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Auf der Legende von Allwissenheit und Allmacht der Staatssicherheit basierte die Macht der SED in der DDR. Dieses Buch erzählt die Schicksale von einfachen Menschen, die in Konflikt mit dem sozialistischen Regime gerieten, und schildert die Arbeitsweise der Stasi. Neuausgabe des Originals von 1997 zum 25. Jahrestag der deutschen Einheit. Mit neuem Vorwort des Autors zur Debatte über die Bezeichnung "Unrechtsstaat" für die DDR.
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Seitenzahl: 346
Veröffentlichungsjahr: 2015
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Joachim Widmann
Dich kriegen wir weich
Leben im Unrechtsstaat DDR
Dieses ebook wurde erstellt bei
Inhaltsverzeichnis
Titel
Kampf um die Definitionshoheit – Vorwort zur Neuausgabe 2015
Der Druck ist nicht gewichen
„Von der Sowjetunion lernen...“
Aus Bürgern werden Täter
„Wir können auch anders“
„Operative Zersetzung“
Eine Ausreise
„Von dem Alten will ich nichts mehr wissen“
Zur Entstehung dieses Buches
Danksagung
Impressum neobooks
Joachim Widmann
„Dich kriegen wir weich“
Leben im Unrechtsstaat DDR
E-Book Neuausgabe zum 25. Jahrestag der Vereinigung der beiden deutschen Staaten mit einem neuen Vorwort des Autors. Der Titel der bei Bouvier in Bonn erschienenen Originalausgabe von 1997 war
„Dich kriegen wir weich“
Berichte aus dem Alltag einer Diktatur
(c) 2015 Alle Rechte dieser Ausgabe liegen beim Autor
c/o bsjk Berliner Schule für Journalismus und Kommunikation GmbH, Karl-Liebknecht-Straße 29, 10178 Berlin
10/2015
„Die Mitarbeiter der Abteilung XIV stehen in ihrem täglichen Dienst Staatsverbrechern gegenüber (...). Das setzt bei den Mitarbeitern der Abteilung XIV voraus, daß jedem Genossen aus tiefster, innerster Überzeugung klar ist, daß es sich bei diesen Häftlingen um wirkliche Feinde unseres Arbeiter- und Bauernstaates und damit des gesamten sozialistischen Lagers handelt (...)“
Aus einer „Ausarbeitung zur Persönlichkeitsstruktur der
Mitarbeiter in der Untersuchungshaftanstalt“ der Staatssicherheit, HA XIV, Bezirksverwaltung Frankfurt (Oder),
ohne Datum (wahrscheinlich 1969), ohne Unterschrift
*
Einzelzelle. Keine Beschäftigung, nichts zu lesen, Kommunikation mit anderen war unmöglich. Nach einer Woche in Isolation begannen die Verhöre mit diesen Worten eines Offiziers der Staatssicherheit: „Dich kriegen wir weich“.
Aus dem Bericht eines früheren Untersuchungshäftlings der Staatssicherheit (1961)
*
„Geliebt bist Du vom Volk, vom Volk geehrt:
Seht, welch ein Leben, wahrhaft lebenswert,
Das seine Kraft an alle weitergibt –
Geehrt bist Du vom Volk, vom Volk geliebt.“
Johannes R. Becher zum 65. Geburtstag Walter Ulbrichts,
„Neues Deutschland“, 14. Juni 1958
*
„Das Bundesverfassungsgericht hat im Hinblick auf die DDR festgestellt: ,Eine Unterordnung des Lebensrechts des einzelnen unter staatliches Interesse war materiell schwerstes Unrecht.‘
Jedem Neugeborenen in der DDR wurden 1000 Mark geschenkt. Die Kinder besuchten jahrelang eine Kita, später die Schule. Jeder bekam eine Lehrstelle, meist mit häufigem Unterricht, viele nahmen dann noch an Lehrgängen teil oder gingen in eine Berufsschule. Dies alles war umsonst, auf Kosten des Staates.
Manche, die auf diese Weise eine Facharbeiter-Ausbildung erhalten hatten, wollten nach dem Westen, weil sie dort mehr und besseres Geld für ihre Arbeit verdienten. Ist es tatsächlich schwerstes materielles Unrecht, wenn die Regierung der DDR, die zigtausend Mark in jeden jungen Bürger investiert hatte, dies verhindern wollte?“
Wolfgang Heyer, Waldesruh, in einem Leserbrief
an die „Berliner Zeitung“, Ausgabe vom 22. November 1996
Das Wort „Unrechtsstaat“ kommt in der Originalausgabe dieses Buches von 1997 nicht vor. Nun steht es sogar im Titel der E-Book-Neuausgabe.
Warum dies? Ist die Debatte um diese Bezeichnung für die ehemalige DDR nicht seit Herbst 2014 erledigt? Haben die DDR-Erben von der Partei Die Linke damals nicht in Thüringen die Vokabel „Unrecht“ in die Koalitionsvereinbarung eingefügt, um diese vor allem für die Grünen zustimmungsfähig zu machen? Bodo Ramelow, der daher zum Ministerpräsidenten gewählt werden konnte, setzte wenig später sogar noch eins drauf mit einem Vergleich von Stasi und Gestapo, um dann festzustellen, dass er sich offenbar im Eifer der Unrechtsfeststellungen verstiegen hatte.
Repräsentative Umfragen wiesen 2014 ein anderes Meinungsbild aus als noch vier, fünf Jahre zuvor. 20 Jahre nach der Einheit hatten sich die Ostdeutschen noch mehrheitlich gegen den Begriff „Unrechtsstaat“ ausgesprochen, 2014 lag die Zustimmung bei 53 Prozent.
Ein Lernprozess?
Einerseits. Andererseits ist dieser Umschwung möglicherweise das Zeichen für eine fortschreitende Polarisierung nicht nur der Haltung zum Thema DDR, unter deren Eindruck die Gemäßigten das Lager gewechselt haben. So erwehren sich Aktivisten, die sich in Bezug auf die heutige Bundesrepublik Deutschland höchst staatsverdrossen geben, zum Beispiel vehement der Auffassung, dass Russland ein Unrechtsstaat sei.
Mit dem wahltaktischen Schachzug Bodo Ramelows und seiner Trittbrettfahrer ist es nicht getan. Die Frage „Rechtsstaat oder Unrechtsstaat“ ist relevant. Sie verdient eine Klärung.
Der Begriff „Unrechtsstaat“ ist für eine Polarisierung bestens geeignet. Er ist – auch durch die Debatten der letzten Jahre – moralisch und politisch geladen. Er wird seit jeher als Charakterisierung für die DDR von Ost- und Westdeutschen völlig unterschiedlich bewertet. Vor allem aber ist er auch aufgeladen worden mit der hoch emotionalen Kategorie „Respekt“: Respekt vor den DDR-Biografien.
Mit diesem Respekt argumentieren so unterschiedliche Charaktere wie der ehemalige Bürgerrechtler Friedrich Schorlemmer, der Publizist Christoph Dieckmann und der Star der aus der DDR-Staatspartei SED über die reformierte PDS hervorgegangenen Partei Die Linke, Gregor Gysi.
