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Erben und Vererben sind mehr als nur juristische Akte – sie sind tief verwoben mit Emotionen, familiären Konflikten und gesellschaftlichen Vorstellungen von Gerechtigkeit. Der Autor, DDr. Hubert Niedermayr, ist Rechtsanwalt und Erbrechts-Experte, er gibt Einblick in echte Fälle aus seiner Praxis: tragische, absurde, aber auch lehrreiche Erbschaftsstreitigkeiten. Dieses Buch verbindet fundierte rechtliche Expertise mit fesselnden Fallgeschichten und zeigt, wie man typische Erbkonflikte vermeiden oder lösen kann. Es richtet sich an Erblasser, Erben und alle, die sich mit dem Thema vorausschauend befassen wollen, und enthält wertvolle Tipps aus der Praxis. - Die größten Irrtümer über das Erbrecht - Was das Testament wirklich regelt – und was nicht - Die Psychologie des Erbens – Recht trifft auf Emotion - Die größten rechtlichen Fallstricke – und wie man mit ihnen umgeht - Konflikte vermeiden und lösen – Strategien für ein faires Erbe - Mediation statt Gericht – Wann sich Streiten wirklich lohnt
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Seitenzahl: 271
Veröffentlichungsjahr: 2026
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Erben und Vererben sind mehr als nur juristische Akte – sie sind tief verwoben mit Emotionen, familiären Konflikten und gesellschaftlichen Vorstellungen von Gerechtigkeit.
Der Autor, DDr. Hubert Niedermayr, ist Rechtsanwalt und Erbrecht-Experte, er gibt Einblick in echte Fälle aus seiner Praxis: tragische, absurde, aber auch lehrreiche Erbschaftsstreitigkeiten.
Dieses Buch verbindet fundierte rechtliche Expertise mit fesselnden Fallgeschichten und zeigt, wie man typische Erbkonflikte vermeiden oder lösen kann.
Es richtet sich an Erblasser, Erben und alle, die sich mit dem Thema vorausschauend befassen wollen, mit vielen wertvollen Tipps aus der Praxis.
DDr. Hubert Niedermayr, MBA MMA ist seit 2006 als Rechtsanwalt tätig (www.nrg.gmbh). Studienabschlüsse: Mag.Dr.iur., MBA, MA Philosophie, Dr.phil..
Sein umfassender Hintergrund erlaubt einen Blick über den juristischen Tellerrand hinaus und ermöglicht kreative Zugänge zu komplexen Fragestellungen.
Zahlreiche Medienauftritte als Rechtsexperte im deutschsprachigen Raun (ORF, Puls4, RTL, SAT.1, n-tv und Print).
1. Auflage 2026
© 2026 Carl Ueberreuter Verlag GmbH
Frankgasse 4 | 1090 Wien
ISBN 978-3-8000-7924-7
eISBN 978-3-8000-8095-3
Alle Rechte vorbehalten. Der Verlag behält sich das Text- und Data-Mining nach dem Urheberrecht vor, was hiermit Dritten ohne Zustimmung des Verlages untersagt ist. Das Werk darf – auch teilweise – nur mit Genehmigung des Verlages wiedergegeben werden.
Covergestaltung und Satz: Lisa Wilfinger | Carl Ueberreuter Verlag
Lektorat: MMag. Marie-Therese Pitner
Druck und Bindung: Finidr s.r.o., Cesky Tesin
www.ueberreuter.at
Einleitung
Erben ist menschlich - über das Erbe zu streiten allerdings auch
Erben ist Zukunft
Das Testament, die letzte Botschaft eines Menschen an die Nachwelt
Uninformiertheit ist im Erbrecht besonders teuer
Was Sie in diesem Buch erwartet
Was das Testament wirklich regelt – und was nicht
Die größten Irrtümer über das Erbrecht
Warum ein Erbschaftsstreit – Blut ist doch dicker als Wasser?
Die Psychologie des Erbens: Warum es Streit gibt
Familienbande stehen über allem – oder auch nicht
Fallbeispiel 1: Der verlorene Sohn taucht wieder auf
Erbschaften als Liebesbeweis?
Fallbeispiel 2: Die böse Mutter und das überholte Testament
Recht trifft auf Emotion – ein explosiver Mix
Fallbeispiel 3: Der Millionär, der mit seiner Familie bricht
Zusammenfassung
Die größten rechtlichen Fallstricke – und wie man sie vermeidet
Die Tücken eines fehlerhaften Testaments
Fallbeispiel 4: Die „Handschrift-Falle“
Form und Inhalt – was zählt und was geschieht, wenn Fehler passieren
Fallbeispiel 5: Die hinterbliebene Lebensgefährtin
Patchwork-Familien und die neue Erbrechts-Realität
Fallbeispiel 6: Der Erbstreit, der eine Familie zusammenführt – und doch spaltet
Zusammenfassung
Konflikte vermeiden bzw. lösen – Strategien für ein faires Erbe
Mein letzter Wille … Das letzte Wort aber haben die Erben
Fallbeispiel 7: Das Millionenerbe, von dem nichts zu bleiben droht
Kluge Vorsorge oder doch beschwerliche Nachsorge?
Fallbeispiel 8: Der Bauer, die Frau – und die erwartungsvollen Hoferben
Der Fluch der viele Testamente
Fallbeispiel 9: Der wohlmeinende Gentleman, der es allen recht machen will
Zusammenfassung
Ihr Erbe, Ihre Entscheidung – aber treffen Sie sie klug!
