-Präsident Uli Hoeneß recht, wenn er behauptet, er sei der Einzige, der trotz Selbstanzeige ins Gefängnis musste – denn die Medien hätten Druck auf die Richter ausgeübt? Hat der »kleine« Käufer eines Golf-Diesels weniger Chancen vor Gericht als einer der VW-Vorstände? Sollten die Verursacher eines Schadens auch in Deutschland so richtig »blechen« müssen wie in den USA?
Und – wenn wir schon beim Thema Auto sind: Das deutsche Bußgeldsystem für Geschwindigkeitsübertretungen wirft in der Tat die Frage auf, wofür Strafen eigentlich gut sind: Für die Sicherheit auf den Straßen oder für die öffentlichen Kassen? In einer nordrhein-westfälischen Kommune ist ein Haushaltsloch von 500 000 Euro entstanden, als ein wütender Bürger den Blitzautomaten zerstört hatte und dieser nicht umgehend ersetzt wurde. Das zeigt, dass der Staat mit dem Fehlverhalten seiner Bürger kalkuliert, anstatt sie zur Besserung erziehen zu wollen. Es ist also dringend nötig, dieses demoralisierende Instrument zu verändern – denn hier wird der Staat zum Nutznießer des Gesetzesverstoßes.
Recht bedeutet nicht automatisch Gerechtigkeit, sondern ist zunächst einmal ein Ordnungssystem, das einen Ausgleich anstrebt – zwischen verschiedenen Parteien und unterschiedlichen Rechtsgütern. Dieses System funktioniert aber nur, wenn Gerechtigkeit im Sinne der Justiz nicht mit Moral verwechselt wird. Moralische Argumente haben im Gerichtssaal keinen Platz. Denn Moral entspricht oft dem Zeitgeist. Sie ist auswechselbar, nicht verbindlich. Doch in der Öffentlichkeit werden Emotionen gezielt eingesetzt, zum Beispiel von den Medien, wenn das Starlet Gina-Lisa zur Gallionsfigur der Rechte der Frauen avanciert, auch wenn sich dann vor Gericht herausstellt, dass ihre Verdächtigung gegen zwei Männer wegen Vergewaltigung falsch war.
Politiker, egal welcher Partei, sind nur allzu leicht bereit, auf den Zug der Justizkritik aufzuspringen und so zur fortschreitenden Erosion des Rechts beizutragen. Viele tun wenig für ein starkes Rechtssystem – im Gegenteil: Sie bluten es aus. Gerichte werden zusammengelegt, die Stellen zusammengestrichen, und die schwindende Zahl an Richtern und ihrem Hilfspersonal sitzen hinter renovierungsbedürftigen Fassaden, die den Zustand des deutschen Rechtsstaats eindrucksvoll nach außen demonstrieren: Er bröckelt. Kein Wunder, dass das früher so begehrte Jurastudium an Attraktivität verliert, und dass es die Elite der Absolventen eher in die Wirtschaft zieht, die ein Vielfaches des Beamtensolds bezahlt und ein breiteres Spektrum an Entwicklungsmöglichkeiten bietet.
Und welcher Bürger weiß schon, dass die deutsche Rechtsordnung zwei ganz entscheidende Schwachstellen hat, die sie im europäischen Vergleich völlig veraltet aussehen lassen? In allen anderen Ländern West- und Mitteleuropas – mit Ausnahme Österreichs – ist die Justiz selbstständig und wird von einem aus der Richterschaft gewählten Rat vertreten, der vom Parlament bestätigt wird. In Deutschland aber steht die Justiz – obwohl neben Legislative und Exekutive die dritte Gewalt – mit einem Bein im Lager der Politik. Denn ihr Etat wird vom Justizminister aufgestellt, und dieser Politiker mit parteipolitischen Interessen besitzt damit ein wichtiges Druckmittel, um die Ausübung des Rechts zu beschneiden.
Wann wird die Politik endlich den schrittweisen Verfall des Rechtsstaats aufhalten? Das wird nur geschehen, wenn es zu einer öffentlichen Debatte um den Zustand unseres Rechtswesens kommt und den Bürgern klar wird, welchen Diamanten unsere Gesellschaft mit ihrer Rechtsordnung besitzt. Seit einiger Zeit glänzt er an vielen Stellen nicht mehr so, wie er könnte und sollte. Und ganz sicher muss man ihn an manchen Ecken neu schleifen und schärfen, damit unsere Demokratie jenen Herausforderungen, denen sie in immer stärkerem Maße ausgesetzt ist, auch in ein paar Jahren noch trotzen kann.
Eine Mehrheit der Bürger, 62 Prozent, glaubt, dass die Menschen vor dem Gesetz nicht gleich sind, sondern es zum Beispiel von einem teuren Anwalt abhängt, ob man Recht bekommt. Immer noch 57 Prozent gehen davon aus, dass der Ausgang eines Gerichtsverfahrens vor allem durch den Richter und nicht die Gesetze bestimmt wird. Fast zwei Drittel der Bevölkerung hält die Gerichte für überlastet, und ein noch größerer Anteil wünscht sich schnellere Prozessabläufe.
