Finanzpolitik - Hermann Adam - E-Book

Finanzpolitik E-Book

Hermann Adam

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Beschreibung

Über Veränderungen in seinen Ausgaben und Einnahmen greift der Staat in den Wirtschaftskreislauf ein: Er betreibt Finanzpolitik. Aber wie setzt die Politik Steuern und Staatsausgaben zur Lenkung der Wirtschaft ein? Welche Auswirkungen hat das auf die Verteilung von Einkommen und Vermögen? Und nicht zuletzt: Welche Möglichkeiten und Grenzen gibt es für die Staatsverschuldung? Fundiert erläutert Hermann Adam die Instrumente der Finanzpolitik und beschreibt die Entwicklung von Steuereinnahmen, Staatsausgaben und Staatsverschuldung seit dem Zweiten Weltkrieg. Er diskutiert aktuelle Ideen zur Steuerreform und die dahinterstehenden ökonomischen Interessen sowie die Schwierigkeiten, im föderalen System der Bundesrepublik zu finanzpolitischen Entscheidungen zu kommen.

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Seitenzahl: 231

Veröffentlichungsjahr: 2024

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Inhalt

Cover

Titelei

Vorwort

1 Grundlagen

1.1 Was ist Finanzpolitik?

1.2 Ziele und Aufgaben der Finanzpolitik

2 Instrumente der Finanzpolitik

2.1 Die Staatseinnahmen

Die Steuern

Die Einteilung der Steuern

Steueraufkommen und Steuerquote seit 1950

Die Sozialabgaben

2.2 Die Staatsausgaben

Die Struktur der Staatsausgaben nach volkswirtschaftlichen Merkmalen

Der Staat im volkswirtschaftlichen Geldkreislauf

Die Ausgabenstruktur

Die Staatsausgaben nach Aufgabenbereichen

Staatsausgaben und Staatsquote seit 1950

Zusammensetzung der Staatsquote

2.3 Die Staatsverschuldung

Die technische Abwicklung der Staatsverschuldung

Die ökonomische Wirkung der Staatsverschuldung

Höhe und Entwicklung der Staatsverschuldung

3 Die Wirkung finanzpolitischer Maßnahmen

3.1 Die Rolle des Staates in der Wirtschaft

3.2 Mit Steuern steuern

Begriffliche Klärungen

Die Wirkung von Steuern auf private Haushalte und Unternehmen

Die Wahrnehmungsphase: Steuerausweichung

Die Zahlungsphase: Steuerüberwälzung

Die Inzidenzphase – Ansporn oder Lähmung?

Die Wirkung von Steueränderungen auf die Gesamtwirtschaft

3.3 Mit Staatsausgaben lenken

Die Wirkung von Staatsausgaben auf private Haushalte und Unternehmen

Die Wirkung von Staatsausgabenänderungen auf die Gesamtwirtschaft

4 Finanzpolitik als Lenkungs- und Umverteilungsinstrument

4.1 Beispiele staatlicher Wirtschaftslenkung durch Finanzpolitik

Das Investitionshilfegesetz von 1952

Der Solidaritätszuschlag von 1991

Die ökologische Steuerreform von 1999

4.2 Verteilungswirkungen der Finanzpolitik

Einkommensteuer

Sozialabgaben

Indirekte Steuern

Gesamtabgaben

Gesamtabgaben und Sozialleistungen

4.3 Umverteilungskonzepte

Historisches Beispiel: Das Gesetz über den Lastenausgleich von 1952

Aktuelle steuerpolitische Umverteilungskonzepte

5 Staatsverschuldung – ein kontroverses Thema

5.1 Staatsverschuldung und Grundgesetz

5.2 Staatsverschuldung und Weltkriege

5.3 Staatsverschuldung und exogene Schocks

5.4 Staatsverschuldung und Arbeitslosigkeit

5.5 Staatsverschuldung und Wirtschaftswachstum

5.6 Staatsverschuldung und Verschuldung des Privatsektors

5.7 Staatsverschuldung und Zinsen

5.8 Staatsverschuldung und Generationengerechtigkeit

5.9 Reform der Schuldenbremse?

6 Finanzpolitik im föderalen System und internationaler Steuerwettbewerb

6.1 Der föderale Finanzausgleich

6.2 Mischfinanzierungen

Gemeinschaftsaufgaben

Finanzhilfen für öffentliche Investitionen

Geldleistungen

6.3 Vetospieler Bundesrat

6.4 Lagerübergreifende Regierungskoalitionen

6.5 Der internationale Steuerwettbewerb

7 Schlussbemerkungen

8 Anhang

8.1 Bibliographie

8.2 Medien online

Politik verstehen

Herausgegeben von Siegfried Frech, Philipp Salamon-Menger und Helmar Schöne

Eine Übersicht aller lieferbaren und im Buchhandel angekündigten Bände der Reihe finden Sie unter:

https://shop.kohlhammer.de/politik-verstehen

Der Autor

Dr. Hermann Adam ist Honorarprofessor für Politikwissenschaft am Sozialwissenschaftlichen Institut der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf und am Otto-Suhr-Institut der Freien Universität Berlin.

