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Der Nürnberger Prozess ging als politischer Prozess in die Geschichte ein. So war er geplant und so nahm die Welt ihn wahr, weil der amerikanische Hauptankläger Robert Jackson nach den »Sternen eines neuen Völkerrechts« greifen und erstmals in der Geschichte Verbrechen gegen den Frieden bestraft sehen wollte. Dass die drei westlichen Richter mit ihrer Mehrheit gegenüber dem sowjetischen Mitglied des Tribunals aus dem Nürnberger Prozess etwas ganz anderes, nämlich einen reinen Mordprozess, gemacht hatten, wurde erst erkennbar, als die Strafen verkündet wurden. Hellmut Butterweck weist nach, dass mit einer Ausnahme ausschließlich die Schuld oder Mitschuld am Tod von Menschen entscheidend für die Strafen war. Schuldsprüche wegen Verbrechen gegen den Frieden wurden zwar ausgesprochen, fielen aber nicht einmal strafverschärfend ins Gewicht. Die Neuauflage dieses Werkes verknüpft im Gerichtssaal geführte Dialoge mit persönlichen Erinnerungen von Akteuren und gibt eine mögliche Antwort auf die Frage, inwiefern sich der Nürnberger Prozess als Modell für heutige Verfahren im Namen der Menschenrechte eignet.
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Seitenzahl: 390
Veröffentlichungsjahr: 2022
Hellmut Butterweck
Die Richter spielten nicht mit
HELLMUT BUTTERWECK
Die Richterspielten nicht mit
Gedruckt mit Unterstützung der Stadt Wien, Kultur, des Zukunftsfonds der Republik Österreich und des Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus
Der Autor dankt Herrn Franz Doppler für die Hilfe in einer elektronischen Notsituation.
Butterweck, Hellmut: Der Nürnberger Prozess. Die Richter spielten nicht mit / Hellmut Butterweck
Wien: Czernin Verlag 2022
ISBN: 978-3-7076-0768-0
© 2022 Czernin Verlags GmbH, Wien
Umschlaggestaltung und Satz: Mirjam Riepl
Lektorat: Joe Rabl
Druck: Finidr
ISBN Print: 978-3-7076-0768-0
ISBN E-Book: 978-3-7076-0769-7
Alle Rechte vorbehalten, auch das der auszugsweisen Wiedergabe in Print- oder elektronischen Medien
Einleitung
Die dunkle Schwester des Vergessens heißt Verdrängung
1. Wohin mit ihnen?
Ein Hürdenlauf nach Nürnberg
2. Jeder Name eine Totenglocke
Der größte Strafprozess aller Zeiten
3. Die Angeklagten
Ihr Tun, ihr Lassen, die Urteile
4. Von der Schuldvermutung zur unsichtbaren Hand
5. Geschlossene Gesellschaft in Spandau
6. Was wir dem Nürnberger Prozess verdanken
Anmerkungen
Personenverzeichnis
Über den Autor
Wieder einmal zog die Gegenaufklärung durch Städte und Dörfer. Sie trug Judensterne vor sich her und bespuckte die Vernunft. Wir erlebten, wie sich der im Dienste durchschaubarer Interessen für überwunden erklärte Ungeist mit neuen irrationalen Strömungen verband und wie er zynisch in den Fundus der Zeitgeschichte griff, um sie auf den Kopf zu stellen und die Menschen zu verwirren. Wir erlebten zugleich, was geschieht, wenn man Geschichte voreilig für abgetan und erledigt hält: Sie wird missbrauchbar und wird missbraucht, und zwar gerade von jenen, die sich ihren Lehren widersetzen. In den Demonstrationen gegen die Covid-19-Maßnahmen trieb das usurpatorische Verhältnis politischer Bewegungen zur Geschichte völlig neue Blüten. Es findet sein einziges Korrektiv in einer an den Fakten orientierten Information. Daher wird diese von allen, die die Geschichte verdunkeln und verfälschen, so gehasst.
In Nürnberg wurde zum ersten Mal der Angriffskrieg als Verbrechen geächtet und zum ersten Mal wurden die Angreifer vor Gericht gestellt. Welchen revolutionären Schritt dies bedeutete, erhellt allein aus der Schärfe der von den über jeden Verdacht politischer Einseitigkeit erhabenen Zeitgenossen am Nürnberger Prozess geübten Kritik. Kein Geringerer als Hans Kelsen, der Schöpfer der österreichischen Bundesverfassung, hielt den Prozess für unrechtmäßig, denn als Hitler ein Land nach dem anderen überfiel, habe es im Völkerrecht keine Bestimmung gegeben, die dies verbot, und keine, wonach Angreifer vor Gericht gestellt werden konnten. Ein so kluger Kopf wie George F. Kennan vertrat noch zwanzig Jahre später die Ansicht, dass es besser gewesen wäre, die größten deutschen Übeltäter formlos an die Wand zu stellen, als sie nach rückwirkendem Recht zu verurteilen.
In diesem Buch wird auf den weithin unbekannten Sachverhalt hingewiesen, dass der amerikanische, der britische und der französische Richter mit ihrer Mehrheit gegenüber dem sowjetischen Mitglied des Tribunals mit einer Ausnahme Urteile durchsetzten, die Schuldsprüche wegen Verbrechen gegen den Frieden enthielten, ohne dass sich diese Schuldsprüche jedoch auf die verhängten Strafen ausgewirkt hätten. Bis auf das Lebenslang für Rudolf Heß entsprachen die Strafen der Schuld der Verurteilten wegen Kriegsverbrechen und/oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Die Richter holten die »Sterne eines neuen Völkerrechts«, nach denen der amerikanische Hauptankläger Robert Jackson in seiner brillanten Eröffnungsrede gegriffen hatte, auf den sicheren Boden des Strafrechtes herunter.
Und doch wurden gerade die Anklagen wegen Verbrechen gegen den Frieden zukunftswirksam. Der Nürnberger Prozess hat entscheidend dazu beigetragen, dass der Angriffskrieg heute in dem Maß verpönt ist, wie es der Fall ist. Alles in allem hat der Nürnberger Prozess jedoch auf dem Papier, auf dem geschrieben steht, was sein darf und was nicht, weniger bewirkt als in den Köpfen der Menschen, auch wenn er für viele heute nicht mehr ist als eines der vielen historischen Ereignisse, von denen man einmal gehört hat, oder nicht einmal das. Den unbelehrbaren Ewiggestrigen ist er nach wie vor besonders verhasst, denn an den Fakten, die weniger als ein Jahr nach dem Zweiten Weltkrieg in Nürnberg ans Licht kamen, führte und führt kein Weg vorbei. Der größte Strafprozess aller Zeiten wurde zum bevorzugten Aggressionsziel der Neonazis und der äußeren Rechten. Für sie besteht das wahre Ärgernis von Nürnberg nach wie vor nicht in den Fehlkonstruktionen und Schwächen des Prozesses, sondern im Gegenteil darin, dass er korrekt und fair geführt wurde und dass sich an den Ergebnissen des Beweisverfahrens selbst beim bösesten Willen nicht herumdeuteln lässt. Trotzdem polarisierte er nahezu über die ganze Breite des politischen Spektrums hinweg.
In Deutschland, in Österreich und auf der ganzen Welt wurde über den Nürnberger Prozess monatelang täglich an prominenter Stelle berichtet. Und dies in einer Zeit, in der die Zeitungen, damals das Massenmedium schlechthin, den Themenkreis Holocaust höchst selektiv behandelten. Die ganze Wahrheit, die die Menschen durch die Gerichtssaalberichte aus Nürnberg erfuhren, wäre sonst erst über Jahre hin verzettelt zu ihnen durchgesickert, was sich für die Wiener Publizistik eindeutig nachweisen lässt.1 In Deutschland und Österreich wurde die Wahrnehmung der NS-Verbrechen in der frühen Nachkriegszeit vom Nürnberger Prozess bestimmt, und durch die geballte Macht der Zeugenaussagen und Dokumente wurde eine Fakten- und Beweislage geschaffen, auf der spätere Generationen ihre Bewusstseinsbildung aufbauen konnten. Ohne sie wäre es heute schwieriger, Holocaust-Leugnern entgegenzutreten. Auch darum kann an den Nürnberger Prozess nicht oft genug erinnert werden. Er hält eine Fülle wertvoller Erfahrungen für die Gegenwart bereit. Doch um sie verwerten zu können, muss man ihn kennen.
