Der Steuerberater - Bernhard Kislig - E-Book

Der Steuerberater E-Book

Bernhard Kislig

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Beschreibung

Dieser Beobachter-Ratgeber hilft beim kurz- und langfristigen Optimieren der Steuern. Er geht auf Spezialfälle und verschiedene Lebenssituationen ein und verweist auf kantonale Regelungen. Welche langfristigen Optimierungsmöglichkeiten bieten sich in Zusammenhang mit der Altersvorsorge und Geldanlagen? Welche Abzüge sind unter welchen Umständen und in welcher Maximalhöhe zulässig? Was gilt für Selbständige, Studenten, Rentner, Paare und Familien mit und ohne Kinder, Eigenheim- und Ferienhausbesitzer? Was ist bei einer Scheidung zu beachten? Welche Kosten für Kinderbetreuung oder Weiterbildung kann man absetzen? Wer muss Erbschaftssteuern bezahlen? Und wie ist vorzugehen bei einem Zahlungsengpass? Dieser Ratgeber beantwortet Steuerfragen für Laien leicht verständlich.

Das E-Book können Sie in Legimi-Apps oder einer beliebigen App lesen, die das folgende Format unterstützen:

EPUB
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Seitenzahl: 187

Veröffentlichungsjahr: 2024

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Dank

Verlag und Autor danken Stefan Hunziker von der TaxWare AG in Schönbühl für die Zahlentabellen im Download-Angebot und die kritische Durchsicht des Manuskripts.

4., aktualisierte Auflage, 2024

© 2016 Beobachter-Edition, Zürich

Alle Rechte vorbehalten

www.beobachter.ch

Herausgeber: Der Schweizerische Beobachter, Zürich

Lektorat: Käthi Zeugin, Zürich

Umschlagillustration: Doro Spiro

Umschlaggestaltung: Frau Federer GmbH

Reihenkonzept: buch und grafik

Satz: Bruno Bolliger

Druck: Grafisches Centrum Cuno GmbH & Co. KG, Calbe

Herstellung: Bruno Bächtold

ISBN 978-3-03875-553-1

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Inhalt

Vorwort

Nicht vergessen! 12 Tipps für Ihre Steuererklärung

1 Ohne Steuern kein Staat

Warum der Staat Steuern einzieht

Die Schweiz – auch bei den Steuern ein Sonderfall

Direkte und indirekte Steuern

Dazu verwendet der Staat die Steuern

27 Steuersysteme

Ungleichheiten bereinigen

Progressive Steuern oder Flat Rate Tax

2 Die Steuererklärung

Knacknuss Steuererklärung

Belege und Formulare

Vorteile der elektronischen Steuererklärung

Hilfe suchen und finden

Die Steuererklärung Schritt für Schritt

Die richtige Vorbereitung

Die einzelnen Felder

Lohnausweis, Wertschriftenverzeichnis und andere Beilagen

Steuereinschätzung und ­Einsprache

Die Steuererklärung wird abgeändert

Der Rechtsweg

3 Steuern für Lohnabhängige

Abzüge für Normalverdiener

Der allgemeine Abzug für Berufsauslagen

Weitere Berufsauslagen

Kosten für Aus- und Weiterbildung

Allgemeine Abzüge

Sozialabzüge: für alle Steuerpflichtigen

Was gilt für tiefe Einkommen?

Sozialhilfe, Renten, Arbeitslosengeld

Studierende und Stipendien

Nebenerwerb

Besondere Regeln für Bessergestellte und Kaderleute

Spesen und Sachleistungen: steuerfrei oder nicht?

Sonderregeln für ausländische Steuerpflichtige

Stolperstein Quellensteuer

4 Steuern für Selbstständige

Selbständigkeit hat Vor- und Nachteile

Wichtig: die saubere Buchhaltung

Die Buchhaltung muss plausibel sein

AHV-Beiträge nicht vergessen

Steuern sparen dank Abzügen

Abschreibungen bringen am meisten

Die Nutzung von Liegenschaften zu geschäftlichen Zwecken

Keine Fehler in der Steuererklärung

AG, GmbH oder was? Die verschiedenen Rechtsformen

Kapital- oder Personengesellschaft, was ist besser?

