Das große Buch der Feuerwehr - Jörg Hajt - E-Book

Das große Buch der Feuerwehr E-Book

Jörg Hajt

0,0
24,99 €

-100%
Sammeln Sie Punkte in unserem Gutscheinprogramm und kaufen Sie E-Books und Hörbücher mit bis zu 100% Rabatt.
Mehr erfahren.
Beschreibung

Alles, was man über die Feuerwehr wissen muss, in einem Band. Der Feuerwehr-Experte Jörg Hajt spannt den Bogen von der Einsatzzentrale über die Feuerwehrfahrzeuge und ihre Geschichte bis zum Einsatz vor Ort. So entsteht ein hoch informativer und reich bebilderter Überblick, der den Leser in die wichtige Arbeit der Feuerwehr eintauchen lässt.

Das E-Book können Sie in Legimi-Apps oder einer beliebigen App lesen, die das folgende Format unterstützen:

EPUB
MOBI

Seitenzahl: 161

Veröffentlichungsjahr: 2025

Bewertungen
0,0
0
0
0
0
0
Mehr Informationen
Mehr Informationen
Legimi prüft nicht, ob Rezensionen von Nutzern stammen, die den betreffenden Titel tatsächlich gekauft oder gelesen/gehört haben. Wir entfernen aber gefälschte Rezensionen.



Das große Buch der Feuerwehr

Jörg Hajt

Das große Buch der FEUERWEHR

Von den Einsatzfahrzeugen bis zur Brandbekämpfung

Inhalt

Vorwort

Von Den AnfÔngen Bis Heute:

die Entwicklung des Feuerlöschwesens in Deutschland

Gut Eingespielt:

Aufgaben und Ziele der Feuerwehr

Aufbau und Organisation:

die Feuer- und Rettungswache

Für Alle Eventualitäten Gerüstet:

die Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr

Hightech und Funktionalität:

die bedeutendsten Feuerwehrfahrzeughersteller

Jedem Topf Seinen Deckel:

Welche Löschmittel gibt es und wie kommen sie zum Einsatz?

Impressum

und

Bildnachweis

Nicht jedermanns Sache: Die Bekämpfung einer in Brand stehenden Wohnung unter Atemschutz gehört bei der Feuerwehr zum normalen Tagesgeschäft. Ob der Löschangriff über das Treppenhaus oder die Drehleiter erfolgt, entscheidet der Einsatzleiter je nach Gefahrenlage.

Ein beeindruckendes Schauspiel bot 2017 die Übergabe von 15 neuen Drehleitern an die Feuerwehr München. Für ein Gruppenbild stellten die Magirus M 32 L-AS n.B. vor der Bavaria die enorme Beweglichkeit ihres Leiterparks unter Beweis.

Die Metz Drehleiter L 32 PLC III löste bei vielen Feuerwehren zu Beginn der 2000er-Jahre die noch im Einsatz befindlichen DLK konventioneller Bauart ab und läutete damit die flächendeckende Verwendung der volldigitalen Leitersteuerung ein.

Vorwort

Tradition und Kameradschaft, Organisation und Hightech – das ist die Welt der modernen Feuerwehr. Wie kaum eine andere öffentliche Einrichtung begeistert die Feuerwehr bis heute Jung und Alt, was sicherlich nicht nur an den hochtechnisierten Einsatzfahrzeugen liegt, sondern auch an dem nicht immer ganz ungefährlichen, auf den Schutz und die Rettung jedes Einzelnen bedachten Engagements der unzähligen Feuerwehrmänner und -frauen.

Doch obwohl die Feuerwehr im Alltag der Bürgerinnen und Bürger nahezu allgegenwärtig ist, wissen nur wenige von ihnen, wie eine Feuerwehr wirklich funktioniert, welche Fahrzeuge sie einsetzt und wie physisch und psychisch anstrengend es ist, den Beruf des Feuerwehrmanns oder der Feuerwehrfrau zu erlernen und auszuüben.