Die fünf goldenen Regeln für ein konfliktfreies Testamen
Wann Sie professionelle Hilfe in Anspruch nehmen sollten
Ein Blick in die Zukunft des Erbens
Erben in Harmonie –
HeirBalance
Erben ist Terror –
LegacySword
Fußnoten
„Was sagen Sie? Kann das denn sein?“ Erschöpft sinkt der junge Mann, der diese Worte äußert, zurück in den Stuhl. Soeben ist er aufgesprungen, weil ihm sein Anliegen offenbar sehr nahegeht. Er will und kann nicht begreifen, was da vor sich geht.
Was ist passiert? Das versuche ich zu klären. Es ist ein Erstgespräch mit diesem Mandanten und ich erkenne schon in den ersten Minuten, dass es sich hier um alles andere als einen typischen Erbrechtsfall handelt. Das erkenne ich nicht nur an der Aufregung, der Vehemenz, mit der er sich erklärt – die sind nur zu verständlich, geht es doch beim Erben meistens um Tod und Verlust eines Angehörigen –, sondern vor allem auch am Inhalt, der tatsächlich schier unglaublich ist.
„Meine Tante hatte ALS.“ Mein Gott, nein! Eine schreckliche Krankheit – Amyotrophe Lateralsklerose bedeutet fortschreitenden Verfall, zunehmende Lähmung. Ich denke an den berühmten britischen Physiker Stephen Hawking, der nach jahrelangem Leiden zuletzt nur noch mit Augenbewegungen kommunizieren konnte.
„Ja, ALS.“ Der mir gegenüber Sitzende bemerkt meine schockierte Reaktion. „Sie hat Tag und Nacht Hilfe gebraucht. Sie wurde immer schwächer. Und ihr Bruder hat das ausgenutzt. Eiskalt und berechnend.“
„Bitte versuchen Sie, mir zu helfen“, wende ich mich an den Mandanten. „Ich muss das verstehen – ist die Tante verstorben?“ Der Angesprochene nickt. Mir wird klar, dass ihm die Verstorbene sehr viel bedeutet haben muss.
„Sie ist kurz vor Weihnachten gestorben. Sie wollte das Fest unbedingt noch erleben. Aber leider ist es nicht mehr dazu gekommen.“
„Wissen Sie: Hatte Sie ein Testament?“
„Eines?“ Ich spüre den Emotionspegel wieder steigen. „Eines? Gleich mehrere! Das ist ja das Problem.“ Mein Gegenüber atmet ernüchtert aus. „Ihr Bruder hat sie schon seit Monaten bedrängt, sie solle ihm alles überschreiben. Das wollte sie nicht. Sie hat sich, solange sie noch die Kraft dazu hatte, dagegen gewehrt. Sie war bei Rechtsanwälten, Notaren. Sie hat allen gesagt, zu denen sie noch Kontakt hatte, dass der Bruder auf gar keinen Fall etwas bekommen soll. Aber irgendwann sind ihre Kräfte dann geschwunden …“
Ich stelle mir das lebhaft vor: Eine an sich stolze, selbstbewusste, selbstbestimmte Frau, so mein rasch gewonnener Eindruck, die von einer fatalen Krankheit ausgezehrt wird. Und der Bruder … Wenn das nur im Ansatz stimmen sollte, dann sind eiskalt und berechnend vielleicht noch zurückhaltende Charakterisierungen.
„Sie hat bis zuletzt eine große Landwirtschaft besessen. Natürlich, bewirtschaften konnte sie die schon jahrelang nicht mehr. Aber bis zur Krankheit war das ihr ganzer Lebensinhalt. Und ich war als Hoferbe vorgesehen. Ich habe dort mehr als zehn Jahre gearbeitet. Und am Schluss hatte ich das alles gepachtet.“ Und er fährt fort: „Und jetzt? Jetzt soll das alles umsonst gewesen sein? Nur weil dieser … [Kraftausdrücke will ich hier nicht zitieren] keinen Anstand hat und nur aufs Geld aus ist.“
Es stellt sich Folgendes heraus: An sich hatte die Tante schon alles geregelt. Sie war beim Notar gewesen, der Neffe war dabei. Das Testament hat vorgesehen, er solle alles erben. Und der Bruder nichts. Jahrelang hatte sie sich von diesem schlecht behandelt gefühlt, jahrelang hatte er ihr den Eindruck gegeben, weniger wert zu sein als er. Es wäre schon eine Frechheit gewesen, dass sie den Hof von den Eltern geerbt hat. Das sei nicht mit rechten Dingen zugegangen. Also hat sie ihn enterbt. An sich verständlich, nicht?
Allein: Just zwei Tage vor ihrem Tod ist es tatsächlich dazu gekommen, dass sie noch ein handschriftliches Testament geschrieben hat. Ein anderes, ein so ganz anderes. Plötzlich war der Bruder als Alleinerbe vorgesehen. Und in dieser Konstellation, so muss ich den vor mir sitzenden Neffen aufklären, würde er nichts bekommen – vorausgesetzt, das Testament „hält“.
„Sie hat noch am Tag vor dem Tod einem Nachbarn gesagt, sie hätte einen Blödsinn gemacht. Sie wollte das nicht. Der hat sich nicht ausgekannt. Für mich hat das dann aber schon Sinn ergeben.“ Der Neffe schluckt. „Und sie konnte das Testament nicht mehr ändern, weil sie dann zusammengebrochen ist und ins Krankenhaus musste. Und dort ist sie gestorben.“
Jeder Todesfall ist tragisch. Manchmal aber weckt er auch Hoffnungen: auf Besitz, Geld, Eigentum. Denn ein Mensch, der stirbt, hinterlässt etwas. Oft eine Lücke, gelegentlich ein Vermögen.
