Forderungsmanagement - Anton Huber - E-Book

Forderungsmanagement E-Book

Anton Huber

4,8
44,99 €

oder
-100%
Sammeln Sie Punkte in unserem Gutscheinprogramm und kaufen Sie E-Books und Hörbücher mit bis zu 100% Rabatt.

Mehr erfahren.
Beschreibung

Ein Auftrag wurde erfolgreich abgewickelt, die Schlussrechnung gestellt. Doch dann kommt das böse Erwachen: Die Zahlung bleibt aus. Wieso wurde kein Gedanke an die Risiken verschwendet? Warum hat sich niemand über den Auftraggeber informiert? Sind dessen Zahlungsschwierigkeiten erst plötzlich aufgetreten? Wäre eine Risikobewertung wirklich zu aufwändig gewesen? Fragen, die schon vor Vertragsschluss beantwortet sein sollten. Effektives Forderungsmanagement beginnt deshalb lange vor der Rechnungsstellung. Aber auch für den schlimmsten Fall der Zahlungsunwilligkeit oder gar der Insolvenz eines Schuldners stellt dieses Buch effektive Instrumente zur Schadensbegrenzung vor. - Risikomanagement im Vorfeld der Geschäftsanbahnung - Forderungsmanagement bei der Vertragsgestaltung - Überwachung der Vertragsdurchführung bei bestehenden Forderungen - Forderungsmanagement im Stadium der Forderungsbeitreibung

Das E-Book können Sie in Legimi-Apps oder einer beliebigen App lesen, die das folgende Format unterstützen:

EPUB
MOBI

Seitenzahl: 371

Veröffentlichungsjahr: 2005

Bewertungen
4,8 (16 Bewertungen)
12
4
0
0
0
Mehr Informationen
Mehr Informationen
Legimi prüft nicht, ob Rezensionen von Nutzern stammen, die den betreffenden Titel tatsächlich gekauft oder gelesen/gehört haben. Wir entfernen aber gefälschte Rezensionen.



Anton Huber

Forderungsmanagement

Anton Huber

Forderungsmanagement

Zahlungsausfälle vermeiden – Außenstände eintreiben

Bibliografische Information der Deutschen Bibliothek

Die Deutsche Bibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie. Detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.ddb.de abrufbar.

ISBN 978-3-636-03041-2 | Print-Ausgabe ISBN 978-3-86880-084-5 | E-Book-Ausgabe (PDF)

E-Book-Ausgabe (PDF): © 2009 by mi-Wirtschaftsbuch, FinanzBuch Verlag GmbH, München.www.mi-wirtschaftsbuch.de

Print-Ausgabe: © 2005 by mi-Fachbuch, SV Fachbuch GmbH, Heidelberg.Ein Unternehmen von Süddeutscher Verlag | Mediengruppe.

Redaktion: Dr. Ute Gräber-Seißinger, Bad Vilbel Lektorat: Michael Schickerling, Landsberg am Lech Umschlaggestaltung: Jarzina Kommunikations-Design, Köln Satz: Redline GmbH, M. Zech Druck: Himmer, Augsburg Bindearbeiten: Thomas, Augsburg Printed in Germany

Alle Rechte, insbesondere das Recht der Vervielfältigung und Verbreitung sowie der Übersetzung, vorbehalten. Kein Teil des Werks darf in irgendeiner Form (durch Fotokopie, Mikrofilm oder ein anderes Verfahren) ohne schriftliche Genehmigung des Verlags reproduziert oder unter Verwendung elektronischer Systeme gespeichert, verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden.

Vorwort

Unternehmen räumen ihren Vertragspartnern häufig Zahlungsziele ein. Die offenen Forderungen sorgen mitunter für Kosten und Ärger, denn der Gläubiger muss jede unbezahlte Lieferung oder Leistung vorfinanzieren. Genau diese Kreditgewährung bedeutet für die Gläubigerseite, dass sie ihr Vermögen nicht mehr zur Verfügung hat und schlimmstenfalls sogar verliert.

Die Vermeidung von Forderungsausfällen ist eine tragende Säule für den Unternehmenserfolg sowohl auf nationaler als auch internationaler Ebene. Lässt aber die Zahlungsmoral der Geschäftspartner zu wünschen übrig, so können selbst kerngesunde Unternehmen in eine wirtschaftliche Schieflage geraten. Dies gilt umso mehr vor dem Hintergrund einer schlechten Konjunktur und einer seit Jahren leider sinkenden Zahlungsmoral. Wie die in den letzten Jahren gestiegene Zahl der Insolvenzen zeigt, stehen Unternehmen, die sich wirtschaftlich erfolgreich behaupten wollen und müssen, oft vor großen Problemen.

