Die Akte Zilli Reichmann - Heiko Haumann - E-Book

Die Akte Zilli Reichmann E-Book

Heiko Haumann

0,0
12,99 €

-100%
Sammeln Sie Punkte in unserem Gutscheinprogramm und kaufen Sie E-Books und Hörbücher mit bis zu 100% Rabatt.

Mehr erfahren.
Beschreibung

Die erste Geschichte zu Kultur und Alltag der Sinti in Deutschland von den 1920er Jahren bis zur Jahrtausendwende. Der Historiker Heiko Haumann beschreibt in ›Die Akte Zilli Reichmann‹ Lebenswelten und Kultur der Sinti anhand zahlreicher persönlicher Berichte. Auch Zilli Reichmann, die 1924 geboren wurde und Auschwitz überlebte, schilderte ihm ihre Erinnerungen. Am Beispiel ihrer Biographie beschreibt er den Alltag der Sinti und das Familienleben, aber auch die allgegenwärtige Diskriminierung, die polizeiliche Erfassung seit 1900 und die Verfolgung der Sinti während des Nationalsozialismus. Dabei entsteht auch ein umfassendes Bild von den Bedingungen und Beziehungen im »Zigeunerlager« von Auschwitz-Birkenau. Doch Heiko Haumann erzählt ebenso vom Fortwirken der Vorurteile nach 1945, vom langen Kampf um die Anerkennung als Opfer des Nationalsozialismus und vom Prozess des Sesshaftwerdens. 60.000 Sinti leben heute in Deutschland, fast alle führen ein sesshaftes, geregeltes Leben – doch die lange Geschichte der Abwertung und Diskriminierung prägt ihre Träume, Ängste und Erwartungen bis heute.

Das E-Book können Sie in Legimi-Apps oder einer beliebigen App lesen, die das folgende Format unterstützen:

EPUB
MOBI

Seitenzahl: 451

Veröffentlichungsjahr: 2016

Bewertungen
0,0
0
0
0
0
0
Mehr Informationen
Mehr Informationen
Legimi prüft nicht, ob Rezensionen von Nutzern stammen, die den betreffenden Titel tatsächlich gekauft oder gelesen/gehört haben. Wir entfernen aber gefälschte Rezensionen.



Prof. Dr. Heiko Haumann

Die Akte Zilli Reichmann

Die Geschichte der Sinti im 20. Jahrhundert

 

 

Über dieses Buch

 

 

Das Leben vieler Sinti war von ihrem Dasein als Fahrende geprägt. Sie brachten Abwechslung in die Dörfer, wurden aber zugleich ausgegrenzt und diskriminiert. Der Historiker Heiko Haumann schildert anhand zahlreicher persönlicher Berichte die Lebenswelten der Sinti. Am Beispiel Zilli Reichmanns, die 1924 geboren wurde und Auschwitz überlebte, beschreibt er Kultur und Alltag ebenso wie die polizeiliche Erfassung der Sinti seit 1900 und die Verfolgung ab 1933. Dabei entsteht ein umfassendes Bild von den Bedingungen und Beziehungen im »Zigeunerlager« von Auschwitz-Birkenau. Nach 1945 schließlich kämpften die Sinti Jahrzehnte um Anerkennung als Opfer des NS. Diese Geschichte der Abwertung prägt ihre Träume, Ängste und Erwartungen bis heute.

 

 

Weitere Informationen finden Sie auf www.fischerverlage.de

Impressum

 

 

Erschienen bei FISCHER E-Books

 

© 2016 S. Fischer Verlag GmbH, Hedderichstr. 114, D-60596 Frankfurt am Main

Covergestaltung: hißmann, heilmann, Hamburg

 

Abhängig vom eingesetzten Lesegerät kann es zu unterschiedlichen Darstellungen des vom Verlag freigegebenen Textes kommen.

Dieses E-Book ist urheberrechtlich geschützt.

ISBN 978-3-10-490162-6

 

Dieses E-Book ist urheberrechtlich geschützt.

 

Die Nutzung unserer Werke für Text- und Data-Mining im Sinne von § 44b UrhG behalten wir uns explizit vor.

Hinweise des Verlags

 

 

Abhängig vom eingesetzten Lesegerät kann es zu unterschiedlichen Darstellungen des vom Verlag freigegebenen Textes kommen.

 

Im Text enthaltene externe Links begründen keine inhaltliche Verantwortung des Verlages, sondern sind allein von dem jeweiligen Dienstanbieter zu verantworten. Der Verlag hat die verlinkten externen Seiten zum Zeitpunkt der Buchveröffentlichung sorgfältig überprüft, mögliche Rechtsverstöße waren zum Zeitpunkt der Verlinkung nicht erkennbar. Auf spätere Veränderungen besteht keinerlei Einfluss. Eine Haftung des Verlags ist daher ausgeschlossen.

 

 

Dieses E-Book enthält möglicherweise Abbildungen. Der Verlag kann die korrekte Darstellung auf den unterschiedlichen E-Book-Readern nicht gewährleisten.

 

Wir empfehlen Ihnen, bei Bedarf das Format Ihres E-Book-Readers von Hoch- auf Querformat zu ändern. So werden insbesondere Abbildungen im Querformat optimal dargestellt.

Anleitungen finden sich i.d.R. auf den Hilfeseiten der Anbieter.

Inhalt

[Widmung]

Vorwort

Nachtgedanken

1 Die 1920er und 1930er Jahre

Als Fahrende unterwegs: Sinti während der Weimarer Republik

Hinternah, 10. Juli 1924

Blick zurück: Zur Geschichte der Sinti

Das »Zigeunerbild«

Beginn der systematischen »Bekämpfung des Zigeunerunwesens«

Die Ausgrenzung der »Zigeuner« während der Weimarer Republik

Wanderkino als Attraktion: Willkommen in den Dörfern

Zwischen Tradition und Wandel

Erziehung, Schule, Frömmigkeit

Autonomie und Integration: Sprache und Bräuche

Familienbeziehungen: Zillis Tochter

2 Gefangen in Auschwitz: »Zigeuner« unter nationalsozialistischer Herrschaft

Kein Entkommen: »Zigeuner« im »Dritten Reich«

Kontinuitäten

»Zigeuner« als »Arier«?

»Zigeuner« und Juden

Olympische Spiele und Ghettoisierung

Die »Rassenhygienische Forschungsstelle« und der Begriff des »Zigeunermischlings«

Die Karteien der »Forschungsstelle« und bundesrepublikanische Karrieren

»Zigeunermischlinge« und »Zigeunerhäuptlinge«

Zillis Verhaftung 1942 und ihre Folgen: Der Plan zur Vernichtung der »Zigeuner«

»Vorbeugende Verbrechensbekämpfung« gegen »Asoziale«

Zentralisierung der Erfassung und »Regelung der Zigeunerfrage aus dem Wesen dieser Rasse heraus«

»Festsetzungserlass«, Deportationen, Morde

Fluchtwege der Familie Reichmann und Zillis Verhaftung

Einlieferung in Auschwitz-Birkenau 1943: Das »Zigeunerlager«

Himmlers »Auschwitz-Erlass«

Entstehung und Organisation des »Zigeunerlagers«

Zilli Reichmanns Ankunft in Auschwitz

Überleben im KZ: Täglicher Kampf, Solidarität und Feindschaft

Zustände im Lager

»Freizeit«: Fröhliche Augenblicke

Beziehungen der »Zigeuner« untereinander

Ein Sonderfall: Die Wittgensteiner »Zigeuner«

Arbeit

Hilfe durch Gadsche: Horst Jonas und Hermann Dimanski

Ein exemplarisches Schicksal: Franz Spindler

Überleben in Auschwitz

Willkür und Gewalt: »Zigeuner« und die SS

Sexuelle Beziehungen, sexuelle Gewalt

Willkür und Brutalität der SS-Leute

Josef Mengele

»Arbeitseinsatz« oder Gaskammer? Die »Liquidierung« des »Zigeunerlagers«

Drohende Vernichtung

Der erste Versuch zur Ermordung der »Zigeuner«

»Arbeitseinsatz« und die »Liquidierung« des »Zigeunerlagers«

Zillis Flucht: Kriegsende als Befreiung

Ravensbrück

Arado-Werke, Wittenberg

Flucht und Kriegsende

3 Ein neues Leben: Sinti in der Bundesrepublik Deutschland

Heirat und wieder »auf Fahrt«: Erneute Diskriminierung im Entschädigungsverfahren

Heirat, Musik, Alltag

Benachteiligung bei der »Wiedergutmachung«

Fortsetzung der diskriminierenden »Zigeunerpolitik«

Zilli Reichmanns Kampf um Entschädigung

Wechsel in die Sesshaftigkeit: Strategien der Integration der Sinti in der Bundesrepublik

Zeugin in NS-Prozessen: Rekonstruktion der Zigeunerverfolgung und Erinnerung

Unvollständige juristische Aufarbeitung der »Zigeunerverfolgung«

Der Prozess gegen König und Zilli Schmidts Erinnerungen

4 Schluss

Anhang

Dank

Quellen und Literatur

Archive, Gedenkstätten, Institute, Behörden

Literatur

Hörfunk, Filme und Internetseiten

Abbildungsnachweis

Personenregister

Für Zilli Schmidt

und ihre Tochter Gretel

Vorwort

Als mir Zilli Schmidt am späten Vormittag des 17. September 2014 die Tür zu ihrer Wohnung in Mannheim-Schönau öffnet, steht eine kleine, mit ihren 90 Jahren gutaussehende Frau vor mir. Ich spüre sofort, dass wir uns verstehen werden. »Jetzt müssen Sie erst einmal etwas essen«, sagt sie und führt mich in ihre kleine blitzblanke Küche. Eine wunderbare Gulaschsuppe hat sie für mich gekocht.

Kurz darauf kommt noch eine junge Verwandte, um sich zu vergewissern, dass mit meinem Besuch alles seine Ordnung hat und ich nichts Unrechtes von Frau Schmidt will. Sie erzählt mir, dass sie einen Tunesier geheiratet und eine Tochter hat, die in die fünfte Klasse des Gymnasiums geht. Für kurze Zeit ist auch noch eine Bekannte dabei. Ich merke, dass Frau Schmidt zwar allein in ihrer schönen, guteingerichteten Wohnung lebt, aber in ein zuverlässiges Netzwerk eingebunden ist und Hilfe erhält, wenn es nötig ist.

