Der Geschäftsführer der GmbH - Bernd Eckardt - E-Book

Der Geschäftsführer der GmbH E-Book

Bernd Eckardt

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Beschreibung

Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) hat sich die zivil- als auch die strafrechtliche Haftung des GmbH-Geschäftsführers verschärft. In der Neuauflage des Buches wird der Geschäftsführer sowohl über die ihn betreffenden Neuregelungen des MoMiG als auch zu allen ihn sonst bewegenden Fragen - von A wie Anstellungsvertrag bis Z wie Zahlungsunfähigkeit - informiert. Es gehört auf den Schreibtisch eines jeden Geschäftsführers. Studierende erhalten zudem praxisorientiert mit Mustern und Tipps einen umfassenden Überblick über das anspruchsvolle Rechtsgebiet.

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Seitenzahl: 367

Veröffentlichungsjahr: 2014

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Bernd Eckardt, Volker Mayer, Christiane van Zwoll

Der Geschäftsführer der GmbH

2., aktualisierte und erweiterte Auflage

Verlag W. Kohlhammer

2., aktualisierte und erweiterte Auflage 2014

Alle Rechte vorbehalten

© W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart

Gesamtherstellung: W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart

Print:

ISBN 978-3-17-020696-0

E-Book-Formate:

pdf:     ISBN 978-3-17-025263-9

epub:  ISBN 978-3-17-025264-6

mobi:  ISBN 978-3-17-025265-3

Für den Inhalt abgedruckter oder verlinkter Websites ist ausschließlich der jeweilige Betreiber verantwortlich. Die W. Kohlhammer GmbH hat keinen Einfluss auf die verknüpften Seiten und übernimmt hierfür keinerlei Haftung.

