Dr. Drohne - Basiswissen 2016 - Maximilian Beck - E-Book

Dr. Drohne - Basiswissen 2016 E-Book

Maximilian Beck

0,0

Beschreibung

--- Die Rechtslage bis Mitte April 2017 --- Neues Drohnenrecht in der kommenden, völlig überarbeiteten Version 2017 --- Werfen Sie eine Blick auf Dr. Drohne - Bewertung der Drohnen-Verordnung (VÖ Ende März) --- Multicopter sind für Modellflugfreunde, Fotografen und Technikfreaks der letzte Schrei und werden immer erschwinglicher. Über die technischen Details ist man sich einig, rechtlich herrscht deutschlandweit - bedingt durch lückenhafte Gesetze und föderale Unterschiede - große Unwissenheit. "Brauche ich eine Erlaubnis und was darf ich damit?" Auf diese Frage werden Sie im Internet mindestens 20 verschiedene Meinungen bekommen, denn User in Onlineforen sowie angeblich kompetente Redakteure verbreiten falsches und gefährliches Halbwissen. Dieses Buch befasst sich mit den wirklichen Tatsachen, Gesetzen, rechtlichen Abgrenzungskriterien sowie Zukunftsprognosen, Flugübungen und Flugphysik. Werden Sie mit der aktualisierten 2. Auflage zum Profi und entgehen Sie unnötigen Bußgeldern. Ein Must-Have für alle Steuerer von Multicoptern. Überzeugen Sie sich mittels kostenloser Leseprobe auf www.dr-drohne.de. ...und das sagen Vertreter der Szene zum Buch: "Dieses Buch sollte jeder, der mit Multikoptern fliegt, gelesen haben." copter.eu -The Multiroter Company Fachhandel und Copter-Trainer "Aus unserer Sicht ist Dr. Drohne" das Kompendium schlechthin für Konter-Piloten in Deutschland. Keine andere Literatur versteht es, das Grundlagenwissen von A bis Z so anschaulich und spannend in einem Band zu vermitteln." kopter-profi.de Copter-Versicherungen, Flug-App & Copter-Trainer "Wir empfehlen dieses Buch, denn es ist sehr informativ und ein Muss für jeden Copterpiloten." copter-expert.de Offizieller DJI-Copter-trainer und Händler "Endlich einmal eine verständliche, ausführliche und übersichtliche Lektüre zum Thema." Michael G. Drohnenpilot

Sie lesen das E-Book in den Legimi-Apps auf:

Android
iOS
von Legimi
zertifizierten E-Readern

Seitenzahl: 131

Das E-Book (TTS) können Sie hören im Abo „Legimi Premium” in Legimi-Apps auf:

Android
iOS
Bewertungen
0,0
0
0
0
0
0
Mehr Informationen
Mehr Informationen
Legimi prüft nicht, ob Rezensionen von Nutzern stammen, die den betreffenden Titel tatsächlich gekauft oder gelesen/gehört haben. Wir entfernen aber gefälschte Rezensionen.



„Ein jeglicher will fliegen, ehe dann die Flügel gewachsen sind“

-Paracelsus-

INHALTSVERZEICHNIS

Abkürzungsverzeichnis

Vorwort

Kapitel 1 – Viele Namen, eine Gemeinsamkeit

Duocopter/ Bicopter

Tricopter

Quadrocopter

Hexacopter

Octocopter

Kapitel 2: Luftrecht I: Abgrenzung Modell zu UAS

Sport- und Freizeitzweck: Flugmodelle und Genehmigungspflichten

Der Raketenantrieb und der Verbrennungsmotor

Flugplätze und Flughäfen

Menschenansammlungen

Sonstiger Zweck: unbemanntes Luftfahrtsystem

Abgrenzung

(allgemein und mit Blick auf das BMVI)

Kapitel 3 – Luftrecht II: Die Aufstiegserlaubnis für UAS in Niedersachsen

Allgemeinerlaubnis

Erforderliche Dokumente und Beantragung

Der Versicherungsnachweis

Das Technische Datenblatt

Der Sachkundenachweis

Einweisung durch den Händler.

