Die Apologie des Aristides - Aristides von Athen - E-Book

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Aristides von Athen

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Beschreibung

Die "Apologie des Aristides" wurde von dem frühchristlichen Schriftsteller Aristides (fl. 2. Jahrhundert) verfasst. Bis 1878 beschränkte sich unser Wissen über Aristides auf einige Hinweise in Werken von Eusebius von Caesarea und dem Heiligen Hieronymus. Eusebius sagte, dass er ein athenischer Philosoph war, und dass er und ein anderer Apologet, Quadratus, ihre Apologien direkt an den Kaiser Hadrian übergaben. Aristides blieb auch nach seiner Bekehrung zum Christentum ein Philosoph und arbeitete weiterhin als Philosoph in Athen.

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Die Apologie des Aristides

 

ARISTIDES VON ATHEN

 

DIE SCHRIFTEN DER KIRCHENVÄTER

 

 

 

 

 

 

Die Apologie des Arisitides

Jazzybee Verlag Jürgen Beck

86450 Altenmünster, Loschberg 9

Deutschland

 

ISBN: 9783849659707

 

Cover Design: Basierend auf einem Werk von Andreas F. Borchert, CC BY-SA 4.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=35892522

 

Der Text dieses Werkes wurde der "Bibliothek der Kirchenväter" entnommen, einem Projekt der Universität Fribourg/CH, die diese gemeinfreien Texte der Allgemeinheit zur Verfügung stellt. Die Bibliothek ist zu finden unter http://www.unifr.ch/bkv/index.htm.

 

www.jazzybee-verlag.de

[email protected]

 

 

INHALT:

Die Apologie des Aristides.

Einleitung zur Apologie des Aristides.

Fußnoten.

Apologie.

Fußnoten.

 

 

Die Apologie des Aristides

 

Bibliographische Angaben:

 

Einleitung zur Apologie des Aristides In: Frühchristliche Apologeten und Märtyrerakten Band I. Aus dem Griechischen und Lateinischen übersetzt von Dr. Kaspar Julius (Aristides); Dr. Gerhard Rauschen (Justin, Diognet); Dr. R.C. Kukula (Tatian); P. Anselm Eberhard (Athenagoras). (Bibliothek der Kirchenväter, 1. Reihe, Band 12) München 1913. (Commentary, Deutsch)

 

Titel Version: Apologie (BKV) Sprache: deutsch Bibliographie: Apologie/aus dem Griechischen übersetzt von Dr. Kaspar Julius. In: Frühchristliche Apologeten und Märtyrerakten Band I. (Bibliothek der Kirchenväter, 1. Reihe, Band 12) München 1913, 25-54. Unter der Mitarbeit von: Jürgen Voos

 

 

Einleitung zur Apologie des Aristides

 

1.

 