Steuerfolgen bei der Geschäftsaufgabe

5 Steuern für Paare und Familien

Gemeinsame Steuerpflicht für Ehepaare

Beide unterschreiben, beide haften

Sind Konkubinatspaare steuerlich im Vorteil?

Steuern für Kinder

Wann werden Kinder selber steuerpflichtig?

Abzüge für Kinder

Geschieden oder getrennt: Wer darf was abziehen?

6 Steuern für Hausbesitzer

Steuergesetze rund um Haus und Wohnung

Die Liegenschaftssteuer

Die Handänderungssteuer

Die Grundstückgewinnsteuer

Weitere Kosten

Steuerfragen beim Kauf und Bau des Eigenheims

Steuergünstiges Eigenkapital von der Pensionskasse

Finanzierung mit Guthaben der Säule 3a

Steuerfragen beim Bau

Steuerfragen bei der Nutzung

Der Eigenmietwert

Renovieren: Was darf man abziehen?

Abzug der effektiven Unterhaltskosten oder Pauschalabzug?

Hypotheken steuergünstig zurückzahlen

Liegenschaft im Geschäfts- oder im Privatvermögen?

Spezialfragen

Bevorzugt behandelte Handänderungen

Eigene Liegenschaften vermarkten: Vorsicht, Steuerfalle!

Liegenschaften in anderen Kantonen

Ferienhäuser und Ferienwohnungen im Ausland

7 Steuern für Senioren

Renteneinkommen sowie Aus­gaben für Krankheit und Pflege

Renten sind steuerpflichtig

Krankheits-, Unfall- und Heimkosten

Erbschaften richtig planen

Grosse Summe, wenig Steuerertrag

Schenkungen und Erbvorbezug

Steuern sparen auf Erbschaften

Rechtzeitig weitergeben

Kantonale Vielfalt bei Liegenschaften

Lebensversicherungen sind steuerbegünstigt

Das Erbrecht umgehen?

8 Altersvorsorge und Geldanlagen

Mit der Altersvorsorge Steuern sparen

Die drei Säulen des schweizerischen Vorsorgesystems

Höhere Abzüge dank Einkauf in die 2. Säule

Rente oder Kapital?

Steuerspareffekte mit der Säule 3a

Die Anlagemöglichkeiten im Rahmen der Säule 3a

Steuervorteil der Säule 3a – ein Fragezeichen

Steuerbegünstigung bei der Säule 3b

Wirrwarr bei Leibrenten

Geldanlage und Steuern – ein heisses Thema

Wichtig ist die Gesamtrendite

Kapitalgewinn und Kapitalertrag

9 Zahlungsprobleme und Delikte

Zahlungsschwierigkeiten bewältigen

Vorauszahlung lohnt sich gelegentlich

Mit Steuerbehörden kann man reden

Halb legal bis illegal

Steuerhinterziehung und Steuerbetrug

Steuerumgehung

Anhang

Glossar

Nützliche Adressen und Links

So lesen Sie die Steuerrechnung

Literatur

Vorwort

Die Steuererklärung ist und bleibt eine lästige Pflicht. Zwar wird das Ausfüllen der Steuererklärung auch mit dem Ratgeber, den Sie in den Händen halten, nicht zur prickelnden Aufgabe. Doch dieses Buch unterstützt Leserinnen sowie Leser dabei, Zeit einzusparen, die Zusammenhänge besser zu verstehen und klüger zu entscheiden.

Der Steuerratgeber berücksichtigt aktuelle Gesetze. Anschauliche Beispiele aus der Praxis machen die teilweise komplexe Materie leicht nachvollziehbar. Unter www.beobachter.ch/download erhalten Sie Vergleichsdaten, die vom auf Steuersoftware spezialisierten Unternehmen TaxWare zur Verfügung gestellt werden. Dabei spielt es keine Rolle, wo Sie in der Schweiz wohnen: Sie finden Abzüge und Bestimmungen zu allen 26 kantonalen Steuersystemen und für die Bundessteuer. So können Sie zum Beispiel ablesen, wo Ihr Kanton im interkantonalen Steuerwettbewerb steht und welche steuerlichen Folgen ein Umzug hätte.

Mit dem vorliegenden Handbuch können Sie also nicht nur das Ausfüllen Ihrer Steuererklärung beschleunigen – es hilft Ihnen auch, Geld zu sparen und Ärger zu vermeiden.