Der Besuch einer Schulung bzw. eines Seminars mit praktischer Prüfung

Weitere Möglichkeiten des Befähigungsnachweises

Umfang der Erlaubnis - Basics

Der örtliche Geltungsbereich

Die Betriebszeiten

Die Befristung

Verlängerung

Änderung/ Ergänzung

Anerkennung

Einzelerlaubnis

Erforderliche Dokumente

Genehmigung des Grundstückseigentümers

Lageplan.

Weitere für den Nutzungszweck erforderliche Unterlagen

Unbedenklichkeitsbescheinigung der Ordnungsbehörde/ Polizei

Unbedenklichkeitsbescheinigung der Nationalparkverwaltung

Flugverkehrskontrollfreigabe der Flugverkehrskontrollfreigabestelle.

Die Gefahrenanalyse

Sonstige Freigaben

Kapitel 4: Voraussetzungen, Kosten und Besonderheiten aller Bundesländer

Baden-Württemberg

Allgemeinerlaubnis

Einzelerlaubnis

Bayern

Allgemeinerlaubnis

Einzelerlaubnis

Berlin

Allgemeinerlaubnis

Einzelerlaubnis

Brandenburg

Allgemeinerlaubnis

Einzelerlaubnis

Bremen

Allgemeinerlaubnis

Einzelerlaubnis

Hamburg

Allgemeinerlaubnis

Einzelerlaubnis

Hessen

Allgemeinerlaubnis

Einzelerlaubnis

Mecklenburg-Vorpommern

Allgemeinerlaubnis

Einzelerlaubnis

Niedersachsen

Allgemeinerlaubnis

Einzelerlaubnis

Nordrhein-Westfalen

Allgemeinerlaubnis

Einzelerlaubnis

Rheinland-Pfalz

Allgemeinerlaubnis

Einzelerlaubnis

Saarland

Allgemeinerlaubnis

Einzelerlaubnis

Sachsen

Allgemeinerlaubnis

Einzelerlaubnis

Sachsen-Anhalt

Allgemeinerlaubnis

Einzelerlaubnis

Schleswig-Holstein

Allgemeinerlaubnis

Einzelerlaubnis

Thüringen

Allgemeinerlaubnis

Einzelerlaubnis

Kapitel 5 – Luftrecht III: Was darf ich mit meinem UAS? Rechte und Pflichten

Betrieb in Sichtweite gem. § 19 LuftVO/ FPV

MTOW

Flughöhe

Menschen und Menschengruppen

Naturschutzgebiete

Erlaubnis des Grundstückseigentümers

Benachrichtigungspflichten gegenüber Ordnungsbehörden

Steuerer

Der Start und Landeplatz

GPS Waypoint Betrieb / autonomer Flug

Überflug von Verkehrswegen und anderen Hindernissen

Flugvorbereitung

Andere Teilnehmer am Luftverkehr

Funksender und Störungen

Flugbuch

Unfallmeldungspflicht

Versicherungspflichten

Mitführungs- und Ausweispflichten

Flugplätze und Häfen

Flugverkehrskontrollfreigabe

Betrieb in RMZ

Weitere Bestimmungen und Hinweise

Flüge bei Nacht

Kapitel 6 – Luftrecht IV: Lufträume und Besonderheiten

Die Lufträume von G(eht) bis A(bsolut verboten)

CTR – Die Kontrollzone am Flughafen

Allgemeinverfügung der DFS für Aufstiege in Kontrollzonen

Flugverbote

Kapitel 7 – Andere Rechtsgebiete, die ein UAS berührt

Medienrecht und andere Rahmenbedingungen

Urheberrecht

Persönlichkeitsrecht

Datenschutzrecht

Allgemein zu beachten

Kapitel 8 – Betriebsabläufe und Checklisten

Vor dem Start – Vorbereitung des Auftrages

Vor dem Start – Checkliste

Betriebsstart

Nach Start der Motoren

Wartung

Kapitel 9 – Kleine Kunde der Thermik und Aerodynamik

Grundlagen

Thermische Auf- und Abwinde

Turbulenzen und Verwirbelungen

Auswirkungen von Wind, Thermik und Wetter auf den Einsatz

Aerodynamik und Bodeneffekt

Kapitel 10 – Apps und Helfer

UAV Forecast

myFly Zone

Hover

Online Kartenmaterial

Online Schulung

Seite der Deutschen Flugsicherung

Deutscher Modellflugverband

Digitales Flugbuch

Paint.net

Kapitel 11 - Ordnungswidrigkeiten

Mit welchen Bußgeldern muss ich rechnen?

