Der Fall Colonia Dignidad - Jan Stehle - kostenlos E-Book

Der Fall Colonia Dignidad E-Book

Jan Stehle

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Beschreibung

Der Fall Colonia Dignidad ist eines der dunkelsten Kapitel der bundesdeutschen Geschichte und bis heute in großen Teilen nicht aufgearbeitet. In der von deutschen Staatsbürgern in Chile gegründeten Siedlung wurde zwischen 1961 und 2005 missbraucht, misshandelt, gefoltert und gemordet. Medien und Menschenrechtsorganisationen berichteten früh darüber, das Auswärtige Amt und die bundesdeutsche Justiz schritten jedoch nicht ein. Jan Stehle hat hierzu in umfangreichen Recherchen Primärquellen aus Behörden- und Privatarchiven erschlossen. Er rekonstruiert detailliert die Verbrechen sowie das respektive Behördenverhalten und legt die Mitverantwortung von Bundesbehörden für die schweren Menschenrechtsverletzungen der Colonia Dignidad offen.

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Seitenzahl: 1417

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Jan Stehle, geb. 1974, lebt in Berlin, wo er am Forschungs- und Dokumentationszentrum Chile-Lateinamerika (FDCL) tätig ist. Der Politikwissenschaftler, Ökonom und Menschenrechtsaktivist forscht seit Jahren zum Thema Colonia Dignidad und setzt sich auf verschiedenen Ebenen für die Aufarbeitung der dort begangenen Verbrechen ein.

Jan Stehle

Der Fall Colonia Dignidad

Zum Umgang bundesdeutscher Außenpolitik und Justiz mit Menschenrechtsverletzungen 1961-2020

Dissertation am Fachbereich Politik- und Sozialwissenschaften der Freien Universität Berlin, Einreichung und Disputation 2020.

Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek

Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.dnb. de abrufbar.

Dieses Werk ist lizenziert unter der Creative Commons Attribution-NonCommercial-NoDerivs 4.0 Lizenz (BY-NC-ND). Diese Lizenz erlaubt die private Nutzung, gestattet aber keine Bearbeitung und keine kommerzielle Nutzung. Weitere Informationen finden Sie unter https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/4.0/deed.de Um Genehmigungen für Adaptionen, Übersetzungen, Derivate oder Wiederverwendung zu kommerziellen Zwecken einzuholen, wenden Sie sich bitte an [email protected] Die Bedingungen der Creative-Commons-Lizenz gelten nur für Originalmaterial. Die Wiederverwendung von Material aus anderen Quellen (gekennzeichnet mit Quellenangabe) wie z.B. Schaubilder, Abbildungen, Fotos und Textauszüge erfordert ggf. weitere Nutzungsgenehmigungen durch den jeweiligen Rechteinhaber.

© 2021 transcript Verlag, Bielefeld

Umschlaggestaltung: Maria Arndt, Bielefeld Umschlagabbildung: Winfried Hempel. Dargestellt ist Augusto Pinochet bei einem Besuch des Casino Familiar der Colonia Dignidad in Bulnes mit Paul Schäfer (re.) und weiteren Führungsmitgliedern der Gruppierung. [Jahr unbekannt] Druck: Majuskel Medienproduktion GmbH, Wetzlar Print-ISBN 978-3-8376-5871-2 PDF-ISBN 978-3-8394-5871-6 EPUB-ISBN 978-3-7328-5871-2 https://doi.org/10.14361/9783839458716 Buchreihen-ISSN: 2702-9050 Buchreihen-eISSN: 2702-9069

Gedruckt auf alterungsbeständigem Papier mit chlorfrei gebleichtem Zellstoff.

Besuchen Sie uns im Internet: https://www.transcript-verlag.de

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Inhalt

Verzeichnisse

Tabellen

Abbildungen

Archivsiglen

Abkürzungsverzeichnis

Dank

1.Einleitung

2.Der Fall Colonia Dignidad: Akteur_innen, Quellen und Vorgehen

2.1Die Akteur_innen

2.2Die vorhandenen Quellen und mein Umgang mit ihnen

2.2.1Literatur

2.2.2Presseberichterstattung

2.2.3Archive

2.2.4Akten aus juristischen Verfahren

2.2.5Das Geheimarchiv und andere Quellen der Colonia Dignidad

2.3Wissenschaftliche Aufarbeitung von Menschenrechtsverbrechen

2.3.1Das Amt und der Aktenzugang: Informationsfreiheit und Behördentransparenz

2.3.2Gesetzliche Regelungen des Aktenzugangs zu Forschungszwecken

2.3.3Meine eigenen Bemühungen um Aktenzugang für die Forschung zu dieser Arbeit

3.Entstehungsgeschichte und Struktur der Colonia Dignidad

3.1Die pseudoreligiöse kriminelle Gemeinschaft – Genese und Struktur

3.1.1Paul Schäfer und die Entstehung der Gruppierung in den 1950er Jahren

3.1.2Interne Struktur und Hierarchieebenen

3.1.3Die pseudoreligiöse kriminelle Gemeinschaft – innere Struktur

3.1.4Die kriminelle Vereinigung – Wirken nach außen

3.2Colonia Dignidad – Ort, Rechtspersonen und Eigentumsstruktur

3.2.1Rechtspersonen und Dependancen in der Bundesrepublik

3.2.2Niederlassungen der Colonia Dignidad in Chile

3.2.3Rechtspersonen und Eigentumsstruktur der Colonia Dignidad in Chile

4.Der bisherige Kenntnisstand über die Verbrechen der Colonia Dignidad

4.1Die internen Verbrechen der kriminellen Gemeinschaft Colonia Dignidad

4.1.1Sexueller Missbrauch

4.1.2Kindesentführung nach Chile, Adoptionsbetrug

4.1.3Freiheitsberaubung – Fluchtfälle und Hilferufe

4.1.4Postzensur und -überwachung

4.1.5Missachtung des Rechts auf Schulbildung

4.1.6Arbeitsverhältnisse

4.1.7Unfälle und andere Vorfälle, teilweise mit Todesfolge

4.1.8Körperverletzungen

4.2Die externen Verbrechen der kriminellen Organisation Colonia Dignidad

4.2.1Kindesaneignungen – Betrügerische Adoption von chilenischen Kindern

4.2.2Waffenbau und Waffenhandel

4.2.3Menschenrechtsverbrechen im Kontext der chilenischen Diktatur

4.2.4Sexualverbrechen gegen chilenische Kinder

4.2.5Ungeklärte Todesfälle

5.Die juristische und parlamentarische Aufarbeitung der Verbrechen der Colonia Dignidad

5.1Juristische Aufarbeitung der Verbrechen in Chile

5.1.1Verfahren nach der Flucht von Wolfgang Müller (1966-1969)

5.1.2Untersuchung der Ermordung von Juan René Muñoz Alarcón (1978)

5.1.3Untersuchungen durch die Richter Navas und Robert (1989)

5.1.4Verfahren wegen sexuellen Missbrauchs an Chilenen (1996-2013)

5.1.5Verfahren wegen Menschenrechtsverbrechen (seit 2005)

5.2Parlamentarische Vorgänge in Chile

5.2.1Aberkennung der Immunität von Héctor Taricco und Claudio Fuentes 1968

5.2.2Untersuchungsausschuss der Cámara de Diputados 1968

5.2.3Besuch des Menschenrechtsausschusses in der Colonia Dignidad 1990

5.2.4Untersuchungsausschuss der Cámara de Diputados 1995

5.2.5Untersuchungsausschuss der Cámara de Diputados 1997

5.2.6Untersuchung der Ausschüsse für Menschenrechte und Familie 1999

5.3Juristische Aufarbeitung der Verbrechen in der Bundesrepublik

5.3.1Zivilverfahren gegen Amnesty International vor dem LG Bonn (1977-1997)

5.3.2Zivilverfahren gegen Hugo Baar vor dem LG Köln (1988-1995)

5.3.3Ermittlungen der StA Siegen und Bonn (1977)

5.3.4Ermittlungen der StA Bonn (1985-2010)

5.3.5Ermittlungen der StA Bonn wegen Diktaturverbrechen in der Colonia Dignidad (1991-2010)

5.3.6Ermittlungen der StA Bonn wegen sexuellen Missbrauchs (1997-2010)

5.3.7Ermittlungen der StA Memmingen, Krefeld und Bonn (2005-2008)

5.3.8Ermittlungen der StA Krefeld (2011-2019)

5.3.9Chilenisches Vollstreckungsersuchen zu Hartmut Hopp (2014-2018)

5.3.10Ermittlungen der StA Münster (2016-2019)

5.4Der Fall Colonia Dignidad im Deutschen Bundestag

5.4.1Anhörung im Unterausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe 1988

5.4.2Entschließungsantrag 2002

5.4.3Entschließungsantrag 2017

5.4.4Weitere Aktivitäten des Bundestages

6.Fünf historische Phasen des Falls Colonia Dignidad

6.1Phase I (bis 1961): Die Genese einer totalitären Gruppierung

6.2Phase II (1961-1973): Aufbau in Chile, erste Skandale und Allende-Regierung

6.2.11961-1966: Aufbau der Siedlung und Vernetzung mit lokalen Eliten

6.2.21966-1968: juristische und politische Erfolge der CD-Strategie

6.2.31968-1973: Die zahnlose Botschaft und die Allianz der Colonia Dignidad mit den Putschisten

6.3Phase III (1973-1990): Die Colonia Dignidad während der chilenischen Militärdiktatur

6.3.11973-1979: Die »harte Phase« der Diktatur – Kalter Krieg und Unterstützung für die Colonia Dignidad

6.3.21979-1984: Jahre des Schweigens – Bekannte Fakten und mächtige Netzwerke

6.3.31985-1987: Die allmähliche Sensibilisierung der bundesdeutschen Diplomatie

6.3.41988-1990: Der ergebnislose Einsatz Genschers

6.4Phase IV (1990-2005): Die chilenische Transición bis zur Festnahme Schäfers

6.4.11990-1996: Verwaltungshandeln in Chile und deutsche Passivität

6.4.21997-2005: Schäfers Ende durch Aufklärer_innen im Alleingang

6.5Phase V (2005 bis heute): Die verspätete Transición der Colonia Dignidad

7.Zusammenfassung und Fazit

7.1Akteur_innen des Falls Colonia Dignidad, Literatur und Quellen (Kapitel 2)

7.2Entstehung und Struktur der Colonia Dignidad (Kapitel 3)

7.3Interne und externe Verbrechen der Colonia Dignidad (Kapitel 4)

7.4Juristische und parlamentarische Aufarbeitung der Verbrechen der Colonia Dignidad (Kapitel 5)

7.5Fünf historische Phasen des Falls Colonia Dignidad (Kapitel 6)

