Die Orden und Logen der Frauen - Guntram B. Seidler - E-Book

Die Orden und Logen der Frauen E-Book

Guntram B. Seidler

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Beschreibung

Die "Alten Pflichten" von 1723 geben unter anderem vor, dass die von der englischen Muttergroßloge anerkannten Freimaurerlogen Männerbünde sein müssen. Und doch haben die Frauen in der langen Geschichte der Freimaurerei eine ständig wachsende Rolle gespielt, die bis heute mit zunehmender Emanzipation der Frauen immer mehr an Bedeutung gewonnen hat. So existieren inzwischen weltweit sowohl gemischtgeschlechtliche Freimaurerlogen als auch reine Frauenlogen. Bisher fehlte offensichtlich eine deutschsprachige Schrift, die diese historische Entwicklung der femininen Freimaurerei beleuchtet. Diese Lücke soll die vorliegende Schrift ausfüllen helfen. In dieser behandelt der Autor außerdem viele "Vorläufervereine" , wie Orden und andere gemischte Gesellschaften, in die erstmals auch Frauen aufgenommen wurden.

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Seitenzahl: 336

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DIE ORDEN UND LOGEN DER FRAUEN

Zur Geschichte der femininen Freimaurerei

GUNTRAM B. SEIDLER

Print: ISBN 978-3-96285-011-1

eBook EPUB: ISBN 978-3-96285-181-1

2. Auflage 2022

Copyright © 2019 by Salier Verlag, Leipzig

und Guntram B. Seidler, Halle (Saale).

Alle Rechte vorbehalten. All rights reserved.

Herstellung: Salier Verlag, Bosestr. 5, 04109 Leipzig

www.salierverlag.de

Inhalt

Vorbemerkungen

1. Einleitung

2. Die „Alten Pflichten“ – Grundlage der maskulinen Freimaurerei

3. Probleme mit dem Ausschluss der Frauen

4. Überlieferungen über die Entdeckung „neugieriger“ Frauen

5. Die frühe Herausbildung gemischter Orden

6. Gemischte Salongesellschaften und andere

7. Die Mopsgesellschaft

8. Gemischte freimaurer-ähnliche Orden in Deutschland

9. Strikte Observanz sowie Illuminatenorden und die Frauen

10. Der Rosenorden

11. Die Herausbildung gemischter Orden in Frankreich

12. Die ersten gemischten Freimaurerlogen in Frankreich: die Adoptionsmaurerei

12.1 Die Anfänge der Adoptionsmaurerei

12.2 Die Rituale der Adoptionsmaurerei

12.3 Die französischen Adoptionlogen Ende des 18. Jahrhunderts

12.4 Die Adoptionslogen nach der Französischen Revolution

12.5 Die französischen Adoptionslogen im 20. Jahrhundert

13. Cagliostro und die gemischte ägyptische Maurerei

14. Gemischte freimaurer-ähnliche Orden und Nachahmungen der französischen Adoptionsmaurerei in Deutschland

15. Gemischte Orden in den USA

15.1 Die amerikanische Adoptionsmaurerei

15.2 Der Order of Odd Fellows und seine Rebekka-Logen

15.3 Der Orden B’nai B’rith und seine Schwesternverbände

16. Die erste gemischte Großloge der Welt

17. Die Co-Maurerei in Großbritannien

18. Die Co-Maurerei in den USA

19. Die Co-Maurerei in Österreich

20. Die Entstehung reiner Frauenlogen in Frankreich

21. Die Herausbildung reiner Frauenlogen in Großbritannien

22. Der niederländische Orden der Weberinnen

23. Die Herausbildung reiner Frauenlogen in Deutschland

23.1 Die Situation vor 1935

24. Gemischte Logen in Deutschland im 20. und 21. Jahrhundert

25. Der Alte und Angenommene Schottische Ritus von Deutschland und die Frauen

26. Internationale Organisationen für liberale Freimaurerei

27. Gemischte virtuelle Internetlogen

28. „Freie Frauen von gutem Ruf“

29. Das Zusammenwirken von Freimaurern und Freimaurerinnen und die Regularitätsklausel

Abkürzungsverzeichnis

Literaturverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

„Frauenlogen gehören mittlerweile zum festen Bestandteil der universellen freimaurerischen Landschaft.“

(Humanität Das Deutsche Freimaurer-Magazin Jg. 44 (2018), Nr. 2, S. 35)

Schwesterngedicht

O Brueder, die ihr hier mit Gunst!

Der Schwestern Kopf für Maurerkunst

Untuechtig waehnt, hoert auf zu laestern.

Denn was ihr koennet, alles das

Und mehr kann ohne Winkelmaß

Und Zirkel manche unsrer Schwestern.

Ihr bringt´s durch Theophrasts* Arkan

Nun schon so weit, daß dann und wann

Die Tiegeln samt dem Golde scheitern:

Die Schwestern koennen, Gott weiß wie,

Doch sicher ohne Alchymie

Euch euer Gold weit besser laeutern.

Durch Schroepfers** magische Gewalt

Bezaehmt, muß manche Luftgestalt

Zu allem, was ihr wollt euch taugen:

Die Schwestern fesseln einen Troß

Dienstbarer Geister manchmal bloß

Durch die Magie in ihren Augen.

O Brueder, Edelmuth verkennt

Nie neidisch fremden Werth, und goennt

Gern jedermann sein Bißchen Ehre.

Drum goennt sie unsern Schwestern auch!

Es toen’ ihr Lob nach Maurerbrauch

Aus unserm blinkenden Gewehre.

Br. J. F. R.

(Journal für Freymaurer, Wien, 3. Jg. (1786) 3. Heft, S. 141/142)

* Theophrastus Bombast von Hohenheim, genannt Paracelsus (1493 o. 1494–1541), Arzt, Alchemist, Astrologe, Mystiker

** Johann Georg Schröpfer oder auch Schrepfer (1738–1774), Freimaurer, Hochstapler, Zauberkünstler, Okkultist

Vorbemerkungen

Die noch heute gültigen „Alten Pflichten“ von 1723 – das Grundgesetz der Freimaurerei – geben unter anderem vor, dass die Freimaurerlogen Männerbünde sein müssen. Diesen Grundsatz haben alle „regulären“, d. h. von der United Grand Lodge of England (UGLE, Vereinigte Großloge von England) weltweit anerkannten Großlogen in ihren Satzungen fest verankert. Dazu gehören auch die fünf Großlogen der Vereinigten Großlogen von Deutschland (VGLvD). Regulären Freimaurerlogen wird daher schon immer vorgeworfen, dass sie keine Frauen aufnehmen. Mitunter wird ihnen sogar Frauenfeindlichkeit unterstellt. Reine Männerlogen sind aus Sicht der deutschen Finanzämter nicht „gemeinnützig“, da sie nicht beiden Geschlechtern offen stehen und somit nicht der Allgemeinheit dienen. In Zeiten der gewachsenen Emanzipation und Gleichberechtigung der Frauen ein schwieriges Thema! Leider argumentieren die Logenbrüder auf die Frage „Warum keine Frauen?“ oder auf diesbezügliche Vorwürfe selbst oft nicht immer sachgerecht oder diplomatisch, weil ihnen einerseits hierfür die nötigen Kenntnisse fehlen, andererseits sie nicht immer sofort die richtigen Argumente finden. Oft hört man dann, das geschieht halt aufgrund festgeschriebener Tradition. Auch seien Männer und Frauen ja zu unterschiedlich. Oder auch, wenn Frauen dabei wären, würde sich so mancher Bruder „als Gockel aufführen“, eventuell sogar „anbandeln“ wollen, und damit letzten Endes die Männergemeinschaft stören. Auch seien die verwendeten Symbole und Riten bauhandwerklicher und daher männlicher Natur.

