Effektiver Jugendschutz im Internet - Ruth Weidner - E-Book

Effektiver Jugendschutz im Internet E-Book

Ruth Weidner

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Beschreibung

Diplomarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, Note: 1,0, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät), Veranstaltung: Medienrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Software-Unternehmen Microsoft hat mit der weltweiten Schließung seiner Diskussionsforen (Chats) des Microsoft-Netzwerkes (MSN) zum 14. Oktober 2003 für Schlagzeilen gesorgt. Der offiziellen Begründung des Unternehmens zufolge erfolgt diese Maßnahme aufgrund der steigenden Anzahl von unerwünschten Werbemails. Jedoch legt die Tatsache, dass kein Alternativprogramm angeboten werden soll, die Vermutung nahe, dass für diese umgehende sowie umfassende Sperrung primär die in der Vergangenheit stark angestiegene Verbreitung von Kinderpornografie über die Gesprächsforen verantwortlich ist. Microsoft war zu diesem kompromisslosen Vorgehen gegen geschätzt 1,2 Millionen Nutzer der MSN-Chats verpflichtet, da im Zuge des am 1. April 2003 in Kraft getretenen Jugendschutz-Gesetzes sowie Jugendmediendienste-Staatsvertrags die Regelungen für die Verantwortlichkeit der Provider für Internetangebote, anknüpfend an die internetspezifischen Normen des Telekommunikationsdienste-Gesetzes (TDG) und den Mediendienste-Staatsvertrag (MDStV), verschärft worden waren. Das Kommunikationsmedium, das sich durch Anonymität, globale Reichweite und rasche technische Neuerungen auszeichnet, war in den letzten Jahren vermehrt zur Plattform für rechtswidrige Taten wie beispielsweise die Verbreitung von Kinderpornographie geworden. Der Gesetzgeber gab damit eine legislatorische Antwort auf die Notwendigkeit eines umfassenden Rechtsrahmens für das Neue Medium und trug damit zu einer Gewährleistung des verfassungsrechtlich hervorgehobenen Interesses an einem effektiven Jugendschutz bei. Dennoch stellt gerade die rasche technische Entwicklung des Mediums Gesetzgeber, Rechtsprechung und vollziehende Gewalt vor immer neue Herausforderungen. In dieser Arbeit soll daher geklärt werden, wie ein effektiver Jugendschutz im Internet im Lichte der Meinungsäußerungsfreiheit ermöglicht werden kann. Von Interesse ist dabei insbesondere, inwieweit anhand der bestehenden gesetzlichen Regelungen eine umfassende Kontrolle des Mediums möglich ist und ob diese vollständig in der Hand staatlicher Organe liegen sollte. Dabei soll der Schwerpunkt auf der Betrachtung der für das Öffentliche Recht relevanten Aspekte liegen und der Bereich des Privatrechts ausgeblendet werden.

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Veröffentlichungsjahr: 2003

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Inhaltsverzeichnis
A. NEUE MEDIEN - NEUE HERAUSFORDERUNGEN.
I. Die Jugend und das Internet.
II. Anlassfälle
B. BEGRIFFLICHE ABGRENZUNG.
I. Effektiver Jugendschutz
II. Internet
III. Meinungsäußerungsfreiheit
C. ZUSAMMENFASSUNG.
I. Verfassungsrechtliche Grundlagen
1. Grundgesetz
3. Strafgesetzbuch
II. Einfachgesetzliche Grundlagen.
1. Teledienste-Gesetz
2. Mediendienste-Staatsvertrag
3. Jugendschutz-Gesetz
B. DIE PRAKTIKABILITÄT BESTEHENDER GESETZLICHER REGELUNGEN FÜR DIE
I. Grundgesetz und Strafgesetzbuch.
II. Teledienste-Gesetz und Mediendienste-Staatsvertrag.
C. DIE KONTROLLE VON INTERNETINHALTEN
I. Die Kontrolle von Internetinhalten als staatliche Aufgabe
II. Präventive Kontrolle
1. Begriffliche Einordnung der Gefahrenabwehr
3. Polizeirechtliche Mittel
4. Private Mittel
IV. Repressive Kontrolle
1. Begriff der Strafverfolgung
2. Strafbare Handlungen im Internet
3. Staatliche Mittel im Bereich der Repression.
V. Grenzen staatlicher Kontrolle
D. ZUSAMMENFASSUNG
A. DER GLOBALE WIRKUNGSBEREICH DES INTERNETS.
I. Die Anwendbarkeit deutschen Rechts im internationalen Rahmen
II. Das Verhältnis zwischen Handlungsort und Erfolgsort.
B. FAZIT

