Der Weg zum eigenen Buch - Daniel Isberner - E-Book

Der Weg zum eigenen Buch E-Book

Daniel Isberner

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  • Herausgeber: BookRix
  • Kategorie: Ratgeber
  • Sprache: Deutsch
  • Veröffentlichungsjahr: 2019
Beschreibung

Gerade wer noch darüber nachdenkt, wie er ein Buch veröffentlichen kann, oder sich bereits für Selfpublishing entschieden hat, steht oft vor einigen großen Hürden, die es zu überwinden gilt. Woher kriege ich ein Cover? Wie veröffentliche ich eigentlich? Und wo? Braucht mein Buch einen Kopierschutz? Muss ich dem Verlag wirklich Geld zahlen, um mein Buch veröffentlichen zu können? Und wie genau funktioniert das eigentlich mti der Buchpreisbindung? Auf diese und weitere Fragen soll dieser kleine, aber feine Ratgeber Antworten liefern. Als Autor mit Bestsellern in verschiedenen Kategorien und als ehemaliger Geschäftsführer und Mitgründer des Selfpublisher Verband e.V. kann Daniel Isberner hier jede Menge Ratschläge und Informationen liefern.

Das E-Book können Sie in Legimi-Apps oder einer beliebigen App lesen, die das folgende Format unterstützen:

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Daniel Isberner

Der Weg zum eigenen Buch

Informationen, Tipps und Tricks für Selfpublisher — vom Einsteiger bis zum Profi (Stand: Juli 2019)

BookRix GmbH & Co. KG80331 München

Einleitung

Nachdem ich auf meiner Webseite immer mal wieder Tipps für Autoren veröffentliche, wolle ich diese nun auch mal einem breiteren Publikum zur Verfügung stellen.

Sämtliche Texte in diesem Buch (mit Ausnahme dieser Einleitung) stammen von meiner Seite und sind daher auch frei zugänglich. Mit dem Kauf dieses E-Books unterstützt ihr mich allerdings, damit ich auch zukünftig in der Lage bin, angehenden Autoren mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Gleichzeitig ist so ein E-Book auf dem Reader auch bequemer, als ständig auf die Webseite gehen zu müssen, um etwas nachzuschauen oder zu gucken, ob etwas Neues dazugekommen ist (dieses E-Book wird kostenlos aktualisiert, wenn ich einen neuen Artikel verfasse, der mir hier sinnvoll erscheint).

Unter jedem Artikel befindet sich ein Link zum Original auf meiner Webseite, damit ihr mir dort Fragen stellen könnt, falls welche offen bleiben. Besonders der Artikel zu Createspace hat sich mit der Zeit zu einer wahren Fragerunde entwickelt, die folglich bereits eine Menge weiterführende Fragen und Antworten parat hält.

Die Reihenfolge der Artikel hier im Buch unterscheidet sich von der, in der sie ursprünglich bei mir erschienen sind. Auf die Art konnte ich die Artikel thematisch ordnen, was mehr Übersicht verschafft.

Die Kategorien sind dabei wie folgt:

Buchpreisbindung

Veröffentlichung (4 Artikel)

Negative Rezensionen

Schreiballtag

Druckkostenzuschussverlage

Kopierschutz

Cover (2 Artikel)

Mit jeder neuen Version des E-Books werden hier entweder ganze Kategorien oder einzelne Artikel zu den jeweiligen Kategorien dazukommen.

Bei dieser Version handelt es sich um die zweite, Anfang Februar 2016 kam ein Artikel zur Veröffentlichung eines Taschenbuchs über BoD dazu.

Die Mär um die Buchpreisbindung

Die Buchpreisbindung ist etwas, um das sich viele Mythen ranken. Einige davon habe ich als Kind auch mal selbst geglaubt, mit anderen bin ich erst konfrontiert worden, seit ich selbst in dem Bereich tätig bin. Allen gemein ist jedoch, dass sie nicht stimmen. Da ich vor zwei Tagen wieder mal mit einem besonders hässlichen Mythos konfrontiert worden bin, dachte ich mir, dass es vielleicht mal an der Zeit ist, mit einer ganzen Reihe von ihnen aufzuräumen.