Das vorliegende Buch lässt nicht nur die geschichtliche Entwicklung des deutschen Feuerlöschwesens Revue passieren, sondern gibt auch einen umfassenden Einblick in die Organisationsstruktur und den Alltag in einer Feuer- und Rettungswache; stellt die unterschiedlichen Feuerwehrfahrzeuge und ihre Hersteller vor und befasst sich mit der Feuerwehr als Beruf und Ehrenamt.

Der Dank des Autors gilt an dieser Stelle allen Feuerwehren, Fahrzeugherstellern und Feuerwehrfreunden, die durch die Zurverfügungstellung von Bildern, Fahrzeugen und fachlicher Information zur Entstehung des Buches beigetragen haben. Ein besonderer Dank geht an die Feuerwehr Essen sowie an Hauptbrandmeister a.D. H. Schmidt für seine fachliche Unterstützung.

Wattenscheid, im Frühjahr 2025

Jörg Hajt

Vor Erfindung des heutigen Sprungrettungsgerätes diente ein vergleichsweise einfaches Sprungtuch zur Personenrettung. Entsprechend akribisch musste der perfekte Ablauf dieser hoch riskanten Rettungsform geübt werden.

Als »Anschluss der Schlauchleitungen« wurde diese von den Feuerwehren in der DDR für Schulungszwecke verwendete Aufnahme betitelt.

Von den Anfängen bis heute: Die Entwicklung Des FeuerlöSchwesens In Deutschland

Bereits bei den Römern gab es Verordnungen zur Löschung von Bränden. Im späten Mittelalter wurden erstmals von offizieller Seite Regelungen für Löscharbeiten getroffen. Im Lauf der Zeit traten dann professionell organisierte Maßnahmen zur Brandbekämpfung in Kraft.

Die Entwicklung der Feuerwehr vom reinen Brandbekämpfer zum hilfetechnischen Dienstleister brachte im Lauf der Zeit eine Vielzahl von neuen Einsatzfahrzeugen hervor. Eines von ihnen ist das HLF, das sich bei kommunalen und nicht öffentlichen Feuerwehren inzwischen als »das« universell einsetzbare Lösch- und Hilfeleistungsfahrzeug etabliert hat.

Einem Großbrand, wie dem hier abgebildeten Brand der Hamburger Kirche St. Peter im Jahr 1842, waren die Bürger noch im 19. Jahrhundert nahezu wehrlos ausgeliefert.

Wie alt das organisierte Feuerlöschwesen in Deutschland tatsächlich ist, lässt sich heute nicht mehr genau datieren. Erste überlieferte gesetzliche Verordnungen zur gemeinschaftlichen Feuerbekämpfung stammen aus dem 13. Jahrhundert und verpflichteten die Bevölkerung oder Angehörige bestimmter Berufsgruppen, sich im Brandfall an den Löscharbeiten zu beteiligen. Eine Feuerwehr im heutigen Sinn war dies allerdings noch nicht. Zudem gab es bereits im Römischen Reich ähnlich lautende Feuerlöschverordnungen, die mit großer Wahrscheinlichkeit auch im besetzten Germanien gültig waren.

Erst mit der Expansion der Städte im späten Mittelalter und der damit verbundenen räumlichen Nähe der neu errichteten Gebäude sahen sich die meisten größeren Kommunen gezwungen, den vorbeugenden Brandschutz stärker in ihren Fokus zu rücken: Fortan musste jeder Haushalt einen mit Wasser gefüllten Eimer bereithalten und das eigene Kaminfeuer über Nacht stilllegen. Für die Überwachung war der städtische Nachtwächter zuständig, der etwaige Verstöße mit drastischen Strafen ahnden konnte.