Kapitel 12 – Was passiert in Zukunft?

Deutschlands Pläne

Pläne von der EU

Die open-Kategorie

Die specific-Kategorie

Die certified-Kategorie

Kapitel 13: Flugübungen

Übung 1: Hovern

Übung 2: Schwebeflug „VOR und ZURÜCK“

Übung 3: Schwebeflug „VOR, U-TURN und ZURÜCK“

Übung 4: Schwebeflug „LINKS-RECHTS“

Übung 5: Schwebeflug links-rechts-hinten

Übung 6: Der Kreis

Übung 7: Ziel umkreisen

Übung 8: Rechteck

Übung 9: Position anfliegen

Übung 10: Die Acht

Übung 11: Der Nasenkreis

Übung 12: Parade

Sonstige Übungen

Landen

Anflugmanöver Spiegelverkehrt

Streckenschätzung

Kapitel 14 – Kontaktdaten der Landesbehörden

Kapitel 15 - Kontakt der Flugsicherung bei Verkehrsflughäfen

Quellen

Abkürzungsverzeichnis

AGL

above ground limit

de: über Grund

ARF

almost ready to fly

de: fast flugfertig(es System)

BMVI

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

BOS

Behörden und Organisationen mit Sicherungsaufgaben

bspw.

Beispielsweise

DFS

Deutsche Flugsicherung

DMFV

Deutscher Modellflugverband

DMO

Deutsche Modellflugorganisation

FPV

first person view

de: Egoperspektive

ft

feet

de: Fuß (Maßeinheit)

GPS

Global Position System

de: globales Positionssystem (via Satellit)

gr

Gramm

i.d.R.

in der Regel

kg

Kilogramm

km

Kilometer

LuftVO

Luftverkehrsordnung

LuftVG

Luftverkehrsgesetz

LuftVZO

Luftverkehrszulassungsordnung

m

Meter

MTOW

maximum take-off weight

de: maximales Abfluggewicht

Mhz

Megahertz

NFL

Nachrichten für Luftfahrer

(Verwaltungsvorschrift)

RPV

remotely piloted vehicle

de: ferngesteuertes Gerät

RPAS

remotely piloted aerial system

de: ferngesteuertes Luftfahrtsystem

UAV

unmanned aerial vehicle

de: unbemanntes Luftfahrtgerät

UAS

unmanned aerial system

de: unbemanntes Luftfahrtsystem

usw

und so weiter

uvm

und vieles mehr

VR

virtual reality

de: virtuelle Realität

z. B.

zum Beispiel

Vorwort

Seitdem es flugfertige Multicopter gibt, ist der Modellflugsport nicht mehr derselbe. Die Hersteller von almost-ready-to-fly-Systemen, bei denen lediglich die Propeller auf die Motoren montiert werden müssen, stecken eine Menge technisches Knowhow in die Geräte. Dies bewirkt, dass die Steuerung von unbemannten Flugsystemen -auch durch Unterstützung via GPS und Höhenmesser und dem Einsatz von Stabilisatorenkinderleicht ist. Kein Wunder also, dass die Umsätze in diesem Bereich steigen und unter dem Weihnachtsbaum oder beim Geburtstag Multicopter angesagt sind.

Was viele Eltern oder Käufer der Multicopter nicht wissen: Es handelt sich um Luftfahrzeuge und bei jedem Aufstieg, der nicht indoor stattfindet, gilt das Luftrecht. Hierbei ist bspw. die Höhe nicht entscheidend; auch 1 Meter ist ein Aufstieg. Während aktuell die Politiker sowohl in Deutschland als auch auf EU-Ebene nach schnellen Lösungen suchen und weitere Gesetze entwerfen, gibt es bereits jetzt viele Regelungen, die auf die Multicopter Anwendung finden.

Mit diesem Buch haben Sie das richtige Handwerkszeug, um im Paragraphendschungel nicht den Überblick zu verlieren und jederzeit zu wissen, was derzeit erlaubt ist und was nicht.

Hierzu werden die betreffenden Regelungen der Luftverkehrsordnung, des Luftverkehrsgesetzes und anderen relevanten Normen genau erklärt und mit Grundsätzen der Aufstiegserlaubnisse so aufgearbeitet, dass Sie das nötige Fachwissen erwerben.

