Das Lexikon der Justizirrtümer - Patrick Burow - E-Book

Das Lexikon der Justizirrtümer E-Book

Patrick Burow

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Beschreibung

Spannend wie ein Krimi, tragisch wie das Leben. "Ich bin unschuldig", sagen viele Verurteilte. Dass das viel öfter stimmt, als wir glauben wollen, zeigt dieses Buch. Anhand von Fehlurteilen aus Deutschland, Österreich, USA und anderen Ländern analysiert der Richter Patrick Burow die häufigsten Ursachen für Justizirrtümer: Aussageerpressung, Mangel an Beweisen, fehlerhafte Forensik, brutale Polizisten, inkompetente Sachverständige, karrieresüchtige Staatsanwälte oder meineidige Zeugen. Und er macht Vorschläge, was getan werden müsste, um Justizirrtümer in Zukunft zu vermeiden bzw. schneller zu revidieren. Denn das Beharrungsvermögen der Justiz angesichts ihrer Opfer ist ein Skandal.

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Inhalt

Über den AutorTitelImpressumI. EinleitungII. Justizirrtümer von A – ZFalsche AnklageDer Fall KachelmannDer Kinderschänderring von der Tosa-KlauseMassenhafter Kindesmissbrauch – Die Wormser ProzesseDer Seitenwechsel des StaatsanwaltsAussageerpressungGeständiger Muttermörder – Der Fall Peter ReillyDurch Foltern zum Geständnis – Die Guildford FourFoltern wie in der Dritten Welt – Der Fall Aaron PattersonFalsche BeschuldigungenMobbing unter Lehrern – Der Fall Horst A.Amelie – Die mehrfach vergewaltigte JungfrauKevin Ibbs – Der Dreißig-Sekunden-VergewaltigerDie Tote im Schnee – Der Fall David MilgaardNachtisch für Falschbeschuldigung – Der Fall des evangelischen PfarrersRacheakt für Anzeige – Der Fall Wolfgang J.Unterdrückte und fingierte BeweiseTodeszeitpunkt passend gemacht – Der Fall Ellis Wayne FelkerZeugungsunfähiger Vergewaltiger – Der Mordfall Lesley MolseedShirley Kinge – Die Mutter als KomplizinMangel an BeweisenPistazieneismordMordfall Peggy Hettrick – Die Zeichnung als GeständnisDer Fall Edith Thompson – Tödliche LiebesbriefeSally Clark – Schuldig durch StatistikFluch und Segen von DNA-AnalysenRettender SpermatestFreispruch nach 35 Jahren – Der Fall James Bain»Wenn ich es getan hätte« – Der Fall O.J. SimpsonFall Andrea B. – Freispruch für den MörderDas Heilbronner PhantomDie nachträgliche Überführung eines SerienvergewaltigersErmittlungsfehlerVerhängnisvoller Korpsgeist – Der Fall Harry WörzFünf Todesfälle und eine getreue KrankenpflegerinTunnelblick der Ermittler – Der Fall Anthony PorterKommissar Harrass 2Freilassung gefährlicher HäftlingeSchreiben bessert den Charakter – Der Fall Jack UnterwegerWilfried S., eine tickende ZeitbombeRückfall nach einer Woche – Der Fall CarolinFalsche GeständnisseGünther Kaufmann – seine schlechteste RolleZerstückelt und an die Hunde verfüttert – Der Fall Rudi R.»Damit Ruhe ist« – Das Geständnis des Peter HeideggerGeständnisse eines zwanghaften Lügners – Der Fall Sean HodgsonDie Bridgewater-Bande und der ermordete ZeitungsjungeDas Geständnis eines Gehörlosen – Der Fall Stephen BrodieDer schwedische Hannibal LecterFall Debra Milke – Auftragsmord einer herzlosen MutterIndizien – sind noch kein BeweisJetzt kriegt keiner von uns die Kinder – Der Fall Monika Weimar/BöttcherTod am Bahndamm – Der Mordfall Carmen KampaGiftmörderin Madame DruauxHinrichtung einer Prostituierten – Der Fall Tibor FocoVorverurteilung durch die MedienDer Engel mit den Eisaugen – Amanda KnoxDas Schweigen des Hundes – Der Fall Sam SheppardTeufel im Engelskostüm – Der Fall Vera BrühneDie Satanssekte West Memphis ThreeFehlendes Motiv888 Tage unschuldig in Haft – Der Fall Monika M.Vatermörder Philipp HalsmannMaria Popescu, die Gift mischende ZigeunerinPolitische ProzesseProzesssabotage durch Verfassungsschutz – Der Schmücker-Prozess»Man sollte sie auf jeden Fall aufhängen!« – Der Fall Sacco und VanzettiDie roten Atomspione Ethel und Julius RosenbergAuch Sachverständige können irrenDer Mörder mit dem Kälberstrick – Der Fall Hans HetzelLeiche ohne Kopf –Der Fall Maria RohrbachDer Mörder mit dem schiefen ZahnDie schwarze Magie der Joyce GilchristEsoterische Brandermittlung – Der Fall Todd WillinghamDer Hochstapler im LaborSchuldunfähige Täter»Gib’s ihm Chris« – Der Fall Derek BentleyHuys VisionenDer Schlächter von Hannover – Fritz HaarmannDer Kannibale von RotenburgStaatsanwälte – vom Jagdtrieb beseeltDas unterschlagene Vernehmungsprotokoll – Der Fall Ralf W.Vorverlegter Todeszeitpunkt – Der Fall Steven TruscottStaatsanwalt des JahresDer wahre Täter steht aufDer Ripper von RostowDas übergangene Geständnis – Der Fall Albert ZiethenDer Frauenwürger von LondonTaubstummes Justizopfer – Der Fall Darryl Beamish – Eine Lüge als Schuldbeweis – Der Fall Scott HornoffDie zwei Geständnisse im Mordfall ScharnowNicht stattgefundene VerbrechenShe Xianglin – Die Tote im StauseeWer tötete Baby Azaria?Der Todesengel von Den HaagCynthia Sommer – Die lustige WitweFarah Jama – Das verhängnisvolle SpermiumUnfähige VerteidigerLustloser Pflichtverteidiger – Der Fall Ronald Keith WilliamsonVersäumnisse eines Anwalts – Der Fall Federico Macias»Gefängnis-John« sorgt für volle ZellenVerwechslungen – wenn der Falsche verurteilt wirdDer falsche CarlosVerwechselungskomödie im KnastDer Doppelgänger – Der Fall Donald St.Geschrumpfter Angeklagter – Der Fall Christos O.Unrichtige ZeugenaussagenRache aus verschmähter Liebe – Die Mariotti-ProzesseMord im Mondlicht – Der Fall Hans BurkertEin Meineid gegen neun Alibizeugen – Der Fall Majczek und MarcinkiewiczDas Spitzel-System – Der Fall Steve ManningIII. NachwortIV. Quellenverzeichnis

Über den Autor

Dr. Jur. Patrick Burow, geboren 1965 in Hamburg, studierte und promovierte in seiner Geburtsstadt. Er hat – zunächst als Staatsanwalt und seit 1998 als Richter – vielfältige Erfahrungen in allen strafrechtlichen Dezernaten gesammelt. Er lebt und arbeitet in Dessau.