Gysi ging in der jüngsten Debatte um die Formulierung in Ramelows Koalitionspapier am Weitesten. Er bezog den Begriff Unrechtsstaat im September 2014 in der „Super Illu“ auf die Gründung der DDR und wies ihn unter Hinweis auf die 20 Millionen Kriegsopfer in der Sowjetunion zurück. Damit verweigerte er im Prinzip jede weitere differenzierte Auseinandersetzung mit Unrecht in der DDR, indem er es durch die Legitimität ihrer Gründung rechtfertigte. „Allerdings muss betont werden, dass es Unrecht, auch grobes Unrecht, in der DDR gab und dass die Opfer endlich bessergestellt werden müssen", nahm Gysi zur Kenntnis.
Auch Schorlemmer stellte am 7.11.2014 in der „Süddeutschen“ fest, dass die Bezeichnung Unrechtsstaat alles delegitimiere, was in der DDR gewesen sei. Er wolle nichts an der DDR beschönigen. Die Motivation der Leute, die der engen sozialistischen Linie folgten, „konnte indes durchaus ethisch und menschlich respektabel sein“. Die DDR habe vielen Menschen Bildungs- und Entfaltungsmöglichkeiten geboten, sie sei also „in toto“ kein Unrechtsstaat gewesen, zumal dieser Begriff die Gefahr berge, die DDR mit dem Nationalsozialismus, mit „Judenmord und Angriffskrieg“ gleichzusetzen.
Auch Christoph Dieckmann meinte in Ausgabe 11/2014 des „Rotary Magazins“, Unrechtsstaat sei ein zu klarer Begriff, um ihn auf so etwas Komplexes wie die DDR anzuwenden. Es sei ja immerhin nicht so, dass alles in der DDR Unrecht gewesen sei, sie habe sich entwickelt. Mit dem Begriff „Unrechtsstaat“ werde in unzulässig vereinfachter Darstellung der Verhältnisse lediglich die Delegitimierung der DDR betrieben.
Wie wenig einfach die Dinge angeblich sind, scheint der Umstand zu belegen, dass niemand bestreitet, dass es in der DDR Unrecht gegeben habe. Und es ist auch unbestritten, dass die DDR eine Diktatur gewesen ist und kein Rechtsstaat etwa im westdeutschen Sinne.
Mit den koexisitierenden Feststellungen aus quasi einem Munde, dass die DDR kein Rechtsstaat, aber zugleich auch kein Unrechtsstaat war, hat die immer wieder aufbrandende Debatte jedoch absurde Züge angenommen. Was ist ein Unrechtsstaat, wenn er nicht das Gegenteil eines Rechtsstaats ist?
Zu diesem Durcheinander trägt zweifellos bei, dass es sich beim Begriff „Unrechtsstaat“ nicht um eine juristisch definierte Vokabel handelt. Das heißt aber nicht, dass sich das Wort nicht definieren ließe.
Machen wir den Versuch.
Ein „Unrechtsstaat“ – was ist dies überhaupt?
Absurderweise lautet die gängige Antwort auf diese Frage nicht: auf jeden Fall auch ein Staat, der seine Bürger einmauert.
Dass dies nicht so einfach zu sagen ist, liegt auch daran, dass der Rechtsphilosoph Gustav Radbruch nach dem Krieg praktisch nur das NS-Regime als Unrechtsstaat gelten ließ – nämlich als einen Staat, der seinem Wesen nach auf das Unrecht selbst gerichtet war. In Abgrenzung dazu war die DDR nach dieser sehr rigorosen Definition ein Staat, der im Sinne der Mächtigen das Recht gebeugt hat, eine Dikatur, aber kein Unrechtsstaat.
Tatsächlich ist der DDR zuzubilligen, dass sie nicht durch und durch von Unrecht getragen und nicht auf dieses gerichtet war. Niemand in der DDR hat systematisch Massenmord organisiert. Das Ausmaß des NS-Unrechts und die Ungeheuerlichkeit der rassistischen Ideologie des NS-Staates verbietet Vergleich oder Gleichsetzung.
Aber es ist möglich, die DDR für sich zu betrachten.
Dabei hilft ein Perspektivenwechsel: die Opfersicht.
Aus dieser Perspektive betrachtet, erweist sich Unrecht genau dann, wenn es im Konfliktfall darauf ankommt, das Recht des Einzelnen zu schützen. Im Kontext der DDR liegt das Unrecht also zum Beispiel da, wo ein politischer Witz schärfer bestraft wird als schwere Körperverletzung, oder wo friedliche Oppositionelle mittels falscher Anschuldigungen kriminalisiert oder aus ihrem Land gesperrt werden, oder wo staatliche Übergriffe bis hin zu Freiheitsberaubung, schwerer Körperverletzung und Mord ungesühnt bleiben.
Ein Unrechtsstaat erweist sich also nicht notwendig durch kollektives Unrecht und massenhaftes Leid. Er zeigt sich an individuellem Unrecht, dem ein System zu Grunde liegt. Dies System war in der DDR die „sozialistische Gesetzlichkeit“, die alles staatliche Handeln unter ideologischen Vorbehalt stellte.
Den Rechtsstaat zeichnen vor allem drei Grundsätze aus: die Gleichheit aller Bürger und der Freiheiten, die sie sich nehmen, vor dem Gesetz, dessen demokratische, transparente und konsequente Setzung und Exekution sowie die Unabhängigkeit der Gerichte.
Damit ist auch der Unrechtsstaat definiert: Die Bürger sind vor dem Gesetz ungleich; Legislative, Exekutive und Jurisdiktion unterliegen schwankenden, opportunistischen, oft intransparenten politischen Vorgaben – wie eben der „sozialistischen Gesetzlichkeit“.
Nach dieser Definition war die DDR Zeit ihrer Existenz klar ein Unrechtsstaat, in dem die Würde des Menschen jederzeit angetastet werden konnte und zehntausendfach angetastet wurde. Dabei behauptete Recht im DDR-Alltag unbestritten großen Raum, in den Unrecht nicht eindrang – oder anders gesagt: Kein Bürgerrechtler dürfte jemals im Gefängnis gelandet sein, weil er bei Rot über die Ampel ging. Doch diese Aussage dürfte auch auf Juden unter dem NS-Regime zutreffen. Solche Feststellungen sind ebenso wertlos, ja zynisch, wie das Unrecht vor allem an der Zahl der Opfer zu messen.
Die Begriffe sind aus Respekt vor jeder einzelnen Opfer-Biografie ganz einfach zu klären: Ein Unrechtsstaat ist da, wo ein Rechtsstaat nicht ist.
Genau an diesem Punkt setzt jedoch die Gegenseite den Hebel an. Denn das Unrecht behauptet ja zugleich erheblichen Raum da, wo von einem Unrechtsstaat nicht geredet wird.
Man nennt zum Beispiel einen Staat einen Rechtsstaat, in dem ein Geheimdienst durch massenhafte Überwachung der Bürger das Recht täglich bricht. Hat jemand, der die USA für einen Rechtsstaat hält, nicht die Legitimation verloren, die DDR einen Unrechtsstaat zu nennen?
Nein, so ist es nicht. Denn es gibt einen vierten Unterschied. Im Rechtsstaat ist eine von allen daran interessierten Bürgern und gesellschaftlichen Kräften unternommene freie Reflexion seiner Fehler systematisch auf deren Korrektur gerichtet. Ein Unrechtsstaat dagegen unterdrückt die freie Reflexion seiner etwaigen Fehler. Sie dürfen nicht einmal benannt werden.