„Selig seid ihr, wenn euch die Leute schmähen und verfolgen und euch alles üble nachreden meinethalben; freuet euch und frohlocket, denn euer Lohn ist groß im Himmel“ 1. Den Trost dieses Herrenworts sollten die Christen nur zu bald erfahren, zuerst auf palästinischer Erde und nach wenigen Jahrzehnten in fast allen Provinzen des Römerreichs, wohin die von der Synagoge bitter gehaßte „Nazarenersekte“ 2 sieghaft vorgedrungen war. Den Jüngern sollte es nicht besser ergehen als dem Meister 3. Das bestätigen uns namentlich die Schicksale des Völkerapostels, an dem sich buchstäblich die Mahnung Jesu bei Matth.10, 17 f. erfüllte. Dieser kühne Herold des Evangeliums hatte schon in Athen den wohlfeilen Spott epikureischer und stoischer Philosophen herausgefordert 4. Mehr als diese Weltweisen dürften aber von Anfang an die kynischen Sittenprediger gegen die zunehmenden Erfolge christlicher Propaganda geeifert haben, hatten es doch gerade auch sie auf die Gewinnung der unteren Volksschichten abgesehen 5. Ernstere literarische Bekämpfung des Christenglaubens scheint indes erst in der zweiten Hälfte des zweiten Jahrhunderts eingesetzt zu haben; es sei weniger an den epikureischen Sophisten Lukian von Samosata als an seinen Freund, den eklektischen Platoniker Kelsos, erinnert. Neben etwaigen Schmähflugschriften mochten die Spott- und Lästerreden jüdischer Rabbis 6 und heidnischer Priester, verschmitzter Zauberer und Zeichendeuter, eingebildeter Philosophen und Rhetoren,  gewinnsüchtiger Künstler und Händler 7 vollauf genügen, die öffentliche Meinung allmählich derart gegen die Christen einzunehmen, daß, wie Tacitus 8 berichtet, ein Nero es wagen durfte, sich an den ausgesuchten Todesqualen einer „Riesenzahl“ christlicher Opfer zu weiden. Von den „Schandtaten“ freilich, wodurch sich die Anhänger solch „verderblichen Aberglaubens“ 9 allgemein verhaßt machten, weiß der römische Geschichtsschreiber nur ihren „Haß gegen die menschliche Gesellschaft“ namhaft zu machen, ein Vorwurf, der sich aus der zurückgezogenen und schlichten Lebensart der Christen inmitten einer „im Bösen liegenden Welt“ 10 hinlänglich erklärt, der sich aber wohl auch gegen die Zurückhaltung der Christen von Staatsämtern und -handlungen wendet, die aufs engste mit dem Polytheismus verquickt waren. Jedenfalls erschienen seit Domitians 11 letzten Regierungsjahren die Christen, die als „wahrhaftige Anbeter Gottes in Geist und Wahrheit“ 12 die nationalen Götter als verderbliche Dämonen 13 verabscheuten, wie auch dem Kaiser als dem „gegenwärtigen Gott“ nicht opferten, als Gottesleugner 14, Reichsfeinde, Majestätsverbrecher 15. Dazu kommt, daß nicht nur die leichtgläubige, fanatisierte Menge, sondern auch Gebildete 16 die geheime eucharistische Feier für Ritualmord, die christlichen Liebesmahle für schamlose Orgien hielten. So konnte Athenagoras 17 zusammenfassend schreiben: „Drei Anklagepunkte bringt man wider uns vor: Atheismus, thyesteische Mahlzeiten, ödipodeische Vermischungen 18. Soll man sich da wundern, wenn schon der  Name „Christ“ in weitesten Kreisen anrüchig ward und die bloße Zugehörigkeit zum Christentum als Staatsverbrechen betrachtet wurde, zumal da nach dem Briefe des jüngeren Plinius 19 an Kaiser Trajan „der verkehrte, maßlose Aberglaube“ bereits ums Jahr 112 eine ganz ungeahnte, die römischen Behörden allmählich beunruhigende Verbreitung gefunden hatte? In seinem Antwortschreiben untersagte der Kaiser allerdings das Aufspüren und die anonyme Anzeige der Christen und verfügte, daß wer immer den Glauben abschwöre und die heidnischen Götter anflehe, Verzeihung erlangen solle. War somit offiziell das christliche Bekenntnis auch nicht als gemeines Verbrechen gewertet, so mochte doch das treue Festhalten daran mit dem Tode bestraft werden, mit andern Worten: der standhafte Christ konnte rein um seines Namens 20 willen hingerichtet werden, während der feige Apostat begnadigt wurde. Diese Entscheidung blieb für die Folgezeit in Kraft, und auch Kaiser Hadrian verbot (um 125) in seinem Reskript an Minucius Fundanus 21 nur die falsche Anklage und tumultuarische Hinrichtung der Christen. So unsicher war also die Lage der Christenheit, als die ersten literarischen Kämpen für christliche Religion und Sitte auf den Plan traten.

  

2.

 

Der ältesten einer war der Apostelschüler Quadratus , der nach dem Zeugnis des Eusebius 22 ums Jahr 125 dem Kaiser Hadrian eine Schutzschrift überreichte, „weil böse Männer die unsrigen zu belästigen versuchten“. Diese früheste Apologie ist leider längst verloren gegangen bis auf einen von Eusebius 23 aufbewahrten Satz, wonach bis in Quadratus’ Zeit herein von Christus Geheilte und Erweckte noch am Leben waren.

Bis vor wenigen Jahrzehnten besaßen wir nicht einmal soviel von der Schrift eines zweiten Apologeten, den der Vater der Kirchengeschichte im Verein mit Quadratus erwähnt, wenn er a. a, O. fortfährt: „Auch  Aristides , ein gläubiger Mann, hat, ähnlich wie Quadratus, von unserer Religiosität gedrängt, eine Schutzrede hinterlassen, die er für den Glauben an Kaiser Hadrian hielt 24. Es wird bis jetzt von sehr vielen auch dessen Schrift aufbewahrt“. Zu diesen Glücklichen hat offenbar Eusebius nicht gezählt. Auf seinen dürftigen Angaben baut sich im wesentlichen auch das Lob auf, das der hl. Hieronymus 25 unserm Apologeten spendet: „Der Athener Aristides, ein glänzend beredter Philosoph, und noch als Christi Jünger in der alten Tracht, übergab gleichzeitig mit Quadratus dem Kaiser Hadrian eine Schrift, die eine Rechtfertigung unserer Lehre enthält, das ist eine Schutzschrift für die Christen, die bis heute vorhanden ist und den Gelehrten als ein Beweis seiner Begabung gilt“. Ein Mitstreiter des hl. Hieronymus gegen die Pelagianer, der Spanier Paulus Orosius 26, rühmt ferner die „Glaubenstreue und Weisheit“ des Atheners und behauptet, Quadratus und Aristides hätten Hadrians Reskript an Fundanus mitveranlaßt 27. Auf diese zwei Kirchenväter stützen sich im Grunde alle abendländischen Berichte über Aristides, so namentlich verschiedene Martyrologien, deren Verfasser das Überkommene weiterhin ausschmückten. Während z. B. um 700 das Martyrologium Romanum parvum 28 zum 31. August einfach meldet, daß Aristides „dem Kaiser Hadrian Schriften über die christliche Religion überreichte“, dichtet der hl. Ado von Vienne (+ 875) hinzu, daß jener in der persönlichen Gegenwart des Kaisers  einen glänzenden Vortrag darüber hielt, „daß Christus Jesus allein Gott sei“ 29. Eine Zusammenfassung aller früheren Angaben bietet endlich Caesar Baronius im Martyrologium Romanum restitutum (Rom 1586 u. o.).