In Österreich sterben jedes Jahr rund 90.000 Menschen.1 In all diesen Fällen stellt sich die Frage, wem dasjenige, was der Verstorbene besaß, zukommen soll. Hat der Erblasser das zu Lebzeiten geregelt, scheint die Sache klar. Etwa ein Drittel aller erwachsenen Österreicher haben sich dazu entschieden, ein Testament zu verfassen.2 Das ist auch verständlich: Denn was liegt näher, als selbst darüber bestimmen zu wollen, was nach meinem Tod mit dem, was ich geschaffen habe, was mir wichtig war, was von mir bleibt, geschehen soll?
Im Jahr 2024 wurden im Bundesgebiet ca. 21 Milliarden Euro vererbt. Für 2025 werden bis zu 40,8 Milliarden Euro an Erbschaftsvolumen prognostiziert. Beachtliche Zahlen, meinen Sie nicht? Und es ist nicht nur diese schier unglaubliche Zahl, die verblüfft. Auch wenn das durchschnittliche Erbe 2024 bei etwa 20.000 Euro lag und für 2025 auf etwa 33.000 Euro geschätzt wird, liegt der Mittelwert bei rund 150.000 Euro.3 Das ist je nach Gegend schon ein Wochenendhaus im Grünen. Dieser Mittelwert gibt an, welche Summe genau in der Mitte der vererbten Beträge liegt. Die Hälfte der ausbezahlten Erbteile liegt darunter, die Hälfte darüber.
Wirklich bedeutend aber sind die oberen 10 %. Sie erben im Durchschnitt 300.000 Euro und mehr.4 Haus- bzw. Wohnungseigentum – oder doch nur ein Mittelklassewagen? Das ist die Bandbreite, innerhalb der wir uns im Schnitt bewegen.
Diese Zahlen zeigen, dass es oft wirklich um etwas geht. Und das ist nur die finanzielle Komponente.
Wer weise mit seinem Vermögen umgeht, denkt natürlich auch an die Zukunft. Wer verantwortungsvoll ist, denkt an seine Nachkommen. Denn was nach meinem Tod von mir bleiben soll, kann ich ganz wesentlich bestimmen. Ich kann verfügen, wer was unter welchen Bedingungen wann bekommen soll. Ich kann nach meinen eigenen Maßstäben für Gerechtigkeit sorgen – natürlich immer innerhalb der Schranken des Gesetzes.
Und hier sind wir schon beim wichtigen Stichwort: dem im Gesetz geregelten Pflichtteilsrecht. Es ist in Österreich nämlich grundsätzlich nicht möglich, sein gesamtes Vermögen nur einer oder mehreren bestimmten Personen zu vermachen, leibliche Angehörige aber auszuschließen. Ehemann, Ehefrau und Kinder müssen etwas bekommen, sie dürfen nicht leer ausgehen. Das nennt man die Pflichtteile. Verpflichtend ist daher ein Teil der Erbmasse an diese Personen abzugeben. Dass damit nicht jeder – vor allem diejenigen, die eigentlich nach dem Willen des Verstorbenen erben sollten – einverstanden sein wird, liegt auf der Hand.
Erben ist menschlich. Über das Erbe zu streiten allerdings auch. Schätzungen zufolge ziehen rund 10 % aller Todesfälle juristische Streitigkeiten über das Erbe nach sich.5 Das bedeutet pro Jahr Zigtausende gerichtliche Auseinandersetzungen vor den Bezirks- und Landesgerichten. Wenn es in die Instanzen gehen sollte, auch vor den Oberlandesgerichten – und schließlich vor dem Obersten Gerichtshof, der in den ehrwürdigen Hallen des Wiener Justizpalasts amtiert, in dem Justitia über den weltlichen Dingen thront. Richter haben dann die Ehre, in solchen Streitigkeiten Recht sprechen zu müssen.
Und es macht nicht den Anschein, als würde die Zahl in Zukunft abnehmen, denn: Der Wandel unserer Gesellschaft schreitet voran. Patchwork-Familien schaffen bis vor Kurzem noch ungeahnte neue Realitäten. Ein Vater mit zwei Kindern aus erster Ehe heiratet eine dreifache Mutter, die ihre Kinder ebenfalls in die neue Ehe mitbringt. Glücklich leben alle zusammen. Friede, Freude, Eierkuchen. Was alles wie eitel Sonnenschein wirkt, droht beim Tod eines Ehepartners auseinanderzufallen: Wer darf erben? Alle Kinder – oder nur die eigenen, unmittelbar blutsverwandten?
Die Familienstrukturen sind daher ungleich komplexer als noch vor wenigen Jahren. Früher war die Sache klar: Die Kinder erben von den verstorbenen Eltern. Heute ist das allerdings viel verworrener: Welche Kinder von welchen Eltern? Stiefkinder, Patchwork-Enkel, Lebenspartner und vormalige Lebensgefährten beanspruchen alle ihr Recht.