Er war als politischer Prozess, der neue völkerrechtliche Grundsätze zur Geltung bringen sollte, konzipiert und so lebt er im kollektiven Gedächtnis weiter: als Verfahren, in dem Männer zum Tode verurteilt wurden, weil sie einen Angriffskrieg geplant und geführt hatten. Tatsächlich aber wurde in Nürnberg niemand zum Tode verurteilt, der nicht in die Mordtaten des NS-Regimes verstrickt war. Die Strafen wären mit einer Ausnahme nicht anders ausgefallen, wenn man den Angeklagten ausschließlich Mord, Mitschuld am Mord oder Anstiftung zum Mord und keine Verbrechen gegen den Frieden vorgeworfen hätte. Wegen der Vorbereitung und Führung von Angriffskriegen wurden zwar Schuldsprüche gefällt, doch in den Strafen spielten sie bis auf den Fall Heß keine Rolle und ausgerechnet Rudolf Heß verbüßte sein Lebenslang bis zum Selbstmord mit 93 Jahren. Sein Fall wirft den einzigen Schatten auf den Prozess. Dies entspricht allerdings einer Fehlerquote zu Lasten der Angeklagten von fünf Prozent – damit besteht er den Vergleich mit jeder ordentlichen Strafjustiz. In diesem Sinne war er ein Blindflug zur Gerechtigkeit.
Die Freiheitsstrafen entsprachen überraschend genau dem Grad der persönlichen Verantwortung oder Mitverantwortung für den Tod von Menschen. Doch der Spruch vom Griff nach den »Sternen eines neuen Völkerrechts« grub sich ein und wurde zum Mythos. Ursache der Missverständnisse war vor allem die angelsächsische Verfahrensordnung. Die Ankläger, zuerst und am meisten die amerikanischen, dominierten das Geschehen. Gerade in den ersten Wochen, in denen das Interesse am größten war, ging es ihnen vor allem darum, die Anklagen wegen der Führung von Angriffskriegen zu erhärten. Die Richter folgten, gelegentlich Fragen stellend, der Beweisführung der Ankläger, dann der Verteidiger, den Aussagen der von jeder Seite aufgerufenen Zeugen. 216 Verhandlungstage lang deutete nichts darauf hin, worauf es ihnen am Ende ankommen würde, auf die politischen oder auf die »klassischen« Straftaten. Dass sie am Ende etwas völlig anderes als das ursprünglich Geplante aus diesem Prozess gemacht hatten, ließen erst die am 1. Oktober 1946 verkündeten Strafen erkennen.
Doch die Urteile wurden verkündet, die zum Tode Verurteilten hingerichtet oder zur Verbüßung ihrer Freiheitsstrafen am 19. Juli 1947 nach Spandau überstellt, die Richter, die Ankläger und ihre Stäbe flogen nach Hause und der Kalte Krieg überschattete alles andere. Nürnberg wurde zum Hassobjekt der Unbelehrbaren und zum Objekt jahrelanger juristischer Debatten über rückwirkendes Recht.
Die Vorstellung, in Nürnberg seien Männer wegen Verbrechen gegen den Frieden aufgehängt worden, setzte sich so fest, dass der Herausgeber der »Chicago Tribune« die Einladung zu einem Bankett für das amerikanische Mitglied des Tribunals Francis Biddle mit dem Satz ablehnte, »er werde nicht mit einem Mörder essen«.2 Gab es eine Absprache der Richter? Oder haben sie, wenn schon nicht die Schuldsprüche, so doch jedenfalls die Strafen in einem schweigenden Einverständnis im herkömmlichen Strafrecht verankert? Oder, wenn es anders war, wie? Diesen Fragen wird im vierten Kapitel anhand der Aufzeichnungen über die Urteilsberatungen der Richter nachgegangen.
In diesem Buch wird auch deutlich ausgesprochen, was bei der Vorbereitung des Nürnberger Prozesses schiefgelaufen ist – und warum es zum Nürnberger Prozess keine Alternative gab. Es gab keine, weil er seinerseits die Alternative zum ernsthaft erwogenen Vorhaben war, die größten deutschen Missetäter einfach an die Wand zu stellen, sobald man sie erwischte. Selbstverständlich könne man Kriegsverbrecher formlos erschießen, erklärte der spätere amerikanische Hauptankläger Robert Jackson in einer Rede vor der American Society for International Law, wenn man sich aber zu einem Gerichtsverfahren entschließe, müsse es auch fair sein. Dass der Nürnberger Prozess tatsächlich fair geführt wurde, war dann aber nicht sein Verdienst, sondern das der Richter. Jackson selbst verhielt sich in seiner Doppelrolle als Ankläger und Herr über die Ressourcen des Gerichts der Verteidigung gegenüber alles andere als fair, viele Beschwerden der Verteidiger waren berechtigt. Es soll auch nicht verschwiegen werden, dass in Nürnberg in einem Fall gefälschte Beweise vorgelegt wurden. Aber der Versuch, den Mord an Tausenden polnischen Offizieren im Wald von Katyn den Angeklagten in die Schuhe zu schieben, schlug fehl und führte zu einem schweren Gesichtsverlust für die Sowjetunion. Die Verteidiger waren also keineswegs chancenlos, wenn die Sachlage tatsächlich die Möglichkeit bot, einen Vorwurf zu widerlegen. Das war bloß selten der Fall.
Wie immer und überall auf der Welt, wo Richter menschliche Verfehlungen zu bewerten haben, waren auch in Nürnberg nicht alle Urteile über jeden Zweifel erhaben. Auch in Nürnberg kamen gebildete, redegewandte Angeklagte aus gehobenem bürgerlichen Milieu leichter mit dem Leben davon als etwa der unbeholfene Fritz Sauckel; und darüber, wie es bei der Beratung über einige Urteile »gemenschelt« hat, kann man tatsächlich erschrecken.
Doch wenn der größte Konstruktionsfehler des Nürnberger Prozesses auch die Anklagen wegen Verbrechen gegen den Frieden waren und wenn die ernst zu nehmende, nicht aus der rechten Ecke kommende Kritik vor allem hier einhakte, ging doch gerade von diesem Anklagepunkt seine mythische Ausstrahlung und eine diffuse historische Vorbildhaftigkeit aus. Er nahm dem Verfahren gegen Slobodan Milošević und allen weiteren vor dem UN-Kriegsverbrechertribunal in Den Haag ihre unangenehme Erstmaligkeit; man tut sich leichter, wenn man auf ein Vorbild verweisen kann. Die »Sterne eines neuen Völkerrechts«, nach denen Jackson einst ins Leere griff, sind der Erde seither nicht näher gekommen, doch Aggressoren und Despoten wären nicht, was sie sind, hätten sie kein Blut an den Händen. Hier sind es die Nürnberger Strafen, die tatsächlich eine gewaltige Vorbildwirkung entfalten: Wer den Tod von Menschen verschuldet oder mitverschuldet hatte, wurde entsprechend dieser Schuld bestraft. Wer kein Blut an den Händen oder an seiner Unrechtsgesetze unterschreibenden Feder hatte, durfte seiner Wege gehen, mochte er auch ein Schurke sein. Mit diesem Maßstab wird die Welt wohl noch lange Zeit leben müssen, aber auch leben können.
