DS-GVO/BDSG - Michael Atzert - E-Book

DS-GVO/BDSG E-Book

Michael Atzert

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Beschreibung

Die Neuauflage des HK DS-GVO/BDSG von Schwartmann/Jaspers/Thüsing/Kugelmann bietet der Datenschutzpraxis eine topaktuelle Kommentierung am Puls der Zeit. Anlass für die Neuauflage waren umfangreiche aktuelle Entwicklungen in der Gesetzgebung, Rechtsprechung und Aufsichtspraxis, auf die sich alle Verantwortliche in der Datenverarbeitung einstellen müssen. Ganz besonders an Fahrt aufgenommen hat die Problematik rund um den Einsatz der KI, der die Datenschutzpraxis bereits intensiv beschäftigt. Neu ist im Datenschutzrecht insbesondere: - die Anforderungen an die Praxis durch das Hinweisgeberschutzgesetz und die Änderungen im Nachweisgesetz mit neuen Transparenzpflichten etwa beim Kündigungsverfahren, - wichtige aktuelle Rechtsprechung der nationalen Gerichte und des EuGH bspw. zum Auslistungsbegehren gegen Google (BGH), zum Schadensersatz nach der DS-GVO, zum Begriff der "Kopie" im Sinne des Auskunftsrechts nach Art. 15 DS-GVO und zum Beschäftigtendatenschutz (EuGH), - verschärfte Sanktionen durch die Datenschutzbehörden sowie - das Verhältnis der DS-GVO zu DGA/DA und KI-VO. Die Neuauflage des Heidelberger Kommentars zur DS-GVO/BDSG stellt die aktuellen Entwicklungen für die Datenschutzpraxis präzise und fundiert dar. Ein besonderes Plus des HK DS-GVO/BDSG ist die Kommentierung der DS-GVO mit integrierter Kommentierungdes BDSG. Jedem Artikel der DS-GVO werden neben den entsprechenden Erwägungsgründen die einschlägige Norm des BDSG zugeordnet und ausführlich kommentiert. Die Kommentierungen zum BDSG werden im Text besonders hervorgehoben, um eine rasche Auffindbarkeit zu ermöglichen. Praxishinweise mit ausführlichen Erläuterungen und Empfehlungen für "Best Practice" bieten Lösungsmöglichkeiten für den konkreten Fall. Das Herausgeber- und Autorenteam aus ausgewiesenen Experten aus Wissenschaft, Aufsichtsbehörden sowie der Beraterschaft ist ein Garant für praxisnahe und ausgewogene Informationen zum Datenschutzrecht.

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Veröffentlichungsjahr: 2024

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DS-GVO/BDSG

Datenschutz-Grundverordnung Bundesdatenschutzgesetz

Herausgegeben von

Prof. Dr. Rolf SchwartmannAndreas JaspersProf. Dr. Gregor ThüsingProf. Dr. Dieter Kugelmann

Bearbeitet von

Michael Atzert Dr. Kristin Benedikt Antonia Buchmann Lucia Burkhardt Miriam Claus Lars Dietze Levent Ferik, LL.M. Prof. Dr. Lorenz Franck Prof. Dr. Dieter Frey, LL.M. (Brügge) Prof. Klaus Gennen Maximilian Hermann, LL.M. Felix Hilgert, LL.M. Rolf Hünermann Dr. Tobias Jacquemain, LL.M. Andreas Jaspers Prof. Dr. Tobias O. Keber Dr. Lutz Martin Keppeler Dr. David Klein, LL.M. (Washington) Moritz Köhler Sascha Kremer Prof. Dr. Dieter Kugelmann Sabine Leutheusser-Schnarrenberger Clemens Loke Prof. Dr. Mario Martini

Dr. Robin L. Mühlenbeck Thomas Müthlein Maximilian Olker Prof. Dr. Heinz-Joachim Pabst Dr. Yannick Peisker Fritz-Ulli Pieper, LL.M. Eva-Maria Pottkämper, LL.M. Yvette Reif, LL.M. Dr. Philipp Richter Steve Ritter Sebastian Rombey Sandra Römer Maria Christina Rost Dr. Matthias Rudolph Dr. Maximilian Schmidt Adrian Schneider Prof. Dr. Rolf Schwartmann Prof. Dr. Margrit Seckelmann Prof. Dr. Gregor Thüsing, LL.M. (Harvard) Dr. Johannes Traut David Wasilewski, LL.B. Steffen Weiß Tim Wybitul

3., neu bearbeitete Auflage

C.F.Müller GmbH

www.cfmueller.de

Impressum

Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek

Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über <https://portal.dnb.de> abrufbar.

 

ISBN 978-3-8114-6162-8

 

E-Mail: [email protected]

Telefon: +49 6221 1859 599Telefax: +49 6221 1859 598

 

www.cfmueller.de

 

© 2024 C.F. Müller GmbH, Heidelberg

Hinweis des Verlages zum Urheberrecht und Digitalen Rechtemanagement (DRM)

Dieses Werk, einschließlich aller seiner Teile, ist urheberrechtlich geschützt. Der Verlag räumt Ihnen mit dem Kauf des e-Books das Recht ein, die Inhalte im Rahmen des geltenden Urheberrechts zu nutzen.

Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Verlages unzulässig und strafbar. Dies gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.

Der Verlag schützt seine e-Books vor Missbrauch des Urheberrechts durch ein digitales Rechtemanagement. Angaben zu diesem DRM finden Sie auf den Seiten der jeweiligen Anbieter.

Vorwort zur 3. Auflage

Seit der Vorauflage des HK DS-GVO/BDSG im Sommer 2020 hat sich das Datenschutzrecht rasant entwickelt. Die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) hat sich in Auslegung und Anwendung durch die Behörden und insbesondere den EuGH auf gesicherten Grundlagen etabliert. Hinzu getreten sind die Rechtsakte der europäischen Datenstrategie zur Digitalisierung, die durch die Fortentwicklung des digitalen Binnenmarktes Innovation und Datenrecht in Einklang bringen sollen. Daten sollen branchenübergreifend zum Wohl von Wirtschaft, Wissenschaft und Staat weitergegeben werden können. Europa ist zwingend auf die DS-GVO als Bestandteil eines fairen und praktisch umsetzbaren Rechtsrahmens angewiesen, der nicht zuletzt auch Big-Tech-Unternehmen wirksame Verhaltensregeln für ein Tätigwerden auf dem europäischen Markt auferlegt. Das Recht der Nutzung von Daten wird nicht mehr ausschließlich durch die DS-GVO konstituiert. Das Datenwirtschaftsrecht ist neben das Datenschutzrecht getreten. Datenwirtschaftsrecht und Datenschutzrecht stehen in einem Wechselwirkungsverhältnis, sodass jedes der beiden Teilrechtsgebiete bei der Anwendung des jeweils anderen zu berücksichtigen ist. Das Datenschutzrecht spielt aber aufgrund seiner grundrechtlichen Verankerung nach wie vor eine zentrale Rolle für die Sicherung der Rechtspositionen von Bürgerinnen und Bürgern.

Sofern es um Digitalwirtschaft unter Verarbeitung personenbezogener Daten geht, ist die DS-GVO im gesamten Datenwirtschaftsrecht von zentraler Bedeutung. Sie ist allerdings mehr als „nur“ eine Datenschutzverordnung, sie ist der – wenn man so will, historische – Kern und zentrale Ankerpunkt der „Wirtschaftsverfassung des Datenbinnenmarktes“.[1] Der Art. 1 DS-GVO schützt an erster Stelle natürliche Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, er  stellt aber klar, dass der „freie Verkehr solcher Daten im Binnenmarkt“ gewährleistet werden muss. Dieser darf aus Gründen des Datenschutzes in der EU weder eingeschränkt noch verboten werden.  Erwägungsgrund 4 der DS-GVO stellt die Verarbeitung personenbezogener Daten in den Dienst der Menschheit. Nach Art. 51 Abs. 1 DS-GVO müssen die Aufsichtsbehörden für die Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten sorgen und den freien Verkehr personenbezogener Daten erleichtern.

Die zentralen Rechtsakte mit zunehmender wirtschaftlicher Orientierung sind der Data Governance Act (DGA) und der Data Act (DA). Nach ersterem bekommen öffentliche Stellen die Möglichkeit, Daten zur Weiterverwendung bereitzustellen. Letzterer adressiert die Wirtschaft. Daten, die sich aktuell in den Händen von großen Plattformen befinden, sollen auch für kleine und mittelständische Unternehmen wirtschaftlich nutzbar gemacht werden. Auf diese Weise will der Gesetzgeber Anreize für innovative Geschäftsideen an der richtigen Stelle schaffen. Zudem sollen Nutzer ihre Daten teilen können. Für die „Dateninhaber“ in der Wirtschaft wird eine nutzergetriebene Pflicht zur Datenteilung etabliert, die sich nach Maßgabe der DS-GVO vollziehen muss. Der Data Act stellt aber in seinem Art. 1 Abs. 5 ausdrücklich klar, dass in einem Konfliktfall die DS-GVO Vorrang genießt. Ergänzend erlegt der Digital Markets Act (DMA) den „Gatekeepern“, welche die Digitalwirtschaft auch innerhalb der EU dominieren, Pflichten auf, um fairen Wettbewerb im Binnenmarkt herzustellen. Nutzer sollen mehr Datensouveränität erhalten. Der Digital Services Act (DSA) wiederum beansprucht nicht weniger, als die Demokratie zu sichern. Besondere Bedeutung misst die EU auch der im August 2024 in Kraft getretenen Verordnung zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz (Gesetz über künstliche Intelligenz, KI-VO) bei, die Europa zum weltweiten Trendsetter einer wirtschaftlich führenden und fairen Nutzung dieser Schlüsseltechnologie machen soll. Die von der EU vorgestellte europäische Datenstrategie enthält auch Überlegungen zu sog. europäischen Datenräumen (European Data Spaces). Diese sollen dazu dienen, Unternehmen und den öffentlichen Sektor in die Lage zu versetzen, vermehrt Daten zu nutzen, damit diese bessere Entscheidungen treffen können und daraus resultierend eine Chance für soziales und wirtschaftliches Wohlergehen entstehen kann. Deshalb ist das Ziel der Kommission die Schaffung eines einheitlichen europäischen Datenraums, also eines Binnenmarkts für Daten, in dem sowohl personenbezogene als auch nicht-personenbezogene Daten unter Wahrung des Datenschutzes sicher sind und in dem Unternehmen leicht Zugang zu hochwertigen industriellen Daten erhalten. Hierdurch soll das Wachstum und die Wertschöpfung in Bezug auf Daten steigen. Der Datenbinnenmarkt soll allerdings für einzelne Sektoren in jeweils vorgesehenen Rechtsakten verwirklicht werden. 2020 hat sich die Kommission vorgenommen, neun europäische Datenräume und eine europäische Cloud zu schaffen. Mittlerweile sind 14 europäische Datenräume zumindest geplant, die die Sektoren „Landwirtschaft, Kulturelles Erbe, Energiewirtschaft, Finanzen, Grüner Deal, Intelligente Städte und Gemeinden, Gesundheit, Sprache, Herstellung, Medien, Mobilität, Öffentliche Verwaltung, Forschung und Innovation, Fähigkeiten und Tourismus“ umfassen. Der Sektor „Gesundheit“ wurde priorisiert und bereits ein Vorschlag für eine „Verordnung über den europäischen Raum für Gesundheitsdaten“ (European Health Data Space, EHDS) unterbreitet.

Die DS-GVO als grundlegende Ausgleichsordnung enthält die Rechtsgrundlagen für legitime Datenverarbeitungen, wie die Verfolgung interessengerecht abgewogener Zwecke, den Abschluss von Verträgen über die Datenweitergabe und die freiwillige und informierte Einwilligung unter Wahrung von Transparenz, Betroffenenrechten und Datensicherheitsanforderungen.

