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Das Bach-Archiv Leipzig hatte das Jubiläum der Thomana im Jahre 2012 zum Anlass genommen, um in einer systematischen Sichtung der Archive und Bibliotheken die ausschlaggebenden Dokumente zur Geschichte des Thomaskantorats zu erschließen und kommentiert zu edieren. Gegliedert nach den einzelnen Thomaskantoren seit der Reformation bis hin zum ausgehenden 18. Jahrhundert, zeichnen die beiden entstandenen Bände die Entwicklung der Thomasschule anhand von Originalquellen nach. Die gesammelten Briefe und Lebensbeschreibungen porträtieren die herausragenden Musikergestalten von Sethus Calvisius bis August Eberhard Müller; historische Noteninventare, Chorlisten, Instrumentenverzeichnisse, Schulgesetze und Erinnerungsberichte zeugen vom einzigartigen musikalischen Anspruch der Institution, und die zahlreichen Aufzeichnungen zur Diskussion um die Ämterbesetzung und die Entwicklung der Thomasschule liefern lebendige Einblicke in die wechselvolle und zugleich kontinuierliche musikalische Erfolgsgeschichte der Thomana. Im zweiten Band belegen die Dokumente zum Thomaskantorat nach 1750, dass es bis zur Jahrhundertwende dort keine wesentlichen strukturellen Veränderungen gab. Insofern sind sie zum überwiegenden Teil auch für Bachs Amtszeit (1723‒1750) relevant.
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Seitenzahl: 1382
Veröffentlichungsjahr: 2016
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Edition Bach-Archiv Leipzig
Carus-Verlag Stuttgart
Dokumente zur Geschichtedes LeipzigerThomaskantorats
BAND I I
Vom Amtsantritt Johann Sebastian Bachsbis zum Beginn des 19. Jahrhunderts
herausgegeben und erläutertvonAndreas Glöckner
Dem Thomanerchorund seinem Kantor Gotthold Schwarzgewidmet
EVANGELISCHE VERLAGSANSTALTLeipzig
Gefördert vonder Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftungdem Packard Humanities Institute, Los Altos/Kalifornienund in Zusammenarbeit und mit Unterstützung durch das Stadtarchiv Leipzig
Bibliographische Information der Deutschen Nationalbibliothek:
Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliographie; detaillierte bibliographische Daten sind im Internet über http://dnb.dnb.de abrufbar.
© 2018 by Evangelische Verlagsanstalt GmbH · Leipzig
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Cover: Ulrike Vetter, Leipzig
Satz: Kai-Michael Gustmann, Leipzig
E-Book-Herstellung: Zeilenwert GmbH 2018
ISBN 978-3-374-04623-2
www.eva-leipzig.de
Carus-Verlag Stuttgart · Carus 24.066/20
ISBN 978-3-89948-259-1
www.carus-verlag.com
Cover
Titel
Impressum
Vorwort
Historische Einleitung
Literatur und Abkürzungen
Chronologischer Überblick
VIII JOHANN SEBASTIAN BACH: 1723−1750
VIII/A Besetzung des Thomaskantorats
VIII/B Memoriale, Beschwerdeschriften, Gesuche und Verfügungen
VIII/C Besetzungs- und MusizierpraxisChoraufstellungen, Aufnahmeverfahren von Alumnen, Instrumente (Zahlungen für Neuanschaffungen und Reparaturen), Musiker und musikalische Helfer, Notenankäufe, Zahlungen für die Kirchenmusik
VIII/D Schulordnung, Schulgesetze, kommentierende Schriften
VIII/E Nachruf, Erinnerungsberichte
VIII/F Schulsachen und sonstige Dokumente(Anstellung von Schulbediensteten, Disziplinarmaßnahmen, Vorschriften, Zuwendungen, Legate und Patenschaften)
IX GOTTLOB HARRER: 1750−1755
IX/A Besetzung des Thomaskantorats
IX/B Memoriale, Beschwerdeschriften, Gesuche und Verfügungen
IX/C Besetzungs- und MusizierpraxisChoraufstellungen, Aufnahmeverfahren von Alumnen, Instrumente (Zahlungen für Neuanschaffungen und Reparaturen), Musiker und musikalische Helfer, Notenankäufe, Zahlungen für die Kirchenmusik
IX/E Nachruf, Erinnerungsberichte
IX/F Schulsachen und sonstige Dokumente(Anstellung von Schulbediensteten, Disziplinarmaßnahmen, Vorschriften, Zuwendungen, Legate und Patenschaften)
X JOHANN FRIEDRICH DOLES: 1755−1789
X/A Besetzung des Thomaskantorats
X/B Memoriale, Beschwerdeschriften, Gesuche und Verfügungen
X/C Besetzungs- und MusizierpraxisChoraufstellungen, Aufnahmeverfahren von Alumnen, Instrumente (Zahlungen für Neuanschaffungen und Reparaturen), Musiker und musikalische Helfer, Musikaufführungen, Notenankäufe, Zahlungen für die Kirchenmusik, Musikanschauungen
X/D Schulordnung, Schulgesetze, kommentierende Schriften
X/E Nachrufe, Biographien, Erinnerungsberichte
X/F Schulsachen und sonstige Dokumente(Anstellung von Schulbediensteten, Disziplinarmaßnahmen, Vorschriften, Zuwendungen, Legate und Patenschaften)
XI JOHANN ADAM HILLER: 1789–1800
XI/A Besetzung des Thomaskantorats
XI/B Memoriale, Beschwerdeschriften, Stellungnahmen, Gesuche und Verfügungen
XI/C Besetzungs- und MusizierpraxisChoraufstellungen, Aufnahmeverfahren von Alumnen, Instrumente (Zahlungen für Neuanschaffungen und Reparaturen), Musiker und musikalische Helfer, Musikaufführungen, Notenankäufe, Zahlungen für die Kirchenmusik, Musikanschauungen
XI/D Schulordnung, Schulgesetze, kommentierende Schriften
XI/E Nachrufe, Biographien, Erinnerungsberichte
XI/F Schulsachen und sonstige Dokumente(Anstellung von Schulbediensteten, Disziplinarmaßnahmen, Vorschriften, Zuwendungen, Legate und Patenschaften)
XII AUGUST EBERHARD MÜLLER: 1800–1810
XII/A Besetzung des Thomaskantorats
XII/B Memoriale, Beschwerdeschriften, Stellungnahmen, Gesuche und Verfügungen
XII/C Besetzungs- und MusizierpraxisChoraufstellungen, Aufnahmeverfahren von Alumnen, Instrumente (Zahlungen für Neuanschaffungen und Reparaturen), Musiker und musikalische Helfer, Musikaufführungen, Notenankäufe, Zahlungen für die Kirchenmusik, Musikanschauungen
XII/E Nachrufe, Biographien, Erinnerungsberichte
XII/F Schulsachen und sonstige Dokumente(Anstellung von Schulbediensteten, Disziplinarmaßnahmen, Vorschriften, Zuwendungen, Legate und Patenschaften)
Namenregister
Weitere Bücher
Anmerkungen
Als die Arbeiten am Band II der „Dokumente zur Geschichte des Thomaskantorats“ im Herbst 2010 begannen, war der Umfang des zu erschließenden Materials noch kaum absehbar. Dies ergab sich erst einige Jahre später im Zuge einer systematischen Sichtung der relevanten Quellen. Vor allem für die Zeit nach 1750 erweist sich das überlieferte Dokumentenmaterial als besonders ergiebig. Angesichts der Fülle der neu gesichteten beziehungsweise relevanten Quellen zeigte sich sehr bald, dass auch für den vorliegenden Band eine Auswahl getroffen werden musste. Zudem konnten einige Dokumente nur auszugsweise wiedergegeben werden, wobei vor allem solche Textstellen gewählt worden sind, die direkt oder indirekt mit der Musikpflege am Thomaskantorat in Verbindung stehen. Um dem Leser einen zusammenhängenden Überblick zu bieten, wurden auch zahlreiche bekannte Dokumente mit einbezogen. In Anbetracht des enormen Umfangs mussten die Kommentare auf ein Mindestmaß begrenzt werden. Sie können nicht mit jener Ausführlichkeit erfolgen, wie es dem Benutzer etwa von den Bach-Dokumenten (Dok I–III und V) vertraut ist. Manches wurde aus Umfangsgründen bei der Gesamtredaktion gekürzt oder musste gänzlich entfallen. Für weiterführende Informationen dienen dem Benutzer daher die angegebenen Literaturhinweise beziehungsweise die nachstehende historische Einleitung, in der das Quellenmaterial zusammenfassend referiert wird.
Der vorliegende Band wäre ohne die Unterstützung von den verantwortlichen Mitarbeitern in Archiven und Bibliotheken und anderen Helfern kaum möglich gewesen. Danken möchte ich vor allem meinem Sohn Johannes für das Abschreiben von gedruckten Dokumententexten (in den Kapiteln X und XI) und Maryam Haiawi für deren Korrektur. Mein Dank gilt außerdem Almuth Märker für die Übersetzung der lateinischen Dokumente und meinem Nachfolger Markus Zepf für die Mitarbeit an der Korrektur von Kapitel X. Ganz besonders danke ich jedoch meinem langjährigen Kollegen und Weggefährten Hans-Joachim Schulze für die Durchsicht des gesamten Manuskriptes und Christoph Wolff, der das Vorhaben seinerzeit initiiert hat (siehe das Geleitwort in Band I).