Urteile spricht nicht nur die Justiz, sondern auch die Geschichte. In diesem Sinne bleibt der Nürnberger Prozess ein ewiger Stachel im Fleisch der Politik. Dass einst sehr plötzlich von ihm nicht mehr die Rede war, verdankt er der dunklen Schwester des Vergessens, der Verdrängung. Die an der Vorbereitung des Nürnberger Prozesses beteiligten Briten dachten schwerlich an mögliche künftige Konstellationen wie jene, die 1956 den Suezkrieg auslösen sollte. Gewiss hätten es die Amerikaner in ihrem gerechten Zorn über den deutschen Überfall auf Polen ihrem eigenen Land nie und nimmer zugetraut, einen Zwischenfall zu türken, um Krieg in Vietnam führen zu können, wie es später im Golf von Tongking geschah. Den Gedanken, Amerika könnte jemals einen klassischen Angriffskrieg mit erfundenen Anschuldigungen gegen den Irak führen, wie es George Bush junior tat, hätten sie mit Entsetzen von sich gewiesen. All seinen mächtigen und zum Teil unerfreulichen Konstanten zum Trotz hatte das Amerika, das Europa von Hitler befreit hatte, wenig Ähnlichkeit mit dem Anblick, den die Vereinigten Staaten später bieten sollten.
Deutschlands Alt- und Neonazis hassten und verteufelten den Nürnberger Prozess als »Siegerjustiz«, die Sieger wurden an Jacksons Mahnung, »dass nach dem gleichen Maß, mit dem wir die Angeklagten heute messen, auch wir morgen von der Geschichte gemessen werden«, nicht mehr gern erinnert. Das in Vietnam Krieg führende Amerika wollte sie nicht mehr hören, das den Irak angreifende Amerika hatte sie gründlich verdrängt.
So weit wir auch zurückblicken: Niemals trat die Inhumanität nackter, krasser, auf ihre Weise reiner in Erscheinung als in der NS-Zeit. Die Geschichte wiederholt sich nicht, dafür ist sie viel zu einfallsreich. Sie bringt immer wieder neuen Schrecken und neue Bewährungsproben hervor. Doch in kaleidoskopartig wechselnden Szenen stehen immer wieder die gleichen Prinzipien einander gegenüber: eine letztlich in der Fähigkeit und Bereitschaft zur Empathie wurzelnde Humanität und die Kälte gegenüber fremdem Schicksal in ihrer ganzen Bandbreite von der Gleichgültigkeit des Reichen gegenüber dem Armen bis zu ihrer höchsten Steigerung vor den Gaskammern von Auschwitz. Nicht zuletzt in der Konfrontation mit der Geschichte scheiden sich gerade jetzt wieder einmal die Geister.
Dieses Buch ist die überarbeitete und ergänzte Neuausgabe des 2005 erschienenen Buches »Der Nürnberger Prozess. Eine Entmystifizierung« von Hellmut Butterweck.
Fett hervorgehobene Anmerkungenx enthalten den Text ergänzende Informationen, alle anderen Anmerkungen enthalten lediglich Quellenangaben.
Zitate ohne Quellenangabe sind der digitalen Ausgabe des Protokolls des Nürnberger Prozesses entnommen, wo sie jederzeit über die Funktion Volltextsuche auffindbar sind.3
Die Rechtschreibung der Zitate wurde modernisiert.
Am Tisch der US-Anklagebehörde im IMT-Prozess (1945): links von oben: R. Albrecht, H. Amen, S. Alderman, Th. Dodd; rechts von oben: S. Harris, R. Kempner, Wh. Harris, E. Douglas, R.H. Jackson.
1. Mai 1945. Große Teile Europas liegen in Trümmern. Berlin brennt. Die Reste der deutschen Fronten lösen sich auf. Auch der letzte Nazifanatiker weiß, dass der Krieg verloren ist. Trotzdem greift die Feldgendarmerie immer noch Menschen auf, mit deren Papieren etwas nicht stimmt, verhängen Standgerichte Todesurteile am laufenden Band. Auf den Straßen und in den Bombentrichtern liegen weggeworfene Uniformen, Gewehre, Parteiabzeichen und unzählige Exemplare von Hitlers »Mein Kampf«.
Wo es noch elektrischen Strom gibt oder einen der kostbaren batteriebetriebenen Radioapparate nebst Batterien, horcht an diesem 1. Mai irgendwann nach 22 Uhr jeder auf. Der Reichssender Hamburg bringt die mehrmals mit Wagner-Musik angekündigte »ernste und wichtige« Sondermeldung: »Aus dem Führerhauptquartier wird gemeldet, dass unser Führer Adolf Hitler heute Nachmittag in seinem Befehlsstand in der Reichskanzlei bis zum letzten Atemzug gegen den Bolschewismus kämpfend für Deutschland gefallen ist. Am 30. April hat der Führer Großadmiral Dönitz zu seinem Nachfolger ernannt. Der Großadmiral und Nachfolger des Führers spricht zum deutschen Volk.«4 Dessen erste Aufgabe sei es, deutsche Menschen vor der Vernichtung durch den vordrängenden bolschewistischen Feind zu retten. Nur für dieses Ziel gehe der militärische Kampf weiter. Dann wendet er sich an die Soldaten der Wehrmacht. Ein Feigling und Verräter sei, wer sich gerade jetzt seiner Pflicht entziehe und damit deutschen Frauen und Kindern Tod oder Versklavung bringe. Phrasen, die in den nächsten Tagen noch viele das Leben kosten werden. Der Spuk im Rundfunk hat sechs Minuten und 46 Sekunden gedauert. Eine schreckliche Zeit geht zu Ende.
Karl Dönitz wird seine Verteidigung in Nürnberg darauf aufbauen, er habe sich immer nur um militärische Dinge gekümmert und nie um Politik. Aber als er noch an den Sieg glaubte, sagte er: »Der Offizier ist der Exponent des Staates; das Geschwätz, der Offizier ist unpolitisch, ist barer Unsinn.« Er residiert nun in der Marineschule Mürwik bei Flensburg. Auf der Fahrt dorthin musste er vor Tieffliegern im Straßengraben Schutz suchen. Gewiss kam er an Flüchtlingskolonnen und zerschossenen und brennenden Fahrzeugen vorbei, aber im direkt an der dänischen Grenze gelegenen Flensburg sind keine Bomben gefallen, es herrschen deutsche Ordnung und Sauberkeit. Vorschriftsmäßig adjustierte Marinesoldaten schieben Wache. Das neue Staatsoberhaupt, die neue Reichsregierung und das OKW, das Oberkommando der Wehrmacht, brauchen nicht mehr viel Platz.
Heinrich Himmler erscheint bei Dönitz. Er weiß längst, dass der silberne Totenkopf auf der Kappe sein eigenes Schicksal symbolisiert. Dönitz erklärt ihm, dass er in seiner »unpolitischen« Reichsregierung für Belastete keine Verwendung hat. Unter Papieren verborgen liegt eine entsicherte Pistole vor ihm. Die SS ist noch immer gefährlich. Doch Himmler fügt sich und geht.
Einige Generäle wollen selbst jetzt noch weiterkämpfen. Doch Dönitz tut das einzig Vernünftige und bittet den britischen Feldmarschall Montgomery, dessen Panzer bereits durch Lübeck fahren, um Waffenruhe. Den meisten Deutschen genügt es zu wissen, dass der Krieg zu Ende ist. Auch wer nichts zu befürchten hat, weiß, dass die Zukunft hart sein wird. Doch die Zahl derer, die sehr wohl etwas zu befürchten haben, ist groß. Während die Regierung Dönitz nach der Unterzeichnung der bedingungslosen deutschen Kapitulation am 7. Mai in Reims und am 8. Mai in Berlin noch einige Zeit unter alliierter Aufsicht amtiert, werden die späteren Angeklagten überall gesucht. Mit Karl Dönitz, OKW-Chef Wilhelm Keitel, dem Chef des Wehrmachtführungsstabes Alfred Jodl und Rüstungsminister Albert Speer sind vier bereits in Mürwik versammelt.
Heinrich Himmler wird am 22. Mai mit falschen Papieren verhaftet, gibt sich zu erkennen und will Montgomery sprechen. Doch als er den Mund öffnen soll, zerbeißt er eine Zyankalikapsel. Über Martin Bormanns Flucht kursieren noch lange die abenteuerlichsten Gerüchte, doch er ist tot.5 Die anderen warten einfach ihre Verhaftung ab oder versuchen, sich zu verstecken.
