Die Kriegsverbrecherlobby - Felix Bohr - E-Book

Die Kriegsverbrecherlobby E-Book

Felix Bohr

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Beschreibung

Unmittelbar nach dem Zweiten Weltkrieg waren in zahlreichen westeuropäischen Ländern NS-Kriegsverbrecher inhaftiert. Im Zuge der Westbindung der Bundesrepublik wurden die meisten von ihnen entlassen. Lediglich in Italien und den Niederlanden verblieben insgesamt fünf Deutsche im Gefängnis: der SS-Mann Herbert Kappler, als Kommandeur der Sicherheitspolizei verantwortlich für das Massaker in den Ardeatinischen Höhlen, sowie die »Vier von Breda«, die maßgeblich an der Ermordung der niederländischen Juden beteiligt gewesen waren. Hochrangige deutsche Politiker, unter ihnen die Bundeskanzler Brandt und Schmidt, setzten sich für ihre Freilassung ein.

Felix Bohr zeichnet das westdeutsche Engagement für die im Ausland inhaftierten NS-Täter nach. Er zeigt, wie sich aus Netzwerken von Kirchenverbänden, Veteranenvereinigungen und Diplomaten eine einflussreiche Interessenvertretung formierte, die rechtliche und materielle Hilfe leistete. Während Opfer des NS-Regimes um gesellschaftliche Anerkennung und Entschädigung kämpften, organisierte die Lobby Unterstützung für die Kriegsverbrecher auf höchster politischer Ebene. Auf der Grundlage bislang mitunter nicht zugänglicher Quellen wirft Bohr einen umfassenden Blick auf ein bisher kaum bekanntes Kapitel bundesdeutscher Vergangenheitspolitik.

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Seitenzahl: 860

Veröffentlichungsjahr: 2018

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Inhalt

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Titel

Widmung

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Inhalt

Cover

Titel

Widmung

Einleitung

I. Herbert Kappler und die »Vier von Breda« Kriegsverbrechen und ihre Ahndung in der frühen Nachkriegszeit

1. Die Taten des »Henkers von Rom«

2. Kapplers Prozess und das Taktieren der italienischen Regierung in der Kriegsverbrecherfrage

3. Vollstrecker der Vernichtungspolitik Die Taten der »Vier von Breda«

4. Die bijzondere rechtspleging Der Umgang mit Kollaboration und Besatzungskriminalität in den Niederlanden

II. Eine Lobby entsteht Akteurskonstellationen und politische Weichenstellungen in der jungen Bundesrepublik (1949-1961)

1. Die Kirchen ‒ christliche Hilfe für NS-Verbrecher in der Nachkriegszeit

2. Die Politik ‒ Rechtsschutz und »Liebesgabenpakete« Anfänge des Engagements der Bundesregierung

3. Die Lobby ‒ Arbeit und Struktur der Netzwerke »alter Kameraden«

III. Von der offenen zur verdeckten Hilfe Der Einsatz für Kappler & Co. als bundesdeutsche Staatsräson (1961-1969)

1. »Der Eichmann-Prozess weckt alle bösen Erinnerungen«. Taktikwechsel in den Bemühungen um eine Freilassung Herbert Kapplers

2. Größte Zurückhaltung Das diskrete Engagement in den Niederlanden

IV. Alte Zöpfe abschneiden? Die Kriegsverbrecherfrage in der sozialliberalen Ära (1969-1982)

1. Hypotheken der Älteren. Die Bemühungen der Regierungen Brandt und Schmidt um eine Amnestie der inhaftierten Täter

2. Alternde Kameraden in der Offensive

3. Flucht aus Rom. Das Ende des Falles Kappler

4. Im Haus des Henkers. Erinnerungskulturelle Entwicklungen bis 1982

V. Letzte Appelle Der Weg zur Begnadigung der »Zwei von Breda« (1982-1989)

1. Persönliches Hobby? Alois Mertes und die Bundestagsresolution 1982

2. »Martyrium epochalen Ausmaßes«. Der Kampf der Kiesslers und der Rückzug des VdH

3. »Aus eigenem Gewissen und Rechtsempfinden« Finale Bemühungen der Bundesregierung und das Engagement Richard von Weizsäckers

4. Neue Nachdenklichkeit Amnestiediskurse in den Niederlanden

5. »Heim ins Reich«. Die Entlassung Fischers und aus der Füntens

Schlussbetrachtung

Quellen- und Literaturverzeichnisse

1. Quellen

2. Forschungsliteratur

3. Internetressourcen

Dank

Bildnachweise

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3Felix Bohr

Die Kriegsverbrecherlobby

Bundesdeutsche Hilfe für im Ausland inhaftierte NS-Täter

Suhrkamp

9In Erinnerung an Konrad Bohr

Abb. 1/2: Staatsbesuch der niederländischen Königin Juliana in Bonn 1971. Auf einem Transparent in der Menschenmenge wird die Freilassung der in Breda inhaftierten NS-Täter gefordert.

13Einleitung

Die deutschen Besatzer handelten skrupellos und effizient. Ort des Verbrechens waren die Fosse Ardeatine, ein stillgelegtes Bergwerk am südlichen Stadtrand Roms. In dem verschachtelten Tunnelsystem hatte man einst Tuffstein abgebaut. Jetzt hallten Schüsse durch die mit Fackeln schwach ausgeleuchteten Gänge. Draußen in der mittäglichen Frühlingssonne fuhr ein Lastwagen nach dem anderen vor. Auf den Ladeflächen saßen die Gefangenen, insgesamt 335 Italiener, die Hände auf den Rücken gebunden. Bewaffnete SS-Männer trieben sie in Fünfergruppen tief ins Innere der Ardeatinischen Höhlen. Dort mussten sich die Opfer hinknien und wurden mit Schüssen ins Genick getötet. Das Blutbad dauerte Stunden. Es endete erst am Abend. Man schrieb den 24. März 1944.1

Das Massaker in den Fosse Ardeatine gilt als eine der grausamsten Taten, die deutsche Einheiten im Zweiten Weltkrieg auf der Apenninenhalbinsel begingen. Noch heute sind die Ardeatinischen Höhlen der Symbolort für deutsche Kriegsverbrechen in Italien, alljährlich legt der italienische Staatspräsident dort einen Kranz nieder.2 In Deutschland ist das Massaker hingegen weitgehend in Vergessenheit geraten. Auch der Name des Mannes, der den hundertfachen Mord organisierte, ist hierzulande nur noch wenigen ein Begriff: Herbert Kappler. Nach dem Krieg verbüßte der ehemalige SS-Obersturmbannführer und Leiter des Sicherheitsdienstes des »Reichsführers« SS (SD) in Rom eine jahrzehntelange Haftstrafe in einem italienischen Militärgefängnis.3 Sein Fall war ein regelmäßig wiederkehrender Streitpunkt in den deutsch-italienischen Beziehungen. Am 15. August 1977 sorgte Kappler dann für weltweites Aufsehen: Dem Kriegsverbrecher gelang die Flucht aus einem römischen Militärkrankenhaus, nach 32 Jahren in Haft.4

14Kappler war nicht der einzige deutsche NS-Täter, der 1977 noch in westlichem Gewahrsam einsaß. Im niederländischen Breda verbüßten die drei ehemaligen SS-Männer Joseph Kotalla, Ferdinand aus der Fünten und Franz Fischer lebenslange Haftstrafen.5 Ferdinand aus der Fünten, zu diesem Zeitpunkt 67 Jahre alt, hatte als SS-Hauptsturmführer zeitweise die sogenannte »Zentralstelle für jüdische Auswanderung« (ZJA) in den Niederlanden geleitet und war mitverantwortlich für die Deportation Tausender Juden aus Amsterdam, unter ihnen die Familie Anne Franks. Der ehemalige SS-Sturmscharführer Franz Fischer (76) war Leiter des »Judenreferats« in Den Haag gewesen und Joseph Kotalla (68)6 führender SS-Wachmann im Konzentrationslager Amersfoort. Lange Zeit hatten im Kuppelgefängnis von Breda vier Täter eingesessen: Der ehemalige SS-Sturmbannführer Willy Lages war wegen einer Krebserkrankung bereits 1966 in ein deutsches Hospital im Harz überstellt worden. Kotalla starb 1979, aus der Fünten und Fischer wurden am 27. Januar 1989 begnadigt und entlassen ‒ nach knapp 44 Jahren in niederländischen Gefängnissen.

Während ihrer Haftzeit konnten Kappler und die »Vier von Breda« stets auf Hilfe aus ihrer Heimat zählen ‒ auch von höchster politischer Stelle: Bereits seit Beginn der fünfziger Jahre unterstützte die jeweilige Bundesregierung die Täter in rechtlicher, finanzieller und politischer Hinsicht. Dabei ging das Bonner Engagement, wie ich in diesem Buch zeigen werde, weit über das hinaus, was die Grundsätze des gesetzlich geregelten »Rechtsschutzes« vorsahen, der bis heute jedem Bundesbürger in ausländischem Gewahrsam prinzipiell zusteht.7 Zu einer Zeit, in der NS-Opfer in Deutschland um Anerkennung und vielfach um Entschädigungen kämpfen mussten, übernahm die Bundesregierung für inhaftierte Kriegsverbrecher ohne Zögern übermäßig hohe Anwaltskosten, zahlte monatliche Taschengelder, förderte umfangreiche Sport- und Kulturprogramme und sandte alljährlich zu Weihnachten sogenannte Liebesgabenpakete in die Gefängnisse, gefüllt mit Sardinenbüchsen oder Mettwürsten. Regelmäßig bekamen die Internierten Besuch von westdeutschen Diplomaten.8

15Bis 1989 gingen die rechtlichen und finanziellen Hilfeleistungen zudem mit massivem politischen Druck einher, der sich in Gnadengesuchen und zahllosen Interventionen bundesdeutscher Botschaftsmitglieder bei den zuständigen Stellen in den Haftländern äußerte.9 Auch verging kaum ein bilaterales Treffen auf höchster politischer Ebene, bei dem westdeutsche Bundespräsidenten, Kanzler, Außenminister oder andere Regierungsmitglieder nicht die Amnestie der Täter gefordert hätten.