7.6Fazit und Ausblick

Literatur und Quellen

Literatur

Archivbestände

Verzeichnisse

Tabellen

Seite 43

|

Tabelle 1: Phasen der Presseberichterstattung über den Fall Colonia Dignidad

Seite 46

|

Tabelle 2: Recherche in deutschen, chilenischen und US-amerikanischen Archiven

Seite 87

|

Tabelle 3: Die Verbrechen der Colonia Dignidad

Seite 107

|

Tabelle 4: Gruppen und Alterssegmente

Seite 144

|

Tabelle 5: Chronologie der Rechtspersonen, Unternehmen und Vermögenstransaktionen der Colonia Dignidad

Seite 148

|

Tabelle 6: Rechtspersonen und Unternehmen der Colonia Dignidad

Seite 193

|

Tabelle 7: Fluchtversuche und Hilfsersuchen aus der Colonia Dignidad

Seite 194

|

Tabelle 8: Weitere in Quellen erwähnte Fluchtversuche

Seite 281

|

Tabelle 9: Übersicht der chilenischen Strafverfahren wegen Verschwundenen

Seite 317

|

Tabelle 10: Übersicht der wichtigsten Justizverfahren in Chile seit 1966

Seite 358

|

Tabelle 11: An Richter Jorge Zepeda übertragene bzw. von ihm eröffnete Verfahren

Seite 390

|

Tabelle 12: Strafrechtliche Ermittlungsverfahren in der Bundesrepublik Deutschland

Seite 391

|

Tabelle 13: Von der CD angestrengte Gerichtsverfahren in der Bundesrepublik

Seite 431

|

Tabelle 14: Auflistung der Zeug_innenaussagen im Verfahren StA Bonn, AZ 50 Js 285/85

Seite 468

|

Tabelle 15: Aktivitäten des Deutschen Bundestages mit Bezug zur Colonia Dignidad

Abbildungen

Seite 56

|

Abbildung 1: Ficha Fernando Gómez Segovia

Seite 57

|

Abbildung 2: Ficha Alvaro Vallejos Villagrán (2)

Seite 58

|

Abbildung 3: Ficha Eduardo Fernando Soto Henríquez (1)

Seite 58

|

Abbildung 4: Ficha Eduardo Fernando Soto Henríquez (2)

Seite 60

|

Abbildung 5: Auszug der Ficha Luis Enrique Peebles Skarnic (3)

Seite 60

|

Abbildung 6: Ficha Hernán Larraín Fernández (1)

Seite 63

|

Abbildung 7: Ficha Hernán Larraín Fernández (2)

Seite 244

|

Abbildung 8: Schild an der Zufahrtstraße zur ehemaligen Colonia Dignidad, das vor Sprengstoff warnt

Seite 293

|

Abbildung 9: Ficha Pedro Castro C

Archivsiglen

A MMDH

Archivo Museo de la Memoria y los Derechos Humanos

AdsD

Archiv der sozialen Demokratie (Archiv der Friedrich-Ebert-Stiftung)

AGH

Archivo General Histórico (Archiv des chilenischen Außenministeriums)

Archiv AI

Archiv von Amnesty International Deutschland

Archiv BPA

Archiv des Bundespresseamts

Archiv FDCL

Archiv des Forschungs- und Dokumentationszentrums Chile-Lateinamerika

Archiv FUNVISOL

Fundación de Documentación y Archivo Vicaría de la Solidaridad (Archiv der Nachfolgestiftung der katholischen Menschenrechtsorganisation Vicaría de la Solidaridad)

BArch

Bundesarchiv

HISArch

Archiv des Hamburger Instituts für Sozialforschung

PA AA

Politisches Archiv des Auswärtigen Amts

PA-DBT

Parlamentsarchiv des Deutschen Bundestags

PDM

Privatarchiv Dieter Maier

PHF

Privatarchiv Hernán Fernández

PJD

Privatarchiv John Dinges

PJK

Privatarchiv Jürgen Karwelat

PJS

Privatarchiv Jan Stehle

PWH

Privatarchiv Winfried Hempel

Abkürzungsverzeichnis

AA

Auswärtiges Amt

ABC

Agripalma, Bardana, Cinoglosa (1988-1990 gegründete Aktiengesellschaften der Colonia Dignidad)

ACDP

Archiv für Christlich-Demokratische Politik (Archiv der Konrad-Adenauer-Stiftung)

ACSP

Archiv für Christlich-Soziale Politik (Archiv der Hanns-Seidel-Stiftung)

AFDD

Agrupación de Familiares de Detenidos Desaparecidos (Verband der während der chil. Diktatur [1973-1990] durch Verschwindenlassen ermordeten Personen)

AG

Amtsgericht

AI

Amnesty International

AM

Außenminister

AV NA

Auslandsvertretung Neues Amt (Aktenbestand der Auslandsvertretungen im PA AA)

AZ

Aktenzeichen

BArchG

Bundesarchivgesetz

BfDI

Bundesbeauftragte(r) für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

BIR-Sur

Brigada de Inteligencia Regional Sur (Brigade der DINA [1974-1977], zuständig für einige Regionen südlich von Santiago)

BKA

Bundeskriminalamt

BM

Bundesminister(-ium)

BMI

Bundesministerium des Inneren

BND

Bundesnachrichtendienst

BMJ(V)

Bundesministerium der Justiz (und Verbraucherschutz)

BSG

Bundessozialgericht

BT-DS

Bundestagsdrucksache

BVA

Bundesversicherungsamt (Bundesbehörde mit Rechtsaufsicht über Rententräger, seit 2019 Bundesamt für Soziale Sicherung [BAS])

BVerfG

Bundesverfassungsgericht

BVerwG

Bundesverwaltungsgericht

CA

Corte de Apelaciones (Berufungsgericht)

CD

Colonia Dignidad

CDE

Consejo de Defensa del Estado de Chile (Vertretung des chilenischen Staates auf juristischer Ebene)

CF

Cerro Florido Sociedad Colectiva Civil (Untergesellschaft des ABC-Aktienholdings)

CINTRAS

Centro de Salud Mental y Derechos Humanos (Chilenische Menschenrechtsorganisation)

CIPER

Centro de Investigación Periodística (Chilenisches Internetportal für Investigativjournalismus)

CIRE

Centro de Inteligencia Regional (Geheimdienst-Einheit in der Region Biobío)

CMN

Consejo de Monumentos Nacionales (Chilenische Denkmalschutzbehörde)

CNI

Central Nacional de Inteligencia (Geheimdienst der chilenischen Diktatur [1977-1990], Nachfolgeorganisation der DINA)

CORFO

Corporación de Fomento de la Producción (Verband zur Produktionsförderung [chilenische Behörde])

DB

Drahtbericht (Verschlüsseltes Telegramm einer Auslandsvertretung an das AA)

DC

Democracia Cristiana (Christdemokratische Partei in Chile)

DDHH

Derechos Humanos (Menschenrechte)

DE

Drahterlass (Verschlüsseltes Telegramm des AA an eine Auslandsvertretung)

DINA

Dirección Nacional de Inteligencia (Geheimdienst der chilenischen Diktatur [1973-1977])

ECCHR

European Center for Constitutional and Human Rights

FDCL

Forschungs- und Dokumentationszentrum Chile-Lateinamerika

FITAL

Feria Internacional de Talca (Internationale Messe von Talca [hier war die CD regelmäßig vertreten])

FS

Fernschreiben

FUNVISOL

Fundación de Documentación y Archivo Vicaría de la Solidaridad (Nachfolgestiftung der katholischen Menschenrechtsorganisation Vicaría de la Solidaridad)

GG

Grundgesetz

GGO

Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien

GIZ

Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit GmbH

GO-BT

Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages

GOPE

Grupo de Operaciones Especiales (Spezialkräfte der chilenischen uniformierten Polizei [Carabineros])

GZ

Geschäftszeichen

HISArch

Archiv des Hamburger Instituts für Sozialforschung

IFG

Informationsfreiheitsgesetz

IGFM

Internationale Gesellschaft für Menschenrechte

INDH

Instituto Nacional de Derechos Humanos (Nationales Menschenrechtsinstitut)

IRG

Internationales Rechtshilfegesetz

JIPOL

Jefatura de Inteligencia Policial (Geheimdienstliche Abteilung der PDI)

LG

Landgericht

LMJ

Landesministerium der Justiz

MdB

Mitglied des Deutschen Bundestages

MIR

Movimiento de Izquierda Revolucionaria

MR-

Menschenrechts-

NIG

Not- und Interessengemeinschaft der Geschädigten der Colonia Dignidad

NL

Nachlass

OHG

Offene Handelsgesellschaft (Personenhandelsgesellschaft nach bundesdeutschem Gesellschaftsrecht)

OLG

Oberlandesgericht

PA AA

Politisches Archiv des Auswärtigen Amts

PA-DBT

Parlamentsarchiv des Deutschen Bundestags

PC

Partido Comunista (Chilenische Partei)

PDI

Policía de Investigaciones (Chilenische Kriminalpolizei)

PDM

Privatarchiv Dieter Maier

PHF

Privatarchiv Hernán Fernández

PJD

Privatarchiv John Dinges

PJK

Privatarchiv Jürgen Karwelat

PJS

Privatarchiv Jan Stehle

PPD

Partido por la Democracia (Chilenische Partei)

PS

Partido Socialista (Chilenische Partei)

PSM

Private Sociale Mission

PWK

Privatarchiv Wolfgang Kneese

RA

Rechtsanwalt

RDA

República Democrática Alemana (Deutsche Demokratische Republik)

RFA

República Federal de Alemania (Bundesrepublik Deutschland)

RHE

Rechtshilfeersuchen

RiStBV

Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren

RK

Rechts- und Konsular-

SA

Sociedad anónima (Aktiengesellschaft)

SBED

Sociedad Benefactora y Educacional Dignidad (Rechtsperson der CD in Chile)

SENAME

Servicio Nacional de Menores (Staatliche Kinder- und Jugendbehörde)

SES

Senior Experten Service e. V.

SII

Servicio de Impuestos Internos (Staatliche chilenische Steuerbehörde)

SIM

Servicio de Inteligencia Militar (Geheimdienst des Heeres)

SNS

Servicio Nacional de Salud (Staatlicher Gesundheitsdienst)

StA

Staatsanwaltschaft

StGB

Strafgesetzbuch

StPO

Strafprozessordnung

StS

Staatssekretär

SÜG

Sicherheitsüberprüfungsgesetz

UDI

Unión Demócrata Independiente (Chilenische Partei)

UP

Unidad Popular (Wahlbündnis Salvador Allendes)

VB

Villa Baviera (Bayern-Dorf, Eigenname der CD seit 1980er)

VG

Verwaltungsgericht

VLR

Vortragender Legationsrat (Amtsbezeichnung im Auswärtigen Dienst)

VS

Verschlusssache

VSA

Verschlusssachenanweisung

VS-NfD

Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch

VS-V

Verschlusssache – Vertraulich

VwGO

Verwaltungsgerichtsordnung

ZW

Zwischenarchiv

Dank

Dieses Buch stellt meine Dissertationsschrift dar, die ich am Fachbereich Politik- und Sozialwissenschaften der Freien Universität Berlin verfasst habe. Auf dem langen Weg der Beschäftigung mit den politischen und juristischen, aber auch den menschlichen Dimensionen des Themas Colonia Dignidad bin ich unzähligen Personen aus den diversesten Sphären begegnet. Viele dieser Begegnungen haben nicht nur diese Arbeit, sondern auch mein Leben bereichert. Insbesondere das Leid vieler Betroffener ist mir dabei sehr nahe gegangen.

