Die rheinischen Münzvereine 1385  1583 - Dr. Wolfgang Eichelmann - E-Book

Die rheinischen Münzvereine 1385 1583 E-Book

Dr. Wolfgang Eichelmann

0,0
29,99 €

-100%
Sammeln Sie Punkte in unserem Gutscheinprogramm und kaufen Sie E-Books und Hörbücher mit bis zu 100% Rabatt.
Mehr erfahren.
Beschreibung

In diesem Buch werden die rheinischen Münzvereine von 1385 bi2 1583 in die Geschichte ihrer Zeit eingebettet dargestellt, ihre Münzpolitik erklärt und ihre Münzen beschrieben. Es wird der Faszination einer fast zweihundertjährigen Geldstabilität nachgespürt und verfolgt, wie der rheinische Gulden zur Leitwährung im Heiligen Römischen Reich aufstieg .

Das E-Book können Sie in Legimi-Apps oder einer beliebigen App lesen, die das folgende Format unterstützen:

EPUB
MOBI

Seitenzahl: 848

Veröffentlichungsjahr: 2017

Bewertungen
0,0
0
0
0
0
0
Mehr Informationen
Mehr Informationen
Legimi prüft nicht, ob Rezensionen von Nutzern stammen, die den betreffenden Titel tatsächlich gekauft oder gelesen/gehört haben. Wir entfernen aber gefälschte Rezensionen.



WOLFGANG EICHELMANNDIE RHEINISCHEN MÜNZVEREINE 1385 – 1583

WOLFGANG EICHELMANN

DIE RHEINISCHEN MÜNZVEREINE 1385 – 1583

200 JAHRE GELDWERTSTABILITÄT AN RHEIN UND MAIN

Dr. Wolfgang Eichelmann, »Die rheinischen Münzvereine 1385 – 1583«

überarbeitete Neuauflage der Ausgabe von 2014

© 2017 Dr. Wolfgang Eichelmann

Alle Rechte vorbehalten

Satz und Layout: Dr. Wolfgang Eichelmann

Umschlagestaltung: OOOGrafik, Corina Witte-Pflanz, 78256 Steißlingen

Bildarchiv Fotolia, Datei: 77179920, Urheber esdras

Verlag: tredition GmbH, 20144 Hamburg

ISBN 978-3-7439-1944-0 (Paperback)

ISBN 978-3-7439-1945-7 (Hardcover)

ISBN 978-3-7439-1946-4 (e-book)

Inhaltsverzeichnis

Vorwort

Auf dem Weg zum kurrheinischen Münzverein

Münzen und Geld im Mittelalter

Der Geldwechsel

Flusszölle an Rhein, Main, und Mosel

Kurkölnische Zollhebestellen (Neuss, Zons, Andernach, Linz, Bonn)

Kurpfälzische Zollhebestellen (Kaub, Bacharach, Oppenheim)

Kurmainzische Zollhebestellen (Bingen/Ehrenfels, Oberlahnstein, Höchst, Aschaffenburg)

Kurtrierer Zollhebestellen (Engers, Kapellen, Pfalzel, Boppard, Cochem)

Zollhebestellen der Grafen von Katzenelnbogen (St. Goar, St. Goarshausen, Gernsheim)

Geleitrechte

Die Städte

Die Hansestadt Köln

Der schwäbische und der rheinische Städtebund

Die Herkunft der Münzmetalle

Das Bergregal

Über die Herunft des Silbers

Über die Herkunft des Goldes

Ungarn

Deutschland/Österreich

Flussgold

Der Edelmetallhandel

Mittelalterliche Finanzpolitik und Geldwertstabilität

Der Edelmetallmarkt

Der Goldmarkt

Der Silbermarkt

Anhang

Goldgewinnung im Mittelalterlichen Europa

Zollverordnungen König Wenzels

Die kurrheinischen Territorien

Die Entwicklung der rheinischen Kurfürstentümer

Die Heraldik der rheinischen geistlichen Kurfürstentümer

Das Erzbistum Trier

Das Erzbistum Köln

Das Erzbistum Mainz

Die kurfürstlichen Wappen der rheinischen Erzbischöfe

Das Erzbistum Trier

Das Trierer Territorium

Das Bistum Trier

Der Trierer Kurstaat

Der Erzbischof

Das Domkapitel

Der Landtag

Die Erzbischöfe von Trier

1307 – 1354 Balduin von Luxemburg

1354 – 1362 Boemund II. von Saarbrücken

1362 – 1388 Kuno II. von Falkenstein

1388 – 1418 Werner von Falkenstein

1418 – 1430 Otto von Ziegenhain

1430 – 1436 Ulrich von Manderscheid

1430 – 1438 Raban von Helmstatt

1439 – 1456 Jakob I. von Sierk

1456 – 1503 Johann II. von Baden

1503 – 1511 Jakob II. von Baden

1511 – 1531 Richard von Greiffenklau zu Vollrads

1531 – 1540 Johann III. von Metzenhausen

1540 – 1547 Johann IV. Ludwig von Hagen

1547 – 1556 Johann V. von Isenburg

1556 – 1567 Johann VI. von der Leyen

1567 – 1581 Jakob III. von Eltz

Das Erzbistum Köln

Das Kölner Territorium

Das Erzbistum Köln

Das Erzstift Köln

Die Schlacht bei Worringen – Vorgeschichte und Folgen

Die Institutionen des Kölner Kurstaates

Der Erzbischof

Das Domkapitel

Der Landtag

Das Herzogtum Westfalen

Das Vest Recklinghausen

Die Erbischöfe von Köln

1370 – 1414 Friedrich III. von Saarwerden

1414 – 1463 Dietrich II. von Moers

1463 – 1478 Ruprecht von der Pfalz, seit 1473 amsverhindert, und 1473 – 1480 Hermann von Hessen, Administrator des Erzbistums

1480 – 1508 Hermann von Hessen

1508 – 1515 Philipp II. von Daun-Oberstein

1515 – 1547 Hermann V. von Wied, Amtsverzicht, 1546 – 1547 Adolf von Schaumburg Administrator des Erzbistums

1547 – 1556 Adolf III.von Schaumburg

1556 – 1558 Anton I. von Schaumburg

1558 – 1562 Johann Gebhard von Mansfeld

1562 – 1567 Friedrich IV. von Wied, Amtsverzicht

1567 – 1577 Salentin von Isenburg, Amtsverzicht

1577 – 1583 Gebhard I. Truchsess von Waldburg, 1583 abgesetzt

Das Erzbistum Mainz

Das Mainzer Territorium

Das Erzbistum und das Erzstift

Das Erzstift

Das Domkapitel

Der Kampf um die Vormacht in Hessen

Die Erzbischöfe aus dem Haus Eppstein

Die Erzbischöfe aus dem Haus Nassau

Die Mainzer Stiftsfehde 1459 – 1463

Die Erzbischöfe von Mainz

1381 – 1390 Adolf von Nassau

1390 – 1396 Konrad II. von Weinsberg

1396 – 1397 Gottfried von Leiningen

1397 – 1419 Johann II. von Nassau

1419 – 1434 Konrad III. von Dhaun

1434 – 1459 Dietrich Schenk von Erbach

1459 – 1461 Diether von Isenburg, 1. Amtszeit

1461 – 1475 Adolf II. von Nassau

1475 – 1482 Diether von Isenburg, 2. Amtszeit

1482 – 1484 Adalbert III. von Sachsen, Administrator

1484 – 1504 Berthold von Henneberg

1504 – 1508 Jakob von Liebenstein

1508 – 1514 Uriel von Gemmingen

1514 – 1545 Kardinal Albrecht von Brandenburg

1545 – 1555 Sebastian von Heusenstamm

1555 – 1582 Daniel Brendel von Homburg

Die Kurpfalz

Die Pfalzgrafschaft bei Rhein

Die Pfalzgrafen bei Rhein – die Kurfürsten von der Pfalz

1353/1354 – Ruprecht I., 1390 – 1398 Ruprecht II

Die Brüder Pfalzgraf Rudolf I. und König Ludwig der Bayer

Die Pfalzgrafen Adolf (1319 – 1327), Rudolf II. (1319 – 1353) und Ruprecht I. (1319 – 1390)

Die Pfalzgrafen Ruprecht I. (1319 – 1390) und Ruprecht II. (1390 – 1398), Ruprecht III

Die rheinischen Kurfürsten – ein Machtzentrum an Rhein und Main

König Wenzel und die rheinischen Kurfürsten

König Ruprecht und Erzbischof Johann II. von Mainz

1410 – 1436 Ludwig III

1436 – 1449 Ludwig IV

1452 – 1476 Friedrich I. der Siegreiche

1476 – 1508 Philipp der Aufrichtige

1508 – 1544 Ludwig V. der Friedfertige

1544 – 1556 Friedrich II. der Weise

1556 – 1559 Ottheinrich

1559 – 1576 Friedrich III. der Fromme

1576 – 1583 Ludwig VI

1583 – 1610 Friedrich IV.

Die nichtkurfürstlichen Mitglieder des kurrheinischen Münzvereins

Die Markgrafen/Herzöge von Jülich-Mark-Kleve-Berg

1402 – 1423 Rainald IV., 1475 – 1511 Wilhelm IV. und 1511 – 1539 Johann III. der Friedfertige

Sonstige Mitglieder

1509 – 1567 Landgraf Philipp I. von Hessen, der Großmütige

1567 – 1592 Landgraf Wilhelm IV. der Weise zu Kassel

1567 – 1604 Landgraf Ludwig IV. der Ältere zu Marburg

1567 – 1583 Landgraf Philipp II. der Jüngere zu Rheinfels

1567 – 1596 Landgraf Georg I. der Fromme zu Darmstadt

Die Grafen von Katzenelnbogen

1370 – 1448 Konrad von Weinsberg

Die Stadt Köln

Die Hanse- und freie Reichsstadt Köln

Die kurrheinischen Münzverträge

Feingehalt und Raugewicht mittelalterlicher Münzen

Mittelalterliche Gold- und Silbermünzen im Rhein-Main-Gebiet

Rheinische Münzverträge vor 1385/1386

Die Gründung des ersten kurrheinischen Münzvereins und die Münzverträge von 1385 bis 1399

Der kurrheinische Münzverein in der Krise

Das Münzgesetz König Ruprechts

Der Kampf der rheinischen Kurfürsten um die Vorherrschaft ihres Guldens

Die Verlagerung des politischen Gewichts im Münzverein in die Pfalz und nach Mainz

Der Niedergang des Rheinischen Münzvereins

Ein letztes Aufblühen des Rheinischen Münzvereins

Die Reichsmünzgesetze und die kurrheinischen Münzverträge ab 1509

Das Ende des ersten Rheinischen Münzvereins

Das Fazit des ersten Rheinischen Münzvereins

Der zweite Rheinische Münzverein 1572

Das Ende des zweiten Rheinischen Münzvereins

Einflussbereiche des rheinischen Guldens

Anhang

König Wenzels Münzgesetz vom 16. 07. 1385, Bürglitz

1386, 8. Juni, der erste kurrheinische Münzvertrag

Falschmünzerei zu Zeiten des kurrheinischen Münzvereins

Heilige, Heiligenlegenden und die Politik

Das Spätmittelalter

Heilige und Heiligenlegenden

Jesus und die Kreuzsymbolik

Petrus Apostolus

Johannes der Täufer – Iohannes Baptista

Hubertus

Elisabeth, Landgräfin von Thüringen

Die heiligen drei Könige

Die heilige Ursula

Martin von Tours

Literaturverzeichnis

Wenn man etwas Neues schreiben will,muß man alte Bücher lesen

Alexander Mitscherlich

VORWORT

Dieses Buch hat seinen Ursprung in vielen Gesprächen mit meinen Numismatik-Freunden. Es ist der Versuch, den kurrheinischen Münzverein in die Geschichte seiner Zeit eingebettet darzustellen, seine Münzpolitik zu erklären, seine Münzen zu beschreiben, der Faszination einer fast zweihundertjährigen Geldstabilität nachzuspüren und zu verfolgen, wie der rheinische Gulden für lange Zeit zur Leitwährung im Heiligen Römischen Reich wurde.

