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Verständlich für jeden Patienten und treffend für jede Klinik! Von A wie Arztbericht bis Z wie Zweibettzimmer - dieser kleine Ratgeber beantwortet die wichtigsten Fragen rund um den Krankenhausaufenthalt. Mit viel Hintergrundwissen beschreibt die Autorin Fachbegriffe und die Welt des Krankenhauses. Tipps und Erklärungen mit fachlichem Hintergrund helfen Unannehmlichkeiten zu vermeiden und einh den Klinikalltag und lässt ein wenig hinter die Kulissen blicken Klinikaufenthalt angenehmer zu gestalten. Alle 111 Begriffe werden leicht verständlich erklärt, mit Hinweisen ergänzt und sind mit Zitaten zum Schmunzeln versehen. Einfach aufschlagen, nachlesen und besser verstehen. Risiken und Nebenwirkungen sind nicht bekannt! 11 Kurzgeschichten aus dem Dienstzimmer ergänzen den Ratgeber. Mit Humor begleitet die Autorin durch den Klinikalltag und lässt dabei hinter die Kulissen blicken.
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Seitenzahl: 63
Veröffentlichungsjahr: 2022
Katrin Nolte-Reimers begann zunächst als Krankenschwester Berufserfahrungen in verschiedenen Kliniken zu sammeln. Sie beendete ihre pflegerischen Tätigkeiten, um Sozialökonomie an der Universität Hamburg zu studieren. Im Anschluss absolvierte sie das Masterstudium "Social Services of Administration" an der Universität Bonn. Es folgten mehrjährige Tätigkeiten in einer Stabsstelle Beschwerdemanagement, im Projektmanagement, sowie in der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit für Kliniken. Durch ihre Tätigkeit als Beraterin und Visitatorin steht die Autorin heute aktuell weiter im aktiven Austausch mit Kliniken.
Dieser „Genesungsbegleiter“ soll ganz einfach und leicht verständlich die häufigsten Fragen rund um den Krankenhausaufenthalt beantworten. Verunsicherte Patienten, die sich schwer zurechtfinden und fehlende Zeit für entsprechende Gespräche lassen leicht Unzufriedenheiten und Beschwerden entstehen. Der „Genesungsbegleiter“ ist ein Beitrag zur Klärung und zum besseren Verständnis.
A wie Arztbericht und Z wie Zweibettzimmer – dieser kleine Ratgeber beantwortet die wichtigsten Fragen rund um den Krankenhausaufenthalt.
Warum bekomme ich andere Medikamente als zu Hause, wann kommt endlich ein Arzt und weshalb ist die Schwester eigentlich so gestresst?
Mit sachlichen Informationen und viel Hintergrundwissen beschreibt die Autorin Fachbegriffe und die Welt des Krankenhaus. Tipps und Erklärungen, die Unannehmlichkeiten vermeiden und Ihren Klinikaufenthalt angenehmer machen sind nach ABC geordnet. Die 111 Begriffe werden leicht erklärt, mit Hinweisen ergänzt und sind mit Zitaten zum Schmunzeln versehen.
Einfach aufschlagen, nachlesen und besser verstehen. Risiken und Nebenwirkungen sind nicht bekannt!
11 Geschichten aus dem Dienstzimmer ergänzen den Ratgeber und sind eine entspannende Bettlektüre. Lachen ist gesund und Humor ist die beste Medizin!
Mit mehr Wissen und weniger Angst kann gesund werden leichter gelingen – gute Besserung!
Ein gesunder Mensch hat viele Wünsche,
ein kranker Mensch hat nur einen.
Verfasser unbekannt
In diesem Ratgeber wird im Folgenden aus Gründen der besseren Lesbarkeit auf Formulierungen wie „Patientinnen und Patienten“ oder „Ärztinnen und Ärzte“ und andere mögliche Schreibformen verzichtet. Es sind jedoch immer alle Geschlechter gleichberechtigt gemeint und angesprochen.
