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Auch wenn der "Normalbürger" bis heute immer noch in der Lage ist sich die Welt, das Weltgeschehen und vor allem die Situation in Deutschland schön zu reden, so ändert das nichts an der Realität. Die ist Grauen erregend, vor allem für freiheitsliebende, intelligente, vernünftige Menschen. Zugegeben letztere sind eine Minderheit, sogar eine verschwindend geringe, aber doch die, auf nur der die Hoffnung für eine friedliche lebenswerte Zukunft basieren kann. Betrug und Lügen waren in rund 200.000 Jahren menschlicher Vergangenheit noch nie das Mittel der Wahl für Gerechtigkeit, Frieden und Wohlstand, auch werden sie es künftig nicht sein. Das Buch "Der Staat als Räuberbande" befasst sich vorwiegend mit dem Moloch Staat im Staat, der seit einigen Jahrzehnten wahnwitzig wuchert, genauer gesagt sein Kontroll-, Überwachungs- und Regelungswahn. Er nennt es Gesetz und urteilt im Namen des Volkes, in Wahrheit ist es Gängelung und Bevormundung frei geborener Individuen. Sie können schon hier nicht mehr ganz folgen? Dann werden Sie wohl das Buch lesen müssen, denn könnte man das Problem in wenigen Sätzen analysieren und gar noch eine Lösung anbieten, hätte es der Autor getan. Im Buch wird zu Anfang die Entstehung des Staates beleuchtet, sie werden staunen welch abenteuerliche Theorien hoch gelobte Denker diesbezüglich zum Besten gaben. Selbst heute noch hat "der Staat" ein ernsthaftes Legitimitationsproblem. Beriefen sich Könige, Fürsten und Kaiser noch auf ihr "von Gottes Gnaden" und gar Sprüche wie "Der Staat bin ich" waren von Ihnen zu vernehmen, so redet man sich heute auf die "Verfassung" raus. Ein Schriftstück, nicht selten aufgesetzt unter dubiosen Bedingungen, soll einem anonymen physisch nicht greifbaren Moloch namens Staat das Recht einräumen Sie zu vereinnahmen, ja Sie als seinen Besitz zu betrachten (Staatsbürgerschaft), von der Wiege bis zur Bahre. Der gesichtslose Moloch kann Sie in den Tod schicken (Kriegsdienst, Todesstrafe), sie auspressen (Steuern, Abgaben) und neuerdings bis ins Kleinste ausspionieren. Die Verfassungen sind dazu da den Menschen vor dem anonymen Machtapparat Staat zu schützen, werden dem aber immer seltener gerecht. Eine Legitimation des Staates an sich, stellen Verfassungen nicht dar. Im Buch wird nachgewiesen, dass die Legitimation des Staates seine Gewalt, die physische, primitive Gewalt bzw. deren Androhung gegen Sie und alle seine Bürger ist und immer schon war.
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Seitenzahl: 301
Veröffentlichungsjahr: 2014
Der Staat als Räuberbande
Gewidmet den Helden der Freiheit
Bradley Manning, Julian Assange
und Edward Snowden
Ohne Blut zu vergießen und ohne Rücksicht auf ihr eigenes Schicksal haben diese Heroen der gesamten Menschheit aufgezeigt wie verbrecherische Regime die grundlegenden Menschenrechte mit Füßen treten.
Werner Wasserberg
Der Staat als Räuberbande
Der Staat ist die größte Gefahr für Ihre Freiheit und Ihren Wohlstand
Band I
www.tredition.de
Impressum:
© 2013 Werner Wasserberg
Umschlaggestaltung, Illustration: Werner Wasserberg
Verlag: tredition GmbH, Hamburg
ISBN: 978-3-8495-6895-5
Das Werk, einschließlich seiner Teile, ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung ist ohne Zustimmung des Verlages und des Autors unzulässig. Dies gilt insbesondere für die elektronische oder sonstige Vervielfältigung, Übersetzung, Verbreitung und öffentliche Zugänglichmachung.
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Inhaltsverzeichnis
Kapitel 1: Die Ansätze der Philosophen zum Thema „Staatsentstehung“
Kapitel 2: Was ist von anderen Wissenschaftszweigen zum Thema Staatsentstehung zu erfahren?
Kapitel 3: Was wissen die Rechtsgelehrten über den Staat und seine Entstehung?
Kapitel 4: Die Entstehung der Staaten
Kapitel 5: Was ist der Staat?
Kapitel 6: Der Staat als organisatorische Notwendigkeit?
Kapitel 7: Staatsdiener sind Diener des Volkes
Kapitel 8: In der Realität Parteienherrschaft
Kapitel 9: System der Ungerechtigkeit
Kapitel 10: Justiz Notwendiges Übel
Kapitel 11: Justiz und deren politischer Missbrauch
Kapitel 12: System der Geld und Ressourcenverschwendung
Kapitel 13: Resultat Steuerwahn
Kapitel 14: Der Fehler im (Wirtschafts-) System
Kapitel 15: Zwang zur Globalisierung?
Kapitel 16: Vom Volk nicht legitimierte Staatenzusammenschlüsse
Band II
Kapitel 17: Fremdbestimmung von Außen und Innen
Kapitel 18: Kriegsdienst Militär und Landesverteidigung
Kapitel 19: Der Staat – Ein System der Unterdrückung
Kapitel 20 : Die Rolle der Medien
Kapitel 21: Wir sind das Volk
Kapitel 22: Ziele
Ziel: innenpolitisch: Der gerechte, humanistische und souveräne Staat
Ziel: außenpolitisch: Friedliche Kooperation
Ziel: Weltbevölkerung und Wirtschaft: Langfristig stabile Verhältnisse
Kapitel 23: Was ist zu ändern?
Kapitel 24: Wie führt man diese Änderungen praktisch durch?
Kapitel 25: Zusammenfassung und Ausblick Wer sind die Volksbetrüger und was soll mit ihnen geschehen?
Fragen und Vorüberlegungen
Ist es statthaft am Existenzrecht oder der Notwendigkeit des Staates zu zweifeln?
Wer oder was ist der Staat überhaupt?
Wie entstand der erste Staat bzw. die ersten Staaten?
Weshalb ist es höchste Zeit sich diesen Themen zu widmen?
Oder ist es gar schon zu spät?
Wohin führt uns das noch?
Ist es angebracht und sinnvoll die Staatsmacht einzubremsen und auf ein vernünftiges Maß zurückzustutzen?
Ist so was denkbar?
Falls es denkbar ist, ist es in der Praxis möglich?
Nutzt es oder schadet es?
Wem nutzt es?
Wem schadet es?
Ist es gefährlich?
Gefährdet es die Demokratie oder verhilft es der Demokratie erst zum
eigentlichen Durchbruch?
Fragen über Fragen! Es wird Zeit für Antworten!