  

3.

 

Bei dem Preisgesang auf Aristides, der von Hieronymus angestimmt immer voller durch die Jahrhunderte erschallte, ist es begreiflich, daß der, wie es schien, endgültige Verlust seiner Apologie von den Freunden altchristlicher Literatur schmerzlich empfunden wurde. Ihnen sollte jedoch eine freudige Überraschung werden an der Neige des neunzehnten Jahrhunderts, das schon so viele kostbare Denkmäler des Altertums ans Licht gefördert. Im Jahre 1878 veröffentlichten nämlich die verdienten Mechitaristen von San Lazzaro aus einer Handschrift des zehnten Jahrhunderts das armenische Bruchstück einer Apologie mit der Überschrift: „An den Imperator Adrianus Caesar von dem athenischen Philosophen Aristides“ (A1), und von demselben Autor aus einem Kodex des zwölften Jahrhunderts eine Homilie: „Zum Rufe des Schächers und zu des Gekreuzigten Antwort“ (Luk.23, 42 f.), beiderlei Texte mit einer, allerdings wenig getreuen, lateinischen Übersetzung versehen 30. Etwas revidiert fügte diese P. Martin 31 seiner Neuausgabe der armenischen Stücke bei, die bereits von Fr. Sasse 32 und F. v. Himpel 33 verdeutscht worden waren. Martin konnte dazu aus einer Pariser Handschrift vom Jahre 1704 noch ein Bruchstück „Aus einem Briefe des Philosophen Aristides an alle Philosophen“ mitteilen 34. Das apologetische Fragment (mit unmittelbar folgender Homilie) entdeckte F. C. Conybeare auch in einem Kodex des elften  Jahrhunderts zu Edschmiatzin (A2) 35; eine weitere Rezension desselben (A3) wurde von N. O. Emin ans Licht gezogen 36. Während nun Alter und Charakter der schwungvollen Homilie, wie des kurzen Brieffragments, bis heute umstritten sind 37, ist die Echtheit des apologetischen Stückes kaum je ernstlich bezweifelt worden.

Diese sollte alsbald eine glänzende Bestätigung erfahren, Im Frühjahr 1889 fand nämlich R. Harris in einer syrischen Handschrift (aus der Wende des sechsten zum siebten Jahrhundert) im Katharinenkloster auf dem Sinai die, wie es scheint, vollständige Apologie (S) unseres Philosophen und veröffentlichte sie erstmals im Jahre 1891 samt dem inzwischen von J. A. Robinson großenteils wieder entdeckten griechischen Urtext (G) 38. Robinson war nämlich zufällig darauf gekommen, daß der Verfasser 39 des im Mittelalter  vielgelesenen „ Lebens des Barlaam und Joasaph “ 40 unsere Apologie als Rede des alten Nachor 41 verwendet hat. Dabei zeigte es sich, daß das armenische Stück (A) nur den grundlegenden und programmatischen Teil (K. I/II) der Aristides-Apologie bildet.

Indes sollte die erste Freude an den neuen Funden auch nicht ungetrübt bleiben. Zwar brauchte S (in den beiden Eingangskapiteln) den Vergleich mit A durchaus nicht zu scheuen, gab aber mit G verglichen genug der Rätsel auf. Schon der verschiedene Umfang beider Textzeugen mußte in die Augen springen, verhält sich doch S zu G etwa wie 3 : 2. Dazu die zahlreichen Verschiedenheiten im einzelnen! Vor allem mußte die Wahrnehmung verblüffen, daß zwar der Syrer in der einführenden literarischen Notiz unsere Apologie mit Eusebius und seinen Nachbetern an Kaiser Hadrian (117-38) gerichtet sein läßt, daß dann aber sofort Antoninus Pius (138-61) als Adressat erscheint 42. Als große Schwierigkeit stellte sich ferner die abweichende Disposition des Hauptteils heraus. Während nämlich S (mit A) in K.II 2 die Menschheit bezüglich ihrer Religion in vier