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Das Buch führt in ein Kerngebiet der Politikwissenschaft und der politischen Bildung ein. Es vermittelt im Textbook-Format auf didaktisch-eingängigem Weg grundlegende Kenntnisse über das politische System der Bundesrepublik Deutschland. Es verbindet diese Kenntnisvermittlung mit der Einführung in relevante wissenschaftliche Theorien und Debatten. In den zwölf Kapiteln werden die zentralen Akteure des politischen Systems (u.a. Medien, Parteien, Bundestag, Bundeskanzler) ebenso behandelt wie wichtige strukturelle Facetten (u.a. Föderalismus, Europäisierung). In den jeweiligen Kapiteln dient das Demokratiekonzept als gemeinsamer Ausgangspunkt (z.B. »Verbändedemokratie«, »Kanzlerdemokratie«). Damit wird immer wieder auch die Frage nach der Legitimation und etwaigen Legitimationsproblemen der Bundesrepublik Deutschland aufgeworfen. Am Ende des Buches steht die Zukunftsfähigkeit der deutschen Demokratie im Fokus. Von seiner Gestaltung her richtet sich der Band an Studierende in den ersten Semestern. Aber auch jenseits der Verwendung in der universitären Lehre kann das Buch, da es für Einsteiger in die Thematik gedacht ist, seine Leserinnen und Leser finden – überall dort, wo im Rahmen der politischen (Aus-)Bildung Einblicke in die Funktionsweise und Funktionsprobleme des bundesdeutschen politischen Systems vermittelt werden sollen.
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Seitenzahl: 431
Veröffentlichungsjahr: 2023
utb 2923
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Stefan Marschall
5., aktualisierte Auflage
Umschlagmotiv: Digitalstock.de
Stefan Marschall ist Professor für Politikwissenschaft mit dem Schwerpunkt »Politisches System Deutschlands« am Institut für Sozialwissenschaften der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf.
Bibliografische Information der Deutschen Bibliothek
Die Deutsche Bibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über https://portal.dnb.de/opac.htm abrufbar.
DOI: https://doi.org/10.36198/9783838558844
4., aktualisierte Auflage 2018
3., aktualisierte Auflage 2014
2., aktualisierte Auflage 2011
1. Auflage 2007
© UVK Verlag 2023
‒ ein Unternehmen der Narr Francke Attempto Verlag GmbH + Co. KG
Dischingerweg 5 · D-72070 Tübingen
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Internet: www.narr.de
eMail: [email protected]
Einbandgestaltung und Grundlayout: Atelier Reichert, Stuttgart
Satz: Claudia Wild, Stuttgart
utb-Nr. 2923
ISBN 978-3-8252-5884-9 (Print)
ISBN 978-3-8385-5884-4 (ePDF)
ISBN 978-3-8463-5884-9 (ePub)
Vorwort zur fünften Auflage
Einleitung
1Die zweite deutsche Demokratie – Baupläne und Grundbausteine
1.1Die erste deutsche Demokratie – Weimarer Erfahrungen
1.2Die Gründung der Bundesrepublik – Druck von außen und von innen
1.2.1Rahmenbedingungen
1.2.1.1Das Besatzungsregime und der Kalte Krieg
1.2.1.2Die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Folgen des Zweiten Weltkrieges
1.2.1.3Die Entnazifizierung
1.2.1.4Die Entstehung politischer Systeme auf Länderebene
1.2.1.5Die Wieder- oder Neuformierung der Parteien
1.2.2Der Pfad zum Grundgesetz
1.3Die Grundprinzipien der deutschen Demokratie und ihr Schutz
1.3.1Grundprinzipien
1.3.2Wehrhafte Demokratie
1.3.2.1Grundgesetzänderungen und Ewigkeitsklausel
1.3.2.2Keine Freiheit für die Verfassungsfeinde
1.4Die deutsche Teilung als »befristete Konstante«
2Die repräsentative Demokratie – zwischen Mitmachen und Zuschauen
2.1Entscheidung für eine »super-repräsentative Verfassung«
2.2Wahlen und Wählende
2.2.1Verfahren der Bundestagswahl
2.2.2Entwicklung der Wahlbeteiligung
2.2.3Wahlverhalten – Erklärungsversuche
2.3Sonstige Formen der politischen Beteiligung
2.4Politische Kultur in Deutschland: »Pudding« im Wandel
3Die Verbändedemokratie – demokratische Teilhabe und/oder unverhältnismäßiger Einfluss?
3.1Rechtliche Grundlagen für Interessengruppen in Deutschland
3.2Die Vielfalt organisierter Interessen in Deutschland
3.3Strategien und Adressaten der Interessenvermittlung
3.3.1Wege interner Beeinflussung
3.3.2Wege öffentlicher Beeinflussung
3.4Tarifautonomie und (neo-)korporatistische Strukturen in Deutschland
3.5Assoziative Demokratie und Zivilgesellschaft
4Die Mediendemokratie – »politics goes media«
4.1Das bundesdeutsche Mediensystem – rechtliche Grundlagen
4.1.1Die verfassungsrechtliche Rolle der Medien
4.1.2Mediengesetze und Grundstruktur der bundesdeutschen Medienlandschaft
4.2Der bundesdeutsche Medienmarkt – Angebot und Nachfrage
4.2.1Angebot
4.2.2Nachfrage
4.3Politik in der Mediengesellschaft
4.3.1»Mediatisierung der Politik«
4.3.1.1Politische Mediatisierung der Individuen
4.3.1.2Mediatisierung politischer Organisationen und politischer Eliten
4.3.1.3Mediatisierung des politischen Prozesses
4.3.1.4Mediatisierung im Wahlkampf
4.3.2Medien als »politische Akteure«
4.3.3»Herrschaft der Medien«?
5Die Parteiendemokratie – Von Schildkröten, Kraken oder Dinosauriern
5.1Rechtliche Grundlagen des bundesdeutschen Parteienstaats
5.1.1Die Erwähnung in der Verfassung
5.1.2Das Parteiengesetz von 1967
5.1.2.1Welche Aufgaben haben Parteien?
5.1.2.2Wie lassen sich Parteien von anderen Organisationsformen abgrenzen?
5.1.2.3Wie müssen Parteien aufgebaut sein?
5.1.2.4Wie werden Parteien finanziert?
5.2Parteiensystem und Parteien im Wandel
5.2.1Herausbildung der Parteien
5.2.2Wandel der Parteiorganisation
5.3Parteienkritik und »Parteienverdrossenheit«
5.4Reform und Zukunft der Parteien
6Die parlamentarische Demokratie – Der Bundestag im (nur?) formalen Zentrum
6.1Organisation und Aufbau des Bundestages
6.1.1Vollversammlung
6.1.2Zusammenschlüsse von Abgeordneten
6.1.2.1Ausschüsse
6.1.2.2Fraktionen
6.1.3Die individuellen Abgeordneten
6.1.4Gruppenparlament oder Individualparlament?
6.2Arbeitsweise des Parlaments
6.2.1Zwischen Rede- und Arbeitsparlament
6.2.2Regierungsmehrheit vs. Opposition
6.3Aufgaben des Bundestages
6.3.1Wahl-/Abwahlfunktion
6.3.2Gesetzgebungsfunktion
6.3.3Kontrollfunktion
6.3.4Kommunikationsfunktion
6.4Entparlamentarisierung?
7Die Kanzlerdemokratie – Regierungschef, Minister:innen und Verwaltung
7.1Die »parlamentarische Regierung«
7.1.1Personelle Verflechtungen
7.1.2Koalitionsregierungen
7.1.3Die »Handlungseinheit« und ihre Sollbruchstellen
7.1.4Eine Frage des Vertrauens
7.2Kanzler, Minister:innen, Kabinett
7.2.1Organisationsgewalt des Kanzlers – Theorie und Praxis
7.2.2Kanzler-, Ressort- und Kabinettsprinzip
7.3Deutschland – eine Kanzlerdemokratie?
7.4Die Ministerialbürokratie
8Die unpräsidiale Demokratie – der schwache, aber nicht ohnmächtige Bundespräsident
8.1Der Weimarer Reichspräsident als Negativbeispiel
8.2Die Wahl der Bundespräsidenten
8.2.1Das Wahlverfahren – die Bundesversammlung
8.2.2Die Wahlergebnisse
8.3Die Rolle der Bundespräsidenten
8.3.1Bundespräsidenten als oberste Repräsentanten und »Staatsnotare«
8.3.2Bundespräsidenten als »Hüter der Verfassung«?
8.3.3Bundespräsidenten und ihre »Reservemacht«
8.3.4Die Macht des Wortes und der symbolischen Tat
8.4»Do persons matter?« – Chancen und Grenzen des Amtes
9Die gehütete Demokratie – die politische Macht des Bundesverfassungsgerichts
9.1Die Wahl der Bundesverfassungsrichter:innen: Verfahren und Ergebnisse
9.2Organisation und Verfahrensarten
9.2.1Aufbau des Bundesverfassungsgerichts
9.2.2Zuständigkeiten
9.3Das Bundesverfassungsgericht als politischer Akteur
9.3.1Parteipolitisch brisante Verfahren
9.3.2Die Drohkulisse »Karlsruhe«
9.4Das Bundesverfassungsgericht als »Ersatzgesetzgeber«?