Der Staat bestimmt schon vor der Geburt über einen Menschen. Das bleibt sein ganzes Leben lang so. Selbst nach dem Tod bestimmt der Staat wo und wie ein Mensch beigesetzt werden darf und was er wie vererben darf.
Der Staat nimmt von Anfang an Einfluss, bestimmt, regelt, fordert, unterdrückt, verbietet, gestaltet und manchmal hilft er auch.
Wundert es angesichts dessen niemanden, dass obige Fragen nicht aktuell sind, ja dass sich in der Menschheitsgeschichte nur Wenige ernsthaft mit derartigen Fragen befassten?
Die eiligste Frage zuerst: „Weshalb ist es höchste Zeit sich diesem Thema zu widmen?“ Das macht die Beweggründe zu dieser Untersuchung verständlich:
Bei näherer Überlegung kann selbst der brävste Staatsbürger nicht bestreiten, dass seine Freiheiten und Rechte kontinuierlich beschnitten werden. Eine unendliche Flut von Gesetzen wird ersonnen um alles bis ins Detail zu regeln. Per Strafandrohung wird es dann durchgesetzt.
Wo das sinnvoll ist wird zu gegebener Zeit erörtert.
Es ist höchste Zeit dem Staat auf den Zahn zu fühlen, denn er schickt sich gerade an seine Kritiker zu kriminalisieren und möchte am liebsten alles flächendeckend überwachen. Die technischen Möglichkeiten dazu existieren längst.
Die Begründungen (Terrorprävention) der Innenminister sind lächerlich, weiß doch jeder, der auch alternative Medien nutzt, dass der Staat selbst über seine Geheimdienste meist die Finger im Spiel hat.
In den 1980iger Jahren wurde in Filmen und Hörspielen die Horrorversion des allmächtigen Überwachungsstaates als mögliche Zukunft vorweggenommen. Es war schwer zu glauben, dass die Menschen sich so etwas bieten lassen würden, da der Weg dahin nicht beschrieben wurde, sondern nur das schließliche Vorhandensein eines solchen Molochs.
Vielen ist der Roman und die Verfilmung von „1984“ ein Begriff. Technisch längst überholt, ist man inhaltlich immer noch auf dem Weg zum allmächtigen Moloch Staat. Würde man sich auf nationaler Ebene hier und da dem noch erwehren können, so sind mittlerweile längst die supranationalen Bundesstaaten ausgerufen. In Europa der Moloch EU, in Asien sein Pedant ASEAN. (Association of South East Asian Nations) http://de.wikipedia.org/wiki/ASEAN
Kann man das weiter zulassen? Ist das normale Volk, die Gerechten, Fleißigen, Verantwortungsvollen und Ehrlichen, tatsächlich unfähig sich der Lügner, Betrüger, Täuscher und Manipulierer zu erwehren?
Ist „Otto Normalverbraucher“ unfähig oder nur zu bequem, zu feige oder zu blauäugig?
Ein Blick in die Vergangenheit, der zeigt wie das alles anfing mit Staaten, Bevormundung, Unterdrückung und Bestrafung, schafft Transparenz. Dies erlaubt dann die tabuverletzende Frage: Wer gab dem Staat das Recht über das Leben der Menschen zu bestimmen?
Ja schlimmer noch: Wie kommt ein abstraktes Gebilde namens Staat darauf, dass Menschen sein Eigentum sein könnten über das er durch Staatsbürgerschaft verfügen kann und die er per Kriegsdienst und Todesstrafe sogar in den Tod schicken kann?
Leicht dahin gesagt: Einen Blick in die Vergangenheit werfen. Wie geht so etwas? Die eigene Anschauung erlaubt nur einen Blick zurück bis zur Zeit der Kindheit, als das Bewusstsein erwachte. Woher bekommt man wahre Informationen aus der Zeit davor?
Es sollten die Geschichtsforschung, die niedergeschriebene Geschichte, die Paläontologie, die Anthropologie, die Archäologie und die Geologie sein, die Einblicke in lang vergangene Zeiten ermöglichen.
Sollten! Alle diese Wissenschaften haben ihre Schwächen. Im besten Fall technisch bedingte. Viel häufiger aber bedingen menschliche Schwächen, wie z.B. Eitelkeit und die Sucht nach Ruhm und Anerkennung, falsche Informationen. Als sei dies nicht schon genügend Gefahr für die historische und prähistorische Wahrheitsfindung, so kommen noch die Verfälschungen durch die jeweiligen politischen und religiösen Ideologien ihrer Zeit hinzu.
Für die Machthaber war und ist es eine Selbstverständlichkeit Informationen zu ihren Gunsten zu manipulieren, so dass von der Wahrheit, also dem tatsächlichen Ablauf eines Ereignisses, seiner Umstände und Ergebnisse, oft nur ein fahler Schatten übrig bleibt.
Unumgänglich ist es daher, für jeden an der Wahrheit Interessierten, selbst verschiedene Quellen zu sichten, abzuwägen, auf Logik und auf Plausibilität zu prüfen, um schließlich der Wahrheit wenigstens nahe zu kommen.
Daher zunächst ein Blick auf das was andere zum Thema Staatsentstehung zu sagen haben:
Kapitel 1:
Die Ansätze der Philosophen zum Thema „Staatsentstehung“
Zuerst ist Thomas Hobbes „Leviathan“ zu nennen. Diese staatstheoretische Schrift gilt als eines der bedeutendsten Werke der politischen Philosophie.
Schon das Erscheinungsjahr (1651) gibt eine Vorstellung davon auf welcher Wissensbasis Hobbes nur argumentiert haben konnte. Charles Darwin der Begründer der Evolutionswissenschaft wurde 1809, also erst 158 Jahre später geboren und veröffentlichte sein Buch „Über die Entstehung der Arten“ 1859. Hobbes und seine Zeitgenossen wussten noch rein gar nichts vom Neandertaler und anderen Frühmenschen.
Selbst Immanuel Kant (1724-1804) war weit davon entfernt ernst zu nehmende Überlegungen zur Staatsentstehung anstellen zu können, da wie man sehen wird, hierzu ein auf evolutionären Vorgängen beruhender Denkvorgang unumgänglich ist.
Der in dieser Zeit immer wieder auftauchende Begriff Naturzustand, so gut er im 17. bis 19. Jahrhundert gemeint gewesen sein mag, ist eine Fiktion, die darauf aufbaut, dass der Mensch in seiner jetzigen Form direkt von Gott geschaffen wurde.
Auf diesem „Naturzustand“ aufbauend wurden nun Überlegungen zur Staatsentstehung angestellt.