All das ist eingebettet in einen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Trend, der die altbekannte Welt unumkehrbar umwälzt. Die berühmte Generation der Babyboomer tritt ab – und hinterlässt Immobilien, Vermögen, Unternehmen. Noch nie in der Menschheitsgeschichte ist es einem derart großen Teil der Bevölkerung in wenigen Jahrzehnten gelungen, Vermögen aufzubauen und zu sichern. Für die Generation meiner Eltern, die nun in den Ruhestand tritt oder der das unmittelbar bevorsteht, war es selbstverständlich, schon mit 20, 25 Jahren in Liegenschaftseigentum zu investieren. Vielleicht ein Haus zu bauen, eine Eigentumswohnung zu finanzieren. Etwas, das für die nun junge Generationen ausgeschlossen erscheint. Vermögensaufbau für die heute Heranwachsenden bedeutet Hoffnung auf eine Erbschaft, nicht wie früher: Überstunden, sparen, investieren. Erbschaften haben daher eine ganz andere wirtschaftliche Bedeutung als früher.
Gleichzeitig gibt es Faktoren, die erbrechtliche Auseinandersetzungen noch zusätzlich befeuern: Patchwork-Familien mit ihren vielschichtigen Interessenlagen haben wir bereits erwähnt. Dazu kommt die allgemein steigende Lebenserwartung – und mit ihr oft jahrzehntelange Pflegebedürftigkeit. Schuld und Dankbarkeit sind hier wichtige Elemente des Empfindens, während familiäre Verantwortung, Anspruch und Abgeltung für das Recht entscheidend sind. „Wer pflegt mich einmal, wenn ich gebrechlich bin? Soll er/sie dann das ganze Erbe bekommen?“ auf der einen und „Bin ich, wenn ich als Erbe vorgesehen bin, tatsächlich dazu verpflichtet, rund um die Uhr zur Pflege da zu sein? Was ist, wenn ich das nicht will oder nicht kann?“ auf der anderen Seite lauten hier die immer wieder gleichen Fragen.
Immobilienvermögen, ein Markenzeichen der Generation der Babyboomer, bindet Kapital. Es ist nicht so einfach zu teilen. Und auch wenn man sich im Erbenkreis über die Aufteilungsquoten einig ist, fällt die Finanzierung oft schwer. Es ist nicht einfach, als junger, noch wenig kreditwürdiger Mensch, der gerade das eigene Leben und vielleicht das der wachsenden eigenen Familie finanzieren kann, noch Sicherheiten zur Verfügung zu stellen und Rückzahlungen zu bedienen, um andere auszubezahlen.
Auch die Familienbande selbst ändern sich. Sie haben eine andere Qualität als früher. Noch vor wenigen Jahrzehnten war es nicht unüblich, dass zwei, oft sogar drei oder vier Generationen unter einem Dach gelebt haben. Das ist heutzutage eine fast undenkbare Ausnahme geworden. Der Trend geht in Richtung Individualisierung, Verwirklichung der eigenen Lebensträume. Das macht solidarische Lösungen im Familienkreis schwieriger.
Wir alle wissen, dass eine Generation schon einen riesigen Unterschied dabei machen kann, was man für richtig und für falsch hält. Streitigkeiten zwischen Übergebern (meist Eltern/Schwiegereltern) und Übernehmern (meist Kinder/Schwiegerkinder) von Wohnobjekten, die man gemeinsam bewohnt, stehen daher auch an der gerichtlichen Tagesordnung. „Warum sind die Kinder so undankbar? Ich habe ihnen doch alles geschenkt – und nun lassen sie mich links liegen!“ konkurriert dann oft mit „Warum lassen mich die Eltern nicht mein eigenes Leben führen? Warum müssen sie mir immer dreinreden?“ Berechtigte Fragestellungen, jede einzelne für sich, zweifellos. Aber aus der Perspektive des jeweils anderen sind sie oft unverständlich. Manchmal hilft ein klärendes Gespräch. Oft sind die Fronten allerdings so verhärtet, dass ein Richter Recht sprechen muss.
Deswegen wird kompetente rechtliche Beratung immer wichtiger. Das österreichische Erbrecht, in den letzten Jahren modernisiert, geht in seinen Grundzügen auf die kaiserlichkönigliche Monarchie zurück. Gerade der Pflichtteilsgedanke ist unmittelbar auf die legendäre österreichische Kaiserin Maria Theresia und ihren Sohn, den Reformator Josef II., zurückzuführen. Die Idee, dass auch nicht erstgeborene Kinder einen Anspruch auf das Erbe haben sollten, war damals wirklich revolutionär. Auch Töchter sollen einen Anspruch haben? Mon Dieu! Ich bitte Sie! Die Welt steht nimmer lang …
Die Habsburgermonarchie war auch durch kluge Heiratspolitik zu beeindruckender Größe angewachsen. „Tu, felix Austria, nube!“ – „Du, glückliches Österreich, heirate!“ war denn auch der Leitspruch dieser Dynastie. Ein Pflichtteilsrecht könnte zu empfindlichen Zerwürfnissen führen und dazu, Vermögen auseinanderzureißen.
Aus dem landwirtschaftlichen Bereich kennen wir diese tief sitzenden Ängste noch heute. Wollen alle drei Kinder ihren Anteil vom Betrieb, der das Erbe darstellt, würde es diesen schwer belasten. Wie sollte der Hoferbe weiterhin erfolgreich wirtschaften, wenn er Kredite aufnehmen und den Betrieb belasten muss, um Ansprüche auszuzahlen?
Doch niemand soll auf der Strecke bleiben. Keine Kinder, keine Witwe, kein Witwer. Darum Pflichtteile als Bürgerpflicht. Im Einzelnen ist die rechtliche Regelung allerdings ziemlich kompliziert. Gerade deswegen sollte man in diesem Bereich rechtliche Unterstützung in Anspruch nehmen.