9.5Das Bundesverfassungsgericht und seine Integrationsfunktion
10Die föderale Demokratie – Bund, Länder und Kommunen
10.1Der deutsche Bundesstaat – Pfadentwicklung
10.2Die Länder als politische Systeme
10.3Der Bundesrat als »Ländervertretung«?
10.3.1Das Bundesratsmodell
10.3.2Der Bundesrat und die Gesetzgebung des Bundes
10.3.3Vermittlungsverfahren und Vermittlungsausschuss
10.3.4Der Bundesrat als parteipolitisches Blockadeinstrument?
10.4Politikverflechtung und Politikverflechtungsfallen
10.5Kommunalpolitik
11Die entgrenzte Demokratie – Europäisierung und Globalisierung
11.1Europäisierung und der Wandel der deutschen Demokratie
11.1.1Europäische Integration als Prozess
11.1.1.1Politikfeldbezogene Vertiefung der europäischen Integration
11.1.1.2Ausweitung der Mitgliedschaft der Europäischen Gemeinschaft/ Union
11.1.1.3Integration: Fortschritt mit Rückschlägen
11.1.2Das politische System der Europäischen Union
11.1.3Europäisierung deutscher Politik – wie verändert sich die deutsche Demokratie?
11.1.3.1Europäisierung der Gesetzgebung und Interessenvermittlung
11.1.3.2Europäisierung der Gesetzesausführung und Rechtsprechung
11.1.3.3Europäisierung der deutschen Bundesstaatlichkeit
11.1.4Das Demokratiedefizit der Europäischen Union
11.2»Globalisierung« und der Wandel der deutschen Demokratie
11.2.1»Globalisierung« als diffuser Begriff
11.2.2»Globalisierung« deutscher Politik – wie verändert sich die deutsche Demokratie?
12Die zukunftsfähige Demokratie – Deutschland vor inneren und äußeren Herausforderungen
12.1Zwischen Blockade und Konsens – die bundesdeutsche Verhandlungsdemokratie
12.1.1Veto-Spieler und Veto-Punkte in der deutschen Demokratie
12.1.2Konsenspunkte in der deutschen Verhandlungsdemokratie
12.1.3Zwischenfazit: Die deutsche Konsensdemokratie?
12.2Die anpassungsfähige Demokratie!?
12.2.1Und sie bewegt sich doch – die Verfassung im Wandel
12.2.2Die Zukunft der Reformen – Reformen der Zukunft
12.2.2.1Reformen als Abbau von Veto-Punkten
12.2.2.2Reformen im Sinne des Auf- und Ausbaus von Veto-Punkten
12.3Deutschland – auch eine Schlechtwetterdemokratie?
Personenregister
Sachregister
Für Justus
Sei dem Jahr 2018, dem Erscheinungsjahr der vierten Auflage dieses Buches, scheinen sich die Entwicklungen überschlagen zu haben. Pandemie, Klimakrise und Ukraine-Krieg sind vielleicht nur die größten Marksteine in einer unruhigen Zeit, die am politischen System Deutschlands nicht spurlos vorbeigegangen sind. Zu dem kommt ein Regierungswechsel im Jahr 2021. Anlass genug, dieses Buch ein weiteres Mal zu überarbeiten und zu aktualisieren. Geholfen haben dabei Jonas Bongartz und Marcel Witt sowie Lena Harjes. Vielen Dank dafür! Ein Dankeschön geht ebenfalls an alle Leser:innen, die mir wertvolle Hinweise haben zukommen lassen.
Düsseldorf, im November 2022
Stefan Marschall
Die Beschäftigung mit dem politischen System Deutschlands ist für viele Menschen ein »Muss«: für manche eine Pflicht, für etliche ein Bedürfnis. Das nationale politische System ist diejenige politische Einheit, die üblicherweise am intensivsten wahrgenommen wird. An wen denken wir, wenn wir uns »die Politiker« vor Augen führen? Wohl an erster Stelle an die bundesdeutsche Politikprominenz mit Kanzler, Minister und Ministerinnen oder Parteivorsitzenden. Gefragt, auf welcher politischen Ebene ihrer Meinung nach die wichtigsten Entscheidungen gefällt werden, antwortet eine Mehrheit der Befragten: auf der nationalen Ebene.
Diese Wahrnehmung mag mittlerweile nicht mehr der Wirklichkeit entsprechen. Tatsächlich haben die Mitgliedschaft Deutschlands in der Europäischen Union sowie das, was man ein wenig unscharf als »Globalisierung« bezeichnet, dazu beigetragen, dass das politische Handeln in den Nationalstaaten an Bedeutung verloren hat. Wenn dem so ist, dann kann freilich die Auseinandersetzung mit dem nationalen politischen System auf solche Wandlungsprozesse aufmerksam machen und bleibt somit ein lohnendes Projekt. Eine Einführung in das deutsche politische System ist deswegen immer auch eine Analyse der generellen Entwicklungen in der Politik.
Einführung in die deutsche Demokratie
Dieses Buch ist dabei nicht nur eine Einführung in das politische System, sondern auch eine Einführung in die bundesdeutsche »Demokratie«. Es geht folglich um mehr als um die Organisation verbindlicher Entscheidungsprozesse. Im Brennpunkt steht auch die Frage, wie Beschlüsse legitimiert werden – und was daran als »demokratisch« bezeichnet werden kann. Als Demokratie sei ein System verstanden, in dem allgemein verbindliche Entscheidungen im Sinne der Formel von Abraham Lincoln als Ausdruck der Regierung des Volkes, durch das Volk, für das Volk getroffen werden. Zu den substanziellen Bestandteilen einer Demokratie gehören der freie Wettbewerb von Parteien, regelmäßige Wahlen, die Rechenschaftspflicht der Regierenden, die Geltung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit. Es gibt bekanntlich unterschiedliche Arten und Weisen, Demokratie zu organisieren. Die bundesdeutsche Variante ist nach der Weimarer Republik der zweite Versuch, eine Demokratie in Deutschland zu etablieren – ein Versuch, der sich bislang als geglückt erwiesen hat, wenngleich sich in den vergangenen Jahren gezeigt hat, dass Demokratie nicht mehr für alle »gesetzt« ist, sondern immer wieder neu begründet werden muss.
Aufbau des Buches
Mit der deutschen Demokratie setzt sich der Basics-Band auseinander – in zwölf Kapiteln. In jedem Kapitel wird ein Ansatz, die bundesdeutsche Demokratie zu verstehen, vorgestellt und diskutiert. Dies geschieht stets in Abwandlung des Begriffs »Demokratie«: zum Beispiel »Kanzlerdemokratie«, »Verbändedemokratie«, »föderale Demokratie«. Dabei gilt es zum einen, Basiskenntnisse über den Aufbau des Regierungssystems zu vermitteln. Der Basics-Band beschränkt sich aber nicht darauf, das politische System bloß zu beschreiben. In den »Demokratie«-Konzepten steckt zumeist auch eine Problematik oder eine Kontroverse: Herrschen die Verbände über die Politik? Ist der Kanzler (zu) mächtig? Wie zukunftsfähig ist der bundesstaatliche Aufbau Deutschlands? Die bestehenden Strukturen zu problematisieren und zu hinterfragen, soll als Schlüsselkompetenz vermittelt werden.
Wie ist das Buch aufgebaut? Im ersten Kapitel »Die zweite deutsche Demokratie« wird der »Pfad« freigelegt, auf dem sich das bundesdeutsche politische System befindet. Die Ausführungen setzen einen Schwerpunkt auf die historischen Entstehungsbedingungen der Bundesrepublik. Die zweite deutsche Demokratie hat viel vom ersten Demokratieversuch in Deutschland, der Weimarer Republik, gelernt – vor allem aus deren Fehlern. In dem Kapitel wird noch eine weitere deutsche, vermeintliche »Demokratie« angesprochen: die Deutsche Demokratische Republik. Die deutsche Teilung und ihre Überwindung haben die bundesdeutsche Demokratie tiefgreifend geprägt und tun dies zum Teil heute noch.
Diesem eher historisch angelegten Kapitel schließt sich die Darstellung der entscheidenden Akteure im politischen System an. Sie beginnt aber nicht – wie oft üblich – mit den Staatsorganen (Regierung, Parlament etc.), sondern mit den Bürger:innen,, also mit dem eigentlichen Souverän. Im Kapitel über die repräsentative Demokratie wird thematisiert, ob und wie die Bürger:innen »mitregieren« können und inwiefern sie von den Möglichkeiten zur politischen Beteiligung Gebrauch machen.
In den nächsten drei Kapiteln stehen politische Akteure im Fokus, denen die Aufgabe der »Intermediation« zugesprochen wird, die also zwischen der Gesellschaft auf der einen Seite und dem Staat auf der anderen Seite vermitteln sollen. Der Blick fällt zunächst auf die Vereine und Verbände, die die Gesellschaft organisieren und Interessen in den politischen Entscheidungsprozess einspeisen. Sie leisten damit einen Beitrag für etwas, was gelegentlich als »Verbändedemokratie« bezeichnet (und kritisiert) wird. Danach geht es um die »Mediendemokratie« Deutschland. Die Medien, und das heißt hier die traditionellen Massenmedien Presse, Rundfunk (Fernsehen, Hörfunk) und das Internet (hier insbesondere Social Media), werden auf ihre »Mittlerrolle«, aber auch auf ihre politische Gestaltungsmacht hin betrachtet. Schließlich stehen die mit wohl wichtigsten Akteure der deutschen Politik im Mittelpunkt des Interesses: die Parteien. Zu fragen ist, ob wir in einer »Parteiendemokratie« leben, in der die Parteien solide Brücken zwischen Gesellschaft und Staat bauen.
