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In dieser hochaktuellen und grundlegenden Studie rollt Günter Herrmann wesentliche Fragen auf: Wie kann unser Rechtsleben gerechter und menschlicher werden? Was bedeutet für Richter, Beamte und Spitzenpolitiker der Amtseid »Gerechtigkeit zu üben«? Woher kommt Gerechtigkeit? Aufgrund der geisteswissenschaftlichen Erkenntnis, dass Gerechtigkeit als Urphänomen und Ideal tatsächlich existiert, weist Herrmann den Weg, wie Gerechtigkeit für unser Rechtsleben fruchtbar werden kann: Jeder soll nach Gerechtigkeit streben, sie in sein Bewusstsein aufnehmen und in seine Entscheidungen sowie in den Diskurs zur Bildung gemeinschaftlicher Gerechtigkeitsvorstellungen einbringen. Dies bedarf aktiven Wollens und Handelns aller Beteiligten – am wirksamsten unter Achtung der klassischen Tugenden. Angesichts der Defizite in unserem Rechtsleben tut Gerechtigkeit not! Deshalb soll dieser Essay des erfahrenen Intendanten und Hochschullehrers auch ein Weckruf für mehr Nächstenliebe und Gerechtigkeit sein.
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Veröffentlichungsjahr: 2011
GÜNTER HERRMANN
Gerechtigkeit!
Wissenschaftliche Abhandlungen und Reden zur Philosophie, Politik und Geistesgeschichte
Band 65
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ISSN 0935-5200 ISBN 978-3-428-13736-7 (Print) ISBN 978-3-428-53736-5 (E-Book) ISBN 978-3-428-83736-6 (Print & E-Book)
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Vorwort
Wenn ich nach einem spannungsvollen Leben als Justitiar, Intendant und Hochschullehrer hier den Versuch unternehme, das Verständnis von Gerechtigkeit um grundlegende Aspekte zu erweitern und neue Impulse für ein menschliches Rechtsleben zu vermitteln, so gründet dies auf der geisteswissenschaftlichen Erkenntnis, dass Gerechtigkeit als Urphänomen und Ideal wirklich existiert. Und wenn die Menschen mit vollem Herzen nach Gerechtigkeit streben, sie im Wege intuitiver Deduktion in ihr Gerechtigkeitsbewusstsein aufnehmen, und wenn sie mit den klassischen Tugenden zielvoll gerechte Entscheidungen treffen wollen, kann Gerechtigkeit in unserem Rechtsleben mit einem lebendigen demokratischen Diskurs tatsächlich ihre fruchtbare Wirkung entfalten. (Damit zeigen die hier angebotenen Gedanken, dass die verbreitete Behauptung unrichtig ist, es gebe gar keine Gerechtigkeit; sie zeigen aber auch, dass es in unserem Rechtsleben Gerechtigkeit nur dann geben kann, wenn Menschen sie wirklich aktiv-bewusst realisieren wollen.)
Diese zum Nachdenken und zum Besinnen anregende Arbeit richtet sich naturgemäß in erster Linie an die Menschen des Rechtslebens, die von Amts wegen, oft sogar durch Eid bekräftigt, Gerechtigkeit üben sollen. Darüber hinaus interessiert und bewegt das Thema Gerechtigkeit alle Menschen: Jeder stellt sich fast täglich die Frage, ob eine bestimmte Handlung gerecht oder ungerecht ist, und er wünscht sich ein Rechtsleben, das weniger kalt und damit gerechter, menschlicher ist.
Deshalb soll diese Arbeit auch ein Weckruf für alle sein, mehr Gerechtigkeit zu üben und das Rechtsleben menschlicher zu gestalten.
Buching, Michaeli 2011
Günter Herrmann
Inhaltsverzeichnis
A.
Gerechtigkeit tut not!
B.
Rationale Aspekte der Gerechtigkeit
I.
Einige Grundgedanken
1.
Gerechtigkeit und Ungerechtigkeit
2.
