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Mit Aufdeckung der Neonazi-Mordserie und der Zwickauer Zelle Ende 2011 wurde klar, dass der Verfassungsschutz auch zehn Jahre nach der größten V-Mann-Affäre in der deutschen Geschichte, die zum Scheitern des NPD-Verbots führte, immer noch im Neonazi-Spektrum aktiv ist. Ganz offensichtlich hat die Politik aus den zahlreichen Skandalen dieses schwer kontrollierbaren Inlandsgeheimdienstes keine wirksamen Konsequenzen gezogen, sondern ihm immer mehr Befugnisse zugeschanzt und ihn in einer bedenklichen Grauzone operieren lassen. Der Geheimdienstexperte Rolf Gössner dokumentiert in seinem neu aufgelegten und mit einem aktuellen Prolog versehenen Buch die langjährige Symbiose zwischen Verfassungsfeinden und Verfassungsschützern und legt ein brisantes Dossier der kriminellen Karrieren zahlreicher V-Männer vor. Ein heute noch brisantes Buch, das zeigt, dass bereits mit seiner Erstauflage 2003 vieles von dem ersichtlich und nachlesbar war, was heute mit so großem Erstaunen und Entsetzen zur Kenntnis genommen wird.
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Seitenzahl: 400
Veröffentlichungsjahr: 2012
Rolf Gössner
V-Leute des Verfassungsschutzes: Neonazis im Dienst des Staates
Verlagsgruppe Droemer Knaur GmbH & Co. KG.
Mit der Aufdeckung der Neonazi-Mordserie und der Zwickauer Zelle Ende 2011 wurde klar, dass der Verfassungsschutz auch zehn Jahre nach der größten V-Mann-Affäre in der deutschen Geschichte, die zum Scheitern des NPD-Verbots führte, immer noch im Neonazi-Spektrum aktiv ist. Ganz offensichtlich hat die Politik aus den zahlreichen Skandalen dieses schwer kontrollierbaren Inlandsgeheimdienstes keine wirksamen Konsequenzen gezogen, sondern ihm immer mehr Befugnisse zugeschanzt und in einer bedenklichen Grauzone operieren lassen.
Der Geheimdienstexperte Rolf Gössner dokumentiert in seinem neu aufgelegten und mit einem aktuellen Prolog versehenen Buch die langjährige Symbiose zwischen Verfassungsfeinden und Verfassungsschützern und legt ein brisantes Dossier der kriminellen Karrieren zahlreicher V-Männer vor.
Einführung
Aktueller Prolog
»Verfassungsschutz«: heillos verstrickt in Neonazi-Szenen – blind gegenüber Rassismus, rechter Gewalt und Terror?
Drei per Haftbefehl gesuchte Neonazis begehen jahrelang eine beispiellose Mord-, Attentats- und Bankraubserie quer durch Deutschland. Waren Polizei und Verfassungsschutz tatsächlich ahnungslos, unkoordiniert, unfähig?
Wie aus allen Wolken …
Falsche Fährte: SoKo »Bosporus« sucht »Döner-Mörder«
Der Schock: Polizeibekannte Rechtsterroristen ziehen mordend durchs Land
Hautnah dran – und blind wie ein Maulwurf?
Nach polizeilicher Hausdurchsuchung: ungehinderte Flucht in den Untergrund
Verfassungsschutz hält dicht und torpediert Polizeimaßnahmen
Pannen, Pech und Pleiten?
»Verfassungsschutz«: Teil des Neonazi-Problems – nicht Teil einer Lösung
Einführung in die Ausgabe 2003
Einleitung
I. Kriminelle im Dienst des Staates
Mord & Totschlag
Deckname »Piato« –V-Mann mit mörderischer Vergangenheit
Brandschatzen & Misshandeln
Deckname »Martin« – Fremdenfeindlicher Brandanschlag aus Angst vor Enttarnung?
Gedenkstätte Kemna –Neonazi-Überfall auf Verfolgte des Naziregimes
Kampftraining & Ordnerdienste
»Hak Pao« – Kampfsport für Attentäter und Mörder
Waffen & Propaganda
Bomben vom V-Mann –Ein früher Waffenlieferant der Neonazi-Szene
Deckname »Reiser« –V-Mann als Schriftführer der NSDAP
Neonazimusik & Mordaufrufe
Rechte Begleitmusik für Mord & Totschlag – Zwei V-Männer als harter Kern der Neonazi-Musikszene
Keine Einzelfälle
V-Mann-Kurzgeschichten aus dem braunen Sumpf
II. Ach, wie gut, dass niemand weiß …
Anwerbung von V-Leuten
Formelle Verpflichtungserklärung
Neonazis auf Staatskosten
V-Mann-Führung
Beeinflussung des Beobachtungsobjekts
Krimineller V-Mann-Einsatz im rechten Milieu
Die Angst des V-Manns vorm »Verbrennen«
III. Verfassungsfeinde als »Verfassungsschützer«
»Deitschland, Deitschland iber alles, [...]
Die Republikaner –ein Fall für den Verfassungsschutz?
Der langwierige Rechtsstreit um Beobachtung & Infiltrierung einer Rechtsaußenpartei
Im Namen der »streitbaren Demokratie«
Beobachtungsverbote mit wechselnder Begründung
Zurechtbiegen, bis es passt
Der NPD-Komplex
Wie ein Parteiverbotsverfahren zum V-Mann-Desaster geriet
Das NPD-Verbotsverfahren – ein Stück »politischer Hygiene« oder Ausdruck politischer Opportunität und symbolischer Politik?
Die NPD – eine Phantompartei? Oder:Wie V-Leute ein Verbotsverfahren unterminieren
»Heil«praktiker Wolfgang Frenz und sein Drucker Udo Holtmann
V-Männer als Partei-Führer – Fleisch vom Fleische der NPD oder Provokations- und Tendenzagenten?
Geheimprozess? Wie der Quellenschutz das Verbotsverfahren zu unterhöhlen drohte
Verfassungsverstoß: Geheimdienstintrigen führen zur Einstellung des NPD-Verbotsverfahrens
IV. Unterwandern, verbieten und verdrängen?
Problemlösung oder Verdrängungsstrategie?
Starker Staat – schwache Demokratie?
Wider den Wildwuchs
Verstrickung aufarbeiten –VS reformieren oder abwickeln?
Angesichts der öffentlichen Debatte um die Neonazi-Mordserie, ihre skandalöse Nichtermittlung und die Ausblendung ihres rassistischen Hintergrundes durch die Sicherheitsorgane ist die Nachfrage nach kompetenter, kritischer und aufklärerischer Hintergrundliteratur erheblich gestiegen. Der Anwalt und Geheimdienst-Experte Rolf Gössner legte bereits 2003 ein Buch vor, das die Verstrickungen des Verfassungsschutzes in Neonazi-Szenen und -parteien anhand zahlreicher Fallstudien in aller Deutlichkeit aufzeigte. Ausgehend von der bis dato größten V-Mann-Affäre im Zusammenhang mit dem deshalb gescheiterten NPD-Verbotsverfahren im Jahr 2003, deckte der Autor die kriminellen Karrieren zahlreicher V-Leute des Verfassungsschutzes auf. Dabei stieß er im Laufe seiner Recherchen auf eine unheimliche Symbiose von rassistischen Verfassungsfeinden und staatlichen Verfassungsschützern.
Geheime Informanten ist ein heute noch brisantes Buch; es zeigt, dass bereits 2003 vieles von dem ersichtlich und nachlesbar war, was heute mit so großem Erstaunen und Entsetzen zur Kenntnis genommen wird. Rolf Gössner zog aus seinen Recherchen und Auswertungen bis dahin nicht ausgewerteter Quellen und geheimer Unterlagen ein Fazit, das aufhorchen ließ: Über sein unkontrollierbares Netz bezahlter und krimineller V-Leute hat sich der Verfassungsschutz seiner Erkenntnis nach fast zwangsläufig in kriminelle Machenschaften verstrickt, wobei auch Straftaten geduldet oder indirekt gefördert wurden. Brandstiftung, Totschlag, Mordaufrufe, Waffenhandel, Gründung einer terroristischen Vereinigung – das sind Gössner zufolge nur einige der Straftaten, die »Vertrauensmänner« des Verfassungsschutzes im Schutz ihrer Tarnung begehen. Letztlich ist der Verfassungsschutz damit selbst Teil des Neonazi-Problems geworden, jedenfalls hat er kaum etwas zu dessen Lösung oder Bekämpfung beitragen können. Auf diese Weise hat dieser Inlandsgeheimdienst Verfassung, Demokratie und Bürgerrechten mehr geschadet als genützt. »Verfassungsschutz« – in Wahrheit nur ein euphemistischer Tarnname?