Bernhard Kislig,

im Januar 2024

Nicht vergessen! 12 Tipps für Ihre Steuererklärung

1 | Keine Probleme mit dem Ausfüllen

Sie wollen möglichst wenig Ärger beim Ausfüllen der Steuererklärung? Die wichtigste Voraussetzung dafür: Sammeln Sie uner dem Jahr laufend alle not­wendigen Belege, zum Beispiel Lohnausweis, Zinsausweise, Belege zu Berufs­auslagen, zum Beispiel für Fahrtkosten, Rechnungen für die Fremdbetreuung sowie zur Ausbildung der Kinder und Spendenbescheinigungen. Im Idealfall ordnen Sie die Belege von Anfang an. Damit ist eine gute Grundlage geschaffen. Mehr Informationen, wie Sie den Aufwand für die Steuererklärung reduzieren können, finden Sie ab Seite 28.

2 | Die Steuerrechnung halbieren

Ein Umzug in eine andere Gemeinde oder einen anderen Kanton wäre die wirksamste Methode, um Steuern zu sparen. Wenige Kilometer Distanz können die Steuerlast mehr als halbieren. Arbeitsplatz, Haus­besitz, Schulbesuch der Kinder, Verwurzelung an einem Ort sprechen allerdings meist dagegen. Kommt hinzu, dass an steuergünstigen Orten die Hauspreise und Mieten oft deutlich höher sind. Doch wenn ohne­hin ein Umzug ansteht, können sich Überlegungen zur Wahl des Wohnorts steuerlich lohnen. Mehr dazu auf Seite 51.

3 | Weiterbildung lohnt sich doppelt

Wer sich weiterbildet, erhöht nicht nur seine Chancen auf eine bessere Arbeitsstelle, er spart auch Steuern. Bei der direkten Bundessteuer sind jährlich bis zu 12 000 Franken abziehbar. Wenn Sie wissen wollen, welche Kurse abzugsberechtigt sind und welche nicht, lesen Sie weiter auf Seite 55.

4 | Mit der Altersvorsorge Steuern sparen

Generell gilt, dass die 2. Säule eine ideale Möglichkeit bietet, Steuern zu sparen. Haben Sie Lücken, können Sie diese füllen und die Einzahlungen dafür voll vom steuerbaren Einkommen abziehen. Viele Unternehmen haben für ihre Kader­leute sogenannte Beletage-Versicherungen eingerichtet. Zwar sind die Einkaufssummen nach oben begrenzt, aber sie bieten für Gutverdienende dennoch lukrative Möglichkeiten, grosse Steuerabzüge vorzunehmen. Weitere Informationen dazu erhalten Sie ab Seite 146.

5 | Beim Bauen die richtige Finanzierung wählen

Beim Bau eines Eigenheims wäre es aus Gründen der Liquidität und der Verzinsung vorteilhaft, die Baukreditzinsen sofort vom steuerbaren Einkommen abziehen zu können. Das können Sie tun, wenn Sie bereits über Grundbesitz verfügen: Anstelle eines Baukredits nehmen Sie eine normale Hypothek auf einem anderen Haus auf, das Ihnen gehört. Die Zinsen dieser Hypothek können Sie sofort vom steuerbaren Einkommen abziehen. Wer mehr übers Steuernsparen mit Liegenschaften erfahren will, findet die Informationen auf Seite 100.

6 | Aufpassen bei Haussanierungen

Steuerbehörden werden hellhörig, sobald ein Zimmer vergrössert und eine Wand versetzt wird. Das taxieren sie als wertvermehrende Inves­tition, die Steuerpflichtige nicht sofort abziehen können. Berücksichtigen Sie das bei Ihrer Planung, wenn Sie möglichst viele werterhaltende Ausgaben vom Einkommen abziehen wollen. Mehr zu Steuerfallen beim Umbau ab Seite 113.

