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Die ersten Schüsse, die britische Soldaten bei Kriegsausbruch am 1. September 1939 abfeuerten, töteten zwei Juden. Diese waren mit 1.400 Leidengefährten aus Hitlerdeutschland geflüchtet und wollten nach Palästina. Ihr Schiff lief 200 Meter vor der Küste auf Grund - die Briten eröffneten das Feuer ... Andere jüdische Flüchtlinge wurden auf die Kronkolonie Mauritius im Indischen Ozean deportiert, wo sie fast fünf Jahre hinter Stacheldraht zubringen mußten. Bislang wurde das Schicksal dieser 1.581 Menschen, von denen fast jeder zehnte auf der Insel starb, und die Umstände ihrer Deportation noch nie untersucht. Erstmals ist dieses dunkle Kapitel dokumentiert. Dazu wurden vom Autor europäische Archive, Einrichtungen in Israel, in den USA und auf Mauritius aufgesucht. Die Zeugnisse belegen: Britische Behörden waren mitunter alles andere als hilfsbereit und kooperativ, wenn es um Menschen in Not ging. Zuweilen war die Krone sich selbst und ihren eigenen Interessen am nächsten.
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Seitenzahl: 254
Veröffentlichungsjahr: 2013
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Impressum
ISBN eBook 978-3-360-50058-8
eBook-Lizenzausgabe des Verlags Das Neue Berlin, Berlin 2013
Das Neue Berlin Verlagsgesellschaft mbH
Neue Grünstr. 18, 10179 Berlin
© der Originalausgabe by edition ost, Berlin 1998
Die Bücher des Verlags Das Neue Berlin erscheinen
in der Eulenspiegelverlagsgruppe
www.eulenspiegel-verlagsgruppe.de
Das Buch
Nach mehr als einem halben Jahrhundert liegt erstmals eine geschlossene Darstellung der Deportation von anderthalbtausend jüdischen Flüchtlingen durch Großbritannien nach Mauritius vor. Angesichts des durch Deutsche verübten Holocausts und wegen anderer Völkermorde im 2. Weltkrieg mag dieser Vorfall zwischen 1940 und 1945 marginal sein – vielleicht erklärt sich daher, daß außer schriftlichen Zeugnissen in verschiedenen Archiven und gelegentlichen Bezügen in gedruckten Erinnerungen nichts und niemand an das Schicksal von 1.581 Juden erinnert, die vor Hitler nach Palästina flüchteten und auf der britischen Kronkolonie Mautitius, im indischen Ozean, fünf Jahre hinter Stacheldraht verschwanden.
Der Autor hat – nicht zuletzt aus familiärer Verantwortung – Archive und Orte des Geschehens aufgesucht, Zeugen befragt und die so gefundenen Mosaiksteine zu einem Bild zusammengefügt, das eine weiße Stelle in der Geschichte nicht nur deutscher Juden ausfüllt.
Der Autor
Ronald Friedmann, Jahrgang 1956, geboren und aufgewachsen in Berlin. Nach dem Abitur Studium der Lateinamerika-Wissenschaften in Rostock, danach Tätigkeit in Angola und von 1985 bis 1990 im Außenministerium. Nach 1990 Projektleiter »Juden in Treptow«. Lebt als freier Journalist in Berlin.
Unter den Internierten auf Mauritius befanden sich seine Großeltern und Tante Rita Friedmann, jetzt Deutsch.
Ronald Friedmann
Exil auf Mauritius 1940 bis 1945
Report einer „demokratischen“
Deportation jüdischer Flüchtlinge
Das Neue Berlin
Inhalt
Vorwort
Die Toten von Mauritius
Das politische Umfeld
Nach Palästina
Die »Patria«
Mauritius
Die Rückkehr
Bibliographie
Zeitungsartikel (chronologisch)
Unter den Toten von Mauritius war mein Großvater Bernhard Friedmann, ein Danziger. Seine Tochter Rita, meine nachmalige Tante, lernte im Lager Joseph Deutsch kennen. Sie heirateten und lebten seit ihrer Rückkehr nach Palästina 1945 im Gelobten Land.
Vorwort
1.581 jüdische Flüchtlinge aus vielen Teilen Europas waren vom Dezember 1940 bis zum August 1945 in einem gefängnisgleichen Lager auf Mauritius, einer britischen Kronkolonie im Indischen Ozean, interniert.
Sie hatten auf abenteuerliche Weise und unter größten Leiden und Strapazen nach monatelanger Irrfahrt als illegale Einwanderer in Palästina, dem Gelobten Land der Juden, Zuflucht vor der hitlerdeutschen Judenverfolgung finden wollen.
Die Regierung Großbritanniens jedoch, nur interessiert am Erhalt des britischen Einflusses im Nahen Osten und ohne Rücksicht auf die hoffnungslose Lage der Flüchtlinge, betrachtete sie als unerwünschte Ausländer und verfügte ihre Deportation aus Palästina, dessen Boden sie endlich betreten hatten.
Auch der verzweifelte Versuch zionistischer Aktivisten schlug fehl, durch die Sprengung der »Patria«, des Schiffes, mit dem die Ausgewiesenen abtransportiert werden sollten, der britischen Regierung die Genehmigung zur Einwanderung nach Palästina abzutrotzen. Erst knapp fünf Jahre später, nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs in Europa, konnten die Deportierten nach Palästina zurückkehren. Ihr Friedhof, den sie auf Mauritius zurückließen, zählte 126 Gräber.