Macht und Gerechtigkeit
3.
Gerechtigkeit in der Gesellschaft mehrerer Menschen
4.
Amtspflicht oder freier Wille, gerecht zu handeln
5.
Gerechte Preise und Löhne?
6.
Verteilgerechtigkeit
7.
Soziale Gerechtigkeit: Gerechtigkeit bei Knappheit materieller Güter
8.
Rechtssicherheit – Rechtsfrieden
9.
Gerechtigkeit nicht nur Abwesenheit von Ungerechtigkeit
II.
Zum Entscheidungsprozess
1.
Entscheidungen nur zwischen mehreren praktikablen Alternativen
2.
Rhythmus und Waage
3.
Maßstab?
a)
Die Frage
b)
Ius suum cuique tribuere
c)
Gleichheit
III.
Zusammenfassung: Rationale Aspekte der Gerechtigkeit
C.
Gerechtigkeit – Urphänomen und Ideal in der geistigen Welt
I.
Wo ist die Wurzel der Gerechtigkeit?
II.
Wie kann Gerechtigkeit in unserem Leben fruchtbar werden? – Über das Gerechtigkeitsbewusstsein
III.
Kritische Zwischenfrage: Im 21. Jahrhundert Intuitionen aus der geistigen Welt?
D.
Der Weg zu gerechten Rechtsordnungen und Entscheidungen
I.
Ein lebendiger Diskurs kann die individuellen Gerechtigkeitsgedanken zu Gemeinschaftsvorstellungen verschmelzen
II.
So kann Gerechtigkeit Quellort für das irdische Rechtsleben sein und sich zu Recht verdichten
III.
„Gerechtigkeit üben“
1.
Pflicht oder freie Tat
2.
Amtspflichten
a)
Eidesleistungen im Staatsleben
b)
Bundespräsident, Bundeskanzler und Bundesminister
c)
Bundesverfassungsrichter
d)
Richter
e)
Beamte
f)
Parlamentarier
3.
„Gerechtigkeit üben“ als freie Tat
IV.
Tugenden für das Rechtsleben
1.
Gerechtigkeit und Tugenden
2.
Vier Kardinaltugenden und drei christliche Tugenden
V.
Sieben Tugenden als Leitsterne auf dem Wege zur Gerechtigkeit und zu einem menschlichen Rechtsleben
1.
Gerechtigkeit (iustitia)
2.
Besonnenheit – Maß (temperantia)
3.
Tapferkeit (fortitudo) – Zivilcourage
4.
Klugheit (prudentia)
5.
Glaube (fides)
6.
Hoffnung (spes)
7.
Liebe (caritas)
E.
Schlussthesen mit Impulsen für Gegenwart und Zukunft
Literatur
Register
Abkürzungen
ABGB
Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (Österreich)
BadWürttVerf
Verfassung des Bundeslandes Baden-Württemberg
BayVerf
Verfassung des Freistaates Bayern
BBG
Bundesbeamtengesetz (2009)
BGB
Bürgerliches Gesetzbuch
BGH
Bundesgerichtshof
BGHSt
Entscheidungen des Bundesgerichtshofes in Strafsachen (Band, Seite)
BVerfG
Bundesverfassungsgericht
BVerfGE
Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (Band, Seite)
BVerfGG
Gesetz über das Bundesverfassungsgericht
BVerwG
Bundesverwaltungsgericht
DDR
Deutsche Demokratische Republik
Dig.
Digesten (Teil des „Corpus Iuris Civilis“)
DRiG
Deutsches Richtergesetz
EG
Europäische Gemeinschaft
EGMR
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
EU
Europäische Union
EUGH
Europäischer Gerichtshof
FAZ
Frankfurter Allgemeine Zeitung
GA
Gesamtausgabe der Werke von Rudolf Steiner (Band, Seite)
GG
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23.5.1949
GRUR
Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht (Jahrgang, Seite)
GWB
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Kartellgesetz)
HA
Hamburger Ausgabe Goethes Werke, 14. Auflage, München 1989 (Band, Seite)
HambVerf
Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg
HessVerf
Verfassung des Bundeslandes Hessen
Hg.
Herausgeber, herausgegeben von
iwd
Informationsdienst des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln
JöR
Jahrbuch des Öffentlichen Rechts N. F. (Jahrgang, Seite)
JZ
Juristenzeitung (Jahrgang, Seite)
MP
Media-Perspektiven (Jahrgang, Seite)
NJOZ
Neue Juristische Online-Zeitschrift (Jahrgang, Seite)
NJW
Neue Juristische Wochenschrift (Jahrgang, Seite)
NW
Nordrhein-Westfalen
NWVerf
Verfassung Nordrhein-Westfalen
PID
Präimplantationsdiagnostik
RGSt
Entscheidungen des Reichsgerichts in Strafsachen (Band, Seite)
Rn
Randnummer
SachsVerf
Verfassung des Freistaates Sachsen
SchweizVerf
Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (1999)
StGB
Strafgesetzbuch
SZ
Süddeutsche Zeitung
UrhG
Urheberrechtsgesetz
VVDStRL
Veröffentlichungen der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer (Band, Seite)
ZRP
Zeitschrift für Rechtspolitik (Jahrgang, Seite)
ZUM
Zeitschrift für Urheber- und Medienrecht (Jahrgang, Seite)
ZUM-RD
Zeitschrift für Urheber- und Medienrecht – Rechtsprechungsdienst (Jahrgang, Seite)
A. Gerechtigkeit tut not!
Nach Gerechtigkeit streben die Menschen seit Äonen. Bernd Rüthers: „Die Sehnsucht nach Gerechtigkeit ist ein menschlicher Urtrieb.“1 Auch heute wollen wohl die meisten Menschen bei ihren Entscheidungen gerecht sein: Vater und Mutter wollen all ihren Kindern gerecht werden. Der Unternehmer will seine Mitarbeiter, die Journalistin die Personen ihrer Story nicht ungerecht behandeln. Tausende Amtsträger sind kraft ihres Amtseides verpflichtet, „Gerechtigkeit gegen jedermann zu üben“, ihre Pflichten „als gerechte Richter“ zu erfüllen, „nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen“. Und selbstverständlich erwartet jeder Mensch im täglichen Leben Gerechtigkeit. Die meisten sehen ja in der Gerechtigkeit den wichtigsten Wert. In einer EMNID-Umfrage „Welcher Wert ist Ihnen am wichtigsten?“ nannten 35% der befragten Menschen Gerechtigkeit; 25 % Toleranz, 18% Freiheit, 11% Nächstenliebe, 7% Disziplin. Gleichzeitig erklären zwei Drittel der Deutschen immer wieder, bei uns gehe es „insgesamt eher ungerecht“ zu. Warum differieren Anspruch und Wirklichkeit so stark?2
[14] Damit stellen sich mehrere Grundfragen: Welche Vorstellung von Gerechtigkeit bewegt den Menschen, der Gerechtigkeit erwartet oder der gerecht handeln will? Was stellen sich Amtsträger unter Gerechtigkeit vor, wenn sie ihre Eidespflicht ernst nehmen? Woher kommt Gerechtigkeit, wie kommt sie in unser Rechtsleben?
Rechtsphilosophen, Philosophen, Juristen und andere suchen seit Menschengedenken nach einer Definition der Gerechtigkeit. Geschichte und Literatur bieten ein vielfältiges Bild – und keine Klarheit. Viele Autoren bekennen am Schluss ihrer Ausführungen, dass sie eine exakte Antwort auf die Frage nach Gerechtigkeit nicht geben können. (Warum uns eine exakte Definition der Gerechtigkeit tatsächlich nicht möglich ist, wird unten C. I. dargestellt.)