Umsichtiges Risiko- und Forderungsmanagement setzt ein, noch lange bevor es darum geht, ausstehende Forderungen zu realisieren. Dies wird in der Praxis oftmals übersehen. Eigentlich sollte sich der Unternehmer, der Geschäftsführer oder der zuständige Controller bereits vor der Entstehung einer Forderung Gedanken über Organisation und Geschäftspolitik machen, damit es erst gar nicht zu unliebsamen Überraschungen kommt.

Fakt ist: Die Einrichtung eines umfassenden und effektiven Risiko- und Forderungsmanagements – egal ob in kleinen, mittelständischen oder großen Unternehmen – ist überlebenswichtig. Sie setzt jedoch eine gründliche Kenntnis der unternehmensspezifischen Problemlagen voraus. Sind diese erfasst, kann mit der Integration eines individuellen Risikound Forderungsmanagements in das Unternehmenscontrolling begonnen werden. Dabei müssen bereits bei der Auswahl der Geschäftspartner Prioritäten gesetzt werden, das heißt zu einem Zeitpunkt, in dem Forderungen gegen Dritte noch gar nicht existieren.

In diesem Buch werden die Schwerpunkte für das Forderungsmanagement auf die Stadien vor der Entstehung der Forderungen gelegt, denn in der Praxis findet man hier – gerade bei größeren Geschäftsvolumina – die meisten Fehlerquellen. Kommt es hier zu schwerwiegenden Fehlern, dann sind die Weichen für Forderungsausfälle schon lange vor der Entstehung der Forderung gestellt. Zwar mögen Maßnahmen im Vorfeld der Forderungsentstehung auf den ersten Blick aufwändig erscheinen, doch in der Praxis sind sie äußerst sinnvoll, nicht zuletzt, weil sie die Kontrolle der eigenen Marktstellung erlauben und oftmals sogar die Bildung strategischer Allianzen fördern.

Dieses Praktikerbuch soll mehrere Zwecke erfüllen: Erstens soll es als Entscheidungshilfe für die Unternehmensleitung dienen, die sich vorgenommen hat, ein wirksames Risiko- und Forderungsmanagement aufzubauen und in die Betriebsabläufe zu integrieren. Zweitens soll es Unternehmern und Verantwortlichen als Nachschlagewerk dienen, wenn es darum geht, ein bereits bestehendes Forderungs- beziehungsweise Risikomanagement weiterzuentwickeln. Drittens soll es bei der Aufspürung von Fehlern in der strategischen Planung, im internen Controlling, im Mahnwesen oder im Vertrieb helfen und Ansatzpunkte für Verbesserungen offen legen. Und schließlich soll es dem Leser ein Gespür für mögliche Schwachpunkte im bestehenden Betriebsablauf vermitteln, denen es vorzubeugen gilt, um zukünftige Forderungsausfälle von vornherein zu vermeiden. Die in diesem Buch behandelten Themen umfassen daher insbesondere das Vorstadium der Forderungsentstehung, die mögliche Vertragsgestaltung mit Besicherungsmöglichkeiten, die Kundenpflege und schließlich auch den eigentlichen »GAU«, die Forderungsbeitreibung.

Regensburg, im August 2005

Anton Huber

Teil I Forderungsmanagement als Planungs- und Controllingbaustein

Außenstände stehen stellvertretend für bares Geld und somit für wirtschaftlich lebenswichtige Liquidität. Die Überschreitung der gesetzlichen Zahlungsfristen ist mittlerweile zum Kavaliersdelikt geworden, zu den Zahlungsverschleppern kommt noch eine derzeit wachsende Anzahl von Zahlungsunfähigen hinzu. Nur eine systematische strategische Unternehmensplanung mit einem gut organisierten Forderungsmanagement als tragendem Bestandteil des unternehmensinternen Controllings bietet Schutz vor den negativen Folgen einer schlechten Zahlungsmoral.

Allein die Unternehmensuntergänge in den letzten Jahren sprechen eine deutliche Sprache. Im Jahr 2001 erreichte die Zahl der Unternehmensinsolvenzen in der Bundesrepublik mit deutlich über 30.000 Fällen einen traurigen Rekord. 2003 wurde mit über 40.000 Insolvenzen ein neuer Spitzenwert erreicht. Erst im Jahr 2004 stagnierte die Zahl der Insolvenzen, und es zeichnete sich ein rückläufiger Trend ab. Ursache des wirtschaftlichen Niedergangs ist immer eine massiv gefährdete Zahlungsfähigkeit bis hin zur Zahlungsunfähigkeit. Deren Wurzeln wiederum liegen oftmals in verspäteten oder ausgefallenen Zahlungen der Geschäftspartner.