Patrick Burow

Das Lexikon der Justizirrtümer

BASTEI ENTERTAINMENT

Vollständige E-Book-Ausgabe

des in der Bastei Lübbe AG erschienenen Werkes

Bastei Entertainment in der Bastei Lübbe AG

Eichborn Verlag in der Bastei Lübbe AG, Köln

Originalausgabe

Copyright © 2013 by Eichborn Verlag in der Bastei Lübbe AG, Köln

Lektorat: Lothar Strüh, Carmen Kölz

Umschlaggestaltung: Chrisatiane Hahn, Frankfurt am Main

Umschlagmotiv: © Christiane Hahn

Datenkonvertierung E-Book: Greiner & Reichel, Köln

ISBN 978-3-8387-4536-7

www.bastei-entertainment.de

www.lesejury.de

I. Einleitung

Ein unschuldig Verurteilter ist die Angelegenheit aller anständigen Menschen.

JEAN DE LA BRUYÈRE

Definition des Justizirrtums

»Ich bin unschuldig!«, schreien viele gerade Verurteilte, wenn sie aus dem Gerichtssaal in ihre Zelle abgeführt werden. »Das ist ein Justizirrtum!« Das hat jeder Richter schon mal gehört. Doch was, wenn der Verurteilte die Wahrheit sagt?

Was ist überhaupt ein Justizirrtum? Ein Justizirrtum ist ein gerichtliches Fehlurteil, das durch einen Irrtum über Tatsachen zustande kommt, wodurch ein Angeklagter zu Unrecht zu einer Freiheits- oder Todesstrafe verurteilt wird. Einfacher ausgedrückt: Jemand wird verurteilt, obwohl er unschuldig ist. Im Unterschied zur Rechtsbeugung wendet der Richter nicht bewusst das Recht falsch an, sondern unterliegt einer Fehlvorstellung über den tatsächlichen Geschehensablauf.

Stellen Sie sich vor, Sie werden morgens aus dem Bett gezerrt und verhaftet. Der Richter schenkt ihren Unschuldsbeteuerungen keinen Glauben und Sie wandern jahrelang unschuldig hinter Gitter. In den USA werden Sie vielleicht sogar hingerichtet. Dieses Buch schildert die spektakulärsten Fälle, die zeigen: Jeder von uns kann Opfer eines Justizirrtums werden. Und jedes Urteil, auch das Fehlurteil, wird »Im Namen des Volkes«, also in unser aller Namen verkündet.

Justizirrtümer kommen häufig vor, werden aber verschwiegen

Dieses Lexikon wird zeigen, dass Justizirrtümer viel häufiger sind, als man denkt. Ihre Ursachen sind so banal wie alltäglich. Augenzeugen irren sich, Informanten lügen, Geständnisse werden erzwungen, Verteidiger schlafen während der Verhandlung, und Sachverständige begutachten ohne Sachverstand. Opfer eines Justizirrtums kann ohne Ansehen der Person jeder werden, vom vorbestraften Junkie über den biederen Familienvater bis hin zum Prominenten. Dabei wird die Existenz von Justizirrtümern offiziell verschwiegen, da sie das sich selbst zugeschriebene hohe Ansehen der Justiz gefährden könnten. Schon der Terminus technicus »Justizirrtum« existiert als Fachbegriff nicht. Es gibt kein einziges deutsches Gesetz, das diesen Begriff verwendet. Ein Richter irrt nicht, und wir wollen auch die Bevölkerung nicht beunruhigen, scheint die Leitlinie zu sein. Auch die juristische Fachliteratur, die sich sonst jedes völlig unbedeutenden Rechtsproblems in epischer Breite annimmt, schweigt hierzu. Folglich gibt es auch keine amtlichen Statistiken über Justizirrtümer oder Fehlurteile. Das ist erstaunlich, denn es wird sonst in der Justiz wirklich alles statistisch erfasst. Beispielsweise wird akribisch aufgelistet, wie viele Verfahren ein Richter monatlich und auf welche Weise er sie erledigt. Es gibt Statistiken zur Verfahrensdauer und zu den entstandenen Kosten. Ob das Ergebnis richtig oder falsch war, scheint dagegen niemanden zu interessieren. Einige wenige Autoren haben immerhin versucht, aufgrund der Anzahl erfolgreicher Wiederaufnahme- und Revisionsverfahren sowie der von der Justiz gezahlten Haftentschädigungen Rückschlüsse auf die Fehlurteilsquote zu ziehen. Die Schätzungen variieren zwischen 1 und 30 Prozent, wobei die meisten auf 20 Prozent kommen. Das ist zwar nur gefühltes Wissen, aber trotzdem ein Indiz, dass Justizirrtümer häufig vorkommen.

Ein Blick nach Amerika zeigt das Ausmaß dieses Problems noch deutlicher. Ein Juraprofessor hat in New York ein Innocence Project (deutsch: Unschuldsprojekt) gegründet, das sich um die Aufklärung von Justizirrtümern bemüht. Jurastudenten nehmen sich alte Strafakten vor, suchen nach Fehlern in der jeweiligen Verurteilung und versuchen gegebenenfalls eine Wiederaufnahme des Verfahrens zu erreichen. Seit 1992 hat das Innocence Project 301 Menschen aus den Gefängnissen geholt, darunter 18 Todeskandidaten.

Allein diese aufgedeckten Fehlurteile zeigen deutlich, dass es zu viele sind, um noch von Einzelfällen zu sprechen. Es gibt inzwischen Unschuldsprojekte in allen US-Bundesstaaten und Ländern wie Australien, Kanada und Großbritannien. Zusammengerechnet gehen die aufgedeckten Fehlurteile in die Tausende. Inzwischen wird zum Thema Justizirrtum sogar schon eine Zeitschrift herausgegeben: Justice Denied: The Magazine for the Wrongly Convicted (Gerechtigkeit verwehrt – Das Magazin für die zu Unrecht Verurteilten). Dass Justizirrtümer auch in Deutschland keine Einzelfälle sind, wird in diesem Buch anhand der relativ vielen deutschen Fälle überdeutlich.

Hohe Dunkelziffer

Dabei sind die aufgedeckten Fehlurteile nur die Spitze des Eisbergs. Die Dunkelziffer zu Unrecht Verurteilter dürfte deutlich höher sein. Denn viele Justizirrtümer werden nur durch Zufall – wenn zum Beispiel der wahre Täter überraschend die Tat gesteht – oder durch massive Hilfe Dritter aufgedeckt, wenn sich beispielsweise Journalisten oder Unschuldsprojekte eines Falles annehmen. Auch in deutschen Gefängnissen sitzen derzeit mit Sicherheit zahlreiche unschuldig Verurteilte ein, denen kein rettender Zufall oder Journalist zu Hilfe kommt.

Das Thema der Justizirrtümer ist aktueller denn je, denn neuartige DNA-Analysen haben in den letzten zehn Jahren zu einer Welle von aufgedeckten Fehlurteilen geführt. Während früher die Analyse von am Tatort gesicherten Blutspuren, Spermien und Haaren nur ungenaue Ergebnisse lieferte, kann heute durch den genetischen Fingerabdruck eine Person zu 99,99 Prozent als Täter überführt oder aber ausgeschlossen werden.