Zu Dank verpflichtet bin ich zahlreichen Archiven und Bibliotheken, in denen die publizierten Dokumente aufbewahrt sind. Hier sind vor allem zu erwähnen: Stadtarchiv Leipzig, Kirchliches Archiv Leipzig (Ephoralarchiv), Archiv der Thomaskirche zu Leipzig, Stadtarchiv Eilenburg, Stadtarchiv Meißen, Stadtarchiv Borna, Stadtarchiv Grimma, Stadtarchiv Plauen, Pfarrarchiv Döbeln, Landeskirchenarchiv Dresden, Brandenburgisches Landeshauptarchiv Potsdam, Sächsisches Hauptstaatsarchiv Dresden, Landeshauptarchiv Magdeburg, Universitätsarchiv Leipzig, Sächsisches Staatsarchiv Leipzig, Hessisches Staatsarchiv Darmstadt, Städtische Bibliotheken Leipzig ‒ Musikbibliothek, Stadtgeschichtliches Museum Leipzig, Stadtbibliothek Altenburg, Staatsbibliothek zu Berlin ‒ Preußischer Kulturbesitz, Sächsische Landesbibliothek Dresden, Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg, Universitäts- und Landesbibliothek Darmstadt, Bibliothek des Thomanerchors Leipzig, Universitätsbibliothek „Bibliotheca Albertina“ Leipzig.
Nicht für alle diese Quellenfundorte sind Sigel verwendet worden. Diese wurden nur in solchen Fällen gewählt, wo mehrere Dokumente aus einem Archiv oder aus einer Bibliothek wiedergegeben sind.
Schließlich danke ich der Alfried Krupp von Bohlen und Hallbach-Stiftung sowie dem Packard Humanities Institute (Los Altos, California) für die finanzielle Unterstützung des Projektes.
Trotz der Fülle von neuen Dokumenten oder solchen, die im vorliegenden Band erstmalig vollständig wiedergegebenen sind, kann sich auch dieser nur als eine temporäre Bestandsaufnahme erweisen. Wir dürfen davon ausgehen, dass bei der Sichtung weiterer Bestände ‒ vor allem in einigen mitteldeutschen Kirchenarchiven ‒ künftig noch weitere relevante Quellen erschlossen werden. Wir haben also auch in Zukunft mit Überraschungsfunden zu rechnen. Somit bleibt die Suche nach neuen Dokumenten zur Geschichte der Thomana weiterhin „work in progress“.
Leipzig, im Dezember 2016
Andreas Glöckner
Nach dem Tod von Johann Kuhnau konnten die Leipziger Stadtväter kaum ahnen, welche Fehlschläge und Niederlagen, welche endlosen Verhandlungen ihnen bei der Wiederbesetzung des vakanten Kantorats noch bevorstehen würden. Wäre das umgehend eingeleitete Wahlverfahren sogleich erfolgreich gewesen, dann hätte es wohl keine Ära Bach in der Musikgeschichte Leipzigs gegeben.1 Die am 11. August 1722 eilfertig vollzogene Wahl Georg Philipp Telemanns erwies sich als fataler Fehlschlag: Nachdem der einstimmig gewählte Wunschkandidat den Leipziger Rat beinahe über drei Monate hingehalten hatte, sagte er Anfang November 1722 kurzerhand ab. In Hamburg war ihm das Jahresgehalt zwischenzeitlich um 400 Gulden erhöht worden. Die nächsten Niederlagen ließen nicht lange auf sich warten: Als zweiter Wunschkandidat zog Johann Friedrich Fasch im Dezember 1722 seine Bewerbung ebenfalls zurück, da er vom Latein- und Katechismusunterricht nicht freigestellt werden sollte. Die Wahl von Christoph Graupner als dem nächsten Favoriten schien Ende Januar 1723 schon fast besiegelt, als sich herausstellte, dass ihn der hessische Landgraf nicht aus dem Dienst entlassen würde.
Bach war im Sommer 1722 wohl noch weit davon entfernt, die Nachfolge Kuhnaus antreten zu wollen. Sein Name erscheint erstmalig am 21. Dezember 1722 unter den Mitbewerbern um das Kantorat. Nachdem er am 7. Februar 1723 in der Thomaskirche die Kantoratsprobe abgelegt hatte, wurde er am 9. April vom Leipziger Rat in die engere Wahl gezogen. Am Montag, dem 19. April 1723, unterzeichnete Bach in Leipzig einen Revers, der ihn verpflichtete, sich „binnen dato und 3 oder höchstens vier Wochen von der bey dem HochFürstlich Anhalt-Cöthischen Hoffe … habenden Bestallung“ zu lösen.2 Spätestens zu Pfingsten, also zum Beginn des neuen Schuljahrs, sollte Bach seinen Kapellmeisterdienst in Köthen quittiert und das neue Amt in Leipzig übernommen haben. In der Gewissheit, dass der Dienstantritt des Thomaskantors nicht abermals durch „höhere Gewalt“ verhindert würde, wurde Bachs Wahl am 22. April 1723 im Ratsplenum endlich vollzogen und ihm das Ergebnis am 5. Mai durch den Regierenden Bürgermeister Gottfried Lange in der Ratsstube offiziell mitgeteilt. Dieser hatte bei der entscheidenden Debatte um Bachs Wahl resümiert: „Wann Bach erwehlet würde, so könnte man Telemann, wegen seiner Conduite [wegen seines Verhaltens], vergeßen.“3
Mit der Übernahme des Thomaskantorats erwarteten Bach neue und ungewohnte Aufgaben. Sein Tagesablauf war vor allem an hohen Kirchenfesten mit außerordentlichen Belastungen verbunden: Der Tag begann mit einer Figuralmusik in der Johanniskirche vor den Toren der Stadt. Anschließend begaben sich die Alumnen zur Nikolaikirche, wo im Frühgottesdienst eine Festmusik vor der Predigt aufzuführen war. Danach hatte Bach den sogenannten (alten) Akademischen Gottesdienst in der Universitätskirche St. Pauli zu bestellen. Einzig dieser traditionelle Gottesdienst an vier Festtagen im Kirchenjahr4 war dem Thomaskantor nicht entzogen worden.5 Er begann zeitversetzt erst um 9 Uhr. Aus organisatorischen Gründen musste die Aufführung der Musik nach der Predigt stattfinden.6 Musiziert wurden lediglich kurze und klein besetzte Figuralstücke. Bach selbst war bei den Aufführungen eher selten zugegen und überließ die Leitung zumeist seinem Generalpräfekten.7 Bereits 13.15 Uhr begann der Vespergottesdienst in der Thomaskirche, wo die Hauptmusik des Frühgottesdienstes wiederholt wurde und auch eine lateinische Kirchenmusik erklang. Damit war Bachs Arbeitstag freilich noch nicht beendet, weil die Musik für den darauffolgenden Feiertag noch geprobt werden musste. Am 2. oder 3. Feiertag zu Weihnachten, Ostern und Pfingsten konnte außerdem die Bestellung einer „ganzen Brautmesse“ hinzukommen. Gemeint ist hiermit die Aufführung einer Trauungsmusik. Mitunter konnten selbst sonntags noch Begräbnisgänge für den Kantor und die Alumnen anfallen. In manchen Jahren gab es fast an jedem Tag eine Beisetzung auf dem Johanniskirchhof.8
Gleich zu Beginn seiner Amtszeit präsentierte Bach den Leipzigern eine Reihe virtuoser und „intrikater“ Figuralstücke, darunter die Kantaten „Die Elenden sollen essen“ (BWV 75), „Die Himmel erzählen die Ehre Gottes“ (BWV 76) oder das Magnificat Es-Dur (BWV 243a). Vom Kirchenstil seines Amtsvorgängers waren diese Kompositionen weit entfernt. Den Sängern und Instrumentalisten hat Bach mitunter das äußerste abverlangt. Inwieweit seine Vorgesetzten bei Stadt, Kirche und Schule solche musikalischen „Pionierleistungen“ zu würdigen wussten, entzieht sich unserer Kenntnis.
Zu den herausragenden Musikereignissen im Kirchenjahr zählte die Aufführung einer figuralen Passionsmusik im Vespergottesdienst am Karfreitag. Nachdem der Musikdirektor der Neukirche, Johann Gottfried Vogler, bereits 1717 erstmals ein Passionsoratorium (vermutlich Telemanns „Brockes-Passion“) dargeboten hatte, folgte Johann Kuhnau am Karfreitag 1721 mit der Aufführung seiner Markus-Passion in der Thomaskirche. Von 1724 an fanden die Passionsaufführungen – gemäß einer Festlegung des Leipziger Rates – in jährlichem Wechsel zwischen den Hauptkirchen St. Nikolai und St. Thomas statt. Mit seiner ersten Leipziger Passionsmusik, der Johannes-Passion (BWV 245), hat Bach alles bisher Dagewesene zweifellos weit in den Schatten gestellt. Dass solche exponierten Werke nicht jedermanns Sache waren, zeigt andeutungsweise ein Vorgang aus späterer Zeit: Als der Universitätsprofessor Johann Florens Rivinus am Karfreitag 1728 mit „Concession“ des sächsischen Kurfürsten eine Passionspredigt im Vespergottesdienst der Universitätskirche stiftete, wurde ausdrücklich angeordnet, „daß vor der Predigt 2. Sterbe oder Passions-Lieder, und 2. dergl. nach der Predigt, unter einer doucen Music9, ohne alles figuriren“ abgesungen werden sollten, „damit die ganze Gemeinde zugleich mit singen könnte“.10 Die Hinwendung zum schlichten Gemeindegesang und eine Abgrenzung von der figuralen Passionsmusik lässt erahnen, dass letztere wohl nicht den ungeteilten Zuspruch fand. Vielleicht erklärt sich in diesem Zusammenhang auch Bachs Klage über eine „wunderliche und der Music wenig ergebene Obrigkeit“.11 Hatten Vertreter jener Obrigkeit etwa Probleme mit der „intrikaten“ Kirchenmusik ihres Thomaskantors? Und außerdem: Mit ihrer Schulpolitik hatte es die „wunderliche“ Obrigkeit inzwischen so weit gebracht, dass auch amusische Schüler in das Thomasalumnat mit aufgenommen wurden, was der Aufführungsqualität der Kirchenmusik nicht dienlich war. Bach konnte sich damit keineswegs abfinden. Freilich wissen wir nicht, ob die veränderte Praxis der Vergabe von Alumnenstellen zu einem dauerhaften Problem wurde. Die Prüfungsberichte der Alumnenanwärter aus der Zeit nach 1730 sind in späteren Jahren kassiert worden.