Inhaltsverzeichnis

Vorwort

A   Einleitung

B   Der Geschäftsführer als Organ der Gesellschaft

I   Beginn der Organstellung

1   Die Bestellung im Überblick

2   Zuständigkeit und Verfahren

2.1   Bestellung durch Gesellschafterbeschluss

2.2   Bestellung im Gesellschaftsvertrag

2.3   Übertragung der Bestellungskompetenz im Gesellschaftsvertrag

2.4   Mitbestimmte GmbH

2.5   Zustimmung des Geschäftsführers

2.6   Formbedürftigkeit der Bestellung

2.7   Bestellungszeitpunkt und Dauer

2.8   Anzahl der Geschäftsführer

2.9   Handelsregistereintragung der Bestellung

3   Persönliche Bestellungsvoraussetzungen

3.1   Allgemeines

3.2   Auslandswohnsitz

3.3   Kein Berufsverbot

3.4   Keine Insolvenzstraftaten

4   Umfang der gesetzlichen Vertretungsbefugnis

4.1   Grundsatz

4.2   Verbot des Selbstkontrahierens

4.3   Gesamtvertretung

4.4   Problemfälle der Passivvertretung

5   Stellvertretende Geschäftsführer

6   Bestellung eines Notgeschäftsführers

7   Muster

7.1   Beispiel für Gesellschaftsvertragsklausel über Geschäftsführerbestellung

7.2   Beispiel für Gesellschafterbeschluss über Geschäftsführerbestellung

7.3   Beispiel für eine Handelsregisteranmeldung der Geschäftsführerbestellung

II   Beendigung der Organstellung

1   Abberufung

1.1   Zuständigkeit

1.1.1   Mitbestimmungsfreie Gesellschaft

1.1.2   Mitbestimmte Gesellschaft

1.2   Verfahren

1.2.1   Abberufungsbeschluss

1.2.1.1   Erforderliche Mehrheit

1.2.1.2   Mitwirkung des betroffenen Gesellschafter-Geschäftsführers

1.2.1.3   Abberufung bei Sonderrecht auf die Geschäftsführung

1.2.1.4   Anhörung des Geschäftsführers

1.2.1.5   Form und Frist

1.2.1.6   Besonderheiten bei der sog. Einheitsgesellschaft

1.2.1.7   Besonderheiten nach einem Gesellschafterwechsel

1.2.2   Abberufungserklärung

1.3   Materielle Voraussetzungen

1.3.1   Grundsatz: Freie Abberufung ohne Frist

1.3.2   Beschränkungen der Abberufbarkeit

1.3.2.1   Mitbestimmte GmbH

1.3.2.2   Personalistische GmbH

1.3.2.3   Satzungsgemäße Beschränkung

1.3.2.4   Sonderrecht auf die Geschäftsführung

1.3.2.5   Beschränkung im Anstellungsvertrag?

1.3.2.6   Beschränkung bei Schwangerschaft und durch das AGG?

1.3.3   Der wichtige Grund

1.4   Rechtslage bei Streit über die Wirksamkeit der Abberufung

1.4.1   Nichtiger Abberufungsbeschluss

1.4.2   Anfechtbarer Abberufungsbeschluss

1.4.2.1   Fremdgeschäftsführer

1.4.2.2   Gesellschafter-Geschäftsführer

1.4.2.3   Gesellschafter-Geschäftsführer mit Sonderrecht

1.4.2.4   Paritätische Zweipersonen-GmbH

1.5   Vertretung der GmbH im Abberufungsprozess

2   Amtsniederlegung

2.1   Grundsatz

2.2   Verfahren

3   Sonstige Beendigungsgründe

3.1   Tod oder Wegfall einer persönlichen Bestellungsvoraussetzung

3.2   Automatische Beendigung

3.3   Aufhebungsvertrag

3.4   Umwandlung oder Liquidation der Gesellschaft

4   Entlastung

5   Muster

5.1   Beispiel für einen Beschluss über die Abberufung des Geschäftsführers

5.2   Beispiel für einen Beschluss über die Entlastung des Geschäftsführers

5.3   Beispiel für eine Handelsregisteranmeldung nach Amtsniederlegung

III   Strohmann und sog. faktischer Geschäftsführer

1   Strohmann als Geschäftsführer

2   Faktischer Geschäftsführer

C   Anstellungsvertrag

I   Rechtliche Qualifizierung

II   Abschluss des Anstellungsvertrages

1   Zuständigkeit

2   Fragerecht und AGG

3   Form und Verfahren

4   Vertragsmuster als AGB?

III   Rechte und Pflichten

1   Allgemeines

2   Aufgaben des Geschäftsführers

2.1   Gesetzliche Pflichten

2.2   Umfang der Geschäftsführungsbefugnis

2.2.1   Erforderlichkeit eines Gesellschafterbeschlusses

2.2.2   Gewöhnliche Geschäftsführungsmaßnahmen

2.2.3   Ausdrückliche anstellungsvertragliche oder Satzungsregelungen

2.3   Aufgabenverteilung bei mehrköpfiger Geschäftsführung

2.3.1   Auswirkungen auf die Vertretungsbefugnis