Technische Details werden nur am Rand erwähnt, da es hierzu hinreichend andere Literatur gibt.

Da der Vormarsch der Multicopter erst seit einigen Jahren rechtlich begleitet wird, gilt der erste Rat:

Haben Sie immer ein offenes Auge und schauen auf den einschlägigen Seiten (Voris, Gesetze im Internet) nach Gesetzesänderungen. Auch wenn die Legislative langsam erscheint, sie ist in diesem Bereich sehr aktiv. Meiden Sie das teilweise völlig falsche Halbwissen der Internetforen. Hier haben viele Menschen „die Weisheit mit großen Löffeln gefressen“. Einiges stimmt, aber das Meiste ist leider falsch.

Auch dieses Buch ist keine öffentliche Publikation des BMVI oder einer Luftfahrtbehörde, wodurch es speziell bei den föderalen Unterschiedenkeine 100%ige Garantie geben kann, aber wir sind nah dran. Fragen Sie im Zweifel immer Ihre örtlich zuständige Luftfahrtbehörde.

Doch bevor wir uns mit den Aufstiegserlaubnissen und den dafür erforderlichen Dokumenten am Beispiel des Bundeslandes Niedersachsen befassen, müssen wir einen Blick auf die Begrifflichkeiten werfen.

Zur Verbesserung des Leseflusses werden Endnoten statt Fußnoten verwendet. Sollten Sie eine Quelle nachschlagen wollen, finden Sie den Verweis am Ende des Buches.

Es werden teilweise Texte dargestellt, wie man sie in einem Forum finden könnte und im Anschluss relativiert bzw. richtiggestellt. So soll aufgezeigt werden, wie weit die rechtliche Realität von der „Internetwahrheit“ entfernt ist.

Abb. 1:Viele Köpfe, noch mehr Meinungen1

Auch werden Fragen gestellt, wie sie wohl täglich in den Behörden gefragt werden. Diese „Zitate“ sind grau hinterlegt und Fett-Kursiv.

In den Kapiteln werden Symbole zur leichteren Orientierung verwendet. Anhand folgender Legende finden Sie sich leicht zurecht:

Hier handelt es sich um einen Tipp oder eine wichtige Information.

An dieser Stelle ist Vorsicht geboten. Lesen Sie diese Stellen sehr genau, damit Sie keine Ordnungswidrigkeit begehen!

Hier erhalten Sie besondere Informationen, die Sie in keinem Internet-Forum finden werden.

Dieses Zeichen macht Sie auf eine Neuregelung in 2016 aufmerksam.

Kapitel 1 – Viele Namen, eine Gemeinsamkeit

Kapitel 1 – Viele Namen, eine Gemeinsamkeit

Multicopter, unbemanntes Luftfahrtsystem, UAS, UAV, RPAS, RPV, Quadro-, Hexa- und Octocopter oder auch Drohne: Die Vielfalt der Begriffe könnte kaum umfangreicher sein- und doch meinen alle im Prinzip das Gleiche. Um mitsprechen zu können, bekommen Sie hier einen kurzen Überblick der Bedeutungen.

Abb. 2– DJI Phantom im Einsatz2

Im Volksmund werden unbemannte Flugsysteme der Hersteller wie DJI, Yuneec oder Parrot als Drohnen bezeichnet. Dieser Begriff ist nicht unbedingt falsch, aber durch die unbemannten, militärischen Flugsysteme der Vereinigten Staaten von Amerika negativ behaftet3.

Mit Hilfe von Militärdrohnen führt die USA Krieg und tötet viele Soldaten und Zivilisten. Deutschland besitzt militärisch nur Aufklärungsdrohnen, dafür im Privatbereich eine stetig wachsende Zahl von kleinen Geräten zur Freizeitgestaltung oder kommerziellen Nutzung. Sprechen wir also von Drohnen, so weiß wohl ein Großteil unserer Mitmenschen worum es geht.

„Drohne sagt man nicht!“

Benutzt man diesen Begriff aber bei professionellen Anwendern der Szene, erntet man -unbegründet- wenig Zuspruch. Im fachlichen Gespräch sollte man es also vermeiden, von Drohnen zu sprechen, wenn auch im Privatgebrauch der Begriff durchaus legitim ist.