1 Kern des Forderungsmanagements

Grundsätzlich ist es die Aufgabe des Forderungsmanagements, zu verhindern, dass ausbleibende Zahlungen, die liquide Mittel binden und dazu noch Kosten verursachen, ein Unternehmen an den Rand der Zahlungsunfähigkeit führen.

Effektives Forderungsmanagement ist weit mehr als bloße Forderungsbeitreibung. Es beginnt bereits bei der Betriebsorganisation und führt bis hin zur erfolgreichen Realisierung von Ansprüchen möglichst auch in schwierigen Fällen, wie beispielsweise der Insolvenz des Schuldners. Zwischen diesen beiden Polen liegen die Vorbereitung und Anbahnung von Vertragsbeziehungen unter Einbezug einer angepassten Risikokalkulation und deren Überwachung. Auch diese Abschnitte der Geschäftstätigkeit sind Gegenstand eines wirksamen Forderungsmanagements.

Das Ziel dabei ist, das Risiko von Forderungs- und damit Liquiditätsausfällen frühzeitig zu minimieren. Kernpunkt des Forderungsmanagements muss also sein, sich durch frühzeitige Vorsorge vor Forderungsausfällen zu schützen und hierfür geeignete Sicherungsmaßnahmen zu treffen.

TippDer Unternehmer sollte bei der Forderungssicherung nicht vergessen, dass er von seinen Geschäftsbeziehungen lebt. Er muss daher im Rahmen des Forderungsmanagements immer prüfen, in welchem Umfang sich geplante Sicherungsmaßnahmen gegenüber dem Geschäftspartner durchsetzen lassen, ohne dass dieser von der Aufnahme oder Fortführung der Geschäftsbeziehung Abstand nimmt. Maßgeblich sind bei diesen Überlegungen auch die eigene Marktstellung sowie die wirtschaftliche Bedeutung des jeweiligen Geschäftspartners für das Untenehmen. Fallen solcherlei Abwägungen unter den Tisch, so läuft der Unternehmer Gefahr, seinen Geschäftsbetrieb durch ein zu rigoroses, also überzogenes Forderungsmanagement regelrecht »kaputt zu sichern«.

2 Ansatz des Forderungsmanagements

Unter diesem Aspekt und zur Bewusstmachung der Problematik sollte sich der Unternehmer zunächst die folgenden Fragen stellen:

Habe ich die Bonität meiner Vertragspartner hinreichend überprüft? Welche Risiken meiner Geschäftsbeziehungen muss ich bereits im Vorfeld der Forderungsentstehung berücksichtigen?Welche Möglichkeiten habe ich, um spezifische Risiken vorsorglich zu minimieren? Wie organisiere ich meinen Betriebsablauf, um Forderungsausfälle schon im Vorfeld möglichst zu vermeiden? Wie gestalte ich die Vertragsanbahnung, um Forderungsausfälle zu vermeiden? Sind die vorbereiteten Verträge und auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen hieb- und stichfest? Wie gestalte ich die Verträge selbst, um Forderungsausfälle zu vermeiden? Ist das Debitorenmanagement optimal aufgestellt? Können in der Preiskalkulation Zahlungsvorteile als Zahlungsanreiz eingeräumt werden? Welche Zahlungs- und Lieferbedingungen, die aus meiner Sicht optimal wären, sind bei meinem Vertragspartner durchsetzbar? Wie überwache ich die Vertragsdurchführung, um Forderungsausfälle zu vermeiden? Wie gestalte ich die Realisierung meiner Forderungen, um Forderungsausfälle zu vermeiden? Sind kompetente Partner rasch verfügbar, die unter Umständen für mich die Forderungsbeitreibung übernehmen?

Die Einführung eines Forderungsmanagementsystems bedeutet oftmals einen nicht unerheblichen Eingriff in bestehende Unternehmensabläufe. Der Unternehmer muss davon überzeugt sein, dass die geplanten Schritte für seinen Betrieb tatsächlich vorteilhaft sind und dass es sich lohnt, den unter Umständen nicht unerheblichen finanziellen Aufwand für Personal und Ausstattung einzugehen.

Bevor wir uns aber den Antworten auf die weiter oben aufgeführten Grundsatzfragen widmen, sollte der Unternehmer sich vor Augen halten: Ein effektives Risiko- und Forderungsmanagement verschafft zusätzliche Liquidität und im Zusammenhang damit einen Wettbewerbsvorteil. Dies sichert den Fortbestand des Unternehmens! Hauptpunkt ist letztlich, das Zahlungsverhalten und die Liquidität des Geschäftspartners durchsichtig und damit kalkulierbar zu machen, um Forderungsausfälle möglichst komplett zu vermeiden.

Ein Kernpunkt bei der Gestaltung eines individuellen Forderungsmanagements besteht darin, sicherzustellen, dass kompetente Partner für einen eventuellen Forderungseinzug auch tatsächlich rasch verfügbar sind.