So leicht ist das. Doch haben sich die Argumente, die für die DDR sprechen, längst über den Kern der Debatte hinaus verselbstständigt. Es geht einigen der Protagonisten darum, Unterschiede zwischen Ost und West, zwischen Rechtsstaaten und solchen, die diese Bezeichnung nicht verdienen, zwischen Wahrheit und Propaganda, recherchierten Fakten und geschönten Lügen zu verwischen.
Wo aber die Erkenntnis von Unrecht verwischt, löst sich auch das Recht auf. Den Begriff Unrechtsstaat zu verwenden und ihn zum Beispiel anhand der DDR mit Leben zu erfüllen, hilft also, den Rechtsstaat zu verstehen und schätzen zu lernen.
Die Verwischung der Differenzen liegt daher im Interesse von Extremisten aller Couleur. Wo demokratische Maßstäbe und Standards grundsätzlich in Frage stehen bzw. ihre Verbindlichkeit verlieren und die Moral es angeblich gebietet, Kritik zu unterlassen – weil „im Westen“ schließlich auch nicht alles zum Besten stehe – und auf Menschenrechtsverletzungen mit Indifferenz zu reagieren, können extreme Positionen blühen.
Es besteht bei Vertretern dieser Argumentation ein Interesse daran, dass sich der demokratische Raum von seinen Rändern her auflöst. Die Demokratie hat der in Social Media grassierenden Gegenaufklärung der „Lügenpresse“-Brüller und Verschwörungstheoretiker augenscheinlich wenig entgegen zu setzen. Diese Gegenaufklärung vergiftet die demokratische Öffentlichkeit vor allem, indem sie aus einer Vielzahl Versatzstücke – realen und fiktiven – das Bild einer Gesellschaft schafft, die von einer kleinen, dem Volk und seinen Interessen fernen, demokratisch nicht legitimierten Elite manipuliert wird.
Diese Behauptung ist gesellschaftlich akzeptabel geworden. Durchschnittsbürger mittleren Alters vertreten sie offen in Demonstrationszügen, im Internet und vor TV-Kameras.
2015 wird vielleicht in die deutsche Geschichte eingehen als das Jahr, in dem sich „Dunkeldeutschland“ erstmals ins Licht wagte. So nannte Bundespräsident Joachim Gauck die Mischung aus zukurzgekommenem Kleinbürgertum, Egoismus und aggressiver Ablehnung der (politischen) Eliten, die sich im Spätsommer vor den Flüchtlingsheimen Luft machte. Von Pegida und der Alternative für Deutschland (AfD) wird wahrscheinlich in drei, vier Jahren schon niemand mehr etwas wissen. Aber sie haben die Haltung der angeblich schweigenden Mehrheit der „kleinen Leute“, die sich „nicht mitgenommen fühlen“, da „der Mainstream“ sie zu einer linksliberalen und weltoffenen Haltung nötigen möchte, salonfähig gemacht.
Diese Diktion ist keineswegs neu. Wir kannten sie bereits aus der amerikanischen „Tea Party“-Bewegung. Diese hat es geschafft, während der Präsidentschaft Barack Obamas den politischen Raum mit Verschwörungstheorien und gezieltem Misstrauen so sehr zu vergiften, dass ein populistischer Schreihals wie Donald Trump wenigstens im Wahlkampf leichtes Spiel haben kann gegen seriöse konservative Kandidaten.
In den USA hat die „Politik der Angst“, der Stimmungen- und Wählerfang mit Bedrohungsszenarien und Verschwörungstheorien, allerdings eine ungebrochene Tradition.
Den größten Erfolg hatte diese Politik indes 1933 in Deutschland. Der Aufruf (nicht nur) des NS-Propagandablatts „Der Stürmer“, „Deutschland erwache!“, zielte auf die angeblich bedrohte, von den „Systempolitikern“ und der „Systempresse“ mit schönen Worten und Lügen ruhig gestellte und um das ihr Zustehende beraubte „Volksgemeinschaft“.
AfD und Pegida argumentieren heute strukturidentisch, und wie damals die NSDAP und heute die „Tea Party“ berufen sie sich auf eine angeblich unterdrückte Meinung der Mehrheit des Volkes. Dass die NPD seit Jahr und Tag dieselben Töne von sich gibt, interessiert jene nach eigenem Verständnis gemäßigten Gruppierungen nicht – sie stählen sich gegen derlei Analysen mit der Unterstellung, ein „Mainstream“ aus korrupter Politik und gekaufter „Lügenpresse“ wolle ihre Wahrheiten mit der „Nazikeule“ unterdrücken.
Bei alledem scheint den Anhängern der Mär von den verschworenen Unterdrückern der Volksmeinung nicht bewusst zu sein, wie paradox es ist, dass sie die Überzeugung, sie würden unterdrückt, während Massendemonstrationen herausschreien, die von Hundertschaften in Uniform vor Gegendemonstranten geschützt werden. Trotz der Strukturverwandtschaft ihrer Argumente zeigt sich daran, dass die meisten von ihnen keine Nazis sind, sondern dass sie angetrieben sind von einem tief in ihnen wurzelnden, unreflektierten Untertanengeist, einer dumpfen Sehnsucht nach der harten Hand, die sich in Trotz verwandelt hat. Sie stellen den bundesdeutschen Rechtsstaat in Frage und rufen zugleich den Autokraten Putin um Hilfe.
Moralische und politische Indifferenz war in der DDR wie in jeder Diktatur eine Voraussetzung dafür, weder Funktionär noch Dissident zu sein. Nun, da Regierungschefin und Staatsoberhaupt Ostdeutsche sind, ist das aggressive Zurschaustellen dieser Indifferenz, das Herausbrüllen immer neuer Varianten von „die da oben machen, was sie wollen, da kannste nischt machen“, auch ein Akt der Selbstbehauptung gegen die Erkenntnis, dass die Opferrolle, die viele Ostdeutsche zu spielen lieben, der selbst gewählte Rückzug in die eigene Irrelevanz gewesen ist. Es ist kein Zufall, dass Dresden die Hochburg von Pegida ist. Dresden war zu DDR-Zeiten abgeschnitten von den West-Medien und deren Vorstellung freiheitlich-demokratischer Kultur und ihren Argumentations- und Konfliktbewältigungsmustern. Und die Opferrolle ist gerade in Dresden als eine Lesart der Zerstörung der Stadt im Zweiten Weltkrieg besonders ausgeprägt.
Zugleich ist es aber der Ruf nach einer Art neuer DDR. Nicht nach Sozialismus und Mauer, aber nach der sicheren, geschlossenen Gemeinschaft, die sich mit allen Mitteln gegen Fremde oder bedrohliche Einflüsse abschottet und verteidigt. Eine Gemeinschaft, die zum Beispiel das Grundgesetz in ein verbindliches Glaubensbekenntnis verwandeln könnte, gegen das zu verstoßen bestraft wird. So sollen, phantasieren nicht wenige, Migranten, die durch frauenfeindliche Äußerungen auffallen, umgehend deportiert werden.
Es geht hier nicht um Strafbares wie Volkverhetzung oder um einen Aufruf, die Scharia einzuführen, sondern um die individuelle, von engstirniger Religiosität und Konservatismus getragene Dummheit, Frauen für minderwertig und sündig zu halten und den Mann zu ihrem Wärter zu erklären. Auch in Deutschland haben Auffassungen wie diese noch vor wenigen Jahrzehnten Gesetze geprägt, die Frauen ohne Genehmigung ihres Mannes freies Wirtschaften und freie Berufswahl untersagten. Ja, auf der Basis des Grundgesetzes.
