Gemeindehaushaltsrecht Baden-Württemberg - Peter Glinder - E-Book

Gemeindehaushaltsrecht Baden-Württemberg E-Book

Peter Glinder

4,8

Beschreibung

Die Reform des Gemeindehaushaltsrechts bringt grundlegende Neuerungen für das Haushalts-, Rechnungs-, Kassen- und Prüfungswesen der Kommunen in Baden-Württemberg. Dieses Fachbuch ist eine Praxishilfe für Mitarbeiter der Kämmereien, Rechtsaufsichtsbehörden sowie für Gemeinderäte. Zugleich eignet es sich für Lehrende und Studenten in der Aus- und Fortbildung. Die wesentlichen Punkte der Planung, des Vollzugs, des Jahres- und Gesamtabschlusses sowie der Prüfung werden aufgegriffen. Prozessbeschreibungen, Schaubilder und Buchungssätze sichern eine anschauliche Darstellung. "Das Werk kann den Gemeinderäten, der Kämmerei, allen übrigen Verwaltungsmitarbeitern sowie den Rechnungsprüfern nur mit Nachdruck empfohlen werden (- und nicht nur denen aus Baden-Württemberg)!" Prof. Dr. Martin Richter, Universität Potsdam, 2010

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Seitenzahl: 646

Veröffentlichungsjahr: 2011

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Die Reform des Gemeindehaushaltsrechts bringt grundlegende Neuerungen für das Haushalts-, Rechnungs-, Kassen- und Prüfungswesen der Kommunen in Baden-Württemberg. Dieses Fachbuch ist eine Praxishilfe für Mitarbeiter der Kämmereien, Rechtsaufsichtsbehörden sowie für Gemeinderäte. Zugleich eignet es sich für Lehrende und Studenten in der Aus- und Fortbildung. Die wesentlichen Punkte der Planung, des Vollzugs, des Jahres- und Gesamtabschlusses sowie der Prüfung werden aufgegriffen. Prozessbeschreibungen, Schaubilder und Buchungssätze sichern eine anschauliche Darstellung. 'Das Werk kann den Gemeinderäten, der Kämmerei, allen übrigen Verwaltungsmitarbeitern sowie den Rechnungsprüfern nur mit Nachdruck empfohlen werden (- und nicht nur denen aus Baden-Württemberg)!' Prof. Dr. Martin Richter, Universität Potsdam, 2010

Dr. Peter Glinder ist Abteilungsleiter beim Rechnungsprüfungsamt der Stadt Stuttgart und Lehrbeauftragter an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen in Ludwigsburg. Eric Friedl ist Prüfer beim Rechnungsprüfungsamt der Stadt Stuttgart für den Aufgabenbereich der Stadtkämmerei.

Gemeindehaushaltsrecht Baden-Württemberg

Neues Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen mit Kassen- und Prüfungsrecht

von

Peter Glinder, Dr. rer. pol., Dipl.-Ökonom, Dipl.-Verwaltungswirt (FH) ist Abteilungsleiter beim Rechnungsprüfungsamt der Landeshauptstadt Stuttgart und Lehrbeauftragter an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg

und

Eric Friedl, Dipl.-Finanzwirt (FH), geprüfter Bilanzbuchhalter (IHK) ist Prüfer beim Rechnungsprüfungsamt der Landeshauptstadt Stuttgart für den Aufgabenbereich der Stadtkämmerei und zugleich Beauftragter für das Qualitätsmanagement des Rechnungsprüfungsamtes

Verlag W. Kohlhammer

Alle Rechte vorbehalten © 2011 W. Kohlhammer GmbH Stuttgart Gesamtherstellung: W. Kohlhammer Druckerei GmbH + Co. KG, Stuttgart Printed in Germany

ISBN 978-3-17-021866-6

E-Book-Formate

pdf:

epub:

978-3-17-028312-1

mobi:

978-3-17-028313-8

Inhaltsverzeichnis

Vorwort

Abbildungsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Literaturverzeichnis

