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Für den erfolgreichen Feuerwehreinsatz muss der Einsatzleiter sachgerechte und zugleich auch schnelle Entscheidungen treffen und umsetzen. Dazu muss der Führungsprozess von der Erfassung der Lage bis zur Befehlsgebung verinnerlicht sein. Dieses Rote Heft leistet einen Beitrag dazu, indem es Fallbeispiele analysiert und die notwendigen Maßnahmen erläutert. Die 14. Auflage wurde überarbeitet und um aktuelle Abbildungen ergänzt.
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Seitenzahl: 68
Veröffentlichungsjahr: 2025
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[1]Rotes Heft 24
[2]Wichtiger Hinweis
Der Verfasser hat größte Mühe darauf verwendet, dass die Angaben und Anweisungen dem jeweiligen Wissensstand bei Fertigstellung des Werkes entsprechen. Weil sich jedoch die technische Entwicklung sowie Normen und Vorschriften ständig im Fluss befinden, sind Fehler nicht vollständig auszuschließen. Daher übernehmen der Autor und der Verlag für die im Buch enthaltenen Angaben und Anweisungen keine Gewähr.
Die Abbildungen stammen – sofern nicht anders angegeben – vom Autor.
14. Auflage 2025
Alle Rechte vorbehalten
© W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart
Gesamtherstellung:
W. Kohlhammer GmbH, Heßbrühlstr. 69, 70565 Stuttgart
Print: ISBN 978-3-17-043700-5
E-Book-Formate:
pdf: ISBN 978-3-17-043702-9
epub: ISBN 978-3-17-043703-6
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1
Vorbemerkungen
1.1
Ziele
1.2
Übungsbeispiele
1.3
Führungsvorgang als kontinuierlicher Prozess
1.4
Gefahren der Einsatzstelle, Beurteilung, Befehlsgebung
1.5
Lagemeldungen
1.6
Ordnung der Einsatzstelle
1.7
Berücksichtigte Fahrzeugtypen und Besatzungen
1.8
Atemschutz
1.9
Einsatzabschluss
2
Hinweise zur Durchführung von Einsatzübungen
2.1
Zweck
2.2
Entscheidungstraining
2.3
Stabsübungen als Führungs- und Kommunikationstraining
2.4
Vollübungen
3
Übungsbeispiele für eine Staffel
Übungsbeispiel 1 – Zimmerbrand
Übungsbeispiel 2 – Fahrzeugbrand
Übungsbeispiel 3 – Brunnenschachtunfall
Übungsbeispiel 4 – Werkstattbrand
4
Übungsbeispiele für eine Gruppe
Übungsbeispiel 5 – Schornstein
Übungsbeispiel 6 – Wohnhauskeller
Übungsbeispiel 7 – Tapeten- und Farbengeschäft
Übungsbeispiel 8 – Schrottplatz
5
Übungsbeispiele für einen Zug
Übungsbeispiel 9 – Güterschuppen
Übungsbeispiel 10 – Holzbaracke
Übungsbeispiel 11 – Wohnhaus
Übungsbeispiel 12 – Holzlagerplatz
6
Übungsbeispiele Technische Hilfeleistung
Übungsbeispiel 13 – Verkehrsunfall
Übungsbeispiel 14 – Spedition
7
Fazit
Weiterführende Literatur
Sinnvolle Maßnahmen bei Brand- und sonstigen Feuerwehreinsätzen stützen sich auf eine richtige Beurteilung der Lage, den folgerichtigen Entschluss und überlegte Anordnungen des Leitenden. Eine sichere Lagebeurteilung, Entschlussfähigkeit und -freudigkeit sowie die Erteilung von klaren, einfachen und ausführbaren Befehlen setzen jedoch fachliches Wissen und dessen Anwendung in der Praxis – also Einsatzerfahrungen – voraus.
Fachwissen kann man sich durch entsprechende Schulung, Interesse, Fleiß und Geduld aneignen. Das Sammeln von Einsatzerfahrungen dagegen ist abhängig von den örtlichen Gegebenheiten, von der Tätigkeit im Feuerwehrdienst u.Ä., also mehr oder weniger von Zufällen. Auf Zufälle kann sich ein Feuerwehrführer aber nicht verlassen. Er muss zu seiner und der Mannschaft ständigen Fortbildung planmäßig geeignete Übungen durchführen, am Objekt oder als Planübung. Diese Übungen sollten auf die Leistungsfähigkeit der jeweils übenden Einheiten abgestimmt, wirklichkeitsnah, einfach und leicht fassbar sein.