Einrichtung von Feuerwachposten in Kirchtürmen

Darüber hinaus wurden in den Glockentürmen vieler Stadtkirchen erste Feuerwachen eingerichtet, in denen ein Türmer dauerhaft Ausschau nach etwaigen Bränden hielt. Im Alarmfall warnte er die Bevölkerung mit Glockenläuten oder dem Blasen eines Signalhorns vor dem Schadensereignis und zeigte durch Schwenken einer Fahne den Standort des Brandherdes an. Während die Alarmierung damit recht zuverlässig funktionierte, blieb der Brand selbst eine kaum abzuwendende Katastrophe, die nicht selten ganze Straßenzüge oder Ortschaften auslöschte. In den Dörfern stellte sich die Situation keineswegs besser dar, da auch hier die schlechte Verfügbarkeit von Wasserentnahmestellen und die völlig unzureichende technische Ausstattung eine erfolgreiche Brandbekämpfung nahezu unmöglich machten. Folglich konzentrierten sich die Anstrengungen der Bürgerfeuerwehren mehr auf das gezielte Abbrennenlassen des Schadensobjekts und die Errichtung von Brandschneisen als auf das eigentliche Löschen des Brandes. Dies änderte sich jedoch gegen Ende des 16. Jahrhunderts mit der Wiedererfindung der bereits in der Antike bekannten handbetriebenen Feuerspritze schlagartig. Durch die Einführung der technisierten Brandbekämpfung war es nun erstmals möglich, genügend Löschwasser gezielt auf einen Brandherd zu konzentrieren. Da ein wasserdichter Schlauch jedoch erst um 1800 zur Verfügung stand, mussten die Spritzen noch mit Eimern befüllt werden, sodass man der Bevorratung von Wasser noch größere Aufmerksamkeit schenkte. Wasserschöpfstellen wurden nun verstärkt mit Schwengelpumpen ausgerüstet und an zentralen Orten Löschteiche angelegt.

Feuerversicherungsvertrag von 1909.

Einfache Holzeimer waren über viele Jahrhunderte die einzigen Löschgeräte.

Gegen Feuer versichert

Die Erhebung von Brandsteuern und die Gründung der ersten Brandschutzversicherungen, die sich in den meisten Fällen auch an den Kosten für die Beschaffung von feuerwehrtechnischer Ausrüstung beteiligten, ermöglichten auch kleineren Gemeinden die Gründung einer eigenen Feuerwehr. Die erste urkundlich erwähnte Feuerversicherung war 1591 der Feuer-Kontrakt in Hamburg ansässiger Brauereien, aus der 1676 mit der Hamburger Feuerkasse die älteste Versicherungsgesellschaft der Welt hervorging. 1718 wurde das System der Solidarversicherung mit Gründung der Feuersozietät auch für Berlin übernommen und 1765 als Pflichtversicherung in ganz Preußen eingeführt. Damit war den Bürgern zwar die Sorge vor einem wirtschaftlichen Verlust ihrer Existenz durch ein Brandereignis genommen, doch fehlte in Deutschland noch immer ein professionell organisiertes Feuerlöschwesen. Eine Vorreiterrolle in Europa nahm hier die Stadt Wien ein, die bereits 1685 vier hauptamtliche Feuerknechte für die Brandbekämpfung verpflichtet und damit den Grundstein für den Aufbau einer Berufsfeuerwehr gelegt hatte. 1716 folgte auch Paris diesem Beispiel, das seine aus Zivilisten bestehende Berufsfeuerwehr bereits 1747 in den Rang eines militärischen Corps erhob. Als Konsequenz aus der schweren Brandkatastrophe vom 1. Juli 1810, bei der auf dem Ball des österreichischen Gesandten, Fürst von Schwarzenberg, dessen Gattin und der russische Botschafter in den Flammen ums Leben kamen, erweiterte Kaiser Napoleon I. die Rekrutierung der Feuerwehrmannschaft um freiwillige Mitglieder. Per Dekret vom 18. September 1811 verfügte er die Gründung einer der Kaisergarde direkt unterstellten Compagnie des Sapeurs-Pompiers, deren Mitglieder während der Dienstzeit fortan kaserniert untergebracht wurden.

Die technische Entwicklung des Löschwesens erlebte in der Blütezeit der Industriealisierung einen rasanten Aufschwung (Grafik von 1906).