2.3.2   Auswirkungen auf die Geschäftsführungsbefugnis

3   Vertragslaufzeit

4   Vergütung

4.1   Allgemeines

4.2   Bestandteile und ihre Höhe

4.3   Steuerliche Behandlung

4.4   Entgeltfortzahlung

4.5   Gehaltsanspruch und Insolvenz der Gesellschaft

4.6   Pfändungsschutz

4.7   Verjährung

5   Sozialversicherungspflicht

6   Urlaub

7   Dienstwagen und Dienstwohnung

8   Betriebliche Altersversorgung

9   Aufwendungsersatz

10   Verschwiegenheitspflicht und Wettbewerbsverbot

11   Erfindungen des Geschäftsführers

IV   Beendigung des Anstellungsvertrages

1   Allgemeines

2   Zuständigkeit

3   Verfahren

4   Ordentliche Kündigung

4.1   Kündigungsfrist

4.2   Im Besonderen: Arbeitsgerichtliche Zuständigkeit

4.2.1   Annahme eines ruhenden Arbeitsverhältnisses

4.2.2   Weiterbeschäftigung nach der Abberufung

4.2.3   Vereinbarung der arbeitsgerichtlichen Zuständigkeit

4.3   Anwendbarkeit des KSchG und besonderer Kündigungsschutz

5   Kündigung aus wichtigem Grund

5.1   Der wichtige Grund

5.2   Einhaltung der 2-Wochen-Frist des § 626 Abs. 2 BGB

5.3   Umdeutung einer unwirksamen fristlosen Kündigung

6   Kündigung in der Insolvenz der GmbH

7   Koppelung der Anstellung an den Bestellungswiderruf

8   Aufhebungsvertrag

9   Sonstiges

9.1   Weiterbeschäftigungsanspruch nach arbeitsrechtlichen Grundsätzen?

9.2   Schicksal des Anstellungsvertrags bei Betriebsübergang und Umwandlung

9.3   Zeugnisanspruch

9.4   Herausgabe von Geschäftsunterlagen und Rechnungslegung

V   Besonderheiten in der GmbH & Co KG und im Konzern

1   In vertraglicher Hinsicht

2   In steuerlicher Hinsicht

VI   Vertragsmuster

1   Beispiel für einen Anstellungsvertrag eines Gesellschafter-Geschäftsführers

2   Beispiel für den Anstellungsvertrag eines Fremdgeschäftsführers

D   Haftung

I   Haftung im Gründungsstadium

1   Vorgründungsgesellschaft

1.1   Haftung des handelnden Gesellschafters einer Vorgründungsgesellschaft

1.2   Rechtsgeschäftliche Beschränkung der Haftung

1.3   Beispiel für eine Haftungsbeschränkungsvereinbarung

2   Vorgesellschaft

2.1   Rechtsnatur der Vor-GmbH

2.2   Haftungsverhältnisse bei der Vor-GmbH

2.2.1   Verlustdeckungshaftung

2.2.2   Ausnahme: Außenhaftung bei der (unechten) Vor-GmbH

2.2.3   Handelndenhaftung

2.2.4   Beschränkung der Handelndenhaftung

2.2.5   Beispiel für Haftungsbeschränkungsvereinbarung

2.3   (Handelnden-)Haftung bei Verwendung eines GmbH-Mantels bzw. einer Vorratsgesellschaft

2.4   Vorbelastungs- oder Unterbilanzhaftung

2.4.1   Umfang der Vorbelastungshaftung

2.4.2   Geltendmachung der Vorbelastungshaftung

2.4.3   Vorbelastungshaftung bei Verwendung von Mantelgesellschaften oder von Vorratsgesellschaften

II   Haftung gegenüber der Gesellschaft (Innenhaftung)

1   Gläubiger eines Haftungsanspruchs gem. § 43 Abs.1, 2 GmbHG

1.1   Die Gesellschaft als unmittelbar Anspruchsberechtigte

1.2   Mittelbar Anspruchsberechtigte

1.2.1   Einzelne Gesellschafter

1.2.2   Die KG in der GmbH & Co KG

1.2.3   Der Insolvenzverwalter

1.2.4   Die Gesellschaftsgläubiger

1.2.5   Versicherer der GmbH

2   Sorgfaltspflichtverletzung gemäß § 43 Abs.1 GmbHG

2.1   Business Judgement Rule (entsprechend § 93 Abs. 1 Satz 2 AktG)

2.2   Verstoß gegen die Beschlüsse der Gesellschafterversammlung

2.3   Verstoß gegen das Wettbewerbsverbot

2.4   Verfrühter Insolvenzantrag

2.5   Untreue

2.6   Haftung gemäß § 43 Abs. 2 GmbHG i. V. m. § 49 Abs. 3 GmbHG

2.7   Beweislast

3   Haftung gemäß § 43 Abs. 3 GmbHG

3.1   Verstoß gegen § 30 GmbHG

3.2   Existenzvernichtender Eingriff

3.3   Verstoß gegen § 64 GmbHG: Zahlungssperre und Zahlungen an Gesellschafter

4   Haftungserleichterungen und Verjährung

5   Entlastung des Geschäftsführers und Generalbereinigung

III   Im Besonderen: Haftung gegenüber der Gesellschaft wegen verspäteter Insolvenzantragstellung