Wir kommen ins Gespräch. Ich berichte Frau Schmidt, wie ich auf sie gestoßen bin. Vor einiger Zeit war ich dem Lebenslauf des Seemanns und Kommunisten Hermann Dimanski nachgegangen, der im Konzentrationslager Auschwitz inhaftiert gewesen war. Nach Kriegsende hatte er seinen Namen in Diamanski geändert. In Auschwitz-Birkenau hatte Dimanski zeitweise die Funktion eines Lagerältesten im »Zigeunerlager« wahrgenommen. Unter den zahlreichen Quellen, die ich einsehen konnte, befanden sich einige Dokumente zu einer jungen »Zigeunerin« namens Zilli Reichmann, die ebenfalls in dieses Lager eingeliefert worden war und zu Dimanski offenbar eine enge Verbindung hatte. Aus den Dokumenten ging auch hervor, dass sie überlebt hatte, aber es war mir nicht gelungen, sie aufzuspüren.

Nachdem meine Forschungen veröffentlicht worden waren,[1] erhielt ich eine Einladung vom Fritz Bauer Institut in Frankfurt am Main, 2014 bei den Rahmenveranstaltungen zum 50. Jahrestag des ersten Frankfurter »Auschwitz-Prozesses« einen Vortrag über Hermann Diamanski zu halten, der dort ausgesagt hatte. Im Gespräch nach dem Vortrag – »Von der Last, ein Zeuge zu sein« – erinnerte sich Werner Renz, der Archivar des Fritz Bauer Instituts, dass bei ihnen noch unbearbeitete Vernehmungsprotokolle eines Ermittlungsverfahrens gegen einen SS-Mann im »Zigeunerlager« vorhanden seien. Diese Unterlagen stellte er mir großzügigerweise zur Verfügung – und ich fand darin Vernehmungsprotokolle von Zilli Reichmann und ihrem Bruder Otto, in denen auch ihre Adresse notiert war. So konnte ich über einige Umwege Frau Reichmann (die inzwischen Schmidt hieß) ausfindig machen. Telefonisch vereinbarten wir das Treffen, zu dem ich nach Mannheim gekommen war.

Zilli Schmidt erinnert sich gut an Hermann Dimanski, will wissen, wie sein Leben verlaufen war, und schildert mir, wie er ihr und ihrer Familie im Lager geholfen hatte. Und sie sagt mir, dass sie in Gedanken beinahe jeden Tag nach Auschwitz zurückkehre, bei ihren Eltern und ihrer kleinen Tochter Gretel sei, die alle dort ermordet wurden. Ich frage sie nach ihrem Leben vor dem Lager, und nach vier Stunden habe ich einen ersten Einblick in ihr Schicksal gewonnen. Weitere lange Gespräche folgen. Bald sind wir uns einig, dass die Geschichte ihres Lebens aufgeschrieben und veröffentlicht werden muss, um bewahrt zu werden – auch zur Erinnerung an ihre Familie und an ihre Tochter. In diesem Buch werde ich ihre Geschichte erzählen – allerdings nicht nur in Form einer einzelnen Biographie, sondern zugleich als Geschichte der Sinti im 20. Jahrhundert. Von Zilli Reichmann-Schmidt und ihrer Lebenswelt aus soll der Blick immer wieder auf die Lage der Sinti, auf die gesellschaftlichen Verhältnisse, in denen sie sich bewegten, auf die Vorstellungen, die sich ihre Umgebung von ihnen machte, und auf die Politik ihnen gegenüber geworfen werden. Ich möchte die Wechselbeziehung zwischen Individuum und Strukturen zeigen und so eine lebensweltlich geprägte »integrierte Geschichte« (Saul Friedländer) schreiben.[2]

Der Titel dieses Buches – »Die Akte Zilli Reichmann« – soll zum Ausdruck bringen, dass immer wieder behördliche Verfügungen in Zilli Reichmanns Leben eingegriffen haben, von ihrer Kindheit über die nationalsozialistische Zeit bis heute. Unter den ersten Dokumenten, die ich nach unserem Gespräch im September 2014 zu Gesicht bekam, waren Zilli Reichmann-Schmidts Akten im »Wiedergutmachungsverfahren« seit den 1950er Jahren. Bei der Lektüre wurde mir bewusst, wie die Diskriminierung und Ausgrenzung, die sie seit ihrer Kindheit erlebt hatte, weitergegangen war, für sie wie für die Sinti überhaupt. Zugleich schimmerte aber auf den Seiten dieser Akten ihr »Eigenes« durch, trat sie mir gegenüber, und ich konnte den Dialog, den ich mit ihr bei unseren Treffen geführt hatte, über das Studium der Akten mir ihr fortsetzen. Deshalb habe ich den Titel gewählt und Abbildungen der Aktendeckel für das Cover ausgesucht sowie eine Fotografie aus der Zeit um 1940, die sie zusammen mit ihrer Cousine Tilla zeigt. So verbinden sich sinnbildlich individuelles Schicksal und allgemeine Geschichte.

Zilli Reichmann-Schmidt hat in ihrem Leben viel durchgemacht, daneben aber auch Schönes erlebt. Ihre schlimmste Zeit durchlitt sie in Auschwitz. Die traumatischen Erfahrungen verursachen ihr bis heute Albträume. Das Trauma formt ein besonderes Gedächtnis: »Zudringlich bemächtigt es sich mit seinen schmerzlichen Szenarien unserer Seele. Als Gefangene der Vergangenheit sind wir unablässig den unerträglichen Bildern ausgesetzt, die nachts unsere Albträume bevölkern.«[3] Später musste Zilli Reichmann-Schmidt mit schweren Erkrankungen fertig werden. Aber sie hat alles überstanden und zeigt bis heute Fröhlichkeit und Lebensmut. Ihre Erinnerung ist frisch, manchmal sucht sie in ihrem Gedächtnis, wenn ich sie nach bestimmten Vorgängen frage, hin und wieder korrigiert sie sich. Einiges weiß sie nicht mehr genau oder meint, es könne vielleicht auch etwas anders abgelaufen sein. Ich denke: Nicht alles muss bis in die letzte Einzelheit aufgeklärt werden. Wir haben Zilli Reichmann-Schmidts Wahrheit, die in ihrer Geschichte steckt, so wie sie sie erzählt, und wir haben Dokumente, die einiges über ihr Leben aussagen. Nehmen wir hinzu, was wir über die Geschichte der Sinti im 20. Jahrhundert sowie über die »Zigeunerpolitik« wissen, ergibt sich ein hinreichend ausgeleuchtetes Bild.

Gleich bei unserem ersten Treffen habe ich Frau Schmidt gefragt, ob ich von ihr als einer Sintiza sprechen soll oder welche Begrifflichkeit sie bevorzuge. Sintiza war ihr natürlich recht, aber zugleich meinte sie ebenso wie ihre Verwandte, sie seien stolz darauf, Zigeunerinnen zu sein. Deshalb haben sie auch nichts dagegen, wenn sie als Zigeunerinnen bezeichnet werden und nicht, »politisch korrekt«, als Sinti. »Es kommt darauf an, wie jemand ›Zigeuner‹ sagt, wie jemand über uns spricht.« Ich erinnerte mich an ein Seminar, das ich im Wintersemester 2004/05 an der Universität Basel mit dem Titel »Von Grenzen und Aufbruch. Roma in Osteuropa und in der Schweiz« veranstaltete. Damals hatte ich einen Rom aus der Schweiz zu Gast, der von sich sagte: »Ich bin ein Zigeuner, und ich will nicht anders heißen.«[4]

Eigentlich ist die Bezeichnung »Zigeuner«, die wir seit ihrem Auftreten im deutschsprachigen Raum finden, kein Eigenbegriff, sondern eine Fremdzuweisung. Manchmal umfasst sie alle Fahrenden, ansonsten eine durch Abstammung und Kultur zusammengehörende Gruppe, die dann seit der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts zunehmend rassistisch definiert wird. Die Herkunft des Wortes ist ungeklärt. Meistens wird sie im griechischen Wort »Athinganoi«, »die Unberührbaren«, gesehen. Durch die jahrhundertelange Verwendung des Zigeuner-Begriffs haben ihn viele Sinti und Roma übernommen. Obwohl der Begriff durch den rassistischen Gebrauch – mit dem Höhepunkt im Nationalsozialismus – belastet ist, bezeichnen sich nach wie vor zahlreiche Menschen als Zigeuner. Aus Respekt vor Zilli Reichmann-Schmidts Haltung werde ich in diesem Buch von Zigeunern sprechen, wenn ich von ihrem Selbstverständnis ausgehe, und von »Zigeunern« (in Anführungszeichen), wenn ich den abwertenden Sprachgebrauch kennzeichnen will.