Page 1

Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät der Universität Erlangen-Nürnberg

Effektiver Jugendschutz im Internet im Lichte

Freie wissenschaftliche Arbeit zur Erlangung des akademischen Grades „Dip-

Page 2

Während sich vor ihren Augen das Glücksrad dreht und sie sich in der Irrealität des Mediums verlieren,

zerbröckeln leise die tragenden Strukturen der repräsentativen Demokratie,

und schafft sich unter wohlklingenden Metaphern immer neue Instrumente der Enteignung und Entmündigung

Manfred Buchwald, Medien-Demokratie? - Auf dem Weg zum entmündigten Bürger, 1997

Page 5

Tabellenverzeichnis

Tab. 1: Übersicht der Internetdienste………………………………….18 Tab. 2: Polizeiliche Aufgabenkategorien……………………………...60 Tab. 3: Gegenüberstellung der Verantwortlichkeitsregelung

Page 6

Abbildungsverzeichnis

Abb. 1: Ausstattung privater Haushalte mit Personal

Abb. 2: Reziproker Kommunikationsprozess nach Osgood……………………………………………………5 Abb. 3: Der Gatekeeper-Prozess nach David Manning White………………………………………….6 Abb. 4: Vier Verantwortungsbereiche zur Sicherung von Jugendschutz und Meinungsfreiheit…………….…….………23 Abb. 5: Black-Box-Modell……………………………….……………52 Abb. 6: Die Einordnung wissenschaftlicher Diskussions-

Page 7

Abkürzungsverzeichnis

Abb. Abbildung Abs. Absatz AfP Archiv für Presserecht AG Amtsgericht akt. aktualisierte AöR Archiv für öffentliches Recht Art. Artikel Aufl. Auflage Az. Aktenzeichen BayGVBl. Bayerische Gesetz- und Verordnungsblätter BayPAG Bayerisches Polizeiaufgaben-Gesetz Bd. Band BGB Bürgerliches Gesetzbuch BGBl. Bundesgesetzblätter BGH Bundesgerichtshof BGHSt Amtliche Sammlung des Bundesgerichtshofs in Strafsachen BT-Drs. Drucksachen des Deutschen Bundestages BTX Bildschrimteletext BVerfGE Amtliche Sammlung der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts Buchst. Buchstabe bzw. beziehungsweise CR Computer und Recht ders. derselben d. h. das heißt Drs. Drucksache EMRK Europäische Menschenrechtskonvention et. al. et aliud f.ff. FTP File Transfer Protocol gem. gemäß GG Grundgesetz GjS Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften GjSM Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften und

Page 8

Hg. Herausgeber Hs. Halbsatz Inc. Incorporation IuKDG Informations- und Kommunikationsdienste-Gesetz i. V. m in Verbindung mit i. S. im Sinne

JMS-Report Jugendmedienschutz-Report JMStV

JÖSchG JuS Juristische Schulung JuSchG Jugendschutz-Gesetz JZ Juristen Zeitung KJ Kritische Justiz KJM Kommission für den Jugendmedienschutz LG Landgericht MDStV Mediendienste-Staatsvertrag MEPolG Musterentwurf eines einheitlichen Polizeigesetzes des Bundes und der Länder (10./11.6.1976; 25.11.1975) Mio. Millionen MMR Multimedia und Recht Nr. Nummer NJW Neue Juristische Wochenschrift NVwZ Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht NStZ Neue Zeitschrift für Strafrecht PAG Polizeiaufgabengesetz PC Personalcomputer PICS Platform for Internet Content Selection Rdn. Randnummer RSACi Recreational Software Advisory Council RStV Rundfunk-Staatsvertrag S. Seite sog. so genannte StGB Strafgesetzbuch StPO Strafprozess-Ordnung Tab. Tabelle TDG Teledienste-Gesetz u. a. und andere überarb. überarbeitet vgl. vergleiche VIII