Die Kapitel sechs bis neun wenden sich den Staatsorganen zu. Als erstes wird der Bundestag angesprochen, das Zentrum des deutschen parlamentarischen Systems. Die »Volksvertretung« ist das einzige direkt gewählte Organ auf Bundesebene. Das Grundgesetz macht den Bundestag zum Dreh- und Angelpunkt der deutschen Demokratie. Allerdings mehren sich die Stimmen, die von einer »Entparlamentarisierung« sprechen: Der Bundestag habe erheblich an Macht verloren. Die Spannung zwischen Verfassungstheorie und politischer Praxis wird in diesem Kapitel erörtert. Auf diese Ausführungen folgt das Kapitel über den Kanzler/die Kanzlerin und die Bundesregierung insgesamt. Das ist schlüssig, denn die Bundesregierung und der Bundestag (genauer: die parlamentarische Mehrheit) sind eng miteinander verkoppelt. In der klassischen Gewaltenteilungslehre stellt die Bundesregierung die »Exekutive« dar. Ein weiterer Teil der »Exekutive« ist formal gesehen das Staatsoberhaupt, der Bundespräsident. Der Kapiteltitel über den »höchsten Mann« im Staate (eine Frau hat diese Position bislang noch nicht eingenommen) verdeutlicht jedoch, dass dieses Amt mit den eigentlichen Regierungsgeschäften wenig zu tun hat. Das Grundgesetz hat die Reichweite der Präsidentenmacht ganz bewusst beschränkt. Die Bundesrepublik Deutschland ist also tatsächlich eine »unpräsidiale Demokratie«. Nicht zu unterschätzen ist indes die politische Macht der Gerichte im bundesdeutschen System, vor allem die Macht des Bundesverfassungsgerichts, das nicht nur das Grundgesetz hütet, sondern auch aktiv Politik mitgestaltet. Das Kapitel über die »gehütete Demokratie« spricht somit einen der wichtigsten Akteure in der deutschen Politik an.
Das zehnte und das elfte Kapitel befassen sich mit dem Phänomen, dass die deutsche Politik nicht allein auf einem »Spielfeld«, also auf dem des Bundes, stattfindet. Unterhalb der Bundesebene wirken die Länder und die Kommunen an der Politik und Demokratie in Deutschland mit. Der föderale Aufbau gewährt den Ländern sogar erhebliche Mitgestaltungsmöglichkeiten auf der Bundesebene. Oberhalb der bundesstaatlichen Ebene vollziehen sich Prozesse der Europäisierung und Globalisierung, die die deutsche Politik verändern. Dies hat erhebliche Auswirkungen auf die Frage nach der Zukunft der Demokratie, die nicht mehr nur national beantwortet werden kann.
Das zwölfte Kapitel bildet den Abschluss und bietet einen Ausblick. Wurde zu Beginn des Buches noch ein Blick in die Vergangenheit geworfen, richtet sich am Ende der Blick nach vorne. Wie reformbedürftig und wie anpassungsfähig ist die bundesdeutsche Demokratie? Um dies zu beantworten, muss man herausarbeiten, wo im bundesdeutschen System Reformbremsen eingebaut sind. Können diese Bremsen gelöst werden und, wenn ja, unter welchen Umständen? Oder wäre es nicht sogar sinnvoll, weitere Bremsmechanismen einzubauen? Das Buch schließt mit der Frage, ob Deutschland auch eine »Schlechtwetterdemokratie« ist, also in widrigen Umständen stabil bleiben wird. Die Antwort fällt bedingt optimistisch aus: vorausgesetzt, die deutsche Demokratie wird weiter »wetterfest« gemacht.
Aufbau der Kapitel
Wie sind die Kapitel aufgebaut? Nach den inhaltlichen Ausführungen ermöglichen Lernkontrollfragen die Überprüfung des Wissensstandes und sollen – wo sie über den Text hinausweisen – Anstöße zum Nachdenken und zur Debatte bieten. Daran anschließend wird ausgewählte Literatur aufgeführt und kurz kommentiert – bei Verzicht auf ausführliche Fußnotenoder Literaturarbeit im laufenden Text. Zudem folgen auf die zentrale Literatur einige Internet-Adressen, gleichfalls mit kurzen Erläuterungen. Schlagwörter am Rand sowie ein Stichwort- und ein Personenregister am Ende des Buches unterstützen das gezielte Suchen und machen neben dem Feinaufbau auch die Inhalte der Kapitel transparent.
Von Aufbau und Sprache her richtet sich das Buch an Studierende in den ersten Semestern, die eine Veranstaltung zum politischen System der Bundesrepublik Deutschland besuchen. Aufgrund der Kapitelstruktur eignet sich der Band als Grundlage für eine einsemestrige Veranstaltung zum politischen System Deutschlands, in der Woche für Woche je ein Kapitelthema bearbeitet werden kann. Aber auch jenseits der akademischen Bildung und Ausbildung kann der Basics-Band Verwendung finden: nämlich überall dort, wo im Rahmen der schulischen und außerschulischen politischen Bildung Einblicke in die Funktionsweise und Funktionsprobleme des bundesdeutschen politischen Systems vermittelt werden sollen. »Last but not least« richtet sich das Buch generell an politisch Interessierte, die mehr über Politik in Deutschland erfahren wollen.
Die Formatvorgaben auf der einen Seite und die Breite des Themas auf der anderen Seite verlangten dem Autor eine Reihe schmerzlicher Entscheidungen ab. Viele relevante Aspekte können aufgrund der begrenzten Seitenzahl nur angerissen und nicht die gesamte lesenswerte Fachliteratur kann angeführt werden. Das Buch versteht sich als ein Werk für Einsteiger und liefert die »Basi(c)s« für eine weitere Beschäftigung mit dem Thema. Der Band ergänzt das, was sonst noch an – mitunter ausgezeichneter – Literatur zum politischen System vorliegt. In Abgrenzung zu anderen Werken liegt der Schwerpunkt auf einer systematisch-übersichtlichen, eingängigen, lesefreundlichen und mit zahlreichen eingeschobenen Erläuterungen und Illustrationen arbeitenden Vermittlungsweise der Thematik – entlang einer inhaltlichen roten Linie, der »Demokratiefrage«. Ob dieser Ansatz gelungen ist, müssen die Leser:innen entscheiden. Der Autor würde sich jedenfalls über Feedback freuen (E-Mail: [email protected]).
Noch eine Anmerkung zur Sprache: Es ist versucht worden, möglichst gendersensible Formulierungen zu verwenden – mit einigen Kompromissen, wenn es der Lesefreundlichkeit dient, z. B. bei zusammengesetzten Wörtern (»Kanzlerdemokratie«). Deswegen an dieser Stelle der ausdrückliche Disclaimer, dass selbstverständlich immer alle Geschlechter inkludiert sind.
An Literatur zum politischen System Deutschlands herrscht kein Mangel. Früher gab es einige wenige Klassiker, die sich als Standardwerke etabliert hatten, z. B. der »Rudzio« oder der »von Beyme«. Mittlerweile kann mit den Büchern zum Thema ein ganzes Regalbrett gefüllt werden. Es ist hier nicht der Raum, jedes einzelne Werk mit seinen Vorzügen und Nachteilen zu diskutieren. Es fällt aber auf, dass in den vergangenen Jahren viele populärwissenschaftliche Bücher auf den Markt drängen, bei denen das »wissenschaftliche« sehr kleingeschrieben wird. Hier ist mitunter Vorsicht angezeigt und zu schauen, ob die Bücher von Personen verfasst worden sind, die dicht am Puls der Forschung zum politischen System stehen.
Wenn es um Zuverlässigkeit geht, kann zudem auf die Zeitschriften zurückgegriffen werden, die sich regelmäßig oder häufig mit Fragen rund um das politische System Deutschlands beschäftigen und in den meisten Fällen eine fachwissenschaftliche Qualitätskontrolle durchführen, u. a.:
•Aus Politik und Zeitgeschichte. Beilage zum Parlament
•Blätter für deutsche und internationale Politik
•German Politics
•German Politics and Society
•Politische Vierteljahresschrift
•Zeitschrift für Parlamentsfragen
•Zeitschrift für Politikwissenschaft
•Zeitschrift für Politik
•Zeitschrift für Vergleichende Politikwissenschaft.
Aus der eigenen Werkstatt sei noch folgende Publikation empfohlen, die helfen kann, wenn nach Erläuterungen zu bestimmten Begriffen gesucht wird: Uwe Andersen/Jörg Bogumil/Stefan Marschall/Wichard Woyke (Hg.): Handbuch politisches System der Bundesrepublik Deutschland, 8. Aufl., Wiesbaden, Springer VS 2021. Schließlich siehe zum Verständnis des dieses Buch leitenden Demokratiekonzepts: Stefan Marschall: Demokratie, Stuttgart, UTB 2014.
