Fachgewerkschaften und Arbeitskampf - Ralf Vogler - E-Book

Fachgewerkschaften und Arbeitskampf E-Book

Ralf Vogler

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Beschreibung

Arbeitskämpfe und Gewerkschaften. Was klingt wie eine Diskussion aus den Hochzeiten der Industriegesellschaft, ist heute aktueller denn je. Einzig der Schwerpunkt hat sich verlagert. Es sind nicht mehr die klassischen Industriearbeiter, die mit Arbeitskämpfen auf sich aufmerksam machen, sondern zum Teil hochbezahlte Spezialisten wie Ärzte, Piloten oder auch Zugführer. Welche Taktiken wenden die "neuen" Gewerkschaften, wie Marburger Bund, Vereinigung Cockpit aber auch GDL an? Was kann der Arbeitgeber dagegen tun? Existiert überhaupt noch eine Art von Gleichgewicht im Arbeitskampf und falls ja, wie kann es geschützt werden? All diesen Fragen geht Ralf Vogler auf den Grund und beleuchtet aus einer juristischen Perspektive das Phänomen Fachgewerkschaften und deren Arbeitskampfführung. Der Autor belässt es jedoch nicht bei der reinen Analyse, sondern zeigt darüber hinaus auf, wie das Kräftegleichgewicht zwischen Arbeitgeber und Fachgewerkschaften wieder hergestellt werden kann.

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Seitenzahl: 104

Veröffentlichungsjahr: 2013

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Ralf Vogler

Fachgewerkschaften und Arbeitskampf. Ist die Kampfparität noch zu retten?

© Tectum Verlag Marburg, 2010

ISBN 978-3-8288-5646-2

Bildnachweis Cover: Marburger Bund

(Dieser Titel ist zugleich als gedrucktes Buch unter der ISBN 978-3-8288-2276-4 im Tectum Verlag erschienen.)

Besuchen Sie uns im Internet unter www.tectum-verlag.de

www.facebook.com/Tectum.Verlag

Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Angaben sind im Internet über http://dnb.ddb.de abrufbar.

