Erfolgreich berichten in der Eingliederungshilfe - Ute Adrian - E-Book

Erfolgreich berichten in der Eingliederungshilfe E-Book

Ute Adrian

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Beschreibung

Mit der Implementierung des BTHG wurden neue Anforderungen an die Berichterstattung und Dokumentation in der Eingliederungshilfe eingeführt. Entdecken Sie in diesem Buch die Schlüsselkomponenten einer effektiven Berichterstellung und erwerben Sie praxisnahe Tipps, um Ihre Berichte auf ein neues Level zu heben. In diesem Praxisratgeber liegt ein besonderer Fokus auf verständliche Sprache, klare Strukturen und die gezielte Berücksichtigung der Bedürfnisse Ihrer Leserinnen und Leser.

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EPUB
MOBI

Seitenzahl: 133

Veröffentlichungsjahr: 2023

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Ute Adrian

Erfolgreich berichten

in der

Eingliederungshilfe

Ein Praxisratgeber für Niedersachsen

Buch

Mit der Implementierung des BTHG wurden neue Anforderungen an die Berichterstattung und Dokumentation in der Eingliederungshilfe eingeführt. Entdecken Sie in diesem Buch die Schlüsselkomponenten einer effektiven Berichterstellung und erwerben Sie praxisnahe Tipps, um Ihre Berichte auf ein neues Level zu heben. In diesem Praxisratgeber liegt ein besonderer Fokus auf verständliche Sprache, klare Strukturen und die gezielte Berücksichtigung der Bedürfnisse Ihrer Leserinnen und Leser.

Ob Sie bereits Erfahrung in der Berichterstellung haben oder gerade erst Ihre ersten Schritte in diesem Bereich unternehmen – dieses Buch richtet sich an alle, die ihre Berichtskompetenz optimieren möchten. Lassen Sie die Berichterstellung nicht länger als Hindernis erscheinen, sondern entdecken Sie sie als wertvolles Werkzeug. Gestalten Sie Berichte, die nicht nur informieren, sondern einen bedeutenden Beitrag zur Eingliederungshilfe leisten. Ein unverzichtbarer Leitfaden für Profis und Einsteiger gleichermaßen.

Autorin

Ute Adrian blickt auf eine beeindruckende berufliche Laufbahn von fast zwei Jahrzehnten in der Psychiatrie zurück, in der sie sich als engagierte Diplom-Sozialpädagogin und qualifizierte Systemische Beraterin profiliert hat. Als Abteilungsleiterin der Eingliederungshilfe bei der renommierten Stiftung ‚Die Brücke‘ in Uelzen trägt sie maßgeblich dazu bei, den erfolgreichen Umsetzungsprozess des neuen Teilhaberechts zu gestalten.

Als freiberufliche Referentin in Niedersachsen widmet sich Ute Adrian seit vielen Jahren intensiv den facettenreichen Aspekten des Bundesteilhabegesetzes. Ihre Expertise erstreckt sich insbesondere auf die Veränderungen durch das Bundesteilhabegesetz und der Einführung einer neuen gemeinsame Sprache im Rehabilitationsprozess, die einen bedeutenden Fortschritt in der Zusammenarbeit und Verständigung in diesem Bereich darstellt.

Mit ihrer wissenschaftlichen Arbeit im Social Management legt sie einen klaren Fokus auf die Bedürfnisse und Herausforderungen in der Praxis. Ute Adrian bringt ihre langjährige Erfahrung und ihr tiefes Verständnis für die Veränderungen im Bereich der Leistungserbringung und durch das BTHG in ihr Buchprojekt ein. Ihr Werk verspricht, einen praxisorientierten und fundierten Beitrag zur aktuellen Diskussion in der Sozialarbeit zu liefern.