Mein besonderer Dank gilt Herrn Christoph Raab von der Münzhandlung Dr. Busso Peus Frankfurt/ Main, Herrn Alexander Fay und den privaten Sammlern, die sich bereit erklärt haben, mein Vorhaben mit Rat und Tat und geeignetem Münzmaterial zur Austattung des Buches zu unterstützen.

Buseck, im Januar 2014Dr. WolfgangEichelmann

VORWORT ZUR NEUAUFLAGE

Durch verschiedene, äußere Umstände bedingt erschien mir eine Neuauflage dieses Buches als gegeben. Weder am Inhalt noch an dem Bildmaterial wurden Änderungen vorgenommen. Es wurde jedoch die zweibändige Erstausgabe in einem Band zusammengefasst.

Buseck, im Februar 2017Dr. Wolfgang Eichelmann

AUF DEM WEG ZUM KURRHEINISCHNEN MÜNZVEREIN

AUF DEM WEG ZUM KURRHEINISCHNEN MÜNZVEREIN

MÜNZEN UND GELD IM MITTELALTER

Das alte Rom, das sich vom Stadtstaat zum größten Imperium der Antike entwickelte, war, wenn es erfolgreich sein wollte, zu einer massiven und äußerst aggressiven Expansionspolitik gezwungen, denn es hatte weder genügend eigene landwirtschaftliche Produkte noch genügend andere Güter, um seine Bevölkerung ausreichend zu versorgen, geschweige denn einen gewinnbringenden Handel zu betreiben. Das Ziel der römischen Legionen war also, nicht nur andere Länder zu unterwerfen und sie dem römischen Reich als Provinzen anzugliedern, sondern die Goldund Silberminen der alten Welt und die gehorteten Schätze der Völker zu erobern und Rom nutzbar zu machen. Innerhalb von drei Jahrhunderten hatten Roms Legionen alle ergiebigen Edelmetallvorkommen von Spanien bis nach Kleinasien und von Dakien, dem heutigen Rumänien, bis nach Britannien erobert. Als Cäsar Statthalter der Provinz Hispania war, flossen von der iberischen Halbinsel allein etwa 9000 kg Gold und noch wesentlich mehr Silber nach Rom. Die römischen Gold- und Silbermünzen wurden so zum wesentlichsten und auch begehrtesten Exportartikel der Stadt Rom.

Auf dem Reichtum an Edelmetallen und auf den Steuern aus den römischen Provinzen gründete sich die Macht des alten Roms. Zwar betrieben die Römer einen intensiven Ausbau der Infrastruktur ihres Reiches, aber es flossen auch große Summen für den Kauf von Luxusgütern, vor allem für Seide und Gewürze, in die Provinzen zurück. Daher warnte Kaiser Tiberius (14 – 37 n. Chr.) den römischen Senat eindringlich vor den Folgen der privaten, finanziellen Misswirtschaft und den Ausschweifungen, die „den Reichtum des Imperiums aufzehren und unser Geld gegen Tand zu fremden Nationen und sogar zu den Feinden Roms lenken.“

Wesentliche Gründe für den wirtschaftlichen Niedergang des römischen Reiches waren eine Erschöpfung der antiken Edelmetallminen und das Versäumnis, das Montanwesen zu modernisieren. Das führte zum Rückgang der staatlichen Edelmetallreserven und der verfügbaren Geldmittel. All das zwang den römischen Staat besonders seit dem dritten nachchristlichen Jahrhundert zu einer fortlaufenden Verminderung des Edelmetallgehaltes seiner Münzen.

Im europäischen Teil des römischen Imperiums bedeutete der Rückzug der Römer aus ihren Provinzen unter dem Druck der vordrängenden germanischen Völker das Ende des von Rom geregelten Münzumlaufs, eine damit verbundene Wirtschaftsund Handelskrise und eine weitgehende Rückentwicklung zur Naturalwirtschaft. Der Grundbesitz oder die Verfügung über Grund und Boden waren jetzt die Quelle des Wohlstandes. Löhne, Pacht und Mieten wurden mit Naturalien oder durch Dienstleistungen beglichen. Der Handel fiel weitestgehend auf die Ebene des Tauschhandels zurück. Es gab unter den fränkischen Königen zwar noch eine am römischen Münzwesen orientierte Währung. Aber seit dem siebten Jahrhundert wurde wegen des Versiegens des Goldzuflusses die Prägung von Goldmünzen eingestellt.

Durch die Erschließung der Blei- und Silbergruben in Melle, der alten römischen Bergbaustadt Metallum im der Region von Poitou-Charentes, stand den merowingischen Königen jedoch wieder ausreichend Silber zur Prägung von Münzen zur Verfügung.

Der wirtschaftliche Schwerpunkt des Frankenreiches verlagerte sich unter den Karolingern in die Gegend zwischen Maas und Mosel und das angrenzende Rhein-Maingebiet. Unter Pippin dem Jüngeren (751 – 768) verschwanden Goldmünzen völlig aus dem Geldumlauf und es gab nur noch eine reine Silberwährung, den denarius argenteus. Sein Nachfolger, Kaiser Karl der Große, erließ 780/781 eine Münzordnung, in der ein Pfund 20 Schillinge und ein Schilling 12 Pfennige zählte. Er legte großen Wert auf ihre Durchsetzung und Einhaltung. Auf der Synode 794 in Frankfurt am Main verkündete er die Münzvorschrift, dass „…in omni loco, in omni civitate et in omni empturio similiter vadant isti novi denarii et accipiantur ab omnibus – an jedem Ort, in jeder Stadt und an jedem Handelsplatz diese neuen Pfennige denselben Wert haben und von jedermann angenommen werden sollen.“ Außerdem betonte er das königliche Münzregal und bestimmte, dass nur „in palatio nostro“, also nur in einer königlichen Pfalz die Pfennige geschlagen werden durften. Daher findet sich auf vielen karolingischen Denaren die Aufschrift PALATINA MONETA, jedoch ohne Hinweis, in welcher Pfalz sie geprägt wurden.

Die salisch-sächsischen Kaiser förderten die Wirtschaft im deutschen Reich durch die großzügige Vergabe von Zoll- und Verkehrsprivilegien, die Erhaltung des Marktfriedens und die Öffnung und die Sicherung der Verkehrswege nach Italien, so dass sich die Kaufleute die Märkte Italiens erschließen konnten. Verknüpft mit dem wirtschaftlichen Aufschwung entstanden an wichtigen Handels- und Verkehrsschwerpunkten, meist an den Sitzen von Bischöfen oder Äbten, neue Münzstätten. Die ersten autonomen Trierer Münzprägungen erfolgten 1035 unter Erzbischof Poppo, der Denare mit dem Bild der Porta Nigra schlagen ließ. In Koblenz wurde eine dauernde Münzstätte unter dem Trierer Erzbischof Eberhard (1047 – 1066) eingerichtet. Köln erhielt seine eigene Münzstätte unter Erzbischof Hermann II. (1036 – 1056). Die Mainzer Münzstätte blieb in der Hand der salischen Könige, weil sie, so darf man annehmen, in ihren Stammlanden die königlichen Regalien zusammenhalten wollten.

Die Bindung der Münzstätten an geistliche Herrschaften hatte auch einen religiösen Hintergrund. Auf die Apokalypse des Johannes bauend erwarteten die Menschen tausend Jahre nach dem Tod Jesu den Untergang der Welt. Weil sie um ihr Seelenheil fürchteten, machten viele Gläubige den Kirchen und Klöstern reiche Schenkungen. Hierdurch verfügten sie zu dieser Zeit über ausreichende Mengen von Münzmetall.

In der Zeit des Investiturstreites verfiel der Wert der Pfennige und er wurde „pfundig“ – neben dem Rechnungsbegriff „Pfund Pfennige“, also 240 Pfennige auf ein Pfund, wurde der Gewichtsbegriff eingeführt, weil jetzt mehr als 240 Pfennige aus dem Pfund Silber geschlagen wurden. Man musste soviel Pfennige auf die Waage legen, bis das Gewicht von einem Pfund erreicht war. Im 11. Jahrhundert kam der Begriff Mark, marca denariorum, auf, ursprünglich ein niederdeutsches mit einem obrigkeitlichen Wertzeichen versehenes Münzgewicht, das jetzt zwei drittel Pfund entsprach. Wegen der allmählichen Verringerung des Gewichtes eines Pfennigs entsprachen jetzt 240 Pfennige einer Mark. Die bekannteste war die Kölner Mark mit einem Gewicht von 233,812 g. Aber auch hier drifteten langsam die Gewichtsmark und die Zählmark durch die weitergehende Gewichtsverminderung der Pfennige auseinander.