Mehr als sechs Millionen Juden wurden in den Jahren des Holocaust, dieser barbarischsten Menschenjagd in der Geschichte, ermordet. Nach Millionen zählen auch die Menschen, die durch dieses in deutschem Namen geschehene größte Verbrechen ihre Gesundheit, ihre Heimat, Verwandte und Freunde, ihr persönliches Hab und Gut verloren.
Angesichts dieser unfaßbaren Zahlen mag das Schicksal von 1.581 jüdischen Flüchtlingen, die in ihrer Mehrzahl letztlich den Holocaust überlebten, mag die Geschichte ihrer Flucht aus dem hitlerdeutschen Machtbereich, ihrer Deportation aus Palästina und ihrer Gefangenschaft auf der Insel Mauritius unbedeutend erscheinen.
Doch auch millionenfaches Leid ist immer das Leid einzelner Menschen. Und jedes einzelne Schicksal ist es wert, bewahrt und erinnert zu werden.
Ronald Friedmann
im März 1998
Die Toten von Mauritius 1
Apfeldorf, Jacob; Wien; 1888 bis 9. Januar 1941;
Banach, Gittel; Warschau; 1896 bis 27. Januar 1941;
Barnass, Fritz; Danzig; 1889 bis 23. Januar 1941;
Baron, Arthur; Wien; 1874 bis 30. August 1944;
Baumgarten, Jakob; Wien; 1883 bis 23. Februar 1942;
Becker, Emilia; Wien; 1874 bis 7. Januar 1941;
Benedikt, Richard; Österreich; 1898 bis 28. Januar 1941;
Berglass, Dr. Fritz; Wien; 1891 bis 23. Mai 1941;
Bondy, Gustav; Wien; 1881 bis 30. Januar 1944;
Delikat, Hugo; Wien; 1878 bis 22. August 1944;
Drill, Sigmund; Österreich; 1872 bis 17. Februar 1941;
Eisler, Dieter; Wien; 1924 bis 1. Mai 1945;
Elias, Julius; Berlin; 1912 bis 15. Januar 1941;
Engel, Mascha; Danzig; 1889 bis 21. Februar 1941;
Engler, Harry; Wien; 1903 bis 29. Januar 1941;
Enoch, Lina; Posen; 1879 bis 20. September 1943;
Eppstein, Meta;; 1884 bis 16. Januar 1945;
Feld, Markus; Wien; 1886 bis 19. Juli 1944;
Feldmann, Saul; Wien; 1883 bis 17. Februar 1942;
Feyer, Samuel; Wien; 1884 bis 24. Juni 1942;
Flatow, Hermann; Danzig ; 1881 bis 28. Juni 1941;
Flatow, Sophie; Danzig; 1892 bis 30. März 1943;
Fleissig, Alfred; Österreich; 1904 bis 7. April 1945;
Frankel, Leopold; Neustadt; 1905 bis 19. Februar 1941;
Fried, Wilhelm; Danzig; 1878 bis 12. März 1944;
Friedmann, Bernhard; Danzig; 1891 bis 15. März 1943;
Fröhlich, Sarah; Kossov; 1877 bis 16. Januar 1943;
Fuchs, Gertrude; Wien; 1902 bis 12. Januar 1944;
Fuchs, Dr. Maximilian; Wien; 1885 bis 30. März 1945;
Gerstl, Adolf; Neuenkirchen; 1876 bis 18. März 1945;
Glückner, Irma; Wien; 1889 bis 23. Januar 1941;
Gottlieb, Sigmund; Wien; 1882 bis 20. Februar 1945;
Gross, Ruth; Wien; 1931 bis 23. Januar 1941;
Grüber, Chaja; Wien; 1872 bis 30. Mai 1941;
Grünblatt, Chaja; Danzig; 1883 bis 11. Juli 1944;
Grunlut, Bernhard; Wien; 1880 bis 20. Februar 1941;
Haendel, Fritz; Prag; 1910 bis 7. Januar 1945;
Hauser, Moritz; Frund; 1892 bis 4. Februar 1941;
Heiss, Ernst; Neufeld; 1899 bis 30. Januar 1941;
Heiss, Pauline; Goling; 1877 bis 14. Februar 1941;
Held, Vera; Danzig; 1874 bis 31. Januar 1941;
Heymann, Ludwig; Danzig; 1903 bis 2. Juli 1944;
Hirsch, Fischel; Danzig; 1884 bis 5. Februar 1942;
Hirschmann, Anita; München; 1905 bis 5. Januar 1941;
Hochberg, Adolf; Wien; 1878 bis 27. Mai 1943;
Hornstein, Chaja; Polen; 1875 bis 25. Januar 1941;
Hübner, Chana; Wien; 1876 bis 2. März 1941;
Jacobi, Elsa; Berlin; 1888 bis 27. Januar 1941;
Jaul, Amalie; Wiener Neustadt; 1874 bis 28. Januar 1941;
Junker, Eduard; Warschau; 1889 bis 2. November 1944;
Klein, Alexander; Ungarn; 1874 bis 23. Januar 1941;
Klein, Esther Rosa; Wien; 1868 bis 13. März 1941;
Klein, Leo; Wien; 1888 bis 3. Januar 1945;
Klein-Stern, Valeria; Wien; 1898 bis 9. Mai 1941;
Kochmann, Elias; Danzig; 1870 bis 27. April 1942;
Kohn, Erna; Österreich; 1894 bis 29. Januar 1941;
Kohn, Heinz; Danzig; 1904 bis 11. April 1944;
Koppel, Zura; Wien; 1897 bis 8. Dezember 1942;
Kovo, Armand; Wien; 1901 bis 9. März 1941;
