Die pluralistische Staatstheorie - Hans Peter Matter - E-Book

Die pluralistische Staatstheorie E-Book

Hans Peter Matter

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Beschreibung

Als Staatsdiener begegnete er dem Staat in seiner alltäglichen Banalität. Als Värslischmied nahm er ihn und seine Entscheidungsträger aufs Korn. Und als Staatsdenker begann er dort Fragen zu stellen, wo die meisten mit dem Fragen aufhörten. Hans Peter – oder ‹Mani› – Matter (1936–1972) hat als Liedermacher und Sprachkünstler Generationen begeistert. Aus Belanglosigkeiten des Alltags schuf er poetische, skurrile, bissige und liebevolle Wortspiele. Manche erscheinen als Nonsens, doch hinter allen verbirgt sich ein tieferer Sinn. Die genaue Beobachtung des Alltäglichen, sein spielerischkunstvoller Umgang damit und die Suche nach dem tieferen Sinn haben das Werk Matters geprägt. Nirgends wird dies so deutlich wie in seiner Auseinandersetzung mit dem Thema Staat. ‹Die pluralistische Staatstheorie› entstand während eines Forschungsaufenthalts in Cambridge in den Jahren 1967 und 1968. Die als juristische Habilitationsschrift konzipierte Arbeit rückt fünf Autoren aus unterschiedlichen Wissenschaftsdisziplinen ins Zentrum (Otto von Gierke, Emile Durkheim, William James, Léon Duguit, Hugo Krabbe und Harold Laski). Die staatstheoretische Darstellung kreist dabei um die grundlegenden Fragen nach dem Verhältnis von Staat und Recht, nach der staatlichen Souveränität und nach der Stellung von Individuum und Verbänden im und zum Staat. Benjamin Schindler, Universität St. Gallen Wir reden von der modernen pluralistischen Gesellschaft, in der eine Vielheit von Gruppen, in- und übereinandergeschachtelt, eine Vielheit von sozialen Funktionen erfüllt und den Einzelnen gleichzeitig in mannigfaltigen Verbindungen und Abhängigkeiten stehen lässt. In einer solchen Gesellschaft sehen auch die Pluralisten den Staat als eine soziale Ordnung unter anderen mit einer spezifischen Funktion, von der her er zu verstehen ist. […] Er ist eine Vielheit von Individuen und Gruppen, denen die Einheit nur als Ziel gesetzt und gemeinsam aufgegeben ist. H. P. Matter im Vorwort zur ‹Pluralistischen Staatstheorie›

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Seitenzahl: 257

Veröffentlichungsjahr: 2015

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Hans Peter Matter

Die pluralistische Staatstheorie

Zytglogge

Hans Peter Matter

DIE PLURALISTISCHESTAATSTHEORIE

oderDer Konsenszur Uneinigkeit

ZYTGLOGGE  |  BENJAMIN SCHINDLER (HG.)

Alle Rechte vorbehalten

Copyright Zytglogge Verlag, 2012

Lektorat: Matthias Ruoss, Tobias Tschumi, Patrick Bucher

Korrektorat: Monika Künzi, Jakob Salzmann

Gestaltung/Satz: Franziska Muster Schenk, Zytglogge Verlag

ISBN 978-3-7296-0852-8

eISBN (ePUB) 978-3-7296-2066-7

eISBN (mobi) 978-3-7296-2067-4

 

E-Book: Schwabe AG, www.schwabe.ch

 

Zytglogge Verlag, Steinentorstrasse 11, CH-4010 Basel

[email protected], www.zytglogge.ch

Inhalt

Einführung von Benjamin Schindler

1. Hans Peter Matter – der Jurist

2. Entstehungskontext der «pluralistischen Staatstheorie»

3. Herausgabe eines unvollendeten Werks?

4. Matters Werk in der wissenschaftlichen Landschaft

5. Aufbereitung von Typoskript und Manuskript

6. Persönliche Motivation und Dank

7. Übersicht über die wichtigsten Texte Hans Peter Matters

 

Die pluralistische Staatstheorie von Hans Peter Matter

[Einleitung: Variante 1]

[Einleitung: Variante 2]

Gierke

1. Sein Einfluss auf die Pluralisten

2. Das Erbe der Historischen Rechtsschule

3. Recht und Staat

4. Korporationslehre und Staat

Durkheim

I Durkheim und Gierke; Durkheims Einfluss auf die Pluralisten

II Geistesgeschichtl[icher] Hintergrund

III «Mechanische» und «organische Solidarität»

IV Die Auffassung des Rechts

IV [recte: V] Staat und Verbände

James

I Einfluss auf die Pluralisten

II Geistesgeschichtl[icher] Hintergrund

III Peirce’ Aufsatz

[IV] Der Pragmatismus James’

[V] Das Recht zu glauben

[VI] James’ Pluralismus

[VII] James’ Ethik

Léon Duguit

1. Der positivistische Ansatz

[2.] Gierke und Duguit

[3.] Die soziale Norm

[4.] Die Rechtsnorm

[5.] Objektives und subjektives Recht; die jur[istische] Person

[6.] Kritik der Souveränitätslehre

[7.] Der Staatsbegriff

[8.] Pluralismus und Monismus der Macht

[9.] Duguits Pragmatismus

[Hugo Krabbe]

1. [Titel fehlt]

2. [Titel fehlt]

3. Kritik an der Gerber-Labandschen Schule

[4.] Der Geltungsgrund des Rechts

[5.] Individuelles Rechtsbewusstsein und Gemeinschaftsnorm

[6.] Gesetzesrecht und ungeschriebenes Recht

[7.] Der Staatsbegriff

[8.] Zur kritischen Würdigung

[Harold Laski]

Kritik der Souv[eränitäts]lehre

 

Literaturverzeichnis

Personenregister

Abkürzungsverzeichnis

 

Hans Peter Matter

Benjamin Schindler

Einführung

von Benjamin Schindler

1. Hans Peter Matter – der Jurist

Hans Peter Matter wurde am 4. August 1936 in Herzogenbuchsee als zweites Kind von Erwin Matter (1899–1974) und Wilhelmina Matter-de Haan (1902–1953) geboren. Die aus Holland stammende Mutter nannte ihren Sohn Jan, die ältere Schwester machte daraus «Nani», und die Pfadfinder gaben ihm dann den Namen «Mani».1 Unter diesem Namen hat Matter als Liedermacher und Sprachkünstler Generationen begeistert. In seinem beruflichen und universitären Umfeld verwendete Matter dagegen seinen Taufnamen Hans Peter.