1 Zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts

1.1 Das Reformgesetz: Geltungsbeginn, Geltungsbereich, Evaluierung

1.2 Die Steuerungskonzeption des neuen Rechnungswesens

1.3 Drei-Komponenten-Rechnungssystem, Zwei-Komponenten-Planung

1.4 Zeitlicher Ablauf der Haushaltswirtschaft und des Prüfungswesens

2 Haushaltsplanung

2.1 Der kommunale Haushalt

2.1.1 Haushaltssatzung

2.1.2 Gesamthaushalt

2.1.3 Teilhaushalte

2.1.3.1 Produktorientierung

2.1.3.2 Teilergebnishaushalte

2.1.3.3 Teilfinanzhaushalte

2.1.4 Stellenplan

2.1.5 Anlagen zum Haushaltsplan

2.2 Erläuterung der Kontengruppen und Gliederungspositionen

2.2.1 Erträge

2.2.2 Aufwendungen, Kosten

2.2.3 Einzahlungen

2.2.4 Auszahlungen

2.2.5 Abgrenzung Erhaltungsaufwand und Herstellungskosten

2.3 Haushaltsgrundsätze

2.3.1 Sicherung der stetigen Aufgabenerfüllung als Oberziel

2.3.2 Sparsamkeits- und Wirtschaftlichkeitsgrundsatz

2.3.3 Doppelte Buchführung

2.3.4 Ergebniswirksamkeitsprinzip und Kassenwirksamkeitsprinzip

2.3.5 Grundsätze der Erzielung von Erträgen und Einzahlungen

2.3.6 Ausgleich des Ergebnishaushalts und Liquiditätssicherung

2.3.6.1 Haushaltsausgleichsregeln

2.3.6.2 Liquiditätsmanagement, Kassenkredite, Geldanlagen

2.3.6.3 Aussage über die finanzwirtschaftliche Lage

2.3.7 Haushaltswahrheit

2.3.8 Bruttoveranschlagung

2.3.9 Klarheit, Einzelveranschlagung und sachliche Bindung

2.3.9.1 Deckungsfähigkeit

2.3.9.2 Über- und außerplanmäßiger Bedarf (Planabweichungen)