Unter den frühen Staufern begann die Periode des regionalen Pfennigs, also eine Zeit in der man es mit einer Vielzahl kleiner, abgegrenzter Währungsgebiete zu tun hatte, in denen nur der heimische Pfennig galt und der fremde durch den Wechselzwang ferngehalten wurde. Kaiser Friedrich Barbarossa versuchte diese Entwicklung aufzuhalten, indem er hartnäckig die Revindikation von Reichsgütern, so auch des Münzregals, betrieb und nahm in stärkerem Maß sein königliches Münzrecht wieder in Anspruch. Er ließ alte Münzstätten wie Aachen, Duisburg, Dortmund und Goslar wieder aufleben und gründete besonders in Reichstädten und in den Reichterritorien neue Münzstätten wie Mühlhausen, Nordhausen, Altenburg, Frankfurt am Main, Kaiserslautern, Wetzlar, Gelnhausen und Friedberg. In dieser Zeit gab es nur wenige Bestätigungen von Münzrechten. Eine der wenigen war 1167 die Bestätigung der Münzstätte von Andernach für den Kölner Erzbischof Rainald Graf von Dassel. 1158 erließ Kaiser Friedrich I. Barbarossa auf den dem Reichstag von Roncaglia bei Piacenza die Konstitution Quae sunt regalia, in der die Regalien, die kaiserlichen Vorrechte, definiert und festgeschrieben wurden. Zu diesen gehörte auch das Münzregal.

Unter Kaiser Friedrich II. änderte sich die Reichspolitik. Zur Sicherung der staufischen Herrschaft bedurfte er des Rückhaltes bei den weltlichen und geistlichen Fürsten, was er durch die Bestätigung ihrer Privilegien und des Status quo erreichte. Er verzichtete dabei 1220 in der Übereinkunft mit den geistlichen Fürsten, confoederatio cum principibus ecclasticis, und 1232 in der mit den weltlichen Fürsten, statutum in favorem principium, auf die Einrichtung neuer königlicher Münzstätten: „Wir werden in keinem Lande eines Fürsten Geld schlagen lassen, wodurch die Münze dieses Fürsten an Wert verliert.“

Zwischen 1125 und 1150, also der Zeit, in der Kaiser Lothar (1125 – 1137) und König Konrad III. (1138 -1152) regierten setzte sich in Niedersachsen, Thüringen, Hessen und Bayern die Prägung von Dünnpfennigen durch. Diese waren wesentlich dünner und von größerem Durchmesser als die normalen Pfennige. Die Münzbilder dieser Denare sind oft nur schwer zu erkennen, weil sich das Gepräge des Oberstempels in das des Unterstempels durchdrückt und es nahezu unkenntlich macht. Ab der Mitte des 12. Jahrhunderts gab man die Prägung von Dünnpfennigen in diesen Gebieten auf. Lediglich in Bayern, besonders in Regensburg, wurden weiterhin Dünnpfennige geschlagen. Auch unter Barbarossas Halbbruder Konrad von Staufen, der seit 1156 Pfalzgraf bei Rhein war, wurden in den rheinpfälzischen Münzstätten – Speyer, Worms, Lorsch, Alzey, Heidelberg und Weißenburg am Rhein – Dünnpfennige geprägt. In der Südpfalz jedoch, in Annweiler und Trifels, wurden kleine, dicke Pfennige nach Lothringer Vorbild ausgebracht.

In Niedersachsen, östlich der Weser, in der Mark Brandenburg, dem Herzogtum Sachsen, der Mark Meißen, den Landgrafschaften Thüringen und Hessen, im Erzbistum Magdeburg, der Wetterau und dem mainzischen Gebiet um Aschaffenburg ging man in der Mitte des 12. Jahrhunderts zur Prägung von Brakteaten über, also von nur einseitig geprägten, dünnen Hohlpfennigen. Weitere Ausbreitungsgebiete der Brakteaten waren in Südschwaben mit Konstanz und in Ostschwaben mit Augsburg als Zentrum.

Im Westen und im Südosten des deutschen Reiches hielt man an der herkömmlichen zweiseitigen Pfennigprägung fest. In Köln und in Westfalen prägte man Pfennige nach der alten karolingischen Münzordnung. Das Umlaufgebiet des Kölner Pfennigs und seiner Nachahmungen erstreckte sich entlang des Rheins von der Rheinmündung bis nach Oppenheim und umfasste ganz Westfalen, den Mittelrhein, das untere und mittlere Lahngebiet, Oberhessen, die Wetterau und die Stadt Frankfurt, wo Kaiser Friedrich I. Barbarossa Denare nach Kölner Schlag prägen ließ. Neben den schweren Kölner Pfennigen gab es in diesem Umlaufgebiet auch noch gleichzeitig kursierende leichtere, lokale Pfennigprägungen wie die leichteren Denare des Kölner Niederstifts oder die aus Koblenz. Etwas leichtere Pfennige schlug man in Rheinfranken, in Oberfranken und im Elsass. Die Stabilität dieser Währungen wurde auch durch das Beibehalten des Münzbildes dokumentiert. Entscheidend war aber, dass die Münzverrufungen in diesen Gebieten nur beim Romzug des Königs erfolgten, in den Brakteatengebieten hingegen jährlich, mitunter sogar mehrmals im Jahr. Münzen im Wert eines halben Kölner Pfennigs waren der Mainzer und der Wetterauer Pfennig. In deren Umlaufgebiet prägten die hessischen Landgrafen, die Mainzer Erzbischöfe und einige andere Prägeherren gleichzeitig auch Brakteaten.

In der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts erlangten die englischen Sterlinge, die in etwa dem Gewicht des Kölner Pfennigs entsprachen, für das Münzwesen eine größere Bedeutung. Sie waren in großen Mengen als Lösegeld für Richard Löwenherz, das 100.000 Pfund Sterling entsprechend 24 Millionen Sterlingmünzen betrug, als Subsidien für den welfischen Kaiser Otto IV. und als Gelder für die Wahl Richards von Cornwall zum deutschen König nach Deutschland gekommen. 1180 war dieser Pfennig in England erstmals von König Heinrich II. (1154 – 1189) geprägt worden und blieb bis 1247 unverändert. Daher wurde er zu einer der beliebtesten Münzen im Mittelalter. Für die Bezeichnung Sterling gibt es zwei Deutungen. Die eine leitet den Namen von dem Wort steor ab, was dem Sinn nach harte, feste Münze bedeutet. Die andere führt ihn auf das Wort Easterling, wörtlich Ostländer d.h. Norddeutsche, zurück, weil die das beste und guthaltigste Geld hatten und prägten.

Die ersten Hellerprägungen erfolgten wohl schon unter Kaiser Friedrich I. Barbarossa (1152 – 1190) in der von ihm in Schwäbisch Hall errichteten Münzstätte. Der Heller war leichter als der Pfennig, wurde aber gern genommen, weil er keiner Verrufung unterlag und nicht gewechselt werden musste. Er wurde, unterstützt vom Reich, schnell zu einer allgemein akzeptierten Umlauf- und Handelsmünze. Zur Mitte des 13. Jahrhunderts hin wurde er in großen Mengen mit kaiserlicher Erlaubnis auch in anderen Münzstätten – Ulm, Speyer, Augsburg, Nürnberg, Frankfurt am Main, Isny, Konstanz – emittiert und verdrängte die regionalen Pfennige. Die Hellerprägung wurde 1356 von Kaiser KarlIV. und 1385 von König Wenzel gesetzlich geregelt. Grundlage für König Wenzels Münzgesetzgebung waren Übereinkünfte mit den rheinischen, schwäbischen und fränkischen Städten, die Landgraf Johann von Leuchtenberg als König Wenzels Bevollmächtigter mit diesen ausgehandelt hatte. Die Allianz des Königs mit den Städten und die Bindung des süddeutschen Währungsraumes an den ungarischen Gulden wurden von den rheinischen Kurfürsten als ein Affront empfunden. Den rheinischen Fürsten und Kurfürsten war es durch bilaterale Münzverträge und Landfriedensordnungen gelungen, die Währungsturbulenzen, die mit dem Beginn des Hundertjährigen Krieges und dem Zusammenbruch der Florentiner Bankhäuser Peruzzi 1343 und Bardi 1346 aufzufangen und ein stabiles Währungssystem zu gewährleisten, in dem die monetären Verhältnisse in den regionalen Märkten geregelt wurden und man der auf Gold basierenden Leitwährung, dem Florin, Rechnung trug. Sie setzte sich zunächst in Brabant, im Hennegau und in Geldern durch und breitete sich von dort auf den gesamten rheinischen Wirtschaftsund Währungsraum aus. Die rheinischen Fürsten dürften sich in ihrer Geldpolitik ganz in Einklang mit den Wirtschaftslehren des Nikolaus von Oresme gesehen haben, die er in seinem Buch De Moneta niedergeschrieben hatte. Dort beschreibt er die schädlichen Auswirkungen von wertunbeständigem Münzgeld und zeigt auf, wie Abwertungen des Geldes zu Lohneinbußen, Preissteigerungen und sogar zu sozialen Unruhen führen. Bedeutsam sind seine Ausführungen zum Münzregal. Er betrachtet dieses als ein Hoheitsrecht, das zwar mit dem König verbunden ist, sich aber nicht in seinem Besitz befindet. Es gehört vielmehr der Gemeinschaft, die die Münzen verwendet. Das bedeutet, dass das Münzregal ein an das Reich gebundenes Recht ist, das vom König nur verwaltet wird. Mit dieser Sichtweise wird aus einem königlichen Recht eine königliche Pflicht, nämlich die zur Wahrung der Wertbeständigkeit des Geldes. Die Rolle des Kurfürstenkollegiums änderte sich hierdurch dahingehend, dass es zu einem Kontrollgremium für den König wurde.

Für die rheinischen Kurfürsten war es von eminenter Bedeutung, eine sichere und unter ihrer Kontrolle stehende Währung zu haben, weil die Hauptquelle ihrer Einnahmen die Erhebung der Flusszölle an Rhein, Main und Mosel war. Insofern war das Aufkommen des Florin als goldene Leitwährung im rheinischen Währungsgebiet für sie ein wirtschaftlicher Stabilitätsfaktor. König Wenzels Versuch, den rheinischen Florin durch einen ungarischen zu ersetzen, musste die Geldpolitik der rheinischen Kurfürsten im Kern treffen. Einerseits wurde der gesamte süddeutsche Raum ihrem monetärem Einflussbereich entzogen und andererseits die Bewertung des Guldens in den Osten des Reichs, ja sogar in ein Königreich außerhalb des Heiligen Römischen Reichs verlagert und damit eine eigenständige, vor allem auf das Reich bezogene Münzentwicklung ausgehebelt. In dem auf dem Gold und dem Silber beruhenden Währungssystem übernahm das Gold die dominiierende Rolle. Eine Ausnahme von dieser Entwicklung war der Bereich der Hanse. Hier war Lübeck die einzige, Goldmünzen emittierende Stadt. Ansonsten bevorzugten die hansischen Kaufleute die Silberwährung. In seiner gegen die rheinischen Kurfürsten gerichteten Politik wies König Wenzel den Städten eine gesonderte Rolle zu. Er öffnete ihnen den Zugang zum Status einer freien Reichsstadt und entzog sie damit dem Zugriff der Fürsten. Dies lief den territorialen und und wirtschaftlichen Interessen der Fürsten entgegen, weil die Städte als zentrale Märkte und Wirtschaftszentren somit außerhalb des fürstlichen Macht- und Einflussbereichs lagen. Die Städte erhielten aber noch eine weitere Aufgabe, nämlich die Kontrolle des Geldwertes und des Geldumlaufs auf ihren Märkten. Mit Hilfe der Kontrolle der von der Obrigkeit festgelegten Wechselkurse, also dem Tauschwert von Münzsorten untereinander, und durch eigene Münzprobationen hatten die Städte einen erheblichen Einfluss auf die Münzpolitik der verschiedenen Münzherren.