Ansonsten stehen selbstverständlich die Eigenbegriffe Sinti und Roma im Mittelpunkt. Rom, der »Mann«, Romni, die »Frau«, sind in deren Sprache, dem Romanes, fest verankert, ebenso Sinto und Sintiza mit gleicher Bedeutung.[5] Die Eigenbezeichnung als Sinti ist im deutschsprachigen Raum seit der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts überliefert.[6] Sinti sind die Angehörigen und Nachfahren der seit Jahrhunderten im deutschsprachigen Raum – darüber hinaus in Norditalien, Belgien, den Niederlanden und in Frankreich – lebenden Volksgruppe. Unter die Fremdzuweisung »Zigeuner« fielen hingegen häufig auch Menschen, die nicht zu den Sinti zählten. »Roma« gilt als Oberbegriff für alle, die sich unabhängig von nationalen Eigenbenennungen als Teil dieser Volksgruppe verstehen, daneben aber auch als Bezeichnung der seit Ende des 19. Jahrhunderts aus Osteuropa nach Deutschland zugewanderten Gruppen, die die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen; inzwischen kommen Flüchtlinge und Asylbewerber hinzu. Nicht zu den Sinti und Roma gehören die Jenischen, die aber wegen ihrer Lebensweise in einem weitverbreiteten Sprachgebrauch diesen zugerechnet werden: Sie waren und sind häufig Fahrende und betätigten sich als Schausteller, Wanderhändler, Korbflechter oder Besenbinder. Möglicherweise haben sie einen gemeinsamen Ursprung mit den Roma und Sinti, jedoch im Laufe der Zeit eine eigene Kultur ausgebildet.[7] Angenommen wird, dass sich dieser Gruppe immer wieder Angehörige der eingesessenen Bevölkerung angeschlossen haben. Und schließlich: Nicht-Zigeuner heißen in Romanes Gadsche, ein Wort, das auch »Bauer« oder »Hausherr« bedeutet.[8]

Nachtgedanken

Fast jede Nacht wird Zilli wach und ist wieder in Auschwitz. Sie sieht ihre kleine Tochter Gretel, sie sieht ihre Eltern, sie sieht die Baracken des »Zigeunerlagers«, sie sieht die SS-Leute mit der Hundepeitsche und dem Revolver, sie riecht den süßlichen Geruch, der in der Luft hängt. Ihre Tochter hatte sie gefragt, was hier so rieche und was hier verbrannt werde. »Es ist nur Brot, das gebacken wird,« hatte sie gesagt, aber Gretel hatte ihr nicht geglaubt. Zilli kann nicht mehr einschlafen. Sie steht auf und steckt sich eine Zigarette an. Sie weiß, das ist nicht gut in ihrem Zustand. Aber sie braucht die Zigarette. Manchmal weint sie. Alles wird wieder lebendig.

1Die 1920er und 1930er Jahre

Als Fahrende unterwegs: Sinti während der Weimarer Republik

Hinternah, 10. Juli 1924

Im thüringischen Nahetal, mitten im Thüringer Wald, liegt idyllisch der kleine Ort Hinternah. Etwas mehr als 1500 Menschen leben dort, damals waren es knapp über 1000. In der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) erhielt der Ort zweimal den Titel »Das schöne sozialistische Dorf«. Es wird von kleiner Land- und Viehwirtschaft geprägt, vor allem Hühner werden gehalten. 1924 gab es noch eine Glashütte und Sägewerke. Aber auch als Besenbinderdorf war Hinternah bekannt. Viele Einwohner arbeiteten in den Fabriken der umliegenden Orte. Hinternah ist heute ein Teil der Gemeinde Nahetal-Waldau und gehört zum Landkreis Hildburghausen an der Werra. Einige schöne Gebäude sind zu besichtigen, etwa eine alte Mühle aus dem 16. Jahrhundert oder eine Kirche und ein Fachwerkhaus aus dem 17. Jahrhundert. Die Nahe fließt in die Schleuse, diese in die Werra. In der Nähe liegt der Rennsteig, eine berühmte Wanderstrecke im Thüringer Wald. Mit der Eisenbahn, die heute teilweise mit einer Dampflok als Traditionsstrecke betrieben wird, gelangt man von Hildburghausen in nördlicher Richtung bis nach Gotha, Erfurt und Weimar, den Stätten deutscher Hochkultur.

In Hinternah wurde am 10. Juli 1924 um halb zwölf Uhr in der Wohnung des Gemeindedieners Zilli Reichmann, später auch offiziell Cäcilie geschrieben, geboren. Als Wohnort der Eltern Berta und Anton Reichmann gab die Hebamme Laurette Amarell auf dem Standesamt Lötzen an. Der Vater wurde als Handelsmann bezeichnet. Zur Zeit sei die Familie auf der Durchreise.[1]

Lötzen ist eine Kleinstadt im damaligen Ostpreußen, die heute in Polen liegt und Giżycko heißt – oder war Lötzschen, ein kleines Dorf in Sachsen, gemeint?[2] Wieso war der »Handelsmann« Anton Reichmann mit seiner Frau auf Reisen, obwohl die Geburt des Kindes kurz bevorstand? Die Erklärung ist einfach: Die Familie Reichmann war mit dem Wohnwagen unterwegs, sie waren Zigeuner, wie sie sich selbst stolz nannten, Zigeuner vom Stamm der böhmischen Lalleri.[3] So versteht sich Zilli auch heute noch.

Die Geburt durfte nach den Reinheitsvorstellungen der Zigeuner nicht im Wohnwagen stattfinden. Zillis Mutter, in ihrer Sprache Batschka gerufen, war 1884 in Lotschlo geboren,[4] ihr Vater, Jewero genannt, 1882 in Riedelbach oder – wie Zilli meint – im württembergischen Ellwangen.[5] Nach Thüringen zogen sie immer gerne, hier waren die Reichmanns gern gesehen. Sie waren Schausteller und hatten einen Gewerbeschein.Wenngleich die Familie im Winter durchaus an einem Ort blieb, wechselte sie im restlichen Jahr immer wieder ihren Wohnsitz. Das jedoch konnte in der Urkunde nicht offen niedergeschrieben werden. Vermutlich deckte die Hebamme diesen Wunsch. Man musste genauere Angaben verschweigen – deshalb wurden die Eltern weder als »Fahrende« oder »Zigeuner« noch als Schausteller bezeichnet. Wie ist das zu erklären? In welche Situation in der Geschichte der Sinti wurde Zilli hineingeboren?

Blick zurück: Zur Geschichte der Sinti

Die Vorfahren der Roma – in einem weiten Verständnis – stammten aus dem Nordwesten Indiens, wie durch sprachwissenschaftliche Analysen festgestellt wurde. Aus im Einzelnen noch nicht geklärten Gründen verließen sie das Land in kleinen, voneinander unabhängigen Gruppen und zogen über Persien, Armenien und das Byzantinische sowie das Osmanische Reich in verschiedene Regionen Europas.[6] Seit ihrem ersten Auftreten in Mitteleuropa im späten 14. Jahrhundert und seit ihren ersten schriftlichen Erwähnungen zwischen 1400 und 1430 als »gens Ciganorum, volgariter Cigäwnär«, »Czigeiner«, »Secaner«, »Cikani« oder ähnlichen Bezeichnungen – mehrfach auch als »Heiden« oder »Tataren« – ist das Bild dieser »Zigeuner« umstritten. Sie galten als unbekannte, seltsame Fremde, wie man sie vorher nie gesehen hatte. Diebold Schilling der Ältere malte sie in seiner »Spiezer Chronik« als orientalisch gekleidete Menschen mit leicht gebräunter Hautfarbe und blonden Haaren und beschrieb sie als »swartze getoufte haiden«, die nach Bern zogen.[7] Niemand wusste, woher sie kamen. Sie wirkten unheimlich, weil sie nirgends auf Dauer wohnen blieben. Durch Beschluss des Freiburger Reichstages wurden sie im September 1498 ausgewiesen, weil man sie für Spione der Türken, also des Osmanischen Reiches hielt. Wer sich widersetze oder wieder einwandere, könne getötet werden, ohne dass der Täter dafür bestraft werde.[8] Mit den damals zur Verfügung stehenden Mitteln konnte die Vertreibung nicht durchgesetzt werden, aber seit dieser Zeit besteht das Feindbild »Zigeuner«. Diese wurden weiterhin als bedrohlich empfunden und zugleich von den »besseren« Schichten verachtet, weil sie umherzogen und häufig arm und schmutzig wirkten. Der Verdacht, »Zigeuner« seien Spione, hält sich bis in den Zweiten Weltkrieg hinein.

Die »Zigeuner« wurden allerdings zu dem Wanderleben, das man ihnen vorwarf, gezwungen. Entsprechend blieb ihnen nichts anderes übrig, als Spielleute, Gaukler, Scherenschleifer, Besenbinder, Hausierer und Händler zu werden oder ähnliche Gewerbe auszubilden. Sie gehörten nun zu den »fahrenden Leuten« und zogen vielfach mit anderen Vaganten umher. Oft wurden alle Umherziehenden als »Zigeuner« bezeichnet oder als »Zigeuner, Landstreicher und Vagabunden« in einen Topf geworfen. Dass die Sinti zu einer besonderen Lebensweise genötigt wurden, hing mit den Bedrohungsgefühlen der Oberschicht in der schwierigen innen- und außenpolitischen Lage im 15. und 16. Jahrhundert zusammen, aber auch mit einer anderen Entwicklung: Seit dem 14. Jahrhundert wandelten sich die Ordnungsvorstellungen. Um vielerlei Krisenerscheinungen zu begegnen, erließen die Obrigkeiten neue Regeln für das Verhalten in Wirtschaft und Gesellschaft, prangerten »Unsittlichkeit« an, stärkten die Hierarchien, führten Kontrollen ein, versuchten, in den Unterschichten verbreitete kulturelle Vorstellungen und Praktiken zu unterdrücken, und grenzten – auch gewaltsam – Personen und Gruppen aus, die nicht den gesetzten Normen entsprachen. Dabei herrschte immer die Furcht der Obrigkeiten vor, dass ihre Ordnungshierarchien umgekehrt werden könnten.[9]

Seit dem 17. Jahrhundert und besonders seit dem Zeitalter der Aufklärung im 18. Jahrhundert gerieten die »Zigeuner« immer mehr in das Fadenkreuz der Überwachung. Das bedeutete einen neuen Einschnitt. Es fruchtete nichts, dass Sinti, wenn es für sie möglich war, durchaus sesshaft wurden und gesellschaftliche Aufstiegschancen nutzten. So finden wir zahlreiche Sinti im Militärdienst, manche stiegen sogar zu Offizieren auf. Auch andere landesherrliche Dienste konnten wahrgenommen werden. Hin und wieder gelang es, die Landesherrschaft oder dörfliche Honoratioren als Taufpaten zu gewinnen. Dies deutet an, dass in diesen Fällen die Sinti teilweise in die Gesellschaft integriert waren.[10]