Der korrekte Fachbegriff ist auch zeitgleich ein Oberbegriff: Multicopter. Er leitet sich von der Antriebsart ab. Im Gegensatz zu einem ferngesteuerten Helikopter, hat ein Multicopter mehrere Motoren mit Propellern, die das Gerät in die Luft befördern. Die jeweilige Anzahl der Antriebe bringt neue Namen mit sich, abgeleitet aus dem Lateinischen (Es gibt auch andere Drohnen, die nicht detailliert erklärt werden, weil sie eine absolute Minderheit darstellen).

Bei vier Antrieben handelt es sich bspw. um Quadrocopter(oder auch Quadcopter), bei sechs Antrieben um Hexacopter und bei acht Antrieben um Octocopter. Eine logische Auflistung ergibt sich:

Auf den folgenden Abbildungen ist ersichtlich, wie die jeweiligen Motoren angeordnet sein können und wie diese gegenläufig agieren um für den nötigen Auftrieb zu sorgen.

Duocopter/ Bicopter

Abb. 3: Bicopter4

Zweimotorige Flugsysteme mit einem beispielhaften Aufbau (B1). Diese sind eher eine Seltenheit, auch bedingt durch das instabile Flugverhalten. Die gängigsten Modelle beginnen ab dem Tricopter aufwärts.

Tricopter

Abb. 4: Tricopter5

Dreimotorige Flugsysteme mit beispielhaftem Aufbau (Y3). In der Regel ist der Aufbau in Form eines Y, wobei das Heck nur einen Antrieb hat. Diese Geräte sind auch eher selten gesehen.

Wie die Abbildung zeigt, können auch „unten“ weitere Rotoren verbaut werden, sodass es sich dann um einen Quadro- (Y4) oder Hexacopter handelt (Y6).

Quadrocopter

Abb. 5: Quadrocopter6

Viermotorige Flugsysteme mit beispielhaftem Aufbau (Quad X). Beim Aufbau Quad + ist ein Antrieb vorne und einer im Heck, sowie an den Seiten. Der Aufbau ähnelt einem Pluszeichen.

Dieser Aufbau ist eher selten, denn die meisten Geräte, wie bspw. der DJI Phantom, sind von Aufbau her ein Quad X. Hier sind zwei Antriebe vorne und zwei am Heck, sodass der Aufbau in der Draufsicht einem X ähnelt.

Auch hier können Antriebe ergänzt bzw. verdoppelt werden, sodass man am Ende einen Octocopter hat.

Hexacopter

Abb. 6: Hexacopter7

Sechsmotorige Flugsysteme mit beispielhaftem Aufbau (Hex6). Analog zum Aufbau von Quadrocoptern gibt es auch hier eine Version „+“ und eine Version X. Traditionell ist hier der Aufbau mit einem Antrieb an der Front.

Ein Merkmal eines Hexacopters ist die Redundanz. Bei einem ausfallenden Antrieb kann das Gerät i.d.R. noch sicher gelandet werden. Doch lassen Sie sich nicht einreden, dass eine Notlandung ein Kinderspiel ist.

Fällt ein Motor aus, gerät der Copter ins Trudeln und ist sehr schwer zu steuern. Trotzdem ist ein Hexacopter aufwärts sicherer einzustufen als ein Bi-, Tri- oder Quadcopter.

Octocopter

Abb. 7: Octocopter8

Achtmotorige Flugsysteme mit beispielhaftem Aufbau (Octo+). Analog zum Aufbau von Quadrocoptern gibt es auch hier eine Version „+“ und eine Version „X“. Traditionell ist wie beim Hexacopter der Aufbau mit einem Antrieb an der Front. Ein Merkmal ist ebenfalls wie beim Hexacopter die Redundanz.

Bei einem ausfallenden Antrieb kann das Gerät i.d.R. noch sicher gelandet werden. Durch acht Antriebe ist der Octocopter in Bezug auf die Fluglage und die Ausfallwahrscheinlichkeit am sichersten einzustufen, hat aber beim Ausfall eines Motors die gleichen Probleme des Trudelns wie ein Hexacopter.

