Einspruch! - Ralf Höcker - E-Book

Einspruch! E-Book

Ralf Höcker

0,0
9,99 €

oder
-100%
Sammeln Sie Punkte in unserem Gutscheinprogramm und kaufen Sie E-Books und Hörbücher mit bis zu 100% Rabatt.
Mehr erfahren.
Beschreibung

Der Höcker im Haus erspart den Anwalt – nicht ganz, aber doch fast… Dieses Handbuch gehört in jedes Buchregal. Denn es räumt auf mit populären Mythen rund um unser Rechtssystem und erspart Ihnen teure Missverständnisse und falsche Beschuldigungen. Denn auch wenn es nach wie vor auf jeder Baustelle zu lesen ist: Eltern haften NICHT für ihre Kinder. Blaulicht bedeutet NICHT automatisch Vorfahrt. Und man kann gekaufte Artikel auch OHNE Kassenzettel umtauschen. Solche und viele andere Irrtümer aus der Welt der Justiz behandelt Ralf Höcker in bewährt unterhaltsamer Manier in seiner Show »Einspruch!« – und in diesem Buch.

Das E-Book können Sie in Legimi-Apps oder einer beliebigen App lesen, die das folgende Format unterstützen:

EPUB
Bewertungen
0,0
0
0
0
0
0
Mehr Informationen
Mehr Informationen
Legimi prüft nicht, ob Rezensionen von Nutzern stammen, die den betreffenden Titel tatsächlich gekauft oder gelesen/gehört haben. Wir entfernen aber gefälschte Rezensionen.



Ralf Höcker

EIN§PRUCH!

DAS GROSSE BUCH DER RECHTSIRRTÜMER

Ullstein

Von Ralf Höcker sind in unserem Hause bereits erschienen:

Lexikon der Internetfallen Lexikon der Rechtsirrtümer Neues Lexikon der Rechtsirrtümer Das dritte Lexikon der Rechtsirrtümer Lexikon der kuriosen Rechtsfälle