Die Liste der Menschen, die mich in diesen Jahren unterstützt hat, ist lang und ich möchte daher an dieser Stelle keine einzelnen Danksagungen vornehmen, sondern mich zu gegebener Zeit bei Euch/Ihnen persönlich bedanken. Nennen möchte ich lediglich einige für den formalen Prozess dieser Arbeit grundlegende Personen und Institutionen. Ihren Ausgang nahm dieses Forschungsvorhaben durch die bestärkende und inspirierende Unterstützung durch Wolf-Dieter Narr (R.I.P.). Bettina Engels (FU Berlin) und Olaf Kaltmeier (Uni Bielefeld) bin ich für die hervorragende Betreuung dieser Arbeit überaus dankbar. Der Rosa-Luxemburg-Stiftung danke ich für die Gewährung eines Promotionsstipendiums, ebenso der Hamburger Stiftung zur Förderung von Wissenschaft und Kultur für die Bereitstellung eines Druckkostenzuschusses. Dank gilt auch Lars Breuer für das Gesamtlektorat der Dissertation sowie Ute Löhning für das Endlektorat für diese Buchveröffentlichung.

Ich widme dieses Buch allen »Aufklärer_innen« und Betroffenen, besonders erwähnen möchte ich stellvertretend für viele andere Hernán Fernández und Dieter Maier, die sich eine Aufklärung und Aufarbeitung der Verbrechen der Colonia Dignidad zur Lebensaufgabe gemacht haben.

1.Einleitung

Die Colonia Dignidad (kurz CD) war eine auslandsdeutsche Siedlung, die 1961 in einer abgelegenen Gegend Zentralchiles gegründet wurde. Die Gruppierung um den Laienprediger Paul Schäfer umfasste etwa 300 Personen, die für das Projekt nach Chile ausgewandert waren. Die CD verübte etwa fünf Jahrzehnte lang – von ihrer Entstehung bis zur Festnahme Schäfers 2005 – systematisch Verbrechen. Die Gruppe war streng hierarchisch organisiert. An der Spitze stand Schäfer, umgeben von einer Gruppe ihm absolut loyaler Führungsmitglieder, den sogenannten Jerarcas (Hierarchen). Durch ein System der ständigen gegenseitigen Überwachung, Denunziation und Bestrafung waren aber die meisten Colonos1, also Mitglieder der Gruppierung, an Verbrechen beteiligt. Schäfer missbrauchte über all die Jahre systematisch Minderjährige, vor allem Jungen, sexuell. Dieser sexuelle Missbrauch2 kann als Primärverbrechen der CD bezeichnet werden. Die Struktur der CD diente von Anfang an dazu, diese Taten zu ermöglichen und Schäfer vor Strafverfolgung zu schützen. Die anderen, sekundären Verbrechen lassen sich unterteilen in interne und externe Verbrechen. Die internen Verbrechen richteten sich gegen die Colonos. Diese wurden – von anderen Colonos – ihrer Freiheit beraubt sowie körperlich und seelisch misshandelt. An den externen Verbrechen waren einzelne Colonos, insbesondere Führungsmitglieder, beteiligt. Diese Verbrechen beging die CD vor allem in Zusammenarbeit mit Militär und Geheimdiensten während der chilenischen Diktatur von 1973 bis 1990. Unter anderem wurden politische Gefangene in der CD eingesperrt, verhört, gefoltert, vielfach ermordet und ihre Leichen beseitigt. Zu den externen Verbrechen gehörte auch der systematisch organisierte sexuelle Missbrauch chilenischer Kinder aus der Umgebung der CD.

In Medien in Chile und der Bundesrepublik wurde seit den 1960er Jahren immer wieder über die CD, ihre Verbrechen und die Vorgänge rund um sie herum berichtet. Dies erfolgte meist in relativ kurzen Phasen starker öffentlicher Aufmerksamkeit, die von längeren Phasen eher geringen Interesses abgelöst wurden. Zumindest theoretisch waren die CD-Verbrechen also der Öffentlichkeit in beiden Ländern bekannt. Der Fall Colonia Dignidad, also der Umgang mit diesen Verbrechen, war phasenweise auch Gegenstand innenpolitischer Debatten – sowohl in Chile als auch in der Bundesrepublik. In den diplomatischen deutsch-chilenischen Beziehungen ist das Thema seit über 50 Jahren nahezu dauerhaft präsent – wenn auch in unterschiedlicher Intensität. Auch Staatsanwaltschaften und Gerichte in beiden Ländern befassen sich seit über fünf Jahrzehnten mit dem Fall CD.

Auch nach Schäfers Festnahme 2005 und seinem Tod 2010 besteht die Siedlung weiterhin fort – nun als Touristenattraktion unter dem Namen Villa Baviera (Bayern-Dorf). Dort leben heute noch etwa 100 Colonos, die meisten haben den Ort verlassen, viele sind nach Deutschland gegangen.

Persönliche Motivation und Feldzugang

Mein Interesse für den Fall CD hat biographische Gründe. Im Februar 1990 – dem letzten Monat der chilenischen Diktatur – ging ich für ein Jahr als Austauschschüler nach Coronel, eine Stadt mit 120.000 Einwohner_innen in der südchilenischen Provinz Concepción. Ich nahm die Spaltung der chilenischen Gesellschaft in Gegner_innen und Anhänger_innen der Diktatur wahr, aber auch die besondere Rolle, die deutsche Immigrant_innen in der chilenischen Gesellschaft spielten. Mein erster Kontakt mit dem Fall CD war ein Besuch mit meiner Gastfamilie im Casino Familiar, einem von der CD betriebenen Restaurant in Bulnes.

Auch nach meiner Rückkehr nach Deutschland verfolgte ich das Thema weiter. Im Februar 1991 veröffentlichte die sogenannte Rettig-Kommission – die von der ersten demokratisch gewählten Regierung nach der Diktatur eingesetzte Wahrheits- und Versöhnungskommission – ihren Abschlussbericht über die Menschenrechtsverbrechen der Diktatur. Dieser bestätigte offiziell, dass es während der Diktatur in der Colonia Dignidad Fälle von Folterungen und »Verschwindenlassen«3 politischer Gefangener gegeben hatte.

1994/1995 nutzte ich die Möglichkeit, anstelle meines Zivildienstes den sogenannten Anderen Dienst im Ausland, in Chile abzuleisten. Dabei lernte ich die Arbeit der Agrupación de Familiares de Detenidos Desaparecidos (Organisation der Angehörigen von Verhaftet-Verschwundenen, AFDD) kennen, einer Vereinigung von Angehörigen von Menschen, die zwischen 1973 und 1990 verhaftet wurden und seitdem als verschwunden gelten. Viele der AFDD-Mitglieder aus der Gegend zwischen Santiago4 und Concepción vermuteten, dass ihre Angehörigen in die CD verschleppt und dort ermordet worden waren.

Erste Ergebnisse der zaghaften Aufarbeitung der Diktaturverbrechen waren 1995 die Verurteilung und Inhaftierung von Manuel Contreras, dem ehemaligen Chef der Dirección de Inteligencia Nacional (des Diktaturgeheimdienstes, DINA), und seines Stellvertreters. Das System Colonia Dignidad funktionierte zu diesem Zeitpunkt jedoch noch immer und innerhalb der Siedlung wurden weiterhin interne Verbrechen begangen. Die von der Rettig-Kommission festgestellten Verbindungen der CD mit Diktaturverbrechen wurden nicht strafrechtlich untersucht oder gar verfolgt. Chilenische Menschenrechtsaktivist_innen, mit denen ich sprach, aber auch progressive chilenische Medien erklärten dies mit der Existenz nicht näher beschriebener Unterstützungsnetzwerke der CD. Auch von Seiten der bundesdeutschen Diplomatie – so hieß es – erhalte die CD Schutz. Insgesamt, so die Wahrnehmung, sei die CD eine Art Staat im Staate, für den die Regeln der chilenischen Politik und Justiz nicht gelten. Dies werde auch von der Bundesregierung gedeckt. Von chilenischen Gesprächspartner_innen wurde ich regelmäßig gefragt, wie ich als deutscher Staatsbürger mir dies erklären könne. Dies verstärkte meine Motivation, Antworten auf diese Frage zu suchen.

2008 begann ich mit meinen Recherchen, zunächst im Archiv des Forschungs- und Dokumentationszentrums Chile-Lateinamerika (FDCL).5 Ich fand umfangreiche Sammlungen von Presseartikeln und Zeitzeug_innenberichten, eine Broschüre von Amnesty International (AI) von 1977 sowie einige journalistische Monografien. Diese beschrieben die Vorgänge um die CD sowie ihre Verbrechen detailliert. Allerdings basierten die Darstellungen im Wesentlichen auf Aussagen von Betroffenen sowie auf Quellen aus Menschenrechtskreisen. Offizielle Dokumente, etwa von Regierungs- oder Justizbehörden wurden kaum angeführt, da sie – so die Darstellung von Journalist_innen und Aktivist_innen – der Geheimhaltung unterlägen. Aus den wenigen verfügbaren Quellen war kaum ersichtlich, dass sich die Bundesregierung oder die bundesdeutsche Justiz dafür eingesetzt hätten, die CD-Verbrechen zu beenden oder diese auch nur zu untersuchen. Gerade für die Jahre während und nach der Diktatur, als eine Aufarbeitung der Diktaturverbrechen in Chile einsetzte, erschien mir dieses Verhalten erklärungsbedürftig. So entstand meine Idee, die Reaktionen bundesdeutscher Behörden im Rahmen einer Promotion wissenschaftlich zu utersuchen. Dabei wollte ich auch dem Gerücht nachgehen, Bundesbehörden hätten die Verbrechen der CD gedeckt.

Beim Politischen Archiv des Auswärtigen Amts (PA AA) erhielt ich Einblick in einige dutzend Bände zur CD, die Vorgänge des Auswärtigen Amtes (im Folgenden AA) und der Botschaft6 zur CD aus dem Zeitraum bis 1977 dokumentierten. Laut Findbüchern sollte es im PA AA noch mindestens 177 weitere Bände zum Thema geben – die jedoch nicht einsehbar waren. Sie unterlagen einer sogenannten Schutzfrist, durch die vorgeblich sowohl das Staatswohl als auch Persönlichkeitsrechte geschützt werden sollen. Diese Begründung erschien mir auch in Anbetracht der im Raum stehenden Verbrechen nicht nachvollziehbar und verstärkte meine Skepsis bezüglich der Rechtmäßigkeit der Geheimhaltung. Ich klagte daraufhin auf Zugang zu sämtlichen die CD betreffenden Akten des AA.