Das ist aber nicht alles. Der rasche gesellschaftliche Wandel mit geänderten Sozialstrukturen wird im Erbrecht berücksichtigt. Das Recht weist den Berechtigten Ansprüche (also: Geld) zu. Aber es gibt noch einen weiteren Bereich, der in der Praxis von erheblicher Bedeutung ist, mit der Sprache des Rechts aber nicht richtig zu fassen ist:
Geld ist zweifellos wichtig, es schmiert den Motor der Welt. Money talks, lehrt uns die Geschichte. Aber wir dürfen den Tod eines Menschen nicht allein mit Dollarzeichen in den Augen betrachten. Hier spielt viel mehr mit: Wünsche, Hoffnungen, aber auch Ängste. Was wird nach meinem Tod geschehen? Wem bin ich verantwortlich und wie weit reicht diese Verantwortung? Wer „verdient“ meine Zuwendung, wer nicht? Und schon im Vorfeld spielen oft Gedanken eine Rolle, die über die nächsten Jahre des Lebens entscheiden sollen: Wer wird mich einmal pflegen, wenn ich Hilfe brauche? Wie kann ich mich absichern, diese auch zu bekommen?
Wir können also sagen: Der Verstorbene will mit seinem Erbe der Welt eine Botschaft hinterlassen. Wenn wir die nur immer richtig verstehen könnten! Und da wir das nicht immer können, stülpen wir dem nur allzu gern eine emotionale Komponente über: Wer mehr erbt, wurde vom Erblasser auch mehr geliebt. Wer weniger bekommt, hat sich nur weniger Liebe verdient. Und wer gar nichts erben soll, ist verdächtig. Da muss es doch „etwas gegeben haben“, heißt es dann oft. Der Erblasser wird sich doch etwas dabei gedacht haben, eine Enterbung spricht man doch nicht ohne Grund aus!
Das Erbe zu klären, bedeutet daher auch: Anerkennung zu verteilen. Liebe. All die alten, oft nur notdürftig verheilten Wunden werden wieder aufgerissen, nicht gesagte Wahrheiten plötzlich Thema.
Der Vater, der Tyrann, vor dem sich alle gefürchtet haben – und der doch fürsorglich gepflegt wurde, als er sich, dement und hinfällig, nicht mehr selbst helfen konnte. Mit seinem Tod bricht alles auf: Die verbleibende Familie, nun ohne die übermächtige Belastung der Pflege, hat plötzlich Luft zum Atmen – und Zeit zum Nachzudenken. Familiäre Rollen, die sich oft über Jahrzehnte eingespielt haben, werden plötzlich ganz neu verteilt. Interessante Dynamiken entstehen. Der Sohn, der schon 30 Jahre lang keinen Kontakt mehr zum Vater gehabt hat, spielt plötzlich die Hauptrolle. Er beansprucht seinen Anteil. Er, gerade er! So klagt dann oft das Umfeld, voller Unverständnis über diese Unverfrorenheit. Er hat den Vater doch im Stich gelassen!
Das sind die Ingredienzen, die eine kräftige Brühe ergeben. Entschlossen verrührt, gewürzt mit einer deftigen Prise Emotion, ergeben sie ein Gebräu, das manchmal explosiver nicht sein könnte. Selbstsicherheit wird dann mit Hartnäckigkeit konfrontiert, die Gewissheit, die eigentliche Familie des Verstorbenen zu sein, mit stolzer Selbstbehauptung, die ihr Abstammungsrecht beansprucht.
Dann landen solche Fälle als Erbstreit bei Gericht. Manchmal scheint der familiäre Gedanke zu überwiegen. Oder es ist die Vernunft. Dann findet man eine Einigung, mit der im besten Fall alle auch in Zukunft leben können. Oft aber ist das nicht möglich. Verletzungen aus der Vergangenheit kommen hoch und schnüren die Kehle zu. Während wir den Vater gepflegt haben, hat er sich nie anschauen lassen. Nein, der darf nichts bekommen! Innerlich verhärtet, kann man, will man nicht mit der Gegenseite reden. So eskaliert der Prozess. Und es passiert das, was erfahrene Gerichtspersonen nur allzu gut kennen: Immer weitere Zeugen werden aufgeboten, immer weitere Sachverständigengutachten eingeholt. Man verlässt sich auf die erhoffte letztgültige, alles entscheidende gerichtliche Gerechtigkeit – nur um am Ende allzu oft zu erkennen, dass es eine absolute Gerechtigkeit auf Erden nicht geben kann. Gerichtsprozesse enden mit Beschlüssen oder Urteilen; selten jedoch werden diese von allen Beteiligten als gerecht und fair anerkannt.
Familien zerbrechen, Vermögen werden vernichtet, Lebenswerke stürzen ein – nur weil niemand die Spielregeln versteht.
Erben betrifft nicht nur das Recht. Das sei nochmals festgehalten, weil es so ungeheuer wichtig ist. Zumindest genauso viel ist es gelebte Psychologie. Psychologische Aspekte manifestieren sich in aller Deutlichkeit nicht nur in der manchmal schwül-drückenden Atmosphäre eines Gerichtssaals, sondern auch am Familientisch. Nachts, wenn man sich im Bett wälzt und nicht einschlafen kann. Oder in meinem Büro.