Freiwillige Feuerwehren auf dem Vormarsch

Damit hatte der französische Kaiser die Grundlage für die noch heute bestehende Organisationsstruktur geschaffen, die in der Folgezeit auch von den anderen französischen Präfekturen übernommen wurde und mit der napoleonischen Expansionspolitik schließlich auch in Deutschland Fuß fasste. Hierunter fiel 1811 auch die Gründung der Compagnie des Pompiers der damals noch französischen Festungsstadt Saarlouis im heutigen Saarland, die, obwohl die Stadt erst 1815 preußisch wurde, heute als die älteste Freiwillige Feuerwehr in Deutschland gilt. Doch auch vor der französischen Besatzung hatte es in Deutschland bereits ernsthafte Bemühungen um den Aufbau straff organisierter Freiwilligenverbände gegeben. So verpflichtete zum Beispiel der Erzbischof von Köln, dem bis 1803 ein Großteil des heutigen Bundeslandes Nordrhein-Westfalen kirchlich und weltlich unterstand, bereits 1787 alle Pfarrbezirke zur Gründung einer aus mindestens zwölf Freiwilligen bestehenden Löscheinheit. Für eine effektive Brandbekämpfung waren regelmäßige Brandlöschübungen vorgeschrieben, die von leitenden Kirchenbeamten überwacht wurden. Mit der Säkularisation nahm auch der Einfluss nichtreligiöser Institutionen auf das Feuerlöschwesen zu. Vor allem die Turnerschaft machte sich hier um die organisierte Brandbekämpfung verdient. Nachdem der preußische Hilfslehrer Friedrich Ludwig Jahn im Juni 1811 in Berlin die Turnbewegung ins Leben gerufen hatte, schlossen sich die demokratisch organisierten Sportler in den Befreiungskriegen gegen Napoleon dem Lüzowschen Freikorps an, dessen Anteil am Sieg über Frankreich zwar militärisch unbedeutend war, das als Volksheer dagegen aber eine große Strahlkraft besaß. Da der Adel die Turnerschaft als Motor für einen politischen Umsturz fürchtete, schloss man die Turner fortan von allen politischen und militärischen Ämtern aus, was dazu führte, dass sich die um das Gemeinwohl bemühten Sportler verstärkt dem Feuerlöschwesen zuwandten. Spezielle Steigerabteilungen, die die Technik des Leitersteigens immer weiter perfektionierten, sowie Spritzentrupps, die sich auf den Löschangriff mit der Feuerlöschspritze spezialisierten, waren schon bald in nahezu jeder Turngemeinschaft zu finden. Da die Turner körperlich ungleich leistungsfähiger als die normale Bürgerschaft waren, lag es auf der Hand, dass sich die Kommunen verstärkt um die Turngemeinschaften als Brandbekämpfer bemühten. In vielen Gemeinden erfolgte daher ein Zusammenschluss aus den bisherigen freiwilligen Brandbekämpfern und den Turnvereinen zu sogenannten Freiwilligen Lösch- und Rettungscorps oder auch Pompier-Corps, die als Keimzelle der heutigen Freiwilligen Feuerwehren gelten können. Die Organisationsstrukturen entsprachen denen des Militärs, wobei heute unklar ist, ob man damit dem Volksheeresgedanken Friedrich Ludwig Jahns entsprochen hatte oder nur die bewährten Strukturen der französischen Feuerwehren fortführen wollte.

Die Erfindung der Handdruckfeuerspritze erleichterte die Brandbekämpfung ganz entscheidend, konnte doch mit ihr erstmals Wasser über einen längeren Zeitraum auf den Brandherd konzentriert werden.

Die von Pferden gezogenen Dampfspritzen waren »die« Hightech-Fahrzeuge ihrer Zeit und wurden häufig noch bis in die 1930er-Jahre hinein parallel oder alternative zu automobilen Feuerwehrwagen eingesetzt.

Die 1888 von Gottlieb Daimler zum Patent angemeldete Feuerspritze mit Motorantrieb gilt als Urahn aller heutigen Löschfahrzeuge.

Den ersten, weit über die damaligen Landesgrenzen hinaus bekannt gewordenen Großeinsatz hatte eine Turnerfeuerwehr beim Brand des Karlsruher Hoftheaters am 28. Februar 1847.