Fragestellung

Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit der Frage, wie bundesdeutsche Behörden auf die Verbrechen der Colonia Dignidad reagierten, d.h. wann und in welchem Umfang sie von ihnen wussten, aber vor allem wie sie mit diesem Wissen umgegangen sind. Für diese systematische Rekonstruktion und Analyse des bundesdeutschen staatlichen Handelns im Fall Colonia Dignidad müssen zunächst die Verbrechen der CD selbst bestimmt bzw. der diesbezügliche Kenntnisstand zusammengetragen werden.

Meine Ausgangsthese lautet, dass bundesdeutsche Behörden von den menschenrechtswidrigen Verhältnisse in der CD sowie von ihren Verbrechen wussten, aber nicht adäquat reagiert haben. Gemessen am Ziel des Schutzes von Menschenrechten haben sie versagt. Sie unternahmen keine ausreichenden Maßnahmen, um eine Fortsetzung der ihnen bekannten Verbrechen zu verhindern. Auch zu einer Aufklärung und Sanktionierung vergangener Verbrechen trugen bundesdeutsche Behörden nur wenig bei.

Mein Ansatz war dabei, behördliche Quellen und Dokumente auszuwerten und auf dieser Grundlage zu ergründen, inwieweit bundesdeutsche Behörden Kenntnisse von dem besaßen, was Betroffene und Medien an Beobachtungen, Feststellungen und Vorwürfen zu Verbrechen der CD geäußert haben. Ausgangspunkt für meine Erschließung behördlicher Quellen waren die bereits verfügbaren Quellen, die vornehmlich von aufklärerischen Akteur_innen stammen. Die Beantwortung meiner Fragestellung setzt eine solide Kenntnis der eigentlichen Verbrechen voraus. Daher ist ein Ziel meiner Arbeit eine umfangreiche, wissenschaftlich fundierte Darstellung der CD-Verbrechen.

Der Fall Colonia Dignidad war und ist eine zwischenstaatliche Angelegenheit. Eine Untersuchung des Agierens deutscher Behörden im Fall CD kann sich keineswegs ausschließlich auf deutsche Quellen stützen. Die Auswertung chilenischer Quellen – etwa der umfangreichen Aktenbestände aus chilenischen Gerichtsverfahren zur CD – ist hierfür unverzichtbar. Auch wenn eine Bearbeitung meiner Fragestellung es oftmals erforderlich macht, den Blick auf andere Akteur_innen zu richten, bleibt mein Fokus doch das Handeln bundesdeutscher Behörden im Fall CD.

Relevanz der Arbeit

Für Betroffene, Angehörige und aufklärerische Akteur_innen, aber auch für die Gesellschaft im Allgemeinen steht angesichts der über 50-jährigen Verbrechensgeschichte der CD die Frage im Raum: Wie war das möglich? Wer trägt die Verantwortung dafür, dass die CD ihre Verbrechen so lange ungehindert begehen konnte und was folgt heute daraus? Die wenigen vorhandenen wissenschaftlichen Arbeiten zur Colonia Dignidad untersuchen bestimmte Teilaspekte des Systems CD oder des Falls CD.7 Diese Studien basieren vorwiegend auf Medienberichten sowie auf Quellen von aufklärerischen Akteur_innen.

Eine systematische wissenschaftliche Darstellung der CD-Verbrechen, vor allem aber eine Analyse der Reaktionen staatlicher Behörden im Fall CD liegt bisher nicht vor. Der Hauptgrund hierfür ist der schwierige bis unmögliche Zugang zu den entsprechenden Quellen. Viele Dokumente lagen zu Beginn meines Forschungsvorhabens zudem noch gar nicht vor, wie z.B. zahlreiche chilenische Gerichtsurteile. Viele private Archive von aufklärerischen Anwält_innen und Aktivist_innen waren ebenfalls schwer zugänglich, da diese aus verständlichen Gründen vorsichtig waren und viele Verfahren noch anhängig waren. Meinem Zugang gingen oft lange Prozesse der Vertrauensbildung voraus. Durch meine Bemühungen bei der Erschließung von Quellen bekam ich rasch Kontakt zu vielen aufklärerischen Akteur_innen. Mit vielen von ihnen verbinden mich heute enge und vertrauensvolle Kontakte. Bei staatlichen Akteur_innen sowie Vertreter_innen des Systems CD wurden meine Gesprächsanfragen hingegen häufig ablehnend beschieden. Einige sprachen zwar mit mir, bestanden aber auf der Vertraulichkeit der Gespräche. Auch mein Zugang zu behördlichen Quellen folgte nur in manchen Fällen einem geregelten Verfahren, wie etwa bei meinen juristischen Auseinandersetzungen mit dem Auswärtigen Amt (AA). Vielfach erhielt ich Zugang zu Akten auf irregulärem Wege – also nicht indem Behörden oder Institutionen diese offiziell verfügbar machten, sondern weil Einzelpersonen – die zum Teil in diesen Behörden oder Institutionen tätig waren – sie mir zukommen ließen, da sie selbst eine Aufarbeitung des Falls CD für geboten hielten.

Die Relevanz dieser Arbeit besteht daher in der Identifikation relevanter Quellenbestände, deren bestmöglicher Erschließung und deren systematischer Auswertung als Grundlage einer wissenschaftlichen Untersuchung des Umgangs bundesdeutscher Behörden mit dem Fall CD.

Die Dynamik des Forschungsfeldes

Seit Beginn meiner Forschungstätigkeit 2008 hat sich das Forschungsfeld zum Teil sehr dynamisch entwickelt. In Chile war das öffentliche und mediale Interesse am Fall CD zunächst sehr hoch. Nach der Festnahme Paul Schäfers 2005 intensivierten sich die strafrechtlichen Untersuchungen in Chile. Über die nachfolgenden Ermittlungserfolge, wie etwa das Auffinden eines Waffenarsenals oder des Geheimarchivs auf dem Gelände der CD, berichteten chilenische Medien intensiv. In der Bundesrepublik hatte das Medieninteresse am Fall CD nach 2005 hingegen schrittweise abgenommen. Zu Beginn meiner Forschungen war das Thema in der Öffentlichkeit kaum präsent.

Nach Schäfers Tod 2010, wurden alle noch anhängigen strafrechtlichen Ermittlungen in der Bundesrepublik zum Fall CD eingestellt. Erst die Flucht des in Chile verurteilten Hartmut Hopp nach Deutschland löste eine neue Welle medialer Aufmerksamkeit hierzulande aus. In deren Folge gab es zahlreiche neue Entwicklungen in der strafrechtlichen Aufarbeitung, der politischen Thematisierung des Falls CD, aber auch in der Erinnerung an die CD-Verbrechen. Viele dieser Entwicklungen habe ich parallel zu meiner Forschungstätigkeit mit begleitet und teilweise sogar mitgestaltet. Strafanzeigen von Menschenrechtsanwält_innen führten ab 2011 zu neuen Ermittlungen gegen Hartmut Hopp. Ab 2014 finanzierte das AA von zivilgesellschaftlichen Akteur_innen initiierte Veranstaltungen und Dialogseminare in Chile und der Bundesrepublik mit dem Ziel der Errichtung einer Gedenk- und Bildungsstätte in der ehemaligen CD. 2016 hielt der damalige Außenminister Frank-Walter Steinmeier eine Rede, in der er die Rolle der bundesdeutschen Diplomatie im Fall CD kritisch würdigte und eine moralische Mitverantwortung der Bundesregierung für die CD-Verbrechen einräumte. Eine politische Verantwortung wies er jedoch zurück. 2017 führten parlamentarische Initiativen zu einer einstimmigen Entschließung des Bundestags. Darin fordern die Abgeordneten die Bundesregierung zu diversen Maßnahmen zur Aufarbeitung der CD-Verbrechen auf. Die Begleitung dieser Erfahrungen ermöglichten mir Einblicke und Erkenntnisse, die nicht unmittelbar, jedoch in den Kontext dieser Arbeit einfließen.

Aufbau der Arbeit

Kapitel 2 beschreibt im ersten Abschnitt (2.1) die unterschiedlichen Gruppen von Akteur_innen im Fall CD. Dies sind neben dem System CD die aufklärerischen Akteur_innen und die staatlichen Akteur_innen. Im nächsten Abschnitt (2.2) stelle ich die vorhandene Literatur und Presseberichterstattung zum Thema vor und berichte, welche Archive ich für mein Vorhaben konsultiert habe und welche Akten – insbesondere aus juristischen Verfahren – ich zum Fall CD einsehen und auswerten konnte. Daran schließt sich eine Übersicht der von der CD erstellten Quellen an, zu denen etwa das 2005 beschlagnahmte Geheimarchiv der CD gehört. Dieses ist heute einer der wichtigsten verfügbaren Quellenbestände zur Repression der chilenischen Militärdiktatur. Ein kleinerer Teil der für dieses Vorhaben ausgewerteten Aktenbestände stammt aus Privatarchiven und Archiven von Institutionen und Nichtregierungsorganisationen. Die Mehrzahl hingegen sind Aktenbestände politischer Behörden und der Justiz. Die Akten der Justizverfahren enthalten unter anderem hunderte von Aussagen von CD-Mitgliedern, in denen sie Verbrechen beschreiben oder auch ihr Mitwirken an Verbrechen einräumen. Ebenfalls enthalten sind beispielsweise Vernehmungen externer Opfer und Akteur_innen, Polizeiberichte und Anklageschriften. Den Zugang zu vielen dieser Quellen erhielt ich wie geschildert nicht auf formellem Weg.

Im letzten Abschnitt des Kapitels (2.3) schildere ich meine Bemühungen um einen regulären Aktenzugang bei deutschen Regierungs- und Justizbehörden. Diese fanden im Spannungsfeld zwischen meinem Interesse an Transparenz und wissenschaftlicher Forschung sowie dem Interesse der Behörden an der Geheimhaltung ihrer Unterlagen statt. Dabei nehme ich insbesondere Bezug auf die gesetzlichen Grundlagen des Aktenzugangs: das Bundesarchivgesetz und das Informationsfreiheitsgesetz. Diese räumen den Behörden einen starken Ermessensspielraum bei der Freigabe von Akten ein. Ich schildere, wie ich beim AA oder beim Bundeskanzleramt mit unterschiedlichem Erfolg zunächst auf dem Verwaltungsweg und später auf dem Rechtsweg versucht habe, Zugang zu Akten zu erhalten. Dieser Abschnitt soll anderen Forscher_innen Erkenntnisse über die verfügbaren Verfahren und die von den Behörden verfolgten Argumentations- und Handlungsmuster zur Durchsetzung ihrer Interessen zur Verfügung stellen.