Woher kommt diese Unzufriedenheit mit der Justiz? Ist Gerechtigkeit in Deutschland wirklich eine Frage des Geldes? Haben die »Großen« mehr Chancen als die »Kleinen«? Hat die Kriminalität an Boden gewonnen? Ist die innere Sicherheit gefährdet? Ich wünschte, ich könnte diese Vorwürfe im Brustton der Überzeugung mit einem klaren »Nein« zurückweisen. Aber die Realität ist komplizierter. In der Tat gibt es immer mehr Grauzonen des Rechts, die Raum für Interpretation in alle Richtungen lassen. Die aktuellen Ursachen dafür liegen vor allem in dem Verlust an innerer Sicherheit, der den Bürgern intuitiv und immer deutlicher bewusst wird. Aber es gibt schon viel länger, viel größere Erosionserscheinungen. Die Politik beteuert stets, man habe die Situation im Griff.
Dass dem nicht so ist, hat sich besonders zuletzt unübersehbar gezeigt. So hat sich der Staat in der Flüchtlingsfrage human gegeben und Tausende von Menschen unkontrolliert in unser Land gelassen. Aber vielleicht war diese Menschlichkeit doch auch ein Zeichen von Ohnmacht? Eine Ohnmacht wie sie sich etwa bei den Übergriffen in der Silvesternacht in Köln deutlich offenbarte. Auch die Terroranschläge zeigen ein Versagen der Behörden; im Fall Anis Amris zum Beispiel kam es sogar zur gezielten Verschleierung seines »Gefährder«-Statuses.
Im Übrigen müssen es gar nicht die Islamisten sein, die unsere Rechtsordnung infrage stellen: Mitten in Deutschland gibt es kriminelle Clans, die in unsicheren Stadtvierteln unverblümt ihren Geschäften nachgehen. Das Wort No-Go-Area macht die Runde. Und was die digitale Kriminalität angeht: Da arbeiten die Drahtzieher längst vom Ausland aus mit neuester Technik und im Inland mit billigen Banden – während die deutsche Justiz sich nicht mal auf eine gemeinsame Software einigen kann. Wird das Recht von dieser Entwicklung abgehängt?
Zu all diesen Gefühlen der Ohnmacht kommt der Medienzirkus, der Unsicherheit, Neid und Wut ausnutzt, um hohe Auflage und Einschaltquoten zu erzielen. Komplexe Sachverhalte werden zu Gerichtsshows »zusammengedampft« – da kann es schon mal passieren, dass selbst Politiker sich vor den Karren spannen lassen und Partei ergreifen, wo sie die Unabhängigkeit der Justiz achten sollten. Das Recht wird instrumentalisiert – auch für politische Interessen. Wer schützt es noch? Und damit uns? Es läuft etwas grundlegend schief in unserer Gesellschaft.
Unser Staat hat aufgehört, sich durchsetzen zu wollen. Das ist eine fatale Entwicklung. Denn Recht, das nicht durchgesetzt wird, findet keine Beachtung. Die Menschen respektieren es nicht mehr.
Das widerspricht nicht nur dem Rechtsstaat an sich, sondern auch der Demokratie. Denn unser Recht leitet sich über das Grundgesetz vom gewählten Parlament ab. Da kann es nicht dem Einzelnen überlassen bleiben, ob er es nun anwenden will oder nicht. Das wäre Willkür, Demokratie aber verlangt Rechtstreue.
Trotzdem werden zunehmend juristische Entscheidungen nicht mehr ernst genommen, kritisiert und infrage gestellt – aus vielerlei Gründen und mit unterschiedlichsten Motiven. Der Staat weicht zurück, zum Beispiel wenn seine Institutionen mit moralischen Argumenten unter Druck gesetzt werden: Die Arbeit von Behörden wird als unmenschlich oder diskriminierend bezeichnet, die Urteile der Gerichte als ungerecht oder zu lasch. Natürlich müssen diese Institutionen sich Kritik gefallen lassen, das ist Teil des demokratischen Prozesses. Doch wenn rechtliche Entscheidungen nicht mehr befolgt werden, überschreitet das eine Grenze.
Ein Beispiel: Es war Juli 2015 – ein Tag wie jeder andere. Ich saß am Schreibtisch meines Büros in der 10. Etage des Amtsgerichts Bielefeld, als ich einen Anruf erhielt. Ein Wachtmeister bat mich, auf den Hof zu kommen. 30 Anhänger des Arbeitskreises Asyl protestierten gegen einen Abschiebungshaftbefehl, den eine Richterin meines Hauses erlassen hatte.
