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Marliese Weißmann

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Beschreibung

Arbeitslose werden in modernen Gesellschaften häufig als Überflüssige oder Ausgeschlossene betrachtet. Besonders langzeitarbeitslose Hartz-IV-Empfänger sind zum Symbol geworden für vermeintlich passive Individuen, denen sozialer Anschluss fehlt. In der vorliegenden Studie erscheinen Arbeitslose in einem anderen Licht. Marliese Weißmann untersucht mithilfe biographischer Analysen, mit welchen Deutungen und Handlungsstrategien sich Arbeitslose in der Gesellschaft verorten. Sie rekonstruiert deren Bemühungen, trotz des Ausschlusses aus dem Arbeitsmarkt dazuzugehören und die Dilemmata, in die die Akteure dabei geraten. In den Blick kommen hierbei sowohl subjektive Zugehörigkeitsdeutungen und die darin implizierten Selbst- und Gesellschaftsbilder als auch Praktiken der Zugehörigkeitsherstellung. Die Ergebnisse verdeutlichen, dass die Akteure sich nicht rein passiv verhalten. Vielmehr zeigt die Studie ein weites Spektrum an Inklusionsleistungen auf, das kontrastreich ist. Die Studie dokumentiert weiterhin die Anstrengungen der Akteure, trotz der langanhaltenden Arbeitslosigkeit Anschlüsse an die Arbeits- und Aktivgesellschaft durch etwa Beschäftigungsnarrative für virtuelle Welten zu suchen. Insgesamt zeigt die Studie auf, dass die Akteure zwar um Zugehörigkeit kämpfen, das zentrale Problem bleibt jedoch die gesellschaftliche Anerkennung ihrer Zugehörigkeitsdeutungen und -praktiken: die Zugehörigkeit bleibt fragil.

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Seitenzahl: 494

Veröffentlichungsjahr: 2016

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Als Dissertation 2015 an der Fakultät für Sozialwissenschaften und Philosophie der Universität Leipzig angenommen.

Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Vorwort

Einleitung

Zum Problem gesellschaftlicher Zugehörigkeit in der Arbeitslosigkeit

1.1 Theoretische Perspektiven auf Inklusion und Exklusion

1.1.1 Systemtheorie – Dichotomisierung von Inklusion und Exklusion aus Systemen

1.1.2 Robert Castel – Ausgrenzung als Prozess der Degradierung

1.1.3 Underclass – Kulturalisierung von Ausgrenzung

1.1.4 Martin Kronauer – Ausgrenzung als Teilhabeproblem

1.1.5 Die „Überflüssigen“ – Reifizierung von Ausgrenzung

1.1.6 Diskussion: Gemeinsamkeiten, Unterschiede und Reichweiten der Ansätze

1.2 Sozialpolitische Perspektiven auf Inklusion und Exklusion

1.2.1 Der Sozialstaat als gesellschaftlicher Relationierungsmodus

1.2.2 Die aktivierungspolitische Formulierung des Verhältnisses von Gesellschaft und Individuum am Beispiel der Grundsicherung für Arbeitssuchende

1.2.3 Fazit: Aktivierender Sozialstaat, Inklusion in die Grundsicherung für Arbeitssuchende und gesellschaftliche Zugehörigkeit

1.3 Inklusion und Exklusion und die Perspektive der Subjekte – Forschungsstand

1.3.1 Subjektive Zugehörigkeit zur Gesellschaft

1.3.2 Subjektive Zugehörigkeit in gesellschaftlichen Teilbereichen

1.3.3 Diskussion

1.4 Fazit

Methodisches Vorgehen

2.1 Das biographisch-narrative Interview

2.2 Das Sample und seine Reichweite

2.3 Zur Erhebung

2.3.1 Zum Ablauf der Interviews

2.3.2 Bemerkungen zur Interviewsituation und zu Erwartungen der Interviewpartner

2.4 Zur Auswertung

Typische Modi der Inklusion von Arbeitslosen

3.1 Der Modus der Normalisierung

3.1.1 Defensive Normalisierung: Zugehörigkeit durch Verbergen des Stigmas – der Fall Karl Schäfer

3.1.2 Offensive Normalisierung: Zugehörigkeit durch Dekonstruktion negativer Fremdbilder – der Fall Ralf Max

3.1.3 Zusammenfassung, ergänzende Fallkontrastierungen und Diskussion

3.2 Der Modus des Prozessiertwerdens

3.2.1 Michael Becker: Zugehörigkeit durch Orientierung an äußeren Instanzen

3.2.2 Zusammenfassung, ergänzende Fallkontrastierungen und Diskussion

3.3 Der Modus der Statusnivellierung

3.3.1 Zugehörigkeit über Statusaufwertung – der Fall Emma Strunk

3.3.2 Zusammenfassung und Diskussion

3.4 Der Modus der Selbstermächtigung

3.4.1 Selbstermächtigung in Bezug auf Arbeit

Zugehörigkeit durch ‚illusionäre‘ Inklusion – der Fall Rolf-Dieter Brehmer

Zugehörigkeit durch (Fremd-)Aktivierung – der Fall Wilhelm Seiler

Zwischenfazit: Selbstermächtigung in Bezug auf Arbeit

3.4.2 Selbstermächtigung als Kampf gegen ein globales System

Zugehörigkeit durch ‚Missionierung‘ – der Fall Martin Kleefeld

Zugehörigkeit durch den Kampf gegen „das System“ – der Fall Helmut Zärner

Zwischenfazit: Selbstermächtigung als Kampf gegen ein globales System

3.4.3 Zusammenfassung und Diskussion

3.5 Die Typen im Überblick

3.5.1 Selbstbilder zwischen Normalität und Besonderung

3.5.2 Zwischen direkter und vermittelter Zugehörigkeitsherstellung

3.5.3 Typentableau

Diskussion der Ergebnisse: Kampf um Zugehörigkeit und das Problem der Anerkennung

4.1 Eigensinnige Inklusionsleistungen der Akteure

4.2 Anschluss an die Arbeits- und Aktivgesellschaft

4.3 Die Macht der Klassifikation

Literatur

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Gemeinsamkeiten und Unterschiede der theoretischen Perspektiven

Abbildung 2: Der Sozialstaat als gesellschaftlicher Relationierungsmodus

Abbildung 3: Prekaritäten-Ressourcen-Modell zum Exklusionsempfinden (Quelle: Bude/Lantermann 2006)

Abbildung 4: Die zwei heuristischen Dimensionen der Modi der Inklusion

Abbildung 5: Normalitätsbezüge und ihre Funktionen

Abbildung 6: Systematisierendes Typentableau der Modi der Inklusion

Vorwort

Für meine Dissertation habe ich von vielen Seiten Unterstützung erfahren.

Ich bedanke mich bei Monika Wohlrab-Sahr. Sie gab mir einerseits den nötigen Freiraum und brachte mich andererseits stetig inhaltlich voran. Auch Stephan Lessenich danke ich für seine wertvollen inhaltlichen Denkanstöße. Sie halfen mir, die Arbeit als Ganzes im Blick zu behalten.

Mein herzlicher Dank geht an Melanie Eulitz, Nicole Sachmerda-Schulz und Tom Kaden, mit denen ich kontinuierlich in einer Arbeitsgruppe zusammenkam. Maria Jacob und Sophie Pfaff danke ich besonders für die gemeinsamen Interpretationssitzungen.

Ich danke weiterhin Thomas Schmidt-Lux, ohne den ich die Wochen vor der Abgabe nicht unbeschadet durchgestanden hätte. Mein Dank gilt auch weiteren (ehemaligen) Leipziger Kolleginnen und Kollegen, vor allem Uta Karstein und Alexander Leistner.

Außerdem möchte ich mich herzlich bei meinen Kolleginnen und Kollegen vom SOFI Göttingen für ihre Unterstützung und ihr Vertrauen bedanken, besonders bei Jürgen Kädtler, Peter Bartelheimer, Berthold Vogel, Kai Marquardsen und Maria Richter.

Die Umsetzung meines Dissertationsprojekts ermöglichte mir ein Stipendium der Friedrich-Ebert-Stiftung sowie die Mitarbeit im DFG-Projekt „Weltsichten in prekären Lebenslagen“ an der Universität Leipzig. Ich danke herzlich Kornelia Sammet für ihre Unterstützung und der DFG für die finanzielle Unterstützung der Publikation.

Jenny Babucke und Anja Frank möchte ich meinen herzlichen Dank für das kritische und gründliche Lektorat aussprechen.

Schließlich danke ich meinen Freundinnen und Freunden, meinen Eltern und Erwan für ihre Hilfe, Zuversicht und Geduld.

Paris im Januar 2016

Einleitung

Angesichts der Prekarisierung von Beschäftigungsformen, anhaltender struktureller Arbeitslosigkeit und sozialstaatlicher Reformen hat das Problem gesellschaftlicher Zugehörigkeit und Exklusion in den vergangenen Jahren sowohl in den Sozialwissenschaften als auch in der Öffentlichkeit an Brisanz gewonnen. „Die Frage ist nicht, wer oben und unten ist, sondern wer drinnen und draußen ist“, spitzt es Heinz Bude (Bude 2008: 13) zu. Damit steht die fundamentale soziale Beziehung „that of belonging or not belonging to one’s society“ im Fokus der Aufmerksamkeit (Woodward/Kohli 2001: 2). (Nicht-)Zugehörigkeit rückt dabei nicht nur im Sinne objektiver Marginalität in den Blick, sondern auch als subjektiv empfundener Ausschluss.

Die wachsende Bedeutung der Frage nach gesellschaftlicher Zugehörigkeit und Exklusion schlägt sich in zahlreichen soziologischen Debatten nieder. Diese setzen ihre Schwerpunkte jeweils unterschiedlich und bringen eine inzwischen beachtliche Varianz an Diagnosen hervor. Diskutiert wird etwa die Verschärfung sozialer Spaltungen (Castel/Dörre 2009; Kronauer 2010; 2008; Vester 2009; Wagner 2008), die Rückkehr der Klassengesellschaft (Bude 20121, Groh-Samberg 2005) oder die Rückkehr der Unsicherheit in die Mitte der Gesellschaft (Böhnke 2006; Burzan 2008; Castel 2000; Dörre 2008; Lessenich/van Dyk 2008). Entsprechend breit ist auch die begriffliche Palette. Die Rede ist vom (abgehängten) Prekariat (Müller-Hilmer 2006; Neugebauer 2007; Vogel 2009), den Ausgegrenzten (Bauman 2005), den Ausgeschlossenen (Bude 2008) oder den Überflüssigen (Bude 1998; Bude/Willisch 2006; Offe 1996; Steinert 2000). An manchen Stellen finden sich gar Metaphern wie „Müll“, die das Problem gesellschaftlicher Nutzlosigkeit der Ausgeschlossenen symbolisch zum Ausdruck bringen sollen: „Für überflüssig erklärt zu werden bedeutet, weggeworfen zu werden, weil man ein Wegwerfartikel ist – wie eine leere Einwegplastikflasche oder eine Einmalspritze, eine unattraktive Ware, für die sich keine Käufer finden oder ein fehlerhaftes oder beschädigtes, nutzloses Produkt, das die Qualitätsprüfer vom Fließband pflücken. ‚Überflüssig‘ bewegt sich im gleichen semantischen Umfeld wie ‚Ausschussware‘, ‚fehlerhaftes Exemplar‘, ‚Müll‘ – wie Abfall. Die Arbeitslosen – die ‚industrielle Reservearmee‘ – sollten noch ins aktive Erwerbsleben zurückgeholt werden. Der Bestimmungsort von Abfall ist die Abfallecke im Hinterhof, die Müllhalde“ (Bauman 2005: 21).2

Dieses Zitat sowie die vorherigen Aufzählungen an Begriffen für Akteure, deren Zugehörigkeit als prekär umschrieben wird, führen vor Augen, dass in der Forschung die Perspektive der Nicht-Zugehörigkeit auf die Akteure und der Bezug auf die Arbeitsmarktintegration dominieren. In der folgenden Studie wird hingegen die Perspektive umgedreht. Ins Zentrum gestellt werden hier die Zugehörigkeit und die subjektiven Anstrengungen der Akteure, zur Gesellschaft dazuzugehören, womit sie als aktive und „eigensinnige“ Handelnde in den Blick kommen. Dabei geht es um eine spezifische Gruppe, die weitläufig mit gesellschaftlichem Ausschluss verbunden wird: Erwerbslose Menschen, die seit langem vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen sind und die etwa in einer gesellschaftlichen Zone der Entkopplung oder Fürsorge angesiedelt werden (Castel 2000). Gerade in dieser sozialen Lage des Ausschlusses vom Arbeitsmarkt stellt sich die Frage, welche Wege sie finden, um (andere) Anschlüsse an die Gesellschaft herzustellen bzw. einzufordern. Wie verorten sie sich selbst und welche sozialen Felder, Praktiken oder Zugehörigkeiten werden für sie relevant? Mit welchen Handlungsstrategien und Deutungen verschaffen sie sich sozialen Halt? Und wie steht das in Zusammenhang mit sozialen Ausschlusserfahrungen?

Mittels biographisch-narrativer Interviews und deren rekonstruktiver Interpretation wird im Folgenden untersucht, welche Inklusionsstrategien die Akteure zeigen, kurz: wie sie um soziale Zugehörigkeit kämpfen. Zugehörigkeit wird hier als subjektiv-sinnstiftende soziale Verortung verstanden und nicht etwa auf das Nachgehen einer Erwerbsarbeit reduziert.

Mit der Gruppe der Arbeitslosen und der Frage nach der subjektiven Zugehörigkeitsherstellung werden Akteure in den Blick genommen, die seit den aktivierungspolitischen Arbeitsmarktreformen, insbesondere der vierten, sogenannten Hartz-IV-Reform zum 1. Januar 2005, in ein System sozialstaatlicher Sicherung eingebunden sind, in dem die Verantwortung für die Lebenslage individualisiert wird. Der Druck, für Sozialleistungen Gegenleistungen zu erbringen und nicht in der „sozialen Hängematte“, wie es im politischen Diskurs heißt, zu verweilen, wurde im Zuge dieser Reformen deutlich erhöht. Hartz IV ist mittlerweile ein „Signalwort“3 geworden, das mit Stigmatisierung und Ausgrenzung verbunden ist. Dies manifestiert sich auch in verbreiteten gesellschaftlichen Zuschreibungen charakterlicher Mängel wie bspw. Faulheit, die Verantwortung von Lebenslagen subjektivieren und moralisieren (Lessenich 2006).

Gerade in diesem Kontext stellt sich die Frage, wie die Akteure mit dem Ausschluss aus dem Arbeitsmarkt, den stigmatisierenden Zuschreibungen als Arbeitslosengeld-II-Empfänger4 (im Folgenden nur noch kurz ALG-II-Empfänger) und den Integrationsverpflichtungen seitens der Arbeitsverwaltung umgehen, d. h., inwiefern sie die Statuszuweisung und Zuschreibungen als stigmatisierend wahrnehmen und wie sich das in ihren subjektiven Verortungsleistungen bzw. Zugehörigkeitsanstrengungen widerspiegelt.

Im ersten Kapitel der Arbeit geht es um die theoretische Betrachtung des Problems gesellschaftlicher Zugehörigkeit in der Arbeitslosigkeit. Dazu werden zunächst verschiedene theoretische Perspektiven auf Inklusion und Exklusion vorgestellt, die in der deutschen sowie internationalen Exklusionsforschung eine prominente Rolle spielen (Abschnitt 1.1). Diese theoretischen Ansätze und Konzepte richten den Fokus auf Ausgrenzung, wodurch sich Zugehörigkeit ex negativo ableiten lässt. Die Ansätze werden auf Gemeinsamkeiten, Unterschiede sowie ihre jeweiligen Reichweiten diskutiert und die Einseitigkeiten der Perspektive auf die Akteure und ihre Auseinandersetzung mit materiellem Ausschluss oder Arbeitsmarktausschluss herausgearbeitet.

Der zweite Abschnitt widmet sich sozialpolitischen Perspektiven auf Inklusion und Exklusion. Der Sozialstaat wird im Anschluss an Stephan Lessenich (2008) als gesellschaftlicher Relationierungsmodus verstanden, der Instrumente sozialer Inklusion und Exklusion schafft und auf die subjektive Zugehörigkeit bzw. den Ausschluss der Akteure wirkt. Die aktivierungspolitische Ausrichtung des Sozialstaats im Zuge der Arbeitsmarktreformen bedeutete eine grundlegende Veränderung des Verhältnisses von Gesellschaft und Individuum, eine Verlagerung vom Recht auf Hilfe zur Pflicht des Hilfeempfängers. Dies wird am Beispiel der Grundsicherung für Arbeitssuchende aufgezeigt und abschließend diskutiert.

Im dritten Abschnitt wird der Forschungsstand empirischer Studien zu Inklusion und Exklusion in der sozialen Ungleichheitsforschung dargestellt. Es wird hier einerseits deutlich, dass die Frage subjektiver Zugehörigkeit auf subjektives Empfinden zur Gesellschaft verengt wird und wenig über eigensinnige Inklusionsleistungen der Akteure aus einer akteurszentrierten-biographischen Perspektive bekannt ist. Vielmehr steht der gesellschaftliche Ausschluss oder Erwerbsarbeit im Zentrum der meisten Studien. Auf diese Lücke zielt die vorliegende Studie.

Im zweiten Kapitel der Arbeit wird das methodische Vorgehen vorgestellt. Die Studie folgt einer verstehenden und subjektzentrierten Perspektive. Sie stützt sich auf biographisch-narrative Interviews, die eine biographische Prozessperspektive auf Inklusion und ihr Zusammenspiel mit Exklusionserfahrungen ermöglichen. Zudem können so biographische Orientierungen und biographische Bedingungen sowie Ressourcen in den Blick kommen, die die Wege der Zugehörigkeitsherstellung der Akteure beeinflussen.

Im dritten Kapitel werden vier typische Modi der Inklusion vorgestellt, die auf Basis der rekonstruktiven Auswertung des Datenmaterials gebildet wurden: der Modus der Normalisierung, der Modus des Prozessiertwerden, der Modus der Statusnivellierung und der Modus der Selbstermächtigung. Diese Modi der Inklusion, die ich als subjektive Wege der Herstellung von Zugehörigkeit auffasse, werden anhand von exemplarischen Falldarstellungen illustriert und abschließend in einem Typentableau systematisiert.

Das letzte Kapitel befasst sich mit der Diskussion der Ergebnisse. Es zeigt sich ein weites Spektrum an Inklusionsanstrengungen, wobei die Akteure auf verschiedenste biographische Ressourcen zurückgreifen. Sie sind nicht nur einfach rein passiv, sondern suchen vielmehr eigensinnige Anschlüsse an die Arbeits- und Aktivgesellschaft, zum Beispiel über virtuelle Spielwelten oder über selbstzugeschriebene Rollen als „Aktivierer“ anderer Arbeitsloser. Sie werden dafür in vielen verschiedenen sozialen Feldern aktiv. Das zentrale Problem bleibt jedoch die gesellschaftliche Anerkennung ihrer individuell-eigensinnigen Zugehörigkeitsdeutungen und -praktiken: die Zugehörigkeit bleibt fragil.

1 Siehe hierzu das Interview mit Heinz Bude in Neue Gesellschaft Frankfurter Hefte, Heft 3: 18-23.

2 Zygmunt Bauman hat hier Akteure im Blick, die im Zuge der Globalisierung zu „Überflüssigen“ werden, wenn sie von der weltweiten Arbeitsteilung bzw. dem kapitalistischem Verwertungsprozess ausgeschlossen sind.

3 Diese Umschreibung wählt Wilhelm Heitmeyer im taz-Artikel vom 27.12.2012.

4 Mit ALG-II-Empfängern sind hier und im Folgenden sowohl Männer als auch Frauen gemeint.

1 Zum Problem gesellschaftlicher Zugehörigkeit in der Arbeitslosigkeit

Um sich der Frage zu nähern, wie Akteure in einer Situation des Arbeitsmarktausschlusses Zugehörigkeit herzustellen, ist es zunächst von Bedeutung, sich mit theoretischen Betrachtungen auf Inklusion und Exklusion auseinanderzusetzen. Es stehen daher in einem ersten Schritt verschiedene theoretische Perspektiven auf Inklusion und Exklusion im Mittelpunkt, die in der Exklusionsforschung diskutiert werden.

Daraufhin werden Inklusion und Exklusion aus sozialpolitischer Perspektive betrachtet. Der Sozialstaat wird dabei im Sinne von Stephan Lessenich (2008) als gesellschaftlicher Relationierungsmodus und ein wichtiger Produzent von Ein- und Ausschluss verstanden. Die aktivierungspolitische Neuausrichtung der Arbeitslosenverwaltung brachte einen Wandel in dem Verhältnis von Hilfebedürftigem und dem Staat zum Ausdruck. Wie sich die Inklusion von ALG-II-Empfängern in die Grundsicherung für Arbeitssuchende umschreiben lässt, an welche Verhaltensanforderungen sie bspw. geknüpft ist, wird eingehend untersucht.

Als drittes wird der Forschungsstand zu subjektiver Zugehörigkeit in der Arbeitslosigkeit vorgestellt. Im anschließenden Fazit zu den theoretischen wie sozialpolitischen Betrachtungen zum Problem gesellschaftlicher Zugehörigkeit in der Arbeitslosigkeit wird die hier eingenommene Perspektive auf das Problem gesellschaftlicher Zugehörigkeit in der Arbeitslosigkeit konturiert.

1.1 Theoretische Perspektiven auf Inklusion und Exklusion

Wenn man der Frage der Zugehörigkeit nachgeht, ist es von Bedeutung und auch rein logisch nicht zu trennen, sich mit dem Gegenstück der Exklusion bzw. Nicht-Zugehörigkeit zu beschäftigen. In den hier vorgestellten Forschungsperspektiven richtet sich das Augenmerk vor allem auf die Untersuchung von Ausschluss5. Aufgrund der wechselseitigen Bedingtheit von gesellschaftlichem Ein- und Ausschluss kommt anhand dieser Betrachtungen jedoch zugleich in den Blick, wie gesellschaftliche Zugehörigkeit konzipiert wird. Da sich die vorliegende Studie mit der subjektiven Zugehörigkeitsherstellung der Akteure in einer sozialen Lage der langanhaltenden Arbeitslosigkeit befasst, interessiert in der folgenden Darstellung besonders, wie die Subjekte in den verschiedenen Perspektiven betrachtet werden und welcher Stellenwert ihren subjektiven Deutungen und Auseinandersetzungen mit sozial determinierten Aus- und Einschlüssen zukommt.

Die im Folgenden vorgestellten theoretischen Perspektiven sind so geordnet, dass sie von eher abstrakten und makrosoziologischen Konzepten zu konkret subjektbezogenen Ansätzen übergehen. Zunächst wird der systemtheoretische Zugang zu Inklusion und Exklusion betrachtet. Niklas Luhmanns Beobachtungen in den brasilianischen Favelas und die Verarbeitung dessen in seinem Spätwerk haben in Deutschland die Exklusionsdebatte Mitte der 1990er Jahre wesentlich ins Rollen gebracht.6 Danach folgt der einflussreiche Ansatz des Franzosen Robert Castel, der Ausgrenzung umfangreich als Prozess, Entkopplung und negative Statuszuschreibung begreift und (Nicht-)Zugehörigkeit anhand zweier Achsen beschreibt. An dritter Stelle werden zwei angloamerikanische Ansätze vorgestellt, die unter Verwendung des Begriffs der Underclass auf kulturelle Unterschiede und Devianz der Subjekte abheben. Als vierter Ansatz wird Martin Kronauers Konzeptionalisierung von Exklusion untersucht, bei dem – basierend auf französischen wie englischen Theorieanleihen – die Teilhabe der Individuen im Vordergrund steht. Die „Überflüssigen“ (Abschnitt 1.1.5) sind eine Problematisierungskategorie von Ausgrenzung, die Heinz Bude geprägt hat, und die die subjektive Deutung der Ausgrenzung wie Karrieren des Überflüssigwerdens betont. Abschließend werden die Ansätze auf ihre Gemeinsamkeiten, Unterschiede sowie Reichweiten diskutiert und dabei Einseitigkeiten in der Betrachtung der Akteure und ihrer Auseinandersetzung mit Ausgrenzung und ihren Auswirkungen auf Zugehörigkeit herausgearbeitet.

1.1.1 Systemtheorie – Dichotomisierung von Inklusion und Exklusion aus Systemen

Das Spätwerk Niklas Luhmanns gab der Exklusionsdebatte in der deutschsprachigen Forschung Mitte der 1990er Jahre einen entscheidenden Anstoß (vgl. Steinert 2000: 9).7 In Folge seiner Erfahrungen in Südamerika und in Teilen Großbritanniens stellte er – entgegen seinem systemtheoretischen Postulat der Vollinklusion – für moderne Gesellschaften fest, „dass es doch Exklusionen gibt, und zwar massenhaft und in einer Art von Elend, die sich der Beschreibung entzieht. Jeder, der einen Besuch in den Favelas südamerikanischer Großstädte wagt und lebend wieder herauskommt, kann davon berichten. Auch schon ein Besuch in den Siedlungen, die die Stilllegung des Kohlebergbaus in Wales hinterlassen hat, kann davon überzeugen“ (Luhmann 1995a: 146f.). Seine Entdeckung, dass es doch Exklusion gäbe, d. h. die Funktionssysteme die „postulierte Vollinklusion nicht realisieren“ (ebd.: 148) und im Gegenteil Personen sehr stark marginalisieren könnten, stößt ihn auf Grenzen seiner Gesellschaftstheorie. Daraufhin entwickelt er einen zweiten Exklusionsbegriff8, der mit dem Postulat für funktional differenzierte Gesellschaften in Widerspruch gerät, dass „jedem Teilnehmer am gesellschaftlichen Leben Zugang zu allen Funktionen zu erschließen“ sind (Luhmann 1980: 168). Der zweite Exklusionsbegriff unterstreicht die kumulative Ausschlussdynamik von Personen aus den Funktionssystemen, die bis zu einem kompletten Herausfallen aus allen Funktionszusammenhängen und der Reduktion der Personen auf bloße Körper gehen kann. Der Begriff bringt zum einen Luhmanns Zweifel daran zum Ausdruck, dass stratifikatorische und funktionale Differenzierung für die Beschreibung von Gesellschaft ausreichend sind, und zum anderen, die damit verbundene (nur an wenigen Stellen ausformulierte) Befürchtung (Luhmann 1995b: 264), dass sich Exklusion und Inklusion mit der zunehmenden Ausdifferenzierung der Funktionssysteme zur „Leitdifferenz des nächsten Jahrhunderts“ (Luhmann 1995a: 147) entwickeln könnte, die den Inklusionsanspruch der Systeme unterminiert (z. B. Luhmann 2000: 242f.).

Im Ergebnis haben wir es also mit zwei systemtheoretischen Inklusions-/Exklusions-Konzepten zu tun, die ihre Schwerpunkte je verschieden setzen. Das erste Verständnis konzeptioniert Inklusion vor allem als Rollenübernahme. Da aber nicht jeder und jede dauerhaft in jedem gesellschaftlichen Bereich eine solche Rolle einnimmt, werden Inklusion, aber auch Exklusion in modernen, differenzierten Gesellschaften gewissermaßen normal. Inklusion ist außerdem nicht einfach gegeben, sondern muss erst operativ vollzogen werden. Dabei kann Inklusion auch scheitern oder wird gar nicht versucht. Deshalb treten im Gegenzug auch Exklusionen „massenhaft und millionenfach“ auf und sind „unvermeidlich“ (Stichweh 2005: 182).

In dem zweiten, spezifischeren Verständnis drückt Exklusion die Nicht-Berücksichtigung von Personen in Funktionssystemen aus: „Von Exklusion sprechen wir […], wenn ein System annimmt, sich gegenüber (gesellschaftlich konstitutierten) Personen Indifferenz, Rücksichtslosigkeit, Ablehnung leisten zu können“ (Luhmann 2000: 233). Funktionssysteme verursachen durch ihre eigenen Operationen Ausschluss von Personen. Inklusion bedeutet hingegen eine Anerkennung von Personen im sozialen System, in den Worten Luhmanns „eine besondere Relevanz von organischen und psychischen Systemen der Umwelt in der Form von ‚Personen‘ im sozialen System“ (ebd.).

Luhmann unterscheidet zwischen einem Inklusions- und Exklusionsbereich, die er als Verhältnis von Innen- und Außenseite umschreibt (ebd.: 233f.). Diese Bereiche stellen zwei verschiedene Welten der Berücksichtigung und Nicht-Berücksichtigung dar und folgen unterschiedlichen Logiken: Während der Inklusionsbereich lediglich lose gekoppelt ist, unterliegt der Exklusionsbereich einer „Abwärtsspiralbewegung“ (Hahn 2008: 67), da dem Ausschluss aus einem System die Exklusion aus anderen folgt: „Die Härte der negativen Integration (unscharfe Grenzen zugegeben) beruht auf einer wechselseitigen Verstärkung der ganz unplanmäßigen, funktionslosen Exklusionen aus den Funktionssystemen. Ein Herausfallen zieht ein anderes nach sich, nicht mit zwingender Logik im Einzelfall, aber doch mit einer, der nur wenige sich entziehen können – mit oder ohne Hilfe durch andere“ (Luhmann 2000: 243). Wer keine Arbeit und kein Geld hat, verliert z. B. unter Umständen den Zugang zu medizinischer Versorgung. Da die Funktionssysteme nicht hierarchisch geordnet sind, kann Exklusion theoretisch aus allen Funktionssystemen entspringen.9 Dieser stark integrierte Exklusionsbereich10, den Luhmann als einen „unmarked space“ für Personen (ebd.: 233) bezeichnet, höhlt den Inklusionsanspruch der funktional ausdifferenzierten Gesellschaft aus. Er ist weitgehend entkoppelt von den funktional differenzierten Systemen (vgl. Mohr 2007: 41), und im Unterschied zum lose integrierten Inklusionsbereich, in dem Individuen über Rollen in verschiedene Funktionssysteme ein- oder ausgeschlossen sind, sind dort die Interdependenzunterbrechungen zwischen den Funktionssystemen aufgehoben, so dass Ausschlüsse bis zum multiplen Ausschluss aus allen Systemen kumulieren können. Als zwei mögliche Ausnahmen von der negativen Ausschlussdynamik kennzeichnet Luhmann jedoch die Systeme Familie und Religion, die die Person weiterhin inkludieren können, selbst wenn andere Systeme sie nicht mehr berücksichtigen (Luhmann 2000: 243).

Im Exklusionsbereich tritt die Person zurück, und es werden „Menschen nicht mehr als Personen, sondern als Körper erfasst“ (Luhmann 1996: 44), d. h. die kommunikative Relevanz wird auf den Körper reduziert (ebd.: 44f.). Die Person wird als Körper behandelt und ist nicht mehr kommunikativ erreichbar bzw. anschlussfähig an die Kommunikation in Systemen (vgl. Opitz 2008: 237f.; Leisering 2004: 247). „Voraussetzungsreichere Kommunikation“ (Luhmann 1996: 44) wird durch die Dominanz von triebhafter Bedürfnisbefriedigung, physischer Gewalt und Sexualität verhindert. Das schildert Luhmann beispielhaft anhand der Favelas.11 Er kennzeichnet die auf die Körperlichkeit reduzierten „Exkludierten“ außerdem durch eine Orientierung auf die Gegenwart, die auf das Überleben ausgerichtet ist: „Man findet eine in der Selbst- und Fremdwahrnehmung reduzierte Existenz, die den nächsten Tag zu erreichen sucht“ (Luhmann 1995a: 147).

Die Exkludierten werden nach Luhmann im Inklusionsbereich wieder sichtbar durch „eine Art semantisches und ästhetisches Wiedereinbringen der Exklusion […]: eine Ästhetik der Langsamkeit und des Zurückbleibens, das gepflegt Ungepflegte der Präsentation des eigenen Körpers; die bewußte Provokation von Abweisung als Kunst der Entlarvung von Gesellschaft; und nicht zuletzt die Einbeziehung von Schrott und Müll in Darstellungen, die als Kunst gewürdigt werden wollen“ (Luhmann 1995b: 249). In dieser literarisch anmutenden Beschreibung, die Luhmann mit Blick auf Menschen, die auf Müllhalden leben, vornimmt, werden der körperliche Ausdruck und die künstlerische Verarbeitung zu Möglichkeiten des Sichtbarwerdens oder die Versuche deutlich, gesellschaftliche Anerkennung zu erlangen.

In den späten Luhmann’schen Auseinandersetzungen mit Exklusion, die zu Modifikationen seines vorherigen Theoriegebäudes führten, sticht hervor, dass Inklusion und Exklusion als dichotome Kategorien des Innen und Außen bzw. der Berücksichtigung und Nicht-Berücksichtigung in Funktionssystemen fungieren. Sie beziehen sich auf den (Nicht-)Zugang zu Systemen und verweisen auf die (Nicht-)Relevanz von Menschen: „Inklusion (und entsprechend Exklusion) kann sich nur auf die Art und Weise beziehen, in der im Kommunikationszusammenhang Menschen bezeichnet, also für relevant gehalten werden“ (Luhmann 1995b: 241). Ausschlüsse werden in den Funktionssystemen erzeugt und entfalten in dem Exklusionsbereich durch die wechselseitige Verstärkung von Systemen eine Negativdynamik von Ausschlussketten: Fuchs/Schneider (1995: 209) sprechen von einem „Amplikationseffekt zunächst funktionssystemspezifischer Exklusionen“. Im Extremfall fallen Personen komplett aus jeglichen Systemen heraus, d. h. sie verschwinden wie „schwarze Löcher“ (Stichweh 2000: 7ff.) aus der Gesellschaft und kommunizieren nur noch via ihres Körpers.12

Luhmanns späte Arbeiten zu Inklusion/Exklusion haben starke Kritik hervorgerufen, die sich zum einen auf den Wiedereintritt von Körper und Raum in die Theorie und zum anderen auf die Nichtvereinbarkeit des neuen Exklusionsverständnisses mit dem vorherigen Exklusionsbegriff bzw. generell mit den theoretischen Grundlagen der Systemtheorie bezieht. Wie soll Exklusion möglich sein, wenn die funktionale Differenzierung gleichzeitig auf Allinklusion angelegt ist? Die theoretischen Aporien sind nur schwer aufzulösen.13

In der Kritik steht von Seiten der Ungleichheitsforschung die enthistorisierte und abstrakte Betrachtung von Ein- und Ausschluss, die erstens kulturell definierte und von den Menschen als solche erfahrene Standards und zweitens Bürger- bzw. Menschenrechte als Bezugspunkte für Ausgrenzung und Einschluss außer Acht lasse (vgl. Kronauer 2010: 129–133; Ludwig-Mayerhofer 2009: 18). Aufgrund der Verengung von Ein- und Ausschluss auf die Berücksichtigung bzw. Nicht-Berücksichtigung in Systemen werde ein eindeutiges „Drinnen“ oder „Draußen“ suggeriert, jedoch sei bspw. im Wirtschaftssystem die subjektive Erfahrung, im Vergleich zu anderen Personen zu wenig kaufen zu können, wesentlich.14 Die herausgehobene Stellung bestimmter Systeme bzw. von Erwerbsarbeit und Geld sowie Prekarität im Inklusionsbereich werden wegen der theoretisch postulierten Gleichstellung der Systeme bzw. der dichotomen Betrachtung vernachlässigt (vgl. Castel 2009: 14f.).15 Luhmann selbst hat eingeräumt, dass die Eindeutigkeit von Ein- und Ausschluss in der Realität nicht immer zutrifft: „Die Differenz von Inklusion und Exklusion ist empirisch nie so klar gegeben, dass alle Personen der einen oder der anderen Seite zugeordnet werden können“ (Luhmann 1996: 45). Als „Grenzfälle“ (ebd.) nennt Luhmann einen beschränkten Zugang zum Rechtssystem oder Gesundheitssystem und den Gelegenheitsarbeiter, der zwar über Geld verfügt, allerdings nicht in ausreichendem Maße. Hier gesteht Luhmann also die Bedeutung subjektiver Einschätzungen bzw. gesellschaftlich-normativer Standards für die Empirie ein. Dennoch handelt es sich für ihn bei den Grenzfällen lediglich um „Detailfragen für empirische Forschung, die man nur aufgreifen kann, wenn man über eine entsprechende begriffliche Ausrüstung verfügt“ (ebd.). Die Differenz von Inklusion und Exklusion, die er selbst nur an wenigen Stellen ausgearbeitet hat, ist laut Luhmann damit auch für die empirische Forschung brauchbar.

Was lässt sich hinsichtlich der Stellung des Subjekts in der Luhmann’schen Betrachtung von Exklusion festhalten? Wenngleich nach Luhmann Kommunikation und nicht Individuen die Grundlage der Gesellschaft bilden, und soziale Ungleichheit wie subjektive Deutungen nicht im theoretischen Fokus stehen, lohnt es sich, seinen Ansatz und weiterreichende Überlegungen in der aktuellen system- und differenzierungstheoretischen Debatte über Exklusion und Inklusion zu diskutieren. Luhmann verdeutlicht zunächst die Fatalität der Abwärtsspiralen, die lediglich durch die zwei „Ausnahmesysteme“ Familie und Religion durchbrochen werden können. In Bezug auf die Subjekte heißt das, dass diese der Dynamik, die von den Systemen ausgeht, machtlos gegenüberstehen. Zugleich erkennt er für die Empirie auch Grenzfälle an, selbst wenn er sich für sie nicht weiter interessiert und sie als „Detailfragen“ der empirischen Forschung überlässt. Er weist zudem auf einen Weg hin, wie sich die Exkludierten trotz der kommunikativen Ausschlüsse aus Funktionssystemen sichtbar machen können: künstlerische Praktiken, die den Wunsch auf gesellschaftliche Anerkennung ausdrücken. In jedem Fall erzeugt die Körperlichkeit, die den „Exkludierten“ gewissermaßen „als letzter Rest“ bleibt, Sichtbarkeit im Inklusionsbereich, wie Luhmann es zum Teil mit eindringlichen Bildern veranschaulicht.

Eine andere Möglichkeit, Sichtbarkeit zu erzeugen, diskutiert Sven Opitz. Nach ihm stellt der Körper der „Exkludierten“ zwar einen Fremdkörper in der Theorie dar, ist aber als Versuch Luhmanns zu deuten, mit dem Körper eine „unreine Grenzfigur“ (Opitz 2008: 239) als „Surrogat für Personalität“ (ebd.: 250) einzuführen, die das Problem umschifft, dass es eine irrelevante Person nach systemtheoretischer Logik nicht geben kann. Opitz betont, dass die Sozialität der „Ausgeschlossenen“ nicht verschwindet, sondern nur andere Formen annimmt (vgl. Opitz 2008: 236). Für die „Ausgeschlossenen“ seien Interaktionen16 „die letzten Bühnen eines Kampfs um Anerkennung als Person, sie konstituieren sich als Systeme strittiger Inklusion/Exklusion in Bezug auf Funktionskontexte“ (ebd.: 249). Die Interaktion kann dazu genutzt werden, Dissens über Ein- und Ausschluss an der Schwelle der Systeme zum Ausdruck zu bringen und das System durch die eigene physische Präsenz zu irritieren. Er nennt hier das Beispiel, durch die Zurschaustellung der eigenen Person Rechte zu reklamieren (vgl. ebd.). Der Einsatz des Körpers dient dabei zur Markierung von Ansprüchen auf Anerkennung in den jeweiligen Systemen. Der Körper bzw. der Anspruch auf Anerkennung durch ihn wird dann – zum Teil gewaltsam – durch bestimmte exkludierende Praktiken des Systems verweigert, z. B. wenn Obdachlose aus öffentlichen Gebäuden verwiesen werden. In dieser Sichtweise kommen die Bedeutung der Dimension des Raumes für Ein- und Ausschlussprozesse und die Konflikthaftigkeit in den Auseinandersetzungen um Anerkennung in Systemen zum Tragen.

In Abgrenzung zu Luhmann wird bei Opitz wie auch bei anderen aktuellen Vertretern der Systemtheorie darauf hingewiesen, dass die dichotome Betrachtung von Exklusion und Inklusion von Personen unzureichend sei (vgl. ebd.: 242). Ein- und Ausschluss seien als „paradoxe Einheit“ (Nassehi 2006) oder in den Worten von Cornelia Bohn als „inkludierende Exklusion“ (2006) zu betrachten. Gerade Armin Nassehi argumentiert in Anlehnung an Robert Castel (vgl. Abschnitt 1.1.2), dass die „Exkludierten“ nicht unsichtbar seien, sondern Exklusion „das Gegenteil von Ignorierung, Nicht-Thematisierung und Unsichtbarkeit“ darstellen würde, d. h. „gesellschaftliche[r] Zugriff“ sei (Nassehi 2008: 123): „Denn auch nicht zahlen zu können, kein Recht zu bekommen, politisch nicht repräsentiert zu sein und so weiter, ist bereits je eine hoch voraussetzungsreiche Form der Inklusion in Funktionssysteme der Wirtschaft, des Rechts und so weiter“ (Nassehi 2006: 52). Nassehi betont also die Unhintergehbarkeit der Inklusion und plädiert dafür, im Rahmen sozialer Ungleichheitsforschung „biographische Inklusionsgeschichten“ (Nassehi 2008: 130) der „Exkludierten“ zu rekonstruieren.17 In eine ähnliche Richtung geht der differenzierungstheoretische Ansatz von Nicole Burzan et al. (2008): Sie sprechen von Inklusionsprofilen der Akteure, indem sie die rollenförmigen Inklusionen über Publikumsrollen18 in sozialen sowie zeitlichen Dimensionen (Burzan et al. 2008: 33–41) in ihren Konstellationen betrachten und auf die Abhängigkeit der Inklusionsprofile von sozialen Lagen verweisen. Inklusion ist, so verdeutlichen sie weiterhin, nicht per se positiv, wenn etwa die Inklusion sozial fremdbestimmt ist.19 Diese Betrachtungen verdeutlichen, dass auch die als ausgeschlossen Etikettierten an Gesellschaft teilnehmen, dennoch bleibt hier der Fokus auf Teilnahme an Gesellschaft durch Rollenübernahme beschränkt. Formen jenseits objektiver Einbindung auf der subjektiven Akteursseite kommen nicht in den Blick.

Ein weiterer interessanter Aspekt, den bereits Luhmann deutlich machte, ist für Nassehi, dass exkludierende Kommunikation für Personen von Organisationen ausgeht („Exklusionsmaschinen“, Nassehi 2006). Für sie ist – im Unterschied zur Systemreferenz der Gesellschaft – nicht Inklusion, sondern Exklusion der Ausgangspunkt. In der klassischen Moderne sind die Organisationsmitgliedschaften um Arbeit herum organisiert, daher ergibt sich ein Ungleichgewicht: „All jene Lebenslagen, die wir im ersten Moment mit den Exkludierten in Verbindung bringen, sind solche, denen das Andocken an das Organisationsarrangement der auf Arbeit gestützten Kumulation von Organisationsmitgliedschaften nicht mehr gelingt“ (Nassehi 2006: 64). Exkludierte Lebenslagen werden durch Kommunikationsabbrüche hervorgerufen und bringen den Verlust möglicher Selbstbeschreibungen mit sich, die Sicherheit verbürgen (vgl. ebd.: 68). Nassehi vertritt mit Verweis auf Bourdieu (1997) die These, dass die Beschreibungen exkludierter Lebenslagen zeigen, inwieweit „individualisierte Selbstbeschreibungen in der Moderne von den Mustern der Funktionssysteme und ihrer Organisationen abhängig sind – und wie sehr die Leerstelle solcher Muster auf individuelle Selbstbeschreibungen zurückwirkt“ (Nassehi 2006: 68).

Insgesamt bleibt festzuhalten, dass die Systemtheorie mit ihrem Fokus auf Systeme und Rollen abstrakt bleibt und vergleichsweise weit von den subjektiven Deutungen und Praktiken der Akteure entfernt ist, weshalb sie für deren Analyse nur begrenzt anwendbar ist. Nassehi selbst kritisiert dieses Manko der Systemtheorie im Hinblick auf soziale Ungleichheit und soziale Lebenslagen: „Was mir immer deutlicher wird, ist, dass der systemtheoretischen Theorie funktionaler Differenzierung noch eine korrespondierende Theorie individueller Lebenslagen fehlt, die in der Lage ist, die kommunikationsbasierte Selbstpositionierung von Personen angemessen zu beschreiben“ (Nassehi 2006: 67). Dennoch sind die vorgestellten theoretischen Überlegungen aufschlussreich und verweisen auf wichtige Forschungsperspektiven, wenn man nach subjektiven Strategien der Herstellung gesellschaftlicher Zugehörigkeit von Arbeitslosen fragt. Dies betrifft etwa die Bedeutung von Körper und Organisationen für Ein- und Ausschlusserfahrungen sowie für Selbstpositionierungen, die Betrachtungen der Wechselwirkungen von Inklusion und Exklusion sowie schließlich die Differenzierung von Inklusionsprofilen der Akteure über soziale Rollen.

1.1.2 Robert Castel – Ausgrenzung als Prozess der Degradierung

Sehr einflussreich im deutschsprachigen Forschungsraum ist die französische Exklusionsdebatte, die dort im Unterschied zu Deutschland bereits in den 1970ern begann. Insbesondere das Werk des französischen Soziologen Robert Castel wird hier stark rezipiert. Dieser thematisiert mit einer historischen Analysehaltung die neue soziale Frage als zunehmende soziale Verwundbarkeit und Wiederkehr der „Überzähligen“ in der Lohnarbeitsgesellschaft. Ausgrenzung analysiert er umfassend, indem er sie als Prozess der Degradierung und als soziale Lage der Entkopplung differenziert. (Nicht-)Zugehörigkeit konzipiert er dabei anhand der beiden Achsen der Arbeit und der Verfasstheit sozialer Beziehungen. Sein Interesse gilt auch den wohlfahrtsstaatlichen Institutionen, die via ihrer Praktiken und negativen Statuszuschreibung Exklusion innerhalb der Gesellschaft bewirken.

Castel stellt in seinen Analysen die Wiederkehr sozialer Unsicherheit und „überzähliger Arbeitskräfte“ in der Lohnarbeitsgesellschaft seit Mitte der 1970er Jahre heraus. Die zunehmende Prekarisierung von Lebenslagen ist für ihn „in hohem Maße der Schwächung und Auflösung der schützenden Strukturen geschuldet [...], die sich im Innern der Lohnarbeitsgesellschaft herausgebildet hatten“ (Castel 2009: 27) und sie durchzieht die gesamte Gesellschaft bis an ihre Ränder. Die gestiegene soziale Unsicherheit ist nach Castel Folge einer grundlegenden Transformation des Kapitalismus, die Mitte der 1970er Jahre begann und fortdauert (Castel 2011: 10f.). Sie besteht für ihn hauptsächlich im Verfall der Arbeitsgesellschaft, d. h. in den Veränderungen der Regulationsformen zwischen Lohnarbeit und Kapital und der Rekommodifizierung von Arbeitsverhältnissen.

Ausgrenzung interessiert ihn vor allem hinsichtlich ihrer Prozesshaftigkeit, d. h. wie soziale Abstiege verlaufen und welche gesellschaftlichen Mechanismen dazu führen, dass Menschen im Extremfall zu „Ausgegrenzten“ werden. Castel sind hierbei die Verbindung individueller Verläufe mit gesamtgesellschaftlichen Entwicklungen und die wechselseitige Abhängigkeit der Positionen der einzelnen Gesellschaftsmitglieder wichtig: So schreibt er, dass „die Lage derer, die ‚out‘ sind, immer noch von der Lage derer, die ‚in‘ sind, abhängt“ (Castel 2000: 20). Gesellschaft konzipiert er als Abbild verschiedener miteinander verbundenen Positionen: „Es geht darum, das Kontinuum von Positionen zu rekonstruieren, durch das die „‚drinnen‘ und die ‚draußen‘ verbunden sind, und die Logik, nach der die ‚drinnen‘ die ‚draußen‘ produzieren“ (Castel 2008: 73).

Castel entwirft ein Bild verschiedener gesellschaftlicher Zonen, die sich anhand der Achsen der Arbeit sowie der Verfasstheit sozialer Beziehungen (in Familie und Gemeinschaften) aufspannen lassen und unterschiedliche Grade der sozialen Kohäsion aufweisen (Castel 2000).20 Nach der Zone der Integration mit einer festen Einbindung in den Arbeitsmarkt sowie stabilen sozialen Beziehungen folgen als bedeutsamer und fragiler Zwischenbereich die Zone der Verwundbarkeit, in der Arbeit und soziale Beziehungen brüchig werden, und schließlich die Zone der Entkopplung.21 Letztere stellt eine Extremsituation dar und ist von sozialer Isolation und Ausschluss aus dem Arbeitsmarkt gekennzeichnet. Diese ist insofern mit dem zweiten Exklusionsbegriff von Luhmann vergleichbar, als sie auch die Nicht-Berücksichtigung in Funktionssystemen ausdrückt. Diese verschiedenen Zonen (der Integration, Verwundbarkeit und Entkopplung)22 beschreiben keine in sich geschlossenen Räume fixierter sozialer Lagen, vielmehr sind deren Grenzen sind fließend so wie auch das Verhältnis zwischen Arbeit und sozialen Beziehungen kein statisches, sondern komplexes ist. Instabile Arbeitsmarktintegration kann durch die Einbindung in die Familie oder Gemeinschaften aufgefangen werden (ebd.: 361).

Dennoch nimmt Castel in seiner Betrachtung von gesellschaftlicher Zugehörigkeit die Arbeitsmarktintegration zum Ausgangspunkt, und soziale Beziehungen sind daran gekoppelt und daher nachgeordnet: Die Position im Erwerbssystem bestimmt den Platz in der Gesellschaft eines jeden Individuums und seinen Status als mehr oder weniger vollwertig anerkanntes Individuum in der Gesellschaft (Castel 2011: 37). Lohnarbeit stellt für ihn die wichtigste Instanz dar, die die Integration in andere Lebensbereiche wie Kultur oder Politik ermöglicht und überstrahlt (Castel 2000: 360). Er begreift Arbeit als ein „Epizentrum“ (Castel 2011: 37), dessen Schockwellen sich auf weitere soziale Bereiche ausdehnen.23

Ausgrenzungsprozesse gehen daher primär von instabilen Erwerbsverhältnissen aus, die mit geringerer sozialer Absicherung und Zukunftsunsicherheit verbunden sind. Als Ergebnis eines Prekarisierungsprozesses (Verlust fester Arbeitsstelle, Wohnung etc.)24, der quer zu allen gesellschaftlichen Schichten – d. h. auch denjenigen in der Zone der Integration – verläuft25, kann am Ende eine Situation der Entkopplung auftreten, d. h. eine soziale Lage, in der die Akteure sowohl aus dem Arbeitsmarkt als auch aus sozialen Beziehungen ausgeschlossen sind. Entkopplung stellt für Castel den Fluchtpunkt einer Entwicklung dar, der äußerst unwahrscheinlich ist.26 Diese Grenzsituationen, so bezeichnet er Entkopplung auch, werden erst als Resultat dieser Entwicklung verstehbar: „Denn man wird nicht als Ausgeschlossener geboren, man ist nicht immer ausgeschlossen gewesen“ (Castel 2008: 71). Sie bedeuten des Weiteren nicht das Herausfallen aus der Gesellschaft. Niemand kann im strengen Sinne außerhalb der Gesellschaft stehen, die „Ausgegrenzten“ oder „Überzähligen“ leben in keiner anderen abgekoppelten Welt, sondern bleiben Teil derselben Gesellschaft. „Integrierte, Anfällige und Entkoppelte gehören zu ein und derselben Gesamtheit, deren Einheit allerdings problematisch ist“ (Castel 2000: 20). Daher warnt er auch vor dem missverständlichen Begriff der Exklusion und dessen Fallstricken (Castel 2008).27

Der Entkopplung geht in der Regel ein Marginalisierungs- bzw. Degradierungsprozess voraus, d. h. eine sukzessive Entwertung gegenüber vorherigen Positionen im Erwerbssystem, aber ebenso Verluste in anderen sozialen Lebensbereichen wie z. B. familiäre Rollenverluste durch Scheidung. „[D]ie wirkliche Frage ist doch die nach dem Weg, der sie dahin [in die Situation der Entkopplung] bringt: warum sind sie dort angelangt?“ (Castel 1996a: 775). Genau dieser Prozess der Degradierung interessiert Castel stärker als die Situationen der Entkopplung selbst (Castel 2008: 83). Denn für ihn besteht die neue soziale Frage in dem Anstieg sozialer Verwundbarkeit und im schwindenden sozialen Zusammenhalt in der Gesellschaft.28

Doch auch Castel beschäftigt sich näher mit der Situation von Akteuren, die an die Ränder der Gesellschaft geraten. Er nennt sie (in Anlehnung an Jaques Donzelots „unnützige Normale“) die „Überzähligen“, da sie für den Arbeitsmarkt – obwohl sie in der Regel erwerbsfähig sind – nutzlos geworden sind. Diese Nutzlosigkeit für den Arbeitsmarkt übersetzt er in eine gesellschaftliche Nutzlosigkeit und Machtlosigkeit (Castel 2000: 359). Die „Überzähligen“ haben keinerlei Einfluss und sind für das öffentliche wie politische Leben disqualifiziert, weil sie im Unterschied zu den ausgebeuteten Schichten des Industriekapitalismus nicht einmal mehr ausgebeutet werden können und ihnen damit die Funktion in der arbeitsteiligen Gesellschaft fehlt. Sie haben durch ihre Überflüssigkeit auf dem Arbeitsmarkt keinen Platz29 in der Sozialstruktur und sie können sich nicht mehr in die Gesellschaft integrieren, die im Sinne des Durkheim’schen Verständnisses aus voneinander abhängigen Teilen besteht; sie befinden sich damit „in einer Art gesellschaftlichem no man’s land“ (ebd.), d. h. sie sind „draußen“, bleiben aber zugleich dennoch innerhalb der Gesellschaft.30

Die Auswirkungen von Situationen der Entkopplung auf die Individuen und deren subjektive Verarbeitungsformen stehen für Castel nicht im Vordergrund des Erkenntnisinteresses. Er geht jedoch davon aus, dass die gesellschaftliche Nutzlosigkeit den Individuen bewusst ist (ebd.: 359, 384) und zeigt mit Bezug auf französische Studien zwei mögliche Reaktionen der Resignation und Gewaltausbrüche auf, die aus ihrer Erfahrung einer Nutz- und Machtlosigkeit resultieren.31 Den Überzähligen fehlen nach Castel Möglichkeiten, Zukunftsentwürfe zu entwickeln sowie eine Verankerung in sinnvermittelnden Sozialstrukturen. Während sich der resignierte Überzählige in seine privaten Räume zurückzieht und sein Sozialleben sehr begrenzt ist, verfügen andere zum Teil noch über soziale Kontakte. Jedoch sind diese nach Castel keine stabilen sozialen Bindungen, sondern vielmehr unbeständige „flüchtige Gemeinschaften“ (Castel 2000: 363), deren Mitglieder gemeinsam und ohne Ziel miteinander „[h]erumirren“ (ebd.). Das illustriert er anhand der problematischen Situation von Jugendlichen in französischen Vorstädten: „Was ihnen fehlt, ist gewiß weniger die Kommunikation mit den anderen (diese jungen Leute haben oft viel weiter gespannte Beziehungsnetze als Leute aus der Mittelklasse) als das Vorhandensein von Entwürfen, über die diese Interaktionen einen Sinn bekommen“ (ebd.).

Die fehlenden Möglichkeiten, tragfähige Zukunftsentwürfe zu entwickeln, kennzeichnet auch diejenigen Individuen in der Zone der Verwundbarkeit, die zwischen prekären Beschäftigungsverhältnissen und Arbeitslosigkeit alternieren (ebd.: 358f.) und sich in „unbeständigen Verlaufskurven“32 (ebd.: 357) befinden. Es herrschen dadurch eine „Gegenwartsorientierung“ (vgl. Bourdieu 1997: 293 ff.) und eine Lebensweise vor, die sich in Anlehnung an Rouleau-Berger durch eine „Kultur des Zufalls“ (Castel 2000: 358) darstellen lässt und die mittlerweile auch Kinder der traditionellen Arbeiterklassen trifft (ebd.). Die nicht berechenbaren Ereignisse im Leben erhalten einen stärkeren Einfluss auf die Biographie der Einzelnen, die so kontingenter wird (vgl. Bude 2004: 11).

Die Personen in der Zone der Verwundbarkeit und die „Überzähligen“ stellen für Castel keine neuen sozialen Klassen dar. Dies begründet er im Wesentlichen mit der transversalen Qualität der Prekarisierung, wonach unterschiedlichste soziale Gruppen mit variierendem Bildungshintergrund und Berufsweg betroffen sind. Es existieren verschiedene Formen des Prekariats, das „gehobene“ wie das „einfache“ Prekariat (Castel 2009: 32). Innerhalb der unteren Schichten, für die nach wie vor die Wahrscheinlichkeit einer Prekarisierung besonders hoch ist, stehen sich zudem wiederum verschiedene Gruppen gegenüber, die Konflikte miteinander austragen (z. B. Franzosen mit Migrationshintergrund versus Franzosen ohne Migrationshintergrund).33 Darüber hinaus sind auch „working poor“, die arbeiten und gleichzeitig staatliche Unterstützung erhalten, um ihren Lebensunterhalt zu gewährleisten, zwar von Prekarität betroffen, aber formen keine soziale Klasse.34

Wenn Castel von „Prekariat“ spricht, formuliert er vorsichtig, dass sich eventuell eine dauerhafte soziale Lage herausgebildet hat, die unterhalb der Arbeitnehmerlage der Lohnarbeitsgesellschaft liegt (Castel 2009: 31). Sie beinhaltet aber eine große Varianz hinsichtlich Beschäftigungsformen, Lebensführung, Existenzweisen sowie der Möglichkeiten, die Zukunft zu gestalten und ist somit in sich heterogen (ebd.: 34).35 Allerdings beobachtet er eine Tendenz, dass in den hybriden Zonen „zwischen Arbeit und Nicht-Arbeit, Arbeitslosigkeit und Unterstützung, Integration und Entkopplung“ (Castel 2011: 24) die Unsicherheit keinen exzeptionellen oder vorübergehenden Charakter hat. Die Menschen haben keine Voraussetzungen für eine wirtschaftliche und soziale Unabhängigkeit (ebd.) und lernen mit einer permanenten Unsicherheit umzugehen und gewissermaßen dauerhaft mit der prekären Situation zu jonglieren. Dies interpretiert Castel als „Neopauperismus“ (Castel 2000: 358) oder „Subproletarisierung innerhalb der Lohnarbeitsgesellschaft“ (Castel 2011: 43).

Castel arbeitet entlang seiner historischen Analyse des vorindustriellen Europas und am Beispiel der aktuellen französischen Eingliederungspolitik von Arbeitslosen verschiedene Typen von Ausschluss aus der Gesellschaft heraus, die jeweils verdeutlichen, dass Exklusion durch gesellschaftliche Praktiken bewirkt wird. Soziale Exklusion ist für ihn in drei Hauptformen möglich: (1) als eine gänzliche Ausgrenzung aus einer Gemeinschaft (z. B. Vertreibung oder Tötung), (2) eine Abtrennung in geschlossenen Räumen (z. B. Asyle für Geisteskranke) und (3) eine spezielle Statuszuweisung für bestimmte Gruppen innerhalb der Gemeinschaft (Castel 2008: 81). Das Auftreten letzterer Form der Exklusion hält Castel heutzutage für am wahrscheinlichsten. Durch die Eingliederungspolitik für bestimmte Bevölkerungsgruppen in spezifischen Lebenslagen, wie der Arbeitslosigkeit, droht Ausgrenzung.36 Die zunächst positive Diskriminierung der Arbeitslosen durch finanzielle Unterstützung oder durch Maßnahmen zur Wiedereingliederung kann schnell in negative umschlagen (Castel 2008: 85). Dies ist an öffentlichen und politischen Diskursen sichtbar, wenn Arbeitslose negativ klassifiziert und stigmatisiert werden. Die Arbeitslosen sind also nicht nur nicht eingegliedert in den Arbeitsmarkt, sondern sie werden außerdem entwertet durch Exklusionsdiskurse und die Behandlung von Institutionen, die ihnen diese Situation der Nicht-Eingliederung erleichtern sollen (Castel 2011: 23f.). Die Situation der Eingliederung z. B. durch Maßnahmen stellt einen „Zwischenstatus zwischen Ausgrenzung und endgültiger Eingliederung“ (Valereyberghe 1992: 392, zitiert nach Castel 2000: 377) dar. Dieser Zwischenstatus wird häufig zum Dauerzustand (Castel 2008: 75)37, und die Personen bewegen sich beständig in „Sondersystemen“ (Castel 2000: 366), die durch die Krise der Lohnarbeitsgesellschaft und die politischen Lösungsansätze entstehen (ebd.: 379). Die institutionellen Subwelten sind jedoch im Vergleich zu anderen Subwelten instabil; die Eingliederungsmaßnahmen sind nur auf bestimmte Zeitspannen begrenzt (ebd.: 377), was eine soziale Integration in diesen Subwelten prekär macht.

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass Castel Ausgrenzung im Hinblick auf die Entwicklung der Lohnarbeitsgesellschaft in vielfältiger Weise analysiert. Castel differenziert Prekarisierung (bzw. Marginalisierung) und Entkopplung auf gesamtgesellschaftlicher wie individueller Ebene und beachtet dabei sowohl die Prozesshaftigkeit als auch die Verstetigung von Ausgrenzung hin zu dauerhaften sozialen Lagen.

Ausgrenzung als tatsächlicher Ausschluss aus der Gesellschaft ist nicht das Resultat individueller Entscheidungen, sondern ist durch verschiedene gesellschaftliche Praktiken bedingt, die je in einer Statuszuweisung und negativen Diskriminierung bestehen (Castel 2008: 82).38 Der wichtigste Typ ist heute inkludierende Exklusion39, d. h. Exklusion durch die sozialpolitische Form der Inklusion von Arbeitslosen. Durch diese Betrachtung wird zweierlei ersichtlich: Exklusion findet innerhalb der Gesellschaft statt und bedeutet zweitens genau das Gegenteil von Ignorierung, nämlich gesellschaftlichen Zugriff (vgl. Nassehi 2008: 123). Die Strategien für alle drei Typen der Exklusion haben zudem ordnungsstiftende Funktionen: Sie weisen gesellschaftliche Positionen zu und machen die „Exkludierten“ nicht unsichtbar, sondern im Gegenteil äußerst sichtbar (vgl. ebd.: 123).40

Castel führt anhand seiner Typologie und des Beispiels der Eingliederungspolitik die Ambivalenzen von Ein- und Ausschluss für die Individuen vor Augen. Die „Überzähligen“ sind nicht nur aus dem Arbeitsmarkt ausgeschlossen, sondern gleichzeitig über die Institution gesellschaftlich eingeschlossen (z. B. durch materielle Unterstützung), was weitere Ausgrenzung nach sich zieht.41

Die Position der Gesellschaftsmitglieder leitet sich anhand der Stellung im Erwerbssystem ab; die Position der „Verwundbaren“ oder der „Überzähligen“ ist aus ihrer Relation zu der Position der in den Arbeitsmarkt „Integrierten“ zu verstehen. Das Gemeinwesen wird als eine Arbeitsgesellschaft konzipiert, in der das Verhältnis von Individuum und Gesellschaft durch die Lohnarbeit konstituiert wird (Liebermann/Loer 2009: 163). Andere Formen der Integration in ein Gemeinwesen oder Zugehörigkeit zu partikularen Gemeinschaften sind zwar nicht ausgeschlossen, aber doch sekundär in Castels Betrachtungen (ebd.: 162). Denn für Castel sind soziale Rechte an Arbeit gebunden (Castel 2000: 393). Vernachlässigt wird eine Perspektive auf das Gemeinwesen als politische Gemeinschaft des Nationalstaats, in der solidarische Sicherungen und universelle Rechte, nicht an den Erwerbsstatus, sondern an den Bürgerstatus gekoppelt sind (vgl. Liebermann/Loer 2009: 162; Kronauer 2006: 37). Der Staat tritt durkheimianisch dem Einzelnen bzw. der politischen Gemeinschaft der Bürger gegenüber und hat die Aufgabe, die soziale Kohäsion herzustellen und zu perpetuieren. Aus herrschaftssoziologischer Sicht benötigt der Staat für sein Bestehen allerdings die Legitimation seiner Mitglieder (Liebermann/Loer 2009: 163).

Wenn Castel Ausgrenzung analysiert, stellt er die objektiven Zwänge in der Gesellschaft in den Vordergrund, die auf die Einzelnen wirken und nicht „den Standpunkt der Akteure“ (Castel 2011: 51). In seinem Ansatz geht es ihm darum, die „Voraussetzungen [für Individuen] auf[zu]zeigen, derer es bedarf, um in einer stets von Zwang beherrschten Gesellschaft als Individuum zu bestehen“ (ebd.: 52), d. h. die situativen Bedingungen mit den möglichen Ressourcen und Handlungsrestriktionen. Die Gegenwart wird außerdem vor dem Hintergrund historischer Analysen erklärt, wobei er die Geschichte als das Zusammenspiel von Neu und Alt, als „Metamorphosen“ (Castel 2011: 50) begreift.

Als subjektive Verarbeitungsformen der Verwundbaren oder Überzähligen mit ihrer Situation benennt er immer wieder Resignation, Rückzug, Fatalismus (durch Machtlosigkeit) und Gewalt. Alle diese Orientierungen sind auf eine Verlorenheit der Individuen in der Gesellschaft (mangelnde Integration) und mangelnde oder fehlende Sinnstrukturen – im Rahmen von Interaktionen und besonders des „Verlust[es] des Sinns für die Zukunft“ (Castel 2000: 387) – bezogen. Er legt in seiner Betrachtung somit den Schwerpunkt auf die desintegrativen, anomischen Wirkungen durch die Arbeitsmarktsituation auf den Einzelnen. Damit sind andere Verarbeitungsweisen, die nicht anomisch sind, zwar nicht explizit ausgeschlossen, doch nennt und differenziert er diese nicht. Dass den „Überzähligen“ ihre strukturelle Nutzlosigkeit auf dem Arbeitsmarkt42 bewusst ist, bedeutet jedoch nicht automatisch, dass sie sich selbst z. B. in der Familie oder im politischem Engagement als nutzlos ansehen und sich tatsächlich zurückziehen. Es bleibt eine offene Frage, wie sie mit dieser Situation umgehen, d. h. inwiefern sie Nutzlosigkeit (um-)deuten und welche Wege sie gehen, eventueller Nutzlosigkeit entgegen zu arbeiten. Dabei stellt sich auch die Frage nach den biographischen Prozessen, die für Castel ebenso sekundär ist (vgl. Kronauer 2006: 37).

1.1.3 Underclass – Kulturalisierung von Ausgrenzung

Zunächst in den USA und später in Großbritannien werden seit den 1980er Jahren soziale Spaltungen und Randlagen in armen Stadtvierteln unter dem Schlagwort „Underclass“ thematisiert.43 Obwohl das Konzept der Underclass aufgrund der großen Kritik in den Sozialwissenschaften an Bedeutung verloren hat, prägen die mit der Underclass verbundenen Inhalte die Forschung noch heute nachhaltig (McDonald/Marsh 2005; Häußermann et al. 2004; Callies 2003). Unverändert besteht die Frage, ob und inwiefern Personen in Armut oder in prekären Lebenslagen als eigene soziale Klassen oder als spezifische Subkulturen betrachtet werden können.

Im Zentrum des Underclass-Konzepts steht die Annahme, dass sich von der Gesellschaft dauerhaft eine soziale Klasse sozialräumlich wie kulturell abspalte, die nicht nur materiell arm ist, sondern Werte- wie Handlungsorientierungen teilt, die von Mittelschichtsidealen abweichen und dazu führen, dass die soziale Randlage verstärkt und perpetuiert wird. Die Underclass bilde sich in städtischen Gebieten konzentrierter Armut heraus, in denen vorwiegend bestimmte ethnische Gruppen leben (z. B. Schwarze in amerikanischen Ghettos). Diese Beschreibung der Underclass als eigene Subkultur44 ist nahezu deckungsgleich mit dem, was der Anthropologe Oscar Lewis in den 1960ern als Theorem der „Kultur der Armut“ für Slums in verschiedenen Ländern umschrieb.45 Die Bevölkerungsgruppen, die in Armutsvierteln leben, eine eine bestimmte Subkultur, die mit typischen Verhaltensweisen (wie Kriminalität) und individuellen Orientierungen (wie Fatalismus oder geringer Zukunftsorientierung) einhergehe (Lewis 1966).

Worin liegen die Ursachen für die Genese einer „Kultur der Armut“ bzw. für eine Underclass? In der Underclass-Debatte stehen sich zwei Stränge gegenüber, die jeweils das Augenmerk auf die Subkultur der Armut richten, sich aber in den Ursache-Wirkungs-Zuschreibungen sehr stark unterscheiden: die kulturelle und die sozialstrukturelle Underclass-Theorie (vgl. McDonald/Marsh 2005).

Prominenter Vertreter für erstere ist der amerikanische Sozialwissenschaftler Charles Murray, der sowohl für Amerika als auch ab den 1990ern für Großbritannien die Existenz einer Underclass anhand der Entwicklung der Indikatoren Anzahl alleinerziehender Mütter, Kriminalität und Arbeitslosigkeit bestätigt sah und einen moralischen Verfall durch eine kulturell andere Klasse diagnostizierte. Für Murray sind wohlfahrtsstaatliche Programme der Auslöser für die Entstehung einer Underclass (Murray 1984). Die soziale Unterstützung bewirke, dass sich Akteure, die er als rational handelnd und nutzenmaximierend postuliert, gegen die Aufnahme von Arbeit entscheiden, obwohl Arbeit verfügbar sei. Bei Frauen führe sie dazu, dass sie mehr Kinder bekommen und Unterstützung von staatlicher Seite erwarten. Das Verhalten der alleinerziehenden Mütter bedinge wiederum, dass Männer sich nicht verpflichtet fühlen zu arbeiten und ergo sich noch weiter von der Norm zu arbeiten, entfernten. Stattdessen profitierten die jungen Männer von sozialer Unterstützung und würden aufgrund geringer Risiken, strafrechtlich verfolgt zu werden, kriminell46, weshalb sie als Ehemänner oder Väter immer unattraktiver für die Frauen werden würden. Die Weitergabe der subkulturellen Werte und Lebensweisen, u. a. mangelnde Leistungsmotivation, führen in seiner Sicht zur Verstärkung von Armut und einem deviantem Lebensstil, d. h. zu einer kulturellen Reproduktion der Underclass. Es entstünden junge ‚verlorene Generationen‘ in der Gesellschaft (siehe auch Mead 1997).

Ausgrenzung geschieht in der Argumentation Murrays und anderer Vertreter dieses Ansatzes auf der Ebene rational-handelnder und nutzenmaximierender individueller Akteure, die sich aufgrund ihrer devianten Orientierungen gegen Arbeit und für Kriminalität und wohlfahrtsstaatliche Abhängigkeit entscheiden. Es werden also durch individuell rationales Verhalten Abwärtsspiralen in Gang gesetzt und erhalten, die den familiären Zerfall verstärken (vgl. McDonald/Marsh 2005: 8). Unabhängig von der Frage, wie man die Annahme nutzenmaximierender Akteure bewertet, rücken strukturelle Ursachen in diesem kulturalistischen und auf Devianz abhebenden Ansatz in den Hintergrund; Arbeitslosigkeit oder Kriminalität unter jungen arbeitslosen Männern sind in erster Linie Ergebnis von kulturell devianten Wertsystemen (z. B. Murray 1990). In diesem Theoriestrang besteht die Tendenz, soziales Verhalten zu moralisieren und – trotz der Zurechnung der Individuen zu einem Kollektiv – die Schuld für die soziale Lage den Menschen selbst zuzuschreiben, d. h. die Verantwortung zu individualisieren. Junge arbeitslose Männer werden dann bspw. als „essential barbarians“ etikettiert (ebd.: 17).

Im zweiten Strang werden im Gegensatz dazu die strukturellen Ursachen hervorgehoben, die die Herausbildung einer Underclass mit spezifischen Handlungsorientierungen bewirken und verstärken.47 William J. Wilson ist ein Hauptvertreter dieses Theoriestrangs und formulierte in den 1980ern eine Gegenposition zu der damalig dominanten kulturellen Underclass-Theorie. In seiner Untersuchung über die black ghettos in Chicago Ende der 1980er analysiert er die Genese der „new urban underclass“ als Folge der Deindustrialisierung und der Lebensbedingungen der Schwarzen in den Städten (vgl. Wilson 1987). Da in den Städten Industrie abgebaut oder in das Umland verlagert wird, zögen die besser Qualifizierten aus den Ghettos in die Nähe der neuen Arbeitsplätze ins Umland, womit im Ghetto selbst die negativ Privilegierten zurückblieben und sich extreme soziale Randlagen der Armut und Arbeitslosigkeit konzentrierten. Die soziale Abgeschiedenheit im Ghetto, das „Unter-sich-Bleiben“ reduziere Arbeitsmarktchancen und verschärfe damit die soziale Lage der Angehörigen der Underclass.

Wilson verweist in seiner Definition der „new urban underclass“ somit auf zwei Faktoren, die miteinander zusammenhängen: zum einen die sozialräumliche Konzentration von Armut und Arbeitslosigkeit in Stadtteilen (soziale Isolation) und zum anderen die ökonomische Marginalisierung, d. h. die geringe Erwerbsbeteiligung und Berufs- wie Einkommenschancen (Wilson 1991a).

Auf der Ebene der Subjekte dominiert nach Wilson eine resignative und fatalistische Haltung in den Vierteln, die durch mangelndes Vertrauen in die Verwirklichung der eigenen Ziele entsteht. Deshalb hätten sie die Tendenz, bei Schwierigkeiten schneller aufzugeben, wodurch sie in einem negativen Zirkel gefangen wären, der wie eine self-fulfilling prophecy zum Misserfolg führe (Wilson 1991b). Wie im ersten Theoriestrang geht Wilson also von spezifischen Handlungsorientierungen wie Kriminalität aus, die Ausgrenzung für die Individuen verschärfen, auch schließt er nicht aus, dass sich eine Subkultur ausbildet.48 Die Handlungsorientierungen sind allerdings Ergebnis von kulturellen Anpassungsprozessen an strukturelle Bedingungen: „some of these behaviours, which often impede the social mobility of inner city residents, represent cultural responses to constraints and limited opportunities that have evolved over time“ (Wilson 1996: xviii). Dennoch seien Erwerbsarbeit und eine fundierte Ausbildung weiterhin von hoher Bedeutung für die Underclass (vgl. Callies 2003: 67). Kulturelle Praktiken sind nach Wilson wandelbar, und die Veränderung der Lebensbedingungen durch sozialpolitische Maßnahmen oder erleichtertem Zugang zum Arbeitsmarkt kann die Lage der Menschen bessern und die soziale Mobilität fördern.

Trotz der Vorrangstellung struktureller Ursachen sind in der Underclass-Debatte in beiden Strängen mehr oder weniger stark kulturalistische Einfärbungen und (implizite) negative moralische Bewertungen festzustellen (vgl. McDonald/Marsh 2005: 8). Gerade in dem ersten Strang werden die „Ausgeschlossenen“ angeprangert und eine „Dichotomie zweier entgegengesetzter sozialer Welten“ (Kronauer 1999: 63) konstruiert, die auf kulturalistischen Argumentationen basiert. Die gesellschaftliche Spaltung besteht in der kulturellen Devianz der Underclass, diese wird als eine soziale Gruppe mit gemeinsamen Handlungsorientierungen und vom Mainstream abweichenden Werten, einem gemeinsamen Habitus, gezeichnet.49 Doch damit werden einerseits unterschiedliche soziale Gruppen zu einer Underclass zusammengenommen (vgl. auch die Kritik von Serge Paugam 2004: 74f.).50 Andererseits können die Verschiedenheit kultureller Anpassungen sowie deren möglicher Wandel nicht in den Blick geraten und ein „kultureller Determinismus“ tritt an die Stelle von kulturellen Differenzierungen (vgl. Goetze 1992). Studien wie von MacLeod (1995) zeigen bspw. auf, dass Mittelschichtwerte durchaus nicht von allen aufgegeben werden.

Ebenso bestehen länderspezifische Unterschiede in der subjektiven Deutung der sozialräumlichen Abspaltung der Underclass. Während in Frankreich Vorstadt und Stadt von sozial benachteiligten Jugendlichen als Grenzen für gesellschaftliches „Drinnen“ und „Draußen“ gedeutet werden und das Stigma des Wohnorts wesentlich das Gefühl, ausgeschlossen zu sein, prägt, ist das in Deutschland nicht in dieser Weise hervorstechend (vgl. die Ergebnisse von Callies 2003). In Deutschland existieren keine vergleichbaren Ghettos wie bspw. in Amerika, und die Armut ist weniger sichtbar (vgl. Vogel 2008: 254f.; Bude 1998: 377f.).

Bemerkenswert an der Underclass-Perspektive ist erstens, dass entlang des Klassenkonzepts gesellschaftliche Spaltungen explizit in den Kontext hierarchisch strukturierter Gesellschaften und nicht horizontaler Gesellschaftsbilder gestellt werden.51 Ausgrenzung ist mit ökonomischer Randständigkeit verbunden (vor allem im zweiten Theoriestrang), die Unterklasse steht am unteren Ende der Klassengesellschaft, unterhalb der Arbeiterklasse (McDonald 1997a: 32f.). Underclass ist zugleich auch ein starkes Label, das extreme Abspaltung sogar jenseits gesellschaftlicher Zusammenhänge suggeriert und gesellschaftliche Ausgrenzung verstärken bzw. verdecken kann: „‘underclass‘ is a code word that places some of the poor under society and implies that they are not or should not be in society, users of them can therefore favor excluding them from the rest of society without saying so“ (Gans 1995: 59). Aufgrund der Fallstricke des Underclass-Begriffs52, vor allem der Verkürzung der Underclass auf eine verhaltensbezogene, stigmatisierende Kategorie in Teilen der Öffentlichkeit und Politik haben sich einige Forscher von diesem Konzept verabschiedet.53

Zweitens wird Ausgrenzung in den Underclass-Theorien, vor allem im ersten Strang, im Hinblick auf individuelles Verhalten untersucht. Zugespitzt ausgedrückt, wird Ausgrenzung als Selbstausgrenzung betrachtet, denn die soziale Klassenlage wird durch die Akteure reproduziert, die sich an subkulturellen Werten und Normen orientieren. So erzeugt z. B. kriminelles Verhalten weitere Ausgrenzung durch die gesellschaftlichen Reaktionen wie die Verfolgung durch die Justiz.