Hans Kelsen sagte: „Was ist Gerechtigkeit? Keine andere Frage ist so leidenschaftlich erörtert, für keine andere Frage so viel kostbares Blut, so viele bittere Tränen vergossen worden, über keine andere Frage haben die erlauchtesten Geister – von Platon bis Kant – so tief gegrübelt. Und doch ist diese Frage heute so unbeantwortet wie je. Vielleicht, weil es eine jener Fragen ist, für die die resignierte Weisheit gilt, dass der Mensch nie eine endgültige Antwort findet, sondern nur suchen kann, besser zu fragen.“ Bernd Rüthers nennt als Resümee: „Die Grundeinsicht zur Gerechtigkeit lautet nach allem: In der realen Lebenswelt kann es immer nur tastende Annäherungen an gerechte Problemlösungen im einzelnen und nur unbeirrtes Bemühen um eine gerechte Ordnung des Gemeinwesens im ganzen geben.“ Und Reinhold Zippelius erklärt am Schluss seines Beitrages „Im Irrgarten der Gerechtigkeit“: „Ewig auf der Suche nach der Gerechtigkeit zu sein, sie nie endgültig [15] und vollkommen fassen zu können und doch jeden Tag Interessenkonflikte zu einem gerechten Ausgleich bringen zu müssen, das ist die Not des Juristen.“3
Am einfachsten haben es dabei diejenigen, die Existenz und/oder Relevanz einer Gerechtigkeit leugnen und die sagen: Recht [16] ist, was im Gesetz steht – ohne Rücksicht auf Gerechtigkeit. Zu einem solchen Rechtspositivismus hat aber schon Augustinus gesagt: „Was anders sind also Reiche, wenn ihnen Gerechtigkeit fehlt, als große Räuberbanden?“ Da wir für unseren Staat und für unser Staatsleben nun wirklich ein anderes Ziel sehen, müssen wir nach Gerechtigkeit weiter suchen.4
[17] Das Thema Gerechtigkeit ist heute von einer weltweiten, oft erschütternden Aktualität. Nach NS-, DDR- und Stalin–Zeit, nach Rotem Khmer, Somalia, Ruanda und Guantánamo, angesichts schrecklicher Völkermorde an zahlreichen Brennpunkten dieser Erde, wo die Gerechtigkeit mit Füßen getreten wurde und wird, während aktueller globaler Rechtsverwerfungen und himmelschreiender Ungerechtigkeiten, die die Welt erschüttern, und auch angesichts sozialer und anderer Ungerechtigkeiten in unserem Heimatland sollten wir heute noch ernsthafter als unsere Vorfahren Gerechtigkeit üben und versuchen, ihr näherzukommen. Andernfalls besteht angesichts der technischen „Errungenschaften“ der letzten Jahrzehnte (overkill und andere atomare Bedrohungen) sogar die Gefahr, dass die Menschheit dieses Dritte Jahrtausend nicht überlebt. Die deshalb überlebensnotwendige Stärkung der Aktivitäten, Gerechtigkeit zu üben, ist freilich schwierig in einer Zeit, in der weltweit Egoismus, Materialismus, Geld, Gewalt und Terror herrschen. Deshalb schreibt Stéphan Hessel am Ende seines aufrüttelnden Aufrufs „Empört euch!“ völlig zutreffend:
„Es ist höchste Zeit, dass Ethik, Gerechtigkeit, nachhaltiges Gleichgewicht unsere Anliegen werden. Denn uns drohen schwerste Gefahren, die dem Abenteuer Mensch auf einem für uns unbewohnbar werdenden Planeten ein Ende setzen können.“5
[18] So ist es heute mehr denn je lebensnotwendig, nach Gerechtigkeit zu streben – in der Praxis, aber auch in der Theorie. Auch in der Rechtswissenschaft besteht ein kräftiger Nachholbedarf. Bernd Rüthers konstatiert, dass „das Wissen um die Grundlagen des Rechts und der Rechtswissenschaft ... in einem beklagenswerten Zustand“ ist.6
[19] Also: Was wissen wir über Gerechtigkeit? Wie können wir ihr näherkommen – mit unserem Verstand und mit unserem Bewusstsein?