Kapitel 3 beschreibt die Entstehungsgeschichte der CD und charakterisiert die CD einerseits als Gruppierung und andererseits als physischen Ort. Dabei beschreibe ich auch die unterschiedlichen Rechtspersonen der CD in Chile und der Bundesrepublik sowie die Eigentumsstruktur der CD, inklusive ihrer zahlreichen Unternehmen. Im ersten Abschnitt (3.1) gehe ich neben der Entwicklung der Gruppierung bis zur Auswanderung nach Chile auch auf die Herausbildung der hierarchischen Struktur und der Zwangsmechanismen in der CD ein, insbesondere auf die Rolle der CD-Führungsgruppe. Die CD verstehe ich dabei einerseits als nach innen wirkende kriminelle Gemeinschaft und andererseits als nach außen wirkende kriminelle Vereinigung. Der zweite Abschnitt des Kapitels (3.2) beschreibt die CD als physischen Ort, also das Kerngelände der Siedlung in der Gemeinde Parral sowie die verschiedenen Niederlassungen der CD in Chile und der Bundesrepublik. In diesem Abschnitt stelle ich auch die Rechtspersonen und Eigentumsstrukturen der CD vor.

Die Darstellung und Analyse der Reaktionen bundesdeutscher Behörden setzt eine umfassende Kenntnis über die Verbrechen der CD voraus. Das Wissen über Ausmaß, Art und Dimensionen der CD-Verbrechen wuchs im Verlaufe meines Forschungsvorhabens beständig. Kapitel 4 widmet sich daher einer systematischen Zusammenstellung des derzeitigen Kenntnisstands über die unterschiedlichen Verbrechenskomplexe sowie dessen Genese. Da sich meine Darstellung vielfach auf behördliche Quellen bezieht, gehe ich auch darauf ein, was Behörden wie das AA oder Staatsanwaltschaften zu welchem Zeitpunkt zumindest theoretisch über die Verbrechen hätten wissen können und was sie – laut den mir vorliegenden Akten – tatsächlich darüber wussten. Neben Behördenakten ziehe ich für meine Darstellung auch Quellen aufklärerischer Akteur_innen sowie öffentlich zugängliche Quellen heran, wie beispielsweise Medienberichte oder Berichte der Vereinten Nationen. Bei meiner Darstellung unterscheide ich zwischen den internen Verbrechen der kriminellen Gemeinschaft CD, die sich gegen Colonos richteten (Abschnitt 4.1) und den externen Verbrechen der kriminellen Vereinigung CD, die oftmals im Kontext der chilenischen Diktatur verübt wurden (Abschnitt 4.2). Beide Unterkapitel gliedern sich in unterschiedliche Verbrechenskomplexe bzw. Tatbestände, wie sexueller Missbrauch oder Waffenhandel. Für jede dieser Kategorien beschreibe ich jeweils, welche Belege für welche Verbrechen zu welchem Zeitpunkt zugänglich waren, wann welchen Behörden erste Anhaltspunkte oder auch konkretere Informationen zu diesen Verbrechen vorlagen und wie diese gegebenenfalls darauf reagierten. Zur Veranschaulichung schildere ich in vielen Kategorien exemplarisch einzelne Fälle. Eine umfassende Darstellung sämtlicher bekannter Einzelfälle würde den Rahmen dieser Arbeit bei weitem sprengen.

Im Kapitel 5 liegt der Schwerpunkt nicht auf den Verbrechen selbst, sondern auf der politischen und juristischen Aufarbeitung der CD-Verbrechen in Deutschland und Chile. Basis der Darstellung sind wiederum vor allem die mir zugänglichen behördlichen Quellen. In Abschnitt 5.1 untersuche ich die juristische Aufarbeitung in Chile. Abschnitt 5.2 widmet sich der Behandlung des Themas CD im chilenischen Parlament. In Abschnitt 5.3 stelle ich die juristische Aufarbeitung in der Bundesrepublik dar. In Abschnitt 5.4 behandle ich schließlich die Befassung des Deutschen Bundestags mit der CD und ihren Verbrechen.

In beiden Ländern gab es seit den 1960er Jahren zahlreiche staatsanwaltliche Ermittlungen sowie gerichtliche Straf- und Zivilverfahren mit Bezug zur CD. Während sich die strafrechtlichen Verfahren meist gegen Colonos richteten, entstand ein Großteil der zivilrechtlichen Verfahren durch Klagen der CD. Diese reagierte auf aufklärerische Initiativen als Teil ihrer Verteidigungsstrategie systematisch mit Unterlassungs- und Verleumdungsklagen gegen Kritiker_innen. In diesem Kapitel zeichne ich – meist exemplarisch – bestimmte Verfahren nach und stelle dar, welche Verbrechenskomplexe thematisiert wurden und welchen Ausgang die Verfahren jeweils hatten. Zusätzlich diskutiere ich, welche Auswirkungen die parallele Zuständigkeit von bzw. die Kooperation zwischen Behörden beider Länder jeweils auf das Verfahren hatte und welche Wechselwirkungen zwischen Justizbehörden, politischen Behörden und zivilgesellschaftlichen Akteur_innen es jeweils gab. Viele weitere Verfahren beispielsweise im Verwaltungs, Sozial-, Steuer- und Arbeitsrecht kann ich dabei aufgrund ihrer großen Anzahl nur anschneiden.

Auch die Parlamente bzw. einzelne Abgeordnete in beiden Ländern befassten sich seit den 1960ern mit dem Fall CD. So gab es im chilenischen Parlament in den 1960er und 1990er Jahren diverse Untersuchungsausschüsse zur CD. In der Bundesrepublik beschränkte sich die parlamentarische Beschäftigung mit der CD lange Zeit auf Fragen einzelner Abgeordneter oder Fraktionen an die Bundesregierung. 1988 fand eine öffentliche Anhörung des Bundestags-Unterausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe statt. Erst in den 2000er Jahren gab es größere parlamentarische Initiativen: 2002 verabschiedete der Bundestag erstmals einen Entschließungsantrag mit Forderungen an die Bundesregierung, der jedoch folgenlos blieb. 2017 folgte ein weiterer, diesmal einstimmig beschlossener, Entschließungsantrag.

Kapitel 6 beschreibt den Umgang bundesdeutscher Behörden mit dem Fall CD in fünf historischen Phasen. Der Fokus liegt dabei auf dem Agieren des Auswärtigen Amtes und der Botschaft. Starke Berücksichtigung findet aber auch das Verhalten der Justizbehörden, besonders in Nordrhein-Westfalen. Dabei synthetisiere ich zahlreiche Erkenntnisse aus den vorherigen Kapiteln zu Leitlinien, die das Handeln der Behörden in den jeweiligen historischen Phasen bestimmten.

Drei grundlegende Aspekte des Falls CD stelle ich der Beschreibung der einzelnen Phasen voran: Dies sind erstens die Bilateralität des Falls und die – je nach Ansicht – doppelte oder ungeklärte Verantwortung Deutschlands und Chiles. Zweitens schildere ich die Wechselwirkungen zwischen der politischen und der juristischen Ebene in beiden Staaten. Drittens gehe ich auf das Bild der Deutschstämmigen in Chile sowie auf die Asymmetrie der deutsch-chilenischen Beziehungen ein.

Abschnitt 6.1 beschreibt Phase I (bis 1961), die Entstehung der Gruppierung um Paul Schäfer, die Herausbildung der pseudoreligiösen Gemeinschaft und ihres internen Zwangssystems bis zur Auswanderung eines Großteils der Gruppe nach Chile. Dazu gehören auch die ersten unscharfen Eindrücke, die Behörden von der Gruppierung erhalten.

Abschnitt 6.2 zeichnet Phase II (1961-1973) nach, also den Aufbau der CD in Chile bis zum Militärputsch im September 1973. Während die CD sich in den ersten fünf Jahren mehr oder weniger unbekannt in der Region etabliert, ereignen sich ab 1966 erste Fluchtfälle und Skandale, durch die der Fall CD erstmals öffentlich bekannt wird und die auch Reaktionen von Politik und Justiz nach sich ziehen. Gegen Ende der 1960er Jahre festigt sich das System CD schließlich. Während der sozialistischen Regierung unter Salvador Allende ab 1970 fürchtet die CD um ihren Fortbestand und sucht die Allianz mit militanten rechten Gruppen. Die CD unterstützt diese mit Infrastruktur, Waffen und Know-how und wird so zu einem wichtigen Teil jener, die auf einen Sturz der Allende-Regierung durch einen Staatsstreich hinarbeiten.

Abschnitt 6.3 behandelt die Jahre der Militärdiktatur (Phase III, 1973-1990). Diese können als Epoque d’Or der CD bezeichnet werden. Die CD geht eine enge Allianz mit Militär und Geheimdienst ein, sie unterhält direkte Verbindungen zu Diktator Pinochet und Geheimdienstchef Contreras und ist aktiv an der Zerschlagung der Opposition beteiligt. Im Gegenzug genießt die CD während der Diktatur den Schutz Pinochets und agiert vollkommen straflos. In den ersten Jahren der Diktatur dient die CD als Haftort, an dem (politische) Gefangene gefoltert und ermordet werden, aber auch als Schulungs- und Trainingsstätte für Angehörige des Geheimdienstes. Nachdem Berichte von Folterüberlebenden öffentlich bekannt werden, verteidigt die Botschaft die CD, das AA schweigt unter Verweis auf schwebende juristische Verfahren. Erst Mitte der 1980er Jahre rückt die bundesdeutsche Diplomatie schrittweise von dieser Linie ab. Bundesdeutsche Staatsanwaltschaften beginnen wegen der internen Verbrechen der CD zu ermitteln.

Abschnitt 6.4 beschreibt Phase IV vom Ende der Diktatur 1990 bis zur Festnahme Paul Schäfers 2005. Dieser Zeitraum ist geprägt von der Transición, dem ausgehandelten Übergang zur Demokratie. Die neue chilenische Regierung ist um Aufklärung des Falls CD bemüht, jedoch durch personelle und strukturelle Kontinuitäten in den Behörden in ihrem Handeln stark eingeschränkt. Die bundesdeutschen Behörden verhalten sich vornehmlich abwartend bis passiv und schreiben die Verantwortung für die Aufklärung des Falls CD den chilenischen Behörden zu. Ab 1996 führen Strafanzeigen von Familien chilenischer Missbrauchsopfer in Chile zu engagierteren Strafermittlungen. Die offene Unterstützung der CD durch rechte Kreise schwindet. 1997 verlässt Schäfer die CD und geht in Argentinien in den Untergrund.