Hermann Adam

Finanzpolitik

Eine Einführung

Verlag W. Kohlhammer

Dieses Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwendung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechts ist ohne Zustimmung des Verlags unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und für die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.

Es konnten nicht alle Rechtsinhaber von Abbildungen ermittelt werden. Sollte dem Verlag gegenüber der Nachweis der Rechtsinhaberschaft geführt werden, wird das branchenübliche Honorar nachträglich gezahlt.

Für den Inhalt abgedruckter oder verlinkter Websites ist ausschließlich der jeweilige Betreiber verantwortlich. Die W. Kohlhammer GmbH hat keinen Einfluss auf die verknüpften Seiten und übernimmt hierfür keinerlei Haftung.

Titelbild: PedroRS – stock.adobe.com1. Auflage 2025

Alle Rechte vorbehalten© W. Kohlhammer GmbH, StuttgartGesamtherstellung: W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart

Print:ISBN 978-3-17-043438-7

E-Book-Formate:pdf:ISBN 978-3-17-043439-4epub:ISBN 978-3-17-043440-0

Vorwort

»Heizungsgesetz trifft Eigentümer mit voller Wucht.« »Pistorius will zehn Milliarden mehr für die Bundeswehr.« »Teuerstes Sozialgesetz des Jahrhunderts.« »Bazooka gegen Corona: Bund errichtet Riesenschutzschild.« Solche und ähnliche Schlagzeilen waren in letzter Zeit zu lesen. Doch wer soll das alles bezahlen?

Fast alle politischen Entscheidungen einer Regierung kosten Geld. Das beschafft sich der Staat über Steuern und Abgaben. Wir alle müssen Steuern und Abgaben bezahlen, profitieren andererseits aber auch von vielen Ausgaben des Staates. Bei der Finanzpolitik geht es darum zu entscheiden, welche und wie viele Steuern von wem erhoben werden und wofür der Staat seine Einnahmen ausgibt. Finanzpolitik ist somit das zentrale Politikfeld schlechthin. Sie betrifft uns alle unmittelbar in unserem täglichen Leben.

In diesem Buch wird die Finanzpolitik allgemeinverständlich dargestellt und erläutert, wie der Staat über Steuern und Ausgaben den Wirtschaftskreislauf beeinflusst und so das Verhalten von Verbrauchern und Unternehmen in eine von ihm gewünschte Richtung zu lenken sucht. Dabei werden die hinter den finanzpolitischen Konzepten stehenden ökonomischen Interessen herausgearbeitet und verdeutlicht, wie die einzelnen Maßnahmen auf die Verteilung von Einkommen und Vermögen wirken. Ebenso werden die Schwierigkeiten behandelt, im föderalen Regierungssystem der Bundesrepublik zu Entscheidungen in diesem kontroversen Politikfeld zu kommen.

Ziel des Buches ist es, möglichst vielen Leserinnen und Lesern die komplexe Materie von Finanzen und Steuern nahezubringen und zum besseren Verständnis der öffentlichen Kontroversen beizutragen.

Hamburg, im September 2024Hermann Adam

1 Grundlagen

1.1 Was ist Finanzpolitik?

Wenn von Finanzen die Rede ist, weiß jeder sofort: hier geht es um Geld. Bei der Finanzpolitik dreht es sich um das Geld, das der Staat einnimmt und wieder ausgibt. Mit Staat sind gemeint

die Gebietskörperschaften Bund, Länder und Gemeinden

staatliche Unternehmen in unterschiedlichen Rechtsformen, an denen der Staat maßgeblich (zu mindestens 50 %) beteiligt ist.

Mit den Einnahmen und Ausgaben des Staates und ihren Wirkungen befasst sich dieses Buch. Von der Finanzpolitik zu unterscheiden ist die Finanzwirtschaft. Damit bezeichnet man die Kredit- und Versicherungswirtschaft. Dazu gehören insbesondere

Banken und Sparkassen, auch Geschäftsbanken genannt

Bausparkassen

Investmentfonds und

Versicherungen.

Die Unternehmen der Kredit- und Versicherungswirtschaft sammeln die Gelder, die von den privaten Haushalten, den Unternehmen oder auch dem Staat nicht für den Kauf von Waren oder Dienstleistungen ausgegeben, sondern gespart werden, und reichen sie in Form von Krediten an diejenigen weiter, die gerade mehr Geld für den Kauf von Waren und Dienstleistungen ausgeben als sie einnehmen. Also beispielsweise an private Haushalte, die einen Kredit aufnehmen, um damit ein Haus zu finanzieren, oder an Unternehmen, die in neue Maschinen investieren.