Und doch haben die Frauen in der langen Geschichte der Freimaurerei eine ständig wachsende Rolle gespielt, die bis heute mit zunehmender Emanzipation der Frauen immer mehr an Bedeutung gewonnen hat. Insbesondere haben sich seit langem Frauenrechtlerinnen in ihrem Kampf um die Gleichberechtigung auch für die Öffnung der Freimaurerei für Frauen eingesetzt. Inzwischen existieren weltweit sowohl gemischtgeschlechtliche Freimaurerlogen, als auch reine Frauenlogen. Und deren Ablehnung durch die regulären Freimaurerlogen hat erfreulicherweise immer mehr abgenommen.

Es gibt heute viele Schriften zu dieser Thematik, die aber (leider) meist in französischer und mitunter in englischer Sprache abgefasst sind, da sich in Frankreich, Großbritannien und den USA die feminine Freimaurerei im Gegensatz zu Deutschland viel früher und bis heute stärker entwickeln konnte. Daher sind in diesen Ländern bedeutend mehr einschlägige historische Quellen und Dokumente überliefert, und das Interesse an diesbezüglichen Forschungen und Veröffentlichungen ist ungleich größer. Selbst die 2017 in Deutschland erschienene Festschrift zum 70. Geburtstag des Freimaurerforschers Jan A. M. Snoek enthält dessen Beitrag „Freemasonry and Women“ in englischer Sprache. Und seine früheren bedeutenden Bücher zur Adoptionsmaurerei der Damen sind lediglich in Frankreich und England herausgebracht worden.

Gisèle und Yves Hievert-Messeca gehen in ihrer immerhin einen Zeitraum von rund drei Jahrhunderten (1740 bis heute) umfassenden Schrift „Femmes et francmaçonnerie“ von 2015 über die feminine Maurerei in Frankreich eingangs auf die Gründe des in der Neuzeit jahrzehntelangen Fehlens entsprechender Forschungsliteratur ein. Lange hätten die Historiker die feminine Freimaurerei als eine Art „Schäferspiel“ eingestuft. Und sie hätten dieses Thema als unwichtig angesehen. Auch habe eine gewisse Scheu bei den Historikerinnen selbst bestanden, sich mit diesem früher rein maskulinen Studiengebiet zu beschäftigen. Erst seit den 1980er Jahren erschienen mehrere Schriften zur femininen Freimaurerei. In ihrer vorangestellten Bibliografie listen sie die wichtigsten – fast alle in französischer Sprache – auf. Darunter befindet sich lediglich der deutsche Beitrag „Androgyne Arkangesellschaften und Freimaurerei. Entwicklungs- und Beziehungsprobleme aus der Perspektive hochadliger Frauen“ von Bärbel Raschke aus dem Jahre 2002.

So fehlten bisher offensichtlich deutschsprachige Schriften, die die historische Entwicklung der femininen Freimaurerei beleuchten. Deshalb hat der Autor bereits vor einigen Jahren nach bei Gästeabenden in Logen gehaltenen Vorträgen aufgrund des relativ großen Interesses den schwierigen Versuch unternommen, in einer Schrift einen diesbezüglichen Überblick darzulegen. Da die Entwicklung in Deutschland nicht losgelöst von den eigentlichen Ursprungsländern der femininen Freimaurerei – dies betrifft in erster Linie Frankreich als deren Wiege – betrachtet werden kann, wurde darin auch deren Geschichte berücksichtigt. Außerdem wurden auch die historischen Vorläufer der Freimaurerei, wie die alten Bauhütten, aber auch die Sozietäten der Ritterorden und Salongesellschaften sowie freimaurer-ähnliche Logen und Orden eingebunden, sofern sie auch Frauen zuließen. Denn es ging dem Autor darum, einen Gesamtüberblick zu liefern, auch unter Einbeziehung von gemischtgeschlechtlichen Vereinigungen der Frühzeit, in denen zunächst Frauen mehr oder weniger gleichberechtigt begannen, in den bisherigen Männerdomänen Fuß zu fassen. Vor allem in Deutschland war es ein langer und steiniger Weg, bis auch Frauen in den Freimaurerbund eintreten konnten.

Es war nicht immer einfach, an alle wichtigen Quellen zu gelangen. Doch findet man inzwischen zu dieser Thematik im Internet viele Beiträge, aber auch relativ viel digitalisiertes Material älteren und jüngeren Datums. Seit der ersten im Eigenverlag des Autors erschienenen Auflage im Jahre 2011 – damals noch unter dem Titel „Frauen und Freimaurerei“ – sind viele weitere Quellen zugänglich geworden bzw. neu erschienen. Der Salier Verlag Leipzig hat sich dankenswerterweise bereit erklärt, eine aktualisierte und bedeutend erweiterte Auflage herauszubringen, sodass diese einem breiteren Leserkreis als bisher zur Verfügung gestellt werden kann. Denn ein Freimaurer meinte kürzlich gegenüber dem Autor, „ein solches Buch ist eigentlich eine Pflichtlektüre für jeden Bruder Freimaurer“.

Nicht zuletzt aus Gründen der besseren Lesbarkeit und der überblicksartigen Darstellung wurde darauf verzichtet, alle verwendeten Quellen detailliert anzugeben. Dies betrifft vor allem ältere englische und französische. Auch ist manches immer wieder von den Autoren übernommen worden und nicht durch Originaldokumente belegt. Oft mussten die mitunter wenigen Details aus mehreren Schriften – unter anderem aus älteren freimaurerischen Enzyklopädien – sowie aus dem Internet herausgezogen werden und manche unterschiedliche Zeitangaben berichtigt bzw. abgeglichen werden. Wo es als erforderlich erschien, wurde zumindest auf die jeweiligen Autoren hingewiesen. Zwecks weiterer Vertiefung wurden die wichtigsten Quellen im Literaturverzeichnis aufgeführt. In den Zitaten wurden Orthografie (auch fehlerhafte) und Satzzeichen aus den Originaltexten stets übernommen.

1

Einleitung

Wenn es um die Wurzeln der Freimaurerei geht, wird mitunter – sicherlich nicht ernsthaft gemeint – der erste Mensch Adam als Urvater der Freimaurer genannt. Auch wenn dies der schottische Prediger James Anderson (um 1678–1739) als hauptsächlicher Verfasser der „Alten Pflichten“ von 1723 so nicht behauptet hat, so wird dabei doch auf die seinem Werk vorgeschaltete „Chronologie“ Bezug genommen, in der es übersetzt heißt: „Adam, unser Urvater, der nach dem Bilde Gottes, des großen Baumeisters des Universums, geschaffen wurde, muss die Freien Künste, vor allem die Geometrie, in seinem Herzen eingeschrieben haben; denn nach dem Sündenfall finden wir deren Grundsätze in den Herzen seiner Nachkommen.“ Die edle Wissenschaft der Geometrie sei nunmehr die Grundlage der Künste, wie der Maurerei und Architektur. Analog haben die Logen des 18. und 19. Jhs., die Frauen zu initiieren begannen, auf die biblische Geschichte Bezug genommen und in vielen Ritualen die Kandidatin als Eva symbolisiert.

