Erhalten Sie Zugang zu diesem und mehr als 300000 Büchern ab EUR 5,99 monatlich.
Bei der Kinder- und Jugendhilfe handelt es sich um das immer bedeutsamer werdende Handlungsfeld der öffentlichen Verantwortung für das Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen in unserer Gesellschaft mit stetig zunehmenden ethischen Konfliktfeldern. Graf gibt die Gesetzeslage und die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Kinder- und Jugendhilfe wieder und führt eine umfassende Analyse zu den gegenwärtigen politischen Rahmenbedingungen und zur alltäglichen Situation sozialer Arbeit durch. Es werden nicht nur aktuelle Fehlentwicklungen oder Desiderate beim Namen genannt, sondern vor allem auch unter Rückgriff auf einschlägige Konzeptionen aus der Medizin- und public health-Ethik Reformansätze entwickelt, die für die Kinder- und Jugendhilfe ausgewertet und praxisrelevant umgesetzt werden.
Sie lesen das E-Book in den Legimi-Apps auf:
Seitenzahl: 428
Veröffentlichungsjahr: 2014
Das E-Book (TTS) können Sie hören im Abo „Legimi Premium” in Legimi-Apps auf:
Ethik – Grundlagen und Handlungsfelder
Band 8
Für
Sibylle,
Jan und Paul
1. Auflage 2014
Alle Rechte vorbehalten
© W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart
Reproduktionsvorlage: Andrea Siebert, Neuendettelsau
Gesamtherstellung: W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart
Print:
ISBN 978-3-17-024405-4
E-Book-Formate:
pdf: ISBN 978-3-17-024406-1
epub: ISBN 978-3-17-024407-8
mobi: ISBN 978-3-17-024408-5
Für den Inhalt abgedruckter oder verlinkter Websites ist ausschließlich der jeweilige Betreiber verantwortlich.
Die W. Kohlhammer GmbH hat keinen Einfluss auf die verknüpften Seiten und übernimmt hierfür keinerlei Haftung.
Abkürzungen
Vorwort
Einführung
A Grundlegungen und Verhältnisbestimmungen
I Kinder- und Jugendhilfe zu Beginn des 21. Jahrhunderts
1 Heutige Jugendhilfe im Grundriss
1.1 Lebenslagen von Kindern und Jugendlichen
1.2 Aufwachsen in öffentlicher Verantwortung
2 Kontexte gegenwärtiger Jugendhilfe
2.1 Jugendhilfe im Kontext der Gesetzgebung
2.1.1 Nationales Jugendhilferecht
2.1.2 Transnationales Jugendhilferecht
Exkurs: Jugendhilfe in freier Trägerschaft – dargestellt am Beispiel Pädagogischer Diakonie
2.2 Jugendhilfe im Kontext des deutschen Wohlfahrtsregimes
2.2.1 Wohlfahrtsstaatliche Transformationsprozesse
2.2.2 Konsequenzen wohlfahrtsstaatlicher Veränderungen
2.3 Jugendhilfe im Kontext Sozialer Arbeit
2.3.1 Vorherrschende Theoriebildungen
2.3.2 Weitere Theorieansätze
2.3.3 Moral und Ethik als Themen der Jugendhilfe
3 Ethische Orientierungsbedarfe in der gegenwärtigen Jugendhilfe
3.1 Moralische Spannungsfelder und moralische Dilemmata infolge politischer Verantwortungsverlagerungen
3.2 Normative Ambivalenzen der Lebenswelt- und Dienstleistungsorientierung
3.3 Die Funktion der Ethik angesichts mangelnder Rechtssicherheit
3.4 Exemplarische organisationsethische Erfordernisse in der Jugendhilfe
3.5 Hinweise auf ethische Desiderate der deutschen Jugendhilfe in internationalen Vergleichsstudien
II Ethische Grundlagen und normative Leitlinien
1 Jugendhilfe im Horizont philosophischer Ethik
1.1 Ethische Denkmodelle und Grundbegriffe
1.2 Kritik an der Ethik
2 Theologische Ethik und Jugendhilfe – dargestellt am Beispiel eines protestantischen Ethikverständnisses
3 Ethische Verantwortung, ethische Werte und Haltungen – die normativen Leitlinien der Jugendhilfe
3.1 Die ethische Verantwortung der Jugendhilfe
3.1.1 Die Bedeutung des Verantwortungsbegriffes und der Verantwortungsethik für eine Jugendhilfeethik
3.1.2 Zur Rezeption verantwortungsethischer Entwürfe
3.1.2.1 Verantwortung für die Handlungsfolgen
3.1.2.2 Verantwortung für die eigene Gesinnung
3.1.2.3 Dialogische Verantwortung
3.1.2.4 Verantwortung für Werte und Normen
3.2 Die ethischen Werte der Kinder- und Jugendhilfe
3.2.1 Jugendhilfe als Hilfe zur Würde junger Menschen
3.2.1.1 Ethik vom jungen Menschen her
3.2.1.2 Ethik der Rechte junger Menschen
3.2.1.3 Ethik der Bedürfnisse junger Menschen
3.2.2 Jugendhilfe als Hilfe zur Autonomie junger Menschen – der advokatorische Charakter einer Jugendhilfeethik
3.2.3 Jugendhilfe als Hilfe zur Gerechtigkeit für junge Menschen
3.2.3.1 Facetten der Gerechtigkeit
3.2.3.2 Zur Metrik der Gleichheit in der Kinder- und Jugendhilfe
3.3 Ethische Grundhaltungen in der Kinder- und Jugendhilfe
4 Ethische Werte in der Politik-, Wirtschafts- und Rechtsethik
4.1 Politische und ökonomische Ethik in Tradition und Neuzeit
4.1.1 Das Auseinanderbrechen der aristotelischen Trias
4.1.2 Die Forderung nach einer „lebensdienlichen Ökonomie“
4.1.3 Anmerkungen zu normativen Werten der politischen Ethik
4.2 Anmerkungen zu den Grundlagen der Rechtsordnung
B Angewandte Ethik in Jugendhilfeorganisation und Jugendhilfepolitik
I Methodische und organisatorische Gestaltungsmöglichkeiten
1 Jugendhilfespezifische Anwendungsprämissen
1.1 Capability for ethics
1.2 Inklusive Jugendhilfeethik
2 Ethikmethodische Reflexionen
2.1 Das Kohärenzverfahren
2.2 Ethiktools und ethisches Lernen
3 Ethikgremien
3.1 Ethikkomitees
3.2 Ethikkommissionen / Ethikräte
4 Zur Vergleichbarkeit von Medizinethik und Jugendhilfeethik
II Exemplarische Anwendungsmöglichkeiten
1 Grundlinien eines Ethischen-Interaktions-Modells für Organisationen der Erziehungshilfe
1.1 Organisatorische Funktion und inhaltliche Zuordnung
1.1.1 Angewandte Ethik und die Frage der Qualität erzieherischer Hilfen
1.1.2 Die ethische Qualität einer erzieherischen Hilfe
1.2 Gestaltungselemente und exemplarische Umsetzungsmöglichkeiten
1.2.1 Ethikgremien und ihre wesentlichen Aufgaben innerhalb eines E-I-Ms
1.2.2 Ethische Fallbesprechungen im Team
1.2.3 Umsetzungsmöglichkeiten am Beispiel des Kinderschutzes
1.2.3.1 Handlungsempfehlungen zu Kinderschutz und Kinderrechten
1.2.3.2 Eine ethische Fallbesprechung zum Kinderschutz
2 Angewandte Ethik und das Selbstverständnis der Helfer – dargestellt am Beispiel der Diakonie
3 Anregungen zur Bildung von Ethikkommissionen
3.1 Ethikkommissionen als Ergänzungen des deutschen Jugendhilfesystems
3.2 Jugendhilfepolitik in ethischer Perspektive
Resümee und Ausblick
Literaturverzeichnis
Register
Begriffe
Personen
Die Abkürzungen richten sich nach Duden. Die deutsche Rechtschreibung, 25., völlig neu bearbeitete und erweiterte Auflage, Band 1, Mannheim 2009. Häufig verwendete Abkürzungen sind nachfolgend aufgeführt.
AGJ
Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe e.V.
AFET
Bundesverband für Erziehungshilfe e.V.
BAGLJÄ
Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter
BGB
Bürgerliches Gesetzbuch
BJK
Bundesjugendkuratorium
BKSCHG
Bundeskinderschutzgesetz
BMAS
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
BMJFFG
Bundesministerium für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit
BMFSFJ
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Diakonie RWL
Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe e.V.
DJI
Deutsches Jugendinstitut e.V.
EJ
Evangelische Jugend, Fachzeitschrift des EREV
E-I-M
Ethisches-Interaktions-Modell
EREV
Evangelischer Erziehungsverband e.V.
IGFH
Internationale Gesellschaft für Erzieherische Hilfen e.V.
JGG
Jugendgerichtsgesetz
KiGGS
Kinder- und Jugendgesundheitssurvey des Robert-Koch-Instituts
KEK
Klinisches Ethikkomitee
KJHG
Kinder- und Jugendhilfegesetz
NC
National Coalition für die Umsetzung der UN-KRK in Deutschland
SPFH
Sozialpädagogsiche Familienhilfe
SGB VIII
Sozialgesetzbuch, Achtes Buch – Kinder- und Jugendhilfe
RGG
Religion in Geschichte und Gegenwart. 9 Bände Tübingen 1998–2007
TRE
Theologische Realenzyklopädie. 36 Bände. Berlin 1976–2004.