Für Kredite, die die privaten Haushalte und Unternehmen bei den Banken aufnehmen, müssen Zinsen bezahlt werden. Ihre Höhe wird maßgeblich von der Notenbank beeinflusst. Die Notenbank ist die Bank der Geschäftsbanken. Bei ihr führen die Geschäftsbanken wie z. B. die Deutsche Bank, die Sparkassen oder die Volks- und Raiffeisenbanken ihre Konten, nehmen Kredite auf und tilgen sie. In den Ländern mit dem Euro als Währung ist die Europäische Zentralbank (EZB) die zuständige Notenbank. Indem die EZB die Bedingungen festlegt, zu denen eine Geschäftsbank einen Kredit bei ihr aufnehmen kann, steuert sie indirekt die Kreditkonditionen in der gesamten Wirtschaft. Denn eine Geschäftsbank wie z. B. die Deutsche Bank, die ihrem Kunden einen Kredit gewährt, wird sich ihrerseits das benötigte Geld durch einen Kredit bei der EZB beschaffen und ihrem Kunden einen höheren Zins in Rechnung stellen als die EZB der Deutschen Bank. Von dieser Differenz zwischen Notenbankzins und Geschäftsbankenzins ›lebt‹ das Bankensystem.

Die Maßnahmen, mit denen die Notenbank die Bedingungen beeinflusst, zu denen die Geschäftsbanken Kredite bei ihr aufnehmen können, werden als Geldpolitik bezeichnet. Zwar geht es dabei auch um ›Geld und Finanzen‹, aber in einer ganz anderen Weise als bei der Finanzpolitik.

Bei der Finanzpolitik von Bund, Ländern und Gemeinden geht es um Fragen wie:

Welche Steuern werden erhoben? Wer muss sie zahlen und wieviel?

Wie werden die durch mit den Steuern gewonnenen Einnahmen verwendet? Werden mit den Steuereinnahmen Schulen oder Straßen gebaut, Kampfflugzeuge gekauft oder bedürftige Menschen finanziell unterstützt?

Wie viele Einnahmen die Gebietskörperschaften in einem bestimmten Jahr voraussichtlich erwarten und wofür die Gelder verwendet werden sollen (z. B. Bezahlung von Lehrern und Polizisten, Sanierung von Schulgebäuden, Bau einer Müllverbrennungsanlage), wird im Haushalt der jeweiligen Gemeinde, des Bundeslandes oder im Bundeshaushalt der Bundesrepublik Deutschland festgehalten. Die Haushalte werden von den jeweils zuständigen Parlamenten mit ihrer politischen Mehrheit verabschiedet.

Im Haushalt einer Gemeinde, eines Bundeslandes und ebenso im Bundeshaushalt werden die Vorhaben der jeweiligen politischen Mehrheit sichtbar. Insofern sind die öffentlichen Haushalte das in Zahlen gegossene Programm einer Regierung. Da fast alle politischen Entscheidungen und Maßnahmen die Einnahmen und Ausgaben des Staates berühren, stellt die Finanzpolitik gewissermaßen das Herz des Regierungshandelns dar.

1.2 Ziele und Aufgaben der Finanzpolitik

Steuern erhebt der Staat, um seine wichtigsten Aufgaben finanzieren zu können. Ohne ein Mindestmaß an staatlicher Tätigkeit kann eine Gesellschaft nicht funktionieren. Das Zusammenleben von Menschen muss organisiert und es müssen Regeln aufgestellt werden. Dafür gibt es eine Vielzahl von Behörden, Ämtern und Einrichtungen, um die vom Parlament verabschiedeten Regeln (Gesetze) umsetzen. Zwei Beispiele:

Das Einwohnermeldeamt erfasst, wer in einer Gemeinde wo wohnt, und stellt Personalausweise aus. Denn es ist gesetzlich festgelegt, dass jeder Einwohner seinen Wohnsitz anmeldet und durch einen Ausweis seine Identität nachweisen kann.

Das Grundbuchamt einer Gemeinde registriert, wie die Grundstücksgrenzen verlaufen, wem ein Grundstück gehört und wer dem Eigentümer einen Kredit eingeräumt hat, mit dem der Eigentümer das Grundstück erworben hat.

Da die Regeln des menschlichen Zusammenlebens stets von einigen nicht respektiert werden, benötigt eine Gesellschaft Instanzen, die die Einhaltung der Gesetze überwacht. Deshalb gibt es in jedem Staat

eine Polizei, die für innere Sicherheit sorgt und bei Gesetzesverstößen einschreitet

eine Justiz in Form von Gerichten und Strafanstalten, die diejenigen, die die Gesetze missachten, bestraft.

Darüber hinaus muss jede Gesellschaft sich vor Angriffen von außen schützen. Die äußere Sicherheit zu gewährleisten ist Aufgabe des Militärs.

Öffentliche Verwaltung, Polizei, Justiz und Militär sind die Mindestleistungen, die ein Staat erbringen muss. Es handelt sich bei diesen Dienstleistungen um öffentliche (kollektive) Güter, die nicht in kleinen Portionen bereitgestellt und individuell zu kaufen sind. So kann jeder zwar im Lebensmittelgeschäft ein Pfund Butter kaufen, aber nicht ein »Pfund öffentliche Sicherheit«. Auch von der Nutzung und den Vor- und Nachteilen dieser Kollektivgüter kann niemand ausgeschlossen werden. So profitiert ein Pazifist, der eigentlich gegen Krieg und Militär ist, ebenso wie alle anderen von der Wehrhaftigkeit seines Staates (Vorteil), muss aber über die Steuern das Militär mitfinanzieren, auch wenn er das eigentlich nicht will (Nachteil).1