2.3.9.3 Nachtragshaushaltssatzung

2.3.10 Gesamtdeckung

2.3.11 Jährlichkeit und zeitliche Bindung (Ausnahme: Übertragbarkeit)

2.3.12 Dokumentationsgrundsätze

2.3.13 Weitere Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung

2.4 Kosten- und Leistungsrechnung

2.5 Ablauf und Technik der Planung

2.6 Beratung und Beschluss durch den Gemeinderat

2.7 Prüfung und Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde

2.8 Öffentliche Bekanntmachung und Auslegung

3 Haushaltsausführung

3.1 Bewirtschaftung

3.1.1 Bewirtschaftungsbefugnis

3.1.2 Erträge, Einzahlungen

3.1.2.1 Bewirtschaftungsgebote, Stundung, Niederschlagung, Erlass

3.1.2.2 Zulässigkeit einzelner Arten von Bewirtschaftungsvorgängen

3.1.3 Aufwendungen, Auszahlungen, Verpflichtungsermächtigungen

3.1.3.1 Erforderlichkeit und Zulässigkeit des Bewirtschaftungsvorgangs

3.1.3.2 Haushaltsermächtigung

3.1.3.3 Einhaltung des Vergaberechts

3.1.3.4 Mittelbindung, Unterrichtung der Kasse

3.1.4 Vorläufige Haushaltsführung

3.2 Feststellung

3.2.1 Feststellungserfordernis

3.2.2 Feststellungsbefugnis

3.2.3 Sachliche Feststellung

3.2.4 Rechnerische Feststellung

3.3 Anordnung

3.3.1 Kassenanordnung

3.3.2 Anordnungsbefugnis

3.4 Kasse

3.4.1 Aufgaben und Organisation der Kasse

3.4.1.1 Gemeindekasse

3.4.1.2 Zahlstellen

3.4.1.3 Handvorschüsse

3.4.2 Buchführung

3.4.3 Zahlungsverkehr

3.4.4 Tagesabschluss

3.4.5 Mahnung, Beitreibung, Zwangsvollstreckung

3.4.6 Aufbewahrung von Zahlungsmitteln, Verwahrung von Gegenständen

3.5 Berichtspflicht gegenüber dem Gemeinderat

4 Jahresabschluss

4.1 Vorbemerkungen

4.1.1 Verhältnis des Gemeindehaushaltsrechts zum Handels- und Steuerrecht

4.1.2 Vertrauensschutz durchgeführter Bewertungen

4.1.3 Aufstellungspflicht, Funktion und Bestandteile des Jahresabschlusses

4.2 Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung

4.3 Allgemeine Grundsätze für die Gliederung

4.4 Vermögensrechnung (Bilanz)

4.4.1 Gliederung der Vermögensrechnung (Bilanzgliederung)

4.4.2 Vermögensgegenstand

4.4.2.1 Begriff und Postenzuordnung

4.4.2.2 Persönliche Zuordnung von Vermögensgegenständen

4.4.2.2.1 Sonderfall: Kommunale Sparkassenträgerschaften

4.4.2.2.2 Sonderfall: Leasing

4.4.2.3 Anschaffungs- und Herstellungskosten

4.4.2.3.1 Anschaffungskosten

4.4.2.3.2 Unentgeltlicher Erwerb

4.4.2.3.3 Herstellungskosten (Begriff und Abgrenzung)

4.4.2.3.4 Herstellungskosten (Umfang)

4.4.2.4 Abschreibungen

4.4.2.4.1 Planmäßige Abschreibung

4.4.2.4.2 Außerplanmäßige Abschreibung

4.4.2.4.3 Abschreibung von Forderungen und Ausleihungen

4.4.2.4.4 Abschreibung beim unterjährigen Ausscheiden von Vermögensgegenständen

4.4.2.5 Zuschreibung

4.4.3 Bilanzierung der Aktiva

4.4.3.1 Immaterielle Vermögensgegenstände

4.4.3.2 Sachvermögen

4.4.3.2.1 Unbebaute Grundstücke

4.4.3.2.2 Grundstücksgleiche Rechte bei unbebauten Grundstücken

4.4.3.2.3 Bebaute Grundstücke

4.4.3.2.4 Grundstücksgleiche Rechte bei bebauten Grundstücken

4.4.3.2.5 Infrastrukturvermögen

4.4.3.2.6 Bauten auf fremden Grundstücken

4.4.3.2.7 Kunstgegenstände und Kulturdenkmäler

4.4.3.2.8 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge

4.4.3.2.9 Betriebs- und Geschäftsausstattung

4.4.3.2.10 Vorräte

4.4.3.2.11 Geleistete Anzahlungen

4.4.3.2.12 Anlagen im Bau

4.4.3.2.13 Finanzvermögen

4.4.4 Bilanzierung der Passiva

4.4.4.1 Kapitalposition

4.4.4.1.1 Basiskapital

4.4.4.1.2 Rücklagen

4.4.4.1.3 Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses

4.4.4.2 Passive Sonderposten

4.4.4.3 Bilanzierung der Schulden (im weiteren Sinne)

4.4.4.4 Rückstellungen

4.4.4.4.1 Voraussetzungen für die Bildung von Rückstellungen

4.4.4.4.2 Höhe der Rückstellung