1. (…) „ Während man in anderen Kulturen von (so die europäische Perspektive) unsinnig langen geschichtlichen Traditionen ausging, lebte man in Europa mit dem rational überschaubaren historischen Raum der sich mit überlieferten Bauwerken und Dokumenten selbst bewies. Judentum, Christentum und Islam kamen hier in der Geschichtssicht überein: Die Welt war um das Jahr 3950 v. Chr. (…) geschaffen worden. Adam hatte noch am ersten Tag die Sprache erfunden und die Tiere benannt. Den größeren Schritt in die Kultur brachte der Sündenfall, der für Adam und Eva mit der Vertreibung aus dem Paradies endete. Ein „Naturzustand “ war in diesem Modell ansatzweise gegeben. In ihn konnten wir, so die Theorie, auf Grund der Erbsünde nicht wieder zurück. “ (…)(…) „Die Philosophen des 17. und 18. Jahrhunderts gingen davon aus, dass Adam unverzüglich mit der Konstruktion von Städten, Transportmitteln und allen praktischen Einrichtungen des Lebens begann“ (…)1
Über Kant, ‚Mutmaßlicher Anfang der Menschengeschichte‘ (1786):
(…) So bedeutet ihm die Vertreibung aus dem Paradiese „in die weite Welt“ keineswegs eine Strafe, sondern den Übergang aus der „Rohigkeit“ eines „bloß tierischen“, vom „Gängelwagen“ des Instinkts geleiteten Geschöpfs zur Leitung der Vernunft, aus der „Vormundschaft der Natur“ in den „Stand der Freiheit“. An Mose 1, 4 knüpft er eine Schilderung der einander folgenden Anfangsstufen der Kultur (Jägerleben, Hirtenleben, Ackerbau) bis zu den Anfängen von städtischer Kultur, Kunst und vor allem „bürgerlicher Verfassung“. (…)2
Somit erübrigt es sich auf die Gedankengänge und Arbeiten obiger Philosophen zum Thema Staatsentstehung weiter einzugehen. Deren Wissenstand ist mittlerweile völlig überholt. Überlegungen zur Staatsentstehung, die die Evolution, auch des Menschen, außen vor lassen, sind hier irrelevant.
Wir wollen uns nur mit für unsere Fragestellung wirklich wichtigen Dingen auseinandersetzen. Dennoch gehört es zur guten philosophischen und seit der Aufklärung auch wissenschaftlichen Tradition, sich erst einmal umfassend umzusehen was andere dieser Zünfte so von sich gegeben haben, insbesondere zum fraglichen Thema.
Für die heutigen im Staatsdienst stehenden Philosophen ist es das Tagesgeschäft sich mit den Denkvorgängen, Beweggründen, Biographien und Schriften ihrer Philosophen Kollegen in endlosen Abhandlungen zu befassen. Nur einen verschwindend geringen Teil ihrer gut bezahlten Zeit verwenden sie um sich aktuellen Problemen zu widmen.
Dem Normalbürger fehlt die Zeit sich eingehend mit allem auseinanderzusetzen was in zweieinhalb Jahrtausenden von Philosophen und Wissenschaftlern niedergeschrieben wurde.
Um auch dem Leser Zeit zu sparen, muss hier ein grober Rundblick genügen, der feststellt was zum Thema Staatsentstehung bislang verfasst wurde. Selbst heute winden sich Staatsrechtler wenn es darum geht die staatliche Macht zu legitimieren. Das sollte aufhorchen lassen. Etwas so banales wie der alles regelnde und kontrollierende Staat kann nicht mit wenigen Worten seine Befugnis darlegen?
Philosophische Größen, angefangen bei Aristoteles, über Thomas Hobbes, Samuel von Pufendorf, John Locke und natürlich Immanuel Kant, haben zumindest versucht die Staatsentstehung oder dessen Rechtfertigung zur ergründen, sich kritisch mit dessen Machtausübung befasst und Verbesserungsvorschläge gemacht. Durch mangelhaftes Wissen über die Entstehung des Menschen mussten sie aber zwangsläufig in ihrer Theorie zur Staatsentstehung falsch liegen.
Als Beispiel ein Zitat aus Pufendorfs Werk:
„Die gesunde Vernunft sagt, dass es eine außer allem Zweifel liegende Tatsache ist, dass nach der Vermehrung des Menschengeschlechts Ordnung, Frieden und Sicherheit nicht bestehen können, es sei denn man gründet Staaten, die ohne die höchste Staatsgewalt nicht denkbar sind. Daher ist dafür zu halten, dass die Staaten und die höchste Staatsgewalt von Gott herkommen als dem Urheber des Gesetzes der Natur. Denn es stammt von Gott nicht allein das, was er selbst unmittelbar und ohne jede Mitwirkung menschlichen Tuns hervorgebracht hat; sondern auch, was Menschen unter der Leitung der gesunden Vernunft nach der Lage von Zeit und Ort als zu erfüllende Verpflichtung auf sich genommen haben, ist ihnen von Gott aufgetragen. Und da bei einer großen Menschengruppe das natürliche Gesetz nicht wirksam gemacht werden kann ohne Staatsgewalt, ist offenbar, dass Gott, der den Menschen das Naturgesetz auferlegt hat, auch vorschreibt, Staaten zu gründen, damit sie als Mittel dienen, das Naturgesetz zu verwirklichen. Daher billigt Gott auch in der Heiligen Schrift diese Gewalt ausdrücklich und erklärt sie zu der seinen und sichert ihre Heiligung und Anerkennung mit den strengsten Gesetzen. “3
Samuel Pufendorf schrieb im Auftrag staatlicher Machthaber. Während seiner Tätigkeit an der Universität Lund in Schweden erschien dort sein Hauptwerk „Natur- und Völkerrecht“ (De Jure Naturae et Gentium). Im Jahre 1673 veröffentlichte er einen Auszug daraus unter dem Titel
„Die Pflicht des Menschen und Bürgers“. Im Jahre 1677 wurde er zum schwedischen Historiographen ernannt.
Nach seinem Wechsel nach Berlin wurde er dort am brandenburgischen Hof Historiograf und geheimer Rat. Die Staatsräson war ihm immer die Leitlinie. Er rechtfertigte uneingeschränkt den Absolutismus und verlangte unter allen Umständen die Unterordnung der Bevölkerung unter den jeweiligen Herrscher, gleichgültig ob dieser rechtmäßig herrschte, durch Eroberung an die Macht kam, gerecht oder ungerecht war.
Jean-Jacques Rousseau wäre als Ausnahme unter denen zu nennen, die sich überhaupt mit dem Thema Legitimation und Entstehung des Staates befassten. Durch offensichtlich unvoreingenommene Beobachtung von Tier und Mensch, sowie deren Verhalten allein, in Gruppen und in der Gesellschaft, erkannte er geradezu genial denkend evolutionäre Zusammenhänge zum problematischen Gruppenverhalten der Menschen. Konkret zur Staatsentstehung hat aber auch er nichts zu sagen was einer kritischen Prüfung aus heutiger Sicht standhielte.
