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Die Reform des Gemeindehaushaltsrechts bringt grundlegende Neuerungen für das Haushalts-, Rechnungs-, Kassen- und Prüfungswesen der Kommunen in Baden-Württemberg. Dieses Fachbuch ist eine Praxishilfe für Mitarbeiter der Kämmereien, Rechtsaufsichtsbehörden sowie für Gemeinderäte. Zugleich eignet es sich für Lehrende und Studenten in der Aus- und Fortbildung. Die wesentlichen Punkte der Planung, des Vollzugs, des Jahres- und Gesamtabschlusses sowie der Prüfung werden aufgegriffen. Prozessbeschreibungen, Schaubilder und Buchungssätze sichern eine anschauliche Darstellung. "Das Werk kann den Gemeinderäten, der Kämmerei, allen übrigen Verwaltungsmitarbeitern sowie den Rechnungsprüfern nur mit Nachdruck empfohlen werden (- und nicht nur denen aus Baden-Württemberg)!" Prof. Dr. Martin Richter, Universität Potsdam, 2010
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Seitenzahl: 646
Veröffentlichungsjahr: 2011
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Die Reform des Gemeindehaushaltsrechts bringt grundlegende Neuerungen für das Haushalts-, Rechnungs-, Kassen- und Prüfungswesen der Kommunen in Baden-Württemberg. Dieses Fachbuch ist eine Praxishilfe für Mitarbeiter der Kämmereien, Rechtsaufsichtsbehörden sowie für Gemeinderäte. Zugleich eignet es sich für Lehrende und Studenten in der Aus- und Fortbildung. Die wesentlichen Punkte der Planung, des Vollzugs, des Jahres- und Gesamtabschlusses sowie der Prüfung werden aufgegriffen. Prozessbeschreibungen, Schaubilder und Buchungssätze sichern eine anschauliche Darstellung. 'Das Werk kann den Gemeinderäten, der Kämmerei, allen übrigen Verwaltungsmitarbeitern sowie den Rechnungsprüfern nur mit Nachdruck empfohlen werden (- und nicht nur denen aus Baden-Württemberg)!' Prof. Dr. Martin Richter, Universität Potsdam, 2010
Dr. Peter Glinder ist Abteilungsleiter beim Rechnungsprüfungsamt der Stadt Stuttgart und Lehrbeauftragter an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen in Ludwigsburg. Eric Friedl ist Prüfer beim Rechnungsprüfungsamt der Stadt Stuttgart für den Aufgabenbereich der Stadtkämmerei.
Gemeindehaushaltsrecht Baden-Württemberg
Neues Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen mit Kassen- und Prüfungsrecht
von
Peter Glinder, Dr. rer. pol., Dipl.-Ökonom, Dipl.-Verwaltungswirt (FH) ist Abteilungsleiter beim Rechnungsprüfungsamt der Landeshauptstadt Stuttgart und Lehrbeauftragter an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg
und
Eric Friedl, Dipl.-Finanzwirt (FH), geprüfter Bilanzbuchhalter (IHK) ist Prüfer beim Rechnungsprüfungsamt der Landeshauptstadt Stuttgart für den Aufgabenbereich der Stadtkämmerei und zugleich Beauftragter für das Qualitätsmanagement des Rechnungsprüfungsamtes
Verlag W. Kohlhammer
Alle Rechte vorbehalten © 2011 W. Kohlhammer GmbH Stuttgart Gesamtherstellung: W. Kohlhammer Druckerei GmbH + Co. KG, Stuttgart Printed in Germany
ISBN 978-3-17-021866-6
E-Book-Formate
pdf:
epub:
978-3-17-028312-1
mobi:
978-3-17-028313-8
Vorwort
Abbildungsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Literaturverzeichnis
1 Zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts
1.1 Das Reformgesetz: Geltungsbeginn, Geltungsbereich, Evaluierung
1.2 Die Steuerungskonzeption des neuen Rechnungswesens
1.3 Drei-Komponenten-Rechnungssystem, Zwei-Komponenten-Planung
1.4 Zeitlicher Ablauf der Haushaltswirtschaft und des Prüfungswesens
2 Haushaltsplanung
2.1 Der kommunale Haushalt
2.1.1 Haushaltssatzung
2.1.2 Gesamthaushalt
2.1.3 Teilhaushalte
2.1.3.1 Produktorientierung
2.1.3.2 Teilergebnishaushalte
2.1.3.3 Teilfinanzhaushalte
2.1.4 Stellenplan
2.1.5 Anlagen zum Haushaltsplan
2.2 Erläuterung der Kontengruppen und Gliederungspositionen
2.2.1 Erträge
2.2.2 Aufwendungen, Kosten
2.2.3 Einzahlungen
2.2.4 Auszahlungen
2.2.5 Abgrenzung Erhaltungsaufwand und Herstellungskosten
2.3 Haushaltsgrundsätze
2.3.1 Sicherung der stetigen Aufgabenerfüllung als Oberziel
2.3.2 Sparsamkeits- und Wirtschaftlichkeitsgrundsatz
2.3.3 Doppelte Buchführung
2.3.4 Ergebniswirksamkeitsprinzip und Kassenwirksamkeitsprinzip
2.3.5 Grundsätze der Erzielung von Erträgen und Einzahlungen
2.3.6 Ausgleich des Ergebnishaushalts und Liquiditätssicherung
2.3.6.1 Haushaltsausgleichsregeln
2.3.6.2 Liquiditätsmanagement, Kassenkredite, Geldanlagen
2.3.6.3 Aussage über die finanzwirtschaftliche Lage
2.3.7 Haushaltswahrheit
2.3.8 Bruttoveranschlagung
2.3.9 Klarheit, Einzelveranschlagung und sachliche Bindung
2.3.9.1 Deckungsfähigkeit
2.3.9.2 Über- und außerplanmäßiger Bedarf (Planabweichungen)
2.3.9.3 Nachtragshaushaltssatzung
2.3.10 Gesamtdeckung
2.3.11 Jährlichkeit und zeitliche Bindung (Ausnahme: Übertragbarkeit)
2.3.12 Dokumentationsgrundsätze
2.3.13 Weitere Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
2.4 Kosten- und Leistungsrechnung
2.5 Ablauf und Technik der Planung
2.6 Beratung und Beschluss durch den Gemeinderat
2.7 Prüfung und Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde
2.8 Öffentliche Bekanntmachung und Auslegung
3 Haushaltsausführung
3.1 Bewirtschaftung
3.1.1 Bewirtschaftungsbefugnis
3.1.2 Erträge, Einzahlungen
3.1.2.1 Bewirtschaftungsgebote, Stundung, Niederschlagung, Erlass
3.1.2.2 Zulässigkeit einzelner Arten von Bewirtschaftungsvorgängen
3.1.3 Aufwendungen, Auszahlungen, Verpflichtungsermächtigungen
3.1.3.1 Erforderlichkeit und Zulässigkeit des Bewirtschaftungsvorgangs
3.1.3.2 Haushaltsermächtigung
3.1.3.3 Einhaltung des Vergaberechts
3.1.3.4 Mittelbindung, Unterrichtung der Kasse
3.1.4 Vorläufige Haushaltsführung
3.2 Feststellung
3.2.1 Feststellungserfordernis
3.2.2 Feststellungsbefugnis
3.2.3 Sachliche Feststellung
3.2.4 Rechnerische Feststellung
3.3 Anordnung
3.3.1 Kassenanordnung
3.3.2 Anordnungsbefugnis
3.4 Kasse
3.4.1 Aufgaben und Organisation der Kasse
3.4.1.1 Gemeindekasse
3.4.1.2 Zahlstellen
3.4.1.3 Handvorschüsse
3.4.2 Buchführung
3.4.3 Zahlungsverkehr
3.4.4 Tagesabschluss
3.4.5 Mahnung, Beitreibung, Zwangsvollstreckung
3.4.6 Aufbewahrung von Zahlungsmitteln, Verwahrung von Gegenständen
3.5 Berichtspflicht gegenüber dem Gemeinderat
4 Jahresabschluss
4.1 Vorbemerkungen
4.1.1 Verhältnis des Gemeindehaushaltsrechts zum Handels- und Steuerrecht
4.1.2 Vertrauensschutz durchgeführter Bewertungen
4.1.3 Aufstellungspflicht, Funktion und Bestandteile des Jahresabschlusses
4.2 Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