Natürlich ist es gut, dass Deutschand über solche Gesetze hinaus ist und die ihnen zu Grunde liegenden Auffassungen nicht mehr akzeptabel sind. Aber Liberalismus, der sich mit Strafe und Bann gegen abweichende, rückständige Meinungen wendet, statt überzeugen zu wollen – das ist ein Rückschritt und noch so ein Widerspruch in sich, den viele nicht erkennen können oder erkennen wollen.
Eine solche Regelung wäre ein Pendant zur „sozialistischen Gesetzlichkeit“. Sie würde das Ende der im Grundgesetz garantierten Freiheiten bedeuten, Ungleichheit vor dem Gesetz etablieren und damit den Beginn eines neuen deutschen Unrechtsstaats markieren.
Die antidemokratische Agitation wirkt bedrohlich. Sie ist das Ergebnis einer Selbsthysterisierung politisch bislang unerheblicher Kreise, die in den Filterblasen der Social-Media-Portale erstmals einen öffentlichen Resonanzraum finden. Ob sie irgendwann nachlässt, wenn das Wir-Gefühl zur Gewohnheit geworden ist, oder ob sie zur ernst zu nehmenden, die Demokratie tatsächlich gefährdende gesellschaftlichen Strömung wird, lässt sich aktuell nicht klären.
Dies spielt jedoch ohnehin keine Rolle. Die Aufgabe bleibt so oder so dieselbe: Aufklärung.
Aufklärung war schon 1997 die Absicht dieses Buches, das aus einer Serie in der im östlichen Brandenburg erscheinenden „Märkischen Oderzeitung“ hervorging – Aufklärung zur Überwindung einer Rückschau auf die DDR durch eine rosa Brille mit Weichzeichner.
Außer dem Titel habe ich an dem Buch, das selbst inzwischen ein historisches Dokument ist, bis auf kleinere sprachliche Korrekturen nichts geändert – es behält neben der Perspektive von 1997 also auch die alte Rechtschreibung bei.
Die Titeländerung indessen bot sich an, weil sich die Zielrichtung des Texts heute genauer benennen lässt. Seinerzeit spielte das Wort „Unrechtsstaat“ noch keine Hauptrolle in der Rückschau auf die DDR, heute bringt es sie auf den Punkt. Damals war die Abwehr dieser Bezeichnung für den sozialistischen deutschen Staat noch nicht Bestandteil einer umfassenden Systemkritik an der freiheitlichen, auf dem Recht basierenden Demokratie und deren Akteuren.
Wer diese Kritik vortragen möchte, sollte sich immerhin mit einem Staat auseinandersetzen, dessen Unrecht er bestreitet oder relativiert. Dieses Buch kann ihm dazu dienen. Es gibt die Biografien unbekannter Opfer politischer Willkür wieder, „Leben im Unrechtsstaat DDR“. Es ist diesen Menschen gewidmet, die das Unrecht am eigenen Leibe erfahren haben, Menschen wie jenen, die solches Unrecht in Russland, China und vielen anderen Ländern täglich erfahren.
Joachim Widmann, Berlin, am 3. Oktober 2015
Nachwirkungen der Dikatur
„Alles kann ich gar nicht erzählen“, sagt Friedrich Gronau. Von 1952 bis 1989 hatte er immer wieder mit der Staatssicherheit zu tun. Als angeblicher Saboteur saß er zwölf Jahre lang im Gefängnis, dann wurde er bespitzelt: Verhör bei der Stasi; der Inoffizielle Mitarbeiter mit dem Decknamen „Helmut“ war ein Freund seines Sohnes, IM „Erna“ war die Nachbarin in Golzow, wo Gronau noch heute zurückgezogen lebt; als IM „Gossert“ war der örtliche Polizist auf seiner Spur.
Nein, alles kann der alte Mann nicht erzählen. Aber jetzt, da die Deutsche Demokratische Republik und damit seine Schweigeverpflichtung dahin ist, kann er wenigstens die „Dinge, die mir wichtig sind“, loswerden. Da war im Zuchthaus Brandenburg der alte KPD-Mann Walter Bergner gewesen, der schon im KZ gesessen hatte wegen seiner Gesinnung und von der DDR nach einem Besuch beim westdeutschen SPD-Chef Kurt Schumacher wieder eingesperrt wurde. Nach zehn Jahren Haft, erzählt Gronau, wurde Bergner für vier Wochen auf eine Entlassungszelle verlegt, um dann doch weiter gefangen zu bleiben: „Der war ein gebrochener Mann hinterher.“ Oder der KPD-Mann Christian Eckert, der sich gegen die SED, „die Partei neuen Typs“, aufgelehnt hatte und für zwölf Jahre hinter Gitter mußte, obwohl er für seine Sache im griechischen Bürgerkrieg gekämpft hatte.
In einer Einzelzelle saß in Brandenburg ein Junge, den Gronau kennenlernte, als er 17 war. „Der war als 12jähriger eingesperrt worden. Niemand wußte, warum. Auch er selbst nicht. Der konnte kaum sprechen.“
Zeugen Jehovas, „die niemandem etwas getan hatten“, alte SPD-Genossen, teils ebenfalls schon mit KZ-Vergangenheit – Andersdenkende, die sich nicht gleichschalten ließen und daher zu Kriminellen gestempelt wurden.
Mancher davon „hat im Leben nie etwas gehabt“, sagt Gronau, nur KZ, DDR-Gefängnis, Unrechtsurteile, und im Knast Gebrüll, Schläge, Dunkelarrest, Wasserzelle oder gar, bei Fehlverhalten: scharfe Hunde. Gronau fühlt sich als ein Hüter dieser dunklen Kapitel der Vergangenheit, es ist ihm wichtig, sich der Namen und der Biographien zu erinnern. Der gebeugte kleine Mann, dessen Unterlippe nervös zittert, wenn er von damals berichtet, lehnt sich in seinem Sessel nicht an, beugt sich zu seinen Zuhörern vor, mit beiden Händen die Krücke seiner Gehhilfe so fest umfassend, daß die Fingerknöchel weiß hervortreten.
Je mehr er erzählt, desto mehr Erinnerungen drängen nach. Immer wieder bricht Gronau in Tränen aus, wenn er von den verpfuschten Jahren seiner Leidensgenossen spricht.
Er senkt den Kopf, wischt sich die Tränen ab und entschuldigt sich.
Von seinem eigenen Leben berichtet er weit gefaßter. Entrüstung hat ihn stets aufrechterhalten und ist bis heute sein stärkstes Gefühl, wenn von seiner Vergangenheit die Rede ist: „Ich habe nichts getan! Wie kann man einem unschuldigen Menschen so etwas antun?“
Das ist eine rhetorische Frage. Die sozialistische Erziehung in Kindereinrichtung, Schule, Hochschule, die Bereitstellung von Arbeitsplätzen für alle und Ferieneinrichtungen für Werktätige, die Führung des Brigadetagebuchs, die Kollektivierung der Hausgemeinschaften und der Landwirtschaft, Sargproduktion, nationale Frage, Nationale Volksarmee, Selbstkritik, Zivilverteidigung, Außenpolitik, Hausordnung, Fortschritt, Traditionspflege, gesellschaftliche Kontrolle, Reiseerlaubnis, Körperkultur, Produktions- und Eigentumsverhältnisse, Grenzregime, Feierabendheim, Mieten, Brot- und Schnapspreis, Lenkung und Anleitung der Kulturschaffenden und der Medien sowie der Parteien des Demokratischen Blocks und der Organisationen der Nationalen Front – alles wurde bestimmt und war durchdrungen von den Kadern und den Verbündeten der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands. Die SED hatte, wie alle Diktatoren, ein simples Weltbild: Hier die Freunde, da die Feinde.