UN-BRK
UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
UNICEF
United Nations Children’s Fund
UN-KRK
UN-Kinderrechtskonvention
ZEE
Zeitschrift für Evangelische Ethik
Eine Bereichsethik der deutschen Kinder- und Jugendhilfe steht bislang aus. Im Rahmen der vorliegenden Monografie wird die Kinder- und Jugendhilfe daher zum Gegenstand Angewandter Ethik. Der zugrunde liegende konzeptionelle Leitgedanke des Buches besteht darin, die Kinder- und Jugendhilfe im Horizont der Ethik neu zu durchdenken. Im Sinne einer fortschreitenden bereichsethischen Erschließung der Kinder- und Jugendhilfe sollen hierzu Grundlegungen sowie erste Konkretionen erfolgen. Das Buch wendet sich damit nicht nur an Praktiker und Lehrende innerhalb der Kinder- und Jugendhilfe bzw. der Sozialen Arbeit, sondern ebenso an philosophische und theologische Ethikerinnen und Ethiker.
Verschiedene Phänomene der letzten Jahre haben mich dazu veranlasst, die Jugendhilfe in ethischer Perspektive in den Blick zu nehmen. Hierzu zählt zunächst der enorme gesellschaftliche Bedeutungszuwachs, den dieses Handlungsfeld mittlerweile gewonnen hat. Zu diesen Phänomenen zählen aber auch konkrete Missstände wie z. B. der in den letzten Jahren nach und nach zutage getretene Machtmissbrauch in Heimen und Internaten, ebenso die deutsche Kinder- und Jugendarmut sowie die zunehmende Ökonomisierung des Sozialen in einem der reichsten Länder der Erde.
Nach einer mittlerweile 30-jährigen Berufspraxis innerhalb der Kinder- und Jugendhilfe möchte ich mit dem Buch einen neuen Zugang zu diesem gesellschaftlichen Handlungsbereich eröffnen. Mein besonderer Dank gilt in diesem Zusammenhang Herrn Prof. Dr. Hartmut Kreß, Abteilung Sozialethik der Ev.-Theologischen Fakultät der Universität Bonn.
Zu danken habe ich ferner dem Verlag W. Kohlhammer, Herrn Schneider, für die Aufnahme des Bandes in die Reihe „Ethik – Grundlagen und Handlungsfelder“.
Zudem hatte ich das Privileg, meine Überlegungen in zahlreichen Gesprächen und Diskussionen mit Kolleginnen und Kollegen aus unterschiedlichen Professionen in Praxis und Theorie der Jugendhilfe auszutauschen.
Bonn, im Jannar 2014
Klaus Graf
Erstens: Angewandte Ethik für die deutsche Kinder- und Jugendhilfe?
„Wir erleben eine bisher nie da gewesene Ethisierung unserer – westlichen – Lebenswelten, genauer unserer gesellschaftlichen Teilsysteme, ob es nun um Wirtschaftsethik, Tierethik, Wissenschaftsethik, Medizinethik, Unternehmensethik, Justizethik usw. geht. Eine Ethisierung findet verstärkt in Bereichen statt, die von Ungewissheit und Unsicherheit geprägt sind, in denen keine gesicherten Regeln ausreichend etabliert sind und verbindliche moralische Instanzen fehlen. Wir leben in einer sehr pluralen Gesellschaft mit sehr verschiedenen Werthaltungen. Die gesellschaftlichen und politischen Institutionen geraten überall unter Legitimationsdruck, Rechtsregeln können zwar einen Rahmen bilden, aber sie sind nicht imstande, ausreichend schnell auf sich verändernde komplexe Anforderungen zu reagieren. Und wir leben in einer Risikogesellschaft. Dabei sind Prognosen und Folgenabschätzungen äußerst unsicher, Risiken, auch für die Gesellschaft und ihren Zusammenhalt, aber auch für jeden Einzelnen, sind häufig nur verschwommen auszumachen.“1
Kristiane Weber-Hassemer, Vorsitzende des ehemaligen Nationalen Ethikrates und seit 2008 Mitglied im Deutschen Ethikrat, beschreibt in diesem Zitat thesenartig einige der Zusammenhänge, die in den vergangenen Jahren zu einem zunehmenden Interesse an Angewandter Ethik geführt haben. Angewandte Ethik, als eigenständiger Teilbereich der wissenschaftlichen Ethik, ist in ihrer heutigen Form erst in den letzten Jahrzehnten entstanden. Ihre Geschichte beginnt in den 1960er Jahren in den USA:
„Während sich der Mainstream der philosophischen Ethik Mitte des letzten Jahrhunderts ganz explizit normativer Urteile enthalten … hat, begannen jüngere Philosophinnen und Philosophen zunehmend, sich normativ mit konkreten inhaltlichen Vorschlägen und Handlungsanweisungen in die politischen Debatten einzumischen und auch in Kliniken und Forschungseinrichtungen Stellung zu beziehen.“2
Den gesellschaftlichen Hintergrund dieser Entwicklung bildeten Ereignisse wie die Rassendiskriminierung, der Vietnamkrieg, das Abtreibungsverbot, aber auch die „Konfrontation mit immer neuen moralischen Dilemmata in der sich entwickelnden Medizin.“3 Ein Lehrstuhl für Angewandte Ethik wurde in Deutschland erstmals 2002 an der Universität Jena eingerichtet. Zunehmend entstehen entsprechende Sammelbände und Lexika sowie an einigen Universitäten erste Studiengänge.4
Der Begriff Angewandte Ethik ist eine Übersetzung des im angelsächsischen Sprachraum üblichen appliedethics und stellt den Komplementärbegriff zur Theoretischen Ethik oder Allgemeinen Ethik dar. Der Begriff ist insofern irreführend als er suggeriert, es gäbe ganz bestimmte ethische Prinzipien, die immer nur jeweils auf bestimmte Fragestellungen bzw. Handlungssphären anzuwenden wären. Tatsächlich geht es jedoch um eine ethische Durchdringung unterschiedlicher gesellschaftlicher Handlungssphären. In diesem Sinne sind sogenannte Bereichsethiken entwickelt worden. Über die von K. Weber-Hassemer benannten Bereichsethiken hinaus, ist insbesondere auf die Entwicklungen innerhalb der Medienethik, Politischen Ethik und der Technikethik aufmerksam zu machen.5
„[Diese] Bereichsethiken ermöglichen es, den jeweiligen Sachgesetzlichkeiten der einzelnen Kulturgebiete mit ihren empirischen Gegebenheiten und dem hohen Bedarf an ethischer Orientierung gerecht zu werden.“6
Die These des vorliegenden Bandes besteht darin, dass auch das kulturelle Teilgebiet der Kinder- und Jugendhilfe keine Ausnahme hinsichtlich dieser hohen ethischen Orientierungsbedarfe bildet, und dass eine Ethik der Kinder- und Jugendhilfe eine ebenso wünschenswerte wie realisierbare Erweiterung der gegenwärtigen Jugendhilfe darstellt.
Ohne an dieser Stelle bereits eine differenzierte Betrachtung vorwegzunehmen, sind als Ursachen für die angesprochenen ethischen Orientierungsbedarfe in der deutschen Jugendhilfe7 folgende prinzipielle Entwicklungen zu betrachten (vgl. unten S. 62–76):
(a) Die enormen sozioökonomischen und soziokulturellen gesellschaftlichen Veränderungsprozesse der letzten Jahrzehnte formen die Lebenslagen, in denen sich junge Menschen und ihre Familien befinden:8
„Die politischen und sozialen Bedingungen des Aufwachsens von Kindern und Jugendlichen haben sich in den vergangenen Jahren grundlegend verändert.“9
Für eine Kinder- und Jugendhilfe, die sinngemäß die Ziele verfolgt, junge Menschen in ihrer Entwicklung zu fördern, Benachteiligungen abzubauen, Sorgeberechtigte zu beraten und zu unterstützen, Kinder und Jugendliche vor Gefahren zu schützen und positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien zu schaffen (vgl. unten S. 42), ist es daher erforderlich,
„sich erneut über die öffentliche Verantwortung für die Pflege, Erziehung und Bildung von Kindern und Jugendlichen zu vergewissern.“10
Mit dem Begriff der Verantwortung ist hierbei ein ethischer Schlüsselbegriff angesprochen, von dem aus verschiedene verantwortungsethische Konzeptionen erarbeitet worden sind, die für die Kinder- und Jugendhilfe von Relevanz sind (vgl. unten S. 104).
(b) Der sich vollziehende Umbau unseres gesamten wohlfahrtsstaatlichen Arrangements hat in der Kinder- und Jugendhilfe teilweise zu ökonomistischen Phänomenen und Tendenzen geführt (vgl. zum Begriff des Ökonomismus, unten S. 126–130.129).
Die Verknappung der Mittel stellt die Jugendhilfeakteure permanent vor eine Vielzahl wirtschaftlicher Entscheidungen, die jeweils mit Folgen für die Ausgestaltung der Hilfen verbunden sind. Die mit dieser Verwirtschaftlichung einhergehende Verschiebung von Werten und Normen verändert gleichzeitig die Organisationskulturen bei den öffentlichen wie freien Trägern der Jugendhilfe.
(c) Die ganz grundsätzliche Bedeutung wachsender personaler Autonomie der jungen Menschen und Familien und die damit verbundene Pluralität individueller Lebensentwürfe sind gerade in der Jugendhilfe von elementarer Bedeutung. Den hohen Wert selbstbestimmten Lebens junger Menschen und ihrer Familien gilt es nicht nur anzuerkennen, sondern weiter zu entwickeln. Der Gesetzgeber hat dem im Jugendhilferecht dadurch Rechnung getragen, indem er mit § 5 SGB VIII11 ein Wunsch- und Wahlrecht einräumt, die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in § 8 SGB VIII rechtlich fixiert, im Rahmen des BKSCHG geeignete Verfahren der Beteiligung und Beschwerdemöglichkeiten in stationären Jugendhilfeeinrichtungen vorschreibt (§ 45 Abs. 2 Satz 3), und nicht zuletzt in § 9 SGB VIII auffordert, die Grundrichtung der Erziehung insgesamt, wie auch speziell der religiösen Erziehung, zu achten.