Ergänzt wird die gedruckte Literatur durch digitale Quellen. Erwähnt sei an dieser Stelle ein Angebot, das gleichfalls in der Düsseldorfer Werkstatt entstanden ist und eng mit diesem Buch verbunden ist: der Podcast »Drittstimme. Der Podcast zum politischen System Deutschlands«.
www.das-politische-system.de
In diesem buchbegleitenden Web-Angebot des Lehrstuhls Politikwissenschaft II der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf finden sich weiterführende Informationen zum Thema »Politisches System Deutschlands«. Hier sind auch die Links zu den einschlägigen Folgen des Podcasts »Drittstimme. Der Podcast zum politischen System Deutschlands«.
www.bpb.de
Auf der Seite der Bundeszentrale für politische Bildung kann man sich über Facetten der bundesdeutschen Demokratie informieren sowie zu sehr günstigen Bedingungen Bücher bestellen. Lohnend ist auch ein Blick auf die jeweiligen Seiten der Landeszentralen für politische Bildung.
www.destatis.de
Die Seite des Statistischen Bundesamtes enthält eine große Sammlung an Daten zu Politik und Gesellschaft in der Bundesrepublik Deutschland.
Kein politisches System entsteht in einem luftleeren Raum. Vielmehr ist es eingebettet in historische Verläufe und in eine besondere Gründungssituation. In den Sozialwissenschaften spricht man in diesem Zusammenhang von der »Pfadabhängigkeit«: Wie ein Regierungssystem aufgebaut ist, lässt sich nur dann verstehen, wenn der historische Weg abgesteckt wird, auf dem es sich bewegt hat. Das erklärt, warum sich gegenwärtig existierende Regierungssysteme trotz vergleichbarer innerer und äußerer Herausforderungen erheblich voneinander unterscheiden.
Auf dem Pfad, der zur Bundesrepublik Deutschland führte, lagen unmittelbar die Besatzungszeit, der Zweite Weltkrieg und die nationalsozialistische Diktatur, die den ersten deutschen Demokratieversuch, die Weimarer Republik, aufgehoben hatte. Im Scheitern der Weimarer Demokratie liegen die Erfahrungswerte, aus denen die Mütter und Väter des Grundgesetzes schöpften. Um das politische System der Bundesrepublik zu begreifen, ist es deshalb unabdingbar, einen Blick auf die erste deutsche Demokratie zu werfen und auf die Lehren, die aus »Weimar« gezogen worden sind. Dies soll im ersten Abschnitt geleistet werden.
Neben der Vorgeschichte der bundesdeutschen Staatsgründung ist der unmittelbare historische Zusammenhang relevant, in dem es zur Entscheidung für die zweite deutsche Demokratie kam. Dieser Kontext wird im zweiten Abschnitt angesprochen. Denn die entscheidenden Weichenstellungen fanden in einem komplizierten Kräftesystem statt, in dem äußerer Druck zum Teil in erheblichem Konflikt mit innerem Druck stand. Der »Druckausgleich« führte zu einem Paradox: zu einer bewusst vorläufigen, aber dennoch höchst tragfähigen und robusten bundesdeutschen Demokratie.
Der sich anschließende Abschnitt legt die ideellen Fundamente frei, auf denen die zweite deutsche Demokratie gebaut worden ist und die bis heute noch tragen. Dazu gehören Prinzipien wie die Sozial-, Rechts- und Bundesstaatlichkeit wie auch der Grundsatz der »wehrhaften Demokratie« – das heißt, dass sich die bundesdeutsche Demokratie gegen ihre Feinde zur Wehr setzen kann.
Im letzten Abschnitt geht es um einen Faktor, der die Gründungssituation der Bundesrepublik prägte, aber noch bis in unsere Tage wirkt: die parallele Entstehung eines zweiten deutschen Staates, der »Deutschen Demokratischen Republik« (DDR) – die freilich alles andere als eine Demokratie war. Ihre Gründung und Existenz markieren eine scheinbare »Konstante« der bundesdeutschen Nachkriegsgeschichte: die deutsche Teilung. Diese »Konstante« hielt allerdings nur vierzig Jahre. Mit der »Deutschen Einheit« von 1990 hat sich der Geltungsbereich des Grundgesetzes auf das Gebiet der ehemaligen DDR ausgedehnt. Doch noch heute sind die Auswirkungen der deutschen Teilung zu spüren. Der letzte Abschnitt beschäftigt sich deswegen mit der DDR, der Deutschen Einheit und ihren Folgen – Folgen, die uns in den nächsten Kapiteln immer wieder beschäftigen werden.
1.1
Die erste deutsche Demokratie – Weimarer Erfahrungen
1.2
Die Gründung der Bundesrepublik – Druck von außen und von innen
1.3
Die Grundprinzipien der deutschen Demokratie und ihr Schutz
1.4
Die deutsche Teilung als »befristete Konstante«
Die Väter und Mütter des Grundgesetzes haben sich in vielerlei Hinsicht von den Erfahrungen aus der Weimarer Republik inspirieren lassen – insbesondere von den schlechten. Die Reichsverfassung, die von der Nationalversammlung 1919 in der Stadt Weimar verabschiedet worden war, wirkte zu großen Teilen wie ein Negativmuster, auf dem das Grundgesetz bewusst anders konstruiert worden ist. Viele von denen, die zu den Beratungen über die neue deutsche Verfassung zusammenkamen, hatten bereits in der Weimarer Republik praktische politische Erfahrungen gesammelt. So war der Präsident des Parlamentarischen Rates und spätere Bundeskanzler, Konrad Adenauer, von 1917 bis 1933 Oberbürgermeister in Köln sowie von 1920 bis 1933 Präsident des preußischen Staatsrates gewesen.
Lehren aus der Weimarer Republik
Wenn in diesem Zusammenhang von den »Lehren aus Weimar« die Rede ist, dann muss man sich vor Augen halten, dass es nicht die objektiven Erfahrungswerte aus der Weimarer Republik gibt. Entscheidend waren vielmehr die mitunter sehr subjektiven und zeitabhängigen Wahrnehmungen dessen, was die Weimarer Demokratie und ihr Scheitern ausgemacht hat. Schließlich sind sich auch die Historiker:innen nicht völlig einig darüber, was genau das Ende der ersten deutschen Demokratie verursachte.
Die Weimarer Republik war als parlamentarische Demokratie angelegt, in deren Mittelpunkt der Reichstag stand. Das Parlament wählte man direkt, und die Regierung war dem Reichstag gegenüber verantwortlich. Ein zweites Staatsorgan wurde ebenfalls direkt gewählt: der Reichspräsident, und zwar auf sieben Jahre. Seine Aufgabe bestand nicht zuletzt darin, Hüter der Verfassung zu sein. Der Reichspräsident ernannte den Reichskanzler und hatte das Recht, den Reichstag aufzulösen. Im Falle des Notstandes verfügte er über besondere Möglichkeiten (→ Kapitel 8). Diese Machtfülle des Reichspräsidenten führte dazu, dass er gelegentlich als »Ersatzkaiser« bezeichnet worden ist.
Neben den Organen, die vom Volk gewählt oder indirekt legitimiert wurden, also neben der »repräsentativen Demokratie«, sah die Weimarer Republik noch die Möglichkeit »direkter Demokratie« vor. Die Bürger:innen konnten über ausgewählte Fragen eine Entscheidung erzwingen und unter bestimmten Voraussetzungen selbst abstimmen.
»Unvollendete« Weimarer Demokratie
Von ihrer verfassungsrechtlichen Anlage her handelte es sich bei der Weimarer Republik um eine offene und freiheitliche Demokratie, wenn auch – so der Historiker Horst Möller – um eine »unvollendete«. Zu »offen« sei die Weimarer Demokratie gewesen, so lautete schon die zeitgenössische Kritik. Schon frühzeitig wurde der so genannte Rechtspositivismus der Weimarer Republik problematisiert: Es habe keine geschützte Wertebasis gegeben; das veränderbare gesetzte (»positive«) Recht habe uneingeschränkte Gültigkeit gehabt und konnte damit grundlegende Werte der Verfassung außer Kraft setzen. Die anscheinende Beliebigkeit von Werten zeigte sich auch darin, dass sich die Republik nicht hinreichend gegen ihre inneren Feinde zur Wehr setzen konnte und wollte. Allerdings wird in der Literatur durchaus kontrovers diskutiert, inwieweit die Weimarer Republik nicht doch ein Wertefundament hatte, das nicht zuletzt von denen, die es hätten schützen müssen – insbesondere von den im Kaiserreich sozialisierten Richtern:innen – infrage gestellt wurde.
Abb. 1 |Das politische System der Weimarer Republik
An inneren Feinden, welche die grundlegenden Werte der Demokratie herausforderten, hatte die Weimarer Republik jedenfalls keinen Mangel. Antidemokratische Parteien von rechts und links nahmen die demokratischen Kräfte in die Zange. Die Demokratiefeinde hatten im Reichstag mitunter negative Mehrheiten. Sie konnten die Arbeit der Regierung behindern, ohne eine konstruktive Alternative zu bieten. So setzte die Abwahl eines Regierungschefs nicht voraus, dass sich eine Mehrheit für einen neuen Amtsinhaber finden musste. Robuste demokratische Mehrheiten waren über längere Zeit kaum zu bilden. Die Instabilität der Republik zeigte sich nicht zuletzt an den häufigen Regierungswechseln: 16 Kabinette gab es von 1919 bis 1930, mit einer durchschnittlichen Haltbarkeit von etwas mehr als acht Monaten.
