Die Bruchstrasse - Wolfgang Gülzow - E-Book

Die Bruchstrasse E-Book

Wolfgang Gülzow

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Beschreibung

Die einzige Veröffentlichung über die Geschichte der weltberühmten BRUCHSTRASSE in BRAUNSCHWEIG. Prostitution in der Straße seit Ende des 15. Jahrhunderts bis heute.

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Seitenzahl: 146

Veröffentlichungsjahr: 2016

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„,Der Lasterpfuhl’ – du lieber Gott! Auch dort wird man zu Neujahr Pfannkuchen essen und die Gebräuche halten, wie es der kleine Bürger liebt. Denn das Laster ist kein Gewerbe – und ein Augenzwinkern und ein tiefes Frauenlachen können lasterhafter sein als das ganze Hafenviertel Port Saids.“

Tucholsky

(Aus: Erotische Filme“, ersch. 11. 9. 1913 in der Schaubühne Nr. 37 1/85f)

Ansichtskarte aus der Zeit um die Jahrhundertwende

Inhalt

Prolog

Vom Roten Kloster zur Bruchstraße

Die Reglementierung

Der Aufschwung

Die Schließung der Bordelle

Ärger mit der Nachbarschaft

Das Regulativ

Exkurs: Sitte, Moral und Obrigkeit

Ein Fallbeispiel

Der Erste Weltkrieg und die Folgen

Das „Reichsgesetz zu Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten

Anhang

Gespräch mit Gertrud L.

Jahres-Rapporte der Sittenabteilung

Quellenverzeichnis

Literatur

PROLOG

Alte Stadtteile und Straßen, die von Krieg und Stadtsanierung weitgehend verschont geblieben sind und so ihren ursprünglichen Charakter bewahrt haben, werden heute gern als „Traditionsinseln“ bezeichnet und dienen als dankbare Objekte für die Fremdenverkehrswerbung. In der Aufzählung der Traditionsinseln Braunschweigs fehlte bislang die Bruchstraße, die doch mit Fug und Recht diesen Titel verdient hätte, da sich hier über eine sehr lange Zeit eine bemerkenswerte Kontinuität in sozialer und zum Teil auch in baulicher Struktur erhalten hat.

Die Bruchstraße in Braunschweig - das ist aber auch ein Synonym für die Prostitution in dieser Stadt, eine Sache also, mit der nicht öffentlich geworben wird. Auch fehlt sie in fast allen geschichtlichen Veröffentlichungen und wird in keinem Bildband berücksichtigt.

So aber bleibt eine Lücke in der Geschichtsschreibung und der Darstellung Braunschweigs, die nun, wenigstens zum Teil geschlossen werden soll.

Dieses Buch befaßt sich im wesentlichen mit dem Zeitabschnitt von 1807 bis 1927; dies sind einhundertzwanzig Jahre Reglementierung der Prostitution durch den Staat und die Stadt Braunschweig in jüngerer Zeit. Reglementierung bedeutet hier die „Organisierung“ der Prostitution durch umfassende Vorschriften, einschließlich der verwaltungsmäßigen Erfassung der Prostituierten in Listen und Karteien. Vorschriften über die Prostitution, die es natürlich schon früher gab, wurden seit dem späten Mittelalter nicht nur aus moralischen, sondern auch aus gesundheitspolitischen Gründen erlassen. Die zunächst kaum heilbaren Geschlechtskrankheiten, besonders die Syphilis, forderten viele Opfer. Die Tatsache, daß sich diese Krankheiten durch sexuelle Kontakte ausbreiteten, also auch durch die Unzucht (= außerehelicher Geschlechtsverkehr), hatte für den gesellschaftlichen Status der Prostituierten verhängnisvolle Auswirkungen. Die gesellschaftliche Ächtung dieser Frauen spiegelt sich wieder im Sprachgebrauch der Behörden und in den Gesetzestexten, wo von Huren, „Menschern“, öffentlichen Mädchen, Freudenmädchen (die „gehalten“ werden, so wie man sich Vieh hält), Lohnhuren, Lohndirnen, „unzüchtigen Weibspersonen“, usw. die Rede ist. Erst 1927 sollte der Ausdruck „Weibsperson“ aus Braunschweiger Gesetzen verschwinden. Die Gesetzgebung des 19. Jahrhunderts ignorierte die Soziale Frage und bekämpfte statt derer Ursachen die „Unsittlichkeit“ mit strengen Gesetzen, die die persönliche Freiheit der Menschen drastisch einschränkten. So gab es in Braunschweig das „Gesetz, die Handhabung der Sittenpolizei betreffend“, das der Polizei erlaubte, morgens um halb Sechs die Betten der Bürger zu kontrollieren. Das „Gesetz, den Concubinat betreffend“ existierte noch 1945 und verbot das Zusammenleben unverheirateter Paare.