Das Recht auf Demonstration ist ein Grundrecht und somit zentraler Bestandteil unserer Demokratie. Doch dieses Mittel im öffentlichen Meinungskampf im Ringen um politische Mehrheiten taugt nicht, wenn es um ein zentrales Gut des Rechtsstaats geht: die Unabhängigkeit der Gerichte. Denn dort zählt nicht die Mehrheit. Es geht schlicht darum, das Recht anzuwenden.
Als sie mich erblickten, skandierten die Demonstranten »Nazi! Nazi!« – nur, weil ich der Direktor des Amtsgerichts war. Der Hintergrund: Eine 18-jährige Albanerin sollte abschoben werden. Sie war im März 2015 zusammen mit ihren Eltern und Geschwistern nach Deutschland gekommen und hatte Asyl beantragt. Alle Anträge der Familie waren abgelehnt worden, auch die anschließenden Prozesse beim Verwaltungsgericht Minden, bei denen gegen den Behördenentscheid geklagt wurde, waren erfolglos geblieben. Es konnte nicht nachgewiesen werden, dass die Familie in ihrer Heimat irgendeiner Bedrohung ausgesetzt war.
Dann erkrankte die Mutter. Ein ärztliches Attest bestätigte, sie könnte gesundheitlichen Schaden erleiden, würde sie abgeschoben. Das ist in einem Rechtsstaat zunächst zu akzeptieren, selbst wenn man hinter dem Attest eine Verzögerungstaktik vermutet. Nun nämlich konnte auch der Ehemann als Vertrauensperson nicht mehr abgeschoben werden und auch nicht die beiden minderjährigen Kinder, die der Betreuung bedurften. Die 18-jährige Tochter aber war volljährig und unterlag damit nur noch eingeschränkt dem Familienverband.
Die junge Frau weigerte sich strikt, nach Albanien auszureisen, und fand ihre Unterstützer im Arbeitskreis Asyl. Sie wolle, hieß es von dessen Seite, die Mutter nicht verlassen, übersetze im Übrigen die Arztgespräche und kümmere sich um ihre Geschwister. Das aber war die Aufgabe des Vaters, der genau deswegen bleiben durfte – also akzeptierte die Ausländerbehörde dieses Argument nicht und erwirkte bei Gericht einen Abschiebungshaftbefehl. Der Arbeitskreis Asyl bezeichnete diesen als »unmenschlich«.
Demonstranten blockierten am Tag der Verhandlung sämtliche Ausgänge des Amtsgerichts, sodass der Haftbefehl nicht vollzogen werden konnte. Jedesmal wenn der Gefangenentransport mit der jungen Frau den Hof verlassen wollte, um sie in die zuständige Unterbringungseinrichtung für Ausreisepflichtige ins westfälische Büren zu bringen, wurden die Ausfahrten blockiert. Wir mussten die Polizei rufen. Die Einsatzkräfte versuchten es mit Argumenten, ohne Erfolg. Der Versuch, die Einfahrt freizuräumen, scheiterte an heftigem Widerstand. Also mussten wir Verstärkung rufen; die Demonstranten allerdings erhielten ebenfalls Zulauf, sodass die gesamte Situation zu eskalieren drohte.
Ich habe damals für eine harte Linie – und die Räumung – plädiert. Wo kommen wir hin, wenn Demonstranten die Vollstreckung des Rechts behindern, weil sie die Entscheidung für falsch halten? Für die Polizei aber sind solche Situationen nicht ganz einfach. In Nordrhein-Westfalen beispielsweise bestimmt das Innenministerium die genaue Vorgehensweise. In diesem Fall bedeutete das: Deeskalation. Nach stundenlanger Diskussion einigte man sich auf einen Kompromiss: Der Gefangenentransporter wurde vom Gerichtsgelände gelassen, jedoch verpflichtete sich das Ausländeramt der Stadt Bielefeld den Demonstranten gegenüber, am nächsten Tag über die Sache noch einmal zu entscheiden. Obwohl sie eigentlich längst klar war.
Am Folgetag – der Arbeitskreis Asyl hatte seine Strategie nachgebessert – fand eine Demonstration vor dem Rathaus statt: Das ärztliche Attest war dahingehend erweitert worden, dass der Mutter nicht nur dann schwerer gesundheitlicher Schaden drohe, wenn sie selbst abgeschoben würde, sondern auch, wenn die Tochter gehen müsse. Dies musste die Stadt akzeptieren. Der Abschiebungshaftbefehl wurde aufgehoben. Die gesamte Familie blieb in Deutschland.