Doch letztlich blieben dies Ausnahmen. Die »Policey« – die »gute Ordnung«, um das von der staatlichen Bürokratie definierte »gemeine Wohl« sicherzustellen – wurde zum Leitbegriff.[11] »Zigeuner«, auch wenn sie bisweilen selbst im Policey-Dienst standen, störten diese Ordnung. Die Furcht vor Räuberbanden, die sich im 16. und 17. Jahrhundert als Folge der Kriege, Teuerungs- und Hungerkrisen verbreiteten, tat ein Übriges. Nur selten gehörten »Zigeuner« diesen an, aber zusammen mit allen anderen Vaganten und Nichtsesshaften wurden sie nun als »umbschweifendes Gesind« geächtet und unter Pauschalverdacht gestellt.[12] Die Erkennungsmöglichkeiten durch Steckbriefe und die Fahndungsmittel der Polizeikräfte verbesserten sich im Zusammenhang mit dem Ausbau des Staatsapparates, so dass man die umherziehenden »Fahrenden« leichter aufgreifen konnte. Darüber hinaus waren die Gemeinden zusehends – und dann vor allem im 19. Jahrhundert – daran interessiert, dass keine »Zigeuner« zuzogen, weil sie sonst für diese im Rahmen der Armenfürsorge zuständig gewesen wären. Man sperrte sich somit gegen die Sesshaftigkeit der »Zigeuner«, wollte aber zugleich das Umherziehen verhindern.[13] In der Schweiz, aber auch anderswo, gingen Gemeinden dazu über, Kinder aus armen und »heimatlosen« Familien den Eltern wegzunehmen und in Anstalten oder Pflegefamilien unterzubringen. Auf diese Weise hoffte man, die Kinder durch Erziehung zu »bessern«. Allerdings gab es bereits Stimmen, die von einer »erblichen Verderbnis« sprachen.[14] Damit deutet sich eine Entwicklung an, die im 20. Jahrhundert verhängnisvolle Auswirkungen haben sollte.

Solche Kindswegnahmen hatten bereits zuvor die Habsburger Kaiserin Maria Theresia und ihr Sohn Joseph II. praktiziert, um das Nomadendasein der »Zigeuner« zu beenden, sie zwangsweise anzusiedeln, ihnen – ähnlich wie den Juden – ihre Kultur zu verbieten und ihre Kinder in Fürsorgeanstalten zu erziehen. Auf diese Weise sollten die »Zigeuner« mit Gewalt in die Gesellschaft eingegliedert werden. Heiraten zwischen »Zigeunern« wurden verboten, »Mischehen« unter strengen Bedingungen erlaubt. Die Vorhaben scheiterten weitgehend, wie auch andere erzieherisch gemeinte Maßnahmen. Enttäuschte Erwartungen führten dann zu Erklärungen, dass der Charakter der »Zigeuner« nicht zu ändern sei.[15] Erziehung und Zwang waren zwei Seiten der Aufklärung. Wissenschaftler wandten sich der Erforschung der »Zigeuner« zu und konnten wichtige Ergebnisse erzielen, insbesondere zur sprachgeschichtlich begründeten Herkunft aus Indien. Doch zugleich wurde die Ausgrenzung der »Zigeuner« wirkmächtig gerechtfertigt und festgeschrieben. Hier ist namentlich das 1783 erschienene Werk des Göttinger Professors Heinrich Moritz Gottlieb Grellmann zu nennen.[16] Auch er vertrat den Erziehungsgedanken, hatte jedoch Zweifel, ob der aufgrund ihrer Herkunft »orientalische« Charakter der »Zigeuner« überhaupt beeinflussbar sei. Diese seien sittliche »Ungeheuer«, arbeitsscheu, triebgeleitet und der Vernunft nicht zugänglich. Auf Grellmann stützten sich spätere rassistische Konstruktionen.[17]

Die Politik gegenüber den »Zigeunern« war Teil einer versuchten Sozialdisziplinierung, die auf eine rationale, »vernünftige« Ordnung abzielte. Dazu sollte allen Menschen verholfen werden. Die Sozial- und Wohlfahrtsmaßnahmen, die Fürsorge, das Erziehungswesen oder die Regelung der Arbeitswelt orientierten sich an diesem Ziel. Verbunden damit war allerdings eine vermehrte Kontrolle seitens staatlicher Organe, um sicherzustellen, dass die angewandten Mittel wirksam waren und sich die Menschen entsprechend verhielten. Taten sie das nicht, gliederten sich also nicht freiwillig in die »vernünftige« Ordnung ein, mussten sie dazu gezwungen werden. Nützte auch das nichts, waren sie in irgendeiner Weise zu »entfernen« – indem man sie in Arbeitshäuser, Erziehungsheime und psychiatrische Anstalten einwies oder außer Landes schaffte.[18] Diese Maßnahmen griffen jedoch nur, wenn die Menschen, die sie durchführen sollten, mitmachten oder sogar selbst die Initiative ergriffen.[19] Damit stellt sich die Frage nach ihren Motiven und ihren Vorstellungen über »Zigeuner«.

Das »Zigeunerbild«

Bis zum 19. Jahrhundert verfestigte sich das »Zigeunerbild«. Es schwankte zwischen Abscheu und Faszination. So wie es sich in der Literatur, in der Musik, in der Malerei und dann auch in der Fotografie niedergeschlagen hat, wurde es zum klassischen Bild des »Anderen«, zum Gegenbild des »Bürgers«, der sich damit seiner selbst vergewisserte.[20] Die »Zigeunerin« wurde als sinnlich-verführerisch dargestellt, oft auch als stillende Mutter, von Kindern umgeben, naturverbunden und ohne Scham. Viele Kinder galten als Kennzeichen der »Zigeunerfamilie«. Später trat gar der Vorwurf hinzu, die »Zigeuner« raubten kleine Kinder. Überhaupt wurde ihnen nachgesagt, dass sie in ihrem Wesen Kinder bleiben würden, weil sie an ihrer ursprünglichen Lebensweise festhalten wollten. Als Wahrsagerin und Handleserin nutze die »Zigeunerin« die Naivität der nach ihren Zukunftsaussichten fragenden Menschen aus. Mit ihren magischen Kräften erschien sie manchmal als hässliche, dämonische Hexe. Das Dämonische konnte aber auch bei der jungen, unschuldig-kindhaften Verführerin zum Ausdruck kommen. Ein Gegenbild zur bürgerlichen Frau machte das häufige Motiv der »rauchenden Zigeunerin« sichtbar. Der »Zigeuner« war vorwiegend ein Musiker – namentlich als »Teufelsgeiger« –, der ebenfalls »für ein sinnenfrohes und müßiggängerisches Dasein« stand. Daneben tauchte das »Zigeunerlager« mit dem Typus des »ewig wandernden Zigeuners« auf, der vielfach mit dem »ewigen Juden« gleichgesetzt wurde. Der »Fahrende«, der Nomade, ziehe aufgrund seines »Wandertriebes« umher und bedrohe damit die sesshaften Menschen. Er verweigere die bürgerlichen »Tugenden wie Disziplin, Verlässlichkeit und Leistungsbereitschaft«, sei faul, wild und triebhaft, füge sich nicht in die Regeln und Ordnungen der »Zivilisation« ein. Immer wieder wurde das Bild des »Zigeuners« mit Elend, Bettelei, Primitivität, Kriminalität und Heimatlosigkeit verbunden – und zugleich mit Freiheit, wilder Triebhaftigkeit, Ekstase und ungezügelter Sinnenfreude. Beides gehörte zusammen. Mit der Verachtung verknüpften sich eigene Wünsche, die »normalerweise« im bürgerlichen Leben nicht verwirklicht werden konnten. In der Vorstellung ließ sich so das Verlangen abwehren, und die »Zigeuner« hatten »die Sühne für die verborgenen eigenen Sehnsüchte zu tragen«.[21]

Gerade die bildlichen Darstellungen, nicht zuletzt die späteren ethnographischen Fotografien, machen deutlich, wie durch dieses »Bild« die Lebenswelten der Sinti »kolonialisiert« wurden.[22] Die »Zigeuner« wurden wie andere »Naturvölker« abgebildet, Frauen und Kinder dabei in einer Weise, wie sie für Angehörige »zivilisierter« Gesellschaftsschichten damals nicht denkbar gewesen wäre. Mit der Lebenswirklichkeit der Sinti hatte dieses Bild wenig zu tun. Ebenso entsprach es nur zum Teil den Erfahrungen vieler Menschen, die mit »Zigeunern« zusammentrafen.

Mehrheitlich begegnete gerade die Landbevölkerung den Sinti entgegenkommend – man nutzte ihre beruflichen Fertigkeiten und erhoffte sich Hilfe von ihren vermuteten magischen Fähigkeiten sowie ihrer Wahrsagerei. Heiraten zwischen Sinti und Angehörigen ländlicher Unterschichten oder auch mit Vaganten waren nicht selten. Diskriminierung und Verfolgung blieben überwiegend Teil der obrigkeitlichen Politik.[23] Auf dem Land spielte sich ein Muster ein, das sich mit dem Begriff »vertraut und fremd zugleich« charakterisieren lässt.[24] Die vorhandene Fremdheit konnte im Konfliktfall für eine Gegnerschaft zu den Sinti mobilisiert werden. Wenn im Dorf etwas Unerklärliches geschah oder ein Diebstahl nicht aufgeklärt werden konnte, fiel der Verdacht schnell auf die »Fremden«, auch um nicht die »Eigenen« belasten zu müssen. So setzten sich allmählich Vorurteile gegenüber »Zigeunern« auch auf dem Land fest und verfestigten sich zu langwirkenden Stereotypen. Die stetige Vermittlung des »Zigeunerbildes« verfehlte auf Dauer ihre Wirkung nicht.[25]

Beginn der systematischen »Bekämpfung des Zigeunerunwesens«

Seit Ende des 19. Jahrhunderts richtete sich zusätzlich das rassistische Denken auf die »Zigeuner«. »Schädlinge«, »Minderwertige«, »Parasiten« sollten »ausgemerzt« werden, damit sich die Gesellschaft der »Höherwertigen«, der »Herrenmenschen«, besser entwickeln könne. Unter diese Betrachtungsweise fielen Menschen, die für die Gesellschaft angeblich nutzlos waren – »unwertes Leben«, wie es später heißen sollte. Vor allem Juden wurden als die wichtigsten »Rasse-Feinde« angesehen, aber eben auch »Zigeuner«. Diese beiden Bevölkerungsgruppen galten als Menschen »fremden Blutes«.[26]