Die Körperbeherrschung der Turner kommt zum Einsatz

Nachdem die Karlsruher Bürgerfeuerwehr dem Einsatz nicht gewachsen war, gelang es dem ausschließlich aus gut ausgebildeten Turnern bestehenden Pompier-Corps Durlach, den Brand abzuriegeln und mithilfe von neuartigen beweglichen Metz-Handdruckspritzen zu bekämpfen. Dabei setzten die Turner erstmals auch neu entwickelte Hakenleitern ein, mit denen sie das Feuer von den benachbarten Dächern aus löschen und damit erstmals in der Geschichte des deutschen Feuerwehrwesens die Fähigkeit zum Brandangriff unter Beweis stellen konnten. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse bildeten nicht nur die Grundlage für die Weiterentwicklung der Leitertechnik, sondern lenkten auch die Aufmerksamkeit auf die sportliche Fitness der Einsatzkräfte. Sämtliche neu gegründete Feuerwehren verpflichteten fortan Turnlehrer als Ausbilder, wobei die von Carl Metz verfasste Denkschrift »Das Feuerlöschwesen ist Turnwesen« als Leitfaden diente. Der Feuerspritzenpionier war es auch, der gemeinsam mit dem Gewerbelehrer Christian Hengst am 27. Juli 1846 den Durlacher Pompier-Corps gegründet und damit die Basis für das moderne Feuerlöschwesen in Deutschland geschaffen hatte. Mit ihrer modernen technischen Ausstattung und Ausbildung wurde die Durlacher Turnerfeuerwehr schnell zum Vorbild für andere Feuerwehren im In- und Ausland.

Im Zuge der medialen Nachbetrachtung des Karlsruher Großbrandes hielt auch erstmals der Begriff Feuerwehr Einzug in den deutschen Sprachgebrauch. In der in Tübingen erschienenen »Zeitschrift für die gesamte Staatswissenschaft« zunächst noch als Feuerlandwehr bezeichnet, wurde der Durlacher Pompier-Corps in einem internen Schreiben der Karlsruher Stadtverwaltung vom 24. August 1847 als Freiwilliges Feuerwehr-Corps bezeichnet. Diese Terminologie wurde am 19. November 1847 von der Karlsruher Zeitung übernommen und fand bereits ein Jahr später im badischen Bürgerwehrgesetz Anwendung. Damit hatte sich das organisierte Feuerlöschwesen von den genossenschaftlichen Pflichtfeuerwehren emanzipiert und erstmals auch einen einprägsamen »Markennamen« erhalten.

Für die damalige Zeit hochtechnisierte Einsatzfahrzeuge, wie diese Magirus-Drehleiter, revolutionierten ab den 1920er-Jahren die Effizienz des Feuerwehrdienstes ganz entscheidend.

Ein weiterer Meilenstein war die Professionalisierung der deutschen Feuerwehren. Bereits am 16. Januar 1851 wurde in Berlin die erste deutsche Berufsfeuerwehr aufgestellt. 1862 bzw. 1865 folgten Berufsfeuerwehren auch in Potsdam und Leipzig. 1880 wurden in Deutschland bereits 17 hauptamtliche Feuerwehren gezählt. Mit der Verschmelzung bislang selbstständiger Gemeinden und Vororte zu Großstädten nahm diese Zahl bis in die 1920er-Jahre hinein beständig zu. Hinzu kam der kriegsbedingte Verlust vieler freiwilliger Einsatzkräfte, der häufig nur durch die Gründung einer Berufsfeuerwehr kompensiert werden konnte.