Insgesamt stehen die grundlegenden Änderungen der 3. Auflage des Heidelberger Kommentars, dessen Umfang ein größeres Format erforderlich gemacht hat, zum einen im Zeichen der Einbindung der Rechtsprechung des EuGH und zahlreicher nationaler Gerichte, die das Datenschutzrecht fortwährend neu prägt.

Zum anderen setzt die Neuauflage in einem weiteren Schwerpunkt die neuen und in ihren Interessen teilweise konfligierenden normativen Wertungen in Bezug zur DS-GVO. Data Act, Data Governance Act und KI-VO werden etwa im neu aufgenommenen Anhang III mit der DS-GVO aus deren Perspektive synoptisch gespiegelt.

Im Rahmen der 3. Auflage konnte die sich hinziehende Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) nur im Entwurf berücksichtigt werden. In deren Zentrum stehen die Regelung zum Scoring und die Neuordnung der Aufsichtsstruktur. Der aktuell diskutierte Entwurf des BDSG ist diesbezüglich bestenfalls als halbherzig zu bezeichnen. In der Perspektive stehen Modifikationen an. Der EuGH hat entschieden, dass sich das Pendant zu § 26 BDSG im Hessischen Datenschutzrecht unter Verstoß gegen das Wiederholungsverbot zu eng an den Wortlaut des Art. 88 DS-GVO anlehnt und deshalb gegen Europarecht verstößt. Das hat Einfluss auf die Reichweite der Öffnungsklauseln insgesamt. Konkret soll das angekündigte Beschäftigtendatenschutzgesetz diese Lücke konkreter füllen und auch Neuerungen von KI im Beschäftigungsverhältnis bringen.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit und Darstellbarkeit in allen Medien wird in diesem Werk bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Formulierungen die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.

Die Herausgeber danken allen Mitwirkenden an der Neuauflage für die kompetente und zuverlässige Bearbeitung der Beiträge in der Neuauflage. Wir danken Moritz Köhler, Eva Maria Pottkämper und David Wasilewski von der Kölner Forschungsstelle für Medienrecht an der TH Köln für die sorgfältige Unterstützung bei der Koordination der Neuauflage. Wir danken Frau Christiane Marienhagen vom C.F. Müller Verlag, verbunden mit unseren besten Wünschen, für das ausgesprochen angenehme Lektorat der ersten drei Auflagen, das sie mit Eintritt in den Ruhestand in die Hände von Frau Maren Kirchhof gibt.

Köln, Bonn und Mainz im Juli 2024

Rolf SchwartmannAndreas JaspersGregor ThüsingDieter Kugelmann

Vorwort zur 1. Auflage

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) schafft mit Wirkung zum 25.5.2018 ein in weiten Teilen einheitliches und in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union unmittelbar anwendbares Datenschutzrecht. Es enthält substantielle Änderungen, namentlich etwa mit Blick auf umfangreiche Betroffenenrechte, eine völlige Neuausrichtung der Datenschutzaufsicht und die deutlich erweiterte Möglichkeit, hohe Bußgelder von bis zu 4 Prozent des Vorjahresumsatzes der Unternehmen zu verhängen. Neben den harmonisierten Regelungen werden bestimmte Bereiche, wie zum Beispiel der Beschäftigtendatenschutz, die Zulässigkeit der Datenverarbeitung der öffentlichen Stellen und eine Reihe weiterer Bereiche in unterschiedlichem Ausmaß den Gesetzgebern der Mitgliedstaaten zur Regelung überlassen.

Mit diesem Werk legen wir eine Kommentierung sowohl des europäischen als auch des deutschen bundesrechtlichen Datenschutzrechts im BDSG von 2017 vor, sofern es die Datenschutz-Grundverordnung betrifft. Die Einschränkung bezieht sich auf die Teile 3 und 4 des BDSG (2017), die keine Relevanz für private Stellen besitzen, weil sie Datenverarbeitungen zwischen Behörden betreffen. Der Teil 3 des BDSG betrifft nicht die DS-GVO, sondern setzt die Richtlinie (EU) 2016/680 zum Datenschutz für Justiz und Polizeibehörden um. Die Kommentierung der im Kontext der DS-GVO nicht einschlägigen Normen nur im Sinne der Vollständigkeit erschien uns als nicht notwendig.

Der Fokus dieses Heidelberger Kommentars liegt ganz in der Tradition dieser Reihe auf den Anforderungen der unternehmerischen und behördlichen Praxis.

Das Werk enthält dem Grunde nach gleichrangige Kommentierungen von DS-GVO und BDSG, wobei die Ausführungen zum BDSG in diejenigen zur DS-GVO integriert sind. Auf diese Weise kann den der DS-GVO nur „zugeordneten“ und die Lücken der DS-GVO füllenden Normen im nationalen Recht systematisch und im Wege der Darstellung Rechnung getragen werden.

Weil der Anwendungsbereich des BDSG im Rahmen der Öffnungsklauseln im Verhältnis zur DS-GVO zumindest grundsätzlich gering ist, nimmt die Kommentierung der Grundverordnung naturgemäß den weitaus größeren Teil ein. Wo es uns angebracht erschien, insbesondere beim europarechtlich nicht geregelten Beschäftigtendatenschutz, aber auch in wichtigen Praxisbereichen wie der Videoüberwachung sind das BDSG und sein Verhältnis zur DS-GVO eingehend kommentiert. An anderen Stellen war es ausreichend, die Normen des BDSG, immer unter Berücksichtigung ihrer Bedeutung, weniger eingehend zu bearbeiten.

Die Kommentierungen folgen grundsätzlich jeweils demselben Aufbau. Nach einer normspezifischen Literaturübersicht erfolgt zunächst jeweils eine Einordnung der Normen mit Blick auf ihre Hintergründe und die zugehörigen Erwägungsgründe. An die eigentliche Kommentierung der Vorschriften schließen sich, soweit geboten, Praxishinweise an. Hier wird zwischen der Relevanz für öffentliche Stellen, für nichtöffentliche Stellen sowie für betroffene Personen und Aufsichtsbehörden differenziert.

Auf diese Weise können die Interessen unterschiedlicher Herkunft unmittelbar und gezielt adressiert werden.

Wo die Normen der DS-GVO – insbesondere in deren Art. 6 – in ihren Untergliederungen unterschiedliche Bereiche regeln und zudem durch Vorschriften des BDSG ergänzt werden, sind hier einzelne Absätze innerhalb der Vorschrift unterschiedlichen Bearbeitern zugewiesen.

Die Mitwirkenden am Kommentar sind im Wesentlichen Praktiker, insbesondere im Datenschutz spezialisierte Rechtsanwälte und Vertreter der Datenschutzaufsicht sowie praxisorientierte Wissenschaftler. Eine Besonderheit des Kommentars liegt darin, dass er sowohl mit Blick auf die Herausgeberschaft als auch bei der Auswahl der Autorinnen und Autoren die beiden Pole der Wirtschaft und Aufsicht miteinander vereint. Wir haben die Verantwortlichkeiten der Herausgeber im Wesentlichen so zugewiesen, dass Rolf Schwartmann die Kapitel zur Zulässigkeit der Datenverarbeitung, den Betroffenenrechten, den Beschränkungen sowie die Vorschriften zu Verhaltensregeln und Zertifizierungen und zu den Rechtsbehelfen und Sanktionen betreut. Andreas Jaspers hat sich der Vorschriften zum organisatorischen Datenschutz sowie zum Verantwortlichen und zur Auftragsverarbeitung sowie zum Datenschutzbeauftragten angenommen. Die Vorschriften des Beschäftigtendatenschutzes und des kirchlichen Datenschutzes unterstehen der Herausgeberschaft von Gregor Thüsing. Die Normen über die Aufsicht wurden unter der Verantwortung von Dieter Kugelmann kommentiert.

Der Zeitpunkt des Erscheinens der Kommentierung ist mit Bedacht gewählt. Er fällt im Wesentlichen mit der Anwendbarkeit der bereits seit 25.5.2016 geltenden DS-GVO am 25.5.2018 zusammen. Alle an der Kommentierung Beteiligten waren in den zurückliegenden beiden Jahren – sei es in der unternehmerischen und anwaltlichen Praxis oder in der Aufsicht – intensiv mit der Vorbereitung der Umstellung des Datenschutzrechts nach DS-GVO und seit Sommer 2017 auch nach dem neuen BDSG befasst. In dieser Zeit konnten zahlreiche Konstellationen und deren mögliche Lösung im Hinblick auf das neue Datenschutzrecht durchdacht und erörtert werden. Zugleich konnten die umfangreich erschienene Literatur und die auf deutscher und europäischer Ebene entwickelten Arbeitshilfen bis in den März 2018 hinein berücksichtigt werden.

Die Herausgeber danken allen Autorinnen und Autoren, die an dem Werk mitgewirkt haben. Frau stud. iur. Luisa Kleinen und Herrn stud. iur. David Merten danken wir für die wertvolle Unterstützung bei der Endredaktion. Für die konstruktive Betreuung des Werkes bedanken wir uns beim Verlag.

Köln, Bonn und Mainz im März 2018

Rolf SchwartmannAndreas JaspersGregor ThüsingDieter Kugelmann

Nutzungshinweis zur Zuordnung DS-GVO und BDSG

Die Datenschutz-Grundverordnung ist ein europäischer Rechtsakt, den Art. 288 AEUV nicht nennt. Formal betrachtet, handelt es sich dabei zwar um eine Verordnung (Regulation), wie es sich aus Art. 99 Abs. 1 DS-GVO klar ergibt. Bei der amtlichen Kurzbezeichnung formuliert der europäische Rechtsgeber aber einerseits unschärfer und andererseits präziser. Hier wird nämlich die Bezeichnung Datenschutz-Grundverordnung, DS-GVO (General Data Protection Regulation, GDPR), eingeführt. Inhaltlich enthält die Verordnung in der Tat zahlreiche Öffnungsklauseln, die unter den dort genannten Voraussetzungen Sonderwege eröffnen. Das führt im Ergebnis dazu, dass der Kundendatenschutz faktisch weitgehend harmonisiert ist, der Beschäftigtendatenschutz hingegen über die umfassende Öffnungsklausel des Art. 88 DS-GVO in den Mitgliedstaaten vom Grundsatz her speziell geregelt werden muss. Gerade im Beschäftigtendatenschutz wird deutlich, dass die Mitgliedstaaten jedenfalls teilweise auch nicht auf die Nutzung der Öffnungsklauseln verzichten können. Für die Konsistenz und Einheitlichkeit des Rechts ist das ein Problem, gleichwohl ist es den Notwendigkeiten einer Harmonisierung in einem Bereich geschuldet, die sich bei der Komplexität des Regelungsgegenstandes nicht starr vollziehen lässt.

Wir haben uns in dieser Kommentierung wegen des besonderen Zusammenspiels von DS-GVO und dem die Öffnungsklauseln ausfüllenden mitgliedstaatlichen Recht in der Systematik der Darstellung für eine besondere Vorgehensweise entschieden, die diese Regelungssystematik aufgreift.[1] Sie besteht darin, dass die Kommentierungen des BDSG an den Stellen in die Kommentierung der DS-GVO – so wie sie in den Kolumnenüberschriften genannt sind – eingebettet sind, dort wo sie relevant werden. Mit Hilfe der nachfolgenden Tabelle können Normen aus dem BDSG leicht aufgefunden werden. Die hervorgehobenen Fundstellen verweisen hierbei jeweils auf eine ausführliche Kommentierung der Norm; die übrigen auf diejenigen Stellen, an denen die Norm hierüber hinaus Relevanz entfaltet. Da die Öffnungsklauseln nicht in jedem Fall eindeutige Zuordnungen erlauben, beruht die hier getroffene Zuordnung auf einer Wertung. Vor diesem Hintergrund erklärt es sich, dass die §§ 45–85 BDSG n.F., da sie eine Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 darstellen, in der folgenden Übersicht nicht enthalten sind.