4.4.4.4.3 Pflichtrückstellungen

4.4.4.4.4 Weitere Rückstellungen (Kann-Rückstellungen)

4.4.4.4.5 Auflösung bzw. Inanspruchnahme und Wertanpassung von Rückstellungen

4.4.4.5 Verbindlichkeiten

4.4.4.6 Rechnungsabgrenzungsposten

4.4.4.6.1 Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten

4.4.4.6.2 Passiver Rechnungsabgrenzungposten

4.5 Inventur und Inventar

4.5.1 Grundsätze ordnungsgemäßer Inventur

4.5.2 Arten der Inventur

4.5.3 Inventurverfahren

4.5.4 Inventur- und Bewertungsvereinfachungsverfahren

4.5.4.1 Gruppenbewertung

4.5.4.2 Verbrauchsfolgeverfahren

4.5.4.2.1 Fifo-Verfahren

4.5.4.2.2 Lifo-Verfahren

4.5.4.3 Festwertverfahren

4.5.4.4 Stichprobeninventur

4.5.4.5 Weitere Inventurvereinfachungsverfahren

4.5.4.6 Vor- und nachgelagerte Inventur

4.5.4.7 Befreiung von der Inventur

4.5.5 Inventurplanung

4.6 Ergebnisrechnung und Finanzrechnung

4.6.1 Rechnungslegung

4.6.2 Planvergleich

4.6.3 Teilergebnisrechnung und Teilfinanzrechnung

4.7 Anhang

4.7.1 Pflichtangaben

4.7.2 Anlagen zum Anhang

4.8 Rechenschaftsbericht

4.8.1 Inhalt

4.8.2 Jahresabschlussanalyse

5 Erste Eröffnungsbilanz

5.1 Erstmalige Bewertung in der Eröffnungsbilanz

5.1.1 Sonderregelungen

5.1.1.1 Bestandsverzeichnisse oder Vermögensrechnung nach alter Fassung der GemHVO

5.1.1.2 Vermögensgegenstände, die innerhalb von sechs Jahren vor dem Stichtag der Eröffnungsbilanz angeschafft oder hergestellt wurden

5.1.1.3 Immaterielle Vermögensgegenstände und bewegliche Vermögensgegenstände, die früher als sechs Jahre vor dem Stichtag der Eröffnungsbilanz angeschafft oder hergestellt wurden

5.1.1.4 Vermögensgegenstände mit nicht ermittelbaren oder unverhältnismäßig aufwendig zu ermittelnden Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, die früher als sechs Jahre vor dem Stichtag der Eröffnungsbilanz angeschafft oder hergestellt wurden

5.1.1.5 Vermögensgegenstände, die vor dem 31.12.1974 angeschafft oder hergestellt wurden

5.1.1.6 Wirkung der Werte aus der erstmaligen Eröffnungsbilanz

5.2 Berichtigung der erstmaligen Erfassung und Bewertung in der Eröffnungsbilanz

6 Gesamtabschluss

6.1 Allgemeines

6.1.1 Verweis auf das Handelsgesetzbuch

6.1.2 Bestandteile des Gesamtabschlusses

6.1.3 Konsolidierungskreis

6.1.4 Befreiung vom Gesamtabschluss

6.1.5 Informationsrecht der Gemeinde

6.1.6 Grundsätze ordnungsmäßiger Konzernrechnungslegung

6.2 Konsolidierungsmethoden

6.2.1 Grad des Einflusses auf den zu konsolidierenden Aufgabenträger

6.2.2 Vollkonsolidierung

6.2.2.1 Kapitalkonsolidierung

6.2.2.1.1 Verrechnung

6.2.2.1.2 Unterschiedsbetrag

6.2.2.2 Schuldenkonsolidierung

6.2.2.3 Zwischenergebniseliminierung

6.2.2.4 Aufwands- und Ertragseliminierung

6.2.3 Eigenkapitalmethode

6.2.3.1 Wertansatz im ersten Gesamtabschluss

6.2.3.1.1 Buchwertansatz

6.2.3.1.2 Unterschiedsbetrag

6.2.3.2 Wertansatz in den folgenden Gesamtabschlüssen

6.2.3.3 Angaben in Konsolidierungsbericht

6.3 Konsolidierte Ergebnisrechnung

6.4 Konsolidierte Vermögensrechnung

6.5 Kapitalflussrechnung

6.5.1 Cash Flow aus laufender Geschäftstätigkeit

6.5.2 Cash Flow aus der Investitionstätigkeit

6.5.3 Cash Flow aus der Finanzierungstätigkeit

6.5.4 Zusammenfassung der Mindestgliederungen

6.5.5 Aufstellung der Kapitalflussrechnung

6.6 Konsolidierungsbericht

6.7 Befreiung vom Beteiligungsbericht

7 Steuerpflichten kommunaler Leistungen des Kernhaushalts

8 Prüfungswesen

8.1 Prüfungseinrichtungen

8.2 Aufgaben der örtlichen und überörtlichen Prüfung

8.2.1 Ordnungsmäßigkeit des Haushaltsvollzugs (sachliche Prüfung)

8.2.2 Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung (rechnerische und förmliche Prüfung)