Ab 1930 bis zur Ernennung Hitlers zum Reichskanzler im Januar 1933 wurde nur noch im Notstand regiert. Die so genannten Präsidialkabinette unter den Reichskanzlern Brüning, von Schleicher und von Papen verfügten nicht mehr über formale Mehrheiten im Reichstag, die ihre Politik trugen. Vielmehr regierten die letzten drei Kanzler vor 1933 hauptsächlich mithilfe der Notverordnungsmacht des Reichspräsidenten Paul von Hindenburg, der bis zu seinem Tode 1934 offiziell in dieser Position verblieb (→ Kapitel 8).
Demokratie ohne Demokraten
Robuste parlamentarische Mehrheiten hätten einiges verhindern können. Aber allein dass die demokratiefeindlichen Parteien so viel Zulauf in den Wahlen erhielten, zeigt, dass die politische Kultur der Weimarer Republik nicht in der Demokratie angekommen war. »Demokratie ohne Demokraten« – dieses für Weimar immer wieder verwendete Schlagwort will sagen, dass der verfassungsmäßige Rahmen nicht zum Inhalt passte oder umgekehrt. Dies galt insbesondere für die Eliten in der staatlichen Verwaltung, in den Medien (also damals in der Presse) und der Justiz, die der demokratischen Verfassung oftmals distanziert bis feindlich gegenüberstanden.
Die Ernennung Adolf Hitlers zum Reichskanzler bedeutete faktisch das Ende der Weimarer Republik, obwohl die Reichsverfassung noch weiter Gültigkeit hatte. Jedenfalls markiert das Jahr 1933 den Beginn von zwölf Jahren NS-Herrschaft und damit von innenpolitischem Terror, dem Zweiten Weltkrieg mit seinen Millionen Opfern und dem singulären Verbrechen des Holocaust.
Reichskanzler
Partei
Dauer der Kanzlerschaft
Philipp Scheidemann
SPD
127 Tage (13.02.1919 – 20.06.1919)
Gustav Bauer
SPD
280 Tage (21.06.1919 – 27.03.1920)
Hermann Müller
SPD
86 Tage (27.03.1920 – 21.06.1920)
Konstantin Fehrenbach
Zentrum
313 Tage (25.06.1920 – 04.05.1921)
Joseph Wirth
Zentrum
169 Tage (10.05.1921 – 26.10.1921)
Joseph Wirth
Zentrum
392 Tage (26.10.1921 – 22.11.1922)
Wilhelm Cuno
parteilos
263 Tage (22.11.1922 – 12.08.1923)
Gustav Stresemann
DVP
54 Tage (13.08.1923 – 06.10.1923)
Gustav Stresemann
DVP
55 Tage (06.10.1923 – 30.11.1923)
Wilhelm Marx
Zentrum
186 Tage (30.11.1923 – 03.06.1924)
Wilhelm Marx
Zentrum
226 Tage (03.06.1924 – 15.01.1925)
Hans Luther
parteilos
370 Tage (15.01.1925 – 20.01.1926)
Hans Luther
parteilos
117 Tage (20.01.1926 – 17.05.1926)
Wilhelm Marx
Zentrum
257 Tage (17.05.1926 – 29.01.1927)
Wilhelm Marx
Zentrum
516 Tage (29.01.1927 – 28.06.1928)
Hermann Müller
SPD
637 Tage (28.06.1928 – 27.03.1930)
Heinrich Brüning
Zentrum
558 Tage (30.03.1930 – 09.10.1931)
Heinrich Brüning
Zentrum
234 Tage (09.10.1931 – 30.05.1932)
Franz von Papen
parteilos
185 Tage (01.06.1932 – 03.12.1932)
Kurt von Schleicher
parteilos
58 Tage (03.12.1932 – 30.01.1933)
Adolf Hitler
NSDAP
ab 30. Januar 1933
Tab. 1 |Reichskanzler in der Weimarer Republik
Als sich einige Jahre nach dem Ende des »Dritten Reiches« deutsche Politikerinnen und Politiker zusammentaten, um einen erneuten Demokratieversuch zu wagen, standen sie unter dem Eindruck des Untergangs der ersten Demokratie. Sie knüpften positiv an die Weimarer Erfahrungen an, versuchten aber zugleich auch bestimmte unterstellte Strukturfehler auszuschließen. Dabei bedienten sie sich mitunter älterer demokratischer Traditionen, z. B. Elementen aus der Paulskirchenverfassung von 1849.
Paulskirchenverfassung
In Folge der revolutionären Unruhen von 1848 trat in der Paulskirche in Frankfurt am Main eine vom Volk gewählte Nationalversammlung zusammen. Sie legte im März 1849 eine Verfassung vor, die einen deutschen Bundesstaat begründen sollte. Allerdings trat die Frankfurter Reichsverfassung aufgrund des Widerstands der deutschen Fürsten nie in Kraft. In ihr enthalten war ein Grundrechtekatalog, der als Vorlage für die Erwähnung der Grundrechte im Grundgesetz diente. Auch das »Bundesratsmodell« (→ Kapitel 10) hat seine Wurzeln in der Paulskirchenverfassung.
»Bonn ist nicht Weimar«
Nach einigen Jahren der Bewährung des Grundgesetzes erschien 1956 ein Buch des Journalisten Fritz René Allemann mit dem Titel »Bonn ist nicht Weimar«. »Bonn«, der Parlaments- und Regierungssitz bis 1999, stand für den gelungenen Versuch, dem Schicksal der ersten Republik zu entgehen. Jedenfalls spricht vieles dafür, dass sowohl die Konstruktion des Grundgesetzes, aber auch die politische Kultur der »Bonner« und nun »Berliner« Republik wesentlich bessere Voraussetzungen für eine stabile Demokratie bieten als seinerzeit »Weimar«.
In welchem situativen Zusammenhang entstand die bundesrepublikanische Verfassung und inwiefern spiegelt sich der zeitliche Kontext im Ergebnis wider? Das Grundgesetz wurde 1949 unterzeichnet und trat noch im selben Jahr in Kraft. Zwischen dem Ende des Zweiten Weltkrieges und der Gründung der Bundesrepublik lagen somit vier Jahre – vier Jahre, in denen bereits zahlreiche Vorentscheidungen getroffen wurden. In diesem Zeitraum stellte man die Weichen, die der Entstehung der Bundesrepublik Deutschland den Weg bereiteten.
Unter anderem folgende Faktoren trugen zur Gründung der zweiten deutschen Demokratie bei oder prägten sie entscheidend:
•das Besatzungsregime und der Kalte Krieg,
•die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Folgen des Zweiten Weltkrieges,
•die Entnazifizierung,
•die Entstehung politischer Systeme auf Länderebene,
•die Wieder- oder Neuformierung der Parteien.
Zementierung der deutschen Teilung
Nach dem Zweiten Weltkrieg übernahmen die Alliierten, die Siegermächte, das Kommando in Deutschland. Die Souveränität Deutschlands wurde aufgehoben. Die »Großen Drei« (Churchill, Roosevelt, Stalin) teilten auf der Konferenz von Jalta (Februar 1945) Deutschland in Besatzungszonen und Berlin in Sektoren ein und planten, die Gebiete östlich von Oder und Neiße unter polnische bzw. sowjetische Administration zu stellen. Zwar hatte man eine einheitliche oder zumindest koordinierte Verwaltung der Besatzungszonen in Erwägung gezogen; in diesem Sinne wurde auf der Potsdamer Konferenz (17. Juli bis 2. August 1945), an der erstmals auch Frankreich teilnahm, ein »Alliierter Kontrollrat« eingerichtet. Schon bald aber kam es zu Konflikten zwischen den vier ehemaligen Kriegsverbündeten, insbesondere zwischen der Sowjetunion auf der einen Seite und den USA, Großbritannien und Frankreich auf der anderen Seite. Im Winter und Frühjahr 1948 stellte sich deutlich heraus, dass es keine gemeinsame Deutschlandpolitik aller vier ehemaligen Kriegspartner mehr geben würde. Die westdeutschen Besatzungszonen wuchsen immer enger zusammen, wurden ökonomisch gestärkt und mit der D-Mark als neuer gemeinsamer Währung ausgestattet. Die Entwicklung der vierten, der sowjetisch besetzten Zone, koppelte sich sowohl wirtschaftlich als auch politisch von dem langsam entstehenden Weststaat ab. Die deutsche Teilung wurde zementiert. Die Besatzungsmächte waren an einer Konsolidierung ihrer Zonen sehr interessiert, da sich herauskristallisierte, dass mitten durch Deutschland eine neue globale Trennlinie verlaufen sollte: die zwischen »Ost« und »West«. Beginnend 1946 hatte sich eine neue bipolare Weltordnung entwickelt, die bis Ende der achtziger Jahre einigermaßen stabil bleiben sollte. Von dem »Eisernen Vorhang« (Winston Churchill) war die Rede, der sich quer durch Europa zog. Die USA und die Sowjetunion steckten ihre Territorien ab und sammelten Verbündete (und Satellitenstaaten) um sich. Deutschland geriet zwischen die Blöcke und wurde dabei geteilt.