Verheerende Folgen von Justizirrtümern

Die Folgen von Justizirrtümern sind für die Betroffenen desaströs:

Den unschuldig Verurteilten wird wertvolle Lebenszeit, bei der Todesstrafe sogar ihr Leben geraubt.Der wahre Täter bleibt auf freiem Fuß und kann weitere Verbrechen begehen.Die bürgerliche Existenz wird vernichtet. Der Arbeitsplatz geht verloren und etwaiges Vermögen wird für hohe Rechtsanwaltskosten aufgebraucht. Eine Rückkehr in den alten Beruf ist selbst nach einer Rehabilitierung oft nicht möglich. Ein Justizopfer zu werden ist für die meisten gleichbedeutend mit dem finanziellen Ruin. Ehen und Familien zerbrechen. Kinder müssen ohne ihren Vater oder ihre Mutter aufwachsen, manche davon im Heim. Unschuldig Verurteilte werden durch das Fehlurteil und ihre Inhaftierung traumatisiert. Eine langjährige Gefängnisstrafe ist ein Tod auf Raten. Nicht wenige verlassen das Gefängnis trotz späteren Freispruchs als gebrochene, gesundheitlich angeschlagene Menschen, sterben bald oder begehen Selbstmord. Die Justizopfer sind oft jahrelang dem gefährlichen Leben im Gefängnis ausgeliefert. Schlägereien und Vergewaltigungen sind dort keine Seltenheit.Der gute Ruf bleibt dauerhaft beschädigt. Denn auch nach einer Urteilsaufhebung gibt es immer Zweifler, die meinen, der Freigesprochene habe die Tat doch begangen. Zu einer bleibenden Rufschädigung trägt auch bei, dass Freisprüche fast nie wegen erwiesener Unschuld, sondern meist mangels Beweises erfolgen.

Die Haftentschädigung von 25 Euro pro Tag hat nur Symbolcharakter und ist nicht ansatzweise geeignet, den angerichteten Schaden zu kompensieren.

Und wenn die Justiz einen Unschuldigen hinrichtet, wird sie selbst zum Mörder. Nicht umsonst ist die Gefahr von Fehlurteilen ein Hauptargument gegen die Todesstrafe, denn sie kann nach der Vollstreckung nicht rückgängig gemacht werden. Man nennt es einen Justizmord, wenn jemand hingerichtet wurde, dessen Unschuld im Nachhinein bewiesen wird. Immerhin das kann in Deutschland nicht passieren. In vielen anderen Ländern der Welt, wie beispielsweise in den USA, kommt der Justizmord jedoch viel häufiger vor, als es das öffentliche Bewusstsein wahrhaben will.

Erschreckender Umgang mit Fehlurteilen

Als Richter haben mich bei dem Umgang der Justiz mit ihren Fehlurteilen vor allem zwei Dinge erschreckt:

Erstens das Beharrungsvermögen der Justiz. Dass ein Inhaftierter Beweise für seine Unschuld in den Händen hält, bedeutet keineswegs, dass die Strafrechtspflege ihren Irrtum unmittelbar einsieht und für eine schnelle Freilassung sorgt. Nein, der Unschuldige hat dann häufig noch einen jahrelangen Kampf vor sich, denn Gerichte und Staatsanwaltschaften verteidigen hartnäckig einmal gefällte Urteile. Nur widerwillig und zögernd lassen sie es zu, dass als abgeschlossen betrachtete Fälle noch einmal aufgerollt werden. Das Justizopfer braucht Durchhaltevermögen und viel Geduld, um diesen Widerstand zu brechen.

Zweitens lernt die Justiz nichts aus ihren Fehlern. Die Ursachen für Justizirrtümer sind im Grunde immer dieselben. Es sind eben keine atypischen Einzelfälle oder unvermeidbare Missgriffe, sondern Justizirrtümer beruhen systembedingt auf einer abzählbaren Reihe von Gründen. Man würde eigentlich von einer modernen Justiz erwarten, dass sie diese grundlegenden Mängel erkennt und abstellt.

Der juristische Laie wird sich fragen, ob bei einem nachgewiesenen Justizirrtum eigentlich jemand zur Rechenschaft gezogen wird. Die Antwort: Den Polizisten, Staatsanwälten und Richtern passiert auch bei nachweisbaren Fehlverhalten in der Regel nichts, denn die Beamtengesetze stellen sie von den Folgen ihres Handelns weitgehend frei. Sofern in einem der hier geschilderten Fälle ausnahmsweise doch jemand zur Verantwortung gezogen wurde, weise ich ausdrücklich darauf hin.

Das Lexikon verfolgt einen systematischen Ansatz und analysiert die häufigsten Ursachen für Fehlurteile. Sie finden dazu 90 Fälle mit bewegenden Einzelschicksalen, alphabetisch gegliedert nach Fehlerursachen von »Falsche Anklage«, über »Ermittlungsfehler« bis zu »Unrichtigen Zeugenaussagen«.

Manche Fälle beruhen auf mehreren Justizirrtümern und hätten in mehr als eine Kategorie gepasst. Sie wurden in die jeweils passendste eingeordnet.

Die spektakulären Fälle stammen aus der ganzen Welt, denn Justizirrtümer kommen unabhängig von den Besonderheiten des jeweiligen Rechtssystems weltweit vor. Es sind überwiegend deutsche und amerikanische Fälle neueren Datums. Für die verhältnismäßig vielen Beispiele aus den USA gibt es zwei Gründe: Zum einen werden nirgends auf der Welt mehr Bürger wegen Straftaten verurteilt, zum anderen sind Justizirrtümer und ihre Ursachen dort durch zahlreiche Unschuldsprojekte der Universitäten besonders gut erforscht. Zudem verleiht die häufig verhängte Todesstrafe den Fehlurteilen eine besondere Tragik.

Am Schluss erfolgt ein Ausblick, wie Justizirrtümer zukünftig verhindert werden könnten.

II. Justizirrtümer von A – Z

Falsche ANKLAGE

Nicht erst das Fehlurteil, sondern bereits die Anklage kann einen Unschuldigen zum Justizopfer machen. Monatelange Untersuchungshaft und eine öffentliche Hauptverhandlung können genauso den beruflichen und privaten Ruin bedeuten wie eine Verurteilung. Eine Anklageschrift ist schnell allein auf der Grundlage der polizeilichen Ermittlungsakte verfasst. Der Staatsanwalt erhebt Anklage, wenn er einen hinreichenden Tatverdacht bejaht und eine Verurteilung für wahrscheinlich hält. Bei dieser Einschätzung wird zu Lasten der Beschuldigten oft großzügig verfahren, denn eine altbekannte Weisheit der Staatsanwaltschaft lautet: »U-Haft schafft Rechtskraft«.

Der Fall Kachelmann

Die Verhaftung

Die Falle war gestellt. Als Jörg Kachelmann an diesem 20. März 2010 mit seinem Gepäck auf dem Frankfurter Flughafen zum Ausgang strebt, sollten dies für mehrere Monate seine letzten Schritte in Freiheit sein. Er ist soeben aus Vancouver zurückgekehrt, wo er die Olympischen Winterspiele für die ARD moderiert hat. Zivilbeamte haben sich unauffällig am Gepäckband, hinter der Zollabfertigung und auf dem Parkdeck, wo sein grauer Volvo stand, auf die Lauer gelegt. Sie beobachten, wie ihm nach der Zollkontrolle seine spätere Ehefrau Miriam um den Hals fällt, und folgen dem Paar, das sich, umarmend und immer wieder küssend, in Richtung Parkhaus begibt. Beide ahnen nicht, dass die Wiedersehensfreude nur von kurzer Dauer sein würde. Fünfzig Meter vor seinem Volvo stellt sich einer der Beamten Jörg Kachelmann in den Weg und drückt ihm einen roten Haftbefehl in die Hand.

