Der Dwang - Elke Steinhausen - E-Book
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Der Dwang E-Book

Elke Steinhausen

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Beschreibung

Das Buch ist ein Streifzug durch 300 Jahre Geschichte einer kleinen Schweriner Halbinsel im Ostorfer See. Im 17. Jahrhundert war sie noch ein rauer Ort, auf dem die niedere Jagd betrieben wurde. Später, über lange Zeit durch Landwirtschaft geprägt, jedoch immer unbewohnt, blieb der Dwang für die Nutzer interessant. Für einen Müller wurde die höchste Geländeerhebung ein begehrter Bauplatz für seine Mühle. Erst durch den Bau der Eisenbahnlinie Schwerin - Hagenow veränderte sich die Fläche der Halbinsel, blieb aber begehrt, als Kleingärten auf beiden Seiten der Bahnstrecke angelegt wurden. Erst im 20. Jahrhundert wurde der Dwang ein attraktiver Wohnort und ist es heute mehr denn je.

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EPUB

Seitenzahl: 156

Veröffentlichungsjahr: 2018

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Inhaltsverzeichnis

Impressum

Ein Wort zuvor

DANKE

Die frühe Zeit des Dwang (Zwang) mit den Klüßenern

Der Anschluss an die Eisenbahnlinie Hamburg - Berlin

Wege, Straßen und Brücken

Verpachtungen von Ackerland und Wiesen

Kleingartenanlagen

Die Büdnerei 15 in Görries

Der Dwang wird Wohnsiedlung

Das Leben nach dem Krieg

Neue Gesetze und Befehle

Kulturelles Leben

Händler und Käufer

Neubauten in der Dwang-Siedlung

Anhang

Zur Erinnerung an einige Dwang-Bewohner

Ergänzende Texte

Auszug aus dem Adressbuch Schwerin 1938

Worterklärungen

Abkürzungen

Impressum

Elke Steinhausen

Der Dwang

Die Geschichte einer kleinen Schweriner Halbinsel im Ostorfer See

ISBN 978-3-95655-885-6 (E-Book)

ISBN 978-3-95655-884-9 (Buch)

Gestaltung des Titelbildes: Ernst Franta

© 2018 EDITION digital Pekrul & Sohn GbR Godern Alte Dorfstraße 2 b 19065 Pinnow Tel.: 03860 505788 E-Mail: [email protected]

http://www.edition-digital.de

Ein Wort zuvor

Ein Zeitungsverkäufer der lokalen Presse fragte mich, als er meine Anschrift für ein kostenloses Abonnement dieser Zeitung notierte, Sie wohnen auf dem Dwang? Liegt der nicht in Pinnow? Dwang bedeutet doch Berg oder Anhöhe?

Nein, nein, beides ist nicht richtig, antwortete ich ihm. Die Halbinsel Dwang liegt im Ostorfer See, nahe beim Alten Friedhof, auf halbem Weg zwischen Schwerin und dem einstigen Bauerndorf Görries, östlich der Eisenbahnlinie Schwerin - Hagenow. Sein Erstaunen über diese Antwort war nicht zu übersehen.

Und Dwang bedeutet auch nicht Berg oder Anhöhe. Der Dwang ist umgeben vom Ostorfer See, also eingezwängt vom Wasser dieses Sees. So wurde die Halbinsel, die nach einer alten Karte aus der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts noch als Insel dargestellt, aber bereits fünfzig Jahre später auf einer topografischen Karte als Halbinsel abgebildet wurde, hochdeutsch Zwang und plattdeutsch Dwang genannt. Später, ein genauer Zeitpunkt ließ sich nicht ermitteln, verschwand die Bezeichnung Zwang vollständig.

Auch wenn auf der erwähnten Karte vor beinahe 300 Jahren die Dwang-Insel in ovaler Form dargestellt wurde, so mag das der damaligen Auffassung des Kartenzeichners geschuldet sein. Wir können den Kartenzeichner nicht mehr fragen. So bleibt uns Heutigen nur eine vage Vorstellung der wirklichen Gestalt des Dwang in früher Zeit.

Wilhelm Jesse nennt in seiner Geschichte der Stadt Schwerin,Band I, 1913, Seite 315 den Zwang einen Zipfel zwischen den Teilen des Ostorfer Sees. An diesen See grenzen die Dörfer Krebsförden, Görries und Ostorf mit der Landspitze Krösnitz.

