Der Zufall - Siegfried Laggies - E-Book

Der Zufall E-Book

Siegfried Laggies

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Beschreibung

Vom Raubüberfall auf den Geldtransporter vor dem Discounter "Iffri" und von einem zu Unrecht verurteilten Kunden erzählt diese Kriminalgeschichte. Oberinspektor Köstel, von seinen Freunden auch hochachtungsvoll "Der Fuchs" genannt, wird als Leiter der Sonderkommission des LKA mit der Aufklärung des Überfalls beauftragt. Staatsanwalt Dr. Simmer wollte, dass der Fall des Verurteilten unter allen Umständen so schnell wie möglich zu den Akten gelegt wird. Zunächst glaubte auch das Gericht, der Fall sei durch die Anwesenheit und Verurteilung des dort parkenden Kunden aufgeklärt. Der Strafverteidiger, der bereits Revision eingelegt hatte, sorgte dafür, dass nun Köstel die erneuten Recherchen übernimmt. Wie sich nun heraustellt, ist der Fall wesentlich komplizierter als vorher angenommen. Zusätzliche Morde erschweren seine Arbeit und stellen ihn mit seinem Team vor nahezu unlösbare Aufgaben. Köstel löste schon viele solcher Fälle. So ist es auch hier seiner Menschenkenntnis und seiner großen Erfahrung zu verdanken, dass er alle Verbrecher hinter Schloß und Riegel bringt.

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Seitenzahl: 60

Veröffentlichungsjahr: 2017

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Der Zufall

Eine Frau im „Hintergrund“

Ein Kriminalroman aus der Serie „Der Fuchs“

Alle Personen sind frei erfunden. Ähnlichkeiten mit lebenden Personen sind reiner Zufall und nicht gewollt.

Oberinspektor Ferdinand Köstel, in seiner Behörde auch hochachtungsvoll „Der Fuchs“ genannt, ist der Leiter der Sonderkommission des LKA. Besondere, außergewöhnlich schwierige Fälle werden ihm und seiner Crew zur Aufklärung übertragen.

Dank seiner großen Erfahrung und seiner riesigen Menschenkenntnis gelingt es ihm auch, diesen schwierigen Fall zu lösen.

Bei der Lektüre wünsche ich Ihnen nun spannende Unterhaltung.

Der Zufall

Eine Frau im „Hintergrund“

Ein Kriminalroman von Siegfried Laggies

Copyright: 2017 Siegfried Laggies

Autor: Siegfried Laggies

Umschlaggestaltung: Siegfried Laggies

Lektorat, Korrektorat: Siegfried Laggies

Bild: Quelle Pixbay

Verlag: tredition GmbH, Hamburg

e-Book

ISBN:

978-3-7345-9213-3

Paperback

ISBN:

978-3-7345-9135-8

Hardcover

ISBN:

978-3-7345-9136-5

Das Werk, einschließlich seiner Teile, ist urheberrechtlich

Geschützt. Jede Verwertung ist ohne Zustimmung des Verlages

und des Autors unzulässig. Dies gilt insbesondere für die

Elektronische oder sonstige Vervielfältigung, Übersetzung, Verbreitung und öffentliche Zugänglichmachung.

Kapitel -1-

Nach zweistündiger Beratung betraten die Richter den Gerichtssaal. Die anwesenden Zuhörer erhoben sich von ihren Plätzen: „Bitte nehmen Sie Platz“, sagte der vorsitzende Richter, „mit der Urteilsverkündung wird die Verhandlung fortgesetzt.“

„Es ergeht folgendes Urteil: Der Angeklagte wird zu acht Jahren Haft verurteilt.“

Begründung: Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, am Überfall auf den Geldtransporter der Firma Groß & Geldmann vor dem Supermarkt Billigkauf in Deichgruben, am 18. März 2010 beteiligt gewesen zu sein. Dabei wurde die Besatzung des Geldtransporters getötet. Zeugen haben gesehen, wie einer der Komplizen mit der Geldtasche in Richtung des Angeklagten gelaufen ist. Um nicht aufzufallen und die Beute in ein sicheres Versteck zu bringen und dabei nicht von der Polizei verfolgt zu werden, ist der Angeklagte ca. eine Minute später abgefahren. Weitere Zeugen haben gesehen, wie ihm ein Komplize etwas zugerufen hat. Aufgrund dieser Zeugenaussagen sah das Gericht zweifelsfrei die Mittäterschaft als erwiesen an. Es wurde dem Angeklagten lediglich zugutegehalten, dass ihm ein Mord nicht nachgewiesen werden kann. Das Gericht hält das Strafmaß, in Anbetracht der Härte und der Brutalität, die hier an den Tag gelegt wurde, für angemessen. Die Kosten des Verfahrens gehen zulasten des Angeklagten.

Nach der Urteilsverkündung und der Begründung sagte der Richter zum Angeklagten:

„Angeklagter, Sie haben das letzte Wort.“

Alex Tochowski stand auf:

„Herr Richter, ich sage noch einmal, ich habe nichts mit dem Überfall zu tun.“

Der Richter: „Damit ist die Sitzung ist geschlossen.“

Nach der Bekanntgabe des Urteils konnte man im Gerichtssaal unter den Zuschauern ein Raunen vernehmen. Bis zum Ende des Prozesses hatte der Strafverteidiger noch versucht, das Gericht davon zu überzeugen, dass der Angeklagte mit dem Überfall und den Morden der beiden Fahrer des Geldtransporters, nichts zu tun habe. Unglückliche Umstände hätten die Situation so negativ erscheinen lassen. Sein Strafverteidiger kündigte an, gegen das Urteil in Revision zu gehen. Oberinspektor Köstel und sein Mitarbeiter Kommissar Fiete Olsen saßen als Zuhörer im Gerichtssaal und verfolgten aufmerksam den ganzen Prozess.

