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Am 1. November 2015 trat das Bundesmeldegesetz (BMG) in Kraft. Es löste das Melderechtsrahmengesetz (MRRG), die Meldegesetze der Länder und die jeweiligen darauf basierenden Meldedatenübermittlungsverordnungen ab. Als zentraler Bestandteil des Gesetzes zur Fortentwicklung des Meldewesens wird mit dem BMG das Melderecht in Konsequenz aus der Föderalismusreform I im Jahr 2006 grundsätzlich neu ausgerichtet und zukunftsfähig gemacht. Das Werk - das insbesondere auch auf die zwischenzeitliche Gesetzesänderung im Jahr 2014 eingeht - gibt allen mit melderechtlichen Fragen Befassten einen schnellen Überblick über Hintergründe und Zusammenhänge der neuen Rechtslage und ermöglicht durch eine synoptische Gegenüberstellung der Gesetzestexte von BMG und MRRG eine schnelle Orientierung.
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Seitenzahl: 144
Veröffentlichungsjahr: 2015
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Am 1. November 2015 tritt das Bundesmeldegesetz (BMG) in Kraft. Es löst das Melderechtsrahmengesetz (MRRG), die Meldegesetze der Länder und die jeweiligen darauf basierenden Meldedatenübermittlungsverordnungen ab. Als zentraler Bestandteil des Gesetzes zur Fortentwicklung des Meldewesens wird mit dem BMG das Melderecht in Konsequenz aus der Föderalismusreform I im Jahr 2006 grundsätzlich neu ausgerichtet und zukunftsfähig gemacht. Das Werk - das insbesondere auch auf die zwischenzeitliche Gesetzesänderung im Jahr 2014 eingeht - gibt allen mit melderechtlichen Fragen Befassten einen schnellen Überblick über Hintergründe und Zusammenhänge der neuen Rechtslage und ermöglicht durch eine synoptische Gegenüberstellung der Gesetzestexte von BMG und MRRG eine schnelle Orientierung.
Dr. Christof Hoffmann, Leitender Regierungsdirektor im Landesverwaltungsamt Saarland.
Das neue Melderecht 2015
Synopse mit erläuternder Einführung
von
Dr. Christof Hoffmann Leitender Regierungsdirektor im Landesverwaltungsamt Saarland
Verlag W. Kohlhammer
1. Auflage 2015 Alle Rechte vorbehalten © W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart Gesamtherstellung: W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart
Print: 978-3-17-024358-3
E-Book-Formate
pdf:
978-3-17-024359-0
epub:
978-3-17-024360-6
mobi:
978-3-17-024361-3
Vorwort
Einführung
Synopse Bundesmeldegesetz – Melderechtsrahmengesetz
Paragrafen-Synopse Melderechtsrahmengesetz – Bundesmeldegesetz
Stichwortverzeichnis
Seit Wirksamwerden der Föderalismusreform I am 1. September 2006 unterliegt das Melderecht nicht mehr der (gänzlich weggefallenen) Rahmengesetzgebungskompetenz, sondern der ausschließlichen Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes. Auf Basis dieser neuen Zuständigkeitsverteilung hat der Bund das Melderecht in enger Abstimmung mit den Ländern neu ausgerichtet und zukunftsfähig gemacht. Als zentraler Bestandteil des Gesetzes zur Fortentwicklung des Meldewesens wurde am 8. Mai 2013 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I 2013, S. 1084) das Bundesmeldegesetz (BMG) verkündet. Es tritt am 1. November 2015 in Kraft und löst die bisherigen Regelwerke, d. h. das Melderechtsrahmengesetz (MRRG), die bisherigen Meldegesetze der Länder sowie ergänzende Regelungen ab.
Änderungen des Bundesmeldegesetzes im Jahr 2014 haben u. a. dazu geführt, dass der Inkrafttretenszeitpunkt vom 1. Mai auf den 1. November 2015 verschoben wurde (BGBl. I 2014, S. 1738).