Erstaunlich und sehr lobenswert ist mit welchem Fleiß viele der genannten im Zuge der Aufklärung ihre kritischen Überlegungen zum Thema Staatsmacht, Staatstheorie und Staatsrecht bewerkstelligten und auch veröffentlichten. Der Widerstand, der Druck und die Verfolgung durch die meisten Herrscher und auch die Kirchen war erheblich.
Dass Voltaire 1694-1778 nicht zu den Kritikern des Staates an sich zu zählen ist, braucht für Kenner seiner Werke und Biographie nicht erwähnt zu werden. Für alle Andern sei es hiermit gesagt. Obwohl er als wichtiger Aufklärer gilt und ein Zeitgenosse einiger der oben erwähnten war, arrangierte er sich stets mit der Herrscherklasse und, von eitlem Geplänkel abgesehen, auch mit den Herrschern selbst. (Philipp von Orleans, Ludwigs XV. (Frankreich), George I (England) und Friedrich II (Preußen))
Bei den Philosophen des 19. Jahrhunderts wird man erst recht nicht fündig auf der Suche nach einer Beschreibungen zur Staatsentstehung. Für die Romantiker standen Musik, Literatur und meist auch Religion im Fokus. Ihre Sehnsucht nach Harmonie verbat geradezu jeden kritischen Blick auf die staatliche Ordnung.
Auch die Vertreter des Idealismus helfen nicht weiter, denn die eingangs gestellten Fragen werden von ihnen nicht einmal ansatzweise berührt.
Der Historizismus, die dritte große philosophische Strömung des 19. Jahrhunderts, erweckt dem Namen nach Hoffnung. Seine Vertreter waren, Barthold Georg Niebuhr (1776–1831), Leopold von Ranke (1795–1886) und Johann Gustav Droysen (1808–1884). Durch Ihr schaffen wurde Geschichtswissenschaft von Philosophie getrennt, was zunächst positiv erscheinen mag.
In der nun eigenständigen Disziplin sind dem Historiker Theodor Mommsen umfassende Werke zur Römischen Geschichte und dem Römischen Rechtssystem einschließlich römischen Staatsrechtes zu verdanken. Seinem Kollegen und politischen Widersacher Heinrich von Treitschke (1834-1896), einem Historiker und Professor für Staatswissenschaften, war es wichtiger sein Wirken der Staatsräson unterzuordnen. Er sah seinen Auftrag darin die Politik Preußens zu rechtfertigen. Objektivität in der Geschichtsschreibung lehnte er offen ab. Der Titel seines Hauptwerkes: „Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert“.
Von beiden ist nichts zu erfahren zum hier behandelten Thema. Gleiches gilt für die Nachfolgenden nicht deutschen Historiker:
Thomas Babington Macaulay, England(1800 -1859), und Jules Michelet, Frankreich (1798 -1874). Sie befassten sich ausschließlich mit relativ späten Abschnitten der Geschichte ihrer eigenen Nation, ebenso wie der oben genannte Deutsche Heinrich von Treitschke.
Auch bei Denkern wie Friedrich Nietzsche (1844-1900) und Arthur Schopenhauer (1788-1860), die keiner Richtung zuzuordnen sind, ist nichts zu finden zur Staatenentstehung.
Der Vollständigkeit halber seien noch Friedrich Engels und Karl Marx erwähnt. In seinem Werk „Der Ursprung der Familie, des Privateigentums und des Staats“, versucht Engels sich an einer Darstellung auch der Staatsentstehung, wird aber dem Titel in keiner Weise gerecht. Es handelt sich mehr um willkürlich und naiv zusammengeschriebene Phantasien, die teilweise auf realen Erkenntnissen basierten, die er von Marx und Lewis Henry Morgan übernommen hatte. Seine und Morgan’s Einteilung war „Wild heit“, „Barbarei“ und „Zivilisation“, als nacheinander durchlaufene Entwicklungsstufen.
Im 20. und spätestens im 21. Jahrhundert sollte man doch nun fündig werden?
Weit gefehlt, zumindest bei den klassischen Philosophen.
Kein einziger befasst sich mehr detailliert mit Geschichte, das ist jetzt Aufgabe der neuen Zunft der Historiker, die nun mit wissenschaftlichen Methoden der Geschichte zu Leibe rücken sollen.
Überhaupt wird alles aufgeteilt. Nicht nur innerhalb des Bereiches Philosophie. Es entstehen unzählige Fachrichtungen in der Überzeugung, dass keiner mehr die Zeit und Kapazität hat auf allen Gebieten zu forschen.
Das ist natürlich vom Grundsatz her richtig, führt aber in der Konsequenz dazu, dass wenn auch die großen Denker der Philosophie sich keinen Gesamtüberblick mehr schaffen, diesen niemand mehr hat.
Und nach der zusammenfassenden Frage, woher nimmt der Staat das Recht von der Wiege bis zur Bahre und darüber hinaus über das Leben der von Natur aus freien Menschen zu bestimmen? Anders herum ausgedrückt, wer gab ihm das Recht, denn der Staat ist ja heutzutage immer schon da wenn ein neues menschliches Individuum geboren wird? Herrscht Schweigen.
Es muss doch wohl irgend wann in der Vergangenheit etwas geschehen sein, das es wildfremden Menschen erlaubt (den sogenannten Repräsentanten des Staates), sich in die höchst eigenen Belange eines von Natur aus freien Menschen einzumischen und ihn zu allem möglichen unter Strafandrohung zu zwingen.
Der Staat als solches wird hiermit aufgefordert seine ursprüngliche Legitimation nachvollziehbar darzulegen.
Da noch nicht einmal klar ist wie im Einzelnen die ersten Staaten entstanden, ist natürlich erst einmal dies zu klären.
Kapitel 2
Was ist von anderen Wissenschaftszweigen zum Thema-Staatsentstehung zu erfahren?
Es scheint angebracht bei den Historikern nachzusehen, die ja nun im 20. und 21. Jahrhundert diese Frage beantworten können sollten:
Historiker, also Geschichtswissenschaftler, was ist das nochmal genau?
Wie ist Geschichte definiert?
Laut Wikipedia4 :
Geschichteim allgemeinen Sinn bezeichnet alles, was geschehen ist. Im engeren Sinne ist Geschichte die Entwicklung der Menschheit, weshalb auch von Menschheitsgeschichte gesprochen wird (im Unterschied etwa zur Naturgeschichte). In diesem Zusammenhang wird Geschichte immer synonym mit Vergangenheit gebraucht. Daneben bedeutet Geschichte aber auch die Betrachtung der Vergangenheit im Gedenken, im Erzählen und in der Geschichtsschreibung. Forscher, die sich der Geschichtswissenschaft widmen, nennt man Historiker. (…)
Und weiter : (…)Wenn man Geschichte als Vergangenheit betrachtet, lassen sich folgende Bereiche unterscheiden:
Die Geschichte des Universums: Sie wird von Astronomen, Astrophysikern, Geologen, Biologen und anderen Naturwissenschaftlern betrachtet Erdgeschichte, Naturge schichte), nicht von Historikern. Dies betrifft auch die Entstehung des Homo sapiens.