Tipp Bei der Wahl Ihres Partners ist unbedingt auf die Tätigkeitsschwerpunkte der infrage kommenden Rechtsexperten zu achten. Ein weiteres wichtiges Kriterium ist die Verfügbarkeit. Rechtsanwälte, die kaum zu sprechen sind und die stets wichtigere Termine vorschieben, sind als Partner für eine Forderungseintreibung denkbar ungeeignet.

3 Forderungsmanagement als Bestandteil des Risikomanagements

Forderungsmanagement ist ein integraler Bestandteil eines umfassenden Risikomanagements. Risikomanagement ist die Gesamtheit aller organisatorischen Regelungen und Maßnahmen zur Risikoerkennung und zum Umgang mit den Risiken unternehmerischer Betätigung. Das Risikomanagement umfasst zum einen ein unternehmensinternes Frühwarnsystem, das darauf ausgerichtet ist, für das Unternehmen bedrohliche Krisen abzuwehren. Zum anderen beinhaltet es Werkzeuge zur Wahrnehmung unternehmerischer Chancen.

Unternehmen sind grundsätzlich nicht dazu verpflichtet, ein Früherkennungssystem zu implementieren. Allerdings kommen je nach Rechtsform und Unternehmensgröße spezialgesetzliche Verpflichtungen in Betracht. In diesem Zusammenhang ist vor allem das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) vom 1. Mai 1998 hervorzuheben. Zwar gelten die Vorschriften des KonTraG unmittelbar nur für die Vorstände von Aktiengesellschaften, die herrschende Meinung geht jedoch unter Hinweis auf die Gesetzesbegründung davon aus, dass der Anwendungsbereich der Regelungen auch andere Gesellschaftsformen – wie beispielsweise mittlere und große GmbH sowie in bestimmten Fällen Personengesellschaften – einschließt.

Durch das KonTraG werden Aktiengesellschaften (AG) ausdrücklich zur Einrichtung eines Risikofrühwarnsystems verpflichtet. Der Vorstand hat geeignete Maßnahmen zu treffen, damit Entwicklungen, die geeignet sind, den Fortbestand der Gesellschaft zu gefährden, frühzeitig erkannt werden können. Ein Verstoß gegen die Vorschriften des KonTraG kann nicht nur eine persönliche Schadensersatzpflicht des Vorstandes nach sich ziehen, sondern darüber hinaus auch die Versagung des Bestätigungsvermerks im Zusammenhang mit der Prüfung des Jahresabschlusses. Letztere kann für eine AG geradezu existenzbedrohende Folgen haben, da beispielsweise im Fall eines bestehenden Kredits der kreditgebenden Bank regelmäßig ein bestätigter Jahresabschluss vorzulegen ist.

Nach derzeitiger Rechtsaufassung ist auch der Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) zur Einrichtung eines Frühwarnsystems verpflichtet, sofern das Unternehmen eine bestimmte Größe überschreitet. Diese Pflicht ergibt sich aus den allgemeinen Sorgfaltspflichten des Geschäftsführers, betroffen hiervon sind mittlere und große Gesellschaften in der Rechtsform der GmbH.

Die Größeneinteilung richtet sich nach den von der Europäischen Kommission verwendeten Kriterien für kleine, mittlere und große Unternehmen (KMU-Definition). Danach gelten die in Tabelle 1 wiedergegebenen Schwellenwerte (Stand: 1. Januar 2005).

GrößenklasseKriterienBedingungKleine GmbHBilanzsumme nicht größer als 10 Mio. €Jahresumsatz nicht größer als 10 Mio. €Beschäftigtenzahl im Jahresdurchschnitt weniger als 50Mindestens zwei der drei Kriterien müssen erfüllt sein.Mittelgroße GmbHBilanzsumme nicht größer als 43 Mio. €Jahresumsatz nicht größer als 50 Mio. €Beschäftigtenzahl im Jahresdurchschnitt weniger als 250Mindestens zwei der drei Kriterien müssen erfüllt sein.Große GmbHBilanzsumme größer als 43 Mio. €Jahresumsatz größer als 50 Mio. €Beschäftigtenzahl im Jahresdurchschnitt 250 oder größerMindestens zwei der drei Kriterien müssen erfüllt sein.

Tabelle 1: Größenklassifizierung von GmbH nach der KMU-Definition der EU-Kommission

Schließlich wird bei bestimmten Personengesellschaften, das heißt bei der Offenen Handelsgesellschaft (OHG), der Kommanditgesellschaft (KG) und der GmbH & Co. KG, die Pflicht zur Einrichtung eines Frühwarnsystems angenommen, sofern sie die für mittlere und große GmbH geltenden Kriterien der EU-Kommission erfüllen und sofern sie Kapitalgesellschaften gleichgestellt sind. Letzteres ist bei so genannten haftungsbeschränkten Personengesellschaften der Fall. Haftungsbeschränkte Personengesellschaften liegen vor, wenn der einzige persönlich haftende Gesellschafter

keine natürliche Person ist, keine OHG oder KG ist oder keine andere Personengesellschaft mit einer natürlichen Person als persönlich haftendem Gesellschafter ist.