Strafanzeige und Ermittlungen

Der Grund für die Verhaftung: Die Radiomoderatorin Claudia D. hatte am Tag seines Abflugs nach Kanada Anzeige gegen Jörg Kachelmann erstattet. Die blondierte Spätdreißigerin beschuldigte ihn, sie in der Nacht vom 8. auf den 9. Februar 2010 in ihrer Wohnung mit einem Messer bedroht und vergewaltigt zu haben. Sie sei seit elf Jahren seine Lebensgefährtin und habe sich eine Heirat und gemeinsame Kinder gewünscht. Doch am Nachmittag des Tattages hatte sie in ihrem Briefkasten angeblich einen anonymen Brief gefunden, zusammen mit einer Fotokopie von zwei Flugtickets, die vom September 2008 stammten und auf Kachelmann und eine ihr unbekannte Frau ausgestellt waren. Die entscheidende Botschaft in dem Brief: »Er schläft mit ihr!« Als Kachelmann spät in der Nacht zu ihr gekommen sei, habe sie ihn sofort damit konfrontiert. Nach einem langen und heftigen Streit habe sie die Beziehung für beendet erklärt und ihn gebeten, zu gehen. Da habe er ein Messer aus der Küche geholt, ihr an den Hals gehalten und sie vergewaltigt.

Kachelmann bestritt die Vorwürfe. Seine Version: Sie hatten an dem Abend Geschlechtsverkehr, aber der war einvernehmlich. Als sie anschließend gemeinsam auf dem Sofa saßen, hielt Claudia D. ihm den Brief mit den Flugscheinen vor, worauf er die Beziehung mit der anderen Frau einräumte. Als Reaktion darauf wollte Claudia D. die Trennung, was er verstand und akzeptierte. Jörg Kachelmann sah in der Anzeige die Rache einer gekränkten Frau.

Nach einer Faustformel sind schätzungsweise 50 Prozent aller Vergewaltigungen nach Beziehungsstreitigkeiten vorgetäuscht. Das weiß jeder erfahrener Strafrechtler. Sie sind die Folge eskalierender Trennungen, schmutziger Scheidungen und Sorgerechtsstreitigkeiten. Damit kein Missverständnis aufkommt: Eine Vergewaltigung kann durchaus auch in der Endzeit einer Beziehung oder Ehe begangen werden und gehört dann auch bestraft. Ebenso gut kann es sich aber auch um eine Falschbeschuldigung handeln – die Vergewaltigungsanzeige als perfides Mittel der Verbesserung der eigenen Rechtsposition oder aus schlichter Rache. Dies sollte Anlass geben, den Sachverhalt besonders genau zu prüfen.

Nach der Verhaftung kommt Staatsanwalt Lars-Torben Oltrogge ins Spiel. Der Fall Kachelmann ist der bisher größte Fall für den Sechsunddreißigjährigen. Ein großes Vergewaltigungsverfahren gegen einen Prominenten ist wie dafür geschaffen, sich zu profilieren. Und so einen medienträchtigen Fall bekommt man nicht alle Tage. Oltrogge glaubte von Anfang an vorbehaltlos Claudia D. Die offensichtlichen Belastungsmotive der Anzeigeerstatterin veranlassten ihn nicht zu einem kritischen Hinterfragen. Er ließ sich nicht beirren, als er sie beim Lügen ertappte. Die Behauptung, sie habe den kompromittierenden Brief einschließlich der Flugtickets am angeblichen Tattag gefunden, war eine Lüge. Tatsächlich hatte sie die Kopie der Tickets schon ein halbes Jahr vorher bekommen. Die Behauptung, sie wisse nicht, wer den Brief geschrieben habe – nämlich sie selbst –, war ebenfalls eine Lüge. Der Staatsanwalt bagatellisierte diese Lügen, denn sie würden nicht das Kerngeschehen betreffen.

Es ist ein klassischer Fall von »Aussage gegen Aussage«. Ich habe solche Vergewaltigungsfälle auch schon verhandelt und es sind die schwierigsten überhaupt. Ist der Angeklagte ein Vergewaltiger oder das vermeintliche Opfer in Wahrheit eine rachsüchtige Lügnerin? Vor diesem Hintergrund versucht man als Jurist besonders hartnäckig, stichhaltige Beweismittel zu finden, die eine der Aussagen stützen können. Doch die gab es im Fall Kachelmann nicht. Am angeblichen Tatort waren keine Spuren der behaupteten Vergewaltigung gefunden worden. An dem Küchenmesser, das der Moderator Claudia D. an den Hals gehalten haben soll, konnte das Landeskriminalamt weder Fingerabdrücke noch Gen-Spuren von Kachelmann nachweisen. Eine gefundene Blutspur am Messer war so klein, dass sich nicht feststellen ließ, ob sie von einem Menschen oder einem Tier stammte. Nicht auszuschließen war also, dass die Rückstände schlicht von einem Stück Fleisch stammten, das fürs Essen geschnitten worden war. Die Verletzungen von Claudia D. – sie hatte Hämatome an den Oberschenkeln – könnten Fremd- wie Selbstverletzungen sein.

Während auf der einen Seite keine Beweise für eine Vergewaltigung ermittelt worden waren, gab es auf der anderen Seite zumindest Hinweise, dass der Anzeige eine Falschaussage zugrunde lag. Auf dem sichergestellten Laptop von Claudia D. wurden Fotos mit blauen Flecken gefunden. Die legten durchaus den Verdacht nahe, dass sie vor der angeblichen Vergewaltigung mit Selbstverletzungen experimentiert hatte – und zwar dem Datum der Fotos nach bereits ein Jahr vor der Anzeige. Entsprechend sah der Rechtsmediziner in den Ritzungen, die der Angeklagte ihr mit dem Messer zugefügt haben sollte – je einen Schnitt an Bauch, Arm und Bein –, später mehrere Anhaltspunkte für Manipulationen.

Die Anklage

Am 19. Mai 2010 erhob die Staatsanwaltschaft Mannheim Anklage gegen Kachelmann wegen Vergewaltigung in einem besonders schweren Fall in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung. Jörg Kachelmann habe in der Nacht auf den 9. Februar 2010 die Geschädigte Claudia D. nach vorangegangenem Beziehungsstreit in ihrer Küche an den Haaren gepackt. Er habe sie mit einem Messer bedroht, ins Schlafzimmer geschoben und dort gegen ihren Willen ungeschützten Vaginalverkehr bis zum Samenerguss durchgeführt. Die Anklage stützte sich im Wesentlichen auf die Aussage von Claudia D. Dabei wurde die Anklage voreilig erhoben. Staatsanwalt Oltrogge wusste, dass er wenig mehr als die Belastungszeugin selbst aufzubieten hatte und es deshalb entscheidend auf ihre Glaubwürdigkeit ankommen würde. Deshalb gab er am 15. April 2010 ein Gutachten zur Glaubwürdigkeit seiner Zeugin in Auftrag. Doch wartete er das Ergebnis nicht ab, sondern erhob schon vor Eingang des Gutachtens Anklage. Zwei Wochen nach der Anklageerhebung lag das Gutachten der Bremer Psychologin Luise Greul vor. Sie kam zu dem Ergebnis, dass die Schilderung der Vergewaltigung »nicht die Mindestanforderungen an logische Konsistenz, Detaillierung und Konstanz« erfülle. Das mutmaßliche Opfer könne die Tat selbst bei eingehender Befragung nur vage und oberflächlich wiedergeben, so Greul. Zudem würden Sachverhalte dargestellt, die »handlungstechnisch unwahrscheinlich bis unmöglich« seien.