Noch heute macht mich dieser Vorfall wütend. In der Öffentlichkeit – zum Beispiel der Berichterstattung der Medien – wurde er nicht so diskutiert, dass eine Richterin eine rechtmäßige Entscheidung getroffen hatte, die Demonstranten mit ihren Nötigungen und Beleidigungen hingegen im Unrecht waren. Nein, ihnen wurde zugebilligt, ihre Straftaten in Namen der Menschlichkeit begangen zu haben. Als habe das Recht eine unmenschliche Situation entstehen lassen. Das mag im Einzelfall sogar so sein – dennoch kann die Lösung nicht sein, die Autorität des Rechts infrage zu stellen. So kommt es in Gerichtsverfahren immer wieder mal vor, dass die von Abschiebung betroffenen Parteien triumphierend erklären, das Urteil interessiere sie nicht, da sie ohnehin nicht abgeschoben würden. Das aber darf nicht sein. Der Fall der jungen Albanerin zeigt exemplarisch, wie wenig die gesellschaftliche Debatte die juristischen Fundamente unserer Demokratie respektiert.
Das gesamte Recht in Deutschland berücksichtigt die wichtigsten Grundwerte unserer Gesellschaft – Menschenwürde, Menschlichkeit und die Gleichheit aller. Das Grundgesetz als oberstes Gesetz sichert das allen Bürgern zu. Jedes andere Gesetz hat diese Werte zu beachten, darüber wacht das Bundesverfassungsgericht. Auch die Behörden haben sie bei ihren Entscheidungen zu berücksichtigen, ebenfalls die Gerichte, wenn sie deshalb angerufen werden.
Auf jeder dieser Stufen wird also die Menschenwürde streng beachtet. Den Vorstellungen des Rechts folgend, ist nach einer rechtskräftigen und abschließenden Entscheidung gar kein Platz mehr dafür, dass gesellschaftliche Gruppen dieses Ergebnis infrage stellen. Es ist gesetzt und soweit unantastbar.
Dies gilt selbstverständlich auch im Ausländerrecht. Dieses Rechtsgebiet muss man sich als Hausrecht des Staates vorstellen. Ähnlich wie ein Eigentümer in seinem Haus möchte der Staat Kontrolle über den Zugang zu seinem Terrain behalten, wissen, wer sich dort aufhält, und Personen, von denen eine Gefahr ausgeht, verweisen.
Unser Staat jedoch ist viel großzügiger als ein normaler Hausbesitzer. Aus den Erfahrungen der nationalsozialistischen Zeit heraus haben wir aus guten Gründen das Asylrecht eingeführt. Menschen, die in ihrer Heimat politisch verfolgt werden, können bei uns Schutz erfahren. Wie so oft, gibt es aber auch hier eine Kehrseite der Medaille. Zum einen meint Asyl einen Aufenthalt auf Zeit. Die Verfasser des Grundgesetzes gingen selbstverständlich davon aus, dass diejenigen, die Asyl erhalten, auch wieder nach Hause zurückkehren, sobald die Verhältnisse dort sicher sind. Je länger sich die Flüchtlinge allerdings in Deutschland aufhalten, umso unwahrscheinlicher ist eine Rückkehr. Im besten Fall integrieren sie sich, finden Arbeit, schließen Freundschaften, schaffen sich ein soziales Umfeld. Schließlich können selbst Flüchtlinge, die ohne gültige Papiere gekommen sind, irgendwann die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten. Nach drei Jahren kann ihnen diese auch nicht mehr entzogen werden – selbst dann nicht, wenn sie nachweislich falsche Personalien angegeben hatten. Gibt ein Flüchtling dann an, doch nicht Mustafa Y. aus Afghanistan, sondern Mehmet X. aus Ägypten zu sein, muss ein Richter entscheiden, ob diese neue Personalie rückwirkend berichtigt werden muss. Mit negativen Folgen muss er jedoch nicht rechnen, die Angabe falscher Personalien ist verjährt und die Staatsangehörigkeit ist nicht mehr entziehbar.
Dieses System führt zu dem falschen Anreiz, auf den Faktor Zeit zu setzen. Nur wenige Länder gelten als »sichere Herkunftsländer«, in die schneller abgeschoben werden kann. Das sogenannte »Asylpaket II« versucht inzwischen, Verzögerungstaktiken zu erschweren, indem zum Beispiel höhere Anforderungen an ärztliche Bescheinigungen und medizinische Indikationen gestellt werden.
Asyl ist nicht nur zeitlich, sondern auch vom Rechtskreis her eingeschränkt. Das bedeutet, dass nach der Genfer Flüchtlingskonvention nur Personen Schutz genießen, die befürchten müssen, in ihrem Heimatland wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, politischen Gesinnung oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe verfolgt zu werden. Alles andere zählt nicht – weder Armut, noch Krieg oder die Folgen von Naturkatastrophen. Das ist sinnvoll, denn sonst käme es schnell zur Überforderung des Aufnahmestaates.