Das Engagement der Bonner Regierungen für die im westlichen Ausland inhaftierten NS-Täter ist ein bislang größtenteils unbekanntes Kapitel der bundesdeutschen Geschichte. Mit diesem Buch möchte ich diese Lücke schließen. Wie sah die Unterstützung für Kappler und die Vier von Breda im Einzelnen aus? Welche politischen Akteure10 traten jeweils in Erscheinung? Bei der Suche nach Antworten betrachte ich die staatlichen Hilfeleistungen nicht isoliert, sondern stelle sie in einen größeren Zusammenhang: das Verhältnis der Bundesrepublik Deutschland zur NS-Vergangenheit. Im Mittelpunkt steht die Leitfrage nach den Beweggründen für die bundesdeutsche Kriegsverbrecherhilfe ‒ und inwieweit diese bis einschließlich 1989 vergangenheitspolitisch motiviert war.

Mit der Bezeichnung »Vergangenheitspolitik« hat Norbert Frei in seiner einflussreichen Studie aus dem Jahr 1996 den bundesdeutschen Umgang mit der »jüngsten Geschichte« und das politische Agieren in der Kriegsverbrecherfrage für die fünfziger Jahre zusammengefasst.11Frei versteht die Vergangenheitspolitik der Regierung Konrad Adenauers (CDU) als »Prozess der Amnestierung und Integration der vormaligen Anhänger des ›Dritten Reiches‹« bei gleichzeitiger »normative[r] Abgrenzung vom Nationalsozialismus«.12 Sie bewirkte einen weitgehenden Stillstand in der Strafverfolgung nationalsozialistischer Taten. Die politisch-justiziellen Maßnahmen der Bundesregierung entsprachen der damaligen öffentlichen Meinung, in der Mehrheitsgesellschaft waren nationalistische Überzeugungen weit verbreitet.13 Nicht nur Politiker, sondern auch Publizisten und Privatleute forderten einen »Schlussstrich unter die Vergangenheit«14 ‒ und die damit verbundene »Lösung des Kriegsverbrecherprob16lems«.15 Die Vergangenheitspolitik schuf einen stärkeren Zusammenhalt innerhalb der einstigen NS-»Volksgemeinschaft«.

Die Bundesregierung zielte mit ihrer täterfreundlichen Politik nicht zuletzt auf potenzielle Wählerstimmen. Aus diesem Beweggrund besuchte Kanzler Konrad Adenauer im Wahlkampf 1953 inhaftierte Kriegsverbrecher im Zuchthaus Werl.16 Kritik an diesem Vorgehen, etwa von Seiten der linksliberalen Presse, gab es nur vereinzelt.

Ich möchte das Konzept der Vergangenheitspolitik erweitern und den damit verbundenen Phänomenen weit über die fünfziger Jahre hinaus nachspüren. Der von mir in den Blick genommene Zeitraum beginnt mit der Gründung der Bundesrepublik 1949 und endet mit der Entlassung Ferdinand aus der Füntens und Franz Fischers im Januar 1989, zehn Monate vor dem Fall des Eisernen Vorhangs; er reicht von der Kanzlerschaft Konrad Adenauers über jene Willy Brandts bis hin zur Administration Helmut Kohls. Dieser Längsschnitt durch die Geschichte der Bonner Republik ermöglicht es mir, die Art, wie die wechselnden Regierungen im Dialog mit Interessenorganisationen und westeuropäischen Bündnispartnern mit der deutschen Schuld umgingen, in ein neues Licht zu rücken. Zugleich möchte ich beschreiben, inwieweit sich die Motive und Taktiken der Bonner Vergangenheitspolitik bis 1989 veränderten. Dabei stelle ich historiografische Stichwörter wie Liberalisierung und Wertewandel sowie das westdeutsche Erfolgsnarrativ auf den Prüfstand.17

Die Bonner Stellen begründeten ihr Engagement für inhaftierte NS-Täter stets mit »humanitären« Motiven.18 Zugleich wertete das Auswärtige Amt die Fälle Kapplers und der Vier von Breda als »belastende Hypothek«19 der Beziehungen zu Italien und den Niederlanden.20 In Wahrheit waren diese Gründe zu keinem Zeitpunkt alleinig ausschlaggebend. Die Kriegsverbrecherhilfe der Bundesregierungen war vielmehr auch das Ergebnis der intensiven Lobbyarbeit westdeutscher Unterstützernetzwerke, deren Akteure unablässig für die Freilassung der Häftlinge eintraten. Ich fasse diese Interessenverbände und Institutionen unter der Bezeichnung »Kriegsverbrecher17lobby«21 zusammen. Zu ihr zähle ich revisionistische, in der Geschichtswissenschaft bisweilen unter dem Oberbegriff »Soldatenverbände«22 zusammengefasste Vereinigungen.

Mein Fokus liegt auf drei Organisationen, die sich durch ihr Engagement für NS-Täter besonders hervortaten: erstens auf der »Stillen Hilfe für Kriegsgefangene und Internierte e. ‌V.«, die ab 1951 NS-Kriegsverbrecher unterstützte; zweitens auf der »Hilfsgemeinschaft auf Gegenseitigkeit« (Hiag) der Angehörigen der ehemaligen Waffen-SS, einem selbsternannten Traditionsverband und eingetragenen Verein, dessen Mitglieder sich seit 1951 für eine Amnestie ihrer ehemaligen Kameraden einsetzten. Drittens stritten die Angehörigen des »Verbandes der Heimkehrer, Kriegsgefangenen und Vermisstenangehörigen« (VdH) für eine Freilassung Kapplers und der Vier von Breda. Die einzigen bundesrepublikanischen »Soldatenverbände« waren diese drei Organisationen indes bei Weitem nicht: In den fünfziger Jahren existierten circa zweitausend solcher Vereinigungen.23 Und noch 1977 gab es in der Bundesrepublik etwa ein Dutzend Verbände mit rund zwei Millionen Mitgliedern.24

Ich möchte Struktur und Arbeit der bundesdeutschen Kriegsverbrecherlobby nachzeichnen und die vergangenheitspolitische Agenda der Unterstützernetzwerke beschreiben. Zentral ist die Frage nach dem konkreten Einfluss der »alten Kameraden« auf das Engagement der Bundesregierungen. Über die Jahrzehnte erreichten die Bonner Ämter und Ministerien »zahllose Eingaben«,25 Protestschreiben und Petitionen, in denen die Freilassung der Täter gefordert wurde.26 Das Engagement der Verbände erschöpfte sich jedoch nicht in konzertierten Briefaktionen. Zur alltäglichen Lobbyarbeit zählten auch kontinuierliche persönliche Interventionen von Interessenvertretern im Bundeskanzleramt, in den Bonner Ministerien oder den deutschen Botschaften vor Ort. Hinzu kamen medienwirksame Aktionen,27 darunter Unterschriftensammlungen, Flugblattaktionen ‒ und ein Hungerstreik.28

Auch die Kirchen beider Konfessionen engagierten sich für die inhaftierten Täter. Was trieb die katholischen und protestantischen Akteure über vier Jahrzehnte hinweg an? Waren es christliche Maxi18men wie Nächstenliebe, Gnade und Vergebung? Oder war das Agieren vergangenheitspolitisch begründet? Während die Kirchen in der unmittelbaren Nachkriegszeit, also noch vor dem Regierungsbeginn in Bonn 1949, in der Kriegsverbrecherfrage als eigenständige Akteure auftraten, wurden sie seit Beginn der fünfziger Jahre zu einem wichtigen Faktor innerhalb eines heterogenen Unterstützernetzwerks, zu dem ferner zahlreiche Bundestagsabgeordnete aller Parteien, Privatpersonen und die Angehörigen der Häftlinge zählten.29

Der Einfluss der bundesdeutschen Unterstützernetzwerke hatte beträchtliche Auswirkungen auf das Engagement der Bonner Regierungen für eine Freilassung Kapplers und der Vier von Breda. Auch deshalb überdauerte die Kriegsverbrecherhilfe alle wichtigen Wegmarken der bundesdeutschen Erinnerungskultur, etwa den Eichmann-Prozess, der 1961 erstmals einen umfassenderen kritischen Umgang der westdeutschen Öffentlichkeit mit der NS-Vergangenheit bewirkte. Als Meilenstein gilt auch die emotionale Debatte um die Verlängerung der Verjährungsfrist für nationalsozialistische Gewaltverbrechen, die vier Jahre später stattfand. Eine weitere bekannte erinnerungskulturelle Zäsur war »1968«, als Angehörige der Studentenbewegung auch die NS-Vergangenheit bundesdeutscher Eliten scharf kritisierten. Weitere elf Jahre vergingen, bis die 1979 ausgestrahlte US-Fernsehserie Holocaust erstmals das ganze Ausmaß der Schoah in den öffentlichen Fokus rückte. Und noch die 1986 erbittert geführte Kontroverse des »Historikerstreits« kreiste um die Frage, wie mit der deutschen Schuld angemessenen umzugehen sei.

Das bundesdeutsche Engagement für im Ausland inhaftierte NS-Täter verlief parallel zu der geschilderten Entwicklung ‒ und war immer auch Ausdruck des erinnerungskulturellen Spannungsfeldes, das zwischen Aufarbeitung und Schlussstrich oszillierte. Das zeigen die Fälle Kapplers und der Vier von Breda. Sie waren die einzigen fünf NS- und Kriegsverbrecher, die ab 1945 jahrzehntelange Haftstrafen im westlichen Ausland verbüßten, bei Mitgliedern der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und Nato-Partnern der Bundesrepublik.