Wiederaufbau mit ausländischer Unterstützung
Der Zweite Weltkrieg hatte verheerende Folgen für die beteiligten Staaten. Auch in Deutschland lagen die Infrastruktur sowie die industrielle Produktion am Boden, Millionen Soldaten waren im Kampf gefallen oder befanden sich in Kriegsgefangenschaft. Wohnraum war in erheblichem Umfang insbesondere in den großen Städten zerstört worden. Es kam (vor allem in der sowjetisch besetzten Zone) zur großflächigen Demontage der industriellen Anlagen. Ein Wiederaufbau Deutschlands war ohne ausländische Unterstützung nicht denkbar. Gelder für die Wiederherstellung der wirtschaftlichen und staatlichen Strukturen in Europa wurden im Rahmen des Marshall-Fonds von der US-amerikanischen Regierung bereitgestellt. Der sowjetische Einflussbereich lehnte die auch ihm angebotene US-Hilfe ab. Ziel der (west-)deutschen Politiker war es nicht zuletzt, einen stabilen Rahmen zu schaffen, der die Versorgung der Bevölkerung und den Wiederaufbau erleichtern sollte. Die ohnehin schwierige Lage verschärfte sich noch durch die vielen nach Westen strömenden Vertriebenen aus den ehemals deutschen Ostgebieten.
In einer Zielsetzung waren sich die Alliierten frühzeitig einig geworden: Deutschland sollte vom Nationalsozialismus »gesäubert«, die nationalsozialistische Partei aufgelöst werden. Allerdings fiel die konkrete Entnazifizierungspolitik von Besatzungszone zu Besatzungszone unterschiedlich aus. Besonders radikale »Säuberungsmaßnahmen« fanden in der sowjetisch besetzten Zone statt. In den westlichen Zonen setzten sich nach einer Phase unterschiedlicher Vorgehensweisen die US-amerikanischen Standards durch. Dabei wurden verschiedene Grade der Verbundenheit mit dem NS-Regime definiert. Später bemängelte man, dass ein Teil der Funktionseliten aus dem Nationalsozialismus in der Bundesrepublik wieder in Ämter gekommen sei. Die Entnazifizierung sei nicht immer völlig konsequent durchgeführt worden.
Gesetz Nr. 104 zur Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus, vom 5. März 1946 – Auszüge
Artikel 1
»(1) Zur Befreiung unseres Volkes von Nationalsozialismus und Militarismus und zur Sicherung dauernder Grundlagen eines deutschen demokratischen Staatslebens im Frieden mit der Welt werden alle, die die nationalsozialistische Gewaltherrschaft aktiv unterstützt oder sich durch Verstöße gegen die Grundsätze der Gerechtigkeit und Menschlichkeit oder durch eigensüchtige Ausnutzung der dadurch geschaffenen Zustände verantwortlich gemacht haben, von der Einflußnahme auf das öffentliche, wirtschaftliche und kulturelle Leben ausgeschlossen und zur Wiedergutmachung verpflichtet. […]
Artikel 2
(1) Die Beurteilung des Einzelnen erfolgt in gerechter Abwägung der individuellen Verantwortlichkeit und der tatsächlichen Gesamthaltung; darnach wird in wohlerwogener Abstufung das Maß der Sühneleistung und der Ausschaltung aus der Teilnahme am öffentlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben des Volkes bestimmt mit dem Ziel, den Einfluß nationalsozialistischer und militaristischer Haltung und Ideen auf die Dauer zu beseitigen.
(2) Äußere Merkmale wie die Zugehörigkeit zur NSDAP, einer ihrer Gliederungen oder einer sonstigen Organisation sind nach diesem Gesetz für sich allein nicht entscheidend für den Grad der Verantwortlichkeit. Sie können zwar wichtige Beweise für die Gesamthaltung sein, können aber durch Gegenbeweise ganz oder teilweise entkräftet werden. Umgekehrt ist die Nichtzugehörigkeit für sich allein nicht entscheidend für den Ausschluß der Verantwortlichkeit.«
Quelle: www.verfassungen.de/bw/wuerttemberg-baden/befreiungsgesetz46.htm
Länderneugründung
Unmittelbar nach dem Zweiten Weltkrieg entstanden auf deutschem Boden Verwaltungseinheiten auf regionaler Ebene. In den Besatzungszonen wurden die Länder gegründet. Die ersten Landesverfassungen traten bereits im Dezember 1946 in Kraft. Beim Zuschnitt der Länder schloss man zum Teil an Gebietstraditionen an, zum Teil kam es zu Neubildungen. »Preußen« – darin waren sich die Alliierten einig – sollte als territoriale und politische Größe zerschlagen werden. In den neu gegründeten Ländern entstanden politische Systeme mit demokratisch gewählten Parlamenten und Regierungen, allerdings noch unter der strengen Daueraufsicht der Alliierten und mit wenig Souveränität. Aber es bildete sich politisches Führungspersonal heraus, aus dessen Kreis später die deutschen Politiker:innen kamen, die den Prozess der Staatenbildung mitgestalten sollten.
Prägende Parteipolitiker
Das nationalsozialistische Regime hatte die Parteienvielfalt der Weimarer Republik durch Gleichschaltung aufgehoben. 1945 war für die deutschen Parteien aber dennoch keine »Stunde Null« (außer auf Dauer für die NSDAP, die verboten wurde), denn nun galt es für die deutschen Politiker:innen, an Parteitraditionen anzuknüpfen (SPD, KPD) respektive auf der Grundlage der Weimarer Republik etwas Neues zu schaffen (CDU, FDP). 1946 sind in den westlichen Besatzungszonen die ersten Parteien wieder zugelassen worden. Räume für Parteipolitik boten in erster Linie die politischen Systeme der Länder. In den Landesparlamenten, den Landtagen, saßen Vertreter:innen der Parteien. Die Landesregierungen waren Parteiregierungen und die Ministerpräsidenten zentrale Figuren in ihren jeweiligen Parteien. Mit den Vertretern der Länder waren somit »Parteifunktionäre« an der Entstehung der bundesdeutschen Demokratie beteiligt – also Personen, die ihre jeweilige Perspektive, ihre Weltanschauungen und Strategien mit in die Diskussionen über die Verfassung des neuen deutschen Weststaates einbrachten.
»Londoner Empfehlungen«
Der Weg zum Grundgesetz wurde nicht zuletzt durch die Konflikte zwischen den ehemaligen Alliierten geebnet. Die Unmöglichkeit, ein gemeinsames Konzept für alle vier Besatzungszonen zu entwickeln, sowie der Wunsch, den eigenen »Vorposten« im Kalten Krieg zu stärken, führten zur westdeutschen Teilstaatslösung. Im Juni 1948 waren in der britischen Hauptstadt die ersten Weichen gestellt worden: Eine Sechs-Mächte-Konferenz (USA, Großbritannien, Frankreich und die Benelux-Staaten) verabschiedete die »Londoner Empfehlungen«. Die »Empfehlungen« sahen unter anderem eine internationale Kontrollbehörde für die Ruhr sowie den Aufbau einer politischen und wirtschaftlichen Ordnung in den westlichen Besatzungszonen vor. Die Vorschläge liefen letzten Endes auf die Gründung eines Staates hinaus.
Marksteine auf dem Weg zur Bundesrepublik
Januar 1947
Gründung der Bizone (Zusammenlegung der britischen und US-amerikanischen Zonen)
23. Februar–2. Juni 1948
Londoner Sechs-Mächte-Konferenz, »Londoner Empfehlungen«
1. Juli 1948
Übergabe der »Frankfurter Dokumente«
8.–10. Juli 1948
»Rittersturz«-Konferenz der westdeutschen Ministerpräsidenten
10.–23. August 1948
Verfassungskonvent auf Herrenchiemsee
1. September 1948–8. Mai 1949
Parlamentarischer Rat in Bonn
»Frankfurter Dokumente«
Die »Londoner Empfehlungen« flossen in die »Frankfurter Dokumente« ein, die den Ministerpräsidenten der elf Länder in den westlichen Besatzungszonen von den Militärgouverneuren im Juli 1948 überreicht wurden. Die Dokumente beinhalteten die Aufforderung an die Regierungschefs der westdeutschen Länder, eine »verfassungsgebende Versammlung« einzuberufen mit dem Ziel, eine staatliche Struktur in den westlichen Zonen zu schaffen. Die Dokumente machten die Vorgabe, dass es sich um eine Regierungsform »des föderalistischen Typs« handeln sollte, die »die Rechte der beteiligten Länder schützt, eine angemessene Zentral-Instanz schafft und die Garantien der individuellen Rechte und Freiheiten« enthalten soll. Die Militärgouverneure behielten sich vor, bei Missfallen den vorgelegten Verfassungsentwurf abzulehnen. Das Notstandsrecht verblieb bei den Besatzungsmächten und bestimmte Kompetenzen wurden der zu schaffenden deutschen Regierung nicht zuerkannt, z. B. die Entscheidungsgewalt in auswärtigen Angelegenheiten und in der Außenhandelspolitik.
