Die Akte U - Gabriela Moser - E-Book

Die Akte U E-Book

Gabriela Moser

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Beschreibung

53 Sitzungstage, 132 Zeugen und 1,6 Millionen Aktenseiten - während der Arbeit des U-Ausschusses im österreichischen Parlament kamen ununterbrochen neue Korruptionsaffären ans Licht der Öffentlichkeit. Untrennbar mit dem Ausschuss verknüpft ist die Arbeit von Gabriela Moser, die ihn neun Monate lang geleitet hat und so das Gesicht der politischen Aufklärung in Österreich geworden ist. Die Bühne der Innenpolitik wurde bestimmt durch Schlagworte wie Telekom, BUWOG und Inseratenaffäre. Gabriela Mosers jahrelange Aufklärungsarbeit hatte im Jahr 2011 zur Einrichtung des Korruptionsausschusses geführt, dessen Vorsitzende sie bis 2012 war. Sie deckte Korruption bei öffentlichen Vergaben und Privatisierungen auf, machte verdeckte Parteienfinanzierung und Spendenwäsche sichtbar sowie problematische Inserate und Staatsbürgerschaftskauf zum Thema. "Die Akte U" gibt neue Einblicke in die Arbeit und den Alltag des Ausschusses, beleuchtet die Vorgänge rund um Gabriela Mosers Rückzug sowie die schlussendliche Absetzung des Ausschusses und zieht eine kritische Bilanz über die größten Korruptionsaffären der letzten Jahre.

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Seitenzahl: 220

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Gabriela Moser, Katharina Schmidt

DIE AKTE U

Das Protokoll des Untersuchungsausschusses

Gabriela Moser, Katharina Schmidt

DIE AKTE U

Das Protokoll des Untersuchungsausschusses

Produziert mit Unterstützung der Kulturabteilung der Stadt Wien, Wissenschafts- und Forschungsförderung (MA 7)

Moser, Gabriela; Schmidt, Katharina: Die Akte U Das Protokoll des Untersuchungsausschusses / Gabriela Moser, Katharina Schmidt Wien: Czernin Verlag 2013 ISBN: 978-3-7076-0451-1

© 2013 Czernin Verlags GmbH, Wien Lektorat: Barbara Blaha Umschlaggestaltung: sensomatic Foto: Martin Juen ISBN E-Book: 978-3-7076-0451-1 ISBN Print: 978-3-7076-0450-4

Alle Rechte vorbehalten, auch das der auszugsweisen Wiedergabe in Print- oder elektronischen Medien

Inhalt

Vorwort

I. Von der »Wende« zum U-Ausschuss

Die Privatisierungen der »Wende«-Regierung

Ein Immobilienmakler macht sich breit

Entscheidung im letzten Moment

Der mysteriöse Grasser-Freund

Fleißaufgaben im Parlament

Grasser und ich: eine rein schriftliche Beziehung

Recherchen im Alleingang

Ein kleiner Untersuchungsausschuss

Grasser bekommt die Macht

Die heiße Phase

Ein vernichtendes Urteil

Einmal Zypern und zurück

Bananenschachteln voll mit Buwog-Akten

Geschäfte unter Freunden

»Wo woar mei Leistung«

Die Suppe wird dicker

II. 53 Sitzungen in 362 Tagen: der Korruptions-Untersuchungsausschuss

Ein Rücktritt und ein Untersuchungsausschuss

Eine folgenschwere Entscheidung

Plötzlich im Rampenlicht

Ein Pakt mit der Justiz

1,6 Millionen Aktenseiten

Einer von 53 Tagen

Hickhack um die Zeugenladungen

Widerwillige Zeugen

Amon und Pendl drehen ab

Der Anfang vom Ende

Ein Untersuchungsausschuss mit Folgen

Die letzten Ausschusstage

Ein gut versteckter Endbericht

III. Die Justiz ist am Zug

Telekom: 40 Beschuldigte

Wann wird die Causa Buwog endlich geklärt?

Behördenfunk, Glücksspiel, Inserate ...