Page 9

Ve-MePolG Vorentwurf zur Änderung des MEPolG www world wide web Ziff. Ziffer ZRP Zeitschrift für Rechtspolitik ZUM Zeitschrift für Urheber- und Multimedia-Recht

Page 1

Einleitung

Das Software-Unternehmen Microsoft hat mit der weltweiten Schließung seiner Diskussionsforen (Chats) des Microsoft-Netzwerkes (MSN) zum 14. Oktober 2003 für Schlagzeilen gesorgt.1Der offiziellen Begründung des Unternehmens zufolge erfolgt diese Maßnahme aufgrund der steigenden Anzahl von unerwünschten Werbemails. Jedoch legt die Tatsache, dass kein Alternativprogramm angeboten werden soll, die Vermutung nahe, dass für diese umgehende sowie umfassende Sperrung primär die in der Vergangenheit stark angestiegene Verbreitung von Kinderpornografie über die Gesprächs-foren verantwortlich ist.

Microsoft war zu diesem kompromisslosen Vorgehen gegen geschätzt 1,2 Millionen Nutzer der MSN-Chats verpflichtet, da im Zuge des am 1. April 2003 in Kraft getretenen Jugendschutz-Gesetzes sowie Jugendmediendienste-Staatsvertrags die Regelungen für die Verantwortlichkeit der Provider für Internetangebote, anknüpfend an die internetspezifischen Normen des Telekommunikationsdienste-Gesetzes (TDG) und den Mediendienste-Staatsvertrag (MDStV), verschärft worden waren. Das Kommunikationsmedium, das sich durch Anonymität, globale Reichweite und rasche technische Neuerungen auszeichnet, war in den letzten Jahren vermehrt zur Plattform für rechtswidrige Taten wie beispielsweise die Verbreitung von Kinderpornographie geworden. Der Gesetzgeber gab damit eine legislatorische Antwort auf die Notwendigkeit eines umfassenden Rechtsrahmens für das Neue Medium und trug damit zu einer Gewährleistung des verfassungsrechtlich hervorgehobenen Interesses an einem effektiven Jugendschutz bei.

Dennoch stellt gerade die rasche technische Entwicklung des Mediums Gesetzgeber, Rechtsprechung und vollziehende Gewalt vor immer neue Heraus-forderungen. In dieser Arbeit soll daher geklärt werden, wie ein effektiver Jugendschutz im Internet im Lichte der Meinungsäußerungsfreiheit ermöglicht werden kann. Von Interesse ist dabei insbesondere, inwieweit an-hand der bestehenden gesetzlichen Regelungen eine umfassende Kontrolle des Mediums möglich ist und ob diese vollständig in der Hand staatlicher Organe liegen sollte. Dabei soll der Schwerpunkt auf der Betrachtung der für das Öffentliche Recht relevanten Aspekte liegen und der Bereich des Privatrechts ausgeblendet werden.