Gleichzeitig jedoch gerät die Jugendhilfe aufgrund ihrer Aufgabe, Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen (§ 1 Abs. 3 Ziff. 3 SGB VIII) zwangsläufig tagtäglich in den Gegensatz zu Handlungsweisen und Werten junger Menschen und ihrer Familien.
(d) Die plurale Grundsituation unserer Gesellschaft zeigt sich auch in der Jugendhilfe:
„In einer pluralen Gesellschaft, in der es eine Vielfalt von weltanschaulichen Grundorientierungen gibt, und in der es keine Gewissheit mehr über die für alle und zu jeder Zeit richtige Erziehung geben kann, muss sich diese Pluralität auch in den Angeboten der Jugendhilfe widerspiegeln.“12
Dem entspricht in rechtlicher Hinsicht das Nebeneinander von Trägern der öffentlichen und freien Jugendhilfe, wobei bei letzteren ausdrücklich eine Vielfalt an Trägern mit unterschiedlicher Wertorientierung gewünscht ist. (§ 3 Abs. 1 SGB VIII). Abgesehen davon, dass es u a. aufgrund kommunaler Haushaltslagen unrealistisch erscheint, die für ein Wunsch- und Wahlrecht erforderlichen Überkapazitäten an Plätzen zu schaffen und zu erhalten,13 besteht bei den Trägern der Jugendhilfe jedoch ein weiteres Problem: Die multiweltanschauliche Grundsituation unserer Gesellschaft zieht es nach sich, dass bei den Mitarbeitenden innerhalb der Kinder- und Jugendhilfe selbst teilweise höchst unterschiedliche Vorstellungen über „gute“ und „richtige“ Jugendhilfe bestehen. Diese Vielfalt stellt einerseits eine wertvolle Ressource dar, erfordert andererseits jedoch Orientierungsleistungen in den Organisationen der Kinder- und Jugendhilfe, um zu einer gemeinsamen ethischen Ausrichtung des Handelns zu kommen.
(e) In den Sozialwissenschaften und in der Sozialen Arbeit erfolgte in den 1960er/1970er Jahren eine Distanzierung von der Ethik (vgl. unten S. 59–61). In dieser Phase stand vor allem die Systemtheorie ethischen Normierungen ablehnend gegenüber.14Normierungen als solche finden sich allerdings im Rahmen Sozialer Arbeit in vielfältigen Zusammenhängen.15
„[Generell] lassen sich technische, epistemische, konventionelle, rechtliche und moralische Normen unterscheiden. Hinzu kommen Maximen und Spielregeln sowie Regeln für bestimmte Verfahren …“16
Die Funktion solcher sozialer Normen
„besteht darin, dass sie der gewünschten Gleichförmigkeit des Handelns und der Regelmäßigkeit des Verhaltens dienen!“17 [Hervorhebung im Original]
Es gilt jedoch einen prinzipiellen Unterschied zwischen sozialen und ethischen Normen zu bedenken:
„Ethische Normen lassen sich … nicht in soziale Normen auflösen, weil sie diese allererst unter dem Formalobjekt, was gut und richtig sei, reflektieren. Ohne den Unterschied zwischen ethischer Normierung und sozialer Normfunktion gäbe es keine Eigenständigkeit des Ethischen mehr.“18
Diesem Unterschied zwischen sozialen und ethischen Normen kommt im Alltag der Kinder- und Jugendhilfe eine grundsätzliche Bedeutung zu. Als ein Beispiel hierfür sei auf das tagtäglich zahlreich angewandte Instrument der Planung in den erzieherischen Hilfen, das Hilfeplanverfahren gem. § 36 SGB VIII, hingewiesen. Das Verfahren der Hilfeplanung markiert einen enormen rechtlichen Fortschritt. In Zeiten knapper Kassen bei den kommunalen Kostenträgern steht jedoch selbst eine solch elementare rechtliche Normierung in der Gefahr, den tatsächlichen Bedürfnissen der Betroffenen nicht gerecht werden zu können. Denn es ist ohne Weiteres möglich, die rechtliche Norm mittels fachlicher Kriterien zur Anwendung kommen zu lassen, jedoch grundsätzliche ethische Aspekte, wie die Frage nach der Autonomie und der Würde der Betroffenen, ebenso bestimmte Maßstäbe der Gerechtigkeit, nicht oder nicht ausreichend zu berücksichtigen (vgl. unten S. 108–123). Hierbei bieten dann auch rechtliche Normen, wie etwa das Wunsch- und Wahlrecht im SGB VIII, keine hinreichende Schutzfunktion.19 Daher könnte und sollte sich z. B. in einem Jugendamt die Frage stellen, ob die innerhalb des Amtes gängige und rechtlich korrekte Praxis das Hilfeplanverfahren umzusetzen, auch in ethischer Hinsicht vertretbar ist. Dies lässt sich ebenso auf komplexere soziale Normierungen übertragen, wie z. B. auf die o. g. Maximen. Solche Maximen sind vom Einzelfall abstrahierende, allgemeinere Handlungsgrundsätze. Auch Maximen sind jedoch soziale Normen, die „auf ihre Vereinbarkeit mit höherstufigen Moralprinzipien hin überprüft werden können und müssen …“20.
Im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe existieren solche Maximen vor allem als sogenannte Struktur- und Handlungsmaximen der Kinder- und Jugendhilfe (u. a. Prävention, Regionalisierung, Partizipation, Einmischung, Aushandlung).
Diese Maximen finden sich im 8. Jugendbericht der Bundesregierung und haben ihren theoretischen Hintergrund in dem nach wie vor in der Jugendhilfe einflussreichen lebensweltorientierten Ansatz Sozialer Arbeit (vgl. unten S. 54f.). Hans Thiersch, dem maßgeblichen Begründer dieses Ansatzes, war deutlich, dass sich damit allerdings die Frage nach der Moral in der Sozialen Arbeit „nicht erledigt“ hat.21 Er schlug daher eine „moralisch inspirierte Kasuistik“ vor.22 Diese Begrifflichkeit ist jedoch in mehrfacher Hinsicht missverständlich. Zunächst ist anzumerken, dass Thiersch nicht zwischen Moral und Ethik differenzieren möchte.23 Zum Zweiten ist der Begriff der Kasuistik in diesem Zusammenhang klärungsbedürftig. Geht es um eine sozialpädagogische oder um eine ethische Kasuistik?24 Ungeachtet dessen ist in inhaltlicher Hinsicht zu konstatieren: Durch jedwede Form einer Kasuistik, sei es eine sozialpädagogische oder eine ethische Kasuistik, kann eine ethische Reflexion nicht in ausreichendem Maße vorgenommen werden. Dies ist in verschiedenen ethischen Anwendungsfeldern, insbesondere innerhalb der Medizinischen Ethik, bereits seit Langem deutlich:
„Die Methode [gemeint ist die Kasuistik, der Verf.] ist begrenzt durch ihre notwendige Rückwärtsgewandtheit und ihre tendenzielle Unempfindlichkeit gegenüber Fragen des guten Lebens.“25
Verschiedene Ausführungen Thierschs zur „moralisch inspirierten Kasuistik“26 legen nahe, dass es ihm faktisch um eine ethische Methodik geht, die in verschiedener Hinsicht dem Kohärenzverfahren, einem in der Angewandten Ethik seit Längerem etablierten Verfahren, nahekommt (vgl. unten S. 79; insbes. 142ff.).
Auch die Struktur- und Handlungsmaximen bedürfen als soziale Normen in ihrer konkreten Anwendung einer ethischen Reflexion, um nicht semantisch und faktisch umgedeutet und damit in den Dienst rein zweckrationalen oder ökonomistischen Handelns gestellt werden zu können. Dies gilt ebenso für die HandlungsmaximeInklusion.
Die Frage nach der Normierung des helfenden Handelns in der Jugendhilfe stellt sich somit in neuer Weise, denn:
„Die Legitimation von sozialpädagogischem Handeln in diesem Aufgabenfeld [gemeint ist die Kinder- und Jugendhilfe, d. Verf.] erfolgt zumeist über die rechtlichen Grundlagen und praxiologischen Auslegungen. Eine weitergehende handlungsethische Begründung … steht noch aus.“27
Solche Handlungslegitimationen stehen stets in der Gefahr, dass ihre Maßstäbe allzu sehr an den individuellen Wertungen der Handelnden ausgerichtet werden. Diese Wertungen aber sind unvermeidlich
„Ausdruck einer Anpassung an je eigene Lebensbedingungen, [die] … selbst durch soziale Privilegierungen und Benachteiligungen bedingt sind.“28
Unter der Überschrift „Kinder- und Jugendhilfe zwischen normativer Orientierung und empirischer Fundierung“ werden nun auch in dem Anfang 2013 erschienen 14. Kinder- und Jugendbericht explizit normative Fragen thematisiert:
„Als handlungsleitende und orientierende Diskurse für die Fachpraxis waren und sind die meisten Fachdebatten der Kinder- und Jugendhilfe prinzipiell normativ angelegt. Beispiele hierfür sind die vielzitierten Strukturmaximen des Achten Jugendberichtes, … die Debatte um die Dienstleistungsorientierung, weite Teile der Professionstheorie, der wiederholte Rückgriff auf unterschiedliche Gerechtigkeitstheorien und -konzepte oder – in jüngerer Zeit – die aufkeimende Diskussion um Teilhabe, Verwirklichungschancen und Befähigung mit Anschluss an Sen und Nussbaum … Gemeinsam ist diesen Ansätzen, dass sie auf unterschiedlichen Dimensionen – vor allem im Hinblick auf das Menschenbild, im Kontext der Reflexion pädagogisch-professionellen Handelns, im Hinblick auf die Ausgestaltung von Institutionen und Organisationen sowie die Ausrichtung sozialstaatlicher Politiken – normative Orientierungspunkte für die Fachdiskussion und für die Selbstverständigung des Feldes liefern.“29 [Hervorhebungen im Original]
Nina Oelkers und Nadine Feldhaus sprechen ganz grundsätzlich von einer „Vernachlässigung des Normativitätsproblems in der Sozialen Arbeit“30 und problematisieren in diesem Zusammenhang die „Versozialwissenschaftlichung“ der Sozialen Arbeit.