Im Gefüge der alten Residenzstadt des Herzogtums und späteren Großherzogtums Mecklenburg-Schwerin, der heutigen Landeshauptstadt des Bundeslandes Mecklenburg–Vorpommern, spielte und spielt der Dwang keine wesentliche Rolle auf kulturellem, politischem und sozialem Gebiet. Dennoch schaut der Dwang auf eine lange Geschichte zurück. Von seinen Besonderheiten lesen wir auf den folgenden Seiten.

Seit nunmehr 80 Jahren wird der Dwang von Menschen bewohnt, die den einstmals nur als landwirtschaftlich und später auch gärtnerisch genutzten Teil des Stadtbinnenfeldes mit Leben erfüllen. Während dieser Jahrzehnte erlebten die Bewohner drei das Leben beeinflussende, vollkommen unterschiedliche Gesellschaftsformen.

Auch die Häuser erfuhren Veränderungen.

Etliche Häuser sind noch heute im Besitz von Kindern oder auch schon Enkelkindern der ursprünglichen Hausbesitzer. Im Laufe der Zeit wurden einige Häuser verkauft, die meisten saniert, einige abgerissen und an selber Stelle durch einen Neubau ersetzt. Sie alle, die Ureinwohner, deren Nachkommen und die neuen Dwang-Bewohner prägen das Erscheinungsbild der Wohnsiedlung und das Leben „Auf dem Dwang“.

Im Statistischen Sonderheft veröffentlichte die Landeshauptstadt Schwerin mit Stand vom 31. Dezember 2010 die Einwohnerzahlen Schwerins. Ihren Hauptwohnsitz hatten zu diesem Zeitpunkt 93.225 Personen in Schwerin. Auf dem Dwang, der nun zum Ortsteil Görries gehört, waren es 136 Bewohner.

Um diese Geschichte aufschreiben zu können, waren viele Stunden Sucharbeit im Schweriner Stadtarchiv notwendig. Neben dem Aktenstudium gab es etliche Gespräche mit älteren Dwang-Bewohnerinnen, die mit ihren Erinnerungen die vorliegende Arbeit ergänzten. Dennoch erhebt diese erste Fassung der Dwang-Geschichte nicht den Anspruch auf Vollständigkeit, möchte die Leser zu ergänzenden Mitteilungen an die Verfasserin anregen.

Bilder und Zeichnungen in dieser Ausarbeitung wurden ohne Berücksichtigung der Qualität ihrer Vorlagen in diese Arbeit aufgenommen. Dadurch wird die Authentizität der Vorlagen nicht verfälscht.

DANKE

Zu danken habe ich all denen, die mich mit Berichten und Fotos bei der Arbeit an dieser Dwang-Geschichte unterstützten und sich Zeit für die Beantwortung meiner Fragen nahmen.

Ganz besonders danke ich den Dwang-Bewohnerinnen Renate Arndt (verstorben im Juli 2016), Irene Gnoza, Dr. Ursula Wiese, Jutta Böttcher und Gisela Brands, die mich mit Informationen und Bildmaterial versorgten. Sie riefen in mir längst verschüttete Erinnerungen wach und machten mir Dwang-geschichtliche Zusammenhänge deutlich. Ohne sie wäre die hier vorliegende Arbeit nicht so umfassend ausgefallen.

Auch meiner inzwischen verstorbenen Schwägerin Inge von Appen habe ich für informative Gespräche zu danken. Den Mitarbeitern im Stadtarchiv Schwerin, Rainer Blumenthal und Jörg Moll, bin ich dankbar für das Heraussuchen und Bereitstellen der entsprechenden Akten mit dem Stichwort „Dwang“ und die darüber hinaus gehenden Gespräche zur Stadtgeschichte.

Dieter W. Angrick gilt mein Dank für seine Durchsicht der allerersten Fassung dieser Dwang-Geschichte. Und für die Durchsicht und ergänzenden Hinweise der letzten Fassung danke ich ganz besonders Burkhart Stender.