Parlamentarischer Rat statt verfassungsgebender Versammlung
Die westdeutschen Ministerpräsidenten diskutierten die Weisung der Militärgouverneure auf einer Konferenz im Hotel »Rittersturz« bei Koblenz. Rundum glücklich waren die Beteiligten nicht. Man wollte vor allem keine Fakten für die Teilung Deutschlands schaffen und entwickelte entsprechende Änderungsvorschläge: Keine »verfassungsgebende Versammlung«, sondern ein »Parlamentarischer Rat« sollte einberufen werden, keine Verfassung, sondern ein »Grundgesetz« verabschiedet werden; dieses sollte nicht dem Volk zur Abstimmung, sondern den Landtagen zur Ratifizierung vorgelegt werden. Die Ministerpräsidenten konnten sich mit diesen Wünschen gegenüber den Militärgouverneuren durchsetzen.
Verfassungskonvent auf Herrenchiemsee
Ein vorbereitender Konvent von Politikern und Verfassungsrechtlern, der im August 1948 auf der Insel Herrenchiemsee zusammenkam, erarbeitete einen Verfassungsentwurf für einen »Bund deutscher Länder«. Die Ministerpräsidenten beriefen in Folge einen »Parlamentarischen Rat« ein, der von September 1948 bis Mai 1949 auf der Grundlage der Herrenchiemsee-Vorlage beriet.
Parlamentarischer Rat
Dem Parlamentarischen Rat gehörten 65 stimmberechtigte Abgeordnete der westdeutschen Länder sowie fünf nicht-stimmberechtigte Abgeordnete aus West-Berlin an. Die Mitglieder wurden von ihren jeweiligen Landesparlamenten gemäß den entsprechenden Mandatsverteilungen gewählt. Die stärksten Fraktionen mit jeweils 27 Abgeordneten stellten CDU/CSU und SPD, gefolgt von der FDP mit fünf Abgeordneten. Mit jeweils zwei Abgeordneten waren die Kommunistische Partei Deutschlands, die Deutsche Partei und das Zentrum vertreten. Unter den 70 Mitgliedern waren vier Frauen. Die erste Sitzung des Parlamentarischen Rates fand am 1. September 1948 in Bonn statt. Zu seinem Präsidenten wurde der 72-jährige Konrad Adenauer (CDU) gewählt. Vorsitzender des Hauptausschusses, des zentralen Arbeitsorgans des Rates, wurde Carlo Schmid (SPD).
Die kontroversen Diskussionen im Parlamentarischen Rat drehten sich insbesondere um Fragen der Beziehung zwischen dem Bund und den Ländern, zum Beispiel um die Form der Vertretung der Länder auf Bundesebene oder um die Verteilung der Steuern zwischen Bundes- und Landesebene. Weitere Streitpunkte waren die Rolle des Staatsoberhauptes oder das Verhältnis zwischen Kirche und Staat.
Verkündigung des Grundgesetzes
Die vom Parlamentarischen Rat schließlich verabschiedete Vorlage stieß auf Kritik seitens der Militärgouverneure. Letzten Endes konnten die Vorbehalte aber entkräftet werden. So wurde schließlich am 23. Mai 1949 in Bonn nach der Ratifikation durch die Landesparlamente (lediglich der bayerische Landtag lehnte den Entwurf ab) das Grundgesetz verkündet. Es trat am 24. Mai in Kraft.
Jenseits aller Kontroversen in Detailfragen wurde man sich recht schnell über die Grundprinzipien der Verfassung einig. Im Grundgesetz, so wie es verkündet worden ist, sind einige »tragende Wände« eingezogen, die das politische System Deutschlands maßgeblich stützen.
Die tragenden Verfassungsprinzipien finden sich komprimiert im Artikel 20 des Grundgesetzes (GG).
Art. 20 GG
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) […]
Demnach gelten in Deutschland die Prinzipien (1) der Demokratie und Republik, (2) des Sozialstaates, (3) des Bundesstaates und (4) des Rechtsstaates.
Das Volk als Souverän
(1) Demokratie und Republik: Alle staatliche Gewalt legitimiert sich durch das Volk, »geht vom Volke aus«. Das demokratische Prinzip wird durch »Wahlen und Abstimmungen« umgesetzt; Politik soll nicht nur für das Volk gemacht, sondern auch vom Volk aktiv mitgestaltet werden. Das Grundgesetz lehnt zudem das Modell einer Monarchie ab, die durchaus auch demokratisch sein kann (wie in Großbritannien oder in den Niederlanden). Als Staatsoberhaupt entschied man sich gegen einen Monarchen und für einen indirekt gewählten Bundespräsidenten oder eine indirekt gewählte Bundespräsidentin.
Sozialstaat
(2) Sozialstaat: Die Bundesrepublik wird ausdrücklich als Sozialstaat, genauer als »sozialer Bundesstaat« bezeichnet. Abstrakt findet sich das sozialstaatliche Prinzip in dem ersten Artikel des Grundgesetzes wieder: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Mit der prominenten Platzierung des Schutzes der Persönlichkeit im ersten Grundgesetzartikel ist auf die Entwürdigungen im Nationalsozialismus reagiert und zugleich die Wertebasis für den Sozialstaat gelegt worden. Zu den Grundpfeilern des sozialen Staates gehören ferner der Schutz von Ehe und Familie sowie die Gleichberechtigung von Mann und Frau. Das Grundgesetz erwähnt überdies ausdrücklich die Sozialpflichtigkeit des Eigentums.
Föderales System
(3) Bundesstaat: Das Grundgesetz ist im Vergleich zu anderen Verfassungen deutlich »föderalistisch« geprägt. Es erlaubt den Ländern in einigen Bereichen Autonomie und bindet sie zugleich in Entscheidungen der Bundesebene ein. Die föderale Struktur des Grundgesetzes liegt nicht nur in der deutschen Tradition der »Kleinstaaterei« begründet. Hier spiegeln sich zudem die Interessen der Besatzungsmächte, keine zu starke nationalstaatliche Ebene zu schaffen, sondern diese in ein System »vertikaler« Gewaltenteilung einzubinden. Schließlich waren es Politiker:innen aus den bereits existierenden deutschen Ländern, die zur Schaffung des Grundgesetzes zusammenkamen und dabei die Existenz und Rolle der bestehenden Länder in dem neugeschaffenen Staat schützen wollten (→ Kapitel 10).
Rechtsstaatlichkeit
(4) Rechtsstaat: In einem Rechtsstaat darf es keine Willkür der Herrschenden geben. Das Recht steht über der Macht. In diesem Sinne legt der Artikel 20 ausdrücklich fest, dass alles staatliche Handeln auf Recht und Gesetz beruhen muss. Zur Rechtsstaatlichkeit gehören ferner noch die Teilung der Gewalten (soweit dies in einem parlamentarischen System überhaupt umgesetzt werden kann (→ Kapitel 6)), die Gleichheit vor dem Gesetz und die Gewährleistung der individuellen Freiheiten.
Wie diese tragenden Wände konkret ausgestaltet werden, regelt das Grundgesetz in seinen weiteren Artikeln nur zum Teil. Es verbleibt eine Menge an Gestaltungsmöglichkeiten, beispielsweise bei der Frage des konkreten Wahlsystems oder der Wirtschaftsordnung. Dass jenseits der Konkretisierung die tragenden Wände nicht eingerissen werden können, ist im Grundgesetz festgeschrieben und führt zum Prinzip der wehrhaften oder streitbaren Demokratie.
Eine der zentralen Lehren aus Weimar war es, die Demokratie und Freiheit vor ihren inneren Feinden zu schützen. Kein einfaches Projekt, das letztlich auf einen paradoxen Vorgang hinausläuft: Freiheiten müssen eingeschränkt werden, um die Freiheit zu verteidigen. Man spricht in dem Zusammenhang von einer wehrhaften oder streitbaren Demokratie, die ihren Feinden keine Zerstörungsmacht lassen will. Das Grundgesetz wird auf zwei Wegen geschützt: Zum einen wird verhindert, dass die Grundprinzipien ohne Weiteres geändert werden können. Zum anderen kann aktiv gegen diejenigen vorgegangen werden, die versuchen die Verfassungsordnung zu beseitigen.
Der Artikel 79 GG legt einer substanziellen Änderung des Grundgesetzes Steine in den Weg. Dort wird zum einen festgelegt, wie das Grundgesetz überhaupt geändert werden darf: nur auf dem Gesetzesweg. Ein entsprechendes Gesetz zur Änderung der Verfassung erfordert eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag sowie eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundesrat. Zum anderen macht der Absatz 3 des Artikels 79 klar, dass an der Substanz des Grundgesetzes nicht gerüttelt werden darf. In diesem Zusammenhang spricht man von der »Ewigkeitsklausel«.
Art. 79 GG
(1) Das Grundgesetz kann nur durch ein Gesetz geändert werden, das den Wortlaut des Grundgesetzes ausdrücklich ändert oder ergänzt. […]
(2) Ein solches Gesetz bedarf der Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages und zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates.
(3) Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.
Unantastbare Prinzipien des Grundgesetzes
Die föderale Struktur sowie die »grundsätzliche Mitwirkung« der Länder auf der Bundesebene lassen sich nicht aufheben. Ebenso wenig dürfen die Grundsätze des Artikel 1 (Würde des Menschen) sowie des Artikel 20 (Demokratie, Republik, Sozialstaat, Bundesstaat, Rechtsstaat) angetastet werden. Die Bundesstaatlichkeit wird somit doppelt geschützt.