Die öffentlichen Berufsfeuerwehren in Deutschland

Feuerwehr

Bundesland

gegründet

Mitarbeiter

Aachen

Nordrhein-Westfalen

1871

449

Altenburg

Thüringen

1921

33

Augsburg

Bayern

1899

315

Baden-Baden

Baden-Württemberg

2021

61

Bautzen

Sachsen

2009

50

Berlin

Berlin

1851

3900

Bergisch Gladbach

Nordrhein-Westfalen

2023

210

Bielefeld

Nordrhein-Westfalen

1899

450

Bochum

Nordrhein-Westfalen

1901

523

Bonn

Nordrhein-Westfalen

1941

370

Bottrop

Nordrhein-Westfalen

1922

162

Brandenburg an der Havel

Brandenburg

1917

60

Braunschweig

Niedersachsen

1875

416

Bremen

Bremen

1870

690

Bremerhaven

Bremen

1893

279

Chemnitz

Sachsen

1866

435

Cottbus

Brandenburg

1947

232

Cuxhaven

Niedersachsen

2005

98

Darmstadt

Hessen

1895

173

Delmenhorst

Niedersachsen

2012

120

Dessau-Roßlau

Sachsen-Anhalt

1923

68

Dortmund

Nordrhein-Westfalen

1901

1167

Dresden

Sachsen

1868

892

Duisburg

Nordrhein-Westfalen

1904

730

Düsseldorf

Nordrhein-Westfalen

1872

796

Eberswalde

Brandenburg

1947

37

Eisenach

Thüringen

1947

49

Erfurt

Thüringen

1910

215

Essen

Nordrhein-Westfalen

1894

839

Flensburg

Schleswig-Holstein

1904

99

Frankfurt am Main

Hessen

1874

1200

Frankfurt (Oder)

Brandenburg

1947

50

Freiburg im Breisgau

Baden-Württemberg

1945

132

Fürth

Bayern

1954

80

Gelsenkirchen

Nordrhein-Westfalen

1904

358

Gera

Thüringen

1923

135

Gießen

Hessen

1914

70

Görlitz

Sachsen

1897

63

Gotha

Thüringen

1945

35

Göttingen

Niedersachsen

1908

95

Greifswald

Mecklenburg-Vorpommern

1876

61

Gütersloh

Nordrhein-Westfalen

2011

120

Hagen

Nordrhein-Westfalen

1913

310

Halle (Saale)