Schwerin, im Juli 2017

Die frühe Zeit des Dwang (Zwang) mit den Klüßenern

Die einstige Insel oder doch nur Halbinsel Zwang oder Dwang gehörte zum Stadtbinnenfeld und ist seit langen, nicht genau zu datierenden Zeiten im Eigentum der Stadt Schwerin. (Stadtarchiv Schwerin, MK 511/1203)

Im 16. Jahrhundert muss sie aber zum Besitz des Herzogtums Mecklenburg-Schwerin gehört haben, denn am Tage Jacobi Apostoli, das ist der 25. Juli, des Jahres 1587, schließen Herzog Johann VII. zu Mecklenburg, Fürst zu Wenden, Graf zu Schwerin, der Lande Rostock und Stargard Herr und die Stadt Schwerin über verschiedene strittige Gerechtsame einen Vertrag. Hierin werden dem Bürgermeister, Rat und ganzen gemeinen Bürgerschaft unserer Stadt Schwerin von wegen ihrer untertänigen gespürten Treue, die sie hinferner uns und unseren Nachkommen auch zu leisten und erbötig sind,jetzt und künftig die Jagdrechte auf dem Zwange von neuem bestätigt. (Jesse, Wilhelm: Geschichte der Stadt Schwerin, Schwerin i. Meckl. 1920, Anhang S. 23)

Die Stadt besaß demnach im 16. Jahrhundert einige Rechte am Dwang.

In seiner “Chronik der Haupt- und Residenzstadt Schwerin“, die 1862 erschien, schreibt L. Fromm auf Seite 153, dass Herzog Johann VII. 1587 nur über die niedere Jagd auf demZwange verfügt.

Bürgermeister der Stadt Schwerin waren bei Vertragsabschluss Peter Sander (1572 – 1596) und Georg Fues (1578 – 1607). (Jesse, Wilhelm: Geschichte der Stadt Schwerin, Schwerin i. Meckl. 1920, Anhang S. 26) Als Ratsherren nennt Wilhelm Jesse Christoph Gröning (1579 – 1597), Christian Hövisch (1579 – 1597), Lorenz Severin (1583 - 1597) und Cosmus Schlepkow (1587). (Jesse, Wilhelm: Geschichte der Stadt Schwerin, Schwerin i. Meckl. 1920, Anhang S. 25)

Herzog Johann VII., Sohn des Johann Albrecht, wurde am 7. März 1558 geboren. Seine Regentschaft dauerte von 1576 bis zu seinem Tod am 22. März 1592. (http://de.wikipedia.org)

Graf von Tilly, General im Dienste des vom Kaiser suspendierten Herzogs Karl Leopold von Mecklenburg-Schwerin, schuf zwischen 1730 und 1735 eine Karte mit der Bezeichnung „Grundriss der Stadt und Veste Schwerin nebst deren Situation“. Der Zwang ist darauf als nahezu ovale Insel zu sehen, ohne namentlich gekennzeichnet zu sein. Allein durch seine Lage ist der Zwang erkennbar. (Mecklenburgisches Landeshauptarchiv, Faksimiledruck, herausgegeben durch das Kataster- und  Vermessungsamt Schwerin, 2001)

Heute können wir nur spekulieren, ob der damalige Zwang eine ovale Insel war oder ob der Kartenzeichner seiner Fantasie freien Lauf ließ.

Herzog Karl Leopold von Mecklenburg-Schwerin wurde am 26.November 1678 geboren und starb am 28. November1747. Seine fünfzehnjährige Regentschaft dauerte von 1713 bis 1728. (Ahnentafel der Herzöge und Großherzöge von Mecklenburg-Schwerin seit 1692 und http://wikipedia.org)

Vor 280 Jahren war der Zwang flächenmäßig viel größer als der heutige Dwang. Er grenzte an den Grimkesee, der am südlichen Rand des heutigen, 1863 geweihten Alten Friedhofs zu finden ist. Dieser kleine, vermutlich künstlich entstandene See trug ursprünglich den Namen Krebssee. Eine einschneidende Veränderung der ursprünglichen Gestalt des Dwang geschah durch den Ausbau der Eisenbahnverbindung Schwerin – Hagenow im Jahre 1847. Dabei wurde die Fläche des Dwang in eine größere südliche und eine kleinere nördliche geteilt. (Mecklenburgisches Landeshauptarchiv, Faksimiledruck, herausgegeben durch das Kataster- und Vermessungsamt Schwerin, 2001) An die kleinere Fläche im Norden grenzte bald der von Theodor Klett geplante und 1863 angelegte heutige Alte Friedhof.