Nach einer überaus produktiven Schaffensphase zu Beginn seiner Leipziger Zeit begann Bach im Februar 1726, anstelle von eigenen Werken erstmals in größerem Umfang auch fremde Kirchenstücke zu musizieren.12 In den Jahren nach 1730 scheint sich diese Tendenz verstärkt zu haben. Aufgeführt wurden vor allem Kantaten und eine Passionsmusik des Gothaer Hofkapellmeisters Gottfried Heinrich Stölzel.13 Dies geschah zur Arbeitsentlastung, aber auch im Interesse der Umsetzung ambitionierter Kompositionsvorhaben wie des sechsteiligen Weihnachts-Oratoriums, das vom 1. Weihnachtsfeiertag 1734 bis Epiphanias 1735 in den beiden Hauptkirchen erklang und in späteren Jahren abermals zu hören war.
Trotz mancherlei Widerstände von unterschiedlichen Seiten blieb die Schola Thomana im Gegensatz zur Nikolaischule eine Musikinstitution, wie auch aus dem späteren Bericht eines auswärtigen Medizinstudenten vom Jahre 1779 hervorgeht: „In Ansehung des Unterrichts gesteht man hier verschiedentlich der Nicolaischule den Vorzug zu. Auf jener [der Thomasschule] ist das Singen zu sehr Hauptsache, und verdrängt also das Studiren, woher auch beständig Uneinigkeiten zwischen dem Rector und Cantor sind.“14 Wie sich dergleichen Misshelligkeiten zwischen Rektor und Kantor auf Bachs Schaffen im Einzelnen auswirkten, lässt sich nicht sagen. Als vorübergehender Lichtblick erwies sich die Wahl von Johann Matthias Gesner zum Thomasschulrektor im Juni 1730. Damit trat ein Mann an Bachs Seite, der ihm nicht nur kollegial und freundschaftlich verbunden war, sondern auch die Musik am Alumnat zu fördern wusste. Mit Gesners Nachfolger Johann August Ernesti wurde Bach in einen zermürbenden Kompetenzstreit um die Einsetzung eines Präfekten verwickelt. Über den Ausgang des Konfliktes schweigen die Akten; einige wesentliche Dokumente sind leider verlorengegangen.
Vielleicht auch solcher Misshelligkeiten wegen scheint Bach sich – zumindest teilweise – seiner Amtsgeschäfte als Thomaskantor entledigt zu haben. Für einen völligen Rückzug finden sich in den Leipziger Akten keine Anhaltspunkte. Wir wissen freilich nicht, inwieweit seine privaten Nebenbeschäftigungen – etwa die Veranstaltungen mit dem Collegium musicum, seine auswärtigen Gastspiele und Orgelprüfungen, der Handel mit handschriftlichen und gedruckten Musikalien oder der Instrumentenverleih – von seinen Vorgesetzten bei Schule, Kirche und Stadt hingenommen wurden. Immerhin häufen sich bereits 1730 Beschwerden über Bachs Amtsführung. Sie kamen am 2. August in einer Sitzung des „Engen Rates“ zur Sprache. Vom Bürgermeister Jacob Born wurden ihm Versäumnisse im Schuldienst vorgeworfen. Schon am 8. Juni anlässlich der Wahl von Johann Matthias Gesner zum Thomasschulrektor gab der Ratsherr und Vorsteher der Nikolaikirche Johann August Hölzel zu Protokoll, er wünschte „daß es [mit Gesner] beßer seÿn möchte, als mit dem Cantor“.15 Dem Vorwurf der Pflichtverletzung im Amt begegnete Bach am 23. August 1730 mit einer Gegenoffensive: In einem Positionspapier zur Lage der Kirchenmusik16 forderte er, den städtischen Musikbetrieb radikal zu reformieren und nach dem Vorbild einer Hofkapelle neu auszurichten.
Für den Zeitraum nach 1740 liegen vergleichsweise wenige Thomasschulakten vor. Auch sind nur einige Kantaten- und Passionsaufführungen belegbar. Möglicherweise hat sich Bach für einen längeren Zeitraum im Amt vertreten lassen,17 was zu dieser Zeit in vergleichbaren Ämtern allerdings kein Ausnahmefall war.
Bereits im Frühsommer 1749 trafen die Leipziger Stadtväter Vorkehrungen zu einer Nachfolgeregelung für den inzwischen 64-jährigen Thomaskantor. Geschah dies vielleicht aus Sorge vor einer langdauernden Vakanz, wie sie den Leipziger Rat und die Thomasschule nach Kuhnaus Tod in eine prekäre Situation gebracht hatte? Andererseits erfolgte die (inoffizielle) Denomination Gottlob Harrers auf Intervention des allmächtigen Dresdner Grafen Heinrich von Brühl. Vielleicht wollte sich dieser seines gesundheitlich angeschlagenen Kapellmeisters auf elegante Weise entledigen. Um die äußere Form zu wahren, erfolgte die Kantoratsprobe am 8. Juni 1749 im Gasthaus „Zu den Drei Schwanen“ am Brühl − mithin dort, wo seit März 1743 das „Große Concert“ abgehalten wurde. Eine Aufführung in einer der beiden Hauptkirchen kam nicht in Frage, da dies den Amtsbereich des noch amtierenden Thomaskantors Bach tangiert hätte. Einige Stadtväter blieben der unüblichen Darbietung fern – vielleicht, weil sie das taktlose Vorgehen nicht billigten.
Bachs Nachfolger Gottlob Harrer war von Hause aus kein Schulpädagoge. Als Kapellmeister stand er in der Tradition der höfischen katholischen Kirchenmusik. Wohl um die Kontinuität zu wahren, erwarb der Leipziger Rat die Originalstimmen von Bachs sogenanntem Choralkantatenjahrgang aus dem Besitz seiner Witwe Anna Magdalena. Damit waren die Voraussetzungen gegeben, dass jene Kantaten auch weiterhin in Leipzig aufgeführt werden konnten. Harrer starb nach nur fünfjähriger Amtszeit. Für die Kirchenmusik nach seinem Ableben war der Generalpräfekt Karl Friedrich Barth zuständig. Vom Trinitatisfest 1755 bis zum 1. Advent 1755 kam es unter seiner Leitung abermals zur Aufführung von mehreren Choralkantaten Bachs.18 Harrer selbst soll einen kompletten Jahrgang an Kirchenkantaten geschaffen haben. Dieser ist verschollen.
Die Wahl seines Nachfolgers Johann Friedrich Doles war auf eher unübliche Weise erfolgt. Die Leipziger Stadtväter hatten ausnahmsweise auf die obligatorische Probemusik verzichtet und ihn gegen so namhafte Mitkonkurrenten wie Carl Philipp Emanuel Bach oder Johann Heinrich Rolle gewählt. In der entscheidenden Plenarsitzung am 1. Oktober 1755 mahnte der Bürgermeister Jacob Born an, Doles habe auch seinen schulischen Verpflichtungen nachzukommen, damit „das Cantorat auf vorigen Fuß, wie beÿ H Kuhnauen gesetzet werde“. Der künftige Thomaskantor solle sich also nicht ausschließlich der Musik, sondern auch dem außermusikalischen Unterricht widmen, weil „beÿ H Bachen viele Desordres [Verwirrungen] vorgegangen“ seien.19 Bachs Desinteresse an den lästigen Schulstunden war den Stadtvätern wohl noch in lebhafter Erinnerung. Am 18. Oktober unterzeichnete Doles seinen Anstellungsrevers, der ihn – abweichend zu demjenigen Bachs – von außermusikalischen Lehrverpflichtungen nicht befreite.
Als Antrittsmusik dirigierte Doles am 1. Februar 1756 seinen 46. Psalm und eine Missa brevis. Bereits in seiner Freiberger Zeit hatte er sich einen umfangreichen Apparat an zeitgenössischen Kirchenstücken zugelegt. Dazu gehörten zwei Kantatenjahrgänge von Georg Philipp Telemann: der bei Balthasar Schmidt in Nürnberg 1744 publizierte Jahrgang „Musikalisches Lob Gottes in der Gemeine des Herrn“ und der „Erste (Italienische) Concertenjahrgang“ (Eisenach und Frankfurt 1716/1717). In welchem Umfang Doles diese Kantaten in Leipzig wieder verwendete, wissen wir nicht. Die Partituren und Aufführungsstimmen befanden sich einst im Bestand der seit 1943 vermissten Bibliothek der Leipziger Thomasschule.20 Sie lassen sich also nicht mehr auf Gebrauchsspuren (wie Aufführungsvermerke und Kopisteneinträge) überprüfen.