7 | Die Progression der Säule 3a brechen

Wenn Sie sich die Ersparnisse der Säule 3a auf einen Schlag auszahlen lassen, versteuern Sie den Betrag aufgrund der Progression zu einem höheren Tarif. Sowohl beim Bund wie auch in den Kantonen können Sie die Progression dadurch brechen, dass Sie alle fünf Jahre die Aus­zahlung von Teilbeträgen Ihres 3a-Guthabens zum Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum oder zur Amortisation der darauf lastenden Hypotheken verlangen. Sie interessieren sich für die Finanzierung von Wohneigentum? Dann lesen Sie weiter ab Seite 104.

8 | Erbschaften weitsichtig planen

Wer ein Haus kauft, das er nicht selbst bewohnt, sollte dies in einem Kanton mit tiefen Erbschaftssteuern tun. Denn Liegenschaften werden in ihrem Standortkanton besteuert, und das kann für die Erben einen grossen Unterschied bedeuten. Alles zum Thema Steuern sparen bei Erbschaften finden Sie ab Seite 137.

9 | Steuerfreie Aktiengewinne

Die Dividende fällt bei Aktienanlagen kaum ins Gewicht. Interessant sind die Kursgewinne – und diese sind steuerfrei. Freilich sollten Sie bei Aktienanlagen bestimmte Regeln einhalten: Kaufen Sie Aktienfonds statt Einzelaktien; und investieren Sie nur Geld, auf das Sie die nächsten zehn Jahre nicht angewiesen sind. Für kurzfristige Anlagen, die gleichzeitig sicher sein sollen, eignen sich Aktien nicht. Mehr über Wertpapiere lesen Sie ab Seite 160.

10 | Umwandlung der Firma in eine AG prüfen

Planen Sie als Inhaber einer Personengesellschaft eine Übergabe oder Nachfolgeregelung? Dann lohnt es sich, die Umwandlung in eine AG oder GmbH zu prüfen. Bei diesen Rechtsformen gelten stille Reserven als Kapitalgewinne und können steuerfrei übertragen oder verkauft werden. Das aber nur, wenn die Umwandlung mindestens fünf Jahre vor der Übergabe stattgefunden hat. Wenn ein Verkauf früher über die Bühne geht, werden Sie von den Steuerbehörden trotzdem zur Kasse gebeten. Die Umwandlung selbst ist steuerfrei. Wissenswertes über Steuereinsparungen für Selbständige finden Sie ab Seite 82.

11 | Liegenschaftsunterhalt zur richtigen Zeit

Seit 2020 können Arbeiten wie die Demontage von Installationen sowie der Abbruch und Abtransport von Bauabfall als Liegenschaftsunterhalt in der Steuererklärung abgezogen werden. Auch für grosse Unterhaltsarbeiten, zum Beispiel eine Dachsanierung, gibt es steuerliche Vorteile: Sie können die Kosten auf bis zu drei aufeinanderfolgende Steuerperioden verteilen. Damit sind höhere Steuereinsparungen möglich. Mehr Informationen dazu finden Sie auf den Seiten 113 und 115.

12 | Steuerabzüge für Ausländer

Für die über zwei Millionen Ausländerinnen und Ausländer in der Schweiz stellen sich oft spezielle steuerliche Fragen. Dies unter anderem, weil sie mit einer Aufenthaltsbewilligung B in der Regel der Quellenbesteuerung unterliegen. Dabei werden die meisten Abzüge, die Schweizer vornehmen können, nicht berücksichtigt. Wer Einzahlungen in die Säule 3a oder andere individuelle Abzüge geltend machen will, kann aber eine nachträgliche ordentliche Veranlagung verlangen. Mehr dazu erfahren Sie auf Seite 67.

Warum der Staat Steuern einzieht

Steuern sind die wichtigste Einnahmequelle jeder Gemeinde, jeder Stadt, jedes Kantons, jedes Landes. Ohne Steuern könnten sie nicht funktionieren. Gleichzeitig sind dies die einzigen Institutionen, die Steuern erheben dürfen – mit ganz wenigen Ausnahmen, etwa den Kirchen.

Dass der Staat Steuern einzieht, lässt sich damit begründen, dass er im Gegenzug Leistungen für die Einwohnerinnen und Einwohner erbringt, indem er Schulen unterhält, Strassen und Eisenbahnlinien baut, mit Polizei und Armee die Menschen im Inneren und gegen aussen schützt und vieles mehr tut.