Dönitz ließ sich noch immer täglich im gepanzerten Mercedes, ein Geschenk Hitlers, die 500 Meter zur Kabinettsitzung fahren. Sie fand in einem ehemaligen Klassenzimmer der Marineschule statt, das noch nach Kreide roch. Zu tun gab es für die Militärs einiges. In Norwegen ergaben sich 400.000 und in Dänemark 230.000 deutsche Soldaten einem kleinen Häuflein Alliierter und das OKW in Mürwik war für die Übergabe genauer Pläne mit den Standorten und Mannschaftsstärken verantwortlich. Massen deutscher Soldaten und Flüchtlinge strömten auf der Flucht vor den Russen westwärts oder wurden unter den Augen der Briten mit Schiffen nach Schleswig-Holstein geholt.
Immer mehr Konzentrationslager wurden befreit. Schreckensbilder gingen um die Welt. Der amerikanische Oberkommandierende Rooks ließ wissen, die Alliierten wünschten von den Deutschen nicht mehr gegrüßt zu werden und würden ihren Gruß nicht erwidern. Keitel wurde wenige Tage, nachdem er in Berlin die bedingungslose deutsche Kapitulation unterzeichnet hatte, verhaftet. Generaloberst Jodl, den Dönitz zum neuen OKW-Chef bestellt hatte, ließ zwar die Bilder der belasteten Nazigrößen von den Wänden entfernen, aber nur in den Räumen, die von alliierten Offizieren betreten wurden. Marinesoldaten hielten vor dem Gelände der Marineschule Wache, als wäre noch Krieg. Am 14. Mai erschoss einer von ihnen irrtümlich den hochdekorierten U-Boot-Kommandanten und nunmehrigen Kommandeur der Marineschule Wolfgang Lüth, weil er nicht sofort die Parole genannt hatte, nachdem er angerufen worden war.
Und noch immer legten sie das Gewehr an, um Menschen zu erschießen. Unter den Weisungen der Briten befand sich auch ein Verbot, ohne ihre Bestätigung Todesurteile zu vollstrecken. Trotzdem wurde Kapitänleutnant Jepsen, Kommandant des Dönitz-Sonderzuges »Auerhahn«, der auf die Nachricht von den Kapitulationsverhandlungen hin mit seinen Soldaten nach Hause gegangen war, am 6. Mai erschossen. Dönitz hatte das Urteil bestätigt. Ein Mord, für den er nach seiner Entlassung aus Spandau vor ein deutsches Gericht hätte gestellt werden müssen.
Am selben Tag starben drei Hauptgefreite wegen »Beschädigung von Wehrmachtseigentum«. Und noch am 11. Mai richteten sich die Gewehre eines deutschen Hinrichtungskommandos auf den Maschinengefreiten Süß, der wegen »Zersetzung der Wehrkraft« (!) zum Tode verurteilt worden war. Er hatte einen Befehl ausgeführt, aber gehässig kommentiert und einem Obermaat die Ehrenbezeugung verweigert. Sein Vater hatte in diesem Krieg schon vier Söhne verloren. Seine Frau erwartete ein Kind, er selbst war noch ein halbes Kind. Vizeadmiral Bernhard Rogge, der Befehlshaber der Ausbildungsverbände der Flotte, lehnte es ab, ihn zu begnadigen. Zuerst die Marinerichter, dann Rogge hatten sich eines Verbrechens schuldig gemacht, das im restaurativen deutschen Nachkriegsklima ungeahndet blieb. Die Schandtat stand auch Rogges späterem Eintritt als Konteradmiral in die deutsche Bundeswehr und seinem Aufstieg zum NATO-Befehlshaber der Landstreitkräfte in Schleswig-Holstein nicht im Wege.
Die Todesurteile deutscher Marinerichter nach der Kapitulation zeugen von einer ungebrochen unmenschlichen Gesinnung. Karl Dönitz beendete zwar das sinnlose Morden, aber von Einsicht, dass sie einem Verbrecher gedient hatten, oder gar von innerer Umkehr kann in den 23 Tagen seiner Regierung bei ihm und seinen Offizieren keine Rede sein.
Am 11. Mai, an dem der junge Maschinengefreite starb, strahlte der Flensburger Sender einen Befehl des deutschen »Oberbefehlshabers Nord« Generalfeldmarschall Busch aus, der sich wohl bereits für einen Verbündeten der Briten gegen die Russen hielt. Busch ließ die Deutschen wissen, er habe »in Schleswig-Holstein und in dem von Truppen des Feldmarschalls Montgomery besetzten Gebiet« den Befehl übernommen, um für »Ordnung und Disziplin« zu sorgen, »alle militärischen und zivilen Dienststellen« seien ihm unterstellt, er erwarte »unbedingte Pflichterfüllung und Gehorsam«.6 Buschs Selbstherrlichkeit führte zu einem Entrüstungssturm in England und einer scharfen Zurechtweisung durch Montgomery.
Dönitz selbst forderte noch am 9. Mai seine Offiziere auf, »die eifrigsten Wächter zu sein über das Schönste und Beste, was uns der Nationalsozialismus gegeben hat, die Geschlossenheit unserer Volksgemeinschaft«7, die, was er noch immer nicht begreifen wollte, jeden ausgestoßen und verfolgt hatte, der anders als befohlen gesprochen und gedacht hatte. Niemand in dieser Regierung, Dönitz schon gar nicht, verschwendete einen Gedanken daran, NS-Gegner zur Mitarbeit heranzuziehen. In einem Memorandum, das die Historikerin Marlis Steinert dem Dunstkreis um Dönitz’ Wirtschaftsfachmann und Nachrichtenchef Otto Ohlendorf zuordnet, wurden »Emigranten, die die Lasten der Front oder des Luftkrieges, aber auch die Erlebnisse einer sozialen Gemeinschaft mit dem Volke nicht geteilt haben«8, im Hinblick auf eine politische Tätigkeit disqualifiziert. Dass Ohlendorf als Kommandeur der Einsatzgruppe D 90.000 Juden ermordet hatte, war nicht nur Dönitz unbekannt, auch Ohlendorf selbst hatte es vergessen oder hielt es für ein unwichtiges Detail seines Lebenslaufes, sonst wäre er nicht nach dem Ende der Regierung Dönitz zu den Briten gegangen und hätte gesagt, sie hätten ihn wohl vergessen, er sei zur Mitarbeit bereit.
Dönitz und Jodl verloren sich bis zuletzt in irrealen Träumen. Jodl glaubte ernsthaft, »dass Deutschland auch im Stadium der kompletten Niederlage bereits wieder ein europäischer Faktor sei«9, womit dann auch Dönitz am 17. Mai in einer Besprechung mit General Rooks und Robert Murphy, Eisenhowers politischem Berater, herausrückte. Sollten die Alliierten jemals eine politische Rolle für die Regierung Dönitz ins Auge gefasst haben – es scheint eine Phase der Unschlüssigkeit in dieser Frage gegeben zu haben –, hatte sie Dönitz spätestens damit endgültig verspielt.
Zu den Gründen für das Misstrauen der Alliierten gesellte sich allerdings auch noch der wochenlange Verdacht, Dönitz kenne Himmlers Aufenthalt und helfe ihm womöglich, sich zu verbergen. Er wurde zwar nie erhärtet, sehr wohl aber wurden zahlreiche hohe SS-Führer in Mürwik mit falschen Papieren und den entsprechenden Uniformen der Marine ausgestattet. Dönitz’ Biograf Peter Padfield hält es wohl mit Recht für unvorstellbar, »dass dies ohne Wissen und Billigung Dönitz’ hätte geschehen können«.10 Der Kommandant des Vernichtungslagers Auschwitz Rudolf Höß verwandelte sich in Mürwik in den Bootsmannsmaat Franz Lang mit einem Marschbefehl zur Marine-Nachrichtenschule auf Sylt in der Tasche.