Für den Einzelunternehmer besteht bislang noch keine Pflicht zur Einführung eines Risikofrüherkennungssystems. Allerdings kann schon die gesetzlich geregelte Buchführungs- und Bilanzierungspflicht des Kaufmanns als Zwang zur Selbstinformation betrachtet werden. Bereits die ordnungsmäßige Erstellung der Bilanz ist zugleich eine einfache Form der Risikoerkennung, da aus der Bilanz im Bilanzierungszeitraum aufgetretene Probleme zumindest nachträglich sichtbar werden.

4 Forderungsmanagement und Unternehmensrating

In der Kreditvergabepolitik der Banken spielt aufgrund der so genannten Basel-II-Regelungen das Forderungsmanagement als Bestandteil eines unternehmensinternen Frühwarnsystems eine immer größere Rolle. Die Existenz eines Frühwarnsystems wird inzwischen bei der Einschätzung des potenziellen Kreditrisikos des Unternehmens maßgeblich berücksichtigt. In der Praxis bedeutet dies, dass die Entscheidung, ob und zu welchen Konditionen einem Unternehmen Kredit gewährt wird, davon abhängt, ob und in welchem Umfang ein Frühwarnsystem in den Betriebsablauf integriert wurde.

Bei den Basel-II-Regelungen handelt es sich um Richtlinien für die Kreditinstitute, die das Ausmaß der Eigenkapitalhinterlegung für ausgereichte Kredite betreffen. Gemäß diesen Richtlinien, die Anfang 2007 in Kraft treten, müssen die Kreditinstitute bei der Gestaltung der Kreditkonditionen die Bonität ihrer Kunden ebenso wie die Verwertbarkeit der Sicherheiten stärker berücksichtigen als bisher. Die Bonität wird im Zuge eines Ratings ermittelt, das eine Aussage über die zukünftige Fähigkeit eines Unternehmens zur vollständigen und fristgerechten Leistung des Kapitaldienstes auf seine Verbindlichkeiten trifft. Aus der Sicht der Kreditinstitute handelt es sich im Kern um eine Schätzung der Ausfallwahrscheinlichkeit ihrer Engagements. In ein derartiges Rating fließen sowohl quantitative als auch qualitative Faktoren – wie beispielsweise die Qualität des Managements – mit ein, wobei im Unterschied zu den traditionellen Kreditprüfungen die quantitativen Faktoren nunmehr stärker gewichtet werden.

Tipp Gerade die Grundbausteine des Ratings lassen sich hervorragend in ein effektives Forderungsmanagement eingliedern, wie es sich aus den weiteren Ausführungen noch ergeben wird.

Im Rahmen des Unternehmensratings aufgrund von Basel II werden die folgenden Maßstäbe angelegt:

die vergangene und zukünftige Fähigkeit, Überschüsse zu erwirtschaften, um Kredite zu tilgen und anderen Finanzbedarf zu decken, wie beispielsweise den Kapitalaufwand für das laufende Geschäft die Kapitalstruktur und die Wahrscheinlichkeit, dass unvorhergesehene Umstände die Kapitaldecke aufzehren und dass dies zur Zahlungsunfähigkeit führen könnte der Grad, zu dem die Einkünfte des Kreditnehmers aus dem Kerngeschäft seines Unternehmens und nicht aus einmaligen, das heißt aus außergewöhnlichen und nicht wiederkehrenden Ereignissen stammen die rechtzeitige Verfügbarkeit von Informationen über den Kreditnehmer, einschließlich der Verfügbarkeit testierter Jahresabschlüsse die Höhe der Fremdfinanzierungsquote und die Auswirkungen von Nachfrageschwankungen auf Rentabilität und Cashflow die finanzielle Flexibilität, das heißt die Möglichkeiten des Zugangs zu Fremd- und Eigenkapitalmärkten die Fähigkeit des Managements, auf veränderte Bedingungen effektiv zu reagieren, sowie der Grad der Risikobereitschaft der Unternehmensleitung die Bewertung der Fähigkeit des Managements, auf veränderte Bedingungen effektiv zu reagieren und Ressourcen einzusetzen, sowie des Grades der Risikobereitschaft die Risikocharakteristik des Landes, in dem das Unternehmen seine Geschäfte betreibt. Besonderes Augenmerk gilt hierbei den Auswirkungen des Länderrisikos auf die Schuldendienstfähigkeit des Kreditnehmers und dem Transferrisiko, das heißt dem Risiko, dass der Kreditnehmer, wenn sich sein Sitz in einem anderen Land befindet, zur Bedienung seiner Verbindlichkeiten keine Fremdwährung beschaffen kann.