Abschnitt 6.5 beschreibt die Phase V des Falls CD seit 2005. Bemühungen aufklärerischer Akteur_innen führen 2005 zur Festnahme Schäfers. Diese führt nicht zu einem Zusammenbruch oder einer Schließung der CD, sondern zu einem allmählichen Öffnungsprozess, gewissermaßen einer verspäteten Transición der CD, die ebenfalls von vielen personellen und strukturellen Kontinuitäten begleitet ist. Die strafrechtliche Aufarbeitung der CD-Verbrechen in Chile trifft immer noch auf zahlreiche Widerstände, dennoch können in einer Reihe von Gerichtsverfahren zahlreiche Verbrechenskomplexe zumindest exemplarisch aufgeklärt werden. Der Großteil der einzelnen Taten wird jedoch nicht untersucht. Nur wenige Täter_innen werden verurteilt und erhalten meist niedrige Strafen. Mehrere Beschuldigte entziehen sich der chilenischen Justiz durch ihre Flucht nach Deutschland. In Deutschland werden noch anhängige Ermittlungsverfahren nach Schäfers Tod 2010 eingestellt. Nach Hartmut Hopps Flucht in die Bundesrepublik 2011 werden neue Verfahren eröffnet, auch diese werden jedoch 2019 wegen mangelnden Tatverdachts eingestellt. Außenminister Frank-Walter Steinmeier erkennt in einer Rede 2016 zwar eine moralische Verantwortung der bundesdeutschen Diplomatie für die CD-Verbrechen an – eine Anerkennung politischer Schuld bleibt indes aus. Die CD besteht bis heute fort und entwickelte sich als Villa Baviera (Bayern-Dorf) zur Touristenattraktion. Wirtschaftlich fußt sie noch immer auf den ABC-Gesellschaften der CD, die Ende der 1980er Jahre auf betrügerische Art und Weise gegründet worden waren. Bestrebungen zur Errichtung einer Gedenkstätte in der CD sind bisher nicht erfolgreich.

Das letzte Kapitel (7) fasst die wichtigsten Ergebnisse der Arbeit noch einmal zusammen und formuliert einen Ausblick für den zukünftigen Umgang mit der CD sowie für die zukünftige Forschung zum Fall CD.

1Da der Begriff Colono eine Eigenbezeichnung der Bewohner_innen der CD war, wird er in dieser Arbeit nicht gegendert. Einzelne Bewohnerinnen werden jedoch als Colonas bezeichnet.

2Der Begriff sexueller Missbrauch wird teilweise kritisiert, da er sprachlich impliziert, es könne legitime Formen des »sexuellen Gebrauchs« anderer Personen, speziell auch von Kindern geben. Zur Erklärung möchte ich daher betonen, dass Schäfers Taten klarer Ausdruck von Machtmissbrauch und sexualisierter Gewalt waren. Dennoch verwende ich den Begriff sexueller Missbrauch in dieser Arbeit, da er weit verbreitet ist, speziell auch im Kontext der Colonia Dignidad.

3Der Begriff beschreibt eine Praxis der Entführung, Ermordung und Beseitigung der Leiche durch Bedienstete des Staates ohne jegliche Dokumentation, was eine nachträgliche Strafverfolgung dieser Taten besonders erschwert. Für eine genaue Definition siehe United Nations Office of the High Commissioner for Human Rights (OHCHR). International Convention for the Protection of All Persons from Enforced Disappearance, online unter https://www.ohchr.org/EN/HRBodies/CED/Pages/ConventionCED.aspx.

4Mit Santiago ist in dieser Arbeit stets die chilenische Hauptstadt Santiago de Chile gemeint.

5Die Nichtregierungsorganisation FDCL bearbeitet Menschenrechtsthemen in Lateinamerika. Sie entstand in der Solidaritätsarbeit mit politisch Verfolgten nach dem chilenischen Militärputsch 1973. In denselben Räumlichkeiten wie das FDCL arbeiten auch die Lateinamerika Nachrichten, eine Monatszeitschrift zu Lateinamerika.

6Wenn in dieser Arbeit nur von Botschaft die Rede ist, ist damit stets die bundesdeutsche Auslandsvertretung in Santiago de Chile gemeint.

7Vgl. z.B Rückert, Horst. Vom Folterzentrum der Militärdiktatur zum Ferienort. Die Geschichte der »Villa Baviera« in Chile. [Dissertation], Stuttgart 2017; Douglas, Marcela. Hopes and Horror – An ethnographic study of a German community in Chile. [Dissertation] Tromsø 2013; online unter: https://munin.uit.no/handle/10037/5810; Künz, Bärbel. Die Colonia Dignidad zwischen kollektiver Freistatt und instrumentalisiertem Zwangskollektiv. [unveröffentlichte Diplomarbeit], Köln 2010; Mazuré Loos, Lorena. Perspektiven der deutsch-chilenischen Minderheit in Chile auf Colonia Dignidad. [Diplomarbeit], Wien 2009, online unter http://othes.univie.ac.at/4235/1/2009-03-16_0448041.pdf.

2.Der Fall Colonia Dignidad: Akteur_innen, Quellen und Vorgehen

Als Fall Colonia Dignidad bezeichne ich in dieser Arbeit die Summe aller Vorgänge, inklusive der Verbrechen, die sich im Zusammenhang mit der ab 1961 von Siegburg nach Chile emigrierten Personengruppe um Paul Schäfer ereignet haben. Dazu gehören auch die Reaktionen diverser Behörden auf diese Vorgänge sowie die Auseinandersetzung mit diesen in der Öffentlichkeit. Zu einem noch nicht abgeschlossenen Fall wird die Colonia Dignidad (kurz CD) dadurch, dass viele dieser Vorgänge, insbesondere Straftaten, bisher weder von den zuständigen Behörden noch von der Justiz ausreichend aufgeklärt bzw. aufgearbeitet wurden. Auch die Auseinandersetzung über die Geschichtsschreibung der CD dauert bis heute an. Eine wissenschaftliche Auseinandersetzung mit dem Fall Colonia Dignidad erfolgte bisher nur spärlich. Das liegt zum großen Teil daran, dass der Zugang zu vielen Akteur_innen, Quellen und Informationen bislang nicht oder nur schwer möglich war. In diesem Kapitel beschreibe ich die zunächst die wesentlichen Akteur_innen des Falls Colonia Dignidad (2.1). Anschließend gehe ich auf die vorhandene Literatur und Presseberichterstattung zur Colonia Dignidad sowie auf die unterschiedlichen vorhandenen Quellen ein und referiere den Stand der wissenschaftlichen Forschung (2.2). Im dritten Teil des Kapitels (2.3) gehe ich auf die Problematik des Zugangs zu unterschiedlichen Quellen ein.

2.1Die Akteur_innen

Als Colonia Dignidad bezeichne ich die Personengruppe um Paul Schäfer und deren Niederlassungen, von der Auswanderung nach Chile ab 1961 bis zur Festnahme Schäfers 2005. Die Bewohner_innen der CD bezeichne ich als Colonos. Für die Zeit nach März 2005 spreche ich auch von der Ex-Colonia Dignidad bzw. von Ex-Colonos. Der Fall Colonia Dignidad – wie eben definiert – beginnt in den 1950er Jahren in der Bundesrepublik Deutschland und dauert dort sowie in Chile bis heute an. Im Folgenden soll es um die Akteur_innen in diesem Fall gehen. Deren wichtigste Gruppen sind:

•Das System Colonia Dignidad mit der Colonia Dignidad selbst sowie ihren Ableger_innen in Chile und der Bundesrepublik sowie den von der CD in beiden Ländern geschaffenen Unterstützungsnetzwerken. Dazu gehören auch Rechtsanwält_innen, die die CD oder einzelne ihrer Mitglieder vertreten bzw. vertraten und Medien, die überwiegend positiv über die CD berichteten.

•Die Aufklärer_innen: Dazu gehören aus der CD geflüchtete Personen, Verbände von Opfern und Angehörigen, Menschenrechtsorganisationen sowie Rechtsanwält_innen und Aktivist_innen, die sich im Sinne der Menschenrechte engagieren. Dazu zählen Medien, die überwiegend kritisch über die CD berichten bzw. berichteten.

•Staatliche Akteure – wie Regierungen, Staatsanwaltschaften, Gerichte, Militär, Polizei und Geheimdienste – werden gesondert betrachtet, da sie oft eine ambivalente Rolle einnehmen bzw. nicht eindeutig dem System CD oder den Aufklärer_innen zugerechnet werden können.

Im Folgenden werden die drei Gruppen von Akteur_innen ausführlicher vorgestellt.

Das System Colonia Dignidad

Die Colonia Dignidad war nach innen eine kriminelle Gemeinschaft und nach außen eine international agierende kriminelle Vereinigung. Sie verfügte über Niederlassungen in der Bundesrepublik (1956-1995) und in Chile (ab 1961). Sie führte geschäftliche und finanzielle Transaktionen in zahlreichen weiteren Staaten durch. Ihre offiziell wohltätigen formalen Rechtspersonen waren der Verein Private Sociale Mission (im Folgenden kurz PSM) in Deutschland und der Verein Sociedad Benefactora y Educacional Dignidad (im Folgenden kurz SBED) in Chile. Seit 1988 übertrug die CD große Teile ihres Vermögens in Chile auf die aus den geschlossenen Aktiengesellschaften Agripalma, Bardana und Cinoglosa bestehende sogenannte ABC-Holding.

Nach außen wurde die CD nur durch eine Handvoll Personen vertreten. Aushängeschild in Chile war Hermann Schmidt, Präsident der SBED. Ab Mitte der 1970er Jahre kam Hartmut Hopp hinzu, der mit den Jahren immer mehr zum Sprecher oder »Außenminister«1 der CD wurde. Im Unterschied zu Schmidt ging Hopp einer intensiven Reisetätigkeit nach. Weitere Außenkontakte nahmen auch Kurt Schnellenkamp, Albert Schreiber, Hans-Jürgen Blanck und Alfred Matthusen wahr. In der Bundesrepublik war Hugo Baar bis 1975 als Vereinsvorsitzender der PSM für die Öffentlichkeitsarbeit verantwortlich. Später leiteten Alfred Schaak und Alfred Matthusen die PSM, hielten sich aber mit öffentlichen Äußerungen eher zurück. Paul Schäfer selbst trat nur äußerst selten in der Öffentlichkeit auf und bekleidete keine formellen Ämter.2

Seit den 1960er Jahren schuf die CD formalisierte wie informelle Lobby- und Unterstützungsnetzwerke, unter anderem um Aktivitäten der Aufklärer_innen entgegenzuwirken. Auf regionaler Ebene vernetzte sich die CD in der ländlichen Umgebung der Siedlung in Chile mit benachbarten Grundbesitzer_innen. In der nächstgelegenen Ortschaft Catillo wurden enge Beziehungen zu Beamt_innen des Registro Civil (Standesamt) und des Retén de Carabineros (Wache der uniformierten Polizei) gepflegt. Die CD lag in der ländlichen Gemeinde sowie im Gerichtsbezirk von Parral, entsprechend wichtig war die Stadt für die CD. Daneben pflegte die CD Kontakte in die wichtigsten Städte der Región del Maule (mit der Hauptstadt Talca) sowie der Región del Biobío (mit der Hauptstadt Concepción). Auch zu den Militärregimentern in Concepción (III. División del Ejército) und Linares (Escuela de Artillería) gab es enge Kontakte. Während der Diktatur, also von 1973 bis 1990, bildete die CD eine sogenannte Repressionsallianz3 mit der DINA4 und anderen Repressionsorganen. Dazu gehörte auch der direkte Draht zu Diktator Pinochet und DINA-Chef Manuel Contreras.