Als langjähriger Erbrechtsanwalt und TV-Experte weiß ich: Findet man den richtigen Ton, liegt eine günstige Lösung in Reichweite. Ein offener, sympathischer Gesichtsausdruck, eine freundliche Begrüßung der Gegenseite – und alles ist möglich, und das oft schneller als erwartet. Wird allerdings die falsche Saite zum Schwingen gebracht, kann das fatal enden. Ein falsches Wort, ein Verziehen der Mundwinkel zum falschen Zeitpunkt – und die letzte Gesprächsbereitschaft der Gegenseite ist erloschen. Abscheu verstärkt dann kalte Entschlossenheit. Und dann wird gekämpft bis zum tatsächlich letzten Blutstropfen, es fließen Blut, Schweiß und Tränen. Jetzt erst recht!
Und dann ist der wichtige Aspekt, um den es auch und gerade gehen sollte, völlig in den Hintergrund gedrängt: Wie kann ich in Zukunft meiner Familie noch respektvoll in die Augen schauen? Wie können wir, Fleisch und Blut des Verstorbenen, in Zukunft noch miteinander reden?
Wir Menschen meinen oft, all unsere Entscheidungen wären vernünftig. Wenn wir uns für etwas entscheiden, dann wägen wir alle Argumente, die dafür und dagegen sprechen, sorgfältig gegeneinander ab. Und wir entscheiden dann aufgrund der Überzeugung, das für uns Richtige zu wählen.
So meinen wir. Leider ist diese Annahme falsch, wie uns die Psychologie lehrt. Der Großteil der Entscheidungen wird unbewusst getroffen. Und auch diejenigen, die wir bewusst treffen, kommen meist aus dem Bauch heraus. Es sind Gefühle, Stimmungen, Emotionen, die uns eigentlich leiten.6
Gerade das Erbrecht ist in Spielfeld, auf dem juristische Bestimmtheit auf psychologische Komplexität trifft. Das Recht lebt von Klarheit. Wenn ich im Testament verfüge, dass etwa meine Ehefrau alles bekommen soll und der Sohn aus erster Ehe nichts, dann ist mein Wille rechtlich klar nachvollziehbar. Die Ehefrau ist Alleinerbin und mein Sohn gilt als enterbt.
Wie aber wird sich der Sohn fühlen? Wird er diesen Willen akzeptieren? Wird er vielleicht einsehen, dass das emotionale Band zwischen uns doch kein so intensives war – und es hinnehmen, dass er nichts bekommen soll? Oder wird er vielleicht zu Recht annehmen, ich hätte ihn deswegen enterbt, weil ich mich für ihn geschämt habe? Oder noch viel eher: Weil ich mich vor mir selbst geschämt habe, den Sohn und seine Mutter damals im Stich gelassen und mich stattdessen voll meiner neuen Familie zugewendet zu haben, und mit der alten nichts mehr zu tun haben wollte?
Wie wird meine nunmehrige Witwe empfinden? Wird sie sich nicht im Recht fühlen und nicht bereit sein, irgendetwas an den Sohn abzugeben, den sie vielleicht gar nicht kennt?
Und mit jedem Gedanken an ihn sticht es sie in die Seite – jedes Mal peinigt sie der Eindruck, dass da vor dem glücklichen Familienleben noch ein anderes gewesen sein muss, ein ihr fremdes. Eines, über das sie nichts sagen kann, eines, das mit einer anderen Frau und dem gemeinsamen Kind stattgefunden hat – eines, aus dem sie völlig ausgeschlossen war und für immer ausgeschlossen bleiben wird. Ewig – und vorbei. Entwertet der Sohn, der nun plötzlich doch Ansprüche stellt, nicht das gemeinsame Glück der zweiten Ehe, die Lebensleistung, das Lebensglück, ja, die Person des Verstorbenen selbst?
Ich bin seit nun bald 20 Jahren Rechtsanwalt. Ich habe alles gesehen, wozu der Mensch fähig ist. Ich habe alles nur Denkbare innerhalb und außerhalb der Gerichtssäle erlebt. Ein Zeuge, der wie aus dem Nichts auftaucht und schlagartig alles ändert. Personen, die während der Vernehmung zusammenbrechen, weil sie dem Druck der selbst konstruierten Lüge nicht mehr standhalten können. Herzinfarkte im Gerichtssaal. Körperliche Attacken. Tränen der Verzweiflung, Schreie der Wut. Selbstvermessenheit. Eiskalte Berechnung. Lodernden Hass. Und nicht zuletzt: tiefe Befriedigung über einen errungenen Erfolg.
Und ich bin Systemischer Coach. Als solcher weiß ich, dass wir Menschen in einem System leben. Wir sind von anderen abhängig. Wir beeinflussen andere. Und andere beeinflussen uns. Zusammen mit meinem Wissen aus dem Psychologiestudium ermöglicht mir das, hinter die Fassade zu blicken. Ich kann grundlegend nachvollziehen, wie wir Menschen ticken. Ich weiß, was uns im Innersten antreibt. Was hemmt, wo die Grenzen liegen. Wo das gemeinsame Beste liegen könnte, auf das sich alle einigen könnten.
Mein Anliegen in diesem Buch ist meine Mission: Ich möchte aufklären. Entwirren. Verständlich machen. Stärken.
Keine Fallkonstellation gleicht einer anderen bis aufs Haar, aber das Recht bleibt immer dasselbe. Recht ist für alle gleich – genau für diesen Zweck wurde es geschaffen. Auch die psychologischen Hintergründe sind immer vergleichbar. Das erlaubt mir, Parallelen zu erkennen und Rückschlüsse zu ziehen. Es geht mir daher vor allem darum, Ihnen zu zeigen, wie Erben funktioniert.