       Schwartmann

BDSG n.F.

Art. DS-GVO

Fundstellen

§ 1

Art. 2

Anhang Art. 2/§ 1 BDSG

§ 2

Art. 4

Art. 4 Anh., S. 135

§ 3

Art. 6

Art. 6 Rn. 115 ff.

§ 4

Art. 6

Art. 6 Anh., S. 268

Art. 6 Rn. 223, 227

Art. 23

Art. 23 Rn. 78 ff.

§ 5

Art. 37

Art. 37 Rn. 7 ff., 33, 43, 54, 57, 59

§ 6

Art. 38

Art. 38 Rn. 2 f., 9, 16, 28

§ 7

Art. 39

Art. 39 Rn. 2 ff.,

Art. 39 Rn. 26, 28

Art. 38

Art. 38 Rn. 44

§ 8

Art. 54

Art. 54 Rn. 3 ff., 32

Art. 52

Art. 52 Rn. 4 ff.

§ 9

Art. 55

Art. 55 Rn 4 ff., 41, 77

§ 10

Art. 52

Art. 52 Rn. 4

§ 11

Art. 53

Art. 53 Rn. 2 ff., 23 ff., 35

Art. 54

Art. 54 Rn. 8 ff.

Art. 46

Art. 46 Rn. 37

§ 12

Art. 54

Art. 54 Rn. 3 ff., 14,

Art. 54 Rn. 33, 57

Art. 53

Art. 53 Rn. 2 ff., 42 f., 49 f.

Art. 52

Art. 52 Rn. 4 ff.

§ 13

Art. 54

Art. 54 Rn. 3 ff., 12 f., 16 ff.

Art. 54 Rn. 50, 53 f., 63 ff.

Art. 52

Art. 52 Rn. 4 ff.

§ 14

Art. 57

Art. 57 Rn. 28 ff.

Art. 57 Rn. 4 f., 54, 63, 76

§ 15

Art. 59

Art. 59 Rn. 2, 24

§ 16

Art. 58

Art. 58 Rn. 5 ff.

Art. 58 Rn. 84 f., 156 ff.

Art. 31

Art. 31 Rn. 4 f.

§ 17

Art. 51

Art. 51 Rn. 5 ff., 49 ff.

Art. 68

Art. 68 Rn. 81 f., 95 f., 114 ff.

Art. 54

Art. 54 Rn. 3, 5, 35

Art. 60

Art. 60 Rn. 7 f., 11

Art. 63

Art. 63 Rn. 23, 30

Art. 64

Art. 64 Rn. 4, 38

Art. 65

Art. 65 Rn. 29

Art. 66

Art. 65 Rn. 4

Art. 67

Art. 67 Rn. 15

Art. 69

Art. 69 Rn. 24

§ 18

Art. 68

Art. 68 Rn. 118 ff.

Art. 51

Art. 51 Rn. 5, 8, 52, 53 ff.

Art. 54

Art. 54 Rn. 3, 5, 35

Art. 63

Art. 63 Rn. 23, 30

Art. 64

Art. 64 Rn. 4, 38

Art. 65

Art. 65 Rn. 29

Art. 66

Art. 65 Rn. 4

§ 19

Art. 55

Art. 55 Rn. 49 ff.

Art. 55 Rn. 4 ff., 44

Art. 60

Art. 60 Rn. 7 ff.

Art. 51

Art. 51 Rn. 5, 9 f.

Art. 54

Art. 54 Rn. 3, 5, 35

Art. 56

Art. 56 Rn. 8 ff., 52 f.

Art. 63

Art. 63 Rn. 23, 30

Art. 65

Art. 65 Rn. 29

Art. 66

Art. 65 Rn. 4

§ 20

Art. 78

Art. 78 Rn. 10, 40 ff., 61 f., 67, 80 ff.

Art. 51

Art. 51 Rn. 63

§ 21

Art. 58

Art. 58 Rn. 9, 166

Art. 40

Art. 40 Rn. 8

Art. 51

Art. 51 Rn. 63

Art. 77

Art. 77 Rn. 5, 7

§ 22

Art. 9

Art. 9 Rn. 108 ff.

Art. 9 Rn. 6

Art. 32

Art. 32 Rn. 9

Art. 37

Art. 37 Rn. 36

§ 23

Art. 6

Art. 6 Rn. 266 ff.

Art. 6 Rn. 228, 263

§ 24

Art. 6

Art. 6 Rn. 281 ff.

Art. 6 Rn. 69, 228, 263

§ 25

Art. 6

Art. 6 Anh. S. 282 ff.

§ 26

Art. 88

Art. 88 Anh. S. 1802 ff.

Art. 88 Rn. 52 ff., 58 f.

Art. 10

Art. 10 Rn. 6 f.

§ 27

Art. 9

Art. 9 Rn. 243 ff.

Art. 9 Rn. 7

Art. 15

Art. 15 Rn. 46 f.

Art. 21

Art. 21 Rn. 9, 132

Art. 89

Art. 89 Rn. 56 ff.

§ 28

Art. 9

Art. 9 Rn. 259 ff.

Art. 9 Rn. 8

Art. 6

Art. 6 Rn. 155 ff.

Art. 15

Art. 15 Rn. 48

Art. 20

Art. 20 Rn. 2, 20

Art. 89

Art. 89 Rn. 59 ff.

§ 29

Art. 13

Art. 13 Rn. 71 ff.

Art. 13 Rn. 5, 110

Art. 34

Art. 34 Rn. 34 ff.

Art. 14

Art. 14 Rn. 6, 18, 83

Art. 15

Art. 15 Rn. 49

Art. 58

Art. 58 Rn. 10, 70, 75

Art. 90

Art. 90 Rn. 3 ff., 21

§ 30

Art. 15

Art. 15 Anh. S. 506

§ 31

Art. 22

Art. 22 Rn. 13 ff., 129 ff., 240

Art. 22 Rn. 56 ff., 240

§ 32

Art. 13

Art. 13 Rn. 78 ff.

Art. 13 Rn. 6

§ 33

Art. 14

Art. 14 Rn. 85 ff.

Art. 14 Rn. 6, 18

§ 34

Art. 15

Art. 15 Anh. S. 508

§ 35

Art. 17

Art. 17 Anh. S. 558

Art. 17 Rn. 13

§ 36

Art. 21

Art. 21 Rn. 57 ff.

Art. 21 Rn. 8

§ 37

Art. 22

Art. 22 Rn. 201 ff.

Art. 22 Rn. 13 ff., 187

§ 38

Art. 37

Art. 37 Rn. 34 ff.

Art. 38

Art. 38 Rn. 22, 29, 35

§ 39

Art. 43

Art. 43 Rn. 14 ff.

Art. 43 Rn. 11, 2

§ 40

Art. 58

Art. 58 Anh. S. 1413

Art. 31

Art. 31 Rn. 4 f.

Art. 54

Art. 54 Rn. 3, 34

Art. 55

Art. 55 Rn. 4 ff., 42, 44, 47 ff., 79

§ 41

Art. 83

Art. 83 Anh. S. 1698  ff.

Art. 83 Rn. 15, 30 f., 105

Art. 58

Art. 58 Rn. 87, 169

Art. 84

Art. 84 Rn. 22

§ 42

Art. 84

Art. 84 Anh. S. 1735

Art. 33

Art. 33 Rn. 100 ff.

Art. 34

Art. 34 Rn. 50

§ 43

Art. 83

Art. 83 Anh. S. 1716 ff.

Art. 83 Rn. 117 f., 130 f.

Art. 33

Art. 33 Rn. 100 ff.

Art. 34

Art. 34 Rn. 50

§ 44 Abs. 1, 2

§ 44 Abs. 3

Art. 79

Art. 79 Rn. 3, 26, 34 ff., 41 ff.

Art. 27

Art. 27 Rn. 69 f.

Art. 79

Art. 79 Rn. 4, 27

Bearbeiterverzeichnis

Dipl.-Jur. Michael Atzert

ALDI SÜD, Mülheim a. d. Ruhr

Art. 21

Art. 21 §§ 27, 28, 36 BDSG

Art. 22

Dr. Kristin Benedikt

Richterin am Verwaltungsgericht Regensburg

Art. 4 Nr. 25 (zusammen mit Schwartmann)

Art. 44–45 (zusammen mit Hünermann)

Antonia BuchmannDer Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz, Mainz

Art. 57–58 (zusammen mit Kugelmann)

Art. 59

Lucia BurkhardtDATAKONTEXT GmbH (SWMH Gruppe), Frechen

Art. 6 § 25 BDSG (zusammen mit Schwartmann)

Art. 15 § 30 BDSG (zusammen mit Schwartmann)

Art. 15 § 34 BDSG (zusammen mit Schwartmann/Klein)

Art. 58 § 40 BDSG (zusammen mit Schwartmann)

Art. 83 § 41 BDSG (zusammen mit Schwartmann)

Art. 83 § 43 BDSG (zusammen mit Schwartmann)

Art. 84 § 42 BDSG (zusammen mit Schwartmann)

Miriam ClausPwC Deutschland, Düsseldorf

Art. 10 (zusammen mit Jaspers)

Lars DietzeBundesministerium für Digitales und Verkehr, Berlin

Art. 31

Art. 31 §§ 16, 40 BDSG

Art. 60–62

Levent Ferik, LL.M.Rechtsanwalt, GDD e.V., Bonn

Art. 35–36

Prof. Dr. Lorenz FranckHochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung, Brühl

Art. 33–34

Art. 34 § 29 BDSG

Prof. Dr. Dieter Frey, LL.M. (Brügge)Rechtsanwalt, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Fachanwalt für Sportrecht, Köln; University of Applied Sciences Europe

Art. 85

Prof. Klaus GennenRechtsanwalt, Fachanwalt für IT-Recht und Fachanwalt für Arbeitsrecht, Köln

Art. 40–41 (zusammen mit Schwartmann)

Maximilian Hermann, LL.M.Rechtsanwalt

Art. 4 (zusammen mit Schwartmann)

Art. 4 Nr. 3 (zusammen mit Schwartmann/Köhler)

Art. 4 Nr. 4, 6 (zusammen mit Schwartmann)

Art. 4 Nr. 12, 17 (zusammen mit Schwartmann/Köhler)

Art. 4 Nr. 18–19, 26 (zusammen mit Schwartmann)

Art. 5 (zusammen mit Jaspers/Schwartmann)

Felix Hilgert, LL.M.Rechtsanwalt, Köln

Art. 8 (zusammen mit Schwartmann)

Rolf HünermannRechtsanwalt, Frankfurt am Main

Art. 44–45 (zusammen mit Benedikt)

Dr. Tobias Jacquemain, LL.M.GDD e.V., Bonn

Art. 1 (zusammen mit Schwartmann)

Art. 6 (Vorspann) (zusammen mit Schwartmann)

Art. 6 Abs. 2, 3 (zusammen mit Schwartmann)

Art. 6 § 4 BDSG (zusammen mit Schwartmann)

Art. 11 (zusammen mit Jaspers/Schwartmann)

Art. 82 (zusammen mit Schwartmann/Keppeler)

Art. 83–84 (zusammen mit Schwartmann)

Andreas JaspersRechtsanwalt, GDD e.V., Bonn

Art. 5 (zusammen mit Schwartmann/Hermann)

Art. 9 (zusammen mit Schwartmann/Mühlenbeck)