Angesichts der seit Monaten zu verzeichnenden großen Nachfrage ist die vergriffene Taschenbuchausgabe von Geheime Informanten nun als E-Book neu aufgelegt worden. Damit ist diese wichtige Publikation endlich wieder zugänglich. Rolf Gössner hat die Neuauflage mit einem aktuellen Prolog versehen: Darin beleuchtet und bewertet er die Ereignisse und Erkenntnisse seit der Aufdeckung der Nazi-Mordserie im November 2011 und stellt sie in einen Zusammenhang mit seinen damaligen Recherchen, die in der vorliegenden E-Book-Ausgabe in unveränderter Fassung nachzulesen sind. Und der Autor mahnt aktuell eine unabhängige, rückhaltlose Aufklärung dieses ganzen Komplexes an, und er fordert – wie schon zum Erscheinen der Originalausgabe von Geheime Informanten im Jahr 2003 – grundsätzliche politische Konsequenzen. Sie sind dringender denn je.
»Wir haben die jetzt bekannt gewordenen Täter nicht wirklich verstanden. Wir haben die Dimension ihres Hasses ebenso unterschätzt wie ihren Willen zur Tat. Die Ermordung von Menschen aus dem einzigen Grund, weil sie als ›fremdländisch‹ empfunden werden, passt in die Gedankenwelt der rassistischen Täter. Das wussten wir. Und wir konnten uns das als Bombenanschlag oder als Brandstiftung vorstellen, aber nicht als eine kaltblütige Exekution. Dabei hätte man es durchaus besser wissen können. Schließlich kennen wir die historischen Vorbilder dieser Leute. Wir wissen um die Skrupellosigkeit, mit der sie einen Völkermord begangen und einen Kontinent in Brand gesetzt haben.«
(Heinz Fromm, Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz).1
»Ich kann nur sagen: Dieser Vorgang ist objektiv betrachtet – ich empfinde das auch persönlich so – eine Niederlage für die Sicherheitsbehörden.«
(Heinz Fromm am 21.11.2011 in der vertraulichen Sitzung des Innenausschusses des Bundestages).
»Die Nazi-Morde müssen uns so erschüttern, weil die Bundesrepublik Deutschland, ihre Institutionen und unsere Gesellschaft einem besonderen Versprechen unterliegen: Eine solche Geschichte – wie die unsere – darf sich niemals wiederholen.«
(Jörg Ziercke, Präsident des Bundeskriminalamtes).2
»Als Bundeskanzlerin verspreche ich Ihnen: Wir tun alles, um die Morde aufzuklären. Das ist wichtig genug, es würde aber noch nicht reichen. Denn es geht auch darum, alles in den Möglichkeiten unseres Rechtsstaates Stehende zu tun, damit sich so etwas nie wiederholen kann.«
(Bundeskanzlerin Angela Merkel während der Gedenkfeier für die Neonazi-Opfer am 23.2.2012; taz 24.2.2012, S. 2).
4. November 2011: Nach einem Banküberfall in Eisenach (Thüringen) findet die Polizei die beiden mutmaßlichen Täter Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos erschossen in ihrem ausgebrannten Wohnmobil auf. Angeblich hatte Mundlos zunächst seinen Komplizen erschossen, setzte dann das Wohnmobil in Brand und erschoss sich anschließend selbst. Wenig später, am Nachmittag des 4.11.2011, explodiert in der Frühlingsstraße 26 in Zwickau (Sachsen) ein Wohnhaus, das in Flammen aufgeht und stark beschädigt wird. Es war die Wohnung der beiden erschossenen Bankräuber sowie von Beate Zschäpe, die sich wenige Tage später, am 8.11.2011, der Polizei in Jena stellt. In den Trümmern des Wohnmobils und des Hauses findet die Polizei zahlreiche Waffen und »Bekennervideos«, auf denen sich die drei zu einer Serie von Morden und Sprengstoffanschlägen bekennen. Unter den sichergestellten Waffen – darunter Pistolen, eine Maschinenpistole und eine Handgranate – fand sich auch die Tatwaffe, mit der neun Morde begangen wurden; darüber hinaus Listen mit Zigtausenden von Namen und Anschriften von Politikern, Vereinen und Migranten-Gruppen sowie Initiatoren des 2003 gescheiterten NPD-Verbotsverfahrens.3
Erst diese beiden Toten, die von Zschäpe gesprengte Wohnung und die aufgefundenen Tatwaffen und Bekenntnisse führten zur Aufklärung einer beispiellosen Mord-, Anschlags- und Bankraubserie. Mit anderen Worten: Erst die mutmaßlichen Täter brachten die entsetzliche Wahrheit ans Licht. Der bisherige Erkenntnisstand: Über ein Jahrzehnt hinweg zogen diese drei Neonazis als »Zwickauer Zelle« aus dem Umfeld der Nazi-Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) völlig unerkannt eine Blutspur durch die Republik, ermordeten in der Zeit von 2000 bis 2006 neun Kleinunternehmer türkischer und griechischer Herkunft sowie 2007 eine Polizistin; sie verübten mindestens zwei Sprengstoffanschläge mit vielen Verletzten und Schwerverletzten (2001 und 2006) sowie vierzehn bewaffnete Banküberfälle mit einer Gesamtbeute von knapp 600 000 Euro.4 Jetzt erst wurde deutlich, dass es sich um eine rechtsterroristische Gruppe handelte, die gezielt und ideologisch motiviert diese Morde und Sprengstoffanschläge begangen hat.
Die Täter waren den Sicherheitsbehörden schon lange bekannt – bereits in den 1990er Jahren. Warum man sie in diesem Zusammenhang dennoch nicht auf dem Schirm hatte, erklären die politisch und fachlich Verantwortlichen mit deren »atypischem« Verhalten: Sie hatten sich nicht – wie sonst bei Terroristen üblich – öffentlich und schriftlich zu ihren Morden und Motiven bekannt, so dass der rechtsterroristische Hintergrund nicht erkannt worden sei.5 Zweiter Grund zur Rechtfertigung der unfassbaren und letztlich unglaubwürdigen Ahnungslosigkeit der Sicherheitsbehörden: Zwischen Verfassungsschutz und Polizei habe es wohl »Kommunikations- und Zusammenarbeitsprobleme« gegeben.
Jenseits aller offiziellen Rechtfertigungsversuche wurde mit den Vorfällen vom 4.11.2011 jedenfalls schlagartig offenbar, dass die Sicherheitsorgane, in erster Linie Polizei und Verfassungsschutz (VS), über Jahre hin auf ganzer Linie versagt haben mussten – obwohl doch zur Aufklärung der Mordserie eine der größten Polizei-Sonderkommissionen eingerichtet wurde, die bis 2008 mit großem Aufwand ermittelte. Allerdings weitgehend ergebnislos. Kein Wunder, hielt die Polizei doch allzu lange Zeit an der Prämisse fest, es handele sich um Verbrechen im Rahmen der organisierten Kriminalität, im Drogenbereich und im Migranten-»Milieu« der Mordopfer.6 Die Ermittlungsbehörden ermittelten stur in Richtung »Ausländerkriminalität« und negierten von vornherein einen politisch-rassistischen Hintergrund. Deshalb ermittelten sie überwiegend im persönlichen und geschäftlichen Umfeld der Opfer, die man krimineller, ja mafiöser Kontakte und Machenschaften bezichtigte. Presse und auch Polizei tauften die Serienmorde daraufhin »Döner-Morde«, und die Sonderkommission der Polizei erhielt den Namen »Bosporus«, obwohl alle Tatorte in der Bundesrepublik liegen und gerade so, als könnten neben den meisten Opfern auch die Täter nur aus der Türkei stammen. Diese Stigmatisierung per Wortschöpfung dokumentiert in drastischer Weise die vorurteilsbeladene Einseitigkeit der Ermittler und auch vieler Medien – ein eklatanter Fall von institutionellem und gesellschaftlichem Rassismus. Allerdings noch weit übertroffen von dem rassistischen Hetzlied »Döner-Killer« (2010), in dem die rechtsradikale Musikgruppe »Gigi & die braunen Stadtmusikanten« die Morde an Migranten als Sieg ihrer braunen Ideologie feiert und sich über die Ahnungslosigkeit der Polizei mokiert.7
Unwort des Jahres 2011: »Döner-Morde«
Die Gesellschaft für deutsche Sprache hat die Wortkombination »Döner-Morde« wegen ihres verharmlosenden und diskriminierenden Charakters zum Unwort des Jahres 2011 gekürt:
»Mit der sachlich unangemessenen, folkloristisch-stereotypen Etikettierung einer rechtsterroristischen Mordserie würden ganze Bevölkerungsgruppen ausgegrenzt und die Opfer selbst in höchstem Maße diskriminiert, indem sie aufgrund ihrer Herkunft auf ein Imbissgericht reduziert werden […]. Der Ausdruck stehe prototypisch dafür, dass die politische Dimension der Mordserie jahrelang verkannt oder willentlich ignoriert wurde« (Pressemitteilung vom 17.1.2012 der Gesellschaft für Deutsche Sprache).