Die Notwendigkeit, ein Mindestmaß an kollektiven Gütern bereitzustellen, ist über die Parteigrenzen hinweg unbestritten. Kontrovers ist dagegen, wie umfangreich dieses Mindestmaß sein soll (z. B. wie viele Polizisten und Soldaten, wie viele Beamte in der Verwaltung werden benötigt). Und erst recht politisch umstritten ist, was der Staat darüber hinaus noch leisten soll. Allgemein werden dem Staat folgende Aufgaben zugeschrieben:

1)

Stabilisierung des WirtschaftsablaufsIn Marktwirtschaften wechseln sich Phasen guter Konjunktur mit hohen Wachstumsraten des Bruttoinlandsprodukts und günstiger Lage auf dem Arbeitsmarkt mit Phasen schwacher Konjunktur, geringen Wachstumsraten und hohen Arbeitslosenzahlen ab. Hier soll der Staat stabilisierend auf die Wirtschaft einwirken und nach Möglichkeit für die Stabilität des Preisniveaus, einen hohen Beschäftigungsstand und außenwirtschaftliches Gleichgewicht (= gleichviel Exporte und Importe von Waren und Dienstleistungen: ausgeglichene Handelsbilanz) bei gleichzeitigem Wirtschaftswachstum sorgen. Mit welchen Instrumenten und in welchem Umfang dies geschehen soll, ist allerdings in Politik und Wissenschaft stets umstritten.

2)

Allokation der RessourcenArbeitsplätze sowie Betriebe und Unternehmen sollen so auf das Bundesgebiet verteilt werden (Allokation lateinisch: Platzierung. In diesem Fall: räumliche Platzierung/‌Verteilung von Produktionsstätten und Arbeitsplätzen), dass sich die Lebensverhältnisse der Bevölkerung nicht zu weit auseinanderentwickeln. Das bedeutet auch und insbesondere: der Staat soll grundlegende Angebote der Daseinsvorsorge wie z. B. Einkaufsmöglichkeiten, Arztpraxen, Kindergärten, Grundschulen, Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr, schnelles Internet sicherstellen.

3)

UmverteilungDie Verteilung von Einkommen und Vermögen soll von der überwiegenden Mehrheit der Bevölkerung als gerecht angesehen werden.

Welche Güter und Dienstleistungen als meritorisch gelten und deshalb für alle zugänglich sein sollen, wird in jeder Gesellschaft politisch festgelegt, d. h. die jeweilige politische Mehrheit im Parlament entscheidet, wovon niemand ausgeschlossen und auf welche Weise dies sichergestellt werden soll. Diese Festlegung wird nicht für alle Zeiten getroffen, sondern kann je nach politischen Mehrheiten mal enger, mal weiter gefasst werden. So mussten die Eltern für ihre Kinder, die ein staatliches Gymnasium besuchten, in der alten Bundesrepublik noch in den 1950er Jahren Schulgeld bezahlen, und auch die staatlichen Universitäten verlangten noch bis in die 1960er Jahre hinein Studiengebühren. Diese wurden Ende der 1960er Jahre abgeschafft, in den 2010er Jahren in einigen Bundesländern vorübergehend aber wieder eingeführt, inzwischen jedoch wieder abgeschafft. In Deutschland zählen derzeit zu den meritorischen Gütern

Grundnahrungsmittel. Sie werden nur mit dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent belegt, damit sie sich jeder leisten kann.

Gesundheit: Jeder erhält, unabhängig von seiner Einkommens- und Vermögenssituation, die medizinisch notwendigen Gesundheitsleistungen (ärztliche Versorgung, Medikamente, Heilmittel).

Bildung: Der Besuch öffentlicher Schulen und Universitäten ist kostenlos.

Kultur: Zeitungen und Bücher unterliegen wie Grundnahrungsmittel nur dem ermäßigten Umsatzsteuersatz (auch Mehrwertsteuersatz genannt). Theater und Museen werden vom Staat finanziell unterstützt, damit die Eintrittspreise erschwinglich bleiben.

Transport/‌Mobilität: Öffentliche Nahverkehrsunternehmen und auch die Deutsche Bahn werden ebenfalls staatlich unterstützt, um die Ticketpreise niedrig zu halten, sodass sich prinzipiell jeder Fahrten mit Bussen und Bahnen leisten kann.

Tab. 1.1:Merkmale von Gütern und Dienstleistungen

Private Güter

Kollektivgüter

Ausschlussprinzip

Rivalität im Konsum

Kein Ausschluss möglich (kein Markt)

Nicht-Rivalität im Konsum

Mischgüter

Meritorische Güter

Vom Staat allen kostenlos angebotene Güter

Beispiel: AutobahnRivalität im Konsum → Maut für Lkw

oder:

Beispiel: kostenlose Impfung Nicht-Rivalität im Konsumi. d. R. kein Ausschluss vom Nutzen

Vom Markt nicht oder zu nicht akzeptablen Preisen bereit gestellte, politisch gewollte Güter, z. B.