Gronau war ein „Feind“: zwölf Jahre Zuchthaus.
Wer waren die Täter? Die Nomenklaturkader der SED? Nur die greisen Herrschaften im Zentralkomitee? Der Stasimann, der „nur seine Pflicht getan hat“, wenn er Richter zur Rechtsbeugung, Bürger zum Spitzeln, Menschen ins Gefängnis brachte?
Die Moral der Geschichte ist klar: Vom teilnahmslosen Bürger, der von alledem nichts wissen wollte, über den, der sich durch geduckte Haltung, Opportunismus und Heuchelei kleine Fluchten und Vorteile verschaffte, und den kleinen, auf seinen persönlichen Nutzen bedachten Inoffiziellen Mitarbeiter bis hinauf zu Walter Ulbricht oder Erich Honecker war jeder ein Täter oder ist mindestens Teilhaber an der Verantwortung für das Unrecht, das den vermeintlichen Feinden des Systems angetan wurde.
Die genaue Zahl der Opfer ist unbekannt. In der Zentralen Erfassungstelle Salzgitter wurden rund 42 000 Fälle registriert: Politsche Häftlinge, gescheiterte und umgekommene Republikflüchtige. Nach verschiedenen Schätzungen gab es von Oktober 1949 bis November 1989 in der DDR zwischen 150 000 und 200 000 Verurteilungen in politischen Prozessen. Im Potsdamer Militärarchiv lagern zudem um 100 000 „operative Tagesmeldungen“ über Grenzzwischenfällei.
Doch repräsentieren diese Zahlen nur einen kleinen Teil der Misere. Als „politischer Prozeß“ nicht erfaßt wurden solche Verfahren, bei denen Tatbestände wie „Asoziales Verhalten“ oder „Diebstahl von Volkseigentum“ zur Verurteilung führten. Im Zuge der Rehabilitierung ehemaliger Strafgefangener sind den zuständigen Juristen immer wieder Fälle untergekommen, bei denen der politische Hintergrund der Urteilsbegründung direkt nicht zu entnehmen ist, aber anhand der Akten der Staatssicherheit nachgewiesen werden kann, daß Volkspolizei, Staatsanwaltschaft und Gericht unter dem Einfluß der SED nur den Anschein erweckten, ein ordentliches Strafverfahren zu führen – dabei war der Tatbestand konstruiert, die Beweise größtenteils falsch: eine politische Intrige gegen den Angeklagten.
Solche Intrigen sind auch der Hintergrund für oft unmenschlich hohe Strafmaße gegen Angeklagte, deren Verbrechen einwandfrei nachgewiesen wurde: Wer Pech hatte, an dem wurde ein Exempel statuiert.
Zudem wurden viele Menschen ohne Anklage monatelang inhaftiert und unter Druck gesetzt, um ihnen Geständnisse oder Aussagen über andere abzupressen. Wer ohne Klageerhebung und also ohne Verfahren freikam, taucht weder in der Statistik der Rehabilitierten noch in der der politischen Verfahren auf.
Ein weiteres dunkles Kapitel ist die mitunter monatelang andauernde Verweigerung von Wohnung, Arbeit und Sozialleistungen für viele Angehörige politischer Häftlinge und Haftentlassene – auch hier ist die Zahl der Betroffenen nicht zu ermitteln. Dasselbe gilt für die vielen DDR-Bürger, die wegen mangelhaften „gesellschaftlichen Engagements“ in Parteien oder Massenorganisationen als unvollkommene Sozialisten in ihrem beruflichen Fortkommen oder – durch die Verweigerung von Oberschul- und Hochschulausbildung – in ihrer persönlichen Entwicklung behindert wurden.
Opfer der besonderen Methoden, mittels derer die SED ihre Macht erhielt, sind zudem all jene, deren Recht auf Unversehrtheit der Privatsphäre verletzt wurde, sei es durch konspirative Überwachung oder durch Zersetzungsmaßnahmen. Nicht wenige, die sich trotz Mauer und Schießbefehl in der eingeschränkten, aber viele Sicherheiten und Rückhalte bietenden, kleinbürgerlichen Welt der DDR mit den geltenden Verhältnissen arrangiert hatten, lernten erst bei Akteneinsicht, daß sie nicht allein Herren über ihre Biographien gewesen waren.
Hunderttausende Opfer, und doch hört man nur von den Prominenten, an denen die Medien interessiert sind. Als wären die anderen nur Zahlen in der Statistik, werden ihre Biographien als eine Gegebenheit hingenommen.
Daß sich westdeutsche Print- und elektronische Medien hierfür kaum interessieren, ist leicht mit den Interessen ihrer Klientel zu begründen. Daß aber auch im Osten nur sehr wenig Aufklärung über die DDR betrieben wird, überrascht auf den ersten Blick, denn hier wäre eine starke Minderheit des Publikums lebhaft daran interessiert.
Doch sind so gut wie alle Ost-Medien umstrukturiert, aber ohne wesentliche personelle Veränderungen aus der Medienlandschaft der DDR hervorgegangen. Medien in der DDR waren zur eindeutigen Parteinahme für die SED und den Sozialismus gehalten, für jeden einzelnen Journalisten war Opportunismus eine Existenzfrage. In diesem Lichte betrachtet, verwundert es allenfalls milde, daß auch in den neuen Bundesländern eine Kritik der DDR nur sparsam stattfindet.
Dort leben noch viele der Opfer. Zur allgemeinen Hemmung, sich mit ihnen auseinanderzusetzen, trägt bei, daß dort die politische Landschaft in vielen Bereichen von der SED-Nachfolgepartei PDS dominiert wird. Da ist viel vom „Rentenunrecht“ gegen die früheren Hauptamtlichen der Stasi und frühere NVA-Leute, also Privilegierte des Systems, die Rede – doch wer spricht vom „Rentenunrecht“, das durch Karriereblockaden oder jahrelange Haft auf Seiten der Opfer entsteht?
Wie nach jeder politischen Wende besteht das alte System in den Köpfen und in vielen Strukturen fort. Öffentlichkeit herstellen, um der Bildung von Legenden vorzubeugen: Das war 1994 meine Motivation, eine Artikelserie in der „Märkischen Oderzeitung“ zu beginnen, die allein dem Schicksal von Opfern der politischen Gewaltherrschaft in der DDR gewidmet war – solchen aus der schweigenden Masse. Mit der Serie, auf der dieses Buch basiert, erhellte die „Märkische Oderzeitung“ in 80 Folgen, die bis August 1996 erschienen, auch ein Stück der eigenen Vergangenheit als Organ der SED-Bezirksleitung Frankfurt (Oder), „Neuer Tag“ii.