1   Antragspflicht gemäß § 15a InsO

1.1   Zahlungsunfähigkeit

1.1.1   Erstellung eines stichtagsbezogenen Liquiditätsstatus

1.1.2   Aufstellung eines Finanz- oder Liquiditätsplans

1.2   Drohende Zahlungsunfähigkeit

1.3   Überschuldung

1.3.1   Fortführungsprognose

1.3.2   Überschuldungsstatus

1.3.3   Rechtslage seit dem 1.1.2014

2   Haftung gemäß § 64 Satz 1 GmbHG

IV   Haftung gegenüber den Gesellschaftern

1   Haftung nach verbotener Kapitalrückzahlung

2   Haftung wegen Vertragsverletzung

3   Haftung aus unerlaubter Handlung

V   Haftung gegenüber Dritten (Außenhaftung)

1   Haftung aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen

1.1   Wirtschaftliches Eigeninteresse

1.2   Inanspruchnahme persönlichen Vertrauens

1.3   Im Besonderen: Zeichnung der Firma ohne Rechtsformzusatz

2   Haftung wegen Insolvenzverschleppung

2.1   Insolvenzantragspflicht

2.2   Compliance

2.3   Verschulden

2.4   Schaden

2.4.1   Schaden des Altgläubigers

2.4.2   Neugläubiger

2.5   Verjährung

2.6   Beweislastverteilung

2.6.1   Grundsätze der Darlegungs- und Beweislast

2.6.2   Sekundäre Behauptungslast

2.6.3   Beweiserleichterung nach § 287 ZPO

3   Haftung für Steuerschulden

3.1   Verletzung steuerlicher Pflichten

3.2   Grundsatz der anteiligen Tilgung

3.3   Lohnsteuer

4   Haftung wegen Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen

4.1   Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen

4.2   Gegenstrategien zur Haftungsvermeidung

5   Haftung wegen sonstigen deliktischen Handelns

5.1   Verletzung absoluter Rechte Dritter

5.2   Haftung aus Organisationsverschulden

5.3   Verletzung von Schutzgesetzen

5.3.1   Betrug (§ 263 StGB), insbesondere Eingehungsbetrug

5.3.2   Subventionsbetrug (§ 264 StGB)

5.3.3   Untreue (§ 266 StGB)

5.3.4   Weitere Strafgesetze

5.3.5   Verletzung der Aufsichtspflicht in Betrieben und Unternehmen (§ 130 OWiG)

5.3.6   Verletzung der Buchführungspflicht (§ 41 GmbHG)

5.3.7   Pflichtverletzung bei Kapitalherabsetzung (§ 58 GmbHG)

5.3.8   Pflichtverletzung als Liquidator (§ 73 GmbHG)

5.3.9   Verstoß gegen das Gesetz über die Sicherung der Bauforderungen

5.4   Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung

6   Wettbewerbsrechtliche Störerhaftung

VI   Stadien einer Unternehmenskrise – Betriebswirtschaftliche, insolvenzrechtliche und strafrechtliche Krisenbegriffe