Im rassistischen Denken waren die »Zigeuner« »asozial« und »arbeitsscheu«, sie hatten einen genetisch bedingten Wandertrieb. Diese Vorstellung verband sich mit den traditionellen Bedrohungsgefühlen und führte dazu, die »Zigeuner« als »geborene Kriminelle« zu betrachten. Um dieser behaupteten Kriminalität vorzubeugen, wurde mit der systematischen »Bekämpfung des Zigeunerunwesens« begonnen. Die umherziehenden »Zigeuner« sollten erfasst und kontrolliert, ihre »Landstreicherei« beobachtet werden, um Verbrechen zu verhindern oder zumindest streng bestrafen zu können. Vermehrt wurden zwangsweise Sesshaftmachung, Kindswegnahme oder Zwangssterilisation angeregt, um das »Problem« zu lösen.[27]

Zahlreiche Schriften, insbesondere aus Kreisen von Polizei und Verwaltung, sowie einige Gerichtsurteile machen deutlich, wie sehr die »Zigeunerhorden« zunehmend als »Fremdkörper« und geradezu als Gegner betrachtet wurden, von denen eine erhebliche Gefahr für Sicherheit und Ordnung ausgehe. Viele Politiker erblickten in Maßnahmen gegen die »Zigeuner« ein Mittel, der Bevölkerung vorzuspiegeln, jene seien für »Unordnungen« verantwortlich, die im Zuge der beschleunigten Industrialisierung eingetreten waren. Darüber hinaus konnte dadurch auch eine lästige Konkurrenz für einige Gewerbe beseitigt werden. Doch für eine wirksame Überwachung und Bekämpfung der »Zigeuner« fehlten die gesetzlichen Grundlagen.[28] Deshalb schritten nun die Behörden zur Tat. Die bisher schon geltenden restriktiven Bestimmungen wurden entscheidend verschärft. Eine Verordnung des Reichsinnenministeriums von 1886 sah vor, ausländischen »Zigeunern« den Grenzübertritt zu versagen oder sie wieder auszuweisen. Inländische »Zigeuner« sollten zur Sesshaftigkeit angehalten werden. Dies würde auch ihre Kontrolle erleichtern. Wenn sie etwa der »Vagabondage«, der »Landstreicherei«, oder der Bettelei verdächtig waren, konnte ihnen der Wandergewerbeschein entzogen oder ganz verweigert werden. Weitere Maßnahmen folgten. Am 17. Februar 1906 fasste die preußische Regierung die bisherigen Vorschriften, ergänzt durch einige Zusätze, in der »Anweisung zur Bekämpfung des Zigeunerunwesens« zusammen. Dazu gehörte, dass angeblich verwahrloste Zigeunerkinder der Fürsorgeerziehung zugeführt werden sollten. Ebenso zielten einige Maßnahmen darauf ab, einen Zusammenschluss zu »Banden« zu verhindern. In Wirklichkeit bedeutete dies, die Großfamilien und Sippen zu zerschlagen. Man hoffte, auf diese Weise der »Zigeunerplage« Herr zu werden. Die meisten anderen Länder des Deutschen Reiches folgten im Großen und Ganzen diesem Vorbild.[29] Obwohl all die Reglementierungen kaum in der beabsichtigen Weise durchgeführt werden konnten, griffen sie doch tief in das Leben der Betroffenen ein.

Bayern beschritt grundsätzlich einen ähnlichen Weg. Nachhaltige Wirkung erzielte jedoch ein besonderer Schritt: die Einrichtung eines »Zigeunernachrichtendienstes« bei der Polizeidirektion München am 28. März 1899, nachdem dort bereits 1879 ein Büro für »Criminal- und Vagantenpolizei« geschaffen worden war. Dieser Stelle war von nun an jeder »Zigeuner« zu melden. Die Daten wurden gesammelt und konnten bei einer Straftat entsprechend genutzt werden. Damit standen die »Zigeuner« unter ständiger Aufsicht des Staates. Für sie galt ein Ausnahmegesetz, das eigentlich der Reichsverfassung widersprach. Die Ausgrenzung der »Zigeuner« war damit institutionalisiert. Der Leiter der Stelle, Alfred Dillmann, veröffentlichte 1905 für den amtlichen Gebrauch ein »Zigeuner-Buch« mit den Daten von mehr als 3000 Personen. Es leistete den Behörden nützliche Dienste bei der »Bekämpfung des Zigeunerunwesens« und wurde selbstverständlich auch außerhalb Bayerns verwendet. Hinter der Datensammlung stand das Bild, dass die »Zigeuner«, obwohl mehrheitlich längst »vermischt« mit anderen Gruppen, einen »schädlichen Fremdkörper in der deutschen Kultur« bildeten. Sie würden niemals sesshaft und ließen vom »Hang zu unrechtmäßigem Vermögenserwerb« nicht ab. Zudem besäßen ihre »Abkömmlinge« dieselben »Eigenschaften und Lebensgewohnheiten« wie ihre Vorfahren. Bald erweiterte die Münchner Stelle ihre Sammlung um Fotografien und Fingerabdrücke, die allerdings noch nicht systematisch erfasst wurden. Das Fingerabdruckverfahren, die Daktyloskopie, wurde seit 1902 in Österreich und seit 1903 in Deutschland nach und nach eingeführt. 1909 richtete die Polizeidirektion München eine Registratur für »Fingerabdruckblätter« ein, und seit 1911 überzog ein Netz von »Fingerabdruckaufnahmestellen« ganz Bayern. Mehr und mehr wurde die Münchner Stelle zu einer Zentrale für das gesamte Deutsche Reich, wenngleich der Austausch der Daten nicht immer reibungslos funktionierte.[30]

Ein Zeichen für die sich verstärkende Zusammenarbeit innerhalb des Reiches war eine Besprechung von »Kapazitäten der Zigeunerbekämpfung« am 18. und 19. Dezember 1911 in München. Trotz einiger Unstimmigkeiten und Meinungsverschiedenheiten wurde die zentrale Funktion der Münchner Stelle bestätigt und eine »Denkschrift über die Bekämpfung der Zigeunerplage« verabschiedet. Darin einigte man sich über die Sammlung der Daten, über Verbote und Pflichten und nicht zuletzt über die Definition der »Zigeuner«, die für lange Zeit gültig bleiben sollte: »Als Zigeuner sind ohne Rücksicht auf Rassen- oder Stammeszugehörigkeit alle die Personen zu erachten, die ohne Beruf oder zum Zwecke gewerblicher, schaustellerischer oder gauklerischer Leistungen oder zum Zwecke des Handels gewohnheitsmäßig ohne festen Wohnsitz und zwar in der Regel horden- oder bandenweise umherziehen.« Diese Definition, die rassistische mit traditionellen Anschauungen vermischte, erwies sich jedoch in der Praxis als schwierig zu handhaben. In den 1920er Jahren versuchte man, zwischen den »Zigeunern« und den »nach Zigeunerart umherziehenden Personen« zu unterscheiden. Letztere nannte man »Landfahrer«. In ihren Ausweisen und den entsprechenden Einträgen in der Datensammlung brachte man den Vermerk »L« an. Die Praktikabilität verbesserte man damit jedoch nicht wesentlich.[31]

Während des Ersten Weltkrieges trat zunächst wieder die Befürchtung in den Vordergrund, »Zigeuner« könnten Spionagedienste für den Feind leisten. Gegen die »Zigeunerplage« ging man jetzt noch schärfer vor. Die Bewegungsfreiheit der betroffenen Menschen wurde weiter eingeschränkt. Gegen Kriegsende gab es sogar Vorschläge, »Zigeuner« zu internieren und zur Zwangsarbeit einzuteilen. Zum Kriegsdienst waren sie allerdings zugelassen und auch verpflichtet – Verstöße gegen die Wehrpflicht wurden streng verfolgt.[32]

Die Ausgrenzung der »Zigeuner« während der Weimarer Republik

Die Linie, das »Zigeunerunwesen« zu bekämpfen, setzte sich während der Weimarer Republik fort. Der Übergang zur Demokratie nach dem 9. November 1918 bedeutete keineswegs, dass sich die Haltung der Bevölkerung und der Behörden gegenüber den »Zigeunern« veränderte. Das erklärt die Vorsicht der Familie Reichmann bei den Angaben zur Geburt ihrer Tochter Zilli. Auch die Standesämter waren in die Überwachung eingeschaltet. Seit 1913 mussten sie »Geburt, Heirat und Tod eines jeden Zigeuners« der Münchner Zentralstelle melden.[33] Möglicherweise unterblieb dies in Zillis Fall, weil in ihrer Geburtsurkunde ein Hinweis auf ihre »zigeunerische« Abkunft fehlte.

Die Zentralstelle hatte jedenfalls ihre Arbeit mit vollem Einsatz wieder aufgenommen, nachdem bei den Unruhen im April 1919 um die Räterepublik Bayern das Register beschädigt worden war. In den folgenden Jahren weitete sie ihre Tätigkeit aus, zumal sie auf die Angaben von »Zigeunerzentralen« in anderen Ländern des Reiches zurückgreifen konnte. Auf diese Weise kam ihre Funktion als »Reichszentrale« mehr und mehr zum Tragen. Ihr Datenbestand wuchs bis zum Ende der Weimarer Republik auf rund 19000 Akten an. Insgesamt wurde in Deutschland die Praxis der Kontrollen verbessert, um gegen »Zigeuner« vorzugehen, die ohne festen Wohnsitz einen Wandergewerbeschein besaßen, und Kinder der Fürsorgeerziehung zuzuführen. Insgesamt lässt sich feststellen, dass in dieser Zeit die »Zigeunerüberwachung« vollendet wurde.[34]

Die »Zigeuner« gehörten zu den auffälligsten Gruppen, die sich der Sozialdisziplinierung und der »vernünftigen« Ordnung verweigerten. Sie wollten durchaus Teil der Gesellschaft sein, dabei aber zugleich ihre eigene Kultur und Lebensweise pflegen. Und trotz verstärkter Eingriffe beharrten sie auf ihrem »Eigensinn«.[35] Ihre Lebenswelt wollten sie nicht »kolonialisieren« lassen, sondern nach ihren Vorstellungen selbst gestalten.[36] Das zeigte sich nicht zuletzt in ihrer Lebensweise. Wie Zilli Reichmanns Familie waren die meisten Sinti zumindest saisonal sesshaft und zogen höchstens in den Sommermonaten mit ihrem Wohnwagen umher.