In Leipzig musizierte Doles überwiegend neuere Kirchenstücke; Kompositionen aus der Zeit vor 1750 kamen hingegen seltener zur Aufführung. In einer späteren Rechtfertigung gegenüber seinen Vorgesetzten betonte der Kantor, er wäre „immer auf neue, nach dem itzigen Geschmacke eingerichtete und zugleich erbauliche Kirchenmusiken bedacht“ und hätte die älteren in seinem Besitz befindlichen Kirchenmusiken nicht „bis zum Eckel aller Liebhaber und Kenner der Musik wiederholen“ wollen, obwohl ihm Letzteres gewiss weit weniger Arbeit bereitet hätte, als das ständige Abschreiben von neuen, zeitgemäßen Kirchenmusiken.21
Dennoch: Als er 1756 das Amt des Thomaskantors übernahm, wurde noch immer die altehrwürdige, 1618 publizierte Motettensammlung, das „Florilegium Portense“ von Erhard Bodenschatz in den Gottesdiensten an Sonn- und Festtagen benutzt. Durch den ständigen Gebrauch hatten die Musikalien jedoch derart gelitten, dass sie nicht länger benutzbar waren. Einige der Motetten wurden 1770 noch einmal abgeschrieben und blieben somit weiterhin im Gebrauch des Chores, bis sie 1789 Johann Adam Hiller endgültig zu den Akten legte.
Obwohl Doles das Amt des Thomaskantors über 33 Jahre lang ausübte und somit die meisten Dienstjahre als Thomaskantor vorzuweisen hatte, blieb sein kirchenmusikalisches Schaffen – allein quantitativ gesehen – weit hinter dem seines Amtsvorgängers und Lehrers Johann Sebastian Bach zurück. Doles musizierte in großem Umfang Werke seiner Zeitgenossen, darunter auch eine Vielzahl von Kyrie-Gloria-Messen und andere lateinische Kirchenwerke. Neu eingeführt wurde von ihm der vierstimmige Kurrendegesang anstelle des herkömmlichen Absingens einstimmiger Choräle.
Obgleich der Siebenjährige Krieg (1756−1763) auch das Leipziger Musikleben überschattet hatte, blieb das Thomaskantorat von schwerwiegenden Beeinträchtigungen verschont. Lediglich der zweite Figuralchor konnte wegen des Mangels an Instrumentalisten vorübergehend keine Kirchenstücke aufführen.22 Anlässlich des Friedensschlusses wurde am 21. März 1763 eine großangelegte Jubelfeier begangen. Doles hatte eigens dafür eine Festkantate komponiert und den Text in einer Auflage von 1200 Exemplaren drucken lassen.23 Zehn Jahre später, am 21. Februar 1773, erklang bei der Einweihung der neu errichteten Thomaskirchenorgel sein 111. Psalm. Am Tag zuvor hatten einige Thomasalumnen den Text in den Häusern der Stadt verkauft. Der Erlös von immerhin 58 Gulden kam der neu errichteten Armenanstalt zugute.24
Die letzten Amtsjahre des Thomaskantors waren von häufigen Kontroversen mit seinen Vorgesetzten bei Schule, Stadt und Kirche überschattet. Bereits im Januar 1777 behauptete der Superintendent Johann Gottfried Körner, Doles wäre seinen Aufsichtspflichten über den Chor an Sonn- und Feiertagen nicht nachgekommen. Stattdessen habe er den reformierten Gottesdienst besucht.25 Ein schwerwiegender Vorwurf! Sieben Jahre zuvor hatte Doles die Leitung der Universitätsmusik übernommen. Im Frühjahr 1778 kam es zu einer Kontroverse wegen der Mitwirkung von Thomasschülern bei den Universitätsgottesdiensten. Die Hinzuziehung der Alumni zu solchen Aufgaben wurde von den Stadtvätern fortan untersagt. Im gleichen Jahr begann ein lang anhaltender Kompetenzstreit zwischen Doles, dem Rektor und dem Schulvorsteher. Letztere beschwerten sich bei den Stadtvätern über Eigenmächtigkeiten des Kantors. Ein am 22. Juli 1778 gefasster Ratsbeschluss verpflichtete diesen zur unentgeltlichen Privatunterweisung seiner Schüler, außerdem musste er seine Reisen künftig vom Rektor bewilligen lassen.26 In späteren Eingaben beklagte der Kantor zunehmende Schwierigkeiten bei seinen Figuralaufführungen. Dabei führt er an, dass er zur „Besorgung eines guten anständigen Gesangs und der Musik in denen Kirchen […] fast von allen Seiten verhindert werde“.27 Bach hatte bereits im Jahre 1730 ein ähnliches Fazit gezogen.
Verbittert über mancherlei Missstände am Kantorat, aber „keineswegs aus Mangel der Gesundheit und Kräfte“, bat Doles in einem Schreiben vom 2. März 1789 nach 33 Dienstjahren um seine Entlassung aus dem Amt und ersuchte den Rat um die Bestellung eines Substituten.28 Er wurde am 28. Juni 1789 offiziell im Amt verabschiedet. Dabei kam es zur Aufführung seiner Kantate „Ich komme vor dein Angesicht“, der wohl populärsten Musik des scheidenden Thomaskantors.29
Zu den freudigen Ereignissen seines letzten Amtsjahrs gehört die Begegnung mit Wolfgang Amadeus Mozart, der sich am 21. oder 22. April auf einer Durchreise in Leipzig aufhielt. Auf Doles’ Veranlassung wurde dem prominenten Wiener Gast Bachs doppelchörige Motette „Singet dem Herrn ein neuen Lied“ mit den Thomanern dargeboten. Fasziniert soll der 33-Jährige ausgerufen haben: „Das ist doch einmal etwas, woraus sich was lernen läßt!“ Man berichtete ihm, dass die Thomasschule eine vollständige Sammlung der Bachschen Motetten besäße und diese „als eine Art Reliquie“ aufbewahre.30 Die spontan angesetzte Aufführung der Bach-Motette zeigt indes, dass sie noch zum festen Repertoire des Chores gehörte und als „Kabinettstück“ ohne langwieriges Proben zu besonderen Anlässen beziehungsweise beim Besuch von prominenten Gästen vorgetragen werden konnte. Außer mehreren Bach-Motetten sind in der Ära Doles auch einige der Kantaten Bachs und womöglich dessen Matthäus-Passion zur Aufführung gelangt.31
Obgleich Doles den Leipziger Rat am 2. März 1789 lediglich um die Anstellung eines Substituten ersucht hatte,32 kam es in der Endkonsequenz zu einer förmlichen Amtsniederlegung. Diese erfolgte wohl auch auf Drängen des Regierenden Bürgermeisters Carl Wilhelm Müller, der von Hiller dazu offenbar animiert worden war.33 Am 30. Juni wurde Hiller in das neue Amt eingeführt. Gleich zu Beginn seiner Amtszeit kam es zu verschiedenen Veränderungen und Neuerungen im Thomaskantorat: So legte Hiller die 1618 von Erhard Bodenschatz im „Florilegium Portense“ publizierten Motetten gleich ad acta. Ungeachtet dessen erteilte er dem traditionellen lateinischen Motettengesang keine endgültige Absage. Dies belegt u. a. seine sechsteilige Ausgabe der „Vierstimmigen Motetten und Chorarien“. Im Interesse der Gottesdienstbesucher vermied er es, lange Kirchenstücke zu musizieren. Daher erklangen nicht selten gekürzte Werke; einige wurden auch auf mehrere Gottesdienste beziehungsweise Kommunionsfeiern verteilt. Das mitunter radikale Be- und Umarbeiten oder Kürzen von Kirchenstücken fand allerdings nicht nur Beifall unter seinen Zeitgenossen. In gewisser Hinsicht war Hillers Aufführungskonzept mit demjenigen Carl Philipp Emanuel Bachs in Hamburg vergleichbar: Für die regulären Sonn- und Feiertage komponierte er relativ wenige Kirchenstücke; in die Auswahl und Bearbeitung von fremden Werken investierte er hingegen sehr viel Zeit und Arbeit.
Hiller ließ im Juli 1789 Texthefte für die Kirchenmusiken an Sonn- und Festtagen drucken. Damit wollte er eine Tradition wiederbeleben, die in der Ära des Thomaskantors Johann Kuhnau begonnen, aber spätestens in der Amtszeit von Johann Friedrich Doles unterbrochen worden war. Hillers Reformbestrebungen erwiesen sich als durchaus erfolgreich und auch die Leipziger Stadtväter, allen voran der Bürgermeister Müller, zeigten sich davon überzeugt. In späteren Jahren haben sie den Druck seiner Kirchenmusiktexte sogar finanziell gefördert.
Was Hiller unter einer leicht fasslichen Kirchenmusik verstand und welche Kirchenstücke er dem traditionellen lateinischen Motettengesang entgegensetzen wollte, zeigt eine seiner bekanntesten Kompositionen, die Motette „Der Friede Gottes“.34 Vom Motettenstil Johann Sebastian Bachs ist jenes Werk weit entfernt. Dessen Kirchenwerke hat Hiller wohl nur ausnahmsweise aufgeführt.35 Die Orgelkompositionen Bachs waren ihm „theils zu altmodisch, theils zu schwer“, jedenfalls unausführbar für diejenigen, welche das Orgelspiel noch zu erlernen hatten.36 Immerhin wurde Bachs Motette „Komm, Jesu, komm“ (BWV 229) im Februar 1797 (also nach achtjähriger Amtszeit) noch einmal abgeschrieben. Der Schreiber des seit 1943 verschollenen Stimmenmaterials war der Thomasalumne Johann Christian Joost (geb. 1774),37 der das Alumnat von 1789 bis 1798 besuchte. (Joost soll im Übrigen ein ausgezeichneter Kopist gewesen sein. Er hatte auch Mozarts Requiem 1796 im Auftrag von dessen Witwe Constanze zweimal abgeschrieben.) Interessant zu wissen wäre es, für welchen Aufführungsanlass Joost die Bachsche Motette nochmals abschrieb. Hypothetisch gibt es dafür folgende Erklärung: Johann Friedrich Doles starb am 8. Februar 1797 und wurde am 12. Februar unter Teilnahme aller Thomasalumnen auf dem Leipziger Johannisfriedhof beigesetzt.38 Ein Zusammenhang seines Begräbnisses mit der im Februar 1797 erfolgten Abschrift der Bach-Motette wäre daher durchaus gegeben.