Allerdings haben die Steuern nicht nur den Zweck, dem Staat Einnahmen zu beschaffen. Sie können auch dazu dienen, ein bestimmtes Verhalten der Bürgerinnen und Bürger zu beeinflussen; in diesem Fall spricht man von Lenkungsabgaben. Beispiele sind etwa die Tabak- oder die Alkoholsteuer.

Wie wichtig Steuern sind, zeigt sich daran, dass sie in der Schweiz für Bund, Kantone und Gemeinden insgesamt rund drei Viertel aller Einnahmen ausmachen. Der Rest der Einnahmen stammt aus verschiedenen anderen Gebühren, von Passgebühren bis zu Museumseintritten, und aus Finanzgeschäften (also aus Zinsen auf dem Vermögen), beim Bund etwa aus den Dividendenerträgen der Swisscom-Beteiligung und den Gewinnen der Nationalbank.

Die Schweiz – auch bei den Steuern ein Sonderfall

Das schweizerische Steuersystem zeichnet sich durch verschiedene Besonderheiten aus:

■ Nicht weniger als vier Institutionen erheben Steuern: der Bund, die Kantone, die knapp 2200 Gemeinden und die Kirchen.

■ Auch sind die direkten Steuern je nach Kanton und Gemeinde unterschiedlich hoch. In den teuersten Gemeinden zahlt man mit dem gleichen Einkommen mehr als doppelt so viel wie in den günstigsten (siehe die Tabelle «Einkommenssteuern in den Kantonen» unter www.beobachter.ch/download).

Die Eigenheiten des schweizerischen Steuersystems hängen mit der Geschichte unseres Landes und mit der speziellen politischen Struktur zusammen. Am meisten fällt auf, dass die föderalistische Struktur – also die Aufgliederung in die Ebenen Bund, Kantone und Gemeinden – auch bei den Steuern zu erkennen ist (siehe die Zusammenstellung auf der nächsten Seite). Dadurch hat der Bund im Vergleich zu anderen Staaten recht wenig Kompetenzen.

Und die Politiker achten peinlich darauf, dass dies so bleibt. So ist zum Beispiel in der Bundesverfassung genau aufgelistet, welche Steuern der Bund erheben darf; in Artikel 128 sind sogar die Obergrenzen für die direkte Besteuerung in Prozent festgelegt. Alle anderen Steuern sind für die Eidgenossenschaft tabu, es sei denn, die Verfassung würde geändert. So kassiert der Bund zum Beispiel keine Steuern auf dem Vermögen.

Den Kantonen dagegen ist es erlaubt, sämtliche Arten von Steuern einzuziehen, die ihnen nicht in der Bundesverfassung «verboten» oder dem Bund allein vorbehalten sind. Letzteres betrifft vor allem die Mehrwertsteuer, aber auch die Zölle. Ebenso sind die Kantone frei darin, wie hoch sie ihre Steuern festsetzen und für welche Zwecke und Aufgaben sie diese verwenden.

Die Gemeinden schliesslich dürfen diejenigen Steuern erheben, die ihnen ihr Kanton erlaubt; das sind mit wenigen Ausnahmen die gleichen wie bei den Kantonen.

Erhoben werden die Kantonssteuern (auch Staatssteuern genannt) und die Gemeindesteuern von den Kantonen; verantwortlich für die Abwicklung – das Verschicken und Auswerten der Steuererklärung und das Einkassieren – sind aber die Gemeinden.

Info Die Landeskirchen können ebenfalls Steuern einziehen, von Personen und zum Teil auch von Unternehmen. Wer nicht Mitglied einer Landeskirche ist, muss die Kirchensteuer nicht bezahlen.

Direkte und indirekte Steuern

Direkte Steuern werden, wie es der Name sagt, von einer Person oder einem Unternehmen direkt an die zuständige Steuerbehörde bezahlt. Dazu gehören unter anderem Einkommens-, Vermögens- und Erbschaftssteuern. Auch die Quellensteuer für Ausländer ohne Niederlassungsbewilligung ist eine direkte Steuer.

Info Ende September 2022 sagte die Stimmbevölkerung Ja zur Zusatzfinanzierung der AHV. Um die AHV finanziell zu stabilisieren, wurde der Normalsatz der Mehrwertsteuer Anfang 2024 von 7,7 auf 8,1 Prozent erhöht. Der reduzierte Satz stieg von 2,5 auf 2,6 Prozent und der Sondersatz für Beherbergung von 3,7 auf 3,8 Prozent.