Kein Opferschicksal kann erzählt werden, ohne zugleich die Funktionsweise des Machtapparats zu erklären. Die DDR war durchzogen von Beziehungsgeflechten, von Informations- und Konsultationssträngen, die den Zweck hatten, das sozialistische Gemeinwesen dicht- und zusammenzuhalten. Das Bild, das die Führung sich von ihrem Staat auf der Basis ihrer Ideologie machte, war gegen jeden Kratzer oder Schatten zu sichern. Ob Stalin das Idol oder der Personenkult abgeschafft war, der Einfluß des Staates gemäß Lenins Theorien überflüssig gemacht oder im Sinne der SED auf dem Umweg über die Stärkung der Herrschaft der Partei der Arbeiterklasse vergrößert werden sollte, ob künstlerische Experimente und Kritik gerade angesagt oder verpönt waren – wie immer das Wunschbild der DDR gerade aussah, es war unbedingt gültig. „Keine Fehlerdiskussion“ und „nach vorne denken“ – diese Imperative waren die typische Voraussetzung jeder Debatte über die Lage der DDR.
Die Staatssicherheit hatte als Instrument der Parteimacht allzu offenkundige Diskrepanzen zwischen Schein und Wirklichkeit zu erkunden, zu kaschieren oder zu beseitigen. Sie setzte das Feindbild der SED in „politisch-operative Arbeit“ um. Ihre Haltung bei dieser Arbeit und wie mit „Feinden“ umzugehen war, ist exemplarisch einer MfS-internen „Ausarbeitung zur Persönlichkeitsstruktur der Mitarbeiter in der Untersuchungshaftanstalt“iii zu entnehmen. „Ausarbeitungen“ dienten als Material für interne Forschungen oder Mitarbeiterschulungen, wo als Abschluß ebenfalls „Ausarbeitungen“ angefertigt werden konnten. Sie waren Auftragsarbeiten mit dem Zweck, bestehende Normen des MfS zu beschreiben, zu prüfen oder durchzusetzen sowie neue Normen für die tägliche Arbeit herauszubilden:
„Erwartungen an die Persönlichkeit eines Mitarbeiters des MfS im Umgang mit Straf- und Untersuchungsgefangenen
Die Mitarbeiter der Abteilung XIV stehen in ihrem täglichen Dienst Staatsverbrechern gegenüber, deren Ziel es war, die Machtverhältnisse zu verändern und damit die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung zu beseitigen. Das setzt bei den Mitarbeitern der Abteilung XIV voraus, daß jedem Genossen aus tiefster, innerster Überzeugung klar ist, daß es sich bei diesen Häftlingen um wirkliche Feinde des Arbeiter- und Bauern-Staates und damit um Feinde des gesamten sozialistischen Lagers handelt und welche hohe Verantwortung bei der Wahrnehmung der dienstlichen Aufgaben diese Mitarbeiter zu erfüllen haben.
Im Entwurf der Dienstanweisung über politisch-operative Dienstdurchführung in den Diensteinheiten XIV der Organe des MfS vom 7. 5. 1969 heißt es: ,Der Umgang mit Häftlingen erfordert ein hohes Klassenbewußtsein und unbedingte Treue zur Partei der Arbeiterklasse und zur Regierung unseres sozialistischen Staates. Deshalb müssen die Angehörigen der Diensteinheiten XIV der Organe des MfS bei der Ausübung ihres Dienstes höchste revolutionäre Wachsamkeit, militärische Disziplin und eine hohe Einsatzbereitschaft beweisen.‘ Diese Feststellung zeigt, welche hohen Anforderungen an die politisch-ideologische Reife, an den Charakter, das Wissen, die Haltung sowie an das Gesamtverhalten eines Mitarbeiters der Abteilung XIV zu stellen ist.
1. Persönlichkeitsmerkmale, die bei einem Mitarbeiter der Abteilung XIV im Vordergrund stehen
Bei der Auswahl der Genossen für den Dienst in der Abteilung XIV ist zu beachten, daß der beste und bewußteste Genosse, der allen Erwartungen entsprechen würde, nicht in der Abteilung XIV arbeiten könnte, wenn er bestimmten körperlichen Anforderungen nicht entspräche.
Somatische (körperliche) Anforderungen:
– Der Genosse darf von seiner Statur her (Körpergröße) nicht kleiner als 1,65 m sein, um ohne Hilfsmittel durch die Spione in die Zellen schauen zu können;
– Der Genosse sollte in der Regel nicht jünger als 25 Jahre sein; (...)
– Der Genosse sollte nach Möglichkeit sportlich veranlagt sein und zumindest die Grundbegriffe der Selbstverteidigung beherrschen bzw. gewillt sein, Judo zu erlernen, um bei evtl. Vorkommnissen sich erfolgreich wehren zu können;
– Der Genosse muß ordnungsliebend und sauber an sich selbst sein sowie über eine straffe Körperhaltung verfügen, um vor dem Häftling nicht lächerlich zu wirken;
Bildungsmerkmale sowie Charaktereigenschaften:
– Der Genosse muß über ein bestimmtes politisches Grundwissen verfügen (Klarheit in den Grundfragen der Politik von Partei und Regierung) und muß bereit sein, sich im Marxismus-Leninismus ständig weiterzubilden;
– Er muß sich bemühen, die Grundfragen der sozialistischen Strafgesetzgebung zu beherrschen, er muß die Strafprozeßordnung kennen und die Befehle und Weisungen der Untersuchungshaft beherrschen und befolgen;
– Er muß ein der Partei treu ergebener Kämpfer sein und festes Vertrauen zum MfS besitzen, er muß ein wahrer Freund der SU sein und bereit sein, aus den geschichtlichen Erfahrungen der Freunde zu lernen;
– Es dürfen sich in seinem Verhalten keine weichen Charakterzüge zeigen, die dem Feind gegenüber Mitleid verspühren (!) lassen. Er muß frei sein von Angst bzw. aufkommende momentane Angstgefühle überwinden können;
– Er muß die Fähigkeit besitzen, im Verhalten gegenüber dem Feind Stolz, Härte, Unnahbarkeit, Kälte und Überlegenheit zu demonstrieren. Bei dem Gegner muß der feste Eindruck entstehen, daß an diesen Mitarbeiter, der sich korrekt verhält, auf keinen Fall heranzukommen ist, keine Kontaktaufnehme möglich ist, und daß dieser Mitarbeiter des MfS mit seiner gesamten Persönlichkeit fest hinter Partei und Regierung steht.
Die Treue zur Sache muß in seinem gesamten Verhalten zum Ausdruck kommen.
– Er muß reaktionsfähig sein, schnell im Denken und Handeln und bei plötzlich auftretenden Situationen richtig reagieren und entscheiden können.
– In seinem Wesen muß sich eine bewußte Diszipliniertheit, Tapferkeit, Mut, Kühnheit, Standhaftigkeit, Gewissenhaftigkeit, Entschlossenheit, Selbstaufopferung, Willenskraft, Zähigkeit, Ausdauer, Beharrlichkeit, Heroismus und Patriotismus widerspiegeln.
Der Patriotismus und der Haß gegen die Feinde dürfen sich nicht nur als eine Deklaration zeigen, sondern muß (!) zur Tat d. h. zur ständigen Wachsamkeit werden.
Ein Mensch mit solchen Charaktereigenschaften muß gleichzeitig die Menschen achten und schätzen, er muß ihre Arbeit achten und lieben. Er muß eine gesunde Einstellung zum Kollektiv haben, muß kritisch und selbstkritisch sein, er muß Offenheit und Ehrlichkeit seinen Genossen gegenüber zeigen. Er muß kameradschaftlich und großzügig. (!)
Egoisten sind weder Freund noch Kamerad.