Inhaltsverzeichnis

Vorwort

A Einleitung

I. Zielsetzung und Herangehensweise

II. Die deutsche Tariflandschaft

1. Gewerkschaftstypen

2. Tarifvertragstypen

3. Zunahme der Tarifkomplexität

B Tarifautonomie, Gewerkschaften und Arbeitskampf

I. Bedeutung und Reichweite des Art. 9 Abs. 3 GG

1. Tarifautonomie

2. Schrankenloses Grundrecht und Grundrechtsbeschränkung

3. Praktische Konkordanz

4. Tarifparteien und tariffähige Vereinigungen

a) Gewerkschaften

i Tarifwilligkeit

ii Soziale Mächtigkeit

iii Arbeitskampfbereitschaft

iv Gegnerunabhängigkeit

v Überbetriebliche Organisation

b) Arbeitgeberverbände

c) Einzelarbeitgeber

II. Grundsätze der Anwendbarkeit von Tarifverträgen

1. Tarifeinheit

2. Tarifkonkurrenz

3. Tarifpluralität

III. Fachgewerkschaften

1. Bedeutung und Verbreitung in der Praxis

2. Erfüllung der tarifrechtlichen Voraussetzungen

3. Tarifkollisionen in betroffenen Unternehmen

4. Konkurrenz der Gewerkschaften untereinander

IV. Arbeitskampfführung von Fachgewerkschaften

1. Rechtmäßigkeit

2. Gebot der Kampfparität

a) Formale und normative Parität

b) Materiell-konkrete Parität

c) Prästabile Rechtsgleichheit

d) Materiell-abstrakte Parität

3. Ultima-Ratio-Prinzip

4. Gebot fairer Kampfführung

5. Schädigung unbeteiligter Dritter

a) Unternehmensintern

b) Unternehmensextern

V. Abwehrmöglichkeiten des Arbeitgebers

1. Aussperrung

2. Betriebsstillegung

3. Prämienzahlung

4. Einsatz von unternehmensexternen Arbeitskräften

5. Anrufung der Arbeitsgerichtsbarkeit

C Status Quo und denkbare Gegenmaßnahmen

I. Bewertung des Status Quo

II. Denkbare Gegenmaßnahmen

1. Verpflichtung zur mitarbeitergruppenübergreifenden Vertretung

2. Ein Betrieb – ein Tarifvertrag

a) Stärkung der rechtlichen Pflicht zur Tarifeinheit

b) Verpflichtung zum Abschluss eines gemeinsamen Tarifvertrages

3. Ergänzung des TVG zur Angleichung der Laufzeiten von Tarifverträgen

4. Obligatorisches Schlichtungsverfahren

5. Verbot sittenwidriger Tarifforderungen

III. Schlussbetrachtung

Literatur und Quellenverzeichnis

Entscheidungsregister

Anhang – Übersicht der gültigen TV 1997–2008

Abkürzungsverzeichnis

Vorwort

Dienstleistungen – insbesondere komplexe Dienstleistungen – sind aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken. Die meisten dieser Dienstleistungen nehmen wir oftmals nicht als solche wahr. Sie fallen uns nur dann auf, wenn sie einmal nicht verfügbar sind.

Beispielhaft seien hier Zug- oder Flugausfälle genannt. Solche Ausfälle sind zwar vergleichsweise selten, sorgen jedoch zum Zeitpunkt ihres Eintreffens für gehörigen Unmut unter den Kunden. Waren es in der Vergangenheit vornehmlich technische Störungen, welche einen Ausfall verursachten, kommen in der heutigen Zeit oftmals auch Streiks als Ursache hinzu.

Während in Frankreich oder auch Italien Streiks als selbstverständlich zur Lebenswirklichkeit gehören zu scheinen, rufen sie bei uns in der Bundesrepublik doch regelmäßig eine Mischung aus Erstaunen und Verärgerung in der Öffentlichkeit hervor. Streiks, so scheint es, sind im Gedächtnis der Bürger ein Relikt aus den Arbeitskämpfen der Vergangenheit. Die Forderungen nach der 35-Stundenwoche wirken heute in einer globalisierten, flexiblen und vor allem durch Geistesleistung gesteuerten Arbeitswelt ganz und gar nicht mehr zeitgemäß. Bis auf ein paar Warnstreiks in den „alten“ Industrien glaubte man sie als ausgestorben betrachten zu können.

Fast vermag man in Anlehnung an ein kleines gallisches Dorf aus einem berühmten französischen Comic zu konstatieren:

Wir schreiben den Beginn des 21. Jahrhunderts. Ganz Deutschland ist von einer Konsenskultur zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern erfasst.... Ganz Deutschland? Nein eine kleine Gruppe von Gewerkschaften hört nicht auf, der Konsenskultur Widerstand zu leisten.

Doch im Gegensatz zu früheren Streiks ist es nicht die klassische Arbeiterklasse, die den Arbeitgebern die Stirn bietet, sondern vielmehr gut ausgebildete Spezialisten, die man wohl eher auf der Seite der flexiblen und streikmüden Arbeitnehmer verortet hätte. Es sind allen voran die Lokführer, Piloten usw., die in bester „gallischer“ Tradition Widerstand leisten und mit Flug- und Zugausfällen für zumindest in begrenztem Rahmen „französische Verhältnisse“ sorgen.

Augenscheinlich sind sie sehr erfolgreich, da die Arbeitgeber, wenn auch mit Widerwillen, den Forderungen der Streikenden nachgeben. Diese Situation ist Grund genug, die Arbeitskampfführung solcher kleinen aber machtvollen Fachgewerkschaften und insbesondere die Auswirkungen auf das Kampfgleichgewicht (die sog. Arbeitskampfparität) eingehender zu untersuchen.

Da die juristischen Regelungen zum Arbeitskampfrecht nicht nur auf die Arbeitskampfführung der Fachgewerkschaften angewandt, sondern darüber hinaus gesellschaftswissenschaftliche und wirtschaftliche Aspekte in die Betrachtung einbezogen werden, betritt diese Publikation weitgehend Neuland. Die vorliegende Abhandlung beschränkt sich jedoch nicht alleine auf die Analyse, sondern zeigt bestehende Abwehrmöglichkeiten auf und versucht, Anregungen für eine allen Interessen gerecht werdende Auflösung der Problematik zu geben.