Nben dem offiziellen Wechselkurs gab es noch einen „kommerziellen“ unter den Händlern. Dieser bestand darin, dass sie bestimmte Münzsorten bei ihren Geschäften bevorzugten. Auch hier hatten die Städte Eingriffsmöglichkeiten, indem der Umlauf bestimmter Münzsorten bevorzugt oder erschwert werden konnte. Diesen massiven und vielschichtigen Angriff auf die kurrheinische Münz- und Wirtschaftspolitik als auch auf die territoriale Gestaltung der Kurstaaten und die Macht der Kurfürsten galt es abzuwehren.

Die kurfürstliche Antwort war 1385/1386 die Gründung des kurrheinischen Münzvereins mit der Ausbringung des rheinischen Guldens als Leitwährung, dem der eigene Weißpfennig als eine in einem festen Verhältnis zum Gulden stehende Silberwährung zugeordnet war. Hinzu kamen noch entsprechende Regelungen für das Kleingeld in Form von Pfennigmünzverträgen.

DER GELDWECHSEL

Um 1420 ließ sich der Reichserzkämmerer Konrad von Weinsberg für einen Reichstag in Nürnberg ein Münzgutachten anfertigen, in dem die Zustände des Münzwesens im Reich beschrieben wurden und auf dem über die Einführung einer reichsweiten Silbermünze beraten werden sollte : „Gnedeger herr, es wer wol an ym selb zu schlach eine muntz die funfzig mil lang wer und breit wer. Wer da zu kund geraten, der tet witwen und weisen wol und dem gemeinen man in dem land. Wann als es ietz in dem land stat, da wandelt ein bider mann eins tags, da musz er drierley muntz haben, da nympt man einen pfennig und furbas uber fier mil gilt er einen heller oder uber sechs gilt er keinen heller, noch witer hinusz gebt man im für dry pfennige einen denar.“ Die Kaufleute trugen diesem Umstand auf ihren Reisen mit ihren speziellen Geldbeuteln Rechnung. In einem großen befand sich die Leitwährung des Hauptmarktes, den sie besuchen wollten, und in weiteren kleinen, die an dem großen hingen, die Münzen der verschiedenen Währungen, die sie auf ihrem Reiseweg benötigten. Wegen der Unübersichtlichkeit des Münzwesens lag es im Interesse vor allem der Kaufleute, dass es einen funktionierenden Geldwechsel mit verlässlichen Wechselkursen gab. Der Geldwechsel gehörte ursprünglich zum königlichen Münzregal, wurde im Laufe der Zeit von ihm abgetrennt und ging an die Territorialherren und die Städte über. Er blieb aber rechtlich und wirtschaftlich noch eng mit der Münzprägung verbunden. Er diente der Beschaffung von Edelmetallen für eine Münzstätte und zugleich dem Absatz von deren Münzen. Es waren in aller Regel die Messen, wo die Kaufleute die für ihre Geschäfte notwendigen Informationen über die Kurse der verschiednen Währungen erhielten, als auch sich mit ihnen versorgen konnten. Der Wechsel diente auch als Bargelddepot, wo man Gelder zwecks einer späteren Auszahlung oder auch aus Sicherheitsgründen hinterlegen konnte.

Am 29. August 1402 erhielt die Stadt Frankfurt am Main von König Ruprecht die Erlaubnis für einen städtischen Geldwechsel, so dass die Einkünfte aus den Geldwechselgeschäften nicht mehr allein in private Taschen, sondern auch in die städtische Kasse flossen. Das Gründungskapital dieses ersten städtischen Wechsels betrug 900 Gulden zuzüglich etlicher privater Einlagen, so dass dieses letztlich eine Höhe von 3000 Gulden erreichte. Diese Bank bestand fünfzehn Jahre lang und wurde dann durch den zunehmenden Druck der privaten Wechsel wieder geschlossen.

Von größter Bedeutung war der Wechsel in Frankfurt, denn Frankfurt war als eines der wichtigsten Zentren des Fernhandels mit seinen Messen ein bevorzugter Wechselplatz. Hier erhielt man die jeweils neuesten Kurse der verschiedensten Währungen. Aber auch Münzstätten richteten sich bei der Ausbringung ihrer Münzen nach den Vorgaben des Frankfurter Wechsels und Marktes. Im Juni 1350 richteten der seines Amtes enthobene Erzbischof Heinrich von Virneburg und Kuno von Falkenstein, der Administrator des Mainzer Erzstiftes und späterer Erzbischof von Trier in Miltenberg eine Münzstätte ein, die Münzen „…als gut als ein reynischen als man uff dem wessel von Franckford oder anderwo nymet“ prägen sollte.

König Ruprecht war von Anfang seiner Regierungszeit an bestrebt, das Münzwesen im Reich zu vereinheitlichen und das königliche Münzrecht wieder aufzunehmen. Die Städte sollten die Bestimmungen König Ruprechts auf ihren Messen und Märkten durchsetzen. König Ruprecht übertrug ihnen daher die Kontrolle über den Feingehalt und das Gewicht der umlaufenden Goldmünzen und erhob 1402 in Mainz die Guldenproben, die auf den großen Messen und Märkten ohnehin durchgeführt wurden, zum Reichsgesetz. Schon gleich nach dem Städtetag im Juli 1402 begannen sie mit den ersten Probationen und legten die Guldenkurse fest. Auf dem Wormser Städtetag im August 1402 berichtete die Stadt Frankfurt, wie sie die Gulden aus Kurmainz und Kurtrier prüfte und für den Umlauf freigab: „…daruff lassin wir uwer wisheit auch wissin, daz man der vorgenanten zweier fursten gulden, welche ir rechte gewichte han und swer gnug sin, vur voll und vur werunge nimmet; welche aber derselbin zweier fursten gulden zu lichte sint, da nimmet man uf als vil zu paymente als sie zu lichte sint...“ Damit trug die Stadt Frankfurt wesentlich zur Qualitätssicherung der Gulden und zu Sicherung eines gerechten Kurses bei. König Ruprecht schrieb der Stadt auch vor, was mit den unterwertigen Gulden zu geschehen habe, nämlich, „…daz sie unser oder unser kurfürsten gulden, die vormals geschlagen und nit als gut sin, keuffen mogen, und die in daz fure seczen und brennen und nuwe gulden daruss slahen und munczen off soliche grade und bestand als vorgeschrieben stet.“

Auch versuchten nun die Städte, so Frankfurt, Nürnberg, Straßburg, Aachen, Regensburg, Brügge u. a., indem sie des Königs Politik nutzten, den Geldwechsel von Silber und Gold in ihre Hände zu bringen. Dies stand in engem Zusammenhang mit der Verknappung der Münzmetalle im deutschen Reich nördlich der Alpen. Zur Herbstmesse 1402 gelang es der Stadt Frankfurt von König Ruprecht das Monopol für den Gold- und Silberhandel und den Wechsel, der an die städtische Gold- und Silberwaage gebunden wurde, zu erhalten und sich so den ersten Zugriff auf die Münzmetalle zu sichern. 1418 änderten sich die Verhältnisse für die Stadt Frankfurt, als König Sigismund die Prägung von Reichsgoldmünzen forcierte und gleichzeitig den Wechselzwang zugunsten der königlichen Münze einführte. Das Vorgehen König Sigismunds schmälerte die Gewinne des städtischen Wechsels und traf die Versorgung der Münzstätten der rheinischen Kurfürsten mit Münzmetallen. Auch das Gewohnheitsrecht der rheinischen Kurfürsten, während der Messe Gulden zu prägen, wurde ausgesetzt. Bisher konnten sie aus dem Gold, das sie sich auf der Messe besorgten, an Ort und Stelle Gulden schlagen und sie ohne Verzug via Wechsel an den Kaufmann bringen. Das förderte die reichsweite Anerkennung des rheinischen Guldens. Am 29. August 1418, einen Tag nach dem Erlass König Sigismunds über die Frankfurter Münze und den Wechsel, bat der offenbar noch ahnungslose Erzbischof Johann II. von Mainz die Stadt Frankfurt, seinem Münzmeister für diese Messe noch einmal die Benutzung des Hauses Esslinger als Münzstätte zu genehmigen, was ihm die Stadt wegen drohender Feuergefahr, also wegen fehlenden Brandschutzes, untersagt hatte. Der Erzbischof wies den Rat eindringlich auf den Schaden hin, der ihm durch das Aussetzen der Münztätigkeit entstünde: „Und want nu die messe iczunt angegangen und die zyt korcze ist, und er keynen ofen und hert slagen mochte laßen, der ime zu dießer messe dugelich were, dan daz so korcze nit gedrocken mochte, und wo nu er an dem vorgenanten ende zum Esslinger nit uf diese messe gießen solde, daz were uns schedelich. Davon so begern wir von uch mit ernste, und bitten uch, daz ir ime des uff diese zyt und diese messe gonnen und erleuben wollent… Wann wo daz nit geschee, so worde unser muncze hinderstellig, dass were uns uneben, und auch darczu schedelich.“ Bei der Durchführung des königlichen Wechselzwangs verhielt sich die Stadt Frankfurt zurückhaltend und recht halbherzig, denn sie konnte an ihm nichts verdienen. Die bisherige Wechsel- und Prägetätigkeit der rheinischen Kurfürsten in der Stadt hatte sich hingegen als recht ersprießlich und gewinnbringend erwiesen. Außerdem rechnete die Stadt mit dem massiven Widerstand der Kurfürsten. Während die Stadt Frankfurt sich beim Wechselzwang für das Gold dem König beugen musste, blieb sie in Bezug auf das Silber unnachgiebig. Die rheinischen Kurfürsten ergriffen zwei Maßnahmen gegen Sigismunds Reichsmünze. Sie versuchten einerseits seine Münzen, die für den rheinischen Gulden eine Konkurrenz darstellten, wo sie nur konnten zu diskreditieren und andererseits intensivierten sie ihre Guldenemissionen zu den Messezeiten in ihren nahe bei Franfurt gelegenen Münzstätten, die Mainzer in Höchst und die Trierer in Offenbach. Der Pfälzer Kurfürst Ludwig kaufte trotz des königlichen Verbots sein Gold in Frankfurt. „Hat uns unser munczmeister gesaget, das es ime in den zweyn messen gar swere und sorglich sij, das golt von den kauffluten zu Franckfort zu holen und in unser muncze gein Bacharach zufuren und doselbs zumunczen und dann widder gein Franckfort zuverantworten.“ Nach dem starken Rückgang der Goldprägungen und dem starken Rückgang der königlichen Prägungen wurde 1495 durch einen Reichstagsabschied die Zulassung von Wechslern den Ständen übertragen. In Frankfurt ließ der Rat der Stadt daraufhin neben sechs Frankfurter Wechslern einen kurmainzischen, einen kurtrierischen, einen Straßburger und vier Kölner zu. 1512 kamen noch ein hessischer Wechsler und einer des Herzogs Johann von Jülich-Kleve hinzu, die nicht nur Edelmetalle aufkauften, sondern auch ihre Prägungen anboten. Der Aufstieg der Silbermünze zur neuen Leitwährung hatte den eigenständigen Einsatz fremder Münzherren auf den Frankfurter Messen wieder möglich gemacht.