Angehörige der Mordopfer warfen den deutschen Sicherheitsbehörden immer wieder vor, sie jahrelangen Falschverdächtigungen ausgesetzt zu haben und in die Nähe krimineller Machenschaften zu rücken, einseitig in die falsche Richtung zu ermitteln und die mutmaßlich rassistischen Motive der Täter zu ignorieren8 – obwohl doch selbst ein Polizei-Profiler im Jahr 2007 die These aufgestellt hatte, es könne sich auch um das Mordwerk eines rassistischen Einzeltäters oder einer Kleinstgruppe handeln.9
Doch die herrschende Sicherheitspolitik und ihre geheimdienstlichen Zuträger ließen es offenbar nicht zu, so etwas auch nur in Erwägung zu ziehen. So hatte Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) noch nach dem Doppelanschlag in Norwegen im Juli 2011 erklärt, er sehe keine unmittelbare Gefahr für rechtsextremistische Terroranschläge in Deutschland.10 Auch Bundesanwalt Rainer Griesbaum zeigte sich im November 2011 überrascht, »weil wir bei unseren Ermittlungen in den letzten Jahren nicht feststellen konnten, dass es in der rechtsextremen Szene rechtsterroristische – also festgefügte – Strukturen gab«.11 Und vor allem auch die Berichte des Bundesamtes für Verfassungsschutz und der VS-Landesbehörden behaupten seit Jahren monoton: »Rechtsterroristische Strukturen waren nicht feststellbar.«
Öffentliches Erstaunen – trotz über 150 Todesopfern rechter Gewalt
Das offizielle Deutschland zeigte sich angesichts der Enthüllungen nach dem 4.11.2011 bass erstaunt, redet plötzlich von einer »neuen Form des rechtsextremistischen Terrorismus« (Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich) und steht Anfang 2012 offenbar noch am Beginn seiner Erkenntnisgewinnung. Dieses öffentliche Erstaunen über den tödlichen Neonazi-Terror und die sicherheitsstaatliche Ahnungslosigkeit sind ganz besonders vor dem Hintergrund der deutschen Geschichte schockierend – aber auch angesichts der Tatsache, dass seit 1990, also dem Jahr der deutschen Vereinigung, mehr als 150 Menschen von Neonazis und anderen fremdenfeindlich eingestellten Tätern umgebracht worden sind (die Bundesregierung zählt demgegenüber nach wie vor »nur« 47 Opfer rechter Gewalt);12 jetzt müssen wir mindestens zehn weitere Opfer hinzurechnen. Hinzu kommen Hunderte, möglicherweise Tausende von Verletzten und Geschädigten. Jährlich werden um die tausend Gewalttaten rechtsextremer Täter registriert. Die Folge: ein Klima der Angst.
Das mörderische Phänomen ist also keineswegs neu – auch wenn sich viele Sicherheitspolitiker vollkommen überrascht geben und die Öffentlichkeit sich anscheinend an diesen alltäglichen Terror gewöhnt hat, wenn sie ihn überhaupt zur Kenntnis nimmt. Den Nährboden, auf dem die Saat dieser Alltagsgewalt wächst, gibt es nicht erst seit einigen Jahren oder seit den 1990er Jahren; schon in den 1980ern sind in Westdeutschland 35 Menschen durch rechte und rassistisch motivierte Gewalt ums Leben gekommen. Anschläge auf Asylbewerberheime, das »Oktoberfest-Attentat« von 1980 mit 13 Toten oder die Morde an dem Verleger Schlomo Lewin und seiner Lebensgefährtin im selben Jahr – doch diese Gewaltakte sind nie tief und nachhaltig ins Bewusstsein der deutschen Zivilgesellschaft gedrungen.13
Wie reagierte der Staat auf den insbesondere seit 1990 erstarkenden Neonazismus, auf die eskalierende rechte Gewalt und die Blutspur, die sich seitdem durch die Republik zieht? Die Sicherheitsorgane des Bundes und der Länder, also Polizei, Verfassungsschutz und Justiz, haben lange Zeit diese Gefahr unterschätzt, kleingeredet und verharmlost, sahen allenfalls kriminelle Einzeltäter am Werk, leugneten organisatorische Zusammenhänge, haben sich indifferent oder dilettantisch verhalten und damit schon frühzeitig, aber bis in die jüngere Zeit, falsche Zeichen gesetzt. Wegen des polizeilichen Verhaltens wurde die Bundesrepublik mehrfach von internationaler Seite gerügt – so von Amnesty International, der Menschenrechtsorganisation Helsinki Watch und vom UN-Ausschuss zur Beseitigung rassischer Diskriminierung. Auch die VS-Behörden des Bundes und der Länder versagten schon in den 1980er und 1990er Jahren – und zwar als »Frühwarnsystem«, das sie eigentlich sein sollen und wollen. Weder konnten sie die Zunahme rechter Organisationen und Aktivitäten vorhersagen und erklären noch die Zunahme rassistischer Gewalttaten. Und lange Zeit bagatellisierten auch sie die organisatorischen Qualitäten rechter Gruppierungen, obwohl es längst starke Ansätze zur Organisierung und Vernetzung gab, aber auch zu wachsender Gewaltbereitschaft mit rechtsterroristischen Tendenzen, die offiziell immer wieder geleugnet wurden.
Diese Verdrängungs- und Verharmlosungsneigung bis hin zur Blindheit auf dem rechten Auge setzte sich offenbar bis in die Gegenwart fort.
Erst nachdem sich die mutmaßlichen Täter – tot oder lebendig – im November 2011 selbst gestellt hatten, scheinen Sicherheitsbehörden und Sicherheitspolitik abrupt aus ihrer ideologischen Erstarrung und Fixierung aufgewacht zu sein. Plötzlich tauchen 24 Fahndungsordner auf, bislang unterdrückte Spuren und vernachlässigte Kontakte. Jetzt werden Sonderermittler und Hundertschaften von Polizeiermittlern mit dem Fall beschäftigt, und unzählige Verfassungsschützer entstauben ihren alten Aktenbestand. Erst jetzt übernimmt die Bundesanwaltschaft als oberste Anklagebehörde die Leitung der weiteren Ermittlungen – weil es sich nun, ex post betrachtet, bei der NSU um eine »terroristische Vereinigung« (nach § 129a StGB) handeln könnte, was zuvor aus unerfindlichen Gründen negiert wurde: Trotz früher Waffen- und Sprengstofffunde bei dem Trio stufte die Staatsanwaltschaft Gera damals, 1998, die Gruppe als »loses Geflecht« von Einzelpersonen ein, so dass die Thüringer Justiz weiterhin zuständig blieb. Die Bundesanwaltschaft schloss sich damals dieser Einschätzung an.14
Nachdem die mutmaßlichen Täter im November 2011 die Ermittlungsorgane selbst auf ihre Spur gebracht und Beweismittel offenbart hatten, werden nun fast täglich neue Details über die Täter, ihre rechtsextremen Verbrechen, ihre braunen Unterstützer, über die Ermittlungsfehler der Polizei und die Verstrickungen des Verfassungsschutzes in die Thüringer Neonazi-Szene bekannt. Zahlreiche mutmaßliche Fluchthelfer, Quartier-, Pass- und Waffenbeschaffer, Mitwisser und Unterstützer des Trios werden verhaftet und verhört. Warum ist jetzt so plötzlich möglich, was über 13 Jahre angeblich nicht bemerkt, nicht gewusst, falsch kombiniert worden ist? Warum entdeckt man jetzt erst um die Terrorzelle herum ein gut funktionierendes Neonazi-Netzwerk?
Viele Fakten und Vorgänge können zum gegenwärtigen Zeitpunkt zwar nur vorläufig bewertet und beurteilt werden, weil wir erst noch die Anfang 2012 in die Wege geleiteten parlamentarischen und exekutiven Untersuchungen sowie die polizeilichen und gerichtlichen Ermittlungen abwarten müssen. Dennoch zeigt sich bereits heute anhand vieler Fakten, Indizien und Mosaiksteinchen eine relativ klare Tendenz, die auf ideologisch-mentale und strukturelle Bedingungen und Ursachen verweist, die zu dem Ermittlungsdesaster geführt haben dürften.
Unkontrollierbar: rechtsradikales und kriminelles V-Leute-System
In Geheime Informanten ist bereits detailliert belegt und mit vielen Fallbeispielen veranschaulicht, was sich verstärkt seit dem »Vereinigungsjahr« 1990 entwickelt hat: Entstanden ist seit jener Zeit ein Netzwerk aus V-Leuten, verdeckten Ermittlern und Agents provocateurs in den unterschiedlichen Neonazi-Szenen; ein unkontrollierbares Gestrüpp aus braunen Parteien, Neonazi-Gruppen, Staats- und Verfassungsschutz und ihren dubiosen Zuträgern.