Angesichts der prinzipiellen Differenz zwischen sozialen und ethischen Normen erscheint tatsächlich die Frage unabweisbar,
„ob eine empirische – und damit strikt beschreibende – Sozialwissenschaft aus sich selbst heraus normative Maßstäbe generieren kann.“31
In der Theorie wie in der Praxis der Sozialen Arbeit ist daher seit geraumer Zeit ein neues Interesse an sozialethischen Fragestellungen zu registrieren, denn:
„Sozialethik ist zugleich ein Teil der Ethik, kann aber auch als normativer Zweig der Sozialwissenschaften aufgefasst werden … Mit dem Ausfall eines normativen Teils in den Sozialwissenschaften ist der Ethik eine neue Aufgabe zugewachsen.“32
Diese Aufgabe besteht darin, normative Orientierung in zunehmend komplexeren Handlungs- und Entscheidungsanforderungen innerhalb der einzelnen gesellschaftlichen Teilbereiche und so auch in der deutschen Kinder- und Jugendhilfe, zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang besteht kein Gegensatz zwischen „normativer Orientierung und empirischer Fundierung“, wie dies die Formulierung im 14. Kinder- und Jugendbericht nahelegen könnte, denn Ethik ist grundsätzlich
„als ‚gemischte Wissenschaft‘ von Wert- und Sachurteilen [zu begreifen] … Für jede konkrete ethische Urteilsbildung ist es unerlässlich, eine Vermittlung zwischen allgemeinen ethischen Wertmaßstäben wie Freiheit, Gerechtigkeit, Toleranz einerseits und realitätsgerechten Sach- bzw. Situationsanalysen andererseits herzustellen.“33
(f) Hinsichtlich der Jugendhilfe ist in besonderer Weise zu berücksichtigen, dass eine Vielzahl der alltäglichen Handlungen und Entscheidungen, die ganz konkrete Konsequenzen für das Leben junger Menschen und ihrer Familien haben, nicht durch sozialpädagogische Fachkräfte erfolgen. Vielmehr stellen die Akteure und Gestalter der Jugendhilfe ein höchst heterogenes Feld unterschiedlichster Professionen und ehrenamtlichen Engagements dar. Handlungsbezogene professionstheoretische Überlegungen würden daher ohnehin auf (sozial-)pädagogische, psychologische und andere Fachkräfte beschränkt bleiben. Erforderlich erscheinen normative Möglichkeiten, die einerseits theoretisch fundiert sind, andererseits jedoch Relevanz für alle Akteure und Gestalter besitzen und die ebenso pragmatisch in den Alltag der Kinder- und Jugendhilfe zu integrieren sind.
(g) Die bislang beschriebenen Orientierungsbedarfe können nicht ohne Auswirkungen auf das Handeln innerhalb der Kinder- und Jugendhilfe bleiben. Ähnlich wie in anderen gesellschaftlichen Teilsystemen, ist somit das Handeln innerhalb der Jugendhilfe „von Ungewissheit und Unsicherheit geprägt.“ (Weber-Hassemer).
Hinzu kommt:
„Das sozialpädagogische Arbeitsfeld ist in besonderem Maße von Kontingenzen betroffen.“34
Dies bedeutet, dass das Geschehen in der Jugendhilfe – zusätzlich zu der bereits beschriebenen Ungewissheit und Unsicherheit – in weiten Teilen durch Zufälligkeiten, wie z. B. nicht vorhersehbaren Ereignisse in den Hilfeverläufen selbst, geprägt ist.
Wie kann angesichts dessen im Einzelfall richtig gehandelt werden? Wie ist eine Entscheidung zu verantworten? Welche Haltungen sollten Fachkräfte vor diesem Hintergrund besitzen? Wie vielToleranzsoll geübt werden und wo liegen deren Grenzen? WelcheWertesollen das Handeln der Jugendhilfeakteure bestimmen?
Die Beantwortung solcher und ähnlicher Fragen hat sehr konkrete Auswirkungen auf das Leben junger Menschen und ihrer Familien. Vielfach werden dabei wichtige Weichenstellungen für die gesamte weitere Biografie der Menschen vorgenommen. Die tragischen Schicksale von Kindern wie Kevin aus Bremen, Lea-Sophie aus Schwerin, Anna aus Bad Honnef, Zoe aus Hamburg oder Chantal aus Berlin, haben gezeigt, dass es auch in der Kinder- und Jugendhilfe ganz unmittelbar um die Verantwortung für Leben und Tod gehen kann.
Zweitens: Der Gegenstands- und Handlungsbereich einer Jugendhilfeethik
(a) Das Erziehen und Fördern junger Menschen ist in der Perspektive Angewandter Ethik ebenso als ein kulturelles Handlungsfeld zu begreifen, wie etwa das Heilen und Pflegen. Am Erziehungswesen wie am Gesundheitswesen wiederum partizipieren unterschiedliche kulturelle Teilbereiche innerhalb der Gesellschaft. In systemischer Hinsicht und Terminologie zerfallen Erziehung wie Gesundheit in mehrere gesellschaftliche Teilsysteme und diese wiederum in mehrere Subsysteme. Erziehung unterteilt sich insofern in den Bereich der familiären Erziehung und den Bereich der öffentlichen Erziehung.
Einen Teil dieser öffentlichen Erziehung bilden die schulische Erziehung und schulische Bildung. Der Gegenstands- und Handlungsbereich der Kinder- und Jugendhilfe ist, wie noch darzustellen sein wird, hierbei als eine gesellschaftliche Querschnittsaufgabe und zugleich als Teilsystem des bundesdeutschen Sozialleistungssystems, der Sozialpolitik sowie Sozialer Arbeit zu betrachten.
Diese Zusammenhänge sollen durch die folgende Grafik verdeutlicht werden:
Abb. 1: Der Gegenstands- und Handlungsbereich einer Ethik der Kinder- und Jugendhilfe
Der gesamtgesellschaftliche Bedeutungszuwachs, den die Kinder- und Jugendhilfe in den vergangenen Jahren erhalten hat, kommt in der Stellungnahme der Bundesregierung zum 14. Kinder- und Jugendbericht zum Ausdruck, wenn es dort heißt:
„Die Kinder- und Jugendhilfe ist zu einem zentralen gesellschaftlichen Akteur zur Förderung des Aufwachsens geworden … Damit steht die Kinder- und Jugendhilfe in der Mitte der Gesellschaft und leistet einen nachhaltigen, öffentlich verantworteten Beitrag zum Aufwachsen junger Menschen in Deutschland.“35
(b) Dieser Bedeutungszuwachs schlägt sich dementsprechend auch quantitativ nieder:
„Nahezu alle Menschen in Deutschland haben im Laufe ihres Lebens entweder als Kinder, Jugendliche oder Eltern mit dem System der Kinder – und Jugendhilfe zu tun. Es sind insbesondere die Infrastrukturangebote des SGB VIII (Kindertagesbetreuung, Jugendarbeit, Angebote zur Förderung von Familien), die die Menschen in einer bestimmten Lebensphase in Berührung mit der Kinder- und Jugendhilfe bringen.“36 [Klammersetzung im Original]
Bekannt ist die Kinder- und Jugendhilfe vor allem durch einige Organisationsbereiche und bestimmte Teile ihres Leistungsspektrums. Zu diesen bekannten Organisationsbereichen gehört in erster Linie das kommunale Jugendamt. Aus dem Leistungsspektrum heutiger Jugendhilfe ist in diesem Zusammenhang vor allem die Fremderziehung zu nennen. Derzeit leben in Deutschland mehr als 120 000 Kinder in Heimen, sonstigen betreuten Wohnformen oder Pflegefamilien.37 Annähernd 38 000 Mal mussten junge Menschen im Jahre 2010 auf der rechtlichen Grundlage des § 42 SGB VIII in Obhut genommen werden. Zum Vergleich: Im Jahre 2002 kam es zu ca. 28 000 Inobhutnahmen.38 Vielfach lag eine Gefährdung des Kindeswohls vor. Die Gesamtzahl der Hilfen zur Erziehung, als ein sehr wesentlicher Leistungskomplex der Kinder- und Jugendhilfe neben der Kindertagesbetreuung, belief sich im Jahre 2011 auf 877 310 Hilfen. Im Jahre 2010 wurden von den kostentragenden Jugendämtern knapp 6,9 Mrd. Euro für erzieherische Hilfen ausgegeben.39 Im Jahre 2010 wurden insgesamt ca. 28,9 Mrd. Euro für Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe auf Basis des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) in Deutschland aufgewendet, im Jahre 2001 beliefen sich diese Gesamtausgaben auf 19,2 Mrd. Euro.40
„Die Kinder- und Jugendhilfe spielt somit nicht nur im Leben fast aller Menschen eine Rolle, sondern hat mittlerweile eine beachtliche wirtschaftliche Bedeutung erreicht.“41
Vergleicht man diese Zahlen allerdings mit anderen Sozialleistungsbereichen vor dem Hintergrund des sogenannten Sozialbudgets, in dem sämtliche Leistungen zur sozialen Sicherung in Deutschland vergleichend zusammengeführt werden, so hat zwar der Anteil der Jugendhilfe seit den 1970er Jahren kontinuierlich zugenommen, betrug aber beispielsweise im Jahre 2007 lediglich 2,9 % des Sozialbudgets für Gesamtdeutschland.42
Dies darf jedoch keineswegs darüber hinwegtäuschen, dass die Kinder- und Jugendhilfe in den vergangenen Jahren einen stetigen gesellschaftspolitischen Bedeutungszuwachs erfahren hat. Dadurch, dass sich die Jugendhilfe einerseits an die gesamte Bevölkerung, andererseits aber „zielgerichtet an benachteiligte und marginalisierte junge Menschen sowie an Familien in prekären Lebenslagen“43 wendet, ist die Jugendhilfe „zu einem zentralen Baustein des sozialstaatlichen Arrangements“44 geworden.