Gesundheit

Bildung

Kultur

Transport

Der Vollständigkeit halber seien noch die sogenannten Mischgüter genannt. Hierbei handelt es sich um Güter oder Dienstleistungen, die wie Kollektivgüter grundsätzlich allen kostenlos angeboten werden, z. B. eine Autobahn oder eine Impfung. Es ist allerdings möglich, die Nutzung für bestimmte Gruppen kostenpflichtig zu machen (z. B. durch eine LKW-Maut), oder auch zu beschränken. Bei einer Impfung, die von sehr vielen genutzt wird, können auch diejenigen profitieren, die sich nicht impfen lassen, weil bei einer hohen Impfquote Immunität für alle erreicht wird.

Endnoten

1In diesem Buch wird wertfrei aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Damit sind alle Geschlechter gemeint.

2 Instrumente der Finanzpolitik

Nachdem im ersten Kapitel erläutert wurde, was Finanzpolitik ist, wie sie sich von der Finanzwirtschaft und der Geldpolitik der Notenbank abgrenzt und welche Ziele und Aufgaben die Finanzpolitik hat, werden jetzt ihre Instrumente beschrieben. Im darauffolgenden Kapitel beschäftigen wir uns dann mit den Wirkungen der Finanzpolitik.

2.1 Die Staatseinnahmen

Bei den Staatseinnahmen denken wohl die allermeisten sofort an die Steuern. Allerdings sind die Steuern zwar die wichtigste, keineswegs jedoch die einzige Einnahmequelle des Staates.

Steuern sind Zwangsabgaben ohne Anspruch auf Gegenleistung. Zwang bedeutet: Der Staat kann nicht nur festlegen, wer und was wie hoch besteuert wird, sondern er hat darüber hinaus auch das Recht, die Steuern mit Hilfe von Zwangsmaßnahmen einzutreiben. Ohne Anspruch auf Gegenleistung heißt: Der Steuerzahler kann nicht verlangen, dass ihm für seine gezahlten Steuern eine bestimmte, von ihm gewünschte Gegenleistung gewährt wird.

So wie wir alle in der einen oder anderen Weise Steuern zahlen, ohne dafür auf eine spezielle staatliche Leistung Anspruch zu haben, so müssen wir alle für einige staatliche Leistungen, wenn wir sie in Anspruch nehmen, Gebühren entrichten, z. B. für die Müllabfuhr, die Ausstellung eines Reisepasses oder die Nutzung einer staatlichen Kindertagesstätte. Die Höhe dieser Gebühren wird nicht zwischen Anbietern und Nachfragern ausgehandelt, sondern von den zuständigen staatlichen Stellen festgelegt und in einer Gebührenordnung veröffentlicht. Dahinter steckt folgende Idee: Wer eine ganz individuell zurechenbare staatliche Leistung in Anspruch nimmt, soll sich zumindest an den Kosten beteiligen. Die Gebühren decken in der Regel allerdings nur einen geringen Teil der Kosten für die Leistung, weil der Staat aus sozial- und gesellschaftspolitischen Erwägungen die Entgelte so niedrig ansetzt, dass jeder sich unverzichtbare Dinge wie etwa die Müllabfuhr auch leisten kann. Der Rest der Kosten muss durch staatliche Zuschüsse ausgeglichen werden, die wiederum aus Steuereinnahmen stammen. Tabelle 2.1 zeigt, inwieweit einzelne kommunale Einrichtungen im Jahr 2005 ihre Kosten mit Gebühren abgedeckt haben. Die Kostendeckungsgrade dürften sich bis heute nicht wesentlich geändert haben.

Tab. 2.1:Kostendeckungsgrad1 kommunaler Gebührenhaushalte in der Bundesrepublik Deutschland 2005 (Zimmermann 2009, 132)

Einrichtungen

Kostendeckungsgrad (in %)

Abwasserbeseitigung

87,7

Abfallbeseitigung

92,1

Friedhöfe

71,2

Kindertagesstätten

11,9

Rettungsdienst

85,0

Straßenreinigung

69,6

Theater

11,6

Bäder

21,4

Volkshochschulen

34,7

Museen

6,8

Büchereien

6,8

Musikschulen

36,0

1 Anteil der Gebühren an den Ausgaben der betreffenden Einrichtung.

Gebühren sind das Teilentgelt für eine Leistung des Staates, die ein Einzelner nachweisbar in Anspruch nimmt. Das ist bei Beiträgen – einer weiteren Einnahmequelle des Staates – nicht unbedingt der Fall. So müssen etwa Grundstückseigentümer für die Erschließung ihres Grundstücks, d. h. die Anbindung an die Strom-, Gas- und Wasserversorgung, an die Abwasserentsorgung sowie an das Straßennetz zwangsweise Beiträge entrichten – unabhängig davon, ob und in welchem Umfang sie das Grundstück und damit die staatliche Versorgungsleistung nutzen.