Kapitel 2: Luftrecht I: Abgrenzung Modell zu UAS

Kapitel 2 – Luftrecht: Abgrenzung Modell zu UAS

Ein großes- wenn nicht sogar das größte Problem- stellt die Abgrenzung des Verwendungszweckes dar. Denn der jeweilige Zweck entscheidet bereits bei Geräten unter 5 kg9 maximaler Abflugmasse (MTOW) ob eine Aufstiegserlaubnis benötigt wird oder der Betrieb ohne eine Genehmigung erfolgen kann10. Generell gilt vorerst, unabhängig vom Einsatzzweck:

Abb. 8: Erfordernis einer Erlaubnis11

Folglich ist bei UAV und Flugmodellen ab einem Abfluggewicht von 25 kg der Betrieb auf freien Flächen verboten oder nur im Sonderfall genehmigungsfähig. Die Begrenzung ist im Rahmen der Gefahrenabwehr sehr sinnvoll. Wie wir später erfahren werden, können bereits wenige Kilogramm aus geringer Höhe einen immensen Schaden anrichten.

Wer ein Modell über 25 kg betreiben will, sollte einen Modellflugplatz suchen, der für diese Klasse zugelassen ist.

Eine große Zahl an Modellflugplätzen hat eine Zulassung bis zu 150 kg. Ein Anruf beim nächsten Modellflugverein bringt hier Gewissheit. Doch wie kann nun abgegrenzt werden? Welches sind die Kriterien abgesehen von Antrieb und Gewicht?

Sport- und Freizeitzweck: Flugmodelle und Genehmigungspflichten

Ein Multicopter kann rechtlich ein Modellflieger sein oder auch ein unbemanntes Luftfahrtsystem darstellen.

„Ich habe mir so eine Drohne gekauft. Brauch ich eine Genehmigung für private Flüge?“

Entscheidend ist neben den physischen Werten, also bspw. dem Gewicht, besonders der Verwendungszweck.

Handelt es sich um den Sport- und Freizeitzweck12, wird der Multicopter rechtlich als Flugmodell gesehen und unterliegt verhältnismäßig wenig rechtlichen Bestimmungen. Betreibt man seinen Multicopter im Sport- und Freizeitzweck, so dient dieser Betrieb ausschließlich der privaten Freizeitgestaltung oder ist im Bereich des (Modellflug-) Sports angesiedelt.13 Bis auf die folgenden Ausnahmen ist keine Aufstiegserlaubnis erforderlich.

Gemäß § 20 Abs. 1 Nummer 1. a) – e) LuftVO ist lediglich eine Genehmigung erforderlich für Aufstiege von Flugmodellen:

über 5 kg MTOW Abflugmasse,

mit Raketenantrieb, sofern der Treibsatz mehr als 20 Gramm beträgt,

mit Verbrennungsmotor mit weniger als 1,5 km Entfernung zu Wohngebieten,

aller Art in einem Umkreis von 1,5 km zu Flugplätzen; auf Flugplätzen bedarf der Betrieb von Flugmodellen darüber hinaus der Zustimmung der Luftaufsichtsstelle oder der Flugleitung,

aller Art, soweit sie über Menschenansammlungen betrieben werden.

Ergänzend zu der Aufführung muss man die o.g. Punkte kurz erläutern.

Die Abflugmasse (MTOW) ist das tatsächliche Gewicht des Flugmodells (inkl. Akku oder Tankfüllung und sämtlichem verbauten Zubehör beim Start) und darf nicht mit dem zulässigen Startgewicht verwechselt werden. Dieses entspricht nämlich dem Gewicht, mit dem das Gerät vom Hersteller aus maximal starten dürfte, bzw. kann. Das so genannte MTOW14 ist also das Gewicht, mit dem der Multicopter aktuell in der Luft ist und nicht, was theoretisch gemäß der Betriebsanleitung möglich wäre. In der Regel sind die Maximalwerte von Seiten der Hersteller angepasst und belaufen sich z. B. beim DJI Inspire RAW auf 3,5 kg15. Ein Blick in die Gebrauchsanweisung bringt Licht ins Dunkel. Auf den Internetauftritten der Hersteller sind die Payloads (mögliche, zusätzliche Ladung) ebenfalls ersichtlich.

Bestimmen Sie das Gewicht vor jedem Aufstieg mit Extraladung. Sicher ist sicher.

Der Raketenantrieb und der Verbrennungsmotor