Ute Adrian

Erfolgreich berichten

in der

Eingliederungshilfe

Ein Praxisratgeber für Niedersachsen

© 2023 Ute Adrian

ISBN:

978-3-384-04311-5

(Softcover)

 

978-3-384-03692-6

(Hardcover)

 

978-3-384-03693-3

(e-Book)

Druck und Distribution im Auftrag der Autorin:

tredition GmbH, Heinz-Beusen-Stieg 5, 22926 Ahrensburg, Germany

Bildnachweis:

© Cover Rückseite: Ute Adrian

Satz und Realisation | Covergestaltung

Wolfgang G. Schneider (www.trimedia.de)

Das Werk, einschließlich seiner Teile, ist urheberrechtlich geschützt. Für die Inhalte ist die Autorin verantwortlich. Jede Verwertung ist ohne ihre Zustimmung unzulässig. Die Publikation und Verbreitung erfolgen im Auftrag der Autorin, zu erreichen über ihre Homepage ‚praxisfortbildungen-adrian.de‘.

Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek: Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.d-nb.de abrufbar

Inhalt

Cover

Titelblatt

Urheberrechte

Vorwort

Einleitung

Kapitel 1 - Allgemeine Hinweise

1.1. Kurzdarstellung der Gesamtplanung in Niedersachsen

1.2 Die dreistufige Zielsystematik

1.3 Veränderungen während der Hilfegewährung

Kapitel 2 - Der Verlaufsbericht

2.1 Grundsätze eines Verlaufs

2.2 Die Tätigkeiten eines Menschen

2.3 Selbsthilfemöglichkeiten

2.4 Eine Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit

2.5 Die Abweichung von der Leistung zur Leistungsfähigkeit

2.6. Die Betreuungsintensität

2.7. Krisen und Rückfälle

2.8 Die Medikation

2.9 Sonstiges im Verlaufsbericht

Kapitel 3 - Die Auswertung der vereinbarten Ziele

3.1 Begründungen für das Erreichen eines Ziels

3.2 Begründungen für das teilweise Erreichen eines Ziels

3.3 Begründungen für das Nichterreichen eines Ziels

Kapitel 4 - Fördermaßnahmen und Methoden zur Zielerreichung

4.1 Prozessdarstellung einer Förderplanung

4.2 Fördermaßnahmen / Methoden zur persönlichen Lebensplanung

4.3 Fördermaßnahmen/ Methoden im Bereich der Gestaltung sozialer Beziehungen

4.4 Maßnahmen zur Förderung der Teilhabe und Selbstständigkeit

4.5 Maßnahmen zur Herstellung einer Tagesstruktur

4.6 Maßnahmen zur Sicherung, Erhöhung oder Wiederherstellung der Mobilität

4.7 Maßnahmen im Bereich der Selbstfürsorge

4.8. Maßnahmen zur Förderung der Selbstständigkeit im Bereich Wohnen

4.9 Maßnahmen für die Beteilung an Erziehung/ Bildung, Arbeit und Beschäftigung

4.10 Maßnahmen für die Beteiligung an wirtschaftlichen Transaktionen

4.11 Maßnahmen zur Teilnahme am Gemeinschafts-, sozialen und staatsbürgerlichen Leben

Kapitel 5 - Die Beschreibung der aktuellen Situation und den Veränderungen

5.1 Lebenssituation

5.2 Fähigkeiten und Kompetenzen

5.3 Bewältigungsstrategien

5.4 Änderungen der Beeinträchtigungen

Kapitel 6 - Kontextfaktoren in Bezug auf die Zielerreichung

6.1 Lebensbereich 1- Lernen und Wissensanwendung

6.2 Lebensbereich 2- Allgemeine Aufgaben und Anforderungen

6.3 Lebensbereich 3 – Kommunikation

6.4 Lebensbereich 4- Mobilität

6.5 Lebensbereich 5 – Selbstfürsorge

6.6 Lebensbereich 6- Häusliches Leben

6.7 Lebensbereich 7- Interpersonelle Interaktionen und Bezie- hungen

6.8 Lebensbereich 8- Bedeutende Lebensbereiche

6.9 Lebensbereich 9- Gemeinschafts- soziales und staatsbür- gerliches Leben

Kapitel 7 - Der Einsatz von Ressourcen und deren Wirkung

7.1 Sozialräumliche Angebote

7.2 Personelle Mittel

7.3. Intern übergreifende Beschäftigungsangebote

Kapitel 8 - Bestehende Bedarfe

8.1 Physische Bedürfnisse

8.2 Sicherheitsbedürfnisse

8.3 Soziale Bedürfnisse

8.4 Individuelle Bedürfnisse

Kapitel 9 - Empfehlungen zu zukünftig zu verfolgenden Zielen

9.1 Zielarten

9.2 Empfehlungen

Kapitel 10 - Stichwortverzeichnis, Handlungsansätze und Methodensammlung

Abschlussworte

Quellennachweise und Literaturverzeichnis

Danksagung

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Vorwort