Teil I
A
Abrechnung
Alkohol
Allergien
Arbeitsunfähigkeit
Arztbericht
Aufnahme
B
Bereitschaftsdienst
Beschwerdemanagement
Besuch
Bettruhe
Bettwäsche
Blutdruck
Blutentnahmen
Blutkonserve
C
Cafeteria
Chefärzte
Corona siehe unter Infektionen
D
Dank und Lob siehe unter Beschwerdemanagement
Datenschutz
Dekubitus
Diagnosen
Dienstbesprechung
DRG
E
Ehrenamtliche Krankenhaushilfe
Einverständnis
Einweisung
Einzelzimmer siehe unter Wahlleistungen
EKG
Endoskopie
Entlassung
Essen siehe unter Küche
Ethik
F
Fachärzte
Fäden ziehen
Fallpauschalen siehe unter DRG
Fernsehen
Freundlichkeit
G
Geld
Generika siehe unter Medikamente
Geschenke
H
Händedesinfektion
Hygiene
I
Infektionen
Infusionen
Internet
K
Kiosk
Klingelruf
Konsil
Krankschreibung siehe unter Arbeitsunfähigkeit
Kritik siehe unter Beschwerden
Küche
Kunst im Krankenhaus
L
Laborwerte
Leitbild
Liegedauer
Lob
M
Management
Medikamente
Mehrbettzimmer siehe unter Mitpatienten
Mitpatienten
N
Nachtdienst
Notebook
Notfall
O
Oberärzte
Ökonomie
Operation
P
Pastor siehe unter Seelsorge
Patientenaufnahme siehe unter Aufnahme
Patientenbücherei
Patientenverfügung
Pflegedienstleitung / -direktion
Physiotherapie
Q
Qualitätsmanagement
Quarantäne
R
Rauchen
Raum der Stille siehe unter Seelsorge
Rechnungen siehe unter Abrechnung
Reinigung siehe unter Sauberkeit
S
Sauberkeit
Schichtwechsel siehe unter Dienstbesprechung
Schmerzen
Schweigepflicht siehe unter Datenschutz
Seelsorge
Service
Sparzwänge siehe unter Ökonomie
Sprechstunden
Standards siehe unter Qualitätsmanagement
Stationen
Stationshilfen
Stationsleitungen
Stationssekretäre
T
Telefon
Termine siehe unter Untersuchungen
Tiere
Transfusion siehe unter Blutkonserven
U
Übergabe siehe unter Dienstbesprechun
Untersuchungen
Unzufriedenheit siehe unter Beschwerdemanagement
V
Verbandswechsel
Verlassen des Klinikgeländes
Verlegung
Verwaltung siehe unter Management
Visite
Vollmachten siehe unter Patientenverfügungen
W
Wahlleistungen
Wartezeiten
Wertsachen siehe unter Geld
Wirtschaftlichkeit siehe unter Ökonomie
Z
Zeitmangel siehe unter Freundlichkeit
Zuzahlung siehe unter Abrechnung
Zweibettzimmer siehe unter Wahlleistungen
TEIL II
11 Geschichten aus dem Dienstzimmer
Kleines Vorwort
Alter geht vor Schönheit
Geburtstag
Dauereinsatz
Wo ist mein Patient?
Eiliger Transport
Schach matt
Heute noch
Aufstehen
In meiner Klinik nicht
Wer war das?
Onkologie
Teil III
Krankenhaus gestern und heute – eine kurze Historie
Literatur und Quellen
Wer tiefer nachdenkt, der erkennt, Mensch sein ist fast schon Patient. Drum sind wohl aus selbem Grund nur Unmenschen durchweg kerngesund.