»Kaum ein Milieu ist so erforscht, so durchdrungen, so überwacht von verdeckten Ermittlern und Kontaktpersonen wie die rechtsextreme Szene«, so Der Spiegel (50/2011, S. 78). Anfang der 2000er Jahre ist anlässlich des NPD-Verbotsverfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht die größte V-Mann-Affäre in der bundesdeutschen Geschichte aufgeflogen, die dazu führte, dass das Verfahren eingestellt werden musste. Doch aus diesem Verbotsdesaster sind bis heute keine wirklichen Konsequenzen gezogen worden; noch immer arbeiten zahlreiche V-Leute in der NPD und in Neonazi-Szenen – sogar in den jeweiligen Führungsebenen.
Neuer NPD-Verbotsanlauf – realistisch oder unverantwortlich?
Nun wird aber, nach den inzwischen aufgedeckten Vorfällen, von vielen Parteien, Politikern, antifaschistischen Gruppen und auch der Mehrheit der Bevölkerung ein erneuter Verbotsanlauf gefordert – obwohl die Bundesregierung und viele Landesinnenminister unisono erklären, dass V-Leute in der NPD unverzichtbar seien, um verfassungsfeindliche Bestrebungen festzustellen. Eine klarere Absage an einen erneuten Verbotsanlauf kann es wohl kaum geben. Diese Tatsache lässt die aktuelle Forderung verantwortlicher Politiker nach einem NPD-Verbot ziemlich unverantwortlich erscheinen – als Akt von Symbol- und Ersatzpolitik, womöglich um von einem der schlimmsten Staatsschutzskandale im Zusammenhang mit der Neonazi-Mordserie abzulenken und der Bevölkerung vorzugaukeln: »Seht her, wir tun etwas gegen rechts.« Ein neuer Anlauf würde unter den aufgezeigten Voraussetzungen dasselbe Schicksal erleiden wie 2003, als das Verbotsverfahren kläglich scheiterte. Im Übrigen: Auch mit einem NPD-Verbot hätten die Neonazi-Morde nicht verhindert, die untergetauchten Neonazis nicht aufgespürt werden können. Das Netzwerk um die Täter hätte auch ohne NPD funktioniert.
V-Mann-Unterwanderung führte zu NPD-Verbotsdesaster
Zur Erinnerung an das NPD-Verbotsverfahren 2003: Etwa dreißig der zweihundert Vorstandsmitglieder der NPD standen seit Jahren als V-Leute im Sold der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder – also fast jeder Siebte, über hundert dürften es auf allen Parteiebenen gewesen sein. Allein diese hohe Zahl an staatlich bezahlten Neonazis dürfte erheblichen Einfluss auf die NPD und ihre Politik gehabt haben – so dass das Bundesverfassungsgericht nicht mehr unterscheiden konnte, was ist original NPD und was möglicherweise staatlich beeinflusst.
Der Antrag auf das NPD-Verbot war von den Betreibern – rot-grüne Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat – ungeachtet dieser V-Leute-Unterwanderung der NPD gestellt worden. Abgesehen von der mangelnden Staatsferne der NPD wurden die damit verbundenen verfahrensrechtlichen Folgen eines drohenden Geheimverfahrens offenbar billigend in Kauf genommen. Denn ein rechtsstaatlich-faires Verbotsverfahren wäre nicht möglich gewesen, weil V-Leute des VS im Verbotsprozess als geheime, also verdeckte Zeugen hätten auftreten müssen – ausgerechnet in einem Prozess, in dem der demokratische Rechtsstaat gegen verfassungsfeindliche Bestrebungen verteidigt werden sollte. Deshalb hat das Bundesverfassungsgericht zu Recht die Notbremse gezogen und diesen geheimdienstlich »verseuchten« Prozess im März 2003 aus verfahrensrechtlichen – nicht etwa aus inhaltlichen Gründen – eingestellt.
Neonazis, Rassisten und Gewalttäter als V-Leute im Dienst des Staates
Welche enormen Gefahren mit den infiltrierenden Aktivitäten des VS in den gewaltbereiten Neonazi-Szenen und -Parteien verbunden sind, ist in Geheime Informanten anhand zahlreicher Fallstudien nachzulesen: V-Leute des VS, die aus den jeweils zu beobachtenden Szenen stammen und dort aktiv sind, erweisen sich durch die Bank nicht etwa als »Ehrenmänner«, die die Demokratie verteidigen und die Verfassung schützen, sondern als hartgesottene Neonazis und Schläger, gnadenlose Rassisten und Verfassungsfeinde im Dienst des Staates – in ihrem kriminellen Tun allzu oft gedeckt von ihren Auftraggebern, abgeschirmt selbst gegen Ermittlungen und Fahndungsmaßnahmen der Polizei. Dies führt dazu, dass der VS sich über seine angeworbenen und bezahlten V-Leute fast zwangsläufig in kriminelle Machenschaften verstrickt. Brandstiftung, Totschlag, Mordaufrufe, Waffenhandel, Gründung einer terroristischen Vereinigung – das sind nur einige der Straftaten, die »Vertrauensmänner« des VS im Schutz ihrer Tarnung begingen und begehen. Und ihre V-Mann-Führer im VS, vertraut mit rechtsorientierter Gesinnung, verhalten sich im Umgang mit ihnen oft recht vertrauensselig, so dass mitunter von einer regelrechten Kumpanei zwischen V-Leuten und ihren »Führern« gesprochen werden kann – zumindest aber von Distanzlosigkeit.
Symbiose von Nazi-V-Leuten und V-Mann-Führern?
Der frühere Generalbundesanwalt Kay Nehm schildert das Dilemma dieses Verhältnisses so: »Das Führen von V-Leuten ist eine der heikelsten Aufgaben des Verfassungsschutzes: die Balance zu wahren, sich einerseits mit ihnen gemeinzumachen, um sie bei der Stange zu halten, und andererseits keine zu starke persönliche Nähe zu fördern.«15 Und ein früherer V-Mann-Führer weiß aus eigener Erfahrung: »Die Gefahr ist, dass man sich auf eine zu große Nähe, auch geistig, zu seinem V-Mann einlässt.« Er habe schon Fälle erlebt, in denen V-Mann-Führer aus dem operativen Dienst herausgelöst werden mussten, da es Hinweise auf »eine geistige, sogar ideologische Verquickung« gegeben habe.16 Auch der langjährige VS-V-Mann in der NPD, Wolfgang Frenz, bezeichnete seine V-Mann-Führer als eine Art Brüder im Geiste; er habe keinen von denen kennengelernt, »der das politische System der Republik bejahte«; die meisten von ihnen hätten rechte Parteien gewählt.17 Der Frankfurter Verfassungsrechtler Günter Frankenberg spricht von einer Art »Subkultur zwischen den V-Leuten und ihren Führern bei der Behörde«, die sich im Laufe der Zeit immer stärker entwickle.18
»Der Verfassungsschutz hat nichts gehört und nichts gesehen? Dann ist er überflüssig. Er hat nichts hören und nichts sehen wollen? Dann ist er eine Gefahr für die Verfassung.«19
Christian Bommarius
Geheimdienste waren mit mehreren V-Leuten gerade in jenen Neonazi-Gruppen wie dem Thüringer Heimatschutz (THS) hautnah dran, in denen die späteren Mörder organisiert waren. Zu den herausragenden Informanten des VS gehörte der kaufmännische Angestellte Tino Brandt alias »Otto«, der schon in Geheime Informanten eine gewichtig-dubiose Rolle spielt. Der damals 19-jährige Neonazi wird bereits am 9.8.1994 durch das Thüringer Landesamt für VS als V-Person Nummer 2045 angeworben, bis Mai 2001 als »Quelle« geführt, fast wöchentlich beim »Griechen« in Coburg von seinen V-Mann-Führern – alle heißen »Günther« – abgeschöpft und mit wöchentlich rund 600 DM für seine Spitzeldienste und Informationen (Brandt: »nur lapidares Zeug«) entlohnt – das macht in über sechs Jahren etwa 200 000 DM. Diese Summe will der V-Mann, der nach Aussagen des Thüringer VS ausschließlich aus finanziellen Motiven spitzelte,20 überwiegend nicht für sich privat verbraucht haben: »Das gesamte Geld ist für politische Arbeit geflossen, weil anders hätte ich das mit meinem Gewissen nicht vereinbaren können«, behauptet Brandt.21 Solchen indirekten staatlichen Zuwendungen, so eine Studie zum Thema Rechtsextremismus in Thüringen – eine Bestandsaufnahme (2001),22 sei es in hohem Maße zuzuschreiben, dass »die rechtsextreme Szene in Thüringen ihren gegenwärtigen Organisationsstand und ihre Aktionsfähigkeit erlangen konnte«.