Die Ewigkeitsklausel ist eine deutliche Abkehr von dem (unterstellten) Weimarer Rechtspositivismus. Nicht alle Elemente der Verfassung stehen zur Disposition. Allerdings gibt es doch noch eine Möglichkeit der substanziellen »Änderung« des Grundgesetzes: die Verabschiedung einer neuen Verfassung. So verliert das Grundgesetz gemäß Artikel 146 an dem Tag seine Gültigkeit, »an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volk in freier Entscheidung beschlossen worden ist«.
Verteidigung der Freiheitlichdemokratischen Grundordnung
Das Grundgesetz erlaubt den Kampf gegen die Feinde der Verfassungsprinzipien. In einer Reihe von Grundgesetzbestimmungen ist festgelegt, wie Personen oder Vereinigungen ihre grundgesetzlich verbürgten Rechte verlieren können, falls sie als Ziel die Beseitigung oder nachhaltige Beeinträchtigung der vom Grundgesetz geschaffenen Gesellschafts- und Staatsordnung, der »Freiheitlich-demokratischen Grundordnung« (FDGO), verfolgen. So können Vereine von den Innenministerien oder Parteien vom Bundesverfassungsgericht verboten werden, sofern sie nachweislich verfassungswidrig sind. Auch Einzelpersonen laufen Gefahr, dass sie einige ihrer Grundrechte verwirken, wenn sie aggressiv gegen die FDGO vorgehen.
Neben diesen Regelungen gibt es weitere Instrumente der wehrhaften Demokratie. Beispielsweise dienen die Verfassungsschutzdienste der Länder und des Bundes der frühzeitigen Erkennung und kontinuierlichen Beobachtung von Personen und Gruppierungen, die gegen die FDGO kämpfen.
Eine umstrittene Regelung stellte der so genannte Radikalenerlass dar. Er hatte die Aufgabe, zu verhindern, dass Verfassungsfeinde den öffentlichen Dienst unterwandern. Der Radikalenerlass ist heftig kritisiert worden, auch weil sich seine konkrete Umsetzung als schwierig erwiesen hat.
Abb. 2 |Elemente der Freiheitlich-demokratischen Grundordnung (FDGO)
Quelle: BVerfGE 2, 1 (12 f.)
Radikalenerlass
Der »Radikalenerlass« war ein Beschluss des Bundes und der Regierungschefs der Länder vom 28. Januar 1972. Die offizielle Bezeichnung lautet »Grundsätze zur Frage der verfassungsfeindlichen Kräfte im öffentlichen Dienst«. Das Dokument hatte folgenden Inhalt: Nach den Beamtengesetzen in Bund und Ländern darf in das Beamtenverhältnis nur berufen werden, wer die Gewähr dafür bietet, dass er/sie jederzeit für die Freiheitlichdemokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt. Verbeamtete Personen seien verpflichtet, sich innerhalb und außerhalb des Dienstes aktiv für die Erhaltung dieser Grundordnung einzusetzen. Gehört ein/e Beschäftigte/r des öffentlichen Dienstes einer Organisation an, die verfassungsfeindliche Ziele verfolgt, so begründe diese Mitgliedschaft Zweifel daran, ob diese Person für die FDGO eintreten wird.
Verfassungstreue bei Einbürgerung
In den vergangenen Jahren ist kontrovers über das Thema »Verfassungstreue« bei der Einbürgerung in die Bundesrepublik diskutiert worden. Mittlerweile findet bei Personen, die einen Antrag auf Erhalt der deutschen Staatsbürgerschaft stellen, eine Regelanfrage beim Verfassungsschutz statt. Umstritten sind andere Formen der Überprüfung der Verfassungstreue bei der Einbürgerung, beispielsweise mithilfe von entsprechenden Fragebögen. Das Staatsangehörigkeitsgesetz sieht jedenfalls vor, dass sich Ausländer:innen vor einer Einbürgerung ausdrücklich zur Freiheitlichdemokratischen Grundordnung bekennen müssen.
Die westdeutschen Ministerpräsidenten ahnten, dass mit der Gründung eines Weststaates die Teilung zwischen der westlichen und der östlichen Besatzungszone zumindest vorläufig zementiert würde. Deswegen waren die Väter und Mütter der Verfassung darauf bedacht, in der Art und Weise der Gründung eines westdeutschen Staates die Vereinigungsoption nicht aus dem Blick geraten zu lassen. In der Präambel, aber auch in vielen anderen Artikeln wurden ausdrücklich das Ziel und die Möglichkeit der Deutschen Einheit berücksichtigt. Der Artikel 23 GG in seiner ursprünglichen Form hielt eine Tür für die ostdeutschen Gebiete offen, dem Geltungsbereich des Grundgesetzes beizutreten. Der bereits erwähnte abschließende Artikel 146 betonte überdies die Vorläufigkeit des Grundgesetzes: Es könne von einer Verfassung abgelöst werden, die vom (gesamten) deutschen Volk in freier Entscheidung beschlossen wird.
Art. 23 GG (alt)
Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiete der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern. In anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen.
(ursprüngliche Fassung, aufgehoben durch das Einigungsvertragsgesetz vom 23.9.1990)
Entstehung der Deutschen Demokratischen Republik
All diese Bemühungen konnten das angesichts der Blockkonfrontation womöglich Unvermeidliche nicht verhindern: dass parallel zur Gründung der Bundesrepublik in der sowjetischen Besatzungszone ein ostdeutscher Staat entstand, die Deutsche Demokratische Republik. Als sich in den westlichen Besatzungszonen erste Tendenzen zur Staatsgründung abzeichneten, wurde in der sowjetisch besetzten Zone auf Betreiben der Besatzungsmacht der »Deutsche Volkskongress für Einheit und gerechten Frieden« ins Leben gerufen, der sich dem äußeren Anschein nach die Aufgabe stellte, eine gesamtdeutsche Lösung zu erarbeiten. Der Zweite Volkskongress vom März 1948 setzte den »Deutschen Volksrat« ein und beauftragte ihn, eine Verfassung zu entwerfen, was dieser bis Ende Oktober 1948 auch bewerkstelligte. Dieser Verfassungsentwurf wurde vom dritten, diesmal über Einheitslisten gewählten Volkskongress bestätigt. Auf Beschluss des Zweiten Deutschen Volksrates, der vom Volkskongress eingesetzt worden war und der sich am 7. Oktober 1949 konstituierte, wurde die Verfassung der DDR in Kraft gesetzt.
Marksteine der DDR-Gründung
6./7. Dezember 1947
Erster Deutscher Volkskongress
17./18. März 1948
Zweiter Deutscher Volkskongress
22. Oktober 1948
Erster Deutscher Volksrat legt Verfassungsentwurf vor
29. Mai–3. Juni 1949
Dritter Deutscher Volkskongress (über Einheitslisten gewählt)
7. Oktober 1949
Zweiter Deutscher Volksrat konstituiert sich, Proklamation der Deutschen Demokratischen Republik
Übermacht der SED
Nach außen hin erschien die DDR als ein Staat, der demokratischen Grundsätzen entsprach. Ein direkt gewähltes Parlament (die Volkskammer) trug die Regierung (den Ministerrat und den Staatsrat) und wählte das Oberste Gericht. Die Prinzipien der freiheitlichen Demokratie wurden in der Praxis jedoch nicht umgesetzt – statt freier Wahlen bot man den Bürger:innen nur Einheitslisten. Neben anderen Regelungen sicherte das Wahlverfahren die Herrschaft der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) über den gesamten politischen Prozess. Somit waren die SED-Führungsgremien, das Politbüro und das Zentralkomitee, sowie der jeweilige Erste Sekretär/ Generalsekretär (Walter Ulbricht von 1950–1971, Erich Honecker von 1971–1989) die Machtzentren des DDR-Systems. Parteiführung und Staatsführung waren eng miteinander verzahnt.
Ein offener Parteienwettbewerb, freie Wahlen, die Möglichkeit der ungehinderten Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit – all dies gab es in der DDR nicht. Eine besonders unrühmliche Rolle bei der Stabilisierung des Regimes spielte das 1950 gegründete Ministerium für Staatssicherheit (»Stasi«). Dieses hatte die Aufgabe, die Herrschaft der SED nach innen und außen abzusichern. Es tat das mit einem verzweigten Netz an Spitzeln und Informant:innen und mit Methoden, die weit entfernt von rechtsstaatlichen Standards lagen.
Berliner Mauer
Auf deutschem Boden existierten somit zwei antagonistische Staaten, jeweils eingebunden in einen der beiden gegnerischen Weltblöcke. Nicht nur politisch, sondern auch gesellschaftlich-kulturell und wirtschaftlich gingen Ost- und Westdeutschland getrennte Wege. Diese Trennung verstärkte sich noch durch den Bau der Mauer 1961 und die weitreichenden Reiseeinschränkungen.
Abb. 3 |Das politische System der DDR
Ostpolitik
Die Isolierung wurde im Laufe der Zeit, insbesondere in Folge der bundesdeutschen Ostpolitik der Großen Koalition (1966–69) und dann der SPD/FDP-Koalition nach 1969 immer mehr aufgeweicht. Die Möglichkeiten der Begegnung und des Austausches wurden nach und nach geweitet. Diese Politik setzte auch die CDU/FDP-Regierung unter Helmut Kohl in den 1980er Jahren fort.
Fall der Mauer