4.3 Allgemeine Grundsätze für die Gliederung
4.4 Vermögensrechnung (Bilanz)
4.4.1 Gliederung der Vermögensrechnung (Bilanzgliederung)
4.4.2 Vermögensgegenstand
4.4.2.1 Begriff und Postenzuordnung
4.4.2.2 Persönliche Zuordnung von Vermögensgegenständen
4.4.2.2.1 Sonderfall: Kommunale Sparkassenträgerschaften
4.4.2.2.2 Sonderfall: Leasing
4.4.2.3 Anschaffungs- und Herstellungskosten
4.4.2.3.1 Anschaffungskosten
4.4.2.3.2 Unentgeltlicher Erwerb
4.4.2.3.3 Herstellungskosten (Begriff und Abgrenzung)
4.4.2.3.4 Herstellungskosten (Umfang)
4.4.2.4 Abschreibungen
4.4.2.4.1 Planmäßige Abschreibung
4.4.2.4.2 Außerplanmäßige Abschreibung
4.4.2.4.3 Abschreibung von Forderungen und Ausleihungen
4.4.2.4.4 Abschreibung beim unterjährigen Ausscheiden von Vermögensgegenständen
4.4.2.5 Zuschreibung
4.4.3 Bilanzierung der Aktiva
4.4.3.1 Immaterielle Vermögensgegenstände
4.4.3.2 Sachvermögen
4.4.3.2.1 Unbebaute Grundstücke
4.4.3.2.2 Grundstücksgleiche Rechte bei unbebauten Grundstücken
4.4.3.2.3 Bebaute Grundstücke
4.4.3.2.4 Grundstücksgleiche Rechte bei bebauten Grundstücken
4.4.3.2.5 Infrastrukturvermögen
4.4.3.2.6 Bauten auf fremden Grundstücken
4.4.3.2.7 Kunstgegenstände und Kulturdenkmäler
4.4.3.2.8 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge
4.4.3.2.9 Betriebs- und Geschäftsausstattung
4.4.3.2.10 Vorräte
4.4.3.2.11 Geleistete Anzahlungen
4.4.3.2.12 Anlagen im Bau
4.4.3.2.13 Finanzvermögen
4.4.4 Bilanzierung der Passiva
4.4.4.1 Kapitalposition
4.4.4.1.1 Basiskapital
4.4.4.1.2 Rücklagen
4.4.4.1.3 Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses
4.4.4.2 Passive Sonderposten
4.4.4.3 Bilanzierung der Schulden (im weiteren Sinne)
4.4.4.4 Rückstellungen
4.4.4.4.1 Voraussetzungen für die Bildung von Rückstellungen
4.4.4.4.2 Höhe der Rückstellung
4.4.4.4.3 Pflichtrückstellungen
4.4.4.4.4 Weitere Rückstellungen (Kann-Rückstellungen)
4.4.4.4.5 Auflösung bzw. Inanspruchnahme und Wertanpassung von Rückstellungen
4.4.4.5 Verbindlichkeiten
4.4.4.6 Rechnungsabgrenzungsposten
4.4.4.6.1 Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten
4.4.4.6.2 Passiver Rechnungsabgrenzungposten
4.5 Inventur und Inventar
4.5.1 Grundsätze ordnungsgemäßer Inventur
4.5.2 Arten der Inventur
4.5.3 Inventurverfahren
4.5.4 Inventur- und Bewertungsvereinfachungsverfahren
4.5.4.1 Gruppenbewertung
4.5.4.2 Verbrauchsfolgeverfahren
4.5.4.2.1 Fifo-Verfahren
4.5.4.2.2 Lifo-Verfahren
4.5.4.3 Festwertverfahren
4.5.4.4 Stichprobeninventur
4.5.4.5 Weitere Inventurvereinfachungsverfahren
4.5.4.6 Vor- und nachgelagerte Inventur
4.5.4.7 Befreiung von der Inventur
4.5.5 Inventurplanung
4.6 Ergebnisrechnung und Finanzrechnung
4.6.1 Rechnungslegung
4.6.2 Planvergleich
4.6.3 Teilergebnisrechnung und Teilfinanzrechnung
4.7 Anhang
4.7.1 Pflichtangaben
4.7.2 Anlagen zum Anhang
4.8 Rechenschaftsbericht
4.8.1 Inhalt
4.8.2 Jahresabschlussanalyse
5 Erste Eröffnungsbilanz
5.1 Erstmalige Bewertung in der Eröffnungsbilanz
5.1.1 Sonderregelungen
5.1.1.1 Bestandsverzeichnisse oder Vermögensrechnung nach alter Fassung der GemHVO
5.1.1.2 Vermögensgegenstände, die innerhalb von sechs Jahren vor dem Stichtag der Eröffnungsbilanz angeschafft oder hergestellt wurden
5.1.1.3 Immaterielle Vermögensgegenstände und bewegliche Vermögensgegenstände, die früher als sechs Jahre vor dem Stichtag der Eröffnungsbilanz angeschafft oder hergestellt wurden
5.1.1.4 Vermögensgegenstände mit nicht ermittelbaren oder unverhältnismäßig aufwendig zu ermittelnden Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, die früher als sechs Jahre vor dem Stichtag der Eröffnungsbilanz angeschafft oder hergestellt wurden
5.1.1.5 Vermögensgegenstände, die vor dem 31.12.1974 angeschafft oder hergestellt wurden
5.1.1.6 Wirkung der Werte aus der erstmaligen Eröffnungsbilanz
5.2 Berichtigung der erstmaligen Erfassung und Bewertung in der Eröffnungsbilanz
6 Gesamtabschluss
6.1 Allgemeines
6.1.1 Verweis auf das Handelsgesetzbuch
6.1.2 Bestandteile des Gesamtabschlusses
6.1.3 Konsolidierungskreis
6.1.4 Befreiung vom Gesamtabschluss
6.1.5 Informationsrecht der Gemeinde
6.1.6 Grundsätze ordnungsmäßiger Konzernrechnungslegung
6.2 Konsolidierungsmethoden
6.2.1 Grad des Einflusses auf den zu konsolidierenden Aufgabenträger
6.2.2 Vollkonsolidierung
6.2.2.1 Kapitalkonsolidierung
6.2.2.1.1 Verrechnung
6.2.2.1.2 Unterschiedsbetrag
6.2.2.2 Schuldenkonsolidierung
6.2.2.3 Zwischenergebniseliminierung
6.2.2.4 Aufwands- und Ertragseliminierung
6.2.3 Eigenkapitalmethode
6.2.3.1 Wertansatz im ersten Gesamtabschluss
6.2.3.1.1 Buchwertansatz
6.2.3.1.2 Unterschiedsbetrag
6.2.3.2 Wertansatz in den folgenden Gesamtabschlüssen
6.2.3.3 Angaben in Konsolidierungsbericht
6.3 Konsolidierte Ergebnisrechnung
6.4 Konsolidierte Vermögensrechnung
6.5 Kapitalflussrechnung
6.5.1 Cash Flow aus laufender Geschäftstätigkeit
6.5.2 Cash Flow aus der Investitionstätigkeit
6.5.3 Cash Flow aus der Finanzierungstätigkeit
6.5.4 Zusammenfassung der Mindestgliederungen
6.5.5 Aufstellung der Kapitalflussrechnung
6.6 Konsolidierungsbericht
6.7 Befreiung vom Beteiligungsbericht
7 Steuerpflichten kommunaler Leistungen des Kernhaushalts
8 Prüfungswesen
8.1 Prüfungseinrichtungen
8.2 Aufgaben der örtlichen und überörtlichen Prüfung
8.2.1 Ordnungsmäßigkeit des Haushaltsvollzugs (sachliche Prüfung)
8.2.2 Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung (rechnerische und förmliche Prüfung)
8.2.2.1 Kassenprüfung
8.2.2.2 Prüfung der Nachweise der Vermögensbestände
8.2.2.3 Programmprüfung und Anwendungsprüfung
8.2.2.4 Korruptionsbekämpfung, Aufdeckung doloser Handlungen
8.2.3 Organisation und Wirtschaftlichkeit
8.2.4 Prüfungen der Ausschreibungsunterlagen und des Vergabeverfahrens
8.2.5 Prüfung von Zuwendungen nach Maßgabe der Zuwendungsbestimmungen der Zuwendungsgeber (Verwendungsnachweisprüfung)
8.2.6 Prüfungen außerhalb des gemeindlichen Kernhaushalts
8.2.7 Beratende Tätigkeiten
8.3 Ablauf und Prozesse der Prüfung
9 Aufstellung, Feststellung und Bekanntgabe von Jahresabschluss und Gesamtabschluss
10 Abschließende Bemerkungen und Ausblick
Anhang 1: Zeilengliederung Ergebnishaushalt/-rechnung, Teilergebnishaushalt/-rechnung (auch Produkte)
Anhang 2: Zeilengliederung Finanzhaushalt/-rechnung, Teilfinanzhaushalt/-rechnung
Anhang 3: Spaltengliederung Ergebnis-, Finanz-, Teilergebnis-, Teilfinanzhaushalt
Anhang 4: Gliederung Investitionsübersicht zum Teilfinanzhaushalt
Anhang 5: Stellenplan
Anhang 6: Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen voraussichtlich fällig werdenden Ausgaben
Anhang 7: Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Rücklagen, Rückstellungen und Schulden zu Beginn des Haushaltsjahres
Anhang 8: Budgetübersicht gem. § 4 Abs. 5 GemHVO
Anhang 9: Kontenklassen des Kontenrahmens Baden-Württemberg
Anhang 10: Kontenrahmen Baden-Württemberg
Anhang 11: Kommunaler Produktplan Baden-Württemberg
Anhang 12: Spaltengliederung Ergebnis-, Finanz-, Teilergebnis-, Teilfinanzrechnung
Anhang 13: Tabelle zur Berechnung der oberen Fehlergrenze λ
Anhang 14: Beispielberechnung zum Monetary Unit Sampling
Stichwortverzeichnis
Das kommunale Selbstverwaltungsrecht gesteht den Kommunen die Finanzhoheit im Rahmen der Gesetze zu. Sie wird durch die Finanzpolitik des Gemeinderats und der Gemeindeverwaltung konkret ausgefüllt. Hierbei sind widerstreitende Interessen der Politik inhärent. Der ehemalige Stuttgarter Oberbürgermeister, Manfred Rommel, hat einmal spitz formuliert: „Finanzpolitik – das ist die Auseinandersetzung zwischen jenen Leuten, die eine Mark haben und zwei ausgeben wollen, und jenen anderen, die wissen, das das nicht geht.“ Was „gute“ Finanzpolitik auf die jeweilige Situation bezogen ausmacht, ist Gegenstand wirtschaftstheoretischer Abhandlungen, die nicht minder widerstreitend sind. Wie hingegen eine dem gesetzlichen Rahmen entsprechende Haushaltswirtschaft der Gemeinden in Baden-Württemberg auszusehen hat, ist Gegenstand unseres Fachbuches.
Die im Jahr 2009 durch Gesetz beschlossene Reform des Gemeindehaushaltsrechts bringt grundlegende Neuerungen für das Haushalts-, Rechnungs-, Kassen- und Prüfungswesen der Kommunen im Land Baden-Württemberg mit sich. Dabei wurden aus dem alten Recht auch zahlreiche Grundsätze und Regelungen beibehalten bzw. an die neuen Strukturen und die sich daraus ergebenen Erfordernisse angepasst.
Das vorliegende Fachbuch ist eine Praxishilfe für Mitarbeiter der Kämmerei und der Kasse, Budget- und Produktverantwortliche, Bewirtschaftungs-, Feststellungs- und Anordnungsbefugte, Mitarbeiter der Prüfungseinrichtungen und Rechtsaufsichtsbehörden, Gemeinderäte sowie natürlich jeden, der sich etwas näher mit der Materie befassen muss oder möchte. Durch das ausführliche Stichwortverzeichnis ist es auch als Nachschlagewerk geeignet. Die wesentlichen Punkte der Haushaltsplanung, der Haushaltsausführung (Bewirtschaftung, Kasse, Rechnungswesen bzw. Buchführung), des Jahres- und Gesamtabschlusses (einschließlich Bilanzierung) sowie der Prüfung werden aufgegriffen. Maßstab ist dabei nicht die Sicht des Theoretikers, sondern der Blickwinkel des Anwenders: so kurz und straff wie möglich, aber so viel wie für die Anwendung und das Verständnis in der Praxis nötig. Prozessbeschreibungen, Schaubilder, Buchungssätze, Nennung der Rechtsgrundlagen und dergleichen sichern eine anschauliche Darstellung, ohne die Abhandlung zu überfrachten. Dabei wird die neue Rechtslage gemäß den geänderten Abschnitten in der Gemeindeordnung zur Haushaltswirtschaft und zum Prüfungswesen sowie nach der neuen Gemeindehaushaltsverordnung und der neuen Gemeindekassenverordnung zugrunde gelegt.
Auch wenn die wesentlichen Punkte, insbesondere viele Aspekte des Alltagsgeschäfts, erläutert werden, kann eine solche Praxishilfe, die überschaubar bleiben möchte, natürlich nicht alle denkbaren Fragestellungen und Detailprobleme des hier behandelten komplexen Themas aufgreifen. Dafür ist der Rückgriff auf vertiefende Kommentare und Fachpublikationen zu Einzelthemen erforderlich, die es mit zunehmender Praxiserfahrung zukünftig sicherlich vermehrt geben wird.
Das neue, auf der kommunalen Doppik basierende Gemeindehaushaltsrecht ist im Vergleich zur Kameralistik komplexer: z. B. statt Fälligkeitsprinzip nunmehr Ergebniswirksamkeitsprinzip und Kassenwirksamkeitsprinzip mit den sich daraus ergebenen Abgrenzungsfragen, statt Einnahmen und Ausgaben neuerdings mehrere Rechnungsgrößen (Ertrag/Aufwand, Leistungen/Kosten, Einzahlungen/Auszahlungen) sowie die Bewertungsproblematik von Vermögen und Schulden. Die Verfasser sind dennoch der Ansicht, dass für das Verständnis und den Umgang mit dem Neuen Kommunalen Haushaltsrechts nicht vorrangig der für das Handels- und Steuerrecht zertifizierte Finanzbuchhalter erforderlich ist. Vielmehr ist die engagierte Person gefordert, die in der gesamten Breite des kommunalen Haushaltsrechts bewandert ist (auch des alten, denn nicht alles ist neu), die dessen – über die reine Finanzbuchhaltung hinausgehenden – Spezifika kennt und sich mit Hilfe von Schulungen, Praxisaustausch und Literatur (wie z. B. dem vorliegenden Fachbuch) die eventuell noch fehlenden, erforderlichen Kenntnisse aneignet.
Unsere Praxishilfe befasst sich mit dem Kernhaushalt (Kämmereihaushalt) der Gemeinde und geht – außer im Zusammenhang mit dem Gesamtabschluss – nicht auf das Haushaltsrecht der Eigenbetriebe sowie der Sonder- und Treuhandvermögen mit Sonderrechnungen ein.
Das vorliegende Buch gibt den Wissenstand zum September 2010 wieder. Über Anregungen und konstruktive Kritik würden wir uns freuen. Uns ist bewusst, dass gerade bei der Erstbearbeitung einer solchen komplexen und vielschichtigen Thematik, die obendrein praxisbezogen sein soll, Fehler nicht ausbleiben können. Zudem bedürfen manche Regelungen des noch jungen Neuen Kommunalen Haushaltsrechts in Baden-Württemberg, insbesondere der neuen Gemeindehaushaltsverordnung, der (weiteren) Konkretisierung durch Verwaltungsvorschriften, Auslegungshilfen und dergleichen. Bei der Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe, die mit der Reform erstmals Einzug ins Haushaltsrecht gefunden haben, ist noch vieles im Fluss. Für die Beurteilung ihrer Praxistauglichkeit ist die Rückkoppelung der Erfahrungen aus der praktischen Anwendung erforderlich. Auf die spätestens 2018 vorgesehene Evaluierung darf man deshalb gespannt sein.
Aus Gründen besserer Lesbarkeit haben wir darauf verzichtet, bei geschlechtsspezifisch verwendbaren Wörtern die weibliche Form mit aufzuführen. Wir bitten hierfür um Verständnis.
Last but not least unser Dank an alle diejenigen, die uns bei der Erstellung mit Rat und Tat geholfen haben.
Die Verfasser
Abb. 1:
Rechnungsgrößen der Kameralistik, erweiterten Kameralistik, Doppik
4
Abb. 2:
Drei-Komponenten-Rechnung, Zwei-Komponenten-Planung
8
Abb. 3:
Zeitlicher Ablauf der Haushaltswirtschaft und des Prüfungswesens
9
Abb. 4:
Inhalt der Haushaltssatzung
11
Abb. 5:
Inhalt des Haushaltsplans
13
Abb. 6:
Gliederung der Teilhaushalte
16
Abb. 7:
Pagatorischer und kalkulatorischer Wertbegriff
17
Abb. 8:
Erläuterung der Erträge
28
Abb. 9:
Erläuterung der Aufwendungen und Kosten
29, 30
Abb. 10:
Erläuterung der Einzahlungen
31, 32
Abb. 11:
Erläuterung der Auszahlungen
33, 34
Abb. 12:
Haushaltsgrundsätze und Ausnahmen
36, 37
Abb. 13:
Buchungsregeln
43
Abb. 14:
Deckungsfähigkeit
59
Abb. 15:
Zulässigkeit apl-A/üpl-A, Erforderlichkeit einer Nachtragshaushaltssatzung
65, 66
Abb. 16:
Übertragung oder Rückstellung: Beispiel einer nicht investiven Beschaffung
69, 70
Abb. 17:
Übertragung oder Rückstellung: Beispiel einer investiven Beschaffung
70, 71
Abb. 18:
Zulässigkeit von Haushaltsübertragungen
72
Abb. 19:
Kosten- und Leistungsrechnung
77
Abb. 20:
Budgetebene, Haushaltsposition und Kontierungsebene
78
Abb. 21:
Prüfung und Genehmigung der Haushaltssatzung durch Rechtsaufsichtsbehörde
81
Abb. 22:
Prozess der Haushaltsausführung – Teil 1
85
Abb. 23:
Prozess der Haushaltsausführung – Teil 2
86
Abb. 24:
Arten der Kassenanordnung
109
Abb. 25:
Prozesse des Forderungsmanagements
132
Abb. 26:
Bestandteile des Jahresabschlusses
144
Abb. 27:
Bilanzgliederung
152
Abb. 28:
Persönliche Zuordnung der Leasinggegenstände
156, 157
Abb. 29:
Anschaffungskosten, Herstellungskosten, Erhaltungsaufwand
159
Abb. 30:
Anschaffungskosten
163
Abb. 31:
Zuwendungen
165
Abb. 32:
Herstellungskosten
172
Abb. 33:
Planmäßige und außerplanmäßige Abschreibung, Zuschreibung
176
Abb. 34:
Auszug aus dem Kontenrahmen für Abschreibungen
184
Abb. 35:
Abschreibungsplan
188
Abb. 36:
Berechnung Basiskapital
204
Abb. 37:
Arten von Rücklagen
205
Abb. 38:
Abgrenzung der Schulden
210
Abb. 39:
Rückstellungen
211
Abb. 40:
Zeitliche Darstellung aktiver Rechnungsabgrenzungsposten aus Sicht der Gemeinde
231
Abb. 41:
Zeitliche Darstellung passiver Rechnungsabgrenzungsposten aus Sicht der Gemeinde
238
Abb. 42:
Sonderregelungen für die erste Eröffnungsbilanz bei der Bewertung nach § 62 GemHVO
279
Abb. 43:
Bestandteile des Gesamtabschlusses
293
Abb. 44:
Gliederungsschema zur Darstellung des Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit nach der direkten Methode
306
Abb. 45:
Gliederungsschema der Überleitungsrechnung zur Darstellung des Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit nach der indirekten Methode
306
Abb. 46:
Gliederungsschema des Cashflow aus der Investitionstätigkeit
307
Abb. 47:
Gliederungsschema des Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit
308
Abb. 48:
Gliederungsschema I Cash Flow („Direkte Methode“)
308, 309
Abb. 49:
Gliederungsschema II Cash Flow („Indirekte Methode“)
310, 311
Abb. 50:
Einrichtungen der örtlichen und überörtlichen Prüfung
320
Abb. 51:
Prüfungsaufgaben und Prüfungsobjekte
322
Abb. 52:
Prüfungsarten/Prüfungshandlungen
339
Abb. 53:
Prüfungsablauf
346
a. F.
alte Fassung
AGGVG
Gesetz zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes und von Verfahrensgesetzen der ordentlichen Gerichtsbarkeit
AiB
Anlagen im Bau
AktG
Aktiengesetz
AO
Abgabenordnung
apl.
außerplanmäßig
Az.
Aktenzeichen
BBodSchG
Bundesbodenschutzgesetz
BewG
Bewertungsgesetz
BewRGR
Richtlinie für die Bewertung des Grundvermögens
BgA
Betriebe gewerblicher Art
BGB
Bürgerliches Gesetzbuch
BilMoG
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz
bspw.
beispielsweise
bzw.
beziehungsweise
DepV
Deponieverordnung
d. h.
das heißt
DIIR (IIR)
Deutsches Institut für Interne Revision
EigBG
Eigenbetriebsgesetz
EStG
Einkommensteuergesetz
f.
folgende
ff.
fortfolgende
Fifo
first in – first out
gem.
gemäß
GemHVO
Gemeindehaushaltsverordnung Baden-Württemberg
GemKVO
Gemeindekassenverordnung Baden-Württemberg
GemO
Gemeindeordnung Baden-Württemberg
GemPrO
Gemeindeprüfungsordnung
GewStG
Gewerbesteuergesetz
ggf.
gegebenenfalls
GKZ
Gesetz über kommunale Zusammenarbeit
GPAG
Gemeindeprüfungsanstaltsgesetz
GrStG
Grundsteuergesetz
GuV
Gewinn und Verlustrechnung
GWB
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
Gz
Geschäftszeichen
HGB
Handelsgesetzbuch
HGrG
Haushaltsgrundsätzegesetz
Hifo
highest in – first out
IAASB
International Auditing and Assurance Standards Board
i. d. R.
in der Regel
IDW
Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V.
IKS
interenes Kontrollsystem
InsO
Insolvenzordnung
i. S. d.
im Sinne der/des
i. V. m.
in Verbindung mit
KAG
Kommunalabgabengesetz
KrW-/AbfG
Kreiswirtschaftabfallgesetz
KStG
Körperschaftsteuergesetz
LBesG
Landesbesoldungsgesetz
LDSG
Landesdatenschutzgesetz
lfd.
laufend
LHO
Landeshaushaltsordnung
Lifo
last in first out
LKrO
Landkreisordnung
Lofo
lowest in – first out
LVwVG
Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz
LVwVGKO
Vollstreckungskostenordnung
LWaldG
Landeswaldgesetz
o. g.
oben genannt
ö. r.
öffentlich-rechlich
p. r.
privatrechtlich
Rn.
Randnummer
SigG
Signaturgesetz
StGB
Strafgesetzbuch
StOGVO
Stellenobergrenzenverordnung des Landes
StWG
Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums
u. a.
unter anderem
u. Ä.
und Ähnliches
UhVorschGDG BW
Unterhaltsvorschussgesetz Baden-Württemberg
UStG
Umsatzsteuergesetz
üpl.
überplanmäßig
vgl.
vergleiche
VgV
Vergabeverordnung
VOB
Verdingungsordnung für Bauleistungen
VOF
Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen
VOL
Verdingungsordnung für Leistungen
VV LHO
Allgemeine Verwaltungsvorschriften des Finanzministeriums zur Landeshaushaltsordnung
VwGO
Verwaltungsgerichtsordnung
VwV GemO
Verwaltungsvorschrift zur Gemeindeordnung
Baden-Württemberg
WFA
Wohnungswirtschaftlicher Fachausschuss
WoBauG
Wohnungsbaugesetz
z. B.
zum Beispiel
ZPO
Zivilprozessordnung
Lesen Sie weiter in der vollständigen Ausgabe!
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Lesen Sie weiter in der vollständigen Ausgabe!
Lesen Sie weiter in der vollständigen Ausgabe!
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Lesen Sie weiter in der vollständigen Ausgabe!
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