Nach Aussagen des damaligen Präsidenten des Thüringer VS, Helmut Roewer, habe man den umtriebigen, für die »nationale Sache« streitenden Tino Brandt in seiner Spitzelzeit angeblich eng geführt und streng überwacht – dennoch, oder gerade deswegen, konnte er gleich zu Beginn seiner VS-Tätigkeit an führender Stelle den militant-neonazistischen THS auf- und ausbauen, rassistisch prägen und mit seinen Spitzelhonoraren mitfinanzieren. Kein Wunder, dass sich über den THS ein Gerücht hartnäckig hält: Bei dieser »Droh- und Dröhntruppe in der Tradition der SA« (so Der Spiegel)23 handele es sich in Wirklichkeit um eine konspirative Einrichtung des Verfassungsschutzes, die als »Sammelbecken« von Neonazis fungierte. Tatsächlich entwickelte sich der THS zu einem der größten überregionalen Netzwerke militanter Kameradschaften mit bis zu 170 Mitgliedern.24 Und tatsächlich war das Schicksal des THS aufs engste mit der V-Mann-Tätigkeit Tino Brandts verbunden: Kaum war er 1994 vom VS rekrutiert worden, entstand das Neonazi-Netzwerk und entwickelte sich; kaum wurde Brandt 2001 als V-Mann enttarnt, stellte der THS seine Arbeit offiziell wieder ein. Während seiner Informantentätigkeit entwickelte sich Brandt nicht nur zum Führungskader des militanten THS, sondern avancierte auch zum stellvertretenden Landesvorsitzenden der NPD.25
Folgt man einem Bericht der Berliner Zeitung vom 16.1.2012, sollen mindestens fünf V-Leute im THS geführt worden sein. Außer dem Thüringer VS, der neben Tino Brandt eine zweite Person geführt haben soll, waren mindestens zwei weitere Sicherheitsbehörden im THS aktiv. Genannt werden das Bundesamt für Verfassungsschutz und der Militärische Abschirmdienst (MAD).26 Letztlich konnte sich unter den Augen der Geheimdienst-Zuträger und ihrer Auftraggeber aus dem THS heraus eine so gefährliche rechte Terrorgruppe wie der NSU entwickeln.
Übrigens hatte der VS Thüringen schon 1995 von kontroversen Diskussionen unter Rechtsextremen des Bundeslandes erfahren, in denen es um die Bildung von Terrorgruppen ging.27 Tatsächlich gab es schon damals in Thüringen, wie übrigens auch in anderen Bundesländern, etliche umfangreiche Sprengstoff- und Waffenfunde, die Neonazis zugeordnet werden konnten. Seit jener Zeit sind Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe als gewaltbereite »Rechtsextremisten« im Nachrichtendienstlichen Informationssystem (NADIS) der Geheimdienste gespeichert und den VS-Behörden des Bundes und der Länder als solche bekannt.28 Gegen die drei war bereits wegen unterschiedlicher Delikte ermittelt worden: Böhnhardt wurde im Oktober 1997 wegen Volksverhetzung zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Böhnhardt und Mundlos standen zudem im Verdacht, im Januar 1997 Briefbombenattrappen an verschiedene Einrichtungen in Jena versandt und eine Bombenattrappe in einem mit Hakenkreuz versehenen Koffer vor dem Theaterhaus in Jena abgelegt zu haben. Im Übrigen war Böhnhardt bereits 1996 bei einer Polizeikontrolle mit einem kleinen Waffenlager im Auto angetroffen worden.
Am 26. Januar 1998 schlug die Polizei auf Anordnung der Staatsanwaltschaft überraschend zu und führte in Jena Hausdurchsuchungen durch. Sie fand in einem Garagenkomplex unter anderem vier funktionsfähige Rohrbomben mit fast 1,4 Kilo Sprengstoff. Es handelte sich um die Bombenwerkstatt des Neonazi-Trios. Uwe Böhnhardt, den die durchsuchenden Polizisten vor Ort angetroffen hatten, konnte unter den Augen der Polizei mit seinem Fahrzeug flüchten und bis zu seinem Tod im November 2011 verschwinden. Auch die beiden anderen Verdächtigen in diesem Fall entzogen sich trotz diverser Observationen dauerhaft den laufenden Ermittlungen. Erst Tage nach der Hausdurchsuchung erließ die Staatsanwaltschaft Gera gegen die drei internationale Haftbefehle.29 An welchen Umständen, Fehlleistungen und Missständen mag es gelegen haben, dass die drei beschuldigten Neonazis nach Erlass der Haftbefehle ungehindert untertauchen, mehr als 13 Jahre unentdeckt im Untergrund leben und unbehelligt quer durch die Republik eine ganze Serie von Banküberfällen und Morden an Migranten und einer Polizistin begehen konnten – obwohl doch, wie gesagt, die Neonazi-Szene in Thüringen mit V-Leuten durchsetzt war?
Nach der polizeilichen »Fahndungspanne« bei der Hausdurchsuchung wurden V-Leute ausgefragt und Zielfahnder eingesetzt. In der Zeit von 1998 bis 2001 fanden immer wieder Observationen und Telefonüberwachungsaktionen der Polizei und des VS im Umfeld der Geflüchteten statt. Diese umfassenden operativen Maßnahmen sind detailliert nachzulesen in einem recht aufschlussreichen Geheimpapier des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) vom 12.12.2011, das den Vermerk »Quellenschutz. GEHEIM – amtlich geheim gehalten« trägt (und den Hinweis, dass die Verschlusssachen-Einstufung erst mit Ablauf des Jahres 2041 ende). Titel des Geheimberichts, der offiziell nur den Mitgliedern des geheim tagenden Parlamentarischen Kontrollgremiums des Deutschen Bundestags vorgelegt wurde: Chronologie der Erkenntnisse und operativen Maßnahmen nach Abtauchen der Mitglieder der terroristischen Vereinigung ›Nationalsozialistischer Untergrund‹ (NSU) (1998–2001).30
Aus diesem Geheimpapier, das im Folgenden ausgewertet wird (siehe Kasten), sowie auch aus bislang durchgesickerten Informationen wird deutlich, dass Verfassungsschützer, Observateure, Zielfahnder und andere Ermittler nicht selten ganz nah an den Untergetauchten dran waren und über ihre V-Leute und die beobachteten Unterstützer auch deren Kontakte ausgespäht hatten. Erstaunlicherweise jedoch alles »ohne Erfolg«. Wie konnte das passieren und wer trägt dafür die Verantwortung?
Keineswegs spurlos verschwunden: V-Leute, Mitwisser und Unterstützer im Visier – aber ohne Erfolg
Wie nah die Sicherheitsbehörden dem Trio auf den Fersen waren, belegen folgende Punkte, die sich überwiegend aus dem BfV-Geheimpapier und aus anderen Quellen herausfiltern lassen:
Gleich nach Verschwinden des Trios sucht deren bisheriges rechtsradikales Umfeld nach Pässen, Geldquellen und Unterschlupfmöglichkeiten für die Geflüchteten. Der Spiegel berichtet über ein enges Netzwerk von Unterstützern und Mitwissern, die die Untergetauchten getragen, abgeschirmt und mit Geld und Wohnungen, später mit Waffen und Sprengstoff versorgt hatten – zum Teil durchaus mit Wissen des VS und der Ermittlungsbehörden. Namentlich genannt werden Thomas G., André K., Ralf Wohlleben, Daniel P., André E. (gilt zeitweise als die wichtigste Bezugsperson des Trios), Susann E., Maik E., Maik S., Thorsten H., Holger G., Dirk G. und Matthias D.31 Hinzu kommen Mitglieder der Blood & Honour-Sektion Sachsen, Jan W., Jürgen H. und Juliane W., die zusammen mit André K., Carsten Sch. und Ralf Wohlleben im Fokus der verdeckten Ermittlungen gestanden haben – lauter Namen, die auch in besagtem BfV-Geheimbericht (S. 6) wiederholt auftauchen.
Laut Nachrichtenmagazin Focus habe ein V-Mann des MAD kurz nach dem Untertauchen des Trios 1998 eine Außenstelle des MAD in Leipzig über den Aufenthaltsort der drei informiert; ob der MAD diese Information an den VS oder die Polizei weiterleitete, konnte nicht geklärt werden.32 Der MAD und auch das LKA Thüringen wussten von dem Unterstützer Jürgen H. persönlich, dass dieser Kurierdienste für die Flüchtigen leiste.33
Nach dem Untertauchen des Trios und vor dem ersten Mord im September 2000 sollen mindestens zwei Versuche, wieder in die Legalität zurückzukehren, gescheitert sein. In einem Fall soll der damalige Oberstaatsanwalt von Gera einen Strafnachlass abgelehnt haben, den ein VS-Mitarbeiter zuvor dem Anwalt des Trios in Aussicht gestellt hatte. Weshalb der zweite Anlauf gescheitert ist, konnte bislang nicht geklärt werden.34
Entweder 1998 oder 1999 hat das Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz den Versuch unternommen, die Tarnidentitäten des untergetauchten Trios zu erfahren. Zu diesem Zweck habe das Amt über seinen V-Mann Tino Brandt einem Dritten 2000 DM zur Beschaffung falscher Ausweispapiere zugeleitet. Das Vorhaben sei jedoch gescheitert, da der Dritte das Geld für sich selbst verwendet habe. Diese Darstellung wurde vom VS Thüringen bestätigt.35 Der VS hatte es jedoch versäumt, die Meldestellen von den Bemühungen des Trios, Ausweise zu beschaffen, zu unterrichten.