Inhalt

Titelei
Titel
Bereits erschienen
Inhalt
Vorbemerkung
Einleitung
Arbeitswelt
Anspruch auf Abfindung
Arbeitslosengeld für Selbständige
Aushilfen und Festangestellte
Hitzefrei für Arbeitnehmer
Krankheit als Kündigungsgrund
Nebentätigkeitsverbote
Vertraulichkeit der Bewerbung
Zustimmung zur Kündigung
Familie
Beischlafpflicht in der Ehe
Ehe und Eigentum
Eheliche Treue
Elterliches Züchtigungsrecht
Eltern haften für ihre Kinder
Erbende Geschwister
Kredite für Kinder
Namenswahl
Nächtliches Ausgehverbot für Jugendliche?
Scheidung mit einem gemeinsamen Anwalt
Sterbehilfe
Testament auf Video
Testament aus dem PC
Trauung durch den Kapitän
Gastronomie
Eichstrich am Bierglas
Schmeckt nicht gibt’s nicht
Sippenhaft im Restaurant
Tischreservierungen
Toilettenbenutzung nur gegen Entgelt?
Zu schwache Cocktails
Gericht und Polizei
Anrede des Richters
Anruf frei bei Festnahme
Berufung und Revision
Durchsuchungsbefehl nötig?
Einspruch!
Festnahmerecht bei Straftaten
Miranda-Warnung
Pflichtverteidiger
Präzedenzfälle
Vorladung zur Polizei
Sammelklagen
Zeugnisverweigerungsrecht
Medien und geistiges Eigentum
GEZ und ihre Rechte
Gewährleistungsausschluss bei eBay
Ideenschutz
Impressumspflicht bei privaten Internetseiten
Internet und geistiges Eigentum
Meinungsfreiheit
Schleichwerbung
Öffentliches Recht
Ausweispflicht
Befehl ist Befehl
EU-Verordnung zum Krümmungsgrad von Gurken und Bananen
Notfälle im Ausland
Privatrecht
Arzttermin verpassen
Beschädigung geliehener Sachen
Dirnenlohn einklagbar?
Doktortitel Namensbestandteil?
Einschreiben
Finderlohn
Geschenkt ist geschenkt
Gewinnversprechen
Handtücher auf Liegestühlen, Jacken auf Barhockern
Kreuze als Unterschrift
Mahnung vor Zahlung
Münzannahmepflicht
Privatinsolvenz
Rücktritt vom Vertrag
Schriftform von Verträgen
Sperrmüllfledderei
Spielschulden und Wettschulden
Unverlangt zugesandt
Zutrittsrecht für Notdurftgeplagte?
Strafrecht
Abschließen des Autos
Anzeigepflicht bei Straftaten
Beamtenbeleidigung
Bierdeckel als Urkunde?
Drogenkonsum strafbar?
Duz-Verbot
Cannabis
Erste Hilfe am Unfallort
Fahrerflucht I
Fahrerflucht II
Kuppelei
Heimliche Tonbandaufnahmen
Kampfsportarten
Mord und Totschlag
Mundraub
Schwarzfahren strafbar?
Schwarzhandel mit Eintrittskarten
Spannen verboten?
Üble Nachrede
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht
Zechprellerei strafbar?
Straßenverkehr
Alkohol am Steuer verboten?
Alkoholtest
Ampeln »umgehen«
Angst vorm Blaulicht
Anhänger und Wohnwagen parken
Auffahrunfälle
Benutzungspflicht für Radwege?
Haltverbot, eingeschränktes
Handy am Steuer I
Handy am Steuer II
Handynummer als Abschleppschutz
Kinder als Fahrradfahrer
Lichthupe
Motor warm laufen lassen
Nebelscheinwerfer und Nebelschlussleuchte
Parklücken blockieren
Rechts überholen bei Stau
Reißverschlussverfahren
Trunkenheit im Straßenverkehr
Unfall: Immer die Polizei rufen?
Unnützes Hin-und-Herfahren
Verkehrserziehung mit der Hupe
Verbraucherfragen
Anfassen von Lebensmitteln verpflichtet zum Kauf?
Angemessener Vorrat an Sonderangeboten
Aufreißen von Verpackungen
Aufschrauben defekter Geräte
Bankgeheimnis
Beschädigte Pfandflaschen
Bezahlen mit 500-Euro-Schein?
Falsche Preisauszeichnung
300 Meter mit dem Taxi
Durchblättern verpflichtet zum Kauf?
Getränkeverbot im Fitnessstudio
Gewährleistung und Garantie
Haftung für die Garderobe
Gutscheine I: Einlöseberechtigung
Gutscheine II: Gültigkeitsfristen
Gutscheine III: Gutschrift statt Gewährleistung?
Kühlschrankkauf im Kleingedruckten
Maklerprovision
Nicht passende Kleidung als Reklamationsgrund?
Rechtsweg ausgeschlossen?
Reklamieren von selbstaufgebauten Möbeln
Reklamationen nur gegen Kassenbon?
Reparaturen und kein Ende?
Schäden in Supermärkten
Taschenkontrollen im Supermarkt
Taxischlange
Umtausch I: Reduzierte Ware
Umtausch II: Originalverpackung erforderlich?
Umtausch III: Keine Reklamation von CDs, DVDs, Computerspielen und benutzten Waren?
Umtausch IV: Wochenfrist bei Reklamationen?
Wohnen & Mieten
Fußbälle in Nachbars Garten
Grillen auf dem Balkon
Kaution »abwohnen«
Miet-Nebenkosten
Nachmieter
Nächtliches Baden und Duschen
Partylärm
Preise von Schlüsseldiensten
Untervermietung verboten?
Vorsicht! Bissiger Hund!
Zweitschlüssel für den Vermieter
Anmerkungen
Impressum

Vorbemerkung

Dieses Buch berücksichtigt Rechtsprechung und Schrifttum bis Januar 2010. Sollten Sie Hinweise, Änderungsvorschläge oder sonstige Anregungen zum Buch haben, ist Ihnen der Autor für eine Mitteilung dankbar.

RA Prof. Dr. Ralf Höcker, LL. M.

[email protected]

www.hoecker.eu

Einleitung

Der Name dieses Buches ist Programm. Wie die gleichnamige RTL-Sendung erhebt es »Einspruch« und soll aufräumen mit den häufigsten Rechtsirrtümern, denen wir täglich selbst oder bei anderen begegnen. Es enthält die wichtigsten Kapitel meiner drei ebenfalls bei Ullstein erschienenen Bücher Lexikon der Rechtirrtümer, Neues Lexikon der Rechtsirrtümer und Das dritte Lexikon der Rechtsirrtümer.

Ich gestehe, dass selbst ich als Rechtsanwalt bei weitem nicht frei von Irrtümern wie denen bin, die in diesem Buch behandelt werden. Ich habe zum Beispiel erst bei den Recherchen zu meinem ersten Lexikon der Rechtsirrtümer gelernt, dass es keine Pflicht gibt, ab 16 Jahren immer einen Personalausweis bei sich zu tragen. Als ich 16 wurde, erzählte man mir, dass ab jetzt für mich die »Ausweispflicht« gelte, und da sich auch jeder andere an diese »Pflicht« hielt, hatte ich keinen Grund, an ihrem Bestand zu zweifeln. Deshalb trug ich seither immer brav einen Personalausweis bei mir und tue es aus alter Gewohnheit bis heute – obwohl ich inzwischen weiß, dass ich noch nicht einmal verpflichtet bin, einen zu besitzen, geschweige denn, ihn immer dabei zu haben.