8.2.2.1 Kassenprüfung

8.2.2.2 Prüfung der Nachweise der Vermögensbestände

8.2.2.3 Programmprüfung und Anwendungsprüfung

8.2.2.4 Korruptionsbekämpfung, Aufdeckung doloser Handlungen

8.2.3 Organisation und Wirtschaftlichkeit

8.2.4 Prüfungen der Ausschreibungsunterlagen und des Vergabeverfahrens

8.2.5 Prüfung von Zuwendungen nach Maßgabe der Zuwendungsbestimmungen der Zuwendungsgeber (Verwendungsnachweisprüfung)

8.2.6 Prüfungen außerhalb des gemeindlichen Kernhaushalts

8.2.7 Beratende Tätigkeiten

8.3 Ablauf und Prozesse der Prüfung

9 Aufstellung, Feststellung und Bekanntgabe von Jahresabschluss und Gesamtabschluss

10 Abschließende Bemerkungen und Ausblick

Anhang 1: Zeilengliederung Ergebnishaushalt/-rechnung, Teilergebnishaushalt/-rechnung (auch Produkte)

Anhang 2: Zeilengliederung Finanzhaushalt/-rechnung, Teilfinanzhaushalt/-rechnung

Anhang 3: Spaltengliederung Ergebnis-, Finanz-, Teilergebnis-, Teilfinanzhaushalt

Anhang 4: Gliederung Investitionsübersicht zum Teilfinanzhaushalt

Anhang 5: Stellenplan

Anhang 6: Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen voraussichtlich fällig werdenden Ausgaben

Anhang 7: Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Rücklagen, Rückstellungen und Schulden zu Beginn des Haushaltsjahres

Anhang 8: Budgetübersicht gem. § 4 Abs. 5 GemHVO

Anhang 9: Kontenklassen des Kontenrahmens Baden-Württemberg

Anhang 10: Kontenrahmen Baden-Württemberg

Anhang 11: Kommunaler Produktplan Baden-Württemberg

Anhang 12: Spaltengliederung Ergebnis-, Finanz-, Teilergebnis-, Teilfinanzrechnung

Anhang 13: Tabelle zur Berechnung der oberen Fehlergrenze λ

Anhang 14: Beispielberechnung zum Monetary Unit Sampling

Stichwortverzeichnis

Vorwort

Das kommunale Selbstverwaltungsrecht gesteht den Kommunen die Finanzhoheit im Rahmen der Gesetze zu. Sie wird durch die Finanzpolitik des Gemeinderats und der Gemeindeverwaltung konkret ausgefüllt. Hierbei sind widerstreitende Interessen der Politik inhärent. Der ehemalige Stuttgarter Oberbürgermeister, Manfred Rommel, hat einmal spitz formuliert: „Finanzpolitik – das ist die Auseinandersetzung zwischen jenen Leuten, die eine Mark haben und zwei ausgeben wollen, und jenen anderen, die wissen, das das nicht geht.“ Was „gute“ Finanzpolitik auf die jeweilige Situation bezogen ausmacht, ist Gegenstand wirtschaftstheoretischer Abhandlungen, die nicht minder widerstreitend sind. Wie hingegen eine dem gesetzlichen Rahmen entsprechende Haushaltswirtschaft der Gemeinden in Baden-Württemberg auszusehen hat, ist Gegenstand unseres Fachbuches.

Die im Jahr 2009 durch Gesetz beschlossene Reform des Gemeindehaushaltsrechts bringt grundlegende Neuerungen für das Haushalts-, Rechnungs-, Kassen- und Prüfungswesen der Kommunen im Land Baden-Württemberg mit sich. Dabei wurden aus dem alten Recht auch zahlreiche Grundsätze und Regelungen beibehalten bzw. an die neuen Strukturen und die sich daraus ergebenen Erfordernisse angepasst.

Das vorliegende Fachbuch ist eine Praxishilfe für Mitarbeiter der Kämmerei und der Kasse, Budget- und Produktverantwortliche, Bewirtschaftungs-, Feststellungs- und Anordnungsbefugte, Mitarbeiter der Prüfungseinrichtungen und Rechtsaufsichtsbehörden, Gemeinderäte sowie natürlich jeden, der sich etwas näher mit der Materie befassen muss oder möchte. Durch das ausführliche Stichwortverzeichnis ist es auch als Nachschlagewerk geeignet. Die wesentlichen Punkte der Haushaltsplanung, der Haushaltsausführung (Bewirtschaftung, Kasse, Rechnungswesen bzw. Buchführung), des Jahres- und Gesamtabschlusses (einschließlich Bilanzierung) sowie der Prüfung werden aufgegriffen. Maßstab ist dabei nicht die Sicht des Theoretikers, sondern der Blickwinkel des Anwenders: so kurz und straff wie möglich, aber so viel wie für die Anwendung und das Verständnis in der Praxis nötig. Prozessbeschreibungen, Schaubilder, Buchungssätze, Nennung der Rechtsgrundlagen und dergleichen sichern eine anschauliche Darstellung, ohne die Abhandlung zu überfrachten. Dabei wird die neue Rechtslage gemäß den geänderten Abschnitten in der Gemeindeordnung zur Haushaltswirtschaft und zum Prüfungswesen sowie nach der neuen Gemeindehaushaltsverordnung und der neuen Gemeindekassenverordnung zugrunde gelegt.

Auch wenn die wesentlichen Punkte, insbesondere viele Aspekte des Alltagsgeschäfts, erläutert werden, kann eine solche Praxishilfe, die überschaubar bleiben möchte, natürlich nicht alle denkbaren Fragestellungen und Detailprobleme des hier behandelten komplexen Themas aufgreifen. Dafür ist der Rückgriff auf vertiefende Kommentare und Fachpublikationen zu Einzelthemen erforderlich, die es mit zunehmender Praxiserfahrung zukünftig sicherlich vermehrt geben wird.

Das neue, auf der kommunalen Doppik basierende Gemeindehaushaltsrecht ist im Vergleich zur Kameralistik komplexer: z. B. statt Fälligkeitsprinzip nunmehr Ergebniswirksamkeitsprinzip und Kassenwirksamkeitsprinzip mit den sich daraus ergebenen Abgrenzungsfragen, statt Einnahmen und Ausgaben neuerdings mehrere Rechnungsgrößen (Ertrag/Aufwand, Leistungen/Kosten, Einzahlungen/Auszahlungen) sowie die Bewertungsproblematik von Vermögen und Schulden. Die Verfasser sind dennoch der Ansicht, dass für das Verständnis und den Umgang mit dem Neuen Kommunalen Haushaltsrechts nicht vorrangig der für das Handels- und Steuerrecht zertifizierte Finanzbuchhalter erforderlich ist. Vielmehr ist die engagierte Person gefordert, die in der gesamten Breite des kommunalen Haushaltsrechts bewandert ist (auch des alten, denn nicht alles ist neu), die dessen – über die reine Finanzbuchhaltung hinausgehenden – Spezifika kennt und sich mit Hilfe von Schulungen, Praxisaustausch und Literatur (wie z. B. dem vorliegenden Fachbuch) die eventuell noch fehlenden, erforderlichen Kenntnisse aneignet.

Unsere Praxishilfe befasst sich mit dem Kernhaushalt (Kämmereihaushalt) der Gemeinde und geht – außer im Zusammenhang mit dem Gesamtabschluss – nicht auf das Haushaltsrecht der Eigenbetriebe sowie der Sonder- und Treuhandvermögen mit Sonderrechnungen ein.

Das vorliegende Buch gibt den Wissenstand zum September 2010 wieder. Über Anregungen und konstruktive Kritik würden wir uns freuen. Uns ist bewusst, dass gerade bei der Erstbearbeitung einer solchen komplexen und vielschichtigen Thematik, die obendrein praxisbezogen sein soll, Fehler nicht ausbleiben können. Zudem bedürfen manche Regelungen des noch jungen Neuen Kommunalen Haushaltsrechts in Baden-Württemberg, insbesondere der neuen Gemeindehaushaltsverordnung, der (weiteren) Konkretisierung durch Verwaltungsvorschriften, Auslegungshilfen und dergleichen. Bei der Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe, die mit der Reform erstmals Einzug ins Haushaltsrecht gefunden haben, ist noch vieles im Fluss. Für die Beurteilung ihrer Praxistauglichkeit ist die Rückkoppelung der Erfahrungen aus der praktischen Anwendung erforderlich. Auf die spätestens 2018 vorgesehene Evaluierung darf man deshalb gespannt sein.