VII   Sanierungsmöglichkeiten für die GmbH

1   Allgemeines

2   Rangrücktritt

3   Forderungsverzicht

4   Schuldumwandlung

5   Stundungsvereinbarung

6   Neukredite

7   Kapitalmaßnahmen

8   Insolvenzplan

9   Eigenverwaltung

10   Schutzschirmverfahren

E   Strafrechtliche Risiken

I   Allgemeines

II   Strafbarkeit bei Kapitalaufbringung und -erhaltung

1   Gründungsschwindel (§ 82 Abs. 1 Nr. 1 GmbHG)

2   Kapitalerhöhungsschwindel (§ 82 Abs. 1 Nr. 3 GmbHG)

3   Kapitalherabsetzungsschwindel (§ 82 Abs. 2 Nr. 1 GmbHG)

4   Untreue (§ 266 StGB)

III   Strafbarkeit in der Krise

1   Betrug, Subventionsbetrug, Untreue und Vorenthalten von Sozialversicherungsabgaben

2   Kreditbetrug (§ 265b StGB)

3   Unterlassene Verlustanzeige (§ 84 Abs. 1 GmbHG)

4   Insolvenzverschleppung (§ 15a Abs. 4, 5 InsO)

5   Falsche Versicherung an Eides Statt (§ 156 StGB)

6   Die eigentlichen sog. »Insolvenzstraftaten« (§§ 283 ff. StGB)

6.1   Bankrott (§ 283 StGB)

6.2   Verletzung der Buchführungspflicht (§ 283 b StGB)

6.3   Gläubigerbegünstigung (§ 283 c StGB)

6.4   Schuldnerbegünstigung (§ 283d StGB)

7   Steuerstraftaten

IV   Strafbarkeit im laufenden Geschäft

1   Nochmals: Verletzung der Buchführungspflicht

2   Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB)

3   Geheimhaltungsverstoß (§ 85 GmbHG)

4   Körperschäden durch fehlende Produktsicherheit

5   Umweltdelikte (§§ 324 ff. StGB)

6   Weitere sondergesetzliche Strafvorschriften im Überblick

V   Begehung von Ordnungswidrigkeiten

VI   Verhaltenshinweise für den beschuldigten Geschäftsführer

F   Versicherbarkeit der Risiken

I   Rechtsschutz bei Anstellungsvertragsstreitigkeiten

II   Das zivilrechtliche Haftungsrisiko

1   Allgemeines

2   Deckungsumfang der D&O-Versicherung

3   Weitere Einzelheiten

3.1   Steuerliche Behandlung

3.2   Rückwärtsversicherung, Nachhaftung

3.3   Obliegenheitsverletzungen

4   Anbieter von D&O-Versicherungen

4.1   Marktübersicht

4.2   Checkliste zum Versicherungsumfang

4.3   Muster eines D&O-Fragebogens

III   Rechtsschutz bei strafrechtlicher Verfolgung

G   Zusammenfassende Empfehlungen

Stichwortverzeichnis

Vorwort

Diese Neuauflage wurde erforderlich durch zahlreiche gesetzgeberische und richterrechtliche Entwicklungen in den letzten zehn Jahren.

Zu nennen sind insbesondere das Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) vom 10. November 2006, das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) vom 23.10.2008, das Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts (BilMoG) vom 25. Mai 2009 und das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) vom 7. Dezember 2011.

Die Rechtsprechung hat z. B. anknüpfend an die Neufassung des § 64 GmbHG eine Hinwendung zu einer stärker objektiv geprägten Verursachungshaftung vollzogen, die anstelle der früheren, weit mehr an Bilanzkennzahlen orientierten Haftung für formal inkriminierte Handlungen getreten ist. In diese Richtung weist auch das Urteil des BGH vom 14.05.2012, Az. II ZR 130/10 zur fehlenden Garantenpflicht eines Geschäftsführers aus der bloßen Organstellung (Aufgabe der sogenannten »Baustoff-Rechtsprechung»), das letztlich die besondere Organisations- und Informationspflicht des Geschäftsleiters betont. Aus arbeits- und sozialrechtlicher Sicht hat sich aus der Judikatur des Europäischen Gerichtshofes, so dem Danosa-Urteil vom 11.11.2010, Az. C-232/09, erheblicher Klärungsbedarf zur Stellung des angestellten Geschäftsleiters und der Einordnung seines Dienstverhältnisses ergeben. In strafrechtlicher Hinsicht haben sich für die Rechtstellung des Geschäftsführers relevante Änderungen durch die Aufgabe der sog. Interessentheorie bei den Bankrottdelikten ergeben.