Die Anfänge der Freimaurerei werden uns immer unter einem Nebelschleier verborgen bleiben. Inzwischen hat man sich meist darauf geeinigt, die Wurzeln der Freimaurerei in den alten Bauhütten des Mittelalters zu suchen. Um die Entwicklung der femininen Freimaurerei nachvollziehen zu können, ist es sehr wichtig, den historischen Hintergrund – vor allem hinsichtlich der Stellung der Frau im Spiegelbild der jeweiligen Zeitepoche – zu berücksichtigen. Die geschichtlich unterschiedliche Geschlechterrolle von Mann und Frau ist in der Literatur hinreichend beleuchtet worden. Im 17. und 18. Jh. war die Männerdominanz aus der Tradition heraus viel ausgeprägter als heute. Der Frau wurden damals die Fähigkeiten für die Bereiche Politik, Wissenschaft, Wirtschaft und für wesentliche Gebiete der Arbeitswelt noch abgesprochen. Dazu kommt, dass Männer naturbedingt aus soziobiologischer Sicht stärker als Frauen zur Bildung von Bünden neigen. Lionel Tiger liefert hierfür folgende Definition:

„Als Männerbünde verstehen wir fest institutionalisierte, d. h. über Generationen währende Kontinuität und eigene rituelle Formen besitzende Zusammenschlüsse von Männern. Bei Männerbünden geht es immer noch um die Erhaltung und Schaffung von zumindest punktuellen ,Männerreservaten‘.“

Männerbünde seien eine männergemäße, männerbezogene, exklusiv von Männern geprägte Form der Gesellung. Diese Tendenz zur Bildung von Männerbünden ist demnach historisch, als auch biologisch bedingt. Denn Humanforscher haben festgestellt, dass sich in reinen Männerbünden in der ganzen Welt Verhaltensweisen aus grauer Vorzeit verselbstständigt haben, die im Kern auf die alten Jägerkooperationen der Frühzeit zurückzuführen sind, und die damals für das Überleben sehr wichtig waren. Gemeint sind damit die das eigentliche Vereinsziel überlagernden Sitten und Verhaltensweisen der Männer, wie das Zusammengehörigkeitsgefühl und die Identifizierung mit einem gemeinsamen Ziel. Und so folgte auch die Freimaurerei in ihren Anfängen dem damaligen Trend, die Frauen auszuschließen, denn diese stünden dem auf die Frühzeit zurückgehenden Einigungsstreben der Männer im Weg (Jagd- und Kampfsituation), weil sie durch das Lagerleben zu Sozialkontakten anderer Art geformt würden. Horst Kischke leitet daraus Folgendes ab:

„Projiziert man diese Merkmale auf die Freimaurerei, so erkennt man deutlich, dass sich auch hier diese Wesenszüge wiederfinden. Das Zusammengehörigkeitsgefühl trifft völlig zu. Das Wettkampfmoment ist teilweise im Klubleben und in den Diskussionen zu finden, Ritualfeiern dienen zur Pflege der Hierarchien. Abwehrtendenzen sind in der Neigung zur Abschottung gegenüber der Gesellschaft (Geheimnis, Verschwiegenheit) erkennbar.“

Das zweibändige Werk „Männerbande – Männerbünde“ von Gisela Völger und Karin v. Welck dokumentiert, wie in allen menschlichen Zeithorizonten und Kulturen das maskuline „Vereinswesen“ blühte. Den Begriff „Männerbund“ hat 1902 der Ethnologe und Historiker Heinrich Schurtz (1863–1903) in seiner Schrift „Altersklassen und Männerbünde“ erstmalig geprägt. Das Resultat seiner Forschungen zum Gesellschaftsleben lautet:

„Das Weib steht vorherrschend unter dem Einfluss der Geschlechtsliebe und der aus ihr entspringenden Familiengefühle, der Mann wird dagegen mehr durch einen reinen Geselligkeitstrieb, der ihn mit seinesgleichen verbindet, in seinem Verhalten bestimmt.“

Seitdem werden die Begriffe „Männerbünde“ und „Männerverbände“ von Soziologen häufig gebraucht. Ein Männerbund ist per definitionem eine verschworene Gemeinschaft mit einem bestimmten Ziel, bei dem keine Frauen zugelassen sind. Männer fühlen sich „naturgemäß“ stärker als Frauen zu einer gleichgeschlechtlichen Gruppenbildung hingezogen. Männerbünde haben eigene Verkehrsformen, Wertmaßstäbe und Denkfiguren: Treue, Ehre, Gefolgschaft, Gehorsam und Unterwerfung. Sie bedürfen der Aura des Geheimnisvollen, denn Initiationsriten, Zeremonien und ein bestimmtes Sprachvokabular verbinden. Helmut Blazek geht ebenfalls umfassend in seiner Schrift von 1999 auf diese maskulinen Eigenschaften ein, die bereits im Knabenalter zutage treten, und die in der Vergangenheit eine oft negative Rolle bei gesellschaftlichen und kriegerischen Machtansprüchen spielten.

Und doch – geht man weit in der Geschichte zurück – gab es einige sowohl reine Frauen- als auch gemischtgeschlechtliche Bünde. Beim ägyptischen Isiskult und dem Kult der Kybele in Phrygien agierten Frauen. Die Griechen hatten ihre Sybillen, die Römer ihre Vestalinnen. In den etruskischen „Sodalitäten“ waren beide Geschlechter gleichberechtigt. Bei den Eleusinischen Mysterien zu Ehren der Göttinnen Ceres und Proserpina konnten beide Geschlechter initiiert werden. Dagegen durften an den eleusinischen „Thesmophorien“ in Griechenland im Oktober zu Ehren der Göttin Demeter Thesmophoros, der Göttin des Ackerbaus, nur verheiratete Frauen mit Bürgerrecht teilnehmen. Das Betreten der Tempel durch Männer war bei Todesstrafe verboten. Laut Leopold Katschers (1853–1939) Schrift „Weibliche Geheimbündelei“ waren dagegen die Druidenpriesterinnen „blutrünstig“, da sie aus den Eingeweiden der von den Druiden zum Tode verurteilten und von ihnen getöteten Menschen weissagerische Schlüsse zu ziehen hatten. Das Resümee Katschers zu dieser frühen Einbindung von Frauen:

„Viele von ihnen führten ein Leben ewiger Keuschheit, während andere sich der grössten Zügellosigkeit hingaben.“

Alle von der UGLE anerkannten Freimaurerlogen nehmen bis zum heutigen Tage keine Frauen auf. Und doch haben sich seit Mitte des 18. Jhs. gemischtgeschlechtliche Logen und viel später auch reine Frauenlogen herausgebildet. Diese Entwicklung ging vom aufgeklärten Frankreich aus und verbreitete sich von dort aus in die ganze Welt, nach Deutschland wegen der hier traditionsbedingten Dominanz der maskulinen Maurerei bis auf ganz wenige Ausnahmen aber erst nach dem Zweiten Weltkrieg.