Der Thüringer VS hatte über einen V-Mann nachrichtendienstlichen Kontakt zum Jenaer Unterstützerkreis, der wiederum direkten Kontakt zu den Gesuchten unterhielt; und der VS hatte sogar Kontakt zu einem der Untergetauchten: So meldete sich im März 1999, mehr als ein Jahr nach seinem Verschwinden, Uwe Böhnhardt bei dem THS-Aktivisten und V-Mann Tino Brandt. Böhnhardt bat ihn telefonisch um Hilfe bei der Quartiersuche; und er beschwerte sich dabei über die Unzuverlässigkeit anderer Helfer, so über den Jenaer André K., der das für die Untergetauchten bestimmte Geld nur teilweise weitergegeben habe.36
Bereits im Frühjahr 1999 hatten Thüringer VS-Beamte verlässliche Hinweise, dass sich die Gesuchten im Raum Chemnitz aufhielten (BfV-Geheimbericht, S. 12).37 Die Verfassungsschützer wussten außerdem, dass das Trio mit Waffen versorgt werden sollte und bewaffnete Überfälle plante (BfV-Geheimbericht, S. 9, 11).38 Ende 1999 will THS-Aktivist Carsten Sch. nach eigenen Angaben Uwe Böhnhardt jene Waffe und 50 Schuss Munition besorgt und übergeben haben, mit der zwischen 2000 und 2006 neun der Opfer erschossen wurden – eine tschechische Pistole vom Typ Ceska (mit aufgeschraubtem Schalldämpfer), Modell 83, Kaliber 7,65 Millimeter, Seriennummer 034678. Das Geld für die Pistole soll von dem inzwischen inhaftierten NPD-Funktionär Ralf Wohlleben stammen. Beide Unterstützer werden nun nach diesem Geständnis des inzwischen ebenfalls inhaftierten Carsten Sch., der sich im Jahr 2000 aus der rechten Szene gelöst hatte, der Beihilfe zum (mehrfachen) Mord beschuldigt.39 Der VS bekam angeblich von diesem Waffendeal nichts mit.
Erstaunlich ist, dass die Sicherheitsbehörden von der Bewaffnung des Trios und der Übergabe der Waffe insgesamt nichts mitbekommen haben wollen – obwohl doch ausweislich des BfV-Geheimberichts die Behörden wussten, dass seit März 1999 Carsten Sch., in enger Kooperation mit Ralf Wohlleben, die einzig direkte Kontaktperson zu den Untergetauchten war (S. 18). Da sich Wohlleben »ständig ›beschattet und verwanzt‹ gefühlt habe«, so der Bericht auf Seite 15 mit Verweis auf den Thüringer VS, habe Carsten Sch. die telefonischen Kontakte zu den Flüchtigen übernommen und aufrechterhalten. Dies war auch dem V-Mann Tino Brandt bekannt.
Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe sollen Ende der 1990er Jahre, während ihrer ersten Zeit im Untergrund, einen Teil ihrer Lebenshaltungskosten dadurch finanziert haben, dass sie Erlöse aus dem Verkauf des von ihnen selbst hergestellten Spieles »Pogromoly« erhielten – eine Art »Monopoly für Neonazis« (so der BfV-Geheimbericht). Zu den Spieleverkäufern gehörte auch Tino Brandt, der sogar drei der antisemitischen Brettspiele für jeweils 100 Euro an Mitarbeiter des Thüringer VS verkauft haben soll.40 Er selbst gibt zu, dass er im Jahr 1999 auf Konzerten mit dem rechtsradikalen Liedermacher Frank Rennicke Spenden in Höhe von 3000 bis 4000 Mark zusammengetragen habe. Das Geld sei den untergetauchten Neonazis von einem Mittelsmann der Jenaer rechten Szene übergeben worden.41
Im Zeitraum 1998 bis 2002 gab es zahlreiche Telekommunikationsüberwachungen und Observationen der Gesuchten. So wird etwa im Jahr 2000 die von Unterstützer André E. angemietete Zweiraumwohnung in Chemnitz, die die drei untergetauchten Neonazis nutzten, zeitweilig observiert; allerdings wird die Observation »ohne Erkenntnisse« nach wenigen Tagen wieder abgebrochen.42 Im Mai 2000 fotografierten VS-Mitarbeiter während einer Observation den untergetauchten Uwe Böhnhardt in Chemnitz. Das gestochen scharfe Foto, auf dem Böhnhardt erkennbar ist, ging an das Thüringer Landeskriminalamt und später auch an das Bundeskriminalamt, die nach einigen Wochen bestätigten, dass es sich tatsächlich um Böhnhardt handele. Dieser war in der Zwischenzeit natürlich längst wieder abgetaucht.43 Auch der Versuch, Böhnhardt an seinem dreiundzwanzigsten Geburtstag in Chemnitz festzunehmen, schlug fehl. Böhnhardt soll einen Tag früher als erwartet aufgetaucht sein – erneut blieb nur ein Überwachungsfoto, aufgenommen von einer automatischen Video-Überwachungskamera.44
Mehrfach soll es Gelegenheiten gegeben haben, die untergetauchten Neonazis festzunehmen – die aber sämtlich verpasst wurden. Dies soll aus Aktenvermerken von Zielfahndern des Thüringer Landeskriminalamtes hervorgehen, in denen sich diese über massive Behinderungen durch ihre Behörde bzw. durch das Innenministerium beschwerten. So sollen mögliche Zugriffe von Zielfahndern und Sondereinsatzkommandos abrupt abgebrochen worden und unter anderem wegen mangelhafter bzw. fehlender Kooperation mit dem VS gescheitert sein.45 Darüber sollen mehrere Aktennotizen und schriftliche Beschwerden Auskunft geben.
Der Vater von Uwe Mundlos erhielt im März 2000 einen anonymen Brief, aus dem hervorgehen soll, dass einer der drei untergetauchten Neonazis mit dem VS in Verbindung stehe und dieser den Aufenthalt der Gesuchten kenne. Der Vater erstattete daraufhin Anzeige gegen Unbekannt wegen Fluchtbegünstigung.46 Ein Polizeibeamter im Landeskriminalamt Thüringen soll einen Vermerk angefertigt haben, wonach eine mögliche Zusammenarbeit der verdächtigen Rechtsterroristin Beate Zschäpe mit dem VS als eine Ursache des spurlosen Verschwindens der drei gesuchten Neonazis vermutet wird. Der VS bestreitet dies, aber es kann bis heute nicht definitiv ausgeschlossen werden.47
Die mutmaßlichen Täter sollen nicht nur im Verborgenen gelebt, sondern auch ganz offen »am normalen Leben teilgenommen« haben. So sollen sie nachweislich Demonstrationen, Konzerte und Veranstaltungen besucht, sich regelmäßig auf Campingplätzen an der Ostsee aufgehalten, mehrere Fahrzeuge und auch Fahrräder angemietet haben. Auch Auslandsreisen sollen die drei unternommen haben.