Wir haben uns bemüht, die Auswirkungen solcher Gesetze und der Reglementierung auf die Frauen in der Bruchstraße und anderswo in Braunschweig aufzuzeigen. Dabei war es für uns auch wichtig, den gesellschaftlichen Hintergrund im Auge zu behalten. Zu dem einen oder anderen Aspekt der Prostitution, wie z. B. zu dem der Zuhälterei, waren die Quellen nicht sehr ergiebig, zumindest nicht zu der Frage der Art und Weise der persönlichen Beziehungen oder des Ausmaßes der Ausbeutung.

Die Quellen bestehen im Kern aus Schriftstücken der Behörden, die für die Überwachung der Prostitution zuständig waren, also denen der Polizeidirektion und des Staatsministeriums.

Nach einiger Überlegung haben wir uns dafür entschieden, die Entwicklung nach 1927, dem Jahr des Inkrafttretens des Reichsgesetzes zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten, nicht zu behandeln; zum einen, weil die Quellen spärlich werden (besonders die aus der Zeit des Faschismus), zum anderen, weil ebendies eine andersartige Bearbeitung erfordert, was einen Bruch verursacht hätte. Dennoch fanden wir es wichtig, neben zeitgenössischen Aussagen von Prostituierten, auch eine Frau zu Wort kommen zu lassen, die heute auf der Bruchstraße arbeitet. Vielleicht wird die notwendige Fortsetzung von den Betroffenen selbst geschrieben werden?

Wir danken sehr herzlich den Mitarbeitern des Stadtarchivs Braunschweig und des Niedersächsischen Staatsarchivs Wolfenbüttel für die freundliche Unterstützung, sowie Gertrud L. für das Interview und Frau Doris Nack und Frau Anneli Nsiala-Landou für die kritische Durchsicht des Manuskripts.

Braunschweig, im Februar 1986

Vom Roten Kloster zur Bruchstraße

Bereits zu Anfang des 15. Jahrhunderts wird in Braunschweig ein Bordell in der Echternstraße erwähnt. Es bestand aus fünf nebeneinander gelegenen Häusern auf der östlichen Straßenseite und nahm „eine nicht unbeträchtliche Fronte an der Straße“ ein. Nicht nur vom Volksmund, sondern auch im offiziellen Sprachgebrauch wurde es das „Rote Kloster“ genannt. Im südlichsten der Häuser wohnte 1402 der Henker, dem die Aufsicht über das Rote Kloster, wie auch über ein anderes Bordell, das 1408 erwähnte „fruwenhus“ in der Mauernstraße, oblag.1

Im Roten Kloster ereignete sich 1424 ein Verbrechen; ein gewisser Hildebrand Luneborges stand im Verdacht, die Prostituierte Kruseke Dos, ein Mädchen „by elven jaren“ erschlagen zu haben.2

Die Besitzerinnen der vier Häuser, die das eigentliche Bordell ausmachten, Greteke Everdes, Greteke Kluchon, Aleke Paschebrud und Aleke Haghen, mußten dem Rat der Altstadt jährlich einen Taler Erbenzins bezahlen, ein Zins, der im Vergleich zu dem der anderen Grundstücke ungewöhnlich hoch war, „wahrscheinlich unter Berücksichtigung des Gewerbes, welches in den Häusern betrieben worden ist.“3

Der Henker bekam außer seinem Lohn auch Geld von den „offenbaren Weibern“, wohl für seine Schutzdienste:

„De gemeyne rath holt einen scharprichter unde lonet und kledet deme. To dem lone, dat ome de rath gifft, schullen ome geven de gemeynen openbaren wiver, also de in dem Roden Klostere unde up der Murenstrate, unde dejenne, de openbare einem jowelken meine sindt; gewen de werdinnen juwelk to der wekene einen pennig, unde ore megede juwelk to der wekene ein scherff. Sünder mit denjennen, de in neinen openbaren huse sindt, schall hi sik besweren unde sik an öne nich begripen.“4

Bemerkenswert ist die Duldung der Prostitution durch die Räte der Altstadt und des Hagens (wo die Mauernstraße lag) und die Teilhabe an den Einnahmen. Doch war schon damals die Prostitution als notwendige Einrichtung erkannt worden, und was IRSIGLER/LASSOTTA für die Stadt Köln feststellten, dürfte auch für das mittelalterliche Braunschweig gegolten haben:

„In einer strikt monogamen Gesellschaft, die kaum mehr als dreißig Prozent der Bevölkerung die Chance zur Eheschließung und Familiengründung bot, strengste Jungfräulichkeitsordnungen an die Braut stellte, den Berufsgruppen aufgrund der langen Ausbildungszeiten nur die Spätehe ermöglichte und durchgehend einen erheblichen Frauenüberschuß produzierte, konnte man auf die Ventilfunktion der Prostitution für angestaute Triebüberschüsse nicht verzichten und schon gar nicht in einer Stadt mit vielen Fremden; jedes absolute Verbot wäre illusorisch gewesen.“5

Obwohl die Prostitution im Mittelalter offiziell geduldet wurde, war es für die Mitglieder der Braunschweiger Handwerksgilde der Beckenwerker schon 1325 verboten, mit „unechten vruwen“ zu verkehren:

„Welck unser gyldebroder leghe bey eyner unechten vruwen, de weddet vyf Schillinge.

Welck knecht dat ok dede, den en schal neymant laten arbeyden, by vyf schillinghen.“6

Diese Vorschrift betraf wahrscheinlich nicht nur Prostituierte, sondern stellte wohl auch jeglichen außerehelichen Geschlechtsverkehr unter Strafe. Daß die Prostituierten damals in einer Zunft organisiert waren, wie dies in anderen mittelalterlichen Städten der Fall war, kann für Braunschweig nicht belegt werden.7

Die Echtern- wie die Mauernstraße befanden sich damals direkt an der Stadtmauer, einer Gegend, die nicht zu den bevorzugten Wohngebieten gehörte. Zumindest die Mauernstraße hatte nach MEIER ein „ärmliches Gepräge“.8 Die Prostitution war jedenfalls, abseits der Märkte und Kaufmannshäuser, den Blicken der Öffentlichkeit weitgehend entzogen. Neben dieser Randlage konnte als weiterer Standortfaktor für die Prostitution, zumal für die heimliche, ein abgelegener, wenig kontrollierbarer Ort gelten.

Dies traf für den „Bruch“ zu, eine sumpfige, von Wasserarmen der Oker umschlossene Insel vor den Stadtmauern, die nur über drei Brücken erreichbar war. Diese Insel, die heute in etwa durch Bruchstraße, Wallstraße und Leopoldstraße - die Straßen des ehemaligen Bruchs - markiert ist, wurde im 15. und 16. Jahrhundert zunächst als Wiesen- und Gartenland genutzt und allmählich durch Entwässerung und Aufschüttung für die Besiedlung nutzbar gemacht.9

Ende des 16. Jahrhunderts gab es auf dem Bruch sogenannte Winkelkneipen, die Verbrechern zum Unterschlupf dienten, wahrscheinlich im Gebiet der heutigen Leopoldstraße. Diese Kneipen wurden 1594 durch ein Edikt des Rates der Altstadt geschlossen:

„Wir wollen auch alle Klip- und Hurenn Krüge hiermit auf dem Bruche abgeschafft haben und niemandts derents hier auss zuschenken gestatten.“10

Zu dieser Zeit war der Bruch wegen seiner Unübersichtlichkeit, seiner Lage außerhalb der Stadt und seiner Wasserwege ein für Kriminelle bevorzugter Aufenthaltsort; auch hatten sich zwei Bürgermeister nach inneren Unruhen in der Stadt über den Bruch nach Hildesheim geflüchtet.11

Die Schließung der Winkelkneipen betraf auch Prostituierte, die ihrer Arbeit heimlich nachgingen und möglicherweise spielte auch die Syphilis eine Rolle, die im 16. und 17. Jahrhundert grassierte. Die landesherrlichen Verordnungen der folgenden 200 Jahre betrafen „unzüchtige Weibspersonen“ und „Huren“, wobei der Unterschied fließend war. Jegliche Unzucht wurde unter Strafe gestellt und die Geburt unehelicher Kinder, die ein solches Vergehen belegte, wurde mit einer Geldstrafe geahndet, die höher ausfiel, wenn die Schwangerschaft bis zuletzt verheimlicht wurde oder der „Täter“ nicht namhaft gemacht wurde. Diese Bestimmung aus dem Jahre 168712 bedrohte ferner die heimliche Geburt „auf dem Felde oder allein“ mit Gefängnis; bei dem Tode des Neugeborenen oder seiner Schädigung bei der Geburt hatte die uneheliche Mutter mit vierjähriger oder „auch nach Befinden“ ewiger Verweisung aus Braunschweig zu rechnen.

Entfloh eine Frau vor der Strafe, wurde sie nicht wieder in die Stadt gelassen, sondern es wurde ihr Name „auf einer gewissen an den Pranger zu heftenden Tafel angeschlagen“. Außerdem wurden „die Vetteln, so zum andern male auf Unzucht sich betreten lassen, an den Pranger mit einem Strohkranze etliche Stunden lang, bey offenen Markttagen, gestellet, und hernach mit Marktmeistern und Wächtern aus der Stadt und deren Gebiete gebracht; die aber, welche… zum 3ten oder öftern mal Unzucht begangen, oder auch zu einer Zeit mit mehrern Mannspersonen zugehalten, mit Ruthen öffentlich ausgestrichen, und dieser Stadt ewig verwiesen“.

Weitere Strafvorschriften betrafen den Umgang mit Soldaten ohne die Genehmigung des Offiziers, das unerlaubte Heiraten und die Vortäuschung einer Eheschließung. Wer solche unzüchtigen Personen aufnahm, hatte dies der Obrigkeit zu melden, damit sie bestraft werden konnten. Diese Meldepflicht wurde 1725 bekräftigt und die Ablieferung der „Huren“ und „Hurkinder“ nach deren Tode auf die Anatomie befohlen. Der Artikel 27 der Allgemeinen Landes-Ordnung forderte von den Wirten die Bezahlung der Strafe, falls sie „unzüchtige lose Weiber“ aufgenommen hatten, die „bey ihm in Unzucht betreten, oder sonsten geschwängert befunden“ wurden und davon gelaufen waren.13

Dieser Artikel wurde 1755 geändert; es genügte die sofortige Meldung an die Obrigkeit, die sich um die Betreibung der „Hurenbrüche“, also der Strafen, kümmerte. „Dahingegen hat es, so viel die Kupler und Huren-Wirthe, so Rath und That, oder Vorschub zu unziemlichen Handeln geben, oder dieselbe böslich verhehlen, betrift,… sein ungeändertes Verbleiben“.14

Der Hinweis auf „Huren-Wirthe“ deutet schon an, daß sich die Prostitution nicht völlig unterdrücken ließ. Wann die geduldeten Bordelle in der Echtem- und Mauemstraße verschwunden sind, ist nicht bekannt, doch noch 1803 muß es heimliche Bordelle gegeben haben, wie aus einem Schreiben des Vorstandes der St. Martini-Gemeinde hervorgeht:

„Da die Zahl der unehelich geborenen in diesem Jahre zu St. Martini 21 betrage, welcher sonst höchstens 6 waren, dadurch aber die Zahl der Armen zunimmt; so zeige ich hierbei an, daß nach den Gerüchten dieser Stadt 3 verdächtige Häuser in dieser Gemeine sind, eines auf dem Bruche, eines auf der Süd- und eines auf der Echtem Strasse, worin auch anderwärtige Geschwächte aufgenommen werden, damit sie von der Polizei untersuchet und gereinigt werden mögen. Die Unterbedienten pflegen aber nicht bestechbar zu seyn.“15

Der letzte Satz bezog sich auf die Polizeidiener und ist ein erster Hinweis auf die Korruption, die auch in späteren Jahren blühen sollte. Bei dem „verdächtigen Haus“ auf der Echternstraße dürfte es sich nicht um das ehemalige Rote Kloster gehandelt haben, da an dieser Stelle um die Mitte des 17. Jahrhunderts neue Häuser gebaut worden sind.16

Daß auch auf dem Bruch ein solches Haus vorhanden war, zeigt, daß er auch Anfang des 19. Jahrhunderts eine Zuflucht für illegales Treiben war, obwohl diese Insel nach MEIER nicht unbedingt in einem schlechten Ruf stand, „abgesehen vielleicht von einigen jener Wirte.“17

Die Bruchstraße, die damals noch „Wasserseite“ hieß, weil sie an einem Okerarm lag (auf dem nach seiner Zuschüttung in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts die Friedrich-Wilhelm-Straße gebaut wurde), war, wie der ganze Bruch, nur spärlich besiedelt. Am Ufer standen wenige Häuser mit Gärten auf der anderen Straßenseite. Ein kleinerer Wasserlauf, der den Bruch durchfloß und später als Abwassergraben diente, mündete am nördlichen Ende der Straße in den Okerarm, so daß man hier noch bis etwa zur Mitte des Jahrhunderts über einen Steg gehen mußte. Der Name Bruchstraße kam erst um 1858 auf.18 Zuletzt sei anekdotisch ein Vorgang aus dem Jahre 1802 geschildert, nämlich den Versuch, ein heimliches Bordell einzurichten.

Eine schillernde Gestalt, der sich als „Kaiserlich-Russischer Stallmeister“ ausgebende von Vasel, war mit seiner Ehefrau und einem jüdischen Mädchen nach Braunschweig gekommen und hatte ausgerechnet von dem städtischen Wundarzt Meyer ein Haus gemietet. Bald kamen in der Nachbarschaft Gerüchte auf. Es wurde auch über nächtliche Ruhestörungen geklagt.

Eine Frau, die sich bei von Vasel als Dienstmagd verdingen wollte, sagte bei der Polizei aus, er habe ihr bedeutet, daß er keine Dienstmagd gebrauchen könne; sie könne aber bei ihm wohnen. Sie würde gute Kleider bekommen und viele junge Herren würden sie besuchen kommen. Nachdem von Vasel nachgewiesen werden konnte, daß er eine „Hurenwirthschaft“ betrieb, wurde er aufgefordert, binnen acht Tagen mit seinen Begleiterinnen Stadt und Land zu verlassen. Er versuchte sich damit herauszureden, daß ihm der Chirurg Schultze gesagt hätte, er brauche keine offizielle Genehmigung für sein Gewerbe, was ihm aber nichts nützte. So räumte von Vasel das Meyer’sche Haus, doch Meyer beobachtete, daß sein ehemaliger Mieter seine Habe zum Oppermann’schen Haus auf dem Bruch schaffen ließ. Auf neuerliche Aufforderung, Stadt und Land zu verlassen, beteuerte von Vasel, er habe nicht verstanden, daß er sich auch aus dem Land zu begeben habe und bat um die Verlängerung der Frist auf vierzehn Tage, weil er noch einiges zu erledigen habe und sich einen Anwalt suchen wolle, der ihm bei der Sache beistehen solle. Dieses Ersuchen wurde verworfen; man erkannte, daß er nur Zeit gewinnen wollte, um auf dem abgelegenen Bruch ein neues Bordell einzurichten. Von Vasel mußte einsehen, daß er nichts ausrichten konnte und reiste ab. Das Mädchen jedoch wurde wegen Geschlechtskrankheit in das Siechenhaus St. Leonhard eingewiesen. Sie wurde nach ihrer Heilung ebenfalls gezwungen, die Stadt zu verlassen; ein Koffer mit ihrer Habe wurde ihr auf dem Postweg nach Hildesheim nachgesandt. Von Vasel hatte das Pech, einige Jahre zu früh nach Braunschweig gekommen zu sein, denn zur Zeit der französischen Besetzung hätte er nichts mehr zu fürchten gehabt.19

1) STROMBECK, H. v. 1860, S. 187; vgl. MEIER, H. 1904, S. 36 ff

2) STROMBECK, H. v., a. a. O.; nach v. Strombecks Recherchen stand das Rote Kloster etwa in der Mitte zwischen Michaeliskirche und Prinzenweg, dort wo heute die Hausnummern 68 – 72 zu finden sind und wo - Zynismus der Geschichte - sich die alte Braunschweiger Fleisch- und Wurstwarenfabrik befand.

3) STROMBECK, H. v., a. a. O.

4) ebenda

5) IRSIGLER, E u. LASSOTTA, A. 1984, S. 179

6) Urkundenbuch der Stadt Braunschweig, Bd. 3

7) Eine berufsständische Organisation wird von verschiedenen Autoren für Städte wie z.B. Nürnberg erwähnt. In den Quellen zur Geschichte Braunschweigs gibt es dafür keine Hinweise.

8) MEIER, H. 1904, S. 73 f

9) MEIER, H., a. a. O., S. 29

10) ebenda n) ebenda

12) Promptuarium der Fürstlich Braunschweigisch-Wolfenbüttelschen Landesverordnungen, Brg. 1785, S. 288 f

13) a.a.O., S. 104 f

14) a.a.O. S. 668

15) C VII H 12 Extract aus den Seelen-Listen der St. Martini Gemeine allhier de 1803

16) v. STROMBECK beziffert im Jahre 1860 das Alter der Häuser in der Echternstraße, wo das Rote Kloster stand, auf etwa 200 Jahre.

17) MEIER, H. a.a.O., S. 29 f

18) ebenda

19) C VIIH12 Protokolle der Untersuchung der v. Vaselschen Bordellwirthschaft 1802

Die Reglementierung

Schon seit 1804 hatte die Anzahl der geschlechtskranken Soldaten in Braunschweig zugenommen.20 Mit dem Einmarsch der französischen Truppen 1806 breiteten sich die Geschlechtskrankheiten aber bald wie rasend aus. Mehrere tausend Soldaten, die auf dem Durchzug oder in Braunschweig stationiert waren, bildeten einen großen „Kundenkreis“ für die Prostitution. Die Zunahme der Zahl von Prostituierten war die Folge. Sie unterzogen sich keiner ärztlichen Kontrolle und waren wohl auch im Gefolge der Truppen in die Stadt gekommen.

Hatte die Prostitution unter diesen Umständen eine unentbehrliche Ventilfunktion für die französischen Soldaten, die fern der Heimat einen nicht immer geliebten Kriegsdienst verrichten mußten, so bedrohte die Ausbreitung der Geschlechtskrankheiten die Ausübung dieses Dienstes. Am Neujahrstag 1807 schrieb der französische Kommandant dem Polizeidirektor Alburg:

„Ich bin davon in Kenntnis gesetzt worden, dass viele öffentliche und geheime Dirnen von dem venerischen Übel befallen sind: das Hospital beginnt sich mit unseren Soldaten zu füllen, - nun aber besteht kein Zweifel, daß bald der Dienst darunter leiden wird, wenn man sich nicht beeilt, Maßnahmen zu ergreifen, dieser Seuche Einhalt zu gebieten …21

Diese Maßnahmen bestanden in der Anfertigung von Listen „verdächtiger Weibspersonen“