Zu Beginn des 20. Jahrhunderts erfuhr das südlich gelegene Gebiet eine prägende Veränderung, als der bis dahin aus Wiesen und Äckern bestehende Teil der Halbinsel nun teilweise in parzellierte Gärten umgewandelt wurde. Zweieinhalb Jahrzehnte später erfuhren etliche dieser Gärten erneut eine Veränderung mit der Umwandlung in Bauland. Noch vor mehr als 300 Jahren bezeichnete der Rittmeister Christian Hoffmann in einem Schreiben vom 6. Mai 1690 den Dwang als einen rauen Ort und der Stadt zugehörig. Anlass seines Schreibens war die Sorge des Hans Schuhmacher aus Ostorf. Dieser fürchtete die Zerstörung seiner Pachtflächen auf den drei Klüßenern durch die weidenden Pferde des Rittmeisters.

Die Lage dieser Klüßener stellen wir uns zwischen Marienhöhe und dem Grimkesee, an den Dwang grenzend, vor.

Plan der Klüßener (Stadtarchiv Schwerin)

Im Laufe der Jahrzehnte, vielleicht auch der Jahrhunderte, gab es immer wieder Streitigkeiten zwischen der Stadt und dem Amt (Domanialamt) über Grenzen und ähnliche Gerechtsame in verschiedenen Regionen. Diese Streitigkeiten betrafen auch verschiedentlich den Dwang, denn sowohl die Stadt Schwerin als auch das Domanialamt wähnten dieses kleine Eiland in ihrem Eigentum. Fischer und Bauern aus den Dörfern Ostorf und Görries waren lange Zeit landwirtschaftliche Pächter auf dem Dwang. Dennoch sagen die Archivakten nichts über die Zugehörigkeit des Dwang zu einem dieser Dörfer aus.

Endlich, 1714, konnte die Stadt Schwerin gegenüber dem Amt einen Erfolg in dieser Eigentumsfrage erzielen und ihr Recht auf den Dwang urkundlich belegen. (Dr. Wilhelm Jesse: Geschichte der Stadt Schwerin, Band I, 1913, Seite 315)

In die Stadtgerichtsbarkeit des Rates fällt auff dem Stadtfelde und auffm Dwange. So wird dem Herzog schließlich mit einem Schreiben vom 24. Februar 1617 berichtet. (Dr. Wilhelm Jesse: Geschichte der Stadt Schwerin, Band I, 1913, Seite 27)

Der Dwang gehört also der Stadt Schwerin, so wie wir bereits weiter oben festgestellt haben, während der Ostorfer See im Domanium lag.In Mecklenburg stellte das Domanium das unmittelbare Eigentum des jeweiligen Regenten dar.

Im Laufe der Zeit gab es immer wieder Unstimmigkeiten über die Nutzungsrechte an den Klüßenern, die erst 1830 endgültig geklärt wurden. Die Akte M 2901 des Stadtarchivs Schwerin mit der Bezeichnung „Aufstellung eines Kugelfanges an der Schießbahn der Artillerie zum Schutz der Göhrener Tannen vor Beschädigung“, enthält die Entscheidung. Am 4. Oktober 1830 wird zwischen dem Großherzoglichen Cammer- und Forst-Collegio und dem Magistrat hiesiger Altstadt ein Flächenaustausch vorgenommen. Die Stadt erhält den am Dwang im Ostorfer See belegenen, früher den Schumacher‘schen Erben zuständig gewesenen, demnächst vom Großherzoglichen Cämmerer angekauften so genannten Klüßener beim Dwange von 248 Quadratruten. Es gibt allerdings wieder einen Vorbehalt. Beide Klüßener, jetzt sind es also nur noch zwei, stehen den Fischern Siggelkow und Kühl in Ostorf zu.

Die Stadt Schwerin erhält diese Fläche im Tausch gegen die ihr gehörende Fläche, an der Schießbahn der Artillerie gelegen. (Stadtarchiv Schwerin, M 2901)Nun sind also auch die an den Dwang grenzenden Klüßener im Eigentum der Stadt. In den Stadtarchivakten erscheinen die Klüßener unter dem Stichwort Dwang.