Zusätzlich gibt es noch den sogenannten »subsidiären Schutz«, der vorübergehend das Bleiben erlaubt, aber keinen Familiennachzug gestattet. Er gilt im Rahmen eines internationalen oder innerstaatlichen bewaffneten Konflikts – dann, wenn Personen im Herkunftsstaat die Verhängung oder Vollstreckung der Todesstrafe drohen, Folter, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung bzw. Bestrafung. Grund kann auch eine ernsthafte individuelle Bedrohung des Lebens oder der Unversehrtheit infolge willkürlicher Gewalt sein. Für viele syrische Bürgerkriegsflüchtlinge gilt diese Regelung.
Personen, die die genannten Kriterien nicht erfüllen, müssen wieder ausreisen. Aber nicht immer sofort – zur zwangsweisen Abschiebung ist es ein weiter Weg.
Dieser rechtliche Rahmen ist großzügig und wohl ausgewogen. Doch die gesellschaftliche Diskussion der vergangenen Jahre hat ihn untergraben. Zum Zeitpunkt des Flüchtlingsstroms 2015 war dieses Rechtssystem bereits nicht mehr in der Lage, den Ansturm zu bewältigen: Rechtsfreie Räume entstanden.
Zunächst wurde in der öffentlichen Debatte stets darauf hingewiesen, dass Deutschland Einwanderung brauche und wir uns deshalb über die Zuwanderung freuen sollten. Teilweise wurde gar die freie Einwanderung verlangt. Zwei völlig unterschiedliche Bereiche – nämlich Asyl und Zuwanderung – wurden in dieser Diskussion nicht mehr unterschieden. Vor allem aber wurden in jedem Einzelfall die Emotionen angeheizt, jegliche Abschiebung als »unmenschlich« kritisiert – von Bürgerrechtlern, dem linken Spektrum und ähnlichen Gruppierungen.
Sicher, für den einzelnen Menschen kann eine Abschiebung hart sein. Aber ein Gesetz darf nicht nur das Individuum, sondern muss immer auch das große Ganze im Auge haben. Das Gesetz will aus gutem Grund, dass Schutz nur bei bestimmten Gefahren und dann auch nur auf Zeit gewährt wird. Dahinter steht eben gerade keine Willkür, sondern ein Ordnungsprinzip. Soll sich dieses durch – wechselnde – Emotionen infrage stellen lassen?
Wenn – nach langen Verfahren und umfangreichem Rechtsschutz – die Ausreisepflicht schließlich durchgesetzt wird, gibt es oft Protest. Die Familie sei schon lange integriert, jemand habe Arbeit gefunden oder sei krank, ein Kind stünde kurz vor dem Schulabschluss. Es kommt zu Solidaritätsbekundungen von Mitschülern und Nachbarn. Hilft auch das nicht, bleibt noch eine Möglichkeit: »Kirchenasyl«. Rein rechtlich gesehen, gibt es dieses schlicht nicht. Wir leben nicht mehr in Zeiten des Glöckners von Notre Dame, der seiner schönen Esmeralda Asyl gewähren konnte (wie sein Schöpfer Victor Hugo in seinem berühmten Roman im Jahr 1831 dichtet). In Deutschland, im 21. Jahrhundert, haben sich auch kirchliche Institutionen in das Rechtssystem einzufügen. Dass es Hemmungen gibt, die Tür eines Pfarrhauses aufzubrechen und Personen in Haft zu nehmen, wie es eigentlich Recht wäre, liegt ausschließlich am Respekt des Staates vor der Religion. Somit verstehe ich das Kirchenasyl als eine besondere Art der Rechtsverweigerung.
Die Ausländerämter werden, wenn sie einfach nur das Gesetz durchsetzen, im Licht der Öffentlichkeit häufig zu Bösewichten, die mit ihrer »Härte« menschliches Leid erzeugen. Das lähmt sie. Auch von der Politik wurden sie über Jahre vernachlässigt. Kein Wunder, dass sie also schon zu Beginn des Flüchtlingsstroms kaum in der Lage waren zu arbeiten – geschweige denn, diesen zu bewältigen. Deshalb gab es zum Beispiel Ende 2015 in Deutschland rund 155 000 Menschen, die sich eigentlich gar nicht hier aufhalten durften, weil ihr Asylantrag abgelehnt wurde, die aber auch nicht abgeschoben wurden. Das ist eine extrem hohe Zahl und sie wird bis Ende 2017 vermutlich auf 450 000 Personen ansteigen.
Entgegen der öffentlichen Meinung steht der deutsche Rechtsstaat im Zweifel aufseiten der Asylsuchenden – er kann einseitig ausgenutzt werden. Ein Beispiel: Kommt ein Tunesier nach Italien und beantragt dort Asyl, so hat er im Regelfall mit relativ großzügigen Behörden zu rechnen. Seit der Regierungszeit Berlusconis ist es verhältnismäßig einfach, eine »Gestattung« in Italien zu bekommen. Allerdings zahlt das Land nur 2,50 € pro Tag. Der Einwanderer steht völlig mittellos da. Das Kalkül der Italiener ist klar: Die Asylanten verlassen das Land rasch wieder und machen sich auf den Weg nach Norden, bevorzugt nach Deutschland.