Art. 9 § 22 BDSG (zusammen mit Schwartmann/Mühlenbeck)

Art. 9 §§ 27, 28 BDSG (zusammen mit Schwartmann/Mühlenbeck)

Art. 10 (zusammen mit Claus)

Art. 11 (zusammen mit Schwartmann/Jacquemain)

Art. 37–39 (zusammen mit Reif)

Prof. Dr. Tobias O. KeberLandesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg, Hochschule der Medien (HdM) Stuttgart

Art. 16 (zusammen mit Keppeler)

Art. 18–19 (zusammen mit Keppeler)

Art. 25 (zusammen mit Keppeler)

Art. 25 § 71 BDSG (zusammen mit Keppeler)

Anhang 3: Das Verhältnis der DS-GVO zu den neuen Digitalrechtsakten der EU, B. (zusammen mit Schwartmann/Wasilewski)

Anhang 3: Das Verhältnis der DS-GVO zu den neuen Digitalrechtsakten der EU, C. (zusammen mit Schwartmann/Pottkämper)

Anhang 3: Das Verhältnis der DS-GVO zu den neuen Digitalrechtsakten der EU, D. (zusammen mit Schwartmann/Köhler)

Dr. Lutz Martin KeppelerRechtsanwalt, Köln

Art. 16 (zusammen mit Keber)

Art. 17 (zusammen mit Leutheusser-Schnarrenberger)

Art. 17 § 35 BDSG

Art. 18–19 (zusammen mit Keber)

Art. 25 (zusammen mit Keber)

Art. 25 § 71 BDSG (zusammen mit Keber)

Art. 77 (zusammen mit Schwartmann)

Art. 77 § 60 BDSG (zusammen mit Schwartmann)

Art. 80

Art. 81 (zusammen mit Schwartmann)

Art. 82 (zusammen mit Schwartmann/Jacquemain)

Dr. David Klein, LL.M. (Univ. of Washington)Rechtsanwalt, Fachanwalt für IT-Recht, Hamburg

Art. 6 Abs. 1 lit. a–b (zusammen mit Schwartmann)

Art. 6 Abs. 1 lit. f (zusammen mit Schwartmann)

Art. 7 (zusammen mit Schwartmann)

Art. 15 (zusammen mit Schwartmann/Peisker)

Art. 15 § 34 BDSG (zusammen mit Schwartmann/Burkhardt)

Art. 46 (zusammen mit Pieper)

Art. 48

Art. 49 (zusammen mit Pieper)

Moritz KöhlerKölner Forschungsstelle für Medienrecht, Technische Hochschule Köln

Art. 2 (zusammen mit Schwartmann/Pabst)

Art. 4 Nr. 3, 12, 17 (zusammen mit Schwartmann/Hermann)

Art. 4 Nr. 8–10 (zusammen mit Schwartmann)

Anhang 3: Das Verhältnis der DS-GVO zu den neuen Digitalrechtsakten der EU, A. (zusammen mit Schwartmann)

Anhang 3: Das Verhältnis der DS-GVO zu den neuen Digitalrechtsakten der EU, D. (zusammen mit Schwartmann/Keber)

Sascha KremerRechtsanwalt, Pulheim

Art. 24, 26–29

Prof. Dr. Dieter KugelmannDeutsche Hochschule der Polizei, Münster

Art. 51

Art. 51 §§ 17–19 BDSG

Art. 52

Art. 52 §§ 8–13, 20, 21 BDSG

Art. 55–56 (zusammen mit Römer)

Art. 55 § 9 BDSG (zusammen mit Römer)

Art. 56 § 19 BDSG (zusammen mit Römer)

Art. 57–58 (zusammen mit Buchmann)

Sabine Leutheusser-SchnarrenbergerRechtsanwältin, Tutzing

Art. 17 (zusammen mit Keppeler)

Clemens LokeDoktorand und Referent, GDD e.V., Bonn

Art. 23 (zusammen mit Schwartmann/Pabst)

Prof. Dr. Mario MartiniDeutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer

Art. 68–69

Dr. Robin L. Mühlenbeck

Art. 4 Nr. 1, 5, 7, 11, 13–16, 20–24 (zusammen mit Schwartmann)

Art. 6 § 3 BDSG (zusammen mit Pabst/Schwartmann)

Art. 6 Abs. 4 (zusammen mit Schwartmann/Pieper)

Art. 9 (zusammen mit Schwartmann/Jaspers)

Art. 9 § 22 BDSG (zusammen mit Jaspers/Schwartmann)

Art. 9 §§ 27–28 BDSG (zusammen mit Jaspers/Schwartmann)

Art. 89 (zusammen mit Schwartmann/Wybitul)

Art. 89 §§ 27, 28 BDSG (zusammen mit Schwartmann/Wybitul)

Thomas MüthleinRechtsanwalt, Frechen

Art. 30

Maximilian OlkerDoktorand und Referent, GDD e.V., Bonn

Art. 2 § 1 BDSG (zusammen mit Schwartmann/Pabst)

Art. 4 § 2 BDSG (zusammen mit Schwartmann/Pabst)

Prof. Dr. Heinz-Joachim PabstFachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW, Köln

Art. 2 (zusammen mit Schwartmann/Köhler)

Art. 2 § 1 BDSG (zusammen mit Schwartmann/Olker)

Art. 3

Art. 4 § 2 BDSG (zusammen mit Schwartmann/Olker)

Art. 6 Abs. 1 lit. c–e

Art. 6 § 3 BDSG (zusammen mit Schwartmann/Mühlenbeck)

Art. 23 (zusammen mit Schwartmann/Loke)

Dr. Yannick Peisker

Institut für Arbeitsrecht und Recht der Sozialen Sicherheit, Universität Bonn

Art. 15 (zusammen mit Schwartmann/Klein)

Fritz-Ulli Pieper, LL.M.Rechtsanwalt, Düsseldorf

Art. 6 Abs. 4 (zusammen mit Schwartmann/Mühlenbeck)

Art. 46 (zusammen mit Klein)

Art. 49 (zusammen mit Klein)

Art. 50

Eva-Maria Pottkämper, LL.M.

Kölner Forschungsstelle für Medienrecht,

Technische Hochschule Köln

Art. 4 Nr. 2 (zusammen mit Schwartmann)

Anhang 3: Das Verhältnis der DS-GVO zu den neuen Digitalrechtsakten der EU, C. (zusammen mit Schwartmann/Keber)

Yvette Reif, LL.M.Rechtsanwältin, GDD e.V., Bonn

Art. 37–39 (zusammen mit Jaspers)

Dr. Philipp RichterDer Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz, Mainz

Art. 94–99

Steve RitterBundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, Bonn

Art. 32

Sebastian RombeyInstitut für Arbeitsrecht, Rhein. Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn

Art. 91 (zusammen mit Thüsing)

Sandra RömerDer Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz, Mainz

Art. 53

Art. 53 §§ 11, 12 BDSG

Art. 54

Art. 54 §§ 8–13 BDSG

Art. 55–56 (zusammen mit Kugelmann)

Art. 55 § 9 BDSG (zusammen mit Kugelmann)

Art. 56 § 19 BDSG (zusammen mit Kugelmann)

Maria Christina RostLandesbeauftragte für den Datenschutz Sachsen-Anhalt

Art. 63

Art. 63 §§ 17–19 BDSG

Art. 64–67

Dr. Matthias RudolphRechtsanwalt, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln

Art. 20

Dr. Maximilian SchmidtRechtsanwalt, Köln

Art. 86 (zusammen mit Thüsing)

Art. 87

Art. 88 § 26 BDSG (zusammen mit Thüsing)

Adrian SchneiderRechtsanwalt, Köln

Art. 12–13 (zusammen mit Schwartmann)

Art. 13 §§ 29 und 32 BDSG (zusammen mit Schwartmann)

Art. 14 (zusammen mit Schwartmann)

Art. 14 § 33 BDSG (zusammen mit Schwartmann)

Art. 78–79

Prof. Dr. Rolf SchwartmannKölner Forschungsstelle für Medienrecht, Technische Hochschule Köln, GDD e.V., Bonn

Art. 1 (zusammen mit Jacquemain)

Art. 2 (zusammen mit Pabst/Köhler)

Art. 2 § 1 BDSG (zusammen mit Pabst/Olker)

Art. 4 (zusammen mit Hermann)

Art. 4 Nr. 1, 5, 7, 11, 13–16, 20–24 (jeweils zusammen mit Mühlenbeck)

Art. 4 Nr. 2 (zusammen mit Pottkämper)

Art. 4 Nr. 3 (zusammen mit Hermann/Köhler)

Art. 4 Nr. 4 zusammen mit Hermann)

Art. 4 Nr. 6 (zusammen mit Hermann)

Art. 4 Nr. 8–10 (zusammen mit Köhler)

Art. 4 Nr. 12 und 17 (zusammen mit Hermann/Köhler)

Art. 4 Nr. 18–19 (zusammen mit Hermann)

Art. 4 Nr. 25 (zusammen mit Benedikt)

Art. 4 Nr. 26 (zusammen mit Hermann)

Art. 4 § 2 BDSG (zusammen mit Pabst/Olker)

Art. 5 (zusammen mit Jaspers/Hermann)

Art. 6 (Vorspann, zusammen mit Jacquemain)

Art. 6 Abs. 1 lit. a–b (zusammen mit Klein)

Art. 6 Abs. 1 lit. f (zusammen mit Klein)

Art. 6 § 3 BDSG (zusammen mit Pabst/Mühlenbeck)

Art. 6 § 4 BDSG (zusammen mit Jacquemain)

Art. 6 § 25 BDSG (zusammen mit Burkhardt)

Art. 6 Abs. 2, 3 (zusammen mit Jacquemain)

Art. 6 Abs. 4 (zusammen mit Pieper/Mühlenbeck)

Art. 7 (zusammen mit Klein)

Art. 8 (zusammen mit Hilgert)

Art. 9 (zusammen mit Jaspers/Mühlenbeck)

Art. 9 § 22 BDSG (zusammen mit Jaspers/Mühlenbeck)

Art. 9 § 27–28 BDSG (zusammen mit Jaspers/Mühlenbeck)

Art. 11 (zusammen mit Jaspers/Jacquemain)

Art. 12–13 (zusammen mit Schneider)

Art. 13 §§ 29 und 32 BDSG (zusammen mit Schneider)

Art. 14 (zusammen mit Schneider)

Art. 14 § 33 BDSG (zusammen mit Schneider)

Art. 15 (zusammen mit Klein/Peisker)

Art. 15 § 30 BDSG (zusammen mit Burkhardt)

Art. 15 § 34 BDSG (zusammen mit Klein/Burkhardt)

Art. 23 (zusammen mit Pabst/Loke)

Art. 40–41 (zusammen mit Gennen)

Art. 42–43 (zusammen mit Weiß)

Art. 43 § 39 BDSG (zusammen mit Weiß)

Art. 58 § 40 BDSG (zusammen mit Burkhardt)

Art. 77 (zusammen mit Keppeler)

Art. 77 § 60 BDSG (zusammen mit Keppeler)

Art. 81 (zusammen mit Keppeler)

Art. 82 (zusammen mit Keppeler/Jacquemain)

Art. 83 (zusammen mit Jacquemain)

Art. 83 § 41 BDSG (zusammen mit Burkhardt)

Art. 83 § 43 BDSG (zusammen mit Burkhardt)

Art. 84 (zusammen mit Jacquemain)

Art. 84 § 42 BDSG (zusammen mit Burkhardt)

Art. 89 (zusammen mit Mühlenbeck/Wybitul)

Art. 89 §§ 27, 28 BDSG (zusammen mit Mühlenbeck/Wybitul)

Anhang 3: Das Verhältnis der DS-GVO zu den neuen Digitalrechtsakten der EU, A. (zusammen mit Köhler)

Anhang 3: Das Verhältnis der DS-GVO zu den neuen Digitalrechtsakten der EU, B. (zusammen mit Keber/Wasilewski)

Anhang 3: Das Verhältnis der DS-GVO zu den neuen Digitalrechtsakten der EU, C. (zusammen mit Keber/Pottkämper)

Anhang 3: Das Verhältnis der DS-GVO zu den neuen Digitalrechtsakten der EU, D. (zusammen mit Keber/Köhler)

Prof. Dr. Margrit SeckelmannDeutsches Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung Speyer

Art. 70–76

Art. 92–93

Prof. Dr. Gregor Thüsing, LL.M. (Harvard)Institut für Arbeitsrecht, Rhein. Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn

Art. 86 (zusammen mit Schmidt)

Art. 88 (zusammen mit Traut)

Art. 88 § 26 BDSG (zusammen mit Schmidt)

Art. 91 (zusammen mit Rombey)

Dr. Johannes TrautRechtsanwalt, Köln

Art. 47

Art. 88 (zusammen mit Thüsing)

David Wasilewski, LL.B.