Die Enklave Mürwik war auch eine Enklave nationalsozialistischer Hybris. Umso tiefer war der Fall. Für den 23. Mai, 9.45 Uhr, wurden Dönitz, Jodl und Generaladmiral Friedeburg auf den deutschen Passagierdampfer »Patria« beordert, auf dem sich die Überwachungskommission der westlichen Alliierten eingerichtet hatte. Statt der Posten, die bisher vor Dönitz das Gewehr präsentiert hatten, präsentierte ein Großaufgebot alliierter Pressefotografen die Kameras. In der Schiffsbar saßen der amerikanische Generalmajor Rooks, der britische Brigadier Foord und der sowjetische Generalmajor Truskow an einem Tisch.
Rooks teilte ihnen im Auftrag Eisenhowers mit, die Angehörigen der geschäftsführenden Reichsregierung und des Oberkommandos der Wehrmacht seien als Kriegsgefangene festzunehmen, damit seien Regierung und OKW aufgelöst. Sie hätten zu packen, eine Mahlzeit einzunehmen und ihre Angelegenheiten zu regeln. Alliierte Offiziere würden sie dabei begleiten. Alle mussten sich nackt ausziehen und mit hinter dem Kopf verschränkten Armen und dem Gesicht zur Wand aufstellen, worauf die hochnotpeinliche und für Generäle und Admiräle zweifellos schockierende Suche nach Zyankaliampullen begann. Dabei haben die Soldaten offensichtlich doch nicht genau genug gesucht. Generaladmiral von Friedeburg bat, vor dem Abtransport den Waschraum aufsuchen zu dürfen. Da er bereits durchsucht worden war, wurde es ihm gestattet. Er hatte sein Zyankali noch und benützte es draußen.
Die Übrigen wurden (wieder angekleidet) in den Hof und den beim Alliierten Oberkommando akkreditierten, mit Foto- und Filmkameras, Zeichenstiften und Notizblöcken wartenden Journalisten vorgeführt. Die Gefangenen wurden noch am selben Tag in das Lager »Ashcan« (deutsch: Aschenkübel) verlegt. Dort, im Grandhotel in Bad Mondorf in Luxemburg, erwarteten sie keine Luxussuiten, sondern jeden eine Pritsche, ein Tisch, ein Stuhl und Verhöre. Sie durften sich aber frei bewegen, im streng bewachten Park spazieren gehen und miteinander reden. Sie wussten nicht, was man mit ihnen vorhatte, aber auch die Briten hatten erst eine sehr vage Vorstellung von einem Prozess. Nur die Amerikaner wussten, was sie wollten.
Eine lange Zeit vorherrschende Legende besagt, dass Stalin die deutschen Hauptkriegsverbrecher ohne Umstände an die Wand stellen wollte, ein darob zutiefst empörter Churchill habe dieses Vorhaben während der Konferenz von Teheran durchkreuzt. »Wie sich Stalin die Bestrafung vorstellt, ist den Westmächten seit der Konferenz von Teheran bekannt«11, schrieben Heydecker und Leeb, die Verfasser der populärsten, mehrmals neu aufgelegten Darstellung des Nürnberger Prozesses. Auch der Historiker Werner Maser meinte, der Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher sei »Churchills Entschiedenheit in Teheran«12 zu verdanken, mit dem einschränkenden Zusatz, auch in London habe es »prominente und maßgebliche Stimmen« gegeben, »die eine standrechtliche Erschießung einiger namhaft gemachter deutscher Kriegsverbrecher ohne Justiz für die beste Lösung hielten«.13
Nun passt das Erschießenwollen freilich besser zum Image Stalins und das Durchkreuzen einer solchen Absicht besser zu unseren Vorstellungen von England, weshalb die Legende ein zähes Leben entwickelte. Dabei verhielt es sich genau umgekehrt. Die Konferenz von Teheran dauerte vom 28. November bis 1. Dezember 1943 und brachte die großen drei, Englands Premierminister Winston Churchill, Amerikas Präsidenten Franklin D. Roosevelt und Russlands Diktator Josef Stalin, zum ersten Mal an einen Tisch. Die 1946 erschienenen Erinnerungen von Roosevelts Sohn Elliott bieten nicht zuletzt deshalb so aufschlussreiche Einblicke in die politische und menschliche Atmosphäre der Konferenz, weil sie noch frei von allen Konzessionen an den Kalten Krieg geschrieben wurden.14
Vor dem historischen Gastmahl mit dem zum Mythos gewordenen Zusammenstoß zwischen Churchill und Stalin und einem etwas hilflosen Roosevelt dazwischen schildert Elliott Roosevelt auch, wie Churchill das für Stalin bestimmte kostbare Geschenk des Königs, ein mächtiges, zweihändiges Schwert mit der in die Klinge eingravierten Widmung an die »unerschütterlichen Bürger von Stalingrad«, durch die Luft schwang – es muss ein Anblick für Götter gewesen sein –, bevor er es ihm feierlich überreichte, und wie Stalin es ergriff und die Klinge küsste.
Beim historischen Abendessen wurde die Standfestigkeit der westlichen Teilnehmer nach russischer Sitte auf eine harte Probe gestellt. Stalin soll Churchill auf den Arm genommen und vorgeworfen haben, er empfinde eine geheime Zuneigung zu den Deutschen. Möglicherweise wollte der gewiefte Taktiker damit einen seiner Coups vorbereiten. Unzählige Toasts wurden ausgebracht, jeder unweigerlich mit einem Schluck aus einem Glas verbunden. Man trank auf gutes Flugwetter für die Piloten, auf die glückliche Ankunft der amerikanischen Geleitzüge in Murmansk und alles, worauf man damals auf alliierter Seite trinken konnte. Immer wieder führte man das Glas an die Lippen.
Doch Churchill war auch in dieser Hinsicht jedem Gegner gewachsen. Wieder einmal erhob sich Stalin. Roosevelt und Churchill folgten den Dolmetschern längst nicht mehr mit der gleichen Aufmerksamkeit wie zu Beginn. Er sagte nur wenige Sätze, doch diese Sätze machten Churchill schlagartig nüchtern und gingen in die Geschichte ein: »Ich trinke auf eine möglichst rasche Justiz für alle deutschen Kriegsverbrecher. Ich trinke auf die Justiz einer Erschießungsabteilung. Ich trinke auf unsere Entschlossenheit, sie sofort nach der Gefangennahme zu erledigen, und zwar alle, und es müssen ihrer mindestens fünfzigtausend sein.«
Man soll einige Sekunden lang jeden Atemzug gehört haben. Churchill sprang auf, starrte vorgebeugt, mit rotem Kopf, Stalin an und rief aus: »Ein solches Vorgehen steht in schroffem Widerspruch zu den britischen Auffassungen von Recht. Das britische Volk wird nie und nimmer einen solchen Massenmord billigen.«15
Stalin soll was er gesagt hatte durch seinen Gesichtsausdruck relativiert haben. Charles Bohlen, der als Roosevelts Dolmetscher fungierte, gewann den Eindruck, Stalin habe seine Äußerungen halb im Scherz gemacht. Ernst, dabei aber verschmitzt mit den Augen zwinkernd, offensichtlich von den humanitären Bedenken des britischen Premiers belustigt, habe er darauf beharrt, die Schlagkraft der deutschen Armeen hänge von rund 50.000 Offizieren und Sachverständigen ab. Mit ihrer Liquidierung sei Deutschlands Rückgrat gebrochen. Und deshalb müsse der deutsche Generalstab nebst einem Großteil des Offizierskorps an die Wand gestellt werden.