FLUSSZÖLLE AN RHEIN, MAIN UND MOSEL

Das 14. Jahrhundert war am Mittel- und Niederrhein von einem wahren Bauboom gekennzeichnet. Die vier rheinischen Kurfürsten, die Grafen und Herzöge von Jülich und Berg und die Grafen von Katzenelnbogen hatten sich am Rhein als Territorialmächte behauptet und sicherten nun ihre Gebiete durch den Bau von Burgen und die Befestigung von Städten gegeneinander ab. Mit der Konsolidierung der Machtverhältnisse war auch ein deutlicher Aufschwung des Handels verbunden. So dienten diese Befestigungsanlagen nicht nur der Wahrung territorialer Interessen, sondern vor allem der Kontrolle des expandierenden Handels und der Zollerhebung am und auf dem Rhein. Die wirtschaftliche Entwicklung in diesen Gebieten erforderte trotz aller machtpolitischen Gegensätze der rheinischen Fürsten ein einheitliches und verlässliches Währungssystem als auch ein überschaubares und kalkulierbares System der Rheinzölle. Ihr Interesse, an den Gewinnen des wachsenden rheinischen Handels teilzuhaben, führte letztlich zu einer währungspolitischen Zusammenarbeit, die ihren Ausdruck in verschiedenen Münzverträgen fand.

Die Zollerhebung zählte zu den königlichen Privilegien. Nach dem Interregnum strebten neue Familien zur Macht und an die Spitze des Reiches – die Habsburger, die Wittelsbacher und die Luxemburger. Zur Durchsetzung ihrer Ziele bedurften sie alle einer Hausmacht, die sie sich erst aufbauen mussten. Dabei waren sie gezwungen, sich neue Einkommensquellen erschließen und Besitztümer zusammentragen und zugleich den sich ändernden wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Verhältnissen Rechnung tragen. Das Zollregal wurde aber oft verpfändet oder als Belohnung verliehen, so dass es allmählich in landesherrlichen oder städtischen Besitz überging.

Seit dem 12. Jahrhundert erhoben am Mittelund Niederrhein die Burgherren für sich und im Auftrag ihrer Lehensherren, der zumeist einer der rheinischen Kurfürsten war, von den Kapitänen der Handelsschiffe auf dem Rhein und seinen Nebenflüssen für die Schiffsladungen Zoll erhob. Ursprünglich war dieser ein Marktzoll, aus dem sich aber rasch ein Transitzoll entwickelte. Dieser wurde auf Wein, Getreide, Erbsen, Kastanien, Wolle, Leinen, lombardische Seide, Salz, Hering, Stockfisch, Eisen, Kupfer, Blei, Blech für Harnische, Bretter, Harz und Steinkohle erhoben. Interessant und lukrativ wurde der Rheinzoll für die Inhaber des Zollregals, als der Fernhandel im Laufe des 13. Jahrhunderts zur Geldwirtschaft überging. Zu Beginn des 14. Jahrhundert hatte sich das Zollsystem bezüglich der Besitz- und Herrschaftsverhältnisse, der räumlichen Verteilung der Zollhebestellen und der Zolltarife, die sich in ihrer Höhe nach dem Transportmittel oder nach der mitgeführten Ware richteten, seine bis zum Ende des Mittelalters gültige Ausprägung und Ausgestaltung erfahren. Dazu gehörten auch die Einführung des Turnosgroschens als Normmünze bei der Zollerhebung und des Zollfuders, einem Flüssigkeitsmaß für den Wein, das am Rhein 1200 l und an der Mosel 1000 l entsprach. Im Übrigen wurden zumeist Gewichts- und Stückzölle erhoben. Diese Durchfuhrzölle waren reine Geldabgaben, die fast ausschließlich dem Zweck dienten, Geld in die kurfürstlichen Kassen zu bringen. Schutzzölle zum Schutz der einheimischen Wirtschaft oder einzelner heimischer Produkte waren unbekannt. Auch viele fremde Münzen unterlagen einer Zollpflicht und mussten mit Verlust umgetauscht werden. Ein Teil der durch Zölle eingenommenen Münzen, vor allem Münzen fremder Münzherren, kam als Münzmetall in die eigenen Münzstätten. Damit bestritten die rheinischen Kurfürsten den Hauptanteil deren Edelmetallversorgung. Daher gab es in den meisten Städten mit Zollhebestellen auch Münzstätten. Trotz der hohen Rheinzölle bevorzugten die Kaufleute den Wasserweg, denn die Kosten für die Flusssegler waren gering. Es waren praktisch nur die Kosten für das Treideln flussaufwärts zu bezahlen. Der Transport zu Land war wesentlich teurer wegen der vielen Durchgangszölle – Brücken- und Wegzölle, Pforten- und Torgelder, der Kosten für Geleitschutz, der Futterkosten für die Zugtiere und der häufigen Reparaturen an den Wagen wegen der schlechten Wegverhältnisse. Außerdem war er gefährlicher wegen der weit verbreiteten Straßenräuberei.

Die Zollanlagen an Rhein, Main und Mosel befanden sich meist unterhalb der herrschaftlichen Burgen oder in den Städten an der flusswärts gelegenen Stadtmauer nahe bei einem Turm. Die Zollwachen bestanden aus einem Zollturm und einem Zollhaus, in dem sich die Zollschreiberei, wo der anfallende Zoll entrichtet werden musste, und die Zolltruhe, in der die Zolleinnahmen verwahrt wurden, befanden. Der Turm war entweder mit einem Trompeter besetzt, der ankommende Schiffe mit einem Signal meldete und diese damit auch zum Anlegen aufforderte, oder hatte eine Glocke, die, sobald sich ein Schiff der Zollstelle näherte, geläutete wurde. Vor den Zollstellen war in aller Regel ein Landesteg, an dem die Schiffe anlegen konnten. Dort bestieg der Zöllner die Schiffe, um den Wert der Ladung für die Zollerhebung zu schätzen.

KURKÖLNISCHE ZOLLHEBESTELLEN (NEUSS, ZONS, ANDERNACH, LINZ, BONN)

Schon seit geraumer Zeit bestand bei den Erzbischöfen von Köln die Absicht, die Rheinzölle aus den alten, nach immer mehr Selbständigkeit strebenden Städten heraus zu verlegen, sie damit der Kontrolle der Städte zu entziehen und sich so die Einnahmen wieder ungeschmälert zu sichern. 1346 ließ sich Erzbischof Walram von Jülich den Besitz aller Rheinzölle im Bereich seines Erzstiftes vom König bestätigen. Zugleich erhielt er das Recht, sie an jeden beliebigen Ort zwischen Andernach und Rees zu verlegen. 1366 wandte Erzbischof Engelbert diese Bestimmung auf den Zoll von Andernach an.

Andernach war eine alte Reichsstadt auf dem Weg von Frankfurt nach Aachen. 1167 schenkte Kaiser Friedrich I. Barbarossa dem Kölner Erzbischof Rainald von Dassel für seine Kriegsdienste in Italien den Andernacher Königshof mit dem Zoll und der Münze. Der Erzbischof von Trier konnte die Kirche in Andernach, den Mittelpunkt einer Großpfarrei erwerben. Seit 1171 wirkten die Andernacher Kaufleute und benachbarte Adelsfamilien an der Verwaltung der Stadt mit. Dem Schritt des Kölner Erzbischofs, den Zoll zu verlegen, waren jahrelange Auseinandersetzungen mit der Stadt Andernach vorausgegangen, deren Ursache in dem Streben nach Selbständigkeit und städtischer Selbstverwaltung der selbstbewussten Bürger lag. Um die unruhigen Bürger Andernachs in Zaum zu halten, erbauten die Kölner Erzbischöfe eine durch einen Wassergraben rundum geschützte Stadtburg, von der aus sie auch den nahen Rheinzoll schützen konnten. 1359 besetzten aufgebrachte Bürger das erzbischöfliche Zollhaus. 1365 kam es zu erneutem Streit zwischen der Stadt und dem Erzbischof. Wie aus der Sühne vom Dezember 1365 hervorgeht, verlegte der Erzbischof den Rheinzoll nach Linz.