Das vorliegende Rote Heft ist als Anregung gedacht, dass Führer der unterschiedlichen Ebenen (insbesondere angehende) die vorkommenden Entscheidungsprozesse, d.h. den Führungsvorgang, einüben können, indem sie sich diese an vorgegebenen Lagen vergegenwärtigen.
Zur Erreichung der Ziele enthält das vorliegende Rote Heft dazu je vier Übungsbeispiele für Staffel, Gruppe und Zug sowie zwei Übungsbeispiele zur Technischen Hilfeleistung. Jede Übung gliedert sich in:
Lagefeststellung
Planung
Befehlsgebung
Kurzbeschreibung der Übung mit Begründung der getroffenen Maßnahmen.
Die im Heft enthaltenen Skizzen sollen das Verständnis für die Lage und die Maßnahmen zur Schadenbekämpfung erleichtern.
Der Einheitsführer findet bei seinem Eintreffen an der »Einsatzstelle« die in den einzelnen Übungsbeispielen angegebenen Lagen vor. Deren Merkmale sind neben Ort, Zeit und Wetter die Art und Stärke des Brandes (oder eines sonstigen Schadens) und der Einsatzwert der eigenen Kräfte. Als Ersatz für die Wirklichkeit enthält die Lage bei den Übungsbeispielen bereits ein Erkundungsergebnis. Die Übungen im Löscheinsatz können nach der Feuerwehr-Dienstvorschrift (FwDV) 3 »Einheiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz« »mit« oder »ohne Bereitstellung« durchgeführt werden. Im Übrigen können die Übungsbeispiele sinngemäß bei beliebigen Gebäuden bzw. Objekten angewendet werden. Bei dem Übungsbeispiel 14 ist neben der FwDV 3 auch die FwDV 500 »Einheiten im ABC-Einsatz« zu beachten.
[9]Überlegungen zur Beurteilung der Lage und zur Durchführung des Entschlusses sowie Hinweise für Inhalt und Abfassung des Befehls enthält das Schema auf den vorhergehenden Seiten (►Bild 1).
Das Schema aus ►Bild 1 ergänzt und erläutert das Modell des Führungsvorgangs (►Bild 2) der Feuerwehr-Dienstvorschrift (FwDV) 100 »Führung und Leitung im Einsatz«. Folgende Unterteilung hat sich begrifflich als zweckmäßig erwiesen und ist deshalb in der FwDV 100 eingeführt:
Lagefeststellung (Erkundung der Lage/Kontrolle)
Planung (Beurteilung der Lage, Entschluss zur Durchführung des Einsatzes)
Befehlsgebung.
Wie aus ►Bild 2 ersichtlich ist, handelt es sich hierbei um einen zielgerichteten, immer wiederkehrenden und in sich geschlossenen Denk- und Handlungsablauf. Nur durch die wiederholte Erkundung der Lage wird die notwendige Kontrolle für die Durchführung und Richtigkeit der gegebenen Befehle sichergestellt und gegebenenfalls eine erneute Planung und Befehlsgebung ausgelöst. Der Führungsvorgang ist also nach der Befehlsgebung immer wieder durch eine weitere Lagefeststellung fortzusetzen. Diese dient neben der allgemeinen Feststellung eingetretener Lageveränderungen und der Vervollständigung des Lagebildes vor allem der Kontrolle der [10]Auswirkung der bisher gegebenen Befehle. Kontrolle ist eine ständige Aufgabe im Rahmen der Lagefeststellung.
Bei der Beurteilung der Lage hinsichtlich der Art der zu erwartenden Gefahren für Menschen, Tiere, Umwelt und Sachwerte hat sich die folgende Einteilung (AAAACEEEE) als hilfreich erwiesen:
[11]Gefahren durch
Atemgifte
Angstreaktion
Ausbreitung
Atomare Strahlung
Chemische Stoffe
Erkrankung/Verletzung
Explosion
Einsturz
Elektrizität.