Weitere Einnahmen gewinnt der Staat aus Sonderabgaben. Hierbei handelt es sich um steuerähnliche Geldzahlungen an den Staat, die nur von speziellen Gruppen zu leisten sind und deren Verwendung – im Unterschied zu Steuern – zweckgebunden ist. So erheben viele Gemeinden in Urlaubsregionen von ihren ortsansässigen Selbständigen und Gewerbetreibenden eine sogenannte Fremdenverkehrsabgabe. Damit sollen die Kosten abgedeckt werden, die einer Gemeinde entstehen, wenn sie sich für Touristen attraktiv machen will (Werbemaßnahmen, Verschönerung des Ortsbildes, Durchführung von Veranstaltungen). Denn wenn viele ihren Urlaub in einer Gemeinde verbringen, profitieren fast alle ortsansässigen Freiberufler und Gewerbetreibenden. Aber auch die, die aus dem Fremdenverkehr keinen wirtschaftlichen Nutzen ziehen, müssen die Fremdenverkehrsabgabe zahlen. Die Touristen ihrerseits werden mit einer sogenannten Kurtaxe belastet, ein Entgelt, mit dem die Kosten für die Erhaltung der für die Urlauber geschaffenen Einrichtungen abgedeckt werden sollen, gleichgültig, ob sie im Einzelfall genutzt werden oder nicht. Weitere Beispiele für Sonderabgaben sind die Abwasserabgabe sowie Fischerei- und Jagdabgaben.

Abb. 2.1:Die Einnahmequellen des Staates (nach Bajohr 2007, 40).

Die verschiedenen Abgabearten ließen sich jeweils noch unterteilen. Darauf soll hier verzichtet werden. Wer sich mit Finanzpolitik beschäftigt, sollte jedoch im Auge behalten, dass der Staat außer den Steuern auch noch andere Einnahmequellen hat. Gemessen an den Gesamteinnahmen spielen diese jedoch nur eine unbedeutende Rolle.

Von den insgesamt 1.902 Mrd. Euro, die der Staat – die Gebietskörperschaften Bund, Länder und Gemeinden sowie die Sozialversicherung – im Jahr 2023 an Einnahmen erzielt hat, entfällt nur ein unbedeutender Anteil (4,2 %) auf die sonstigen Einnahmen. Dazu gehören neben den Gebühren, Sonderabgaben und Konzessionsabgaben

Gewinnabführungen von Unternehmen, die dem Staat ganz oder teilweise gehören, z. B. von der Bahn oder den Sparkassen;

Erlöse aus dem Verkauf von Vermögenswerten wie z. B. Grundstücken oder aus der Privatisierung staatlicher Unternehmen;

Gewinne der Bundesbank, die diese z. B. durch Zunahme oder Höherbewertung ihrer Gold- und Devisenbestände erzielt;

zusätzliche Kredite, die ebenfalls der Einnahmenseite zuzurechnen sind.

Tab. 2.2:Struktur der Staatseinnahmen 2023 (Sachverständigenrat 2023/24)

Einnahmeart

Mrd. Euro

Prozent1

Steuern

953,7

50,1

Sozialbeiträge

709,6

37,3

Verkäufe

157,8

8,3

Sonstige

80,7

4,2

Gesamt

1.901,8

100,0

1 Differenz in der Summe durch Rundungen.

Wie die Tabelle 2.2 zeigt, bestehen die Einnahmen des Staates im Wesentlichen aus Steuern und Sozialbeiträgen.

Die Steuern

In diesem Kapitel wollen wir darlegen, wie viel Geld die wichtigsten Steuern in die Kasse des deutschen Staates bringen. Außerdem wird die Entwicklung des gesamten Steueraufkommens seit 1950 betrachtet.

Tabelle 2.3 zeigt die zehn Steuern, die das höchste Aufkommen erbringen. Am meisten spülte die Lohn- und Einkommensteuer in die Staatskassen. 2023 waren es 310 Mrd. Euro (37 %). Einen weiteren großen Brocken brachte die Mehrwertsteuer (einschl. der Zölle) mit 291 Mrd. Euro (35 %) ein. An dritter Stelle folgte die Körperschaftsteuer, sie trug mit 45 Mrd. Euro (5 %) zum Steueraufkommen bei. Alle anderen Steuern tragen weniger als fünf Prozent zum Steueraufkommen bei. Kurze Erläuterungen zu den zehn aufkommensstärksten Steuern sind der Infobox 2.1 zu entnehmen.

Bund, Länder und Gemeinden haben 2023 (ohne reine Gemeindesteuern) insgesamt 830 Mrd. Euro an Steuern eingenommen. Ist das viel oder zu viel? Oder wenig, vielleicht sogar viel zu wenig? Die Antwort auf diese Frage hängt insbesondere davon ab,

inwieweit jemand persönlich von den Steuern betroffen ist, d. h. ob er seine persönliche Steuerlast als zu hoch oder als vertretbar empfindet,

was jemand vom Staat erwartet und ob die Leistungen, die der Staat mit den Steuereinnahmen erbringt, als zufriedenstellend angesehen werden, und

ob er grundsätzlich dem Staat bzw. der Politik positiv oder ablehnend gegenübersteht.

Bevor wir darauf näher eingehen, sollten wir erst noch einen Blick darauf werfen, wie man die Vielzahl an Steuern systematisch einteilt und voneinander unterscheidet.