Dass auf den Titelblättern der 1789 bis 1791 publizierten Musiktexte ausschließlich die Thomaskirche als Aufführungsort erscheint, ist leicht erklärbar: Infolge von Umbauarbeiten war die Nikolaikirche für Figuralaufführungen über längere Zeit nicht verfügbar. Nach den Aufzeichnungen des Thomasküsters Gottlob Friedrich Rothe wurde seit dem 6. November 1785 daselbst nicht mehr figuraliter musiziert.
Eine weitere Neuerung erfolgte alsbald nach Hillers Amtsübernahme und wohl auch auf sein Betreiben hin: Mit dem Beschluss des Leipziger Rates vom 15. August 1789 wurden die Gottesdienste in der Thomas-, Nikolai- und Neuen Kirche von vormals 7 Uhr auf 7.30 Uhr verlegt.39 Für die Thomasalumnen bedeutete dies eine gewisse Entspannung im Tagesablauf.
Hiller verfügte über ein ansehnliches Vokal- und Instrumentalensemble. Aus einem langwierigen Rechtsstreit vom Jahre 179540 geht hervor, dass allein zur Figuralmusik in St. Johannis 18 Alumnen als Instrumententräger eingeteilt waren. Dies weist auf eine Darbietung mit wenigstens ebenso vielen Instrumentalisten, zumal einige Alumnen zwei Instrumente zu tragen hatten. Gesungen wurde nach bewährter Tradition noch immer hinter festinstallierten Pulten. Diese sind bereits in den Schulgesetzen von 1634 erwähnt.41 Im August 1789 sind sogar neue Pulte für „das Music-Chor“ angeschafft worden. Außerdem wurde ein Podest für den Cantor und ein weiteres für die Diskantisten angefertigt. Demnach standen die Sopransänger auf einem Podest und waren somit besser zu hören.
Hiller war darauf bedacht, seinen Instrumentalapparat konsequent zu erweitern. Schon wenige Tage nach der Übernahme des Thomaskantorats hatte er bewirkt, dass ihm sieben zusätzliche Musiker für seine Kirchenmusiken bewilligt wurden.42 Für ihre Mitwirkung hatten die Kirchen St. Thomas und St. Nikolai jährlich 100 Taler aufzubringen; die Stadtkasse blieb von solchen zusätzlichen Kosten verschont. Mit Ausnahme des Fagottisten zierten die ersten Pulte in Hillers Kirchenorchester von nun an Mitglieder des Leipziger Gewandhausorchesters – ob es den Ratsmusikern (Stadtpfeifern und Kunstgeigern) gefiel oder nicht; letztlich waren einige (mehr oder weniger) unfreiwillig in die „zweite Reihe“ versetzt worden. Im Dezember 1795 wurde ihnen noch der Konzertmeister Johann Ernst Villaret als professioneller Violinist vorgesetzt.43 Mit taktischem Geschick hatte es Hiller in kurzer Zeit vermocht, dem andauernden Provisorium bei der instrumentalen Besetzung der Kirchenmusiken ein Ende zu setzen und somit das erreicht, was Bach bereits 1730 vorgeschwebt hatte, was er aber wohl nie hatte umsetzen können. Zu den von Hiller eingeführten Neuerungen gehören auch die wöchentlichen Konzerte im Musiksaal der Thomasschule.
Wie kaum einer seiner Vorgänger hat Hiller eine Vielzahl von Reformen an der Schola Thomana durchzusetzen vermocht. Mit Genugtuung konnte er bereits nach kurzer Amtszeit das Fazit ziehen:
Es sind in den 5 Jahren, die ich mit der Thomasschule verlebt habe, 15 bis 16 Mißbräuche abgeschafft oder verbessert worden; die Perüqven sind ganz weg; der Mantel ist auf Kirchen, Currenda und Leichen eingeschränkt, und den Alumnis ist [es] erlaubt, sich nicht mehr als Hunde, sondern als Menschen zu betrachten.44
Unter den vielen renommierten Komponisten und Musikern, die außer Mozart die Thomasschule besuchten, gehörte auch Joseph Haydn, der Ende August 1795 auf der Rückreise von London nach Wien in Leipzig Station machte. Als er nach Wien zurückgekehrt war, sandte er der Thomasschule eine B-Dur-Messe im Manuskript. Auf einem verschollenen Manuskript der Messe Hob. XXII Nr. 13 soll Hiller mit „gewaltiger Frakturschrift“ vermerkt haben: „Opus summum viri summi J. Haydn“.45
Am 13. März 1800 bat Hiller den Leipziger Rat um die Annahme eines Substituten und empfahl für dieses Amt den Nikolaiorganisten August Eberhard Müller, einen Schüler von Johann Christoph Friedrich Bach. Müller sollte nach Hillers Ableben auch dessen Nachfolger im Thomaskantorat werden.46 Der Antrag wurde am 28. April 1800 im Engen Rat bewilligt und Müller am 2. September als Substitut offiziell in sein Amt eingeführt. Einer von Hiller zunächst angestrebten Aufgabenteilung, dass Müller die Kirchenmusiken in St. Nikolai, er aber selbst diese weiterhin in St. Thomas leite und darüber hinaus für die Einteilung aller Chöre und Kantoreien zuständig bliebe, erteilte der Rat am 13. Dezember 1800 eine Absage ‒ dergestalt, dass Müller künftig auch die Kirchenmusiken in St. Thomas zu dirigieren und alle anderen Aufgaben des Thomaskantors zu übernehmen habe.47 Nach Hillers Tod bewarb sich Müller am 26. Juni 1804 noch einmal formell um das Amt und wurde in diesem am 24. August 1804 vom Engen Rat offiziell bestätigt.48
Müller hatte mit den Alumnen bereits in seiner Zeit als Substitut auch Konzerte außerhalb der Thomasschule veranstaltet. So erklangen am 20. Dezember 1801 im Leipziger Theater unter seiner Leitung die „Jahreszeiten“ von Joseph Haydn, später wurden einzelne Teile daraus in den Thomasschulkonzerten wiederholt.49 Schon Hiller hatte solche Veranstaltungen in Form von öffentlichen Hauptproben ins Leben gerufen. Sie wurden von Müller und dem Thomasschulvorsteher Christian Gottlob Einert weiter entwickelt und waren für jedermann bei freiem Eintritt zugänglich. Unter den Zuhörern fanden sich mitunter auch prominente Persönlichkeiten ein, etwa der Großherzog Peter I. Friedrich Ludwig von Oldenburg.50 Die Tatsache, dass im ersten Teil jener Veranstaltungen stets Opernarien und Instrumentalwerke (darunter auch Kammermusikstücke) dargeboten worden sind, erklärt denn auch das Vorhandensein einer Vielzahl von solchen Stücken in der ehemaligen Notenbibliothek der Leipziger Thomasschule.51
Über die Aufführungen von Bachschen Motetten, die entweder zum Beginn oder zum Abschluss jener Konzerte erklangen, sind wir seit 1805 auch durch die „Berlinische Musikalische Zeitung“ unterrichtet.52 Schon 1802 bemerkte der ehemalige Thomasalumne Johann Friedrich Rochlitz zu jenen Motettenaufführungen:
Wir haben hier in diesem Halbjahre seit der Entstehung dieses Instituts […] noch vor der öffentlichen Aufführung Haydns Jahreszeiten, Kirchenmusik von ihm, von Hiller, von Mozart und andern, zweychörige Motetten von Sebast. Bach, Graun, Doles u.s.w. gehört, und mit Vergnügen bemerkt, dass dies Auditorium auch für Arbeiten der leztern Art nicht nur Sinn, sondern lebhaften Enthusiasmus zeigte. […]53
In den Konzerten kam es auch zur Darbietung von oratorischen Werken. So erklang Händels „Messias“ in der Bearbeitung von Wolfgang Amadeus Mozart ‒ allerdings nicht vollständig; es wurden immer nur einzelne Teile daraus musiziert.54 In den Konzerten übernahmen begabte Thomaner und andere Musikdilettanten die Vokal- und Instrumentalsoli, während professionelle Musiker (vor allem Mitglieder des Leipziger Gewandhausorchesters) unentgeltlich als Tuttisten im Orchester mitwirkten. Häufig wurden die auf der Thomasschule aufgeführten geistlichen Werke in den beiden Hauptkirchen wiederholt. Unter Müllers Direktion kam es auch zur Aufführung von mehreren Kirchenkantaten Johann Sebastian Bachs. Es erklangen u. a. die Kantaten „O Ewigkeit, du Donnerwort“ (BWV 20), „Mache dich, mein Geist, bereit“ (BWV 115)55 und „Ach Herr, mich armen Sünder“ (BWV 135)56. Als Kirchenkomponist war Müller ‒ im Gegensatz zu seinen Amtsvorgängern ‒ weniger produktiv. Aus seiner Feder stammen einige wenige Kantaten und Motetten. Infolge der Besetzung Sachsens durch französische Truppen wurden die Schulkonzerte im Winter 1806/1807 abgesetzt.
1803 kam es zur offiziellen Einrichtung eines Witwen- und Waisenfonds. Damit sollte den Hinterbliebenen der Thomasschullehrer (und somit auch denen des Kantors) die Sorge vor finanzieller Unsicherheit (wenigstens teilweise) genommen werden.57 Ein Stammkapital von 1000 Talern hatte dafür der Hofrat und Bürgermeister Heinrich Friedrich Innocentius Apel gestiftet. Die Thomasschullehrer mussten jährlich 20 Taler in den Fonds einzahlen. Im April 1804 wurde außerdem der Französischunterricht an der Thomasschule eingeführt.