Seine Kindheit und Jugend verbrachte Matter in Bern, wo er auch die Schulen besuchte. Nach der Maturitätsprüfung (1955 am Gymnasium Kirchenfeld) begann er ein Germanistikstudium an der Universität Bern. Offenbar abgeschreckt «von Vorlesungen über Goethe» wechselte Matter nach einem Semester die Studienrichtung und entschied sich für die Rechtswissenschaft.2 Dieser Entscheid erfolgte gemäss Matters eigener Darstellung nach der «Eliminationsmethode»: «Naturwissenschaft kam nicht in Frage, zum Architekten war ich zu unbegabt, zum Ingenieur interessierte mich die Mathematik zu wenig und die Physik, obschon ich in diesen Fächern eigentlich immer ziemlich gut war.»3 Mit dem Entscheid für die Jurisprudenz bewegte sich Matter zudem auf dem durch seine familiäre Herkunft bereits gelegten Geleis.4 Der Vater war als erfolgreicher Fürsprecher (Rechtsanwalt) im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes, des Marken- und Patentrechts tätig.5 Nach dem Studium an der Universität und verschiedenen Praktika in Justiz und Verwaltung erwarb Hans Peter Matter 1961 das Fürsprecherpatent (Zulassung als Rechtsanwalt).6 Danach nahm er eine Dissertation in Angriff und 1963 stellte ihn Richard Bäumlin (geb. 1927)7 als wissenschaftlichen Assistenten an. Die Doktorarbeit sollte ursprünglich den Titel «Repräsentation und Referendum» tragen.8 Dieses Thema, welches Matter im Sinne einer Ideengeschichte erarbeiten wollte, verwarf er aber9 und verfasste schliesslich eine Dissertation zur Beschwerdeberechtigung der Gemeinden im Verfahren der staatsrechtlichen Beschwerde vor Bundesgericht (Verfassungsbeschwerde).10 Diese wurde 1965 auf Antrag des Doktorvaters Hans Huber (1901–1987)11 angenommen.12 Das neu gewählte Thema zu einer überschaubaren verfahrensrechtlichen Problematik erlaubte es Matter, seine Dissertation rasch abzuschliessen. Sein Interesse an grundsätzlichen Fragen des Staatsrechts und der Ideengeschichte blieb allerdings bestehen. Elemente seiner verworfenen Dissertation tauchten in einem 1966 erschienenen Aufsatz zum Thema «Der Bürger und die demokratischen Institutionen» auf.13 Und während seiner an die Dissertation anschliessenden Zeit als Oberassistent (seit 1966) befasste sich Matter verstärkt mit staats- und rechtstheoretischen Fragen. Grundlage der mit Richard Bäumlin durchgeführten Seminare bildeten jeweils Texte verschiedener Staatsdenker und Juristen.14 Zunehmend rückten dabei ein Autor und ein bestimmtes Thema ins Blickfeld Matters: einerseits der englische Politikwissenschaftler Harold Joseph Laski (1893–1950)15, andererseits das Verhältnis von Staat und pluralistischer Gesellschaft.16

2. Entstehungskontext der «pluralistischen Staatstheorie»

Die intensive Auseinandersetzung mit Laski und dem Pluralismus führte Matter zum Entschluss, eine Habilitationsschrift17 zu verfassen. Um diesen Plan umzusetzen, bewarb sich Matter erfolgreich um ein Stipendium der Janggen-Pöhn-Stiftung18 und bat um Beurlaubung von seiner Oberassistentenstelle für ein Jahr.19 Im Herbst 1967 brach Matter, zusammen mit seiner Frau und den drei kleinen Kindern, nach Cambridge (UK) auf.20 Dort fand er als «fellow visitor» am St. Catherine’s College Aufnahme. Die von ihm verwendete Literatur fand er vor allem in der Universitätsbibliothek, «die aussieht, als wenn sie in Nazi-Deutschland gebaut worden wäre, Monumentalstil, nur in dunkelrotem Backstein ausgeführt»21. Daneben benutzte er vermutlich auch die Marshall Library of Economics und die Squire Law Library.22 Das (2011 erschienene) Tagebuch aus der Cambridge-Zeit gibt Aufschluss darüber, welche Themen und Gedanken Matter wegen und neben der Habilitationsschrift umtrieben. Zum Ausdruck kommt darin der anregende Austausch mit dem Soziologen Sandy Stewart (1939*) über Determinismus23 oder das intensive Nachdenken über die Totalrevision der Bundesverfassung.24 Deutlich wird auch, dass das «Nicht-Aufhören-zu-fragen»25 Zweifel am Verfolgen einer akademischen Laufbahn nährte. Die «ganze Berner Juristenfakultät» kam ihm aus der Ferne «immer steriler» vor.26 Er empfand die Atmosphäre als geistig wenig anregend, immobil und konservativ. Deutlich distanzierte er sich von seinem Doktorvater (Hans Huber), dem er kulturkritisches Lamentieren vorwarf.27 Scharf kritisierte er auch das Studiensystem, welches «die Studenten zwingt, Stunde um Stunde zu ihren [der Professoren] Füssen zu sitzen und schlechte Notizen von dem zu machen, was sie in einem Buch nachlesen könnten».28,29 Die räumliche und zunehmend auch geistige Distanz zur Universität Bern verstärkte bei Matter den Eindruck, er sei «in diese Sache [die Wissenschaft] ohne Wollen hineingeschlittert»30. Dazu trat die Angst, dass ihn die Tätigkeit als Wissenschaftler letztlich nicht ausreichend befriedigen könnte:

«Das Räderwerk der bürgerlichen Notwendigkeiten: Frau und Kinder und Geldverdienen, das muss man annehmen. Aber wenn ich noch Professor würde – ich glaube, das würde mich erdrücken. Oder rede ich mir das nur ein, um mich auf ein mögliches Scheitern der Habilitation vorzubereiten? Nein, ich glaube doch einfach: das Singen ist das Beste an mir, so wenig es ist.»31

So suchte Matter noch in Cambridge nach einer Möglichkeit, «bürgerliche Notwendigkeit» und künstlerische Tätigkeit in Einklang zu bringen. Er fand sie in einer Anstellung als juristischer Mitarbeiter der Stadt Bern.32 Seine Hauptaufgabe bei der am 1. Januar 1969 angetretenen Stelle bestand darin, die Reglemente und Verordnungen der Stadt Bern zu bereinigen und systematisch zu ordnen. Bereits nach einem Jahr wurde Matter zum Rechtskonsulenten und damit zum «ständigen Rechtsberater des Gemeinderates» (Gemeindeexekutive) ernannt. Eine Stelle, welche die Stadt neu geschaffen hatte.33 Gegenüber dem Schriftsteller und Liedermacher Fritz Widmer (1938–2010) rechtfertigte er seinen Wechsel von der Wissenschaft in die öffentliche Verwaltung so:

«So bin ich ab 1. Januar des nächsten Jahres ein richtiger Beamter […]. Stell Dir vor, die Keiben fangen um halb Acht an zu bügeln! Und trotzdem: kannst Du Dir denken, dass ich mich irgendwie freier fühle, seit ich diesen Posten angenommen habe? Ich bin richtig froh, von der Uni wegzukommen. Komisch aber es ist so. […] Nicht, dass ich mich darauf festlegen wollte, aber ich denke manchmal: Sollte ich nicht die Juristerei ein für allemal zum Broterwerb degradieren, und daneben zuversichtlich mich mit anderem befassen? An der Uni hat man immer das Gefühl, dieser elende Job sollte einem ganz ausfüllen, und gopfridstutz, das ist er einfach nicht wert. Itäm, das sind so müssige Gedanken über die Zukunft.»34

Matter kehrte somit – und entgegen dem ursprünglichen Plan – nicht als Oberassistent an die Universität zurück. Dennoch brach er die Verbindung zur Universität nicht vollständig ab, sondern wurde im Herbst 1970 mit einem Lehrauftrag «für Übungen und Seminare auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts» betraut.35 In den beiden folgenden Jahren veranstaltete Matter Seminare und Übungen im Allgemeinen Staatsrecht, Bundesstaatsrecht und Verwaltungsrecht. Ein ehemaliger Student beschrieb den Dozenten Matter so:

«Mani Matter stellte nicht nur Betrachtungen über ein Sandwich an. Er kannte die staatsrechtlichen und philosophischen Dogmen und setzte sich mit ihnen auseinander; aus dieser Überlegenheit schöpfte seine Persönlichkeit ihre Glaubwürdigkeit. Er wurde selber nie zu einem absoluten Dogmatiker, sondern war sich einer gewissen Relativität der Ansichten stets bewusst; das Lexikon würde ihn vielleicht einen Skeptiker nennen.

So hat er meine bei ihm geschriebene Seminararbeit nicht mit dem Rotstift korrigiert, sondern er hat in seiner zierlich kleinen Schrift mit Bleistift Bemerkungen an den Rand geschrieben. Die Rückgabe der Arbeit bestand nun in der mündlichen und beidseitigen Auseinandersetzung und im anschliessenden Auslöschen seiner Bemerkungen mit dem Radiergummi. Von seiner eigenen Meinung blieb so kein unerbittliches Zeugnis übrig – alles war der Einsichtsfähigkeit des Schülers anempfohlen. Das Notengeben muss ihm eine Qual gewesen sein.»36

Ein letztes Seminar im Wintersemester 1972/1973 fand «Über Parteien» statt.37 Bis zu seinem plötzlichen Unfalltod am 24. November 1972 blieb Matter zudem ein genauer Beobachter rechtswissenschaftlicher Diskussionen, an denen er sich im Rahmen von Tagungen auch aktiv beteiligte.38

3. Herausgabe eines unvollendeten Werks?

Matters Habilitationsschrift blieb unvollendet. Er reichte sie bei den zuständigen Stellen der Universität nie offiziell ein. Der Grund dafür war – dies wird aus seinen Tagebuchaufzeichnungen aus der Cambridge-Zeit deutlich – die mangelnde Motivation mit Blick auf eine akademische Laufbahn.39 Die «Unfertigkeit» von Matters Schrift wird vor allem daran deutlich, dass eine letzte formale und sprachliche Bereinigung unterblieb und keine «gültige» Einleitung vorliegt. Ob Matter darüber hinaus weitere Kapitel plante – etwa ein zusammenfassendes Schlusskapitel –, kann nicht mehr eindeutig eruiert werden. Die Leserinnen und Leser sollen sich hierzu ihr eigenes Urteil bilden.

Bei einem unvollendeten Werk stellt sich immer die Frage, ob eine Publikation nach dem Tod des Autors zu rechtfertigen ist oder nicht. Aus heutiger Perspektive sind es drei Gründe, welche dafür sprechen, das vorliegende Textfragment zu veröffentlichen: Zuerst ist die Arbeit ein wissenschaftliches Werk, das auch für die heutige Befassung mit dem Pluralismus wertvoll ist. Sodann ist sie ein wichtiges Element in der Biographie Matters. Und drittens ist sie ein wichtiges Zeitzeugnis für den geistig-politischen Umbruch in den 1960er-Jahren.