Den bis zum 1. November 2015 verbleibenden Zeitraum benötigen die von der neuen Rechtslage Betroffenen, allen voran Bund, Länder und Kommunen, um das Inkrafttreten des BMG im Detail vorzubereiten. Hierbei kommen organisatorisch-technische Aspekte ebenso zum Tragen wie weitergehende rechtliche Gesichtspunkte, etwa der Erlass von Landesausführungsgesetzen zum BMG.
Das vorliegende Werk soll allen mit melderechtlichen Fragen Befassten einen schnellen Überblick über Hintergründe und Zusammenhänge der neuen Rechtslage geben und – insbesondere durch eine synoptische Gegenüberstellung von BMG und MRRG einerseits sowie eine Paragrafen-Synopse MRRG – BMG andererseits – eine schnelle Orientierung hierin ermöglichen. Abbildungen sowie ein ausführliches Stichwortverzeichnis tragen ergänzend zur Erschließung des Sachstandes und der Vorbereitung des Inkrafttretens des BMG bei. Gerade in der Übergangsphase zwischen MRRG zu BMG soll das Werk ein nützliches Hilfsmittel für die Melderechtspraxis sein.
Saarbrücken, im November 2014
Christof Hoffmann
Inhaltsübersicht
I.Hintergrund/Genese des neuen Melderechts 2015
1. Veränderung der Gesetzgebungskompetenz für das Melderecht durch die Föderalismusreform I im Jahr 2006
2. Übergangsweise Fortgeltung des bisherigen (einfachgesetzlichen) Melderechts
3. Vom Melderechtsrahmengesetz zum Bundesmeldegesetz
a) Ansatzpunkte der Neuregelung
b) Wesentliche Eckpunkte des Gesetzgebungsverfahrens
c) Stärkung des (Grund-)Rechts auf informationelle Selbstbestimmung
d) Änderung des Bundesmeldegesetzes im Jahr 2014, insbesondere Verschiebung des Inkrafttretens auf den 1. November 2015
4. Übersicht
II.Rechtskonsolidierung/wesentliche inhaltliche Neuregelungen
1. Regelungsstruktur des Bundesmeldegesetzes
2. Wesentliche inhaltliche Neuerungen
III.Verbleibende melderechtliche Regelungskompetenzen auf Länderseite
1. Ausführung des Bundesmeldegesetzes als eigene Angelegenheit
2. Länderöffnungsklauseln
a) Konkrete Regelungen im Bundesmeldegesetz
b) Einheitlichkeit des Melderechts ↔ Länderspezifische Regelungen.
3. Übersicht über verbleibende Regelungsbefugnisse der Länder
IV.Vorbereitung des Inkrafttretens des Bundesmeldegesetzes
1. Einrichtung der Arbeitsgruppe Bundesmeldegesetz und von Unterarbeitsgruppen
2. Übersicht über die Arbeitsgruppenstruktur der AG BMG
3. Notwendige Umsetzungsmaßnahmen in Bund, Ländern und Kommunen
a) Bund
b) Länder
c) Kommunen
d) Weitere Betroffene
4. Übersicht über notwendige Umsetzungsmaßnahmen
V.Überblick über die Struktur des neuen Melderechts ab 1. November 2015
Am 1. November 2015 tritt das Bundesmeldegesetz (BMG) in Kraft (BGBl. I 2013, S. 1084; geändert durch Gesetz vom 20. November 2014, BGBl. I 2014, S. 1738) und löst die bisherigen Regelwerke, d. h. insbesondere das Melderechtsrahmengesetz (MRRG) und die bisherigen Meldegesetze der Länder ab. Das neue Melderecht geht maßgeblich auf die mit der Föderalismusreform I herbeigeführte (Voll-)Verlagerung der Gesetzgebungszuständigkeit für das Melderecht auf den Bund zurück, die mit der Grundgesetzänderung vom 1. September 2006 (BGBl. I S. 2034) zur Wirksamkeit gelangt ist.
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