Mir ist es besonders wichtig, das lebensnah und verständlich zu tun. Ich schreibe hier kein trockenes Fachbuch, das gelehrsam, aber kaum verständlich ist; ich schreibe für Menschen. Ich schreibe für Sie! Ich will, dass Sie das Buch nicht nur mit einem Verständnis abschließen werden, was derzeit in Grundzügen im Recht geregelt ist. Nein, ich will darüber hinaus Hilfestellungen bieten, sich in solchen Extremsituationen verstanden und sicher zu wissen.
Mit anderen Worten: Sie sollen das Thema Vererben und Erben nicht nur im Kopf verstehen, sondern auch mit dem Herzen. Denn ein Todesfall in der engsten Familie ist nichts weniger als ein drastischer Einschnitt. Eine Zäsur im Leben. Alle Betroffenen leiden darunter. Manche kommen rasch darüber hinweg, vielen jedoch fällt das nicht so leicht. Und manche ringen ihr Leben lang damit, vor allem, wenn noch Unaufgearbeitetes vorhanden ist.
Ich werde hier nicht nüchtern die gesetzlichen Regelungen abhandeln. Dazu gibt es schon so manch gelehrte Bücher, in die sich einzulesen nur manchmal etwas mühsam sein könnte. Das Bücherregal in meinem Büro ist jedenfalls voll davon … Vielmehr will ich Ihnen anhand von Praxisfällen zeigen, wie es gemacht wurde – und wie es besser hätte gemacht werden können. Es ist nämlich nicht nur das Recht, das entscheidet. Oft ist es wichtig, seine eigenen Emotionen zu verstehen, und manchmal auch, sie unter Kontrolle zu halten. Berührend, tragisch, absurd sind manche Fälle.
Dem Charakter dieses Buches würde es nicht entsprechen, gerichtliche Entscheidungen zu zitieren. Auch mit Gesetzesbestimmungen werde ich sehr zurückhaltend umgehen. Ich will Ihnen den trockenen Gesetzestext nicht vor die Füße knallen. Wichtige Normen aber stelle ich im Anhang zur Verfügung und werde im Fließtext durch Endnoten darauf aufmerksam machen.
Gerade im Bereich des Erbens sind es dieselben Konstellationen, die sich immer wieder zeigen: Über Geld spricht man nicht. Man schweigt es tot. Bis über den Tod hinaus. Auf dass die Erben munter streiten … Der Vater verlässt in jungen Jahren Frau und Kind und sucht sein Glück in einer neuen Familie. Oder ein Kind ist das Lieblingskind, wird während des Lebens nur allzu gern bevorzugt – und das andere ist das schwarze Schaf der Familie, das möglichst wenig oder sogar nichts bekommen soll. Oder der Erblasser erkrankt im fortgeschrittenen Alter an Demenz – und jemand drängt sich in sein Leben, schließt die anderen Bezugspersonen, oft sogar engste Verwandte, völlig aus und schirmt den Hilfsbedürftigen vollständig ab. Dieser „revanchiert“ sich für diese Unterstützung mit einem äußerst wohlwollenden Testament, während die Ursprungsfamilie – erkennend, dass nichts mehr da ist oder alles an den oft unbekannten Anspruchsteller gehen soll – verzweifelt.
Ein Einblick in praktisch erlebte Fälle erleichtert es, diese typischen Konstellationen zu verstehen. Paragrafen können wir nachlesen, die Fachbücher sind voll davon, aber Entscheidungssituationen, real durchlebte Fälle? Wenn es gilt, die Entscheidung zu treffen, ob man in den Angriff gehen oder den Konsens suchen und Streit vermeiden soll, was ist dabei wohl hilfreicher: Faktenkenntnis oder doch Erfahrungswissen aus erster Hand? Wer weiß, vielleicht finden Sie sich selbst in einigen Wochen, Monaten oder Jahren in einer solchen Situation wieder.
Ich gebe praktische Hinweise, wie Streit vermieden werden kann – oder wie er zu führen ist, wenn er schließlich doch unvermeidlich ist. Ich lade Sie ein, einen Blick darauf zu werfen, was Erben eigentlich bedeutet. Für Familien. Für Beziehungen. Für unsere Gesellschaft. Und vor allem: für SIE.
Allerdings muss ich festhalten: Als Erbrechtsprofi unterliege ich selbstverständlich strengster Verschwiegenheit. Das ist mir gesetzlich vorgegeben und mir auch selbst ein wesentliches Anliegen. Ich werde daher zwar konkrete Fälle präsentieren, jedoch in einer Form, dass Personen nicht erkannt werden können. Sowohl der Redaktion als auch mir selbst ist es in dem Fernsehformat: „ERBSTREIT. Der letzte Wille ist erst der Anfang“ ein Anliegen, Personen nicht vorzuführen. Wir achten bewusst auf Seriosität. Wichtig ist uns nicht in erster Linie der Effekt, sondern der Inhalt.
So will ich es auch in diesem Buch halten. Die in diesem Buch vorgestellten Personen orientieren sich an realen Personen, sind manchmal aber auch aus mehreren Personen sozusagen „zusammengesetzt“. Die Orte des Geschehens werden ebenfalls geografisch verschoben. Ein Fall, der mich in Salzburg beschäftigt hat, wird hier beispielsweise als Kärntner Fall präsentiert. Mir geht es darum, die grundlegenden Strukturen darzustellen, von denen ich mir erhoffe, dass sie zu Ihrem Verständnis beitragen. Es geht mir nicht darum, jemanden bloßzustellen oder mich über meine Verschwiegenheitspflicht hinwegzusetzen. Die Beispiele also solche sollen für sich sprechen.