Churchill nahm den Trinkspruch ernst: »Das britische Parlament und die britische Öffentlichkeit werden Massenexekutionen niemals gutheißen. Selbst wenn sie es unter dem Einfluss der Kriegsleidenschaft zuließen, dass damit begonnen würde, würden sie sich nach der ersten Schlächterei mit größter Heftigkeit gegen die dafür Verantwortlichen wenden. Die Sowjets dürfen sich in diesem Punkt keiner Täuschung hingeben.«16 Er betonte, er ergreife die Gelegenheit, um zu erklären, dass seiner Meinung nach niemand, Nazi oder nicht, in einem summarischen Verfahren von einer Erschießungsabteilung erledigt werden solle, also ohne gesetzliches Verfahren und ohne Berücksichtigung der vorhandenen Beweise und Tatsachen. Lieber lasse er sich an Ort und Stelle in den Garten hinausführen und erschießen, als seine Ehre und die seines Volkes durch eine solche Niedertracht zu beschmutzen.
Auch die Worte, mit denen Präsident Roosevelt scherzhaft, aber nicht sehr glücklich den Streit zu schlichten versuchte, gingen in die Geschichte ein: »Es ist klar, dass ein Kompromiss zwischen Ihrer Auffassung, Herr Stalin, und derjenigen des Premierministers, meines guten Freundes, gefunden werden muss. Wir könnten vielleicht sagen, dass wir uns nicht auf 50.000, sondern auf eine kleinere Zahl, sagen wir rund 49.500, von Kriegsverbrechern einigen, die summarisch hingerichtet werden sollen.«17 Die Amerikaner und die Russen hätten gelacht, berichtet Elliott Roosevelt, die Briten hingegen hätten sich zurückgehalten, da ihnen der wachsende Zorn ihres Premierministers nicht entgangen sei.
Churchill hatte Stalin schon richtig verstanden. Er verließ den Tisch, lesen wir in seinem Monumentalwerk »Der Zweite Weltkrieg«, für das er den Nobelpreis für Literatur (!) bekam, »um ins Nebenzimmer zu gehen, das nur halb beleuchtet war. Ich befand mich noch keine Minute dort, als mir jemand von hinten die Hände auf die Schultern legte. Es war Stalin, und neben ihm stand Molotow. Beide lachten herzlich und erklärten eifrig, sie hätten nur gescherzt, und der Gedanke sei nie ernsthaft in ihren Köpfen aufgetaucht. Stalin hat eine sehr einnehmende Art, wenn er will, und nie habe ich ihn so liebenswürdig wie in diesem Moment gesehen. Obwohl ich weder damals völlig überzeugt war, noch es heute bin, dass keine ernsthafte Absicht dahintersteckte, ging ich ins andere Zimmer zurück, und der Rest des Abends verlief angenehm.«18 Churchill spielte die Episode mit der nicht sehr plausiblen Behauptung herunter, die Empörung, die ihn dazu veranlasste, den Raum zu verlassen, habe nicht Stalins Äußerungen, sondern solchen von Elliott Roosevelt gegolten, der von seinem Stuhl am Tischende aufgestanden sei und gesagt habe, »er begrüße Marschall Stalins Absicht aufs Wärmste und sei sich nicht im Zweifel, dass die amerikanische Armee ihr ihre Unterstützung leihen würde«.19
Elliott Roosevelt allerdings behauptet, sich keineswegs spontan geäußert zu haben, vielmehr habe Stalin die Anwesenden der Reihe nach aufgefordert, »weitere Kompromissvorschläge zu unterbreiten«, und er habe gehofft, »dass Stalin das Thema wechseln würde, bevor ich an die Reihe käme. Aber er ist hartnäckig. Ich kam schließlich an die Reihe. Etwas unsicher erhob ich mich. ›Also …‹, begann ich und holte tief Atem, wobei ich mich bemühte, durch den Champagnernebel hindurchzusehen, ›wenn unsere Armeen von Westen hervorstoßen und eure Armeen aus dem Osten heranrücken – wird sich dann die Frage nicht von selber erledigen? Die russischen, amerikanischen und britischen Soldaten werden den Streit um diese Fünfzigtausend regeln, nämlich in der Schlacht, und ich hoffe, dass sie sich nicht nur dieser 50.000 Kriegsverbrecher, sondern auch vieler Hunderttausender anderer Nazis annehmen.‹ Ich wollte mich setzen. Stalin strahlte vor Vergnügen. Er kam um den Tisch herum zu mir und fasste mich um die Schultern. Das sei eine ausgezeichnete Antwort. Ein Toast auf meine Gesundheit. Ich setzte zum Trinken an – nach russischer Sitte muss nämlich der, auf den die Gesundheit ausgebracht wird, auch selber trinken –, als plötzlich eine Hand zornig vor meinem Gesicht herumfuchtelte. ›Haben Sie ein Interesse daran, die Beziehungen zwischen den Alliierten zu stören? Wissen Sie, was Sie sagen? Wie können Sie es wagen, so etwas zu sagen?‹ Es war Churchill, und er war wirklich wütend, er spaßte nicht. Es war mir ziemlich unbehaglich zumute, als ich sah, dass der Premierminister und Stalin gerade über meinem Kopf aneinandergerieten. Ich setzte mich und saß in steifer Haltung da.«20
Elliott Roosevelt hatte Stalins Trinkspruch etwas geschickter abgebogen als sein Vater, gut möglich, dass Churchills Ärger eigentlich dem Vater galt und der Sohn zum Blitzableiter wurde. Eine sichere Rekonstruktion des Teheraner Gastmahls dürfte so schwierig sein wie die Beantwortung der Frage, ob Ludwig Wittgenstein am 25. Oktober 1946 in Cambridge seinem Kontrahenten Karl Popper wirklich mit dem Schürhaken gedroht hat. Doch wie auch immer – Stalin hatte vom deutschen Generalstab und von 50.000 oder mehr Offizieren gesprochen. Trotzdem geriet der Zwischenfall als grundsätzliche Absage Churchills an die Erschießung der Hauptkriegsverbrecher in die Literatur, obwohl Hitler, Göring & Co. mit keinem Wort erwähnt worden waren. Ein klassisches Beispiel für Mythenbildung.
Tatsächlich bildete die Schnelljustiz schon lange vor Teheran den Kern der britischen Pläne für die Behandlung der deutschen Hauptschuldigen. Bereits im November 1942 »fühlte der englische Gesandte in Moskau bei Molotow vor, wie die Russen sich zu summarischen Hinrichtungen stellten. Molotow antwortete sehr vorsichtig und legte die Betonung dabei auf ›angemessene Formalitäten‹«.21 Erst vier Wochen vor seiner empörten Reaktion auf Stalins Trinkspruch hatte sich Churchill in einem Schreiben vom 1. November 1943 – nicht zum ersten Mal – dafür ausgesprochen, »das Wirrwarr eines rechtlichen Verfahrens« zu vermeiden, und bekräftigt, dass eine Anzahl von deutschen Haupträdelsführern zu Outlaws erklärt und »ohne Überweisung an eine höhere Gewalt … erschossen werden«22 sollten. Spätestens seit der Eröffnung des Nürnberger Prozesses dürfte in London allerdings kein Interesse daran bestanden haben, die Mystifikation aufzuklären. Dass in Churchill Zweifel an seinen eigenen Absichten aufstiegen, als sie, zum Massenmord gesteigert, plötzlich von außen aus dem Mund des Moskauer Menschenfreunds auf ihn zukamen, darf man annehmen.