Der Gesetzgeber reagiert

Es bleibt viel zu tun

Danksagung

Anhänge

Der Buwog-Skandal - eine Timeline

Der Untersuchungsauftrag vom 20. Oktober 2011 im Wortlaut:

Untersuchungsausschuss-Steckbrief

Geldflüsse rund um den Buwog-Verkauf

Auszüge der Tonband-Protokolle der Causa Meischberger – Plech – Grasser

Sitzplan des parlamentarischen Untersuchungsausschusses

Über die Autorinnen

Vorwort

»Wann können wir uns treffen?« Mit dieser simplen Frage begann im Jahr 2000 meine intensive Kontrolltätigkeit rund um den Verkauf der 62.000 Wohnungen im Besitz der Republik Österreich. Schon damals warnten mich Fachkreise vor Ernst Karl Plech, denn seine Aufsichtsratstätigkeiten im staatseigenen Immobilienbereich waren unvereinbar mit seinen privaten Immobiliengeschäften. Der ehemalige Finanzminister Karl-Heinz Grasser, der möglichst viel und das möglichst schnell privatisieren wollte, hatte ihn in Schlüsselpositionen gehievt. Damals konnte ich nicht ahnen, dass dieses erste Treffen den Auftakt einer zehnjährigen Recherchearbeit bilden würde. An deren Ende stand ein Untersuchungsausschuss, der in sieben Themenbereichen Verdachtsmomenten nachging, 1,6 Millionen Aktenseiten bewältigte, um die politische Verantwortung zu klären. Darüber hinaus folgten gerichtliche Ermittlungen, deren Aktenumfang allein im Fall Buwog zweimal den Globus umspannt und deren Ausgang in zahlreichen offenen Verfahren noch abzuwarten bleibt. Der Untersuchungsausschuss konnte trotz seines Umfanges nur einen Ausschnitt aus den inzwischen bekannt gewordenen Affären behandeln. Von den Privatisierungen (Dorotheum, Bodensee-Schifffahrt, Buwog und anderen) bis zu den Vergaben (zum Beispiel Eurofighter, Immobiliengeschäfte, Behördenfunk, Stadion Klagenfurt) machte der U-Ausschuss aber ein Muster mit den immer gleichen Namen sichtbar. Damit kann die Arbeit des Gremiums durchaus als repräsentative Untersuchung der Korruption im Österreich des vergangenen Jahrzehnts gesehen werden. Der Schaden, der uns in dieser Zeit durch die Gier Einzelner entstanden ist, lässt sich nicht exakt beziffern. Den größten Schaden erlitt die Republik durch den Mindererlös beim Verkauf der bundeseigenen Wohnbaugesellschaften. Der Rechnungshof spricht von insgesamt fast einer halben Milliarde Euro. Jährlich fließen Mieten öffentlicher Institutionen in Millionenhöhe in private Kassen, statt der bundeseigenen Immobiliengesellschaft (BIG) zugutezukommen. Die dilettantische Vorgangsweise bei der Digitalisierung des Behördenfunks kostete mindestens 30 Millionen Euro. Der Millionenschaden für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler durch Regierungsinserate und Unterstützung parteinaher Institutionen ist ebenfalls beträchtlich.

Die Korruptionsfälle des letzten Jahrzehnts, in ihrer Häufung und Dreistigkeit einzigartig in der Geschichte der Zweiten Republik, erfordern eine umfassende Aufarbeitung, andererseits muss auch das gesellschaftliche Umfeld sensibilisiert werden. Darin besteht die Doppelfunktion eines Untersuchungsausschusses. Denn bis zur parlamentarischen Untersuchung der Arbeit von Staatsanwälten in politischen Verfahren (etwa im »Spitzel-U-Ausschuss« im Jahr 2009) waren es ebendiese Verfahren, die teilweise unzulänglich und mit Schonung betroffener Politikerinnen und Politiker sowie Parteien geführt wurden. Mit der Gründung der Korruptionsstaatsanwaltschaft und der Aufdeckung der Missstände insbesondere im Bereich der Staatsanwaltschaft Wien, der Oberstaatsanwaltschaft Wien, der Staatsanwaltschaft Klagenfurt und des Justizministeriums hat sich die Situation mittlerweile geändert. Seither wird ein Großteil der glamourösen Verfahren ohne Rücksichtnahme auf politische Interessen geführt. Heute wird die Kontrolle durch die Strafjustiz vor allem durch den eklatanten Mangel an Ressourcen erschwert.