(c) So vielfältig wie die Jugendhilfe selbst, sind – wie bereits kurz erwähnt – ihre Gestalter und Akteure. Dies sind neben den sozialpädagogischen Fachkräften bei öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe zunächst die ebenfalls dort beschäftigten Berufsgruppen wie Verwaltungsmitarbeiter, Juristen, Ökonomen, ebenso Mitarbeitende in Verbänden, Ministerien und den beteiligten Wissenschaftsbereichen. Sodann die angrenzenden Handlungsfelder wie Kinder- und Jugendpsychiatrie und Schule. Wesentliche Jugendhilfegestalter sind Politiker auf allen politischen Ebenen. In diesem Zusammenhang hervorzuheben ist die Bedeutung des Ehrenamtes und des gesamten bürgerschaftlichen Engagements innerhalb der Kinder- und Jugendhilfe. Man denke an die überaus wichtige Funktion der ehrenamtlichen Mitglieder der kommunalen Jugendhilfeausschüsse bzw. der Landesjugendhilfeausschüsse. Eine stetig zunehmende Bedeutung in inhaltlicher und quantitativer Hinsicht erfahren zudem die Tagespflege und die Vollzeitpflege. In diesen Arbeitsfeldern sind in aller Regel keine pädagogischen Fachkräfte tätig.45 Auch haben in den letzten Jahren aufgrund des transnationalen Jugendhilferechts entsprechende nationale und internationale Interessengruppen wie z. B. die NationalCoalition für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention an Bedeutung gewonnen.46 Zudem ist eine Europäisierung und internationale Verschränkung der Jugendhilfe zu verzeichnen.47 Die bundesdeutsche Kinder- und Jugendhilfe stellt damit insgesamt auch einen bedeutsamen Beschäftigungssektor mit stark wachsender Tendenz dar.
Der 14. Kinder- und Jugendbericht führt hierzu aus:
„Wie expansiv sich die Kinder- und Jugendhilfe entwickelt, zeigt sich zuallererst am Personalgefüge. Die aktuelle Personalstatistik weist etwa 733 000 Menschen aus, die im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe tätig sind, davon 611 000 im Westen und 122 000 im Osten Deutschlands. In der deutschen Automobilindustrie, dem mit Abstand bedeutendsten Industriezweig der Bundesrepublik, arbeiten ähnlich viele, nämlich 747 000 Personen. Zwar lässt sich die ökonomische Wertschöpfung beider Sektoren schon aus methodischen Gründen nur schwer miteinander vergleichen, auch ist die öffentliche Wahrnehmung der Bedeutung der beiden Arbeitsfelder durchaus unterschiedlich. Dennoch weist dieser Vergleich darauf hin, dass die Kinder- und Jugendhilfe längst nicht mehr nur ein Nischenarbeitsmarkt ist: Sie ist zu einer Wachstumsbranche geworden“48
(d) Eine Ethik der Kinder- und Jugendhilfe besitzt verschiedene Schnittstellen zu anderen Ethikbereichen. Von grundsätzlicher Bedeutung ist das Verhältnis einer Jugendhilfeethik zur Pädagogischen Ethik. Allerdings liegt eine solche Pädagogische Ethik, die über die Phase der sogenannten klassischen Pädagogik (Rousseau, Pestalozzi, Schleiermacher usw.) hinausgeht, bislang nicht hinreichend rezipiert vor.49 In berufsethischer Hinsicht lässt sich eine Jugendhilfeethik am ehesten als spezifischer Teil einer Ethik der SozialenArbeit verstehen, insofern Jugendhilfe traditionell ein wesentliches Handlungsfeld Sozialer Arbeit ist.50 Berufliche Ethik ist dabei allerdings lediglich als Teil einer Bereichsethik aufzufassen. Kinder- und Jugendhilfe als gesellschaftliche, d. h. öffentliche Form der Förderung und Erziehung von jungen Menschen kommt unweigerlich mit Fragen der sozialen Gerechtigkeit im weitesten Sinne in Berührung. Damit ergeben sich weitere Schnittstellen zur Politischen Ethik und ebenso zur Wirtschaftsethik. Gerade im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe spielt aufgrund der programmatischen Trägerpluralität und ihrer Geschichte auch die Theologische Ethik eine wesentliche Rolle, denn
„nichtstaatliche Gruppen und Verbände gründen ihre Tätigkeit nicht auf staatliches Recht, sondern auf religiöse oder humanitäre Grundideen und Überzeugungen.“51 [Hervorhebung nicht im Original]
Nicht zuletzt ist auf eine Ethik des Kindes aufmerksam zu machen, wobei diese nicht als Bereichsethik, sondern als „Querschnittfokus“ zu verstehen ist.52 (Abb. 2, S. 23.)
Bevor im Folgenden die einzelnen Intentionen und Aufgaben einer Jugendhilfeethik – und damit der weitere Aufbau dieser Arbeit – aufgezeigt werden, sind zunächst einige begriffliche Bestimmungen und Präzisierungen vorzunehmen.
Drittens: Begriffliche Präzisierungen
(a) Redewendungen und Begriffe wie richtiges Handeln, Verantwortung, Haltungen,Werte oder Toleranz, deuteten in den beispielhaft genannten Fragestellungen bereits darauf hin, dass Handlungen nicht nur eine fachliche, rechtliche oder finanzielle, sondern auch eine moralische und ethische Dimension besitzen. Von Handlungen kann dort gesprochen werden,
„wo handelnde Subjekte, Akteure, in den Lauf der Dinge eingreifen, indem sie ein bestimmtes Vorhaben zu verwirklichen suchen.“53
Abb. 2: Schnittstellen einer Ethik der Kinder- und Jugendhilfe mit weiteren Bereichs-, Professions- und Querschnittethiken
Es geht damit bei einer Handlung um ein absichtsvolles Tun, welches in dieser oder jener Weise ausgeübt bzw. unterlassen werden kann. Handlungen unterscheiden sich so von anderen Ereignissen oder Geschehnissen. Die Frage nach dem richtigen Handeln kann sich zunächst rein zweckrational bzw. ökonomisch stellen: Mit welchen Mitteln kann ich ein bestimmtes Ziel am besten, d. h. am effektivsten und am effizientesten erreichen? Sie kann sich ebenso unter eher pragmatischen Gesichtspunkten stellen: Welches ist die unproblematischste Handlung? Sie kann sich ferner in rein fachwissenschaftlicher Hinsicht stellen: Welche fachliche Methodik, welches fachliche Verfahren, welches fachliche Konzept ist hier das Richtige? Und ebenso kann sich die Frage nach dem jeweils richtigen Handeln als Frage nach dem guten und gerechten Handeln im moralischen Sinne stellen. Letzteres bedeutet,
„die Bewertung einer Handlungsoption von einem genuin moralischen Standpunkt aus (engl. Moral point ofview) vorzunehmen.“54 [Hervorhebung im Original]
Die moralischen Bewertungen erfolgen nicht alleine aufgrund rationaler Kriterien:
„Die Perspektive der Moral (der moral point ofview) ist keine der Welt rein betrachtend, beschreibend oder messend gegenüberstehende Perspektive, sondern eine wertende Einstellung mit gefühlshaften Elementen.“55 [Hervorhebung im Original]
Dieser als moralsense bezeichnete Aspekt hat in der Geschichte der Ethik zu bedeutenden ethischen Theorien geführt (vgl. unten S. 79).
In der moralischen Perspektive können damit prinzipiell sowohl Rationalität als auch Emotionalität in je unterschiedlicher Ausprägung vertreten sein. Der philosophische Gefühlsbegriff bezieht sich hierbei allerdings nicht auf Gefühle im Sinne von „Stimmungen.“ Als moralischeGefühle werden vielmehr
„bestimmte, mit moralisch interpretierbaren Situationen verbundene Gefühle bezeichnet, wie Scham, Schuldgefühl, Zorn, Empörung oder aber die Fähigkeit zum Mitempfinden mit anderen, wie Mitleid, oder allgemeiner das Mitgefühl.“56
Moralische Bewertungen lassen sich auch im Rahmen verbaler Handlungen, also etwa in Reden, Gesprächsbeiträgen oder theoretischen Abhandlungen, ebenso in Berichten, Hilfeplänen gem. § 36 SGB VIII, Erziehungs- und Maßnahmeplanungen usw. gut analysieren (vgl. unten S. 147ff.). Hierzu zwei kurze Beispiele: Themen wie Freiheitsentziehende Maßnahmen, Geschlossene Unterbringung oder Zwang werden in der Jugendhilfe seit Jahrzehnten kontrovers diskutiert. Solche Thematiken können und müssen fachwissenschaftlich bearbeitet werden, wie dies beispielsweise in einem entsprechenden Projekt des DJI57 oder einem Praxisforschungsprojekt des Ev. Fachverbandes für Erziehungshilfen in Westfalen-Lippe58 geschehen ist. Eine moralische Bewertung der gleichen Thematik, hier speziell mit Blick auf das letztgenannte Praxisforschungsprojekt, kann dann folgendermaßen klingen:
„Nun ist es soweit: nachdem die geschlossene Unterbringung wieder salonfähig gemacht wurde, fällt nun die letzte Schamgrenze: Zwang wird wieder positiv konnotiert und als – wenn auch letzte so doch immerhin professionell vertretbare – Möglichkeit in die Diskussion eingeführt. … das Schlimme [sic], dass fortschrittliche Protagonisten der Heimerziehung Begleitforschung betreiben, um den Einsatz von Zwangsmitteln rechtfertigen.“59
Das zweite Beispiel entstammt einem Streitgespräch auf SPIEGEL ONLINE zum Thema „Armut in Deutschland“ zwischen dem Ökonomen Michael Hüther und dem Armutsforscher Christoph Butterwegge. Nachdem die beiden Gesprächspartner zunächst die Zahlen und Fakten des aktuellen 4. Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung, einschließlich der nahezu drei Millionen Kinder auf oder unter dem Sozialhilfeniveau, diskutiert haben, erfolgt dann die Wendung zum moral point ofview. Das Gespräch verlässt damit die Ebene des Faktischen und betritt die Ebene der Wertungen:
„SPIEGEL ONLINE: Mit anderen Worten: Den Armen von heute fehlt es an Eigenverantwortung? Hüther: Es wird allgemein zu viel Verantwortung delegiert … Zunächst einmal ist jeder selbst für seinen Erfolg oder sein Scheitern zuständig: Butterwegge: ‚Eigenverantwortung‘ wäre ein würdiges Unwort des Jahres. Denn dieser Begriff schiebt den Individuen die Verantwortung für gesellschaftliche Strukturen zu, die sie am sozialen Aufstieg hindern.“60
Wie insbesondere das letzte Beispiel zeigt, kann die moralische Bewertung der gleichen Fakten, in diesem Falle der Zahlen des 4. Armuts- und Reichtumberichtes der Bundesregierung61, enorm variieren.