Die Geschichte des Menschen: Damit setzt eine Entwicklung ein, die kulturelle Faktoren beinhaltet. Der Mensch veränderte von jeher seine Umwelt, um sie seinen Bedürfnissen anzupassen. Diese Art Geschichte ist Gegenstand von Archäologie, Ethnologie und Sozialgeografie.
Die Geschichte des Menschen seit der Erfindung der Schrift (im 4. Jahrtausend v. Chr.).
Nur die Geschichte in diesem dritten, engsten Bereich ist Gegenstand der Geschichtswissenschaft mit ihrer spezifischen Methode, denn erst über Schriftzeugnisse wird das fassbar, was der Mensch aus dem Erfahrenen als seine Geschichte versteht und wie er sich diese angeeignet hat. Im Mittelpunkt der Beschäftigung mit Geschichte, der Erkundung (griechisch: Historie) der Vergangenheit, stehen dabei die Quellen. (…)
Jetzt wird es langsam richtig komisch. Genau für den Zeitraum der Menschheitsgeschichte dem hier das Interesse gilt ist, wie man oben sehen kann, keiner so richtig zuständig, denn die Schrift wurde erst erfunden nachdem es die ersten Staaten gab und zwar zunächst um wirtschaftlich/organisatorisches festzuhalten.
Wäre da noch Archäologie, Ethnologie und Sozialgeografie.
Letzteres kann sofort gestrichen werden. Sozialgeografie befasst sich ausschließlich mit gesellschaftlichen Problemen von Mitte des 19. Jahrhunderts bis zur Gegenwart.
Die Ethnologie, früher Völkerkunde genannt, ist ebenfalls stark Gegenwartsbezogen, sie kann aber beim Fortschreiten im Thema sicherlich behilflich sein, denn sie befasste sich in ihren Ursprüngen überwiegend mit außereuropäischen, schriftlosen und nicht-staatenbildenden Gesellschaften, ethnischen Gruppen, sowie mit indigenen Völkern auf die das zutraf.
Definiert wurden diese wie folgt:
nicht entwickelte ( = primitive) Kulturen,
schriftlose Kulturen
nicht-industrielle Kulturen
nichtstaatliche Kulturen
„savages“, „sauvages“, „Wilde“ also nicht zivilisierte, nicht erzogene bzw. im Naturzustand befindliche Kulturen
geschichtslose und damit der Tradition verhaftete unmoderne Kulturen
nicht entfremdete oder von der eigenen westlichen Zivilisation unberührte Kulturen
nichteuropäische Kulturen5
Im Analogieverfahren kann die Ethnologie dann wohl helfen, die an der Schwelle zur neolithischen Revolution stehenden Menschen, bis hin zu den anschließenden damaligen Ackerbauern, die noch in Einzelsiedlungen und Dörfern leben, zu beleuchten. Daraus können dann Schlüsse gezogen werden wie und weshalb Städte entstanden und wie daraus Staaten wurden.
Bleibt also noch die Archäologie, auf deutsch Altertumskunde, sie befasst sich nur mit materiellen Hinterlassenschaften im Zusammenhang mit der Entwicklung des Menschen und seiner Kultur. Der Zeitrahmen von 2.500.000 Jahren ist gigantisch und erforderte zusammen mit der geographischen Verteilung der Forschungs- und Fundorte eine Aufteilung in mittlerweile sehr viele Fachrichtungen.
Die relevanten archäologischen Methoden entwickelten sich erst im Laufe des 19. Jahrhunderts. Erst mit Charles Darwin’s Buch „Über die Entstehung der Arten“ kam langsam eine Diskussion darüber in Gang, dass auch der Mensch sich entwickelte und nicht in seiner jetzigen Form von Gott erschaffen wurde. Es dauerte bis ins 20. Jahrhundert bis sich diese Auffassung allgemein durchsetzte. In mehrerlei Hinsicht unterliegt somit auch die Archäologie Einschränkungen, die der Erforschung des Themas Staatsentstehung wenig förderlich sind. Noch ganz abgesehen von behindernden Faktoren wie zeitgeschichtlichen Ereignissen, zum Beispiel Kriegen, nationalen Egoismen und Befindlichkeiten, sowie allgemeinen politischen Bestrebungen, die wenig an der Wahrheit, um so mehr aber an der Ausschlachtung von archäologischen Entdeckungen für ihre Ziele interessiert sind.
Um das Kapitel nicht ausufern zu lassen, wird hier der aufwändige im Ausschlussverfahren durchgeführte Suchprozess innerhalb der archäologischen Fachbereiche bei Seite gelassen und direkt zur sogenannten Vorderasiatischen Archäologie gewechselt.
Nur innerhalb der vorderasiatischen Archäologie wird die Staatsentstehung halbwegs hinreichend behandelt. Sowohl bezogen auf die Geographie, die Zeitabschnitte, und die zeitlichen Abfolgen. Es wird auch ansatzweise interdisziplinär mit den Gebieten Naturwissenschaft, Geschichtswissenschaft, und Altorientalistik zusammengearbeitet.
Was findet man im Fachbereich vorderasiatischen Archäologie?
Zuerst die Definition:
Die Vorderasiatische Archäologie ist eine wissenschaftliche Disziplin, die sich auf Grundlage archäologischer Quellen mit der möglichst umfassenden Erforschung des Alten Orients befasst. Methodisch steht sie der Ur- und Frühgeschichte nahe und behandelt einen Zeitraum von grob 10.000 Jahren, der spätestens mit der Ausbreitung des Islam im 7. Jahrhundert endet. Sie ist eng mit der Altorientalistik verknüpft und wird im englischen Sprachrauch oft mit dieser zu den Ancient Near Eastern Studies zusammengefasst. Als Quellen dienten zunächst vor allem die Kunst, vor allem die Baukunst des Alten Orients, heute werden jedoch alle fassbaren archäologischen Spuren dieses Kulturraumes behandelt.
Da sich im Forschungsgebiet der vorderasiatischen Archäologie mit dem Übergang zur Sesshaftigkeit und Nahrungsproduktion, der Entstehung von Städten und Staaten und der Schriftentstehung weltweit erstmals mehrere bemerkenswerte Entwicklungsschritte der Menschheit vollzogen, bezeichnet sich die vorderasiatische Archäologie manchmal auch als „Archäologie der Anfänge “.
…„heute werden jedoch alle fassbaren archäologischen Spuren dieses Kulturraumes behandelt. “ …6
Also auch diese Disziplin befasst sich erst in jüngster Zeit mit den Spuren die vor staatliche und vor schriftliche menschliche Siedlungen hinterlassen haben.