Er muß weiter solche moralischen Eigenschaften besitzen, wie Fleiß, Beharrlichkeit, Wahrhaftigkeit und Rechtschaffenheit, Einfachheit und Bescheidenheit, Konsequenz sich selbst und anderen gegenüber, er muß unbeugsam in der Erreichung gesetzter Ziele sein. (...)
Der Mitarbeiter in der Abteilung XIV muß sexuell normal veranlagt sein und ordentliche, saubere Beziehungen zum anderen Geschlecht haben.
Es müssen sich feste Ansichten und Überzeugungen für das sittliche Verhalten herausbilden.
Zu beachten ist, daß ,trotz guter Absichten‘ viel Unheil angerichtet werden kann, wenn sich ein Mensch zum Beispiel nur vom Gefühl leiten läßt, wo solche verinnerlichten Charakterzüge nicht mit Überzeugung und Wissen gefestigt sind. Überzeugung und Wissen verleiht dem Menschen die Möglichkeit, moralische Prinzipien in einer konkreten Situation richtig anzuwenden. Großzügigkeit und Wahrhaftigkeit z. B. können sich in ihr Gegenteil verwandeln, wenn man die listigen, hinterhältigen Schlichen des Feindes nicht beachtet bzw. unterschätzt, wenn man keine politische Wachsamkeit übt. (...)“
Die unbeabsichtigte Selbstentlarvung, die in der hierarchischen Differenzierung zwischen „Feind“, „Mensch“ und „Genosse“ gipfelt, erklärt, warum es nicht nur für „Feinde“ und „Menschen“, sondern auch für den einen oder anderen Genossen eine Genugtuung und eine Erleichterung war, als das System endlich zusammenbrach.
Dessen „Feinde“ knüpften besondere Hoffnungen an die Wende von 1989/90. Vieles änderte sich auch wunschgemäß. Einen Wendepunkt, an dem die früheren Täter und Teilnehmer des Systems zur Einkehr gezwungen worden wären und die Opfer plötzlich ihr Recht erhalten hätten, gab es jedoch nicht – so wenig eine antikommunistische „Rachejustiz“ auszumachen ist.
Natürlich wurde den Opfern das Recht eingeräumt, sich juristisch rehabilitieren zu lassen, natürlich wurden sie finanziell entschädigt, soweit sie Unrechtsjustiz und Haft zu erleiden hatten.
Unterhalb dieser Grenze wurde der Schaden vielfach nicht einmal moralisch kompensiert. Denn auf der anderen Seite gingen die meisten Täter straffrei aus, da ein Großteil der Delikte, wie etwa der Bruch des Postgeheimnisses, die Telefonüberwachung oder die lückenlose Ausforschung einer Privatwohnung, nach den DDR-Gesetzen mit einer geringfügigen Strafe belegt oder legal war und daher heute nicht bzw. allenfalls als Beihilfe zu Rechtsbeugung oder einer Tat, die nach jüngsten höchstrichterlichen Entscheidungen als Verstoß gegen die allgemeinen Menschenrechte geahndet werden kann, zu verfolgen ist. Die meisten Täter werden also nicht belangt.
Selbst im Öffentlichen Dienst haben die wenigsten „positiven“ Bescheide der Behörde des Bundesbeauftragten für die Unterlagen der Staatssicherheit über eine Tätigkeit als freier, also Inoffizieller Mitarbeiter bei der Stasi, zur Entlassung des so Belasteten geführt. In vielen Behörden ist es üblich, weniger den Tatbestand als Kündigungsgrund zu bewerten, als lediglich die Bereitschaft, den Fragebogen für die sogenannte „Regelanfrage“ wahrheitsgemäß auszufüllen. Entsprechende Normen wurden, auch aus Mißtrauen gegenüber den Akten der Staatssicherheit, in einer Vielzahl arbeitsrechtlicher Prozesse gesetzt. Grundsätzlich gilt, daß eine Mitarbeit bei der Stasi allein kein Kündigungsgrund ist.
Dazu kommt, daß viele Opfer nicht in der Lage sind, über ihr zum Teil traumatisches Erleben offen zu sprechen. Viele haben sich der infolge der SED-Propaganda gegen den „Feind“ noch immer gegen sie bestehenden Vorbehalte zu erwehren. Das ist einer der Beweggründe dafür, daß die wenigsten, die als Opfer bekannt sind, Anzeige erstatten: Nach übereinstimmenden Angaben aus der Behörde des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der DDR und verschiedenen Landesstaatsanwaltschaften erheben nur eins bis vier von hundert Opfern Klage gegen die Täter. Auch die Bereitschaft von Opfern, als Zeuge vor Gericht aufzutreten, ist gering.
Dennoch ist die Zahl der laufenden Vorgänge außerordentlich hoch. Allein bei der für DDR-Justiz- und Regierungs-Unrecht im Land Brandenburg zuständigen Schwerpunktstaatsanwaltschaft in Neuruppin waren Ende 1995iv 11 500 Einzelvorgänge anhängig, das heißt, allein in Brandenburg waren zu diesem Zeitpunkt 11 500 mögliche Straftaten früherer DDR-Funktionäre bekannt, darunter 5 500, zu denen Ermittlungsverfahren anhingen oder eine Anzeige vorlag. Rund 4 000 Vorgänge sind Gegenstand von 460 Verfahren gegen Richter und Staatsanwälte der früheren DDR, 1 250 Vorgänge beziehen sich auf Mißhandlungen von Strafgefangenen und Todesfälle in Gefängnissen. Hier liefen Ende 1995 rund 290 Verfahren. Wenn es auch bei weitem nicht jeden traf: Unrecht und Willkür waren Alltag in der DDR – das ist angesichts der Zahlen keine moralische Wertung, sondern eine statistisch untermauerte Tatsache.
Die Verletzung der persönlichen Ehre ist bei vielen Opfern so tief gegangen, daß sie allein durch den Sieg des „anderen“ Systems nicht zu heilen war. Wie auch, wenn viele der früheren Täter oder deren Handlanger heute in Behörden und Betrieben erneut auf der Karriereleiter emporsteigen – sie haben sich kurzerhand auf die Seite des Siegers geschlagen und fahren gut damit. Schon durch ihre oft überdurchschnittliche Qualifikation also dank des Bildungsprivilegs, das viele SED- und alle Stasileute genossen und durch ihre Fähigkeit, im Rahmen streng hierarchischer Befehlsstrukturen eigenständig zu funktionieren, sind sie prädestiniert für Druckposten, wie auch der Bundesbeauftragte für die Stasiunterlagen, Joachim Gauck, im Sommer 1995 auf der Jahrespressekonferenz seiner Behörde feststellte. Dabei bedienen sie sich bis heute häufig alter Kontakte, über die sie noch aus der Zeit verfügen, da das ausgeklügelte System der „Nomenklaturkader“ noch Bestand hatte. Ein jeder an seinem bestimmten Platz, in seiner bestimmten Funktion – einer für alle, alle für ein Ziel. Ziel ist heute freilich nicht etwa die Unterdrückung ehemaliger DDR-Opfer, sondern der eigene, persönliche Vorteil für sich und die ehemaligen Genossen. Das Bestehen sogenannter Seilschaften ist eine zum Beispiel von den Kripo-Leuten, die Wirtschaftsverbrechen der Wendezeit aufzuklären haben, bewiesene Tatsachev. So kommt es vor, daß die Opfer erneut in untergeordneter Position Tätern gegenüberstehen, sei es, wenn sie Antrag auf einen Telefonanschluß stellen – Belastungs-Rate bei der Ost-Telekom: rund 30 Prozent –, sei es, daß sie, wie es Freya Kliervi geschah, als Zeugen in Strafprozessen einem früheren Stasivernehmer, der auf der Stasihochschule in Postdam-Eiche auf „Dipl.“ oder „Dr. Jur.“ studiert hatte, in der Rolle des Verteidigers eines anderen Täters begegnen... Die Reihe ließe sich fortsetzen.