Kölner Forschungsstelle für Medienrecht, Technische Hochschule Köln

Anhang 3: Das Verhältnis der DS-GVO zu den neuen Digitalrechtsakten der EU, B. (zusammen mit Schwartmann/Keber)

Steffen WeißRechtsanwalt, Hamburg

Art. 42–43 (zusammen mit Schwartmann)

Art. 43 § 39 BDSG (zusammen mit Schwartmann)

Tim WybitulRechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Frankfurt am Main

Art. 89 (zusammen mit Schwartmann/Mühlenbeck)

Art. 89 §§ 27, 28 BDSG (zusammen mit Schwartmann/Mühlenbeck)

Art. 90

Zitiervorschlag

HK DS-GVO/BDSG-Bearbeiter

Inhaltsverzeichnis

 Vorwort zur 3. Auflage

 Vorwort zur 1. Auflage

 Nutzungshinweis zur Zuordnung DS-GVO und BDSG

 Bearbeiterverzeichnis

 Abkürzungsverzeichnis

 Allgemeines Literaturverzeichnis

 Kapitel IAllgemeine Bestimmungen

  Artikel  1Gegenstand und Ziele

  Artikel  2Sachlicher Anwendungsbereich

   Anhang

  Artikel  3Räumlicher Anwendungsbereich

  Artikel  4Begriffsbestimmungen

   Anhang

 Kapitel IIGrundsätze

  Artikel  5Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten

  Artikel  6Rechtmäßigkeit der Verarbeitung

   Anhang

    § 4 BDSGVideoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume

    § 25 BDSGDatenübermittlungen durch öffentliche Stellen

  Artikel  7Bedingungen für die Einwilligung

  Artikel  8Bedingungen für die Einwilligung eines Kindes in Bezug auf Dienste der Informationsgesellschaft

  Artikel  9Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten

  Artikel 10Verarbeitung von personenbezogenen Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten

  Artikel 11Verarbeitung, für die eine Identifizierung der betroffenen Person nicht erforderlich ist

 Kapitel IIIRechte der betroffenen Person

  Abschnitt 1Transparenz und Modalitäten

   Artikel 12Transparente Information, Kommunikation und Modalitäten für die Ausübung der Rechte der betroffenen Person

  Abschnitt 2Informationspflicht und Recht auf Auskunft zu personenbezogenen Daten

   Artikel 13Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person

   Artikel 14Informationspflicht, wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben wurden

   Artikel 15Auskunftsrecht der betroffenen Person

    Anhang

     § 30 BDSGVerbraucherkredite

     § 34 BDSGAuskunftsrecht der betroffenen Person

  Abschnitt 3Berichtigung und Löschung

   Artikel 16Recht auf Berichtigung

   Artikel 17Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“)

    Anhang

   Artikel 18Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

   Artikel 19Mitteilungspflicht im Zusammenhang mit der Berichtigung oder Löschung personenbezogener Daten oder der Einschränkung der Verarbeitung

   Artikel 20Recht auf Datenübertragbarkeit

  Abschnitt 4Widerspruchsrecht und automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall

   Artikel 21Widerspruchsrecht

   Artikel 22Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profiling

  Abschnitt 5Beschränkungen

   Artikel 23Beschränkungen

 Kapitel IVVerantwortlicher und Auftragsverarbeiter

  Abschnitt 1Allgemeine Pflichten

   Artikel 24Verantwortung des für die Verarbeitung Verantwortlichen

   Artikel 25Datenschutz durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen

   Artikel 26Gemeinsam Verantwortliche

   Artikel 27Vertreter von nicht in der Union niedergelassenen Verantwortlichen oder Auftragsverarbeitern

   Artikel 28Auftragsverarbeiter

   Artikel 29Verarbeitung unter der Aufsicht des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters

   Artikel 30Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten

   Artikel 31Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde

  Abschnitt 2Sicherheit personenbezogener Daten

   Artikel 32Sicherheit der Verarbeitung

   Artikel 33Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten an die Aufsichtsbehörde

   Artikel 34Benachrichtigung der von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten betroffenen Person

  Abschnitt 3Datenschutz-Folgenabschätzung und vorherige Konsultation

   Artikel 35Datenschutz-Folgenabschätzung

   Artikel 36Vorherige Konsultation

  Abschnitt 4Datenschutzbeauftragter

   Artikel 37Benennung eines Datenschutzbeauftragten

   Artikel 38Stellung des Datenschutzbeauftragten

   Artikel 39Aufgaben des Datenschutzbeauftragten

  Abschnitt 5Verhaltensregeln und Zertifizierung

   Artikel 40Verhaltensregeln

   Artikel 41Überwachung der genehmigten Verhaltensregeln

   Artikel 42Zertifizierung

   Artikel 43Zertifizierungsstellen

 Kapitel VÜbermittlungen personenbezogener Daten an Drittländer oder an internationale Organisationen

  Artikel 44Allgemeine Grundsätze der Datenübermittlung

  Artikel 45Datenübermittlung auf der Grundlage eines Angemessenheitsbeschlusses

  Artikel 46Datenübermittlung vorbehaltlich geeigneter Garantien

  Artikel 47Verbindliche interne Datenschutzvorschriften

  Artikel 48Nach dem Unionsrecht nicht zulässige Übermittlung oder Offenlegung

  Artikel 49Ausnahmen für bestimmte Fälle

  Artikel 50Internationale Zusammenarbeit zum Schutz personenbezogener Daten

 Kapitel VIUnabhängige Aufsichtsbehörden

  Abschnitt 1Unabhängigkeit

   Artikel 51Aufsichtsbehörde

   Artikel 52Unabhängigkeit

   Artikel 53Allgemeine Bedingungen für die Mitglieder der Aufsichtsbehörde

   Artikel 54Errichtung der Aufsichtsbehörde

  Abschnitt 2Zuständigkeit, Aufgaben und Befugnisse

   Artikel 55Zuständigkeit

   Artikel 56Zuständigkeit der federführenden Aufsichtsbehörde

   Artikel 57Aufgaben

   Artikel 58Befugnisse

    Anhang

   Artikel 59Tätigkeitsbericht

 Kapitel VIIZusammenarbeit und Kohärenz

  Abschnitt 1Zusammenarbeit

   Artikel 60Zusammenarbeit zwischen der federführenden Aufsichtsbehörde und den anderen betroffenen Aufsichtsbehörden

   Artikel 61Gegenseitige Amtshilfe

   Artikel 62Gemeinsame Maßnahmen der Aufsichtsbehörden

  Abschnitt 2Kohärenz

   Artikel 63Kohärenzverfahren

   Artikel 64Stellungnahme des Ausschusses

   Artikel 65Streitbeilegung durch den Ausschuss

   Artikel 66Dringlichkeitsverfahren

   Artikel 67Informationsaustausch

  Abschnitt 3Europäischer Datenschutzausschuss

   Artikel 68Europäischer Datenschutzausschuss

   Artikel 69Unabhängigkeit

   Artikel 70Aufgaben des Ausschusses

   Artikel 71Berichterstattung

   Artikel 72Verfahrensweise

   Artikel 73Vorsitz

   Artikel 74Aufgaben des Vorsitzes

   Artikel 75Sekretariat

   Artikel 76Vertraulichkeit

 Kapitel VIIIRechtsbehelfe, Haftung und Sanktionen

  Artikel 77Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde

  Artikel 78Recht auf wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf gegen eine Aufsichtsbehörde

  Artikel 79Recht auf wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf gegen Verantwortliche oder Auftragsverarbeiter

  Artikel 80Vertretung von betroffenen Personen

  Artikel 81Aussetzung des Verfahrens

  Artikel 82Haftung und Recht auf Schadenersatz

  Artikel 83Allgemeine Bedingungen für die Verhängung von Geldbußen

   Anhang

    § 41 BDSGAnwendung der Vorschriften über das Bußgeld- und Strafverfahren

    § 43 BDSGBußgeldvorschriften

  Artikel 84Sanktionen

   Anhang

 Kapitel IXVorschriften für besondere Verarbeitungssituationen

  Artikel 85Verarbeitung und Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit

  Artikel 86Verarbeitung und Zugang der Öffentlichkeit zu amtlichen Dokumenten

  Artikel 87Verarbeitung der nationalen Kennziffer

  Artikel 88Datenverarbeitung im Beschäftigungskontext

   Anhang

  Artikel 89Garantien und Ausnahmen in Bezug auf die Verarbeitung zu im öffentlichen Interesse liegenden Archivzwecken, zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken und zu statistischen Zwecken

  Artikel 90Geheimhaltungspflichten

  Artikel 91Bestehende Datenschutzvorschriften von Kirchen und religiösen Vereinigungen oder Gemeinschaften

 Kapitel XDelegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte

  Artikel 92Ausübung der Befugnisübertragung

  Artikel 93Ausschussverfahren

 Kapitel XISchlussbestimmungen

  Artikel 94Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG

  Artikel 95Verhältnis zur Richtlinie 2002/58/EG

  Artikel 96Verhältnis zu bereits geschlossenen Übereinkünften

  Artikel 97Berichte der Kommission

  Artikel 98Überprüfung anderer Rechtsakte der Union zum Datenschutz

  Artikel 99Inkrafttreten und Anwendung

 Anhänge

  Anhang 1Erwägungsgründe der DS-GVO

  Anhang 2BDSG

  Anhang 3Synopsen zum Verhältnis der DS-GVO zu den neuen Digitalrechtsakten der EU

 Stichwortverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

a.A.

andere/r Ansicht

Abk.

Abkommen

abl.

ablehnend

Abs.

Absatz

abw.

abweichend

a.E.

am Ende

AEUV

Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union

a.F.

alte Fassung

AfP

Zeitschrift für Medien- und Kommunikationsrecht

AG

Amtsgericht/Aktiengesellschaft

AGH NRW

Anwaltsgerichtshof des Landes Nordrhein-Westfalen

AGVwGO Rlp

Landesgesetz zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung (Rheinland-Pfalz)

ähnl.

ähnlich

AIA

Artificial Intelligence Act

AiB

Arbeitsrecht im Betrieb (Zeitschrift)

AkkStelleG

Gesetz über die Akkreditierungsstelle

allg.

allgemein

allg.M.

allgemeine Meinung

ÄndG

Änderungsgesetz

ÄndVO

Änderungsverordnung

Anm.

Anmerkung

ArbG

Arbeitgeber

ArbN

Arbeitnehmer

ArbRAktuell

Arbeitsrecht Aktuell (Zeitschrift)

ArbRB

Der Arbeits-Rechtsberater (Zeitschrift)

ArchivG NRW

Archivgesetz Nordrhein-Westfale

Art.