Wegen dieses »Eigensinns« – oder des Bildes, das man sich davon machte – richtete sich das staatliche Vorgehen in besonderer Weise gegen sie, stigmatisierte sie als »minderwertig« und »asozial«, als unfähig, sich in die Gemeinschaft einzuordnen, und damit als prinzipiell »fremd«. Dieses Denken zog sich durch alle politischen Parteien. Ein Beispiel findet sich in einem Entwurf der SPD-Fraktion im deutschen Reichstag von 1925 zu einem geplanten »Bewahrungsgesetz« für Personen, vor denen die Gesellschaft geschützt werden müsse, ohne dass diese bereits kriminell geworden seien – also etwa Geisteskranke oder »Verwahrloste«. Darin heißt es, dass jene Menschen in eine Anstalt eingewiesen werden sollten, wenn sie »ein die Gemeinschaft schädigendes Verhalten zeigen«.[37] Dieses Kriterium der »Gemeinschaftsschädlichkeit« oder »Gemeinschaftsfremdheit« sollte fatale Folgen haben, nicht zuletzt für die Sinti und Roma.

Die Verbindung von »minderwertig« und »gemeinschaftsschädlich« entstand aus der Diskussion über Eugenik – der Erbgesundheitslehre – und »Rassenhygiene«. Ziel der Eugenik ist es, die erblich guten Eigenschaften in der Gesellschaft zu mehren und zu verbessern sowie die unerwünschten »auszumerzen«. Die Begrifflichkeit sowie Forschungen und Diskussionen zu diesem Thema waren gegen Ende des 19. Jahrhunderts aufgekommen. Angesichts von Bevölkerungsvermehrung, Industrialisierung und Urbanisierung hatte sich die Furcht vor einer »Degeneration« und »Entartung« der menschlichen »Rasse« verbreitet. Dem sollte durch »Hygiene«, in diesem Fall verstanden als ein bewusstes Fortpflanzungsverhalten, entgegengewirkt werden. Damit griffen die Vertreter dieser Richtung Utopien auf, die seit der Antike entwickelt worden waren und vorsahen, den Menschen nach wissenschaftlichen Gesichtspunkten und einem festgelegten Erbwert zu züchten. Ursprünglich war der Rassebegriff weit gefasst, schloss die gesamte Menschheit im Sinne einer biologischen Art ein und fand auch in sozialistischen Kreisen Anklang.[38] Bis weit in das 20. Jahrhundert hinein entfalteten sich in der Sozialdemokratie, aber auch in der Sowjetunion Ideen, über eine bewusste Anwendung von Vererbungslehren einen »neuen Menschen« hervorzubringen.

Daneben verengte sich allerdings der Begriff auf höher- und minderwertige »Rassen« mit typologischen, völkischen Eigenschaften. Den Anhängern dieser Richtung ging es darum, die eigene »Rasse« zu stärken und »Rassenmischungen«, die sich angeblich schädlich auswirkten, zu verhindern. Nur die »tüchtigste Rasse« werde langfristig überleben. Der Schweizer Psychiater Ernst Rüdin schrieb 1904 im ersten Band der neugegründeten Zeitschrift Archiv für Rassen- und Gesellschafts-Biologie einschließlich Rassen- und Gesellschafts-Hygiene: »Auch beim Menschen war eine scharfe Auslese stets notwendig, damit die Fähigkeiten der höchsten Rassen entstehen und von Dauer sein konnten. Nur durch beständige Ausmerze der körperlich untüchtigen, namentlich aber der intellektuell minderbegabten und der sozial unangepassten, nutzlosen oder schädlichen Individuen, also durch eine ständige Beseitigung schwacher Erbwerte oder minderwertiger generativer Anlagen konnte sich eine bestimmte Rasse im Daseinskampfe gegen eine andere behaupten und zu einer höheren aufschwingen.«[39] Somit rechtfertigte die Verknüpfung von »asozial«, »schädlich« und »minderwertig« – wie sie auch für die »Zigeuner« angenommen wurde – die »Ausmerze«. Rüdin gehörte 1910 zu den Mitbegründern der »Deutschen Gesellschaft für Rassen-Hygiene«; regionale Gesellschaften hatten sich bereits vorher gebildet. Erste Überlegungen zur Bevölkerungskontrolle, Sterilisierung von Personen, die sich nicht fortpflanzen sollten, oder deren Einweisung in Anstalten verbreiteten sich nicht zuletzt in diesem Umfeld.

In den 1920er Jahren verstärkten sich diese Tendenzen. Auf der Grundlage von Angaben über Strafgefangene wurde eine »Kartei der Minderwertigen« angelegt oder eine kriminalbiologische Sammelstelle eingerichtet, deren Materialien wissenschaftlich ausgewertet werden sollten, darunter auch von Ernst Rüdin. Zum Zentrum der wissenschaftlichen Beschäftigung mit Eugenik und Rassenhygiene wurde das 1927 gegründete Kaiser-Wilhelm-Institut für Anthropologie, menschliche Erblehre und Eugenik. Als Direktor ließ sich der Freiburger Anthropologieprofessor Eugen Fischer gewinnen, der durch seine Forschungen zur rassischen »Minderwertigkeit« von »Negern« und zur Schädlichkeit von »Rassenmischungen« großes Ansehen unter den Anhängern der »Rassenhygiene« genoss. Als einen seiner Abteilungsleiter berief Fischer den Mediziner und Psychiater Otmar Freiherr von Verschuer, im Kuratorium saß unter anderen Ernst Rüdin. Damit hatte sich, bei allen Differenzen im Einzelnen, die völkische Richtung unter den »Rassenhygienikern« durchgesetzt. Sie bewegte sich in einem dichten Netzwerk von universitären und außeruniversitären Einrichtungen. Vorstellungen eines »bevölkerungspolitischen Gesamtkatasters« standen im Raum, Arbeiten für eine »Deutsche Rassenkunde« auf empirischer Grundlage waren geplant.[40] Dass neben den Juden auch die »Zigeuner« in das Blickfeld der »Rassenforscher« gerieten, war nur eine Frage der Zeit. Die Weichen waren gestellt.

Unterdessen hatte in der politischen Praxis die gegen Sinti und Roma gerichtete Entwicklung innerhalb Deutschlands einen Höhepunkt erreicht. Am 16. Juli 1926 wurde in Bayern das »Gesetz zur Bekämpfung von Zigeunern, Landfahrern und Arbeitsscheuen«, kurz »Bayerisches Zigeuner- und Arbeitsscheuengesetz« genannt, verabschiedet. Dieses sollte den »Zigeunern auch noch die letzten Entfaltungsmöglichkeiten nehmen«. Für fast jede nur mögliche Tätigkeit mussten »Zigeuner« und »Landfahrer« Genehmigungen einholen. Über Tiere, die gehalten wurden, waren Nachweise zu erbringen. Aufenthaltsbeschränkungen konnten ebenso erlassen werden wie die Einweisung in eine Arbeitsanstalt. In »Horden« durfte man weder reisen noch rasten, Reiserouten konnten vorgeschrieben werden. Der Behördenwillkür waren Tür und Tor geöffnet. Proteste des Landesverbandes reisender Gewerbetreibender, der nicht »mit der allermindesten Sorte von Menschen auf eine Stufe gestellt« werden wollte, fruchteten nichts. Kritik aus Fachkreisen wegen der Verletzung der Rechtsstaatlichkeit, aber auch von Kommunisten änderte ebenfalls nichts an der Stoßrichtung des Gesetzes.[41]

Andere Länder folgten diesem Beispiel. So brachte 1928 der angesehene Sozialdemokrat und spätere Widerstandskämpfer gegen die nationalsozialistische Herrschaft Wilhelm Leuschner als hessischer Innenminister den »Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Zigeunerunwesens« im Landtag ein, der in vielen Punkten dem bayerischen Gesetz glich. Als Ziel des Gesetzes nannte Leuschner die »einheitliche Bekämpfung« der »Zigeunerplage«, die eine »dauernde Gefährdung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit« darstelle. Trotz »energischen Vorgehens« sei »eine Ausrottung des Übels bisher nicht möglich« gewesen.[42] Der erwähnte Antrag der SPD-Reichstagsfraktion bildete somit keineswegs eine Ausnahme im Denken linker Politiker.