Die erste grundsätzliche Erklärung darüber, was mit den deutschen Kriegsverbrechern geschehen sollte, war die Erklärung von St. James vom 13. Jänner 1942, in der die Vertreter von neun europäischen Exilregierungen erklärten, der Gerechtigkeitssinn der zivilisierten Welt verlange die gerichtliche Bestrafung der an den deutschen Kriegsverbrechen Schuldigen. Die Londoner Regierung hatte jedoch völlig andere Vorstellungen. Außenminister Eden wies eine sowjetische Note vom 12. November 1942, worin die Errichtung eines internationalen Gerichtshofes vorgeschlagen wurde, als verfrüht zurück. Bereits am 22. Juni 1942 hatte er in einem Memorandum erklärt, die Schuld solcher Leute sei so abgrundtief, dass kein Gerichtsverfahren ihr gerecht werden könne. Unbedeutendere Kriegsverbrecher könnten im Rahmen der bestehenden Gesetze vor Gericht gestellt werden, aber ein Hitler-Prozess »würde neue, seinen Verbrechen entsprechende Gesetze erfordern«, und das sei nicht nur rechtlich zweifelhaft, »sondern würde der Verteidigung auch unentwegt Gelegenheiten bieten, genau in diesem Sinne zu argumentieren«.23
Am 1. November 1943 erklärten die Außenminister Großbritanniens, der USA und der Sowjetunion während der Moskauer Konferenz, dass die Bestrafung der Hauptverbrecher, deren Verbrechen nicht mit einem bestimmten geografischen Ort verbunden waren und die daher nicht in das betreffende Land ausgeliefert werden konnten, durch ein »gemeinsames Urteil der Regierungen der Verbündeten« erfolgen werde. Jene, die in Großbritannien wirklich etwas zu reden hatten, hielten bis zum Kriegsende und darüber hinaus daran fest, dass die Alliierten mit einem »politischen Akt« über das Schicksal der »Nazi-Bande« entscheiden sollten. »Politischer Akt« war eine euphemistische Umschreibung für Erschießen. »Es mag«, schreibt Richard Overy, »heute unerhört erscheinen, dass die Führer einer liberalen, in der Achtung vor dem Gesetz verwurzelten Demokratie darüber diskutierten, wie man Gefangene am besten ohne Gerichtsverfahren umbringt. Doch die Idee entsprang einer echten Ratlosigkeit darüber, wie Hitler und seine Komplizen zur Rechenschaft zu ziehen seien.«24
Die »Unerhörtheit« führt uns vor Augen, dass Churchill und seine Mitarbeiter sehr genau wussten, wie schwer man Hitler, so man ihn fing, mit dem herkömmlichen Recht würde beikommen können. Auch lagen den Briten die nach dem Ersten Weltkrieg gemachten Erfahrungen noch im Magen. Damals hatte Premierminister Lloyd George den Kaiser und andere führende Deutsche vor ein internationales Gericht stellen wollen, doch hatten die USA diese Absicht durchkreuzt. Die »Leipziger Prozesse«, von den Alliierten geforderte deutsche Verfahren gegen deutsche Kriegsverbrecher, waren im Sand verlaufen. Diesmal war, anders als im Ersten Weltkrieg, die deutsche Alleinschuld am Krieg sonnenklar. Nicht nur die Alliierten, sondern die ganze nichtnazistische Welt war sich seit 1939 über die verbrecherische Natur von Hitlers Regime einig. Lordkanzler Simon hielt zwar die Justiz einer Erschießungsabteilung für alles andere als optimal, schwenkte aber ebenfalls bald auf die Linie Churchills und Edens ein. Im März 1945 (!) sprach sich sogar der Erzbischof von York, der zweite Mann in der Hierarchie der anglikanischen Kirche, für Churchills Standpunkt aus.
Auf der ersten Liste des Foreign Office vom Juni 1944 standen 33 Deutsche und acht Italiener. Unter den Deutschen figurierte sogar die Führerin der NS-Frauenschaft Gertrud Scholtz-Klink – vielleicht, weil sie vor dem Krieg an einem Bankett der Englisch-Deutschen Gesellschaft teilgenommen hatte. Die Italiener verschwanden von der Liste, die der Deutschen aber wurde aufgebläht und wieder geschrumpft, im September 1944 hatte sie der Lordkanzler wieder auf fünf Personen reduziert: Hitler, Himmler, Göring, Goebbels und Ribbentrop, wobei die Alliierten die Liste ergänzen konnten. Die Idee, dass die Verbündeten ausgerechnet von Josef Stalin eine Liste der zu erschießenden Personen überreicht bekamen, hatte etwas Albtraumhaftes an sich, aber eine britische Exekutionsliste, auf der fünf Personen standen, von denen dann drei Selbstmord begingen, war auch keine Alternative.
Churchill, Eden und Simon hatten sich mit ihrer »politischen Lösung« in eine Sackgasse manövriert. Trotzdem gab sich selbst ein sonst meistens so kluger Kopf wie George F. Kennan noch 1967 von der Richtigkeit der unterbliebenen Erschießungsaktion überzeugt: »Die Naziführer … hatten sich in eine Lage gebracht, wo ihre Weiterexistenz auf Erden weder für sie selbst noch für irgendjemand anderen eine positive Bedeutung haben konnte. Ich persönlich hätte es für das Beste gehalten, die alliierten Befehlshaber anzuweisen, jeden dieser Männer, der ihnen in die Hände fiel, nach zweifelsfreier Identifikation sofort zu exekutieren.«25 Welche moralische Empörung hätte die Exekution von Männern wie Keitel, Jodl oder Dönitz nach sich gezogen – ohne Zeugenaussagen, ohne die in Nürnberg vorgelegten Beweise? Und hatten sich nun Papen, Fritzsche oder Neurath tatsächlich »in eine Lage gebracht, wo ihre Weiterexistenz auf Erden weder für sie selbst noch für irgendjemand anderen eine positive Bedeutung haben konnte«? Oder hätte es nach der »politischen Lösung« für die Handvoll der Hauptschuldigen doch noch einen Nürnberger Prozess für die zweite Garnitur geben sollen? Kennans Sätze sind mit ihrem unmenschlichen Ton ein trauriges Zeugnis der vom Krieg in den Köpfen angerichteten Schäden.
UJ – Uncle Joe, dies war das Kürzel für Stalin in der persönlichen Korrespondenz zwischen Churchill und Roosevelt – habe in der Frage der Hauptkriegsverbrecher »eine unerwartet ultraanständige Haltung eingenommen«, schrieb Churchill an Roosevelt, nachdem er bei einem Besuch in Moskau im Oktober 1944 Stalin wieder auf die Hauptkriegsverbrecher angesprochen hatte. Uncle Joe meine, »sonst würde die Welt sagen, wir fürchteten uns, die Verbrecher vor Gericht zu stellen«.26 Selbstverständlich schwebte Stalin kein Verfahren nach westlichem Muster vor, sondern ein Schauprozess, wie er sie in den dreißiger Jahren gegen echte und eingebildete Feinde hatte durchführen lassen. Stalins Haltung stärkte aber in den USA jene, die ein Gerichtsverfahren für die einzige Möglichkeit hielten.
Die Schnelljustiz hatte auch in den USA mächtige Fürsprecher, allen voran Finanzminister Henry Morgenthau. Der Prozess-Lobby war die Moskauer Forderung nach einem »internationalen Sondertribunal« (Außenminister Molotow) daher höchst willkommen, und sie behielt schließlich spät, aber doch die Oberhand. Roosevelt hatte die von Churchill favorisierte »politische Lösung« bei einer Konferenz mit dem Premier am 15. September 1944 in Quebec gemeinsam mit Morgenthau bereits paraphiert, und sie sollte nun Stalin unterbreitet werden. Doch nachdem sich Kriegs-, Außen- und Justizministerium auf ein Verfahren auf der Grundlage »fest in unserem Rechtssystem verankerter Rechtsbegriffe«27 geeinigt hatten, legten sie Präsident Roosevelt das Konzept eines internationalen Tribunals vor. Der Präsident nahm daraufhin seine Zustimmung zur Erschießung der deutschen Haupträdelsführer ausdrücklich zurück.
Nachdem sich die drei Minister und ihre Berater durchgesetzt hatten, konnte man der Frage, welcher Verbrechen man »Hitler, Göring, Himmler und andere Ungeheuer« (Churchill)28 anklagen sollte, nicht mehr ausweichen. Ohne verlässliche Informationen über die Machtverteilung im Nazistaat, ohne mehr als nebulose Vermutungen, welche weiteren Ungeheuer neben Hitler, Göring und Himmler auf der Anklagebank sitzen sollten, ohne die geringste Ahnung vom Beweismaterial, das man vorfinden würde, und ohne Kenntnis der ganzen Palette der von den Nazis begangenen Verbrechen musste nun eine brauchbare Alternative zur Justiz eines Erschießungskommandos, aber auch zum Schauprozess mit feststehenden Urteilen, auf den sich Uncle Joes Juristen so gut verstanden, gefunden werden. Und das so schnell wie möglich.