Deutschland ist nach dem Dublin-II-Abkommen von 2003 eigentlich nicht zur Aufnahme dieser Flüchtlinge verpflichtet. Doch würde man Flüchtlinge nach Italien zurückschicken, wären sie zwei oder drei Tage später wieder in Deutschland, weil es keine kontrollierte Binnengrenze mehr gibt. Deshalb wird auf die Rückabschiebung im Regelfall verzichtet.
Dann aber geht es weiter: Durch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hat jeder Ausländer, der sich in Deutschland aufhält, einen Anspruch auf eine finanzielle Mindestausstattung. Es wird also Menschen in Deutschland Sozialhilfe gezahlt, die eigentlich keinerlei Aufenthaltsrecht, ja sogar eine Straftat durch eine unerlaubte Einreise begangen haben. Diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts halte ich für sehr problematisch. Aber als Richter muss ich sie befolgen.
In der Folgezeit geht es dann darum, das Asylverfahren möglichst beschleunigt zu bearbeiten. (Anträge von Tunesiern wie aus den übrigen Maghreb-Staaten werden meist zurückgewiesen). Wird der Asylantrag abschlägig beschieden und sind alle Rechtsmittel dagegen ausgeschöpft, ist der Ausländer eigentlich zur Ausreise verpflichtet. Dann tauchen jedoch neue Hindernisse auf: Tunesien zum Beispiel arbeitet – wie andere Staaten auch – bei der Ausstellung von Passersatzpapieren eher unwillig oder bestreitet sogar, dass es sich um seinen Staatsangehörigen handelt. Andere Staaten – wie zum Beispiel Äthiopien – verweigern sich sogar vollständig. Dann führt das zwangsläufig zu einer Duldung. Sie ist ein Instrument, falls eine Abschiebung nicht zeitnah durchgeführt werden kann.
Das erklärt vielleicht ein wenig, warum es sehr schwer ist, selbst auffällige Personen wie etwa den tunesischen Attentäter Anis Amri, der den Schwerlaster in den Berliner Weihnachtsmarkt fuhr, abzuschieben.
Menschen können oft entweder aus rechtlichen Gründen – ihnen droht etwa zu Hause die Todesstrafe – oder aus tatsächlichen Gründen – etwa Krankheit – nicht abgeschoben werden. Sie werden geduldet. Dabei ist es völlig irrelevant, ob sie Straftaten begehen oder sich in anderer Weise gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung schuldig machen, etwa zum Kreis gewaltbereiter Salafisten zählen. Das heißt: Das Abschiebehindernis überlagert alle anderen Gründe, die gegen einen weiteren Aufenthalt in Deutschland sprechen. So leben diese Personen auf unabsehbare Zeit mit staatlicher Unterstützung in Deutschland.
Man könnte einem Staat wie Tunesien damit drohen, entweder seine Staatsangehörigen zurückzunehmen oder aber die Entwicklungshilfe entzogen zu bekommen. Doch das Entwicklungshilfeministerium will seine Förderung nicht an die Frage der Abschiebung koppeln, mit dem Argument, dass es sonst zu einer weiteren Destabilisierung dieser Länder kommen könne. Die Diskussion hierüber hat allerdings begonnen.
Ein weiterer Fallstrick ist die Verwendung falscher Namen – was auch der Berlin-Attentäter Anis Amri in verschiedenen europäischen Ländern nutzte. Ziel ist häufig der mehrfache Bezug von Sozialhilfe. Diese liegt im Zuständigkeitsbereich der Kommunen. Lange Zeit waren die Kommunen untereinander nicht vernetzt und Mehrfachbezieher hatten leichtes Spiel. Diese Praxis wurde dadurch erschwert, dass Asylanten jetzt Fingerabdrücke hinterlassen müssen. In der Vergangenheit wurde das verhindert mit dem Argument, dass sie dabei erkennungsdienstlich wie Straftäter behandelt würden. Das hat sich zum Glück geändert – die Angst vor Terroranschlägen hat hier Spuren hinterlassen.
Erschwert bedeutet nicht unmöglich gemacht: Während des größten Ansturms von Flüchtlingen war die Abklärung der Personendaten allerdings nur eingeschränkt möglich. Auch zu Beginn des Jahres 2017 waren noch 90 Prozent der Ausländerbehörden in Deutschland nicht in der Lage, Fingerabdrücke zu nehmen und sie mit dem Ausländerzentralregister abzugleichen, das beim Bundesverwaltungsamt in Bonn angesiedelt ist. Offensichtlich bearbeiten die Kommunen die Fingerabdruckdatei zudem oft nur unzureichend, manchmal ist das Gerät kaputt, dann ist der zuständige Sachbearbeiter erkrankt usw. Die Mehrfachzahlungen sind also noch immer möglich.