Angesichts einer unglaubwürdigen Zeugin bei gleichzeitigem Fehlen jeglicher objektiven Beweise Anklage zu erheben, erscheint verfrüht, ja leichtfertig.

Am 29. Juli 2010 hob das Oberlandesgericht Karlsruhe den Haftbefehl gegen Kachelmann auf. Es bestehe kein dringender Tatverdacht mehr. Bei der Anzeigeerstatterin, könnten Bestrafungs- und Falschbelastungsmotive nicht ausgeschlossen werden. Das Oberlandesgericht hielt es also für möglich, dass es sich bei der Aussage von Claudia D. um eine Falschaussage handeln könnte. Denn die Brieflüge erschüttere auch den Wahrheitsgehalt ihres Vergewaltigungsvorwurfs. Aufgefallen war dem Gericht insbesondere, dass die Schilderungen der Zeugin bis zum Erscheinen des Angeklagten noch detailreich waren, dann plötzlich »wenig detailreich«, je näher sie der Schilderung der eigentlichen Tat kam.

Die Hauptverhandlung

Das Landgericht Mannheim verhandelte vom 6. September 2010 bis zum 31. Mai 2011 an insgesamt 44 Verhandlungstagen. Kachelmann konnte es sich leisten und hatte drei Anwälte und fünf eigene Sachverständige zu seiner Verteidigung aufgeboten.

»Warum lügt sie so schlecht? Das treibt mich um, seit ich die Akten gelesen habe«, sagte Richter Joachim Bock über die Zeugenaussage von Claudia D. Gleichwohl wurde weiter verhandelt. Neun Monate lang versuchte das Gericht akribisch, Beweise für eine Schuld des Angeklagten zu finden.

Eine derart langwierige Beweisaufnahme wäre nicht erforderlich gewesen. Der Fall war nicht kompliziert. Insbesondere die Vernehmung von zehn Ex-Freundinnen des Wettermoderators (»Lausemädchen-Parade«) tat nichts zur Sache, denn keine war in der fraglichen Nacht dabei gewesen. Und nur über diese galt es zu urteilen. Auch konnte keine der Zeuginnen von körperlicher Gewalt Kachelmanns als Bestandteil des Liebesspiels berichten, wofür es bereits vor Prozessbeginn keinerlei Anhaltspunkte gab. Die Ausforschung des Sexuallebens des Angeklagten vor Gericht war überflüssig. Das Gericht mag die Parallelbeziehungen zu den »Lausemädchen« für moralisch verwerflich halten, eine strafrechtliche Relevanz hatten sie nicht.

Der Freispruch

Die Staatsanwaltschaft hielt Jörg Kachelmann weiterhin für schuldig. Von der Ergebnislosigkeit der neunmonatigen Hauptverhandlung unbeeindruckt, beantragte sie eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch. Am 31. Mai 2011 wurde Kachelmann freigesprochen. Es war ein Freispruch zweiter Klasse nach dem Grundsatz »in dubio pro reo«, im Zweifel für den Angeklagten. Das Landgericht war nicht von der Unschuld des Angeklagten überzeugt. Aber auch nicht von dessen Schuld. »Non liquet«, es kann nicht bewiesen werden, würde ein Zivilrechtler das nennen.

Ein mittelloser Angeklagter, der sich keine guten Anwälte und keine Privatgutachter hätte leisten können, wäre womöglich nicht freigesprochen worden.

Die Folgen

Am Ende haben alle verloren. Jörg Kachelmanns Ruf und seine Karriere als Wettermoderator sind ruiniert. Er kann seit seiner Verhaftung nicht mehr bei der ARD als Wettermoderator arbeiten. In dem ähnlich gelagerten Fall des früher sehr beliebten Moderators Andreas Türck führte das gegen ihn geführte Strafverfahren trotz Freispruchs im Jahr 2005 erst einmal zum Ende seiner Moderatorentätigkeit im Fernsehen, bevor er über sieben Jahre später im Dezember 2012 wieder für Pro Sieben ins Fernsehen zurückkehrte. Wegen des Freispruchs zweiter Klasse muss Kachelmann weiter mit dem Makel leben, ein potenzieller Vergewaltiger zu sein. Da sein Intimleben im Prozess und begleitend in den Medien breitgetreten wurde, dürfte sein Privatleben nachhaltig gestört sein.

Claudia D. muss damit leben, als potenzielle rachsüchtige Lügnerin zu gelten. Jemand, der möglicherweise aus Rache einen anderen denunziert und hierfür Beweise fälscht (fingierte Briefe, selbst beigebrachte Verletzungen). Das würde schon für eine hohe kriminelle Energie sprechen.

Der Kinderschänderringvon der Tosa-Klause

Pascal ist auf der Kirmes, als er das letzte Mal lebend gesehen wird. Eine Budenbesitzerin schenkt dem hübschen Fünfjährigen mit dem blonden Stoppelschnitt und der Zahnlücke, der an diesem Nachmittag allein mit seinem gelb-blauen Kinderfahrrad unterwegs ist, einen bunten Luftballon. Am Abend dieses 30. September 2001 kommt der in Saarbrücken lebende Pascal vom Spielen nicht mehr nach Hause. Und bleibt auch danach spurlos verschwunden.

Es wurde eine Sonderkommission »Hütte« eingerichtet, doch eine groß angelegte Suchaktion blieb ergebnislos. Kurz darauf beschuldigte die jüngere von Pascals Stiefschwestern die ältere, Pascal mit einer Schaufel erschlagen und ihr anschließend die Tat gestanden zu haben, widerrief diese Aussage jedoch wenig später.Ein Jahr lang kam die Soko der Aufklärung des Falles nicht näher.

Dann auf einmal tauchte eine heiße Spur auf. Ein siebenjähriger, geistig zurückgebliebener Junge, von der Polizei später Kevin genannt, erzählte seiner Pflegemutter, er sei früher einmal sexuell missbraucht worden, und zwar zusammen mit dem verschwundenen Pascal. Den Beamten gegenüber behauptete er, eine Gruppe von Erwachsenen hätte sich in einer Bierkneipe an ihnen vergangen, in einer Kammer, wo neben den Bierkästen eine Liege stand. »Ficken« war ein Zauberwort für das vernachlässigte Pflegekind, mit dem er Aufmerksamkeit auf sich ziehen konnte. Augenblicklich richteten sich die Ermittlungen der bis dahin erfolglosen Soko gegen die Wirtin der Tosa-Klause und ihre Stammgäste. Die Polizei glaubte, einem Kinderschänderring auf der Spur zu sein.