Krakauer, Ludwig; Wien; 1882 bis 22. März 1945;
Kurnik, Max; Danzig; 1890 bis 6. Mai 1941;
Lenk, Karl; Wien; 1884 bis 20. Mai 1943;
Levandowsky, Bianca; Zoppot; 1904 bis 15. Januar 1944;
Levandowsky, Emma; Danzig; 1888 bis 29. Dezember 1944;
Lindenbaum, Henriette; Danzig; 1882 bis 4. Februar 1941;
Löwe, Henriette; Berlin; 1878 bis 10. Januar 1945;
Löwe, Wilhelm; Berlin; 1881 bis 25. Februar 1944;
Lünzer, Sophie; Wien; 1895 bis 30. Januar 1941;
Mannheim, Zelma; Danzig; 1899 bis 10. Februar 1941;
Margulis, Max; Wien; 1876 bis 21. Dezember 1943;
Marode, Joseph; Wien; 1918 bis 23. Januar 1941;
Mendel, Monk; Polen; 1889 bis 23. November 1942;
Michaelson, Ella; Danzig; 1899 bis 26. Januar 1941;
Mondschein, Sally; Wien; 1904 bis 2. Februar 1941;
Nelken, Isidor; Wien; 1885 bis 18. November 1943;
Neustadtl, Richard; Wien; 1883 bis 25. Januar 1945;
Offenbach, Rachel; Gwino; 1883 bis 26. November 1943;
Orlof, Max; Rußland; 1884 bis 19. Januar 1943;
Ortner, Ephraim; Jaroslaw; 1888 bis 10. Januar 1941;
Packer, Bernhard; Wien; 1881 bis 9. Januar 1943;
Parille, Emil; Wien; 1887 bis 4. Dezember 1944;
Parille, Frieda; Wien; 1894 bis 1. September 1941;
Prinz, Max; Danzig; 1891 bis 27. Mai 1945;
Reininger, Caroline; Wiener Neustadt; 1885 bis 29. Januar 1941;
Reininger, Sigmund; Neuenkirchen; 1875 bis 31. Januar 1942;
Ripinsky, Itzak; Danzig; 1937 bis 19. Januar 1941;
Ripinsky, Jessa; Danzig; 1893 bis 13. Februar 1941;
Ritberg, Martha; Polen; 1883 bis 30. Januar 1941;
Rittberg, Jakob; Dresden; 1894 bis 24. Juni 1945;
Rosengarten, Jonas; Wien; 1884 bis 2. August 1943;
Schächter, Rachel; Wien; 1885 bis 30. Januar 1941;
Schall, Albert; Wien; 1896 bis 26. Juli 1943;
Schapira, Sabine; Wien; 1889 bis 18. April 1944;
Schiffmann, Gonshia; Danzig; 1879 bis 26. Juli 1945;
Schlittner, Georg; Mauritius; 1941 bis 6. April 1941;
Schmitz, Fritz; Karlsbad; 1892 bis 31. März 1944;
Schön, Edwin; Brodii; 1919 bis 21. Februar 1941;
Schwarz, Hilde; Wien; 1911 bis 5. Februar 1941;
Selig, Sigmund; Zoppot; 1886 bis 6. Mai 1944;
Severtka, Josef; Wien; 1879 bis 2. Januar 1942;
Siegelbaum, Markus; Brodi; 1904 bis 26. November 1942;
Sielmann, Ella; Danzig; 1885 bis 23. Mai 1942;
Sielmann, Sigmund; Zoppot; 1886 bis 17. Juli 1944;
Singer, Hermine; Wien; 1889 bis 3. März 1944;
Speer, Benjamin; Wien; 1885 bis 25. Februar 1942;
Spitz, David; Wien; 1888 bis 28. Februar 1941;
Spitz, Karl; Wien; 1880 bis 18. April 1943;
Steinberg, Arthur; Wien; 1912 bis 2. Juli 1944;
Steiner, Rosa; Frauenkirchen; 1884 bis 21. Januar 1945;
Sventalski, Jacob; Polen; 1932 bis 9. Februar 1941;
Szekeres, Bertha; Ungarn; 1875 bis 23. Januar 1941;
Szilagyl, Gertrud; Wien; 1883 bis 16. Juli 1944;
Topor, Schmuel; Wien; 1888 bis 14. Mai 1945;
Wagner, Dr. Oskar; Wien; 1881 bis 8. Juli 1943;
Wartski, Berthold; Danzig; 1875 bis 15. Februar 1944;
Weiner, Fritzi; Wien; 1910 bis 23. Juli 1945;
Weizner, Max; Wien; 1880 bis 5. Juli 1943;
Wenkert, Schlome; Wien; 1912 bis 16. Januar 1941;
Wiesner, Karoline; Wien; 1881 bis 11. Februar 1941;
Wilder, Ida; Brodi; 1885 bis 11. April 1941;
Wildorf, Theodor; Danzig; 1891 bis 30. Juni 1942;
Wohlgemuth, Ernst; Königser; 1885 bis 22. November 1944;
Wrona, Benno; Kikoll; 1932 bis 30. März 1941;
Zlotak, Chaim; Rußland; 1883 bis 12. April 1945;
Zlotak, Susa; Polen; 1893 bis 2. Januar 1944;
(Kind);Mauritius; 1943 bis 13. Juni 1943
1 Die Angaben in dieser Liste sind den Grabsteinen auf dem jüdischen Friedhof am Rande des Friedhofs St. Martin in Beau Bassin, dem handschriftlichen Friedhofsregister in dem nur wenige Quadratmeter großen Friedhofsbüro unmittelbar neben dem Friedhof und verschiedenen ebenfalls handschriftlichen Lageplänen des Friedhofs entnommen, die im Zionistischen Zentralarchiv in Jerusalem aufbewahrt werden.