Für eine demokratische Republik war eine derartige Diskriminierung einer Bevölkerungsgruppe ungeheuerlich. Im Grunde war damit deren »erbliche Kriminalität« festgeschrieben. Aus Kreisen von Polizei und Verwaltung wurden sogar Stimmen laut, denen die bisherigen Maßnahmen und deren Rechtsgrundlagen nicht weit genug gingen. Interessanterweise wiesen gerade Polizeibeamte immer wieder darauf hin, dass die »Landbewohner« den »Zigeunern« gegenüber eine »grenzenlose Vertrauensseligkeit« zeigten. Die Polizisten betrachteten das als »Dummheit«, aber es wird deutlich, dass in den Dörfern anscheinend nicht nur Ablehnung vorherrschte. Gegen das »Parasitentum« der »Zigeuner« müsse man vorgehen, schrieb ein Gendarm: »Wie Ungeziefer an einem Tierkörper so zappelt diese Sippe an unserem kranken Volkskörper hin u. her u. saugt ihm wertvolle Kräfte aus.« Um der »Zigeunerplage« Herr zu werden, wurde beispielsweise vorgeschlagen, alle ausländischen »Zigeuner« sowie diejenigen reichsdeutschen, die keinen Wandergewerbeschein besäßen oder heimatlos seien, in Lagern zusammenzufassen, bis sie abgeschoben werden könnten. Ausweise müssten mit einem großen roten Z kenntlich gemacht werden, und man solle derart strenge und häufige Razzien durchführen, dass die »Zigeuner« es vorzögen, das Weite zu suchen. Schulpflichtige Kinder dürften nicht mehr mitgeführt werden, und eine regelmäßige Gesundheitsüberprüfung sei zu gewährleisten. Angemahnt wurde, an die »Lösung des Zigeunerproblems« als wichtiger »Kulturaufgabe des deutschen Volkes (…) endlich mit deutscher Gründlichkeit« heranzugehen.[43] Vorerst kam es allerdings nicht zu einer weiteren Verschärfung der gesetzlichen Regelungen. Immerhin ordnete das preußische Innenministerium im November 1927 an, dass »allen nicht sesshaften Zigeunern und nach Zigeunerart herumziehenden Personen« Fingerabdrücke abgenommen werden sollten. Davon seien zwei Bögen zu fertigen, von denen einer an die Münchner Zentralstelle gesendet werden müsse. Auf der Vorderseite sollten die Bögen in roter Schrift mit dem Vermerk »Zigeuner« versehen werden. Darüber seien den »Zigeunern« Bescheinigungen auszustellen, die sie als Ausweise nutzen könnten. Dies diente der weiteren Überwachung und stigmatisierte die Betroffenen.[44]

Schon in der Vorkriegszeit hatten die Behörden begonnen, mit den Nachbarstaaten zusammenzuarbeiten, um die »Zigeuner« mit jeweils anderer Staatsangehörigkeit abschieben zu können. Dazu gehörte selbstverständlich ein Informationsaustausch, der die Bedeutung der Münchner Zentralstelle weiter stärkte. Die Schweiz hatte 1909 einen Vorschlag vorgelegt, nach dem über eine »Quotenregelung« die »Zigeuner« gleichmäßig auf Deutschland, Österreich, Frankreich, Italien und die Schweiz verteilt werden sollten. Dieser war jedoch nicht auf Gegenliebe gestoßen. Ohnehin hatte man sich bis zum Beginn des Ersten Weltkrieges nicht auf wirksame Abkommen einigen können.[45] Nach 1918 verbesserte sich die Zusammenarbeit. Gerade der neugebildete tschechoslowakische Staat orientierte sich am bayerischen Vorbild. 1922 wurde bei der Staatsanwaltschaft Brno (Brünn) eine der Münchner Zentralstelle vergleichbare Erfassungsbehörde eingerichtet. Das tschechoslowakische »Gesetz über wandernde Zigeuner und auf Zigeunerart lebende Personen« vom 15. Juli 1927 ging unmittelbar auf das bayerische Gesetz von 1926 zurück. Beide Länder verfolgten damit eine äußerst harte Linie.[46]

Auch die Schweiz schloss sich dieser Linie an und arbeitete bei der »Bekämpfung des Zigeunerunwesens« polizeilich eng mit deutschen Behörden zusammen. 1926 richtete die Stiftung Pro Juventute – »Für die Jugend« – ein »Hilfswerk für die Kinder der Landstrasse« ein. Um das »Übel der Vagantität« aus der Welt zu schaffen, sollten den »Fahrenden« – Sinti, Roma und Jenischen – systematisch ihre Kinder weggenommen und diese in Heimen und Pflegefamilien, aber auch in psychiatrischen Kliniken und Arbeitsanstalten erzogen werden. Zu diesem Zweck war eine vollständige Erfassung der »Fahrenden« beabsichtigt. Ihre Lebensweise sollte grundlegend verändert werden. Die Befürworter dieses Programms gingen dabei, gestützt auf psychiatrische Forschungen, von erblich angeborenen Eigenschaften der »Fahrenden« aus, die man durch die Erziehung allmählich abbauen wollte. Die seelischen und körperlichen Misshandlungen der Kinder und Jugendlichen, die dabei ausgeübt wurden, brachten kaum vorstellbares Leid über sie. Erst 1973 wurde die Tätigkeit des »Hilfswerks« eingestellt.[47]

1932 kam es zu einem Beschluss, der deutlich machte, dass letztlich sämtliche europäischen Länder ähnliche Ziele anstrebten. Die Internationale kriminalpolizeiliche Organisation (IKPK) entschied, zur Erleichterung des zwischenstaatlichen Austausches über Personen in Wien eine »Internationale Zentralstelle zur Bekämpfung des Zigeunerunwesens« einzurichten, somit die bayerisch-deutsche Praxis zu übernehmen. Dort wurde ohnehin bereits seit 1921 eine »Zigeunerkartothek« geführt.[48]

All diese Entwicklungen waren keine guten Voraussetzungen für Zillis Leben.

Wanderkino als Attraktion: Willkommen in den Dörfern

Gendarmen, die strenger gegen »Zigeuner« vorgehen wollten, missfiel es, dass diese in den Dörfern oft willkommen waren und das Vertrauen der dortigen Bewohner genossen. Willkommen waren auch Zillis Eltern und deren Kinder. Das lag hauptsächlich, meint Zilli Reichmann heute, am Wanderkino, das der Vater gekauft hatte. Damit kamen sie in den Dörfern gut an. »Wir wurden nie weggejagt.« Alle Bewohner wollten die neuen Filme sehen. Natürlich gab es keine Kinos, man nutzte einen im Ort vorhandenen großen Saal, meistens im Dorfgasthaus. Dort baute die Familie jeweils den Apparat auf, organisierte den Eintritt und führte den Film vor. Die Zuschauer waren begeistert. Einen Film hat Zilli nie vergessen: »Monti ist nicht tot zu kriegen.« Leider ist es mir nicht gelungen, diesen Film aufzufinden. Möglicherweise handelt es sich um einen ausländischen Film, der unter diesem oder einem ähnlichen Verleihtitel vertrieben wurde; das ist heute kaum noch zu rekonstruieren. Vielleicht handelt es sich aber lediglich um einen Zwischentitel.[1]

Auch andere Schausteller setzten auf derartige Attraktionen. Ein Vorfahre der berühmten Artistenfamilie der Trabers, Julius Spindler, der mit seiner Familie in Achkarren am Kaiserstuhl sesshaft war, reiste mit Wohnwagen, auf denen Alpenpanoramen als Kulissen aufgemalt waren, durch die Dörfer. Vor diesen Kulissen führten die Schausteller zum Entzücken des Publikums dramatische Volkstheaterstücke auf. Später, wahrscheinlich zur gleichen Zeit wie Anton Reichmann, erwarb Spindler einen »Cinematographen« und bot zusätzlich zum Theater Kinovorstellungen an. Gerade auf dem Land bedeutete das für die Menschen eine willkommene Abwechslung in ihrem Alltag. Die gezeigten Stummfilme wirkten »wie eine Sensation aus einer anderen Welt«.[2]

In der Regel blieben die Reichmanns acht Tage im selben Ort. Das war nicht selbstverständlich, wie eine Bemerkung Zilli Reichmanns offenbart: »Der Vater hat das Kino gekauft, damit wir von der Polizei nicht immer abgeschoben worden sind.« Denn das war die Regel: die »Verschubung«. Die gesetzlichen Grundlagen ermöglichten es, die »Zigeuner« stets zu überwachen, ihnen das Leben schwerzumachen und sie gegebenenfalls von den Orten, in denen sie sich aufhalten wollten, zu vertreiben. Die »Zigeuner« mussten um Erlaubnis nachsuchen, um einen Lagerplatz zugewiesen zu bekommen. Die Zulassung war streng reglementiert, vielerorts wurden Lagerplätze verweigert. Wenn die Gemeinde dann doch einen Standort zur Verfügung stellte, lag er meist weit außerhalb und befand sich in einem schlechten Zustand – von den sanitären Anlagen gar nicht zu reden. Die angeblich mangelnde Reinlichkeit der »Zigeuner« und hochgespielte Gefahren, die von Krankheitserregern ausgehen könnten, waren Vorwände, um die ungeliebten Gruppen wieder zu vertreiben. Dass die Gemeinden verpflichtet waren, ärmeren »Zigeunern« durch die Wohlfahrtsämter finanzielle Unterstützung zukommen zu lassen, trug ebenfalls dazu bei, diese nur widerwillig zu dulden. Eine Zeitung machte sich 1926 zum Sprachrohr zahlreicher Unzufriedener, indem sie sich scharf dagegen wandte, dass »Fremdlinge und noch dazu Parasyten am deutschen Volkswesen« Nutznießer des Fürsorgesystems seien. Sesshaftigkeit war in vielen Fällen auch keine Lösung: Wohnten »Zigeuner« beständig in einem Haus, gingen Nachbarn und Behörden so lange immer wieder mit kleinlichen Schikanen gegen sie vor, bis sie auszogen.[3]

Allerdings schritten die Behörden nur selten ein, um die »Zigeuner« dauerhaft aus dem jeweiligen Land abzuschieben, in ein Arbeitshaus einzuweisen oder in anderer Weise zu drangsalieren. Es blieb vorwiegend bei der kurzfristigen »Verschubung« von Ort zu Ort. Man begnügte sich damit, die »Zigeuner« einfach los zu sein. Das war an sich nicht im Sinne der Gesetze, die auf ein systematisches Handeln abzielten, und auch keine »Lösung des Zigeunerproblems«. Schon 1920 stellte die Münchner Polizeidirektion fest: »Es lässt sich nicht verkennen, dass eine größere Anzahl von Bezirksverwaltungsbehörden an die durchgreifende Behandlung der Zigeuner nur sehr ungern herangeht und zumeist darnach trachtet, die ungebetenen Gäste sobald als möglich wieder loszuwerden, und dass die mit anderweitigen Dienstaufgaben überlastete Gendarmerie des öfteren wohl umsomehr von einem Vorgehen gegen die Zigeuner absieht, als sie damit bei ihrer vorgesetzten Behörde keine Ehre einzulegen vermag.« In den folgenden Jahren kam es trotz der sich verschärfenden Gesetzgebung zu keiner grundlegenden Änderung.[4]

Ein wichtiger Grund dafür war die Überforderung des Polizeiapparates und der lokalen Behörden. Die bestehenden Vorschriften ermöglichten die vollständige Kontrolle der »Zigeuner« und deren Bestrafung bei unzähligen Vergehen. Doch gerade die Fülle dieser Vorschriften, begleitet von einander teilweise widersprechenden Ausführungsbestimmungen der vorgesetzten Ämter, verunsicherte die Polizeibeamten und führte zu einer häufig nachlässigen Praxis, die manchmal auch als »Schlamperei« bezeichnet wurde. Selbst die Meldungen an die Münchner Zentralstelle erfolgten unsystematisch, und die Standesämter mussten immer wieder ermahnt werden, die entsprechenden Urkunden einzusenden – offenbar wurde dies ausgesprochen lasch gehandhabt. Griffen die Behörden tatsächlich einmal hart durch, hatten die Gemeinden Probleme, die Angehörigen verhafteter Personen unterzubringen oder für deren Kinder den Schulunterricht zu gewährleisten, so dass sie froh waren, wenn sie die ganze Gruppe abschieben konnten.