19Für die westdeutsche Außenpolitik bildeten die Fälle der fünf Männer einen gemeinsamen inhaltlichen und argumentativen Komplex. Bei Verhandlungen über eine Lösung des »Kriegsverbrecherproblems«30 nahmen die Bundesregierungen oftmals Bezug auf die engen Bündnispartnerschaften mit den Haftländern, die in Zeiten des Ost-West-Konflikts von existenzieller Bedeutung waren.31 Über die Jahre wurden die Verbrecher bei bilateralen Verhandlungen gar zu einer Art Verhandlungsmasse, wobei die Bonner Administration in Phasen diplomatischer Harmonie weit weniger Hemmungen hatte, auf eine Amnestie zu drängen, als in Zeiten zwischenstaatlicher Unwegsamkeiten.32

Zwar gab es auch andere langzeitinhaftierte NS-Täter, allerdings waren Interventionen der Bundesregierungen in ihren Fällen nur erschwert oder gar nicht möglich. Dazu zählt etwa Rudolf Heß, der ehemalige »Stellvertreter des Führers«. Er stand bis zu seinem Tod 1987 im Alliierten Kriegsverbrechergefängnis in Spandau unter Aufsicht der vier Siegermächte USA, Sowjetunion, Großbritannien und Frankreich. Eine Amnestie scheiterte stets am Veto der sowjetischen Regierung.33 In der Haftanstalt von Barczewo in Polen saß Erich Koch ein, der ehemalige NS-Gauleiter von Ostpreußen. Zu ihm konnte die deutsche Botschaft in Warschau im Kalten Krieg keinen Kontakt aufnehmen.34Koch starb 1986 im Gefängnis. Ein weiterer lebenslang Inhaftierter galt als »deutscher« NS-Verbrecher, war aber österreichischer Staatsbürger: Der ehemalige SS-Obersturmbannführer Walter Reder hatte im September 1944 nahe dem in der Emilia Romagna gelegenen Ort Marzabotto eine Vielzahl von Massakern befehligt und die Ermordung von über 770 Italienern zu verantworten, darunter zahlreiche Kinder.35 Nach dem Krieg war er viele Jahre lang Mithäftling von Kappler. Im Jahr 1985 wurde er begnadigt und aus dem Gefängnis entlassen.36

Nach 1945 wollten nicht nur Deutsche das düstere Kapitel des Krieges eilig abschließen, auch die westlichen Siegermächte verloren vor dem Hintergrund des beginnenden Ost-West-Konflikts schnell das Interesse an der Strafverfolgung von NS-Taten.37 Für die Vereinigten Staaten und Großbritannien war die Bundesrepublik seit ih20rer Gründung 1949 ein wichtiger strategischer Verbündeter. Am 26. Mai 1952 unterzeichneten die Westalliierten und die Bonner Regierung den »Überleitungsvertrag«, der das Ende des Besatzungsregimes regelte und die weitgehende Abwicklung der Kriegsverbrecherfrage besiegelte.38 Die Westmächte und ihre europäischen Verbündeten ließen Anfang der fünfziger Jahre Hunderte NS-Täter frei. Zwischen dem 1. April 1950 und dem 6. Dezember 1954 amnestierte etwa Frankreich 758 Täter. Im selben Zeitraum entließen die Vereinigten Staaten 596 deutsche NS-Täter aus der alliierten Gefangenenanstalt im bayerischen Landsberg.39

Auch Italien folgte dem internationalen Trend. Für die italienische Seite war die junge Bundesrepublik schnell zu einem unersetzlichen Partner geworden, nicht zuletzt in wirtschaftlicher Hinsicht.40 Die Regierung in Rom amnestierte auch auf Betreiben der Bundesregierung bis 1951 alle inhaftierten Kriegsverbrecher ‒ ausgenommen blieb nur Kappler.41 Er wurde trotz Bonner Drängens auch in den folgenden Jahren nicht begnadigt, weil die italienische Regierung die emotionalen Reaktionen der Öffentlichkeit fürchtete, in der die Erinnerung an das grausame Massaker in den Ardeatinischen Höhlen stets lebendig blieb.42

Wie Italien amnestierten auch die Niederlande fast alle der dort ursprünglich über 200 verurteilten deutschen NS-Täter ‒ bis auf Willy Lages, Franz Fischer, Ferdinand aus der Fünten und Joseph Kotalla.43 Gegen sie hatten niederländische Gerichtshöfe zunächst die Todesstrafe verhängt, später waren ihre Urteile auf Geheiß Königin Julianas in lebenslange Haftstrafen umgewandelt worden.44 Ihre Fälle waren prominent und hatten bereits kurz nach dem Krieg mehr Aufmerksamkeit erregt als die der anderen deutschen Täter.45

In den sechziger Jahren vollzogen sich in der Bundesrepublik Wandlungsprozesse, die in Teilen der Gesellschaft eine Modernisierung brachten und eine »generationelle Tradierungskrise« auslösten.46 In den politischen Bemühungen um eine Freilassung der NS-Täter bewirkte dies allerdings kein Umdenken. Die Entwicklungen hatten nur eine Konsequenz: Während die Bundesregierungen in den fünfziger Jahren häufig keinen Hehl aus ihrer Unterstützung gemacht 21hatten, vollzogen sie ihre Hilfeleistungen spätestens jetzt nicht mehr offen, sondern verdeckt.

Zwar hatte die fortschreitende Liberalisierung eine kritischere Betrachtungsweise der NS-Vergangenheit zur Folge, doch in den Bonner Ministerien agierten noch immer zahlreiche Beamte, die zum Teil schon im »Dritten Reich« als Staatsdiener tätig gewesen waren und deren Einstellung nun vom Kalten Krieg geprägt war. Weil die Öffentlichkeiten der Haftländer inzwischen sensibler auf die Geschehnisse und Verbrechen der Kriegszeit reagierten, achteten etwa die Mitarbeiter der deutschen Botschaft in Rom verstärkt auf eine »geräuschlose Behandlung des Vorgangs«.47

Der systematische Einsatz der Bundesregierungen für eine Amnestie der Täter dauerte ab 1969 auch in der sozialliberalen Koalition unter Bundeskanzler Willy Brandt an. Der ehemalige Widerstandskämpfer engagierte sich, in bislang unbekanntem Ausmaß, für die inhaftierten Kriegsverbrecher. Seine Motive waren vielseitig, sie umfassten, wie ich unten zeigen werde, persönliche und politische Gründe. Die Aktivitäten Brandts, der sich im Fall Kappler bereits seit 1963 einsetzte, entsprachen zudem der sozialdemokratischen Maxime der innergesellschaftlichen Versöhnung zwischen ehemaligen Mitläufern und Gegnern des »Dritten Reichs«, wobei Wählerstimmen aus dem rechten Milieu ein willkommener Beifang waren.48

Als Kanzler verschaffte Brandt der Bundesrepublik einerseits internationales Ansehen durch das im Ausland öffentlich repräsentierte Eingeständnis deutscher Schuld, für das noch heute sinnbildlich der Kniefall von Warschau steht.49 Andererseits verband er, am anderen Ende dieser außenpolitischen Skala, mit seiner Versöhnungspolitik die verdeckte Forderung nach einer Amnestie der im Westen inhaftierten NS-Täter, die er mit »musealen Überbleibseln des letzten Krieges« gleichsetzte.50 Aus dieser Gemengelage resultierte eine neuartige, von Brandt geprägte Vergangenheitspolitik. Sie unterschied sich hinsichtlich ihrer politischen Voraussetzungen und der Motivlage zwar von jener der Adenauer-Zeit, wies mit deren Zielen aber durchaus Schnittmengen auf.

Die intensiven Amnestiebemühungen Brandts, die auch von Hel22mut Schmidt und Helmut Kohl fortgesetzt wurden, zeigen, dass sich die politischen Entscheidungsträger parteiübergreifend solidarisch gegenüber den inhaftierten NS-Tätern verhielten. Das schließt nicht aus, dass die Kriegsverbrecherfrage die Sozialdemokraten weit mehr polarisierte als die CDU. Auch war die Anzahl der Vertreter des konservativen Milieus, die vehement eine Lösung der Kriegsverbrecherfrage forderten, größer als jene des linksliberalen Spektrums.51 Die Hilfsmaßnahmen der Bundesregierungen überdauerten politische Zäsuren ebenso wie »Machtwechsel«,52 weil sie dem Willen weiter Teile der westdeutschen Bevölkerung Rechnung trugen ‒ und auch deshalb bis 1989 zur bundesdeutschen Staatsräson gehörten.53

Wie bereits erwähnt, werde ich die Kriegsverbrecherhilfe im größeren historischen Rahmen der Erinnerungskultur nachzeichnen. Dieser Leitbegriff, der seit den neunziger Jahren in der Geschichtswissenschaft verwendet wird, steht »für alle denkbaren Formen der bewussten Erinnerung an historische Ereignisse, Persönlichkeiten und Prozesse«.54 Zugleich beschreibt er die Verbindung zwischen Geschichte, kollektivem Gedächtnis, öffentlichem Gedenken und Politik. Er umfasst wissenschaftliche Erörterungen genauso wie individuelles Erinnern.

Die Vereinigungen »alter Kameraden« waren eigenständige Erinnerungsgemeinschaften, deren Mitglieder ein »kommunikatives Gedächtnis« teilten, für das sie sich untereinander nicht zu rechtfertigen hatten.55 Aus der gruppenimmanenten Interpretation der Geschichte resultierten ein festes Zusammengehörigkeitsgefühl und ein Leitbild für zukünftiges Handeln.56 Für die Organisationen der »alten Kameraden« waren die letzten »Kriegsverurteilten« im westlichen Gewahrsam ein wichtiger integrativer Faktor.

Ausgehend von einer revisionistischen Vergangenheitsdeutung betrieben auch die Verbände aktiv Geschichtspolitik.57 Der VdH etwa, der für heimkehrende Kriegsgefangene eintrat und die Klärung von Vermisstenschicksalen vorantrieb, setzte in seinen Verbandspublikationen stets einen thematischen Schwerpunkt auf das Leid der Deutschen: Flucht, Vertreibung, Bombenkrieg. Nationalsozialistische Gewaltverbrechen wurden indes ausgeklammert. VdH-Akteu23ren mangelte es oftmals an »Empathie gegenüber den Opfern der nationalsozialistischen Vernichtungspolitik«.58

Die Angehörigen der Hiag sahen sich als »Opfer willkürlicher Rache der Alliierten«.59 Indem die SS-Veteranen sich als »Soldaten wie andere auch« stilisierten,60 versuchten sie unermüdlich, sich und ihre Mitstreiter in die Legende von der »sauberen Wehrmacht« einzuschreiben.61 Dieses Narrativ entstand bereits unmittelbar nach dem Krieg und festigte sich in den fünfziger Jahren. Es besagte fälschlicherweise, die deutsche Wehrmacht habe ausschließlich gemäß den Regeln des Krieges und mit »soldatischer Ehre« gekämpft und sei von der NS-Ideologie weitgehend unberührt geblieben. Dieses apologetische Geschichtsbild ging in Kreisen der Hiag mit der Relativierung oder Leugnung der Verbrechen der Waffen-SS einher.62

Kappler und die Vier von Breda wurden von den Verbänden der »alten Kameraden« bisweilen sogar zu »letzten Soldaten« im westlichen Gewahrsam oder zu »Nachkriegsgefangenen« umetikettiert.63 Die bundesdeutschen Behörden förderten diese Verformung der Vergangenheit, indem auch sie die Langzeithäftlinge zu keinem Zeitpunkt als NS- oder Kriegsverbrecher bezeichneten. In der offiziellen Sprachregelung des Bundespräsidialamts, des Kanzleramts und des Auswärtigen Amtes galten Kappler und die Vier von Breda mitunter als »kriegsgefangene Deutsche im Westen«, als »deutsche Gefangene im Ausland« oder »im westlichen Gewahrsam befindliche Deutsche«.64 Später setzte sich im Bonner Beamtendeutsch der Begriff »Kriegsverurteilte« durch.

Auf den ersten Blick scheint diese rhetorische »Verunklarung« (Norbert Frei) lediglich eine Petitesse zu sein, sie hatte jedoch weitreichende Folgen: Sie stellte nicht die Taten der Männer in den Mittelpunkt, sondern deren Verurteilung ‒ und leistete damit einer Kaschierung der Schuld Vorschub.65 Spätestens ab den sechziger Jahren kam der Kennzeichnung »Kriegsverurteilte« dann eine entscheidende Funktion zu, da sie auch nach den gesellschaftlichen Wandlungsprozessen noch immer kommunizierbar war und die politischen Bemühungen nach außen legitimierte.66 Im Kanzleramt war 24man sich darüber durchaus im Klaren.67 Um die Diskursstrategien der Bundesregierungen vor dem Hintergrund sich verändernder Sagbarkeitsregeln verstehen zu können,68 ist es daher essenziell, auch semantische Konstruktionen, also Ausdrücke wie »Kriegsverurteilte«, in den Blick zu nehmen.

Mein Buch trägt den Titel »Kriegsverbrecherlobby«. Für manchen Wissenschaftler mag das reißerisch klingen, andere kritisieren den Ausdruck möglicherweise als journalistisches Schlagwort. Aus meiner Sicht beschreibt der Begriff jedoch in treffender Weise die Akteursgruppe, die ich in den Mittelpunkt meiner Betrachtungen stelle. Was den ersten Wortbestandteil anbelangt, bin ich mir bewusst, dass die Vier von Breda in geschichtswissenschaftlicher Hinsicht genau genommen als »NS-Verbrecher« zu bezeichnen sind.69 Ihre Taten hatten nicht nach geltendem Kriegsrecht bestraft werden können. Als Ausführende der NS-Vernichtungspolitik waren sie Zahnräder im Getriebe des Holocaust gewesen, des einzigartigen Menschheitsverbrechens, für das nach 1945 juristische Kategorien erst gefunden werden mussten. Die Begrifflichkeit »NS-Verbrecher« lässt sich zurückführen auf die Etablierung des Terminus »Verbrechen gegen die Menschlichkeit«,70 jenes Straftatbestandes, den die Alliierten erstmals im August 1945 in das »Londoner Statut« für den Internationalen Militärgerichtshof von Nürnberg aufnahmen.71 Wenn ich die Vier von Breda im Titel dieses Buches dennoch unter das Schlagwort »Kriegsverbrecher« subsumiere, dann geschieht das aus zwei Gründen: Einerseits ist »Kriegsverbrecher« im Niederländischen (»oorlogsmisdadigers«) bis heute die gängige Bezeichnung für die Vier von Breda; niederländische Quellen nennen ausschließlich diesen Begriff. Andererseits hat er sich auch im deutschen Sprachgebrauch durchgesetzt. Was den Fall Herbert Kapplers betrifft, so wurde der ehemalige Chef des SD in Rom von einem römischen Militärtribunal wegen Kriegsverbrechen verurteilt.72

Die von mir gebündelt betrachteten Interessenvertretungen, und damit sind wir beim zweiten Bestandteil des Wortes, erfüllen darüber hinaus auch die gängige Definition des Lobbybegriffs, da es ihr Ziel war, einerseits »politische Entscheidungen zu beeinflussen« 25und andererseits durch effiziente Public Relations im Sinne ihres Anliegens auf die öffentliche Meinung einzuwirken.73 Wenn ich die Kriegsverbrecherlobby im Folgenden als eigenständige Akteursgruppe definiere, schließt das nicht aus, dass ich dem Oberbegriff auch manche Politiker und Diplomaten unterordne, die eng mit den Unterstützergruppen verbunden waren. Es kam häufig vor, dass sich politische Entscheidungsträger wissentlich in den Dienst der Lobby stellten. Damals wie heute waren die Rollen Lobbyist und politischer Akteur in manchen Fällen sogar in einer Person vereint: Mitglieder des Bundestages konnten gleichzeitig außerparlamentarische Funktionen oder Ämter bekleiden, die Einfluss auf ihre politischen Entscheidungen hatten.74 Ein Beispiel war der parlamentarische Beirat des Verbandes der Heimkehrer, dem Mitglieder aller Fraktionen des Bundestages angehörten.75

Der wichtigste Bestandteil effektiver Lobbyarbeit sind »ihre beachtlichen Ressourcen, Netzwerke« sowie »Kontakte in die Administration und in die Spitzenpolitik«.76 Ich verfolge zwar keinen netzwerktheoretischen, sondern einen genuin politischen Ansatz. Gleichwohl kommt dem Netzwerk-Konzept eine wichtige Bedeutung zu. Mit dem Begriff ist die »Gesamtheit der eine bestimmte Anzahl von Akteuren verbindenden Sozialbeziehungen« gemeint.77 Bei der Darstellung der wichtigsten Akteure innerhalb der organisierten Lobbygruppen, sogenannter Schlüsselpersonen, werde ich daher immer auch deren Beziehungsgeflecht beleuchten, ihr ‒ mit dem französischen Soziologen Pierre Bourdieu gesprochen ‒ »soziales Kapital«.78 Daraus resultieren folgende Fragen: Wie eng waren die jeweiligen Beziehungen der Lobbyisten untereinander? Wer zählte zu ihrem Kommunikationsnetz ‒ und wer nicht? Welche Verflechtungen bestanden zwischen den Netzwerken auf der einen und Bundesbeamten auf der anderen Seite?79

Ich werte das bundesdeutsche Engagement für im Ausland inhaftierte NS-Täter als das Ergebnis einer Entscheidungsfindung, die sich zu keinem Zeitpunkt auf »die« Politik beschränkte, sondern von den Unterstützergruppen mit geprägt wurde.80 Um den Druck auf die Bundesregierung konstant hoch zu halten, zielten die Prota26gonisten der Kriegsverbrecherlobby, wie bereits erwähnt, mit ihren Kampagnen und Protesten auf öffentliche Resonanz.

Die wichtigste Ebene der Öffentlichkeit81 waren dabei natürlich die Massenmedien. Für ein umfassendes Bild der öffentlichen Meinung in der Kriegsverbrecherfrage habe ich eine Vielzahl deutscher, niederländischer und italienischer Presseerzeugnisse ausgewertet, die Fälle der inhaftierten NS-Täter waren schließlich jederzeit in einen Raum transnationaler Kommunikation eingebunden.82 In der Kriegsverbrecherfrage reagierten die nationalen Berichterstattungen dabei unmittelbar aufeinander. Immer wenn Details des Bonner Drängens an die Öffentlichkeit gelangten, sorgte dies auch in den Haftländern für irritierte Reaktionen.83

Öffentliche Appelle politischer Entscheidungsträger blieben allerdings die große Ausnahme, da die Bundesregierungen, ich habe bereits darauf hingeweisen, ihre Hilfeleistungen seit den sechziger Jahren fernab der Öffentlichkeit vollzogen. Das lag weniger an der in dieser Zeit kritischer werdenden Berichterstattung in der Bundesrepublik.84 Der Taktikwechsel war vor allem auf das zu erwartende negative italienische und niederländische Medienecho zurückzuführen ‒ und auf daraus möglicherweise resultierende diplomatische Verwerfungen.