Der alte Kölner Zoll befand sich in Neuß. 1364 hatte Erzbischof Engelbert von der Mark der Stadt Neuß die städtischen Privilegien bestätigt. Es gelang dem Erzbischof jedoch die strittige Gerichtsbarkeit für sich zu behaupten und die seit 11 Jahren rückständige Bede (Steuer) einzuziehen. 1366 übertrug der kranke Kölner Erzbischof Engelbert von der Mark die Verwaltung des Erzstiftes Köln dem Trierer Erzbischof Kuno von Falkenstein. Dieser versuchte nun als Koadjutor die zerrüttete finanzielle und wirtschaftliche Situation des Erzstiftes zu sanieren. Er versuchte die alten Rechte Erzstiftes wieder in Anspruch zu nehmen und auch durchzusetzen, was ihn sogleich in etliche Fehden verstrickte. Als 1369 der Herzog von Jülich mit Waffengewalt gegen Zons vorging, schützten die Bürger von Neuß die herzoglichen Soldaten vor dem Zugriff der Kölner Truppen unter der Führung des Amtmannes von Hülchrath, indem sie diese nicht in die Stadt hinein ließen. Es war eine der ersten Amtshandlungen des neuen Kölner Erzbischofs Friedrich III. von Saarwerden, 1373 ein Sühneverfahren gegen die Stadt einzuleiten. In diesem Zusammenhang erfolgte schon 1372 die Verlegung des Rheinzolls von Neuß nach Zons. Der Erzbischof begründete diese Maßnahme, die eigentlich eine Bestrafung der unbotmäßigen Stadt war, mit dem ungenügenden Schutz der Zollstation durch die Stadt Neuß. Für Zons sprach seine günstige Lage am Rhein als nächster erzbischöflicher Ort. Auch die geringe wirtschaftliche Kraft seiner Einwohner ließ keinen Widerstand gegen den Erzbischof erwarten, eher versprachen sie sich einen wirtschaftlichen Aufschwung. Der Zoll von Zons übernahm alle Rechte und Verpflichtungen des Neußer Zolls, auch die Neußer Zollbeamten wurden übernommen. In Zons ließ er zur Verteidigung der Stadt – 1373 erhob der Erzbischof das Dorf in den Rang einer Stadt – die Burg Friedestrom, das spätere kurfürstliche Schloss, erbauen und die Stadt mit einer trapezförmigen Verteidigungsanlage aus Mauern, Türmen und Gräben befestigen. Friedestrom wurde die „Kleine Residenz“ des Kölner Erzbischofs, die ihm die völlige Unabhängigkeit außerhalb Kölns garantierte und ihm den Rheinzoll, einen wesentlichen Teil seiner Einkünfte – rund 100.000 Gulden jährlich – sicherte. 1376 ließ sich der Erzbischof diese Maßnahmen von König Wenzel in einer Urkunde bestätigen.

Seit dem 12. Jahrhundert konnten die Erzbischöfe von Köln immer mehr landesherrliche Rechte in Bonn an sich ziehen – alle Marktabgaben und alle von einem Gericht verhängten Bußgelder flossen an den Erzbischof von Köln. 1346 verlieh Kaiser Karl IV. nach seiner Krönung der Stadt Bonn die Zollfreiheit. In Bonn gab es eine weitere erzbischöfliche Zollstelle. Hier mussten Kaufleute fremde, zollpflichtige Münzen mit Verlust umtauschen. 1414 wurde der Bonner Rheinzoll zur Hälfte für 25.000 Gulden an die Stadt Köln verpfändet. 1494 war dieser Zoll durch Verpfändungen so überzogen, dass noch bis ins 18. Jahrhundert hinein Zins- und Tilgungsleistungen entrichtet werden mussten.

Abb. 1. Stadtansicht von Andernach aus der Topographia Germaniae von Matthäus Merian, erschienen in mehreren Bänden zwischen 1642 und 1688 in Frankfurt am Main

Abb. 2. Stadtansicht von Bonn aus der Topographia Germaniae von Matthäus Merian

Abb. 3. Stadtansicht von Zons aus der Topographia Germaniae von Matthäus Merian

Abb. 4. Ansicht der Stadt Kaub und der Pfalz aus der Topographia Germaniae von Matthäus Merian

KURPFÄLZISCHE ZOLLHEBESTELLEN (KAUB, BACHARACH, OPPENHEIM)

In dem rechtsrheinisch gelegenen Städtchen Kaub wurde seit römischer Zeit Schiefer abgebaut. Diese Schieferlager sollen der Stadt ihren Namen gegeben haben, abgeleitet von dem lateinischen Wort cubare, lagern. Zu Beginn des 13. Jahrhunderts wurde bei Kaub die Burg Gutenfels errichtet. 1257 kam die Burg an die Herren von Falkenstein, die, ohne eine königliche Erlaubnis zu besitzen, einen Rheinzoll erhoben. 1277 verkauften sie die Burg für 2300 Aachener Denare an die Pfalz. Die Wittelsbacher Pfalzgrafen etablierten den Kauber Zoll als eine dauerhafte Einrichtung. 1289 erwarb Ludwig II. von der Pfalz noch die restlichen Rechte der Falkensteiner an der Burg und an der Stadt einschließlich der Güter zu Kaub. Damit gehörte Kaub zu den pfälzischen Erblanden und wurde mit dem Teilungsvertrag von Pavia im Jahr 1329 von dem Wittelsbacher Herzogtum Bayern abgetrennt. Es entstand ein kleines pfälzisches Amt mit Kaub als Zentrum, dem 1324 Kaiser Ludwig der Bayer dieselben Stadtrechte und Freiheiten verlieh wie sie die Stadt Boppard besaß. 1325/1326 kam es zum Streit zwischen Papst Johannes XXII. und Kaiser Ludwig dem Bayern, als dieser in Kaub Zölle angeblich zum Schaden des Trierer Erzbischofs Balduin erhob. Dreimal forderte der Papst die Erzbischöfe von Mainz, Köln und Trier, die Städte ihrer Diözesen und etliche adelige Herren auf, Kaiser Ludwig zu exkommunizieren und gegen den Kauber Zoll vorzugehen. Die Aktivitäten dieser Fürsten beim Bau von Burgen und der Befestigung ihrer Städte in den zwanziger und dreißiger Jahren des 14. Jahrhunderts zur Sicherung der Grenzen ihrer Territorien und der eigenen Zolleinnahmen zeigen den Grund, warum sie der päpstlichen Aufforderung nicht entsprachen.

1326/27 ließ Kaiser Ludwig auf der mitten im Rhein gelegenen Insel Falkenau einen Zollturm errichten, von dem aus er auch das rechtsrheinische Fahrwasser kontrollieren und somit von dem gesamten Schiffsverkehr kräftig Zöllen erheben konnte. Dieser Zollturm war nicht mit Zöllnern besetzt, sondern mit einer militärischen Zollwache. Wer nicht zahlen konnte, verschwand im Verlies, einem neun Meter tiefen Brunnen, auf dem ein Holzfloß schwamm. Die Zollschuldner, meist mittellose Kaufleute blieben solange auf dem Floß, bis sie ausgelöst wurden. Dieser mitten im Rhein gelegene Zollturm wurde nach seiner Erweiterung zur Zollburg „Pfalzgrafenstein“ zum Wahrzeichen von Kaub.

Bei der Königswahl 1314 musste Ludwig der Bayer den Kurfürsten von Mainz und Trier und dem König von Böhmen erhebliche Zugeständnisse machen und Wahlentschädigungen zahlen – „Handsalben“, wie man zu jener Zeit Schmiergelder nannte. Um seine Schulden zu begleichen, musste er Städte, Privilegien und Rechte aus rheinpfälzischem und bayrischem Besitz an die ihn unterstützenden Fürsten abtreten oder verpfänden. König Johann von Böhmen und Erzbischof Balduin von Trier erhielten Bacharach mit der Burg Stahleck und Steeg mit der Burg Stahlberg. Auch der Bacharacher Zoll, der Ludwigs Bruder Rudolf I. und dessen Familie gehörte, wurde verpfändet. Das führte zu einem heftigen Zwist innerhalb der Familie, der erst durch den Wittelsbacher Hausvertrag von Pavia 1329 beendet werden konnte. Durch diesen Vertrag fielen Bacharach und Kaub an Rudolf II. und Ruprecht den Älteren und nach einer weiteren Teilung kam Kaub an Pfalzgraf Rudolf II. und Bacharach an Pfalzgraf Ruprecht den Älteren. Nach dem Tod des Trierer Erzbischofs Balduin im Jahr 1354 fielen diese Pfänder an den deutschen König zurück. Erzbischof Balduin von Trier erhielt u. a. die Stadt Boppard samt des zugehörigen Gerichts und des Zolls, die Befreiung von Reichstagen und Reichskriegen und das Kanzleramt für den linksrheinischen Teil des Reiches. Der Erzbischof von Mainz erhielt die Städte Seligenstadt, Diebach, Reichenstein, die Grafschaft Bachgau, den Zoll von Ehrenfels, der dem Mainzer Erzbischof bereits 1308 pfandweise bei der Wahlkapitulation Heinrichs von Luxemburg überlassen worden war, und 10.000 Mark Silber für seine Auslagen zur Königswahl.

Abb. 5. Stadtansicht von Oppenheim aus der Topographia Germaniae von Matthäus Merian

Abb. 6. Stadtansicht von Bacharach aus der Topographia Germaniae von Matthäus Merian

Bacharach war seit dem 11. Jahrhundert im Besitz des Erzstiftes Köln und seine am weitesten im Süden gelegene Herrschaft. Von den Erzbischöfen wurden Vögte mit der Bacharacher Gerichtsbarkeit belehnt, die sie jedoch aus dieser herausdrängten. Schließlich gelangte diese großräumige Grundherrschaft samt der Gerichtsbarkeit an die Pfalzgrafen. 1142 erhob König Konrad III. (1138 – 1152) seinen Schwager Hermann von Stahleck zum Pfalzgrafen. Kaiser Friedrich Barbarossa übertrug 1165 seinem Stiefbruder Konrad von Hohenstaufen, dem Nachfolger Hermanns, noch salisch-staufischen Besitz am Mittelrhein. Damit gründete er die Pfalzgrafschaft bei Rhein mit Bacharach als Residenz. Nach dem Aussterben der staufischen Pfalzgrafen fiel die Pfalz bei Rhein als erledigtes Lehen zurück an den König, der 1214 Otto von Wittelsbach mit ihr belehnte. Am Burgberg von Stahleck gelegen war Bacharach der bedeutsamste Umschlags-, Handels- und Stapelplatz für die begehrten Weine des Rheingaus und der Pfalz. 1214 richtete hier Otto von Wittelsbach eine Münzstätte, die bis 1508 in Betrieb war, und installierte 1216 den Bacharacher Rheinzoll. 1243 gelang es ihm, von dem Kölner Erzbischof Konrad von Hochstaden die Belehnung mit den Burgen Stahlberg bei Steeg und Fürstenberg bei Diebach zu erlangen, die die Kölner Erzbischöfe Anfang des 13. Jahrhunderts zum Schutz des Viertälergebietes hatten bauen lassen. Nun besaß der Wittelsbacher mit Bacharach, Steeg, Oberdiebach und Manubach die ungeteilte Herrschaft über diesen alten Gerichtsbezirk. Außerdem kontrollierte er jetzt auch wichtige vom Rhein zum Hunsrück führende Straßen. Im Jahr 1344 wurde Bacharach mit einer Mauer befestigt, deren endgültige Fertigstellung bis 1400 dauerte. Der Zollhof befand sich jetzt direkt unterhalb des Zollturms, dem südlichen Eckturm der neuen Stadtmauer.