In den Underclass-Theorien kommt also der Ausgrenzung durch die Handlungsorientierungen der Akteure selbst und deren kulturelle Anpassungsmuster ein großer Stellenwert zu.

1.1.4 Martin Kronauer – Ausgrenzung als Teilhabeproblem

In der deutschen Exklusionsdebatte ist Martin Kronauer prominent, der – in Abgrenzung zur Systemtheorie – Exklusion als „Kategorie kritischer Gesellschaftsanalyse“ (z. B. Kronauer 2010, 2006) für die Untersuchung sozialer Ungleichheiten versteht. In seiner theoretischen Fundierung des Exklusionskonzepts ist er bestrebt, die durkheimianische Theorietradition mit einer Bürgerrechtsperspektive zu verbinden. Ausgrenzung bzw. im Umkehrschluss gesellschaftliche Zugehörigkeit im hochentwickelten Kapitalismus stellt für ihn ein Teilhabeproblem hinsichtlich allgemein gesellschaftlich ‚anerkannter‘ Lebensstandards innerhalb der Gesellschaft dar. Exklusion ist sowohl eine Prozess- als auch eine Zustandskategorie, die sich auf verschiedene Lebensbereiche wie auch auf subjektive Deutungen bezieht.

Martin Kronauer konzipiert gesellschaftliche Zugehörigkeit respektive Exklusion entlang zweier Modi, die zwei Theorieperspektiven aus der Debatte über soziale Ausgrenzung zusammenbringen (z. B. Kronauer 2010): erstens der Modus der Zugehörigkeit über Interdependenz und zweitens der Modus über gesellschaftliche Partizipation. Der erste Modus bezieht sich entsprechend der durkheiminanischen Theorietradition auf soziale Kohäsion durch wechselseitige Abhängigkeiten in der gesellschaftlichen Arbeitsteilung und die Einbindung in soziale Beziehungen (vgl. den Abschnitt 1.1.2 zu Castel). Für den zweiten Modus der Zugehörigkeit nimmt er gesellschaftliche Teilhaberechte hinzu, die für ihn an die Frage nach der Qualität der Demokratie gebunden ist (ebd.: 148). Teilhaberechte als Modus der Partizipation umspannen, in Anlehnung an Thomas H. Marshalls Konzeption von Staatsbürgerschaft (Marshall 1992) und sozialer Rechte, materielle, politisch-institutionelle und kulturelle Teilhabe. Die sozialen Bürgerrechte sind wohlfahrtsstaatlich vermittelt54 und dienen der Partizipation an einem gesellschaftlich ‚anerkannten‘ Lebensstandard, der sich auf historisch gewachsene – materielle und kulturelle – Ansprüche bezieht. Soziale Rechte haben nach Marshall den Zweck, allen Staatsbürgern gleichen Zugang zu Institutionen und deren Nutzung zu ermöglichen (z. B. Bildungseinrichtungen, soziales Sicherungssystem). Die Menge wie Qualität der institutionellen Leistungen müssen dabei ein „Recht auf einen bestimmten Kulturstandard“ (ebd.: 64) einhalten, damit gesellschaftliche Teilhabe gewährleistet werden kann. Kulturelle Teilhabe bemisst sich also an den Möglichkeiten für die Bürger, individuelle und gesellschaftlich anerkannte Ziele der Lebensführung zu verwirklichen. Die zwei Modi der Zugehörigkeit verweisen somit auf drei Instanzen der gesellschaftlichen Integration: den Arbeitsmarkt, soziale Nahbeziehungen und den Wohlfahrtsstaat (vgl. Kronauer 2010: 147).

Entsprechend der Konzeption von gesellschaftlicher Zugehörigkeit bezieht sich Exklusion auf die Dimensionen der genannten Modi: Auf Seiten der Interdependenz wird Exklusion durch Ausschluss aus der gesellschaftlichen Arbeitsteilung und durch limitierte soziale Beziehungen (begrenztes soziales Beziehungsspektrum in bestimmten Milieus bis hin zur sozialen Isolation) bestimmt.55 Erwerbsarbeit und möglichen Statusalternativen zu Erwerbsarbeit wie Ausbildung, (Vor-)Ruhestand oder Hausarbeit kommt hier eine zentrale Rolle zur Bestimmung von Exklusion zu: „Soziale Ausgrenzung droht, wenn keine Statusalternativen zur Verfügung stehen; wenn der langfristige Ausschluss aus Erwerbsarbeit mit dem Verlust jeder Einbindung in die gesellschaftlich anerkannte Arbeitsteilung zusammenfällt“ (ebd.: 151). In dieser Situation bedeutet Ausgrenzung aus der gesellschaftlichen Arbeitsteilung auch auf subjektiver Ebene, keinen gesellschaftlich anerkannten Platz zu haben (ebd.: 150–161).

Exklusion als Modus der Partizipation umfasst ökonomische, institutionelle und kulturelle Ausgrenzung und bezieht sich auf den „Ausschluss von Teilhabemöglichkeiten an gesellschaftlich anerkannten Lebenschancen und Lebensstandards“ (ebd.: 145). Auf Ebene der Akteure wird Ausgrenzung als Erfahrung erlebt, nicht mithalten zu können (materieller Ausschluss), sich als macht- und chancenlos zu empfinden (politisch-institutioneller Ausschluss) und gesellschaftlich anerkannte Lebensziele nicht erreichen zu können (kultureller Ausschluss) (ebd.: 167– 194).56

All diese Dimensionen stehen einerseits für sich alleine bzw. sind eigenständige Bereiche gesellschaftlicher Zugehörigkeit, wobei die Bedeutung der einzelnen Dimensionen je nach nationalem Kontext variiert (vgl. Kronauer 1997: 43). Zugleich sind die Dimensionen nicht trennscharf, sondern miteinander verschränkt, und diese Verbindungen sind typisch für Exklusion (Kronauer 2010: 148).

Nach Kronauer ist Exklusion eine Kategorie für Abstiegsprozesse, in der die Dimensionen zusammenwirken. Gleichzeitig bezeichnet Exklusion einen Zustand im Sinne einer verfestigten sozialen Lage des Ausschlusses. Kronauer nimmt die Position ein, dass Exklusionsprozesse nicht nur vornehmlich aus der Arbeitsmarktdesintegration hervorgehen, sondern in allen Dimensionen durch biographische Einschnitte beginnen können, etwa im Rahmen familiärer Entwicklungen oder des Nichterhaltens einer Arbeitsgenehmigung (Kronauer 2010: 249). Ausgrenzungsprozesse können verschiedene Personenkreise in differenten Lebensphasen erfassen (vgl. den Abschnitt 1.1.5 zu den Überflüssigen): Jugendliche im Übergang von Ausbildung zum Arbeitsmarkt, Migranten, Alleinerziehende etc.; insofern stellt die Heterogenität der Lebenslagen ein konstitutives Merkmal von Exklusion dar (ebd.). Einschnitte in der Biographie müssen jedoch nicht automatisch in Ausgrenzung übergehen, denn die einzelnen Dimensionen können aufgrund ihrer Eigenständigkeit kompensierend wirken.57 Von tatsächlicher Ausgrenzung spricht Kronauer, wenn die Einschnitte negative Folgen für die anderen Dimensionen haben, d. h. verschiedene Ausschlussdimensionen ineinandergreifen (ebd.). In den biographischen Ausgrenzungsprozessen spielen wiederum die Faktoren Zeit (Verbrauch von Ressourcen), sozialer Raum (z. B. Wohnort) und institutionelle Bedingungen (wie Kinderbetreuung) eine wichtige Rolle (ebd.: 249f.).

Wenn verschiedene Dimensionen zusammenkommen, kann es zu einem gesellschaftlichen Bruch kommen und Exklusion zu einem verstetigten Zustand werden. Kronauer insistiert hier in Abgrenzung zu Castel (vgl. Abschnitt 1.1.2) und dessen Fokussierung auf Prekarisierungsprozesse auf der großen Bedeutung von Exklusion als Fluchtpunkt eines Prozesses. Für die Bestimmung dieses Fluchtpunktes werden dann die (Nicht-)Einbindung in den Arbeitsmarkt und die Verarbeitung dieser Situation wieder zentral, da dieser Zustand der Exklusion sich auf Akteure bezieht, für die der Zugang zum Arbeitsmarkt dauerhaft blockiert ist und die Arbeitslosigkeit in dominanter Weise das gesamte Leben, Selbst- und Gesellschaftsbild wie auch das alltägliche Verhalten bestimmt: „Exklusion droht, sich in der einzelnen Biographie zu einem anhaltenden Zustand zu verfestigen, wenn die Exklusionen in den verschiedenen Dimensionen ineinandergreifen und einander verstärken; wenn die Menschen keine Möglichkeiten mehr sehen, sich ihnen zu widersetzen und ihre Lage grundlegend zu verändern; wenn sie sich deshalb mental und im Handeln auf ihre Lage einzustellen versuchen, um in ihr zu überleben“ (ebd.: 250). Hierdurch kann es dann zu einer gesellschaftlichen Spaltung in der Sozialstruktur kommen, die man als Klasse oder Schicht bezeichnen kann (ebd.).

In dieser sozialen Lage kommen daher der Ausschluss aus verschiedenen Lebensbereichen und subjektive Deutungen sowie Handlungsorientierungen zusammen. Kronauer rekurriert hier insbesondere auf Ergebnisse seiner empirischen Untersuchungen aus den 1990er Jahren, in denen er eine neue Gruppe von Dauerarbeitslosen im Entstehen sieht, die hauptsächlich aus Männern im Alter von 40 bis 50 Jahren besteht, die ihren Arbeitsplatz verloren haben und unfreiwillig arbeitslos bleiben (vgl. Kronauer/Vogel 1998: 343). Er greift für diese Gruppe auf Theodor Geigers Begriff der sozialen Schicht zurück, in dem objektive ökonomische Lage und Habitus bzw. Haltungen der Schichtangehörigen zusammengenommen werden, und letztere durch die soziale Lage verursacht und perpetuiert werden (vgl. Kronauer et al. 1993: 233f.). Die typische Verarbeitung von dauerhafter Erwerbslosigkeit kann zum einen auf Resignation des Einzelnen und sozialen Rückzug (Typ 1) oder ein „Sich-Einstellen“ in der Situation in Verbindung mit einer kollektiven Einbindung und Verarbeitung im Milieu der „Ausgegrenzten“ (Typ 2) hinauslaufen. Er verdeutlicht zudem am Beispiel ost- und westdeutscher Arbeitsloser unterschiedliche Gesellschaftsbilder: Während die ostdeutschen Arbeitslosen eine dichotome und hierarchische Gesellschaftsvorstellung von „Oben“ und „Unten“ teilten, begannen sich westdeutsche Arbeitslosen an einem Gesellschaftsbild von „Innen“ und „Außen“ zu orientieren (vgl. Kronauer/Vogel 1998: 343 ff.).