Zu den formalisierten und öffentlich agierenden Unterstützungsstrukturen gehörten sogenannte Freundeskreise, darunter die Asociación de Amigos de Dignidad oder die Comités de Pacientes (Patientenkomitees), die ins Leben gerufen wurden, um das Krankenhaus der CD gegen eine drohende Schließung zu verteidigen. Nach Auflösung der SBED gründete die CD den Verein Organización Comunitaria de Desarrollo Social Perquilauquén (kurz Perquilauquén)5. Er übernahm die Trägerschaft von Krankenhaus und Schule. Dem Verein gehörten auch Personen außerhalb der CD an, darunter Politiker_innen wie Ignacio Urrutia Bonilla6. Der Verein Perquilauquén besteht bis heute, ebenso wie die ABC-Holding mit ihren zahlreichen Tochtergesellschaften. Neben diesen formalisierten Strukturen suchte sich die CD von Beginn an Unterstützer_innen in allen Sphären der Gesellschaft. Diese waren für die Aufrechterhaltung der CD von strategischer Bedeutung.7 Um ihre Gunst zu erlangen, wurden die Unterstützer_innen in die CD eingeladen, erhielten Geschenke wie Torten oder Essenspakete oder aber Freundschaftsdienste, wie unentgeltliche handwerkliche Dienstleistungen, medizinische Behandlungen sowie vorteilhafte Geschäftsbeziehungen. Zu diesen Unterstützer_innen gehörten lokale, regionale und nationale Politiker_innen, Militär- und Polizeiangehörige, Richter_innen, Unternehmer_innen, Zollbeamt_innen, Diplomat_innen, Verwaltungsbedienstete, Ärzt_innen, Musiker_innen sowie Nachbar_innen. Die Kontinuität der CD nach dem Ende der Diktatur war nur aufgrund der Unterstützung durch breite Kreise der rechten Opposition möglich. Diese sabotierten die Versuche der neuen demokratischen Regierung, der CD auf administrativem Wege beizukommen. So legten etwa rechte Mitglieder von Senat und Abgeordnetenhaus, insbesondere der rechten Parteien Renovación Nacional (Nationale Erneuerung, RN) und Unión Demócrata Independiente (Unabhängige Demokratische Union, UDI) Beschwerde beim Verfassungsgericht gegen die Auflösung der SBED ein,8 unterstützten inszenierte Hungerstreiks der CD gegen die Schließung des Krankenhauses9 und kritisierten öffentlich die von der Justiz im Rahmen der Fahndung nach Schäfer durchgeführten Razzien in der CD. Eine besonders prominente Rolle nahm hierbei der Senator Hernán Larraín Fernández10 ein. Vereinzelt erhielt die CD auch Unterstützung aus Kreisen des regierenden Mitte-Links-Bündnisses, der sogenannten Concertación11, etwa vom Abgeordneten Felipe Letelier von der Partido por la Democracia (Partei für die Demokratie, PPD).

Unterstützend wirkten auch einige rechtskonservative Medien, die jahrelang positiv über die CD berichteten. Diese Unterstützer_innen handelten teils aus Bewunderung für die »Deutschen« und ihre soziale Fassade12, teils aus ideologischer Überzeugung und teils aus Eigennutz. Zum Unterstützungsnetzwerk der CD gehörten zudem dutzende Rechtsanwält_innen, die die CD bei juristischen Verfahren verteidigten und meist eine offensive Strategie verfolgten: Personen oder Institutionen, die Verbrechen der CD zur Anzeige gebracht oder Untersuchungen angeregt hatten, sollten durch Verleumdungsklagen und diverse Rechtsmittel zum Schweigen gebracht werden.

Unterstützungsnetzwerke in der Bundesrepublik

Während die Unterstützungsnetzwerke in Chile teilweise öffentlich agierten, verhielten sie sich in der Bundesrepublik eher diskret. Die PSM in Siegburg beschränkte sich vorwiegend auf die Akquise von Sachspenden sowie von in Chile benötigten Maschinen, Fahrzeugen und Ersatzteilen. Lobbyarbeit wurde bis Ende der 1980er Jahre vor allem beim Auswärtigen Amt und bei der chilenischen Botschaft betrieben sowie bei rechtskonservativen Einzelpersonen, die mit der chilenischen Diktatur oder der CD sympathisierten und diese etwa als »Musterbeispiel deutscher Aufbauleistung«13 bezeichneten. Während das Unterstützungsnetzwerk in Chile breiter war, konzentrierte sich die CD in der BRD strategisch auf einige wenige Unterstützer, die politisch am rechten Rand der CDU und vor allem der CSU standen. Diese wurden hofiert, etwa mit Einladungen in die Siedlung, wo sie wie Staatsgäste behandelt wurden.14 Diese Unterstützer nutzten ihre Kontakte in der Bundesrepublik meist diskret. So traten etwa Hartmut Hopp und seine Frau Dorothea Witthahn15 in den 1980er Jahren in die CSU ein. Sie waren polizeilich gemeldet am Wohnsitz eines CSU-Ortsvorsitzenden.16

Hinzu kamen Geschäftsbeziehungen zwischen bayrischen Unternehmen und der chilenischen Diktatur, auch im Rüstungsbereich. Da das chilenische Regime aufgrund seiner Menschenrechtsverletzungen zeitweise Schwierigkeiten hatte, Waffen auf dem freien Markt zu erwerben, dürften diese Geschäfte eine hohe Bedeutung gehabt haben. Zu diesen Rüstungsdeals gibt es einige journalistische Recherchen,17 aber bislang nur wenige Quellen. Eine wichtige Rolle bei diesen Geschäftsbeziehungen spielte der Waffenhändler und BND-Informant Gerhard Mertins. Er pflegte engen Kontakt zu DINA-Chef Manuel Contreras. Die CD unterstützte die DINA bei ihren Auslandsoperationen in Europa. Sie half der DINA auch, Laborbestandteile für die Herstellung chemischer Waffen nach Chile zu schmuggeln. Die DINA verfügte über ein Verbindungsbüro am Starnberger See sowie mit Wolff von Arnswaldt über einen Kontaktmann am Flughafen Frankfurt. Dieser leitete die Frachtabteilung der chilenischen Fluggesellschaft Línea Aérea Nacional (LAN) und stand im Kontakt mit CD-Mitgliedern in Siegburg.

Nur wenige Unterstützer, wie der Münchner Stadtrat Wolfgang Vogelsgesang (CSU), der Waffenhändler Gerhard Mertins oder der Siegburger Bürgermeister und spätere Bundestagsabgeordnete Adolf Herkenrath (CDU) unterstützten in der Bundesrepublik öffentlich die CD. Das bundesdeutsche Unterstützungsnetzwerk war nur bis Ende der 1980er Jahre aktiv.

Die Aufklärer_innen

In aufklärerischer Weise beschäftigten sich mit der CD vor allem Einzelpersonen, in der Bundesrepublik ebenso wie in Chile. Erstmals öffentlich bekannt wurde der Fall CD in der BRD mit der erfolgreichen Flucht von Wolfgang Müller (heute Kneese) 1966. Diese löste eine Welle der Medienberichterstattung aus. Die Angehörigen der nach Chile Ausgewanderten waren zu diesem Zeitpunkt nicht systematisch untereinander vernetzt. In Reaktion auf die Presseberichte wandten sich daher einzelne Angehörige häufig an das AA sowie an andere Behörden, um Aufklärung über das Schicksal der ausgewanderten Personen zu erhalten. 1976 erwähnten die Vereinten Nationen die CD in Berichten erstmals als Haft- und Folterort der DINA.18 Einige Überlebende der Folter in der CD wandten sich an Amnesty International (AI) in der Bundesrepublik. Die Frankfurter AI-Gruppe nahm sich des Themas an und veröffentlichte 1977 eine Broschüre über die CD.19 Die beiden Autoren waren Dieter Maier und Jürgen Karwelat. Vor allem Maier recherchiert und veröffentlicht bis heute zu diesem Thema. Die CD ging juristisch gegen die AI-Broschüre vor und erwirkte vor dem LG Bonn eine einstweilige Verfügung, die eine weitere Verbreitung untersagte. Das daraus resultierende juristische Verfahren dauerte 20 Jahre an (bis 1997). Die Spitze der deutschen AI-Sektion um die Generalsekretäre Helmut Frenz und Walter Rövekamp nahm sich des Themas CD an. Unterstützung bekam sie von einzelnen Bundestagsabgeordneten wie Ernst Waltemathe (SPD). Die Chile-Solidaritätsbewegung griff das Thema in den 1980er Jahren nur vereinzelt auf. Lediglich Einzelpersonen recherchierten und veröffentlichten regelmäßig zur CD, beispielsweise in der Zeitschrift Lateinamerika Nachrichten.20 Ende der 1980er Jahre gründete sich die Angehörigengruppe Not- und Interessengemeinschaft der Geschädigten der Colonia Dignidad (NIG). Jürgen Karwelat ist bis heute einer ihrer Sprecher_innen. Aus einer Spaltung der NIG entstand der von Wolfgang und Heike Kneese geleitete Verein Flügelschlag. Mit Hilfe der Hamburger Stiftung zur Förderung von Wissenschaft und Kultur unterstützte der Verein in den 1990er und 2000er Jahren Bemühungen um strafrechtliche Aufklärung in Chile.

Zu den Aufklärer_innen gehörten auch eine Handvoll Personen, die aus der CD fliehen konnten, darunter die Ehepaare Georg und Lotti Packmor sowie Hugo und Waltraud Baar. Die Genannten traten nur selten öffentlich auf, ihre Berichte an das AA wurden jedoch zur Grundlage für politische Maßnahmen sowie ab 1985 für ein Ermittlungsverfahren der StA Bonn.21 Ein wichtiges öffentliches Ereignis war eine Anhörung im Bundestag im Februar 1988.22 Dabei kam neben aufklärerischen Stimmen (Wolfgang Kneese, Helmut Frenz, Hugo Baar, Lotti Packmor u.a.) auch Hartmut Hopp für die CD zu Wort.