„Na, was sagst du da zu?“, fragte Köstel. Fiete Olsen überlegte, konnte aber seinem Chef zunächst keine Antwort geben. Dann Köstel: „Ich sage dir, hier kam nur die halbe Wahrheit ans Licht. Ich würde mich nicht wundern, wenn noch einmal recherchiert werden müsste. Tochowski wurde abgeführt und die Zuhörer verließen den Gerichtssaal. Köstel und Olsen, beide standen sie auf dem Flur, als der Strafverteidiger an ihnen vorbeigehen wollte. Dieser erkannte die Beiden und blieb stehen, schaute Köstel an und sagte dann: „

Den Schmarren glauben Sie doch auch nicht, oder? ich bin überzeugt, diesen Fall müssen Sie noch einmal in Ihre Hände nehmen.“ Köstel war dafür bekannt, lückenlos zu recherchieren. Seine Aussagen hatten auch bei den Staatsanwälten Gewicht. Auch unter den dort anwesenden Journalisten gab es unterschiedliche Meinungen. Die Einen stellten Fragen nach dem Wieso und warum. Während eine andere Zeitung in großen Lettern verkündete: „Tochowski sei wie erwartet, zu acht Jahren Haft verurteilt worden.“

Gegenüber seiner Familie wurde auch keine Rücksicht genommen. Journalisten und Fotografen belagerten das Haus. Die einzelnen Familienmitglieder trauten sich auch nicht mehr aus dem Hause zu gehen. Auch seiner Familie hat er stets bekundet, dass er mit dem Überfall nichts zu tun habe; wovon die Familie überzeugt war. Tochowski war verheiratet und hatte zwei Kinder, einen Jungen, zwölf Jahre alt und ein Mädchen, zehn Jahre alt. Am Tage des Überfalls hatte Alex Tochowski nach dem Einkauf im Supermarkt noch einige andere Erledigungen zu verrichten. Er fuhr also nicht gleich nach Hause. Zwischen dem Überfall und seiner Rückkehr nach Hause lagen zwei Stunden. Diese wurden ihm nun zum Verhängnis. Man glaubte, er habe in dieser Zeit das Geld, es waren immerhin 675000,00 Euro, versteckt.

Kapitel -2-

Nun kam für Alex Tochowski die schwerste Zeit. Es waren in der Zwischenzeit drei Wochen vergangen. Sein Strafverteidiger, Dr. Körner setzte alle Hebel in Bewegung, er wollte so schnell es geht, in die Revision gehen, beantragt hatte er sie schon. Diese Aktivitäten passten dem Staatsanwalt Dr. Simmer gar nicht. Er hätte es am liebsten gesehen, wenn dieser Fall zu den Akten gelegt worden wäre.

In der JVA hatte Tochowski einen sehr raubeinigen Mitbewohner. Als dieser ihn fragte, weshalb er denn in diesem Appartement nun auch wohne, musste Tochowski lachen, obwohl ihm nicht danach gewesen war. Dann erzählte er, weshalb er verurteilt worden sei, sich aber keiner Schuld bewusst ist. Der Staatsanwalt habe sich auf nichts eingelassen. „War das auch der Simmer?“, fragte sein Mithäftling. Was Alex mit Ja beantwortete. „Gegen den ist es schwer, Punkte zu sammeln.“

Kapitel -3-

Oberinspektor Köstel war gerade dabei, einen Abschlussbericht zu schreiben. Fiete Olsen, der von einer Recherche zurückkam, wurde auf dem Flur im Präsidium von Dr. Körner angesprochen:

„Herr Kommissar Olsen, so wie sich die Dinge entwickeln, können wir in Kürze erneut mit den Ermittlungen beginnen. Ich würde mich riesig freuen, wenn die Wiederaufnahme des Verfahrens in die Hände von Oberinspektor Köstel gelegt würde.“

Fiete Olsen betrat das Büro und berichtete seinem Chef, was ihm Dr. Körner gesagt hatte. „Ja“, sagte Köstel danach, „dass zu bestimmen liegt nicht in unserer Kompetenz.“

Dr. Körner, der sich von der Arroganz des Staatsanwalts Dr. Simmer nicht überrollen lassen wollte, bemühte sich einen Termin beim Oberstaatsanwalt Dr. König zu bekommen. In diesem Gespräch hat nun Dr. Körner den Oberstaatsanwalt davon überzeugt, dass man die neuen Recherchen doch einer anderen Abteilung der Mordkommission übergeben sollte. Wenn er einen Wunsch, im Sinne seines Mandanten äußern dürfte, würde er sich sehr darüber freuen, wenn Oberinspektor Köstel damit beauftragt würde. „Ich hätte nichts dagegen einzuwenden, wenn Köstel frei ist. Das heißt, er dürfte nicht durch einen anderen Fall gebunden sein.“

Voller Freude ging nun Dr. Körner zu Köstel und teilte dem mit, was der Oberstaatsanwalt gesagt hatte. Oberinspektor Köstel, in seinem Hause trug er nicht umsonst den Beinamen der Fuchs, beugte vor und ließ sich gleich die Akte vom Überfall auf den Geldtransporter kommen. Er nahm sie am Abend mit nach Hause. Gut informiert, so dachte er, ist der halbe Weg zum Erfolg. Seinen Mitstreitern zugewandt: „Kommt Leute, für heute machen wir Schluss.“

Zu Hause angekommen setzte er sich in seinen Sessel und begann die Akte zu studieren. So vor sich hinsprechend: „Gut, dass ich den ganzen Prozess verfolgt habe, man weiß nie, wozu etwas gut ist.“