Aus Gründen besserer Lesbarkeit haben wir darauf verzichtet, bei geschlechtsspezifisch verwendbaren Wörtern die weibliche Form mit aufzuführen. Wir bitten hierfür um Verständnis.

Last but not least unser Dank an alle diejenigen, die uns bei der Erstellung mit Rat und Tat geholfen haben.

Die Verfasser

Abbildungsverzeichnis

Abb. 1:

Rechnungsgrößen der Kameralistik, erweiterten Kameralistik, Doppik

4

Abb. 2:

Drei-Komponenten-Rechnung, Zwei-Komponenten-Planung

8

Abb. 3:

Zeitlicher Ablauf der Haushaltswirtschaft und des Prüfungswesens

9

Abb. 4:

Inhalt der Haushaltssatzung

11

Abb. 5:

Inhalt des Haushaltsplans

13

Abb. 6:

Gliederung der Teilhaushalte

16

Abb. 7:

Pagatorischer und kalkulatorischer Wertbegriff

17

Abb. 8:

Erläuterung der Erträge

28

Abb. 9:

Erläuterung der Aufwendungen und Kosten

29, 30

Abb. 10:

Erläuterung der Einzahlungen

31, 32

Abb. 11:

Erläuterung der Auszahlungen

33, 34

Abb. 12:

Haushaltsgrundsätze und Ausnahmen

36, 37

Abb. 13:

Buchungsregeln

43

Abb. 14:

Deckungsfähigkeit

59

Abb. 15:

Zulässigkeit apl-A/üpl-A, Erforderlichkeit einer Nachtragshaushaltssatzung

65, 66

Abb. 16:

Übertragung oder Rückstellung: Beispiel einer nicht investiven Beschaffung

69, 70

Abb. 17:

Übertragung oder Rückstellung: Beispiel einer investiven Beschaffung

70, 71

Abb. 18:

Zulässigkeit von Haushaltsübertragungen

72

Abb. 19:

Kosten- und Leistungsrechnung

77

Abb. 20:

Budgetebene, Haushaltsposition und Kontierungsebene

78

Abb. 21:

Prüfung und Genehmigung der Haushaltssatzung durch Rechtsaufsichtsbehörde

81

Abb. 22:

Prozess der Haushaltsausführung – Teil 1

85

Abb. 23:

Prozess der Haushaltsausführung – Teil 2

86

Abb. 24:

Arten der Kassenanordnung

109

Abb. 25:

Prozesse des Forderungsmanagements

132

Abb. 26:

Bestandteile des Jahresabschlusses

144

Abb. 27:

Bilanzgliederung

152

Abb. 28:

Persönliche Zuordnung der Leasinggegenstände

156, 157

Abb. 29:

Anschaffungskosten, Herstellungskosten, Erhaltungsaufwand

159

Abb. 30:

Anschaffungskosten

163

Abb. 31:

Zuwendungen

165

Abb. 32:

Herstellungskosten

172

Abb. 33:

Planmäßige und außerplanmäßige Abschreibung, Zuschreibung

176

Abb. 34:

Auszug aus dem Kontenrahmen für Abschreibungen

184

Abb. 35:

Abschreibungsplan

188

Abb. 36:

Berechnung Basiskapital

204

Abb. 37:

Arten von Rücklagen

205

Abb. 38:

Abgrenzung der Schulden

210

Abb. 39:

Rückstellungen

211

Abb. 40:

Zeitliche Darstellung aktiver Rechnungsabgrenzungsposten aus Sicht der Gemeinde

231

Abb. 41:

Zeitliche Darstellung passiver Rechnungsabgrenzungsposten aus Sicht der Gemeinde

238

Abb. 42:

Sonderregelungen für die erste Eröffnungsbilanz bei der Bewertung nach § 62 GemHVO

279

Abb. 43:

Bestandteile des Gesamtabschlusses

293

Abb. 44:

Gliederungsschema zur Darstellung des Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit nach der direkten Methode

306

Abb. 45:

Gliederungsschema der Überleitungsrechnung zur Darstellung des Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit nach der indirekten Methode

306

Abb. 46:

Gliederungsschema des Cashflow aus der Investitionstätigkeit

307

Abb. 47:

Gliederungsschema des Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit

308

Abb. 48:

Gliederungsschema I Cash Flow („Direkte Methode“)

308, 309

Abb. 49:

Gliederungsschema II Cash Flow („Indirekte Methode“)

310, 311

Abb. 50:

Einrichtungen der örtlichen und überörtlichen Prüfung

320

Abb. 51:

Prüfungsaufgaben und Prüfungsobjekte

322

Abb. 52:

Prüfungsarten/Prüfungshandlungen

339

Abb. 53:

Prüfungsablauf

346

Abkürzungsverzeichnis

a. F.

alte Fassung

AGGVG

Gesetz zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes und von Verfahrensgesetzen der ordentlichen Gerichtsbarkeit

AiB

Anlagen im Bau

AktG

Aktiengesetz

AO

Abgabenordnung

apl.

außerplanmäßig

Az.

Aktenzeichen

BBodSchG

Bundesbodenschutzgesetz

BewG

Bewertungsgesetz

BewRGR

Richtlinie für die Bewertung des Grundvermögens

BgA

Betriebe gewerblicher Art

BGB

Bürgerliches Gesetzbuch

BilMoG

Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz

bspw.

beispielsweise

bzw.

beziehungsweise

DepV

Deponieverordnung

d. h.

das heißt

DIIR (IIR)

Deutsches Institut für Interne Revision

EigBG

Eigenbetriebsgesetz

EStG

Einkommensteuergesetz

f.

folgende

ff.

fortfolgende

Fifo

first in – first out

gem.

gemäß

GemHVO

Gemeindehaushaltsverordnung Baden-Württemberg

GemKVO

Gemeindekassenverordnung Baden-Württemberg

GemO

Gemeindeordnung Baden-Württemberg

GemPrO

Gemeindeprüfungsordnung

GewStG

Gewerbesteuergesetz

ggf.

gegebenenfalls

GKZ

Gesetz über kommunale Zusammenarbeit

GPAG

Gemeindeprüfungsanstaltsgesetz

GrStG

Grundsteuergesetz

GuV

Gewinn und Verlustrechnung

GWB

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen

Gz

Geschäftszeichen

HGB

Handelsgesetzbuch

HGrG

Haushaltsgrundsätzegesetz

Hifo

highest in – first out

IAASB

International Auditing and Assurance Standards Board

i. d. R.

in der Regel

IDW

Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V.

IKS

interenes Kontrollsystem

InsO

Insolvenzordnung

i. S. d.

im Sinne der/des

i. V. m.

in Verbindung mit

KAG

Kommunalabgabengesetz

KrW-/AbfG

Kreiswirtschaftabfallgesetz

KStG

Körperschaftsteuergesetz

LBesG

Landesbesoldungsgesetz

LDSG

Landesdatenschutzgesetz

lfd.

laufend

LHO

Landeshaushaltsordnung

Lifo

last in first out

LKrO

Landkreisordnung

Lofo

lowest in – first out

LVwVG

Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz

LVwVGKO

Vollstreckungskostenordnung

LWaldG

Landeswaldgesetz

o. g.

oben genannt

ö. r.

öffentlich-rechlich

p. r.

privatrechtlich

Rn.

Randnummer

SigG

Signaturgesetz

StGB

Strafgesetzbuch

StOGVO

Stellenobergrenzenverordnung des Landes

StWG

Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums

u. a.

unter anderem

u. Ä.

und Ähnliches

UhVorschGDG BW

Unterhaltsvorschussgesetz Baden-Württemberg

UStG

Umsatzsteuergesetz

üpl.

überplanmäßig

vgl.

vergleiche

VgV

Vergabeverordnung

VOB

Verdingungsordnung für Bauleistungen

VOF

Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen

VOL

Verdingungsordnung für Leistungen

VV LHO

Allgemeine Verwaltungsvorschriften des Finanzministeriums zur Landeshaushaltsordnung

VwGO

Verwaltungsgerichtsordnung

VwV GemO

Verwaltungsvorschrift zur Gemeindeordnung

Baden-Württemberg

WFA

Wohnungswirtschaftlicher Fachausschuss

WoBauG

Wohnungsbaugesetz

z. B.

zum Beispiel

ZPO

Zivilprozessordnung

Literaturverzeichnis

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