Hinsichtlich der Schreibweise des Namens und des Alters der Verstorbenen, aber auch ihrer geographischen Herkunft, gibt es in den Unterlagen erhebliche Abweichungen. Das Friedhofsregister aus den Jahren 1941 bis 1945 enthält beispielsweise nur 118 Eintragungen. Auch auf den Grabsteinen sind viele Angaben nur noch unvollständig lesbar bzw. waren von Anfang an unvollständig bzw. sogar falsch. (Dabei mag eine wesentliche Rolle gespielt haben, daß die europäischen Namen für die einheimischen Angestellten des Friedhofs, die für das Register zuständig waren, sehr fremd geklungen haben.) Die hier erstmals veröffentlichte Liste ist daher gewissermaßen ein Kompromiß, bei dem versucht wurde, die wahrscheinlichste Schreibweise der Namen zu finden und die Lebensdaten entsprechend abzugleichen.
Auf vielen Grabsteinen sind in hebräischer Sprache auch die hebräischen Namen vermerkt.
Auf dem Friedhof existieren gegenwärtig 127 Grabstellen. Zwischen 1941 und 1945 starben 126 Internierte. Unter diesen Toten sind vier Kinder, die mit ihren Eltern auf die Insel kamen, sowie zwei Kinder, die auf der Insel geboren wurden. 1989 gab es eine weitere Beisetzung auf dem Friedhof: Isia (auch Isaac) Berger, 1908 in Litauen geboren, lebte seit Mitte der 30er Jahre auf Mauritius, wo er auch starb.
Nach der Abreise der Deportierten im August 1945 nahm zunächst der anglikanische Bischof von Mauritius den jüdischen Friedhof in seine Obhut, dann, bis zu seinem Tode im Jahre 1983, der katholische Architekt Jacques Demarrais, der u.a. nach einem schweren Taifun im Jahre 1960 für die notwendigen Reparaturen sorgte.
Seit einiger Zeit widmen sich die etwa 20 Mitglieder der Freundschaftsgesellschaft Mauritius-Israel (»Amicale Maurice-Israel«) in Rose Hill der Pflege des Friedhofs (vgl. dazu auch: The Jerusalem Post, 16. September 1988). Der Eingang zum Friedhof trägt in englischer Sprache die traditionelle Inschrift »Blessed be the true Judge 1940-1945«
Das politische Umfeld
Am 23. Oktober 1941 schlug die Falle endgültig zu. Den Juden, die sich zu diesem Zeitpunkt noch im Machtbereich Nazideutschlands befanden, war es nunmehr auch von deutscher Seite offiziell verwehrt, sich ihrer staatlich angeordneten Tötung in Auschwitz, Majdanek oder Theresienstadt durch Emigration, sprich Flucht ins Ausland, zu entziehen. Auf Befehl des Reichsführers SS, Heinrich Himmler, wurde an diesem Tag ein generelles Auswanderungsverbot gegen alle Juden verhängt,2 nachdem bereits ab Frühjahr 1941, im Vorfeld des deutschen Überfalls auf die Sowjetunion und des Beginns der »Endlösung« durch die systematische physische Vernichtung aller europäischen Juden, die Gewährung von Ausreisegenehmigungen an Juden äußerst restriktiv gehandhabt wurde.