2

Die „Alten Pflichten“ – Grundlage der maskulinen Freimaurerei

Abb. 1: James Anderson

In Abschnitt III der „Alten Pflichten” von Reverend James Anderson heißt es:

„The Persons admitted Members of a Lodge must be good and true Men, freeborn, and of mature and discreet Age, no Bondsmen, no Women, no immoral or scandalous Men, but of a Good Report.“

Zu Deutsch:

„Die für eine Loge zugelassenen Personen müssen gute und wahrhaftige Männer sein, frei geboren, in reifem und gesetztem Alter, keine Leibeigenen, keine Frauen, keine sittenlosen und übel beleumdeten Männer, sondern nur solche von gutem Ruf.“

Daher wurde auch in den alten Freimaurerlogen bei der Aufnahme die linke Brust des Kandidaten entblößt, um nachzuweisen, dass er männlichen Geschlechtes sei.

In den regulären, das heißt von der UGLE anerkannten Logen, sind somit seit jeher die Lebenspartnerinnen der Freimaurer und mitunter weitere weibliche Angehörige – seit der zweiten Hälfte des 18. Jhs. meist als „Schwestern“ bezeichnet – von den rituellen Arbeiten und internen Beratungen der Freimaurerlogen ausgeschlossen. Sie konnten und können jedoch an bestimmten Logenversammlungen, meist als Schwesternfeste oder -logen bezeichnet, an geselligen Zusammenkünften, wie an Bällen, Konzerten und Vortragsund Theaterveranstaltungen sowie an Ausflügen teilnehmen. Vom Autor ist darüber 2017 die Schrift „Die Brüder und ihre Schwestern“ erschienen, in der er den historischen Wandel in der Einbeziehung dieser Schwestern in das Logenleben schildert.

Am 4. September 1929 zementierte die UGLE in ihren „Basic Principles“, den „Grundprinzipien“, den Ausschluss der Frauen zusammen mit einem Kontaktverbot zu gemischtgeschlechtlichen sowie zu rein weiblichen Logen. Diese Regeln wurden am 7. September 1949 nochmals durch das Papier „Aims and Relationships of the Craft“ („Ziele und Beziehungen der Freimaurerei“) unterstrichen. 1989 wurde die für eine Anerkennung bis heute gültige Formulierung noch etwas deutlicher verschärft: Freimaurer müssen Männer sein, und sie und ihre Logen dürfen keine maurerische Verbindung zu Logen haben, in denen Frauen Mitglieder sind.

Warum keine Frauen? Wenn Anderson die Frauen ausdrücklich ausschloss, so war er gewiss nicht frauenfeindlich, sondern folgte lediglich den Grundsätzen der alten Werkmaurer, die nur in wenigen ausgewählten Fällen weibliche Personen in ihre Zunft aufnahmen. Nur die Königin von Saba wurde nach der Legende als einzige weibliche Person durch die Bauzunft geehrt. Das Aufstellen ihres Bildes in Verbindung mit König Salomon in deutschen Domen erfolgte wahrscheinlich daher, weil sie zum Legendenkreis seines Tempelbaues gehört.

Bis heute wurde immer wieder von Frauen bemängelt, dass in der Aufzählung der Nichtinitiierbaren in den „Alten Pflichten“ die Frauen zwischen Leibeigenen und sittenlosen Männern rangieren. So meint 2009 die amerikanische Historikerin Karen Kidd in ihrem Buch über die Lebenswege früher Freimaurerinnen:

„Es ist kein Zufall, dass Anderson die Frauen zwischen diesen beiden Kategorien angesiedelt hat. Die Bloßstellung ist eindeutig. Frauen waren nicht freier als Sklaven oder Männer, die Sklaven ihrer eigenen Leidenschaften waren. Soweit es Anderson und andere Freimaurer dieser Zeit anbelangt, ist die Ungeeignetheit der Frau als Freimaurerin im Mangel an Freiheit begründet. “

Angelika Ebrecht drückte dies schon 1989 folgendermaßen aus: „Frauen wurden so auf eine Stufe mit sozial Deklassierten gestellt.“ Und Cecile Révauger überschreibt im gleichen Zusammenhang in ihrer Schrift von 2018 das erste Kapitel mit der hier ins Deutsche übersetzten hintergründigen provokativen Frage „Ohne Leibeigene, ohne Frauen?“

Dem griechischen Philosophen Aristoteles wird übrigens folgendes Zitat nachgesagt: „Auch das Weib und der Sklave können sittlich tüchtig sein, obwohl im Allgemeinen das Weib und der Sklave meistens geringwertig ist.“ Man bedenke aber, zu welcher Zeit er dies angeblich ausgesprochen haben soll.

Doch ganz so frauenfeindlich dürfte dies James Anderson als Theologe mit seiner Auflistung der Nichtinitiierbaren nicht gemeint haben. Er wollte vermutlich in seiner Aufzählung zunächst die beiden auszuschließenden Personenkreise, also (echte) Leibeigene und Frauen, aufführen, um dann zur Kategorie „Mann“ zu kommen und die für eine Initiation ebenfalls nicht infrage kommenden unsittlichen Männer danach als Nächste benennen. Andererseits ist seine Einstellung auch der damaligen Zeit geschuldet, in der die Männer dominierten. Und das Bauwesen im Mittelalter war Männersache. Wenn man das Verhältnis der Freimaurer zu den Frauen besser verstehen will, muss man weit in die Geschichte zurückgehen. Es ist unbestritten, dass die Freimaurerei gewisse Wurzeln im Bauwesen des Mittelalters hat. Da waren keine Frauen tätig, zumindest nicht unmittelbar am Bau, denn Steine brechen, transportieren und behauen sowie in ein Bauwerk einfügen waren eine körperlich anstrengende Arbeit auf Schwindel erregenden Gerüsten.

Abb. 2: Sabina von Steinbach (Moritz v. Schwind, 1844)

Zwar soll Sabina von Steinbach der Legende nach eine Steinmetzin des 1. Jhs., Tochter des Baumeisters Erwin von Steinbach (um 1244–1318), am Straßburger Münster gewesen sein. Als nach dem Tod des Vaters ihr Bruder Johann zwischen 1318 und 1339 den Bau fortsetzte, soll auch Sabina selbst dabei tätig gewesen sein und zwei Skulpturen für das Südportal angefertigt haben, was man angeblich aus alten Inschriften auf den Figuren geschlossen habe. Aus heutiger Sicht handelt es sich jedoch lediglich um eine legendenhafte Romantisierung als Zeichen der ebenfalls schöpferischen Kraft einer Frau. Denn diese beiden Steinplastiken sollen nach neuesten Erkenntnissen bereits um 1225 von einem unbekannten „Ecclesiameister“ geschaffen worden sein. Auch Karen Kidd erklärt im Zusammenhang mit dem meist spektakulären Eindringen von Frauen in Freimaurerlogen, Sabina von Steinbach habe nie existiert.