Es wurden Haftbefehle gegen die Wirtin der Tosa-Klause und ihre Stammgäste erlassen. Tatsächlich gestand bei den Vernehmungen eine der Beschuldigten, Andrea G., sie habe Pascal in die Kneipe gelockt, wo er von den Gästen mehrfach vergewaltigt und schließlich mit einem Kissen erstickt worden sei. Seine Leiche hätten sie in einer Kiesgrube verscharrt. Weitere Beschuldigte belasteten sich wechselseitig oder legten ebenfalls ein Geständnis ab.

Im Februar 2004 erhob die Staatsanwaltschaft Anklage gegen dreizehn Personen. Ihrer Ansicht nach war der sich heftig wehrende Pascal am 30. September 2001 in ein fensterloses Kämmerchen der Klause geschleppt worden, wo er von vier Männern vergewaltigt worden ist. Die Wirtin Christa W. habe sich dafür jeweils 20 Mark zahlen lassen. Mit dem sich heftig wehrenden und schreienden Pascal sei Analverkehr ausgeübt worden. Er habe geblutet. Die Tat sei auf Foto oder Video aufgenommen worden. Das Kind sei schließlich getötet worden, indem man den Kopf von Pascal gewaltsam nach unten in ein Kissen gedrückt habe. Anschließend habe man die Leiche in einen blauen Müllsack verpackt, mit dem Auto weggeschafft und in einer Kiesgrube verscharrt.

Die Anklage beruhte allein auf den widersprüchlichen Geständnissen und wechselseitigen Beschuldigungen der Angeklagten, die sie zum Teil längst widerrufen hatten. Trotz intensiver Ermittlungen wurde nicht ein einziger objektiver Sachbeweis für die angebliche Gräueltat gefunden. Das hätte der Staatsanwaltschaft zu denken geben müssen. So wurde die Leiche des Kindes nicht an dem von den Angeklagten angegebenen Ablageort, einer Kiesgrube in Frankreich, gefunden. Dabei hatte man einen Tornadojet mit Bodenradar und eine Polizeihundertschaft mit Leichenspürhunden eingesetzt. Die Tosa-Klause wurde akribisch nach Spuren von Pascal untersucht, wofür sogar die gesamte Holzverkleidung abgebaut worden war. Es wurden keine DNA-, Blut- oder Haar- oder Faserspuren von ihm gefunden. Nach den kriminaltechnischen Untersuchungen gab es also nicht den geringsten Anhaltspunkt dafür, dass Pascal jemals in dem Hinterzimmer der Tosa-Klause gewesen war. Auch die bei der Tat gemachten kinderpornografischen Fotos oder Videoaufnahmen sind bei den Wohnungsdurchsuchungen der Angeklagten nicht gefunden worden. Es gab auch keine pornografischen Bilder von Pascal im Internet, der beliebtesten Quelle für Kinderschänder. Das Bundeskriminalamt hat mit automatischen Gesichtserkennungsprogrammen nach ihnen gefahndet. Ebenso wenig gefunden wurde das Fahrrad, mit dem er am Tag seines Verschwindens unterwegs gewesen war.

Das Fehlen jeglicher Beweismittel hätte Anlass zu einer kritischen Prüfung der Geständnisse geben müssen. Zumal die Angeklagten aus dem Trinkermilieu stammten und die Vermutung nahelag, dass sie leicht zu beeinflussen waren, besonders unter Vernehmungsdruck. Sachverständige attestierten ihnen Alkoholabhängigkeit, Persönlichkeitsstörungen und intellektuelle Minderbegabung. Ein Angeklagter litt ihrer Einschätzung nach an einem krankhaften Zwang zur lügenhaften Übertreibung. Zudem haben die Angeklagten ihre Aussagen ständig geändert und sich in zahlreiche Widersprüche verstrickt. Und ihre Geständnisse sind erst durch massive Vorhalte, Suggestionen und Beeinflussungen seitens der Vernehmungsbeamten zustande gekommen. Die Polizei hatte die Angeklagten zum Teil mit frei erfundenen Tatversionen konfrontiert. Eine Mordanklage ohne einen einzigen Sachbeweis und auch ohne Leiche zu erheben, nur aufgrund unzuverlässiger Geständnisse geistig minderbemittelter und unter Druck gesetzter Beschuldigter, ist, gelinde gesagt, mutig.

Das Verfahren gegen den Angeklagten Peter S. wurde abgetrennt. Er hatte ausgesagt, Pascal und Kevin in dem Hinterzimmer sexuell missbraucht zu haben. Verteidigt wurde der geistig zurückgebliebene und schwer alkoholkranke Angeklagte nur von einem Arbeitsrechtler. In einem zweitägigen Schnellverfahren stellte das Gericht ihn schließlich vor die Alternative, entweder den sexuellen Missbrauch an Kevin zu gestehen und zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt zu werden – oder wegen des Mordes an Pascal zu lebenslang. Er entschied sich für Ersteres und wurde entsprechend verurteilt.

Die Geständnisse der übrigen Angeklagten wurden teilweise schon vor Anklageerhebung, sämtlich aber in der Hauptverhandlung widerrufen. Ihre Verteidiger warfen der Polizei vor, bei den Verhören so viel Druck ausgeübt zu haben, bis die Beschuldigten schließlich alles zugaben.

Das Verfahren entwickelte sich zu einem Mammutprozess, der sich über drei Jahre hinzog. In 147 Verhandlungstagen wurden 294 Zeugen vernommen. Es endete im September 2007 mit Freisprüchen für alle Angeklagten. Damit korrigierte das Landgericht Saarbrücken den Justizirrtum, der in der Anklageerhebung gelegen hatte. Wenn nicht ein einziger Beweis für eine Tat ermittelt werden konnte, spricht viel dafür, dass sich diese Tat nicht ereignet hat. Der Bundesgerichtshof verwarf die Revisionen der Staatsanwaltschaft.

Das Schicksal von Pascal bleibt ungeklärt. Von dem Jungen fehlt bis heute, dreizehn Jahre nach seinem Verschwinden, jede Spur.

Massenhafter Kindesmissbrauch – Die Wormser Prozesse

Die Vorwürfe klangen ungeheuerlich. 25 Personen aus Worms und Umgebung sollen Mitglieder eines Kinderpornorings gewesen sein und massenhaft Kindesmissbrauch betrieben haben. Die sogenannten Wormser Prozesse dauerten von 1993 bis 1997 und gingen in die Rechtsgeschichte ein. Vor allem deshalb, weil es sie niemals hätte geben dürfen.

Auslöser

Auslöser des Mammutprozesses war ein Scheidungsverfahren, in dem erbittert um das Sorgerecht für die Kinder gestritten wurde. Die Eltern kämpften mit allen Mitteln gegeneinander, schließlich auch mit dem gegenseitigen Vorwurf des sexuellen Kindesmissbrauchs. Die aufgebrachte Großmutter der Kinder, die ebenfalls in den eskalierenden Streit involviert war, wurde vom Jugendamt wegen der Missbrauchsvorwürfe zu dem Verein Wildwasser Worms e.V. geschickt. Wildwasser-Vereine gibt es in zahlreichen deutschen Städten, sie haben es sich zur Aufgabe gemacht, Mädchen und Frauen vor sexueller Gewalt zu schützen – mit Information, Beratung und allgemeiner wie konkreter Aufklärungshilfe.

