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Ein Kind wird weggelockt, ein Millionenerbe tagelang im Keller eingesperrt, ein Flugzeug zur Kursänderung gezwungen … Entführungen gehören zu den spektakulärsten Verbrechen überhaupt. So unterschiedlich die Täter vorgehen, so vielfältig sind ihre Motive: finanzielle, sexuelle, politische, persönliche. Erstaunlich: es trifft viel mehr Menschen, als man vermutet. Der bekannte Krimiautor Stefan Ummenhofer hat Fälle mit deutschen Opfern zusammengetragen, die durch Raffinesse, Banalität oder Grausamkeit verblüffen. Er beleuchtet die Hintergründe, ordnet ein, fragt nach. 40 Verbrechen, Hunderte Opfer, unzählige Täter − diese erste umfassende Publikation zu außergewöhnlichen Entführungsfällen wartet mit spannenden und teils bislang unbekannten Details auf.
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Seitenzahl: 229
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Stefan UmmenhoferEntführt und verloren?Spektakuläre Fälle von Menschenraubund Geiselnahme
Stefan Ummenhofer
Spektakuläre Fälle
von Menschenraub
und Geiselnahme
Bibliographische Information der Deutschen Nationalbibliothek:Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation inder deutschen Nationalbibliographie; detaillierte bibliographischeAngaben sind im Internet über http://dnb.ddb.de abrufbar.
© Militzke Verlag GmbH,
Leipzig 2015 Lektorat: Caren Fuhrmann
Umschlaggestaltung: Antje Lippold, unter Verwendung eines Fotos von chuntise / istockphoto
Layout und Satz: Ralf Thielicke
Schrift: Sabon LT
ISBN: 978-3-86189-859-7 (Buch)ISBN: 978-3-86189-972-3 (E-Book)
Besuchen Sie uns im Internet unter: www.militzke.de
Sie gehören zu den spektakulärsten Verbrechen überhaupt – Entführungen.
Das hat unterschiedlichste Gründe. Mit offenem Ausgang ziehen sie sich mitunter über einen längeren Zeitraum hin. Gelegentlich sind prominente Menschen davon betroffen.
Und: Immer wieder haben Entführer gezielt die Öffentlichkeit gesucht und ausgenutzt, um an ihr Ziel zu gelangen.
Entführungen haben also einen hohen „Nachrichtenwert“.
Die Opfer sind meist schnell vergessen. Sie leiden oft ihr gesamtes Leben unter dem Trauma. Ebenso ihre Angehörigen, die in der Zeit der Ungewissheit mitunter unvorstellbare seelische Erschütterungen erfahren.
Früher wurde rechtlich unter einer Entführung ausschließlich eine Vorgehensweise bezeichnet, bei der Frauen betroffen waren und der Täter (außereheliche) sexuelle Motive hatte. Heutzutage gehören zu Entführungsdelikten im deutschen Strafrecht sowohl (erpresserischer) Menschenraub, Geiselnahme, Entziehung Minderjähriger sowie Verschleppung.
Im kriminalistischen Sinne ist Entführung allerdings nicht mit Geiselnahme zu verwechseln. Bei einer Entführung ist der Aufenthaltsort des Opfers im Allgemeinen nicht bekannt, bei einer Geiselnahme hingegen sehr wohl. Und: Während bei einer Geiselnahme das Opfer mehr oder weniger zufällig zu einem solchen wird, ist es bei einer Entführung gemeinhin vorher dazu bestimmt worden.
Entführungen gibt es fast seit Menschengedenken – und relativ früh auch schon systematisch.
Im 17. Jahrhundert wurden Minderjährige von Kriminellen entführt und dann als billige Arbeitskräfte in die Kolonien verkauft. Doch bereits aus der Zeit davor sind Fälle aktenkundig belegt.
Ein berühmtes historisches Beispiel ist der „Altenburger Prinzenraub“, der bis heute in Thüringen Gegenstand szenischer Darbietungen ist. Er zeigt: Auch vor 550 Jahren wurden schon Kinder gekidnappt, um Geld zu generieren. Nur die Folgen für die Täter waren damals gravierender – gleich mehrere Todesurteile wurden vollstreckt.
Der konkrete Fall: Drei schwarz vermummte Täter überwinden in der Nacht zum 8. Juli 1455 mit einer Strickleiter die Mauern des Altenburger Schlosses und rauben die Prinzen Ernst (14 Jahre) und Albrecht (11), Söhne des Kurfürsten Friedrich II. zu Sachsen, genannt Friedrich der Sanftmütige.
Die Täter: Ritter Kunz von Kauffungen, ehemaliger Kommandant des Schlosses und auf Seiten Friedrichs II. am Sächsischen Bruderkrieg 1446–1449 beteiligt. Dort war er in Gefangenschaft geraten und hatte sich gegen die Zahlung von bis zu 4.000 Gulden freigekauft. Als Komplizen an der Entführung waren Wilhelm von Mosen und Wilhelm von Schönfeld, Feinde des Kurfürsten Friedrich II., beteiligt.
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