Indirekte Steuern fallen weniger auf, da sie in der Regel in die Verkaufspreise eingerechnet sind. Eine für den Bund wichtige Einnahmequelle ist die Mehrwertsteuer, die auf Waren und Dienstleistungen zu bezahlen ist. Aber auch Abgaben auf Benzin oder Alkohol gehören in diese Kategorie. Wenn es wie beim Alkohol darum geht, über den Preis das Verhalten der Bevölkerung zu beeinflussen, spricht man von Lenkungsabgaben.

Dazu verwendet der Staat die Steuern

Wofür der Bund das Geld ausgibt, das ist ihm im Wesentlichen durch die Bundesverfassung und die Gesetze vorgeschrieben. Im Finanzleitbild des Bundes werden die Ziele festgehalten, die der Staat mit dem Geld erreichen soll und will. Dazu zählen Stabilität, soziale Wohlfahrt, Bildung, Infrastruktur, Sicherheit, Standortqualität und der Ausgleich zwischen den Regionen. Den grössten Posten in der Rechnung der öffentlichen Hand bilden die Sozialausgaben, gefolgt von den Steuern und Schuldzinsen.

27 Steuersysteme

Es ist bekannt und ein altes Lied: Die Schweiz hat mit ihren 26 Kantonen und dem Bund 27 verschiedene Steuergesetze. Eine Folge sind erhebliche Unterschiede in der Steuerbelastung, je nach Wohnort. Wer Pech hat und in einer sehr teuren Gemeinde wohnt, zahlt mehr als das Doppelte, verglichen mit einem günstigen Ort.

Die Steuerbelastung variiert von Kanton zu Kanton und von Gemeinde zu Gemeinde. Die Unterschiede sind zum Teil so gross, dass einige Leute von Steuerhöllen und Steuerparadiesen sprechen. Ein vom Bundesamt für Statistik jährlich veröffentlichter Steuerbelastungsvergleich zeigt die Differenzen in den Kantonshauptorten (www.bfs.admin.ch, im Suchfeld «Steuerbelastung» eingeben): Im Jahr 2022 zahlten Ledige mit mittleren Einkommen in den Hauptorten von Zug, Schwyz, Appenzell Innerrhoden und Obwalden am wenigsten Steuern. Am teuersten war es für sie in den Hauptorten von Waadt, Genf und Neuenburg. Aufgrund unterschiedlicher Sozialabzüge ergibt sich bei den Familien ein etwas anderes Bild: In den Hauptorten von Zug, Tessin, Schwyz und Genf war es für sie steuerlich am günstigsten, während die Belastung in den Hauptorten von Neuenburg, Waadt und Bern am höchsten ausfiel. Der Unterschied zwischen der tiefsten und der höchsten Steuerlast beträgt mehr als das Doppelte – bei einigen Einkommensklassen liegt der Faktor sogar deutlich höher.

Ungleichheiten bereinigen

Es ist nachvollziehbar, dass Gemeinden im Jura – abseits von den Wirtschaftszentren und mit wirtschaftlichen Problemen sowie weitläufiger Infrastruktur – von ihren Einwohnern und Unternehmen höhere Beträge verlangen als Wohngebiete in der Nähe von Zürich. Trotzdem erstaunt es, wie gross die Unterschiede auch auf engem Raum sein können.

Zwar hat das Bundesgesetz über die Steuerharmonisierung, das seit 1993 in Kraft ist, dafür gesorgt, dass die Unterschiede etwas kleiner geworden sind. Aber im Grundsatz nur formell: So wird man heute in allen Kantonen nach der Gegenwartsmethode besteuert, das heisst, dass man jeweils für das laufende Jahr Steuern bezahlt. Nach wie vor gibt es aber einen Steuerwettbewerb. Viele Kantone haben in den vergangenen Jahren die Belastung gesenkt, wobei einzelne gegenüber Topverdienern besonders grosszügig waren, um attraktive Steuerzahler anzulocken.