Tab. 2.3:Die zehn aufkommensstärksten Steuern 2023 (Quelle: BMF, Referat I A 5, Steuereinnahmen [ohne Gemeindesteuern] nach Steuerarten im gesamten Bundesgebiet)

Steuer

Mrd. Euro

Prozent

Lohn- und Einkommensteuer

309,6

37,3

Mehrwertsteuer (einschl. Zölle)

291,4

35,1

Körperschaftsteuer

44,9

5,4

Energiesteuer

36,7

4,4

Nicht veranlagte Steuern vom Ertrag

35,4

4,3

Versicherungssteuer

16,9

2,0

Tabaksteuer

14,7

1,8

Solidaritätszuschlag

12,2

1,5

Grunderwerbsteuer

12,2

1,5

Erbschaftsteuer

9,3

1,1

Aufkommen der zehn Steuern

783,3

94,4

Steuereinnahmen insgesamt

829,8

100,0

Infobox 2.1: Die zehn aufkommensstärksten Steuern

Einkommensteuer

Steuer auf die Einkünfte natürlicher Personen (Einzelpersonen und Mitunternehmer einer Personengesellschaft) aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbstständiger Arbeit, nicht selbstständiger Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung sowie sonstige in § 22 Einkommensteuergesetz genannte Einkünfte (z. B. Einkünfte aus einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften).Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit werden grundsätzlich durch Steuerabzug an der Quelle durch den Arbeitgeber (Lohnsteuer), Einkünfte aus Kapitalvermögen durch Steuerabzug durch das Kreditinstitut (Abgeltungsteuer) besteuert.

Mehrwertsteuer

Allgemeine Verbrauchsteuer, mit der grundsätzlich der gesamte private und öffentliche Verbrauch (d. h. vom Endverbraucher erworbene Güter und in Anspruch genommene Dienstleistungen) belastet wird. Hierdurch unterscheidet sie sich von der Einkommensteuer bzw. Lohnsteuer, die auf die individuelle Leistungsfähigkeit des einzelnen Steuerpflichtigen Rücksicht nimmt.

Körperschaftsteuer

Einkommensteuer für juristische Personen, insbesondere Kapitalgesellschaften, z. B. Aktiengesellschaften (AG), Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH), Vereine und Stiftungen. Besteuert wird wie bei der Einkommensteuer das Einkommen, das die Körperschaft innerhalb des Kalenderjahrs bezogen hat. Der Körperschaftsteuersatz beträgt 15 % (Stand: März 2024).

Energiesteuer

In der Europäischen Union harmonisierte und auf gemeinsamen EU-Richtlinien basierende Steuer auf den Verbrauch von Energie. Ihre Höhe ist je nach Energieerzeugnis und Verwendungszweck unterschiedlich. Im Regelfall wird die Energiesteuer beim Hersteller oder bei einem Weiterverkäufer erhoben und anschließend über den Warenpreis auf die Verbraucher umgelegt. Besteuert werden beispielsweise Kraftstoffe, Erdgas, Heizöl und Flüssiggas.

Nicht veranlagte Steuer vom Ertrag (Kapitalertragsteuer)

Im Wesentlichen Steuer auf Dividenden (= Ausschüttungsbeträge der Aktiengesellschaften an ihre Aktionäre). Sie wird im Unterschied zur Abgeltungsteuer zu je 50 % auf Bund und Länder aufgeteilt und daher in der Finanzstatistik separat ausgewiesen.

Versicherungsteuer

Steuer auf Prämien und Beiträge zu Versicherungen. Steuerfrei sind gesetzliche und private Lebens- und Krankenversicherungen sowie die gesetzliche Arbeitslosenversicherung.

Solidaritätszuschlag

Zuschlag zur Lohn-. Einkommen-, Kapitalertrag-, Abgeltung- und Körperschaftsteuer, der seit 1. Januar 1995 von allen Steuerpflichtigen erhoben wird, deren Einkommensteuer nicht mehr als 17.543/35.086 Euro pro Jahr (Ledige/‌Verheiratete) beträgt. Bei Überschreitung dieser Grenzen erfolgt jeweils ein gleitender Übergang.

Grunderwerbsteuer

Steuer auf den Kaufpreis von Grundstücken. Die Einnahmen fließen den Ländern zu. Von ihr betroffen sind insbesondere Kaufverträge und sonstige Rechtsgeschäfte, die einen Anspruch auf Übereignung eines inländischen Grundstücks begründen. Der Steuersatz beträgt grundsätzlich 3,5 %. Seit 1. September 2006 dürfen die Bundesländer den Steuersatz hiervon abweichend festlegen. Hiervon haben alle Länder mit Ausnahme von Bayern Gebrauch gemacht und den Steuersatz auf bis zu 6,5 % angehoben.

Erbschaftsteuer

Steuer auf alle Vermögensübergänge von Todes wegen. Sie knüpft an den Erbfall, d. h. an den Erwerb des einzelnen Erben, Vermächtnisnehmers oder sonstigen Erwerbers an. Die Schenkungsteuer ergänzt die Erbschaftsteuer. Sie erfasst die Vermögensübertragungen unter Lebenden. Die Vorschriften für den Erwerb von Todes wegen gelten weitgehend auch für Schenkungen. Die Einnahmen aus der Erbschaft- und Schenkungsteuer stehen den Ländern zu.Steuerschuldner der Erbschaftsteuer ist der Erbe bzw. der Erwerber. Bei einer Schenkung sind Steuerschuldner sowohl der Beschenkte als auch der Schenker.