Dies gilt selbstverständlich in gleicher Weise für jede andere Thematik, jede Handlung oder Entscheidung innerhalb der Kinder- und Jugendhilfe.
Was aber bedeutet der BegriffMoral bei näherer Betrachtung und welcher Zusammenhang besteht zwischen Moral und Ethik?
(b) Unter Moral (lat. mores; Sitten) bzw. dem synonymen Begriff Ethos können die in den verschiedenen gesellschaftlichen Teilbereichen jeweils vorherrschenden Meinungen und sozialenNormen hinsichtlich des guten und gerechten Handelns verstanden werden (zu sozialen Normen in der Jugendhilfe vgl. oben S. 14–17).
Moral ist abzugrenzen von bloßen gesellschaftlichen Konventionen, d. h. üblichen Umgangsformen, Höflichkeitsregeln usw.62 Unter Moral wird aber ebenso – und meist vorrangig – das jeweils individuelleEthos des einzelnen Menschen verstanden. Dieses korrespondiert mehr oder weniger stark mit den in verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen geltenden Normierungen. Solche moralische Vorstellungen und Gefühle über das richtige Handeln sind immer vorhanden, unabhängig davon, ob sie bewusst sind oder nicht. Ein Ethos erfüllt überdies auch soziale Funktionen:
„Die Gesellschaft, welche der Mensch als seinen notwendigen Lebenshorizont weiß, … erwartet von ihren Mitgliedern die Konformität zu diesem Ethos, und von eben diesen Mitgliedern wird diese Konformität unmittelbar als sinnvoll erfahren.“63
Hartmut Kreß weist darauf hin, dass sich inzwischen
„der Begriff des ‚ordre public‘ eingebürgert hat, um solche moralischen Standards zu umschreiben.“64 [Hervorhebung im Original].
Zur sozialen Funktion der Moral ein Beispiel aus der Geschichte der Jugendhilfe: Die bundesdeutsche Heimerziehung in den 1950er und 1960er Jahren hat in den vergangenen Jahren eine kontrovers geführte öffentliche Diskussion ausgelöst.65 Hierbei hat sich gezeigt: Die damals vorherrschende Erziehungsmoral in den Heimen entsprach den moralischen Vorstellungen dessen, was von einer gutenErziehung erwartet wurde: Kindern Gehorsam beizubringen, sie zu Pünktlichkeit, Fleiß usw. zu erziehen, sie Respekt vor Erwachsenen zu lehren usw. Kinder zu diesem Zweck auch körperlich zu züchtigen, war moralisch legitim und innerhalb bestimmter Grenzen auch rechtlich legal.66 Bis weit in die frühe Bundesrepublik hinein wurden auf diese Weise in der Heimerziehung vielfach weder Jugendämter oder Gerichte noch Heimträger und deren Mitarbeitende ihrer Verantwortung gegenüber Kindern und Jugendlichen gerecht.67 Unter den moralischen Vorgaben von Disziplin, Zucht und Ordnung konnten Kinder und Jugendliche systematisch gequält werden. In sozialer Hinsicht versprach ein solch moralisch konformes Verhalten den jeweiligen Akteuren weitestgehende gesellschaftliche Anerkennung. Nicht nur die sogenannte Heimkampagne, die u. a. als Widerstand gegen solche Missstände zu verstehen ist, sondern auch eine Distanzierung von Fragen der Moral in weiten Teilen der Sozialen Arbeit in Deutschland erscheinen vor dem Hintergrund solcher Formen moralisch legitimierten Machtmissbrauchs verständlich. Dieses Beispiel weist zugleich aber auch auf die Funktion und Bedeutung der Ethik hin.
(c) Ethik – teilweise mit einem älteren Begriff als Moralphilosophie bezeichnet – reflektiert die Moral. Sie bezieht sich auf deren Gültigkeit und hinterfragt ihre Legitimation. Ethik wird in deskriptive (beschreibende) und präskriptive(vorschreibende) oder normativeEthik differenziert. Als deskriptive Ethik hat sie, im Falle der Jugendhilfe, die innerhalb dieses gesellschaftlichen Praxisbereiches jeweils feststellbaren moralischen Normen und Phänomene zu untersuchen. Moralische Phänomene werden allerdings nicht nur von der Ethik, sondern auch von anderen Wissenschaften, etwa den Sozialwissenschaften, der Religionswissenschaft oder der Ethnologie deskriptiv untersucht.68 Hierbei handelt es sich um die Untersuchung gesellschaftlicher Normen, moralischer Gesetzmäßigkeiten usw., die sich in aller Regel selbst jedoch eigener moralischer Werturteile enthält.
Zu einer philosophischen Disziplin wurde die Ethik durch Aristoteles:
„Einer Ethik bedurfte es, als die Regeln des Zusammenlebens und die Institutionen des politischen Gemeinwesens (der Polis) und der patrios nomos – die durch die Autorität der Väter verbürgte Sittlichkeit – in Frage standen.“69 [Hervorhebung im Original]
Durch ethische Reflexion sollen demgemäß überkommene moralische Regeln hinterfragt und ggf. neu begründet werden. Hierbei handelt es sich dann um die präskriptive, normative Seite der Ethik. Eine normativeEthik will zu ethischen Urteilen gelangen.
„Ethik beruht auf der Unterscheidung von Faktizität und Geltung moralischer Normen … Ethik fragt also nicht nur was ist, sondern was sein soll, weil es in jeder Hinsicht gut wäre.“70
Ethik hat es als normative Ethik stets mit dem Sollen des Handelns zu tun. In diesem Sinne könnte sich beispielsweise in der Jugendhilfe die Frage nach der ethischen Bewertung derzeitiger Jugendhilfepraxis, die immer auch eine spezifische Jugendhilfemoral impliziert, stellen. Diese moralische Bewertung scheint seit geraumer Zeit u. a. zunehmend von ökonomischen Werten wie Effektivität und Effizienz geprägt zu sein. Jugendhilfe wäre gemäß solcher Wertungen also dann gute und richtige Jugendhilfe, wenn sie vornehmlich effektiv wie effizient ausgerichtet ist.71 Eine ethische Fragestellung in der Jugendhilfe wäre ebenso die Frage, inwieweit sich verantwortliches Handeln vom Ruf nach mehr erzieherischer Disziplin bzw. einer „neuen Härte“ beeinflussen lassen soll, wie er derzeit gesellschaftlich teilweise eingefordert wird?72 Dies gilt in ähnlicher Weise ebenso hinsichtlich der schwierigen Fragestellungen im Zusammenhang mit Kindeswohlgefährdungen. Hierbei wird von den verantwortlichen Fachkräften in den Jugendämtern der teilweise enorme öffentliche und politische Druck beklagt, dem sich diese ausgesetzt sehen. Gleichzeitig ist auf eine oftmals unzureichende personelle Ausstattung in den Jugendämtern und den ohnehin permanent vorhandenen Kostendruck der Kommunen hinzuweisen.73
Viertens: Intentionen und Aufgaben einer Ethik der Kinder- und Jugendhilfe
(a) Das prinzipielle Anliegen des hier vorgelegten Entwurfes einer Jugendhilfeethik besteht darin, zusätzlich zu den bisherigen wissenschaftlichen Disziplinen, auch die Ethik explizit in den Dienst für „die Belange der nachwachsenden Generation“74 zu stellen. Unter Heranziehung verschiedener Strukturen und Prozesse Angewandter Ethik soll die moralische Dimension des Handelns in der Kinder- und Jugendhilfe in ethischer Perspektive beleuchtet werden und als weitere Reflexionsmöglichkeit in das Alltagshandeln Eingang finden.
(b) Angewandte Ethik in der deutschen Kinder- und Jugendhilfe ist daher nicht als der Versuch einer grundsätzlichen Infragestellung oder gar Überwindung von sozialwissenschaftlich-fachlichen Standards oder erreichten rechtlichen Positionen zu verstehen. Auch soll weder moralisch integres Verhalten auf allen Ebenen handelnder Akteure noch das Faktum höchst begrüßenswerter ethischer Reflexionen in impliziter wie auch teilweise expliziter Form infrage gestellt werden. Ebenso soll kein prinzipieller „Werteverlust“ in der Kinder- und Jugendhilfe propagiert werden: Ethik ist keine Disziplin des erhobenen moralischen Zeigefingers.