5 Integration der Neuerungen von Basel II in das Forderungsmanagement

Die Richtlinien von Basel II werden erst ab dem 1. Januar 2007 verbindlich und richten sich überdies nicht unmittelbar an Unternehmen als Kreditnehmer. Dennoch ist die Beachtung der neuen Richtlinien für Unternehmer unabdingbar, da sie die Finanzierung des Unternehmens mithilfe von Fremdkapital massiv erschweren und im Extremfall die Aufnahme von neuen Krediten sogar gänzlich ausschließen. Die Größe des Unternehmens oder seine Rechtsform spielen für das Unternehmensrating nur eine untergeordnete Rolle. Tatsächlich kann Basel II auch kleine und mittelständische Unternehmen, die ihre Geschäftstätigkeit bekanntermaßen zu einem hohen Anteil mit Fremdkapital finanzieren, empfindlich treffen.

Basel II bestimmt auch, dass die Kreditinstitute mit Inkrafttreten bereits eine vierjährige Datenhistorie vorweisen müssen, sodass die Datenerhebung seitens des Bankensektors für das Rating mit Sicherheit bereits im Jahr 2002 begonnen hat.

5.1 Aufbau von Basel II und Merkmale der Neuerungen

Der erste Entwurf einer überarbeiteten Rahmenvereinbarung über die »Internationale Konvergenz der Kapitalmessung und Eigenkapitalanforderungen« wurde im Juni 1999 vom Basler Ausschuss für Bankenaufsicht vorgestellt, zwei weitere Konsultationspakete folgten in den Jahren 2001 und 2003. Im Juni 2004 schließlich wurde der überarbeiteten Rahmenvereinbarung über die »Internationale Konvergenz der Kapitalmessung und Eigenkapitalanforderungen«, besser bekannt unter dem Begriff Basel II, nach einer Reihe von Anpassungen endgültig zugestimmt.

Basel II führt neue Berechnungsansätze ein, die über die bislang für die Bestimmung der Kapitalanforderungen geltenden Ansätze hinausgehen. Das Regelwerk zielt darauf ab, den Spielraum der Banken für die Eigenkapitalarbitrage, also für Strategien zur Verringerung des regulatorischen Eigenkapitals ohne entsprechende Risikoverringerung, zu verkleinern und die Auswirkungen von Maßnahmen zur Risikobegrenzung besser zu berücksichtigen. Darüber hinaus wird neben umfassenden Offenlegungspflichten für die operativen Risiken, also genau für den Korridor des Forderungsmanagements, eine angepasste Kapitalunterlegung vorgeschrieben. Dieser nunmehr umfassende Ansatz trägt der Notwendigkeit eines maßgeschneiderten Risikomanagements Rechnung.

Der Aufbau von Basel II beruht auf drei Säulen (Abbildung 1).

Abbildung 1: Die drei Säulen von Basel II

Die Mindestkapitalanforderungen basieren auf den Regelungen des Basel-I-Akkords von 1988. Bis zur aktuellen Neuerung wurde die Methode zur Berechnung der risikogewichteten Aktiva erheblich verbessert, um an das wirtschaftliche Umfeld angepasste Risikoprofile besser zu widerspiegeln. Demgegenüber gelten die Definition des aufsichtsrechtlichen Eigenkapitals sowie die allgemeine Mindestkapitalanforderung von mindestens 8 Prozent der risikogewichteten Aktiva, beispielsweise der bilanzierten Forderungsbestände, weitgehend unverändert weiter. Die wichtigsten Neuerungen bei den Mindestkapitalanforderungen lassen sich wie folgt zusammenfassen:

Aufnahme des operationellen Risikos als neu definierte Risikokategorie in die Sparte der risikogewichteten Aktiva. Es handelt sich hierbei insbesondere um das Verlustrisiko, das sich aus der Unzulänglichkeit oder dem Versagen interner Prozesse, beispielsweise aus fehlendem oder mangelhaftem Forderungsmanagement oder aus externen Ereignissen ergibt. Einführung des Standardansatzes, des internen Ratingansatzes (IRB-Ansatzes), und des fortgeschrittenen IRB-Ansatzes für die Berechnung des Kreditrisikos für den Bankensektor. Diese neuen Ansätze erlauben, bestimmte Kernelemente zur Berechnung der Mindestkapitalanforderungen zu quantifizieren, um entsprechende Risikogewichtungsfunktionen zu bestimmen. Einführung des Basisindikatoransatzes, des Standardansatzes sowie ambitionierter Messansätze (AMA) zur Berechnung des operationellen Risikos für den Unternehmenssektor, wobei nunmehr der AMA-Ansatz neben tatsächlichen internen und externen Verlustdaten auch Szenarioanalysen einbezieht. Aus den Berechnungsergebnissen wird die Höhe des regulatorischen Eigenkapitals abgeleitet, mit dem das Risiko hinterlegt sein muss.