Aufgrund von Differenzen mit dem Thomasschulrektor Friedrich Wilhelm Ehrenfried Rost, der sich schon 1804 über das Ausufern der Musikausübung am Alumnat beschwert hatte,58 gab Müller sein Amt vorzeitig auf, indem er einen Ruf als Kapellmeister des Herzogs Karl August von Sachsen-Weimar-Eisenach annahm. Sein Entlassungsgesuch vom 22. Dezember 180959 wurde im Engen Rat am 29. Dezember 1809 angenommen.60 Vor seinem Weggang übereignete er der Schule das Bach-Gemälde von Elias Gottlob Hausmann aus dem Jahre 1746. Es hatte schon vorher im Musiksaal der Thomasschule einen prominenten Platz eingenommen.61 Außerdem verkaufte er der Schule sein Hammerklavier, das sich ebenfalls schon seit längerem daselbst befand. Als Hillers Nachfolger wurde der Gewandhauskapellmeister und Musikdirektor der Neukirche Johann Gottfried Schicht gewählt.
Wenn wir den Zeitraum von 1723 bis 1810 rekapitulieren, dann wird vor allem eines deutlich: Ungeachtet einiger erfolgreicher Reformen in der Amtszeit von Johann Adam Hiller kam es im Thomaskantorat zu keinen gravierenden strukturellen Veränderungen. Die Forderungen nach einer umfassenden allgemeinen Schulbildung einerseits und das Streben nach höchst effizienter musischer Erziehung andererseits erwiesen sich selbst nach knapp einhundert Jahren noch immer als weitgehend unvereinbar. Der mehrfach beklagte Zwist zwischen Rektor und Kantor blieb somit ein dauerhaftes Problem, das nur vorübergehend ‒ etwa in der Amtszeit von Johann Matthias Gesner ‒ in den Hintergrund getreten war.
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Dörffel 1884
Alfred Dörffel, Geschichte der Gewandhausconcerte zu Leipzig vom 25. November 1781 bis 25. November 1881, Leipzig 1884.
Dok I, II, III, V,
VI Bach-Dokumente, herausgegeben vom Bach-Archiv Leipzig. Supplement zu Johann Sebastian Bach. Neue Ausgabe sämtlicher Werke.
Band I:
Schriftstücke von der Hand Johann Sebastian Bachs. Vorgelegt und erläutert von Werner Neumann und Hans-Joachim Schulze, Leipzig und Kassel 1963.
Band II:
Fremdschriftliche und gedruckte Dokumente zur Lebensgeschichte Johann Sebastian Bachs 1685−1750. Vorgelegt und erläutert von Werner Neumann und Hans-Joachim Schulze, Leipzig und Kassel 1969.
Band III:
Dokumente zum Nachwirken Johann Sebastian Bachs 1750−1800. Vorgelegt und erläutert von Hans-Joachim Schulze, Leipzig und Kassel 1972.
Band V:
Dokumente zu Leben, Werk und Nachwirken Johann Sebastian Bachs, 1685–1800. Neue Dokumente, Nachträge und Berichtigungen zu Band I–III. Vorgelegt und erläutert von Hans-Joachim Schulze unter Mitarbeit von Andreas Glöckner, Kassel 2007.
Band VI:
Ausgewählte Dokumente zum Nachwirken Johann Sebastian Bachs 1801−1850. Herausgegeben und erläutert von Andreas Glöckner, Anselm Hartinger, Karen Lehmann, Kassel 2007.
Friedrich 1991
Reinhold Friedrich, Johann Matthias Gesner. Sein Leben und Werk, Roth 1991 (Rother Miniaturen, Heft 2).
Fröde 1984
Christine Fröde, Zu einer Kritik des Thomanerchores von 1749, BJ 1984, S. 53−58.
Geffcken-Tykocinski 1905
Heinrich Geffcken und Chaim Tykocinski, Stiftungsbuch der
Stadt Leipzig, Leipzig 1905.
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Ernst Ludwig Gerber, Historisch-biographisches Lexikon der Tonkünstler, Bd. 1, Leipzig 1790.
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Ernst Ludwig Gerber, Neues historisch-biographisches Lexikon der Tonkünstler, Teil 1, Leipzig 1812.
Gerber 1812/2
Ernst Ludwig Gerber, Neues historisch-biographisches Lexikon der Tonkünstler, Teil 2, Leipzig 1812.
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Ernst Ludwig Gerber, Neues historisch-biographisches Lexikon der Tonkünstler, Teil 3, Leipzig 1813.
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2. HISTORISCHE ZEITUNGEN UND ZEITSCHRIFTEN BIS 1850
AMZ
Allgemeine Musikalische Zeitung, Leipzig 1798/99−1848. Reprint Amsterdam 1964
BMZ
Berlinische Musikalische Zeitung, Berlin 1805−1806. Reprint Hildesheim 1969
3. ARCHIVE
D-Dla
Dresden, Sächsisches Hauptstaatsarchiv
D-Dlk
Dresden, Landeskirchenarchiv der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens
D-GMsta
Grimma, Stadtarchiv
D-LEb
Leipzig, Bach-Archiv
D-LEka
Leipzig, Kirchliches Archiv (Ephoralarchiv)
D-LEsa
Leipzig, Stadtarchiv
D-LEsta
Leipzig, Sächsisches Staatsarchiv
D-LEua
Leipzig, Universitätsarchiv
D-Psta
Plauen, Stadtarchiv
4. BIBLIOTHEKEN
D-B
Berlin, Staatsbibliothek zu Berlin – Preußischer Kulturbesitz, Musikabteilung mit Mendelssohn-Archiv
D-Dl
Dresden, Sächsische Landesbibliothek – Staats- und Universitätsbibliothek, Musikabteilung
D-Hs
Hamburg, Staats- und Universitätsbibliothek Carl von Ossietzky
D-LEm
Leipzig, Städtische Bibliotheken, Musikbibliothek
D-LEsm
Leipzig, Stadtgeschichtliches Museum
D-LEt
Leipzig, Bibliothek des Thomanerchors
D-LEu
Leipzig, Universitätsbibliothek „Bibliotheca Albertina“
5. ALLGEMEIN
BJ
Bach-Jahrbuch
BzBF
Beiträge zur Bach-Forschung, Leipzig 1982–1991
UJ
Universität Jena
UL
Universität Leipzig
UW
Universität Wittenberg
WS
Wintersemester
VIII JOHANN SEBASTIAN BACH (1685–1750)
VIII/A 1
Beratung über die Wahl eines Nachfolgers für Johann Kuhnau (14. Juli 1722)
VIII/A 2
Georg Philipp Telemanns Kantoratsprobe in der Thomaskirche (I) (9. August 1722)
VIII/A 3
Georg Philipp Telemanns Kantoratsprobe in der Thomaskirche (II) (9. August 1722)
VIII/A 4
Christoph Ernst Sicul: Georg Philipp Telemanns Kantoratsprobe in der Thomaskirche und seine Bewerbung um das Musikdirektorat an der Universität (10. August 1722)
VIII/A 5
Wahl Georg Philipp Telemanns im Engen Rat (11. August 1722)
VIII/A 6
Wahl Georg Philipp Telemanns im Ratsplenum (I) (11. August 1722)
VIII/A 7
Wahl Georg Philipp Telemanns im Ratsplenum (II) (11. August 1722)
VIII/A 8
Georg Philipp Telemann über seine Wahl offiziell in Kenntnis gesetzt (13. August 1722)
VIII/A 9
Kantorstelle an St. Thomas noch immer vakant (20. November 1722)
VIII/A 10
Mitteilung über die Absage Georg Philipp Telemanns (23. November 1722)
VIII/A 11
Probemusiken von Georg Friedrich Kauffmann, Andreas Christoph Duve und Georg Balthasar Schott (29. November 1722)
VIII/A 12
Johann Sebastian Bach erstmals unter den Mitbewerbern erwähnt (21. Dezember 1722)
VIII/A 13
Kantorstelle an St. Thomas weiterhin vakant (26. Dezember 1722)
VIII/A 14
Christoph Graupner nominiert (15. Januar 1723)
VIII/A 15
Christoph Graupners Kantoratsprobe in der Thomaskirche (18. Januar 1723)
VIII/A 16
Brief des Leipziger Rates an Landgraf Ernst Ludwig zu Darmstadt (20. Januar 1723)
VIII/A 17
Schreiben Christoph Graupners an Bürgermeister Gottfried Lange (Darmstadt, 7. Februar 1723)
VIII/A 18
Johann Sebastian Bachs Kantoratsprobe in der Thomaskirche (7. Februar 1723)
VIII/A 19
Johann Sebastian Bach in die engere Wahl gezogen (9. April 1723) – Verpflichtungserklärung zur Übernahme des Thomaskantorats (19. April 1723) → Dok I, Nr. 91
VIII/A 20
Johann Sebastian Bachs Wahl im Ratsplenum (I) (22. April 1723)
VIII/A 21
Johann Sebastian Bachs Wahl im Ratsplenum (II) (22. April 1723)
VIII/A 22
Revers für Johann Sebastian Bach (5. Mai 1723)
VIII/A 23
Bachs Amtsantritt in der Nikolaikirche und Neuregelung der Musik in der Paulinerkirche (30. Mai 1723)
– Carl Friedrich Menser: Bericht über Bachs Amtseinweisung (1. Juni 1723) → Dok II, Nr. 145 – Christian Weiss: Bericht über Bachs Amtseinweisung (1. Juni 1723) → Dok II, Nr. 147