Zusätzlich unverzichtbar ist die Beachtung der Gefahren durch
Absturz und
fließenden Verkehr.
Neue Erkenntnisse über die Lage ergeben sich häufig durch Beobachtungen der vorgehenden Trupps. Um die eingesetzten Trupps zu auswertbaren Lagemeldungen an den Staffel- bzw. Gruppenführer zu veranlassen, sind bei Einsatzübungen Hilfsmittel einzusetzen (►Kapitel 2 »Hinweise zur Durchführung von Einsatzübungen«).
Dabei brauchen weder bei Einsätzen noch bei Planübungen oder im Übungsdienst alle angeführten Einzelheiten der Lage und ihrer Beurteilung in Erscheinung zu treten. Planübungen und Einsatzübungen sollten nur die Merkmale enthalten, die zum festgelegten Übungszweck in direkter Beziehung stehen. Allerdings müsste der folgende Gedankenaufbau Bestandteil jeder Lagebeurteilung sein:
»Welche Möglichkeiten bestehen, die Gefahren abzuwehren?
[12]Welche Vor- und Nachteile haben die verschiedenen Möglichkeiten?
Welche Möglichkeit ist demnach die beste?«
Vereinfacht heißt das:
»Was soll ich?
Was kann ich?
Was tue ich?«
Ebenso erleichtert die Folge
»Wer? (Einheit)
Was? (Auftrag)
Womit? (Mittel)
Wohin? (Ziel)
Wie? (Weg)«
die Abfassung eines Einsatzbefehls (siehe auch Befehlsschema in den Feuerwehr-Dienstvorschriften 3 und 100).
Für die Befehlserteilung sind grundsätzlich die Feuerwehr-Dienstvorschriften anzuwenden. Die FwDV 3 führt für den Einheitsführer aus: »Nach … einer kurzen Lageschilderung befiehlt er: …«. Dies kann wesentlich zum Verständnis der Befehle beitragen.
Bei Einsatz von mehreren Einheiten – Trupps, Staffeln, Gruppen oder Zügen – gibt der Einsatzleiter seine Befehle grundsätzlich nur an deren Führer. Es darf keine Führungsebene übersprungen werden. Jede direkte Befehlserteilung an einzelne Feuerwehrangehörige führt zwangsläufig zu einem Durcheinander. Nur in Ausnahmefällen, wie z.B. bei drohender Einsturz- oder Explosionsgefahr, darf von dieser Regel abgewichen werden.
[13]Die »Kurzbeschreibung der Übung mit Begründung der Maßnahmen« enthält gelegentlich Hinweise auf andere Lösungsmöglichkeiten einer Aufgabe, denn nur selten gibt es »die Patentlösung«. Oft führen mehrere Wege zum gleichen Ziel, sicher gibt es noch mehr Lösungsmöglichkeiten, als hier aufgeführt sind. Immer ist jedoch entschlossenes Handeln für den Erfolg von entscheidender Bedeutung; eine Fehlentscheidung kann weniger schwer wiegen als Entschlusslosigkeit.
Der Einsatzleiter muss so bald wie möglich die Leitstelle über die vorgefundene Lage und seine getroffenen Maßnahmen verständigen. Lagemeldungen erfolgen in der Regel per Funk. Klarheit und Vollständigkeit des Meldetextes sowie die fehlerfreie Durchgabe kennzeichnen den Wert jeder Meldung. Angaben wie z.B. »keine Menschen in Gefahr« oder »keine Atemschutzgeräte erforderlich« sind unnötig und daher zu unterlassen; sie können sogar zu sinnwidrigen Verwechslungen führen.
Ausnahmen von dieser Regel:
Durch die Alarm- und Ausrückeordnung vorgegebene oder vom Einsatzleiter bereits veranlasste Maßnahmen sollen abgebrochen werden. (»Nachgeforderte Kräfte werden nicht mehr benötigt.«)
Die vorgefundene Lage erweist sich als deutlich weniger schwerwiegend als vom Hinweisgeber an die Leitstelle und von dieser an die Einsatzkräfte [14]übermittelt. (»Nach Erkundung doch keine Person mehr eingeschlossen.« Nicht jedoch: »Noch keine Person gefunden.«)