Eugen Roth
Die gesetzlich vorgegebene Zuzahlung bei einem Krankenhausaufenthalt beträgt zurzeit 10 Euro pro Tag und ist auf 28 Tage im Jahr begrenzt. Sie werden nach Ihrer Entlassung eine Rechnung erhalten, wenn Sie nicht von der Zuzahlung befreit sind. Über die Möglichkeiten einer Befreiung, die sich nach Ihrem Einkommen richtet, kann Ihnen Ihre Krankenkasse Auskunft geben. Die Zuzahlung wird von den Krankenhäusern im Auftrag der Krankenkassen in Rechnung gestellt und das Geld dorthin weitergeleitet.
Sofern Sie bei Ihrer Aufnahme Wahlleistungen (Arztwahl, Zimmerwahl, besonderer Service) vereinbart haben, werden Sie nach der Entlassung hierüber ebenfalls entsprechende Rechnungen erhalten. Vergessen Sie nicht, die Rechnungen zu prüfen und bedenken Sie, dass der Aufnahme- und der Entlassungstag unabhängig von der Uhrzeit mitzählen.
Bei einer Aufnahme kurz vor Mitternacht zählt dieser Tag ebenso wie bei einer Entlassung am frühen Morgen.
Über Chefarztleistungen (oder dessen Oberarzt als Vertreter) werden Sie, wenn diese gewählt wurden, ebenfalls eine Abrechnung erhalten. Die Übersendung dieser Rechnungen erfolgt in der Regel erst etwas später, während die Zuzahlung und Wahlleistungen schnell abgerechnet werden.
Der Kranke traut nur widerwillig
dem Arzt, der es schmerzlos macht und billig.
Lass nie den alten Grundsatz rosten:
Es muss a) weh tun b) was kosten.
Eugen Roth
In Krankenhäusern besteht selbstverständlich grundsätzlich ein Alkoholverbot. Auch Besucher müssen sich natürlich an die Regel halten. Die Kliniken haben Hausrecht und können ggf. ein Hausverbot erteilen. Einzige Ausnahme sind Patienten, deren Lebenszeit wegen ihrer schweren Erkrankung sehr begrenzt ist und denen Wünsche nach Möglichkeit erfüllt werden. Aber diese Patienten werden in der Regel in einem Hospiz oder auch auf einer dafür eingerichteten Palliativstation betreut.
Geben Sie Ihnen bekannte Allergien oder Unverträglichkeiten unbedingt gleich bei ihrem Aufnahmegespräch mit dem Arzt an, auch wenn eventuell vergessen wird, Sie danach zu fragen. Insbesondere Medikamente können bei Allergien sehr schwere Reaktionen auslösen.
Achten Sie darauf, dass Ihre Allergien schriftlich erfasst werden und erinnern Sie später daran, wenn es Ihnen nötig erscheint.
Auch Nahrungsmittelallergien sollten sie angeben, damit dies bei der Speisenbestellung berücksichtigt werden kann und Sie keine Beschwerden durch das Essen bekommen.
Vergessen Sie nicht, bekannte Pflasterallergien mitzuteilen, die Hautreaktionen könnten sonst sehr lästig werden!
Seien Sie grundsätzlich aufmerksam, was Sie bekommen und Ihnen verabreicht werden soll, auch Krankenhausmitarbeiter sind nur Menschen und ein kleines Restrisiko, dass jemand etwas vergisst oder nicht informiert ist, bleibt immer bestehen.
Sollten Sie erste Symptome bemerken (starker Juckreiz, Atembeschwerden, Bauchkrämpfe) melden Sie sich sofort, meist können solche Beschwerden mit einem Medikament schnell gelindert werden.
In jedem Krankenhaus sind aber natürlich auch alle Medikamente vorhanden, um Sie bei der Gefahr eines Schocks durch neu auftretende Allergien schnell und effektiv zu behandeln. Kein Anlass zur Sorge! Auch Pflegekräfte sind für den (seltenen) Notfall ausgebildet und wissen, was zu tun ist.
Tipp: