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--- Die Rechtslage bis Mitte April 2017 --- Neues Drohnenrecht in der kommenden, völlig überarbeiteten Version 2017 --- Werfen Sie eine Blick auf Dr. Drohne - Bewertung der Drohnen-Verordnung (VÖ Ende März) --- Multicopter sind für Modellflugfreunde, Fotografen und Technikfreaks der letzte Schrei und werden immer erschwinglicher. Über die technischen Details ist man sich einig, rechtlich herrscht deutschlandweit - bedingt durch lückenhafte Gesetze und föderale Unterschiede - große Unwissenheit. "Brauche ich eine Erlaubnis und was darf ich damit?" Auf diese Frage werden Sie im Internet mindestens 20 verschiedene Meinungen bekommen, denn User in Onlineforen sowie angeblich kompetente Redakteure verbreiten falsches und gefährliches Halbwissen. Dieses Buch befasst sich mit den wirklichen Tatsachen, Gesetzen, rechtlichen Abgrenzungskriterien sowie Zukunftsprognosen, Flugübungen und Flugphysik. Werden Sie mit der aktualisierten 2. Auflage zum Profi und entgehen Sie unnötigen Bußgeldern. Ein Must-Have für alle Steuerer von Multicoptern. Überzeugen Sie sich mittels kostenloser Leseprobe auf www.dr-drohne.de. ...und das sagen Vertreter der Szene zum Buch: "Dieses Buch sollte jeder, der mit Multikoptern fliegt, gelesen haben." copter.eu -The Multiroter Company Fachhandel und Copter-Trainer "Aus unserer Sicht ist Dr. Drohne" das Kompendium schlechthin für Konter-Piloten in Deutschland. Keine andere Literatur versteht es, das Grundlagenwissen von A bis Z so anschaulich und spannend in einem Band zu vermitteln." kopter-profi.de Copter-Versicherungen, Flug-App & Copter-Trainer "Wir empfehlen dieses Buch, denn es ist sehr informativ und ein Muss für jeden Copterpiloten." copter-expert.de Offizieller DJI-Copter-trainer und Händler "Endlich einmal eine verständliche, ausführliche und übersichtliche Lektüre zum Thema." Michael G. Drohnenpilot
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Seitenzahl: 131
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„Ein jeglicher will fliegen, ehe dann die Flügel gewachsen sind“
-Paracelsus-
Abkürzungsverzeichnis
Vorwort
Kapitel 1 – Viele Namen, eine Gemeinsamkeit
Duocopter/ Bicopter
Tricopter
Quadrocopter
Hexacopter
Octocopter
Kapitel 2: Luftrecht I: Abgrenzung Modell zu UAS
Sport- und Freizeitzweck: Flugmodelle und Genehmigungspflichten
Der Raketenantrieb und der Verbrennungsmotor
Flugplätze und Flughäfen
Menschenansammlungen
Sonstiger Zweck: unbemanntes Luftfahrtsystem
Abgrenzung
(allgemein und mit Blick auf das BMVI)
Kapitel 3 – Luftrecht II: Die Aufstiegserlaubnis für UAS in Niedersachsen
Allgemeinerlaubnis
Erforderliche Dokumente und Beantragung
Der Versicherungsnachweis
Das Technische Datenblatt
Der Sachkundenachweis
Einweisung durch den Händler.
Der Besuch einer Schulung bzw. eines Seminars mit praktischer Prüfung
Weitere Möglichkeiten des Befähigungsnachweises
Umfang der Erlaubnis - Basics
Der örtliche Geltungsbereich
Die Betriebszeiten
Die Befristung
Verlängerung
Änderung/ Ergänzung
Anerkennung
Einzelerlaubnis
Erforderliche Dokumente
Genehmigung des Grundstückseigentümers
Lageplan.
Weitere für den Nutzungszweck erforderliche Unterlagen
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Ordnungsbehörde/ Polizei
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Nationalparkverwaltung
Flugverkehrskontrollfreigabe der Flugverkehrskontrollfreigabestelle.