Um diese Ziele erfüllen zu können und dem Leser die Inhalte verständlich und nachvollziehbar darzulegen, bedurfte es nicht nur eines, sondern mehrerer kluger Köpfe. Daher möchte ich die Gelegenheit nutzen, all den Menschen zu danken, die mir bei der Vorbereitung und Ausarbeitung hilfreich zur Seite standen. Zuerst möchte ich Frau Nicole Bohnsack danken. Sie war es, die durch ihre stilistischen Anmerkungen dem Text zu einer schlüssigen, verständlichen und abgerundeten Lesbarkeit verhalf. Im gleichen Zusammenhang möchte ich auch Frau Sina Appel danken, die in der gewohnten Zuverlässigkeit jeden Tipp- und Zeichensetzungsfehler berichtigte und dort eingriff, wo der juristische Laie der Logik des Textes nicht mehr folgen konnte.

Weiterhin gebührt mein Dank Herrn Dieter Sauerwein. Durch unsere immer auf hohem intellektuellen Niveau geführten Diskussionen gelang es mir, dem Text nicht nur die nötige inhaltliche Tiefe zu geben, sondern auch weniger offensichtliche Problemfelder in der gebotenen Form aufzugreifen.

Zum Abschluss möchte ich es nicht versäumen, Herrn Prof. Dr. Ralph Hirdina zu danken. Er kann mit Fug und Recht als der „Spiritus Rector“ meines Interesses an und meinem akademischen Werdegangs in den Rechtswissenschaften und insbesondere des Arbeitsrechts bezeichnet werden. Seine Art juristische Inhalte zu vermitteln, widerlegt jedes Vorurteil darüber, dass die Rechtswissenschaften eine staubtrockene und langweilige Angelegenheit sei.

Es versteht sich von selbst, dass nur eine kleine Auswahl der Menschen, die mich während der Arbeit an diesem Werk unterstützten, namentlich erwähnt werden kann. All jene, die nicht genannt sind, mögen mir nicht Gram sein. Ihnen möchte ich ebenfalls auf diesem Wege meinen Dank aussprechen.

Biebergemünd im Februar 2010

Ralf Vogler

A Einleitung

„Im Luftverkehr wirken nun einmal viele Spezialisten zusammen, das ist so ähnlich wie bei einem Orchester. Dort können sie auch nicht sagen, heute streiken die Flötisten, morgen sind die Bläser nicht da, und übermorgen kommt der Trommler nicht. Und dabei könnte das Orchester zumindest theoretisch noch spielen. Aber wenn bei uns die Flötisten nicht da sind, fällt gleich die ganze Vorstellung aus.“

Wolfgang Mayrhuber Vorstandsvorsitzender Deutsche Lufthansa AG

Nicht erst seit dem Tarifkonflikt zwischen der Deutschen Bahn und der Lokführergewerkschaft GDL rückt das Streikpotential von Funktionseliten in den Fokus der Öffentlichkeit. Bereits zuvor hatte der Streik der Ärztegewerkschaft Marburger Bund der breiten Öffentlichkeit vor Augen geführt, welches Konflikt- und Arbeitskampfpotential in den vergleichsweise kleinen Fachgewerkschaften steckt.

In der öffentlichen Wahrnehmung dominieren die hohen Lohnforderungen der Funktionseliten. VC verlangt aktuell für die Piloten bei der Deutschen Lufthansa Gehaltssteigerungen von bis zu 10% und Erfolgsbeteiligungen1.