1Rüthers, Bernd, Rechtstheorie, Rn 2. – Ähnlich Norbert Blüm: „Der Ruf nach Gerechtigkeit durchzieht die Geschichte der Menschheit, solange es sie gibt, auch wenn die Vorstellungen über Gerechtigkeit diffus und die Namen, die dafür gefunden werden, unterschiedlich sind“ (Gerechtigkeit, S. 20 f.).
2 Quelle für die EMNID-Umfrage: www.chrismon.de/Umfrage_des _Monats (abgerufen am 4.5.2009). – Freilich lädt auch diese Umfrage zu einer kritischen Frage ein: Ist es vielleicht so, dass die Befragten Freiheit vor allem für sich meinen und Gerechtigkeit und Toleranz vor allem von den anderen erwarten, weil jeder sich selbst wie selbstverständlich für gerecht und tolerant hält? Ich fürchte, man muss die Frage weitgehend bejahen. Diese Einschätzung teilt wohl auch Franz Vonessen (Gerechtigkeit und Gnade im Märchen, in: Lox/Lutkat/Kluge [Hg.], Dunkle Mächte im Märchen 14 A. Gerechtigkeit tut not! und was sie bannt, Recht und Gerechtigkeit im Märchen, S. 296 f.) – Einen Bericht über Gerechtigkeitseinstellungen in Deutschland (von etwa 1994–2004) bringen Liebig/Lippl, in: Möhring-Hesse (Hg.), Streit um die Gerechtigkeit, S. 13 ff., 21 ff. (in dem Beitrag von Liebig/Lippl geht es primär um Einstellungen der Bevölkerung zu Sachverhalten der sog. Sozialen Gerechtigkeit; dazu unten B. I. 7.). – Zu den unterschiedlichen Perspektiven der Opfer, der Täter, der Nutznießer und der Beobachter von Ungerechtigkeiten ausführlich Schmitt/Baumert/Fetchenhauer, u. a., Sensibilität für Ungerechtigkeit, in: Psychologische Rundschau, 60 (1), 2009, S. 8.
3 Zitate: Kelsen, Hans: Was ist Gerechtigkeit?, S. 9. – Rüthers, Bernd: Rechtstheorie, Rn 397. – Zippelius, Reinhold: Im Irrgarten der Gerechtigkeit, S. 21; ähnlich ders., Wesen des Rechts, S. 99. – Weiter zu diesem Thema Rüthers, Bernd, Das Ungerechte an der Gerechtigkeit, S. 2, 72; ders., Rechtstheorie, Rn 2; Zippelius, Reinhold, Rechtsphilosophie, S. V: Die Rechtsphilosophie erfahre „immer erneut, dass die Suche nach Gerechtigkeit zwar rational strukturierbar ist, dass aber am Ende ein Rest bleibt, der so unberechenbar ist, wie das Leben selbst“; Kirchhof, Paul, Das Maß der Gerechtigkeit, S. 9. – Hartung und Schaede bezeichnen die Gerechtigkeit als eine der „ältesten Rätselfragen der Menschheitsgeschichte“ (dies. [Hg.], Internationale Gerechtigkeit, S. 15). Siehe auch Sandel, Michael J., Justice, What’s the right thing to do? (Zu weiteren US-Autoren, bei denen die sog. Soziale Gerechtigkeit im Vordergrund steht, siehe unten B. I. 7.) – Überblicke über die Entwicklung der Suche nach Gerechtigkeit bei Rüthers, Bernd, Rechtstheorie (insbesondere § 9: dort zeigt Rüthers die Vielfalt der Fragen und der denkbaren Antworten); ders., Das Ungerechte an der Gerechtigkeit; Zippelius, Reinhold, Rechtsphilosophie (u. a. §§ 11–22 „Die Gerechtigkeit“); ders., Wesen des Rechts, S. 60 ff.; Höffe, Otfried, Gerechtigkeit; Hippel, Eike