Die Gefahrenanalyse
Sonstige Freigaben
Kapitel 4: Voraussetzungen, Kosten und Besonderheiten aller Bundesländer
Baden-Württemberg
Allgemeinerlaubnis
Einzelerlaubnis
Bayern
Allgemeinerlaubnis
Einzelerlaubnis
Berlin
Allgemeinerlaubnis
Einzelerlaubnis
Brandenburg
Allgemeinerlaubnis
Einzelerlaubnis
Bremen
Allgemeinerlaubnis
Einzelerlaubnis
Hamburg
Allgemeinerlaubnis
Einzelerlaubnis
Hessen
Allgemeinerlaubnis
Einzelerlaubnis
Mecklenburg-Vorpommern
Allgemeinerlaubnis
Einzelerlaubnis
Niedersachsen
Allgemeinerlaubnis
Einzelerlaubnis
Nordrhein-Westfalen
Allgemeinerlaubnis
Einzelerlaubnis
Rheinland-Pfalz
Allgemeinerlaubnis
Einzelerlaubnis
Saarland
Allgemeinerlaubnis
Einzelerlaubnis
Sachsen
Allgemeinerlaubnis
Einzelerlaubnis
Sachsen-Anhalt
Allgemeinerlaubnis
Einzelerlaubnis
Schleswig-Holstein
Allgemeinerlaubnis
Einzelerlaubnis
Thüringen
Allgemeinerlaubnis
Einzelerlaubnis
Kapitel 5 – Luftrecht III: Was darf ich mit meinem UAS? Rechte und Pflichten
Betrieb in Sichtweite gem. § 19 LuftVO/ FPV
MTOW
Flughöhe
Menschen und Menschengruppen
Naturschutzgebiete
Erlaubnis des Grundstückseigentümers
Benachrichtigungspflichten gegenüber Ordnungsbehörden
Steuerer
Der Start und Landeplatz
GPS Waypoint Betrieb / autonomer Flug
Überflug von Verkehrswegen und anderen Hindernissen
Flugvorbereitung
Andere Teilnehmer am Luftverkehr
Funksender und Störungen
Flugbuch
Unfallmeldungspflicht
Versicherungspflichten
Mitführungs- und Ausweispflichten
Flugplätze und Häfen
Flugverkehrskontrollfreigabe
Betrieb in RMZ
Weitere Bestimmungen und Hinweise
Flüge bei Nacht
Kapitel 6 – Luftrecht IV: Lufträume und Besonderheiten
Die Lufträume von G(eht) bis A(bsolut verboten)
CTR – Die Kontrollzone am Flughafen
Allgemeinverfügung der DFS für Aufstiege in Kontrollzonen
Flugverbote
Kapitel 7 – Andere Rechtsgebiete, die ein UAS berührt
Medienrecht und andere Rahmenbedingungen
Urheberrecht
Persönlichkeitsrecht
Datenschutzrecht
Allgemein zu beachten
Kapitel 8 – Betriebsabläufe und Checklisten
Vor dem Start – Vorbereitung des Auftrages
Vor dem Start – Checkliste
Betriebsstart
Nach Start der Motoren
Wartung
Kapitel 9 – Kleine Kunde der Thermik und Aerodynamik
Grundlagen
Thermische Auf- und Abwinde
Turbulenzen und Verwirbelungen
Auswirkungen von Wind, Thermik und Wetter auf den Einsatz
Aerodynamik und Bodeneffekt
Kapitel 10 – Apps und Helfer
UAV Forecast
myFly Zone
Hover
Online Kartenmaterial
Online Schulung
Seite der Deutschen Flugsicherung
Deutscher Modellflugverband
Digitales Flugbuch
Paint.net
Kapitel 11 - Ordnungswidrigkeiten
Mit welchen Bußgeldern muss ich rechnen?
Kapitel 12 – Was passiert in Zukunft?
Deutschlands Pläne
Pläne von der EU
Die open-Kategorie
Die specific-Kategorie
Die certified-Kategorie
Kapitel 13: Flugübungen
Übung 1: Hovern
Übung 2: Schwebeflug „VOR und ZURÜCK“
Übung 3: Schwebeflug „VOR, U-TURN und ZURÜCK“
Übung 4: Schwebeflug „LINKS-RECHTS“
Übung 5: Schwebeflug links-rechts-hinten
Übung 6: Der Kreis
Übung 7: Ziel umkreisen
Übung 8: Rechteck
Übung 9: Position anfliegen
Übung 10: Die Acht
Übung 11: Der Nasenkreis
Übung 12: Parade
Sonstige Übungen
Landen
Anflugmanöver Spiegelverkehrt
Streckenschätzung
Kapitel 14 – Kontaktdaten der Landesbehörden
Kapitel 15 - Kontakt der Flugsicherung bei Verkehrsflughäfen
Quellen
AGL
above ground limit
de: über Grund
ARF
almost ready to fly
de: fast flugfertig(es System)
BMVI
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
BOS
Behörden und Organisationen mit Sicherungsaufgaben
bspw.
Beispielsweise
DFS
Deutsche Flugsicherung
DMFV
Deutscher Modellflugverband
DMO
Deutsche Modellflugorganisation
FPV
first person view
de: Egoperspektive
ft
feet
de: Fuß (Maßeinheit)
GPS
Global Position System
de: globales Positionssystem (via Satellit)
gr
Gramm
i.d.R.
in der Regel
kg
Kilogramm
km
Kilometer
LuftVO
Luftverkehrsordnung
LuftVG
Luftverkehrsgesetz
LuftVZO
Luftverkehrszulassungsordnung
m
Meter
MTOW
maximum take-off weight
de: maximales Abfluggewicht
Mhz
Megahertz
NFL
Nachrichten für Luftfahrer
(Verwaltungsvorschrift)
RPV
remotely piloted vehicle
de: ferngesteuertes Gerät
RPAS
remotely piloted aerial system
de: ferngesteuertes Luftfahrtsystem
UAV
unmanned aerial vehicle
de: unbemanntes Luftfahrtgerät
UAS
unmanned aerial system
de: unbemanntes Luftfahrtsystem
usw
und so weiter
uvm
und vieles mehr
VR
virtual reality
de: virtuelle Realität
z. B.
zum Beispiel
Seitdem es flugfertige Multicopter gibt, ist der Modellflugsport nicht mehr derselbe. Die Hersteller von almost-ready-to-fly-Systemen, bei denen lediglich die Propeller auf die Motoren montiert werden müssen, stecken eine Menge technisches Knowhow in die Geräte. Dies bewirkt, dass die Steuerung von unbemannten Flugsystemen -auch durch Unterstützung via GPS und Höhenmesser und dem Einsatz von Stabilisatorenkinderleicht ist. Kein Wunder also, dass die Umsätze in diesem Bereich steigen und unter dem Weihnachtsbaum oder beim Geburtstag Multicopter angesagt sind.
Was viele Eltern oder Käufer der Multicopter nicht wissen: Es handelt sich um Luftfahrzeuge und bei jedem Aufstieg, der nicht indoor stattfindet, gilt das Luftrecht. Hierbei ist bspw. die Höhe nicht entscheidend; auch 1 Meter ist ein Aufstieg. Während aktuell die Politiker sowohl in Deutschland als auch auf EU-Ebene nach schnellen Lösungen suchen und weitere Gesetze entwerfen, gibt es bereits jetzt viele Regelungen, die auf die Multicopter Anwendung finden.
Mit diesem Buch haben Sie das richtige Handwerkszeug, um im Paragraphendschungel nicht den Überblick zu verlieren und jederzeit zu wissen, was derzeit erlaubt ist und was nicht.
Hierzu werden die betreffenden Regelungen der Luftverkehrsordnung, des Luftverkehrsgesetzes und anderen relevanten Normen genau erklärt und mit Grundsätzen der Aufstiegserlaubnisse so aufgearbeitet, dass Sie das nötige Fachwissen erwerben.
Technische Details werden nur am Rand erwähnt, da es hierzu hinreichend andere Literatur gibt.
Da der Vormarsch der Multicopter erst seit einigen Jahren rechtlich begleitet wird, gilt der erste Rat:
Haben Sie immer ein offenes Auge und schauen auf den einschlägigen Seiten (Voris, Gesetze im Internet) nach Gesetzesänderungen. Auch wenn die Legislative langsam erscheint, sie ist in diesem Bereich sehr aktiv. Meiden Sie das teilweise völlig falsche Halbwissen der Internetforen. Hier haben viele Menschen „die Weisheit mit großen Löffeln gefressen“. Einiges stimmt, aber das Meiste ist leider falsch.
Auch dieses Buch ist keine öffentliche Publikation des BMVI oder einer Luftfahrtbehörde, wodurch es speziell bei den föderalen Unterschiedenkeine 100%ige Garantie geben kann, aber wir sind nah dran. Fragen Sie im Zweifel immer Ihre örtlich zuständige Luftfahrtbehörde.
Doch bevor wir uns mit den Aufstiegserlaubnissen und den dafür erforderlichen Dokumenten am Beispiel des Bundeslandes Niedersachsen befassen, müssen wir einen Blick auf die Begrifflichkeiten werfen.
Zur Verbesserung des Leseflusses werden Endnoten statt Fußnoten verwendet. Sollten Sie eine Quelle nachschlagen wollen, finden Sie den Verweis am Ende des Buches.
Es werden teilweise Texte dargestellt, wie man sie in einem Forum finden könnte und im Anschluss relativiert bzw. richtiggestellt. So soll aufgezeigt werden, wie weit die rechtliche Realität von der „Internetwahrheit“ entfernt ist.
Abb. 1:Viele Köpfe, noch mehr Meinungen1
Auch werden Fragen gestellt, wie sie wohl täglich in den Behörden gefragt werden. Diese „Zitate“ sind grau hinterlegt und Fett-Kursiv.
In den Kapiteln werden Symbole zur leichteren Orientierung verwendet. Anhand folgender Legende finden Sie sich leicht zurecht:
Hier handelt es sich um einen Tipp oder eine wichtige Information.
An dieser Stelle ist Vorsicht geboten. Lesen Sie diese Stellen sehr genau, damit Sie keine Ordnungswidrigkeit begehen!
Hier erhalten Sie besondere Informationen, die Sie in keinem Internet-Forum finden werden.
Dieses Zeichen macht Sie auf eine Neuregelung in 2016 aufmerksam.
Multicopter, unbemanntes Luftfahrtsystem, UAS, UAV, RPAS, RPV, Quadro-, Hexa- und Octocopter oder auch Drohne: Die Vielfalt der Begriffe könnte kaum umfangreicher sein- und doch meinen alle im Prinzip das Gleiche. Um mitsprechen zu können, bekommen Sie hier einen kurzen Überblick der Bedeutungen.
Abb. 2– DJI Phantom im Einsatz2
Im Volksmund werden unbemannte Flugsysteme der Hersteller wie DJI, Yuneec oder Parrot als Drohnen bezeichnet. Dieser Begriff ist nicht unbedingt falsch, aber durch die unbemannten, militärischen Flugsysteme der Vereinigten Staaten von Amerika negativ behaftet3.
Mit Hilfe von Militärdrohnen führt die USA Krieg und tötet viele Soldaten und Zivilisten. Deutschland besitzt militärisch nur Aufklärungsdrohnen, dafür im Privatbereich eine stetig wachsende Zahl von kleinen Geräten zur Freizeitgestaltung oder kommerziellen Nutzung. Sprechen wir also von Drohnen, so weiß wohl ein Großteil unserer Mitmenschen worum es geht.
„Drohne sagt man nicht!“
Benutzt man diesen Begriff aber bei professionellen Anwendern der Szene, erntet man -unbegründet- wenig Zuspruch. Im fachlichen Gespräch sollte man es also vermeiden, von Drohnen zu sprechen, wenn auch im Privatgebrauch der Begriff durchaus legitim ist.
Der korrekte Fachbegriff ist auch zeitgleich ein Oberbegriff: Multicopter. Er leitet sich von der Antriebsart ab. Im Gegensatz zu einem ferngesteuerten Helikopter, hat ein Multicopter mehrere Motoren mit Propellern, die das Gerät in die Luft befördern. Die jeweilige Anzahl der Antriebe bringt neue Namen mit sich, abgeleitet aus dem Lateinischen (Es gibt auch andere Drohnen, die nicht detailliert erklärt werden, weil sie eine absolute Minderheit darstellen).
Bei vier Antrieben handelt es sich bspw. um Quadrocopter(oder auch Quadcopter), bei sechs Antrieben um Hexacopter und bei acht Antrieben um Octocopter. Eine logische Auflistung ergibt sich:
Auf den folgenden Abbildungen ist ersichtlich, wie die jeweiligen Motoren angeordnet sein können und wie diese gegenläufig agieren um für den nötigen Auftrieb zu sorgen.
Abb. 3: Bicopter4
Zweimotorige Flugsysteme mit einem beispielhaften Aufbau (B1). Diese sind eher eine Seltenheit, auch bedingt durch das instabile Flugverhalten. Die gängigsten Modelle beginnen ab dem Tricopter aufwärts.
Abb. 4: Tricopter5
Dreimotorige Flugsysteme mit beispielhaftem Aufbau (Y3). In der Regel ist der Aufbau in Form eines Y, wobei das Heck nur einen Antrieb hat. Diese Geräte sind auch eher selten gesehen.
Wie die Abbildung zeigt, können auch „unten“ weitere Rotoren verbaut werden, sodass es sich dann um einen Quadro- (Y4) oder Hexacopter handelt (Y6).
Abb. 5: Quadrocopter6
Viermotorige Flugsysteme mit beispielhaftem Aufbau (Quad X). Beim Aufbau Quad + ist ein Antrieb vorne und einer im Heck, sowie an den Seiten. Der Aufbau ähnelt einem Pluszeichen.
Dieser Aufbau ist eher selten, denn die meisten Geräte, wie bspw. der DJI Phantom, sind von Aufbau her ein Quad X. Hier sind zwei Antriebe vorne und zwei am Heck, sodass der Aufbau in der Draufsicht einem X ähnelt.
Auch hier können Antriebe ergänzt bzw. verdoppelt werden, sodass man am Ende einen Octocopter hat.
Abb. 6: Hexacopter7
Sechsmotorige Flugsysteme mit beispielhaftem Aufbau (Hex6). Analog zum Aufbau von Quadrocoptern gibt es auch hier eine Version „+“ und eine Version X. Traditionell ist hier der Aufbau mit einem Antrieb an der Front.
Ein Merkmal eines Hexacopters ist die Redundanz. Bei einem ausfallenden Antrieb kann das Gerät i.d.R. noch sicher gelandet werden. Doch lassen Sie sich nicht einreden, dass eine Notlandung ein Kinderspiel ist.
Fällt ein Motor aus, gerät der Copter ins Trudeln und ist sehr schwer zu steuern. Trotzdem ist ein Hexacopter aufwärts sicherer einzustufen als ein Bi-, Tri- oder Quadcopter.
Abb. 7: Octocopter8
Achtmotorige Flugsysteme mit beispielhaftem Aufbau (Octo+). Analog zum Aufbau von Quadrocoptern gibt es auch hier eine Version „+“ und eine Version „X“. Traditionell ist wie beim Hexacopter der Aufbau mit einem Antrieb an der Front. Ein Merkmal ist ebenfalls wie beim Hexacopter die Redundanz.
Bei einem ausfallenden Antrieb kann das Gerät i.d.R. noch sicher gelandet werden. Durch acht Antriebe ist der Octocopter in Bezug auf die Fluglage und die Ausfallwahrscheinlichkeit am sichersten einzustufen, hat aber beim Ausfall eines Motors die gleichen Probleme des Trudelns wie ein Hexacopter.