Das Beispiel zeigt, welche suggestive Kraft verbreitete juristische Fehlannahmen haben. Sie beeinflussen sogar Leute wie mich, die es eigentlich besser wissen (müssten). Ziel dieses Buches ist es, auch Sie zu einem solchen »Besserwisser« zu machen – wohlgemerkt: zu einem Besserwisser im positiven Sinne! Denn es geht mir keineswegs darum, paragraphenreitende Nörgler in ihrem Querulantentum zu unterstützen.

Meine Botschaft ist eine andere: Nehmen Sie vermeintliche juristische Wahrheiten nicht als gegeben hin. Stellen Sie sie in Frage und auf die Probe. Nur weil Ihnen beispielsweise jedermann erzählt, dass Sie aus einem Mietvertrag herauskommen, wenn Sie nur drei Nachmieter stellen, muss das noch lange nicht stimmen.

In diesem Sinne: Bewahren Sie sich einen kritischen Geist!

Mit den besten Grüßen

Ihr

Arbeitswelt

Anspruch auf Abfindung

Irrtum:

Wer als Arbeitnehmer gekündigt wird, hat einen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung.

Richtig ist:

Einen allgemeinen gesetzlichen Abfindungsanspruch gibt es nicht.

»Mir wurde gekündigt. Wie viel Abfindung steht mir jetzt zu, Herr Rechtsanwalt?«

Seit Jahrzehnten werden Anwälte für Arbeitsrecht mit diesem klassischen Mandanten-Missverständnis konfrontiert. Immer wieder müssen Anwälte gekündigten Arbeitnehmern erklären, dass sie grundsätzlich gar kein Geld verlangen können, wenn sie entlassen werden. Denn bis 2003 gab es in Deutschland überhaupt keinen gesetzlichen Abfindungsanspruch. Wer unberechtigt gekündigt wurde, hatte nur die Wahl, entweder die Kündigung zu akzeptieren oder Kündigungsschutzklage zu erheben. Vor Gericht einigte man sich dann in der Praxis tatsächlich häufig auf eine Abfindung. Im Gegenzug nahm der Arbeitnehmer seine Klage zurück. Der Arbeitgeber kaufte sich also sozusagen von dem Arbeitnehmer frei.

2004 wurde das Kündigungsschutzrecht reformiert. Der Gesetzgeber mag sich dabei ursprünglich einmal gedacht haben: »Wenn sowieso alle glauben, dass es einen gesetzlichen Abfindungsanspruch gibt, dann können wir ihn auch einführen.«

Es wurde also ein erster Gesetzesentwurf erarbeitet, nach dem alle Arbeitnehmer, die aus betrieblichen Gründen gekündigt werden, künftig tatsächlich einen einklagbaren Anspruch auf Abfindung bekommen sollten. Beschlossen wurde letztlich jedoch etwas ganz anderes.

Heute gibt es zwar einen Abfindungsanspruch. Er gilt jedoch erstens nur bei betriebsbedingten Kündigungen und zweitens nur, wenn der Arbeitgeber in der Kündigung ausdrücklich darauf hinweist, dass der Arbeitnehmer eine Abfindung beanspruchen kann, wenn er die Frist für die Einreichung einer Kündigungsschutzklage verstreichen lässt. Diese Frist endet drei Wochen, nachdem die Kündigung dem Arbeitnehmer zugegangen ist. Weist der Arbeitgeber nicht auf dieses Recht hin, dann besteht es auch nicht.

Lesen Sie weiter in der vollständigen Ausgabe!

Lesen Sie weiter in der vollständigen Ausgabe!

Lesen Sie weiter in der vollständigen Ausgabe!

Lesen Sie weiter in der vollständigen Ausgabe!

Lesen Sie weiter in der vollständigen Ausgabe!

Lesen Sie weiter in der vollständigen Ausgabe!

Lesen Sie weiter in der vollständigen Ausgabe!

Lesen Sie weiter in der vollständigen Ausgabe!

Lesen Sie weiter in der vollständigen Ausgabe!

Lesen Sie weiter in der vollständigen Ausgabe!

Lesen Sie weiter in der vollständigen Ausgabe!

Lesen Sie weiter in der vollständigen Ausgabe!

Lesen Sie weiter in der vollständigen Ausgabe!

Lesen Sie weiter in der vollständigen Ausgabe!

Lesen Sie weiter in der vollständigen Ausgabe!

Lesen Sie weiter in der vollständigen Ausgabe!

Lesen Sie weiter in der vollständigen Ausgabe!

Lesen Sie weiter in der vollständigen Ausgabe!

Lesen Sie weiter in der vollständigen Ausgabe!

Lesen Sie weiter in der vollständigen Ausgabe!

Lesen Sie weiter in der vollständigen Ausgabe!

Lesen Sie weiter in der vollständigen Ausgabe!