Hinzu kommen die geringen Kontrollmöglichkeiten durch das Parlament. Das einzige begleitende politische Kontrollinstrument für die Abgeordneten ist die Parlamentarische Anfrage. Häufig antworten Ministerinnen und Minister nicht, unvollständig, ausweichend und teilweise sogar falsch. Dagegen helfen nur die Wahrheitspflicht bei der Beantwortung, eine höhere Transparenz von Verwaltungsvorgängen und ein gutes Informationsfreiheitsgesetz.

Ein weiteres zentrales, aber selten genütztes Kontrollinstrument des Parlaments ist die Einsetzung von Untersuchungsausschüssen. Dabei wird das Parlament allerdings von Regierungsseite – egal welcher Couleur – häufig behindert. Entweder wird die Einsetzung von vornherein verweigert wie etwa in der Zeit der schwarz-blauen Koalition, oder der Untersuchungsausschuss wird zwar eingesetzt, aber dann von der Regierungsmehrheit in der Arbeit massiv behindert. So mussten etwa seit 2007 alle Untersuchungsausschüsse vorzeitig beendet werden. Mit entscheidenden Folgen. Ein Beispiel: Schon zweimal wurde beschlossen, die Affäre zu den Ostgeschäften der Telekom Austria AG und die Beteiligung von Martin Schlaff zu untersuchen – kein einziges Mal geschah dies ernsthaft. Jedes Mal wurde der entsprechende Untersuchungsausschuss vorher von der jeweiligen Regierungsmehrheit beendet. Deshalb ist die Einsetzung und Durchführung eines Untersuchungsausschusses als Minderheitsrecht so dringend notwendig. Sonst gärtnert in Österreich weiterhin der Bock. Neben der Ausweitung der parlamentarischen Kontrollmechanismen wäre noch viel zu tun: Illegale Parteienfinanzierung sollte ein Fall für den Staatsanwalt werden. Im Strafgesetzbuch muss der Straftatbestand »Illegale Parteienfinanzierung« aufgenommen werden – mit einem Strafrahmen von bis zu fünf Jahren Haft wie in Deutschland. Das Weisungsrecht des Justizministers oder der Justizministerin gegenüber der Staatsanwaltschaft muss abgeschafft werden. Stattdessen sollte die Weisungsspitze einem Bundesstaatsanwalt oder einer Bundesstaatsanwältin übertragen werden, die vom Nationalrat eingesetzt werden und diesem auch verantwortlich sind. Mit einem neuen Bundesgesetz müsste sichergestellt werden, dass Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft sowie die Anti-Korruptionseinheiten der Polizei ausreichend Personal und Budgets haben. Um Aufdecker und Aufdeckerinnen von Missständen künftig wirksam vor Strafe und Verfolgung zu schützen, sollte zu ihrem Schutz per Bundesgesetz eine »Whistleblower«-Regelung geschaffen werden. Eine Reihe vergaberechtlicher Fragen sind ebenfalls zu klären, denn die Möglichkeiten zur unerwünschten Einflussnahme auf den Ausgang von öffentlichen Vergabeverfahren haben sich insbesondere in den Fällen Behördenfunk und Bundeswohnbaugesellschaften als unerwartet weitreichend erwiesen. Außerdem muss gegenüber Anfragen von Abgeordneten und vom Rechnungshof die Wahrheitspflicht bestehen, um nur einige Punkte zu nennen.