1356 wurde Oppenheim von Kaiser Karl IV. für 33.000 Gulden an den Erzbischof von Mainz verpfändet. Kurz darauf gingen aber die Ansprüche auf die Rheinzölle an die Pfalzgrafen bei Rhein über. 1375 lösten die beiden Ruprechte Oppenheim aus der Mainzer Pfandschaft aus. 1379 huldigte Oppenheim den Pfalzgrafen. Im selben Jahr verpflichteten die beiden Ruprechte für ihre Münzstätte in Oppenheim Johann Grien aus Hall als Münzmeister.

KURMAINZISCHE ZOLLHEBESTELLEN AN RHEIN UND MAIN (BINGEN/EHRENFELS, OBERLAHNSTEIN, HÖCHST, ASCHAFFENBURG)

Am Beginn des Engtals oberhalb des Binger Lochs liegt die Burg Ehrenfels am Rüdesheimer Rheinufer, die zwischen 1208 und 1220 von Philipp von Bolanden im Auftrag und mit Mitteln des Erzbischofs Siegfried II. von Eppstein erbaut wurde. Sie diente dem Mainzer Erzbischof zur Absicherung seines Territoriums nach Norden hin und war zusammen mit der auf der anderen Rheinseite gelegenen befestigten Stadt Bingen und der Burg Klopp die stärkste Befestigung der Mainzer Unterstifts. In Kriegszeiten wurde auf der mächtigen Burg Ehrenfels der Mainzer Domschatz verwahrt. Diese Engstelle des Rheins, der Eingang zum Binger Loch, eignete sich außerdem vortrefflich zur Erhebung des Rheinzolls, der hier seit 1307 vom Erzbischof von Mainz erhoben wurde. Unten, auf einer Felseninsel im Rhein steht als Rest einer Zollstation der Mäuseturm, der den Mainzer Erzbischöfen in Verbindung mit der Burg Ehrenfels zur Erhebung des Rheinzolls diente. Der Name Mäuseturm leitet sich von dem althochdeutschen Wort muta, Maut, ab. Der Ehrenfelser Rheinzoll war im Mittelalter eine der wichtigsten und ergiebigsten Einnahmequellen des Erzbistums Mainz.

Oberlahnstein gehörte einst zum Zubehör eines frühen fränkischen Königshofes. Die Martinskirche in Oberlahnstein mit ihren Gütern befand sich jedoch im Besitz der Benediktinerabtei Weißenburg im Elsass. Schon vor 1183 waren die Grafen von Nassau Vögte dieses Weißenburger Besitzes, den sie vom Bistum Speyer zu Lehen trugen. Andere Teile der Oberlahnsteiner Grundherrschaft gehörten dem Erzstift Mainz, die aber den Grafen von Nassau verpfändet waren. 1183 lösten der Erzbischof von Mainz das Pfand ein und drängte die Grafen von Nassau aus den Oberlahnsteiner Grundherrschaften.

Abb. 7. Stadtansicht von Bingen aus der Topographia Germaniae von Matthaeus M erian

Abb.8. Stadtansicht von Aschaffenburg aus der Topographia Germaniae von Matthaeus Merian

1220 wurde der Mainzer Erzbischof Siegfried II. von Eppstein mit dem Silberbergwerk Tiefenthal belehnt. Zum Schutz der mainzischen Güter und des Silberbergwerks erbaute Erzbischof Siegfried III. von Eppstein auf einer etwas zurückgesetzten Bergzunge nahe der Lahnmündung zwischen 1240 und 1245 die Burg Lahneck. Sie war die nördlichste Grenzburg des Erzstiftes Mainz am Rhein, diente aber nicht als Zollburg. Oberlahnstein erhielt 1324 die Stadtrechte. Anschließend wurde die Stadt mit einer Mauer befestigt und direkt am Rheinufer vor der Stadtmauer die Martinsburg als Zollstelle erbaut. Der Lahnsteiner Rheinzoll wurde bereits seit 1310/1315 von den Mainzer Erzbischöfen erhoben.

1368 wurde der Mainzoll in Höchst eingeführt und 1379 wieder aufgehoben, denn König Wenzel hatte den rheinischen Reichstädten auf dem Reichstag in Frankfurt am Main erlaubt, die Zollstellen von Höchst und Klosterberg zu zerstören. Außerdem sollte zwischen Frankfurt und Mainz kein Zoll mehr erhoben werden. Der Erzbischof von Mainz beanspruchte nämlich die Mainzölle bis hin nach Miltenberg und beauftragte viele niedere Adlige mit der Eintreibung der Zölle.

Abb. 9. Burg Ehrenfels und der Mäuseturm bei Bingen aus der Topograhia Germaniae von Matthäus Merian

Der Rat der Stadt Frankfurt hingegen vertrat die Auffassung, dass der Main dem Reich gehöre und daher zollfrei zu befahren sei. Dieser Meinung schloss sich König Wenzel an und verprellte damit den Mainzer Erzbischof. Im Jahr 1380 wurde der Zoll in Höchst wieder eingeführt, 1403 wieder aufgehoben und 1407 wieder eingeführt. Der Höchster Mainzoll war eine wichtige Einnahmequelle für den meist recht finanzschwachen Mainzer Kurstaat. 1396 kam es zu einer kriegerischen Auseinandersetzung mit der Stadt Frankfurt, die sich durch den Höchster Zoll beeinträchtigt fühlte. Unter dem Frankfurter Stadthauptmann Johann von Kronberg wurden die Stadt und die Burg Höchst zerstört.

Weitere Mainzölle wurden von den Erzbischöfen in Aschaffenburg und in Neustadt erhoben.

KURTRIERER ZOLLHEBESTELLEN AN RHEIN UND MOSEL (ENGERS, KAPELLEN, PFALZEL, BOPPARD, COCHEM)

Zwischen 1245 und 1250 wurde die Stadt Koblenz mit einer Mauer befestigt und Erzbischof Arnold II. erhob hier einen Rheinzoll. Die Koblenzer Zollstelle war der am Rhein gelegene Matthiasturm. 1269 wurde der Zoll abgeschafft, aber 1309 von Erzbischof Balduin wieder eingeführt.

Kapellen mit der Trierer Landesburg Stolzenfels, linksrheinisch gegenüber der Einmündung der Lahn gelegen, war unter Erzbischof Balduin von Luxemburg kurtrierisches Amt geworden. In den Jahren 1242 bis 1259 hatte Erzbischof Arnold II. von Isenburg die Burg Stolzenfels als Zollburg erbauen lassen. Sie wurde unter Erzbischof Balduin zwischen 1324 und 1331 ausgebaut und zu ihren Füßen ein Zollturm errichtet. Erzbischof Balduin verlegte den Koblenzer Zoll in die umgebaute Burg Stolzenfels. Dies war offensichtlich eine wirtschaftsstrategische Maßnahme, denn Erzbischof Balduin war bis 1337 auch Provisor des Erzbistums Mainz. Nun konnte er vom trierischen Kapellen und dem gegenüberliegenden mainzischen Oberlahnstein zu beiden Seiten des Rheins den Rheinzoll erheben. 1347 belehnte er zwei Burgmannen der Burg Stolzenfels mit dem Rheinzoll.

Die Erzbischöfe von Trier hatten verständlicherweise kein Interesse an fremden Zollstellen in ihrem Einflussgebiet. im Jahr 1357 hatte Graf Wilhelm zu Wied von Kaiser Karl IV. das Recht erhalten, sein Dorf Engers zur Stadt zu erheben und zu einer Feste mit einer Stadtmauer auszubauen. Nun versuchte der Graf auch noch den Rheinzoll zu erheben. 1371, so wird erzählt, wollten niederländische Kaufleute diesen Rheinzoll nicht bezahlen. Bei Andernach überfielen die Grafen Wilhelm zu Wied und Salentin von Isenburg die Kaufleute und raubten sie aus. Zur Strafe musste der Graf seine Stadt an den Trierer Erzbischof Kuno von Falkenstein abtreten. Zum Schutze des Rheinlandes vor den Raubrittern des Westerwaldes ließ er in Engers die Burg Kunnenstein/Kunostein erbauen, an deren Stelle später das Schloss Engers errichtet wurde. Engers wurde Sitz eines kurtrierischen Amtes.

1412 verlegte Erzbischof Werner von Falkenstein den Rheinzoll als „Koblenzer Rheinzoll“ von Kapellen nach Engers mit der Burg Kunostein als Zollburg. In der Manderscheid’schen Fehde 1430 – 1438 verpfändete Erzbischof Raban von Helmstatt, der sich in großer finanzieller Verlegenheit befand, Bischof Johann von Lüttich, den er zu seinem Koadjuor berufen hatte, für 60.000 Gulden die Burgen und Städte Ehrenbreitstein und Cochem und die Hälfte des Zolls von Engers.

Abb. 10. Stadtansicht von Boppard aus der Topographia Germaniae von Matthaeus Merian

Abb. 11. Stadtansicht von Cochem aus der Topographia Germaniae von Matthäus Merian

Um 1370 errichtete Erzbischof Kuno von Falkenstein in Pfalzel eine Zollstelle. Dem waren Auseinandersetzungen des Erzbischofs mit den Trierer Stadtgrafen vorausgegangen. Durch eine starke Kette, die durch die Mosel gespannt war, wurden alle Schiffe, die nach Trier fuhren oder von dort kamen zur Entrichtung des Zolles angehalten.

Eine weitere Zollstelle unterhielten die Trierer Erzbischöfe in Boppard. Die Erhebung des Bopparder Rheinzolls lässt sich bis in das 10. Jahrhundert zurückverfolgen. Kaiser Heinrich IV. (1054 – 1087) verlieh der Stadt das Marktrecht und errichtete eine Münzstätte. Im frühen 13. Jahrhundert wurde Boppard Reichsstadt, die aber immer wieder verpfändet wurde, so 1278 an Herzog Wilhelm von Jülich und 1282 der Bopparder Zoll an die Grafen von Katzenelnbogen. Als Dank für die ihm geleistete Wahlhilfe ernannte König Heinrich VII. (1308 -1313) seinen Bruder Balduin, den Erzbischof von Trier, 1309 zum Vogt von Boppard und Oberwesel.

Abb. 12. Ortsansicht von Pfalzel, Kupferstich von Franz Hogenberg, 16. Jahrhundert

Mit der Verpfändung an das Erzstift Trier verlor Boppard 1312 seine Reichsfreiheit und nach dem Tod König Heinrichs übertrug Ludwig der Bayer dem Trierer Erzbischof Balduin seine Rechte an der Stadt Boppard als Dank für die Unterstützung bei seiner Wahl zum König. Obwohl alle Versuche der Bürger von Boppard, die Reichsfreiheit ihrer Stadt zu behalten, fehlschlugen, verweigerten sie dem Erzbischof den Treueeid.