Ein weiteres Negativbeispiel für mangelnden Austausch möchte ich noch erwähnen. Es betrifft die Kommunen, die die Sozialhilfe auszahlen, und die Ausländerämter. Eine abzuschiebende Person kann beim Ausländeramt als unauffindbar registriert, also untergetaucht sein, gleichwohl aber bei einer Kommune Sozialhilfe unter einer konkreten Adresse beziehen – ohne dass es auffällt.
Eigentlich müssten in jedem Fall, in dem mehrfach Sozialhilfe bezogen worden ist, Strafanträge gestellt werden. Es handelt sich nämlich ganz klar um Betrug. Dies geschieht jedoch längst nicht in allen Fällen, weil das Ärger und Arbeit bedeutet. Wenn doch, sind keine hohen Strafen zu erwarten. Den Ersttätern wird vom Rechtsstaat eine gewisse wirtschaftliche Not zugebilligt, sodass es im Regelfall nur zu geringen Geldstrafen kommt. Der Staat muss jetzt sogar aufpassen, sich nicht völlig vorführen zu lassen. Wenn sich etwa eine ukrainische Familie – wie vor dem Verwaltungsgericht Münster 2017 verhandelt – als Syrer ausgibt und dann gegen die Aberkennung des Flüchtlingsstatuses klagen kann, versteht das der Bürger nicht mehr.
Das Ausländerrecht wird – obwohl demokratisch legitimiert – einfach nicht umgesetzt, weil es nicht in die politischen und ideologischen Zeitströme hineinzupassen scheint. Das Ergebnis ist eine gewaltige Anzahl eigentlich ausreisepflichtiger Ausländer, die auf Staatskosten in Deutschland leben, aber auch nicht in das System integriert werden können, da ihr Aufenthalt hier unsicher ist. Das fördert nicht nur einen Sumpf menschlicher Verzweiflung, sondern auch und vor allem Kriminalität.
Die vielen Flüchtlinge, die gekommen sind, haben zu sehr unterschiedlichen Emotionen geführt: Große Hilfsbereitschaft, aber auch Angst und dem Gefühl der Bedrohung. Ist das berechtigt?
Generell ist das Gefühl, bedroht zu werden, meist stärker als die reale Gefahr, wie die Studie »Sicherheit und Kriminalität in Niedersachsen« aus dem Jahr 2015 belegt: Obwohl die Kriminalitätsdelikte seit Jahren rückläufig sind, gingen zwei Drittel der Befragten vom Gegenteil aus. Ein großer Teil der Bevölkerung äußerte Furcht vor Übergriffen. Bei 15 Prozent ging das so weit, dass sie angaben, bestimmte Straßen zu meiden oder – ein besonderer Angstraum – öffentliche Verkehrsmittel. Dass objektive Sicherheit und subjektives Sicherheitsempfinden nicht übereinstimmen, ist also schon lange bekannt.
Doch die Situation hat sich in jüngster Zeit verschärft. Nach den terroristischen Anschlägen in Frankreich, vor allem aber nach den Übergriffen in Köln zu Silvester 2015 ist die Angst deutlich gestiegen. Fürchteten sich bis Juli 2015 »nur« 60 Prozent der Deutschen vor mehr Kriminalität, so sind es 2016 nach einer Allensbach-Analyse 82 Prozent – und diese Umfragen fanden noch vor dem Anschlag auf den Weihnachtsmarkt in Berlin statt. Unsicher fühlen sich vor allem Frauen: Jede Fünfte gab an, sich nun noch vorsichtiger zu verhalten, und das ausgehend von einem ohnehin recht hohen Angstniveau. Bei den Männern war es nur jeder Zehnte. Statistisch gesehen markiert das eine Zeitenwende.
In der Silvesternacht 2015 kam es in einigen Großstädten Deutschlands, neben Köln auch in Düsseldorf, Bielefeld, Hamburg oder Frankfurt, zu massenhaft begangenen Straftaten wie sexueller Nötigung oder Eigentumsdelikten, vor allem durch Nordafrikaner. Das hat das Land geschockt. Die propagierte »Willkommenskultur« wurde in ihren Grundfesten erschüttert.
Die Vorgänge von Köln sind minutiös parlamentarisch aufgearbeitet worden. Der nordrhein-westfälische Landtag hatte am 19. Januar 2016 einen Untersuchungsausschuss eingesetzt. Die wesentlichen Ermittlungsergebnisse basieren auf dem Gutachten des Kriminologen und Psychologen Rudolf Egg. Ihm wurden insgesamt 1580 Fälle vorgelegt, von denen er 1022 auswerten konnte.