Die Überprüfungsverfahren wurden dem Grundsatz entsprechend angepasst, dass die Angemessenheit des regulatorischen Eigenkapitals auf der Basis interner Risikosteuerungsmethoden beurteilt werden soll. Dies wird auch die Risikomanagementsysteme des Unternehmenssektors beeinflussen. Der deutlich erhöhte Ermessensspielraum der Aufsichtsinstanzen wird letztlich dazu führen, dass der Bankensektor sein Risikomanagement erweitern wird und dass kreditnehmende Unternehmen im Falle einer Nichtanpassung ihrer eigenen Risikomanagementsysteme mit enormen Finanzierungskosten rechnen und schlimmstenfalls ohne Kredite auskommen müssen.

Die mit der Neuerung eingeführten erweiterten Offenlegungsvorschriften zielen auf eine verbesserte Marktdisziplin, insbesondere durch eine stärker fundierte Bonitätsbeurteilung. Schwerpunkte der Bonitätsbeurteilung wurden bei den Risikominderungstechniken sowie bei der Forderungsverbriefung gesetzt.

Die Untermauerung des auf internen Ratings basierenden Ansatzes der Neuerungen von Basel II hängt somit von den folgenden sechs Faktoren ab, die auch im betriebsinternen Risiko- und Forderungsmanagement unbedingt Würdigung finden sollten:

Ausfallwahrscheinlichkeit – die quantitative und qualitative Einschätzung der Wahrscheinlichkeit, mit der ein Kreditnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen innerhalb eines bestimmten Zeitraumes, beispielsweise eines Jahres, nicht nachkommt.Verlust bei Ausfall – die prognostizierte Verlustquote bei Ausfall eines Schuldners in Abhängigkeit von der ursprünglichen Nominalforderung.Restlaufzeit – die tatsächliche Restlaufzeit der Forderung bis zur endgültigen Fälligkeit.Ausfallhöhe zum Zeitpunkt des Ausfalls – der Nominalwert der Verschuldung des betroffenen Schuldners.Korrelation mit dem systematischen Risiko – Einschätzung des Zusammenhangs zwischen den Ausfällen zweier unterschiedlicher Schuldner. Der IRB-Ansatz basiert auf einem Ein-Faktoren-Modell für Vermögenswerte, um den Gleichlauf von Ausfällen in einem Portfolio darzustellen. Die Korrelationen des IRB-Ansatzes mit einem Faktor des systematischen Risikos, der – beispielsweise ähnlich wie in der Aktienanalyse – als Variable die Konjunkturlage repräsentiert, stellen eine Funktion der Größe und der Kreditqualität eines Unternehmens im Sinne der Neuerungen dar. Risikogewichtung – bei der Risikogewichtung werden prognostizierte Verluste zu den Mindestkapitalanforderungen in Beziehung gesetzt. Zunächst einmal werden die prognostizierten Verluste je nach ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit gewichtet. Die Risikogewichte sind in fünf Klassen eingeteilt. Auf dieser Basis erfolgt dann eine Zuordnung der Schuldner zu einer Bonitätsklasse, die abhängig von der geschätzten Einjahres-Ausfallwahrscheinlichkeit ist. Daraus wiederum leiten sich die entsprechende Besicherungsklasse sowie die Kosten des Engagements ab.

Basel II berücksichtigt also, dass die Höhe des Ausfallsrisikos von der Art des Schuldners abhängt. Dementsprechend wird bei den Portfolios zwischen Unternehmenskrediten, gewerblicher Immobilienfinanzierung und dem Privatkundenportfolio unterschieden, deren Risikogewichtung dann gemäß den genannten fünf Klassen erfolgt. Generell wird davon ausgegangen, dass das Ausfallrisiko eines einzelnen Schuldners nicht von der Zusammensetzung des gesamten Portfolios abhängt. Dieser Verzicht auf eine dritte Variable schafft die Basis für ein Risikomanagement in kleinerem Rahmen.

5.2 Mögliche Auswirkungen der Neuerungen für Unternehmen

Bei der Erörterung der möglichen Auswirkungen der neuen Rahmenvereinbarungen wird der Schwerpunkt auf die möglichen negativen Folgen der Eigenkapitalerfordernisse auf die Finanzierung kleiner und mittelgroßer Unternehmen nach der neuen KMU-Definition gelegt.