von, Willkür oder Gerechtigkeit, S. 1 ff., u. a.; Engisch, Karl, Auf der Suche nach der Gerechtigkeit, S. 148 ff.; Braun, Johann, Rechtsphilosophie im 20. Jahrhundert; Kaufmann, A. / Hassemer, Einführung in Rechtsphilosophie und Rechtstheorie der Gegenwart; Coing, Helmut, Rechtsphilosophie, S. 5 ff.; Prodi, Paolo, Eine Geschichte der Gerechtigkeit; Böckenförde, Ernst-Wolfgang, Recht, Staat, Freiheit; Holzleithner, Elisabeth, Gerechtigkeit, S. 19 ff.; Kriele, Martin, Grundprobleme der Rechtsphilosophie; Huber, Wolfgang, Gerechtigkeit und Recht, S. 179 ff.; Brugger/Neumann/Kirste (Hg.), Rechtsphilosophie im 21. Jahrhundert; Radbruch, Gustav, Rechtsphilosophie; Walz/Schrey, Gerechtigkeit in biblischer Sicht; Seelmann, Kurt, Rechtsphilosophie; Wesel, Uwe (Hg.), Recht, Unrecht und Gerechtigkeit; auch Kissel, Otto Rudolf, Die Justitia; Radbruch/Zweigert, Einführung in die Rechtswissenschaft, S. 12 ff.; Assmann, Jan, Ma’at, Gerechtigkeit und Unsterblichkeit im Alten Ägypten, S. 273 ff. – Siehe auch das „zeitlose Märchen“ von Rudolf Gerhardt, Der Triumph der Gerechtigkeit. – Einen schönen, ausführlichen Überblick über die „Poetik der Gerechtigkeit – Shakespeare-Kleist“ gibt Susanne Kaul. – Anregend und anschaulich Hasso Hofmann, Bilder des Friedens oder Die vergessene Gerechtigkeit.
4Augustinus, Vom Gottesstaat, IV 4, S. 173; dazu Höffe, Otfried, Gerechtigkeit, S. 35, mit weiteren Nachweisen; auch Papst Johannes XXIII., PACEM IN TERRIS, S. 33; Taschner, Rudolf, Gerechtigkeit siegt, S. 139 ff.; Marx, Reinhard, Das Kapital, S. 125 ff.; ders., Gerechtigkeit vor Gottes Angesicht, S. 12 f. – Zu Augustinus auch Flasch, Kurt, Kampfplätze der Philosophie, Große Kontroversen von Augustin bis Voltaire, S. 23 ff. – Zum Rechtspositivismus siehe Kelsen, Hans, Was ist Gerechtigkeit? („Reine Rechtslehre“; dazu z. B. Zippelius, Reinhold, Rechtsphilosophie, S. 13 ff.; Rüthers, Bernd, Rechtstheorie, Rn 475 ff.; Hofmann, Hasso, Einführung in die Rechts- und Staatsphilosophie, S. 14 ff.; Taschner, Rudolf, Gerechtigkeit siegt, S. 77 f.); Rüthers, Bernd, Die unbegrenzte Auslegung, S. 91 ff.; Höffe, Otfried, Gerechtigkeit, S. 34 ff.; Coing, Helmut, Rechtsphilosophie, S. 58 ff., 87 f.; Holzleithner, Elisabeth, Gerechtigkeit, S. 90 f.; Lange, Richard, Rechtsidee und Rechtsideologie, S. C 1 ff.; Huber, Wolfgang, Gerechtigkeit und Recht, S. 88 ff., 116 ff.; Hoerster, Norbert, Was ist Recht?, S. 65 ff.; Seelmann, Kurt, Rechtsphilosophie, S. 31 ff.; Hayek, Friedrich A. von, Die Verfassung der Freiheit, S. 322 ff. – Zeitgeschichtlich bemerkenswert ist der Weg des großen Juristen Gustav Radbruch, der in der Weimarer Zeit, auch als Reichsjustizminister, einen soliden Rechtspositivismus vertreten hat. So schrieb Radbruch im Jahre 1932: „Für den Richter ist es Berufspflicht, den Geltungswillen des Gesetzes zur Geltung zu bringen, das eigene Rechtsgefühl dem autoritativen Rechtsbefehl zu opfern, nur zu fragen, was Rechtens ist, und niemals, ob es auch gerecht sei.