Was ist in dieser Nacht geschehen? Die unkontrollierte Häufung der Straftaten führte Egg in erster Linie darauf zurück, dass die Polizei zu spät Präsenz auf der »Platte« zwischen Kölner Dom und Hauptbahnhof zeigte. Das schuf ein Klima der Anonymität, das den Tätern das Gefühl gab, nicht für ihre Handlungen persönlich zur Verantwortung gezogen werden zu können. So etwas kann einen Sogeffekt auslösen: Werden vor Ort von einigen bereits Straftaten im kleineren Umfang begangen, dann werden weitere Personen, die das eigentlich gar nicht vorhaben, dazu verführt, ebenfalls kriminell zu werden. Die Kriminologen sprechen dann von der Broken-Windows-Theorie – das heißt: Zerbrochene Scheiben müssen sofort repariert werden, um das Ausräumen des Geschäfts oder der Wohnung und damit Ausbreitung von Kriminalität zu verhindern.
Vonseiten der Polizei wäre geboten gewesen, frühzeitig einzugreifen und erste Straftaten konsequent zu verfolgen. Auch die Räumung und Sperrung des Domplatzes hätte frühzeitig erfolgen müssen. Der Rechtspsychologe Egg räumte allerdings ein, dass es sich bei den Vorgängen um ein in Deutschland neues Phänomen gehandelt habe.
In dieser Nacht hat der Staat versagt, auch wenn sich kaum sagen lässt, wer das nun individuell zu verantworten hat. Die Schilderungen der Opfer sind bedrückend. Eine Frau sagte: »Ich fühlte mich in dieser Nacht nicht wie ein Mensch, sondern eher wie ein Gegenstand … hilflos. Ich habe die ganze Nacht nichts gesehen, nur gespürt, weil meine Augen voller Tränen waren.«
Der Polizeipräsident von Köln wurde mit dem Argument entlassen, er genieße kein Vertrauen mehr. Für die Bevölkerung war das ein Bauernopfer, um den politisch verantwortlichen Innenminister Ralf Jäger (SPD) zu schützen. Den Vorwurf der mangelnden Vorbereitung kann man dem Polizeipräsidenten kaum machen, schließlich hatte es einen solchen Vorfall noch nie gegeben. Eher war es ein Fehler, dass das Polizeipräsidium in den ersten Pressemeldungen von einer »normalen« Silvesternacht sprach. Das roch nach Vertuschung.
Diese völlig ungeregelte Situation in Köln und die ausweichende politische Reaktion hierauf haben in den Köpfen der Bürger etwas verändert. Das Grundvertrauen zwischen ihnen und ihrem Staat, der sie in den letzten Jahrzehnten weitgehend verlässlich beschützt hatte, ist stark beschädigt worden. Doch unser Staat lernt schwerfällig und die Fehler von Köln wurden auf dem G20-Gipfel im Juli 2017 in Hamburg wiederholt. Zunächst schätzte die Politik die Gewaltbereitschaft falsch ein. Der Erste Bürgermeister, Olaf Scholz (SPD), verglich den Gipfel im Vorfeld mit dem Hamburger Hafengeburtstag und versprach, dass die Bürger von der Veranstaltung »nichts bemerken würden«. Ein fataler Irrtum, der angesichts mehrerer Krawalle bei Gipfeltreffen in den letzten Jahren völlig unverständlich ist.
Wichtiger als dieser Irrtum ist aber der Gesamtzusammenhang mit dem Kulturzentrum »Rote Flora«, in dem die Hamburger Bürgerschaft seit ihrer Besetzung im Jahr 1989 immer wieder rechtsfreie Räume geduldet hat. Nach 25 Jahren Besetzung waren sich die Vertreter der »Roten Flora« so sicher, frei schalten und walten zu können, dass sie 2014 in einer Pressekonferenz äußerten: »Es ist egal, wem das Gebäude gehört – die Flora als Kulturzentrum bleibt ohnehin erhalten«. Unverblümter kann man die Missachtung des Rechts nicht ausdrücken.
Die Politik setzt das Recht aus Angst vor Krawallen schon lange nicht mehr konsequent durch. Dieses Vakuum, genutzt von selbstgerechten und demokratiefeindlichen Aktivisten, bietet einen idealen Nährboden für Gewalt. Unter dem Protest-Motto »Welcome to Hell« wurden bewusst Gewalttäter nach Hamburg gelockt. Die fast 30 Jahre währende Toleranz der Hamburger Bürgerschaft mit der »Roten Flora« und die dahinter stehende Erwägung, die Aktivisten würden kooperieren und sich so auf lange Sicht unseren Gesetzen anpassen, hat vermutlich zur Fehleinschätzung von Olaf Scholz geführt. Auch für Hamburg gilt: Die Duldung rechtsfreier Räume gepaart mit politischer Fehleinschätzung waren ein idealer Treibsatz, um die Demokratie zu beschädigen und das Vertrauen der Bürger in Sicherheit und Ordnung zu untergraben. Doch zurück zu Köln: Was wäre politisch zu tun gewesen?