Klar ist aber auch, dass die besten gesetzlichen Maßnahmen allein nicht ausreichen werden, um Korruption wirkungsvoll zu bekämpfen, wenn sich die vorherrschende politische Kultur nicht ändert – denn diese fördert Korruption durch eine Gemengelage aus Mitwisserschaft und fehlendem Verantwortungsbewusstsein. Politische Verantwortung wahrzunehmen ist mehr, als eine rechtskräftige Verurteilung durch ein Gericht nur zur Kenntnis zu nehmen. Es braucht eine Rücktrittskultur, die diesen Namen auch verdient und die Interessen der Wählerinnen und Wähler ernst nimmt.

Ein Gerichtsurteil ist wohl ein Schlusspunkt, der nur unter die wenigsten politischen Affären gesetzt wird. Dabei beginnt die politische Verantwortung schon viel früher: Beim Hinschauen und Aufzeigen. In Österreich ist die Kultur des Mitwissens und Mitlaufens weit verbreitet. Seit mehr als zehn Jahren sind alle Abgeordneten etwa über die Unregelmäßigkeiten bei zahlreichen Regierungsgeschäften informiert. Alle Verantwortlichen konnten in Tages- und Wochenzeitungen deutliche Hinweise auf die schwerwiegenden Malversationen bei Telekom, Buwog und Behördenfunk nachlesen. Die Untersuchungen des U-Ausschusses haben zwar keinen Hinweis darauf ergeben, dass Abgeordnete der Regierungsparteien in großer Zahl persönlich daran beteiligt gewesen waren. Die meisten von ihnen haben nicht mitgetan – aber auch nicht zur Aufklärung beigetragen. Sie haben einem Minister wie Grasser immer wieder das Vertrauen ausgesprochen und Untersuchungsausschüsse niedergestimmt. Das ist ihre politische Verantwortung – und sie sind den Wählerinnen und Wählern darüber Rechenschaft schuldig.

I. Von der »Wende« zum U-Ausschuss

Gemeinsam sind die beiden Aktenmappen beinahe 15 Zentimeter dick. Trotz zahlreicher Umzüge und der Fülle an Ordnern, Mappen und Zettelstößen, die sich über die Jahre der parlamentarischen Arbeit in meinem Büro angesammelt haben, habe ich sie nie entsorgt. Im Herbst 2009 macht sich dies bezahlt. Mit einem Griff ziehe ich sie aus dem Kasten und verfasse auf Basis dieser Akten die erste Sachverhaltsdarstellung meines Lebens. Darin wird die Staatsanwaltschaft Wien ersucht, gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser und seine Intimfreunde Walter Meischberger und Peter Hochegger zu ermitteln. Der Verdacht: Amtsmissbrauch, Bruch des Amtsgeheimnisses, Untreue und wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Vergabeverfahren. Es geht um den Buwog-Skandal, den Verkauf der Bundeswohnungen an ein Konsortium rund um den Immobilienentwickler Immofinanz im Jahr 2004. Erst im Herbst 2009 gab es erstmals ganz konkrete Hinweise für Malversationen bei diesem Geschäft. Doch den Verdacht, dass hier nicht alles mit rechten Dingen zugegangen sein kann, hatte ich schon länger. Schon vor dem Verkauf der insgesamt 61.864 Wohnungen aus dem Besitz der Republik hatte ich begonnen, Informationen über diese Transaktion zu sammeln. Diese Dokumente Gesprächsnotizen, E-Mails, Protokolle füllen die eine Aktenmappe. In der anderen, etwas dünneren, finden sich mehr als 30 parlamentarische Anfragen, die ich über die Jahre hinweg an Grasser und seine Nachfolger im Finanzministerium, Wilhelm Molterer und Josef Pröll, gestellt hatte. Aus den Anfragebeantwortungen und aus einem Bericht des Rechnungshofs, der 2005 den Verkaufsvorgang unter die Lupe nahm, kristallisierte sich heraus, dass beim Verkauf der fünf ursprünglich gemeinnützigen Wohnbaugesellschaften nicht der Optimalerlös erzielt worden war und damit ein beträchtlicher Schaden für die Republik Österreich entstanden war. Warum die Verantwortlichen das in Kauf genommen haben, ist allerdings erst sehr viel später deutlich geworden.

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