Quelle: Bundesministerium für Finanzen (Hrsg.), Steuern von A bis Z, Berlin 2023

Infobox 2.2: Kapitalertragsteuer, nicht-veranlagte Steuer vom Ertrag und Abgeltungsteuer

Kapitalertragsteuer ist der Oberbegriff und bezeichnet Steuern auf erzielte Einkünfte aus Kapitalvermögen wie z. B. Zinsen auf Sparkonten, Tagesgeld, Festgeld und Anleihen, Ausschüttungen von Investmentfonds, Dividenden auf Aktien, Veräußerungsgewinne bei Aktien-, Anleihen- und Fondsverkäufen.Die Kapitalertragsteuer, die alle Privatpersonen zahlen müssen, die Erträge aus ihrem Privatvermögen erzielen, wird von inländischen Banken automatisch an die Finanzbehörden abgeführt. Damit ist die Steuerschuld abgegolten. Deshalb wird dieser Teil der Kapitalertragsteuer Abgeltungsteuer genannt Werden Kapitalerträge dagegen nicht von privaten Haushalten, sondern in einem Betriebsvermögen erzielt, handelt es sich um Betriebseinnahmen, die in der Steuererklärung anzugeben sind. Die einbehaltene Kapitalertragsteuer hat in diesen Fällen keinen Abgeltungs- sondern Vorauszahlungscharakter. Sie wird später auf die vom Finanzamt festgesetzte Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer angerechnet.Die Kapitalertragsteuer auf Dividendenausschüttungen wird als nicht-veranlagte Steuer vom Ertrag bezeichnet und in der Finanzstatistik gesondert ausgewiesen, weil sie zu je 50 % auf Bund und Länder verteilt wird (siehe Tabelle 2.3). Das Aufkommen aus der Abgeltungsteuer, der Steuer auf die übrigen Einkünfte aus Kapitalvermögen, steht dem Bund und den Ländern zu je 44 % und den Gemeinden zu 12 % zu.

Quelle: Bundesministerium für Finanzen (Hrsg.), Steuern von A bis Z, Berlin 2023

Die Einteilung der Steuern

In der Finanzwissenschaft gibt es mehrere Ansätze zur Einteilung der Steuern. Der am häufigsten verwandte ist der nach dem Gegenstand der Besteuerung. Dabei werden Besitzsteuern, Verkehrssteuern, Verbrauchsteuern und Zölle unterschieden. Welche Steuern diesen großen Gruppen zuzuordnen sind, ist Tabelle 2.4zu entnehmen.

Tab. 2.4:Steuern nach dem Gegenstand der Besteuerung (Quelle: Bajohr 2007, 32)

Besitzsteuern

Einkommen- und Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag, Körperschaftsteuer, Gewerbeertragsteuer, Erbschaftsteuer, Grundsteuer, Kirchensteuer

Verkehrsteuern

Umsatzsteuer (ohne Einfuhrumsatzsteuer), Grunderwerbsteuer, Kraftfahrzeugsteuer, Rennwett- und Lotteriesteuer, Spielbankenabgabe, Versicherungssteuer, Feuerschutzsteuer

Verbrauchsteuern

Branntweinsteuer, Biersteuer, Schaumweinsteuer, Zwischenerzeugnisteuer, Energiesteuer,

Stromsteuer, Tabaksteuer, Kaffeesteuer, Einfuhrumsatzsteuer

Zölle

Eine andere, geläufige Einteilung ist die nach direkten und indirekten Steuern. Bei einer direkten Steuer ist derjenige, der die Steuer entrichtet, auch derjenige, der die Steuer tatsächlich »trägt«. Bei einer indirekten Steuer fallen Steuerzahler und Steuerträger auseinander. Beispiel: Der Einzelhändler führt für seine verkauften Waren Umsatzsteuer ab, zahlt also formal diese Steuer. Er hat sie aber auf den Preis seiner Waren aufgeschlagen, so dass es letztlich der Käufer ist, der die Steuerlast trägt.

Sinnvoll kann es auch sein, die Steuern danach zu unterscheiden, welcher staatlichen Ebene die Steuer zufließt. Dann trennt man nach Europäischen Steuern, Gemeinschaftssteuern, Bundessteuern, Landessteuern, Gemeindesteuern und Kirchensteuern.

Schon im letzten Unterabschnitt hatten wir erwähnt, dass der größte Teil des Steueraufkommens nur mit wenigen Steuern erzielt wird. Das schließt nicht aus, dass es über die in Tabelle 2.3 aufgezählten Steuern noch zahlreiche weitere Steuern, insbesondere auf Gemeindeebene, gibt (z. B. Hundesteuer). Da ihr Aufkommen unbedeutend ist, nennt man diese Steuern auch Bagatellsteuern.

Steueraufkommen und Steuerquote seit 1950

Zur Beantwortung der Frage, ob der Staat viel oder wenig Steuern einnimmt, ist es hilfreich, sich die Entwicklung des Steueraufkommens über einen längeren Zeitraum anzusehen.

Abb. 2.2:Steuereinnahmen und Steuerquote in Deutschland (Quelle: BMF).