VIII/C 1
Zuwendungen an die Stadtpfeifer für die Bestellung der Kirchenmusik ([24. August] 1723)
VIII/C 2
Zuwendungen an die Kunstgeiger für die Bestellung der Kirchenmusik (24. August 1723)
VIII/C 3
Zuwendungen an die Stadtpfeifer für die Bestellung der Kirchenmusik (14. September 1723) – Zahlungen aus der Kirchenkasse St. Nikolai für Instrumenteninstandhaltung (28. September 1723 bis 1732, 1734/1735) → Dok II, Nr. 161
VIII/C 4
Zuwendungen an die Kunstgeiger für die Bestellung der Kirchenmusik (30. September 1723)
VIII/F 1
Ermahnung der Thomasschüler wegen der Verbreitung von Spott- und Schmähschriften auf ihre Lehrer (11. November 1723)
VIII/C 5
Anschaffung von 12 Kerzenleuchtern für den Schülerchor (20. November 1723)
– Überreichung der neuen Thomasschulordnung (3. Dezember 1723) → Bd. I, VII/E 6
– Bachs Einwände gegen die neue Schulordnung (3. Dezember 1723) → Dok I, S. 176
– Stellungnahme der oberen Schulkollegen zur neuen Schulordnung (Dezember 1723) → Bd. I, VII/E 7
– Zahlungen aus dem Universitätsfiskus für die Kirchenmusik an hohen Festen und bei den Quartalsorationen → Dok V, Nr. B 137a
– Zuwendungen für Wein aus der Kirchenkasse St. Thomas (Pfingsten 1723 bis Pfingsten 1750) → Dok II, Nr. 150
– Zahlungen aus der Kirchenkasse St. Thomas für Instrumenteninstandhaltung (1723 bis Mai 1732) → Dok II, Nr. 160
VIII/C 6
Musikalien der Thomasschule in der Verwahrung des Kantors (1723/1724)
– Lichtgeld zur Kirchenmusik aus der Kirchenkasse St. Thomas (1723 bis 1750) → Dok II, Nr. 171
– Lichtgeld zur Kirchenmusik aus der Kirchenkasse St. Nikolai (1723 bis 1750) → Dok II, Nr. 172
– Schonungsgeld für Concertisten aus der Kirchenkasse St. Thomas (1723 bis 1750) → Dok II, Nr. 173
– Schonungsgeld für Diskantisten aus der Kirchenkasse St. Nikolai (1723 bis 1742) → Dok II, Nr. 174
VIII/C 7
Zuwendungen für die Musik in der Hospitalkirche St. Johannis (1723)
VIII/C 8
Zuwendungen für die Musik in der Hospitalkirche St. Johannis (1723/1724)
VIII/C 9
Musikinstrumente im Besitz der Thomasschule (1723/1724)
VIII/C 10
Reparaturen von Instrumenten der Thomaskirche und auf dem Schülerchor (1723/1724)
VIII/C 11
Zuwendungen für die Bestellung der Kirchenmusik aus dem Etat der Nikolaikirche (1723/1724)
VIII/F 2
Akzidenzien für externe Schüler (11. Februar 1724)
VIII/F 3
Carl Friedrich Pezold übernimmt den wissenschaftlichen Unterricht für Bach (20. Februar 1724)
VIII/F 4
Taufe von Gottfried Heinrich Bach (27. Februar 1724) – Johann Heinrich Ernesti: Einwände gegen die neue Schulordnung (28. Februar 1724) → Bd. I, VII/E 7K
VIII/F 5
Carl Friedrich Pezold: Erfolglose Bewerbung um das Amt des Konrektors der Thomasschule (20. März 1724)
VIII/F 6
Wahl des Konrektors der Thomasschule (20. März 1724)
VIII/C 12
Verlegung der Passionsmusik nach St. Nikolai (3. April 1724)
VIII/C 13
Mitteilung über die Verlegung der Passionsaufführung in die Kirche St. Nikolai (vor dem 7. April 1724)
VIII/C 14
Johann Christoph Rost: Passionsaufführungen in den Kirchen St. Thomas und Nikolai ([1721, 1723] 7. April 1724 bis 4. April 1738)
VIII/C 15
Verweis wegen der Mitteilung über die Verlegung der Passionsmusik (23. Mai 1724)
VIII/C 16
Beschluss über die Aufnahme von Alumnenanwärtern (24. Mai 1724)
VIII/C 17
Gratifikation für Georg Gottfried Wagner (18. November 1724)
VIII/C 18
Choralgesang und Oration im Hause des Legatstifters Friedrich Philipp (2. Dezember 1724)
VIII/C 19
Johann Gabriel Roth: Einjährige Vakanzvertretung am Thomaskantorat nach dem Tod von Johann Kuhnau (6. Dezember 1724)
VIII/C 20
Instrumente der Nikolaikirche in der Verwahrung des Kantors (1724)
VIII/F 7
Taufe von Christian Gottlieb Bach (14. April 1725)
VIII/C 21
Nochmalige Gratifikation für Georg Gottfried Wagner (23. August 1725)
VIII/C 22
Gratifikation für Johann Christoph Samuel Lipsius (6. September 1725)
VIII/C 23
Reparatur der Notenpulte für die Choristen in der Thomaskirche (1725)
VIII/F 8
Taufe von Elisabeth Juliana Friederica (5. April 1726)
VIII/C 24
Stephan Hesse: Antrag zur Aufnahme seines Sohnes in das Thomasalumnat (23. April 1726)
VIII/C 25
Beschluss zur Aufnahme von Alumnenbewerbern in das Thomasalumnat (9. Mai 1726)
VIII/C 26
Nochmalige Gratifikation für Johann Christoph Samuel Lipsius (14. September 1726)
VIII/C 27
Weitere Gratifikation für Georg Gottfried Wagner (8. Oktober 1726) Handwerksarbeiten in Bachs Dienstwohnung (2. November 1726 bis 12. April 1727) → Dok II, Nr. 215.
– Johann Sebastian Bach: Zeugnis für Friedrich Gottlieb Wild (18. Mai 1727) → Dok I, Nr. 57
VIII/C 28
Letztmalige Gratifikation für Johann Christoph Samuel Lipsius (18. Juli 1727)
VIII/C 29
Gratifikation für Bernhard Friedrich Völkner (27. September 1727)
VIII/F 9
Prominente Paten bei der Taufe von Ernestus Andreas Bach (30. Oktober 1727)
VIII/C 30
Instandsetzung der Schwalbennestorgel in der Thomaskirche (1727)
VIII/C 31
Gratifikation für Johann Friedrich Caroli (2. März 1728)
– Zahlungen aus dem Legat des Johann Priesing (seit 10. März 1728) → Dok II, Nr. 242
– Gottlieb Gaudlitz: Beschwerdeschrift an das Konsistorium wegen Kompetenzstreitigkeiten mit Bach (7. September 1728) → Dok I, S. 56
VIII/C 32
Verfügung des Konsistoriums im Streit wegen des Gemeindegesangs (8. September 1728)
– Johann Sebastian Bach: Beschwerde im Streit mit Gottlieb Gaudlitz um die Auswahl von Kirchenliedern (20. September 1728) → Dok I, Nr. 19
VIII/F 10
Taufe von Regina Johanna Bach (10. Oktober 1728)
VIII/C 33
Gratifikation für Carl Gotthelf Gerlach (13. Dezember 1728)
VIII/C 34
Gratifikation für Ephraim Jacob Otto (21. Dezember 1728)
VIII/C 35
Anschaffung des Leipziger Gesangbuches (1728)
VIII/F 11
Wahl des Thomasschulvorstehers Christian Ludwig Stieglitz (11. Januar 1729)
VIII/F 12
Wahl des Thomasschulvorstehers Christian Ludwig Stieglitz, Missstände an der Thomasschule (12. Januar 1729)
VIII/C 36
Johann Daniel Senfft: Bitte um eine Freistelle für seinen Sohn (5. März 1729)
– Johann Sebastian Bach: Zeugnis für Christoph Gottlob Wecker (20. März 1729) → Dok I, Nr. 60
VIII/C 37
Johann Gottfried Berger: Gesuch um eine Freistelle im Thomasalumnat (7. April 1729)
– Johann Sebastian Bach: Zeugnis für Johann August Landvoigt (vor dem 9. April 1729) → Dok I, Nr. 59
VIII/C 38
Johann Gottfried Eschner: Erneutes Gesuch um eine Freistelle im Thomasalumnat (20. April 1729)
VIII/C 39
Martin Köpping: Gesuch um eine Freistelle im Thomasalumnat für seinen Sohn (27. April 1729)
VIII/C 40
Johann Heinrich Ernesti: Beurteilung von Alumnenbewerbern (30. April 1729)
VIII/C 41
Caspar Friedrich Franke: Gesuch um eine Freistelle im Alumnat für seinen Stiefsohn Johann Heinrich Hillmeyer (2. Mai 1729)
VIII/C 42
Johann Sebastian Bach: Zeugnis für Erdmann Gottwald Petzold (vor dem 9. Mai 1729)
VIII/C 43
Johann Sebastian Bach: Zeugnis für Johann Christoph Schmidt (vor dem 9. Mai 1729)
VIII/C 44
Johann Heinrich Ernesti: Beurteilung weiterer Alumnenanwärter (9. Mai 1729)
VIII/C 45
Johann Sebastian Bach: Einteilung des Thomanerchors in 4 Chöre (vor dem 18. Mai 1729)
VIII/C 46
Johann Sebastian Bach: Beurteilung von Alumnenbewerbern (vor dem 18. Mai 1729)
VIII/C 47
Christian Ludwig Stieglitz: Vorschläge für die Aufnahme von Bewerbern ins Thomasalumnat (18. Mai 1729)
VIII/C 48