Zu einer Zeit, zu der die Luftfahrtindustrie laut Prognosen in Folge der Wirtschaftskrise Umsatzeinbußen in Höhe von 15% und operative Verluste in Höhe von 1,7 Mrd. $ verkraften muss2, erscheinen diese Forderungen geradezu maßlos und sind ein Indiz für die starke Verhandlungsposition der Fachgewerkschaft. Die tradierte Sichtweise, dass Arbeitnehmer bzw. Gewerkschaften aus einer tendenziell schwächeren Position verhandeln und geschützt werden müssen, um das Gleichgewicht zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Tarifverhandlungen und Arbeitskämpfen (Arbeitskampfparität)3 herzustellen, scheint ins Gegenteil verkehrt. In wie weit dieses Gleichgewicht in der juristischen Praxis tatsächlich gefährdet ist und welche Maßnahmen zur (Wieder-) Herstellung des Gleichgewichts denkbar sind, soll im Rahmen dieser Publikation erörtert werden.

I. Zielsetzung und Herangehensweise

Die vorliegende Publikation geht von der These aus, dass die Arbeitskampfparität durch Fachgewerkschaften gefährdet ist, da die von ihnen vertretenen Funktionseliten den Arbeitgeber mit verhältnismäßig geringem Aufwand stark schädigen können, ohne eine entsprechend starke Gegenreaktion befürchten zu müssen.

Um diese These wissenschaftlich und juristisch fundiert zu untersuchen, hat diese Publikation zum Ziel, die bestehende Arbeitskampfparität zwischen Fachgewerkschaft und Arbeitgeber zu analysieren und einer kritischen Würdigung zu unterziehen. Hierzu werden insbesondere die Aspekte des Ultima-Ratio Prinzips und die Schadenswirkung der Arbeitskämpfe ausführlicher behandelt.

Im Rahmen der Darstellung wird darüber hinaus sowohl auf die tarif- und verfassungsrechtlichen Grundlagen, als auch auf die Erscheinungsform „Fachgewerkschaft“ eingegangen. Ihre Stellung im Wirtschaftsgeschehen und Unternehmen wird detailliert dargestellt, da dies zur abschließenden Bewertung und Beurteilung eventueller Gegenmaßnahmen notwendig ist.

In einem zweiten Schritt wird auf Basis der vorgenannten Darstellung eine Bewertung des Status Quo vorgenommen und davon ausgehend der Versuch gewagt, sowohl praktische Lösungsansätze zu untersuchen, als auch Möglichkeiten der Rechtsprechung und des Gesetzgebers zum Schutz der Arbeitskampfparität aufzuzeigen.

II. Die deutsche Tariflandschaft

Um den Themenkomplex in den Kontext des heutigen Wirtschaftsgeschehens zu bringen, soll zunächst die deutsche Tariflandschaft dargestellt werden. Folgt man den Darstellungen der Medien könnte der Eindruck entstehen, dass die Tarifvertragsparteien – insbesondere die Gewerkschaften – die bestimmenden Akteure des Arbeits- und Wirtschaftsgeschehens sind. Anhand der Statistiken ergibt sich aber ein anderes Bild:

So waren 2008 nur 38% der Betriebe in Westdeutschland und nur 25% der Betriebe in Ostdeutschland tarifgebunden4. Die Ergebnisse relativieren sich zwar, wenn man die Anzahl der tarifgebundenen Beschäftigten oder die nach Tarifvertrag bzw. in Anlehnung an Tarifverträge entlohnten Beschäftigten zugrunde legt5, jedoch ist insgesamt seit Mitte der 90er Jahre eine stark rückläufige Tendenz der Tarifbindung zu beobachten6.

1. Gewerkschaftstypen

Ein Indiz für schwindende Tarifbindung ist die Mitgliederentwicklung der im DGB zusammengeschlossenen Gewerkschaften. Waren 1994 noch etwa 9,8 Millionen Menschen in einer DGB Gewerkschaft organisiert, so wurden 2008 nur noch 6,4 Millionen Mitglieder gezählt7 Trotz der gesunkenen Mitgliederzahl stellen die im DGB vertretenen Gewerkschaften nach wie vor die meisten der gewerkschaftlich organisierten Arbeitnehmer. Im Kontext dieser Publikation repräsentieren diese Gewerkschaften vor allem den Typus der Industrie- bzw. branchenübergreifenden Gewerkschaft8. Daneben existieren noch der Typus der Standesgewerkschaft, welche vor allem durch die Dachorganisation des Deutschen Beamtenbunds (dbb) repräsentiert wird sowie der Typus der Fachgewerkschaften9. Um die hier genannten drei Typen10 unterscheidbar zu machen, sollen sie im Folgenden voneinander abgegrenzt werden.