Progressive Steuern oder Flat Rate Tax

Beim Bund und in den meisten Kantonen sind die Steuern progressiv ausgestaltet. Das heisst, für ein höheres Einkommen oder Vermögen zahlt man prozentual mehr. Allerdings geht die Progression nicht unendlich weiter, im oberen Teil flacht die Kurve wieder ab. Bei der direkten Bundessteuer sind 11,5 Prozent das Maximum für Privatpersonen; dieser Satz ist in der Bundesverfassung festgeschrieben (siehe die Tabelle «Direkte Bundessteuer» unter www.beobacher.ch/download). In den meisten Kantonen ist dies – mit unterschiedlichen Maximalsätzen – ebenso geregelt.

Obwalden und Uri dagegen haben die Flat Rate Tax eingeführt. Diese kennt in ihrer strengen Form nur einen einzigen Steuersatz, unabhängig vom Einkommen. Basel-Stadt kennt eine Mischform mit einem dreistufigen Tarif. Bei all diesen Varianten gibt es weiterhin diverse Abzugsmöglichkeiten – dies im Unterschied zur klassischen Flat Tax, die kaum Abzüge vorsieht und daher eine starke Vereinfachung des Steuersystems beinhalten würde. Im September 2009 haben die Befürworter eines solchen vereinfachten Systems einen Dämpfer bekommen: Die Stimmberechtigten im Kanton Thurgau lehnten einen einheitlichen Steuersatz ab. Regierung und Grosser Rat hatten vorgeschlagen, alle Einkommen unabhängig von ihrer Höhe mit 6 Prozent einfacher Staatssteuer zu belasten. 2016 verwarfen auch die Schwyzer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger die Einführung einer Flat Rate Tax deutlich. Vorerst bleibt es also bei drei Kantonen mit vereinfachtem Steuersatz.

Flat Tax für die ganze Schweiz?

Es gab und gibt immer wieder politische Bestrebungen, für die gesamte Schweiz die klassische Flat Tax einzuführen oder zumindest das Steuersystem zu vereinfachen. Doch zurzeit fehlt der politische Wille für ein solches Projekt. Eine schweizerische Flat Tax dürfte es in naher Zukunft nicht geben.

Knacknuss Steuererklärung

Die Steuererkärung ist eine Hürde, für die viele Schweizerinnen und Schweizer alle Jahre wieder einen grossen Anlauf brauchen. Und in der Tat ist sie für Normalsterbliche eine echte Knacknuss. Leider sind die Formulare – wie dies amtliche Papiere so an sich haben – keineswegs leicht verständlich geschrieben und aufgebaut. Und wer aus einem anderen Kanton neu zugezogen ist, muss umlernen, denn die Steuerformulare in den verschiedenen Kantonen sind nicht immer einheitlich.

Dieses Kapitel soll Ihnen beim Ausfüllen der Steuererklärung helfen, indem die Positionen Schritt für Schritt besprochen werden. Die Formulare der Kantone sind zwar nach wie vor zum Teil unterschiedlich, aber immerhin in der Regel so weit gleich gegliedert, dass Sie sich mit den Erläuterungen auf den folgenden Seiten zurechtfinden werden.

Belege und Formulare

Wer eine umfassende Steuererklärung einreicht, muss für einige Positionen zusätzliche Formulare ausfüllen oder Belege einreichen. Einige Belege, etwa der Steuerauszug der Bank, müssen oft als Originale oder als Scans mitgeschickt werden. Das gilt unabhängig davon, ob der Steuerpflichtige die Erklärung elektronisch oder auf Papier ausfüllt.

Elektronisch sollten alle nötigen Formulare vorhanden sein. Wer die Steuererklärung auf Papier ausfüllt, kann fehlende Formulare beim Steueramt der Wohngemeinde nachbestellen oder im Internet herunterladen und ausdrucken.

Tipp Generell gilt: Auf Verlangen müssen Sie alles, was Sie angeben, auch belegen können. Ausgenommen sind feste Abzüge, die in der Steuererklärung entsprechend gekennzeichnet sind. Wenn der Steuerbeamte eine Angabe anzweifelt, kann er nachträglich die Dokumente dazu einfordern. Bewahren Sie deshalb für alle Fälle die Belege an einem sicheren Ort auf, wenn Sie sie nicht ohnehin der Steuererklärung beilegen.