Überfordert waren Polizei und Behörden aber auch, weil die umherwandernden »Zigeuner« aufgrund ihrer Erfahrungen geschickt mit ihrer Situation umzugehen verstanden. War ihnen ein Wandergewerbeschein bewilligt worden, hatten sie ohnehin nichts zu befürchten. Da sie die Bedeutung dieses Dokuments kannten, gaben sie es nur aus der Hand, wenn es unbedingt sein musste – zu Recht befürchteten sie, dass die Behörden die Gelegenheit nutzen könnten, um unter einem Vorwand den Schein für ungültig zu erklären oder ihn schlicht nicht zurückzugeben. Deshalb versuchten sie häufig, sich zunächst mit anderen Schriftstücken auszuweisen. Überliefert sind Fälle, bei denen die kontrollierten »Zigeuner« dermaßen viele Legitimationspapiere mit sich trugen, dass die Gendarmen verwirrt waren, vor der Überprüfung kapitulierten und die »Zigeuner« ziehen ließen. Manchmal gaben sie sich selbst mit unzureichenden Papieren zufrieden, wenn die »Zigeuner« nur weiterzogen. Hin und wieder sah sich ein Landjäger außerstande, diese zu kontrollieren oder gar zu inhaftieren, wenn er nicht nur Menschen, sondern darüber hinaus einigen Bären oder anderen »wilden Tieren« gegenüberstand und keine Verstärkung herbeiholen konnte. Außerdem kannten sich die »Zigeuner« in der jeweiligen Gegend meistens sehr gut aus, so dass sie den Gendarmerieposten leicht ausweichen konnten, zumal sie sich durch Kundschafter vor Überraschungen schützten. Diese und weitere Strategien, um der wachsende Überwachung zu entgehen, legen offen, dass die »Zigeuner« die staatlichen Vorschriften durchaus unterlaufen konnten und in vielen Fällen den örtlichen Ämtern und Polizisten überlegen waren.[5]

Das heißt nicht, dass es ihnen gutging und sie nicht zu leiden hatten. Allein das ständige Ausweichen vor den Kontrollen, das Gefühl, stets auf der Hut sein zu müssen sowie von Staat und Gesellschaft abgelehnt zu werden, machte ihr Leben schwer genug. Wenn es den Behörden schließlich doch einmal gelang, ihnen die als »verwahrlost« angesehenen Kinder wegzunehmen und der Fürsorgeerziehung zu übergeben, war das für die betroffenen Familien eine Katastrophe. Zudem wurde – zugespitzt formuliert – jeder Vorfall, der auf einen kriminellen Hintergrund hindeutete, »Zigeunern« in die Schuhe geschoben: »Kinderraub«,[6] Gewalttätigkeit, Diebstahl, Betrug, Prostitution, Tierquälerei, Verursachung von Seuchen, um nur ein paar Beispiele zu nennen. Die traditionellen Vorurteile bildeten die Grundlage, die »Zigeuner« für alles Ungeklärte verantwortlich zu machen. Gewiss verhielten sich manche »Zigeuner« nicht immer gesetzeskonform. Bisweilen gelang es ihnen, bei angebotenen Dienstleistungen eine höhere Bezahlung zu erzielen, als ihnen zustand, oder beim Pferdehandel selbst Kenner hereinzulegen. Aber meistens erwiesen sich die Anschuldigungen als unwahr und die Delikte, die ihnen tatsächlich nachgewiesen wurden, als Lappalien. Kleinere Diebstähle erfolgten in der Regel aus sozialer Not.[7]

Hin und wieder schlugen allerdings die Vorurteile gegenüber »Zigeunern« in brutale Gewalt um. So wollte die Familie Lessing zu Beginn der 1920er Jahre einmal irgendwo in Bayern mit ihrem Planwagen an einem Waldrand übernachten. Der Vater fing zwei Kaninchen und briet sie über dem Feuer. Als der Förster mit einigen Waldarbeitern zufällig vorbeikam, entdeckte er die Kaninchenfelle, beschuldigte den Vater der Wilderei und hetzte die Männer auf ihn. Der Vater wurde ermordet, die Mutter vergewaltigt. Später zog sie mit ihrem Sohn zu Verwandten in Westfalen und verdiente dort ihren Lebensunterhalt mit Hausiererei.[8]

Über die damalige soziale Lage der »Zigeuner« ist noch viel zu wenig bekannt. Größere Vermögen dürften die Ausnahme gewesen sein. Die meisten »Zigeuner« zogen als Schausteller umher und lebten von Vorführungen als Artisten, Musiker oder Tierbändiger. Daneben waren sie als Korbflechter und Kesselflicker tätig oder schliffen Messer und Scheren. Gerne ließ man sich auch von »Zigeunerinnen« wahrsagen oder vertraute ihrer Heilkunst. Das zeigt einmal mehr, dass die Bevölkerung nicht nur ablehnend und feindselig reagierte, wenn sie die Wohnwagen und Karren der »Zigeuner« herannahen sah. Deren Fertigkeiten nutzte man gerne, und ihre Künste boten eine willkommene Abwechslung gerade auf dem Land. Diese Zwiespältigkeit des »Zigeunerbildes« zieht sich durch die Geschichte: einerseits Bedrohungsgefühle aufgrund der jahrhundertealten Vorurteile, andererseits Zufriedenheit mit den Dienstleistungen und Verrichtungen, ja oft Sympathie mit der Lebensweise der »Zigeuner« – Diskriminierung und Romantisierung hingen oft zusammen.

Zilli Reichmann denkt gern an ihre Kindheit zurück. Eigentlich, so erinnert sie sich, stammte ihre Sippe aus dem Böhmischen. Oft zog ihre Familie aber auch in die abgelegenen Dörfer und Kleinstädte des Thüringer Waldes, wo sie geboren war. Dort freuten sich die Menschen über ihr Kommen, denn sie waren gut bekannt. In Thüringen gab es zahlreiche kleine Fabriken für Puppen und Spielsachen. Von dort konnte Zilli manchmal Ausschussware mitnehmen und damit spielen. Einmal schenkten ihr die Eltern zu Weihnachten eine große Puppe mit einem Porzellankopf.

Auch anderswo wurde ihre Familie anscheinend meist gut aufgenommen. Das Wanderkino spielte dabei eine große Rolle. Es war Teil der Schaustellerei, mit der ihre Familie auftrat. Sie besaß einen Wandergewerbeschein, was ihr ein wenig Sicherheit verschaffte. Im Mittelpunkt ihrer Vorführungen stand die Musik. Vater Anton war ein ausgezeichneter Musiker, der fast alle Instrumente beherrschte. Auf Zilli machte es großen Eindruck, dass er sogar noch die Zither meisterte. Mit anderen aus seinem Stamm – der Großfamilie, die im Allgemeinen zusammen mit ihren Wohnwagen auf einem Lagerplatz rastete – bildete er eine Gruppe und spielte im Dorf auf. Zillis älterer Bruder Stefan, der bei ihnen Stifto hieß und am 6. Mai 1907 geboren war,[9] handelte mit Geigen. Sie selbst hat als Kind ein wenig Geige gespielt. Dabei hat sie sich oft mit ihrem jüngeren Bruder Otto, der am 11. Juli 1926 in der hessischen Gemeinde Ulfa zur Welt gekommen war und deshalb Hesso genannt wurde,[10] um die Geige gestritten – für die Familie gab es nur eine. Überdies hat Zilli gerne und gut gesungen. Noch schöner aber fand sie den Gesang ihrer Schwester Gucki. »Offiziell« trug sie den Namen Anna und war 1916 geboren, fünf Jahre nach Hulda, die für Zilli eine zweite Mutter war.

Neben ihren Vorführungen ging Mutter Berta im Dorf herum und hausierte mit Kurzwaren, also allerlei nützlichen Utensilien für die Schneiderei. Der Vater konnte als begabter Handwerker den Landbewohnern manchen brauchbaren Dienst leisten und damit das Familieneinkommen verbessern. Außerdem verstand er es, wunderbare Öfen und Wohnwagen zu bauen. Der eigene Wohnwagen war natürlich besonders schön. Im Innern stand ein ebenfalls selbstgebauter Ofen, der emailliert war und sich dadurch von anderen abhob. Abends kam in der kalten Jahreszeit ein Brikett, in eine Zeitung eingeschlagen, in den Ofen. Dann blieb es einige Zeit warm. Zilli weiß aber noch, dass es ihr oft zu kalt war und sie fror. Die Tür des Wohnwagens musste deshalb immer geschlossen sein.

Auf dem schönen Ofen wurde natürlich auch gekocht. Vor allem liebte Zilli die böhmische Küche, die bei ihnen Tradition war – etwa Knödel mit Rotkraut. Oft gab es aber auch Hühnerfleisch. Im Gedächtnis sind Zilli außerdem die vielen Kinderkrankheiten, die sie durchmachen musste. Die Masern beispielsweise waren so schlimm, dass die Eltern den Arzt holen mussten. Allerdings kannte die Mutter ein besonderes Heilmittel: Sie zog die Bettenüberzüge ab und legte Zilli in das rote Inlett, das Federbett – danach verschwanden die Masern.