Ein großes- wenn nicht sogar das größte Problem- stellt die Abgrenzung des Verwendungszweckes dar. Denn der jeweilige Zweck entscheidet bereits bei Geräten unter 5 kg9 maximaler Abflugmasse (MTOW) ob eine Aufstiegserlaubnis benötigt wird oder der Betrieb ohne eine Genehmigung erfolgen kann10. Generell gilt vorerst, unabhängig vom Einsatzzweck:
Abb. 8: Erfordernis einer Erlaubnis11
Folglich ist bei UAV und Flugmodellen ab einem Abfluggewicht von 25 kg der Betrieb auf freien Flächen verboten oder nur im Sonderfall genehmigungsfähig. Die Begrenzung ist im Rahmen der Gefahrenabwehr sehr sinnvoll. Wie wir später erfahren werden, können bereits wenige Kilogramm aus geringer Höhe einen immensen Schaden anrichten.
Wer ein Modell über 25 kg betreiben will, sollte einen Modellflugplatz suchen, der für diese Klasse zugelassen ist.
Eine große Zahl an Modellflugplätzen hat eine Zulassung bis zu 150 kg. Ein Anruf beim nächsten Modellflugverein bringt hier Gewissheit. Doch wie kann nun abgegrenzt werden? Welches sind die Kriterien abgesehen von Antrieb und Gewicht?
Ein Multicopter kann rechtlich ein Modellflieger sein oder auch ein unbemanntes Luftfahrtsystem darstellen.
„Ich habe mir so eine Drohne gekauft. Brauch ich eine Genehmigung für private Flüge?“
Entscheidend ist neben den physischen Werten, also bspw. dem Gewicht, besonders der Verwendungszweck.
Handelt es sich um den Sport- und Freizeitzweck12, wird der Multicopter rechtlich als Flugmodell gesehen und unterliegt verhältnismäßig wenig rechtlichen Bestimmungen. Betreibt man seinen Multicopter im Sport- und Freizeitzweck, so dient dieser Betrieb ausschließlich der privaten Freizeitgestaltung oder ist im Bereich des (Modellflug-) Sports angesiedelt.13 Bis auf die folgenden Ausnahmen ist keine Aufstiegserlaubnis erforderlich.
Gemäß § 20 Abs. 1 Nummer 1. a) – e) LuftVO ist lediglich eine Genehmigung erforderlich für Aufstiege von Flugmodellen:
über 5 kg MTOW Abflugmasse,
mit Raketenantrieb, sofern der Treibsatz mehr als 20 Gramm beträgt,
mit Verbrennungsmotor mit weniger als 1,5 km Entfernung zu Wohngebieten,
aller Art in einem Umkreis von 1,5 km zu Flugplätzen; auf Flugplätzen bedarf der Betrieb von Flugmodellen darüber hinaus der Zustimmung der Luftaufsichtsstelle oder der Flugleitung,
aller Art, soweit sie über Menschenansammlungen betrieben werden.
Ergänzend zu der Aufführung muss man die o.g. Punkte kurz erläutern.
Die Abflugmasse (MTOW) ist das tatsächliche Gewicht des Flugmodells (inkl. Akku oder Tankfüllung und sämtlichem verbauten Zubehör beim Start) und darf nicht mit dem zulässigen Startgewicht verwechselt werden. Dieses entspricht nämlich dem Gewicht, mit dem das Gerät vom Hersteller aus maximal starten dürfte, bzw. kann. Das so genannte MTOW14 ist also das Gewicht, mit dem der Multicopter aktuell in der Luft ist und nicht, was theoretisch gemäß der Betriebsanleitung möglich wäre. In der Regel sind die Maximalwerte von Seiten der Hersteller angepasst und belaufen sich z. B. beim DJI Inspire RAW auf 3,5 kg15. Ein Blick in die Gebrauchsanweisung bringt Licht ins Dunkel. Auf den Internetauftritten der Hersteller sind die Payloads (mögliche, zusätzliche Ladung) ebenfalls ersichtlich.
Bestimmen Sie das Gewicht vor jedem Aufstieg mit Extraladung. Sicher ist sicher.
Der Raketenantrieb und der Verbrennungsmotor