Artikel

AT

Allgemeiner Teil

Auernhammer-

Bearbeiter

Eßer/Kramer/von Lewinski DSGVO BDSG: Datenschutz-Grundverordnung, Bundesdatenschutzgesetz und Nebengesetze, Kommentar

ausf.

ausführlich

BAnz

Bundesanzeiger

BArchG

Gesetz über die Nutzung und Sicherung von Archivgut des Bundes

BayLDA

Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht

BB

Betriebs-Berater (Zeitschrift)

BBG

Bundesbeamtengesetz

BCR

Bindung Corporate Rules

BDSG

Bundesdatenschutzgesetz

BeckOK DatenSR-

Bearbeiter

Beck’scher Online-Kommentar Datenschutzrecht

Begr.

amtliche Begründung

Bek.

Bekanntmachung

BEM

Betriebliches Eingliederungsmanagement

ber.

berichtigt

Beschl.

Beschluss

Bf

Beschwerdeführer

BfDI

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationssicherheit

BGBl.

Bundesgesetzblatt

BGHR

BGH-Rechtsprechung, herausgegeben von den Richtern des Bundesgerichtshofes (zitiert nach Paragraph, Stichwort und Nummer)

BImSchG

Bundes-Immissionsschutzgesetz

BlnBDI

Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit

BlnDG

Berliner Datenschutzgesetz

BKAG

Gesetz über das Bundeskriminalamt und die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten

BNetzA

Bundesnetzagentur

BORA

Berufsordnung Rechtsanwälte

BPolG

Gesetz über die Bundespolizei

BRAO

Bundesrechtsanwaltsordnung

BR-Drucks.

Bundesratsdrucksache

BremDSGVOAG

Bremisches Ausführungsgesetz zur EU-Datenschutz-Grundverordnung

BRJ

Bonner Rechtsjournal

BSIG

Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnologie

Bsp.

Beispiel

Bspr.

Besprechung

bspw.

beispielsweise

BT

Bundestag

BT-Drucks.

Bundestagsdrucksache

BT-GeschO

Geschäftsordnung des dt. Bundestages

BVerfGE

Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (zitiert nach Band und Seite)

BVerwG

Bundesverwaltungsgericht

BYOD

Bring Your Own Device

bzgl.

bezüglich

bzw.

beziehungsweise

CB

Compliance-Berater (Zeitschrift)

CCZ

Corporate Compliance Zeitschrift

CEF

Coordinated Enforcement Framework

CER

Critical Entities Resilience Directive

CLOUD Act

Clarifying Lawful Overseas Use of Data Act

CLSR

Computer Law & Security Review

CMLR

Common Market Law Review

CNIL

Commission Nationale de l‘Informatique et des Libertés

COPPA

Children‘s Online Privacy Protection Act

CR

Computer und Recht (Zeitschrift)

CRi

Computer Law Review International (Journal)

CuA

Computer und Arbeit

DA/Data Act

Verordnung (EU) 2023/2854 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2023 über harmonisierte Vorschriften für einen fairen Datenzugang und eine faire Datennutzung sowie zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/2394 und der Richtlinie (EU) 2020/1828 (Datenverordnung)

DAkkS

Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH

Dako

Datenschutz konkret

DANA

Datenschutznachrichten (Zeitschrift)

DB

Der Betrieb (Zeitschrift)

DD-Kreis

Düsseldorfer-Kreis

DDG

Digitale-Dienste-Gesetz

De-Mail-G

De-Mail-Gesetz

ders.

derselbe

DGA

Verordnung (EU) 2022/868 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2022 über europäische Daten-Governance und zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1724 (Daten-Governance-Rechtsakt)

d.h.

das heißt

digma

Zeitschrift für Datenrecht und Informationssicherheit

Diss.

Dissertation

DIVSI

Deutsches Institut für Vertrauen und Sicherheit im Internet

DIVSI magazin

Zeitschrift des Deutschen Instituts für Vertrauen und Sicherheit im Internet

DNotZG

Deutsche Notar Zeitschrift

DORA

Digital Operations Resilience Act

DÖV

Die öffentliche Verwaltung (Zeitschrift)

DSAnpUG-EU

Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz EU

DSB

Datenschutz-Berater (Zeitschrift)

DSFA

Datenschutz-Ffolgenabschätzung

DSG Bbg

Brandenburgisches Datenschutzgesetz

DSG-EKD

Kirchengesetz über den Datenschutz der Evangelischen Kirche in Deutschland

DSG Rlp

Landesdatenschutzgesetz Rheinland-Pfalz

DSG SH

Landesdatenschutz Schleswig-Holstein

DS-GVO

Datenschutz-Grundverordnung

DSK

Datenschutzkonferenz

DSRI

Deutsche Stiftung für Recht und Informatik

DSRITB

Tagungsband Herbstakademie

DSRL

Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr

DuD

Datenschutz und Datensicherheit (Zeitschrift)

EDIB

Europäischer Dateninnovationsrat (European Data Innovation Board)

EDPB

European Data Protection Board

Edpl

European Data Protection Law Review

EDSA

Europäischer Datenschutzausschuss

EDSA-GO

Geschäftsordnung des Europäischen Datenschutzausschusses

EDSB

Europäischer Datenschutzbeauftragter

EGMR

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

EG StGB

Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch

EHDS

European Health Data Space

Ehmann/Selmayr-

Bearbeiter

Datenschutz-Grundverordnung: DS-GVO, Kommentar

eIDAS

VO (EU) Nr. 910/2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt

einschr.

einschränkend

EMRK

Europäische Menschenrechtskonvention

ENISA

Europäische Agentur für Netz- und Informationssicherheit

entspr.

entsprechend

EnWZ

Zeitschrift für das gesamte Recht der Energiewirtschaft

ePrivacy-RL

Richtlinie 2002/58/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juli 2002 über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation (Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation)

erg.

ergänzend

Erl.

Erlass, Erläuterung

EuGVVO

Verordnung über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen

EUIBA-DSVO

Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union

EuZA

Europäische Zeitschrift für Arbeitsrecht

EUZBBG

Gesetz über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union

EUZBLG

Gesetz über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union

EuZW

Europäische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht

EZB

Europäische Zentralbank

f.; ff.

folgende, fortfolgende

FA

Finanzamt

FEDMA

Federal Emergency Management Agency

FinDAG

Gesetz über die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Fn.

Fußnote

FRA

European Union Agency for Fundamental Rights

FS

Festschrift

GASP

Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik

GDD

Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit e.V.

GDNG

Gesundheitsdatennutzungsgesetz

gem.

gemäß

GenDG

Gendiagnostikgesetz

GeschGehG

Geschäftsgeheimnisgesetz

GewArch

Gewerbe Archiv (Zeitschrift)

GewO

Gewerbeordnung

GG

Grundgesetz

ggf.

gegebenenfalls

Gierschmann-

Bearbeiter

Kommentar EU-Datenschutz-Grundverordnung

Gola/Heckmann-

Bearbeiter

Kommentar DS-GVO / BDSG: Datenschutz-Grundverordnung VO (EU) 2016/679, Kommentar

GRCh

Charta der Grundrechte der Eutopäischen Union

GRUR

Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht (Zeitschrift)

GRUR-Prax

Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht. Praxis Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht (Zeitschrift)

Hessischer DSB

Hessischer Datenschutzbeauftragter

HinSchG

Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen

h.M.

herrschende Meinung

HmbBfDI

Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit

HmbDSG

Hamburgisches Datenschutzgesetz

HmbMDÜV

Hamburgische Meldedatenübermittlungsverordnung

HmbVerf

Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg

Hs.

Halbsatz

i.d.F.

in der Fassung

IDPL

International Data Privacy Law (Zeitschrift)

i.Erg.

im Ergebnis

IFG

Informationsfreiheitsgesetz

IMI

Internal Market Information System (Binnenmarktinformationssystem)

insb.

insbesondere

InTeR

Zeitschrift zum Innovations- und Technikrecht

IPbpR

Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte

IRZ

Zeitschrift für Internationale Rechnungslegung

i.S.d.

im Sinne des

i.S.v.

im Sinne von

ITSiG

IT-Sicherheitsgesetz

i.V.m.

in Verbindung mit

JM

Juris – Die Monatszeitschrift

JMStV

Jugendmedienschutz-Staatsvertrag

jurisPR-Compl

juris PraxisReport Compliance & Investigations

jurisPR-ITR

juris PraxisReport IT-Recht

JuSchG

Jugendschutzgesetz

JZ

Juristen-Zeitung

Kap.

Kapitel

KDG

Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz

KDR-OG

Kirchliche Datenschutzregelung der Ordensgemeinschaft päpstlichen Rechts

KI

Künstliche Intelligenz

KI-VO

Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz (Gesetz über künstliche Intelligenz) und zur Änderung bestimmter Rechtsakte der Union

Komitologie-VO

Verordnung (EU) Nr. 182/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16.2.2011 zur Festlegung der allgemeinen Regeln und Grundsätze, nach denen die Mitgliedstaaten die Wahrnehmung der Durchführungsbefugnisse durch die Kommission kontrollieren

K&R

Kommunikation und Recht (Zeitschrift)

krit.

kritisch

KritV

Kritische Vierteljahresschrift für Gesetzgebung und Rechtswissenschaft

KUG

Kunsturhebergesetzes

Kühling/Buchner-

Bearbeiter

DS-GVO/BDSG – Datenschutz-Grundverordnung/Bundesdatenschutzgesetz, Kommentar

KWG

Gesetz über das Kreditwesen

LDI NRW

Landesbeauftragte für den Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein- Westfalen

LDSG SH

Landesdatenschutzgesetz Schleswig-Holstein

LfD Sachsen-Anhalt

Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt

LfDI BaWü

Der Landesbauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg

LL 1/2019

Leitlinien des EDSA 1/2019 über Verhaltensreglen und Überwachungsstellen gem. der Verordnung (EU) 2016/679

LMedienG

Landesmediengesetz

LVwA Sachsen-Anhalt

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt

MBO-Ä

(Muster-)Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte

MiFID II-RL

Richtlinien über Märkte für Finanzinstrumente

MiLoG

Mindeslohngesetz

MMR

MultiMedia und Recht (Zeitschrift)

MoU

Memorandum of Understanding

MR-Int

Medien und Recht International (Zeitschrift)

MRK

Europäische Menschenrechtskonvention

MStV

Medienstaatsvertrag

MStV-E

Entwurf zum Medienstaatsvertrag

m.w.N.

mit weiteren Nachweisen

NetzDG

Netzwerkdurchsetzungsgesetz

n.F.

neue Fassung

NIS-RL

Richtlinie (EU) 2016/1148 vom 6.7.2016 über Maßnahmen zur Gewährleistung eines hohen gemeinsamen Sicherheitsniveaus von Netz- und Informationssystemen in der Union

NIS-2-RL

Richtlinie (EU) 2022/2555 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 über Maßnahmen für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in der Union, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 und der Richtlinie (EU) 2018/1972 sowie zur Aufhebung der Richtlinie (EU) 2016/1148

NIS2UmsuCG

NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz

NJW

Neue Juristische Wochenschrift (Zeitschrift)

Nr.

Nummer

NVwZ

Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht

NZA

Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht

NZWist

Neue Zeitschrift für Wirtschafts-, Steuer- und Unternehmensstrafrecht

öAT

Zeitschrift für das öffentliche Arbeits- und Tarifrecht

Ö-DSG

Datenschutzgesetz Österreich

ÖPNV

Öffentlicher Personennahverkehr

Paal/Pauly-

Bearbeiter

Datenschutz-Grundverordnung Bundesdatenschutzgesetz – DS-GVO BDSG, Kommentar

PAuswG

Personalausweisgesetz

pb-Daten

personenbezogene Daten

PersF

Personalführung (Zeitschrift)

PharmR

Pharmarecht (Zeitschrift)

PinG

PinG Privacy in Germany – Datenschutz und Compliance (Zeitschrift)

Plath-

Bearbeiter

DSGVO/BDSG: Kommentar zu DS-GVO und BDSG und den Datenschutzbestimmungen des TMG und TKG

PM

Pressemitteilung

PostG

Postgesetz

RÄStV

Rundfunkänderungsstaatsvertrag

RdErl.