Immerhin ist eindeutig dokumentiert, dass in einigen Fällen Witwen und Töchter von Bauleuten in Zünfte oder andere ähnliche Bauvereinigungen aufgenommen wurden. Das früheste in den Akten der englischen königlichen Kanzlei, den sogenannten „Close Rolls“, im Jahre 1256 dokumentierte Mitglied einer Maurerzunft ist eine Frau namens Gunnilda aus Norwich. Und die Statuten der Maurerzunft in Lincoln des Jahres 1389 beziehen sich sowohl auf Brüder als auch auf Schwestern. In der wahrscheinlich ältesten bekannten maurerischen Handschrift, dem um 1390 entstandenen „Regius Manuskript“, auch als gereimtes „Regius Poem“ bezeichnet – nach der von J. O. Halliwell verfassten Überarbeitung von 1840 oft auch „Halliwell Manuscript“ genannt – das die verpflichtenden moralischen Regeln des mittelalterlichen Bauhandwerks enthält, heißen die drei letzten Zeilen der vierten Strophe der Umarbeitung aus der mittelenglischen Fassung:

„In that honest craft to be perfect; And so each one shall teach the other,And love together as sister and brother.”

Zu Deutsch:

„Um in diesem ehrbaren Handwerk perfekt zu sein; soll ein jeder den anderen belehren und einander lieben wie Schwester und Bruder.“

Und im zehnten der 15 Verhaltensartikel steht in Übersetzung:

„Der zehnte Artikel ist dazu da, dass in der Zunft hohe und niedrige Grade wissen, dass ein Meister nicht den anderen verdrängt, sondern man sich zueinander wie Schwester und Bruder verhält, in diesem merkwürdigen Handwerk zu allen und jeden, der ein Meistermaurer ist.“

Der Leipziger Schriftsteller Hermann Marggraff (1809–1864), Mitglied der Loge Balduin zur Linde, hat übrigens 1842 seine Übersetzung des „Halliwellschen Regius Manuskripts“ als „Urgeschichte der Freimaurerei in England“ veröffentlicht.

Aus den Aufzeichnungen der Zunft Corpus Christi im englischen York aus dem Jahre 1408, die sich in der „Harleian Collection“ in London befinden, erfährt man, dass ein Lehrling dem Meister, der Dame oder irgendeinem anderen Maurer zu gehorchen habe. Und er wird wiederholt aufgefordert, „nicht die Ratschläge deines Meisters oder deiner Dame oder Geheimnisse zu verraten“.

Es konnte anhand weiterer Dokumente nachgewiesen werden, dass mit „Dame“ nicht die Ehefrau des Meisters, sondern eine Maurermeisterin gemeint ist. Aus den Aufzeichnungen vom 16. April 1683 der Bauhütte Mary’s Chapel in Edinburgh geht hervor, dass die Witwen der Meister als „Dame“ oder „Mistress“ aufgenommen werden konnten, was jedoch ein seltenes Privileg war. Denn anderntags wurde laut Protokoll die Witwe Margarete Wild eingegliedert. Paul Rich behauptete 1997 sogar, dass aus einem Protokoll desselben Jahres hervorgeht, dass die Leitung der Bauhütte einer „Dame“ oder „Mistress“ übertragen wurde.

Abb. 3: Les Maçonnes (Die Maurerinnen, Illustration von 1447 aus dem„Roman de Girart de Roussillon“)

Aus Dokumenten der Maurerzünfte aus dem 17. Jh. erfährt man, dass es sich bei den aufgenommenen Frauen um nicht „operative“ Mitglieder handelte. Was jedoch nicht bedeutet, dass sie im heutigen freimaurerischen Sinne sogenannte „spekulative“ Maurerinnen waren, sondern, dass sie lediglich keine schweren physischen Arbeiten durchzuführen brauchten. Aber sie hatten unter der Anleitung von Maurermeistern bestimmte andere helfende Tätigkeiten für die Zunft zu übernehmen. Es war jedoch selten, dass Frauen von Maurermeistern das Privileg einer solchen Aufnahme genießen konnten. Im „Mason’s Court Book“ von 1696 sind zwei Witwen als Mitglieder einer operativen Bauhütte vermerkt.

Im „York Manuscript No. 4“ von 1693 der Grand Lodge of York steht:

“The one of the elders taking the Booke,and that hee or shee that is to be made mason shall lay their hands thereon,and the charge shall be given.”

Etwas frei übersetzt heißt das:

„Einer der Älteren nimmt das Buch [die Bibel],möge er oder sie [sic!], der oder die zum Maurer gemacht werden soll,die Hände darauf legen,und die Pflicht soll auferlegt werden.“

Dieses Manuskript wird allgemein als Kopie angesehen, dem diese Passage beigefügt wurde. Interessant ist, dass sich seit langem einige Historiker streiten, ob mit „shee“ „she“ (sie, Singular) oder wegen eventueller falscher Transliteration „they“ (sie, Plural) gemeint ist. Der Reverend Neville Barker Cryer (1934–2013), eine Kapazität auf dem Gebiet der Freimaurerforschung, soll das Dokument persönlich geprüft und in der New Yorker „Masonic Times“ vom Mai 1995 erklärt haben, dass die Lesart eindeutig „she“ sei. Viele Historiker seien nach seiner Meinung zu maskulin orientiert gewesen und wollten daher nicht wahrhaben, dass auch Frauen Zugang zu den Bauhütten hatten. Auch seien in anderen englischen Gilden dieser Zeit eindeutig Männer als auch Frauen vertreten gewesen.

Ein Londoner Dokument (MS 5984) der Guildhall Library weist sogar aus, dass zwischen 1713 und 1715 einige männliche Maurerlehrlinge unter der Leitung weiblicher Meister arbeiteten. In der Literatur wird häufig Mary Banister, die Tochter eines Friseurs aus Barking erwähnt, die laut Protokoll am 12. Februar 1714 in Südengland als Maurerlehrling in die London Company of Masons (Londoner Maurerzunft) aufgenommen wurde. Sie hatte sieben Jahre lang als Lehrling an diese Organisation ein Lehrgeld in Höhe von 5 Schillingen zu zahlen.

Die Frage drängt sich nun auf, ob es bald nach dem Übergang von der „operativen“ zur „spekulativen“ Maurerei auch weibliche Mitglieder gab? Jan Snoek vermutet dies zumindest. Denn zwar habe der Großsekretär Laurence Dermott (um 1720– 1791) in seinem 1756 veröffentlichten Konstitutionsbuch für die 1751 neugegründete Antient Grand Lodge of England das Verbot der Aufnahme von Frauen von Anderson übernommen, jedoch befänden sich unter den Unterzeichnern 15 namentlich bekannte Frauen. Snoek fragt daher: „Welchen Nutzen würde dieses Buch für diejenigen haben, wenn sie nicht selbst Maurer gewesen wären?“