1Tagesschau.de,Microsoft schließt Chatrooms wegen Kindpornographie, 2003

Page 2

Im ersten Teil der Untersuchung sollen die wesentlichen Grundlagen zum Jugendschutz im Internet erläutert werden. Dabei zeigen die gewählten Anlassfälle die Brisanz der vorliegenden Thematik auf. Eine anschließende begriffliche Abgrenzung stellt die Basis für die nachfolgende Erörterung dar. Teil 2 behandelt die Abwägung zwischen der Sicherung eines effektiven Jugendschutzes und der Meinungsäußerungsfreiheit. Zunächst soll anhand der anwendbaren Rechtsgrundlagen für den Jugendschutz im Internet deren Praktikabilität für die vorgenannte Zielsetzung diskutiert und etwaige Unzulänglichkeiten für die Kontrolle von Internetinhalten aufgezeigt werden. Damit stellt sich die Frage, in welcher Art und vor allem in welchem Ausmaß diesen von staatlicher Seite begegnet werden kann. Inhalt des folgenden Kapitels ist daher die Analyse der Aufgabe des Staates in der Kontrolle von Internetinhalten. Im Zentrum der anschließenden Diskussion um die präventive Kontrolle steht die Zuordnung der Verantwortlichkeit für rechtswidrige Inhalte im Internet sowie die Eignung privater Selbstkontrollorganisationen und Filtersysteme. Die Erheblichkeit internetspezifischer Tatbestandsmerkmale im Rahmen strafbarer Handlungen im Internet, die Gegenstand des Kapitel IV ist, führt direkt zu der Darstellung der Grenzen staatlicher Kontrolle im Internet in Kapitel V. Im Dritten Teil der Arbeit soll schließlich die Anwendbarkeit des deutschen Rechts im internationalen Rahmen diskutiert und damit dem globalen Wirkungsbereich des Internets Rechnung getragen werden. Abgerundet wird die Untersuchung mit einer Zusammenfassung der wichtigsten Erkenntnisse und einer Vorstellung eines integrativen Modells als Lösungsansatz für die Sicherung eines effektiven Jugendschutzes im Internet und dem Recht auf Meinungsäußerungsfreiheit.

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Teil 1: Grundlagen zum Jugendschutz im Internet

A. Neue Medien - neue Herausforderungen

I. Die Jugend und das Internet

Das Medium Internet gilt heute als Symbol für weltweite Vernetzung und globale Kommunikation.2Die im Jahre 1969 als geheimes staatliches Informationssystem für das Militär in den Vereinigten Staaten von Amerika konzipierte Technologie3sorgte in den letzten Jahren für einen tiefgreifenden gesellschaftlichen Wandel. Begriffe wie „Zeitalter der Multimedialität“, „Informationsgesellschaft“ und „globale Vernetzung“ gehören mittlerweile zum Alltagsrepertoire. Subsumiert wird darunter im Allgemeinen die Aufhebung der Grenzen zwischen Massen- und Individualkommunikation einerseits und Unterhaltung, Medien und Computertechnik andererseits.4Die rasche Verbreitung und hohe Akzeptanz des Internets geht im Wesentlichen mit der Ausstattung privater Haushalte mit Personalcomputern (PC) einher.5Besaß im Jahr 1993 in Deutschland-West nur jeder fünfte und in Deutsch-land-Ost nur jeder sechste Haushalt einen eigenen PC, so waren es im Jahr

Abb. 1: Ausstattung privater Haushalte mit Personalcomputern und Internetzugang in Deutschland - Ost-West-Vergleich6

2J. Groebel/B. Konert,Fernsehen und Internet - Neue Risiken, neue Regulierungsfragen, 2002, S. 2.

3T. Strömer,Online-Recht - Rechtsfragen im Internet, 2002, S. 3f.

4S. Engel-Flechsig/A. F. Maennel/A. Tettenborn,Das neue Informations- und Kommunikationsdienste-Gesetz, NJW 1997, 2981

5B. v. Eimeren,Internetnutzung Jugendlicher, in: Media Perspektiven, 2/2003, S. 68

6Eigene Darstellung nachInstitut der deutschen Wirtschaft Köln,Deutschland in Zahlen, 2002, S. 66