Insgesamt ist damit eine weitere erhebliche Ausweitung des zivil- und strafrechtlichen Haftungsrisikos für Geschäftsführer zu diagnostizieren. Nach wie vor und um so mehr gilt die Feststellung aus dem Vorwort der Vorauflage: »Der juristische Laie, dem die Übertragung dieses Amtes angetragen wird, macht sich kaum eine Vorstellung vom Umfang der Pflichten und Risiken, die hiermit verbunden sind und ihn persönlich treffen können. Dies reicht bis hin zu drohenden Kriminalstrafen. Es geht daher nicht umsonst als geflügeltes Wort unter Eingeweihten um, dass man als Geschäftsführer der GmbH ›immer mit einem Bein im Gefängnis steht‹ «.

Die Autoren haben es sich zur Aufgabe gemacht, dem Geschäftsführer bei dieser Gratwanderung eine praktisch brauchbare Unterstützung zu bieten. Zu einem bedeutenden Mehrwert der Neuauflage führt, dass es gelungen ist, einen ausgewiesenen Insolvenzrechtsspezialisten in den Autorenkreis aufzunehmen. Volker Mayer war vor seiner Berufung an die Fakultät für Wirtschafts- und Rechtswissenschaften der Fachhochschule Köln als Fachanwalt für Insolvenzrecht tätig und leitet heute u. a. den auf die WP-Prüfung vorbereitenden Masterstudiengang.

Auf eine umfassende Wiedergabe der rechtswissenschaftlichen Diskussion wird, wie in der Vorauflage, bewusst verzichtet. Im Mittelpunkt steht der Praktiker in der operativen Unternehmensführung, dem mit der Beschränkung auf die Darstellung der aktuellen höchst- und obergerichtlichen Belegstellen mehr gedient ist.

Das Werk richtet sich neben den amtierenden Geschäftsführern an die Studierenden des Wirtschaftsrechts in BWL- und Jurastudiengängen an Universitäten und Fachhochschulen. Zum einen gehört das Gesellschaftsrecht zum Pflichtstoff; zum anderen sind viele von ihnen die »Geschäftsführer von morgen«.

Wie in der Vorauflage wird der praktische Nutzwert durch viele Tipps und Mustertexte optimiert. Auf den Abdruck der aktuellen Gesetze konnte dagegen zugunsten einer Ausweitung des Erläuterungsteils verzichtet werden. Anders als noch vor zehn Jahren sind heute sämtliche Gesetze elektronisch verfügbar (z. B. www.gesetze-im-internet.de).

Zum Schluss ist es den Autoren noch ein besonderes Anliegen zu betonen, dass das Werk sich selbstverständlich auch an (die erfreulicher Weise zunehmende Zahl von) Geschäftsführerinnen wendet. »Geschäftsführer« wird dem gemäß stets im Sinne eines geschlechtsneutralen Oberbegriffs verwendet.

Anregungen und Kritik sind weiterhin ausdrücklich erwünscht.