Doch in den ersten Jahren der Nazi-Diktatur war die Unterstützung der jüdischen Emigration aus Deutschland, die sehr bald die Form einer gewaltsamen Vertreibung annahm, ein zentrales Element der Judenpolitik des Dritten Reiches gewesen. Allein in den nur knapp sechs Jahren zwischen der Machtübergabe an die Nationalsozialisten im Januar 1933 und den Pogromen der »Reichskristallnacht« im November 1938 verließen mehr als 150.000 deutsche Juden ihr Land3 Bis zum Ausbruch des Zweiten Weltkrieges im September 1939 wuchs sich diese Zahl auf insgesamt 226.000 jüdische Flüchtlinge. Hinzu kamen nochmals schätzungsweise 134.000 bis 144.000 jüdische Emigranten aus Österreich und dem »Protektorat Böhmen und Mähren«. Alles in allem verließen bis Kriegsbeginn also etwa 360.000 bis 370.000 Juden den nationalsozialistischen Herrschaftsbereich, das entsprach etwa einem Drittel der jüdischen Bevölkerung dieses Gebietes im Jahre 1933.4
Mit der sprichwörtlichen deutschen Gründlichkeit schufen die Behörden des Dritten Reiches ein nahezu undurchdringliches Dickicht von ebenso kleinlichen wie bösartigen Vorschriften und Verordnungen, auf deren Grundlage die Juden in Deutschland schrittweise der Bürger- und Menschenrechte sowie ihrer wirtschaftlichen Existenzgrundlage beraubt wurden.5 Den auswanderungswilligen Juden wurden zudem vor ihrer Ausreise aus Deutschland zahllose zusätzliche Abgaben und Zahlungen auferlegt, so daß sie ihre vormalige Heimat nur buchstäblich bis zum letzten Hemd ausgeplündert verlassen konnten. Die sogenannte Reichsfluchtsteuer, bereits 1931 eingeführt, um in den Jahren der Weltwirtschaftskrise die Kapitalflucht aus Deutschland zu begrenzen, wurde von den Nazis dann aber prinzipiell »neugestaltet«. Es war nur eines der pseudorechtlichen Instrumente, mit denen der staatliche Raubzug gegen die Juden in Deutschland praktiziert wurde. Ab 1934 war diese Steuer ständig und dramatisch erhöht worden. Im Gefolge der »Nürnberger Gesetze« 1935 und der verstärkten »Arisierung« der deutschen Wirtschaft ab 1938 war es für Juden schließlich, von wenigen Ausnahmen abgesehen, so gut wie unmöglich, auch nur einen kleinen Teil ihres früheren persönlichen Eigentums – sei es in Sach- oder in Geldwerten – mit ins Ausland zu nehmen.
Gerade wegen der enormen finanziellen Erträge, die die Beraubung und anschließende Vertreibung der deutschen Juden der Wirtschaft Deutschlands brachte, war die Hitlerregierung über lange Zeit bestrebt, die jüdische Auswanderung aus Deutschland durch verschiedene Maßnahmen zu beschleunigen und die Zahl der Auswanderer zu erhöhen. Noch im Sommer 1939 hieß es beispielsweise in der 10. Verordnung zum sogenannten Reichsbürgergesetz über die Zwangsgründung der Reichsvereinigung der Juden in Deutschland vom 4. Juli 1939 im Artikel 1, Paragraph 2, Absatz 1: »Die Reichsvereinigung hat den Zweck, die Auswanderung der Juden zu fördern.«6 Am 2. Februar 1940 erfolgte der Beschluß über eine sogenannte Auswanderungsabgabe-Verordnung, der zufolge die emigrierenden Juden 10 bis 60 Prozent ihres verbliebenen Vermögens an die Reichsvereinigung der Juden in Deutschland zu übergeben hatten. Die Reichsvereinigung sollte mit diesem Vermögen ihre Verpflichtung zur Sozialhilfe an die in Deutschland zurückbleibenden und zumeist völlig mittellosen Juden erfüllen. Allerdings: Bereits am 23. Januar 1938 war durch Erlaß der Gestapo verfügt worden, daß alle unerlaubt nach Deutschland zurückkehrenden jüdischen Emigranten sofort und unbefristet in ein Konzentrationslager »einzuweisen« seien.7
Ohne Frage war dies auch eine Vorbereitung auf die sogenannte Polen-Aktion vom 28. Oktober 1938, bei der ca. 15.000 bis 17.000 polnische Juden, die zum Teil seit Jahrzehnten in Deutschland lebten, gewaltsam über die Grenze nach Polen abgeschoben wurden. Da sich aber die polnische Regierung und die Regierungen anderer Länder weigerten, diese Menschen aufzunehmen, mußte die Mehrzahl von ihnen monatelang in Zeltlagern unter elenden Bedingungen im deutsch-polnischen Grenzgebiet auf eine Entscheidung über ihr Schicksal warten.
In Wien, der Hauptstadt des kurz zuvor besetzten Österreich, wurde im August 1938 unter Leitung von Adolf Eichmann eine »Zentralstelle für jüdische Auswanderung« eingerichtet. Mit brutalem Terror zwang dieser innerhalb weniger Monate Zehntausende österreichische Juden zur Emigration.8 Ein Jahr später, im Juli 1939, wurde Eichmann nach Prag versetzt und übernahm auch dort den Aufbau einer »Zentralstelle für jüdische Auswanderung«. Knapp 25 Jahre später beurteilte ein Zeuge während des Eichmann-Prozesses in Jerusalem diese »Auswanderungszentralen« so: »Schrecklich. Ich sagte sofort, das schaut aus so nach einer automatischen Fabrik, so zum Beispiel vielleicht einer Mühle, auf der einen Seite komme eine Jude herein, der noch Besitztümer hat, der noch einen Laden hat oder ein Bankkonto. Er geht durch das ganze Gebäude durch, von Schalter zu Schalter, von Büro zu Büro, auf der anderen Seite kommt er heraus, seiner ganzen Rechte beraubt, seines Geldes, Kapitals beraubt, nur mit einem Paß, auf dem steht: ›Sie haben binnen 14 Tagen das Land zu verlassen, sonst kommen Sie ins Konzentrationslager.‹«9
Die Tatsache, daß trotz des jahrelangen enormen physischen und psychischen Drucks, der durch den nationalsozialistischen Propaganda- und Terrorapparat und durch die übergroße Mehrheit der deutschen Bevölkerung auf die Juden in Deutschland ausgeübt wurde, die Zahl der Auswanderer nicht höher lag, hat verschiedene, zum Teil eng miteinander verknüpfte innere und äußere Gründe. An erster Stelle ist wohl die fraglos feste Bindung der Mehrheit der deutschen Juden an ihr Land, ihr tiefer und echter Patriotismus zu nennen. Durch ihre Verwurzelung in der deutschen Kultur und Lebensweise, die viel mehr war als eine bloße Assimilation, war es für viele deutsche Juden unvorstellbar, sich außerhalb von Deutschland, in Ländern anderer oder vermeintlich minderer Kultur dauerhaft eine neue Existenz aufzubauen. Zudem waren nur die wenigsten deutschen Juden auch beruflich darauf vorbereitet: Über handwerkliche oder gar landwirtschaftliche Kenntnisse und Fertigkeiten, wie sie in vielen möglichen Einwanderungsländern erforderlich gewesen wären, verfügte, von den überzeugten Zionisten abgesehen, kaum einer der potentiellen Emigranten.
Entscheidend für die verhältnismäßig geringe Zahl der Auswanderer aus Deutschland und den von Deutschland beherrschten Gebieten war jedoch die Tatsache, daß jüdische Emigranten in keinem Land der Welt – mit Ausnahme Palästinas – das jedoch unter britischer Mandatsverwaltung stand, wirklich willkommen waren. Die Gewährung von Einreisevisa für jüdische Flüchtlinge war fast überall in der Welt zumeist an schwer oder überhaupt nicht zu erfüllende Bedingungen geknüpft und mit langwierigen und komplizierten Genehmigungsverfahren verbunden, deren Ergebnisse völlig offen waren.
Für die Mehrzahl der ausreisewilligen Juden war es also im Grunde unmöglich, die für die Auswanderung notwendigen Genehmigungen ausländischer Staaten zu erhalten. Die USA, die jahrzehntelang ein klassisches Einwanderungsland für zahllose Menschen aus aller Welt darstellten, machten ihre Grenzen für jüdische Flüchtlinge unter heuchlerischer Berufung auf ihr strenges Quotensystem faktisch dicht. Dieses Quotensystem war bereits in den 20er Jahren eingeführt worden und legte, getrennt nach den Herkunftsländern, Höchstzahlen für die jährliche Einwanderung in die USA fest. Die Länderquoten summiert, durften jährlich etwa 154.000 Menschen in die USA einwandern, davon allein 84.000 Einwanderer aus Großbritannien und Irland, Ländern also, in denen keine politische oder rassische Verfolgung drohte. Doch nicht einmal die ohnehin sehr niedrigen Quoten für die Immigration aus Deutschland und den von Deutschland besetzten Gebieten wurden ausgeschöpft: Zwischen 1933 und 1939 kamen lediglich 57.000 jüdische Flüchtlinge in die USA, also im Durchschnitt weniger als 9.000 Menschen pro Jahr. Auch als nach 1941 in den USA erste zuverlässige Berichte über den beginnenden Holocaust bekannt wurden, änderte sich nichts an der grundsätzlich ablehnenden Einstellung der maßgeblichen politischen Kreise in den Vereinigten Staaten zur Aufnahme jüdischer Flüchtlinge aus den von Deutschland beherrschten Teilen Europas.10
Ähnlich niedrige Zahlen über die Aufnahme zumeist jüdischer Flüchtlinge sind auch aus anderen Ländern bekannt: 50.000 in Großbritannien, 40.000 in Frankreich, 25.000 in Belgien und 10.000 in der Schweiz. Länder wie Argentinien, Brasilien, Australien oder Kanada, sonst einwanderungsfreundlich, begrenzten gleichfalls die jüdische Immigration.11
Der einzige Ort in der Welt, an dem jüdische Flüchtlinge kein Visum und keine Einreisegenehmigung benötigten, war der internationale Teil der ostchinesischen Hafenstadt Shanghai. So ist es kaum verwunderlich, daß 1939 jeder dritte Europäer in Shanghai ein jüdischer Flüchtling aus Deutschland war. Doch wegen der extrem komplizierten Bedingungen und der sehr hohen Kosten für eine Reise von Europa nach Asien kamen bis 1941, kurz vor dem japanischen Überfall auf den US-amerikanischen Flottenstützpunkt Pearl Harbour, nur etwa 20.000 jüdische Flüchtlinge nach Shanghai.12
Auch eine internationale Flüchtlingskonferenz, im Juli 1938 auf Initiative des US-amerikanischen Präsidenten Franklin D. Roosevelt nach Evian-les-Baines, einem eleganten Badeort am französischen Ufer des Genfer Sees, einberufen, blieb, eigentlich erwartungsgemäß, ohne greifbares Ergebnis. Nach den Vorstellungen der USA-Regierung sollte die Evian-Konferenz, so der Name, unter dem sie bekannt wurde, eine internationale Lösung des Flüchtlingsproblems, gemeinsam mit der Hitlerregierung, vorbereiten.
Bereits 1933 hatte der Völkerbund eine »Hohe Kommission für jüdische und andere Flüchtlinge aus Deutschland« gebildet, die jedoch aus Mangel an politischer und sachlicher Unterstützung seitens der Mitgliedsstaaten des Völkerbunds wirkungslos geblieben war. Ähnlich erging es dem in Evian gegründeten Internationalen Flüchtlingskomitee, das den »gegenwärtigen Zustand der Massenflucht beseitigen und durch Bedingungen einer geordneten Auswanderung und Neuansiedlung« der Flüchtlinge ersetzen sollte.13 Das Hauptproblem, Länder und Orte zu finden, die jüdische Flüchtlinge aus Deutschland und dem deutschen Machtbereich aufzunehmen bereit wären, konnten (und wollten) jedoch weder die Konferenz von Evian noch das neugegründete Internationale Flüchtlingskomitee lösen.