Der NPD-Funktionär und THS-Chef Tino Brandt wird im Mai 2001 als V-Mann des Thüringer VS enttarnt. Später gibt er zu, schon seit 1994 als V-Mann für den Geheimdienst gearbeitet zu haben. Die Spitzeltätigkeit des VS-Manns fällt also genau in die Zeit des Bewaffnens, Bombenbastelns und der mysteriösen Flucht der drei Gesuchten und ihres Lebens im Untergrund.48 Das Honorar des VS an Brandt in Höhe von insgesamt etwa 200000 DM floss nach Brandts Angaben in rechtsextremistische Strukturen.49
Laut BfV-Geheimbericht (S. 23) sind den VS-Behörden des Bundes und der Länder nach 2001 »keine Hinweise auf Verbleib, Aktivitäten und Kontakte der Flüchtigen in die rechtsextremistische Szene bekannt geworden. Mangels entsprechender Hinweise gab es keine Ansatzpunkte für weitere Ermittlungen«. Diese behördliche Ahnungs- und Tatenlosigkeit ist mehr als verwunderlich. So konnte das Trio weitere sechs lange Jahre ungehindert morden und rauben. Möglicherweise hing das einsetzende Desinteresse an diesem Beobachtungsfeld auch damit zusammen, dass sich nach dem 11. September 2001 die sicherheitspolitischen Prioritäten radikal änderten und der »islamistische Terrorismus« von da an alles dominierte. Auch BfV-Präsident Heinz Fromm stellte im Innenausschuss (Nov. 2011) fest, dass etwa 2001/2002 das Thema »Rechtsextremismus« in den Hintergrund getreten sei.50
2001 teilt die Geraer Staatsanwaltschaft mit, dass es trotz umfangreicher Zielfahndungen, Observationen und Abhörmaßnahmen keine Spur der Verdächtigen gebe. Es sei »ungewöhnlich«, so die Ermittler damals laut MDR, dass die Personen, ohne Spuren zu hinterlassen und ohne über Geld zu verfügen, fliehen konnten. Am 17. September 2003 teilte die Staatsanwaltschaft Gera mit, das Verfahren gegen die drei untergetauchten Neonazis sei wegen Verjährung eingestellt worden. Sie seien »wie vom Erdboden verschluckt«. Die Einleitung verjährungshemmender Maßnahmen erfolgte nicht – obwohl es konkrete Hinweise gab, dass das Trio sich Waffen besorgt hatte.51
Anfang 2012 wird noch nach insgesamt sieben im Untergrund lebenden Nazi-Gewalttätern mit Haftbefehl gefahndet. Insgesamt wird nach fast 160 Neonazis mit Haftbefehl gesucht.52 Außerdem gibt es zahlreiche bis heute noch nicht aufgeklärte gewaltsame Todesfälle, Brand- und Sprengstoffanschläge mit mehreren Toten und Verletzten.53
Über V-Leute, Mitwisser und Unterstützer, die unter mehr oder weniger intensiver Beobachtung von Polizei und Verfassungsschutz standen, hatten also direkte Kontakte zu den Geflüchteten bestanden. Verfassungsschützer und Ermittler waren ihnen praktisch jahrelang auf den Fersen, ohne sie aber dingfest zu machen. Das heißt: Selbst ein mächtiger Sicherheitsapparat mit einem Heer von Staatsanwälten, Polizisten und Geheimdienstlern sowie einem Arsenal an modernen Aufklärungs-, Ermittlungs- und Fahndungsmöglichkeiten konnte hier – wie wohl in keinem anderen bundesdeutschen Fall dieser Größenordnung – offenbar nichts Greifbares bewirken, geschweige denn die Neonazi-Bande festnehmen. Die gesamte sicherheitspolitische Aufrüstung in den 1990er Jahren und im Zuge des staatlichen Antiterrorkampfes seit 2001 soll bei diesem Terror-Trio nichts gefruchtet haben? Kaum zu glauben …
Aus dem BfV-Geheimbericht und aus anderen Quellen wird deutlich, dass auch zumindest ein vom VS bezahlter und geführter V-Mann, nämlich Tino Brandt, dem Nazi-Trio tatkräftig geholfen hatte, im Untergrund zu leben und sich dem Zugriff der Polizei erfolgreich zu entziehen. Mit der Folge, dass die drei ihre mörderischen Aktivitäten ungestört entfalten konnten – obwohl Brandt sie bis zu seiner Enttarnung im Jahr 2001 mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit hätte auffliegen lassen können, zumal er seinem V-Mann-Führer von seinen Kontakten berichtet haben soll. Diese Mordserie, die im September 2000 beginnt, hätte, so sieht es jedenfalls aus, verhindert werden können, wenn der VS Erkenntnisse hinsichtlich verbrecherischer Straftaten, Unterstützungshandlungen und möglicher Wohnorte der Untergetauchten und ihrer Unterstützer rechtzeitig und vorbehaltlos an die Polizei weitergegeben hätte, wozu er in diesem Fall – trotz des notwendigen Schutzes seiner »Quellen« – verpflichtet war. Zehn Menschen könnten noch leben, so der deutsch-französische Historiker und Publizist Nils Minkmar in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, wenn die Geheimdienste ihre Arbeit getan hätten.54
Mord unter den Augen eines VS-Agenten?
Einer der V-Mann-Führer, ein Mitarbeiter des VS Hessen, war zumindest an einem der Tatorte der Neonazi-Mordserie nachweislich unmittelbar anwesend – in einem Internetcafé in Kassel am 6. April 2006 –, kurz bevor oder während der Betreiber des Cafés, der 21-jährige Halit Y., hinter der Theke mit einer schallgedämpften Waffe durch zwei Kopfschüsse regelrecht hingerichtet wurde. Nebenan telefonierten und surften sechs Menschen im Netz, fünf davon meldeten sich später, nach einem öffentlichen Zeugenaufruf, bei der Polizei – nicht jedoch der sechste, der sich später, nach Auswertung von Daten- und DNA-Spuren, als »Verfassungsschützer« Andreas T. und auch als Waffennarr herausstellte. Als Verdächtiger vorläufig festgenommen, behauptete er später gegenüber der Polizei, sich rein zufällig und privat dort aufgehalten und keine Schussgeräusche gehört zu haben. Bei einer Durchsuchung seines VS-Büros, seiner Wohnung und der seiner Eltern fanden die Ermittler Hinweise auf eine rechtsextreme Einstellung, sie fanden (legale) Lang- und Kurzwaffen – er war Sportschütze – und illegale Munition, ein Buch über Serienmorde, Auszüge aus Hitlers Mein Kampf und NS-Devotionalien. In seinem Heimatort Hofgeismar soll der Mann unter dem Spitznamen »Klein Adolf« bekannt gewesen sein.55 Und dieser Mann, der sich schon in seiner Jugend- und Schulzeit »intensiv für den Nationalsozialismus interessiert hatte«, so die stellvertretende Leiterin des hessischen VS, Catrin Rieband,56 hat nach der üblichen Sicherheitsüberprüfung zwölf Jahre lang für den VS Hessen gearbeitet und V-Leute in den Bereichen »Ausländerextremismus« und »Rechtsextremismus« geführt.
Ende 2011 wurden Gerüchte bekannt, wonach sich dieser VS-Mitarbeiter auch in der Nähe anderer Morde der Serie aufgehalten haben soll.57 Nur für vier der neun Tatorte konnte er ein eindeutiges Alibi aufweisen. Ein Ermittlungsverfahren gegen ihn ist jedoch 2007, trotz vieler offener Fragen, wieder eingestellt worden, ebenso das gegen ihn eingeleitete Disziplinarverfahren. Nur für die illegale Munition musste er wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz eine Geldstrafe von 800 Euro bezahlen. 2007 ist er ins Regierungspräsidium Kassel versetzt worden.58
In diesem Zusammenhang ist auch ein Geheimdokument interessant, das dem Magazin stern vorliegt: Aus diesem angeblich echten Observationsprotokoll des US-Militärgeheimdienstes Defense Intelligence Agency (DIA) soll hervorgehen, dass deutsche Verfassungsschützer Zeugen des Nazi-Mordes an der Polizistin Michele Kiesewetter im Jahr 2007 in Heilbronn waren.59 Dies wurde inzwischen vom VS dementiert.60 Der Vorgang ist noch nicht abschließend geklärt.
»Es gibt ein Entsetzen über das Versagen des Staates, das durch die Republik geht … Die Zivilgesellschaft ist hilflos, wenn der Staat versagt und diese Terrorgruppe unverfolgt und eventuell sogar mit Wissen von V-Leuten mordet. Man müsste die Lichterketten diesmal vor den Verfassungsschutzämtern aufstellen, weil diese so getan haben, als wüssten sie nichts.«61
Prof. Dr. Hajo Funke, Rechtsextremismusexperte, FU Berlin
Dieser ganze Nichtermittlungsskandal ist eigentlich nur erklärlich, wenn man eine organisierte Abschirmung und Begünstigung der Täter auch aus den Reihen der Sicherheitsbehörden heraus unterstellt. Tatsächlich fragen sich viele, darunter selbst die Frankfurter Allgemeine Zeitung (20. und 21.11.2011), warum die drei sich trotz intensiver Überwachung und Nachforschung so erfolgreich allen Zugriffsmaßnahmen, so sie stattfanden, entziehen konnten – ob es da nicht Helfer oder Tippgeber gab, »eventuell sogar aus dem Umfeld der Sicherheitsbehörden«. »Wenn sich jemand über viele Jahre einer intensiven Fahndung entziehen kann, dann genießt er staatlichen Schutz«, so lautet ein Erfahrungssatz eines CIA-Agenten. Oder: »Verfolgt man die Spur des Terrors nur lange genug, endet man vor einem geheimen Dienstgebäude.«62 Die verschwörerisch anmutende Frage nach staatlicher Begünstigung muss gestellt werden, auch wenn es bislang hierfür (noch) keine handfesten Beweise gibt; insoweit müssen wir erst die weiteren Ermittlungen und Untersuchungen abwarten. Der Politologe Hajo Funke spricht jetzt schon von einem »Watergate« der Sicherheitspolitik: »Jede Mordtat dieses Trios ist ein Zeichen staatlichen Versagens.«63
Wie der Verfassungsschutz wichtige Informationen für sich behält und damit der Polizei für ihre Ermittlungsarbeit vorenthält, zeigen folgende Beispiele:
So weigerte sich etwa der brandenburgische VS im September 1998 mit Hinweis auf den »erforderlichen Quellenschutz«, interne VS-Berichte an das Landeskriminalamt Thüringen zu liefern – obwohl die Polizei diese Informationen benötigt hätte, um erforderliche polizeiliche Maßnahmen wie Telefonüberwachungsaktionen zur Ermittlung des Aufenthaltsortes der Gesuchten einzuleiten (Fallschilderung im BfV-Geheimbericht, S. 10). Hier gehen also Quellenschutz und Geheimhaltung offensichtlich vor Sicherheit und Verhaftung gefährlicher Neonazitäter.
Auch manche Fehlleistung, die als bloße Panne oder Versehen deklariert und verharmlost wird, stellt sich später als handfester Skandal heraus: So sollte sich der niedersächsische VS auf Antrag des Thüringer VS um Holger G. – früheres THS-Mitglied und von Beruf Gabelstaplerfahrer – kümmern, weil dieser Ende der 1990er Jahre von Thüringen nach Hannover gezogen war und sich dort rasch der rechtsmilitanten Kameradschaft 77 anschloss.64 G. ist den Niedersachsen mit dem ausdrücklichen Hinweis auf Verdacht des »Rechtsterrorismus« als tatkräftiger Unterstützer und Quartiersuchender der drei untergetauchten Neonazis avisiert worden. Daraufhin observierte der niedersächsische VS Holger G., der den Geheimdienstlern kein Unbekannter war, in Amtshilfe für den VS Thüringen zwar drei Tage lang (vom 11. bis 13. August 1999) – stellte danach aber, mangels Erfolg, die Observation wieder ein und unternahm auch sonst nichts mehr in dieser Angelegenheit. Die erfassten Daten und der Observationsbericht wurden drei Jahre später wieder gelöscht, weil die Verfassungsschützer den Mann nur als Mitläufer einstuften.65 Eine komplette Fehleinschätzung, wie sich später herausstellen sollte.Niedersachsens VS und Innenminister Uwe Schünemann (CDU) haben inzwischen einen »schweren Fehler« eingeräumt. Aber wie konnte ein solcher »Fehler« passieren, wenn doch von Anfang an klar war, dass es sich um terroristische Taten und einen mutmaßlichen Unterstützer, möglicherweise sogar um einen Mittäter handelt? Hier hätten doch bei jedem VS-Profi die Alarmglocken schrillen müssen, und vor allem: Es hätte unverzüglich die Polizei eingeschaltet werden müssen. Das sagt auch der heutige Leiter des niedersächsischen VS, Hans Wargel.66 Insofern gab es keinerlei Ermessensspielraum. Denn Beteiligungen an mutmaßlich terroristischen Verbrechen muss auch ein Geheimdienst den Polizeibehörden melden. Warum hat man mit diesem Wissen die Observation nach drei Tagen einfach abgebrochen und die Angelegenheit konspirativ für sich behalten? Hierauf gibt es – wie auf so viele andere brennende Fragen – bislang keine plausible Antwort. Gegen Holger G. wurde inzwischen, Ende 2011, Haftbefehl erlassen; er sitzt in Untersuchungshaft, weil er dem Mordtrio Geld, Führerschein und Pass für die Anmietung von Wohnmobilen zur Verfügung gestellt und damit eine terroristische Vereinigung unterstützt haben soll.67
Der Verfassungsschutz schirmt seine V-Leute, angeblich aus Gründen des »Quellenschutzes«, oft gegen Ermittlungen der Polizei ab und torpediert so die polizeiliche Ermittlungs- und Fahndungsarbeit. Auch im Zusammenhang mit den (späteren) NSU-Mördern hat der VS polizeiliche Fahndungsmaßnahmen torpediert und seinen braunen V-Leuten unter anderem polizeiliche Hausdurchsuchungen und Observationen verraten. So soll ein Mitarbeiter des Thüringer VS im Jahr 2000 einen als V-Person tätigen Aktivisten des Neonazi-Netzwerkes Blood & Honour über eine bevorstehende Hausdurchsuchung im Zuge des Verbotes dieser Organisation informiert haben; die Wohnung sei daraufhin »klinisch rein« gewesen.68
So soll ebenfalls der Thüringer VS seinen V-Mann Tino Brandt, der die drei untergetauchten und gesuchten Neonazis kontaktierte und unterstützte, über Observations- und Zielfahndungsmaßnahmen der Polizei regelmäßig informiert haben. Nach Zeitungsberichten (Berliner Zeitung, Frankfurter Rundschau u.a.), die sich auf Sicherheitskreise berufen, sei ihm sogar mitgeteilt worden, dass er aus einer angemieteten Wohnung in der Nähe seines Rudolstädter Hauses heraus überwacht werde. Und es sei sogar vorgekommen, dass ihm die polizeilichen Observationsfahrzeuge beschrieben wurden und dass Verfassungsschützer mit ihren Autos die Polizisten verfolgten, die ihrerseits Brandt hinterherfuhren.69
Das vielleicht Erschreckendste, was ich schon bei meinen damaligen Recherchen zu Geheime Informanten selbst erfahren musste, ist tatsächlich, dass der VS seine kriminell gewordenen V-Leute oft genug deckt und systematisch gegen polizeiliche Ermittlungen abschirmt, um sie weiter abschöpfen zu können – anstatt sie unverzüglich abzuschalten. In mehreren Fällen ist nachweisbar, dass etwa polizeiliche Observationen oder Hausdurchsuchungen verraten oder aber Beweismittel, wie Computer, beiseitegeschafft oder ausgetauscht werden – wie in den Fallstudien des vorliegenden Buches nachzulesen ist. Mit verfassungsschützerischer Rückendeckung können sich also kriminelle Neonazis im Dienste des Staates in ihrem rechten Treiben ermutigt fühlen und unangefochten weitermachen wie bisher. Dieses Verhalten nennt man Strafvereitelung und psychische Unterstützung und Beihilfe zu Straftaten. Das ist zwar strafbar, doch die VS-Verantwortlichen sind dafür nie zur Rechenschaft gezogen worden – selbst wenn durch dieses Verhalten unbeteiligte Personen schwer geschädigt wurden.
Skandalumwitterter Ex-VS-Präsident beschuldigt Polizei
Besonders das Thüringer Landesamt für VS geriet nach Bekanntwerden der Neonazi-Mordserie (wieder einmal) in die Schlagzeilen und musste sich kritische Fragen gefallen lassen. Schon seit fast zwei Jahrzehnten ist diese Institution skandalumwittert und von Pannen erschüttert. Ihren negativen Ruf hat sie insbesondere ihrem ehemaligen Leiter zu verdanken, der im Nachhinein als krasse Fehlbesetzung gilt und dem auch rechtslastige Gesinnung und Kontakte nachgesagt werden: Helmut Roewer war von 1994 bis zu seiner Suspendierung im Jahr 2000 Präsident des Thüringer VS – genau in jener Zeit, in der das Neonazi-Trio in Thüringen untertauchen und unentdeckt agieren konnte. Roewer, parteiloser Jurist und ausgebildeter Panzeroffizier, ist eine der Schlüsselfiguren im Zusammenhang mit dem THS und dem Neonazi-Trio. Er, der sich selbst den Tarnnamen »Stephan Seeberg« zugelegt hatte, geriet wegen seines »unorthodoxen« und »selbstherrlichen« Führungsstils und seiner unkonventionellen Methoden und Affären mehrfach in den Verdacht der Veruntreuung und des Betrugs – ein Verdacht, der mit der Gründung von nachrichtendienstlich genutzten Scheinfirmen und Scheinverträgen zusammenhing. Nach langjährigen Ermittlungen und einer Anklage wurde das Verfahren gegen ihn schließlich – aufgrund »dauerhafter Verhandlungsunfähigkeit« – im Jahr 2010 gegen Zahlung von 3000 Euro Geldauflage eingestellt.70
Helmut Roewer ließ in seiner Amtszeit einen »Aufklärungsfilm« des VS über »Politischen Extremismus« für den Schulunterricht herstellen, der Linke, Autonome und Antifaschisten als gewalttätig darstellt – wohingegen ausgerechnet der V-Mann Tino Brandt das militante Netzwerk THS unwidersprochen verharmlosen darf: »Von dieser Gruppe geht keine Gewalt aus.«71 Roewer, der politische Linke wie unter anderen den damaligen PDS-Abgeordneten Bodo Ramelow obsessiv überwachen ließ und der die gewaltbereite Neonazi-Szene offenbar eher verharmloste, konnte – diesem Gesinnungsmuster folgend – dem »Nationalsozialismus … gute und auch schlechte Seiten« abgewinnen. Später schreibt er als Ex-Geheimdienstler historische Fachbücher, die er unter anderem in einem österreichischen Verlag veröffentlichte, der als rechtsextrem eingeschätzt wird.72
Als VS