1327 belagerte der Erzbischof die Stadt und nahm sie gewaltsam ein. Es folgten jahrelange Auseinandersetzungen mit dem ungeliebten neuen Stadtherrn, weil man sich nicht damit abfinden konnte, dass Boppard nur noch eine kurtrierische Amtsstadt war. Seit 1331 erhob der Erzbischof von Trier – und mit ihm das Erzstift – den Rheinzoll.

Auch an der Mosel erhoben die Erzbischöfe von Trier bei Cochem einen Schiffszoll. 1294 verpfändete König Adolph von Nassau die Reichsburg und die Stadt Cochem an den Trierer Erzbischof Bohemund I. von Warnesberg (1289 – 1299). Mit der Pfandsumme wollte König Adolph seine Kaiserkrönung bezahlen. Weder er noch sein Nachfolger König Albrecht I. von Habsburg konnten die Pfandsumme zurückzahlen. Cochem wurde so kurtrierischer Amtssitz und die Trierer Erzbischöfe erhoben Schiffszoll von den Handelsschiffen auf der Mosel. Um den Zoll erheben zu können, ließ Erzbischof Balduin (1307 – 1354) die Mosel bei Cochem mit einer schweren Kette sperren. Außerdem ließ er die Stadt befestigen und die Reichsburg zu einer Festung umbauen.

ZOLLHEBESTELLEN DER GRAFEN VON KATZENELNBOGEN (ST. GOAR, ST. GOARSHAUSEN, GERNSHEIM)

1190 setzte die Abtei Prüm die Grafen von Katzenelnbogen als Vögte von St. Goar ein, die sich jedoch schnell die Stadt aneigneten und zum Zentrum eines eigenen Territoriums machten. Seit 1219 lassen sie sich als Besitzer des Rheinzolls in St. Goar nachweisen. 1245 erbaute Graf Diether V. von Katzenelnbogen die Burg Rheinfels bei St. Goar. Diese konnte bereits 1255 erfolgreich einer Belagerung durch die Truppen des Rheinischen Städtebundes widerstehen, der sie über ein Jahr lang wegen der Erhöhung des Rheinzolls belagerte.

In der ersten Hälfte der 14. Jahrhunderts ließen die Grafen von Katzenelnbogen die beiden Städte St. Goar und St. Goarshausen, das 1276/1277 an sie gefallen war, mit einer Stadtmauer befestigen. 1324 erhielt St. Goarshausen die Stadtrechte. 1371 erbaute Graf Wilhelm II. von Katzenelnbogen auf einem vorgeschobenen Felsen oberhalb der Stadt direkt neben dem Loreleyfelsen die Burg Neukatzenelnbogen, genannt Burg Katz. Durch den Bau dieser Burg auf der anderen Rheinseite konnten die Grafen von Katzenelnbogen sehr zum Ärger des Erzbischofs von Trier eine wirksame Sperre des Rheintals durchführen und auf beiden Seiten des Rheins den Rheinzoll erheben. Erzbischof Boemund II. von Trier, Graf von Saarbrücken, ließ daher 1355 mit Erlaubnis des Kaisers ihr gegenüber zur Sicherung seines neu erworbenen Besitzes um Wellmich oberhalb des Ortes eine erzbischöfliche Burg erbauen, die aber kleiner als die gräfliche war und daher im Volksmund die Maus genannt wurde.

Abb. 13. Ansicht von Neu-Katzenelnbogen aus der Topographia Germaniae von Matthäus Merian

Abb. 14. Ansicht von Alt-Katzenelnbogen aus der Topographia Germaniae von Matthäus Merian

Neben dem Rheinzoll zogen die Grafen von Katzenelnbogen noch einen erheblichen Gewinn aus dem Lotsendienst auf dem Rhein bei St. Goar. Die Burg Rheinfels wurde zur Residenz des Hauses Katzenelnbogen. Außerdem hatten die Grafen von Katzenelnbogen noch eine eigene Zollstelle in Gernsheim. 1282 verlieh König Rudolf Graf Eberhard von Katzenelnbogen, der dem König als Landvogt in der Wetterau und als Statthalter des unruhigen Stiftes Fulda gedient hatte, für ein Darlehen von 12.000 Mark den königlichen Rheinzoll bei Boppard. Außerdem besaßen die Grafen noch Anteile am Zoll von Mainz und Düsseldorf.

Im Allgemeinen bestanden die Haupteinnahmen der weltlichen und geistlichen Herren im Mittelalter zumeist aus Naturalien. Die Haupteinnahme der Grafen von Katzenelnbogen war aber der in Geld zu entrichtende Rheinzoll. Durch ihre geschickte Rheinzollpolitik wurden sie zur reichsten Herrschaft am Rhein. Aus ihrem Reichtum zogen sie ihre Macht und Unabhängigkeit und traten daher auch nicht dem rheinischen Münzverein bei.

GELEITRECHTE

Unter Geleit versteht man gemeinhin den Schutz von reisenden Personen. Die Garantie der Sicherheit auf den Straßen des Reiches war ursprünglich eine königliche Aufgabe. Da dem deutschen Königtum zu ihrer Durchsetzung sowohl die Mittel als auch die Möglichkeiten fehlten, wurde sie im statutum in favorem principium 1231 den Territorialfürsten übertragen. So wurde das Geleitrecht zu einem der vornehmsten landesherrlichen Rechte und zu einem wesentlichen Schritt auf dem Weg zum Ausbau der Landesherrschaften. Allerdings besaßen nicht alle Territorialherren das Geleitrecht, was zur Folge hatte, dass Landesgrenzen und Grenzen des Geleitrechtes nicht immer übereinstimmten, was wiederum zu heftigen Konflikten zwischen einzelnen Landesherren führen konnte.

Es wurden zwei Formen des Geleites unterschieden nämlich das tote und das personale Geleit. Das tote, auch Taschengeleit genannt, beschränkte sich auf die Ausstellung eines Schutzbriefes, den der Reisende mit sich führte und ihm Schutz gewähren sollte. Das personale Geleit bestand darin, dass der Geleitsherr dem Reisenden bewaffneten Schutz in Form eines Geleitreiters bis hin zu einer Schutztruppe stellte. Die häufigsten Formen des Geleites waren das Kaufmanns- und das Messegeleit. Hierbei ging es um den Schutz von Personen und erheblichen Vermögenswerten. Das Geleitgeld hatte der Kaufmann zu tragen. Es war so bemessen, dass es gerade die Unkosten des Landesherrn deckte. Dieser hatte daher ein großes Interesse, die Kaufleute seiner Zollstelle zuzuführen. Der Geleitherr war für die Schäden, die ein Kaufmann auf dessen Gebiet erlitt, haftbar. Kaufleuten aus überschuldeten Städten wurde mitunter das Geleit versagt, weil man diese Kaufleute vor übergriffen der Gläubiger nicht schützen konnte oder wollte. Geleitsperren wurden somit auch als Handelsblockaden gegen Städte benutzt. Auch wurden sie als Strafmassnahmen gegen einzelne Kaufleute bei Zollvergehen verhängt. Die Befriedung der Straßen zu einer Messe war Teil des Marktfriedens. Die wichtigste und größte Messe war die Frankfurter, die im Jahre 1316 erstmals als solche erwähnt wurde und „zuschen sente Mychels dage unde Unser Vrowen dage, alse die messe zu Frankenvord“ stattfand. Frankfurt war ein Knotenpunkt des mittelalterlichen Fernhandels, wo man sich zu Zeiten der Messe mit allen möglichen Gütern aus aller Herren Länder versorgen konnte. 1433 schrieb der Rat der Stadt Zürich an Herzog Wilhelm von Bayern, den von Kaiser Sigismund eingesetzten Statthalter des Baseler Konzils: „So ist auch die messe und merckte zu Frankenfurdt von gnaden und frijheiden des heiligen Romischen richs dem selben riche zu eren und umb eins gemeines nutzes willen gesatzt und gemacht lange jar und zijt loblich gehalten und wol herbracht und gein Franckefurd geleget, als an ein stat, die dan obern und nidern und auch andern umb gelegen Dutschen landen baß gemyttelt und gelegen ist den kauffluden zu wasser und zu lande, die suchen und da selbs von allen vorgerurten landen ire gewerb und kauffmanschatze zu triben und zu furen.“

Der bedeutendste und mächtigste Geleitherr um Frankfurt war der Erzbischof von Mainz. Das städtische Geleit von Frankfurt war auf den Gerichtsbezirk der Stadt beschränkt. 1385 schlossen der Erzbischof von Mainz und die Stadt Frankfurt einen Vertrag, in dem vereinbart wurde, dass die Stadt Frankfurt beim Geleit im Umkreis von fünf Meilen, also etwa achtzig Kilometer, die mainzischen Amtleute mit städtischen Bediensteten unterstützte. Schiffsreisende wurden an den Uferwegen von den städtischen Söldnern zu Pferde oder in Karren begleitet. So reichte der städtische Geleitschutz von Frankfurt bis Mainz, Gießen, Wetzlar oder Aschaffenburg. Allerdings mussten Absprachen mit den Landesherren, durch deren Gebiet das Geleit ging, getroffen werden. Zunächst erhob der Mainzer Erzbischof zur Messezeit das doppelte Geleitgeld, das er später für das ganze Jahr beibehielt. Der Vertrag von 1385 hatte nicht nur für die Stadt Frankfurt, sondern auch für den Erzbischof von Mainz Bedeutung. Da er selbst keine eigenen Truppen für den Geleitschutz stellen musste, vermied er so auf hessischem Gebiet Konflikte mit seinem Erzfeind, dem Landgrafen von Hessen, denn dieser hatte wiederum kein Interesse an Auseinandersetzungen mit der Stadt Frankfurt.

Frankfurt wurde wegen seiner verkehrsgünstigen Lage, seiner geordneten städtischen Finanzwirtschaft, seiner wirtschaftlichen Infrastruktur mit Warenhäusern und Markthallen und seiner besonderen, unabhängigen Gerichtsbarkeit mit eigenen Messegerichten, was Rechtssicherheit und einen reibungslosen Ablauf der beiden Frankfurter Messen, der Frühjahrsund der Herbstmesse, garantierte, rasch zum führenden Wirtschaftszentrum, das nicht nur das Marktnetz des Rhein-Main-Gebietes, sondern auch das benachbarte oberlothringische mit Trier und Metz und das niederrheinische mit Köln, Aachen und Utrecht beeinflusste.

DIE STÄDTE