Nicht zuletzt deshalb war die illegale Einwanderung nach Palästina14, insbesondere in den ersten knapp zwei Jahren nach Ausbruch des Zweiten Weltkriegs in Europa, eine der wenigen verbliebenen Möglichkeiten, auch größere Gruppen europäischer Juden vor der Vernichtung zu retten.
Legale und illegale Einwanderung nach Palästina
Palästina war im Jahre 1922 vom Völkerbund offiziell als Mandatsgebiet an Großbritannien übergeben worden. Während des Ersten Weltkriegs hatten britische Truppen Palästina besetzt, am 8. Dezember 1917 war General Allenby in Jerusalem einmarschiert. Im März 1918 wurde Palästina formell unter britische Militärverwaltung gestellt.
Mit der sogenannten Balfour-Deklaration vom 2. November 1917, benannt nach dem damaligen britischen Außenminister Arthur James Balfour, verpflichtete sich die Regierung Großbritanniens feierlich, die »Schaffung einer nationalen Heimstatt des jüdischen Volkes« in Palästina zu unterstützen, ohne daß »irgend etwas getan wird, das die bürgerlichen oder religiösen Rechte einer der nichtjüdischen Gemeinschaften in Palästina oder die Rechte und den politischen Status der Juden in irgendeinem anderen Land« beeinträchtigen könnte.15 Bei den Verhandlungen zwischen dem Völkerbund und der britischen Regierung zur Übertragung des Mandats für Palästina an Großbritannien in den Jahren 1920 bis 1922 wurde der Text der Balfour-Deklaration in die Mandatsvereinbarungen übernommen.
In den Anfangsjahren des Mandats gestattete Großbritannien Juden die freie Einwanderung nach Palästina. Erst 1925 gab es die erste Einschränkung: Ohne besondere Genehmigung durfte nun nur noch einwandern, wer ein sogenanntes Vorzeigegeld im Höhe von 1.000 Palästina-Pfund, damals wertgleich mit 1.000 Englischen Pfund, vorweisen konnte und es nach Palästina transferierte. Er erhielt ein sogenanntes Einwanderungszertifikat »A«, das auch als »Kapitalisten-Zertifikat« bekannt war. Außerdem gab es die »Zertifikate C«, die »Arbeiter-Zertifikate«, die eine Immigration nach Palästina auch ohne Vorzeigegeld erlaubten. Die britische Mandatsregierung legte jährlich die Zahl der genehmigten »Arbeiter-Zertifikate« neu fest und überließ die Vergabe den jüdischen Organisationen in Palästina, insbesondere der Jewish Agency of Palestine, die als offizielle Interessenvertretung des Yishuv, also der in Palästina lebenden Juden, gegründet worden war.16 Von 1919 bis 1923 wanderten so etwa 35.000 und von 1924 bis 1931 weitere 85.000 jüdische Siedler nach Palästina ein.17 Insgesamt wuchs die jüdische Bevölkerung Palästinas von 56.000 Menschen im Jahre 1918 auf 475.000 Menschen im Jahre 1939, das entsprach einer Zunahme des Anteils an der Gesamtbevölkerung von anfänglich weniger als 10 Prozent auf schließlich rund 31 Prozent.18
Gegen diese Entwicklung regte sich in großen Teilen der arabischen Bevölkerung Palästinas zunehmend auch gewalttätiger Widerstand, der die gesamte britische Palästina-Politik und damit auch die Balfour-Deklaration als deren programmatische Grundlage prinzipiell in Frage stellte. Der Historiker Bernard Wasserstein schrieb dazu 1979: »Die arabische Feindschaft gegen den Zionismus, der sich bereits in den 90er Jahren des 19. Jahrhunderts manifestierte, wurde ein ernstzunehmender Faktor bei der Verwirklichung der Politik der Balfour-Deklaration. Nach 1918 entwickelte sich eine nationalistische Bewegung, die zwar durch persönliche und Stammesrivalitäten, gegenseitiges Mißtrauen zwischen Moslems und Christen sowie soziale und wirtschaftliche Konflikte zwischen Städtern, Beduinen und Fellachen (Bauern) beeinträchtigt wurde, die aber insgesamt eine breitgefächerte Unterstützung durch die Araber erfuhr.
Das Schlüsselelement in der Ideologie dieser Bewegung war die totale Ablehnung des Zionismus, der Balfour-Deklaration und damit der Idee von der Nationalen Heimstatt der Juden. Da das Mandat eine britische Verpflichtung zur Unterstützung der Nationalen Heimstatt einschloß, richtete sich die nationalistische Bewegung auch gegen das Mandat. Die arabische Feindschaft gegen den Zionismus zeigte sich in einer Reihe von Unruhen in den Jahren 1920, 1921 und 1929, in deren Verlauf zahlreiche Juden angegriffen und viele von ihnen getötet wurden.