Weiter heißt es in Wikipedia (Stand: 12.09.2010) :
(…) Forschungsgegenstand
Forschungsraum
Die vorderasiatische Archäologie erforscht gemeinsam mit der Altorientalistik die Geschichte des alten Vorderen Orients. Diese wird von der vorderasiatischen Archäologie heute besonders unter kultur-, wirtschaftsund sozialgeschichtlichen Fragestellungen untersucht, während die Kunstarchäologie seit den letzten 30 Jahren an Bedeutung verloren hat, obgleich sie auch weiterhin noch betrieben wird. Hinsichtlich der Definition des zu untersuchenden geographischen und zeitlichen Raumes existiert jedoch keine einheitliche Lehrmeinung.
Gemeinhin wird Mesopotamien (v. a. Irak und Teile Syriens) als das Kernarbeitsgebiet des Faches angesehen, auch zählt, spätestens seit den um die Jahrhundertwende begonnenen Grabungen in Troja und besonders auch in Hattusa, Anatolien, das die Hochkultur der Hethiter hervorgebracht hatte, zum Interessensgebiet. Unbestritten ist auch die Zugehörigkeit Phöniziens und Jordaniens sowie des Iran zum Fach. Das von allen Fachvertretern anerkannte (minimale) Forschungsgebiet reicht demnach von Schwarzem Meer, Kaukasus und Kaspischem Meer im Norden bis an den Nordrand der Syrisch-Arabischen Wüste im Süden sowie von den Ostküsten der Ägäis und des Mittelmeeres im Westen bis an den Ostrand des iranischen Hochlandes.[1] Insbesondere der Ostrand des Forschungsgebietes wird von einigen vorderasiatischen Archäologen bis in den mittleren Orient (um Afghanistan und Westpakistan) auf das Verbreitungsgebiet der Induskultur ausgedehnt. Im Süden wird heute oft die gesamte arabische Halbinsel (Saudi-Arabien, Yemen, Oman) samt Golfanrainerstaaten (Vereinigte Arabische Emirate, Bahrain, Katar) zum Forschungsgebiet gezählt; einige Archäologen dehnen das Forschungsgebiet auch nach Norden auf Aserbaidschan und Turkmenistan und im Westen auf Zypern aus. Als maximaler Umfang des Forschungsgebietes werden deshalb die Gebiete zwischen Bosporus und Sinai-Halbinsel im Westen und dem Industal im Osten angegeben.[2] Ursache für diese Unterschiede in der Definition des geographischen Raumes sind Forschungsergebnisse der letzten Jahrzehnte, die zeigten, dass die Wechselwirkungen zwischen den Kerngebieten des Alten Orients und seinen Rand- sowie Nachbargebieten im Laufe der Jahrhunderte oft unterschiedlich ausgeprägt waren. Deshalb wurde dafür plädiert, den Alten Orient als keinen fest umrissenen Raum zu begreifen. Stattdessen habe es die vorderasiatische Archäologie mit einem Gebilde von Regionen zu tun, die Anteil am Phänomen der vorderasiatischen Kultur hatten und deren Grenzen sich im Laufe der Zeit immer wieder verschoben. (…)
Für an weiteren Details der Anfänge und früher Sichtweisen innerhalb dieser Fachrichtung Interessierte sei der Besuch obiger Internetseite von Wikipedia empfohlen, hier würden weitere Auszüge den Rahmen sprengen, da die Staatenentstehung ein Unterthema ist.
Zu der Erforschung der interessierenden „Nahtstelle“ von „aneignender Wirtschaftsweise“ zu „produzierender Wirtschaftsweise“ findet man folgendes im gleichen Wikipediaartikel:
(…) Dieser Übergang in der Geschichtsschreibung von einer rein politischen Historiografie hin zu einer eher umfassenden Geschichte führte dazu, dass nun auch die Ergebnisse der Archäologie mehr Berücksichtigung fanden. Die Archäologie ihrerseits verschrieb sich in der Nachkriegszeit vor allem der Überprüfung der neo-evolutionistischen Thesen. So versuchte Robert John Braidwood (1974) mit seinen Grabungen in Qal’at Jarmo die Theorie Childes einer Neolithischen Revolution zu beweisen. Während dabei deutlich wurde, dass die Annahme, nahrungsproduzierende Lebensweise, Dauersesshaftigkeit und Keramikherstellung seien gleichzeitig entstanden, sich abzulösen begann, bestätigte Braidwood den revolutionären Charakter der Veränderung und versah die aufeinanderfolgenden Phasen entsprechend auch mit Namen. Braidwood, der davon ausging, dass klimatische Faktoren keine Ursache für Wandel darstellten (was durch neuere Befunde in den 1980er Jahren widerlegt werden konnte), erreichte mit seinen Grabungen die Nahtstelle zwischen nahrungsaneignender und nahrungsproduzierender Wirtschaftsweise nicht. Dies gelang erst mit den Ausgrabungen in Cayönü zwischen 1964 und 1991, seit 1986 unter Leitung von Mehmet Özdogan. In der Absicht Childes Theorie der Urbanen Revolution als auch Karl August Wittfogels Konzept der hydraulischen Gesellschaften zu belegen, führte Robert Mac-Cormick Adams gemeinsam mit Hans J. Nissen ab 1965 mehrere Surveys in Mesopotamien durch. Ab den 1960er Jahren kamen zudem auch geographische Modelle in Gebrauch, vor allem das Modell des zentralen Ortes von Walter Christaller, die weitere Berührungspunkte zwischen Archäologie und Historie boten.
In der englischsprachigen Literatur fand ab den 1960er Jahren der Ansatz der New Archaeology als ahistorischer Ansatz viel Resonanz, während er in Deutschland nur am Rande diskutiert wurde. Ausgehend von den Archäologen der Universität Chicago gewannen auch naturwissenschaftliche Methoden an Bedeutung für die Vorderasiatische Archäologie, während der ökologische und regionale Ansatz zunehmend Beachtung fanden. Dies geschah gleichzeitig zum wachsenden Interesse der Altorientalistik als philologischer Disziplin an den unzähligen keilschriftlichen Wirtschaftstexten. So entstanden 1968 zwei Werke von Denise Cocquerillat und David Oates, die sowohl textliche, als auch archäologische und naturwissenschaftliche Ergebnisse nutzten, um eine territoriale und sozioökonomische Geschichte zu schreiben.
Dennoch entwickelte sich besonders bei Adolf Leo Oppenheim eine Selbstzufriedenheit bis hin zur Überheblichkeit in der Altorientalistik, die weiterhin nicht mit den Daten der Archäologie umgehen konnte. Sowohl seine 1967 veröffentlichten Überlegungen zu Palast und Tempel als auch die zur Oikoswirtschaft gründeten ausschließlich auf Textquellen. Im selben Jahr versuchte Igor Diakonoff erfolglos Verbindungen zu Ergebnissen der sowjetischen Forschung zu knüpfen. Insgesamt blieben die Kooperationsversuche zwischen Archäologen und Philologen in den 1960er und 1970er Jahren die Ausnahme. (…)
Kapitel 3
Was wissen die Rechtsgelehrten über den Staat und seine Entstehung?