3

Probleme mit dem Ausschluss der Frauen

Nachdem um das Jahr 1717 in London die erste Großloge der Welt gegründet worden war, breitete sich die Freimaurerei über Frankreich innerhalb Europas und schließlich auch nach Übersee aus. Dieser Bund bediente sich einer Arkanpraxis, die auf die mittelalterlichen Bauhütten zurückgeht. Wie früher die Bauregeln, unterlagen nun auch die symbolischen Regeln der Freimaurerei der Geheimhaltungspflicht. Der durch die Logen geschaffene gesellschaftliche und moralische Freiraum wurde durch dieses Gebot geschützt. Unter diesem Schutz sollten sich Sittlichkeit, Vernunft und Humanität der Freimaurer entfalten. Und ein Geheimsystem schafft schließlich einen starken Zusammenhalt zwischen den Mitgliedern untereinander und schützte die aufgeklärten „Andersdenkenden“ vor der damals herrschenden religiösen oder politischen Verfolgung. Auch wenn die früher aus heutiger Sicht übertriebene „Geheimniskrämerei“ den Argwohn der Oberen, vor allem der Kirche schürte, so blieben doch die freimaurerischen Praktiken nicht lange geheim, was die zahlreichen überlieferten sogenannten „Verräterschriften“ des 18. Jhs. beweisen. Dass es keine eigentlichen Geheimnisse in der Freimaurerei gibt, drückte schon der Freimaurer Adolph Freiherr von Knigge (1752–1796) in seiner anonymen Schrift von 1781 in einem fiktiven Brief an einen profanen Freund folgendermaßen aus, „dass in der ächten Freymaurerey eigentlich nichts gelehrt wird. [...] Alle Menschen könnten ebenfalls unsre Hieroglyphen besitzen, ohne dadurch Freymaurer zu werden, mithin liegt es nicht an uns, sondern an der Welt, daß wir etwas geheim halten.“ Ein sich als Freimaurer Ausgebender fragte am 14. September 1724 in der britischen Zeitung „Plain Dealer“: „Warum nehmen wir nicht ebenso wie Schneider Frauen in unsere Logen auf?“ Ihm wurde daraufhin geantwortet: „Ich habe einige Gründe zu befürchten, dass unsere Geheimnisse gefährdet sind.”

In der Gründerzeit der konstituierten Freimaurerei Anfang des 18. Jhs. war die Einstellung zur Frau noch eine völlig andere. Dies war wohl einer der Hauptgründe, dass sich die Freimaurerei als Männerbund konstituierte, obwohl diese von einer humanitären Geisteshaltung ausging, und daher auch Frauen gegenüber hätte offen sein müssen. Es gibt mehrere Legenden, die den damaligen Unmut der Frauen gegen die sie ausschließende Männer-Freimaurerei, aber auch ihre Neugier zum Ausdruck bringen. Schon Anderson flocht in seinem einleitenden Kommentar der „Alten Pflichten“ von 1723 folgenden Satz ein: „Die so hoch gebildete und großmütige englische Königin Elisabeth, die alle anderen Künste begünstigte, war der Freimaurerei nicht hold; nur deshalb, weil sie als Weib nicht Maurer werden konnte.“ Und sein Zeitgenosse Charles Johnson schrieb im selben Jahr ähnlich über diese auch unter dem Beinamen „Virgin Queen“ („jungfräuliche Königin“) bekannt gewordene Elisabeth I. Tudor: „Eine hoch stehende Fürstin konnte leider mit Rücksicht auf ihr Geschlecht nicht zugelassen werden. Ihre Neugier wurde hierdurch verletzt, und vielleicht war dies das einzige Mal in ihrer langen Regierung, dass das Weib über die Königin den Sieg davontrug.“ Diese Fabel ist eindeutig erfunden, denn die besagte englische Königin Elisabeth I. (1533–1603) regierte von 1558 bis zu ihrem Tode, also noch in einer Zeit der operativen Maurerei.

In einer vom Österreicher Leopold von Sacher-Masoch (1836–1895) verfassten Novelle „Maria Theresia und die Freimaurer“ erzählt dieser, die Kaiserin Maria Theresia habe nach dem Winter 1765 aus weiblicher Eifersucht, weil ihr ein die Freimaurerei bekämpfender Jesuit weismachen wollte, die Logen nähmen heimlich auch Frauen auf, in Männerkleidern einer Arbeit der Wiener Loge ihres Gatten Franz Stephan von Lothringen (1708–1765) beigewohnt. Hierbei handelt es sich eindeutig um eine romanhafte Erfindung, zumal ihr Gemahl zwar 1731 Freimaurer geworden war, jedoch in Wien als solcher nicht mehr aktiv wurde und bereits Mitte 1765 verstarb. Aber es ist eine historisch belegte Tatsache, dass Maria Theresia die 1742 gegründete Wiener Loge Zu den drei Kanonen bereits etwa ein halbes Jahr später, am 7. März 1743, durch 100 Grenadiere stürmen ließ und anschließend verbot. Über die genauen Gründe herrscht heute immer noch Unklarheit. Jedoch zeigt auch diese Novelle, dass der Ausschluss der Frauen in der Literatur ebenfalls gern aufgegriffen wurde. Begreiflicherweise wurde über die Logen, in der die Damen keinen Zutritt hatten, viel gesprochen, und man sagte diesen Vereinigungen mitunter die schimpflichsten Dinge nach.

Der Ausschluss der Frauen durch die „Alten Pflichten“ hatte bereits nach deren Veröffentlichung bei der englischen Bevölkerung Unverständnis und Ablehnung hervorgerufen. Die Freimaurer wurden als schlechte Ehemänner und sogar als Frauenhasser bezeichnet. Es wurden von England aus sogar solche absurden Gerüchte verbreitet, die Logen würden dazu dienen, Prostituierte zu empfangen und homosexuelle oder sogar sodomitische Praktiken auszuüben. Ein sich „Euclides“ nennender Freimaurer aus der Loge Horn in Westminster schrieb daher im Jahre 1738 wegen „unbefugter Lästerungen“ gegen den Freimaurerbund in einem Brief an James Anderson, der in dessen ins Deutsche übersetzten „Neuen Constitutionen-Buch“ abgedruckt wurde:

„Einige haben die Bruederschafft, als Feinde des schoenen Geschlechts, boßhaffter Weise gelaestert, und zwar mit solchen Ausdruecken, die nicht wehrt sind, daß man sie wiederhole, oder etwas darauf antworte. Allein ob gleich in den LogeStunden die Maurer des Umgangs mit Weibs-Personen (Wie solches von vielen andern Gesellschafften geschiehet) nicht zulassen, so geben sie doch, so wohl als andere Maenner, gute Ehemaenner ab, wie es ihre ruehmliche Pflichten mit sich bringen.“

Die ins Deutsche übertragene anonyme französische Schrift „Der verrathene Orden der Freymäurer“ von 1745 beschreibt eingangs die diesbezüglichen Vermutungen mancher Frauen, die es aufzuklären galt.