Sachsen-Anhalt

1889

157

Hamburg

Hamburg

1872

3060

Hamm

Nordrhein-Westfalen

1975

270

Hanau

Hessen

2021

68

Hannover

Niedersachsen

1880

800

Heidelberg

Baden-Württemberg

1946

121

Heilbronn

Baden-Württemberg

1971

101

Herne

Nordrhein-Westfalen

1975

150

Herten

Nordrhein-Westfalen

2011

85

Hildesheim

Niedersachsen

1896

134

Hoyerswerda

Sachsen

1950

43

Ingolstadt

Bayern

1993

150

Iserlohn

Nordrhein-Westfalen

1974

128

Jena

Thüringen

1947

145

Kaiserslautern

Rheinland-Pfalz

1955

120

Karlsruhe

Baden-Württemberg

1926

250

Kassel

Hessen

1891

351

Kiel

Schleswig-Holstein

1896

250

Koblenz

Rheinland-Pfalz

1910

121

Köln

Nordrhein-Westfalen

1872

1710

Krefeld

Nordrhein-Westfalen

1890

237

Leipzig

Sachsen

1865

640

Leverkusen

Nordrhein-Westfalen

1976

267

Lübeck

Schleswig-Holstein

1898

450

Ludwigshafen

Rheinland-Pfalz

1918

190

Lünen

Nordrhein-Westfalen

2013

131

Magdeburg

Sachsen-Anhalt

1874

270

Mainz

Rheinland-Pfalz

1906

270

Mannheim

Baden-Württemberg

1891

300

Minden

Nordrhein-Westfalen

1990

91

Mönchengladbach

Nordrhein-Westfalen

1901

419

Mühlhausen

Thüringen

2018

29

Mülheim an der Ruhr

Nordrhein-Westfalen

1924

320

München

Bayern

1879

2100

Münster

Nordrhein-Westfalen

1905

350

Neubrandenburg

Mecklenburg-Vorpommern

1945

80

Neumünster

Schleswig-Holstein

1914

100

Norderstedt

Schleswig-Holstein

2022

60

Nordhausen

Thüringen

1946

40

Nürnberg

Bayern

1875

460

Oberhausen

Nordrhein-Westfalen

1910

240

Offenbach

Hessen

1921

136

Oldenburg

Niedersachsen

1937

180

Osnabrück

Niedersachsen

1926

142

Pforzheim

Baden-Württemberg

1975

90

Plauen

Sachsen

1907

63

Potsdam

Brandenburg

1862

250

Ratingen

Nordrhein-Westfalen

2008

120

Regensburg

Bayern

1927

175

Remscheid

Nordrhein-Westfalen

1901

140

Reutlingen

Baden-Württemberg

2004

85

Rostock

Mecklenburg-Vorpommern

1908

349

Saarbrücken

Saarland

1911

200

Salzgitter

Niedersachsen

1943

210

Schwerin

Mecklenburg-Vorpommern

1869

220

Siegen

Nordrhein-Westfalen

2023

120

Solingen

Nordrhein-Westfalen

1947

217

Stralsund

Mecklenburg-Vorpommern

1883

60

Stuttgart

Baden-Württemberg

1891

640

Suhl

Thüringen

2019

55

Trier

Rheinland-Pfalz

1914

250

Weimar

Thüringen

1926

70

Wiesbaden

Hessen

1903

280

Wilhelmshaven

Niedersachsen

1940

143

Wismar

Mecklenburg-Vorpommern

1928

50

Witten

Nordrhein-Westfalen

1975

100

Wolfsburg

Niedersachsen

1952

200

Worms

Rheinland-Pfalz

2017

92

Wuppertal

Nordrhein-Westfalen

1892

550

Würzburg

Bayern

1972

150

Zwickau

Sachsen

1904

176

Ausrüstung eines Feuerwehrmannes in der DDR um 1965.

Keine gemeinsame Strategie zur Einsparung von Kosten

Mit der Zunahme des hauptamtlichen Brandschutzes wurde auch der Ruf nach einer Standardisierung der Ausrüstung laut, der jedoch bei den meisten Städten und Gemeinden noch ungehört blieb. Während die einen Kommunen angesichts der Weltwirtschaftskrise nicht finanzierbare Investitionen befürchteten, sorgten sich die anderen um ihren kommunalpolitischen Individualismus, der nicht selten in der Bevorzugung der regionalen Wirtschaft begründet war. Statt Feuerwehrfahrzeuge kostengünstig mit anderen Städten und Gemeinden gemeinsam zu beschaffen, gönnten sich viele Feuerwehren stattdessen den Luxus einer prestigeträchtigen Spezialanfertigung, wobei in der Regel das Fahrwerk von der Stange bestellt wurde. Da es auch der Politik nicht gelungen war, die länderspezifischen Vorschriften und Gesetze in der Weimarer Republik zu vereinheitlichen, wird dieser Abschnitt in der deutschen Feuerwehrgeschichte noch heute die Ära der vertanen Chancen genannt.

Seit der Errichtung von Großfeuerwachen mit übereinander angeordneten Fahrzeug- und Wachräumen hat sich im Alarmfall die Rutschstange als schnellstes »Transportmittel« zwischen den beiden Etagen bewährt.

Hochbürokratisierte Neustrukturierung ab 1933

Seinen moralischen Tiefpunkt erlebte das deutsche Feuerlöschwesen erst im Dritten Reich. Wie alle dem Gemeinwohl verpflichteten Vereine und Organisationen wurde auch die Feuerwehr nach der Machtergreifung durch die Nationalsozialisten gleichgeschaltet und für politische Umtriebe missbraucht. So wurden mit Inkrafttreten des revidierten Preußischen Gesetzes über das Feuerlöschwesen vom 15. Dezember 1933 alle Berufsfeuerwehren, Freiwilligen Feuerwehren und Pflichtfeuerwehren der Ortspolizei und den Polizeiaufsichtsbehörden unterstellt.

Mit der Eingliederung der Feuerwehren in den Polizeidienst wurden die Einsatzfahrzeuge unter den Nationalsozialisten ab 1938 tannengrün lackiert.