Das deutsche Bundesteilhabegesetz (BTHG) verfolgt das Ziel, die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben zu verbessern. Das übergeordnete Ziel des Bundesteilhabegesetzes besteht darin, die Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu fördern. Es zielt darauf ab, Barrieren abzubauen, um ihnen eine gleichberechtigte Teilhabe in allen Lebensbereichen zu ermöglichen, sei es im Bildungssystem, im Arbeitsleben, im Wohnen oder im Freizeitbereich. Das Gesetz regelt die Ansprüche auf individuelle Teilhabeleistungen, wie beispielsweise Assistenzleistungen, persönliche Budgets, Hilfsmittel oder auch Leistungen zur beruflichen Rehabilitation. Dabei wird ein stärkerer Fokus auf die Bedarfe und Wünsche der Betroffenen gelegt, um eine individuell zugeschnittene Unterstützung zu ermöglichen. Der im §2 SGB IX festgelegte Behinderungsbegriff macht deutlich, dass nicht die Funktionsbeeinträchtigungen eines Menschen im Vordergrund steht, sondern auf die Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren der Fokus gerichtet sein soll.

Für eine gezieltere Planung und Umsetzung des BTHG ist die ICF (Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit) als gemeinsame Sprache festgelegt worden. Die ICF wurde von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) entwickelt und dient als international anerkanntes Klassifikationssystem für Gesundheit und Funktionsfähigkeit. Durch die Verwendung der ICF als gemeinsame Sprache können Fachkräfte,

Betroffene, Angehörige und andere Beteiligte effektiv miteinander kommunizieren. Sie können Informationen über die individuelle Funktionsfähigkeit, Beeinträchtigungen, Aktivitäten, Teilhabe und Umweltfaktoren präzise und verständlich austauschen. Für eine effektive Zusammenarbeit aller Beteiligten ist es von großer Bedeutung, dass der ICF verstanden und angewendet werden kann. Dies ermöglicht eine gemeinsame Sprache und ein einheitliches Verständnis von Funktionsfähigkeit, Gesundheit, Behinderung und Teilhabe.

Die Anlehnung an den ICF wird in vielen Teilen der in Niedersachsen geforderten Berichtsvorlage deutlich.

In diesem Buch dreht sich alles um das Thema "Verfassen von Berichten". Es wurde entwickelt, um wertvolle Hilfestellungen bei der Formulierung zu bieten, sodass Berichte effektiv und präzise geschrieben werden können Jedes Kapitel dieses Buches folgt einem einheitlichen Aufbau. Zunächst gibt es einen allgemeinen Teil, der einen umfassenden Überblick über das jeweilige Thema gibt. Anschließend folgen detaillierte Anregungen zu Formulierungen. Kurze Merksätze bieten zusammenfassende oder zusätzliche Informationen.

Die Kapitel des Buches sind übersichtlich gestaltet und bieten eine schnelle Orientierung. Im letzten Kapitel finden Sie eine Sammlung von Stichworten und Methoden, die als nicht abschließend zu betrachten ist.

Einleitung

Sehr geehrte Leserinnen und Leser!

Herzlich willkommen zu diesem Buch, das Ihnen als Leistungserbringer in der Eingliederungshilfe eine wertvolle Hilfestellung beim Verfassen von Berichten bieten soll.

Mein Name ist Ute Adrian, und als Diplom-Sozialpädagogin mit einer zusätzlichen Qualifikation als Systemische Beraterin (DGSF) sowie einem Masterabschluss im Social Management liegt mein beruflicher Schwerpunkt seit fast zwei Jahrzehnten in der Psychiatrie. In meiner aktuellen Position als Abteilungsleiterin der Eingliederungshilfe bei der renommierten Stiftung DIE BRÜCKE in Uelzen sehe ich tagtäglich, wie entscheidend klare und aussagekräftige Berichte für eine erfolgreiche Zusammenarbeit sind. Als freiberufliche Referentin in Niedersachsen bin ich seit mehr als fünf Jahren unterwegs und widme mich dabei intensiv den vielfältigen Aspekten des Bundesteilhabegesetzes. Insbesondere die Einführung der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) als gemeinsame Sprache hat mein besonderes Interesse geweckt. Meine Erfahrungen und Kenntnisse zu den Veränderungen für Leistungserbringer und Leistungsträger durch die neuen Anforderungen des BTHG fließen in dieses Buch ein. Dabei standen für mich besonders die Bedürfnisse und Herausforderungen der Praxis im Vordergrund.