Auf die Erzählung der Großmutter hin sah eine Wildwasser-Mitarbeiterin, eine zweiundvierzigjährige Religionspädagogin, dringenden Handlungsbedarf. Sie befragte die Kinder unter anderem mit Hilfe von anatomisch korrekten Puppen. Die Kinder spielten arglos mit den Puppen, deren lange Zungen und überdeutliche Geschlechtsteile genau in die vaginalen und analen Körperöffnungen hineinpassten. Wurde eine Kind-Puppe entsprechend mit einer Papa-Puppe zusammengesteckt, hatte das Kind nach Ansicht der Religionspädagogin damit seine eigene Vergewaltigung demonstriert. Es musste dann nur noch gefragt werden, wen die Papa-Puppe in Wirklichkeit darstellte. Dem schlossen sich noch weitere Fragen an: »Wer war noch dabei? Wer ist sonst noch böse?« Das jeweilige Kind zählte arglos auf, wer noch alles mit zur Familie gehörte oder wen es nicht mochte. Nach den verhörähnlichen Befragungen der Kinder war die Religionspädagogin sich sicher, auf einen massenhaften Kindesmissbrauch gestoßen zu sein. Nicht nur das, ihrer Überzeugung nach waren die Taten auch fotografiert und gefilmt worden. Denn ein Kind hatte auf eine entsprechende Frage genickt. Die Religionspädagogin glaubte einem riesigen Kinderporno-Ring auf der Spur zu sein. Wildwasser schickte die Kinder zu einem Kinderarzt, der ebenfalls Anzeichen für Kindesmissbrauch sah.

Das reichte der Staatsanwaltschaft Mainz. Sie war der Ansicht, den größten Fall von sexuellem Missbrauch in Deutschland aufgedeckt zu haben. Insgesamt beschuldigte sie 25 Männer und Frauen, Pornofilme und –fotos mit 16 eigenen oder fremden Kindern gemacht zu haben. Sie alle wurden unter dem Tatverdacht des sexuellen Missbrauchs festgenommen. Ein Großteil der Kinder kam ins Heim.

»Der Fall sprengt die Grenzen des Vorstellbaren«, sagte Oberstaatsanwalt Seeliger.

Hauptverfahren

Eine Hauptverhandlung gegen 25 Angeklagte wäre organisatorisch nicht durchführbar gewesen. Deshalb spaltete das Landgericht Mainz den größten bisher dagewesenen Missbrauchsprozess in drei Teile auf, die nacheinander verhandelt wurden. Mit einem eindeutigen Ergebnis: Die vom Wormser Wildwasser-Verein erhobenen Beschuldigungen erwiesen sich als haltlos. So war ein Kind zur angeblichen Tatzeit noch gar nicht geboren worden. Und nach einigen Aussagen hätten Eltern den sexuellen Missbrauch selbst dann noch verübt haben müssen, als sie bereits inhaftiert und die Kinder im Heim waren.

Nach den Glaubwürdigkeitsgutachten des Rechtspsychologen Max Steller waren die vielen, zum Teil sich widersprechenden Aussagen der Kinder durch Suggestion erzeugt worden und basierten nicht auf eigenen Erlebnissen. Kleine Kinder können noch nicht eindeutig zwischen Selbsterlebtem und Gehörtem unterscheiden. Zudem waren die Kinder im Vorfeld bis zu 30-mal von Erwachsenen inquisitorisch befragt worden. Die Wildwasser-Mitarbeiterin hatte den Kindern das eingeredet, was sie von ihnen hören wollte. Auf den Druck reagierten sie mit noch mehr Fantasie.

Auch konnte die Polizei bei unangekündigten Hausdurchsuchungen keine Beweise finden, die auf sexuellen Missbrauch schließen ließen.

»Den Wormser Massenmissbrauch hat es nie gegeben«, sagte der Vorsitzende Richter Lorenz bei der Urteilsverkündung. »Bei allen Angeklagten, für die ein langer Leidensweg zu Ende geht, haben wir uns zu entschuldigen.« Die Wormser Prozesse endeten mit 24 Freisprüchen. Von der ersten Verhaftung November 1993 bis zu den letzten Freisprüchen Juni 1997 im Prozess »Worms III« waren dreieinhalb Jahre vergangen.

Die Anklagen hätten nie erhoben werden dürfen. Die Staatsanwaltschaft war hier auf eine fachlich inkompetente Wildwasser-Mitarbeiterin hereingefallen, die normales kindliches Verhalten in Missbrauchssymptome umdeutete. Die unprofessionelle Kinderschützerin hatte in Verkennung ihrer eigentlichen Aufgabe versucht, Straftaten aufzudecken. Ihre Vorgehensweise, aus dem Spiel der Kinder mit den anatomisch korrekten Puppen auf real vorgefallene Sexualdelikte zu schließen, war unter wissenschaftlichem Aspekt indiskutabel. Es hätte der Staatsanwaltschaft bereits zu denken geben müssen, dass bei zahlreichen unangekündigten Hausdurchsuchungen keine kinderpornografischen Aufnahmen gefunden worden waren. Wenn ein angeblicher Kinderporno-Ring mit 25 Mitgliedern nicht ein einziges Kinderporno-Video hat, existiert er womöglich nicht. Auch den Befunden des mit Wildwasser verbundenen Kinderarztes hätte die Staatsanwaltschaft nicht ungeprüft glauben dürfen. Denn dieser besaß keine ausreichende Qualifikation zur Diagnose sexuellen Missbrauchs. Der Staatsanwaltschaft hätte auffallen müssen, dass er Missbrauch selbst dann »zweifellos« feststellte, wenn er ein Kind gar nicht untersucht hatte.

Ein weiterer Widerspruch in dem Tatvorwurf bestand darin, dass die um das Sorgerecht kämpfenden Eltern samt ihrer jeweiligen Familie, obwohl erbittert miteinander verfeindet, beim Kindesmissbrauch einvernehmlich zusammengewirkt haben sollen. Und schließlich waren die Tatvorwürfe auch in sich nicht stimmig. So sollen Kinder gemeinsam missbraucht worden sein, die einander nie begegnet sein konnten, weil das eine bereits in einem Heim untergebracht war, als das andere überhaupt erst geboren wurde.

Folgen

Die Folgen des Missbrauchsprozesses für die Angeklagten waren verheerend und auch durch die Freisprüche nicht mehr gutzumachen. Das Lebensglück unschuldiger Eltern wurde zerstört. Sie waren beruflich und gesundheitlich ruiniert sowie gesellschaftlich geächtet. Unschuldige Eltern saßen bis zu 21 Monate hinter Gittern. Unter dem Eindruck der Missbrauchsvorwürfe gingen Ehen auseinander, Existenzen wurden zerstört, weil die Beschuldigten trotz Freispruch auf hohen Anwaltskosten sitzenblieben. Die siebzigjährige Großmutter, die auf Anraten des Jugendamts Wildwasser eingeschaltet hatte, starb noch in der Untersuchungshaft. Die vorgeblich zu schützenden Kinder schließlich verbrachten einen Teil ihrer Kindheit im Heim. Selbst nach den Freisprüchen dauerte es eine Weile, bis sie zu ihren Eltern zurückkehren konnten. Sie waren durch wiederholte Vernehmungen und Heimaufenthalte traumatisiert. Sechs Kinder kehrten überhaupt nicht zurück, da sie völlig von ihren Eltern entfremdet worden waren. Ein Junge erkrankte im Heim an Diabetes und starb kurz nach seiner Entlassung. Und aufgestachelt von dem Heimleiter glauben die meisten dieser Kinder weiterhin, dass ihre Eltern sie sexuell missbraucht hätten.