Vielmehr erscheint es an dieser Stelle von entscheidender Bedeutung zu verdeutlichen, dass der Ausgangspunkt Angewandter Ethik nicht die ethische Theorie ist,
„sondern das Problembewusstsein von Personen und ihre Lösungskompetenz.“75
Es geht daher nicht um eine neue expertokratische Variante innerhalb der Jugendhilfe. Wenn mittels der Ethik neben den verschiedenen fachlichen, rechtlichen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten einer Handlungsoption auch eine Bewertung dieser Handlungsoption vom moral point ofview aus vorgenommen wird, so kommt der Angewandten Ethik hierbei eine ausschließlich unterstützende und beratende Funktion zu. Die zu treffenden Entscheidungen über bestimmte Handlungsoptionen verbleiben immer vollumfänglich in der Verantwortung der jeweiligen Person, Personengruppe, Institution, Organisation oder des entsprechenden politischen Gremiums. Es geht um die ethische Reflexion des Handelns in der Jugendhilfe unter einem systematisierten Rückgriff auf die Denktraditionen über das gute und richtige Verhalten.
(c) Damit unmittelbar verbunden ist die Intention, Prozesse ethischer Urteilsbildung und ethischer Organisationsentwicklung auf den unterschiedlichen Handlungs- und Verantwortungsebenen der Kinder – und Jugendhilfe anzuregen. Die Konsequenzen, die Handlungen in der Kinder- und Jugendhilfe für eine gelingende oder nicht gelingende Biografie des einzelnen Kindes und Jugendlichen besitzen, lassen eine solche Zielsetzung als sinnvoll wie erforderlich erscheinen.
(d) Den Gestaltern und Akteuren der Kinder- und Jugendhilfe soll die Möglichkeit eröffnet werden, mittels normativ-ethischer Leitlinien das Handeln der Jugendhilfe zu reflektieren. Solche normativen Leitlinien liefern gleichzeitig Kriterien zur Bewertung konzeptioneller Ansätze und methodischer Verfahren. In dieser Hinsicht wären dann Methoden zu präferieren, welche explizit ethische Aussagen treffen und ebenso konkrete methodische Hinweise zu ihrer Umsetzung geben.76
(e) Für die Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe bedeutet AngewandteEthik in der Kinder- und Jugendhilfe eine handlungsfeldspezifische Erweiterung ihrer professionellen Kompetenz. Professionalität intendiert u. a.
„das Besondere des modernen professionellen Handlungsmodus in sozialen Dienstleistungsberufen zu rekonstruieren“.77
Von Interesse sind in diesem Zusammenhang u. a. Aspekte wie „Handlungslogik“ und „Reflexivität“.78 Um diese Aspekte geht es auch in der Angewandten Ethik, wobei in ethischer Hinsicht nicht in erster Linie die empirische Dimension des Handelns von Interesse ist, sondern die Frage, wie Menschen handeln sollen. Die sog. Analytische Handlungstheorie als Teildisziplin Praktischer Philosophie wiederum untersucht die verschiedenen Handlungstheorien in den Sozialwissenschaften, der Ökonomie und in der Ethik auf ihre begrifflichen und theoretischen Grundannahmen hin.79
(f) Nicht zuletzt soll die Kinder- und Jugendhilfe dialogfähiger mit anderen gesellschaftlichen Handlungsfeldern werden, da für die Jugendhilfe sehr bedeutsame gesellschaftliche Teilsysteme wie Rechtsordnung, Politik, Ökonomie und Medizin ihrerseits über entsprechende bereichsethische Fundierungen verfügen.
(g) Auf ethiktheoretischer Seite stützt sich der hier vorgelegte Ansatz auf verantwortungsethische Entwürfe, die während des 20. Jahrhunderts in der Ethik als Gegenpole zu gesellschaftlichen Machtphänomenen entwickelt wurden sowie – daraus abgeleitet – auf bestimmte Werte und Haltungen, die sich im Laufe der Ethikgeschichte als grundlegend erwiesen haben. Eine Jugendhilfeethik als Ethik der Verantwortung zu verstehen, empfiehlt sich aus verschiedenen Gründen, von denen hier nur ein besonders gewichtiger Grund vorweggenommen werden soll: Wie u. a. Nina Oelkers richtigerweise anmerkt, vollziehen sich derzeit Bedeutungsverschiebungen des Verantwortungsbegriffes (vgl. unten S. 64 ff). Mit Hilfe verantwortungsethischer Denkmodelle gilt es daher, inhaltlich zu differenzieren und die unterschiedlichen Verantwortlichkeiten herauszustellen. Ein solches Verständnis ethischer Orientierung darf andererseits nicht darüber hinwegtäuschen, dass Angewandte Ethik immer auch eine kritisch-distanzierende Dimension besitzt, denn eine Ethik der Kinder- und Jugendhilfe soll dazu beitragen, Spannungsfelder im Hinblick auf Fragen der Verantwortung für die Lebenslagen von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien zu verdeutlichen und entsprechende Wertkonflikte ethisch zu bearbeiten. Dies erscheint besonders bedeutsam vor dem Hintergrund der wachsenden Ungleichheit in Deutschland, wie sie der 4. Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung dokumentiert, oder solcher Fragestellungen, wie sie sich etwa im Zusammenhang mit dem NationalenAktionsplan oder dem UNICEF-Bericht zur Lage der Kinder in Deutschland stellen. Hierher gehören ebenso die gesellschaftliche Wahrnehmung und der Umgang mit Kinder- und Jugendarmut, Jugenddelinquenz oder Kinder- und Jugendgesundheit, um nur einige Beispiele zu nennen. Weitere Fragestellungen ganz anderer Art ergeben sich aus kulturellen und religiösen Fragestellungen und Problematiken, wie z. B. der Zwangsverheiratung junger Frauen oder der Beschneidungspraxis muslimischer und jüdischer Jungen.80 Auch mit den beiden letztgenannten Phänomenen sind Mitarbeitende in den Jugendämtern und bei Trägern der freien Jugendhilfe konfrontiert.
(h) Hinsichtlich der Intentionen und Aufgaben einer Ethik der Kinder- und Jugendhilfe erschiene es sträflich, die zum Teil jahrzehntelangen Entwicklungen innerhalb anderer Bereichsethiken außer Acht zu lassen. Dass sich die Medizinische Ethik als eine der ersten Bereichsethiken entwickelt und zunehmend differenziert hat, kann angesichts gewichtiger Wertkonflikte wie sie sich z. B. zu Beginn und am Ende des Lebens stellen, nicht verwundern. Wie es in der Medizin um das Patientenwohl und die Persönlichkeitsrechte geht, stehen in der Kinder- und Jugendhilfe das Wohlergehen junger Menschen und deren Persönlichkeitsrechte im Fokus. Hier wie dort können Fehlentscheidungen oftmals gravierende Folgen für den weiteren Lebensweg der Betroffenen haben. Es ist daher durchaus sinnvoll, Vergleiche zwischen Medizin- und Jugendhilfeethik zu ziehen und ebenso die Frage der Vergleichbarkeit als solche zumindest ansatzweise zu erörtern (vgl. unten S. 155ff.).
(i) Für den Philosophen Otfried Höffe braucht Angewandte Ethik,
„die ihrer Aufgabe gerecht werden will, drei Zuständigkeiten. Sie muss aus der allgemeinen Ethik die Grundbegriffe und Prinzipien kennen; sie muss mit den Sachgesetzlichkeiten und Schwierigkeiten des jeweiligen Gegenstandes vertraut sein und schließlich über die Urteilsfähigkeit verfügen, die den Gegenstandsbereich im Lichte der Begriffe, Prinzipien und Argumentationsmuster der allgemeinen Ethik einzuschätzen versteht.“81
Mit diesen Aufgaben Angewandter Ethik gerät der weitere Aufbau des vorliegenden Bandes in den Blick. Um ein Handlungsfeld zu einem Thema Angewandter Ethik zu machen, muss diese, Höffe folgend, mit ihrem Gegenstands- und Handlungsbereich selbst wie mit allgemeiner Ethik vertraut sein.
Im ersten Teil der Monografie (Teil A) werden daher jugendhilfetheoretische und ethische Grundlegungen und Verhältnisbestimmungen vorgenommen. Jeder Versuch einer komprimierten Darstellung, sowohl der Jugendhilfe als auch der Ethik, steht dabei vor der Aufgabe, eine gezielte Auswahl zu treffen. Die Überschrift „Jugendhilfe zu Beginn des 21. Jahrhunderts“ signalisiert zunächst, dass es wesentlich um die gegenwärtige Strukturierung bundesdeutscher Kinder- und Jugendhilfe geht. Ungeachtet dessen stellt sich aber die Frage nach der Zielrichtung der Darstellung.