Johann Sebastian Bach: Zeugnis für Carl Heinrich Scharff (vor dem 23. Mai 1729)
VIII/C 49
Ratsbeschluss zur Aufnahme von Alumnenanwärtern (24. Mai 1729, 3. Juni 1729, 2. Oktober 1730, 30. November 1730)
VIII/C 50
Johann Sebastian Bach: Zeugnis für Gottlob Michael Wintzer (3. Juni 1729)
VIII/C 51
Verwahrung der neu angeschafften Kircheninstrumente (Juni 1729)
VIII/C 52
Gratifikation für Ephraim Jacob Otto (30. Dezember 1729)
VIII/F 13
Bücher und Landkarten im Besitz der Schulbibliothek (1729)
VIII/C 53
Anschaffung neuer Streichinstrumente für die Thomaskirche (1729/1730)
VIII/C 54
Anschaffung neuer Streichinstrumente für die Nikolaikirche (1729/1730)
VIII/C 55
Ankauf von Stimmbüchern der Motettensammlung „Florilegium Portense“ (1729/1730)
Musikinstrumente und Musikalien der Thomaskirche in der Verwahrung des Kantors (nach 1729 und 1737) → Dok II, Nr. 272
VIII/F 14
Taufe von Christiana Benedicta Bach (1. Januar 1730)
VIII/F 15
Regelung zur Speisung der Thomasschüler (23. April 1730)
VIII/F 16
Wahl von Johann Matthias Gesner im Engen Rat, Beschluss zum Umbau der Thomasschule (6. Juni 1730)
VIII/F 17
Wahl von Johann Matthias Gesner zum Thomasschulrektor im Ratsplenum (I) (8. Juni 1730)
VIII/F 18
Wahl von Johann Matthias Gesner zum Thomasschulrektor im Ratsplenum (II) (8. Juni 1730)
VIII/B 1
Johann Matthias Gesner: Dank an den Leipziger Rat (Juli 1730)
VIII/F 19
Umbau der Thomasschule − Klagen über Bachs Nachlässigkeit im Schuldienst, Umgang mit Beneficia (2. August 1730)
VIII/C 56
Memorandum zur Neuorganisation der Kirchenmusik (23. August 1730)
VIII/F 20
Beratung zum Umbau der Thomasschule (24. August 1730)
VIII/F 21
Jacob Born: Unterredung mit Bach wegen dessen Nachlässigkeit im Schuldienst (25. August 1730)
VIII/F 22
Johann Matthias Gesner wird die Wahl zum Thomasschulrektor verkündet (28. August 1730)
VIII/F 23
Konzept zum Revers für Johann Matthias Gesner (28. August 1730)
VIII/B 2
Christian Ludwig Stieglitz: Klage über den Verfall der Disziplin und Bitte um Entlassung aus seinem Amt (30. August 1730)
VIII/F 24
Umbau der Thomasschule und Interim für die Schüler, Rücktrittsgesuch des Schulvorstehers Stieglitz (2. September 1730)
VIII/F 25
Terminverschiebung bei der Amtseinführung des neuen Rektors (8. September 1730)
VIII/C 57
Verhandlung zur Neubesetzung einer Kunstgeigerstelle (11. September 1730) – Christian Ludwig Stieglitz: Vorschlag zur Akzidenzienverteilung (23. September 1730) → Dok II, Nr. 282
VIII/F 26
Umbau der Thomasschule und Unterbringung der Thomasschüler (9. November 1730) – Gotthelf Engelbert Nietzsche als Alumnenanwärter (Bibra, 18. November 1730) → Dok II, Nr. 284
VIII/C 58
Figuralmusik des 2. Chors in der Thomaskirche (29. November 1730)
VIII/F 27
Strafgelder wegen eines Gelages [Februar/März 1731]
VIII/C 59
Vom Thomaskantor eingezogene Strafgelder [Februar/März 1731]
VIII/F 28
Taufe von Christiana Dorothea Bach (18. März 1731)
VIII/F 29
Beschluss zum Umbau der Thomasschule (19. März 1731)
VIII/F 30
Umbau der Thomasschule (24. April 1731)
VIII/F 31
Wahl des Konrektors der Thomasschule im Ratsplenum (5. Mai 1731)
VIII/F 32
Verbesserung der Lebenssituation für die Thomasschüler durch den Umbau der Schule (Frühjahr 1731)
VIII/F 33
Umbau der Thomasschule (Frühjahr 1731)
VIII/C 60
Gratifikation für Johann Friedrich Wachsmann (13. Juni 1731)
VIII/F 34
Wahl von Johann August Ernesti zum Konrektor der Thomasschule im Ratsplenum, Krankheit von Johann Matthias Gesner (24. August 1731)
VIII/F 35
Gratifikation für den Thomasschulrektor (1. Oktober 1731)
VIII/F 36
Amtseinführung von Johann August Ernesti (12. Oktober 1731)
VIII/F 37
Neue Anordnung der Schulbänke für die Thomasschüler (4. Dezember 1731)
– Umbau der Thomasschule und Ausweichquartier für den Kantor (1731) → Dok II, Nr. 290, 291
VIII/C 61
Mitwirkende des 3. Chors (1731)
VIII/C 62a
Besoldung und Gratifikationen für die Stadtpfeifer und Kunstgeiger (1731)
VIII/C 62b
Besoldung für das Stimmen des Cembalos in der Thomaskirche (1731)
VIII/F 38
Johann Matthias Gesner: Vorschläge zur Neuordnung des Stundenplans (28.[?] Februar 1732)
VIII/C 63
Einweihung des neuen Schulgebäudes mit einer Festkantate (5. Juni 1732)
VIII/F 39
Taufe von Johann Christoph Friedrich Bach (23. Juni 1732)
VIII/C 64
Mehrheit im Engen Rat für Opernaufführungen unter Angelo Mingotti (4. Juli 1732)
VIII/C 65
Reparatur von Instrumenten der Thomaskirche und Anschaffung von Motetten (1732)
VIII/C 66
Reparatur des Cembalos in der Nikolaikirche und Anschaffung von Motetten (1732)
VIII/D 1
Johann Matthias Gesner: Anmerkungen zur Schulordnung von 1723 (um 1732)
VIII/F 40
Stiftung eines Vespergottesdienstes am Reformationsfest (8. Oktober 1733)
VIII/F 41
Taufe von Johann August Abraham Bach (5. November 1733)
VIII/F 42
Gratial für die Musik in der Hospitalkirche St. Johannis (26. November 1733)
VIII/D 2
Gesetze der Thomasschule zu Leipzig (1733) – Johann Sebastian Bach: Zeugnis für Paul Christian Stolle (5. April 1734) → Dok V, Nr. A 70
– Zahlungen aus dem Legat von Georg Friedrich Mentzel (seit Ostern 1734) → Dok I, Nr. 146
VIII/F 43
Johann Matthias Gesner: Bitte um Entlassung aus dem Amt des Rektors (25. Mai 1734)
VIII/F 44
Gesner: Schulische und musikalische Leistungen des Alumnen Johann Gottlob Zeymer (25. Juni 1734)
VIII/F 45
Wahl von Johann August Ernesti im Engen Rat − Kritik an Bachs Nachlässigkeit im Schuldienst (2. November 1734)
VIII/F 46
Wahl von Johann August Ernesti zum Thomasschulrektor im Ratsplenum (I) (3. November 1734)
VIII/F 47
Wahl von Johann August Ernesti zum Thomasschulrektor im Ratsplenum (II) (3. November 1734)
VIII/C 67
Johann Christoph Hoffmann: Mitwirkung bei Bachs Kantatenaufführungen (13. November 1734)
VIII/C 68
Festkantate zur Begrüßung des Rektors Johann August Ernesti (21. November 1734)
VIII/C 69
Ausgaben für die Reparatur von Instrumenten und das Stimmen des Cembalos in der Nikolaikirche (1732/1734)
VIII/C 70
Ausgaben für die Reparatur von Instrumenten und das Stimmen des Cembalos in der Thomaskirche (1734)
– Johann Sebastian Bach: Zeugnis für Johann Ludwig Krebs (24. August 1735) → Dok I, Nr. 71
VIII/F 48
Taufe von Johann Christian Bach (7. September 1735)
VIII/C 71
Anschaffung vierstimmiger Motetten (27. Juni) 1736
VIII/B 3
Johann Sebastian Bach: Beschwerde über den Thomasschulrektor Johann August Ernesti (12. August 1736)
VIII/B 4
Johann Sebastian Bach: Klage wegen diverser Eigenmächtigkeiten des Thomasschulrektors Ernesti (13. August 1736)
VIII/B 5
Johann Sebastian Bach: Unfähigkeit des Präfekten Johann Gottlob Krause (15. August 1736)
VIII/C 72
Johann August Ernesti: Zur Besetzung der Chorpräfekten (17. August 1736)
VIII/B 6
Johann Sebastian Bach: Beschwerde über den Thomasschulrektor Johann August Ernesti (19. August 1736)
VIII/C 73
Johann August Ernesti: Aufgaben der Präfekten (13. September 1736) – Ernennung Bachs zum Königlich-Polnischen und Kurfürstlich-Sächsischen Hofkompositeur (19. November 1736) → Dok II, Nr. 388
VIII/D 3
Johann August Ernesti: Kommentare zu Gesners Anmerkungen zur Schulordnung von 1723 (um 1736)
VIII/B 7
Ratsverordnung zum Präfektenstreit (6. Februar 1737) – Johann Sebastian Bach: Gesuch an das Leipziger Konsistorium (12. Februar 1737) → Dok I, Nr. 39 – Verfügung des Konsistoriums im Streit zwischen Bach und Ernesti (13. Februar 1737) → Dok II, Nr. 394