Vorteile der elektronischen Steuererklärung

In den vergangenen Jahren hat sich durch die Digitalisierung die Art und Weise, wie Steuererklärungen ausgefüllt werden, stark verändert. Und die Entwicklung ist immer noch im Gang. Längst wird ein Grossteil der Steuererklärungen elektronisch eingereicht.

Alle Kantone bieten heute Hilfsmittel dafür an. Mancherorts gibt es noch Programme, die die Steuerpflichtigen in der Regel von der Internetseite der zuständigen Verwaltungsstelle herunterladen können. Da sind verschiedene Varianten bis hin zum Ausdrucken und Einsenden der unterzeichneten Formulare möglich. Zunehmend bieten die Kantone aber Onlinelösungen an: Die Steuerpflichtigen müssen also nicht mehr ein Pro-gramm herunterladen, sondern erhalten einen Zugangscode, mit dem sie auf einer Internetplattform der Steuerverwaltung ihre Daten erfassen können. Dabei ist es auch nicht mehr nötig, unterzeichnete Formulare einzuschicken, was Papier spart.

Die elektronischen Hilfsmittel unterstützen in der Regel das Ausfüllen der Steuererklärung mit interaktiven Hilfestellungen. Zudem entfallen Probleme mit unleserlichen Handschriften sowie der Aufwand für die Erfassung handgeschriebener Formulare. So können die Steuerämter die Zahl der Fehler reduzieren. Gleichzeitig bietet das Ausfüllen am PC auch den Steuerpflichtigen einige Vorteile: Haben Sie Ihre Steuererklärung einmal erfasst, können Sie beim nächsten Mal alles stehen lassen, was sich nicht geändert hat. Ausserdem bieten einige Versionen eingebaute Berechnungsfunktionen. Bei den Kinderabzügen zum Beispiel tragen Sie nicht mehr die Beträge, sondern nur noch die Angaben zu den Kindern ein; den Rest erledigt das Programm. Und wenn Sie alles fertig ausgefüllt haben, zeigt Ihnen der elektronische Steuergehilfe, wie viel Sie dem Staat werden zahlen müssen.

Tipp Wenn Sie die Steuererklärung zum ersten Mal elektronisch ausfüllen, sollten Sie sich etwas mehr Zeit reservieren als für die gewohnte Papierversion. Wie alle Computerprogramme müssen Sie auch dieses zuerst kennenlernen, bevor Sie damit richtig umgehen können. Wenn Sie nicht besonders routiniert sind im Umgang mit dem Computer, lohnt es sich, bei Bekannten Hilfe zu holen.

Weitere Hilfe vom Internet

Neben der elektronischen Steuererklärung haben die Kantone weitere Angebote im Internet: Beispielsweise lassen sich die meisten Formulare herunterladen; das ist etwa dann interessant, wenn Sie die Wegleitung verloren haben. Auch viele Hilfsblätter sind auf den Websites zu finden, ebenso ausgefüllte Musterdokumente. Einige Kantone stellen interaktive Wegleitungen zur Verfügung oder Steuerrechner, in die man die persönlichen Angaben wie Wohnort, Zivilstand, Einkommen eingeben kann und die gesamte Steuerbelastung berechnet erhält. Die Steuerämter erlauben meist auch, die Fristverlängerung übers Internet zu beantragen.

Hilfe suchen und finden

Der wichtigste Rat, wenn Ihnen die Probleme mit den Steuern über den Kopf zu wachsen drohen: Versuchen Sie, die Schwierigkeiten zusammen mit Fachpersonen und -stellen zu bewältigen. Dazu gibt es verschiedene Möglichkeiten:

■ Wenden Sie sich direkt ans Steueramt. Die Mitarbeiter sind durchaus bereit, Auskünfte auf Fragen zu geben, bieten aber natürlich keine umfassende Steuerberatung. In der Regel kommen sie einem auch bei finanziellen Engpässen entgegen, indem sie Ratenzahlung gewähren.

■ Vor allem Anfang Jahr, wenn die Steuerformulare im Briefkasten liegen, bieten viele Zeitungen und Zeitschriften, aber auch Institutionen wie die Caritas oder Pro Senectute Beratung an. Der Beobachter beispielsweise stellt in dieser Zeit eine Steuer-Hotline mit Fachleuten aus verschiedenen Kantonen bereit.