Domainstreitigkeiten im Internet - Volker Lehmann - E-Book

Domainstreitigkeiten im Internet E-Book

Volker Lehmann

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Beschreibung

Studienarbeit aus dem Jahr 2001 im Fachbereich Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht, Note: 12 Punkte, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (Institut für Recht und Technik, Prof. Dr. Klaus Vieweg), Veranstaltung: Seminar zum deutschen und europäischen Technik- und Wirtschaftsrecht sowie zur Rechtsvergleichung im WS 2001/02 bei Prof. Dr. Klaus Vieweg / FAU Erlangen, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Internet hat sich bekanntermaßen innerhalb weniger Jahre zu einem der bedeutendsten Kommunikationsmittel unserer Zeit entwickelt. Privatleute wie Wirtschaftsunternehmen stecken - gewissermaßen wie in alten Goldgräberzeiten - ihre Claims in der Welt des Cyberspace ab. Waren im Dezember 1995 noch 16 Millionen Personen weltweit online, so sind es heute über 500 Millionen Nutzer1. Die Zahl der Internet-Domains mit Kennung ,,.de" stieg von knapp 1200 im Januar 1994 bis auf über 5 Millionen im November diesen Jahres2. Dabei reicht die mögliche Bandbreite von der mittlerweile obligatorischen eMail-Adresse über die ,,einfache" Homepage als Visitenkarte bis hin zum aufwändig gestalteten Online-Shop des so genannten eCommerce der hoffnungsvollen New Economy3. Jedoch ist das mittlerweile jedem frei zugängliche Internet4 nicht unendlich. Ähnlich wie früher der Grund und Boden zu Zeiten des Goldrausches in Nordamerika kann im System des Internet eine eindeutig zuweisbare Adresse nur einem Teilnehmer vergeben werden. So kann die eMail-Adresse [email protected] nur dem Studenten XYZ zugewiesen werden; unter www.uni-erlangen.de ist nur das Angebot der FAU Erlangen-Nürnberg zu finden. Während die Benutzung von eMail-Adressen an die dazugehörige Internetadresse gebunden ist und somit kaum Streitigkeiten zu Tage treten, sind Auseinandersetzungen um die Internetadressen selber vorprogrammiert. Diese so genannten ,,Domainstreitigkeiten" sind Thema dieser Seminararbeit.

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Veröffentlichungsjahr: 2002

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Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung
B. Das Domain-Name-System (DNS)
C. Domainstreitigkeiten
1. Anwendbarkeit des deutschen Kennzeichenrechts.
a) Deutsches Recht und internationale Sachverhalte.
b) Kennzeichenfunktion der Second Level Domain
c) Kennzeichenfunktion der Top Level Domain
2. Das Recht der Gleichnamigen.
3. Markenrechtliche Ansprüche.
a) Die Domain als Geschäftsbezeichnung, § 5 Abs. 2 MarkenG.
b) Benutzung im geschäftlichen Verkehr
c) Verwechslungsgefahr, §§ 14 Abs. 2 Nr. 2 und 15 Abs. 2 und 4 MarkenG.
II. Einzelne Problemfelder
1. Gattungsbezeichnung als Domain
a) Freihaltebedürfnis § 8 Abs. 2 Nr. 1, 2 MarkenG (analog)
b) Verstoß gegen § 3 UWG.
c) Verstoß gegen § 1 UWG.
a) Blockade der Domain durch Konkurrenten.
b) Der Handel mit Domains.
3. Tippfehlerdomains.
D. Gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen.
I. Anspruchsinhalt
II. Reichweite der Ansprüche
III. (Internationale) Zuständigkeit deutscher Gerichte
1. Nationale Sachverhalte.
2. Grenzüberschreitende Sachverhalte.
IV. Pfändung

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A. Einleitung

Das Internet hat sich bekanntermaßen innerhalb weniger Jahre zu einem der bedeutendsten Kommunikationsmittel unserer Zeit entwickelt. Privatleute wie Wirtschaftsunternehmen stecken - gewissermaßen wie in alten Goldgräberzeiten - ihre Claims in der Welt des Cyberspace ab. Waren im Dezember 1995 noch 16 Millionen Personen weltweit online, so sind es heute über 500 Millionen Nutzer1. Die Zahl der Internet-Domains mit Kennung„.de“stieg von knapp 1200 im Januar 1994 bis auf über 5 Millionen im November diesen Jahres2. Dabei reicht die mögliche Bandbreite von der mittlerweile obligatorischen eMail-Adresse über die „einfache“ Homepage als Visitenkarte bis hin zum aufwändig gestalteten Online-Shop des so genannten eCommerce der hoffnungsvollen New Economy3.

Jedoch ist das mittlerweile jedem frei zugängliche Internet4nicht unendlich. Ähnlich wie früher der Grund und Boden zu Zeiten des Goldrausches in Nordamerika kann im System des Internet eine eindeutig zuweisbare Adresse nur einem Teilnehmer vergeben werden. So kann die [email protected] dem Studenten XYZ zugewiesen werden; unter www.uni-erlangen.de ist nur das Angebot der FAU Erlangen-Nürnberg zu finden. Während die Benutzung von eMail-Adressen an die dazugehörige Internetadresse gebunden ist und somit kaum Streitigkeiten zu Tage treten, sind Auseinandersetzungen um die Internetadressen selber vorprogrammiert. Diese so genannten „Domainstreitigkeiten“ sind Thema dieser Seminararbeit.

B. Das Domain-Name-System (DNS)

Aufgrund der weltweiten Struktur des Internet ist eine eindeutige Adressierung des angeschlossenen Rechners notwendige technische Voraussetzung5.

1Zahlen zu finden unter http://www.nua.com/.

2Http://www.denic.de/images/diagramme/domains_simple.xls.

3Allein die Vokabeln dieses ersten Satzes lassen erahnen, dass sich die Rechtsprobleme des Internet nicht ohne weiteres unter unser traditionelles Normensystem subsumieren lassen.

4Ende der siebziger Jahre ging es aus dem militärischen Kommunikationsnetz der USamerikanischen Advanced Research Project Agency (ARPA) hervor.

5Im Einzelnen vergleiche Zimmerling/WernerSchutz vor Rechtsproblemen im InternetS. 46 ff.; Bettinger in GRUR Int.Kennzeichenrecht im CyberspaceS. 403.