«Die pluralistische Staatstheorie» stellt auch heute noch eine bemerkenswerte Ideengeschichte des Pluralismus dar. Gemeinsames Kennzeichen der Pluralisten ist für Matter die Abkehr von der bis zum Ende des 19. Jahrhunderts vorherrschenden Souveränitätslehre, welche dem Staat eine höchste Willensmacht zuschrieb. Den Gegenentwurf der Pluralisten beschreibt Matter in der Einleitung zu seiner Arbeit so:

«Wir reden von der modernen pluralistischen Gesellschaft, in der eine Vielheit von Gruppen, in- und übereinandergeschachtelt, eine Vielheit von sozialen Funktionen erfüllt und den Einzelnen gleichzeitig in mannigfaltigen Verbindungen und Abhängigkeiten stehen lässt. In einer solchen Gesellschaft sehen auch die Pluralisten den Staat als eine soziale Organisation unter anderen mit einer spezifischen Funktion, von der her er zu verstehen ist. […] Er ist eine Vielheit von Individuen und Gruppen, denen die Einheit nur als Ziel gesetzt und gemeinsam aufgegeben ist.»40

Der Titel «Die pluralistische Staatstheorie» versteht sich nicht als Hinweis auf eine eigene Theorie Matters: Wer bei der Lektüre «die» Theorie Matters erwartet, wird enttäuscht sein. Solche Erwartungen wären auch mit einer Fehleinschätzung von Matters wissenschaftlichem Anspruch verbunden. Matter war in hohem Mass misstrauisch gegenüber Wissenschaftlern, welche das Ziel verfolgen, ein «System von A bis Z folgerichtig auf[zu]bauen»41 oder ein «Haus der Wissenschaft»42 zu errichten.43 Der Titel bezeichnet vielmehr «Die pluralistische Staatstheorie», wie sie sich im Lauf der Zeit und unter dem Einfluss verschiedener Autoren entwickelt und verändert hat.

Ausgangs- und Angelpunkt von Matters Forschung bildete dabei Laski;44 ihm ist das sechste und letzte Kapitel der Arbeit gewidmet. Die vorangehenden fünf Kapitel setzen sich mit den Schriften der Vordenker des Pluralismus auseinander: mit dem deutschen Juristen Otto von Gierke (1841–1921), dem französischen Soziologen Emile Durkheim (1858–1917), dem US-amerikanischen Philosophen William James (1842–1910), dem französischen Juristen Léon Duguit (1859–1928) und mit dem niederländischen Juristen Hugo Krabbe (1857–1936). Auch wenn der Aufbau der Arbeit den Eindruck erweckt, Matter habe das Ziel verfolgt, eine kausale Entwicklungslinie im Denken der Pluralisten herauszuarbeiten, so trifft dies nicht zu. Das Erkenntnisinteresse galt nicht in erster Linie der Entwicklungsgeschichte, sondern der Blick in die Vergangenheit sollte «für die heutige Lehre vom öffentlichen Recht einen Gewinn abwerfen»45. Die eingehende Darstellung einzelner Theoretiker des Pluralismus diente Matter dazu, die unterschiedlichen Schattierungen des Pluralismus dialektisch herauszuarbeiten, sowie als Kontrastfolie, vor deren Hintergrund er die Besonderheiten Laskis im Schlusskapitel darstellen konnte. Diese in sich stimmige Gesamtkonzeption spricht meiner Ansicht nach dafür, dass Matter die Arbeit mit dem Kapitel über Laski schliessen wollte und keine weiteren Kapitel plante. Die Beschränkung auf insgesamt sechs Autoren erfolgte bewusst. Verschiedene Notizen im Nachlass Matters machen deutlich, dass er sich auch mit anderen Theoretikern des Pluralismus (etwa Ernst Fraenkel, 1898–1975) und den Gegnern des Pluralismus (insbesondere Carl Schmitt, 1888–1985) intensiv beschäftigt hatte.46 Indem er dem heute weitgehend vergessenen Hugo Krabbe ein eigenes Kapitel widmete, verfolgte Matter wohl auch das Ziel, «Vernachlässigtes hervorzuheben»47. Entgegen dem vorherrschenden wissenschaftlichen Stil ging es ihm nicht darum, den ganz «Grossen» (Aristoteles, Kant, Hegel)48 «unzählige Fussnoten [zu] opfern und Kompilationen [zu] weihen»49. Die intensive Beschäftigung Matters mit der Struktur und der inhaltlichen Stossrichtung seiner Habilitationsschrift wird auch in einem Tagebucheintrag deutlich. Danach spielte er mit dem Gedanken, «meine Habil umzubauen»:

«Der Staat ohne Gewalt. Ausmerzen alles an Herrschaft von Menschen über Menschen Erinnernde: Begriffe Über- und Unterordnung etc. Überhaupt das als Ziel: Berechtigung aller, stabilisierte Autorität (nicht Autorität kraft Persönlichkeit, die ist allerdings nicht auszumerzen) in Zweifel zu ziehen.»50

Die Publikation von Matters Habilitationsschrift rechtfertigt sich nicht nur mit Blick auf ihren Beitrag zur wissenschaftlichen Diskussion. In seinem Tagebuch von 1969 schrieb Matter: «Ich arbeite einerseits am Funktionieren der Zivilisation, andrerseits unterhalte ich die Leute mit Liedern.»51 Matters Lieder sind schweizerisches Volksgut geworden. Matters «Arbeit am Funktionieren der Zivilisation» ist dagegen weitgehend unbekannt. Wer genau zuhört, merkt hingegen, dass sich hinter den poetischen, skurrilen, bissigen und liebevollen Liedern eine weitere gedankliche Ebene verbirgt. Gedanken über den Staat, die soziale Gerechtigkeit und das Funktionieren der Demokratie.52 Die Habilitationsschrift gibt neben den Tagebüchern einen zusätzlichen Einblick in diese Gedankenwelt Matters. Vielleicht war die wissenschaftliche Arbeit auch der «Resonanzboden», der es Matter erst ermöglichte, künstlerisch kreativ zu sein. Auffallend ist, dass ausgerechnet in der Zeit, als Matter intensiv an der Habilitationsschrift arbeitete, zahlreiche Chansons entstanden. Urs Frauchiger verglich die Cambridge-Zeit gar mit dem «Liederjahr» Schuberts.53 Die Gedanken, welche um die Habilitationsschrift kreisten, scheinen auch in diesen Liedern auf. Im Lied «dynamit» hindert der Erzähler einen «bärtigen kärli» mit seinem Rednertalent daran, das Bundeshaus in die Luft zu sprengen:

«so han i schliesslech dr staat chönne retteär isch mit sym dynamit wider heiund i ha mir a däm abe im bett enorde zuegsproche für mi ganz alleiglunge isch nume dass zmonderischt schoüber my red mir du zwyfel sy cho»54

Das kritisch-hinterfragende Zweifeln am Staat, den es letztlich als Notwendigkeit doch zu anerkennen und zu verteidigen gilt, kommt gerade in der «pluralistischen Staatstheorie» deutlich zum Ausdruck. Und das Lied «chue am waldrand» schliesst mit der Erkenntnis: «d’wält isch so perfid, dass si sech sälten oder nie nach bilder, wo mir vo’re gmacht hei, richtet»55. In seiner Habilitationsschrift setzt sich Matter an zahlreichen Stellen intensiv mit der Frage auseinander, welche Bilder sich die Wissenschaft vom Staat, von der Gesellschaft und von den juristischen Personen macht. Die «ballade vom nationalrat hugo sanders»56 handelt schliesslich von einem Parlamentarier, der im Wahlkampf mit grossen Veränderungen wirbt. Am Ende der Amtsdauer hat er aber kaum etwas bewirkt, seine grosse Rede hat er nie gehalten. Hugo Sanders, den Matter liebevoll aufs Korn nimmt, verkörpert den «helvetischen Immobilismus»57, den Matter in seinen anderen Schriften scharf angreift.

Ein dritter Grund, welcher für die Veröffentlichung von Matters «pluralistischer Staatstheorie» spricht, ist ihr Charakter als Zeugnis einer geistig-politischen Umbruchphase. In den 1960er-Jahren machte sich ein «Unbehagen im Kleinstaat» Schweiz breit.58 Die durch die geistige Landesverteidigung in den Kriegsjahren gefestigte «staatsbürgerliche Gesinnung» verlor ihre Selbstverständlichkeit. Und die sich abzeichnende Europäische Integration stellte vermeintlich Unverrückbares wie die Souveränität der Staaten in Frage.59 Durch eine Affäre bei der Beschaffung neuer Kampfflugzeuge («Mirage-Affäre» von 1964) erlitt zudem das Vertrauen in die staatlichen Institutionen erheblichen Schaden.60 Die Affäre machte deutlich, dass Kontrollmechanismen in der Bundesverwaltung fehlten oder unzureichend waren.61 Die direkten Folgen der Affäre waren ein Ausbau der parlamentarischen und gerichtlichen Verwaltungskontrolle sowie der Erlass eines Verwaltungsverfahrensgesetzes für die Bundesbehörden.62 In seiner 1964 erschienenen Schrift «Helvetisches Malaise» zeigte der Jurist Max Imboden (1915–1969)63 den Reformstau in verschiedenen Bereichen des politischen Lebens auf und forderte einen «bewussten Neubau» in Form einer Totalrevision der Bundesverfassung.64 Die von Imboden angestossene Diskussion beschäftige Matter intensiv.65

Daneben verfolgte Matter während seines Cambridge-Aufenthalts die Studentenunruhen in Frankreich und Deutschland, welche im Frühjahr 1968 einen Höhepunkt erreichten. Als richtig empfand Matter «das Anrennen gegen den Immobilismus»66, doch der Ruf nach Revolution und die Berufung auf Marx waren ihm zu einfach. Matters schwierige Suche nach einem anderen, offeneren und pluralistischeren Staat hat in seiner Habilitationsschrift deutlichen Niederschlag gefunden.

4. Matters Werk in der wissenschaftlichen Landschaft

Herausgeber historischer Werke neigen dazu, die von ihnen edierten Schriften zu «würdigen», wissenschaftsgeschichtlich «einzuordnen» oder zu «kommentieren». Doch Matter entzieht sich einer Kategorisierung oder Einordnung als Wissenschaftler. Genauso wie er sich als politischer Denker nicht einfach in eine «linke» oder «rechte» Schublade einordnen liess.67 Es stellt sich auch die Frage, ob wir zwingend dem Bedürfnis nachgeben müssen, wissenschaftliche oder philosophische Werke zu katalogisieren und ihnen einen bestimmten Platz in unserer Gedankenwelt zuzuweisen. Matter selbst hätte die Frage wohl verneint.68 Auch auf eine «Kommentierung» von Matters Arbeit wird hier verzichtet. Die Gefahr, das bereits Geschriebene zu paraphrasieren oder schulmeisterlich zu bewerten, scheint mir zu gross. Mit dieser Edition soll das Interesse der Lesenden auf die Gedanken Matters gelenkt werden – und nicht auf das, was einer meint, was Matter meine.69

Anstelle einer «Einordnung» oder «Kommentierung» Matters möchte ich aber drei Juristen erwähnen, welche für das Denken und Schreiben Matters prägend waren. Dabei kommt freilich nur die Sichtweise eines schweizerischen Juristen zum Ausdruck. Matters Denken war mindestens ebenso stark – wenn nicht stärker – vom Denken von Nicht-Juristen geprägt: von Dichtern wie Christian Morgenstern (1871–1914), Joachim Ringelnatz (1883–1934), Ludwig Hohl (1904–1980) und Karl Kraus (1874–1936) oder von Theologen wie Karl Barth (1886–1968) und Paul Johannes Tillich (1886–1965).70