„Sie haben von dem Orden der Freymaeurer ganz anders gedacht. Als sie erfahren haben, mit welcher Maeßigkeit sich diese bey ihren, sowohl besondern als feyerlichen Mahlzeiten auffuehrten, so haben sie sich nicht einbilden koennen, daß diese ehrwuerdigen Mitbrueder eben dieselben Ursachen gehabt haetten, sie von ihren Gesellschaften auszuschliessen. In der Einbildung, daß die Mannspersonen, ohne sie nur strafbare Ergetzlichkeiten geniessen koennten, haben sie den Wolluesten, welche die Freymaeurer in ihren Versammlungen empfunden, die allerverhaßtesten Farben gegeben.“

Klagen über den Ausschluss der Frauen wurden schon sehr früh laut. Dies unterstreichen unter anderem Zeitungen des frühen 18. Jhs. So vermeldete im Januar 1733 die „Vossische Zeitung“ aus Großbritannien Folgendes:

„.Das Geheimnis wird denen Gliedern der Gesellschaft bey ihrer Aufnahme offenbaret, es müssen sich aber selbige mittelst eines scharfen Eides verbinden, solches niemanden zu entdecken. Derart, daß, als eine gewisse vornehme Prinzessin, die dieses Geheimnis gerne wissen wollte, einen auch vornehmen Herrn dazu beredete, daß er sich in diese Fremesen würde begeben und hiernächst die Eröffnung solchen Geheimnisses von ihm begehrte, derselbe ihr solches gleichwohl abgeschlagen.“

Am 18. April 1737 meinte ein Pariser Korrespondent desselben Blattes, dass in Frankreich den Freimaurern sicherlich bald „das Cantate gelegt“ werde. „Das Frauenzimmer lasst ihre Scheelsucht, dass sie das männliche Geschlecht von den Geheimnissen ihrer Brüderschaft ausgeschlossen, ... ziemlich widerfahren.“ Und ein Artikel der „Berlinischen Privilegierten Zeitung“ No. 47 von 1737 vermerkte:

„Das Frauenzimmer, welches mit aller Gewalt sich eindringen will, wo es MannPersonen gibt, hat es überaus verdrossen, dass es sich aus der Gesellschaft der Freimaurer beständig ausgeschlossen gesehen.“

In Bern verstanden es Frauen, sogar die Regierung gegen den Orden aufzustacheln, der 1745 verboten wurde. Beschwerden gab es auch in Deutschland. 1785 veröffentlichte der Dichter und Herausgeber Christoph Martin Wieland (1733–1813) in seinem „Teutschen Merkur“ eine Auseinandersetzung über das Thema, „daß bei den Freymaurern den Frauen wohl das Herz offen stehe, aber die Loge geschlossen sei“.

Der Ausschluss wurde bereits frühzeitig – vor allem von gebildeten Frauen – bedauert. So legte die Stiftsdame Anna Metta, Gräfin von Schlitz gen. von Goertz (1686–1762), am 21. Oktober 1744 ein eindrucksvolles Konzept für eine ideale Freimaurer-Gesellschaft vor, in der auch Frauen – zwar nicht in der von Männern geleiteten Großloge – jedoch in Frauenlogen mitwirken sollten. So schreibt sie:

„... nemlich, eine Schuelerin in einer so nuetzlichen und loeblichen Gesellschafft zu seyn, habe ich das groesseste Verlangen von der Welt. Was ist nun zu thun? Wie gelange ich zu meinem Wunsch?“ Und schließlich: „Allsdann will ich mir ausbitten, daß ihr auch Frauenzimmer-Logen nach der obbeschriebenen Art ausrichten, und in einer derselben mich zu einer lehrbegierigen Schuelerin aufnehmen moeget.“

Im 18. Jh. fiel den Gegnern der Freimaurerei – aber sicherlich so manchem Freimaurer selbst – folgendes Argument hinsichtlich des Ausschlusses von Frauen ein. Diese würden von Natur aus zum Klatschen neigen. Deshalb könne man ihnen keine Geheimnisse anvertrauen, schon gar nicht solche der Freimaurerei. Doch solcherart fadenscheinige Begründungen fanden selbst vor fast dreihundert Jahren schon keinen besonderen Anklang. Auch stellte man häufig Vermutungen an, welche Geheimnisse die Freimaurer vor der Öffentlichkeit und den Frauen eigentlich hüten könnten.

Auch auf dem europäischen Kontinent, auf dem sich bald darauf die Freimaurerei ausbreitete, herrschte vielfach Unverständnis, was dazu führte, dass auch dort Freimaurer begannen, auf die erhobenen Vorwürfe einzugehen, diese zu widerlegen und den Ausschluss der Frauen öffentlich zu begründen. Ein oft zitierter diesbezüglicher Kommentar aus dem 18. Jh. lautet:

„Denn ob wir das schöne Geschlecht gleich hochschätzen, so lassen wir es bey uns doch nicht zu, damit dessen Reize unsere Brüder an der Arbeit, und Beobachtung der Arbeit nicht hindern mögen.“

Dass nicht nur die Frauen, sondern auch Nichtfreimaurer hinter die angeblichen Geheimnisse der Freimaurerei gelangen wollten, beweist das große Interesse an den frühen Veröffentlichungen der eigentlich geheim zu haltenden freimaurerischen Rituale und deren Kommentare, den sogenannten „Verräterschriften. Daher wurden in diesen Privatdrucken oftmals keine Verfasser, fingierte Verlagsorte oder beispielsweise lediglich „Germania“ angegeben. Nach einigen Enthüllungsartikeln in Zeitungen nach 1723 erschien 1730 in London erstmalig in Buchform die von Samuel Prichard herausgegebene Schrift „Masonry dissected“ (etwa: „Analysierte Freimaurerei“). Dieses viel beachtete und wiederholt aufgelegte Werk wurde 1736 auch ins Deutsche übersetzt.

Eine besonders bekannt gewordene „Verräterschrift“ stammt vom Abbé und Literaten Gabriel Louis Calabre Pérau (1700–1767) aus dem Jahre 1742 mit dem Titel „Le Secret des Francs-Maçons“ („Das Geheimnis der Freimaurer“). Alle diese Schriften wurden aber in den Schatten gestellt durch das seit 1745 in französisch und in deutsch wiederholt aufgelegte und vermehrte Werk: „L’ordre des FrancsMaçons trahi et Le Secret des Mopses Revelé“ („Der verratene Orden der Freimaurer und das entdeckte Geheimnis der Möpse“). Nach neuesten Erkenntnissen stellt lediglich die frühere Veröffentlichung von Pérau aus dem Jahre 1742 den ersten Teil dieser Schrift dar, die ihm fälschlicherweise oft insgesamt zugeschrieben wird. Alle diese Schriften befriedigten einerseits die damalige Sensationsgier, dienten aber andererseits auch den Logen als Ritualunterlagen. Pérau verteidigt eingangs die Freimaurerei mit folgenden lobenden Worten:

„Von allen Gesellschaften, welche die Menschen vom Anfange der Welt unter sich aufrichten koennen, ist niemals eine angenehmere, weisere, nuetzlichere, und zugleich sonderbarere als der Freymaeurer ihre gewesen.“

Und über die Frauen heißt es da:

„Die Frauenspersonen, welche ueberall seyn wollen, wo es Mannspersonen giebet, haben sich ungemein geaegert, daß sie sich staendig aus der Gesellschaft der Freymaeurer verbannet sehen. [...] Man hat so gleich geglaubt, daß, da sie die Frauenspersonen von ihren Versammlungen ausgeschlossen, sie das Absehen gehabt, die Unnuetzlichkeit und Unbedachtsamkeit daraus zu verbannen, um sich den allerernsthaftigsten Geschaeften gaenzlich zu ueberlassen.“

Ein anonym verfasstes „Sendschreiben eines Freymäurers an Mylord Robert Truell“, das 1741 in deutscher Übersetzung erschien, verteidigt die Frauen.