Bereits seit 1949 war es das vorrangige Ziel der Bonner Außenpolitik,85 die Bundesrepublik in die westlichen Bündnissysteme und Institutionen zu integrieren und als ebenbürtiger Partner anerkannt zu werden.86 Diese »Sehnsucht nach Gleichberechtigung«87 setzte eine angemessene Erinnerung an die nationalsozialistische Vergangenheit voraus und das öffentlich repräsentierte Eingeständnis deutscher Schuld.88 Die große Intensität, mit der die politischen Akteure in Bonn inhaftierte Kriegsverbrecher unterstützten, widersprach diesen außenpolitischen Maximen.

Sowohl die italienische als auch die niederländische Mehrheitsgesellschaft lehnten eine Begnadigung Kapplers und der Vier von Breda ab.89 Dabei spielte die schmerzliche Erinnerung an die Zeit der nationalsozialistischen Besatzung eine entscheidende Rolle. Für die jüdischen Gemeinden und die ehemaligen Widerstandskämpfer beider 27Länder war es eine Frage der historischen Gerechtigkeit, die NS-Täter nicht zu amnestieren. Die Erinnerungskulturen in Italien und den Niederlanden stellten entscheidende Faktoren für die politische Behandlung der Kriegsverbrecherfälle dar. Auch deshalb werde ich im Folgenden eine transnationale Perspektive einnehmen.90

Die Entwicklungen in den Haftländern möchte ich in Bezug zueinander setzen ‒ und zu den Wandlungsprozessen in Westdeutschland.91 Aus der transnationalen Perspektive resultieren Fragen: Welche Unterschiede oder Gemeinsamkeiten gab es zwischen der italienischen und niederländischen Behandlung der Kriegsverbrecherfälle? Wie bewerteten die öffentlichen Meinungen des jeweiligen Haftlandes den bundesdeutschen Umgang mit der nationalsozialistischen Vergangenheit? Wie wirkten sich die geschichtlichen Grundkonstellationen auf den Umgang der Bundesregierungen mit Rom und Den Haag aus?

Wer die grenzübergreifenden Dynamiken verstehen will, muss sich die historischen Ausgangspunkte bewusst machen: auf der einen Seite die Bundesrepublik, als Völkerrechtssubjekt in der Nachfolge des Deutschen Reiches und der von ihm im Zweiten Weltkrieg begangenen Verbrechen.92 Auf der anderen Seite die Niederlande, die eines der ersten Opfer der nationalsozialistischen Angriffskriege waren und von 1940 bis zur Befreiung 1945 unter deutscher Besatzung standen. Was die deutsch-italienische Perspektive anbelangt, muss das einzigartige Verhältnis beider Länder berücksichtigt werden, das aus der zeitweiligen Bündnispartnerschaft der Achsenmächte im Zweiten Weltkrieg resultierte. Auch der jeweilige Umgang mit ihrer jüngsten nationalsozialistischen beziehungsweise faschistischen Vergangenheit ist zu beachten.93 Wurden die Italiener in der Bundesrepublik, wie Petra Terhoeven schreibt, »stets sehr viel mehr als von der Fahne gegangene Verbündete denn als Opfer deutscher Besatzungswillkür« gesehen,94 zeigte sich jenseits der Alpen, insbesondere in den Reaktionen auf die Kappler-Flucht 1977, wie präsent die Erinnerung an die Verbrechen der Besatzungszeit noch war.95

Die im Folgenden von mir erstmals zusammenfassend dargestellten Fälle der fünf NS-Täter sind bislang nur unabhängig voneinan28der untersucht worden, unter anderem von Joachim Staron und Harald Fühner.96 Die bundesdeutschen Hilfeleistungen spielten dabei lediglich auszugsweise eine Rolle. Den transnationalen Vergleich des Umgangs mit deutschen NS-Tätern in der Nachkriegszeit ermöglichte Norbert Frei mit einer von ihm 2006 herausgegebenen Aufsatzsammlung.97Frei war auch Mitglied der Historikerkommission, die vier Jahre später den Abschlussbericht zum Umgang des Auswärtigen Amts mit der NS-Vergangenheit vorlegte.98 In der kontrovers diskutierten Studie beleuchten die Herausgeber teilweise auch die diplomatische Behandlung von Kriegsverbrecherfällen und den geleisteten Rechtsschutz. Die entscheidend von Diplomaten mitgetragene bundesdeutsche Hilfe für Kappler und die Vier von Breda, ein wichtiger Bestandteil der Aufarbeitung der Geschichte des Amtes, fand indes keine Erwähnung.

Das gilt auch für die 2011 zur Hiag veröffentlichte Studie von Karsten Wilke, der die politischen Strategien der SS-Veteranen in der Nachkriegszeit nachzeichnet.99 Auch Birgit Schwelling lässt die bundesdeutsche Hilfe für NS-Täter in ihrer 2010 erschienenen Untersuchung über den VdH unerwähnt, arbeitet aber immerhin den internen VdH-Diskurs zur Frage der »Kriegsverurteilten« in den fünfziger Jahren auf.100Jens Westemeier geht in seinem 2014 erschienenen Buch Himmlers Krieger zwar auf die Unterstützung für inhaftierte deutsche Kriegsverbrecher durch ehemalige Kameraden der Waffen-SS ein, allerdings nahezu ausschließlich bezogen auf die Häftlinge im alliierten Kriegsverbrechergefängnis Landsberg.101 Mit meiner Darstellung der von den drei Verbänden bisweilen in enger Absprache geleisteten Lobbyarbeit möchte ich das historische Bild des VdH, der Stillen Hilfe und der Hiag vervollständigen.102

Für dieses Buch habe ich bislang größtenteils unveröffentlichtes Material aus achtzehn Archiven in drei Ländern zusammengetragen.1 Darunter befinden sich Akten aus dem Politischen Archiv 29des Auswärtigen Amtes und dem Bundesarchiv, die jahrzehntelang als »geheim« eingestuft waren.103 Auch konnte ich bislang unter Verschluss stehende Vorgänge des Bundesnachrichtendienstes (BND) und des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) einsehen. Hinzu kommen Dokumente aus Archiven in Amsterdam, Den Haag, Rom und eine Vielzahl publizierter Quellen, darunter die bereits erwähnten deutschen, niederländischen und italienischen Presseberichte.104

Die hier vorgelegte Geschichte der bundesdeutschen Kriegsverbrecherhilfe ist in fünf chronologisch angeordnete Hauptkapitel unterteilt, die wichtigen Zäsuren der bundesdeutschen Geschichte folgen. In den Unterabschnitten liegt der Fokus dann entweder auf den Akteurskonstellationen oder auf den Ereignissen im jeweiligen Haftland. Kapitel I bietet einen knappen Überblick über die von Kappler und den Vier von Breda begangenen Verbrechen. Kapitel II behandelt die Formierung der Unterstützernetzwerke und die Ausrichtung der bundesdeutschen Politik in der Kriegsverbrecherfrage bis 1961. Kapitel III beginnt mit dem Eichmann-Prozess und beschreibt die Wende von der offenen zur verdeckten Hilfe. Die Wahl Willy Brandts zum Bundeskanzler 1969 bildet den Auftakt zu Kapitel IV, in dem ich den bundesdeutschen Umgang mit der Kriegsverbrecherfrage in der sozialliberalen Ära darstelle. Das abschließende Kapitel V setzt 1982 mit der Wahl Helmut Kohls zum Kanzler ein, widmet sich den erinnerungskulturellen Debatten der achtziger Jahre ‒ und den letzten Appellen in der Kriegsverbrecherfrage.

31I. Herbert Kappler und die »Vier von Breda«Kriegsverbrechen und ihre Ahndung in der frühen Nachkriegszeit

1. Die Taten des »Henkers von Rom«

An einem regnerischen Nachmittag Anfang November 1946 hielt ein britischer Militärwagen der Marke Packard vor dem alliierten »Kriegsverbrechergefängnis« im römischen Stadtteil Prati.1 Im Inneren des Autos saß Herbert Kappler, bewacht von zwei Militärpolizisten und einem Beamten des britischen Geheimdienstes. Zu Kriegszeiten, während der neunmonatigen deutschen Besatzung, war Kappler einer der wichtigsten Männer in Rom gewesen, hatte über Leben und Tod entschieden. Nun kehrte er als Gefangener in die Stadt zurück, in der er jene grausamen Taten begangen hatte, derentwegen er über dreißig Jahre in Haft sitzen sollte.2

Kappler, geboren 1907 in Stuttgart, hatte nach seinem Schulabschluss zunächst eine Ausbildung zum Elektroingenieur absolviert und dann an der Technischen Hochschule in Stuttgart studiert.3 Er arbeitete in verschiedenen Firmen der Elektroindustrie Württembergs und trat am 1. August 1931 in die Nationalsozialistische Partei Deutschlands (NSDAP) ein. Zwei Monate später wurde er Mitglied der »Sturmabteilung« (SA). 1932 wechselte er von der SA zur »Schutzstaffel« (SS). Nach einer Zeit der Arbeitslosigkeit fand der überzeugte Nationalsozialist im Juni 1933 eine Stelle bei der württembergischen Politischen Polizei.4 Hier machte Kappler schnell Karriere ‒ vom Hilfspolizeibeamten zum Kriminalkommissar. Wenige Monate vor Ausbruch des Zweiten Weltkriegs wurde er im Juni 1939 nach Rom versetzt und übernahm dort 1942 den Posten des Polizeiattachés an der deutschen Botschaft.