An erster Stelle steht Richard Bäumlin. Matters Assistenzzeit bei Bäumlin war eine Zeit intensiven Gedankenaustauschs und persönlicher Freundschaft. Im Sommer 1967, kurz vor der Abreise nach Cambridge, verbrachte die Familie Matter einige Zeit bei Richard Bäumlin in Oberwil im Simmental. Joy Matter schildert die Zeit so:

«Die Männer arbeiteten und ich hütete: spielte, erzählte, mahnte zur Ruhe. ‹Nein›, sagte ich immer wieder der 3jährigen Sibyl und der 2jährigen Meret (Ueli war noch ein Säugling und, was Oberwil betraf, problemlos), ‹Papa kommt nicht spielen. Ja, das ist wie Ferien hier, aber Papa muss mit Professor Bäumlin arbeiten. Sie arbeiten, indem sie zusammen sprechen. Ja, wir sprechen auch zusammen, aber das ist nicht arbeiten.›»71

Viele Grundüberzeugungen waren Matter und Bäumlin vermutlich gemein: etwa, dass das Recht nur als ein geschichtlich Gewachsenes zu verstehen ist; dass das Recht immer ein vorläufiger Entwurf bleibt und dass das Recht kein geschlossenes System, sondern immer nur die Antwort auf konkrete Probleme ist.72

Neben Bäumlin war Hans Huber (als Doktorvater) eine weitere Bezugsperson Matters im Umfeld der Berner Universität. Hans Huber hatte bereits Bäumlins Dissertation betreut und teilte mit ihm die Auffassung, dass das Recht nur aus seinem historischen und sozialen Kontext heraus verstanden werden könne.73 Im Gegensatz zu Huber bedeutete für Matter die Beschäftigung mit der Vergangenheit aber nicht das Herausarbeiten einer pessimistisch aufgeladenen Geschichte der Krise und des Niedergangs.74 Für Matter standen vielmehr das Verstehen früheren Denkens in seinem historischen Umfeld im Vordergrund und die Frage, was davon für die Gegenwart fruchtbar gemacht werden könne. Deutlich wird das unterschiedliche Geschichtsbild bei der Auseinandersetzung mit dem Bedeutungszuwachs der (Berufs-)Verbände für Staat und Politik. Für Hans Huber stellten die Verbände eine Bedrohung dar, welche den universellen Geltungsanspruch des Staats zunehmend in Frage stellten.75 Matters Habilitationsschrift war die deutliche Antwort auf dieses «Lamento über die bösen Verbände»76. Dem Bild des «souveränen» Geltungsanspruchs des Staats stellte Matter die Idee einer Vielheit von Individuen, Gruppen und Verbänden gegenüber, wobei der Staat nur als eine soziale Gruppe mit einer spezifischen Funktion zu verstehen war.77 Huber repräsentierte von seiner Geisteshaltung und seinem Alter her (geboren 1901) die ältere Generation, welche für «helvetischen Immobilismus»78 und eine «konservativ wirkende Verteidigungshaltung»79 stand. Trotz der inhaltlichen Differenzen und des Altersunterschieds blieb das Verhältnis zu Huber freundschaftlich.80 Huber verkörperte für Matter damit die Rolle des autoritären (Doktor-)Vaters,81 an dem sich Heranwachsende reiben, um ihren eigenen Weg zu finden.

Im Gegensatz zu Huber war Max Imboden in den 1960er-Jahren der Inbegriff des reformfreudigen und von kreativen Ideen übersprudelnden Staatsrechtlers. Für Matter war Imboden «einer, der die Probleme sieht, und trotzdem nicht verzweifelt!»82 Der Aufsatz Matters zum Thema «Der Bürger und die demokratischen Institutionen – Falsche Vorstellungen und mögliche Reformen» aus dem Jahr 1966 liest sich in vielem wie eine direkte Antwort auf Imbodens «Malaise».83 Imboden regte Matter geistig an, aber Matter widersprach ihm auch. So war Matter gegenüber der Illusion eines «bewussten Neubaus unseres Staates» skeptisch; realistisch sei für ihn nur der «zuversichtliche […] Ausbau des Bestehenden»84. Zugleich warnte Matter aber davor, ins Gegenteil zu verfallen und in Kulturpessimismus zu resignieren.85 Damit distanzierte er sich nicht nur von Imboden, sondern machte mindestens so deutlich, dass er kein «Schüler» seines Doktorvaters Hans Huber war.

5. Aufbereitung von Typoskript und Manuskript

Die Habilitationsschrift von Hans Peter Matter umfasst 150 Seiten Schreibmaschinenschrift (Typoskript), wovon 146 Seiten den eigentlichen Text der Arbeit umfassen, welcher in sechs Kapitel gegliedert ist. Jedes der Kapitel ist mit einem Kartonregister versehen. Vier Seiten des Typoskripts enthalten eine Einleitung, wobei die zweite Seite fehlt. Neben diesem Typoskript finden sich 11 Seiten handschriftliche Notizen (Manuskript). Von diesem Manuskript sind 8 Seiten durchnummeriert und stellen eine alternative Einleitung dar. Beide Einleitungsvarianten wurden in dieser Edition abgedruckt.

Die Dokumente befinden sich als Teil des Nachlasses von Matter im Schweizerischen Literaturarchiv (SLA A-04-c/01 und /05).

Bei der Textedition habe ich mich von folgenden Grundsätzen leiten lassen:

– Leitgedanke war die möglichst originalgetreue Wiedergabe des Texts. Fehler oder sprachliche Unebenheiten wurden nicht korrigiert. Auch typographische Eigenheiten infolge Maschinensatz (etwa «Ue» oder «Ae») wurden übernommen. Teilweise habe ich in eckigen Klammern auf die meiner Meinung nach richtige Lesart eines Wortes hingewiesen.

– Weggelassen wurden Wörter und Textpassagen, welche von Matter eindeutig (z. B. mittels Durchstreichen) verworfen wurden.