Interessanterweise haben die Täter es geschafft, die eigene Rolle von einst auf die Opfer und den politischen Gegner zu projizieren, um ihren Kampf unter umgekehrten Vorzeichen fortzusetzen. So unterstellte Hans Modrow, einst der letzte SED-Mann an der Spitze der DDR und angeblich ein Reformer, der klageführenden Staatsanwaltschaft und dem Gericht, vor dem er sich wegen Wahlfälschung zu verantworten hatte, politischen Mißbrauch des Strafrechts, um ihn als sozialistischen Volksvertreter aus dem Bundestag zu drängen. Am 18. Februar 1997 verschickte Modrow gemeinsam mit vier anderen früheren Spitzenfunktionären der DDR und der Parteien des sozialistischen Blocksvii, ein „Memorandum zur juristischen Verfolgung von Bürgern der Deutschen Demokratischen Republik durch Justizorgane der Bundesrepublik Deutschland“ nach Angaben einer Nachrichtenagentur an Organisationen und Regierungsstellen in etwa 60 Staaten in aller Welt, in dem die Verfolgungspraxis gegen DDR-Staats- und Regierungsverbrechen seit der Vereinigung Deutschlands als ein schwerer Verstoß gegen die Menschenrechte dargestellt wird: „Angeklagt und verurteilt werden Führungskräfte und Mitarbeiter aus Ministerien und Verwaltungen der DDR. Juristischer Verfolgung unterliegen hunderte Funktionäre von politischen Parteien und Verbänden. Sie alle sollen zu Straftätern gemacht werden, weil sie hoheitliche Aufgaben auf der Grundlage der Verfassung und von der Volkskammer dem höchsten gewählten Gremium der DDR beschlossener Gesetze wahrgenommen haben.“ In dem „Memorandum“ werden die Opfer der SED-Politik so wenig erwähnt wie der Umstand, daß die Täter heute auf der Basis derselben Gesetze vor Gericht gestellt werden, nach denen sie sich bis 1989 so vorbildlich gerichtet haben wollen.
PDS-Star Gregor Gysi sieht bei der Vielzahl Berichte, die sich auf den Verdacht beziehen, er habe für die Stasi gespitzelt, ebenfalls Fanatiker am Werke, die die Beweislast dem Angeklagten auferlegen wollten. Viele, darunter als Gutachter die Wissenschaftler der Behörde des Bundesbeauftragten für die Stasiunterlagen, halten es für aktenmäßig erwiesen, daß die Staatssicherheit über den Anwalt Gysi, dem die IM-Decknamen „Gregor“, „Notar“ und „Sputnik“ zugeordnet werden, zu wertvollen Informationen über dessen Mandanten gelangt sei, etwa über den Bürgerrechtler Robert Havemann. Wie der brandenburgische Ministerpräsident Manfred Stolpe – IM „Sekretär“ – weiß Gysi auf alle neu auftauchenden Vorwürfe Antworten und Erklärungen. Beide weisen kategorisch zurück, jemals für die Stasi gespitzelt zu haben, wobei beide wiederum nicht bestreiten, mit der Stasi im Zuge ihrer Arbeit als Anwälte in Strafsachen bzw. für die Evangelische Kirche gelegentlich Kontakt gehabt zu haben.
Wer behauptet, Gysi sei ein „Spitzel“ der Stasi gewesen, muß mit einer deftigen Unterlassungsklage rechnen, ja wenn eine Zeitung einen Kritiker Gysis mit einer entsprechenden Äußerung korrekt zitiert, klagt Gysi gegen die Zeitung.
Das Ziel ist, sich selbst als politisch Verfolgte zu zeichnen, die Stasiakten zu einem Fabrikat übereifriger und geltungssüchtiger Bürokraten abzuwerten und Aufklärung fordernde, frühere Bürgerrechtler wie Jürgen Fuchs und Bärbel Bohley als Hysteriker zu diffamieren.
Die Wissenschaft ist sich indessen einig, daß Akten der Staatssicherheit die Wahrheit enthalten. Sie waren ja nicht als Propagandamaterialien gedacht, um nach einer politischen Wende dem Feind Fehlinformationen zu liefern, sondern dienten der Arbeit des Binnengeheimdienstes als Grundlage. Es wäre unsinnig, aus Sicht der Staatssicherheit sogar gefährlich gewesen, grobe Lügen hineinzuschreiben.
Fehlerhaft, da ideologisch gefärbt und geschönt, sind die Einschätzungen und Charakteranalysen in den Akten. Doch wenn ein Stasioffizier angibt, sich an einem bestimmten Ort zu einer bestimmten Zeit mit IM „Notar“ oder „Sekretär“ getroffen zu haben, muß dies im Rahmen menschlicher Fehlbarkeit als Wahrheit hingenommen werden.
Und doch: Vor Gericht werden viele Informationen aus Stasiakten nicht nur mit vernünftigen Zweifeln bedacht und naheliegender Quellenkritik unterzogen, sondern grundsätzlich angezweifelt – nämlich immer dann, wenn konspirativ, also ohne Nennung von Autor und Adressat – intern Informationen ausgetauscht wurden. Mancher Täter ist unbehelligt und lächelnd aus dem Gerichtssaal geschritten, da das Gericht bei der Beweiswürdigung Informationen, die konspirativ ermittelt und logischerweise ohne Quellenangaben notiert worden waren, mit erlogenen Informationen verwechselt hatte.
Zu dem nichtbefriedigten Bedürfnis, durch ein Strafverfahren Rechtsfrieden herzustellen, gesellt sich da bei vielen Opfern das Gefühl, daß ihnen ihre mit den Akten gewonnene Biographie in der Diskussion über deren Faktizität wieder entgleitet.
Dieser Erfolg, der auf der Seite der Täter verbucht werden konnte, schlägt durch bis in deren letzte Reihe. Nicht viele Täter bringen allerdings soviel Mut – oder die Dreistigkeit – eines früheren Inoffiziellen Mitarbeiters der Staatssicherheit auf, der mir ganz offen und selbstbewußt damit drohte, daß ich „beim nächsten Systemwechsel“ (an dessen Kommen in naher Zukunft er nicht zu zweifeln scheint) auf sein Wohlwollen angewiesen sein würde. Ich solle mich gut mit ihm stellen, riet er mir in einem Leserbrief zur letzten Folge meiner Serie über Opfer der Stasi, die seit 1994 in der „Märkischen Oderzeitung“ in Frankfurt (Oder) veröffentlicht worden war.
In der 80. Folge der Serie hatte ich es gewagt, ohne den Namen zu nennen, von meiner Begegnung mit dem Mann zu schreiben: Obwohl sich der Stadtverordnete der PDS im Frankfurter Stadtparlament ein knappes Jahr zuvor selbst als früherer IM offenbart hatte, mochte er Ende 1993 nicht mehr dazu stehen. Er wollte der Veröffentlichung eines Wortlautinterviews nur dann zustimmen, wenn ich die Bezeichnung „IM“, die er sich selbst gegeben hatte, daraus streichen würde.