Mythos 1: „Die Buchpreisbindung schreibt vor, wie teuer ein Buch mit 300 Seiten sein muss.“

Nein. Die Preisgestaltung ist vollkommen dem Verlag überlassen. Wenn ein Verlag für ein 300 Seiten Buch 15 € nehmen will, kann er das genauso tun, wie wenn er 5 € dafür nehmen will. Die Buchpreisbindung schreibt lediglich vor, dass der vom Verlag festgelegte Preis überall gilt und es niemand günstiger verkaufen darf (solange das Buch neu ist. Mehr dazu unter Mythos 2). (§ 5 I BuchPrG)

Mythos 2: „Die Buchpreisbindung gilt endlos.“

Nein. Die Buchpreisbindung gilt erstmal für 18 Monate ab Verkaufsstart, danach kann der Verlag sie für erledigt erklären, woraufhin die Buchhändler selbst die Preise gestalten können (§ 8 BuchPrG). Kürzere Fristen gelten beispielsweise für Produkte, deren Wert vor Ablauf dieser Frist erheblich fällt, beispielsweise Jahreskalender (§ 8 II 2. Alternative BuchPrG).

Mythos 3: „Fremdsprachige Bücher unterliegen grundsätzlich nicht der Buchpreisbindung.“

Das ist bedingt richtig. Wichtig ist, ob das fremdsprachige Buch gezielt für den deutschen Markt produziert wird oder nicht. Ein amerikanischer Roman fällt also nicht darunter, ein komplett auf Englisch produziertes Schulbuch für den Englischunterricht in Deutschland dagegen schon. (§ 2 II BuchPrG)

Mythos 4: „E-Books müssen das gleiche kosten, wie die gedruckte Ausgabe.“

Nein. Unterschiedliche Ausgaben können jeweils ganz eigenständig mit einem eigenen Preis versehen werden. Die hohen E-Book-Preise deutscher Verlage sind deutscher Verlagspolitik geschuldet und liegen nicht an der Buchpreisbindung. Andernfalls müsste auch die gebundene Ausgabe das gleiche kosten, wie die Taschenbuchausgabe. Zwei unterschiedliche Taschenbuchausgaben des gleichen Buches können beispielsweise durchaus auch unterschiedlich viel kosten, solange es einen Unterschied zwischen ihnen gibt (Cover, Anhang, korrigierte Fassung, Bebilderung …). (§ 5 I BuchPrG)

Mythos 5: „Große Händler dürfen höhere Rabatte vom Verlag kriegen.“

Hier wird es knifflig. Grundsätzlich steht es den Verlagen frei, mit unterschiedlichen Händlern unterschiedliche Preise zu verhandeln. Gleichzeitig schreibt das Buchpreisbindungsgesetz aber auch vor, dass man einem großen Händler nicht einfach nur deswegen mehr Rabatt gewähren darf, weil er mehr Bücher verkauft. (§ 6 I 2 BuchPrG) Die Sache wird sogar noch etwas schärfer, wenn man bedenkt, dass branchenfremde Händler einem expliziten Niedrigpreisverbot unterliegen (§ 6 II BuchPrG).

Trotzdem kriegt Amazon oftmals die höchsten Rabatte im Buchhandelsbereich. Mit dem Gesetz vereinbar ist das nicht, aber durchgesetzt wird das Gesetz auch nicht. Stellt sich die Frage: warum?

Die Antwort ist simpel, die großen Buchhandelsketten holen sich zwar nicht mehr Rabatte von den Verlagen, lassen sich aber hinterrücks Millionen an „Werbegeld“ von den Verlagen geben, um die Bücher im Laden zu platzieren. Warum das nicht legal sein kann, stelle ich an einen Straßenverkehrsbeispiel vor:

Wenn ein Autofahrer eine rote Ampel vor sich hat und dann über eine an der Kreuzung liegende Tankstelle fährt, um die rote Ampel zu umfahren (grüner Pfeil), dann ist das ein verbotswidriges Umfahren der roten Ampel und wird genauso geahndet, wie wenn er über rot gefahren wäre.

Nichts anderes sind die Werbegelder, die die großen Verlage an die großen Buchhändler zahlen.

Da das allen bewusst ist, geht niemand gegen Amazon vor, weil Amazon dann gegen diese Praktiken vorgehen würde. Die eine Krähe pickt der anderen eben kein Auge aus.

Mythos 6: „Buchhändler können selbst über Mängelexemplare entscheiden.“

Jein. Tatsächlich sind Mängelexemplare von der Buchpreisbindung ausgenommen, das stimmt. (§ 7 I Nr. 4 BuchPrG) Allerdings sehen einige Buchhändler das gerne als Anlass, selbst Mängelexemplare zu schaffen. Besonders beliebt ist dabei, einfach einen Edding zu nehmen und über die Seite des Buches zu malen (da, wo man die Seiten sieht, nicht über Cover oder Buchrücken), um das Buch danach als Mängelexemplar zu verkaufen.