– Ebenfalls nicht übernommen wurden drei Seiten des Manuskripts, welche von Matter nicht nummeriert wurden und den Charakter von Entwurfstexten haben.

– Nicht übernommen habe ich die Fussnotenzeichen, welche Matter in den ersten drei Kapiteln der Arbeit hinter die Zitate gesetzt hatte. Der Text der Fussnoten selber ist nicht mehr auffindbar. Es ist zu vermuten, dass Matter den Text der Fussnoten auf separaten Karteikarten erfasste, welche verloren gegangen sind. Die Rekonstruktion der Fussnoteninhalte wäre nur mit unverhältnismässigem Aufwand (und auch dann unter Umständen nicht vollständig) möglich gewesen. Mit einer gewissen Genauigkeit liessen sich indes die Werke feststellen, welche Matter für die Arbeit verwendet hatte. Sie sind in einem rekonstruierten Literaturverzeichnis aufgeführt (vgl. hinten, S. 230–232).

– Das Manuskript sowie die handschriftlichen Korrekturen und Ergänzungen im Typoskript habe ich in Zusammenarbeit mit Joy Matter und meinen Assistenten transkribiert. Wo eine eindeutige Lesart nicht möglich war, ist dies entsprechend vermerkt ([?]).

– Die Titel der Kapitel und Abschnitte im Typoskript wurden von Matter handschriftlich eingetragen, wobei die Nummerierung uneinheitlich (römische und arabische Ziffern) und nicht konsequent erfolgte. Gewisse Titel fehlen ganz. Wo Nummerierung und (offensichtlich fehlende) Titel von mir ergänzt wurden, ist dies mit einem entsprechenden Hinweis in Form eckiger Klammern gekennzeichnet.

– Matter versah das Typoskript zweifach mit Seitenzahlen. Einerseits nummerierte er die sechs Hauptkapitel der Arbeit je einzeln (mit Bleistift und schwachem Druck), andererseits versah er das gesamte Dokument (mit Bleistift und starkem Druck) mit durchlaufenden Seitenzahlen. Daraus kann geschlossen werden, dass Matter an den einzelnen Kapiteln parallel gearbeitet hat und sie erst am Schluss zu einer Einheit verband. In der vorliegenden Edition wurde die Gesamtnummerierung in eckigen Klammern angegeben. Damit soll die spätere Arbeit mit dem Originaldokument und die Überprüfbarkeit der Transkription erleichtert werden.

Im Originaldokument trägt die Arbeit als Ganzes weder einen Titel noch einen Untertitel. Die Setzung des Haupttitels «Die pluralistische Staatstheorie» entspricht jedoch der Selbstdeklaration zu Beginn beider Einleitungsvarianten und am Anfang des Haupttexts. Der Untertitel «oder Der Konsens zur Uneinigkeit» ist dem Schluss der Arbeit entnommen und gibt ein zentrales Zitat Laskis wieder: «We shall make the basis of our State consent to disagreement.»86 Der Titel und dieses Zitat bilden die geistige Klammer, welche die Arbeit Matters umspannt.

6. Persönliche Motivation und Dank

Als Kind von «Auslandschweizern» wurde ich in Deutschland geboren und verbrachte dort meine ersten Lebensjahre. Mit etwas verklärtem Blick schauten wir auf die Schweiz und freuten uns besonders, wenn Gäste ein Mitbringsel aus der «Heimat» mitbrachten. Zu diesen Geschenken gehörten auch einige Single-Schallplatten von Mani Matter. Sie weckten von Beginn an meine Neugier, waren sie für ein Souvenir aus der Schweiz doch eher exotisch: Die surrealen Zeichnungen von Kurt Wirth (1917–1996) faszinierten mich ebenso wie die Lieder in dem ungewohnten und doch schweizerisch-vertrauten Berndeutsch – unsere Familiensprache war Zürichdeutsch. Als wir dann später in die Schweiz – und zwar nach Bern – «zurückkehrten», verloren Matters Lieder zwar ihre Exotik, doch die Faszination blieb.

2002 lief in den Kinos der Dokumentarfilm «Warum syt dir so truurig?» von Friedrich Kappeler an. Der Kinobesuch hatte abermals eine grosse Neugier an Mani Matter geweckt, da ich eine völlig neue und mir bislang unbekannte Seite an ihm entdeckte. Ich selber hatte damals gerade meine Dissertation abgeschlossen und eine neue Stelle als Jurist in der Bundesverwaltung (mit Arbeitsplatz im Bundeshaus West) angetreten. Daneben spielte ich mit dem Gedanken, eine Habilitationsschrift im öffentlichen Recht zu schreiben und dies mit einem Jahr an einer englischen Universität zu verbinden.

Die Neugier liess mich nicht mehr los und so nahm ich mit Sibyl Matter Kontakt auf, die mir sofort einen Blick in Matters Habilitationsschrift ermöglichte. Matter begann mich ein weiteres Mal zu faszinieren. Seine subtil-respektvolle Annäherung an die juristische und staatsphilosophische Ideengeschichte und das hartnäckige Hinterfragen verkrusteter Dogmen beeindruckten mich. Für mich war rasch klar, dass Matters «pluralistische Staatstheorie» einem breiteren Publikum zugänglich gemacht werden sollte. Joy und Sibyl Matter haben mich von Anfang an bei diesem Vorhaben unterstützt. Besonders Joy Matter möchte ich dafür danken, dass sie sich für meine Fragen, Anliegen und das gemeinsame Entziffern von Dokumenten viel Zeit genommen hat.

Danken möchte ich auch dem Verleger Hugo Ramseyer, dass er das Wagnis der Publikation eines wissenschaftlichen Texts im Zytglogge Verlag eingegangen ist. Gedankt sei auch Egon Ammann, der in einer ersten Phase die Herausgabe dieses Werks tatkräftig unterstützt hat.

Ein grosser Dank gilt sodann meinen Assistenten Matthias Ruoss, Tobias Tschumi und Patrick Bucher. Nur dank ihrer unermüdlichen Fleissarbeit konnte der Text mit der notwendigen Sorgfalt und Archivkenntnis ediert werden.

Danken möchte ich nicht zuletzt Andreas Kley, Jörg Paul Müller und Regine Schindler, die mir während der Herausgabe des Werks im kritisch-anregenden Dialog als Gesprächspartner zur Seite standen.

7. Übersicht über die wichtigsten Texte Hans Peter Matters

Matter, Hans Peter, Die Legitimation der Gemeinde zur staatsrechtlichen Beschwerde, Abhandlungen zum schweizerischen Recht, Stämpfli, Bern 1965

Matter, Hans Peter, Der Bürger und die demokratischen Institutionen: Falsche Vorstellungen und mögliche Reformen, in: Der Bürger und seine Verantwortung, Jahrbuch der Neuen Helvetischen Gesellschaft, 37. Jahrgang, Bern 1966, S. 46–57

Matter, Hans Peter, Die Schweiz seit 1945 aus der Sicht der jungen Generation, in: Erich Gruner (Hg.), Die Schweiz seit 1945: Beiträge zur Zeitgeschichte, Francke Verlag, Bern 1971, S. 340–354

Matter, Hans Peter, Votum am Schweizerischen Juristentag im September 1972 zur Gemeindeautonomie, in: Zeitschrift für Schweizerisches Recht, Neue Folge Band 91 (1972), II. Halbband, Helbing & Lichtenhahn, Basel 1972, S. 567–569

 

1 Angaben von Joy Matter. Vgl. auch Wilfried Meichtry, Die Leidenschaft des Denkens: Zur Biografie Mani Matters, in: Ders./Pascale Meyer (Hg.), Mani Matter (1936–1972), Zytglogge Verlag, Oberhofen 2011, S. 23-40, 26.

2 Franz Hohler, Mani Matter, Ein Porträtband, Benziger Verlag, Zürich/Köln 1977, S. 16.

3 Zitat aus einem Interview mit Hohler (Fn. 2), S. 16.

4 Matter selber hielt in seinem Tagebuch von 1962 fest: «Im Moment, wo du zu denken anfängst, etwa mit 16, 17 Jahren, bist du schon von der Generation vor dir auf ein Geleise geschoben worden, aus dem du kaum noch herauskommst.» (Mani Matter, Sudelhefte, Rumpelbuch, Ammann Verlag, Zürich 2003, S. 80, Eintrag 74). Vgl. auch die Aussage im Interview mit Hohler (Fn. 2), S. 16: «Jurisprudenz, wie mein Vater.» MattersDissertation ist «meinem Vater gewidmet».

5 Hohler (Fn. 2), S. 11. Vgl. Erwin Matter, Kommentar zum Bundesgesetz betreffend den Schutz der Fabrik- und Handelsmarken, der Herkunftsbezeichnungen von Waren und gewerblichen Auszeichnungen, Schulthess Polygraphischer Verlag, Zürich 1939.

6 Urkunde des Obergerichts des Kantons Bern vom 18. November 1961 (SLA C-01-c/13). Die Patentierung zum Fürsprecher stellte nach der damals geltenden Studienordnung zugleich den Abschluss der universitären Ausbildung dar.

7 Richard Bäumlin, seit 1960 ausserordentlicher, von 1963–1992 ordentlicher Professor für Staats- und Verwaltungsrecht, Kirchenrecht und bernische Rechtsgeschichte sowie Sozialphilosophie an der Universität Bern. Für die Sozialdemokratische Partei 1979–1989 im Nationalrat. Weitere Hinweise auf Bäumlin bei Andreas Kley, Geschichte des öffentlichen Rechts der Schweiz, Dike, Zürich/St. Gallen 2011, S. 474 f. Zum persönlichen Verhältnis zwischen Bäumlin und der Familie Matter vgl. Joy Matter, in: Roland Herzog (Hg.), Festschrift für Richard Bäumlin, Zentrum und Peripherie, Verlag Rüegger, Chur/Zürich 1992, S. 359.

8 Vgl. die Textentwürfe im Konvolut SLA A-04-b/01. Im Konvolut findet sich auch eine Gesprächsnotiz zum Thema mit Professor Hans Huber vom 6. Dezember 1961.

9 Zu den «struggles» bei der Erarbeitung des ersten Dissertationsprojekts vgl. den Eintrag 68 im Tagebuch II von 1962 (Mani Matter, Sudelhefte [Fn. 4], S. 75).

10 Hans Peter Matter, Die Legitimation der Gemeinde zur staatsrechtlichen Beschwerde, Abhandlungen zum schweizerischen Recht, Stämpfli, Bern 1965.

11 Hans Huber, 1934–1946 Bundesrichter (für die FDP), 1946–1970 ordentlicher Professor für Staats-, Verwaltungs- und Völkerrecht an der Universität Bern (1959/1960 Rektor). Weitere Hinweise auf Huber bei Kley (Fn. 7), S. 173–192, 498 f.

12 Doktoratsurkunde (SLA C-01-c/12).

13 Hans Peter Matter, Der Bürger und die demokratischen Institutionen: Falsche Vorstellungen und mögliche Reformen, in: Der Bürger und seine Verantwortung, Jahrbuch der Neuen Helvetischen Gesellschaft, 37. Jahrgang, Bern 1966, S. 46–57 (vgl. insbesondere die Ausführungen zu Referendum und Parlament, S. 49–53).

14 Vgl. Typoskript «Staats- und rechtstheoretisches Seminar» vom Sommersemester 1966 (SLA A-04-a-2/04) mit Texten von Montesquieu, James Madison, Alexander Hamilton, Harold Laski und Lenin.

15 Vgl. Typoskript (Fn. 14): Am meisten Raum nehmen darin die Texte von Laski ein.

16 Vgl. Matter, Der Bürger und die demokratischen Institutionen (Fn. 13), S. 51.

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