Der Schwerbehindertenausweis - Mario Demmer-Benedetti - E-Book

Der Schwerbehindertenausweis E-Book

Mario Demmer-Benedetti

0,0
0,99 €

-100%
Sammeln Sie Punkte in unserem Gutscheinprogramm und kaufen Sie E-Books und Hörbücher mit bis zu 100% Rabatt.
Mehr erfahren.
Beschreibung

Was bedeutet Schwerbehinderung? Das ist, wenn man die Rechtsprechung bemüht, relativ einfach. Schwerbehindert ist, wer einen GdB von mindestens 50 oder mehr hat. GdB bedeutet Grad der Behinderung. Dieser GdB wird auf Antrag vom zuständigen Versorgungsamt oder der nach Landesrecht zuständigen Behörde festgestellt. Adressen der zuständigen Stelle für die Antragstellung finden Sie im Buchanhang.

Das E-Book können Sie in Legimi-Apps oder einer beliebigen App lesen, die das folgende Format unterstützen:

EPUB

Seitenzahl: 31

Veröffentlichungsjahr: 2020

Bewertungen
0,0
0
0
0
0
0
Mehr Informationen
Mehr Informationen
Legimi prüft nicht, ob Rezensionen von Nutzern stammen, die den betreffenden Titel tatsächlich gekauft oder gelesen/gehört haben. Wir entfernen aber gefälschte Rezensionen.



Inhalt

Der Schwerbehindertenausweis

 

 

Mario Demmer-Benedetti

Der Schwerbehindertenausweis

 

1.Auflage 2020

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Schwerbehindertenausweis

 

Mario Demmer-Benedetti

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Impressum

Texte/Umschlag: © Copyright by Mario Demmer-Benedetti

 

Mario Demmer-Benedetti

Plettenbergerstraße 30a

58849 Herscheid

[email protected]

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Vorwort

Liebe Leserin, lieber Leser,ich freue mich, dass Sie sich dazu entschlossen haben diesen Ratgeber zu kaufen.Zunächst folgendes zu meiner Motivation, diesen Ratgeber zu schreiben.Bis zu einer Routineoperation im Jahr 2003, war ich als Betriebsleiter beschäftigt.Ich hatte mich in meiner Freizeit schon intensiv mit dem Sozialgesetzbuch befasst, da die Krankenkassen meiner Frau und mir, bei der Versorgung unserer Tochter (sie ist mehrfach schwerstbehindert), erhebliche Steine in den Weg rollen wollten. Beider bereits erwähnten Operation, hat der Chirurg leider etwas geschlafen und so kam es, dass ich mehrere Monate im Krankenhaus verbringen musste. Anschließend konnte ich meinen Beruf nicht mehr ausüben. Dazu an anderer Stelle mehr.Also schulte ich um. Erst wurde ich Pflegegutachter, nach erfolgreichem Abschluss hing ich noch Studium zum Rechtsreferenten an. Hier spezialisierte ich mich von Anfang an auf das Sozial- und Behindertenrecht.Im Anschluss konnte ich dann einenSozialdienstleistungsunternehmen aufbauen. Danach war ich als Freiberufler in der Sozialberatung tätig. Hier war es meine Aufgabe genau die Dinge zu tun, welche ich Ihnen mit diesem Buch nahe bringen möchte. Nämlich Anträge richtig stellen und wissen welche Möglichkeiten und Rechte Sie haben.Leider hat sich mein Gesundheitszustand im Jahr

2016 so verschlechtert, dass ich im Rollstuhl gelandet bin und meine Tätigkeit aufgeben musste. An Tagen an denen es möglich ist schreibe ich seit dem.Meine Frau muss nun meine Tochter (Pflegegrad 5) und mich (Pflegegrad 4) versorgen. Ich bin also mitten im Thema, und das nicht nur theoretisch.

Schwerbehinderung, was bedeutet das?

Das ist, wenn man die Rechtsprechung bemüht, relativ einfach. Schwerbehindert ist, wer einen GdB von mindestens 50 oder mehr hat.GdB bedeutet Grad der Behinderung.Dieser GdB wird auf Antrag vom zuständigen Versorgungsamt oder der nach Landesrecht zuständigen Behörde festgestellt.Um festzustellen, welche Behörde für Sie zuständig ist, hilft ein Anruf bei Ihrem Rathaus in der Regel weiter.Auch das Internet ist hier eine hilfreiche Infoquelle.Adressen der zuständigen Stelle für die Antragstellung finden Sie im Buchanhang.

 

Antragsverfahren

Der Antrag auf Feststellung einer Schwerbehinderung wird bei der jeweils zuständigen Behörde gestellt.Da die Behörde nicht über das fachliche Wissen verfügt, nehmen Sie zur Beurteilung, ob eine Schwerbehinderung vorliegt und wenn, wie hoch diese ist, ersteinmal Berichte ein.In der Regel werden dafür von Ihren Ärztinnen, Ärzten und Krankenhäusern sowie den von Ihnen benannten sonstigen Stellen Berichte angefordert. Wenn Sie ärztliche Unterlagen über Ihren derzeitigen Gesundheitszustand haben, fügen Sie diese bitte Ihrem Antrag bei.Über das endgültige Ergebnis erteilt die Behörde einenFeststellungsbescheid. Sollten Sie mit dem Bescheid nichteinverstanden sein, besteht die Möglichkeit, ihn imWiderspruchsverfahren und später auch im Klageverfahren überprüfen zu lassen.Sollte ein positiver Bescheid erlassen werden, erhalten Sie einen sogenannten GdB.Mit dem „Grad der Behinderung” (GdB) wird die Auswirkung einer Behinderung auf die Teilhabe am Leben gekennzeichnet.Dabei spielt es keine Rolle, aus welchem Grund Sie eineBehinderung haben.Die Festlegung eines GdB erfolgt von 20 bis 100.Als schwerbehindert gelten Menschen, bei denen ein GdB von mindestens 50 festgestellt ist.Wichtig: Wenn sich Ihr Gesundheitszustand verschlechtert, kann jederzeit ein Änderungsantrag gestellt werden.