Bei den neuen quantitativen Ratingverfahren werden betriebswirtschaftliche Kennzahlen stärker betont als bisher. Die qualitativen Faktoren, wie Managementbewertung oder operative Unternehmensplanung, werden dadurch an Gewicht verlieren. Diese mögliche Verschiebung bei der Beurteilung der Kreditqualität könnte zur Folge haben, dass das Risiko gerade im Fall von kleinen und mittleren Unternehmen höher eingestuft wird, mithin die Finanzierungskosten in der genannten Gruppe steigen.

Weiterhin ist zu befürchten, dass Neugründungen oder sehr junge Unternehmen, die in der Praxis noch gar keine Ratings vorweisen können, bei der Finanzierung über den Bankensektor besonders stark benachteiligt werden. Es gilt also für Unternehmen mehr denn je, ihr Forderungs- und Risikomanagement leistungsfähig und passgenau zu gestalten, denn um den Bankensektor kommen sie wohl auch in Zukunft nicht herum.

Zudem sollten die Unternehmen die Bedeutung der Rahmenvereinbarungen von Basel II nicht unterschätzen, da diese die Grundlage für die derzeit in der EU anstehenden Gesetzesänderungen bilden. In der Praxis jedenfalls werden die Neuerungen von den Kreditinstituten schon seit Mitte 2004 umgesetzt, egal ob es sich um Neubewertungen oder um die Revision bereits durchgeführter Ratings handelt.

Auch wenn das Regelwerk von Basel II sicherlich noch an die Gegebenheiten bei kleinen und mittleren Unternehmen angepasst werden muss, so werden sich die nunmehr gesteckten Rahmenbedingungen im Wesentlichen nicht mehr verändern, selbst dann nicht, wenn man berücksichtigt, dass sie vor dem Hintergrund der Erfahrungen der Jahre von 1992 bis 2004 ausgearbeitet wurden, einem Zeitraum also, in dem sich so gravierende Einschnitte wie das Platzen der Technologieblase im März 2000 ereignet haben.

Teil II Risikomanagement im Vorfeld der Geschäftsanbahnung

Grundsätzlich hat jedes Risiko Auswirkungen auf die Liquidität und Rentabilität eines Unternehmens und somit auch Auswirkungen auf die eigene Kreditwürdigkeit. Grundlage eines effektiven Forderungsmanagements ist daher, Risiken in einer Geschäftsbeziehung bereits vorab zu erkennen, ihre Wahrscheinlichkeit richtig einzuschätzen und entsprechend geeignete Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung oder Abwälzung zu veranlassen.

6 Darstellung der Risiken

Grundsätzlich hat jedes Risiko Auswirkungen auf die Liquidität und Rentabilität eines Unternehmens und somit auch auf dessen Kreditwürdigkeit. Risiken wirtschaftlicher Tätigkeit entstehen aufgrund der Ungewissheit zukünftiger Entwicklungen, die auch die Möglichkeit von Verlusten in sich bergen. Grundlage eines effektiven Forderungsmanagements ist daher, Risiken in einer Geschäftsbeziehung möglichst früh zu erkennen, die Wahrscheinlichkeit von Verlusten richtig einzuschätzen und Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung oder Abwälzung zu treffen.

6.1 Die Risikosphären

Um auch dem Anspruch des international ausgerichteten Forderungsmanagements gerecht zu werden, werden in die Darstellung der einzelnen Risikosphären auch die Bereiche einbezogen, die vor einer ausländischen Vertragsanbahnung zu berücksichtigen sind.

Geschäftsbeziehungen mit Dritten sind die Grundlage jeden unternehmerischen Handelns, denn erst durch den Verkauf von Waren oder Dienstleistungen und durch die dabei realisierten Einnahmen wird die Basis für den Fortbestand und die Entwicklung eines Unternehmens geschaffen. Zugleich sind sie jedoch eine wesentliche Risikoquelle, weil Störungen bei der Realisierung der Einnahmen unmittelbar die Liquidität und damit den Fortbestand des Unternehmens bedrohen können.

Lesen Sie weiter in der vollständigen Ausgabe!

Lesen Sie weiter in der vollständigen Ausgabe!

Lesen Sie weiter in der vollständigen Ausgabe!

Lesen Sie weiter in der vollständigen Ausgabe!

Lesen Sie weiter in der vollständigen Ausgabe!

Lesen Sie weiter in der vollständigen Ausgabe!

Lesen Sie weiter in der vollständigen Ausgabe!

Lesen Sie weiter in der vollständigen Ausgabe!

Lesen Sie weiter in der vollständigen Ausgabe!

Lesen Sie weiter in der vollständigen Ausgabe!

Lesen Sie weiter in der vollständigen Ausgabe!