Page 4

2000 in beiden Teilen Deutschlands bereits knapp die Hälfte aller Haushalte.7Dieser Trend, Computer in den Alltag der Familien einzubinden, führte auch zu einer raschen Akzeptanz des Internetanschlusses in den privaten Haushalten. Den Ergebnissen der ARD/ZDF Online-Studie im Jahr 2003 zufolge, hat sich die Zahl der Internetnutzer in Deutschland von 4,7 Mio. im Jahr 1998 bis 2003 auf 28,3 Mio. versiebenfacht.8Das Neue Medium ist für Jugendliche im Alter von 14 bis 19 Jahren ein selbstverständlicher Bestandteil ihres Lebens geworden. Die „Generation @“9, wie sie sich selbst bezeichnet, unterscheidet sich in ihren Ansprüchen an das Internet erheblich von den erwachsenen Konsumenten. Während letztere vor allem die schnelle und universelle Informationsgewinnung schätzen, präferiert die jüngere Generation die Möglichkeit, weitestgehend ohne Zugangsbeschränkungen auf unkomplizierte und anonyme Wiese zu kommunizieren und sich dadurch in der Öffentlichkeit zu präsentieren.10Gemäß ihren eigenen Angaben ist die Mehrzahl der jugendlichen Nutzer an Internetangeboten der Kategorien Comedy (48%), Unterhaltung (55%), sowie Kontakten zu anderen Nutzern in so genannten Diskussionsforen oder Chatrooms (64%) interessiert.11Letztgenannte offerieren die Teilnahme an reziproken Kommunikationsprozessen und damit die Möglichkeit, eigene Wünsche und Vorstellungen einzubringen und umzusetzen. Eine deutliche Präferenz der Jugendlichen für den Erlebnis- und Unterhaltungswert des Mediums vor Informations- und Zweckorientierung spiegelt auch die steigende Beliebtheit von Computerspielen12, die über das Internet mit anderen Teilnehmern gespielt werden können, wider.

Jugendliche nutzen das Internet demnach vorwiegend als Kommunikations-, weniger als Informationsmedium. Den Grundlagen der Kommunikationstheorie zufolge ist Kommunikation als der symmetrische Austausch von Informati-

7Institutder deutschen Wirtschaft Köln,Deutschland in Zahlen, 2003, S. 66

8B. v. Eimeren,Internetnutzung Jugendlicher, in: Media Perspektiven 2/2003, S. 67. Zur Internetnutzung Jugendlicher im Jahresvergleich auch:ders./B. Maier-Lesch,Internet-nutzung Jugendlicher - Surfen statt fernsehen?, in: Media Perspektiven 11/1999, S. 591 ff.;B. van Eimeren/G. Heinz /B. Frees,Entwicklung der Online-Nutzung in Deutschland - Mehr Routine, weniger Entdeckerfreude. ARD/ZDF Online-Studie 2002, in: Media Perspektiven 8/2002, S. 346 ff.; zum internationalen Vergleich vgl.R. Köcher,Repräsentativbefragung von Internetnutzern in Australien, Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika, in: J. Waltermann et al. (Hg.), Verantwortung im Internet: Selbstregulierung und Jugendschutz, 2000, S. 433 ff.

9B. v. Eimeren/B. Maier-Lesch,Internetnutzung Jugendlicher - Surfen statt fernsehen?, in: Media Perspektiven 11/1999, S. 591;R. Richard,Jugendschutz im Internet, 2001, S. 9

10ders.

11ders.,S. 75

12ders.S. 71

Page 5

onen zwischen den Kommunikationsteilnehmern definiert. Unter der Voraussetzung der Symmetrie haben sowohl Sender als auch Empfänger zu gleichen Teilen die Möglichkeit auf das Geschehen einzuwirken und sich selbst einzubringen (vgl. Abb. 2).13

Dies entspricht weitgehend den oben genannten Wünschen Jugendlicher, aktiv auf das Geschehen einwirken zu können. Sie verbinden mit dem Medium Internet vorwiegend den Begriff der Interaktivität. Interaktivität (lat.interactio=Tat, Handlung) wiederum bedeutet Handlungen zwischen mindestens zwei oder mehr Kommunikationspartnern. Dieser Anforderung Jugendlicher, des reziproken Austausches mit Gleichgesinnten, soll durch Dis-kussionsforen auf kommerziellen Internetseiten entsprochen werden. Dabei üben diese einen wesentlichen Einfluss auf den Entwicklungsprozess der Heranwachsenden aus.14

Abb. 2: Reziproker Kommunikationsprozess nach Osgood15

Von einem ausgeglichenen, symmetrischen Kommunikationsprozess kann bei diesen Angeboten meist nicht gesprochen werden. Jugendliche, auf der Suche nach Interaktivität und sozialen Kontakten16, nutzen vorwiegend das Angebot professionell gestalteter, kommerzieller Webseiten, die für die Zielgruppe äußerst attraktiv sind. Dabei werden Werbung, Medienidole und Computer-spiele als Mittler gezielt eingesetzt, um Jugendliche konsequent zu beein-flussen und an die eigene Marke17oder Organisation zu binden. Dies stört das Gleichgewicht jeglicher, auf Reziprozität angelegten Interaktion. Jugendliche sind damit nicht wirklich gleichberechtigte Akteure, sondern reagieren über-wiegend auf