Industrie- oder branchenübergreifende Gewerkschaften vertreten grds. verschiedene Arbeitnehmergruppen aus verschiedenen Branchen.

In Standesgewerkschaften sind dagegen verschiedene Berufsgruppen innerhalb eines Standes vertreten. Beispielhaft seien hier der Verband der Beschäftigten der obersten und oberen Bundesbehörden (VBOB) sowie der Verband Hochschule und Wissenschaft (VHW) genannt.

Fachgewerkschaften11 stellen hingegen die berufsspezifisch am engsten eingrenzbare Gewerkschaftsform dar. Kennzeichnend ist, dass Fachgewerkschaften vorwiegend einzelne i.d.R. spezialisierte Berufsgruppen, z.B. Piloten, Ärzte oder Lokomotivführer, repräsentieren. Von ihnen geht eine erhöhte Arbeitskampfgefahr aus, da sie homogene Arbeitnehmergruppen mit gleichlaufenden Interessen vertreten. Diese Gruppen besetzen im Unternehmen Schlüsselpositionen, welche es ihnen ermöglichen, Arbeitgeber empfindlich zu treffen und zum raschen Einlenken zu bewegen12. Mayrhuber bemüht hierzu den Vergleich mit einem Orchester, bei dem der Streik einzelner Musiker zum Ausfall der gesamten Vorstellung führt13. Darüber hinaus sind Fachgewerkschaften die Gewerkschaften, die entgegen dem allgemeinen Trend in ihrer Mitgliederstärke wachsend14.

Auch wenn sich die genannten Typen anhand der obigen Ausführungen voneinander abgrenzen lassen, wäre die Annahme, dass zwischen ihnen keine Zusammenarbeit besteht, verfehlt. So ist bspw. die Fachgewerkschaft GdP im DGB organisiert15 und die GDL ein Bestandteil der Tarifunion des dbb16.

2. Tarifvertragstypen

Generell werden zwei Arten von Tarifverträgen unterschieden: Zum einen der Verbands- oder Flächentarifvertrag, welcher zwischen einer Gewerkschaft und einem Arbeitgeberverband geschlossen wird sowie der Firmen- oder auch Haustarifvertrag. Letzterer wird zwischen einem einzelnen Arbeitgeber und einer Gewerkschaft geschlossen17.

Der Verbandstarifvertrag war ursprünglich in der deutschen Tariflandschaft dominierend. Seine Stellung ist jedoch ins Wanken gekommen, da seit den 90er Jahren Arbeitgeber vermehrt dazu übergehen, Firmentarifverträge zu schließen. Betrug der Anteil der Firmentarifverträge in Deutschland im Jahr 1997 noch knapp 35%, so ist dieser Anteil bis 2008 auf 49% angestiegen18.

3. Zunahme der Tarifkomplexität

Aus den oben dargestellten Entwicklungen wird deutlich, dass die Komplexität in der deutschen Tariflandschaft in den letzten Jahren stark zugenommen hat und wohl weiterhin zunehmen wird. Dabei gründet sich die Komplexität zum einen darauf, dass die Bedeutung des Flächentarifvertrages zu Gunsten der Firmentarifverträge zurückgeht, und zum anderen darauf, dass sich mit dem Hinzutreten der Fachgewerkschaften die Wahrscheinlichkeit von multiplen, sich zum Teil überschneidenden Tarifverträgen in einzelnen Branchen oder gar einzelnen Betrieben erhöht19.

Den traditionellen, im DGB organisierten Industriegewerkschaften ist die neu entstandene bzw. neu gewachsene Konkurrenz der Fachgewerkschaften naturgemäß ein Dorn im Auge. So versuchen traditionelle Gewerkschaften regelmäßig, die kleineren Konkurrenten auf juristischem Wege in die Schranken zu weisen. Als Beispiele sollen hier die Prozesse zur Tariffähigkeit der Fachgewerkschaft UFO20 und der „Christlichen Gewerkschaft Metall“ genannt sein21.