Am 6. Juni 1944 waren die Alliierten in der Normandie gelandet. Nun war es Herbst, und die Amerikaner und die Russen trieben die Deutschen im Osten wie im Westen vor sich her. Die Fortsetzung des Krieges war nur noch nackter Wahnsinn. Für die angelsächsischen Militärs, denen jedes Verständnis für den mörderischen Durchhaltewillen Hitlers und seiner Generäle fehlte, rückte ein Kriegsende noch im Jahre 1944 in den Bereich des Möglichen. Es war also höchste Zeit, ernsthaft nachzudenken. Die größte Gefahr war ein Beweisnotstand. Dabei spielten die Morddelikte, die später für die Todesurteile maßgebend waren, in den amerikanischen Planungen eine erstaunlich geringe Rolle. Fern vom Schuss wurde das Verfahren als jener »Griff nach den Sternen eines neuen Völkerrechts« konzipiert, der Robert Jackson vorschwebte. Hitler hatte die ganze Welt in Tod und Verderben gestürzt, und wenn es bisher nicht strafbar gewesen war, einen Krieg vom Zaun zu brechen, dann sollte es dies von nun an eben sein.
Auch die amerikanischen Juristen stellten sich unter einem Verfahren auf der Grundlage westlicher Rechtsbegriffe zunächst noch keines vor, das auch mit Freisprüchen enden konnte. Die Frage war ja nicht, ob Hitler und seine Mittäter schuldig seien oder nicht. Die Frage war lediglich, in welches juristische Korsett ihre Schuld passte. Wenn es kein Verbrechen war, einen Kontinent ins Verderben zu stürzen und Millionen Menschenleben zu vernichten – was war dann ein Verbrechen, was war dann jemals eines gewesen? Aber wo stand der passende Paragraph? Und wie sollte man jedem einzelnen von Hitlers Satrapen seine Mitwirkung an diesem Verbrechen beweisen?
In dieser Situation waren praktikable Ideen gefragt. Eine solche lag seit dem 15. September in Form eines Memorandums auf dem Tisch, verfasst von Oberst Murray Bernays. Es gebe, schrieb er, »viele Tausende von Kriegsverbrechern, die für Verbrechen verurteilt werden sollten, die in ganz Europa begangen worden sind«, wies aber auf die Schwierigkeit hin, so viele Täter einzeln zu überführen. Er griff daher »auf die angloamerikanische Rechtsprechung zum Straftatbestand einer kriminellen Verschwörung zurück, indem er vorschlug, die Naziorganisationen und ihre führenden Mitglieder sollten vor einem internationalen Gerichtshof nicht nur wegen der grausamen Verletzung des Kriegsrechts angeklagt werden, sondern auch, weil sie (mutmaßlich seit Beginn der Nazizeit im Jahre 1933 oder noch früher) sich verschworen hatten, derartige Verletzungen zu begehen. Im angloamerikanischen Recht besteht eine Verschwörung oder strafbare Verabredung in einer Vereinbarung zwischen zwei oder mehreren Personen, sich gesetzwidrig zu verhalten«.29
Diese Bestimmung konnte als Fangnetz dienen. Dass die Nazis gesetzwidrige Ziele verfolgt hatten, stand außer Zweifel. Bernays schlug vor, die NS-Organisationen selbst unter Anklage zu stellen. Wurde eine von ihnen überführt, war jedes Mitglied schuldig. Die Strafe konnte sich danach richten, wie sich der Einzelne an den Straftaten beteiligt hatte oder was er davon wusste. Gegen Bernays’ Vorschläge wurden massive Einwände laut, doch hatte niemand einen brauchbareren. Er durfte sein Konzept im Büro von Kriegsminister Stimson vorstellen, der es an das Außen- und an das Marineministerium weiterreichte und am 21. November dem Präsidenten vorlegte, der, so Stimson in seinem Tagebuch, »seine ganz offene Zustimmung gab, als ich sagte … so bekämen wir gleichzeitig Prozessakten und eine Verfahrensprozedur an die Hand, mit denen wir gewiss jeden Beobachter der Übeltaten des Nazisystems überzeugen könnten«.30 Als im Dezember das während der Ardennenoffensive von einem SS-Panzerregiment in Malmédy an mindestens 82 amerikanischen Gefangenen begangene Massaker bekannt wurde, war auch die amerikanische Öffentlichkeit für die Idee kollektiver Schuldsprüche gewonnen.
Aus schwer begreiflichen Gründen spielte der Holocaust in der Konzeption des Nürnberger Prozesses keine Rolle. Bradley F. Smith zitiert einen Brief von Bernays aus dem Jahr 1949 (!), in dem er schrieb: »Die meisten Untaten an Juden wurden vor dem Krieg verübt.« Offenbar war er von einer geradezu atemberaubenden Blindheit geschlagen. Er müsse »1944 die Berichte über die Ausrottung der Juden gekannt haben, und doch sind sie offenbar nicht in sein Bewusstsein gedrungen, was auch für viele andere damalige Beamte in Washington zutrifft. Dabei spielte die tiefsitzende Skepsis gegenüber aller Gräuelpropaganda mit, ferner die Unfähigkeit, sich so etwas wie Auschwitz auch nur vorzustellen«.31
Die zweite tragende Idee kam von Oberst William C. Chanler. Als Oberster Militäranwalt der Alliierten Militärregierung in Italien hatte er darüber nachgedacht, ob sich eine Anklage gegen Mussolini, rechtswidrig Krieg gegen friedliebende Nachbarn geführt zu haben, mit dem Briand-Kellogg-Pakt aus dem Jahre 1928 untermauern ließ. Mit diesem Pakt hatten 63 Staaten, darunter Deutschland, feierlich auf den Krieg als Mittel nationaler Politik verzichtet. Aber in diesem Pakt waren keine Strafsanktionen gegen Staaten und schon gar keine gegen einzelne Personen vorgesehen. Deshalb konnte man – vor dem Zweiten Weltkrieg – auch die Schuldigen am italienischen Überfall auf Abessinien nicht vor Gericht stellen, oder am Japanisch-Chinesischen, am Russisch-Finnischen, am Russisch-Polnischen oder am Japanisch-Mandschurischen Krieg, und niemand hatte so etwas gefordert. Der Briand-Kellogg-Pakt war also nur ein juristischer Strohhalm, aber Roosevelt griff danach. So wurde der Strohhalm zum Stützpfeiler des zweiten Nürnberger Anklagepunktes: Planung und Führung eines Angriffskrieges. Dank Bernays und Chanler konnten die USA ihren Verbündeten nicht nur mit der nebulosen Idee, die Ungeheuer auf die Anklagebank zu setzen, sondern mit einem konkreten Konzept entgegentreten.
Trotzdem kam es auch in Jalta, wo Churchill, Roosevelt und Stalin vom 4. bis 11. Februar 1945 zum zweiten und letzten Mal zusammentrafen, noch zu keiner Einigung der großen drei über die Bestrafung der Missetäter. Die Konferenz wurde von der Kriegslage und von der europäischen Nachkriegsordnung dominiert. Stalin wollte lieber über die Offensive im Westen reden, und auch Roosevelt, eineinviertel Jahre nach Teheran ein vom Tod gezeichneter Mann, hatte keine Lust, das Thema zu diskutieren. Churchill erinnerte Stalin daran, dass die Hauptkriegsverbrecher gemäß den Moskauer Abmachungen nur nach einem gemeinsamen Beschluss bestraft werden konnten, dieses Ei habe er selbst gelegt. Er sei ursprünglich dafür gewesen, eine Liste von Hauptkriegsverbrechern aufzustellen und diese nach ihrer Festnahme und Identifizierung einfach zu erschießen. Inzwischen sei er aber zu der Meinung gelangt, dass man ihnen einen Prozess machen sollte.
Genaueres blieb ebenso in Schwebe wie die Frage, wie ernst es Churchill mit seinem verbalen Einlenken zu diesem Zeitpunkt