Auf der Grundlage der ersten Staatenentstehungen werden sich viele rechtliche, insbesondere staatsrechtliche Fragen ergeben, daher noch kurz ein Blick auf die allgemeinen Definitionen und darauf was die Rechtsgelehrten zum Thema zu sagen haben:
… Unter dem Wort Staatenbildung (bzw. Staatswerdung) kann man verschiedene Aspekte verstehen:
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Die Bildung eines Reiches aus vorhandenen Kleinstaaten oder lokaler Herrschaften - meist durch Eroberung oder Druck - mit den Beispielen Perserreich, Römisches Reich, Frankenreich, Aztekenreich, Osmanisches Reich, Deutsches Reich
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Die Entstehung von größeren Nationalstaaten oder Föderationen „aus sich heraus“ - z. B. Australien, USA, Frankreich
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Die Anbindung kleinerer Länder an ein größeres durch Verträge, sanfte Gewalt oder wirtschaftliche Vorgänge - z. B. Kanada (?), Russland, Nigeria
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Durch Zerfall großer Staaten in lebensfähige kleinere (z. B. Tschechoslowakei und Rumänien nach dem Ersten Weltkrieg
In der Fauna
Die Staatenbildung einiger Tierarten, speziell unter den Insekten und zum Beispiel beim Graumull. Siehe auch (Hymenopterenstaat)
Siehe auch: Ameisen, Bienen, Nationenbildung, Politik, Weltgeschichte (…)7
Das ist nicht das Gesuchte!
Was findet sich unter dem Stichwort „Staat“ auf Wikipedia?
…Ein Staat (abgeleitet von italienisch lo stato) ist das Konstrukt einer politischen Ordnung, die ein gemeinsames als Staatsgebiet abgegrenztes Territorium, ein dazugehöriges Staatsvolk und eine Machtausübung über dieses umfasst (vgl. Drei-Elemente-Lehre). Eine allgemein gültige Defmition solcher Ordnungen gibt es im wissenschaftlichen Diskurs aber nicht. Nach ihren Regierungen unterscheidet man monarchistisch, autokratisch und demokratisch verfasste Staatsformen.
Die Frage nach Wesen und Form des Staates im übertragenen oder allgemeinen Sinne eines übergeordneten Gemeinwesens stellte bereits Platon;[3] mit ihr beschäftigen sich u.a. folgende Wissenschaften:
die Soziologie (in ihr ist der Staat das Antonym zur Gesellschaft)
die Politische Philosophie (Staatstheorie)
die Rechtswissenschaft (Allgemeine Staatslehre als rechtstheoretische Disziplin)
die Wirtschaftswissenschaft (z.B. Neue Institutionenökonomik, Institutionenökonomik)
die Theologie (siehe Christliche Soziallehre, Befreiungstheologie)
Die vier erstgenannten Wissenschaften nutzen häufig auch den Begriff Staatsmodell, und zwar zur modellhaften Charakterisierung von Staaten: im Rahmen der Beschreibung und modernen begrifflichen Fixierung von Staatstypen stellen sie jeweils als wesentlich erachtete Merkmale in den Vordergrund. (…)
(…)Grundlagen
Für Niccolò Machiavelli (1469–1527) waren alle menschlichen Gewalten, die Macht über Menschen haben, Staat. Für Jakob Burckhardt (1818–1897) ist der Staat damit eine der wesentlichen Kräfte neben Religion und Kultur, die die menschliche Geschichte bestimmen.
Entscheidende Bestandteile der heute gesetzmäßigen Begriffsdeutung sind
eine irgendwie geartete politische Vereinigung einer größeren Menschengruppe, die
in einem mehr oder weniger geschlossenen Gebiet
unter einer mehr oder weniger einheitlichen Form der – etablierten, durchgesetzten oder beschlossenen – Machtausübung leben.
Diese drei Hauptkriterien haben sich im modernen Völkerrecht seit Georg Jellinek (1851–1911) herauskristallisiert.
Zum Staat gehört eine politische Instanz, die zur Schaffung und Wahrung von Recht und öffentlicher Ordnung in der Gesellschaft zuständig ist und diese mittels einer Verwaltung, dem Staatsapparat, auch durchsetzen kann (→ Primat der Politik).
Etymologie
Das deutsche Wort „ Staat “ ist dem lateinischen status („ Stand, Zustand, Stellung“) entlehnt. Das daher stammende italienische lo stato kam in der Renaissance auf und bezeichnete dort die mehr oder weniger stabile Verfassungsform einer Monarchie oder Republik. Der status regalis meinte Stellung, Macht und Einfluss des zur Herrschaft gelangten Königs oder Fürsten, später auch seines Anhangs, des Hofstaats. Die französische Übersetzung état konnte dann auch auf den ökonomischen Haushalt der Zentralmacht, später auch auf die rechtliche und politische Einheit aller Staatsbürger (von der Ständeordnung hin zur bürgerlichen Gesellschaft) eines Staatsgebiets bezogen werden.
Seine heutige Bedeutung hat der Staat als äußerlicher, immer mächtigerer Organisationszusammenhang der Gemeinschaft dann in neuerer Zeit erlangt; aus staatsrechtlicher Sicht gibt es diese spezifische Form von Herrschaftsorganisation erst seit der europäischen Neuzeit.
Mit dieser Wortgeschichte ging der historische Wandel politischer Gebietskörperschaften einher, so dass sich der neuzeitliche Staatsbegriff nur bedingt auf ältere Herrschaftsformen anwenden lässt. Ältere griechische und lateinische Begriffe wie polis (Stadtstaat), civitas („Bürgerschaft“), res publica („ öffentliche Angelegenheit “), regimen („ Königsherrschaft “), regnum („Königreich“) oder imperium („erobertes einheitlich regiertes Herrschaftsgebiet“) bezeichnen je einzelne, ebenfalls nicht verallgemeinerungsfähige Aspekte ähnlicher Sachverhalte.
Entstehung, Entstehungstheorien
Über die Entstehung von einheitlich verfassten politischen Gemeinwesen gibt es historisch verschiedene Theorien, die oft mit der Legitimation einer aktuellen Staatsform verbunden sind.
Neue Staaten können heute vor allem auf drei Arten entstehen:
Aus einem Staat kann durch Sezession eines Teils von ihm ein neuer Staat entstehen.
Bei einer Dismembration zerfällt ein Staat und geht unter, es bilden sich Neustaaten.
Umgekehrt können sich durch Fusion (z. B. bei einer Neugliederung des Bundesgebietes) zwei oder mehrere Staaten zu einem neuen vereinigen; häufiger kommt es allerdings zu einer Eingliederung:[5] Auch die deutsche Wiedervereinigung führte zu keiner Staatsneugründung, sondern das Beitrittsgebiet wurde in die weiterbestehende Bundesrepublik inkorporiert.