Die Erstellung von Berichten für Leistungserbringer ist eine wichtige Aufgabe, die einen maßgeblichen Einfluss auf die Qualität der Eingliederungshilfe hat. Mit der Einführung einer neuen Berichtsvorlage in Niedersachsen streben wir eine einheitliche und strukturierte Herangehensweise an, um Transparenz und Vergleichbarkeit zu gewährleisten. Mit meinem Praxisratgeber möchte ich allen, die in ihrem beruflichen Alltag Berichte verfassen müssen, eine praktische und hilfreiche Unterstützung bieten. Dieser Leitfaden soll Ihnen dabei helfen, klare und gut strukturierte Berichte zu erstellen.

In meinem Praxisratgeber gehe ich nicht nur auf die grundlegenden Elemente einer gelungenen Berichterstellung ein, sondern gebe auch wertvolle Tipps, wie Sie Ihre Berichte praxisnah gestalten können. Dabei lege ich besonderen Wert auf verständliche Sprache, klare Strukturen und die Berücksichtigung der Bedürfnisse der Leserinnen und Leser. Egal, ob Sie bereits Erfahrung in der Berichterstellung haben oder gerade erst Ihre ersten Schritte in diesem Bereich unternehmen, dieses Buch richtet sich an alle, die ihre Berichtskompetenz verbessern möchten. Die Berichterstellung sollte kein Hindernis sein, sondern ein wertvolles Werkzeug, um Ihre Leistungen angemessen darzustellen und den bestmöglichen Beitrag zur Eingliederungshilfe zu leisten.

Ich lade Sie herzlich ein, mit mir auf diese informative Reise durch die Welt der praxisnahen Berichterstellung zu gehen. Ich bin sicher, dass Sie mit den Erkenntnissen aus diesem Buch Ihren beruflichen Alltag erleichtern und einen wertvollen Beitrag zu Ihrer Organisation oder Einrichtung leisten können.

Vielen Dank für Ihr Interesse an meinem Werk, und ich wünsche Ihnen viel Erfolg beim Schreiben Ihrer Berichte!

Mit herzlichen Grüßen,

Ute Adrian

Kapitel 1 - Allgemeine Hinweise

In diesem Kapitel erwartet Sie die Kurzdarstellung der Gesamtplanung. In Niedersachsen wird in der Bedarfsanalyse B.E.Ni angewendet. Als Leistungserbringer erhalten Sie am Ende des Prozesses den Bogen F4. Dieser enthält ihren Arbeitsauftrag. Um zu verstehen, aus welchem Prozess dieser Bogen stammt, muss man sich mit der dreistufigen Zielsystematik und den Veränderungen in der Hilfegewährung auseinandersetzen. Zusammenfassend kann gesagt werden, dass dieser Abschnitt des Kapitels wichtige Informationen als Grundlage für die Gesamtplanung behandelt, aus der die Arbeitsaufträge erstellt werden.

1.1. Kurzdarstellung der Gesamtplanung in Niedersachsen

Der Gesamtplanungsprozess in der Eingliederungshilfe im Schaubild. Die Erklärungen für die Abkürzungen1 und die Bogensatzbeschreibungen2 sind in der Fußzeile zu finden.

Eigene Darstellung

Die Bedarfsermittlung findet zwischen dem Leistungsträger und der Leistungsberechtigten Person statt. Eine Person des Vertrauens darf im Gespräch unterstützend dabei sein. Die Leistungsberechtigte Person und ihre Wünsche und Ziele stehen im Vordergrund. Das individuelle soziale Umfeld soll mit einbezogen werden. Die Angebote und Hilfen in der Umgebung sollen beachtet werden.