Diese Unruhen und der militärische und politische Preis für ihre Beendigung stellten die britische Regierung vor die Frage, ob die Politik der Balfour-Deklaration fortgesetzt und die britische Präsenz in Palästina aufrechterhalten werden sollten. Während der 20er Jahre wurden diese beiden Fragen stets in engem Zusammenhang gesehen, denn eine Rechtfertigung für die britische Präsenz in Palästina ergab sich unmittelbar aus der Politik der Balfour-Deklaration. Die Fortsetzung der begonnenen (Palästina-) Politik wurde schließlich als unbedingt notwendig für die britische Gesamtpolitik gesehen. Ernsthafte Beachtung wurde zwar zeitweise auch dem Gedanken eines Rückzugs aus Palästina gewidmet, dieser Gedanke wurde aber schließlich verworfen, da ein Rückzug andere Mächte, so zum Beispiel Frankreich, Italien oder die wiedererstandene Türkei, möglicherweise eingeladen hätte, den freigewordenen Raum auszufüllen. Doch eine potentiell feindliche Präsenz in der Nachbarschaft des Suez-Kanals, der Lebensader des Empire und damit von höchster Priorität für die britische Regierung, konnte nicht zugelassen werden. Großbritannien verblieb also in Palästina und die Politik der Balfour-Deklaration wurde fortgesetzt, auch wenn einige kleinere Zugeständnisse an die Adresse der arabischen Bevölkerung gemacht wurden.«19
Eine illegale Einwanderung jüdischer Siedler nach Palästina in großem Maßstab erschien unter diesen Umständen zunächst nicht erforderlich und wurde von den maßgeblichen jüdischen Organisationen, so vor allem von der Reichsvertretung der Juden in Deutschland und der Zionistischen Vereinigung für Deutschland, abgelehnt, da diese vor allem an der Aufrechterhaltung eines guten Verhältnisses zur britischen Regierung und zur Mandatsregierung in Palästina interessiert waren.
Eine Ausnahme bildeten die sogenannten Revisionisten-Zionisten unter den jüdischen Organisationen, die 1932 in Wien eine Zentrale für die (tatsächlich zumeist illegale) Einwanderung von Jugendgruppen nach Palästina gründeten. Ihr Ziel war es, einer möglichst großen Zahl von beruflich gut vorbereiteten Chaluzim, Pionieren, die Alijah, den Aufstieg bzw. Einzug ins Gelobte Land, zu ermöglichen.
Im Winter 1933/34 gab es mehrere erfolgreiche Versuche, jüdische Siedler, überwiegend Mitglieder der zionistischen Jugendbewegung aus Polen, mit kleinen Schiffen von Griechenland nach Palästina zu bringen. Das Unternehmen wurde erst eingestellt, als ein Schiff – die »Velos II« – von der britischen Kriegsmarine abgefangen und an den Ausgangshafen zurückgeschickt wurde.20 Die Passagiere mußten nach Polen zurückkehren. In den Jahren 1935 und 1936 gab es folglich keine illegale jüdische Einwanderung nach Palästina, von einigen wenigen Ausnahmen aus den umliegenden arabischen Ländern abgesehen.
Auch nach der Machtübergabe an Hitler im Januar 1933 und dem Beginn der systematischen Judenverfolgung in Deutschland änderte sich die Haltung der jüdischen Organisationen zur Frage der illegalen Einwanderung nach Palästina nicht sofort, zumal Großbritannien als Mandatsmacht bis Mitte der 30er Jahre eine verhältnismäßig große Zahl von Zertifikaten bewilligte.
Mehr noch: Bereits im September 1933 hatte die Hitlerregierung mit der Jewish Agency eine Art Transferabkommen, die sogenannte Ha’avara-Vereinbarung, nach dem hebräischen Wort für Transfer, abgeschlossen, das es einer begrenzten Zahl jüdischer Emigranten nach Palästina, insgesamt etwa 40.000 Menschen, erlaubte, nach Zahlung eines limitierten Reichsmark-Betrages in Deutschland in der neuen Heimat den Gegenwert in der Landeswährung zu erhalten. Die Jewish Agency ihrerseits verpflichtete sich, den Währungsausgleich durch den Import deutscher Waren zu gewährleisten.21
Die Vorteile dieses Verfahrens für Deutschland formulierte der später in Nürnberg als Kriegsverbrecher verurteilte Staatssekretär im Reichsinnenministerium Wilhelm Stuckart in einem sogenannten Schnellbrief vom 17. Dezember 1937 an Regierungs- und NSDAP-Stellen so: »Die hauptsächlichen Vorteile sind folgende:
1. Es ist durch Warenaustausch und Verrechnungsverkehr ermöglicht worden, eine große Anzahl Juden aus Deutschland zur Auswanderung zu bringen, und zwar in das von deutscher Seite bisher am meisten gewünschte Hauptzielland der jüdischen Auswanderung Palästina …
2. Die Auswanderung vermittels Haavara nach Palästina ist bisher unverhältnismäßig höher gewesen als die Auswanderung von Juden in jedes andere Zielland.
3. Diese Auswanderung ist erreicht worden ohne Aufwendung von Devisen, während die sonstige Auswanderung fast stets ein Devisenopfer von deutscher Seite erfordert, sei es auch nur für die Überfahrt nach Übersee.
4. Es ist in Deutschland durch die Exportaufträge der Haavara-Gruppe zusätzliche Arbeit beschafft worden.
5. Der Einfluß der Haavara-Gruppe in Palästina hat zu der ungewöhnlichen, aber erwünschten Erscheinung geführt, daß gerade dort deutsche Waren von jüdischer Seite nicht boykottiert wurden.«22