Köln/ Gummersbach, im Januar 2014

Bernd Eckardt, Volker Mayer, Christiane van Zwoll

A          Einleitung

Das Rechtsverhältnis des Geschäftsführers zur GmbH bzw. zur UG (haftungsbeschränkt) beschränkt sich regelmäßig nicht auf seine Installierung als Organ der Gesellschaft. Meist wird auch ein sog. Anstellungsvertrag abgeschlossen, der seine persönliche Rechtstellung regelt. Denn die Bestellung als Geschäftsführer beinhaltet nicht die Festlegung eines bestimmten Gehalts oder z. B. des Urlaubsanspruchs. Dies wird in dem von der bloßen Bestellung zu trennenden Anstellungsvertrag vereinbart. Die Notwendigkeit hierfür liegt auf der Hand für den Geschäftsführer, der nicht zugleich auch Gesellschafter ist (sog. Fremdgeschäftsführer). Dagegen könnte man bei dem sog. Gesellschafter-Geschäftsführer annehmen, dass die seine persönliche Stellung berührenden Fragen im Rahmen des Mitgliedschaftsverhältnisses geregelt werden. Auch insoweit wird jedoch – vor allem aus steuerlichen Erwägungen – meist ein Anstellungsvertrag abgeschlossen.

Wichtig ist, Organstellung und Anstellung im Ansatz strikt zu trennen. Die Voraussetzungen und Grenzen sind unterschiedlich. Nach § 38 Abs. 1 GmbHG ist z. B. die Bestellung zum Geschäftsführer zu jeder Zeit widerruflich (Kap.B Punkt II 1), »unbeschadet der Entschädigungsansprüche aus bestehenden Verträgen«. Dies bedeutet, dass die Beendigung von Organstellung und Anstellung durchaus unterschiedlich zu sehen sein kann. Man nennt dies auch Trennungsprinzip. Es entspricht allgemeiner Auffassung und dient letztlich – wie der sachenrechtliche Abstraktionsgrundsatz – der Rechtsklarheit. Die Feststellung, ob jemand wirksam als Geschäftsführer bestellt oder abberufen ist, soll unabhängig von möglichen Schutzerwägungen sein, die sich aus den sonstigen Absprachen zwischen der GmbH und dem Geschäftsführer möglicherweise ergeben.

Wichtig:

Begründung und Beendigung von Organstellung und Anstellung sind unabhängig voneinander und selbstständig zu prüfen.

Aus diesem Grund wird auch hier darstellerisch strikt zwischen der Behandlung der Organstellung (Kap.B) und des Anstellungsvertrages (Kap.C) getrennt. Die jeweils praxisrelevanten Fragestellungen werden ausführlich behandelt. Formulierungsvorschläge und Muster erleichtern dem Praktiker die Umsetzung.

Einen weiteren Schwerpunkt muss – der tatsächlichen Bedeutung entsprechend – die Darstellung der den Geschäftsführer treffenden Haftungsgefahren bilden. Zum einen drohen ihm persönlich aus zahlreichen Gründen zivilrechtliche Schadensersatzverpflichtungen (Kap.D). Hiermit nicht genug läuft er auch schnell Gefahr, sich einer strafrechtlichen Verfolgung auszusetzen (Kap.E). Vor diesem Hintergrund erfreuen sich – gewiss nicht zu Unrecht – alle Möglichkeiten, diese Risiken durch Abschluss von Versicherungen zu beschränken, großen Interesses (Kap. F).

B          Der Geschäftsführer als Organ der Gesellschaft

I          Beginn der Organstellung

1       Die Bestellung im Überblick

Die Organstellung des GmbH-Geschäftsführers wird begründet durch die Bestellung. Es ist der gesellschaftsrechtliche Akt, durch den eine natürliche Person als Vertretungsorgan der GmbH installiert wird. Auf die wirksame Bestellung ist größtes Augenmerk zu legen, da erst mit der Bestellung zumindest eines Geschäftsführers die GmbH handlungsfähig wird.

Hinweis:

Die Bestellung des ersten Geschäftsführers muss schon vor der Anmeldung der GmbH zum Handelsregister erfolgen, da es seine Aufgabe in dieser Phase ist, die Einlagen der Gesellschafter einzuziehen und bei der Anmeldung die entsprechenden Versicherungen gegenüber dem Registergericht abzugeben.

Lesen Sie weiter in der vollständigen Ausgabe!

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