Zur Vereinigung im Sinne einer Inkorporation siehe auch: Annexion (…)
Auch hier zur ursprünglichen Entstehung nichts. Jedoch der Hinweis, dass es zur heutigen Entstehung neuer Staaten diverse Theorien gibt, die dann oft der Legitimation der aktuellen Staatsformen dienen. (nicht der Legitimation des Staates an sich)
Drei-Elemente-Lehre8
Nach der Drei-Elemente-Lehre von Georg Jellinek ist der Staat ein soziales Gebilde, dessen konstituierenden Merkmale ein von Grenzen umgebenes Territorium (Staatsgebiet), eine darauf als Kernbevölkerung ansässige Gruppe von Menschen (Staatsvolk) sowie eine auf diesem Gebiet herrschende Staatsgewalt kennzeichnet.
Begriff
Im Staatsrecht existiert keine allgemein gültige Definition des Begriffs Staat. Georg Jellinek hat in seiner rechtswissenschaftlichen Definition[1] den Staat als die „die mit ursprünglicher Herrschaftsmacht ausgerüstete Körperschaft eines sesshaften Volkes (Gebietskörperschaft)“ umschrie- ben.[2] Die Definition von Jellinek begründet die staatlichen Merkmale in drei Elementen:
ein Staatsgebiet,
ein Staatsvolk,
eine Staatsgewalt.
Liegt eines dieser Merkmale nicht vor, so wird nach herrschender Lehre (u.a. im deutschen Rechtskreis die Allgemeine Staatslehre) nicht von einem Staat gesprochen.
Kritik
In der Literatur wird die Drei-Elemente-Lehre von Jellinek als unzureichend kritisiert. Verschiedene Staatsrechtler versuchen die Drei-Elemente-Lehre durch ein viertes beziehungsweise fünftes Element zu erweitern.
Nach Prof. Walter Maier ist als viertes Element die Erfordernis einer Staatsverfassung hinzuzufügen. Maier definiert den Staat als „eine mit ursprünglicher Herrschaftsgewalt ausgestattete, auf einem bestimmten Gebiet lebende und aufgrund einer Verfassung verbundene und zusammenwirkende Einheit von Menschen“.[3] Zudem kritisiert Maier, dass die Drei-Elemente-Lehre „staatsrechtlich und politisch nicht zu erklären vermag, weshalb die drei Grundelemente zu einer staatlichen Einheit führen“.[4]
Weiterhin wird als fünftes Element mitunter die Völkerrechtliche Vertretung nach Außen als Wesensmerkmal eines Staates verlangt, da ein Staat ohne eine solche völkerrechtliche Vertretung in der internationalen Staatengemeinschaft (als Folge der Globalisierung) weder existieren kann noch anerkannt würde.
Hans Kelsen wiederum sah in den dem Staat zugrunde liegenden Normen die wichtigste Voraussetzung für dessen Existenz. Im Gegensatz zu Jellinek wie auch Carl Schmitt stellte er rein machtpolitischen Erwägungen unter anderem das Prinzip der Verfassungsgerichtsbarkeit wie der Normenkontrolle entgegen.
Anwen dungsbeispiele
Die Drei-Elemente-Lehre von Jellinek spielt besonders in juristischen Vorlesungen im öffentlichen Recht eine besondere Rolle, da sie es ermöglicht, den Begriff Staat, für den keine allgemein gültige Definition existiert, zu definieren. So führt Maier hierzu aus, dass „die Drei-Elemente-Lehre für die völkerrechtliche Einordnung immer noch brauchbar [ist], da sie den Vorzug der begrifflichen Klarheit hat “.[5]
So wird als Subsumtionsbeispiel für die Drei-Elemente-Lehre häufig die vor der Küste Großbritanniens befindliche Festung Sealand gewählt. Das Verwaltungsgericht Köln stellte unter Anwendung der Drei-Elemente-Lehre von Jellinek fest, dass Sealand weder über Staatsvolk noch über Staatsgebiet verfüge. (…)
Der interessanteste Satz für das gestellte Thema aus obigem Artikel lautet: „Im Staatsrecht existiert keine allgemein gültige Definition des Begriffs Staat.“
Staatsrecht9
Das Staatsrecht ist ein Teilgebiet der Staats- und Rechtswissenschaft. Es fällt unter das öffentliche Recht und befasst sich zum einen mit dem Aufbau des Staates und seinen Organen, ihren Beziehungen untereinander und der Gesetzgebung (Staatsorganisationsrecht). Zum anderen befasst es sich mit den grundlegenden rechtlichen Beziehungen zwischen dem Staat und den seinem Einflussbereich unterworfenen Personen (Grundrechte). (…)10
In der Tat setzt das „Staatsrecht“ sowie die „Verfassung“ das Vorhandensein des Staates voraus. Es fragt nicht wie er entstand, was er genau ist und nimmt sogar die Unterwerfung des Volkes auf seinem Staatsgebiet als gegeben hin. Ansonsten regelt es Details. Die „Verfassung der Bundesrepublik Deutschland“ versteigt sich gar zu dem Ewigkeitsanspruch einiger Regeln.
Staatswissenschaften ist die traditionelle Bezeichnung für ein interdisziplinäres Konzept derjenigen Wissenschaftsdisziplinen, die auf das Verstehen und das Management des Staates bezogen sind.
Aus heutiger Sicht sind dies:
die Verwaltungswissenschaften,
die Rechtswissenschaften
die Wirtschaftswissenschaft, vor allem die Volkswirtschaftslehre
die Politikwissenschaft
die Geschichtswissenschaft
und die Soziologie
Moderne Konzeptionen der Staatswissenschaften umfassen dabei weite Teile der oben genannten Disziplinen um komplexen Fragestellungen im Spannungsfeld von Wirtschaft, Recht und Gesellschaft begegnen zu können. Daher werden auch für die Privatwirtschaft und den Non-Profit-Sektor relevante Teile der Disziplinen (z.B. ausgewählte Teile des Privatrechts und der Betriebswirtschaftslehre) in diese Konzeptionen integriert. (…)11 Zitat Ende
Auch hier nichts zur Staatsentstehung und einer ursprünglichen Legitimation.
Stand der zuvor zitierten Wikipediaartikel ist der 16.09.2010. Zum finden der Quelle genügt die Stichworteingabe bei Wikipedia.de
Auf keinen Geringeren als Michel Foucaults gehen diese Überlegung zurück:
In der Einleitung von Susanne Krasmann’s u. Michael Volkmers Buches „Michel Foucaults Geschichte der Gouvernementalität“, findet man das Zitat aus einem der Aufsätze von Nicolas Rose und Peter Miller die die Studies of Governmenality begründeten : „Within the problematics of Government, one can be nominalistic about the state, it has no essential necesity or functionality. (Rose/Miller 1992. 176.),