Runderlass

RDG

Gesetz über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen

RDi

Recht Digital (Zeitschrift)

Rdschr.

Rundschreiben

RDV

Recht der Datenverarbeitung (Zeitschrift)

RdVerf.

Rundverfügung

RefE

Referentenentwurf

RegBl.

Regierungsblatt

RegE

Regierungsentwurf

ReNEUAL

Research Network on EU Administrative Law

RfTmStV

Staatsvertrag über Rundfunk und Telemedien

RL

Richtlinie

Rn.

Randnummer

Rpfleger

Der deutsche Rechtspfleger (Zeitschrift)

r+s

Recht und Schaden (Zeitschrift)

Rspr.

Rechtsprechung

RStBl.

Reichssteuerblatt

RStV

Rundfunkstaatsvertrag

S.

Satz, Seite

SaarlDSG

Saarländisches Datenschutzgesetz

SächsDSG

Sächsisches Datenschutzgesetz

Schaffland/Wiltfang

Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO), Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), Loseblatt

SGB I

Erstes Buch Sozialgesetzbuch – Allgemeiner Teil

SGB V

Fünftes Buch Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Krankenversicherung

SGB VII

Siebtes Buch Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Unfallversicherung

SGB X

Zehntes Buch Sozialgesetzbuch – Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz

SGB XI

Elftes Buch Sozialgesetzbuch – Soziale Pflegeversicherung

Simitis-

Bearbeiter

Bundesdatenschutzgesetz, Kommentar

S/MIME

Secure/Multipurpose Internet Mail Extensions

s.o.

siehe oben

sog.

so genannte/r/s

SPA

Schnellinformation für Personalmanagement und Arbeitsrecht (Zeitschrift)

SSL

Secure Sockets Layer

SterBerG

Steuerberatungsgesetz

StGB

Strafgesetzbuch

str.

streitig

StVG

Straßenverkehrsgesetz

s.u.

siehe unten

SV

Sachverständiger

SVR

Sozialversicherungsrecht Rechtsprechung (Zeitschrift)

SWD

Arbeitsdokumente und gemeinsame Arbeitsdokumente der Dienststellen der EU

Sydow/Marsch-

Bearbeiter

Europäische Datenschutzgrundverordnung, Handkommentar

Taeger/Gabel-

Bearbeiter

DSGVO BDSG, Kommentar

TATuP

Zeitschrift für Technologiefolgenabschätzung in Theorie und Praxis

TDDDG

Gesetz über den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei digitalen Diensten (Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz)

TeleTrust

Bundesverband IT-Sicherheit e.V.

ThürDSG

Thüringer Datenschutzgesetz

ThürPersVG

Thüringer Personalvertretungsgesetz

TKG

Telekommunikationsgesetz

TKÜ

Telekommunikationsüberwachung

TLS

Transport-Layer-Security

TMG

Telemediengesetz

TOM

Technische und organisatorische Maßnahmen

Telefonüberwachung

t.v.A.

teilweise vertretene Ansicht

u.a.

unter anderem; und andere

UAbs.

Unterabsatz

UDZ Saarland

Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland

UIG

Umweltinformationsgesetz

UKlaG

Gesetz über Unterlassungsklagen bei Verbraucherrechts- und anderen Verstößen

ULD Schleswig-Holstein

Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein

Urt.

Urteil

u.U.

unter Umständen

UWG

Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb

VerwArch

Verwaltungsarchiv (Zeitschrift)

VFV e.V.

Verein zur Förderung von Verhaltensregeln e.V

VG

Verwaltungsgericht

vgl.

vergleiche

VO

Verordnung

VOBl.

Verordnungsblatt

von der Groeben/Schwarze/Hatje-

Bearbeiter

Europäisches Unionsrecht, Kommentar

VuR

Verbraucher und Recht (Zeitschrift)

VVG

Versicherungsvertragsgesetz

VVT

Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten

VwGO

Verwaltungsgerichtsordnung

VwG Wien

Verwaltungsgericht Wien

VwVfG

Verwaltungsverfahrensgesetz

WP

Working Paper

WRP

Wettbewerb in Recht und Praxis (Zeitschrift)

ZaöR

Zeitschrift für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht

ZASt

Zentrale Anlaufstelle

ZAT

Zeitschrift für Arbeitsrecht und Tarifpolitik in Kirche und Caritas

ZD

Zeitschrift für Datenschutz

ZD-Aktuell

Newsdienst der Zeitschrift für Datenschutz

z.Dt.

zu Deutsch

ZensVorG

Zensusvorbereitungsgesetz

ZESAR

Zeitschrift für europäisches Sozial- und Arbeitsrecht

ZEuP

Zeitschrift für Europäisches Privatrecht

ZFA

Zeitschrift für Arbeitsrecht

ZfDR

Zeitschrift für Digitalisierung und Recht

ZfIStw

Zeitschrift für Internationale Strafrechtswissenschaft

Zfm

Zeitschrift für Medienwissenschaft

ZG

Zeitschrift für Gesetzgebung

Ziff.

Ziffer

ZMV

Die Mitarbeitervertretung, Zeitschrift für die Praxis der Mitarbeitervertretung in den Einrichtungen der katholischen und evangelischen Kirche

ZPO

Zivilprozessordnung

ZRP

Zeitschrift für Rechtspolitik

ZStW

Zeitschrift für die gesamte Strafrechtswissenschaft

ZUM

Zeitschrift für Urheber- und Medienrecht

ZWH

Zeitschrift für Wirtschaftsstrafrecht und Haftung im Unternehmen

Allgemeines Literaturverzeichnis

Albrecht/Jotzo Das neue Datenschutzrecht der EU, 2016 (zit.: Albrecht/Jotzo Das neue Datenschutzrecht der EU, S. )

Däubler/Wedde/Weichert/Sommer EU-DSGVO und BDSG, Kompaktkommentar, 2. Aufl. 2020 (zit.: Däubler/Weddeu.a. Art./§ Rn. )

Ehmann/Selmayr (Hrsg.) Datenschutz-Grundverordnung: DS-GVO, Kommentar, 2. Aufl. 2018 (zit.: Ehmann/Selmayr-Bearbeiter Art.  Rn. )

Eßer/Kramer/von Lewinski (Hrsg.) DSGVO BDSG – Datenschutz-Grundverordnung, Bundesdatenschutzgesetz und Nebengesetze, Kommentar, 8. Aufl. 2023 (zit.: Auernhammer-Bearbeiter Art./§  Rn. )

Gierschmann/Baumgartner (Hrsg.) TTDSG – Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz, Kommentar, 2023 (zit.: Gierschmann/Baumgartner-Bearbeiter TTDSG, § Rn. )

Gierschmann/Schlender/Stentzel/Veil (Hrsg.) Kommentar Datenschutz-Grundverordnung, 2017 (zit.: Gierschmann-Bearbeiter Art. Rn. )

Gola (Hrsg.) DS-GVO – Datenschutz-Grundverordnung VO (EU) 2016/679, Kommentar, 2. Aufl. 2018 (zit.: Gola-Bearbeiter Art. Rn. )

Gola/Heckmann (Hrsg.) DS-GVO, BDSG, Kommentar, 3. Aufl. 2022 (zit.: Gola/Heckmann-Bearbeiter DS-GVO/BDSG, Art./§ Rn. )

dies. (Hrsg.) Bundesdatenschutzgesetz BDSG, Kommentar, 13. Aufl. 2019 (zit.: Gola/Heckmann-Bearbeiter BDSG, § Rn. )

Gola/Schomerus (Hrsg.) Bundesdatenschutzgesetz BDSG, Kommentar, 12. Aufl. 2015 (zit.: Gola/Schomerus-Bearbeiter BDSG, § Rn. )

von der Groeben/Schwarze/Hatje (Hrsg.) Europäisches Unionsrecht, Kommentar, 7. Aufl. 2015 (zit.: von der Groeben/Schwarze/Hatje-Bearbeiter Art. Rn. )

Kühling/Buchner (Hrsg.) DS-GVO/BDSG – Datenschutz-Grundverordnung, Bundesdatenschutzgesetz, 4. Aufl. 2024 (zit.: Kühling/Buchner-Bearbeiter Art./§ Rn. )

Kühling/Klar/Sackmann Datenschutzrecht, 5. Aufl. 2021 (zit.: Kühling/Klar/Sackmann Datenschutzrecht, S. )

Kühling/Martini u.a. Die Datenschutz-Grundverordnung und das nationale Recht, 2016 (zit.: Kühling/Martiniu.a. Die Datenschutz-Grundverordnung und das nationale Recht, S. )

Paal/Pauly (Hrsg.) Datenschutz-Grundverordnung Bundesdatenschutzgesetz – DS-GVO BDSG, Kommentar, 3. Aufl. 2021 (zit.: Paal/Pauly-Bearbeiter Art./§ Rn. )

Plath (Hrsg.) DSGVO/BDSG/TTDSG – Kommentar zu DSGVO, BDSG und TTDSG, 4. Aufl. 2023 (zit.: Plath-Bearbeiter Art./§ Rn. )

Roßnagel (Hrsg.) Europäische Datenschutz-Grundverordnung, Vorrang des Unionsrechts – Anwendbarkeit des nationalen Rechts, 2016 (zit.: Roßnagel-Bearbeiter Europäische Datenschutz-Grundverordnung, § Rn. )

Schaffland/Wiltfang Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)/Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), Loseblatt (zit.: Schaffland/Wiltfang-Bearbeiter Art./§ Rn. )

Schantz/Wolff Das neue Datenschutzrecht, Datenschutz-Grundverordnung und Bundesdatenschutzgesetz in der Praxis, 2017 (zit.: Schantz/Wolff Das neue Datenschutzrecht, Rn. )

Schwartmann/Jaspers/Eckhardt (Hrsg.) TTDSG – Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz, Kommentar, 2022 (zit.: HK TTDSG-Bearbeiter § Rn. )

Schwartmann/Keber/Zenner (Hrsg.) KI-VO, Leitfaden für die Praxis, 2024 (zit.: Schwartmann/Keber/Zenner-Bearbeiter KI-VO, Leitfaden für die Praxis, Rn. )

Seckelmann (Hrsg.) Digitalisierte Verwaltung, Vernetztes E-Government, 2. Aufl. 2019 (zit.: Seckelmann-Bearbeiter E-Government, S. )

Simitis (Hrsg.) Bundesdatenschutzgesetz, Kommentar, 8. Aufl. 2014 (zit.: Simitis-Bearbeiter §  BDSG Rn. )

Simitis/Hornung/Spiecker gen. Döhmann (Hrsg.) Datenschutzrecht – DSGVO mit BDSG, Kommentar, 2019 (zit.: Simitis/Hornung/Spiecker gen. Döhmann-Bearbeiter Art./§ Rn. )

Sydow/Marsch (Hrsg.) DS-GVO/BDSG, Handkommentar, 3. Aufl. 2022 (zit.: Sydow/Marsch-Bearbeiter Art./§ Rn. )

Taeger/Gabel (Hrsg.) DSGVO – BDSG – TTDSG, 4. Aufl. 2022 (zit.: Taeger/Gabel-Bearbeiter Art./§ Rn. )

Wolff/Brink (Hrsg.) Beck’scher Online-Kommentar Datenschutzrecht (zit.: BeckOK DatenSR-Bearbeiter Art./§ Rn. )

dies. (Hrsg.) Datenschutzrecht, DS-GVO, BDSG, Grundlagen, Bereichsspezifischer Datenschutz, Kommentar, 2. Aufl. 2022 (zit.: Wolff/Brink-Bearbeiter DatenschutzR, DS-GVO/BDSG, Art./§ Rn. )

Wybitul EU-Datenschutz-Grundverordnung, 2017 (zit.: Wybitul EU-Datenschutz-Grundverordnung, S. )

Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG

Datenschutz-Grundverordnung

Bundesdatenschutzgesetz

BDSG

[1]

Kapitel IAllgemeine Bestimmungen

Artikel 1Gegenstand und Ziele

(1) Diese Verordnung enthält Vorschriften zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Verkehr solcher Daten.