Der Seitenwechsel des Staatsanwalts

Er erstarrt, als er in die Mündung einer Pistole sieht, die ein Polizist entsichert auf ihn richtet. Eine Zivilstreife hat ihn gestoppt, als er auf sein Grundstück fuhr. Kurze Zeit später rollt ein Sondereinsatzkommando mit acht Fahrzeugen auf den Bauernhof nahe Stendal. Schwer bewaffnete Männer mit Schusswesten umringen ihn, Handschellen klicken. Der Mann wird festgenommen, ein Grund wird ihm nicht mitgeteilt. Eduard Zimmermann versteht die Welt nicht mehr, denn er ist Staatsanwalt. Normalerweise ist er es, der dafür sorgt, dass Verbrecher in Untersuchungshaft kommen.

Eduard Zimmermann ist wie sein Namensvetter, der die Sendung »Aktenzeichen XY … ungelöst« moderiert hat, ein unnachgiebiger Verbrechensbekämpfer. Untersetzt, Halbglatze, gepflegter Schnurrbart und auffallende Krawatten sind sein Markenzeichen. Ursprünglich wollte Zimmermann wie sein Großvater Polizist werden, aber man konnte ihm keine Stelle bei der Kriminalpolizei garantieren. Deshalb studierte der gebürtige Pfälzer Jura und wurde Staatsanwalt in Sachsen-Anhalt.

Während seiner Referendarzeit lernte er Sabine Schulze kennen (Name geändert). Sie war ausgesprochen attraktiv, aber seelisch labil und ohne familiäre Bindungen. Nachdem sie im Sommer 1997 zu Zimmermann nach Stendal gezogen war, wechselten sich Streitereien, Trennungen und tränenreiche Versöhnungen ab. Im Oktober 1998 wollte Zimmermann einen endgültigen Schlussstrich ziehen und forderte Sabine Schulze schriftlich zum Auszug auf. Als die gesetzte Frist von acht Tagen ergebnislos verstrichen war, eskalierte die Situation. Sie schlug ihm ins Gesicht, trat ihm in die Nieren und ging mit einem Messer auf ihn los. Er konnte sie aufgrund seines Körpergewichts niederringen. Am nächsten Morgen versöhnten sich beide wieder. Aber der Frieden währte nicht lange, denn Sabine Schulze erstattete Strafanzeige wegen Körperverletzung und Bedrohung. Kurz darauf erweiterte sie die Anzeige auf Vergewaltigung. Dieser Vorwurf führte schließlich zur Verhaftung von Eduard Zimmermann.

Zimmermann kam in Untersuchungshaft. Als Staatsanwalt zieht man den Hass der Mitgefangenen auf sich, immerhin sind die Anklageschriften von Männern wie Zimmermann für ihre Gefängnisstrafen verantwortlich. Dennoch sorgte sich niemand um die Sicherheit des einsitzenden Staatsanwalts. Im Dezember 1998 griff ein Mithäftling Zimmermann an. »Ich bring dich um!« schrie er, während er auf ihn einprügelte. Zimmermann wurde schwer verletzt, er erblindete fast auf einem Auge.

Während die Monate der Untersuchungshaft ins Land gingen, erhob die ehemalige Lebensgefährtin immer abstrusere Beschuldigungen gegen Zimmermann. Er habe magische Kräfte und verhexe die Menschen. Er klaue überall Klopapier, sammele in seinem Büro DDR-Pornos und habe die Türklinken des Landgerichts mit lebensgefährlichen Viren verseucht. Zudem horte er in seinem Haus Waffen, die er gegen jeden einsetze, der sein Grundstück zu betreten versuche. Bei Untersuchungen in der Staatsanwaltschaft und im Landgericht wurden jedoch weder DDR-Pornos noch virenverseuchte Türklinken gefunden. Und trotz achtmaliger Durchsuchung fand man auf seinem Bauernhof auch keine Klopapierberge und kein Waffenarsenal.

Am Rande hatte ich mit dem Fall als Ermittlungsrichter zu tun. Es ging um die Beschlagnahme einer Schreibmaschine der Anzeigeerstatterin. Die dünne Akte hätte eigentlich die Alarmglocken bei der Staatsanwaltschaft schrillen lassen müssen. Die Protokolle von Sabine Schulzes Vernehmungen und ihre Briefe vermittelten das Bild einer psychisch gestörten Frau. Und es gab außer ihren Anschuldigungen keine objektiven Beweismittel für eine Vergewaltigung durch Zimmermann. Trotzdem erhob die Staatsanwaltschaft Dessau am 29. Dezember 1998 Anklage gegen ihren Kollegen. Das Landgericht Stendal beschloss am 9. April 1999 die Eröffnung des Hauptverfahrens und ordnete zugleich Fortdauer der Untersuchungshaft an.

Wenn Aussage gegen Aussage steht, wird bei Sexualdelikten oft ein Glaubwürdigkeitsgutachten eingeholt. Die in diesem Fall beauftragte Psychologie-Professorin Müller-Luckmann bescheinigte Sabine Schulzes Aussagen uneingeschränkte Glaubwürdigkeit. Rolf Bossi, der Verteidiger von Zimmermann, griff die Sachverständige und das Gutachten an. Müller-Luckmann sei schon achtzig Jahre alt und habe mental ein wenig abgebaut. Zudem habe sie Sabine Schulze nur sieben Stunden untersucht. Das Landgericht entband Müller-Luckmann und bestellte statt ihrer die Bremer Psychologin Dorothea Pierwoß. Verteidiger Bossi gelang es zusätzlich, Professor Reinmar du Bois bestellen zu lassen. Beide Sachverständige nahmen an der Hauptverhandlung teil und erhoben schon bald massive Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Hauptbelastungszeugin. Professor du Bois diagnostizierte eine schizotype Persönlichkeitsstörung mit paranoidem Einschlag. Sie habe als Jugendliche unter einem Identitätsproblem gelitten. Durch die Beziehung zu Zimmermann konnte sie ihre Identität neu definieren, doch die Trennung habe sie dieser Identität wieder beraubt und sie in tiefes Loch fallen lassen. Erst ihre Rolle als Hauptbelastungszeugin im Strafverfahren habe ihrer Persönlichkeit wieder Halt gegeben. Beide Sachverständige kamen zum gleichen Ergebnis: Die Aussagen von Sabine Schulze waren nicht glaubhaft.

Der Prozess schleppte sich vom 22. April 1999 bis zum 18 August 2000 über 64 Sitzungstage dahin. Dann wurde Eduard Zimmermann freigesprochen. Für die erlittene Untersuchungshaft erhielt er eine Entschädigung.

Der seelisch tief verletzte Zimmermann ist auf dem einen Auge fast blind, das andere ist durch Überbeanspruchung geschädigt. Obwohl er wieder als Staatsanwalt in Stendal arbeitet, musste er einen Karriereknick hinnehmen. Niemand der Beteiligten hat sich bei ihm entschuldigt.