Im vorliegenden Falle geht es nicht um einen weiteren, dezidiert sozialwissenschaftlichen, Beitrag zur Jugendhilfe, sondern vielmehr darum, Jugendhilfe als Thema wissenschaftlicher Ethik in den Blick zu nehmen. Aus diesem Grunde erscheint es sinnvoll, den Versuch zu unternehmen, lediglich das Wesentliche der Jugendhilfe zu erfassen, um dieses Wesentliche dann in einen ethischen Horizont zu rücken. Worin aber ist dieses Wesentliche der Jugendhilfe zu Beginn des 21. Jahrhunderts zu sehen? Zur Beantwortung dieser Frage soll im Folgenden vor allem auf die „Berichte über die Lebenssituation junger Menschen und die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe“ zurückgegriffen werden. Diese sogenannten „Jugendberichte“ bzw. „Kinder- und Jugendberichte“ werden seit dem Jahre 1965 im Auftrag der Bundesregierung von Expertenkommissionen erarbeitet und im Auftrag des BMFSFJ herausgegeben. Insbesondere der 11. Kinder- und Jugendbericht und der 14. Kinder- und Jugendbericht erscheinen dabei geeignet, den entscheidenden Kern der Kinder- und Jugendhilfe zu Beginn des 21. Jahrhunderts zu erfassen. Der Grund hierfür ist darin zu sehen, dass diese Berichte als sogenannte Gesamtberichte ohnehin auf das Ganze der Jugendhilfe gerichtet sein sollten.82 Wesentliche inhaltliche Erweiterungen werden durch den 12. Kinder- undJugendbericht zum Themenbereich Bildung undFörderung beigesteuert.83 Dies geschieht ebenso durch den 13. Kinder- undJugendbericht aus dem Jahre 2009, der sich der Gesundheitsförderung von Kindern und Jugendlichen widmet und erstmals die Schnittstellen zwischen Kinder- und Jugendhilfe, Gesundheitshilfe und Behindertenhilfe in den Blick nimmt.84 Ergänzungen und zum Teil sehr differenzierte Standpunkte sind den verschiedenen Stellungnahmen und Expertisen des BJK85 und des DJI86 zu entnehmen. Die damit gewonnenen Ausgangspunkte dienen dazu, Kinder- und Jugendhilfe sozusagen in einem Grundriss darzustellen,
„in dem nur die wichtigsten Linien ausgeführt sind. Lediglich das Gerüst stellt dann ein Grundriß bereit; die Details können und müssen deshalb immer noch näher ausgeführt werden.“87
Eine solche nähere Ausführung erfolgt hier dadurch, dass Jugendhilfe in ihrer Eingebundenheit in drei unterschiedliche gesellschaftliche Kontexte dargestellt wird: in den Kontext der Gesetzgebung, des sich wandelnden wohlfahrtsstaatlichen Arrangements und in den Kontext Sozialer Arbeit. Zumindest in Form eines Exkurses soll jedoch auch einem historischen Aspekt nachgegangen werden, der für die heutige Kinder- und Jugendhilfe strukturgebend ist: dem Aspekt der Bedeutung der Jugendhilfe in freier Trägerschaft, die juristisch in den §§ 3 und 4 SGB VIII ihren Niederschlag gefunden hat. Am Beispiel der diakonisch ausgerichteten Kinder- und Jugendhilfe wird hierbei einem der Ursprünge heutiger Jugendhilfe nachgegangen.
Nachdem auf diese Weise versucht wurde, einen Grundriss der Jugendhilfe innerhalb ihrer wesentlichen gesellschaftlichen Kontexte abzubilden, bedürfen die bislang summarisch behandelten ethischen Orientierungsbedarfe der Kinder- und Jugendhilfe einer vertiefteren Darstellung. Dabei werden die Auswirkungen verschiedener gesamtgesellschaftlicher Entwicklungen auf die Jugendhilfe auch anhand verschiedener empirischer Studien in den Mittelpunkt gerückt.
Diese Zusammenfassung heutiger Kinder- und Jugendhilfe stellt im Weiteren den Ausgangspunkt für deren Thematisierung innerhalb verschiedener wissenschaftlich-ethischer Zusammenhänge dar. Zunächst wird Jugendhilfe in den Horizont philosophisch-ethischer Denkmodelle gerückt, ebenso werden ethikkritische Positionen vorgestellt. Hierbei geht es weniger um eine grundsätzliche theoretische Erschließung wissenschaftlich-ethischer Grundlagen, als vielmehr um deren anwendungsbezogene Relevanz für die Kinder- und Jugendhilfe. Dem für eine Jugendhilfeethik wichtigen Verhältnis vonMoral, Rechtund Ethik wird in Form eines Exkurses zumindest in Grundzügen nachgegangen.
Ethik ist sowohl eine philosophische als auch eine theologische Teildiziplin. Für eine Ethik der Kinder- und Jugendhilfe ist die TheologischeEthik darüber hinaus sowohl historisch als auch mit Blick auf die heutige Trägerstruktur von Bedeutung. So waren z. B. in den Jahren 2006/2007 von den insgesamt etwa 620 000 Beschäftigen der Kinder- und Jugendhilfe mehr als 400 000 Mitarbeitende bei freien Trägern, einschl. der entsprechenden Wohlfahrtsverbände, beschäftigt. Hiervon entfielen wiederum mehr als 200 000 Beschäftigte auf Kirchen und Wohlfahrtsverbände (Caritasverband/sonstige dem Caritasverband angeschlossene Träger, Diakonisches Werk und sonstige angeschlossene Träger).88 Der Bedeutung der Theologischen Ethik wird in dieser Arbeit durch die exemplarische Darstellung eines protestantischen Ethikverständnisses Rechnung getragen. Hierbei erfolgt eine inhaltliche Konzentration auf die Frage der argumentativen und dialogischen Anschlussfähigkeit Theologischer Ethik.
Die dargelegten Aufgaben einer Jugendhilfeethik führen im Weiteren zu dem Erfordernis, normativ-ethische Leitlinien einer Ethik der Kinder- und Jugendhilfe zu entwickeln.
Unter der Überschrift „Die ethische Verantwortung der Kinder- und Jugendhilfe“, wird die Bedeutung des Verantwortungsbegriffes und der Verantwortungsethik im zugrunde liegenden Zusammenhang erörtert. Hierzu werden vier verantwortungsethische Ansätze des 20. Jahrhunderts jugendhilfeethisch rezipiert. Als gemeinsame Aufgabe aller Jugendhilfeakteure und –gestalter geht es hierbei um eine VerantwortungvorWertenund fürWerte (H. Kreß). Jugendhilfe wird dadurch auch zu einer Jugendhilfe als Hilfe zurWürde, zurAutonomieund zurGerechtigkeitfür junge Menschen und ihre Familien. Da ein verantwortungsethischer Ansatz unterschiedliche ethische Traditionen integrativ zusammenführt, sollen auch Tugenden im Sinne von Grundhaltungen für das Handeln in der Kinder- und Jugendhilfe bedacht werden.
Weil Kinder- und Jugendhilfe als gesellschaftliche Querschnittaufgabe zu verstehen ist, kommt den angrenzenden Bereichsethiken eine besondere Bedeutung zu. Gemäß der primären Eingebundenheit der Jugendhilfe in die Gesetzgebung, den Sozialstaat und die Soziale Arbeit geraten somit die Rechtsethik, die politische und ökonomische Ethik sowie die Ethik Sozialer Arbeit in den Fokus. Im Sinne eines gemeinsamen ethischen Dialoghorizontes soll auf die Bedeutung der für die Jugendhilfe deklarierten Werte auch in diesen gesellschaftlichen Handlungsfeldern hingewiesen werden.
In einem zweiten Teil des Buches (Teil B) wird es darum gehen, vor dem Hintergrund der gewonnenen Grundlegungen und Verhältnisbestimmungen zumindest zu einigen ersten Konkretionen Angewandter Ethik in Jugendhilfeorganisationen und Jugendhilfepolitik zu kommen. Damit wird die Ebene der außerakademischen Angewandten Ethik erreicht. Bevor jedoch konkrete Anwendungsmöglichkeiten entwickelt werden können, sind einige Voraussetzungen zu schaffen. Insbesondere müssen verschiedene methodische und organisatorische Gestaltungsmöglichkeiten bedacht werden. In diesem Zusammenhang werden u. a. eine capability forethics, d. h. also eine Befähigung zur Ethik sowie der inklusive Charakter einer jeglichen Jugendhilfeethik als jugendhilfespezifische Anwendungsprämissen formuliert sowie ethikmethodische Überlegungen angestellt. Da,
„die Sicherung der Leistungserstellung in den einzelnen Kulturbereichen unter den Bedingungen der Moderne wesentlich auf der Funktionsweise von Organisationen beruht.“89
und sich das Jugendhilfehandeln ganz überwiegend in den kommunalen Organisationen der Jugendhilfeträger vollzieht, erscheint eine allererste Konzentration auf diese Organisationen als angemessen. Aus diesem Grunde werden – als umfangreichstes Anwendungsbeispiel – die Grundlinien eines Ethischen-Interaktions-Modells für Jugendhilfeorganisationen entwickelt. Hierbei wiederum erfolgt eine Konzentration auf Organisationen der Erziehungshilfe, wobei das Modell mittels verschiedener Modifizierungen prinzipiell auf andere Jugendhilfeorganisationen übertragbar ist.
Als ein zweites Anwendungsbeispiel sollen die Möglichkeiten untersucht werden, die sich mittels Angewandter Ethik hinsichtlich des Phänomens höchst unterschiedlicher Selbstverständnisse der Jugendhilfeakteure in den jeweiligen Organisationen ergeben. Hierzu wird wiederum exemplarisch auf ein diakonisches Selbstverständnis des Helfens zurückgegriffen.
Die Leistungen der Jugendhilfe für junge Menschen und ihre Familien werden zukünftig voraussichtlich mehr denn je von politischen Rahmensetzungen abhängen. Daher wird – im Rahmen eines dritten Beispieles – der Frage nachgegangen, inwieweit Ethikkommissionen, die zum Teil seit Langem zu einem festen Bestandteil der politischen Kultur in anderen gesellschaftlichen Handlungsfeldern geworden sind, eine Erweiterung des deutschen Jugendhilfesystems darstellen könnten.
Den Abschluss der Arbeit bilden ein kurzes Resümee und ein Ausblick.
1 Weber-Hassemer 2011, 226.
2 Stoecker et al. 2011, 4.
3 Ebd.
4 Vgl. Knoepffler et al. 2006, 9ff.
5 Vgl. Nida-Rümelin 2005, 63.
6 Jähnichen 2001, Sp. 1446. Nachdem die Kulturtheorie