„Ihr vermeynet, Mylord, wir naehmen Frauenzimmer darum nicht in unsere Gesellschafft auf, weil wir uns vor die Schwatzhafftigkeit fuerchten, so diesem schoenen Geschlechte angebohren seyn soll. [...] Wir wissen aus Erfahrung, dass ein Frauenzimmer auch schweigen kann … “

Als fadenscheinige Begründung mutet andererseits die angeblich für die zarten Frauen zu raue Arbeit der Freimaurer an, da ja auch Salomo keine Frauen beim Tempelbau eingesetzt habe. Auch seien allerhand Zwistigkeiten durch die Frauen in einer Loge zu befürchten. Insgesamt wird jedoch in dieser Schrift eine Lanze für das schöne Geschlecht gebrochen. Denn:

„Wenn die Frauenzimmer wuesten, wie viel Gewalt sie über uns Freymaeurer haben, sie wuerden gelinder mit uns umgehen, und ihre Schwestern bestraffen, die aus Einfalt die haertesten Schimpfworte wieder uns fahren lassen. Mich wundert, daß sie nicht vorlaengst eine vertraute Gesellschafft unter sich aufgerichtet, und davon die Maenner ausgeschlossen haben. Denn dies waere ein recht gesundes Mittel, ihre Rache an uns auszulassen, ohne daß wir boese werden koennten.“

Auch wird in diesem „Sendschreiben“ folgende vermutlich erfundene, jedoch amüsante Geschichte erzählt. Eine vornehme englische Dame habe alles versucht, um in eine Loge aufgenommen zu werden. Als ihr dies nicht gelang, wollte sie Freimaurern ihr prächtiges Gartenhaus für Versammlungen überlassen. Und sie bot sich sogar an, ein ganzes Jahr persönlich „mit ihren schönen Händen“ dieses auszukehren, wenn man sie als Lehrling aufnähme. Durch diese Erniedrigung wollte sie das Mitleid, und damit Bereitwilligkeit für ihre Aufnahme erwecken.

Der Staatsmann und Schriftsteller Theodor Gottlieb von Hippel der Ältere (1741– 1796), erklärte um 1768 in seiner Rede zum Thema „Von den Pflichten des Freimaurers gegen das schöne Geschlecht“:

„Wenn gleich das schoene Geschlecht den Endzweck der Maurerei nicht befoerdern kann, so besitzet es dennoch Seelen zur Denkungsart, und Herzen zur Tugend,Wahrheiten, meine Brueder, die uns an die Pflicht erinnern, das schoene Geschlecht von dieser ihrer Anlage bei aller Gelegenheit zu ueberzeugen, und ihnen, so viel an uns ist, zu den Vorzuegen zu verhelfen, deren sie fähig sind. [...] Es ist wahrhaft keine Schmeichelei, daß wir dem schoenen Geschlecht diese Thueren verschließen. Wir haben unsere Gruende, und das ist genug.“

Eine vom Historiker Georg Friedrich Müller (1705–1783) abgefasste Rechtfertigungsschrift von 1777 verteidigt die freimaurerische Männerdomäne und erwartet ein gewisses Verständnis für den Ausschluss der Frauen. Diese seien auch verschwiegen, auch Männer seien „plauderhaft“. Es bestünden keine Zweifel an der Tugendhaftigkeit, Ehrbarkeit und Bildsamkeit der Frauen. Diese Eigenschaften könnten sogar zur Erziehung der „naturbedingten rohen Sitten“ der Männer beitragen. Trotzdem würde man das schöne Geschlecht ausschließen, „weil die Aufnahme desselben seiner und unserer Ehre, wie auch der Einigkeit unter uns selbst, nachtheilig seyn wuerde“. Denn „Begierden und Leydenschaften“ würden die Harmonie in der Loge stören.

„Man hat unserer Gesellschafft von der Zeit an, da sie bekannt worden, immerfort desfalls einen Vorwurf gemacht: Daß dem Frauenzimmer der Zutritt in dieselbe ganz und gar versagt sey. Das schöne Geschlecht hat solches als eine Art Beleydigung angesehen, und man hat es theils also ausgelegt, als wenn der Orden das schöne Geschlecht gering schätzete, und es für unfähig und unvermögend hielte, seine Geheimnisse zu verschweigen, theils hat man daher verneynet, daß wir vielleicht bloß gegen uns selbst oder unter einander in Liebe entbrannt, und also aus lasterhaften Absichten die Gegenwart ehrliebender Frauenzimmer als Zeugen fliehen und vermeyden müsten. [...] Ich hoffe auch, daß alle vernünftigen Frauenzimmer, wenn sie die angeführten Gründe recht erwägen, inskünftige ein Verfahren, dessen Gegentheil ihnen und uns zum Nachtheil gereichen würde, nicht zur Last legen, und es uns nicht mehr verdenken werden, daß wir das Vergnügen und den Nutzen ihrer Gegenwart in unserer Gesellschaft nicht mit der Aufopferung und dem Verlust unserer Ruhe, Zufriedenheit und Einigkeit erkaufen.“

Eine ebenfalls aus dem Jahre 1777 stammende anonyme Schrift behandelt eine Art briefliches „Zwiegespräch“ zwischen einem Mann und einer Frau, in dem es darum geht, dass dieser einen Plan für eine „Damenmaurerei“ entwickeln möchte. Darauf wird ihm unter anderem seitens der die damalige Situation offenbar realistisch einschätzenden Frau erwidert:

„Vielleicht ist es dem künftigen Jahrhunderte vorbehalten, hier eine wohlthätige Revolution zu bewirken und den Sinn für das Gute und Edle in diesem Geschlechte zu wecken, der jetzt bei den wichtgern Realitäten des herrschenden Geschmacks wohl so ziemlich ohne Ausnahme in allen Weibern schlummern mag.“

Einer der großen Befürworter der Zulassung der Frauen dieser Zeit war der Brite Captain George Smith, immerhin Provinzialmeister der Grafschaft Kent. Er war laut Albert G. Mackey während seiner militärischen Dienstzeit in Preußen in eine deutsche Loge aufgenommen worden. Von ihm erschien 1783 die Schrift „The Use and Abuse of Freemasonry; a Work of the greatest Utility to the Brethren of the Society, to Mankind in general, and to the Ladies in particular” („Der Nutzen und Missbrauch der Freimaurerei, ein Werk der größten Nützlichkeit für die Brüder der Gesellschaft, für die Menschheit im Allgemeinen und insbesondere für die Damen”), die 1866 neu aufgelegt wurde. Darin heißt es in einem extra den Frauen gewidmeten Artikel unter anderem:

„Viele des schönen Geschlechts ... würden die größte Zierde für die Freimaurerei sein, und ich bin überaus traurig, dass unsere vorgegebenen Gesetze und Organisationen sie ausschließen. [...] Aufgrund des Vorerwähnten besteht kein Zweifel mehr, dass die Damen ein unzweifelhaftes Recht haben mögen, als Mitglieder der ältesten und ehrwürdigsten Gesellschaft der Freien und Angenommenen Maurer zugelassen zu werden; ...“