Die Leistungsberechtigte Person und der Leistungsträger vereinbaren klare Ziele. Diese sollen der Person helfen, ihre individuellen Wünsche und Bedürfnisse zu verwirklichen. Die persönlichen Stärken und Fähigkeiten einer Leistungsberechtigten Person werden beachtet, um die Ziele erreichen zu können. Basierend auf den ermittelten Bedarfen und Ressourcen werden konkrete und messbare Ziele entwickelt.

Der Leistungserbringer erhält mit dem Bogen F4 die festgestellten und vereinbarten Ziele der Leistungsberechtigten Person als Arbeitsauftrag. Die Inhalte des Gesamtplans muss der Leistungserbringer als verpflichtend beachten. Zur Zielerreichung müssen die Methoden und Maßnahmen zwischen dem Leistungserbringer und der Leistungsberechtigten Person geplant werden. Die Methoden- und Maßnahmenplanung wird auf dem Bogen F4 festgehalten und der Leistungsberechtigten Person als Kopie ausgehändigt.

Während der Maßnahme erhält die Leistungsberechtigte Person die notwendige Unterstützung und Begleitung, um die Ziele zu erreichen.

„Nach § 121 Abs. 2 S. 2 SGB IX wird der Gesamtplan regelmäßig, spätestens nach zwei Jahren, überprüft. Bestehen Anhaltspunkte dafür, dass die vereinbarten Ziele nicht oder nicht mehr erreicht werden, sind die Beteiligten und der oder die Leistungserbringer verpflichtet, dieses mitzuteilen. Der Träger der Eingliederungshilfe hat dann den Gesamt- und ggf. Teilhabeplan anzupassen. (B.E.Ni Handbuch, Seite 45).

Eine Evaluation der durchgeführten Maßnahmen in der Eingliederungshilfe ist durch einen Verlaufsbericht nach spätestens zwei Jahren durch den Leistungserbringer beim Leistungsträger vorzulegen. Die Wirkungskontrolle in der Eingliederungshilfe bezieht sich dabei auf die Bewertung der Ergebnisse und Auswirkungen der bereitgestellten Unterstützung und Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen. Ziel ist es, die Effektivität der Hilfe zu beurteilen. Um die bestmögliche individuelle Entwicklung und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben für die Leistungsberechtigten Person zu gewährleisten, müssen gegebenenfalls Anpassungen vorgenommen werden, um die Unterstützung zu optimieren.

1.2 Die dreistufige Zielsystematik

Die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen hat gemäß § 90 Abs. 1 SGB IX die Aufgabe, den Leistungsberechtigten eine individuelle Lebensführung zu ermöglichen, die ihrer Würde als Menschen entspricht, und ihre volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern. Diese Leistungen sollen sie befähigen, ihre Lebensplanung und -führung möglichst selbstbestimmt und eigenverantwortlich wahrnehmen zu können. Um diese Aufgabe erfolgreich umzusetzen, müssen klare Vereinbarungen in Form von Zielen mit der leistungsberechtigten Person getroffen werden. Im Rahmen des Gesamt- und Teilhabeplanverfahrens einschließlich der Bedarfsermittlung in Niedersachsen (B.E.Ni) wird festgelegt, welche konkreten Ziele durch eine zu bewilligende Leistung erreicht werden sollen. In Niedersachsen wird die dreistufiges Zielsystem verwendet, die vom Deutschen Verein seit mehreren Jahren geschult wird. Gemäß diesem System wird ein Ziel als ein erstrebenswerter Zustand definiert, der in der Zukunft liegt. Dabei handelt es sich bei den Zielen nicht um konkrete Maßnahmen oder Handlungen, sondern um das angestrebte Ergebnis von Aktivitäten und Handlungen.

Diese Art der Zielsetzung zielt darauf ab, die Vorstellungskraft der betroffenen Person zu stimulieren, um eine höhere Motivation und Anziehungskraft für das Ziel zu schaffen. In dem die individuellen Bedürfnisse und Interessen der betroffenen Person berücksichtigt werden, soll die aktive Teilhabe gefördert werden und der Grundsatz "Nicht ohne uns über uns" erfüllt werden.

In diesem Zusammenhang ist es wichtig die Rechte der Menschen mit Behinderungen zu kennen (UN-BRK3