Hiermit verbunden war auch die Umbenennung in Feuerlöschpolizei und die Angleichung der Dienstgrade an das Polizeiwesen. Am 12. Januar 1936 erging zudem auch die Aufforderung an die nichtpreußischen Länder, sich unverzüglich der Neustrukturierung des Feuerlöschwesens anzuschließen und die Feuerwehren ihres Zuständigkeitsbereichs den örtlichen Polizeibehörden zu unterstellen. Nachdem die Freiwilligen Feuerwehren 1937 zunächst in die SA integriert werden sollten, wurden diese schließlich mit der schwindenden Bedeutung der einstigen Sturmabteilung der NSDAP am 23. November 1938 als technische Polizeieinheiten dem Reichsministerium des Innern unterstellt. Gleichzeitig wurden die Berufsfeuerwehren in Feuerschutzpolizei umbenannt.

Nach dem Krieg begannen die Alliierten umgehend damit, das Feuerwehrwesen wieder zu entflechten und die Organisationsstrukturen der Vor-NS-Zeit wieder herzustellen. In Regionen, in denen kriegsbedingt nicht genügend Feuerwehrkräfte oder Einsatzmittel zur Verfügung standen, übernahmen die Besatzungsmächte zunächst den Brandschutz in Eigenregie. Mit Gründung der beiden deutschen Staaten war die Neuorganisation der Berufs- und Freiwilligen Feuerwehren schließlich weitgehend abgeschlossen.

Feuerwehrfahrzeuge aus der DDR-Zeit.

Heute gibt es in Deutschland insgesamt 114 Berufsfeuerwehren. Hinzu kommen rund 23.000 Freiwillige Feuerwehren mit über einer Million Mitglieder, womit das deutsche Feuerwehrwesen nicht nur der zahlenmäßig größte Aufgabenträger für öffentliche Hilfeleistungen ist, sondern zugleich auch einer der wichtigsten sozialen Stützpfeiler des Vereinslebens.

Berufs- oder Freiwillige Feuerwehr?

Ob eine Gemeinde eine Berufsfeuerwehr oder eine Freiwillige Feuerwehr aufstellen muss, wird in Deutschland durch die gesetzlichen Vorgaben der Bundesländer geregelt. Als allgemeiner Grundsatz gilt, dass nur Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern sowie kreisfreie Städte zur Unterhaltung einer Berufsfeuerwehr verpflichtet sind. Ausnahmen bilden die Bundesländer Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz, in denen bereits 80.000 bzw. 90.000 Einwohner als Grenzwert gelten. Zudem ist in Baden-Württemberg unter bestimmten Voraussetzungen eine Pflichtbefreiung bis 150.000 Einwohner möglich.

Der Grenzwert folgt dabei in erster Linie kommunalen Sachzwängen: Während es für eine große, finanzstarke Kommune in der Regel kein Problem ist, mindestens einen Löschzug rund um die Uhr dienstbereit vorzuhalten, würde dies für eine kleine Gemeinde ein sowohl finanzielles als auch organisatorisch kaum zu überwindendes Hindernis darstellen. Wird allerdings auch der Rettungsdienst von der Feuerwehr erbracht, müssen für eine gesicherte Versorgung der Bevölkerung auch kleinere Gemeinden hauptamtliche Kräfte unterhalten. Allerdings gibt es auch Freiwillige Feuerwehren ohne Rettungsdienst, die Vollzeitkräfte beschäftigen; sei es aus organisatorischen Gründen oder zur Sicherung der Wehrfähigkeit. In einigen Bundesländern hängt es auch hier wiederum von der Einwohnerzahl ab, wann Berufsfeuerwehrleute in einer Freiwilligen Feuerwehr zu beschäftigen sind.

Die personelle Zusammensetzung ist Ländersache

In Nordrhein-Westfalen liegt diese Grenze beispielsweise bei über 60.000 Einwohnern für große kreisangehörige Städte und bei mehr als 25.000 Einwohnern für mittlere kreisangehörige Gemeinden. Ist diese Grenze erreicht, spricht man von einer Freiwilligen Feuerwehr mit hauptamtlichen Kräften.