Seine Verlassenschaft schon zu eigenen Lebzeiten zu regeln, ist sicherlich sinnvoll. Und so sind die Gründe, weshalb ein Testament verfasst wird, im Großen und Ganzen immer die gleichen. So wollen 47 % der Testamentserrichter einem guten Gefühl der Ordnung folgen, 41 % ist es ein Anliegen, Streit unter Angehörigen zu vermeiden, 27 % fühlen eine Verantwortung für ihre Kinder, während 13 % ihre eigenen Wege gehen und sich nicht vom Gesetzgeber vorgeben lassen wollen, wer was erbt.7
Abgesehen davon, dass man in einem Testament der Nachwelt genau zu verstehen geben kann, wie die Verteilung des Vermögens vorgenommen werden soll, hat dieses auch eine nicht zu unterschätzende persönliche Komponente: Welcher Sohn, welche Tochter, welche Witwe, welcher Witwer wird nicht zumindest kurz davor zurückschrecken, seine Ansprüche gegen den klaren Willen im Testament durchsetzen zu wollen? Viele Testamente bleiben daher, auch wenn sie rechtlich bedenklich sind, faktisch gültig. Viele, denen an sich das Recht zustünde, gegen ein Testament Einspruch zu erheben, unternehmen nichts. Manchmal aus Unkenntnis – und ich hoffe, Sie werden nicht zu diesem Kreis gehören, nachdem Sie dieses Buch gelesen haben –, viel öfter aber aus tief verankertem Respekt. Respekt dem Verstorbenen gegenüber. Denn er wollte es ja so.
Wer sich rechtlich informiert, ist aber wie immer im Vorteil. Das geltende Erbrecht bietet eine Vielzahl von Möglichkeiten, Rechte durchzusetzen. Nun ist es sogar möglich, relativ einfach herauszufinden, ob es Sinn macht, diese Rechte auch geltend zu machen. Oft stellt sich nämlich die Frage, ob nicht um des sprichwörtlichen Kaisers Bart gestritten wird. Wenn nichts da ist – was soll man sich da holen? Ist das Erbe unbedeutend, wird nicht viel dafürsprechen, einen Teil davon zu beanspruchen.
Und wenn der Verstorbene schon zu Lebzeiten den Großteil seines Vermögens verschenkt hat – was ist dann? Um es vorwegzunehmen: Hier bietet das Recht den sogenannten Schenkungspflichtteil an. Sie können von den beschenkten Personen etwas zurückverlangen. Und dabei können Sie, eine besondere Finesse des Rechts, zuvor sogar eine Auskunft unter Eid verlangen, wann wie viel geschenkt wurde.
Sie werden mir vermutlich zustimmen: Information entscheidet.
Ein Testament enthält den letzten Willen. Nicht immer allerdings sind Testamente auch gültig. Es gibt viele Vorschriften, wobei für das handschriftliche Testament etwa andere Regeln gelten als für eines vor Zeugen. Und wer sich da nicht auskennt, kann schwerwiegende Fehler machen. Fehler, die Vermögen kosten können. Fehler, die der Erblasser nie und nimmer gemacht hätte, hätte er sich vorher kompetent informiert.
Es ist schon tragisch genug, dass etwas nicht gilt, das man genau so haben wollte. Wenn ich ein Testament mache, dann habe ich mir vorher überlegt, was ich wie regeln will. Und warum ich das so will. Ich denke, kaum jemand macht ein Testament nur aus einer spontanen Laune heraus.
Dann sollte aber auch gelten, was ich verfüge. Leider tut es das aber oft nicht. Manchmal ist der Inhalt schlicht unverständlich. Bei mit eigener Hand geschriebenen Testamenten etwa kann es vorkommen, dass einfach nicht entziffert werden kann, was da niedergeschrieben steht. Viel öfter jedoch sind es formale Mängel, die das Testament ungültig machen. Kein Einzelfall ist das folgende Beispiel: Der Erblasser macht sich stundenlange Mühe, setzt sich mit Ehefrau und den beiden Kindern an den Tisch und bespricht die Regelung. Die Kinder sind damit einverstanden, dass die Ehefrau, mit der das gemeinsame eheliche Vermögen ja aufgebaut wurde, den Großteil bekommen soll. Die Kinder bekommen den Pflichtteil. So weit klar.
Und was passiert? Der Erblasser ersucht seine Tochter, das Vereinbarte am PC zu schreiben. Sie macht das auch fein säuberlich und inhaltlich richtig. Der Text wird ausgedruckt und nach Prüfung des Inhalts unterschreibt der Erblasser. Er ist ja damit einverstanden, es ist sein wahrer Wille.
Oder ein anderes Szenario: Der Text liegt ausgedruckt vor und der Erblasser denkt, es wäre doch viel besser, wenn als Zeichen des Einverständnisses und zur Bekräftigung seines Willens alle Anwesenden unterschreiben. So unterschreibt er zunächst selbst und lässt dann auch Ehefrau und Kinder unterschreiben.
So weit, so plausibel, oder? Und nun frage ich: Sind diese beiden Testamente gültig? Ich fürchte, Sie werden überrascht sein, wenn Sie die klare Antwort lesen. Bleiben Sie gespannt, ich werde genau diese Fragen ausführlich behandeln.