13W. Schulz,Kommunikationsprozess, in: E. Noelle-Neumann/W. Schulz/J. Wilke, Fischer Lexikon - Publizistik/Massenkommunikation, 2000, S. 147

14jugendschutz.net,Gewaltspiele im Internet, 2003;M. Machill,BITKOM Workshop-Neuer Jugendschutz für neue Medien, 2003

15vgl.W. Schulz,Kommunikationsprozess, in: E. Noelle-Neumann/W. Schulz/J. Wilke, Fischer Lexikon - Publizistik/Massenkommunikation, 2000, S. 147;W. Schramm,The Nature of Communication between Humans, in: W. Schramm (Hg.), The Process and Effects of Mass Communication, 1971, S. 24

16B. v. Eimeren,Internetnutzung Jugendlicher, in: Media Perspektiven 2/2003, S. 68 ff.

17ders.,S. 75

Page 6

das ihnen Dargebotene. Der kommunikative Prozess wird so auf das reaktive Moment reduziert.

Der Jugendliche agiert in einem virtuellen Raum, der Handlungsfreiheit simuliert. Die Anbieter von Internetinhalten wirken jedoch als so genannte Gatekeeper.18Sie selektieren das Angebot im Voraus und üben damit auf die Handlungsmöglichkeiten und das Informationsangebot, auf das der Nutzer zugreifen kann und damit letztendlich dessen Wissensspektrum, Meinungen und Werte einen erheblichen Einfluss aus.

Abb. 3: Der Gatekeeper-Prozess nach David Manning White19

Jugendlichen wird durch das Medium Internet somit ein Ort der unbegrenzten Möglichkeiten simuliert.20Vor allem Internetseiten mit Gewaltcomputerspielen, rassistischen Inhalten oder Diskussionsforen zu pornografischen Themen stellen auf das Unterhaltungsbedürfnis Jugendlicher ab, welches oft aus Wirklichkeitsflucht zur Ablenkung von privaten Problemen, Bedarf nach emotionaler Entlastung, sexueller Neugier oder Alternativenmangel im Freizeitverhalten resultiert.21

Die Verwirklichung echter Handlungsfreiheit im Internet bedingt jedoch die Möglichkeit, ungehindert auf den gesamten Informationspool zugreifen zu können. Die Unternehmen und Organisationen hinter den Internetangeboten, vorwiegend umsatzorientiert, arbeiten mit der Neugier, den Hoffnungen und Ängsten sowie Naivität der Jugend.22Sie setzen als positiven Stimulus den Austausch mit Gleichgesinnten, meist unter anonymen Bedingungen, ein.

18vgl.W. Schulz,Nachricht, in: E. Noelle-Neumann/W. Schulz/J. Wilke, Fischer Lexikon -Publizistik/Massenkommunikation, 2000, S. 328 f.;W. Hoffmann-Riem,Der Rundfunkbegriff in der Differenzierung kommunikativer Dienste, AfP 1996, 14

19Eigene Darstellung des Gatekeeper-Modells nachD. Manning White,The „Gatekeeper“: A case study in the selection of news, in: Journalism Quarterly 22/1950, S. 384 ff.

20B. v. Eimeren,Internetnutzung Jugendlicher, in: Media Perspektiven, 2/2003, S. 75

21W. Schulz,Kommunikationsprozess, in: E. Noelle-Neumann/W. Schulz/J. Wilke, Fischer Lexikon - Publizistik/Massenkommunikation, 2000, S.165

22Kinder entwickeln erst ab dem 10 bzw. 11. Lebensjahr kognitive Fähigkeiten, die erforderlich sind, um Fiktionales von Non-Fiktionalem zu unterscheiden. Ausführlich dazu:K. Hopf,Zwischen Intendantenbefugnis und Zensurverbot: Jugendschutz in privaten Rundfunkangeboten in Bayern, ZUM 2002, 127