(2) Diese Verordnung schützt die Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen und insbesondere deren Recht auf Schutz personenbezogener Daten.

(3) Der freie Verkehr personenbezogener Daten in der Union darf aus Gründen des Schutzes natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten weder eingeschränkt noch verboten werden.

-

ErwG: 1–14

Kommentierung

 I.Art. 1 – Allgemeines1 – 7

 II.Gegenstand der DS-GVO (Abs. 1)8 – 10

 III.Schutz der Grundrechte und Grundfreiheiten (Abs. 2)11 – 13

 IV.Freier Datenverkehr (Abs. 3)14 – 16

Literatur:

Albrecht Das neue EU-Datenschutzrecht – von der Richtlinie zur Verordnung, CR 2016, 88; Allgayer Die Datenschutz-Grundverordnung in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, RDV 2021, 243; ders. Die Datenschutz-Grundverordnung in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Bundesarbeitsgerichts, RDV 2023, 17 ff.; Benedikt Die DS-GVO als Datenwirtschaftsverfassung, RDV 2022, 258 ff.; Brink/Oetjen/Schwartmann/Voss In der Anwendung der DS-GVO läuft einiges schief – so war sie nicht gemeint, F.A.Z. v. 18.7.2022; Eichenhofer Privatheit im Internet als Vertrauensschutz – Eine Neukonstruktion der Europäischen Grundrechte auf Privatleben und Datenschutz, Der Staat 2016, 41; Engeler Der Konflikt zwischen Datenmarkt und Datenschutz – Eine ökonomische Kritik der Einwilligung, NJW 2022, 3398; Keber Mythen der Datenschutzgrundverordnung, Erlesenes aus (knapp) 300 Tagen DS-GVO, RDV 2019, 58 ff.; Kühling/Martini Die Datenschutz-Grundverordnung: Revolution oder Evolution im europäischen und deutschen Datenschutzrecht?, EuZW 2016, 448; Kühling/Paal/Schwartmann Die Ambivalenz des Datenschutzes, F.A.Z. v. 19.10.2022; Laue Öffnungsklauseln in der DS-GVO – Öffnung wohin?, ZD 2016, 463; Masing Herausforderungen des Datenschutzes, NJW 2012, 2305; Schantz Die Datenschutz-Grundverordnung – Beginn einer neuen Zeitrechnung im Datenschutzrecht, NJW 2016, 1841; Schwartmann Privacy Sells, F.A.Z. v. 27.6.2022; Schwartmann/Benedikt Datenaltruismus ohne Anreiz – Die aktuelle EU-Datenregulierung im Praxischeck, RDV 2022, 59 ff.; Schwartmann/Jaspers/Lepperhoff/Weiß Anonymisierung und Pseudonymisierung von Daten, 2023; Schwartmann/Mühlenbeck Datenschutz als Ermöglichungstechnik – Anonymität und Pseudonymität nach der DS-GVO im Kontext von Data Act und Data Governance Act, RDV 2022, 264 ff; Zenner/Voss/Darda/Schwartmann Ein KI-Gesetz für Europa, F.A.Z. v. 12.6.2023.

I.Art. 1 – Allgemeines

1

Art. 1 bestimmt den Regelungsgegenstand und die Ziele der DS-GVO. Diese stimmen mit dem amtlichen Titel der DS-GVO überein, wonach der Sekundärrechtsakt Recht „zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG“ beinhaltet. Der Verordnungsgeber hat sich anders als zuvor für die Verordnung als Rechtsakt entschieden, damit innerhalb der Union ein gleichmäßiges Datenschutzniveau für natürliche Personen gewährleistet ist.[1] Diese löst die DSRL ab, knüpft aber inhaltlich ausdrücklich an sie an.[2] Dieser Aspekt ist nicht gering zu schätzen, weil der Inhalt der DS-GVO bei Auslegungskonflikten innerhalb seiner in Art. 1 definierten Schutzziele zu interpretieren und auszulegen ist. Die DS-GVO ist demnach mehr als „nur“ eine Datenschutzverordnung. Sie in gewisser Weise der Kern der „Wirtschaftsverfassung[3] des Datenbinnenmarktes“. Art. 1 Abs. 1 und deren ErwG 4 schützt nicht nur natürliche Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, sondern ausdrücklich auch den „freien Verkehr solcher Daten“. Dieser darf aus Gründen des Datenschutzes in der EU weder eingeschränkt noch verboten werden.[4] Zugleich liefert die DS-GVO die Rechtsgrundlagen für legitime Datenverarbeitungen zu wirtschaftlichen Zwecken, nämlich die Verfolgung interessengerecht abgewogener Zwecke, Verträge über die Datenweitergabe und die freiwillige und informierte Einwilligung. Die im Bürgerlichen Gesetzbuch umgesetzte Richtlinie für Digitale Inhalte hat konsequent Daten zum Wirtschaftsgut erklärt. Das aktuell in der EU entstehende Datenrecht baut diesen Ansatz aus. Es setzt auf eine umfassende Datenweitergabe von Daten unter Wahrung der Interessen persönlich Betroffener. Auf dieser Basis soll im Binnenmarkt mit personenbezogenen Daten gearbeitet, geforscht und gewirtschaftet werden. Personenbezogene Daten sind also kein „res extra commercium“, das dem privatnützigen Wirtschaften entzogen wäre. Nur sehr wenige Datenverarbeitungen sind so risikoreich, dass man sie tabuisiert und die Weitergabe und Nutzung dieser sensiblen Daten selbst durch Einsatz von Verschlüsselungs- und Pseudonymisierungstechnik nicht rechtfertigen kann.[5]

2

Auf diesem Ansatz baut die europäische Datenstrategie auf. Sie soll die EU in eine Führungsposition in der datengestützten Gesellschaft bringen. Daten sollen branchenübergreifend zum Wohl von Wirtschaft, Wissenschaft und Staat weitergegeben werden können. Die zentralen Rechtsakte dafür sind der Data Governance Act (DGA)[6] und der Data Act (DA)[7]. Nach ersterem bekommen öffentliche Stellen die Möglichkeit, Daten zur Weiterverwendung bereitzustellen. Letzterer adressiert die Wirtschaft. Daten, die sich aktuell in den Händen von großen Plattformen befinden, sollen auch für kleine und mittelständische EU-Unternehmen wirtschaftlich nutzbar gemacht werden. Auf diese Weise will der Gesetzgeber Anreize für innovative Geschäftsideen an der richtigen Stelle schaffen. Zudem sollen Nutzer ihre Daten teilen können. Besondere Bedeutung für die Onlinewirtschaft hat zudem die KI-Verordnung, die im Jahr 2023 verabschiedet werden soll.[8] Ergänzend erlegt der Digital Markets Act (DMA) den „Gatekeepern“, welche die Digitalwirtschaft auch innerhalb der EU dominieren, Pflichten auf, um fairen Wettbewerb im Binnenmarkt herzustellen.  Nutzer sollen mehr Datensouveränität erhalten. Der Digital Services Act (DSA) wiederum beansprucht nicht weniger, als die Demokratie zu sichern. Er verpflichtet die großen Online-Plattformen insbesondere dazu, Hass, Fake News und Kriminalität im Netz zu bekämpfen. Die Konzerne müssen Verfahren etablieren, die Risiken ihres Geschäftsmodells mindern.[9]

3

Besondere Bedeutung misst die EU auch der Verordnung zur Regulierung Künstlicher Intelligenz (KI) bei. Sie soll Ende 2023 verabschiedet werden und die EU zum weltweiten Trendsetter einer fairen Nutzung dieser Schlüsseltechnologie machen. Dabei geht es um die angemessene Einstufung von sogenannten Hochrisikoanwendungen. Die Aktivitäten der EU erstrecken sich schließlich auch auf die Sicherheit des Internets.

4

Der DS-GVO bleibt, wenn es um den Schutz personenbezogener Daten geht, durch alle neu entstehenden Datenakte unberührt. Ihr kommt also eine Schlüsselrolle für die neuen Datenakte zu, weil sie in ihrer vorrangigen Anwendung in das neue System des Datenrechts eingepasst werden muss, das sich nach dem Willen des europäischen Gesetzgebers vorrangig zunehmend zum Datenwirtschaftsrecht entwickelt. Bei allem, was in der Datenstrategie neu ist, bleibt sie die feste Größe, wenn es um die Regulierung personenbeziehbarer Daten geht. Gesetze in der EU, die deren Schutz betreffen, knüpfen an die DS-GVO an und von deren richtiger Anwendung hängt weiter vieles ab.

5

Die DS-GVO ist auf einen starken Schutz von Personendaten ausgerichtet. Zugleich muss sie aber eine Weitergabe dieser Daten zu vielfältiger, auch wirtschaftlicher Nutzung ermöglichen. Die neue Datenstrategie setzt auf Datenteilung. Das ist bei Licht betrachtet aber kein Widerspruch zur DS-GVO. Dieser besteht nur, wenn man ein praxisfernes und falsches Verständnis der DS-GVO unterstellt. Diese enthält zwar ein grundsätzliches Verbot zur Verarbeitung personenbeziehbarer Daten. Dem steht aber ein durchaus weitreichender Erlaubniskatalog gegenüber. Die DS-GVO setzt zwar grundsätzlich auf Datensparsamkeit und verlangt im Grundsatz eine strenge Bindung der Datennutzung an konkrete Zwecke. Sie ermöglicht aber auch „Big Data“- und KI-Anwendungen. Dazu sieht die DS-GVO Ausnahmen von ihren strengen Anforderungen für Zwecke der Wissenschaft und Forschung vor. Auch dann, wenn Nutzer etwa zur Vertragserfüllung mit Onlineanbietern Daten teilen oder dies schlicht erlauben, greift keine grundsätzliche Sperre. Die DS-GVO ist entwicklungsoffen. Deshalb steht sie auch neuen Vertragskonstruktionen und damit einhergehenden Datenverarbeitungen nicht entgegen. Anders sind auf Datenmaximierung angelegte Dienste wie Soziale Netzwerke rechtlich nicht zu fassen. Gestattet sind nach entsprechender Abwägung zudem Weiterverarbeitungen von Daten zu interessengerechten und kompatiblen neuen Zwecken. Verschlüsselung und Pseudonymisierung von Personendaten dienen der technischen Absicherung des Schutzes.[10] Das grundsätzliche Verbot der DS-GVO hat bislang insbesondere in der Praxis der Aufsichtsbehörden zu einem äußerst strengen Verständnis des Regelungsziels der DS-GVO geführt. Dieser Ansatz verkennt aber die Reichweite ihrer Ausnahmen. Sie tragen dem Gedanken Rechnung, dass die DS-GVO einen zukunftsfähigen Rahmen für sachgerechte Praxislösungen bieten muss und auch bietet.

6

Spätestens mit dem Hinzutreten der neuen Datenakte, die Daten in das Zentrum des europäischen Wirtschaftsrechts setzen, muss die DS-GVO entwicklungsoffen angewendet werden.[11]