“ (Rechtsphilosophie 1932, S. 84). Nach seinen Erfahrungen mit dem Unrechts-System der NS-Zeit (1933–1945) schrieb Radbruch im Jahre 1946: „Recht, auch positives Recht, [kann man] gar nicht anders definieren denn als eine Ordnung und Satzung, die ihrem Sinn nach bestimmt ist, der Gerechtigkeit zu dienen.“ Radbruch, Gustav, Gesetzliches Unrecht und übergesetzliches Recht, in: ders., Rechtsphilosophie, S. 216; dazu auch Radbruch / Zweigert, Einführung in die Rechtswissenschaft, S. 14 FN 1; Adomeit, Klaus, Rechts- und Staatsphilosophie II, S. 148 ff.; Stolleis, Michael (Hg.), Juristen, Ein biographisches Lexikon, S. 525 ff.; Röschert, Günter, Kunst des Rechts, S. 33 ff.; Hippel, Ernst von, Der Rechtsgedanke in der Geschichte, S. 69; Rottleuthner, Hubert, Gustav Radbruch im Nationalsozialismus, in: Brockmöller/Hilgendorf (Hg.), Rechtsphilosophie im 20. Jahrhundert, S. 101 ff. – Zum realen Rechtspositivismus in der ehemaligen DDR siehe z. B. Stolleis, Michael, Sozialistische Gesetzlichkeit, Staatsund Verwaltungsrechtswissenschaft in der DDR; auch Hippel, Eike von, Willkür oder Gerechtigkeit, S. 18 ff.
5Hessel, Stéphan, Empört euch!, S. 20; siehe auch ders., Engagiert euch! – Papst Benedikt XVI. erklärte in seiner Weihnachtsansprache am 25.12.2008, gerechte und dauerhafte Lösungen ließen sich „nicht durch eine niederträchtige Logik der Konfrontation und der Gewalt erreichen“ (www.radiovaticana.org; abgerufen am 30.12.2008). – Zu Guantánamo siehe DER SPIEGEL, Nr. 20/2009, S. 120 ff.; Rüb, Matthias, u. a., in: FAZ 27.1.2009, S. 4; Reents, Edo, Alles was die Menschheit braucht, ist Recht, in: FAZ 22.6.2009, S. 29; Begley, Louis, Der Fall Dreyfus, Teufelsinsel, Guantánamo, Alptraum der Geschichte; Wolf, Naomi, Wie zerstört man eine Demokratie?, S. 91 ff. – Weiter zur Lage der Gegenwart: Richard von Weizsäcker im Gespräch über die Frage: „Was für eine Welt wollen wir?“; Biedenkopf, Kurt, Die Ausbeutung der Enkel; Hamm-Brücher, Hildegard, In guter Verfassung?; Kirchhof, Paul, Das Gesetz der Hydra; ders., Die Erneuerung des Staates; ders., Das Maß der Gerechtigkeit; Di Fabio, Udo, Die Kultur der Freiheit; Clement/Merz, Was jetzt zu tun ist; Schäuble, Wolfgang, Und der Zukunft zugewandt; Sarrazin, Thilo, Deutschland schafft sich ab; Schreiner, Ottmar, Die Gerechtigkeitslücke; Lehmann, Karl, Globalisierung und christliches Menschenbild, sowie Grimm, Dieter, Multikulturalität und Grundrechte, in: Wahl / Wieland (Hg.), Das Recht des Menschen in der Welt, S. 15 ff. und S. 135 ff.; Weizsäcker, Carl Friedrich von, Die Zeit drängt, S. 25 ff., u. a.; Jonas, Hans, Das Prinzip Verantwortung; Goleman, Daniel, Emotionale Intelligenz; Roder, Florian, Die Kunst der Seele, S. 8 ff.; auch Grimm, Dieter, Die Verfassung und die Politik. – Siehe schon Schweitzer, Albert, Verfall