Die Stadt verpachtete diese Klüßener im Laufe der Jahrzehnte immer wieder auf jeweils 12 Jahre. In der erwähnten Akte erfahren wir auch von der Bitte des Gärtners Johann Schmedemann aus der Wittenburger Straße 55 an den Magistrat, ihm das Acker- und Wiesenstück Nr. 185, in der Abteilung III. des Stadtbinnenfeldes belegen, erneut zu verpachten. Auch den Klüßener, nun mit der Nummer 172 bezeichnet, hatte Schmedemann mindestens seit dem Zuschlag am 25. Februar 1899 in Pacht. Damals für eine jährliche Pachtsumme von 82 Mark. Mit dem Datum vom 21. August 1908 finden wir auch einen Pachtvertrag über diese Flächen für einen jährlichen Pachtzins von 65 Mark. Zu dieser Zeit ist Schmedemanns Adresse Rostocker Straße, heute Goethestraße. Er betreibt einen Gartenbaubetrieb und baut auf den gepachteten 302 Quadratruten (6.547 m²) Gemüse an.

Dr. Ursula Wiese erinnert sich an Schmedemanns Gärtnereigeschäft im Gebäude des damaligen Straßenbahndepots, nahe beim Haupteingang zum Alten Friedhof.

Wie eine Pachtversteigerung auf dem Dwang vor mehr als 200 Jahren ablief, erfahren wir aus einem Protokoll vom 30. März 1791, das sich in der Akte M 3389 des Stadtarchivs Schwerin befindet.

An der Versteigerungsprozedur wohnte neben den Interessenten auch der Senat mit 16 Männern bei. Nachdem die anstehende Verpachtung zuvor in einer öffentlichen Anzeige bekannt gemacht wurde, versammelten sich die Liebhaber, wie es in dem Protokoll heißt, und beginnen mit ihren Geboten bei 60 Thalern.Die Bieter in dieser Versteigerung sind der Gastwirt Seyer, der Fuhrmann Schramm und der Sohn des Schlossbäckers Langfeld. Wohnadressen der Bieter finden sich nicht in dem Protokoll. Wir können annehmen, dass die geringe Einwohnerzahl der Stadt das nicht erforderlich machte, weil man sich namentlich kannte.

Nach Jesse Bd. I., S. 307 lebten 1819 in der Schweriner Altstadt 4.132 Einwohner.

Auch der Kaufmann August Kuetemeyer war unter den Bietern. Mit einem Gebot von 238 Talern stieg er erst spät in die Versteigerung ein, erhöhte sein Gebot und bekam für 266 Taler den Zuschlag. Diese Summe war den anderen Bietern denn doch zu hoch, sie mussten auf die angestrebte Pachtung verzichten. Kuetemeyer konnte aber nur kurze Zeit mit seinem Pachtland zufrieden sein. Ein Jahr später im November 1792 beklagte sich der Kaufmann bei Bürgermeister und Rat über die Görrieser Einwohner, die auf dem von ihm gepachteten Dwang ihre Gänse weiden ließen und forderte sofortige Abhilfe.

Bürgermeister der Stadt war von 1782 bis 1796 Johann Friedrich Gabcke. Das schreibt Jesse in seiner „Geschichte der Stadt Schwerin“, Band 1, Anhang Seite 47.

Für Kuetemeyer wurde die Situation unerträglich, als ein heftiges Gewitter mit Hagelsturm im August 1796 auf dem Dwang seine gesamte Getreideernte zerstörte. Für den Ernteausfall ersuchten die Gebrüder Kuetemeyer, beide Kaufleute, die Cämmerei um eine Entschädigung. Falls diese Bitte nicht zu erfüllen wäre, so wollten die Kuetemeyer-Brüder dort Gänse weiden lassen, um aus deren Verkauf den entstandenen Schaden ausgleichen zu können. Dazu musste allerdings der städtische Kuh-, Schweine- und Schafhirt aufgefordert werden, seine Tiere nicht auf dem Dwang weiden zu lassen, damit die Gänse ausreichend Futter finden und sich fett fressen können. Die Entscheidung der Beteiligten ist in den Akten nicht enthalten, doch können wir vermuten, dass die strebsamen Kaufmannsbrüder Kuetemeyer kaum Einbußen zugelassen haben. Ob Kuetemeyer vor sieben Jahren das Pachtland für sich und seinen Bruder ersteigerte, ist dem Protokoll nicht zu entnehmen.

Unklare Verhältnisse duldeten die Kuetemeyers nicht und gaben die Pacht kurzerhand auf.

Einige Jahrzehnte später gibt es erneut Schwierigkeiten mit dem Pachtland auf dem Dwang.

Im August 1826 lag der Dwang verwaist da, als die Curschen Erben eine 5.394 Quadrat-Ruten große Brache des Dwangs an die Cämmerei mit dem Bemerken zurückgeben, weil dort kein Wiesenland sei, sondern der Boden geeggt werden müsse, um wieder Ertrag erzielen zu können. Aus diesem Grund konnten die dort sonst weidenden Kühe in diesem Jahr nicht gehütet werden, denn die Voraussetzungen für saftige Wiesen waren nicht gegeben. Möglicherweise trugen auch die Herren Hof-Jäger mit ihren unerlaubten intensiven Weidenutzungen dazu bei, die Wiese unbrauchbar werden zu lassen. Die Hof-Jäger ließen ihre Pferde eigenmächtig auch noch 1833 dort weiden und sorgten immer wieder für Streit mit den Pächtern. Nun musste die Cämmerei handeln, um sich die Pachteinkünfte auch weiterhin zu sichern. Um eine schnelle Klärung der Umstände bemüht, wurde umgehend eine Ortsbegehung mit dem Herrn Jägermeister von Pressentin, dem Herrn Oberjäger, dessen Name in der Akte nicht eindeutig lesbar ist, und einigen Mitarbeitern des städtischen Amtes für den 30. August jenes Jahres, vormittags 11 ½ Uhr, anberaumt. (Stadtarchiv Schwerin, M 1638) Um eine Neuverpachtung zu erwirken, wurde der Bürgerausschuss gebeten, in einer eilig einberufenen Tagung die Zustände zu klären und eine Entscheidung zu treffen. Gemeinsam kamen Kämmereivorstand und der Rat zu dem Schluss, die drei kleinen Wiesen auf dem Dwang wegen ihrer Ertragsarmut pflügen zu lassen und darauf Hafer auszusäen, damit diese Flächen bald wieder zu verpachten seien. Dieser Entscheidung sollte nun auch noch das Großherzogliche Amt zustimmen. Es bleibt allerdings ungeklärt, warum nach der schon 1617, also bereits vor 209 Jahren, geklärten Zugehörigkeit des kleinen Dwang jetzt wieder Serenissimus entscheiden sollte. Ob sich in dieser langen Zeit die Eigentumsverhältnisse wieder veränderten, ist den Akten nicht zu entnehmen.

Friedrich Franz I., Großherzog von Mecklenburg-Schwerin, äußerte sich umgehend im September 1826 dazu.

Serenissimo erwartete eine Klärung der Besitzverhältnisse, bevor eine Neuverpachtung erfolgen könne, denn auch der Fuhrmann Jochim Heinrich Christian Fischer hatte sich im Namen mehrerer Bürger aus der Altstadt über die Schmälerung der Stadtweide, zu der auch die Wiesen auf dem Dwang gehörten, beklagt. Nun musste nochmals nachgewiesen werden, inwieweit die so genannte Dwangwiese zur Stadtweide gehörte. Dieses Mal war die Nachweisführung erfolgreich und schon im Oktober desselben Jahres wurden die Wiesen neu verpachtet. Den Zuschlag, das Bieterverfahren verlief ähnlich wie weiter oben schon beschrieben, erhielt der Fuhrmann Aode aus der Vorstadt. Aode ließ sich bei der Versteigerung durch den Berufskollegen Karutz vertreten. Dieser bot mit 25 Talern die Höchstsumme und erhielt, nachdem auch die Pachtbedingungen akzeptiert wurden, den Zuschlag. (Stadtarchiv Schwerin, M 3400)

Friedrich Franz I., geboren 10. Dezember 1756, gestorben 1. Februar 1837, Regentschaft 1787 – 1837, ab 1815 Großherzog. In diesem Jahr werden die beiden mecklenburgischen Herzogtümer durch den Wiener Kongress zu Großherzogtümern erhoben. (http://de.wikipedia.org)

Der Dwang war bei den Bewohnern der an den Ostorfer See grenzenden Dörfer nicht nur als Acker und Weideland begehrt, sondern auch schon im 19. Jahrhundert als Bauplatz. Erster Bauherr wäre gerne der Müller Carl Helms aus Görries gewesen. Er schreibt am19. März 1873 an den „hochverehrlichen Magistrat der Haupt- und Residenzstadt Schwerin“ und bittet in seinem Schreiben, ihm Land auf dem Dwang zu verkaufen.

Carl Helms war 1839 in Görries geboren und hatte nach Abschluss der 2. Klasse in der Knabenschule in Schwerin das Müllerhandwerk erlernt. Nun, mit 34 Jahren, möchte er sich selbstständig machen, um vielleicht zu heiraten und eine eigene Familie zu gründen. Er bittet daher den Magistrat, ihm die Parzelle Nr. 8, im Ackerstück 177 gelegen und 400 Quadrat Ruthen groß, auf dem so genannten Dwang ganz oder zur Hälfte zu verkaufen. Helms beabsichtigt, dort eine holländische Windmühle und ein Wohnhaus zu erbauen.

Mit dem derzeitigen Pächter dieses Grundstücks, dem Ackerbürger Johann Dürand, ist er sich bereits einig geworden. Im Schweriner Wohnungsanzeiger für 1889, herausgegeben vom Stadt-Polizei-Amt, wird die Ackerbürgerwitwe Christine Dürand, geb. Dahl, in der Eisenbahnstraße 19 a genannt. Sie könnte die Witwe des Ackerbürgers Johann Dürand sein.

Lebenslauf Carl Helms (Stadtarchiv Schwerin)

Diese von Helms begehrte Fläche können wir uns beim Lesen der Akte MK 559 des Stadtarchivs Schwerin auf der Anhöhe im Bereich der heutigen Dwang-Häuser Nr. 6 bis 9 bis hin zur gegenüberliegenden Marienhöhe vorstellen. Für die Errichtung einer Windmühle wäre dieser höchste Platz auf dem Dwang vorteilhaft gewesen. Dieses ursprünglich zusammenhängende Gebiet wurde mit dem Bau der Eisenbahnlinie so verändert, wie wir es heute kennen.

Karte des Schweriner Stadtgebiets von 1851

Der Magistrat ist interessiert und bittet Helms zu weiteren Gesprächen in das Rathaus. (Stadtarchiv Schwerin, M 2304)

Nur wenige Tage, nachdem Helms sein Begehren der Verwaltung mitgeteilt hatte, reichte auch der Gemeindevorstand aus Görries einen Antrag auf Beihilfe zur dringend notwendig gewordenen Verbesserung der Wegeanlage vom Dwang zur Stadt Schwerin an den Cämmerei-Vorstand ein. Beide Begehren wurden am 28. März 1873 protokolliert. Um sich ein Bild von der Situation machen zu können, bemühte sich der Cämmerei-Vorstand an Ort und Stelle und stellte fest, dass beide Anträge, der von Helms und der von der Dorfschaft Görries, im Zusammenhang stehen und auch solchermaßen behandelt werden müssten.

Um das Getreide zur geplanten Holländermühle und das Mehl von dort mit den damals üblichen Fahrzeugen transportieren zu können, wurde eine entsprechend befestigte Zuwegung erforderlich. Die bis dahin vorhandenen unbefestigten Wege waren dazu völlig ungeeignet.

Zur Herstellung der Wegebefestigung, beispielsweise als Knüppeldamm, wäre ein erheblicher Arbeitsaufwand mit ebensolchen Kosten zu Lasten der Cämmerei-Kasse zu erwarten gewesen und das lag nicht im Interesse des Magistrats. Dieser machte nun den Kaufpreis für das Baugelände der Mühle von den Kosten für den Wegebau abhängig.

In einem anberaumten Verhandlungsgespräch mit den Antragstellern wurden alle Fakten besprochen und Helms verzichtete, abgeschreckt von dem zu erwartenden hohen Kaufpreis von letztlich 5 sgr (Silbergroschen) pro Quadratrute, für den Platz seiner Mühle mit Wohnhaus. Nach elf Tagen verzeichnet ein erneutes Protokoll Helms Absicht, sein Vorhaben an anderer, nicht genannter, Stelle auszuführen. (Stadtarchiv Schwerin, M 2304)

Der Anschluss an die Eisenbahnlinie Hamburg - Berlin

Noch 1840 waren Großherzog Paul Friedrich (Regentschaft von 1837 bis 1842)