In den 1990er und 2000er Jahren beschränkte sich die Aufklärung über die CD in der Bundesrepublik auf Recherchen von wenigen, mit dem Thema vertrauten Journalist_innen und Menschenrechtsaktivist_innen. Diese regten auch eine Reihe von Kleinen Anfragen und Initiativen einzelner Bundestagsabgeordneter verschiedener Fraktionen an. Dazu gehörten Ernst Waltemathe und Lothar Mark von der SPD, Ludger Vollmer von Bündnis 90/Die Grünen sowie Ulla Jelpke von der Linken bzw. PDS. 2002 verabschiedete der Bundestag auf Initiative von Lothar Mark einen Entschließungsantrag,23 der allerdings weitgehend ohne Folgen blieb,24 ebenso wie ein von Lothar Mark initiierter einmaliger Runder Tisch25 im Bundestag 2005, nach der Festnahme von Paul Schäfer. Erst als Hartmut Hopp 2011 vor der chilenischen Justiz nach Deutschland floh, erreichte das Thema CD wieder die deutsche Öffentlichkeit. Verschiedene Opfer stellten, vertreten von der Menschenrechtsanwältin Petra Schlagenhauf, Strafanzeigen gegen Hartmut Hopp. Die Menschenrechtsorganisationen European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) und das Forschungs- und Dokumentationszentrum Chile-Lateinamerika (FDCL) begleiteten diese Bemühungen um strafrechtliche Aufarbeitung. 2014 begann das AA, seine einseitige Unterstützung der Colonos sowie der CD-Unternehmen aufzugeben und Expert_innen sowie Opfer(-verbände) in Chile und Deutschland bei ihren Bemühungen um die Einrichtung einer Gedenkstätte in der CD zu unterstützen. Die erste in diesem Sinne vom AA geförderte Aktivität war ein internationales Seminar im Museo de la Memoria y los Derechos Humanos (MMDH) in Santiago im Dezember 2014.26 Seitdem fanden jährlich Dialogseminare und Workshops mit Betroffenengruppen statt, die von der stellvertretenden Leiterin der Gedenk- und Bildungsstätte Haus der Wannseekonferenz, Elke Gryglewski, federführend organisiert wurden. Im Februar 2016 kam in Deutschland ein Spielfilm über die Colonia Dignidad in die Kinos, der auch die Rolle der deutschen Botschaft thematisierte.27 Daraufhin lud der damalige Außenminister Frank-Walter Steinmeier im April 2016 diverse Akteur_innen und Betroffene zur einer Vorführung des Films sowie zu einer Rede in das AA ein, in der er die Rolle des AA im Fall CD kritisch beleuchtete und sich vor den Opfern verneigte.28 Die Rede war ein Meilenstein, auch wenn die Worte des Ministers sorgfältig abgewogen waren, um Entschädigungsansprüche zu vermeiden. 2017 verabschiedete der Bundestag einstimmig einen Entschließungsantrag,29 der die Bemühungen um Aufarbeitung wieder auf die politische Agenda setzte. Konkrete Folgen dieses Beschlusses sind bislang die Durchführung eines wissenschaftlichen Oral-History-Projekts an der FU Berlin30 sowie die Einrichtung eines Hilfsfonds für Opfer der CD.31 Deutschland und Chile unterzeichneten 2017 eine Erklärung zur Gründung einer Gemischten Kommission, um gemeinsam die Aufklärung zu befördern. Vereinbart wurde unter anderem die Einrichtung eines Dokumentationszentrums und eines Gedenkorts, die Zusammenarbeit bei der Feststellung, Sicherung und Auswertung von Spuren und Dokumenten der auf dem CD-Gelände begangenen Verbrechen sowie die Überprüfung der Vermögenswerte und der aus der CD hervorgegangenen Gesellschaften und Unternehmen.32

In Chile bemühten sich in den 1960er Jahren nur wenige Einzelpersonen in der Region um eine Aufklärung über die CD. Landesweit wurde die CD durch die Presseberichterstattung zum Thema. Dabei mischten sich die vielen kritischen Beiträge mit Sensationsberichterstattung und CD-freundlichen Beiträgen. Wenige Monate nach dem Militärputsch vom 11. September 1973 schlossen sich Angehörige von Verschwundenen in der Agrupación de Familiares de Detenidos Desaparecidos (AFDD) zusammen. Die Organisation suchte nach entführten und seitdem verschwundenen Familienmitgliedern. Insbesondere in der Región del Maule, in der die CD liegt, erlangte sie Informationen über die Verschleppung von Personen in die CD.33 Unterstützt wurden sie dabei von kirchlichen Organisationen wie der Vicaría de la Solidaridad sowie von Menschenrechtsorganisationen wie dem Centro de Salud Mental y Derechos Humanos (Zentrum für psychische Gesundheit und Menschenrechte, CINTRAS). Seit den 1980er Jahren protestierten Angehörige von Verschwundenen auch vor den Toren der CD und wurden gewaltsam verscheucht. Ebenso wie in der Bundesrepublik griff die Menschenrechtsbewegung das Thema CD jedoch nur punktuell auf. Einzelne Menschenrechtsanwält_innen nahmen sich des Falls CD an, darunter in den 1980er Jahren Guillermo Ceroni, Sergio Corvalán und Máximo Pacheco. Diese vertraten zunächst Amnesty International und später die Bundesregierung. Ab 1984 wandte sich Heinz Kuhn, der 1968 die CD verlassen hatte und in Los Angeles (Chile) lebte, von der CD-Führung ab und unterstützte die Ehepaare Baar und Packmor bei ihrer Flucht aus der Siedlung. Kuhn sagte in verschiedenen Verfahren gegen die CD aus und arbeitete mit aufklärerischen Journalist_innen zusammen. Ab 1996 stellte der Rechtsanwalt Hernán Fernández zahlreiche Strafanzeigen wegen sexuellen Missbrauchs von chilenischen Kindern gegen Paul Schäfer und mehrerer seiner Kompliz_innen. Nach der Festnahme von Paul Schäfer 2005 wurden diverse Ermittlungsverfahren zu CD-Verbrechen bei Richter Jorge Zepeda Arancibia gebündelt. Als »Ministro en Visita extraordinaria«, d.h. besonderer Richter für den Komplex CD an der Corte de Apelaciones (Berufungsgericht, im Folgenden kurz CA) Santiago eröffnete Zepeda dort noch weitere Verfahren. Opfervertreter_innen kritisierten immer wieder Zepedas Rolle. Allerdings lobten sie auch die Ermittlungsarbeit einer Reihe von Beamt_innen der Policía de Investigaciones (chilenische Kriminalpolizei, PDI), allen voran aus deren Departamento Quinto – Asuntos Internos (Abteilung Fünf – Interne Angelegeheiten) und ihrer Brigada de Derechos Humanos (Menschenrechtsbrigade).34

Staatliche Akteur_innen

Unterschiedliche staatliche Akteure in Chile und der Bundesrepublik befassten sich mit den Vorgängen in der Colonia Dignidad. In der Bundesrepublik war dies vor allem das Auswärtige Amt und Staatsanwaltschaften in Nordrhein-Westfalen, insbesondere die Staatsanwaltschaft Bonn. Phasenweise befassten sich auch weitere Behörden und Bundesministerien mit der CD. Die Akten zur Übersiedlung und Einrichtung der CD in Chile enthalten zahlreiche Empfehlungsschreiben von staatlichen Stellen in Chile, aber auch in der Bundesrepublik. Der früheste aktenkundige Beleg ist ein Schreiben des Bundesfamilienministeriums an die Botschaft in Santiago vom Mai 1961, in dem um Unterstützung für die Übersiedlung der CD nach Chile gebeten wird:

»Der Eindruck, der anläßlich der Einweihungsfeier von der Arbeit der Privaten Sozialen Mission gewonnen wurde, war gut. Das soziale Anliegen steht im Vordergrund. Aus diesen Gründen ist zu erwarten, daß das neue Vorhaben des Vereins in Chile unterstützungswürdig ist. Ich wäre Ihnen, sehr geehrter Herr Botschafter, dankbar, wenn Sie den Vertretern der Privaten Sozialen Mission Ihre Hilfe und Ihren Schutz gewähren könnten.«35

Das Bundesverwaltungsamt befasste sich Anfang der 1960er Jahre mit der Auswanderung der Gruppe nach Chile.

Das Bundesverteidigungsministerium wertete 1977 Luftbilder der CD aus, die der bundesdeutsche Botschafter Erich Strätling in Auftrag gegeben und von der chilenischen Luftwaffe hatte anfertigen lassen. Es bestätigte Strätlings Aussage, dass auf dem Gelände keine »versteckten Gebäude oder Bewachungsmaßnahmen« bestünden.36 Bundesdeutsche Rentenversicherungsträger begannen ab Ende der 1980er Jahre, Rentenzahlungen an Berechtigte in der CD zu suspendieren, nachdem bekannt geworden war, dass die Zahlungen nicht den Berechtigten zugutegekommen waren.

Auch juristische Verfahren lieferten wichtige Einblicke in das kriminelle Wirken der CD, insbesondere das Zivilverfahren der CD gegen Amnesty International (AI) vor dem Landgericht Bonn37 sowie die strafrechtlichen Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaften Bonn38 und Krefeld.39 Keines der in der Bundesrepublik in den Jahren 1961 bis 2016 eröffneten Ermittlungsverfahren führte zu einer Anklageerhebung. Alle Verfahren wurden eingestellt. Begründet wurde dies mit dem Fehlen eines hinreichenden Tatverdachts. Im Rahmen der in Nordrhein-Westfalen geführten strafrechtlichen Ermittlungsverfahren und zivilrechtlichen Auseinandersetzungen wurden zahlreiche Rechtshilfeersuchen nach Chile übermittelt, die diverse Behörden durchliefen.

Der Bundesnachrichtendienst (BND) spielte ebenfalls eine Rolle im Fall CD. Deren genaues Ausmaß kann jedoch aufgrund fehlenden Aktenzugangs noch nicht umfassend beurteilt werden. Bislang hat der BND dem Bundesarchiv lediglich ein Dutzend Seiten Akten zum Thema CD übergeben.40 Auch im Bundeskanzleramt lagert eine Reihe von Unterlagen des BND zur CD, die dem Geheimschutz unterliegen und nicht zugänglich sind.41

Auch in Chile befasste sich eine große Zahl staatlicher Behörden und Institutionen mit der CD. Die früheste aktenkundige Intervention zugunsten der CD geschah, als die PSM-Mitglieder Hermann und Ursula Schmidt im November 1960 beim chilenischen Konsulat in Bad Godesberg für sich sowie den minderjährigen Peter Schmidt und Heinrich Kuhr-Schiwon Einreisevisa beantragten. Der Konsul Carlos Guillermo Osorio beschrieb dem chilenischen Außenminister das Jugendheim der PSM als »Wirksamkeit- Ordnung- und Sauberkeitsvorbild«42. Er und fuhr fort:

»Das Stammhaus Heide wurde von Herrn Botschafter in Begleitung des Ministerrates besucht; die beiden genannten Herren empfingen einen großartigen Eindruck der Organisation. Andererseits ist der Plan des Verlegens des Heimes nach Chile vom Deutschen Roten Kreuz weitgehend unterstützt.«43