und Wiederaufbau der Kultur; ders., Kultur und Ethik; ders., Wir Epigonen. – Zur Finanz- und Wirtschaftskrise z. B. Kirchhof, Paul, Das Maß der Gerechtigkeit, S. 16 ff.; ders., Der Schaden der anderen, in: FAZ 28.5.2009, S. 31; Clement / Merz, Was jetzt zu tun ist; Köhler, Horst, „Die Finanzmärkte sind zu einem Monster geworden“, in: STERN, Nr. 21/2008, S. 40 ff.; Titelgeschichte „Im Hauptquartier der Gier“ in: DER SPIEGEL, Nr. 29/2009, S. 42 ff. – Aufschlussreich für eine Analyse der Gegenwart ist auch das „Buch der Laster“ von Wolfgang Sofsky, der zahlreiche subjektive Befindlichkeiten kennzeichnet, die zu dem bedenklichen Zustand unserer modernen Welt ursächlich beitragen: Gleichgültigkeit, Trägheit, Habgier, Maßlosigkeit, Ungerechtigkeit, Hochmut und andere Untugenden. Zu dem Thema „Tugenden und Laster“ auch Philippa Foot, in: Rippe/Schaber (Hg.), Tugendethik, S. 69 ff. – Zu den Tugenden ausführlich unten D. IV.
6Rüthers, Bernd, Rechtstheorie, S. VIII. – Siehe dazu auch den interessanten, von Brugger/Neumann/Kirste herausgegebenen Sammelband „Rechtsphilosophie im 21. Jahrhundert“. – Signifikant auch die Überschrift eines Artikels von Paul Nolte „Abschied von der Gerechtigkeit“, in: FAZ 20.12.2008, S. 17; siehe auch Gentinetta/Horn (Hg.), Abschied von der Gerechtigkeit. – Weiter Braun, Johannes, Rechtsphilosophie, S. 313, der unter Bezugnahme auf den Untertitel seines Buches „Die Rückkehr der Gerechtigkeit“ zum Schluss schreibt: „Die Rückkehr der Gerechtigkeit, so scheint es, endet langfristig gesehen mit ihrem erneuten Verschwinden.“ – Auch als Paradebeispiele genannte Fälle haben ihre Tücken: So wird z. B. als ganz eindeutig der Fall dargestellt, dass zwei Kinder ein Stück Kuchen bekommen; klar, was gerecht sei: einer schneidet, der andere wählt eines der geschnittenen Stücke (Marx, Reinhard, Gerechtigkeit, S. 5, mit dem Zusatz: „So einfach kann Gerechtigkeit sein!“). Bei dieser Darstellung wird aber m. E. übersehen, dass das zweite Kind oft einen Vorteil hat, denn es kann zwischen zwei nicht exakt gleichgroß geschnittenen Stücken wählen – und dabei wohl das etwas größere Stück für sich wählen (die altruistische Abgabe des größeren Stücks an das andere Kind wird eher selten sein). Deshalb bleibt auch in diesem Fall die Frage zu beantworten: Wie wird gerecht entschieden, wer der Erste (Schneidende) und wer der Zweite (Wählende) sein soll ...? – Amartya Sen bringt als Beispiel den Streit zwischen drei Kindern um eine Flöte (Die Idee der Gerechtigkeit, S. 41 ff.). Lässt man komplizierte Theorien beiseite, so ist doch aber klar: Clara hat die Flöte gefertigt, deshalb gehört sie ihr; ob sie einem der beiden anderen Kinder ihre Flöte gibt, ist ihre freie Entscheidung (bei der die von Amartya Sen genannten Situationen dieser anderen eine Rolle spielen können). – Zu Kindern und ihrem Gerechtigkeitsbewusstsein auch unten C. II.