Im Jahr darauf überschlugen sich die Ereignisse: Am 10. Juli 1943 32landeten die Alliierten im Rahmen der »Operation Husky« auf Sizilien.5 Vierzehn Tage später wurde »Duce« Benito Mussolini vom Großen Faschistischen Rat entmachtet und festgenommen. Den Oberbefehl über das Heer erhielt König Vittorio Emanuele III. Er bestimmte den General Pietro Badoglio zum Ministerpräsidenten einer neuen Regierung ohne Beteiligung der Faschisten. Am 8. September 1943 verkündete Italien seinen Waffenstillstand mit den Alliierten, was zugleich das Ende der Bündnispartnerschaft mit NS-Deutschland bedeutete. Unterdessen gelang den Westmächten, nach der Eroberung Siziliens, die Invasion auf dem italienischen Festland, in Kalabrien und bei Salerno. Deutsche Verbände stellten sich ihnen zunächst entgegen, mussten aber nach erbitterten Abwehrgefechten bis hinter die »Gustav-Linie«, eine hundert Kilometer südlich von Rom verlaufende Verteidigungslinie, zurückweichen. Den von den Alliierten okkupierten Süden des Landes verwaltete die Regierung Badoglios, der zusammen mit dem König am 9. September aus der Ewigen Stadt geflohen war. Mussolini konnte am 12. September von deutschen Fallschirmjägern befreit werden. Im von der Wehrmacht besetzten Nord- und Mittelitalien entstand daraufhin unter seiner Führung die Repubblica Sociale Italiana, ein faschistischer Satellitenstaat mit Sitz in Salò am Gardasee, der die Fiktion eines souveränen Verbündeten der Nationalsozialisten aufrechterhalten sollte. De facto diente er zur Legitimation der deutschen Besatzungsherrschaft in Italien.

Kurz nach der italienischen Kapitulation beförderte das Berliner Reichssicherheitshauptamt Kappler zum SS-Obersturmbannführer und zum Leiter des Außenkommandos der Sicherheitspolizei (SiPo) und des SD in Rom. Der SD hatte die vorrangigen Aufgaben, politische Gegner zu observieren und geheimdienstliche Nachrichten aus dem In- und Ausland zu beschaffen, die SiPo umfasste die Gestapo und die Kriminalpolizei.6

Der im September 1943 vollzogene Rollentausch der Deutschen von Bündnispartnern zu Besatzern hatte vor allem für eine Bevölkerungsgruppe fatale Folgen: die Juden.7 Der »Judenberater« des Hitler-Regimes, Theodor Dannecker, erhielt in Berlin den Auftrag, 33mit der Deportation der ungefähr 40 ‌000 jüdischen Italiener zu beginnen.8 Am 16. Oktober 1943 führten Dannecker und Kappler im gesamten Stadtgebiet Roms eine Razzia durch, die heute als die verhängnisvollste Aktion der Schoah in Italien gilt.9 Die jüdische Gemeinde Roms zählte seinerzeit etwa 8000 Mitglieder.10 Die SS und ihre faschistischen Handlanger verhafteten 1259 von ihnen, darunter Greise, Gelähmte, Kinder und Säuglinge, vor allem im historischen Getto der Stadt.11 Die Menschen wurden angewiesen, Lebensmittel für wenige Tage und einen kleinen Koffer mitzunehmen, ausdrücklich auch Geld und Schmuck.12 Schließlich deportierten die Nationalsozialisten 1007 von ihnen vom Bahnhof Tiburtina nach Auschwitz.13 Vor Ort war Kappler der tonangebende Befehlshaber.14 Nach der Razzia meldete er dem Höheren SS- und Polizeiführer in Italien und General der Waffen-SSKarl Wolff: »Judenaktion heute nach büromäßig bestmöglichst ausgearbeitetem Plan gestartet und abgeschlossen«.15 Bereits am 26. September 1943 hatte Kappler von den Vorstehern der jüdischen Gemeinde Roms fünfzig Kilogramm Gold erpresst ‒ für das später gebrochene Versprechen, keines ihrer Mitglieder würde deportiert.16

Nach der italienischen Kapitulation hatte sich die Situation in der italienischen Hauptstadt auch in militärischer Hinsicht verschärft. Die kommunistischen Gruppi d'Azione Patriottica (Gap), im Untergrund wirkende Partisanenverbände, verübten immer häufiger Anschläge auf deutsche Einheiten.17 Im September 1943 etwa berichtete Kappler seinen Vorgesetzten, er sei mit seinen Männern nahe dem römischen Park Villa Borghese angegriffen und durch Handgranatensplitter und Streifschüsse leicht verletzt worden.18 Nachdem die SS zwei der Angreifer gefasst hatte, wurden sie »sofort anschließend auf der Straße von mir erschossen«, so Kappler.19 Nicht allein bei Außeneinsätzen handelten die deutschen Besatzer mit gnadenloser Härte: In dem berüchtigten Gefängnis des SD in der römischen Via Tasso wurden Häftlinge brutal gefoltert.20

Am 22. Januar 1944 landeten alliierte Truppen unweit Roms.21 Während die römische Bevölkerung weitgehend Ruhe bewahrte, verübten die Gap zunehmend Attentate. Am 23. März 1944 begingen 34zwölf gappisti einen verheerenden Sprengstoffanschlag auf das 156 Mann starke deutsche Polizeiregiment »Bozen«.22 Bei der Explosion in der römischen Via Rasella starben 27 Südtiroler; fünf weitere erlagen im Laufe des Tages ihren Verletzungen; vier Zivilisten und ein Partisan kamen ums Leben.23

Die Rache folgte rasch. In den Stunden nach dem Anschlag einigten sich die deutschen Befehlshaber in Italien auf eine Repressalquote von 1:10. Insgesamt 320 Italiener sollten erschossen werden ‒ zehn für jeden der 32 Ordnungspolizisten.24 Es gab im Zweiten Weltkrieg kein internationales Gesetz, das eine solche Vergeltungsmaßnahme ausdrücklich legitimiert oder aber verboten hätte.25 In der Haager Landkriegsordnung (HLKO) von 1907 wurde das Rechtsinstitut der Repressalie nicht aufgenommen. Dennoch leiteten vor allem deutsche Völkerrechtler aus Artikel 43, der vom Besatzer die »Wiederherstellung der öffentlichen Ordnung« verlangt, schon vor dem Krieg ein kaum eingeschränktes Recht auf Repressalien ab und schlossen Geiselerschießungen dabei ausdrücklich mit ein. Französische Rechtskreise lehnten diese Deutung ab, britische und US-amerikanische Juristen werteten Repressalien als grundsätzlich zulässig, ohne das Thema Geiseltötung zu erörtern. Erst 1949 verbot die Genfer Konvention solche Sühnemaßnahmen generell.26

Anders als seine Gegner nutzte das nationalsozialistische Deutschland die Gesetzeslücke gnadenlos aus.27 Im Zuge des Vernichtungskriegs im Osten, insbesondere in Polen und der Sowjetunion, legte das Oberkommando der Wehrmacht hohe Erschießungsquoten fest: Für einen etwa vom lokalen Widerstand getöteten deutschen Soldaten wurden demnach mitunter bis zu hundert Geiseln erschossen, meist waren es am Ende unbeteiligte Juden oder Kommunisten.

Auch in Westeuropa führten die deutschen Besatzer im Laufe des Krieges zahlreiche sogenannte »Sühnemaßnahmen« durch. Hier waren aber im Allgemeinen Erschießungsquoten zwischen 1:3 und 1:10 die Regel.28 In Italien gab es diesbezüglich keine von oben befohlene Vorgabe, vielmehr hatten die Befehlshaber vor Ort freie Hand, je nach Schwere der vorangegangenen Tat die Anzahl der zu Erschießenden selbst festzulegen.29 Am 23. März 1944 waren in Rom neben 35Kappler auch dessen Vorgesetzte an dieser Entscheidung beteiligt: der deutsche Stadtkommandant Roms, Kurt Mälzer; der Befehlshaber der für Rom verantwortlichen 14. Armee, General Eberhard von Mackensen, und Generalfeldmarschall Albert Kesselring, der Oberbefehlshaber Südwest und Oberbefehlshaber der Heeresgruppe C. Den Auftrag zur Durchführung der Repressalie erhielt der SD.30Wilhelm Harster, der seinerzeitige Befehlshabers der SiPo und des SD (BdS) in Italien, bestätigte später, Kappler habe ihn am Abend des Attentats um 21:00 Uhr angerufen: »Er meldete mir den Vorfall und nannte mir die Zahl von toten deutschen [sic] Polizisten. Er sagte mir, dass er Befehle vom Kommandanten Roms und vom Oberkommando der 14. Armee erhalten hatte und dass in diesen das Verhältnis von 1:10 als Sühnemaßnahme festgelegt worden war.«31

Die Nacht verbrachte Kappler damit, die Liste der Todgeweihten zusammenzustellen. Unter ihnen befanden sich 154 Gefangene aus dem römischen Gestapo-Gefängnis, darunter fünf italienische Generäle und elf hohe Offiziere. Hinzu kamen, neben anderen, 43 Häftlinge aus den Wehrmachtsgefängnissen sowie 65 inhaftierte jüdische Römer, die in nächster Zeit nach Osteuropa deportiert werden sollten.32

Am Nachmittag des 24. März wurden die willkürlich ausgewählten Opfer, das jüngste fünfzehn Jahre alt, in den Gängen der Fosse Ardeatine getötet.33 Kappler schoss als einer der Ersten. Als nach einiger Zeit immer mehr Tote die Wege versperrten, mussten jene, die als Nächste exekutiert werden sollten, auf die Körper der bereits Ermordeten steigen. Einer der anwesenden rund neunzig SS-Männer berichtete später, er habe die Höhlen gegen 18:00 Uhr betreten und »eine Menge Leichen von Zivilpersonen« gesehen, die »in Schichten lagen« ‒ einen »Leichenhaufen«.34 Die SS-Männer betranken sich mit Kognak und zielten ungenau. Viele der Opfer lebten wohl noch, als das Massaker gegen 19:00 Uhr endete und Kappler die Höhlen sprengen ließ. Bei dem getöteten 34-jährigen Postangestellten und Partisanen Antonio Prosperi, einem Vater von drei Kindern, der unmittelbar nach dem Anschlag in der Via Rasella festgenommen worden war, dianostizierten Pathologen nach der späteren Ex36humierung der Leichen nur einen Streifschuss am Kopf.35 Insgesamt waren 335 Italiener ermordet worden. Kappler hatte die Anzahl eigenmächtig um zehn Personen erhöht, weil im Laufe des Tages ein weiterer Polizist des Regiments »Bozen« seinen Verletzungen erlegen war.36 Außerdem hatten die SS-Männer fünf Menschen »zu viel« getötet.37

Am Abend rief Kappler das Personal seines Kommandos in der Villa Giustiniani Massimo zusammen. In dem rund einen Kilometer vom Kolosseum entfernten Prachtbau aus dem frühen 17. Jahrhundert waren seinerzeit Teile des Außenkommandos der SiPo und des SD untergebracht.38 Gegen 22:00 Uhr wandte sich Kappler noch einmal an das Personal seines Kommandos. Einer der anwesenden Befehlsempfänger erinnerte sich später an die Ansprache des SD-Chefs: »Die Sühnemaßnahme ist durchgeführt. Ich weiß, dass es für einige von euch sehr hart gewesen ist, aber in ähnlichen Fällen muss das Kriegsrecht angewandt werden. Das Beste, was ihr tun könnt, ist euch zu betrinken.«39

2. Kapplers Prozess und das Taktieren der italienischen Regierung in der Kriegsverbrecherfrage

Gut zwei Monate nach dem Massenmord in den Ardeatinischen Höhlen, am 4. Juni 1944, befreite die amerikanische Armee Rom. Kappler hatte sich zunächst nach Norditalien, in die noch von den Deutschen kontrollierten Gebiete, abgesetzt. Nach der Kapitulation der Wehrmacht am 2. Mai 1945 nahmen ihn US-Truppen in Meran in Südtirol gefangen.40 Er blieb in alliierter Haft, bis man ihn am 15. Juli 1947 der italienischen Militärjustiz übergab.41 Ein knappes Jahr später begann der Prozess gegen den ehemaligen SS-Obersturmbannführer vor dem Römischen Militärtribunal (Tribunale Militare Territoriale di Roma). Tumultartige Szenen begleiteten die Verhandlungen; im Gerichtsaal wurde Kappler immer wieder von anwesen37den Angehörigen seiner Opfer beschimpft.42 Seit »Menschengedenken« sei »noch nie ein Mann von der römischen Bevölkerung so gehasst worden« wie der ehemalige Chef des SD, bemerkte ein Augenzeuge später.43 Die italienische Öffentlichkeit schenkte dem Prozess besondere Aufmerksamkeit.44

Abb. 3: Herbert Kappler (1946)

38Insgesamt hatten deutsche Verbände zwischen dem 8. September 1943 und der deutschen Kapitulation in Italien unter anderem 44 ‌720 Partisanen sowie 9180 Zivilisten, darunter Frauen und Kinder, getötet. Das geschah nicht nur bei Repressalien, sondern auch im Zuge der sogenannten »Bandenbekämpfung«, die sich indes nicht nur gegen Widerstandskämpfer richtete.45 Als Synonyme für die deutschen Kriegsverbrechen stehen neben den Fosse Ardeatine bis heute Ortsnamen wie der des bereits erwähnten Marzabotto ‒ oder jener von Sant'Anna di Stazzema: In dem toskanischen Bergdorf ermordeten SS-Angehörige im August 1944 bei einem mehrstündigen Blutbad bis zu 560 italienische Zivilisten, das jüngste Opfer war gerade mal zwanzig Tage alt.46 Die Liste der Stätten ließe sich weiter fortsetzen: Es gab mindestens 152 größere deutsche Massaker in Italien.

Als das düstere Symbol deutscher Barbarei galten aber bald nach 1945 die mit Kappler verknüpften Erschießungen in den Fosse Ardeatine. Warum? Sie waren zunächst eines der größten Einzelverbrechen der Besatzer. Zum Bekanntheitsgrad trug aber auch die Nähe der Ardeatinischen Höhlen zur italienischen Hauptstadt bei. Nicht zuletzt deshalb wurde der Tatort zum wichtigsten Gedenkort des Landes und brannte sich das von Kappler organisierte Massaker besonders tief in das kollektive Gedächtnis der Italienerinnen und Italiener ein.

Der ehemalige SD-Chef war somit der »prominenteste deutsche Kriegsverbrecher in italienischem Gewahrsam«.47 Am 20. Juli 1948 verurteilte ihn das Militärgericht zu fünfzehn Jahren Haft wegen der Erpressung von fünfzig Kilogramm Gold von der jüdischen Gemeinde ‒ und zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe für die Tötungen in den Fosse Ardeatine.48 Was den Raub des Goldes betraf, verteidigte sich Kappler mit der Behauptung, er habe die Deportation der Juden verhindern und somit ihr Leben retten wollen.49 Gleich darauf entlarvte sich der Angeklagte jedoch mit einem antisemitischen Monolog, in dem er unter anderem die »Lösung« der »Judenfrage« als notwendig bezeichnete. Hinsichtlich des Massakers in den Fosse Ardeatine gestand das Gericht der deutschen Besetzungsmacht die 39Durchführung einer Vergeltungsmaßnahme im Nachhinein zwar grundsätzlich zu, da der vorangegangene Sprengstoffanschlag der Partisanen eine Kriegshandlung gewesen sei.50 Allerdings habe zwischen dem Attentat und dem Massaker in den Fosse Ardeatine, unter anderem hinsichtlich der Opferzahlen, ein »enormes Missverhältnis«51 bestanden. Die Besatzer hätten die Repressalie in 320 Fällen daher letztlich ungesetzmäßig durchgeführt. Es sei auch nicht möglich, die Erschießungen nach Artikel 50, Abschnitt III der Haager Landkriegsordnung52 als Kollektivstrafe zu werten, weil die Mehrheit der getöteten Personen nicht als mit den Attentätern solidarisch angesehen und entsprechend nicht für diese haftbar gemacht werden könne. Es sei kein ernsthafter Versuch unternommen worden, nach den wahren Schuldigen für das Attentat zu suchen, und kein Aufruf an sie ergangen, sich zu stellen. Bei der Auswahl der Opfer habe sich die Besatzungsmacht lediglich auf das Prinzip der Staatsangehörigkeit gestützt.

Die Erhöhung der Repressalopfer um zehn Personen hätte, wenn überhaupt, ausschließlich auf Befehl der dafür zuständigen deutschen Stellen erfolgen dürfen. Die über die im Rahmen der Repressalie durchgeführten 320 Erschießungen hinausgehenden 15 Tötungen erachtete das Tribunal als Teil desselben Tatkomplexes. Und sie wurden ausschließlich Kappler angelastet: Der Chef des SD sei nicht befugt gewesen, die Zahl der zu Erschießenden eigenmächtig um zehn zu erhöhen und habe dies nur aus persönlichem Übereifer getan.53 Die Ermordung der weiteren fünf überzähligen Personen schließlich sei wegen seines anspornenden Verhaltens und seiner mangelhaften Aufsicht erfolgt.54 Die Anwälte Kapplers verwiesen auf den Befehlsnotstand, in dem Kappler sich befunden habe.55 Es gilt indes als unwahrscheinlich, dass ihn eine Befehlsverweigerung in akute Lebensgefahr gebracht hätte.56

Das Militärgericht bewertete die Erschießungen in allen 335 Fällen als Mord, weil sie mit besonderer Grausamkeit durchgeführt worden seien. Dennoch wurden die am Massaker beteiligten SS-Schützen ausnahmslos freigesprochen.57 Über Kapplers Kommandeure ‒ Mälzer, Mackensen und Kesselring ‒ verhängten alliierte Gerichte zu40nächst die Todesstrafe, später wurden sie aber begnadigt und aus der Haft entlassen.58 Kappler ging nach dem Urteil in Berufung ‒ ohne Erfolg.59

In Italien blieben Kriegsverbrecherprozesse eine Rarität. Zahlreiche Täter konnten unerkannt fliehen. Die italienische Militärgerichtsbarkeit hatte zwar ursprünglich 2274 Ermittlungsverfahren gegen deutsche Verdächtige und ihre italienischen Handlanger eingeleitet;60 am 1. April 1950 verbüßten aber nur elf NS-Täter eine Haftstrafe in Italien.61 Im Zuge eines im November desselben Jahres geschlossenen Geheimabkommens zwischen Caritas-Direktor Heinrich Höfler, seines Zeichens »Sondergesandter« der Bundesregierung in der Kriegsverbrecherfrage, und Graf Vittorio Zoppi, Generalsekretär im italienischen Außenministerium, wurden sie freigelassen.62 Ausgenommen blieb allein Kappler, weil sich sein Fall wegen des laufenden Revisionsverfahrens noch sub iudice, in der Schwebe, befand.63 Doch selbst wenn dies nicht der Fall gewesen wäre, ist fraglich, ob die italienische Regierung Kappler begnadigt hätte. Zu prominent war sein Fall, zu berüchtigt waren seine Verbrechen. Auch bei einem zügig vollzogenen Gnadenakt wären emotionale Reaktionen in der Öffentlichkeit vorprogrammiert gewesen. Ab November 1951 war der ehemalige SD-Chef von Rom der einzige in einem italienischen Gefängnis einsitzende deutsche Kriegsverbrecher.64

Die mangelhafte juristische Ahndung der Besatzungskriminalität war auch das Ergebnis eines vergangenheitspolitischen Taktierens der italienischen Regierung.65 Im römischen Außenministerium bestanden seit Anfang 1946 Bedenken, eine allzu konsequente Verfolgung und Bestrafung deutscher Täter könne zugleich die Forderungen nach einer Ahndung italienischer Kriegsverbrechen befeuern. Vom faschistischen Italien im Krieg überfallene Länder wie Jugoslawien oder Griechenland hatten bis zu diesem Zeitpunkt bereits über 450 Auslieferungsanträge an die italienische Regierung gestellt. Der befürchtete »Bumerang-Effekt« (Filippo Focardi) war der wohl wichtigste Grund für das Geheimabkommen mit der Bundesrepublik.

Ein weiteres Motiv waren die Bemühungen von Ministerpräsident Alcide De Gasperi (Democrazia Cristiana, DC) um enge poli41tische Beziehungen zu Kanzler Konrad Adenauer. Die beiden Regierungschefs teilten einen dezidierten Antikommunismus und den Wunsch nach einer Westbindung ihrer Länder. Es war nicht zuletzt diese gemeinsame politische Interessenlage, die auf italienischer Seite die Strafverfolgung deutscher Kriegsverbrecher allmählich zum Erliegen brachte.66

Hinzu kam die nachlassende Kooperation der westlichen Siegermächte. Ursprünglich hatten die Außenminister der Vereinigten Staaten, Großbritanniens und der Sowjetunion im Oktober 1943 auf der Moskauer Konferenz beschlossen, dass deutsche NS-Täter nach dem Krieg in jene Länder überstellt werden sollten, in denen sie ihre Verbrechen begangen hatten.67 Zeitgleich war in London die United Nations War Crimes Commission (UNWCC) etabliert worden, die europaweit insgesamt 34 ‌270 mutmaßliche deutsche Kriegsverbrecher identifizierte.68 Ihren Höhepunkt fanden die alliierten Bemühungen bekanntermaßen 1945 mit der Errichtung des Internationalen Militärgerichtshofs in Nürnberg, vor dem den Hauptkriegsverbrechern der Prozess gemacht wurde.69 In den folgenden Jahren, während des beginnenden Ost-West-Konflikts, verringerte sich jedoch das Interesse der westlichen Siegermächte an einer systematischen Strafverfolgung von NS- und Kriegsverbrechern.70 In Washington und London galt Westdeutschland schon kurz nach Kriegsende als wichtiger strategischer Vorposten, den es zu stabilisieren galt.71 Auch deshalb lieferten die Vereinigten Staaten seit dem 1. November 1947 keine deutschen Täter mehr aus ihrer Besatzungszone an Italien aus; im Jahr darauf stoppte auch Großbritannien die Überstellung von Beschuldigten.72

Der alliierte Kurswechsel in der Kriegsverbrecherfrage dürfte der Regierung in Rom gelegen gekommen sein, da auf den Täterlisten des UNWCC nicht nur Deutsche registriert waren, sondern auch 1697 Italiener.73 Die italienische Vergangenheitspolitik mündete 1960 schließlich in die »provisorische« Einstellung von rund 2000 Ermittlungsverfahren gegen mutmaßliche deutsche Kriegsverbrecher, darunter 415 Wehrmachtssoldaten.74 Zahlreiche einschlägige Akten wurden in den Keller der Allgemeinen Militärstaatsanwaltschaft gebracht 42und dort in einen mit Eisengittern verschlossenen Aktenschrank gesperrt. Es sollte 34 Jahre dauern, bis die skandalträchtige Entdeckung des sogenannten »Schranks der Schande« 1994 zur Wiederaufnahme von Prozessen führte.

Während die Anzahl der verurteilten Deutschen verschwindend gering war, musste sich kein einziger Italiener vor einem Gericht seines Landes wegen im Ausland begangener Kriegsverbrechen verantworten.75 Im Inland saßen zwar zunächst Tausende im Zuge von politischen Säuberungswellen inhaftierte Faschisten und Kollaborateure in den Gefängnissen. Sie kamen aber peu à peu frei, nachdem der italienische Justizminister Palmiro Togliatti (Partito Comunista Italiano, PCI) am 22. Juni 1946 im Namen der »nationalen Aussöhnung« eine Generalamnestie erlassen hatte:76 Von den ursprünglich rund 12 ‌000 Internierten verbüßten 1952 nur noch 266 eine Haftstrafe.77

Die italienische Vergangenheitspolitik ging einher mit einem nationalen Verdrängungsprozess.78 In Italiens Politik und Öffentlichkeit erinnerte man sich nur ungern an die faschistischen Eroberungsfeldzüge und die Teilnahme am nationalsozialistischen Vernichtungskrieg. Die italienische Schlussstrichmentalität und das Ausblenden der eigenen Schuld dienten auch einem handfesten politischen Ziel: Rom wollte von den Alliierten in die Riege der Siegermächte aufgenommen werden, was aus guten Gründen letztlich nicht glückte. Die Schlussstrichmentalität wurde flankiert von einem nationalen Opfermythos. Die Alleinverantwortung für das geschehene Desaster wurde dem Regime unter »Duce« Benito Mussolini zugeschoben.79 Der »Duce« habe gegen den Willen des italienischen Volkes mit dem »Dritten Reich« Adolf Hitlers paktiert, lautete eine weitverbreitete, vor allem von antifaschistischen Kräften vertretene Einschätzung.80 Die bravi italiani (»guten Italiener«) bildeten in Presse, Publizistik und Erinnerungsliteratur fortan den strahlenden Gegenentwurf zu den cattivi tedeschi (»bösen Deutschen«).81 In dieser Gemengelage war für eine strafrechtliche Ahndung italienischer Kriegsverbrechen kein Platz. Und weil es keine verurteilten Täter gab, konnten die begangenen Straftaten schließlich umso schneller in Vergessenheit ge43raten. Im kollektiven Gedächtnis wich das Eingeständnis der eigenen Verantwortung einer überkompensatorischen Überbetonung des Widerstandes gegen die deutsche Besatzung.82 Der sogenannte »Resistenza-Mythos«83 (Lutz Klinkhammer) sollte ein konstitutiver Faktor für die italienische Politik werden ‒ und in den folgenden Jahrzehnten erhebliche Auswirkungen auf den »Fall Kappler« haben.

3. Vollstrecker der Vernichtungspolitik Die Taten der »Vier von Breda«

Während in Italien nur wenige Täter für ihre Vergehen zu büßen hatten, verurteilten die Niederlande mehr als zweihundert Deutsche wegen begangener Kriegsverbrechen.84 Besondere öffentliche Beachtung fanden von Anfang an die Fälle jener Männer, die später als Vier von Breda bekannt werden sollten.85 Zwischen 1942 und 1944 waren mehr als 100 ‌000 Juden aus den Niederlanden in die Vernichtungslager des Ostens deportiert und dort ermordet worden.86 Franz Fischer, Willy Lages und Ferdinand aus der Fünten hatten die Deportationen in Den Haag und Amsterdam in entscheidenden Positionen mitorganisiert. Nach dem Krieg wurden sie in den Niederlanden zu Symbolfiguren der Judenverfolgung. Joseph Kotalla war stellvertretender Kommandant des Konzentrationslagers Amersfoort gewesen.

Der Kriminalbeamte Franz Fischer, geboren 1901 in dem kleinen Ort Bigge im Sauerland, war nach der Besetzung der Niederlande zunächst nach Utrecht, dann nach Den Haag abkommandiert worden. Hier stand er in Diensten des BdS,87Wilhelm Harster, der später in derselben Funktion in Italien als Vorgesetzter Kapplers agieren sollte.88 Ab Februar 1942 arbeitete Fischer im Gestapo-Sonderreferat IV B 4, dem sogenannten »Judenreferat«. Diese Abteilung war offiziell unter anderem für die »Bekämpfung des Juden als Einzelgegner« zuständig, das heißt für die Registrierung, Verhaftung und Deportation jüdischer Niederländer.89 Zu Fischers Aufgabengebiet zählte 44auch das Aufspüren von Menschen, die Verfolgte versteckten. Sein direkter Vorgesetzter, SS-Sturmbannführer Wilhelm Zöpf, von 1942 bis 1944 Leiter des »Judenreferats«, gewährte ihm weitreichende Handlungsspielräume. Im Keller der Dienstvilla des BdS in Scheveningen misshandelte Fischer Häftlinge mit Stöcken und Eisenstangen, um gewaltsam Geständnisse zu erpressen. Beim sogenannten »U-Boot-Spiel« tauchte er seine Opfer so lange unter Wasser, bis sie nützliche Informationen preisgaben. Ab August 1942 war Fischer maßgeblich an der Deportation von 13 ‌000 Haager Juden beteiligt, darunter Kranke, Kinder und Greise, die über das Konzentrationslager Westerbork größtenteils in die Vernichtungslager im Osten verschleppt wurden.

Knapp vier Jahre nach Ende des Zweiten Weltkriegs, am 17. März 1949, verurteilte ein Haager Sondergerichtshof Fischer wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zunächst zu lebenslanger Haft.90 Die Richter begründeten die Nichtverhängung der Todesstrafe mit »besonderen psychischen Aspekten« Fischers: Sie attestierten ihm als Persönlichkeitsstörung einen ausgeprägten Geltungsdrang. Auch wirkte sich strafmildernd aus, dass sich sein extremer Antisemitismus nur durch die jahrelange Propaganda des nationalsozialistischen Regimes habe festigen können. Ein gutes Jahr später wandelte der niederländische Sonderkassationshof (Bijzondere Raad van Cassatie) das Urteil jedoch in eine Todesstrafe um. Fischer, so der Richterspruch, habe an der deutschen Erniedrigungs-, Verfolgungs- und Vernichtungspolitik gegen Juden vorsätzlich teilgenommen. Er habe sich schwerer Folterungen und der Anstiftung von Untergebenen zu Misshandlungen schuldig gemacht. Das Urteil gegen Fischer wurde letztlich nicht vollstreckt, da die niederländische Königin Juliana, eine strikte Gegnerin der Todesstrafe, den ehemaligen SS-Sturmscharführer Fischer im Januar 1951 zu lebenslanger Haft begnadigte.

Abb. 4: Franz Fischer (1949)